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Professur und Juniorprofessur: Bewerbung und erfolgreiche Berufungsverhandlungen

© RA Dr. iur. Hubert Detmer

GAIN / San Francisco, 2011

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Berufungspraxis

• „Erstberufung“: ca. 65 %• J-Professuren: ca. 1000• W-Besoldung: ca. 85 % aller Erstberufenen erhalten

Berufungs-Leistungsbezüge• Schnelle Verhandlungen: „Vorverhandlungen“/Norm: 3

Monate/ Fristen/ Wettbewerb• Ausstattungsmittelwerte: Detmer/Metzler, 12/2010, S. 882

ff.• Variable Qualifikationswege• Sonderprogramme• Interdisziplinarität, Internationalität, Sichtbarkeit,

Drittmittelpotential

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Überblick über das Berufungsverfahren

1. öffentliche Ausschreibung der Stelle gem. § 45 S. 1 HRG (Art. 33 Abs. 2 GG) als Regel aber: Tenure Track, Fast Track, Short List

2. Aufstellung der Berufungsliste durch Berufungskommission

3. Beschluss des Fachbereichsrates über die Berufungsliste

4. Stellungnahme des Senats zum Berufungsvorschlag und Weiterleitung an das Wissenschaftsministerium / Rektorat

5. Ruferteilung durch das Ministerium / Rektorat6. Berufung / Verfahrensabschluss

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Bewerbungsunterlagen

curriculum vitae

Erwähnung (außer-) universitärer Forschungs- und Lehrerfahrungen, Auslandserfahrungen

Schriftenverzeichnis, Rezensionen, ggf. separate Benennung gewichtiger Publikationen, Einhaltung wissenschaftlicher Redlichkeit (!)

Angabe von Referenzen wie bspw.:

frühere Listenplatzierungen, sofern objektivierbar

Drittmittel !

Impactfaktoren

Studentische Lehrevaluationen

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Aufstellung der Berufungsliste

1. Gesamtes Berufungsverfahren fällt in die Zuständigkeit der Fachbereiche

2. Fachbereich setzt eine Berufungskommission mit beratender Funktion ein, die den Berufungsvorschlag vorbereitet (faktisch: Entscheidungskompetenz)

3. Zusammensetzung der Kommission: Professoren (Mehrheit der Mitglieder; mögl. auch auswärtige Professoren) Studierende Akademische Mitarbeiter ggf. Mitglieder anderer Fachbereiche (auch: externe „Peers“)

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Berufungskommission

1. Tätigkeit der Berufungskommission nichtöffentliche Sitzung Mitglieder an Aufträge / Weisungen nicht gebunden weites Ermessen der Kommissionsmitglieder für

die Erarbeitung eines Berufungsvorschlages2. Ermittlung der pädagogischen Eignung3. auswärtige Gutachten4. Berücksichtigung von Nichtbewerbern möglich5. Ermittlung der fachlichen, pädagogischen und

persönlichen Eignung der Kandidaten

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Potentielle Fragen der Kommission

1. Warum haben Sie sich hier beworben?2. Was qualifiziert Sie für diese Stelle?3. Wie setzen Sie sich für Gender-mainstreaming ein?4. Wo sehen Sie Ihre Schwerpunkte in der Forschung?5. Haben Sie etwas gegen Zielvereinbarungen?6. Wie wichtig sind Ihnen wissenschaftliche Anteile in der Lehre?7. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben?8. Wie sehen Sie Ihre Rolle gegenüber Studierenden?9. Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten

vor?10. Wann werden Sie einen erfolgreichen DFG-Antrag realisieren

können?11. Wie werden Sie sich in die Forschungsschwerpunkte der Fakultät

einbringen?12. Ihre transferierbaren Drittmittel sind marginal!13. Sie gelten als persönlich schwierig!

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Potentielle Fragen der Kommission

14. Ihr didaktisches Konzept ist doch recht eindimensional!15. Ihnen fehlen die internationalen Kontakte!16. Haben Sie sich woanders beworben?17. Stehen Sie auf anderen Berufungslisten?18. Sind Sie nicht zu jung/zu alt für eine derartige Aufgabe?19. Ihnen fehlt die notwendige Führungserfahrung!20. Ihnen fehlt die notwendige Budgeterfahrung!21. Stört es Sie, dass wir hier keine Dual-Career-Möglichkeiten anbieten

können?22. Was wollen Sie hier eigentlich verdienen?23. Haben Sie noch Fragen?Medizin:24. Was halten Sie von Bachelor-/Masterstrukturen in der Hochschule?25. Wie stellen Sie sich eine Optimierung der Schnitt-/Nahtzeiten vor?26. Welche ökonomischen Konzepte im Rahmen des DRG-Systems haben

Sie?27. Wie wollen Sie die Zuweisenden einbinden?28. Welche Konzepte haben Sie zur Steigerung der Deckungsbeiträge?

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Berufungsverhandlungen (1)

1. Nach Ruferteilung in der Regel Verhandlungen nur noch mit der Hochschule

2. Berufungsverhandlungen über besoldungs- und beamtenrechtliche Fragen einerseits und über die Personal- und Sachausstattung andererseits mit der Hochschule

3. schriftliches Verhandlungsprotokoll über Investitionen, Räume, Zahl und Besoldung der Mitarbeiter, Erstausstattung, laufende Mittel etc.

4. Bestandskraft von Berufungszusagen5. Verhandlungen über statusrechtliche Angelegenheiten

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Berufungsverhandlungen (2)

Ablauf (nach Ruferteilung):

- Dank (Hochschulleitung, Minister)

- Dezentrale Vorgespräche

= mit Institut, Kollegen

= mit Dekan

- Konzeptionspapier (Profil, F&L, Ausstattung)

- Besoldungsbrief / „Besoldungsanker“

- Dezentraler und zentraler Verhandlungstermin

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Berufungsverhandlungen (3)

- Schriftliche Angebote

= prüfen

und

= prüfen lassen

- ggf. Nachverhandlungen

- Fristen

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Berufungsverhandlungen (4)Notwendige Verhandlungssujets

a) „Ausstattung“- Räume- Mitarbeiter (Zahl, Tarif, Besetzbarkeit) - Erstausstattung (Investitionen)- Laufende Mittel (Start-up-Garantie)

b) „Dienstrecht“- Status- Dienstantritt- Umzugskosten, Trennungsgeld- Versorgung- Besoldung

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Berufungsverhandlungen (5)

2. a) Baumaßnahmen, Mobiliarb) Garantiesumme lfd. Mittelc) „Sondertöpfe“d) Denomination der Professure) Lehrdeputatf) Forschungssemester („sabbatical“)g) Nebentätigkeit/Patenteh) „Drei-Jahres-Sperre“, Erosion der Kastelle

3. U.v.a.m.z. B.: Dual Career Couples,

Forschungskooperationen, Beurlaubungen etc.

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Berufungsverfahren und

Berufungsverhandlungen

(Teil II)

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Dezentrale Vorgespräche/Konzeptionspapier

1. Was ist eigentlich eine Berufungsverhandlung?2. Conditio sine qua non: Exakte Informationen

über- Profil der Hochschule- Profil des Faches- Profil der Professur, Status Quo der Ausstattung

sowie

- Verfahrensabläufe

Was ist üblich?Vorverhandlungen, Anker setzen, wer begleitet mich zu meinen Verhandlungen, gibt es Nachverhandlungsrunden, welche Erfahrungen sind mit der W-Besoldung gemacht worden?

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Dezentrale Vorgespräche /Konzeptionspapier

3) Gibt es einen Stab, der Papier für Kanzler und/oder Präsident/Rektor vorbereitet?

4) Verhandele ich mit der Hochschulleitung nur über die persönlichen Belange oder auch über die Ausstattung?

sowie

5) Exakte Informationen über die handelnden Personen (d.h.: meine Verhandlungspartner).

● Verhandlungspartner in der Hochschulleitung

● Kollegen

● Potentielle Kooperationspartner in der Hochschule

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Besoldungsvorstellungen

1. Wichtig: unterschiedliche Konstellationen (Erstruf, Mehrfachruf)2. Gewinnungsinteresse wecken, resp. manifestieren (subjektive

und objektive Faktoren, Besoldungsentscheidungen sind nicht fix vorgegeben)

3. Begründungslast bei Erstruf- Evaluationsergebnisse, Reputation, Qualifikation, Arbeitsmarkt, Vision in Forschung und Lehre, Drittmittelpotential, Interdiszi- plinarität, internationale Ausrichtung/Visibilität- Immer aber: Alleinstellungsmerkmale

4. Taktische und strategische Erwägungen (Konkurrenzangebote, außeruniversitärer und ausländischer Markt)

5. Besondere Instrumente (Zielvereinbarungen, second best)6. „Besoldungsanker“ setzen7. „Flexible response“→ ZLV

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Grundgehälter (W1 – W3)

+ Leistungsbezüge

→ B + B – Leistungsbezüge→ besondere Leistungsbezüge→ Funktions-Leistungsbezüge

Forschungs- und Lehrzulage

W - Besoldung

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Verhandlungsziel

„Sie bekommen nicht das, was Sie verdienen, sondern das, was Sie verhandeln“

→ prioritäres Ziel

dauerhafte, ruhegehaltfähige und dynamisierte Berufungs-Leistungsbezüge

→ Info W-Besoldung: W- Portal (DHV)

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Ziel- und Leistungsvereinbarungen

● Prinzip der Vertragsautonomie („freie“ Ausgestaltung)● Ziele, Leistungen (ex ante bestimmbar, Erfüllung in

eigener Risikosphäre)● Unterschiedliche Modelle

→ Befristete (B+B)-Leistungsbezüge→ Vorleistungsmodell mit befristetem oder unbefristetem Bezug (nachfolgend)→ Erprobungsmodell mit Entfristung→ Keine Modellexklusivität

● Konkurrenz zu besonderen Leistungsbezügen

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Zentrale Verhandlung

Verhandlungstermin

a) Perfekte Vorbereitung: ggf. unterschiedliche Interessenlagen der Fakultät und der Hochschulleitung berücksichtigen (Strategie)

b) Anker setzen oder „kommen lassen“?

c) Keine „Luftschlösser“ fordern

d) Notizen machen (wegen Nachverhandlungen)

e) Konstruktiv auseinander gehen

f) Fristen beachten

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Nachverhandlung

- „Salami-Taktik“ vermeiden- Reaktionen des Verhandlungspartners

(auch ‚zwischen den Zeilen‘) analysieren und verstehen- Divergenzen zwischen „gesprochenem Wort“ und Vertrag

→ Rekurs (+)- Neue Entwicklungen?

(Konkurrenzangebote, weiterer Ruf, Bleibeangebot, Änderung der Rechtslage etc.)

- Neue Argumente?- Prioritäten erkennen- Kein „Festfressen“ an Nebensächlichkeiten- Verhandlungspsychologische „Pyramide“ beachten („Wir

haben uns zu 98 % geeinigt, nur noch eine Kleinigkeit steht aus …“)

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Fazit

● Passgenauigkeit

● Perfekte Vorbereitung

● Verhandlungsgeschick

● Glücksmomente

● Beratung + ggf. Coaching

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Besten Dank für

Ihr Interesse!

Dr. iur. Hubert Detmer

Deutscher Hochschulverband

Rheinallee 18 – 20

E-Mail: detmer@hochschulverband.de

Tel.: 0228 / 9 02 66 - 29

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