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Wichtige ÄnderungenWichtige ÄnderungenPersonalvertretungsrechtPersonalvertretungsrecht
BerlinBerlin
2008 / 20092008 / 2009
© Wolfgang Bräuer, 2008
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Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin -
Dienststelle XDienststelle Y Dienststelle Z
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Wahlrecht …
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Stufenvertretungen - Struktur bei einigen Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen -
Dienststelle ADienststelle B
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Dienststelle C
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keine Änderungen
Dienststelle D
Stufenvertretungen - Struktur bei einigen Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen -
Wahlrecht …
© Wolfgang Bräuer, 2008
„MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“sowie „ABM-Kräfte“
sind keine Dienstkräfte im Sinne des LPersVG Berlin*.
Wahlrecht …
*siehe aber Mitwirkungsrechte bei der Einstellung
Angestellte Arbeiter
„Beamte“„Beamte“„Arbeitnehmer“„„Arbeitnehmer“Arbeitnehmer“
neu
Wahlrecht …
Nur noch zwei „Gruppen“ Dienstkräfteim Personalrat.
Wahlrecht …
Das erforderliche Alter für das aktive Wahlrecht zur Personalvertretung
ist auf 16 Lebensjahre16 Lebensjahre gesenkt!
Die Altersgrenze für das passive Wahlrecht zum/zur
Jugend- und Auszubildendenvertreter/in ist auf 27 Lebensjahre27 Lebensjahre gehoben!
Zusammenarbeit mit der Frauenvertretung
Die Frauenvertreterin- gewählt nach dem LGG Berlin -
kann an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilnehmen.
Geschäftsbedarfdes Personalrats
Der Personalrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben
sofern hierdurch Kosten entstehen jedoch nur im Einvernehmen mit der Dienststelle,
,
soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
,SachverständigeSachverständige hinzuziehen
Allgemeine Aufgabendes Personalrats gemäß
Personalvertretungsgesetz
© Wolfgang Bräuer, 1997/2001
„Maßnahmen beantragen“
„Durchführung der Rechtsvorschriften,
Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge,
Dienstvereinbarungenüberwachen“
„Anregungen und Beschwerden
von Dienstkräften
entgegennehmen…“
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© Wolfgang Bräuer, 1997/2001
„… die Akzeptanz gegenüber Menschenunterschiedlicher sexueller Identität zu fördern
und darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen
von weiblichen und männlichenHomosexuellen, Bisexuellen und
Transsexuellen abgebaut werden.“
Der Personalrat hat folgendeallgemeine Aufgaben: …
neu
Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß
Personalvertretungsgesetz Berlin
Information Kenntnisnahme
Mitwirkung vorherigeErörterung
Mitbestimmung vorherigeZustimmung
© Wolfgang Bräuer, 1997/2001
Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß
Personalvertretungsgesetz Berlin
Information Kenntnisnahme
© Wolfgang Bräuer, 1997/2001
Informationsrechte des Personalrats sind erweitert worden
„Die Personalvertretung ist auch über die Wirtschaftsplanung der Dienststelle sowie über die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf
die Personalplanung zu unterrichten.“
aber:kein Wirtschaftsausschuss
für Dienststellen mit
Wirtschaftsplan!
Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß
Personalvertretungsgesetz Berlin
© Wolfgang Bräuer, 1997/2001
Mitwirkung vorherigeErörterung
Mitwirkung vorherigeErörterung
© Wolfgang Bräuer, 1997/2001
Bei Einstellung von „MAE-Kräften“ (SGB II)für eine Zeit von mehr als 6 Monaten,
verbleibt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht.
MAEMAE
ab 6 Monateab 6 Monate
Bei Einstellung von „ABM-Kräften“ (SGB III)für eine Zeit von mehr als 9 Monaten,
verbleibt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht.
ABM ABM
ab 9 Monate
ab 9 Monate
neu
neu
Bestehende
Mitbestimmung
abgeschafft!
Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß
Personalvertretungsgesetz Berlin
© Wolfgang Bräuer, 1997/2001
Mitbestimmung vorherigeZustimmung
© Wolfgang Bräuer, 2008
Mitbestimmung
Einschränkungen erfahren die Personalräte vor allem bei der …
50 JahrePersonalvertretungsgesetz
Berlin
M I T B E S T I M M E N
M I T G E S T A L T E N
M I T T E N D R I N
50 Jahre Personalvertretungsgesetz Berlin - 50 Jahre Mitbestimmung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin
21. März 1957 - 21. März 2007
Mitbestimmung vorherigeZustimmung
§ 79Abs. 1
„„Soweit eine Soweit eine
Maßnahme derMaßnahme der
Mitbestimmung derMitbestimmung der
PersonalvertretungPersonalvertretung
unterliegt,unterliegt,
bedarf sie bedarf sie ihrerihrervorherigenvorherigenZustimmungZustimmung.“.“
keine Änderungen
Mitbestimmung vorherigeZustimmung
Qualitäten der Mitbestimmung
uneingeschränktuneingeschränkt eingeschränkteingeschränkt
Stufen des Einigungsverfahrens bei Mitbestimmung*
uneingeschränkte Mitbestimmungeingeschränkte Mitbestimmung
PR
IDialog in der Dienststelle
PR
II
Einigungs-gespräch
Stufen-vertretung
HPR
Copyright Wolfgang Bräuer 2006
PR
Einigungsstelle
III
Verhandlung
vor derEinigungs-
stelle
Entscheidung
HPR
IV
Letzt-entscheidung
Senat
*am Beispiel Land Berlin, ohne Beteiligung eines GPR
Einigungsstelle für PersonalvertretungssachenIhre Mitglieder werden vom Senator für Inneres und Sport bestellt;
der HPR schlägt ihm die Arbeitnehmerbeisitzer/innen vor(bei Anstalten, Körperschaften, Stiftungen der GPR oder PR).Der/die Vorsitzende/n werden im Einvernehmen mit dem HPR
vom Senator für Inneres und Sport ernannt.
dreiArbeitgeberbeisitzer
Vorsitzende/rdrei
Arbeitnehmerbeisitzer
Einigungsstelle
Mitbestimmungs-Katalog (kollektive Tatbestände)
MehrarbeitMehrarbeitUrlaubsplanBerufsausbildungOrdnung i.d. Dienststelle, Verhalten der DienstkräfteUnfallverhütung, Gesundheitsschutz
SozialeinrichtungenSozialpläne
LohngestaltungGrundsätze Vorschlagswesen
ArbeitsplatzArbeitsplatz--GestaltungGestaltung
Lage der ArbeitszeitLage der Arbeitszeit
uneingeschränktuneingeschränkt
Überwachungseinrichtungen
Überwachungseinrichtungenfür die Arbeitszeiten
für die ArbeitszeitensonstigesonstigeÜberwachungseinrichtungen
Überwachungseinrichtungen
eingeschränkteingeschränkt
uneingeschränktuneingeschränkt
Informationstechnik: Informationstechnik: Einführung und Einführung und wesentliche Änderungen,
wesentliche Änderungen, die einer Einführung die einer Einführung gleichkommengleichkommen
FortbildungFortbildungHebung ArbeitsleistungHebung ArbeitsleistungBestellung Vertrauens- und BetriebsärzteInhalt Personalfragebogen
Beurteilungsrichtlinien
Trageordnungen Dienstkleidung
Mitbestimmungs-Katalog (kollektive Tatbestände)
eingeschränkteingeschränkt
RegresseRegresse
VorschüsseVerschickungen
Unterstützungen Dienstwohnungen
Dienst- und Pachtland
Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Arb. & Bea.)
uneingeschränktuneingeschränkt
keine Änderungen
VersetzungVersetzung
Dienstort-Wechsel
Abordnung > 3 MonateAbordnung > 3 Monate
Zuweisung > 3 MonateZuweisung > 3 Monate
Versagung Nebentätigkeit
Beschränkung freie Wohnungswahl
Bestellung/AbberufungBetriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Arb. & Bea.)eingeschränkteingeschränkt
keine Änderungen
EinstellungEinstellung
Zuweisung > 3 MonateZuweisung > 3 MonateLaufbahnwechsel
Ablehnung Teilzeit-Antrag
Übertragung höherÜbertragung höher-- oder niedriger oder niedriger bewerteter Tätigkeitenbewerteter Tätigkeiten
Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Beamte)
eingeschränkteingeschränktvorzeitvorzeit. Versetzung . Versetzung i.di.d. . RuhestandRuhestandHinausschieben des Ruhestands
Entlassung Entlassung BaWBaW, , BaPBaPohne eigenen Antragohne eigenen Antrag
Rücknahme ErnennungRücknahme Ernennung
*Das Institut der Anstellung ist mit Inkrafttreten des BeamtStG entfallen.
Anstellung *Verlängerung ProbezeitVerlängerung Probezeit
Mitbestimmungs-Katalog (Arbeitnehmer, individuelle Tatbestände)
Leistungs- und Funktionszulagen
Höhergruppierung
HerabgruppierungHerabgruppierung
Übertragung höher oder niedriger bewerteter Tätigkeiten
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
Einstellung Einstellung Arbeitnehmer mit überwiegend
Arbeitnehmer mit überwiegend hoheitlichen Befugnissen
hoheitlichen Befugnissensonstige sonstige Einstellung
Einstellung
sonstige sonstige KündigungKündigung
eingeschränkteingeschränkt
uneingeschränktuneingeschränkt außer außer ABM ABM
bis 9 Monatebis 9 Monate
außeraußer MAEMAEbis 6 Monatebis 6 Monate
außeraußer an Schulenan Schulen
VertretungskräfteVertretungskräfteeingeschränkteingeschränkt
Kündigung Arbeitnehmer mit
Kündigung Arbeitnehmer mit hoheitlichen Tätigkeitenhoheitlichen Tätigkeiten
uneingeschränktuneingeschränkt
uneingeschränktuneingeschränkt
Bei Einstellung einer Vertretungslehrkraftan den Berliner Schulen bis zu drei Monaten hat der zuständige Personalrat nur ein Informationsrecht.
Bei Einstellung einer Vertretungslehrkraftfür mehr als drei Monate gilt ein
verkürztes und eingeschränktes Einigungsverfahren.
Das Beanstandungsrecht der Frauenvertretunggemäß LGG wird für diese Einstellungen aufgehoben
(im LPersVG!).
Neues Sonderrecht an Schulen
Stufen des Einigungsverfahrens bei Mitbestimmung*
uneingeschränkte Mitbestimmungeingeschränkte Mitbestimmung
PR
IDialog in der Dienststelle
PR
II
Einigungs-gespräch
Stufen-vertretung
HPR
Copyright Wolfgang Bräuer 2006
PR
Einigungsstelle
III
Verhandlung
vor derEinigungs-
stelle
Entscheidung
HPR
IV
Letzt-entscheidung
Senat
*am Beispiel Land Berlin, ohne Beteiligung eines GPR
„„Rückholklausel“
Rückholklausel“
bei Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen abei Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das uf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sindGemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind
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