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Java - Bali mit ERICH VON DÄNIKEN vom Sonntag – Freitag, 18. – 30. September 2016

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Java - Balimit

ERICH VON DÄNIKENvom Sonntag – Freitag, 18. – 30. September 2016

Ausschreibung

Premiere: Zum ersten Mal mit Erich von Däniken in Indonesien unterwegs.

Langstreckenflüge mit Airbus A380 der Singapore Airlines.

Höhepunkte auf Java: Gunung Padang, die archäologische Sensation. Prambanan, die grösste hinduistische Tempelanlage Indonesiens. Borobudur, das grandiose Bauwerk.

Kleine Bali-Rundreise und drei Erholungstage auf der Insel der Götter.

Sonntag, 18. September 2016 Abflug nach AsienLinienflug mit Singapore Airlines Airbus A380 via Singapore nach Jakarta:

11:45 Uhr: Abflug von Zürich, SQ 345

12:30 Uhr: Abflug von Frankfurt am Main, SQ 25

Montag, 19. September 2016 Singapore / Jakarta05:55 Uhr: Landung in Singapore, Flug SQ 345 aus ZürichUnd06:50 Uhr: Landung in Singapore, Flug SQ 25 aus Frankfurt

Gemeinsame Weiterreise:09:25 Uhr: Abflug SQ 956 von Singapore10:10 Uhr: Landung in Jakarta CGK

Empfang durch unsere örtliche Reiseleitung und Transfer ins Hotel MANDARIN ORIENTAL*****. Zimmerbezug. Ausruhen von der langen Reise ist angesagt: Der heutige Nachmittag steht zu Ihrer freien Verfügung.

19:30 Uhr: Gemeinsames Abendessen vom Buffet. Erich von Däniken heisst Sie ganz herzlich willkommen.

Mandarin Oriental Jakarta

Dienstag, 20. September 2016 Jakarta / Bogor / PuncakFrühstücksbuffet im Hotel. Stadtrundfahrt mit Besichtigungen in Jakarta. Das Indonesische Nationalmuseum widmet sich der Geschichte, Ethnologie, Archäologie und Geschichte des Landes.

Jakarta Panorama

Nach dem Mittagessen in einem lokalen Restaurant Fahrt Richtung Süden nach Bogor. Die fast eine Million Einwohner zählende Stadt liegt 60 km südlich von Jakarta. Der 87 Hektar grosse Botanische Garten ist die bekannteste Sehenswürdigkeit Bogors. Heute gibt es hier mehr als 15‘000 Arten von Bäumen und Pflanzen und ist ein Refugium für mehr als 50 verschiedene Arten von Vögeln und Schlafplatz für Gruppen von Fledermäusen in den Bäumen. Der Garten beherbergt weiter etwa 3000 Sorten von Orchideen Ein Höhepunkt ist die Titanenwurz, ein Aronstabgewächs mit einem über zwei Meter hohen Blütenstand.

Nach dem Rundgang durch diese wunderschöne Anlage geht die Fahrt 30 km weiter südwärts zu unserem Hotel PESONA ALAM***+ in Puncak.

Pesona Alam Resort & Spa

19:30 Uhr: Gemeinsames Abendessen vom Buffet.

Mittwoch, 21. September 2016 Gunung Padang / BandungFrühstücksbuffet im Hotel. Die Distanz zum ersten Höhepunkt unserer Reise beträgt rund 70 km, die Fahrzeit etwa zweieinhalb Stunden. Die Riesenpyramide des Gunung Padang: Welche Inspiration lag der Megalithstätte in Cianjur auf West Java zugrunde? Der gestufte Hügel, einer Pyramide nicht unähnlich, entstammt der prähistorischen indonesischen Ära. Vermutet wird, dass sich weitere Ebenen, begraben durch jahrtausendelange Erosionsprozesse, im Boden befinden, die bislang noch nicht freigelegt wurden.

40 Stufen aus Andesitgestein führen 95 Meter in die Höhe des Berges. Die Fläche beträgt 900 m2, das zentrale Areal umschliesst drei Hektar. Untersuchungsergebnisse des „Miami-based Beta Analytic Lab“ von 2012 galten als Sensation: Bohrungen, die Sand, Erde und Holzkohle enthielten und aus einer Tiefe von 5 bis 12 Metern stammen, ergäben ein Alter zwischen 14‘500 und 25‘000 Jahren! Damit ist die Struktur um ein Vielfaches älter, als die Pyramiden von Gizeh.

Der Götterberg Gunung Padang

Neue Veröffentlichungen überraschten mit der Entdeckung von gleichmässig eingebrachtem Füllmaterial zwischen den steinernen Säulen, das wie Zement wirkt. Die Erbauer des riesigen Monumentes müssen vor Jahrtausenden bereits über eine Technologie verfügt und Kenntnisse in Metallurgie besessen haben, die in den Zeithorizont absolut nicht hineinpassen. Hier steht offenbar ein Monument einer fortschrittlichsten Technologie und dennoch ein Monument der früheren Menschheit, einer Menschheit, die sich angeblich noch in primitivster Steinzeit befand. Lag die „Wiege der Zivilisationen“ auf Java? Müssen wir schon bald unsere Geschichte umschreiben?

Im Verlaufe des Nachmittags Weiterfahrt nach Bandung. Hotel HYATT REGENCY****+.

19:30 Uhr: Gemeinsames Abendessen vom Buffet.

Donnerstag, 22. September 2016 Bandung / YogyakartaFrühstücksbuffet im Hotel und anschliessend Transfer zum Bahnhof. In rund siebeneinhalb Stunden durchqueren wir heute das zentrale Java mit seinen wunderschönen Landschaften mit Reisfeldern, Plantagen, Dörfern und Kleinstädten. Um einen optimalen Reisekomfort zu gewähleisten, werden Ihre Koffer separat transportiert - Sie reisen nur mit leichtem Handgepäck.

16:00 Uhr: Ankunft in Yogyakarta. Ihr Busfahrer erwartet Sie bereits für den Transfer ins Hotel ROYAL PALACE AMBARRUKMO****.

19:30 Uhr: Gemeinsames Abendessen vom Buffet.

Freitag, 24. September 2016 PrambananFrühstücksbuffet im Hotel. Die Tempelanlage Prambanan befindet sich etwa 18 km östlich von Yogyakarta auf der Insel Java. Es ist einer der grössten hinduistischen Tempel in Südostasien. Die Anlage setzt sich aus acht Hauptschreinen oder –tempeln zusammen sowie mehr als 250 Einzeltempeln. Die drei grössten Schreine sind den drei Göttern Shiva dem Zerstörer, Vishnu dem Bewahrer und Brahma dem Schöpfer geweiht. Von ganz besonderem Interesse für uns sind die Deva-Abbildung (Deva = Lichtwesen) auf dem Shiva-Tempel und die Vimanas. Vimana ist der allgemeine Sanskritbegriff für „Flugobjekt“. Unterschiedlichste Raum- und Dimensionsschiffe werden als Vimanas bezeichnet: Mechanische, die nur in Erdnähe verkehren, solche, die Zugang zu den höheren Dimensionen haben und auch in einen materialisierten Zustand übergehen können und auch die Raumschiffe der Götter und Dämonen, die nicht materiellen „Transraumschiffe“.

Prambanan

Am Morgen zeigt und erklärt Ihnen unser Reiseführer die wichtigsten Teile der Anlage. Nach dem Mittagessen in einem lokalen Restaurant in der Nähe bleibt Ihnen genügend Zeit, Prambanan nochmals auf eigene Faust zu entdecken. Im Verlaufe des Nachmittags erfolgt die Rückfahrt zum Hotel und dann am Abend das gemeinsame Abendessen vom Buffet.

Samstag, 24. September 2016 BorobudurFrühstücksbuffet im Hotel. Die kolossale Pyramide befindet sich rund 25 Kilometer nordwestlich von Yogyakarta. Insgesamt neun Stockwerke türmen sich auf der quadratischen Basis von 123 m Länge. An den Wänden der vier sich stufenartig verjüngenden Galerien befinden sich Flachreliefs in der Gesamtlänge von über fünf Kilometern. Darüber liegen drei Terrassen mit insgesamt 76 Stupas, welche den Hauptstupa von fast 11 m Durchmesser umrahmen. Stupas sind in der buddhistischen Glaubenslehre Vimanas (Himmelsfahrzeuge) mit denen man zu den Göttern im Himmel gelangen konnte.

Das grandiose Bauwerk wird Sie ins Staunen versetzen. Von weitem sieht der dunkle Koloss aus Lavastein mit seinen Rissen, Kanten und Köchern wie ein ausserirdisches Raumschiff aus. Jedes verfügbare Fleckchen Wand wurde mit meisterhaften Flachreliefs verziert. Die Abbildungen sind jedoch nicht nur von religiöser sondern auch von archäologischer Bedeutung, denn sie stellen Personen, Kleider, Wagen, Geräte, Instrumente, Schiffe, kulturelle Szenen und Häuser dar, wie sie damals existierten. Fälschlicherweise wird Borobudur immer wieder als Tempel bezeichnet, es fehlen jedoch Räumlichkeiten, die zum Gebet genutzt werden könnten und dadurch einen Tempel ausmachen.

Das heutige Mittagessen wird Ihnen im Restaurant des Amanjiwo Resort serviert. Von hier aus geniesst man einen wunderbaren Blick auf Borobudur. Danach laden wir Sie auf einen Spaziergang zum Selogriyo Tempel ein. Dieser ist eher unbedeutend und nicht das eigentliche Ziel. Es ist die wunderschöne Landschaft, die auf Schritt und Tritt entzückt. Im Verlaufe des Nachmittags Rückfahrt zum Hotel in Yogyakarta.

19:30 Uhr: Gemeinsames Abendessen vom Buffet.

Sonntag, 25. September 2016 Yogyakarta / BaliFrühstück und Mittagessen im Hotel. Im Verlaufe des Nachmittags Transfer zum Flughafen.

Die moderne Boeing- 737-800 der nationalen Gesellschaft bringt Sie in etwas mehr als einer Stunde auf die Insel der Götter: Bali. Nach der Landung um 18:35 Uhr Empfang und Transfer zum NUSA DUA BEACH HOTEL & Spa****+.

Nusa Dua Beach Hotel & Spa

20:30 Uhr ca.: Gemeinsames Abendessen vom Buffet.

Montag, 26. September 2016 Bali (Erholungstag)Erich von Däniken kommt dem vielfach geäusserten Wunsch nach etwas mehr Erholungszeit auf den A.A.S. Reisen gerne nach: Der ganze heutige Tag steht zu Ihrer freien Verfügung. Geniessen Sie das balinesische Ambiente des Hotels mit seiner sehr schönen tropischen Gartenanlage und den luxuriösen Einrichtungen: Vier Swimmingpools, Strandsportarten, Fitness Club, Nusa Dua Spa, fünf Restaurants, drei Bars und vieles mehr. Eingeschlossene Mahlzeiten: Frühstück ohne feste Zeiten und um 19:30 Uhr das gemeinsame Abendessen.

Gartenanlage Nusa Dua Beach Hotel & Spa

Dienstag, 27. September 2016 Kleine Bali-RundreiseFrühstücksbuffet im Hotel. 09:00 Uhr: Auf unserem Tagesausflug erleben Sie ursprüngliche Landschaften und Dörfer, wunderschöne Ausblicke auf zahlreiche Reiseterrassen und besuchen den grössten Schmetterlingspark Indonesiens mit seiner riesigen Artenvielfalt. Mittagessen in einem lokalen Restaurant unterwegs. Auf dem Markt in Candi Kuning (keine Touristenfalle!) werden lokale Früchte, Gemüse und Blumen feilgeboten. Der verehrte, romantisch gelegenen Tanah Lot ist wohl der bekannteste Tempel Balis, sicherlich jedoch das am meisten fotografierte Sujet der Insel. Rückfahrt zum Hotel. Gemeinsames Abendessen vom Buffet.

Mittwoch, 28. September 2016 Bali (Erholungstag)Ein weiterer Tag zu Ihrer freien Verfügung. Das Einkaufs- und Restaurantzentrum <<Bali Collection>> ist ganz in der Nähe, 15 Gehminuten oder gratis Shuttlebus. Auch in der Hotelanlage kann man es sich gut gehen lassen! Etwa hier:

Zur Abwechslung dort:

Eingeschlossene Mahlzeiten: Frühstück ohne feste Zeiten und um 19:30 Uhr das gemeinsame Abendessen vom Buffet.

Donnerstag, 29. September 2016 AbreisetagSie haben nochmals fast den ganzen Tag zur freien Verfügung. Das Mittagessen und die garantierte Zimmerbelegung bis zum Zeitpunkt der Abreise sind eingeschlossen.

17:00 Uhr: Transfer vom Hotel zum Flughafen Denpasar/Bali.

20:00 Uhr: Abflug mit Singapore Airlines via Singapore (umsteigen) nach Frankfurt oder Zürich.

Freitag, 30. September 2016 Ankunft in Europa06:40 Uhr Landung in Frankfurt am Main und 08:00 Uhr in Zürich.

Und das meint Erich von Däniken:

Java – Bali! Diese faszinierenden exotischen Destinationen sind ganz einfach wunderbar. Und es gibt einiges zu entdecken: Der gigantische Pyramidenberg Gunung Padang, Jahrtausende alt und mit vielen Fragezeichen. Aber auch Prambanan und Borobudur bei Yogyakarta werden Sie ins Staunen versetzen und ich habe vieles zu erzählen dazu. Wie gewohnt werden wir jeden Abend im privaten Rahmen zusammensitzen, auch an den Erholungstagen auf Bali. Dann haben wir Zeit unter uns zu sein, zu diskutieren, Geschichten hören und ganz einfach sich mit Freunden wohlzufühlen. Ich heisse alle Interessierten herzlich willkommen und freue mich schon heute auf die Reise mit Ihnen. Java – Bali – das tönt gut!

PREISE PRO PERSONIm Doppelzimmer € 4‘700.00 CHF 4‘900.00

Zuschlag Einzelzimmer € 1‘050.00 CHF 1‘100.00

Auf Wunsch: Flüge mit Singapore Airlines in Business Klasse. Der Zuschlag ist abhängig von der Auslastung der Flüge im Zeitpunkt der Buchung, deshalb auf Anfrage.Richtpreise (Zuschlag): € 5‘000.00 – 6‘000.00 CHF 5‘000.00 – 6‘000.00

Mindestteilnehmerzahl: 20 Gäste maximal 40 Gäste

HinweisDie Preise in Franken stehen für Abflüge ab Zürich. Die Preise in Euro für Abflüge ab Frankfurt.

LEISTUNGEN inbegriffen Linienflüge mit Singapore Airlines und Garuda Indonesia Alle Flughafen- und Sicherheitstaxen im Wert von ca. € 500.00/CHF 520.00 10 Übernachtungen in den erwähnten Hotels Tägliches Frühstück vom Buffet Tägliches Mittagessen, ausser am Ankunftstag in Jakarta und zweimal auf Bali Tägliches Abendessen zumeist vom Buffet Sämtliche Transporte mit modernsten Verkehrsmitteln Bahnfahrt von Bandung nach Yogyakarta Alle Eintritte und Gebühren an Flughäfen und in den Hotels (Gepäckdienste) Und wie immer bei Reisen mit Erich von Däniken: sämtliche Trinkgelder für die Reiseleiter,

Chauffeure und weitere dienstbare Geister Die Dienste lokaler, deutschsprechender Reiseführer Und natürlich die Begleitung von ERICH VON DÄNIKEN

Nur ganz weniges ist nicht inbegriffen Die Hin- und Rückreise nach/vom Flughafen Frankfurt respektive Zürich Die persönlichen Auslagen, Extras in den Hotels (Getränke, Minibar, Telefonate) Die Reise-, Kranken- und Unfallversicherungen

ZAHLUNGENNach Eingang Ihrer definitiven Anmeldung werden wir Ihnen unsere verbindliche Teilnahmebestätigung zusammen mit der Anzahlungsrechnung über € 1‘500.00 Euro/CHF 1‘500.00 pro Person zustellen. Den Restbetrag erwarten wir dann bis 45 Tage vor Abreise. Wir bitten höflich um Einhaltung der Zahlungsfristen.

RÜCKTRITTSBEDINGUNGENSollten Sie nach Ihrer definitiven Anmeldung gezwungen sein, Ihre Buchung zu stornieren, so lassen Sie uns das bitte so rasch wie möglich in schriftlicher Form wissen. Rücktritte bis zum 29. Februar 2016 sind gebührenfrei möglich. Treten Sie nach diesem Termin von der Reise zurück, müssen wir folgende Kosten erheben:

Zwischen 01.03. – 31.03.2016: € 200.00/CHF 220.00 pro Person Zwischen 01.04. – 31.05.2016: 10 % des Pauschalpreises Zwischen 01.05. – 30.06.2016: 50 % des Pauschalpreises Zwischen 01.07. – 31.08.2016: 80 % des Pauschalpreises Ab dem 01.09.2016: 100 % des Pauschalpreises

Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskosten-Versicherung, sofern über uns abgeschlossen, geschuldet respektive kann nicht zurückbezahlt werden.

VERSICHERUNGENWenn Sie nicht schon über einen entsprechenden privaten Schutz verfügen, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer kombinierten Reiserücktritts-/Reisezwischenfälleversicherung, welche wir wie folgt anbieten können:

CHF 110.00 für alle in der Schweiz wohnhaften Personen EUR 220.00 für alle im Ausland wohnhaften Personen (doppelte Prämie wegen geltender EU-

Bestimmungen).

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass diese Versicherung bis spätestens zehn Tage nach Erhalt unserer definitiven Bestätigung abgeschlossen sein muss. Überprüfen Sie ausserdem mit Ihrem privaten Versicherer Ihren Schutz bei Reisen ins Ausland für Krankheit, Unfälle und auch Reisegepäck (Diebstahl, Verlust während des Transports, verspätete Auslieferung).

EINREISEBESTIMMUNGENDeutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger benötigen ihren bis mindestens 01. April 2017 gültigen Pass. Personalausweise (Identitätskarten) werden nicht akzeptiert. Das Touristenvisum Indonesien wird kostenlos bei Ankunft am Flughafen Jakarta erteilt. Staatsbürger anderer Länder wollen sich bitte anlässlich der Buchung bei uns erkundigen.

GESUNDHEITSVORSORGEFür Reisende, welche aus Europa anreisen, sind keine Impfungen vorgeschrieben. Empfohlen ist neben den üblichen Vorsorgeimpfungen (Tetanus, Diphtherie, Polio) eine solche gegen Hepatitis A. Erkundigen Sie sich jedoch sicherheitshalber bei ihrem Hausarzt - er kennt Sie am besten und kann daher kompetent beraten.

HALBES DOPPELZIMMERWir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein so genanntes halbes Doppelzimmer zu buchen. Sie teilen also ein Zimmer mit einer Partnerin respektive einem Partner gleichen Geschlechts. Selbstverständlich achten wir dabei soweit möglich auf das Alter und setzen voraus, dass in den Hotelzimmern nicht geraucht wird. Vorbehalt: sollte bis zwei Monate vor Abreise kein/e Zimmerpartner/in gefunden werden, müssen wir ein Einzelzimmer zuteilen und den entsprechenden Zuschlag nachverlangen.

DAS KLEINGEDRUCKTEWir empfehlen Ihnen, unsere allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen, welche Sie zusammen mit dieser Ausschreibung erhalten, sorgfältig zu studieren; sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Reisevertrages.

REISELEITUNG/REISEBEGLEITUNGErich von Däniken legt Wert auf den Hinweis, dass er sich in den meisten Ländern aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht als Reiseleiter „aufführen“ darf. Deshalb auch will er mit seinen Gästen am Abend in einem privaten Raum zusammen sein und über das Gesehene und Erlebte diskutieren können – und Geschichten erzählen (wer ihn kennt, weiss das!). EvD erfreut sich bester Gesundheit, ist fit und voller Tatendrang, wie eh und je! Er pflegt zu sagen <<So die Götter wollen, wird das noch sehr, sehr lange so bleiben, Inshallah>>. Bei jedem Lebewesen kann alles ändern und deshalb ist mit Erich abgesprochen, dass wir bei einem allfälligen kurzfristigen Ausfall eine nahestehende Person aus seinem Umfeld für die Reisebegleitung verpflichten würden.

VORBEHALTWegen der langen Planungszeit müssen Programm- und Preisänderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben.

AAS2016.9

ANMELDEBLATT

Mit Erich von Däniken nach Java und Balivom 18. September – 30. September 2016

Name/Vorname* _______________________________________________________________________

Adresse _______________________________________________________________________

PLZ/Wohnort _______________________________________________________________________

Telefon _______________________________Mobile___________________________________

Email _______________________________________________________________________

Name/Vorname*Begleitperson _______________________________________________________________________

* Bitte unbedingt genau wie im Pass (ein bis zwei Vornamen genügen).

Ich/wir melden mich/uns verbindlich für die Reise mit Erich von Däniken an.

[ ] Doppelzimmer [ ] Einzelzimmer

[ ] Halbes Doppelzimmer, mein Geburtsdatum: _______________________________

Flugreise ab/bis [ ] ab/bis Zürich [ ] Frankfurt am Main

Versicherungen [ ] Ja, ich/wir schliessen die angebotene Annullierungs- und Reisezwischenfälle- Versicherung für CHF 110.00 respektive € 220.00 ab.

[ ] Nein danke. Ich/wir haben entsprechende private Versicherungen und verzichtendamit ausdrücklich auf Ihr Angebot.

Bemerkungen _______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

Ich/wir haben die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (AVRB) mit den Ausschreibungsunterlagenerhalten und anerkenne/n diese mit meiner/unserer Anmeldung vorbehaltlos.

Datum ____________________________Unterschrift__________________________________

Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung per Email, Fax oder Post an:

Reisebüro Vasellari AG Telefon ++41-(0)32624 43 43Postfach 1458 Telefax ++41-(0)32621 68 86CH- 4502 Solothurn E-Mail: [email protected]

AAS2016.3

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN1. Was diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Reisebüro Vasellari Solothurn AG, nachfolgend <<RVS>> genannt, in Solothurn/Schweiz für im eigenen Namen angebotene Reisearrangements.1.2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Bei allen von RVS vermittelten "Nur-Flug-Arrangements" und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.

2. Anmeldung: Wie der Vertrag zwischen Ihnen und RVS abgeschlossen wird2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und RVS kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und RVS wirksam. RVS hat das Recht, innert einer angemessenen Frist eine Anmeldung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 2.2. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.2.3. Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Fritz statt Friedrich), kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.

3. Leistungen3.1. Unsere Leistungen sind immer in der Reiseausschreibung aufgeführt. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.3.2. Beginn der LeistungenDie Leistungen der RVS beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz respektive in Deutschland. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.4. Preise, Zahlungsbedingungen, Reisedokumente4.1. PreiseDie Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt respektive aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben, bei Reisen mit Erich von Däniken auch in Euro. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.4.2. Zahlung4.2.1. Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung von 30 % des Rechnungsbetrags pro Person zu leisten.4.2.2. Den restlichen Reisepreis erwarten wir bis 45 Tage vor Abreise.4.2.3. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt RVS die Reiseleistungen zu verweigern.4.2.4. Kreditkartenzahlungen: Unsere Preise sind Barzahlungspreise. Zahlen Sie mit einer Kreditkarte, ist die Belastung nur in Schweizer Franken möglich und es wir Ihnen ein Administrations-Verarbeitungszuschlag von 3 % berechnet.4.3. Kurzfristige BuchungenBei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.4.4. ReisedokumenteSofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt, in der Regel etwa 20 Tage vor Reisebeginn.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)5.1. AllgemeinesWenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren) müssen, ist uns dies persönlich oder vorzugsweise schriftlich mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle zurückzugeben.5.2. BearbeitungsgebührBei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person CHF/€ 60.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe Ziffer 5.3.). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen (Ziffer 5.3). Wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, ersehen Sie aus der Versicherungspolice, ob diese Bearbeitungsgebühr von der Versicherung bezahlt wird.5.3. Annullierungskosten Gruppenreisen5.3.1. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:Nach Rechnungserhalt und bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.5.3.2. Abweichende Annullierungskosten, unter anderem bei A.A.S. Reisen mit Erich von Däniken sind bei der jeweiligen Programmausschreibung beziehungsweise auf der Auftragsbestätigung zu finden.5.3.3. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, respektive Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien.5.4. AnnullierungskostenversicherungDie Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, privat oder bei uns eine Police abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleiben die Prämie für die entsprechende Versicherung und die Bearbeitungsgebühren geschuldet respektive werden nicht zurückbezahlt.5.5. ErsatzreisenderWenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen. Dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie gemeinsam (solidarisch) mit ihm für die Bezahlung des gesamten Reisepreises und die Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2). RVS orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Dazu müssen die beteiligten Unternehmen (Transportgesellschaften, Hotels) diese Änderung akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann. Nennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffern 5.2./5.3.).

6. Änderungen der Prospektausschreibungen, der Preise, des Programms, im Transportbereich6.1. Änderungen vor VertragsabschlussRVS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie RVS vor Vertragsabschluss.6.2. Änderungen nach VertragsabschlussPreiserhöhungen können sich ergeben aus:a) Nachträglicher Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)b) Neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen, usw.)c) Wechselkursänderungen

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4. genannten Rechte zu. Bitte beachten Sie das massgebende Datum der Preiskalkulation in der jeweiligen Reiseausschreibung.6.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor ReisebeginnRVS behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. RVS bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.6.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.b) Sie können innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.c) Oder Sie können uns innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich erklären, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.d) Bei A.A.S. Reisen mit Erich von Däniken gelten besondere Bestimmungen, was seine persönliche Teilnahme betrifft. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise in der Teilnahmebestätigung.Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben.

7. Reiseabsage durch RVS7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegenRVS ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt RVS Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffern 5.2./5.3. und allfällige weitere Schadenersatzforderungen.7.2. MindestteilnehmerzahlFür alle von RVS angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann RVS die Reise bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn absagen. 7.3. Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, StreiksSollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann RVS die Reise absagen.7.4. Reiseabsage durch RVS aus anderen GründenBei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie das Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise respektive der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen 8. Programmänderungen/Leistungsausfälle während der Reise8.1. RVS ist bemüht, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen RVS soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für RVS verursachen, darf RVS die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Reisenden.8.2. Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht werden, darf RVS die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zu Lasten des Reisenden.8.3. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorkommen, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen RVS den objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jener der erbrachten Dienstleistungen (siehe Ziffer 11).

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beendenSollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie RVS nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung des Veranstalters oder die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Diesbezügliche Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, die im Reisepreis nicht inbegriffen ist.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben10.1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und AbhilfeverlangenEntspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der RVS-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.10.2. Die Reiseleitung, die örtliche RVS-Vertretung oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Geschieht dies nicht oder ist die Abhilfe ungenügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen RVS-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die RVS-Reiseleitung, die örtliche Knecht-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten sie mit den Reiseunterlagen.10.3. SelbstabhilfeSofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel, usw.) und gegen Beleg vom Veranstalter respektive RVS ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1. und 10.2.) verlangt (siehe Ziffer 11).10.4. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber RVS geltend machenSofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber RVS geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Knecht-Vertretung oder des Leistungs trägers und allfällige Beweismittel beizulegen.10.5. Verwirkung Ihrer AnsprücheSollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1. und 10.2. anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.10.06. FluggepäckSchäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzanforderung ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 14 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

11. Haftung der RVS11.1. AllgemeinesRVS vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der RVS-Reiseleitung, der örtlichen RVS-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.11.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse11.2.1. Internationale Abkommen und nationale GesetzeEnthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung, so haftet RVS nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

11.2.2. HaftungsausschlüsseRVS haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches RVS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflichten zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von RVS ausgeschlossen.11.2.3. PersonenschädenFür Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet RVS im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.11.2.4. Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden, usw.)Bei anderen Schäden d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von RVS auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, usw.Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall in unbewachtem Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haftet RVS nicht.11.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne, usw.Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet RVS nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen11.3. Veranstaltungen während der ReiseAusserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). RVS nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, selbst wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein RVS-Reiseleiter daran teilnimmt.11.4. Ausservertragliche HaftungDie ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungssummen oder Haftungsausschlüsse vorsehen. 11.5. VerjährungSämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen respektive längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

12. VersicherungenDie Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. RVS empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-, Annullierungskosten-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Extra-Rückreisekosten-Versicherung.

13.Einreise-/Visa-/Gesundheitsvorschriften, Gepäck13.1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Bürger der EU Staaten und der Schweiz. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.13.2. Schengen StaatenWen Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden in der Regel keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.13.3. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.13.4. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.13.5. RVS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie RVS ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.13.6. GepäckbestimmungenIhre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.

14. Rückbestätigung von FlugscheinenBei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

15. SicherstellungRVS ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

16. Ombudsman16.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und RVS eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, www.ombudsman-touristik.ch

17.Anwendbares Recht und Gerichtsstand17.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen RVS und Ihnen ist schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen RVS können nur am Hauptsitz in Solothurn angebracht werden.17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.17.3. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationalen Abkommen.Diese Bedingungen gelten ab 01. Januar 2016 bis auf Widerruf.

AAS2016.11