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A.Roos 2001 1 Das ist Ihr Arbeitsplatz... Sie sehen es Ihrem Arbeitsplatz bestimmt nicht an, wie viele Gesetze und Verordnungen die Hersteller von Arbeitsmöbeln und Geräten einhalten müssen. Die sicherheitsrelevanten Elemente Ihres Arbeitsplatzes schützen Ihre Gesundheit. Das folgende Kapitel informiert Sie über Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen und gefährliche Arbeitsstoffe. Dieses Kapitel steht daher ganz am Anfang Ihrer Ausbildung! 1A1 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Flimmerfreie Tageslicht-Arbeitsplatzbeleuchtung 3000Lux Handstück mit Mikromotor auf Handstückträger gelagert – schützt Werkzeug vor Beschädigung Arbeitsblock mit Absaugmaul Arbeitsdrehstuhl mit 5 Abstützungs- punkten und mit verstellbarer Rückenlehn Fußstütze für Personen verschiedener Körpergröße und zum sicheren Abstellen von Fußsteuergeräten Blendfreie Sicherheits- Arbeitsscheibe schützt Gesicht und Atemwege Abb.: KaVo EWL Absauganlage mit Feinstaub- und Aktivkohlefilter Ohne Sicherheitseinweisung dürfen Sie nicht im Labor arbeiten.

1A1 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung · Gymnastik am Arbeitsplatz Infektionen Kontakt mit infektiösen Keimen Hygieneplan Händedesinfektion Tragen von Einmalhandschuhen Reinigung

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Das ist Ihr Arbeitsplatz...Sie sehen es Ihrem Arbeitsplatz bestimmt nicht an, wie viele Gesetzeund Verordnungen die Hersteller von Arbeitsmöbeln und Geräteneinhalten müssen. Die sicherheitsrelevanten Elemente IhresArbeitsplatzes schützen Ihre Gesundheit.Das folgende Kapitel informiert Sie über Unfallgefahren,Schutzmaßnahmen und gefährliche Arbeitsstoffe.

Dieses Kapitel steht daher ganz am Anfang Ihrer Ausbildung!

1A1 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

Flimmerfreie Tageslicht-Arbeitsplatzbeleuchtung3000Lux

Handstück mitMikromotor aufHandstückträgergelagert – schütztWerkzeug vorBeschädigung

Arbeitsblock mitAbsaugmaul

Arbeitsdrehstuhlmit 5 Abstützungs-punkten und mitverstellbarerRückenlehn

Fußstütze für Personenverschiedener Körpergröße undzum sicheren Abstellen vonFußsteuergeräten

Blendfreie Sicherheits-Arbeitsscheibe schütztGesicht undAtemwege

Abb.: KaVo EWL

Absauganlage mitFeinstaub- undAktivkohlefilter

Ohne Sicherheitseinweisung dürfen Sie nicht im Labor arbeiten.

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Gefahr Ursache MaßnahmeVerbrennung Drucktopf, Dampfstrahler

Bunsenbrenner, LötpistolePolierenGießenAusbrühenHeißes Wachs

Geprüfte Geräte, Drucktopf vollständig abdampfen lassenSäuberung des Brenners, Verbindungsstellen prüfenBei Verbrennung sofort kaltes Wasser

Augenschäden Trennscheibe, SpäneVerätzung durch Säuren undSekundenkleberBlendgefahr beim MetallschmelzenMangelhafte Beleuchtung

Schutzbrille

Getönte SchutzbrilleDIN-gerechte Arbeitsplatzbeleuchtung

Kopfverletzungen Rotierende Instrumente Zurückbinden langer Haare

Verätzung der Haut Metallbäder, Flusssäure Schutzhandschuhe, Schutzbrille Fachgerechte Entsorgungverbrauchter Bäder

Atemwegserkrankungen Gipsstäube, Metallstäube, Monomerdämpfe Absaugung

Kontaktekzeme Monomerkontakt Schutzhandschuhe, Minimaler Kontakt, Absaugung

Stromverletzungen Schadhafte Isolierungen, Stecker, Defektean Geräten

Wartung durch Fachpersonal

Rückenleiden Falsche SitzhaltungUnzureichender ArbeitsstuhlMangelhafte Beleuchtung

Wechsel der SitzhaltungVerstellen des ArbeitsstuhlesGymnastik am Arbeitsplatz

Infektionen Kontakt mit infektiösen Keimen HygieneplanHändedesinfektionTragen von EinmalhandschuhenReinigung der PoliertrögeHepatitis-B-ImpfungKeine Mahlzeiten am Arbeitsplatz

1A3 BerufsunfälleBerufsunfälle treten am Arbeitsplatz auf (Arbeitsunfall), auf dem Weg zur Arbeit oder zur Berufsschule (Wegeunfall)oder es treten Berufskrankheiten auf, welche allerdings als solche von der Berufsgenossenschaft als solche anerkanntsein müssen (zB. Staublunge, bestimmte Allergieerscheinungen, Hepatitis B). Berufsunfälle in der Zahntechnik werdenan die Berufsgenossenschaft gemeldet.Im Einzelfall werden dann Krankenhilfe, Krankengeld oder weitergehende Leistungen gewährt. Die weitere Aufgabeder Berufsgenossenschaften besteht darin, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen und ihre Einhaltung zuüberwachen.Adressen:Für gewerbliche Labors:BG Feinmechanik und ElektrotechnikGustav-Heinemann-Ufer 13050969 Köln

Für Praxislabors:BG Gesundheitsdienst und WohlfahrtspflegePappel-Allee 35/3722089 Hamburg

1A2 Gesetzliche PflichtenHandwerksordnung und Gewerbeordnung enthalten allgemeine Ausführungen zum Arbeitsschutz.Spezielle Ausführungen sind in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften enthalten.

Der Laborinhaber trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Labor:• Beschaffung von Geräten und Ausrüstung• Meldung von Unfällen und Beschwerden• Sicherheitseinweisung aller Mitarbeiter• Prüfen der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen• Erstellung spezieller Arbeitsanleitungen zur Gefahrenabwehr• Sichtbarer Aushang der Sicherheitsanleitungen am Benutzungsort

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen einzuhaltenDie Nicht-Umsetzung bzw. Unterlassung der Maßnahmen ist grundsätzlich strafbar

1A4 Gefahren und Gefahrenkennzeichnung im zahntechnischen Labor

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1A5 Kennzeichnungspflicht von Gefahrstoffen

Eine ganze Reihe von zahntechnischen Arbeitsstoffen ist nach demChemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)gesundheitsgefährdend. Diese Stoffe sind kennzeichnungspflichtig.Gefahrstoffe werden daher mit Sicherheitsdatenblätternausgeliefert

1A6 Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe müssen vom Hersteller auf Sicherheits-datenblättern beschrieben werden:

Einteilung:• Sehr giftig – giftig – mindergiftig (gesundheitsschädlich)• Ätzend• Reizend• Krebserregend• Auf sonstige Weise für Menschen gefährlich (leicht entzündlich,

brandfördernd, explosionsgefährlich)

Kennzeichnung:• Bezeichnung des Stoffes• Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen• Gefahrenhinweise• Sicherheitsratschläge• Name und Anschrift des Herstellers

Gefahrstoffkennzeichnungen:A Gesundheitsschädlich zB. aufMonomerflaschenB Leicht entzündlichC Ätzend

D...GiftigE...Brandfördernd aufSauerstoffflaschen

Abb. rechts:Isoliermittelflasche mitGefahrstoffkennzeichnung

A B C

D E

Sicherheitsdatenblatt für Flusssäure

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Gefahrenhinweise (R-Sätze):

R 20R 23/24/25R 34R 3R 40R 43R 11

Gesundheitsschädlich beim EinatmenGiftig beim Einatmen, Verschlucken, und Berühren mit der HautVerursacht VerätzungenReizt AtmungsorganeIrreversibler Schaden möglichSensibilisierung durch Hautkontakt möglichLeicht entzündlich

Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

S 2S 16S 23S 26

S 29S 33S 36/37S 44

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenVon Zündquellen fernhalten, nicht rauchenDämpfe nicht einatmenBei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultierenNicht in die Kanalisation gelangen lassenMaßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffenBei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragenBei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden

1A7 Säuren müssen in chemischen Labors in einemSäureschrank mit Abzug aufbewahrt werden. Gefährliche Säurenmüssen weggeschlossen sein. Schwefelsäure mit über 15%-igerKonzentration muss gekennzeichnet werden.• Beim Arbeiten mit Säuren sind stets Schutzhandschuhe und

Schutzbrille zu tragen.• Die Hände sind vorher mit Schutzcreme zu schützen.• Zu verdünnende Säuren müssen unbedingt ins Wasser gegeben

werden, keinesfalls umgekehrt.• Bei Säureunfällen sofort mit Wasser spülen (Augendusche). Den

Unfallarzt verständigen.In der Zahntechnik werden Säuren in Glanzbädern, beimAbbeizen und beim Anätzen von Keramik verwendet.Verbrauchte Glanzbäder sind Sondermüll, denn sie enthaltengiftige Schwermetalle (Cr, Co Mo)• Glanzbäder werden von den Herstellern in der Regel

zurückgenommen. Keinesfalls dürfen sie in den Abflussgekippt werden.

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1A8 AtemgifteSchädliche Dämpfe entstehen beim Bearbeiten von Kunststoffen,durch verdunstende Monomerflüssigkeit oder durch Sekundenkleber.Die Behälter müssen daher mit der Kennzeichnung„gesundheitsschädlich“ versehen werden.Rauch entsteht zB. beim Austreiben von Wachs aus der Gussmuffel.Er muss über eine Absauganlage abgesaugt werden. Rauch enthält

winzige feste Teilchen von mm6101 −⋅ bis zu 1 mm.

1A9 Stäube sind das häufigste zahntechnische Atemgift.Quarzstaub ist sogar krebserregend. Er kann bei der Entfernung bzw.beim Abstrahlen von Einbettmasse frei werden. Abstrahlgeräteverfügen daher über staubdichte Gehäuse mit Absaugung.Die Gefährlichkeit von Stäuben hängt auch von der Partikelgröße ab:

Grobstaub> 25µµm bis 100 µµm

Atembarer Staub>5 µµm bis ≤ 25µµm

Feinstaub ≤ 5µµm

Inert (ungiftig)Mund- Nasen-Rachenraum

Toxisch (giftig)Bronchien

lungengängigkanzerogen (krebserregend)

Reizung derSchleimhäute

Chronische Bronchitis Staublunge (Pneumokoniose)Lungenkrebs, Silikose

Gipsstaub GipsstaubKeramik-Schleifstaub

Abstrahlgeräte

Alle Stäube können zu Atemwegserkrankungen führen, wenn dieFeinstoffkonzentration der Raumluft überschritten wird. Staubteilchenwerden in der Lunge angehäuft (Akkumulation) und führen zurVernarbung des Lungengewebes und einer dadurch bedingtenAtemschwäche (respiratorische Insuffizienz). Ab einembestimmtenKrankheitsstadium läuft dieser fortschreitende Prozessauch ohne eine weitere Aufnahme von Stäuben selbsttätig ab. Dahersollte auch das Rauchen am Arbeitsplatz unterlassen werden. DerEinsatz von Absauganlagen muss daher grundsätzlich undausnahmslos erfolgen.Silikose wird durch Quarzstaub verursacht und ist besondersheimtückisch, da die Erkrankung nach Wegfall der Staubquellenicht gestoppt wird, sondern weiter zunimmt.

1A10 Der MAK-Wert, dh. Die maximale Arbeitsplatz

Konzentration an Feinstäuben darf 8mg/m 3 nicht überschreiten.Stoffe, die grundsätzlich gesundheitsschädlich sind, haben sehrgeringe MAK-Werte. Der MAK-Wert ist die höchstzulässigeKonzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoffin der Luft am Arbeitsplatz, die bei einer 8-stündigenEinwirkungungszeit die Gesundheit der Beschäftigten nichtbeeinträchtigt. Für krebserregende Stoffe gilt die TechnischeRichtkonzentration TRK -

Links. Gesundes LungengewebeRechts: Vernarbtes Lungengewebe mit geringererDurchblutung , Teereinlagerungen und verringerterAnzahl von Lungenbläschen

Gesunde LungenbläschenVon Silikose befallenes Lungengewebe weist bindegewebige Knoten(Kreis)auf, die selbsttätig wachsen und langfristig die Lungentätigkeiteinschränken. In den knoten sind Quarzstaubteilchen eingeschlossen.

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1A11 AbsauganlagenAnforderungen:• Erfassung von Feinstäuben• Einsatz von Aktivkohlefiltern bei Kunststoffdämpfen• Zwangsabschaltung bei vollem Filter• Geringe Geräuschentwicklung

Nachgewiesene durchschnittliche Feinstaubkonzentrationen inZahntechnischen Labors:

ohne Absaugung 1 mg/m 3

mit Absaugung und Schutzscheibe: 0,05 mg/m 3

mit Absaugung, ohne Schutzscheibe 0,5 mg/m 3

Arbeitsstoff MAK- bzw. TRK-Wert in mg/m3

Silber 0,01Kobalt, Chrom 0,1Quarzhaltiger Feinstaub 0,15Nickel 0,5Kupfer 1,0Inertstoffe 8,0

1A12 Allergien und HauterkrankungenIn der Zahntechnik treten pro Jahr mehr als 200 Fälle von schwerenund wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen auf. Die Ursache sindsogenannte Irritanzien und Allergene .Allergieauslösend sind hauptsächlich alle Kunststoffmonomere wieMethacrylat (Prothesenkunststoff), Dimethacrylat (Verblend-kunststoff), Bis-GMA (Verblendcomposite) sowie Metallstäube wieNickel und Chrom.Irritationen der Haut werden durch Reizung und Austrocknungausgelöst:• Häufiges Feuchtarbeiten und Händewaschen• Metalle, Gipse, Kunsstoffe und deren Schleifstäube in der

Zahntechnik• Personen mit Neurodermitis und Heuschnupfen sind besonders

gefährdet

Allergien brechen erst aus, nachdem die Person für Allergiensensibilisiert wurde. Sensibilisierend sind:• Schmuckstücke, gestochene Ohrringe und Piercings mit geringem

Edelmetallgehalt• Monomerflüssigkeit im Hautkontakt und als Dampf• Frisch auspolymerisierter Kunststoff und dessen Schleifstaub• Lichthärtender Kunststoff• Superhartgipse, da diese Harze und Acrylate enthalten

KaVo-ABSORmatik-FeinstaubfilterAbb.: KaVo EWL

Allergisches KontaktekzemAbb: BG Feinmechanik u.Elektrotechnik

Eine Monomerallergie kanndurch eine lange zurückliegendeSensibilisierung (zB.Modeschmuck) ausgelöstwerden!

MAK- bzw. TRK-Werte gebräuchlicher ArbeitsstoffeBei Einhaltung der Arbeitsvorschriften werden dieseGrenzwerte normalerweise im Labor nichtüberschritten. Eine laufende Messung der Grenzwerteist daher nicht nötig.

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1A13 HygienemaßnahmenInfektionsrisikoPathogene (krankheitserregende) Keime stammen aus der Mundhöhleder Patienten und werden über Abdrücke, Bissnahmen undReparatur-Prothesen in das zahntechnische Labor eingeschleppt.

Vorkommende pathogene Keime sind:• Viren, insbesondere Hepatitis B, Herpes, Meningitis• Bakterien, insbesondere Streptokokken, Tuberculose• Pilze, insbesondere Candida albicans

Das Infektionsrisiko hängt ab von der Keimzahl, der Virulenz(Ansteckungsfähigkeit) der Keime und der Immunität desBetroffenen. Eine Infektion kann über Staub, Tröpfchen oderHautkontakt erfolgen.

Desinfektionsmaßnahmen (Abtöten pathogener Keime)• Aufstellen eines Hygieneplans (s. Abbildung nächste Seite)• Hygieneschleuse (Desinfektion bei Ein- und Ausgang

zahntechnischer Objekte)• Verwendung geeigneter Desinfektionsmittel (Ultraschall,

Desinfektionsmittel)• Möglichkeiten zur Händedesinfektion mit Einmalhandtüchern• Verwendung von Poliermitteln mit Desinfektionszusatz• Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Poliertröge

Hygienepläne regeln Hygiene und Desinfektion im Labor und inder Zahnarztpraxis.Sie sind nach dem System

in den Bereichen

gegliedert:

DÜRR-Hygojet-HygieneschleuseDesinfektionsbad für eingehende Abformungen

Schutzmaßnahmen sind:• regelmäßige Handpflege (Schutz vor Austrocknung)• Ablegen von Schmuckstücken (Nischen für Feuchtigkeit und Keime)• Kurze Fingernägel (Keimbildung)• Polyethylen-Schutzhandschuhe (Ethiparat)• Regent Biogel-Handschuhe (Schutzwirkung max 10 min., dünn))• 4h-Handschuhe (Schutzwirkung bis zu 4 Stunden, aber relativ dick)• Hautkontakt mit Dentalkunststoffen vermeiden• Hochgeschlossene Kleidung tragen

Heilungschancenbestehen nur, wenn derErkrankte keinen Kontaktmehr zum Allergen hat.Dies bedeutet in derZahntechnik in der Regel:Aufgabe des Berufes.

Was-Wie-Womit-Wann-Wer

HändeAbformungen/ZahnersatzHandinstrumente/rotierende InstrumenteArbeitsflächen, GeräteFußböden

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Hygieneplan für das zahntechnische LaborGemäß den empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Feinmechanikund Elektrotechnik

Was Wie Womit Wann WerObjekt das gewartetwerden soll

Art der Wartung Arbeitsmittel z.B.Desinfektionsmittel

Zeitpunkt bzw. Rhythmusder hygienischenMaßnahme

Verantwortliche oderbetroffene Personen

Hände Mit Seife unterWasserzugabe waschen,anschließend abtrocknen,Desinfektionsmittel ohneWasser einreiben

Oder: Mit Kombipräparatwaschen unddesinfizieren

Zum TrocknenEinmalhandtücherverwenden

Präparat und Dosierung:

.........................................

.........................................Aus Direktspender

Bei verschmutztenHänden vor und nachWC-Benutzung, vorBeginn der Frühstücks-und Mittagspause, nachArbeitsschluss

Alle Mitarbeiter, dieKontakt mitAbformungen odergetragenem Zahnersatzhaben

Alginat-AbformungenElastomer-Abformungen,getragener Zahnersatz

Gebrauchslösung nachVorschrift herstellenAbformung/Zahnersatzeinlegen, auf vollständigeBenetzung achtenNach VorschriftEinwirkzeit beachten,dann abspülenOder: Sprühdesinfektionnach Vorschriftdurchführen

Präparat und Dosierung:

.........................................

..........................................

..........................................

.........................................

..........................................

Sofort nach demAuspacken

Alle beauftragten

Handinstrumente,Rotierende Instrumente

Gebrauchslösung nachVorschrift in Wanne bzw.Behälter ansetzen.

Präparat und Dosierung.

.........................................

..........................................

Nach der BearbeitungkontaminierterWerkstücke

Alle Beauftragten

Arbeitsflächen, Geräte Konzentrat aufsprühen,Flächen satt benetzen,abwischen oder trocknenlassen

Präparat und Dosierung:

..........................................

..........................................

Je nach Bedarf Alle Beauftragten

Fußböden Gebrauchslösung nachVorschrift in Eimeransetzen

Präparat und Dosierung:

.........................................

..........................................

Je nach Bedarf, beibesonderenbVerschmutzungen undnach Arbeitsschluss

Alle Beauftragten

Firmenstempel:

Der Unternehmer hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmenzur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen und ihreDurchführung zu überwachen (§9 der Unfallverhütungsvorschrift –UVV)

Um der Überwachungspflicht (§9) zugenügen, sind wiederholteBelehrungen über den Hygieneplanzweckmäßig, deren schriftlicherNachweis empfohlen wird.

Intervalle:

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1A14 Elektrischer SicherheitsschutzDer menschliche Körper ist elektrisch leitfähig, insbesondereSchweiß, Speichel, und Blutgefäße. Bei nasser Haut wird derelektrische Widerstand stark herabgesetzt ( 1k Ω ), trockene Haut hateinen 10-fach höheren Widerstand.

Stromstärken:• Kritische Lebensgefährich ≥ 50mA bei 230V• Tödlich ≥ 80 mA bei 230V

1A15 Berechnungsbeispiel für die Stromstärke I:

1A16 Elektrische FehlerartenUnter Spannung stehende Leiter können direkt oder indirekt berührtwerden. Infolge fehlerhafter Isolierungen können Elektrische Gehäuseunter Spannung stehen (Körperschluss). Bei Berührung deselektrischen Körpers kommt es zur maximalen Berührungsspannung,wenn gleichzeitig ein anderer Leiter, zB. eine Wasserrohr, angefasstwird oder die Person auf feuchtem Boden steht. Die maximaleBerührungsspannung darf bei Wechselstrom 50V, bei Gleichstrom120V nicht überschreiten. Aufgrund des hohen Widerstandes desmenschlichen Körpers fließt dabei kein hoher Strom, so dass es dabeinicht zu einem Kurzschluss kommt. Die Sicherung schaltet alsonicht unbedingt ab. Dies kann lebensgefährlich sein. Bei direkterleitender Verbindung zwischen dem spannungsführenden Leiter undder Erde (Erdschluss) entsteht ein hoher Kurzschlussstrom, dieSicherung schaltet ab. Genauso verhält es sich beim direktenKontakt von spannungsführendem Leiter und dem Nichtleiter(Kurzschluss).

1A17 Geräte-Zertifizierung

Von den angezeigten Zertifizierungen können auf den Gehäusen angebracht sein:Q-Zert...Zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001VDE...Verein Deutscher ElektroingenieureVon den angezeigten Zertifizierungen müssen auf den Gehäusen angebracht sein:CE...Commission Europeenne

R

U

dWiders

SpannungeIStromstärk ==

tan

mAAV

Itrocken 23023,010000

230==

Ω=

mAAV

Inass 23023,01000

230==

Ω=

Steht das Gehäuse unter Spannung,so schaltet die Sicherung nichtunbedingt ab, weil dabei wegen deshohen Hautwiderstandes keinKurzschlussstrom fließt. DerBetroffene bleibt am Gehäuse unterder Wirkung des Dauerstromshängen.L...LeiterN...Nichtleiter

L

N

Stromkreis im störungsfreien Betrieb

L

N

PE

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1A18 SchutzmaßnahmenGerätegehäuse müssen mit einem gelb-grün gekennzeichnetenSchutzleiter (PE... protection earth). Tritt am Gerät ein Körperschlusauf, so fließt sofort ein starker Kurzschlussstrom, die Sicherungspricht an. Anschlusskabel müssen daher dreiadrig sein und an einenSchuko-Stecker (Schutzkontakt-Stecker) angeschlossen sein.

1A19 SchutzklassenElektrische Geräte sind immer einer der 3 Schutzklassen zugeordnet:Schutzklasse I: SchutzleiterDas Gerätegehäuse ist durch einen Schutzleiter (PE) mit demgeerdeten Neutralleiter (N) des Netzes verbunden.Hat das Gehäuse Kontakt mit dem Leiter (L), so spricht man voneinem Körperschluss. Über den geerdeten Schutzleiter fließt sofort einhoher Kurzschlussstrom, die Sicherung schaltet ab.

Schutzklasse II: Schutzisolierung Alle berührbaren Teile sind miteinem isolierenden Material geschützt, bzw. das Gehäuse selbst ist ausisolierendem Material (Kunststoffe) gefertigt. Diese Geräte werdenmit Steckern ohne Schutzleiter ans Netz angeschlossen (Eurostecker),zB. Haushalts-Kleingeräte, Stereoanlagen und Lampen.

Schutzklasse III: Schutzkleinspannung, TransformatorenprinzipDas Gerät, mit dem der Zahntechniker in Berührung kommt,wirdselbst nicht mit der Netzspannung von 230V betrieben sondern miteiner Niedervolt-Spannung bis max. 50V Wechselspannung bzw.120V Gleichspannung. Ein Transformator wandelt die Netzspannungum.Alle Mikromotoren haben Schutzklsse III.

Schutzklasse I

Schutzklasse II

Schutzkontakt-Stecker und –Steckdose („Schuko“):Elektrokabel mit Schutzkontakt sind dreiadrig. Die Schutzkontaktader hat dieFarbe grün-gelb

SchutzkontaktGrün-gelbeLeitung

Verbraucher

Gehäuse

Bei Geräten mit Schutzklasse I schaltet die Sicherung bei Körperschlusssofort ab. Das Gehäuse kann daher nicht unter Spannung stehen.

Schutzklasse III

N

PE

L

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1A20 Beleuchtung des ArbeitsplatzesZum Schutz der Augen sind für die Beleuchtung zahntechnischerLabors Werte vorgeschriebenen:

Art des RaumesArt der Tätigkeit

Beleuchtungsstärke in LuxDIN 5035 (Mindestwerte)

Lichtfarbe

Ausarbeiten, Schleifen, VerblendenKeramikLöten, GießenDublieren, Einbetten, TrimmenKunstoffeinbetten, Polieren

15001500 300 500 750

Nw, wwtw

tw: tageslichtweiß, nw: neutralweiß, ww: warmweiß

DIN 67505 beschreibt die Anforderungen an die Beleuchtungzur Farbbestimmung. Hierfür muss Tageslicht mit einerLichtfarbe von 4500 bis 6000 Kelvin verwendet werden.

1A21 Sicherheitsvorschriften

• Nur elektrische Geräte mit CE-Zertifizierung verwenden• Gebrauchsanweisungen und Hinweise der Hersteller beachten• Zuleitungen und Stecker müssen intakt sein• Vor dem Ziehen des Netzsteckers erst Gerät ausschalten• Bei der Benutzung von Elektrogeräten den Kontakt mit Wasser-

und Heizungsrohren vermeiden, auf trockene Böden achten• Bei Unfällen sofort den Strom abschalten• Das Umknicken elektrischer Leitungen vermeiden• Stecker nie am Kabel herausziehen• Heizgeräte in sicherem Abstand zu brennbaren Materialien

aufstellen und nicht abdecken

1A22 Sitzende TätigkeitZahntechniker verbringen pro Arbeitstag ca. 7Std. im Sitzen.Richtiges Sitzen bedeutet, aufrecht zu sitzen. Damit werden dieWirbelkörper mit den Bandscheiben gleichmäßig belastet. Die Füßewerden zur Gewichtsentlastung am Boden abgestützt. Die Beine sindetwa 90° abgewinkelt. Das Becken sollte nach vorne rotiert sein. Dieswird durch Sitzkeile sowie durch entsprechende Einstellung derRückenlehne auf die Lendengegend erreicht. Die beschriebeneSithaltung sollte immer wieder eingenommen werden.Arbeitsdrehstühle müssen 5 Abstützungspunkte am Fahrgestellhaben, Sitzhöhe, Sitzneigung, die Höhe der Rückenlehne sowie dieNeigung der Rückenlehne sollten verstellbar sein. Die Sitzeinstellungsollte pro Tag mehrmals neu eingestellt werden und die Sitzhaltungsollte laufend geändert werden (dynamisches Sitzen).

Dynamisches SitzenA hintere SitzhaltungB mittlere SitzhaltungC vordere Sitzhaltung

A B C

I Falsche Sitzhaltung:Wirbelsäule ohne Muskelstütze, Kompression der Bandscheiben,nach Vorne-Innen-Fallen der Schultern, Einengung des Brustraumes,MuskelverkürzungII Richtige Sitzhaltung:Wirbelsäule durch Muskeln gehalten

I II

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A.Roos 2001 13

1A23 Abfallentsorgung

• Vermeiden von Abfällen geht vor• Abfälle müssen beseitigt und verwertet werden• Betriebe mit mehr als 2t Abfall pro Jahr müssen ein

Nachweisbuch führen (trifft für Dentallabors normalerweise nichtzu)

Übersicht über überwachungsbedürftige Abfälle (Sondermüll):

Abfallart HinweiseDesinfektionslösungenUltraschallbäder

Nicht überwachungspflichtigUltraschallbäder nur mit Haushaltsreinigern

Dosen mit Resten verschiedenerWerkstoffe

Nicht überwachungspflichtigFalls kleine Reste ausgehärtet sind, Entsorgung über Duales SystemAuf Spraydosen verzichten

Ni-Cd-Batterien ÜberwachungspflichtigRücknahme durch den HändlerOder öffentliche Sammelstellen

Trockenbatterien (Alkalibatterien) Nicht überwachungspflichtig

Quecksilber-Trockenzellen ÜberwachungspflichtigRücknahme durch den HändlerOder öffentliche Sammelstellen

Leuchtstoffröhren(quecksilberhaltig)

ÜberwachungspflichtigNicht zerstören, Rücknahme durch den Händler oder zur Sonderabfall entsorgung

Verpackungen mit schädlichenVerunreinigungen

ÜberwachungspflichtigEntsorgung gemäß Abfallschlüssel

Schlamm aus Glanzbädern ÜberwachungspflichtigEntsorgung gemäß Abfallschlüssel

Anorganische SäurenGlanzbäderGalvanische Bäder

ÜberwachungspflichtigSammlung getrennt in säurebeständigen Behältern (Kunststoffbehälter, auf keinen Fall inWeißblech), meist Rücknahme durch LieferantenEntsorgung gemäß Abfallschlüssel

Desinfektionsmittel ÜberwachungspflichtigBiologisch abbaubare Mittel verwenden

Maschinen- und Turbinenöle ÜberwachungspflichtigRücknahme durch Lieferanten

Kunststoffbehälter mit schädlichenInhalten:Galvanische Bäder

ÜberwachungspflichtigRücknahme durch Lieferanten

Sondermüll muss nach dem Europäischen Abfallkatalog (EAK)immer entsprechend gekennzeichnet sein und von autorisiertenFachbetrieben entsorgt werden (Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung).

Die geregelte Abfallentsorgung ist im Abfallrecht festgeschrieben. Zuletzt 1996 im Kreislaufwirtschafts- undAbfallgesetz (Krw-/AbfG). Hier gelten folgende Grundsätze:

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„Hugos Spickzettel“ fasst vom vorangegangenen Kapitel mit knappen Stichpunkten diewesentlichen Inhalte zusammen. Wenn Sie also den Volltext zusammen mit denArbeitsblättern intensiv durchgearbeitet haben, dann verstehen Sie bestimmt genau dieBedeutung dieser knappen Formulierungen. Sie können diese Zusammenfassung alsLernhilfe benützen, daher ist der Spickzettel zweispaltig.

Typische Verletzungen • sind Verbrennungen, Augenschäden, , Verätzungen, Atemwegserkrankungen, Kontaktekzeme,Rückenleiden und Infektionen

Gefährliche Arbeitsstoffe • sind mit Warnhinweisen versehen: gesundheitsschädlich – brennbar – ätzend – giftig –brandfördernd – Sicherheitsdatenblätter mit Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen

Stäube und Dämpfe • sind Atemgifte, die Maximalkonzentrationen (MAK-Wert) sind festgelegt• Feinstaub (<0,005mm, Abstrahlen von Einbettmasse, lungengängig, Staublunge, Silikose)• Atembarer Staub (0,005 bis 0,025mm, Keramikschleifstaub, bronchengängig, chronische

Bronchitis)

• Grobstaub (>0,025mm, Reizung der Schleimhüte, Gipsstaub), Grenzwert Feinstaub 8mg/ m3

• max. Feinstaubkonzentration im Labor 8mg/ m3

Absauganlagen geräuscharm, Zwangsabschaltung bei vollem Filter, Monomerfilter (Aktivkohle), erfasst Feinstäube

Laborbelastung Feinstaub:ohne Absaugung 1mg/ m

3, mit Absaugung + Schutzscheibe 0,5mg//m

3

Allergien entstehen erst nach Sensibilisierung durch Schmuck, Piercing, Staub, Kunststoffmonomer..., Schutzdurch Handpflege, bedingt durch Handschuhe, minimalen Hautkontakt, hochgeschlossene Kleidung

Infektionen • Keime: Viren: Hepatitis, Bakterien: TBC, Pilze: Candida albicans• Infektionsschutz: Hepatitisimpfung, Hygieneschleuse (ein und ausgehende Arbeiten werden

desinfiziert, Hygieneplan (Was, wie, womit, wann, wer))

Hygiene Verwendung von Einmalhandtüchern, Handpflege

Elektrische Sicherheit durch CE-zertifizierte Geräte, lebensgefährlich > 50mA bei 230V

Elektrische Schutzklassen Schutzklasse I: Schutzleiter (grün-gelb) verbindet Gehäuse mit Nichtleiter (3-adriges Kabel),verhindert Körperschluss, bei Körperschluss schaltet Sicherung nicht unbedingt ab. Schutzklasse II:Schutzisolierung, berührbare teile aus isolierendem Material. Schutzklasse III:Schutzkleinspannung, Transformator wandelt Netzspannung in Kleinspannung, diese betreibt Gerät

Beleuchtung Arbeitsplatz >1500Lux, meist 2500 bis 3000Lux (Lichtstärke), Lichtfarbe: tageslichtweiß – neutral – warmweiß

Elektrische Sicherheitsvorschriften: CE-zertifizierte Geräte, intakte Stecker, Leitungen, Geräte, trockener Boden, kein Kontakt mitWasserrohren, Kabel nicht knicken, nicht an Kabel ziehen, Heizgeräte nicht abdecken

Sitzen „dynamisch“, dh. Sitzposition, Sitzeinstellung ständig ändern, normgerechter Arbeitsstuhl,Bandscheibenschäden, Muskelverkürzung

Abfallentsorgung nichtüberwachungsbedürftiger / überwachungspflichtiger Müll (Sondermüll: Ni-, Cd-, Hg-Batterien,Galvanische Bäder, Leuchtstoffröhren, Öle, Desinfektionsmittel...)

Hugos Hugo hat natürlich nie gespickt, aber damit das Wesentliche gelernt

Spickzettel