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04/11/23 Eigenheimrente / Georg Boll 1
Eigenheimrentengesetz vom 1. August 2008:staatliche Förderung für die Altersvorsorge wird auf das selbst genutzte Wohneigentum ausgeweitet.
Wohn-RiesterWohn-Riester
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Vier Zuschüsse für die Zukunftsvorsorge
Die ersten drei Prämien erhält der Anleger, wenn er innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt:
Prämie 1: Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) zahlt er in einen Bausparvertrag. Er erhält eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) von 9 Prozent auf einen Sparbeitrag von max. 470 Euro jährlich.
Prämie 2: Für Einzahlungen in den Bausparvertrag erhält er Wohnungsbau-Prämie (WoP) in Höhe von 8,8 Prozent auf eine Anlage von maximal 512 Euro (ledig) beziehungsweise 1.024 Euro (verheiratet).
Prämie 3: Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) zahlt er in einen Fonds-Sparplan. Er erhalten eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf einen Sparbetrag von max. 400 Euro jährlich.
Die vierte Prämie bekommen der Anleger unabhängig davon, wie hoch sein Einkommen ist:
Prämie 4: Bei der Riester-Rente erhält er eine Altersvorsorge-Zulage zum Aufbau einer privaten Zusatzrente. Seit 2008 sind jährlich unter anderem 154 Euro Zulage vom Staat möglich, wenn er inklusive der Zulagen insgesamt vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (maximal 2.100 Euro) in einem Riester-Vertrag anlegt.
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wichtigster Unterschied beim Sparziel:
Riester-Rentensparer erhalten im Alter eine Geldrente
Wohn-Riester-Sparer wohnen im Alter mietfrei.
Keinen Unterschied gibt es bei der Förderung; sie ist beim Wohn-Riester genau so hoch wie bei der Riester-Geldrente.
Wer kauft oder baut, hat gegenüber anderen Riester-Sparern einen Rentabilitätsvorteil: Die Zulagen und Steuervorteile wirken in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Sollte sich das Sparziel der Wohn-Riester-Sparer ändern, kann später problemlos auf eine Geldrente gewechselt werden.
Die neue Wahlfreiheit: Immobilienrente oder Geldrente
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Erwerb und/oder Entschuldung von Wohneigentum;
Alternativ: Überführung des Kapitals in eine Riester-Rente ab vollendetem 60. Lebensjahr.
Erwerb und/oder Entschuldung von Wohneigentum;
Alternativ: Überführung des Kapitals in eine Riester-Rente ab vollendetem 60. Lebensjahr.
Erwerb einer lebenslangen Geldrente;
Alternativ: Entnahme von 75% oder 100% des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum.
Erwerb einer lebenslangen Geldrente;
Alternativ: Entnahme von 75% oder 100% des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum.
SparzieleSparziele
- Riester-Bausparvertrag- Riester-Darlehen- Riester-Bausparvertrag- Riester-Darlehen
- Versicherung - Fondssparplan- Banksparplan
- Versicherung - Fondssparplan- Banksparplan
VariantenVarianten
Wohn-RiesterWohn-RiesterRenten-RiesterRenten-RiesterVergleich :Vergleich :
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Wohneigentümer wohnen lebenslang mietfrei. Im Durchschnitt beträgt heute der Wert der ersparten Miete ein Drittel der Renteneinkünfte.
Wohneigentümer wohnen lebenslang mietfrei. Im Durchschnitt beträgt heute der Wert der ersparten Miete ein Drittel der Renteneinkünfte.
Die Rentenhöhe hängt von der Höhe und Dauer der Einzahlungen sowie der Verzinsung bzw. den Gewinnen des Versicherers oder der Fondsgesellschaft ab.
Die Rentenhöhe hängt von der Höhe und Dauer der Einzahlungen sowie der Verzinsung bzw. den Gewinnen des Versicherers oder der Fondsgesellschaft ab.
Leistungen im AlterLeistungen im Alter
Ab Einzug ins WohneigentumAb Einzug ins WohneigentumFrühestens ab Vollendung Des 60. Lebensjahres.
Frühestens ab Vollendung Des 60. Lebensjahres.
Frühester Zeitpunkt der Leistung
Frühester Zeitpunkt der Leistung
Wohn-RiesterWohn-RiesterRenten-RiesterRenten-RiesterVergleich :Vergleich :
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das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten.das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten.
die laufenden Rentenzahlungen verbrauchen das Kapital.
die laufenden Rentenzahlungen verbrauchen das Kapital.
Verbrauch des Vermögens im Laufe des Lebens
Verbrauch des Vermögens im Laufe des Lebens
Der Gesetzgeber verlangt, dass das Sparkapital und die Zulagen bei Auszahlung garantiert sein müssen.Der Gesetzgeber verlangt, dass das Sparkapital und die Zulagen bei Auszahlung garantiert sein müssen.
Sicherheit des KapitalsSicherheit des Kapitals
Das in die Immobilie investierte Sparkapital bleibt erhalten. Es ist inflationssicher. Der Wert der Immobilie kann steigen. Ein möglicher Wertverlust bei einer ungünstigen Entwicklung des lokalen Immobilienmarktes verringert zwar den Verkaufswert des Objektes, nicht aber den Genuss der eigenen vier Wände
Das in die Immobilie investierte Sparkapital bleibt erhalten. Es ist inflationssicher. Der Wert der Immobilie kann steigen. Ein möglicher Wertverlust bei einer ungünstigen Entwicklung des lokalen Immobilienmarktes verringert zwar den Verkaufswert des Objektes, nicht aber den Genuss der eigenen vier Wände
Grundsätzlich kann ein Kapitalverlust nicht ausgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe er eintritt, hängt vom konkreten Vertrag ab
Grundsätzlich kann ein Kapitalverlust nicht ausgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe er eintritt, hängt vom konkreten Vertrag ab
Risiko eines späteren Kapitalverlustes
Risiko eines späteren Kapitalverlustes
Wohn-RiesterWohn-RiesterRenten-RiesterRenten-RiesterVergleich :Vergleich :
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Ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz mit zwei Wahlmöglichkeiten:- Soforttilgung gegen 30 % Rabatt oder- Tilgung der Steuerschuld in gleich- bleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr.
Ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz mit zwei Wahlmöglichkeiten:- Soforttilgung gegen 30 % Rabatt oder- Tilgung der Steuerschuld in gleich- bleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr.
Ab Rentenbeginn lebenslang zum persönlichen Steuersatz
Ab Rentenbeginn lebenslang zum persönlichen Steuersatz
Besteuerung des RenteneinkommensBesteuerung des Renteneinkommens
Beiträge bis 2.100 Euro pro Jahr, inklusive Zulagen, sind steuerfreiBeiträge bis 2.100 Euro pro Jahr, inklusive Zulagen, sind steuerfreiSteuerliche Förderung der Sparbeiträge
Steuerliche Förderung der Sparbeiträge
Unbeschränkt vererbbarUnbeschränkt vererbbarNur mit EinschränkungenNur mit EinschränkungenVererbung des KapitalsVererbung des Kapitals
Wohn-RiesterWohn-RiesterRenten-RiesterRenten-RiesterVergleich :Vergleich :
Die Guthaben der Riesterverträge sind „Hartz IV – sicher“Die Guthaben der Riesterverträge sind „Hartz IV – sicher“Hartz IV:ALG IIHartz IV:ALG II
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Staatliche Förderung für Riester-Sparer
Die staatliche Förderung für die Immobilienrente ist die gleiche wie für die Geldrente.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag gibt es einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ von 200 Euro auf die Grundzulage .
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Förderberechtigt sind: Arbeitnehmer (Pflichtmitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung)
Beamte
Angestellte im öffentlichen Dienst
Arbeitslose
Landwirte
Pflichtversicherte Selbständige und Freiberufler: Handwerker, Künstler, Journalisten, selbständige Lehrer, Hebammen
und pflichtversicherte Selbständige auf Antrag
Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wegen voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen
Geringfügig Beschäftigte (400 Euro-Basis), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Ehepartner von Förderberechtigten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen (mittelbar Begünstigte). Nicht förderberechtigte Selbständige und Freiberufler können über förderberechtigte Ehepartner ebenfalls in den Genuss von Wohn-Riester kommen.
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Es muss sich um staatlich zertifizierte Altersvorsorgeverträge handeln.
Die Zertifizierung bestätigt, dass der Vertrag den Anforderungen des Gesetzgebers für die Förderung entspricht.
In Frage kommen:
Bausparverträge - Kombination aus Sparvertrag und Darlehensoption
Vorausfinanzierungsdarlehen - Kombination aus Sofortfinanzierung und Bausparvertrag
Reine Darlehensverträge - ohne Sparvertrag
Vertragsarten
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Neubau von Wohneigentum
Kauf von Wohneigentum (neu oder aus dem Bestand) wenn die Immobilie nach 2007 gebaut oder erworben wurde, selbst genutzt wird, in derBundesrepublik Deutschland liegt und derFörderberechtigte seinenHauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Ausbaumaßnahmen, bei denen eine neue Wohnung, z.B. im Dachgeschoss, entsteht
Erwerb von eigentumsähnlichen lebenslangen Wohnrechten, z.B. in Seniorenheimen
Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen an einer im Genossenschaftsregister eingetragenen Wohnungsgenossenschaft,
wenn der Förderberechtigte die Genossenschaftswohnung selbst nutzt.
Verwendungsgebot der geförderten Mittel
Finanzierung von Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiesparinvestitionen an bestehenden Immobilien.
Verwendungsverbot der geförderten Mittel
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FAQ : Was passiert, wenn man einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen hat, später aber dann doch nicht Wohneigentum erwerben möchte?
Kein Problem. Wer es sich anders überlegt und keine Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchte, kann das Kapital bei Rentenbeginn in einen Riester-Rentenvertrag einzahlen. Dabei geht die staatliche Förderung nicht verloren. An Stelle des Wohneigentums als Altersvorsorge tritt dann die lebenslange Geldrente.
Tipp: Bausparkassen haben in ihren Tarifen Optionen für Kunden, die bei Vertragsabschluss noch nicht wissen, ob sie später Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Wer es sich anders überlegt und kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, sichert sich damit eine höhere Guthabenverzinsung.
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Wer weniger als 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig.
Die Riester-Formel :
Gesamtbeitrag : 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen - maximal 2.100 Euro
Gesamtbeitrag : 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen - maximal 2.100 Euro
Förderung(Grund- undKinderzulagen)
Förderung(Grund- undKinderzulagen)
Eigenbeitrag :mindestens 60 Euro pro Jahr
Eigenbeitrag :mindestens 60 Euro pro Jahr=-
04/11/23 Eigenheimrente / Georg Boll 15
908 Euro908 Euro600 Euro600 Euro308 Euro308 EuroEhepaar, 2 Kinder, beide geboren nach dem 31.12.2007Ehepaar, 2 Kinder, beide geboren nach dem 31.12.2007
793 Euro793 Euro485 Euro485 Euro308 Euro308 EuroEhepaar, 2 Kinder (1 Kind geboren vor dem 1.1.2008,1 Kind nach 31.12.2007)
Ehepaar, 2 Kinder (1 Kind geboren vor dem 1.1.2008,1 Kind nach 31.12.2007)
678 Euro678 Euro370 Euro370 Euro308 Euro308 EuroEhepaar, 2 Kinder (geboren vor dem 1.1.2008)Ehepaar, 2 Kinder (geboren vor dem 1.1.2008)
608 Euro608 Euro300 Euro300 Euro308 Euro308 EuroEhepaar, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007)Ehepaar, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007)
493 Euro493 Euro185 Euro185 Euro308 Euro308 EuroEhepaar, 1 Kind (geboren vor dem 1.1.2008)Ehepaar, 1 Kind (geboren vor dem 1.1.2008)
308 Euro308 Euro00308 Euro308 EuroEhepaar ohne KinderEhepaar ohne Kinder
454 Euro454 Euro300 Euro300 Euro154 Euro154 EuroAlleinstehend, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007)Alleinstehend, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007)
339 Euro339 Euro185 Euro185 Euro154 Euro154 EuroAlleinstehend, 1 Kind(geboren vor dem 1.1.2008)Alleinstehend, 1 Kind(geboren vor dem 1.1.2008)
154 Euro154 Euro00154 Euro154 EuroSingleSingle
GesamtzulageGesamtzulageKinderzulageKinderzulageGrundzulageGrundzulageFamiliensituationFamiliensituation
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Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man bereits in jungen Jahren genießen kann.
Das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten; es findet kein Kapitalverzehr im Wege der Rentenzahlung statt.
Die Immobilie ist im Unterschied zur Riester Geldrente frei vererbbar.
Sie bietet Inflationsschutz, die Riester Geldrente nicht.
Wertzuwächse bleiben beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei.
Wenn der potenzielle Bauherr es sich doch anders überlegt, kann er immer noch auf eine Geldrente umsteigen; die Förderung geht ihm nicht verloren.
Vorteile des „Wohn-Riesters“
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Wohnförderkonto und Besteuerung von „Wohn-Riester“
Renteneinkommen (auch Riester-Renten) werden grundsätzlich besteuert.
Um alle Sparer gleich zu behandeln, wird der geldwerte Nutzen für die Wohneigentümer besteuert.
Wohn-Riester-Sparer müssen im Rentenalter auf das geförderte Kapital Steuern zahlen.
Dazu wird ein fiktives Wohnförderkonto gebildet, auf das das staatlich geförderte Kapital übertragen wird.
Nachgelagerte Besteuerung
Vorgelagerte Besteuerung
Die Einzahlungen in Riesterverträge werden in den entsprechenden Grenzen nicht besteuert
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Jährlich:Das riestergeförderte Kapital und die riestergeförderten Tilgungen werden mit 2 Prozent jährlich verzinst.
Einrichtung eines „Wohnförderkontos“:
Ende der Sparphase:Die Grund- und Kinderzulagen sowie die Eigenleistungen des Sparers aus dem Riester-Bausparvertrag werden als riestergefördertes Kapital auf das Konto übertragen.
Tilgungsphase:Die geförderten Tilgungsleistungen, Grund- und Kinderzulagen sowie Eigenleistungen des Sparers für ein Riester-Bauspardarlehen, werden auf dem Konto erfasst.
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Riester-gefördertes
Kapital
Riester-gefördertes
Kapital
Riester-geförderte
Tilgung
Riester-geförderte
Tilgung
Verzinsung Kapital + Tilgungen: 2 % pro JahrVerzinsung Kapital + Tilgungen: 2 % pro Jahr
SparphaseSparphase
TilgungsphaseTilgungsphase
WohnförderkontoWohnförderkonto
Erfassung bei
Zuteilung / EntnahmeSparleistungen+ Zulagen+ Zinsen
Tilgungen+ Zulagen- Zinsen
B a u s p a r v e r t r a g B a u s p a r v e r t r a g
ZuteilungsphaseZuteilungsphase
Nac
hgel
ager
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este
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++
++
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In der Auszahlungsphase von Riester-Renten, deren Beginn vertraglich zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr vereinbart werden muss, können zulagenberechtigte Sparer entweder :
Die nachgelagerte Besteuerung
100 Prozent der Steuerschuld auf das Förderkonto in gleichbleibenden Raten bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres tilgen oder
70 Prozent der Steuerschuld auf das Förderkonto in einem Betrag tilgen.Dafür gibt es einen Steuernachlass von 30 Prozent.
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Beispiel Wohnförderkonto und Besteuerung
Kauf eines Hauses
Ehepaar B : 45 Jahre alt.
Jahr 2009
finanziert unter anderem mit einem Wohn-Riester-Darlehen
20 Jahre Tilgung mit dem förderfähigen Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr
04/11/23 Eigenheimrente / Georg Boll 22
20 Einzahlungen à 2.100 Euro: 42.000 EuroFiktiver Zinssatz: 2,0 % p.a.Stand Wohnförderkonto am 31.12.2028: 51.025 EuroAlter am Ende der Schuldentilgung: 65 JahreVersteuerung bis zum 85. Lebensjahr in 20 RatenErhöhung des zu versteuernden Einkommens (51.025 Euro : 20) 2.551 Euro
Bei einem zu versteuernden Renteneinkommen von 30.000 Euro*
a) Steuerschuld ohne Besteuerung Wohneigentum: 3.084 Euro
b) Steuerschuld mit Besteuerung Wohneigentum: 3.730 Euro
Jährlich Mehrbelastung: 646 Euro
Monatliche Mehrbelastung: 54 Euro
* Nur Einkommensteuer, Splittingtarif
Beispiel Wohnförderkonto und Besteuerung
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Bei vorübergehendem Auszug aus dem Wohneigentum: Wenn die Wohnung maximal ein Jahr nicht selbst bewohnt wird.
Bei Umzug oder Scheidung: Wenn ein Betrag in Höhe des Wohnförderkontos innerhalb von vier Jahren nach Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie für eine weitere förderfähige Wohnung (Wohneigentum) verwendet wird.
Bei altersbedingtem Umzug in eine Senioren- oder Pflegeeinrichtung: Wenn ein Betrag in Höhe des Wohnförderkontos innerhalb von vier Jahren nach Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie für den Erwerb eines Dauerwohnrechts in einer Senioreneinrichtung verwendet wird oder der Ehegatte in der Wohnung verbleibt.
Bei Tod des Zulagenempfängers: Wenn der Ehepartner die Wohnung weiter selbst nutzt.
Vermeidung des Verlustes der Förderung
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Bei Scheidung: Wenn die vorher gemeinsame eheliche Wohnung durch richterliche Entscheidung dem Ehepartner des Zulagenberechtigten zugewiesen wird.
Bei beruflich bedingtem Umzug: Wenn der/die Geförderte beabsichtigt, die Wohnung später wieder selbst zu nutzen und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres wieder in sein Eigentum einzieht. Während der beruflich bedingten Abwesenheit darf die Wohnung an andere Personen befristet vermietet werden.
Bei Aufgabe des Wohneigentums ohne Erwerb eines anderen Objekts: Wenn ein Betrag in Höhe des Stands des Wohnförderkontos innerhalb eines Jahres in einen Riester-Geldrentenvertrag eingezahlt wird.
Vermeidung des Verlustes der Förderung
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