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NOZ KOMMENTAR Töten von Küken: Branche in der Sackgasse Von Dirk Fisser Vom 23.12.2013, 19:59 Uhr Schicksal am Fließband: Ob Legehennen-Küken weiterleben dürfen, entscheidet bislang das Geschlecht. Foto: Imago Osnabrück. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland das massenhafte Töten von Küken verboten. Niedersachsen prüft einen ähnlichen Schritt. Dazu ein Kommentar. Das massenhafte Töten männlicher Küken verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wirtschaftliche Erwägungen sind kein ausreichender Grund für die Entsorgung der Brüder der Legehennen durch Vergasen oder Schreddern. Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die zum Verbot in Nordrhein- Westfalen geführt hat, ist plausibel. Die gängige Praxis in Brütereien ist damit illegal und die Abwägung von wirtschaftlichen Interessen und ethischen Aspekten hinfällig.

Web view · 2014-04-15Laut DDR-Verfassung waren Staatswirtschaft und genossenschaftliche Produktion streng ... langjähriger Bauernpräsident in Thüringen, widmet das Nachrichtenmagazin

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KOMMENTAR

Tten von Kken: Branche in der Sackgasse

Von Dirk Fisser

Vom 23.12.2013, 19:59 Uhr

Schicksal am Flieband: Ob Legehennen-Kken weiterleben drfen, entscheidet bislang das Geschlecht. Foto: Imago

Osnabrck. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland das massenhafte Tten von Kken verboten. Niedersachsen prft einen hnlichen Schritt. Dazu ein Kommentar.

Das massenhafte Tten mnnlicher Kken verstt gegen das Tierschutzgesetz. Wirtschaftliche Erwgungen sind kein ausreichender Grund fr die Entsorgung der Brder der Legehennen durch Vergasen oder Schreddern. Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Mnster, die zum Verbot in Nordrhein-Westfalen gefhrt hat, ist plausibel. Die gngige Praxis in Brtereien ist damit illegal und die Abwgung von wirtschaftlichen Interessen und ethischen Aspekten hinfllig.

Das ndert aber nichts an dem Dilemma der Landwirtschaft im Bereich Legehennen: Der gesamte Wirtschaftszweig steckt in einer Sackgasse. Ein sofortiges Verbot in Niedersachsen htte existenzbedrohende Auswirkungen, denn noch gibt es keine praktikable Lsung, was mit den mnnlichen Kken passieren soll. Alternativen wie die Geschlechtserkennung im Ei oder das Zwei-Nutzungs-Huhn haben noch keine Marktreife erreicht. Daran ndert auch ein Verbot nichts. Es kann aber in Kombination mit einer grozgig bemessenen bergangsfrist dazu beitragen, dass die Suche nach einer Lsung beschleunigt wird.

Denn an der Umstellung fhrt kein Weg vorbei. Nicht alle Unternehmen werden diesen kostenintensiven Prozess mitgehen knnen. Aber das ist der Preis, den Recht und Gesetz fordern. Und den werden niederschsische Brtereien aufgrund ihrer Gre eher zahlen knnen als andere.

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Minister: Keine Abfallprodukte

NRW verbietet Tten von Kken Niedersachsen prft

Vom 23.12.2013, 12:53 Uhr

Kaum geschlpft, schon geschreddert: Das Leben vieler Kken verluft bislang recht kurz. Foto: Imago

Osnabrck. Jetzt ist es offiziell: Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland das massenhafte Tten mnnlicher Kken untersagt. Landesweit zwlf Brtereien sei das Verbot zugestellt worden, teilte das NRW-Umweltministerium mit. Niedersachsen prft derweil noch.

Wie das NRW-Landwirtschaftsministeriumam Montagerklrte, bliebe den Unternehmen ein Jahr, um die Produktion umzustellen. Minister Johannes Remmel (Grne) sagte: Diese grausame Praxis des Ttens von Kken aus reinen Renditegrnden ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Knftig wird diese Praxis ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse.

Die mnnlichen Kken fallen bislang als Nebenprodukt in der Legehennen-Aufzucht an. Da sie weder Eier legen noch schnell genug Fleisch ansetzen, werden sie aus wirtschaftlichen Grnden gettet. An dieser Praxis gibt es seit Jahren Kritik. Die Tierschutzorganisation Peta geht davon aus, dass jhrlich 50 Millionen Kken direkt nach dem Schlpfen in Brtereien umgebracht werden. Die Tiere werden dabei in der Regel vergast oder landen in einem Schredder (hier weitere Hintergrnde).

NRW hatte den Schritt vor einigen Wochen angekndigt. Grundlage des Verbots ist eine Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Mnster: Die hatte das Tten von Kken als Versto gegen das Tierschutzgesetz gewertet. Dort heit es: Tiere drfen nur aus vernnftigen Grnden gettet werden - etwa, um sie von Schmerzen zu erlsen oder zur Gewinnung von Lebensmitteln. Das sei beim Schredden oder Vergasen der Eintagskken aber nicht der Fall und damit rechtswidrig. Diese Auffassung nahm NRW zur Grundlage fr eine Ordnungsverfgung, die jetzt von den zustndigen Kreisbehrden im Land umgesetzt worden ist.

Nach der Ankndigung aus Dsseldorf Ende September hatte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grne)auf Nachfrage unserer Zeitungerklrt: Der Vorsto Nordrhein-Westfalens ist ein richtiger Schritt. Auch Niedersachsen wird ein mgliches Verbot prfen. Diese berprfung luft noch, wie eine Sprecherin der Behrde krzlich erklrte. Laut Landesamt fr Verbraucherschutz gibt es in Niedersachsen 13 Brtereien mit 22 Millionen Brutpltzen.

Derzeit laufen Untersuchungen, um das Geschlecht bereits im Ei zu berprfen. Bei mnnlichen Kken knnte das Ei unmittelbar nach der Befruchtung aber noch weit vor dem Schlpfen dann beispielsweise in der Lebensmittelindustrie zur Nudelproduktion verwendet werden. Serienreif ist ein solcher Test allerdings noch nicht.

In das Projekt lege ich groe Hoffnung, hatte der Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender der Niederschsischen Geflgelwirtschaft, krzlichim Interview mit unserer Zeitungerklrt. Er hatte die Landesregierung in Niedersachsen aufgefordert, in diesem Punkt Realismus an den Tag zu legen. Die Landesregierung solle nicht mit einem Verbot vorpreschen, wenn gleichzeitig Untersuchungen liefen. Das wre falscher politischer Aktionismus, so Ripke.

Als Alternative zur Geschlechtsbestimmung werden derzeit sogenannte Zwei-Nutzungshhner gezchtet. Sie legen sowohl Eier, knnen aber auch Fleisch ansetzen und damit in der Mast eingesetzt werden. Allerdings: die Leistung ist geringer als bei den bisher verwendeten Legehennen- und Masthhnchenrassen. Ein Einsatz wre also mit wirtschaftlichen Einbuen fr die Produzenten verbunden. Ripke: Weniger Leistung heit auch: Eier und Fleisch werden fr die Verbraucher teurer.

Ein Verzicht auf die umstrittene Praxis ist unter anderem eines der Vorhaben des niederschsischen Tierschutzplanes genauso wie das Verbot des Schnbelkrzens. Hier hat Niedersachsen als erstes Bundesland bereits ein Verbot bei Moschusenten umgesetzt.

Das habe unmittelbare Auswirkungen, hie es von der niederschsischen Geflgelwirtschaft. Geschftsfhrer Dieter Oltmann teilte mit, dass von den bislang 60 Betrieben mit Moschusenten nur 20 weiterhin die Tiere halten wrden. Die Schlachtereibetriebe gingen dazu ber, Enten aus den benachbarten Bundeslndern zu beziehen. In Deutschland werden jhrlich 1,5 Millionen Moschusenten grogezogen, davon bislang 450000 in Niedersachsen. (mit dpa)

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Dirk Fisser, "Rasender Reporter", Jahrgang 1985, berichtet auf smtlichen Kanlen ber Geschichten aus Niedersachsen und darber hinaus.

ZUR SACHE

Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Wirbeltier ohne vernnftigen Grund ttet oder 2.einem Wirbeltier a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b)lnger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufgt.

FAZ

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Bis Ende 2014 Nordrhein-Westfalen verbietet Vergasen von Kken

23.12.2013 Aus mnnlichen Kken werden keine Legehennen. Deshalb werden sie oft kurz nach der Geburt vergast. Das Land Nordrhein-Westfalen verbietet das.

Mnnliche Kken werden in Legehennen-Brtereien massenhaft gettet. Der Grund: Sie legen spter keine Eier und fr die Mast sind sie nicht geeignet. Dagegen geht Nordrhein-Westfalen jetzt vor.

Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Ttung mnnlicher Kken. Die entsprechenden Verfgungen haben die Behrden vergangene Woche den Brtereien zugestellt. Die sogenannten Eintagskken werden bei der Legehennen-Zucht in Grobetrieben bislang als unerwnschtes Nebenprodukt vergast oder geschreddert. Die Betriebe knnen innerhalb von vier Wochen gegen die Ordnungsverfgung klagen, andernfalls werde sie bestandskrftig, teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag in Dsseldorf mit. Die Brtereien haben eine einjhrige bergangsfrist. Bis zum 1. Januar 2015 mssen Alternativen gefunden sein.

Hintergrund des NRW-Vorstoes ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Mnster, die das Tten mnnlicher Eintagskken als tierschutzwidrig ansieht. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse, sagte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grne) laut der Mitteilung. Er sieht nach dem Bekanntwerden des NRW-Vorstoes bereits eine bundesweite Debatte angestoen.

Die Landwirtschaftskammer NRW betonte, fr ein wirksames Vorgehen msse der Fall auf EU-Ebene angegangen werden. Sollte die Massenttung lediglich in NRW verboten werden, wrden Zuchtkken aus Niedersachsen, den Niederlanden oder Polen gekauft, sagte Sprecher Bernhard Rb. ndern wird sich dann nicht viel.

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Der Preis der Eier: Mnnliche Kken werden vergast

In Deutschland werden jhrlich rund 50 Millionen mnnliche Eintagskken gettet. Die Brtereien in NRW htten daran einen Anteil von 5,4 Prozent, teilte das Ministerium mit. Produzentenland Nummer eins in Deutschland ist Niedersachsen.

Die Zucht von Legehennen ist ausschlielich auf die Produktion von Eiern ausgerichtet. Fr die Mast sind die mnnlichen Kken auch nicht geeignet. Dafr werden eigene Zchtungen genutzt. Nach Ministeriums- Angaben ist es in der EU gngige Praxis, die mnnlichen Eintagskken fr die Legehennenproduktion direkt nach dem Schlpfen zu tten. Die Methoden reichen dabei ber das Schreddern bis hin zu Vergasung.

TAZ

23.12.2013

NRW ndert Hhnerzuchtbedingungen

Massenttungen werden untersagt

In Deutschland werden jedes Jahr rund 50 Millionen mnnliche Eintagskken umgebracht. NRW hat dieses Vorgehen der Zchter als erstes Bundesland untersagt.

DSSELDORF dpa | Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Ttung mnnlicher Kken. Die entsprechenden Verfgungen haben die Behrden vergangene Woche den Brtereien zugestellt. Die sogenannten Eintagskken werden bei der Legehennenzucht in Grobetrieben bislang als unerwnschtes Nebenprodukt umgehend gettet.

Die Betriebe knnen innerhalb von vier Wochen gegen die Ordnungsverfgung klagen, andernfalls werde sie bestandskrftig, teil