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1 | 2015 Wirtschaft im Südwesten 17
REGIOREPORTIHK Hochrhein-Bodensee
Thomas Conrady (55) ist geschäftsfüh-render Gesellschafter der COWA Ser-vicegruppe in Gottmadingen, eines
Unternehmens, das Gebäudereinigung und Gebäudemanagement anbietet und auch eine chemische Fabrikation betreibt. Die Fir-ma ist in der Schweiz und im süddeutschen Raum tätig. Das Unternehmen beschäftigt 2.200 Mitarbeiter – das entspricht 1.000 Vollzeitstellen – und erzielt einen Umsatz von 32 Millionen Euro. Conrady leitet COWA seit 1985, er repräsentiert die zweite Generation der Inhaberfamilie. Er ist seit 2005 Mitglied der Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee und war seit 2009 Vizepräsident. Außerdem ist er Landesinnungsmeister des Gebäudereinigerhandwerks in Baden-Würt-temberg (Stuttgart) sowie Vollversammlungs-mitglied der Handwerkskammer Konstanz.
Das neue Präsidium mit Hauptgeschäftsführer und Ehrenpräsident (dritter und vierter von links): Heinz Rombach, Dr. Michael Schwabe, Prof. Dr. Claudius Marx, Kurt Grieshaber, Thomas Conrady, Dietmar Kühne, Stephan Karl Schultze und Walter Finthammer (ebenfalls von links). Dr. Andreas Mayr fehlt auf dem Bild.
Ende November ist die neue Vollversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung
zusammengetreten. Sie wählte Thomas Conrady zu ihrem Prä-sidenten und seinen Vorgänger
Kurt Grieshaber zum Ehren-präsidenten. Ministerpräsident
Winfried Kretschmann hielt beim anschließenden Empfang
die Festansprache.
Konstituierende Vollversammlung wählte Thomas Conrady
Neuer Präsident, neues Präsidium
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Wirtschaft im Südwesten 1 | 201518
REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee
17 Thomas Conrady gewähltNeuer Präsident, neues Präsidium
19 BundesverdienstkreuzKurt Grieshaber ausgezeichnet
20 neue BildungspartnerschaftEkato und Montfort Realschule
21 gesundheitsmanagerLehrgang mit IHK-Zertifikat
22 Verkehrssymposium in LörrachVerkehrsleitbild verabschiedet
24 Seminar und SprechtagMindestlohn und Controlling
25 AußenwirtschaftsausschussWie geht es weiter in Russland
27 Mobilitätsprojekt „go.for.europe“Auslandserfahrungen für Azubis
28 einigungsstelleBeisitzer für 2015
30 nachtrags-Wirtschaftssatzung 2014
31 Wirtschaftssatzung 2015
32 Lehrgänge und Seminare
INHALT
VizepräsidentenDie Vollversammlung wählte folgende Vizepräsidenten.Aus dem Landkreis Waldshut Heinz Rombach (57), Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Hochrhein, Waldshut-Tiengen
Dietmar Kühne (54), Geschäftsführer der Ernst Kühne Kunststoffwerk-GmbH & Co. KG, Waldshut
Aus dem Landkreis Lörrach Dr. Andreas Mayr (53), Geschäftsführer der Endress+Hauser GmbH +Co. KG, Maulburg
Stephan Karl Schultze (50), Geschäftsführer der LOEBA Treuhand GmbH Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Lörrach
Aus dem Landkreis Konstanz Walter Finthammer (72) , Geschäftsführer der ‚GPS‘ Gesellschaft für Projekt-steuerung im Bauwesen mbH, Konstanz
Dr. Michael Schwabe (47), Geschäftsführer der ETO MAGNETIC GmbH, Stockach
Weitere Wahlen
Kurt Grieshaber wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt, Henry Rauter, viele Jahre Mitglied der Vollversammlung und des Präsidiums, zum Ehrenmitglied des Prä-sidiums und der Vollversammlung.Als Ausschussvorsitzende wurden gewählt: Wolfgang Lay, Geschäftsführer der Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG Technisches Lehrinstitut und Verlag, Konstanz, für den Außenwirtschafts-ausschuss,
Lucia Rehm, Geschäftsführerin der SEBA Sekundärbaustoff-GmbH, Lottstetten, für den energie- und Umweltausschuss,
Patrick Wengert, Geschäftsführer der ALLTREUHAND GmbH Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft, Singen, für den Finanz- und Steuerausschuss,
Dr. Bruno Hall, Geschäftsführer der Villringer GmbH, Lörrach, für den Han-delsausschuss,
Dietmar Kühne, Geschäftsführer der Ernst Kühne Kunststoffwerk-GmbH & Co. KG, Waldshut-Tiengen, für den industrieausschuss,
Manfred Hölzl, Geschäftsführer der Hölzl-Gastronomie GmbH, Konstanz, für den Tourismusausschuss,
Kurt Sänger, Geschäftsführer der RAPP Regioplan GmbH, Lörrach, für den Verkehrsausschuss.
Ehrenamtliche Rechnungsprüfer wurden Martin Bantle, Inhaber der Martin Bantle e.K., Konstanz und Joachim Mei, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Hochrhein eG, Waldshut-Tiengen.
Die neue Vollversammlung hatte nach der Wahl des Präsidenten sechs Unter-nehmerpersönlichkeiten aus der Region dem Gremium zugewählt. Diese sind: Gräfin Bettina Bernadotte, Mainau GmbH, Peter Dettelmann, Evonik Industries AG, Rheinfelden, Dietmar Kühne, Ernst Kühne Kunststoffwerk-GmbH & Co. KG, Waldshut-Ti-engen,
Oliver Maier, WEFA Inotec GmbH, Singen Jörg Müller, Betriebliche Altersversorgung, Lörrach und Stephan Karl Schultze, LOEBA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Steuerberatungsgesellschaft, Lörrach.
Ehrungen
Ehrenmedaillen der IHK erhielten Henry Rauter und Otto Ruch, die Ehrennadel der IHK in Gold (mindestens 15-jährige Mitgliedschaft in einem IHK-Gremium oder mindestens achtjährige Mitgliedschaft im Präsidium) bekamen 14 und die Ehrennadel in Silber (zehnjährige Mitgliedschaft) 17 Damen und Herren. upl
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1 | 2015 Wirtschaft im Südwesten 19
Ministerpräsident Winfried Kretschmann war Haupt-redner beim Empfang der IHK in der Sparkasse in
Waldshut, der sich an die konstituierende Sitzung der Vollversammlung anschloss. In seiner Ansprache vor rund 300 Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung griff Kretschmann eine ganze Reihe in der Wirtschaft diskutierter Themen auf. Dazu gehörten die Verkehrs-infrastruktur, der Schulentwicklungsplan, Industrie 4.0 sowie Forschung und Entwicklung. Den aus dem Amt scheidenden Kurt Grieshaber hob Kretschmann als eine Persönlichkeit hervor, die die Beziehungen zur Schweiz mitgestaltet und geprägt habe. Für Baden-Württemberg seien diese Beziehungen sehr wichtig, die beiden Länder könne man als „ziemlich beste Freunde“ bezeichnen. Grieshabers Verdienste um viele andere gesellschaftliche und wirtschaftliche Belange seien ebenso zahlreich wie wirkungsvoll. Kretschmann überreichte Grieshaber das Bundesverdienstkreuz am Bande. Was ein IHK-Präsident zu leisten habe, hatte zuvor Clau-dius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK, dem Publikum erläutert. Es sei ein großes Glück, wenn eine Organisation einen in ihren Reihen habe, der den Anforderungen des Amtes nicht nur intellektuell, sondern auch physisch und psychisch gewachsen sei. Grieshaber sei 13 Jahre lang ein solcher Glücksfall gewesen. Bei Amtsbeginn sei er als ein „Realist mit Visionen“ bezeichnet worden. Er, Marx, habe ihn als „Visionär mit Bodenhaftung“ schätzen gelernt. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in Berlin, führ-te aus, wie gut die Zusammenarbeit mit Grieshaber und der IHK Hochrhein-Bodensee gewesen sei. Die IHKs seien Motoren in ihren Regionen, die den Bürgersinn und die Freiheit – derzeit wieder von Osten und Süden bedroht – hochhielten. Zu einer guten Arbeit gehöre auch ein guter Übergang. Der sei mit Thomas Conrady gelungen. orn
Conradys drei SchwerpunkteDer neue IHK-Präsident Thomas Conrady führte vor der Vollver-sammlung – und später auch vor der Presse – aus, dass er seine Präsidentschaft unter drei Leitthemen stellen werde.Zum einen wolle er die Außenorientierung der IHK weiter stärken und zwar sowohl mithilfe des Präsidiums und anderer Inhaber von Ehrenämtern, als auch der IHK-Geschäftsführung. Der Kontakt zu den Mitgliedsbetrieben solle weiter intensiviert werden.Zum Zweiten habe er vor, die geografi sche Lage des IHK-Bezirkes zwischen den Metropolregionen Basel und Zürich ins Bewusst-
sein der Öffentlichkeit und vor allem der Politik zu rücken. Diese Lage bestimme die wirtschaftlichen Charakteristika der Region, ihre Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten ganz wesentlich. Und drittens beabsichtige er die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsorganisationen Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer, deren Vollversammlung er auch angehöre, zu stärken. Zu diesen und weiteren Punkten werde während der nächsten Monate ein neues Leitbild erarbeitet. orn
Aus der Hand von Winfried Kretschmann
Bundesverdienstkreuzfür Kurt Grieshaber
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Wirtschaft im Südwesten 1 | 201520
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Ekato schließt Bildungspartnerschaft mit Montfort Realschule in Zell
langjährige partnerschaft gefestigt
Die Ekato Rühr- und Mischtechnik GmbH, Schopfheim, und die Montfort Realschule Zell (MORZ) pflegen schon seit einigen
Jahren eine Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren. Durch die IHK-Bildungspartnerschaft wurde diese Zusammenarbeit nun weiter gefestigt. Die Kooperationspartner streben eine Zusammenarbeit an, die Schu-len in ihrer pädagogischen Arbeit durch stärkere Realitätsbezüge unterstützt, für Schüler die Berufsorientierung und -vorbereitung verbessert und dem Betrieb einen größeren Einblick in die Möglich-keiten und Leistungen der Schule verschafft.Schulleiter Rolf Leuger und Jürgen Hlawatschek, Geschäftsführer der Ekato Rühr- und Mischtechnik GmbH, unterzeichneten Mitte November den Vertrag und erhielten von der Ausbildungsberaterin der IHK, Evelyn Pfändler, Urkunden.„Jeder Schule mindestens einen Partnerbetrieb“ – das ist das erklär-te Ziel der IHK. „Schule wird immer gerne als ,Kunstwelt‘ bezeichnet. Durch die Kooperation mit Unternehmen werden die Schüler in die Wirklichkeit eingeführt“, so Rolf Leuger, Rektor der Realschule Zell.Ziele der Kooperation bestehen darin, dass Schüler die Arbeits- und Wirtschaftswelt kennenlernen. Indem ihnen angemessene Praxis-begegnungen ermöglicht werden, können sie ein realistisches Bild von Arbeitsplatzbedingungen und Qualifikationsanforderungen ent-wickeln. Bei der oft schwierigen Entscheidung „Ausbildung oder weiterführende Schule?“ gibt es Unterstützung, ebenso bei dem Übergang von der Schule in Ausbildung und Berufstätigkeit.
Ekato bietet vielfältige Kooperationsaktivitäten wie Betriebsbesich-tigungen, Berufspräsentation/Bewerbungstipps, Betriebs-/Ferien-praktika und Girls’ Day. Ausbildungsbörsen an der MORZ werden regelmäßig von Ekato besucht. Hier können sich Schüler, Eltern und Lehrer am Infostand über die Ausbildungsmöglichkeiten bei Ekato informieren. pf
Besiegelten die neue Bildungspartnerschaft: Markus Renner, Rolf Leuger, Evelyn Pfändler, Jürgen Hlawatschek (von links).
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Lehrgang mit IHK-Zertifikat
Betrieblicher Gesundheitsmanager
Experten sind sich einig: Gesundheitliche Prävention, Stressbe-wältigung und die damit verbundenen Herausforderungen vor
dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sind die wich-tigsten Themenbereiche, mit denen sich Unternehmen in Zukunft auseinandersetzen müssen. Das Renteneintrittsalter steigt stetig an, das Durchschnittsalter der Belegschaften erhöht sich. Parallel dazu nimmt das Potential an Nachwuchskräften spürbar ab. Für die Personalentwicklung in den Unternehmen gilt es mehr denn je, neue Strategien zur Sicherung ihres langfristigen Fachkräfte-bedarfs zu entwickeln. Das betriebliche Gesundheitsmanagement rückt daher immer stärker ins Blickfeld einer erfolgreichen Per-sonalpolitik.Unternehmen benötigen kompetente innerbetriebliche Ansprech-partner, die ein betriebliches Gesundheitsmanagement im eige-nen Unternehmen umsetzen. Deren Aufgabe ist es einerseits, die
innerbetrieblichen Verhältnisse (zum Beispiel Führungskultur und Ergonomie am Arbeitsplatz) auf gesundheitliche Belastungen hin zu beleuchten, andererseits posi-tiv auf das Verhalten der Mitarbei-ter in Bezug auf Gesundheit einzu-wirken. Der Gesundheitsmanager ist also gleichermaßen beratender Partner für die Geschäftsleitung wie für die Kollegen. Für diese komplexe Aufgaben-stellung hat die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bo-densee einen Zertifikatslehrgang konzipiert, bei dem Teilnehmer in sieben Monaten umfassend auf ihre neue Aufgabe als Gesund-heitsmanager vorbereitet werden. Der Lehrgang schließt mit einer
Projektarbeit ab, mit der ein Praxisprojekt aus dem eigenen Unter-nehmen entwickelt wird. Dadurch wird ein direkter Wissenstransfer möglich – der Return on Invest für die Lehrgangskosten ist also auch gegeben.Inhaltlich behandelt der Lehrgang neben allgemeinen Grundlagen des betrieblichen Gesundheitsmanagements die gesundheitsför-derliche Unternehmenskultur, die Gestaltung des Arbeitsplatzes, ergonomische Gesichtspunkte sowie Bewegung, Ernährung und Prävention. Umgang mit Stress und Work-Life-Balance sowie Suchtprävention und betriebliches Wiedereingliederungsmanage-ment sind ebenfalls Teil des Programmes. Der Lehrgang startet am 13. März 2015 in Schopfheim und umfasst circa 120 Unterrichtsstunden. Angesprochen werden Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen, die zukünftig den Aufbau und die Organisation eines betrieblichen Gesundheitsmanagements übernehmen wollen. js
Johanna Speckmayer, Telefon: 07622 3907-231 E-Mail: [email protected]
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Wirtschaft im Südwesten 1 | 201522
REGIOREPoRt IHK Hochrhein-Bodensee
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Verkehrssymposium in Lörrach
Verkehrsleitbild verabschiedet
Bei einem Verkehrssymposium in Lörrach, das Mitte November stattfand, haben die Industrie- und Han-delskammern an Hoch- und oberrhein ein Verkehrs-leitbild verabschiedet, das die aus ihrer Sicht 19 wich-tigsten Verkehrsprojekte in der trinationalen Region Basel enthält. Das Symposium fand unter dem Motto „Grenzüberschreitende Infrastrukturen sind die bes-te Wirtschaftsförderung“ statt. Das Verkehrsleitbild wurde von den Vorsitzenden der Verkehrsausschüsse der beteiligten Industrie- und Handelskammern un-terzeichnet. Die Beschreibung des Verkehrsleitbildes finden Sie in unserer Dezember-Ausgabe auf Seite 54 oder aber unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de, Blätterkatalog Dezember-Ausgabe, Seite 54. orn
Die Vorsitzenden der Verkehrsausschüsse bei der Unterzeichnung des Verkehrs-leitbildes: Kurt Sänger, IHK Hochrhein-Bodensee, Francis Rebert, CCI Colmar
Centre Alsace, Bernhard Berger, Handelskammer beider Basel, Luc Gaillet, CCI Sud Alsace Mulhourse (von links). Im Vordergrund Christian Junker.
Auszubildenden-Ehrung in Berlin
Bundesbester in seinem Fach
Am 8. Dezember nahm tobias Geugelin in Berlin seine Urkunde von Wirtschaftsminister Sigmar
Gabriel entgegen. Der 22 Jahre alte Lörracher hat seine Ausbildung zum Naturwerksteinmechaniker als bester in ganz Deutschland abgeschlossen (siehe dazu auch Bericht auf Seite 44). wis
Der bundesbeste Naturwerksteinmechaniker tobias Geugelin bei der Preisverleihung in Berlin zusammen mit IHK-Geschäftsführerin Alexandra thoss und seinem Chef Uwe Stächelin (v.li.).
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REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee
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Seminar im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“
ziel: Fit für den mindestlohn
Seit Anfang Januar gilt das neue Mindestlohngesetz (siehe auch Seite 51). Arbeitgeber werden dadurch verpflichtet, ihren Arbeit-
nehmern einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro brutto zu bezahlen. Das Gesetz betrifft allerdings nicht – wie viele glauben – ausschließlich Arbeitgeber in sogenannten „Niedriglohnbranchen“. In jedem Lohn ist auch ein Anteil Mindestlohn enthalten. Anwendbar ist das Gesetz somit auf alle Arbeitsverhältnisse, gleichgültig, wie gut diese bezahlt werden. Jeder Arbeitgeber ist daher gut beraten, sich mit den Inhalten des Mindestlohngesetzes im Einzelnen zu beschäf-tigen. Dabei ist unklar, wie der Mindestlohn tatsächlich berechnet wird. Sind Zuschläge, variable Vergütungsbestandteile und jährliche Sonderzahlungen hinzuzurechnen? Können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abweichende Regelungen getroffen werden?Mit diesen Themen wird die IHK-Veranstaltung sich beschäftigen. Ein Schwerpunkt wird darüber hinaus die Frage der Haftung des
Arbeitgebers für die Einhaltung des Mindestlohns nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern vielmehr auch für sämtliche Auftragnehmer im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen sein. Hier sieht das Gesetz eine umfangreiche Haftung des Auftragge-bers vor. Vervollständigt wird die Darlegung durch Melde- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers sowie die Flankierung des Gesetzes durch Bußgeldvorschriften, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird. Die Veranstaltung findet statt: in Konstanz im Gebäude der IHK, Schützenstr. 8, am Mittwoch, 28. Januar, 16 bis 19 Uhr, in Schopfheim im Gebäude der IHK, E.-Fr.-Gottschalkweg 1, am Montag, 2. Februar, 16 bis 19 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro. mm
Martina Muffl er, Telefon 07531 2860-118, martina.muffl [email protected]
IHK-Beratungssprechtag
Controlling - Unternehmensplanung und -steuerung
Controlling“ bedeutet Beherrschung, Planung und Steuerung eines Vorganges. Mit zunehmenden wirtschaftlichen Unsicherheiten -
zum Beispiel durch konjunkturelle Schwankungen, verminderte Absatz-chancen, ausländische Konkurrenz durch Globalisierung – ergibt sich für zukunftsorientierte Unternehmen die Notwendigkeit, Störfaktoren und betriebliche Risiken, aber auch Chancen früh zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nur da-durch können die vom Unternehmen gesetzten Ziele erreicht werden.Die IHK bietet eine kostenlose Erstberatung zum Thema „Controlling – Unternehmensplanung und -steuerung“ an. Ziel ist es, Unternehmens-lenker über dieses wichtige Führungsinstrument, seine Einsatzmöglich-keiten und Auswirkungen zu informieren und zu sensibilisieren. Dies gilt besonders auch für kleine und mittelständische Unternehmen, die
keinen eigenen Controller beschäftigen. Der Beratungssprechtag wen-det sich an Inhaber, Geschäftsführer und Führungskräfte etablierter Unternehmen, aber auch an Jungunternehmer, die im Interesse ihres eigenen Betriebs mehr zur Thematik „Controlling - Unternehmenspla-nung und -steuerung“ und ihrer gezielten Umsetzung wissen wollen. Das persönliche Beratungsgespräch konzentriert sich besonders auf die folgenden betrieblich-individuellen Aspekte: Welchen Nutzen bietet Controlling, welche Controllingansätze sind sinnvoll, welche Möglich-keiten gibt es, ein Controllingsystem zu installieren, welche Kosten fallen bei der Umsetzung an. kö
Reinhart König, Telefon 07622 3907-135 oder unterwww.konstanz.ihk.de, Dokumentsuche, Dok.-Nr. 118164.
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Außenwirtschaftsausschuss bei Sedus Stoll
Russland: Wie geht es weiter?
Die Ukraine-Krise schlägt ihre Wellen. Insbesondere die Geschäfte mit Russland werden zunehmend
schwieriger. „Aktueller könnte der Themenschwerpunkt des Außenwirtschaftsausschusses der IHK Hochrhein-Bodensee nicht sein“, zeigte sich der Ausschussvorsit-zende Thomas Conrady erfreut. Zu Gast bei der Sedus Stoll AG in Waldshut berichtete der Russlandkenner und langjährige Vorsitzende des Ostausschusses der deut-schen Wirtschaft, Klaus Mangold, dass der Warenver-kehr mit Russland bereits um 25 Prozent eingebrochen ist. „Tendenz steigend“, so Mangold. Dies hat aber nicht nur mit den Sanktionen zu tun, die russische Wirtschaft hat versäumt, sich zu modernisieren und ist zu stark abhängig vom Rohstoffmarkt. 85 Prozent der Expor-teinnahmen stammen aus Öl, Gas oder Rohstoffen. Lediglich 15 Prozent der russischen Wirtschaft kann mit der internationalen Arbeitsteilung konkurrieren. Durch die massive Abwertung des Rubels wäre die Vo-raussetzung für den Export ideal, wenn entsprechende Waren vorhanden wären. Nun verteuern sich die be-nötigten Importe. Gleichzeitig greifen die Sanktionen im Bereich der langfristigen Finanzierung, so dass die Zinsen für die russischen Unternehmen extrem hoch sind. Mangold hofft, dass Russland in zwei bis drei Jah-ren wieder aus der Krise herauskommt und rät vor allem den mittelständischen Unternehmen, die persönlichen Kontakte nicht abreißen zu lassen.
Die Sicht aus der russischen Perspektive beleuchtete der Professor Vladislav Belov, Direktor des Zentrums für Deutschlandforschungen am Europainstitut der Russischen Akademie der Wissenschaften aus Mos-kau. Die fallenden Rohstoffpreise sind ein Problem für den russischen Staatshaushalt. Auch wenn Russland weiterhin über mehr als 600 Milliarden USD Devisen-reserven besitzt, wird der fallende Rubelkurs durch Zentralbankinterventionen nicht mehr gestützt. Die Strategie des Finanzministers setzt eher auf Sparen statt auf Investitionen, was die Kreditaufnahme von russischen Unternehmen weiterhin erschwert. Deutschland hat ein sehr hohes Ansehen in Russland. Auch ist bekannt, dass deutsche Unternehmen nicht bei der ersten Krise fluchtartig das Land verlassen. Dies ist wichtig, da durch die neue politische Aus-richtung Richtung Asien zunehmend die chinesischen Konkurrenten auf den russischen Markt drängen. Al-lerdings zeigt sich hier recht schnell die Grenze. Die Verhandlungen über eine Schnellbaustrecke für den Personenverkehr sind mit China ins Stocken geraten, da China die Strecke mit rein chinesischen Mitteln, mit chinesischen Arbeitern bestreiten und selbst als Betreiber auftreten will. Dies ist aber nicht im Interesse von Russland. Auch Belov rät den deutschen Unter-nehmen zur Geduld, um die guten russisch–deutschen Beziehungen nicht zu gefährden. Bö
Die Mitglieder des Außenwirtschafts-ausschusses am Rande ihrer Sitzung bei Sedus Stoll.
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IHK Hochrhein-Bodensee REGIOREPORT
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IHK-Azubis mit dem Europass Mobilität als Anerkennung für ihr vierwöchiges Auslandspraktikum in London, Plymouth und Malaga im Okto-ber 2014.
Mobilitätsprojekt „Go.for.europe“
auslandserfahrungen – großer Nutzenfür azubis und Betriebe
Das Mobilitätsprojekt „Go.for.europe“ bleibt eine Erfolgsgeschichte. Auch
nach der zweiten Förderperiode wurde anlässlich der Abschlussveranstaltung in Stuttgart eine rundum positive Bilanz ge-zogen. Seit 2008 hat „Go.for.europe“ über 1.700 Auszubildende aus Baden-Württem-berg ins europäische Ausland entsendet. Seit 2011 absolvierten mehr als 150 Aus-zubildende aus dem europäischen Raum Praktika bei Unternehmen im Land. Damit wurden die ursprünglich erwarteten Ziel-größen sogar noch übertroffen.Wie die jungen Leute von ihren Auslandser-fahrungen profitieren, beschreibt Matthias Heinzmann: „Ich habe viel gesehen und
viel Neues gelernt. Ich bin auch viel welt-offener und selbstständiger geworden.“ Der 22-Jährige aus Böhmenkirch war im Frühjahr 2012 für drei Wochen bei einem Elektronikerbetrieb im englischen Torquay zu Gast.Aktuell absolvieren bundesweit rund vier Prozent aller Auszubildenden ein Prak-tikum im Ausland, die Bundesregierung möchte diese Quote bis 2020 auf zehn Prozent steigern. Vor diesem Hintergrund sind die Projektpartner von „Go.for.euro-pe“ zuversichtlich, in eine dritte Phase ge-hen zu können. Auf einen entsprechenden Förderaufruf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat
sich das erfolgreiche Team bereits bewor-ben, eine Entscheidung wird für Ende des Jahres erwartet. „Go.for.europe“ ist ein Gemeinschaftspro-jekt der baden-württembergischen Wirt-schaft - des Baden-Württembergischen Handwerkstags, des Baden-Württembergi-schen Industrie- und Handelskammertags und des Verbands der Metall- und Elektro-industrie, Südwestmetall. Das Projekt wird unterstützt vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. kö
Verena König, Telefon 07531 2860-157E-Mail: [email protected]
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REGIOREPORT
Einigungsstelle nach § 15 UWG
Beisitzer für 2015
Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee gibt nachfolgend die Liste der Beisitzer und Beisitzerinnen der
bei ihr eingerichteten Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbe-werbsstreitigkeiten für das Jahr 2015 bekannt (§ 15 Abs. 11 UWG i.V.m. § 4 Abs. 2 Einigungsstellenverordnung Baden-Württem-berg vom 9. Februar 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2004).
Blender, Johann Georg, Autohaus Blender GmbH, RadolfzellConrady, Thomas, COWA Chemische Fabrikation GmbH, GottmadingenEisenschmidt, Bernd, Qualitätsprüfung + Testen von Fahrrädern, Gefasi-Institut, AllensbachFritz, Dieter, Papier-Fritz-Büro, Inh. Dieter Fritz, StockachGampp, Josef, Personalservice, KonstanzHepp, Michael, Hepp & Hepp Optik-Photo GmbH, KonstanzKlauser-Kischnick, Monika, Rudolf Klauser, der Name für Pelz und Leder, Inh. Peter Kischnick, LörrachKlever, Stefan, Klever GmbH, SchopfheimKratt, Heinrich, Kratt KG, RadolfzellMarschall, Markus, Transmit Mittelstands M & A GmbH, KonstanzSchächtle, Konrad, Schreinermeister, KonstanzSchlageter, Joachim, Issler & Pütz Inh. Joachim Schlageter e. K., Grenzach-WyhlenSimon, Manfred, Schuhhaus Manfred Simon, Waldshut-TiengenSpicker-Hizli, Iris, City-Reisebüro e.K., KonstanzVayhinger, Christoph, Zimmermeister, Konstanz
Die IHK teilt außerdem mit, dass Kurt Grieshaber noch in seiner Amtszeit als Präsident der IHK Hochrhein-Bodensee, Rechtsan-walt Dr. Reinhold Krevet, Lörrach, als Vorsitzenden und Rechts-anwältin Ingrid Merker Exec. MBA-HSG, Konstanz, als stellvertre-tende Vorsitzende für die Amtsperiode 2015/2016 ernannt hat.
Weiterbildungen auf Schloss Rauenstein in Überlingen
Karriere mit Turboantrieb
Beruflich stark engagierte Fach- und Führungskräfte kennen das Dilemma: Sie möchten sich qualifiziert weiterbilden, doch
häufig fehlt dafür im Arbeitsalltag die Zeit. Mit den neuen Turbo-lehrgängen auf Schloss Rauenstein in Überlingen beschreiten die Industrie- und Handelskammern in Konstanz und Weingarten neue Wege. In kürzester Zeit und kompakter Form werden praxisnahe Inhalte vermittelt, die auf die öffentlich-rechtlichen Prüfungen zum Gepr. Technischen Fachwirt/in & Gepr. Technischen Betriebswirt/in, Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in & Gepr. Betriebswirt/in sowie den Personalfachkaufmann/frau vorbereiten. Der Unterricht findet be-rufsbegleitend in Blöcken mit einem ausgewählten Dozententeam statt und wird unterstützt durch ein Blended-Learning-System, das es den Teilnehmern ermöglicht, große Teile des Curriculums zeit- und ortsunabhängig im Eigenstudium zu erarbeiten. as
Ausführliches Informationsmaterial senden wir gerne zu. Auskünfte und Anmeldung per E-Mail: [email protected]
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REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee
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Freitag, 31. Oktober 2014 10:12:12
Nachtrags-Wirtschaftssatzungder IHK Hochrhein-Bodensee für das Geschäftsjahr 2014
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat am 17. Dezember 2014 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elekt-ronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749), i.V.m. § 110 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) vom 19. Oktober 1971 (GBl. S. 428) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GBI. S. 677, 684) und der Beitragsordnung vom 3. Dezember 2013, folgende Nachtrags-Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird
Im FINaNzplaN von EUR um EUR auf EUR
mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von 643.604 2.956.396 3.600.000
mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von 3.208.354 13.541.813 16.750.167
mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von 3.914.504 3.123.093 7.037.597
mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von 3.208.354 13.541.813 16.750.167
festgestellt.
Gesamtdeckungsfähigkeit / Übertragbarkeit/BewirtschaftungsvermerkDie Investitionsausgaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 11 Abs. 4 Finanzstatut). Die Investitionsauszahlungen werden für übertragbar erklärt (§12 Abs. 5 Finanzstatut).
Konstanz, 17. Dezember 2014
IHK Hochrhein-Bodensee
Der Präsident Der HauptgeschäftsführerThomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht.
Konstanz, 17. Dezember 2014
IHK Hochrhein-Bodensee
Der Präsident Der HauptgeschäftsführerThomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx
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1 | 2015 Wirtschaft im Südwesten 31
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat am 17. Dezember 2014 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elekt-ronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749), i.V.m. § 110 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) vom 19. Oktober 1971 (GBl. S. 428) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GBl. S. 677, 684) und der Beitragsordnung vom 3. Dezember 2013, folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015) beschlossen:
I WirtschaftsplanDer Wirtschaftsplan wird1. In der Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Plan-GuV) mit der Summe der Erträge in Höhe von 12.065.000 EUR mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von 12.065.000 EUR mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 0 EUR2. Im Finanzplan mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von 1.015.000 mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von 3.891.600 mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von 4.024.000 mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von 3.891.600festgestellt.II Gesamtdeckungsfähigkeit / Übertragbarkeit/BewirtschaftungsvermerkDie Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§11 Abs. 3 Finanzstatut).Die Investitionsausgaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 11 Abs. 4 Finanzstatut). Die Investitionsauszahlungen werden für übertragbar erklärt (§12 Abs. 5 Finanzstatut).Die Vollversammlung nimmt von der Wiederanlage der Fondserträge bei thesaurierenden Fonds zustimmend Kenntnis.III Beitrag1. Von nicht im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen und Personengesellschaf-
ten und von eingetragenen Vereinen, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, wird kein Beitrag erhoben, sofern deren Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200 EUR nicht übersteigt.Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröff-nung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebs-eröffnung erfolgt, und in dem darauf folgenden Jahr von Grundbeitrag und Umlage, im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 EUR nicht übersteigt.
2. Als Grundbeiträge werden erhoben von2.1 IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach
Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, a) bei einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 5.200
EUR bis einschließlich 24.500 EUR (soweit nicht die Befreiung nach III. Ziff. 1. Abs. 2 eingreift) 60 EUR
b) bei einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von über 24.500 EUR (soweit nicht die Befreiung nach III. Ziff. 1. Abs. 2 eingreift) 100 EUR
2.2 IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb)
a) vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen b) bis e) 200 EUR b) wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschritten werden:
12.780.000 EUR Bilanzsumme 38.350.000 EUR Umsatzerlöse 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2.700 EUR
c) wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschritten werden: 25.560.000 EUR Bilanzsumme 76.700.000 EUR Umsatzerlöse 500 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 5.400 EUR
d) wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschritten werden: 51.120.000 EUR Bilanzsumme 153.400.000 EUR Umsatzerlöse 750 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 10.800 EUR
e) wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschritten werden: 102.240.000 EUR Bilanzsumme 306.800.000 EUR Umsatzerlöse 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 16.000 EUR
f) Die Anzahl der Beschäftigten errechnet sich aus dem Jahresdurchschnitt der bei dem IHK-Zugehörigen beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
g) Als Umsatz gilt für die Regelungen b) bis e) bei
aa) Kreditinstituten die Summe der Posten 1 bis 5 des Formblattes 2 der Ertragsseite bzw. der Posten 1 bis 7 des Formblattes 3 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3658),bb) Versicherungsunternehmen die Summe der Posten 1, 2, 3 und 5 des Formblattes 2 Abschnitt I bzw. 1, 2, 3, 5 und 7 des Formblattes 3 Abschnitt I der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen vom 8. November 1994 (BGBI. I S. 3378) in der jeweils geltenden Fassung. Für IHK-Zugehörige, die Betriebsstätten außerhalb des IHK-Bezirks unterhalten, werden die Daten des Gesamtunternehmens im Sinne des § 29 GewStG zerlegt.
h) Der 200 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrags wird bis zum Höchstbetrag von 2.500 EUR (b) bzw. 5.200 EUR (c) bzw. 10.600 EUR (d) bzw. 15.800 EUR (e) auf die Umlage angerechnet.
i) IHK-Zugehörige mit einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungs-vertrag, die nach III. Ziff. 2.2 b) bis h) veranlagt werden und deren Umlage höher als die in III. Ziff. 2.2 h) festgelegten Beträge sind, können beantragen, dass bei ihnen lediglich der Grundbei-trag gem. III. Ziff. 2.2 a) veranlagt wird und die Umlage gem. III. Ziff. 2.3 direkt beim beherrschenden Unternehmen veranlagt wird.
2.3 Als Umlage werden 0,18 v. H. des Gewerbeertrags, hilfsweise vom Gewinn aus Gewerbe-betrieb, erhoben. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungs-grundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 EUR für das Unternehmen zu kürzen.
2.4 Soweit für den Grundbeitrag, die Umlage oder eine Beitragsfreistellung der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, als Bemessungsgrundlage dient, ist
a) bei Inhabern einer Apotheke lediglich ein Viertel b) bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter
aa) ausschließlich einen freien Beruf ausüben und deswegen einer anderen Kammer anderer freier Berufe angehören oderbb) ausschließlich Land- und Forstwirtschaft betreiben und über ein oder mehrere im Bezirk der IHK gelegene Grundstücke verfügen, für die eine Umlage zur Landwirtschafts-kammer zu entrichten ist, lediglich ein Zehntel
des Gewerbeertrags anzusetzen.2.5 IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich
in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßi-gung des Grundbeitrags um 50 Prozent gewährt werden.
2.6 Bemessungsjahr für die Grundbeiträge und die Umlage ist das Jahr 2015.2.7 Solange ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht
bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrags und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben; soweit ein solcher nicht vorliegt, wird aufgrund einer Schätzung in entsprechender Anwen-dung des § 162 AO vorläufig veranlagt.
Soweit ein IHK-Zugehöriger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird eine vorläufige Veranlagung nur des Grundbeitrags gem. III. Ziff. 2.1 a) durchgeführt.
IV Kredite1. Investitionskredite
Für Investitionen dürfen im Geschäftsjahr 2015 keine Kredite aufgenommen werden.2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis
zur Höhe von 1.000.000 EUR aufgenommen werden.
Das Finanzstatut der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee wurde in der IHK Zeit-schrift Wirtschaft im Südwesten in der Ausgabe 10/2014 veröffentlicht.
Konstanz, 17. Dezember 2014
IHK Hochrhein-Bodensee
Der Präsident Der HauptgeschäftsführerThomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht.
Konstanz, 17. Dezember 2014
IHK Hochrhein-Bodensee
Der Präsident Der HauptgeschäftsführerThomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx
Wirtschaftssatzungder IHK Hochrhein-Bodensee für das Geschäftsjahr 2015
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REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee
Lehrgänge und Seminare der IHKWann? Was? Wo? Euro
Informationen: Konstanz, Tel.: 07531 2860-118; Schopfheim, Tel.: 07622 3907-230, www.konstanz.ihk.de
Ausbildungsakademie
26.02.15 Umgang mit Kunden, Kritik und Reklamationen Konstanz 99
Außenwirtschaft
ab 16./23.01.15 Sachbearbeitung Außenwirtschaft – Zertifikatslehrgang Konstanz/Schopfheim 650
27.01./09.02.15 Neuerungen Zoll und Exportkontrolle 2014 und 2015 Schopfheim/Konstanz 270
09.02.15 Warenverkehr mit der Schweiz Konstanz 270
23.02.15 Lieferantenerklärungen Schopfheim 270
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Einkauf/Logistik / Marketing/Vertrieb
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25.02.15 Verkaufen am Telefon Schopfheim 270
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ab 09.01.15 Professionelles Office-Management – Zertifikatslehrgang Singen auf Anfrage
Personalwesen/Persönlichkeitsentwicklung
08./09.01.15 Aktuelles zum Steuerrecht sowie Reisekosten- und Bewirtungsrecht für 2015 Schopfheim/Konstanz 270
29.+30.01.15 Grundkurs – Lohn- und Gehaltsabrechnung Schopfheim 490
12.02.15 Zeitmanagement und Arbeitstechnik Schopfheim 270
Finanz- und Rechnungswesen
12.+13.01.15 Controlling Kompakt – Modul 3 Konstanz 490
26.+27.01.15 Controlling Kompakt – Modul 4 Konstanz 490
29.+30.01.15 Grundkurs – Lohn- und Gehaltsabrechnung Schopfheim 490
ab 04.02.15 Buchführung und Abschluss Teil 1 – Grundstufe – Zertifikatslehrgang Schopfheim 520
Technik
ab 24.02.15 Technik für Kaufleute – Grundlagen – Zertifikatslehrgang Konstanz 780
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Prüfungslehrgänge
ab 13./16.01.15 Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in Schopfheim/Singen 3.950
ab 19.02.15 Kombinierter Studiengang Technische/r Fachwirt/in + Technische/r Betriebswirt/in Überlingen 7.650
ab 05.03.15 Kombinierter Studiengang Wirtschaftsfachwirt/in + Betriebswirt/in Überlingen 6.800
ab 09.03.15 Zusatzqualifikation zur Elektrofachkraft in der Industrie Lörrach 2.300
ab 20.03.15 Geprüfte/r Betriebswirt/in Schopfheim 4.100
ab April 2015 Geprüfte/r Handelsfachwirt/in Schopfheim 3.250
ab Frühjahr 2015 Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in Schopfheim/Konstanz 3.250
Das Angebot weiterer Weiterbildungsanbieter ist zu finden unter www.wis.ihk.de.
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