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7/31/2019 2012-06_Jobcenter-Sperrzeiten fuer Arbeitslose
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Sperrzeiten von Arbeitslosengeldempfngern nach Anlass 2004 - 6/2012Sperrzeiten nach 144 SGB III, kumuliert seit Jahresbeginn in Tsd.
Sperrzeiten nach Anlass (linke Achse):
342,
843,1
765,5
350 Sperr
Arbeitsaufgabe (12 Wochen)
Arbeitsablehnung & unzureich. Eigenbemhungen (3-12 Wochen)
Ablehnung o. Abbruch Eingliederungsmanahme (3-12 Wochen)
Meldeversumnis (1 Woche)
259
294,2
25
,
250
300
209,2
18
18
206,
6
19
5,2
187,
213,4
242,8
,5
4,1
526,9
200
0,2
,6
4
127,5
155,4
151,2
367,6
100
150
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abbIV61
Sperrzeiten fr Arbeitslosengeldempfnger trotz rcklufiger Arbeitslosigkeit auf konstant hohem Niveau
Kurz gefasst:
Seit der Aufnahme neuer Sperrtatbestnde beim Bezug von Arbeitslosengeld in den Jahren 2005 und 2006 hat sich die Zahl der verhngten
Sperrzeiten fast verdoppelt: Whrend im Jahr 2004 insgesamt 368.578 Speerzeiten verhngt wurden, waren es im Jahr 2011 schon 728.223.
Die Gesamtzahl der Sperrzeiten ist zwar seit ihrem hchsten Niveau im Krisenjahr 2009 (mit 843.071 Sperrzeiten) rcklufig, seit Beginn desJahres 2012 zeichnet sich allerdings eine erneute Zunahme ab, da die Zahl der von Januar bis Juni 2012 verhngten Sperrzeiten ber dem
Vorjahresniveau liegt.
Die Sperrzeitquote - der Anteil der verhngten Sperrzeiten am Zugang der EmpfngerInnen von Arbeitslosengeld liegt seit den Neuregelungen
auf einem konstant hohen Niveau und erreichte im Jahr 2011 mit 28,8 % ihren bislang hchsten Wert. Demnach wurden in 2011 je Fall
Sperrzeiten noch hufiger verhngt als zuvor.
Innerhalb der Sperrzeiten dominieren kurze Sperrzeiten wegen verspteter Arbeitsuchendmeldung und Meldevergehen sowie sehr lange
Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund: Im Juni 2012 beliefen sich rund 67 % der Sperrzeiten auf eine Dauer von einer
Woche und rd. 23 % auf eine Dauer von 12 Wochen.
Zwar werden ber Mnner wesentlich hufiger Sperrzeiten verhngt (rd. 70 % aller Sperrzeiten), allerdings sind bei den Sperrzeiten der Frauen
die langen Sperrzeiten von 12 Wochen mit einem der Anteil von 27 % hufiger, als bei Mnnern (rd. 22 %).
Hintergrund:Wird von der Agentur fr Arbeit ber Arbeitslosengeldempfnger eine Sperrzeit verhngt, so wird fr die Dauer der Sperrzeit kein Arbeitslosengeld
gezahlt. Zudem mindert sich die Anspruchsdauer. Nach der Argumentation der Bundesagentur fr Arbeit sollen mit der Feststellung von Sperrzeiten
(gem 144 SGB III) die Interessen der Gemeinschaft der Beitragszahler gewahrt und missbruchlicher Leistungsbezug vermieden werden .
Andererseits stellen passive Leistungen der Arbeitsmarktpolitik auch ein wichtiges Element der Regulierung von Arbeitsbedingungen dar: Je grer
die Risiken, etwa durch mglichen Entzug der Leistungen, desto wichtiger wird der Erhalt des Arbeitsplatzes und desto eher sind Beschftigte zu
Zugestndnissen (Entgelt, Arbeitszeit, Leistungsanforderungen usw.) bereit. Insofern ist die Ausgestaltung der Lohnersatzleistungen in der
Arbeitsmarktpolitik nicht nur fr die Arbeitslosen von Bedeutung, sondern auch fr die Erwerbsttigen. In den letzten Jahren wurden die Regelungen
zu Sperrzeiten im Bereich des Drittens Buches Sozialgesetzbuch - neben den Sanktionen im Bereich des SGB II (vgl. Abbildung IV.81a) - deutlich
verschrft: Seit 2003 liegt die Darlegungs- und Beweislast fr die Beurteilung eines wichtigen Grundes, der eine Sperrzeit abwenden kann, nicht
mehr bei der Arbeitsagentur sondern beim Arbeitslosen, wenn der Grund in seiner Sphre oder in seinem Verantwortungsbereich liegt. Im Jahr
2005 wurden Meldeversumnisse sowie unzureichende Eigenbemhungen und im Jahr 2006 versptete Arbeitsuchendmeldung als neue
Sperrzeittatbestnde eingefhrt.
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdf7/31/2019 2012-06_Jobcenter-Sperrzeiten fuer Arbeitslose
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In der Folge der Neuregelungen hat die Zahl der Sperrzeiten deutlich zugenommen: Whrend im Jahr 2004 die Zahl der Sperrzeiten im Vergleich zu
den Vorjahren mit insgesamt 367.578 bereits leicht zugenommen hatte, zeigte sich in den Folgejahren insbesondere aufgrund der neuen
Sperrzeittatbestnde - eine deutliche Zunahme, die im Krisenjahr 2009 mit insgesamt 843.071 Speerzeiten ihren Hchststand erreichte. Trotz eines
folgenden Rckgangs der Sperrzeiten ist ihre Zahl im Jahr 2011 mit insgesamt 728.223 Sperrzeiten fast doppelt so hoch wie im Jahr 2004. Nach den
von Januar bis Juni 2012 bereits verhngten Sperrzeiten (374 Tsd.), die ber denen des Vorjahreszeitraumes (368 Tsd.) liegen, ist fr 2012 von
einem erneuten Anstieg auszugehen.
Aussagekrftiger als die Zahl der Sperrzeiten ist die Sperrzeitquote (vgl.Abbildung IV.61a), da sie die Arbeitsmarktentwicklung bercksichtigt, indem
sie die Zahl der neu hinzugekommenen Empfnger von Arbeitslosengeld auf die Zahl der verhngten Sperrzeiten bezieht: Sie lag im Jahr 2004 bei
9,1 % und erreichte im Jahr 2011 mit 28,8 % ihren bisher hchsten Wert.
Sperrzeiten werden nach dem 144 SGB III aus unterschiedlichen Grnden und fr eine unterschiedliche Dauer auferlegt, so fr i.d.R. zwlf Wochen
wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund (eigene Auflsung des Beschftigungsverhltnisses oder arbeitgeberseitige Kndigung nach
arbeitsvertragswidrigem Verhalten), fr drei bis zwlf Wochen bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit (Ablehnung einer von der Agentur fr Arbeit
angebotenen zumutbaren Beschftigung oder Verhinderung eines neuen Beschftigungsverhltnisses) und bei Ablehnung oder Abbruch einer
beruflichen Eingliederungsmanahme (Manahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung
oder zur Teilhabe am Arbeitsleben), fr zwei Wochen bei unzureichenden Eigenbemhungen (seit 2005) und fr eine Woche wegen eines
Meldeversumnis (seit 2005) oder einerversptete Arbeitssuchendmeldung (seit 2006).
Im Juni 2012 wurden rd. 32 % der Sperrzeiten wegen verspteter Arbeitssuchendmeldung verhngt, 36 % wegen Meldeversumnissen und in fast
einem Viertel der Flle wegen Arbeitsaufgabe. Im Ergebnis dominierten die krzesten und lngsten Sperrzeiten: Rund 67 % der Sperrzeiten beliefen
sich auf eine Dauer von einer Woche und rd. 23 % auf eine Dauer von 12 Wochen. Differenziert nach Geschlecht entfielen rd. 70 % der Sperrzeiten
auf Mnner und 30 % auf Frauen. Allerdings haben die lngsten Sperrzeiten (von 12 Wochen) bei den Frauen einen hheren Anteil als bei den
Mnnern: Bei den Frauen hatten 27 % der Sperrzeiten eine Dauer von 12 Wochen, bei den Mnnern hingegen betrug dieser Anteil (nur) 22 %. Nach
Angaben der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/1837) wurden im Berichtsjahr 2009 insgesamt 76.031 Widersprche zu Sperrzeiten das waren
9,0 % der Sperrzeitenendgltig erledigt. Diesen Widersprchen wurde in 38,3 % der Flle ganz sta ttgegeben. Zudem wurden im Berichtsjahr
2008 19.653 Klagen zu Sperrzeiten gegen die BA endgltig erledigt, denen in 3,7 % der Flle voll stattgegeben wurde.
Methodische Anmerkungen
Die Bundesagentur fr Arbeit erhebt die Daten ber Sperrzeiten seit 2005 ber eine vollstndige elektronische Erfassung. Die Bereitstellung erfolgt
monatlich am Ende des Berichtsmonats. Erhoben werden alle Sperrzeiten und Flle des Erlschens bei Leistungsempfngern (Arbeitslosengeld und
Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, bis 2004 auch Arbeitslosenhilfe und Eingliederungshilfe) nach dem SGB III ohne Rcksicht auf tatschlichen
Beginn und Ende der Sperrzeit bzw. dem Ende des Erlschens. Hinsichtlich der Sperrzeiten ist zu beachten, dass bei einzelnen Personen teilweise
mehrere Sperrzeiten eintreten und manche Sperrzeiten durch erfolgreiche Widersprche und Klagen wieder aufgehoben werden.
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdf