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1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Übersicht
Meilensteine des Denkmalschutzes
Denkmalschutz in der Planung
Länderkompetenz
Verwaltung
Aufgabenumfang
Denkmalschutz und Eigentum
Kulturlandschaftsschutz?
Umgebungsschutz für Denkmäler
3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Denkmalschutz-Meilensteine1522 Martin Luther führt bei Bibelübersetzung den Begriff „Denckmal“ ein
1794/99 Marienburg/Danzig: “Ikone der Denkmalgeschichte Preußens“ (Mohr de Péres)
1800 Landesverschönerungsbewegung, Dt. Romantik,
Verschönerungsvereine
1803 Reichsdeputationshauptschluss: Klöster, Schlösser als Steinbrüche
1814 Nach Befreiungskriegen Forderung nach Vollendung des Kölner Doms als
„Symbol des neuen Reiches, das wir bauen wollen!“ (Joseph von Görres)
1815 Karl Friedrich Schinkels Gutachten Schlosskirche Wittenberg und
Memorandum zur staatlichen Denkmalpflege
1817 Schinkel entdeckt Chorin: bau- und kunsthistorisch wertvolles Denkmal
1817 Nationalbewegung (Wartburgfest 1817, Hambacher Fest 1832)
1840 Friedrich Wilhelm IV. - beauftragt Kultusminister Eichhorn, Konzept für Denkmalpflege zu erstellen
1842 - legt Grundstein und bestimmt Vollendung des Kölner Doms nach Schinkels Plänen
(Schlusssteinlegung: 1880 in Anwesenheit Kaiser Wilhelm I.)1843 - ernennt Ferdinand v. Quast zum „Konservator der Denkmäler“ in Preußen
1855 - entsendet Quast nach Lübeck zur Rettung des Holstentores
4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Denkmalschutz-Meilensteine
1900 Heimatschutzbewegung, Wandervogel; Jugendbewegung
1904 Bund Heimatschutz (Ernst Rudorff) ab 1998 Bund Heimat und Umweltschutz (Denkmalschutzpreise): Laufenburg-Staudamm
1954 Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
1960 Unesco-Aufruf zum Schutz der bedrohten Denkmale in Nubien durch Assuan-Staudamm
1961 Jane Jacobs: „Tod und Leben amerikanischer Städte“, dt. Übersetzung 1963 Mannigfaltigkeit durch Mischung, kurze Baublocks, EW-Dichte und alte Gebäude
1963 1. Stadterneuerungsprogramm Berlin „Kahlschlagsanierung“ (Licht, Luft, Sonne und Grün „Säulenheiligen“) „Versöhnungsprivatstraße“
1964 Charta von Venedig "Konservierung u. Restaurierung v. Denkmalen u. Ensembles„
1964 Wolf Jobst Siedler u. Elisabeth Niggemeyer: "Die gemordete Stadt"
1965 Alexander Mitscherlich: "Die Unwirtlichkeit unserer Städte - eine Anstiftung zum Unfrieden"
5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Denkmalschutz-Meilensteine
1973 Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK)
(zur Durchführung des europ. Denkmalschutzjahres in Deutschland)
1975 Europarat: Europäisches Denkmalschutzjahr 1975 Unesco-Konvention zum Schutz des Weltkultur- und -Naturerbes in
Kraft1976 Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland (aber keine Umsetzung in
nationales Recht)
1978 Instandbesetzungen in Berlin1980 Behutsame Stadterneuerung (2. Stadterneuerungsprogramm)
1984 Jack Lang: Journées Portes ouvertes monuments historiques
1985 Deutsche Stiftung Denkmalschutz1991 Europarat: European Heritage Days 1993 1. Tag des offenen Denkmals (bundesweit)
In Deutschland ca. 1 Mio. Denkmälerhttp://www.nationalkomitee.de/denkmalschutz/denkmalschutzinfo_4_2003.pdf; http://tag-des-offenen-denkmals.de
6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Denkmalschutz in der Planung
BauGB: § 1 Abs. 5 ...Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen4. die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds,5. die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die
erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung,
§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (4) Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen
Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen sollen nachrichtlich übernommen werden. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
§ 9 Inhalt des Bebauungsplans (6) Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen sowie
Denkmäler nach Landesrecht sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind.
7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Denkmalschutz in der Planung
ROG, § 2 Abs. 2 Nr. 8
13. Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten.
8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Länderkompetenz Denkmalschutz
Wg. Kulturhoheit der Länder kein Bundesdenkmalschutzgesetz
„Erhaltung in öffentlichem Interesse“ (geschichtliche, wissenschaftliche, technische, künstlerische, städtebauliche, volkskundliche Bedeutung)
Einzeldenkmale (Baudenkmale, Gartendenkmale, techn. Denkmale)
Denkmalbereiche (Stadt- und Ortsteile, Ortsbilder, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, Wehrbauten und Verkehrsanlagen, handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, bauliche und gärtnerische Gesamtanlagen, Landschaftsteile)
Bewegliche DenkmaleBodendenkmale (bewegliche und unbewegliche Denkmale)
Umgebungsschutz (nähere Umgebung eines Denkmals)
9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Verwaltung (Bsp. Bbg)
oberste Denkmalschutzbehörde: Ministerium RVO der Landesregierung zu Grabungsschutzgebieten, in denen
Bodendenkmale vorhanden sind oder vermutet werden Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde, sofern diese nicht
weisungsgemäß tätig wird
untere Denkmalschutzbehörde: Landkreise, kreisfreie Städte (Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung)
Erlaubnis für Arbeiten in Grabungsschutzgebieten Unterschutzstellung von Einzeldenkmalen und Denkmalbereichen
(sofern Gemeinde keine Satzung erlässt) von Amts wegen nach Beratung mit Denkmalfachbehörde (in kreisfreien Städten durch oberste Behörde)
Umgebungsschutz von Denkmalen Auflagen und Fristen zur Denkmalerhaltung an Eigentümer, ggf.
Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers
Denkmalfachbehörde (Landesoberbehörde) Forschung, Beratung Verzeichnis der Denkmale Benehmen bei gemeindlicher Satzung über Denkmalbereich
10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Verwaltung (Bsp. Bbg)
Gemeinden: Denkmalbereiche unter Schutz stellen (Satzung) im Benehmen mit DenkmalfachbehördeDenkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben:
Ziele und Erfordernisse des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege
nachrichtliche Wiedergabe der Darstellungen und Feststellungen in der Bauleitplanung
Bestandsaufnahme und Analyse der Siedlungsgeschichte Darstellung Einzeldenkmale, Denkmalbereiche,
Grabungsschutzgebiete; nachrichtlich: erhaltenswerte Bausubstanz
Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und
Maßnahmen zu Schutz, Pflege, Nutzung oder Erschließung von Denkmalen im Rahmen der Stadtentwicklung
11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Aufgabenumfang
Bau-, Kunst- und Bodendenkmale aus allen Epochen:
rund 12.000 Denkmale, darunter über 100 Stadt- und Ortskerne, Bodendenkmale: 23.000 archäologische Fundplätze
Spektrum:
Weltkulturerbe Schlössern und Gärten in PotsdamDenkmale von europäischer und nationaler Bedeutung Denkmale von regionaler oder lokaler BedeutungGarten- oder Technikdenkmale
Denkmalpreis (u.a. Lottogelder)MWFK Brandenburghttp://www.brandenburg.de/media/1492/Denkmalschutz.pdf
12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Denkmalschutz und Eigentum
BGB § 903 Befugnisse des Eigentümers: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
BGB § 905 Begrenzung des Eigentums: Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe (Anm. Flugzeuge) oder Tiefe (Anm. Bergbau, Versorgungstunnel oder U-Bahn-Schächte) vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
BGB § 984 Schatzfund: Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
Denkmal: Genehmigungspflichten, Erhaltungs- und Pflegepflicht
Bodendenkmal: „Schatzregal“ statt Hadrianischer Teilung
Ausnahme: By, NRW, He
13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Vom Denkmal zum Kulturerbe
Einzeldenkmal, „Kulturdenkmal“EnsembleKulturlandschaftKulturerbe (herausragend: Weltkulturerbe)
14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Kulturlandschaftsschutz? Gut aufgehoben beim N-Sch?
ROG13. Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten.
BNatSchG§ 2 Abs. 1 Nr. 14 Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sind zu erhalten. § 26 LSG: Schutz von Natur und Landschaft wegen ... der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
Länder-DSchGDenkmalbereich
e (Satzungsrecht der Gemeinden)
Eingriffsregelung: keine Ersatzmaßnahmen zu Gunsten des Denkmalschutzes zulässig (nur landschaftspflege-rische Maßnahmen)
Sichtachsen
„Goldene Axt“
„Eingriff“
Alleen-schutz
15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Kulturlandschaftsschutz – Wessen Aufgabe?
Wenn Freiraumwirkung dominiert:
Naturschutz:
Landschaftsschutz
Schutz historischer Kulturlandschaften
(Weinbergterrassen)
Bsp.: Ausschluss von Windkraftanlagen im Alpenvorland
Wenn Bauwerk in der Landschaft dominiert: „Denkmallandschaft“
Denkmalschutz:
KulturdenkmalOrtsbilderUmgebungsschutz, WirkungsraumSichtachsenPanoramablick
Bsp. Ausschluss von Windkraftanlagen in der Umgebung von Welterbestätten
16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Quelle: http://www.hurlahutsch.de/images/allgaeu02.jpg
17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Kulturlandschaftsschutz
3.3 Z Bei der Errichtung von Windkraftanlagen sollen die das Landschaftsbild prägenden Berge, Kuppen und Höhenzüge grundsätzlich freigehalten werden. In den Gebieten der Region, die in der Begründungskarte zu B X 3.3 entsprechend gekennzeichnet sind („Erholungslandschaft Alpen“ mit Erweiterung), sollen größere Vorhaben zur Windenergienutzung nicht errichtet werden ...
Regionalplan Planungsverband Region Oberland
18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Umgebungsschutz für Wartburg
VG Meiningen, 2006:
keine Windräder im Umfeld der Wartburg (Weltkulturerbe; Entfernung: 7,5 km), trotz Eignungsgebiet im Regionalplan
Umgebungsschutz: Sichtbeziehungen zur Burganlage hin undvon der Wartburg aus in das umgebende Panorama
http://www.nationalkomitee.de/denkmalschutz/denkmalschutzinfo_3_2006.pdf
19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Umgebungsschutz für Schlösser u. Gärten
Karte Pufferzone
Pufferzone für Potsdamer Welterbe beschlossen (Pressemitteilung vom 26.01.2011)
Prüfung auf Verträglichkeit von Bauwerken:
Engere Pufferzone: Bauliche Veränderung der Außenansichten
Weitere Pufferzone: > 10 m Höhe > 500 m² Grundfläche
Quelle
20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Unesco-Weltkulturerbe – „Idee der Weltwunder lebt weiter“
Welterbe-Schutz für Dresdens Elbtalauen contra Waldschlösschenbrücke
Foto: Martin Röll
„Geschichte, Kunst und Natur schwebten über Stadt und Tal, vom Meißner Dom bis zum Großsedlitzer Schlosspark, wie ein von seiner eigenen Harmonie bezauberter Akkord...“ Erich Kästner
21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Unesco-WeltkulturerbeGlienicker Brücke um 1900
„Man betrachtet sie und die schöne Gegend, die sich vor ihr ausdehnt, mit Wohlgefallen.“
22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Unesco-WeltkulturerbeGlienicker Brücke 1907
Bindeglied in der Berlin-Potsdamer Schlösser- und Gärtenlandschaft
23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
„Zwanzig Minuten gegen 2000 Jahre“
Hochmoselbrücke Foto: Wikipedia
24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Oberes Mittelrheintal (Bingen – Koblenz)
Seit 2002 Welterbe: neue Rheinquerung Mittelrheinbrücke bei (St. Goar) wird mit UNESCO abgestimmt. Rheinstrecke von Mainz bis Bonn das bekannteste Beispiel einer deutschen Burgenlandschaft (Burg, Territorialisierung)
Herrschaftssicherung (Burg) zunächst Aufgabe des Reichs (Königsrecht, Regalien) Im Zuge der Königswahlen Übertragung der Regalien an Reichsfürsten. Bau der meisten Burgen ab dem Hochmittelalter. Vier von sieben Kurfürsten besaßen Gebiete im Mittelrheintal.
Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal:zum Erhalt der Denkmäler und zur Bewahrung der historischen Ortsbilder beitragen, Grün-, Wasser-, Wald- und sonstige von Bebauung freizuhaltende Flächen mit überörtlicher Bedeutung für Erholung ... sichern. Erhalt und Rekultivierung von Weinbergsflächen unverzichtbarer Bestandteil dieser Bemühungen.
Quelle
25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Bedrohte wertvolle Kulturlandschaften
Historische Kulturlandschaften:Drei GleichenAltes Land
Steigerung:
„Denkmallandschaften“ (Tilman Breuer): besonders hochwertige, denkmalreiche und geschichtsträchtige Ausschnitte der historischen Kulturlandschaften (z. B. Weltkulturerbe)
Klosterlandschaft,
Residenzlandschaft
Wallfahrtslandschaft „Gottesgarten am Obermain“
http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Rheingau/Vortrage/Kulturlandschaft/kulturlandschaft.html
http://www.shb-wuerttemberg.de/index.php?cid=329
http://www.oberfranken-west.de/lek/textband/kap6/kap66/kap663/kap663.htm, Abb. oben: http://www.muehlberg-online.de/gleich/gleich.html; http://www.drei-gleichen.de/
26 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Kein Umgebungsschutz
Schloss Gondorf, Wikipedia älteste Kulturdenkmäler: Menhire Bsp.
Spellenstein, Saarland, Wikipedia
27 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
LiteraturErnst-Rainer Hönes, Über den Schutz historischer Kulturlandschaften, Denkmalschutzinformationen, 1/2006, S. 98 http://www.nationalkomitee.de/denkmalschutz/denkmalschutzinfo_1_2006.pdfWöbse, Hans Hermann 1990: Kulturlandschaftspflege. Theorie und Praxis eines gesetzlichen Auftrages. - Beiträge zur Landesentwicklung 46: Kulturlandschaftspflege im Rheinland. Symposium 1990. Rheinland Verlag Köln, 18-28.Wöbse, Hans Hermann 1991: „Kulturlandschaftsschutzgebiet“ - eine neue Schutzkategorie bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes? - Natur und Landschaft, Jg. 66 (7), 400-402.Wöbse, Hans Hermann 1992: Historische Kulturlandschaften. - Garten und Landschaft, Jg. 92 (6), 9-Wöbse, Hans Hermann 1998: Historische Kulturlandschaften als Objekte des Naturschutzes, In: Kowarik, Ingo (Hrsg.): Naturschutz und Denkmalpflege: Wege zu einem Dialog im Garten. Vdf Hochschulverlag, Zürich. 157-168.http://www.wzw.tum.de/loek/lehre/download/p_suburban_ws.pdfProtze, Käthe; Holzapfel, Helmut: "Verkehrsbauten und Landschaft - nur ein ästhetisches Problem?" Zum Verhältnis von Landschaftsplanung, Denkmalpflege und Verkehrsplanung, in: RaumPlanung Heft 153 / 2010. Dortmund 2010.
Norbert Huse (Hrsg.): Denkmalpflege, Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten, 2. Auflage 1996, C.H. Beck
28 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
Jagdschloss Glienecke
Lennésche Blickbeziehungen:
Schloss Klein-Glienicke -
Jagdschlosspark -
Potsdam
Lennésche Forderung:
"Herr der Aussichten" in derwasserreichen Havellandschaft sein
Quelle: SenStadt Berlin
29 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2004
WelterbeAufnahme von Neuschwanstein in UNESCO-Weltkulturerbeliste
angestrebt
http://www.unesco.de/welterbe-deutschland.htmlhttp://www.unesco-welterbe.de/de/index.html
http://home.bawue.de/~wmwerner/welterbe.html
1978 Aachener Dom
1981 Der Dom zu Spey er
1981 Die Würzburger Residenz
1983 Die Wallfahrtskirche auf der Wies, Pfaffenw inkel, Oberbay ern
1984 Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl
1985 Michaeliskirche und der Dom zu Hildesheim
1986 Das römische Trier: Amphitheater, Porta Nigra, Kaiserthermen, Konstantinbasilika (Palastaula) und der
Dom und die Liebfrauen-Kirche in Trier
1987 Hansestadt Lübeck
1990 Potsdam: Die Schlösser und Gärten v on Sanssouci
1991 Lorsch: Ehemaliges Benediktinerkloster und Altenmünster
1992 Das Bergw erk Rammelsberg und die Altstadt v on Goslar am Harz
1993 Bamberg
1993 Das Kloster Maulbronn
1994 Quedlinburg: Die Altstadt mit der Stiftskirche St. Serv atius
1994 Die Eisenhütte in Völklingen
1995 Die Grube Messel
1996 Der Kölner Dom
1996 Die Luther-Stätten in Wittenberg und Eisleben
1996 Das Bauhaus in Dessau und Weimar
1998 Das Weimar der Klassik
1999 Die Wartburg in Thüringen
1999 Die Museumsinsel in Berlin mit Pergamon-Museum, das Alte Museum, das Bode-Museum und die
Nationalgalerie
2000 Das Wörlitzer Gartenreich, Dessau-Wörlitz
2000 Die Klosterinsel Reichenau im Bodensee
2001 Die Zeche und Kokerei »Zollv erein« in Essen
2002 Die historischen Stadtkerne v on Stralsund und v on Wismar
2002 Die Kulturlandschaft Mittelrhein zw ischen Koblenz und Bingen
2004 Die Kulturlandschaft Elbetal in Dresden - seit Juli 2006 auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten
2004 Rathaus und Roland in Bremen
2004 Der Muskauer Park / Park Muzakow ski ( gemeinsam mit Polen) - Der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau (Sachsen)
2005 Der römische Limes in den Bundeländern Baden-Württemberg, Bay ern, Hessen und Rheinland-Pfalz (als
Teil der grenzüberschreitenden Welterbestätte »Grenzen des römischen Imperiums« zusammen mit dem
Hadriansw all in Großbritannien)2006 Altstadt v on Regensburg mit Stadtamhof
2008 Siedlungen der Berliner Moderne