2012-06_Jobcenter-Sperrzeiten fuer Arbeitslose

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    Sperrzeiten von Arbeitslosengeldempfngern nach Anlass 2004 - 6/2012Sperrzeiten nach 144 SGB III, kumuliert seit Jahresbeginn in Tsd.

    Sperrzeiten nach Anlass (linke Achse):

    342,

    843,1

    765,5

    350 Sperr

    Arbeitsaufgabe (12 Wochen)

    Arbeitsablehnung & unzureich. Eigenbemhungen (3-12 Wochen)

    Ablehnung o. Abbruch Eingliederungsmanahme (3-12 Wochen)

    Meldeversumnis (1 Woche)

    259

    294,2

    25

    ,

    250

    300

    209,2

    18

    18

    206,

    6

    19

    5,2

    187,

    213,4

    242,8

    ,5

    4,1

    526,9

    200

    0,2

    ,6

    4

    127,5

    155,4

    151,2

    367,6

    100

    150

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    abbIV61

    Sperrzeiten fr Arbeitslosengeldempfnger trotz rcklufiger Arbeitslosigkeit auf konstant hohem Niveau

    Kurz gefasst:

    Seit der Aufnahme neuer Sperrtatbestnde beim Bezug von Arbeitslosengeld in den Jahren 2005 und 2006 hat sich die Zahl der verhngten

    Sperrzeiten fast verdoppelt: Whrend im Jahr 2004 insgesamt 368.578 Speerzeiten verhngt wurden, waren es im Jahr 2011 schon 728.223.

    Die Gesamtzahl der Sperrzeiten ist zwar seit ihrem hchsten Niveau im Krisenjahr 2009 (mit 843.071 Sperrzeiten) rcklufig, seit Beginn desJahres 2012 zeichnet sich allerdings eine erneute Zunahme ab, da die Zahl der von Januar bis Juni 2012 verhngten Sperrzeiten ber dem

    Vorjahresniveau liegt.

    Die Sperrzeitquote - der Anteil der verhngten Sperrzeiten am Zugang der EmpfngerInnen von Arbeitslosengeld liegt seit den Neuregelungen

    auf einem konstant hohen Niveau und erreichte im Jahr 2011 mit 28,8 % ihren bislang hchsten Wert. Demnach wurden in 2011 je Fall

    Sperrzeiten noch hufiger verhngt als zuvor.

    Innerhalb der Sperrzeiten dominieren kurze Sperrzeiten wegen verspteter Arbeitsuchendmeldung und Meldevergehen sowie sehr lange

    Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund: Im Juni 2012 beliefen sich rund 67 % der Sperrzeiten auf eine Dauer von einer

    Woche und rd. 23 % auf eine Dauer von 12 Wochen.

    Zwar werden ber Mnner wesentlich hufiger Sperrzeiten verhngt (rd. 70 % aller Sperrzeiten), allerdings sind bei den Sperrzeiten der Frauen

    die langen Sperrzeiten von 12 Wochen mit einem der Anteil von 27 % hufiger, als bei Mnnern (rd. 22 %).

    Hintergrund:Wird von der Agentur fr Arbeit ber Arbeitslosengeldempfnger eine Sperrzeit verhngt, so wird fr die Dauer der Sperrzeit kein Arbeitslosengeld

    gezahlt. Zudem mindert sich die Anspruchsdauer. Nach der Argumentation der Bundesagentur fr Arbeit sollen mit der Feststellung von Sperrzeiten

    (gem 144 SGB III) die Interessen der Gemeinschaft der Beitragszahler gewahrt und missbruchlicher Leistungsbezug vermieden werden .

    Andererseits stellen passive Leistungen der Arbeitsmarktpolitik auch ein wichtiges Element der Regulierung von Arbeitsbedingungen dar: Je grer

    die Risiken, etwa durch mglichen Entzug der Leistungen, desto wichtiger wird der Erhalt des Arbeitsplatzes und desto eher sind Beschftigte zu

    Zugestndnissen (Entgelt, Arbeitszeit, Leistungsanforderungen usw.) bereit. Insofern ist die Ausgestaltung der Lohnersatzleistungen in der

    Arbeitsmarktpolitik nicht nur fr die Arbeitslosen von Bedeutung, sondern auch fr die Erwerbsttigen. In den letzten Jahren wurden die Regelungen

    zu Sperrzeiten im Bereich des Drittens Buches Sozialgesetzbuch - neben den Sanktionen im Bereich des SGB II (vgl. Abbildung IV.81a) - deutlich

    verschrft: Seit 2003 liegt die Darlegungs- und Beweislast fr die Beurteilung eines wichtigen Grundes, der eine Sperrzeit abwenden kann, nicht

    mehr bei der Arbeitsagentur sondern beim Arbeitslosen, wenn der Grund in seiner Sphre oder in seinem Verantwortungsbereich liegt. Im Jahr

    2005 wurden Meldeversumnisse sowie unzureichende Eigenbemhungen und im Jahr 2006 versptete Arbeitsuchendmeldung als neue

    Sperrzeittatbestnde eingefhrt.

    http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81a.pdf
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    abbIV61

    In der Folge der Neuregelungen hat die Zahl der Sperrzeiten deutlich zugenommen: Whrend im Jahr 2004 die Zahl der Sperrzeiten im Vergleich zu

    den Vorjahren mit insgesamt 367.578 bereits leicht zugenommen hatte, zeigte sich in den Folgejahren insbesondere aufgrund der neuen

    Sperrzeittatbestnde - eine deutliche Zunahme, die im Krisenjahr 2009 mit insgesamt 843.071 Speerzeiten ihren Hchststand erreichte. Trotz eines

    folgenden Rckgangs der Sperrzeiten ist ihre Zahl im Jahr 2011 mit insgesamt 728.223 Sperrzeiten fast doppelt so hoch wie im Jahr 2004. Nach den

    von Januar bis Juni 2012 bereits verhngten Sperrzeiten (374 Tsd.), die ber denen des Vorjahreszeitraumes (368 Tsd.) liegen, ist fr 2012 von

    einem erneuten Anstieg auszugehen.

    Aussagekrftiger als die Zahl der Sperrzeiten ist die Sperrzeitquote (vgl.Abbildung IV.61a), da sie die Arbeitsmarktentwicklung bercksichtigt, indem

    sie die Zahl der neu hinzugekommenen Empfnger von Arbeitslosengeld auf die Zahl der verhngten Sperrzeiten bezieht: Sie lag im Jahr 2004 bei

    9,1 % und erreichte im Jahr 2011 mit 28,8 % ihren bisher hchsten Wert.

    Sperrzeiten werden nach dem 144 SGB III aus unterschiedlichen Grnden und fr eine unterschiedliche Dauer auferlegt, so fr i.d.R. zwlf Wochen

    wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund (eigene Auflsung des Beschftigungsverhltnisses oder arbeitgeberseitige Kndigung nach

    arbeitsvertragswidrigem Verhalten), fr drei bis zwlf Wochen bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit (Ablehnung einer von der Agentur fr Arbeit

    angebotenen zumutbaren Beschftigung oder Verhinderung eines neuen Beschftigungsverhltnisses) und bei Ablehnung oder Abbruch einer

    beruflichen Eingliederungsmanahme (Manahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung

    oder zur Teilhabe am Arbeitsleben), fr zwei Wochen bei unzureichenden Eigenbemhungen (seit 2005) und fr eine Woche wegen eines

    Meldeversumnis (seit 2005) oder einerversptete Arbeitssuchendmeldung (seit 2006).

    Im Juni 2012 wurden rd. 32 % der Sperrzeiten wegen verspteter Arbeitssuchendmeldung verhngt, 36 % wegen Meldeversumnissen und in fast

    einem Viertel der Flle wegen Arbeitsaufgabe. Im Ergebnis dominierten die krzesten und lngsten Sperrzeiten: Rund 67 % der Sperrzeiten beliefen

    sich auf eine Dauer von einer Woche und rd. 23 % auf eine Dauer von 12 Wochen. Differenziert nach Geschlecht entfielen rd. 70 % der Sperrzeiten

    auf Mnner und 30 % auf Frauen. Allerdings haben die lngsten Sperrzeiten (von 12 Wochen) bei den Frauen einen hheren Anteil als bei den

    Mnnern: Bei den Frauen hatten 27 % der Sperrzeiten eine Dauer von 12 Wochen, bei den Mnnern hingegen betrug dieser Anteil (nur) 22 %. Nach

    Angaben der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/1837) wurden im Berichtsjahr 2009 insgesamt 76.031 Widersprche zu Sperrzeiten das waren

    9,0 % der Sperrzeitenendgltig erledigt. Diesen Widersprchen wurde in 38,3 % der Flle ganz sta ttgegeben. Zudem wurden im Berichtsjahr

    2008 19.653 Klagen zu Sperrzeiten gegen die BA endgltig erledigt, denen in 3,7 % der Flle voll stattgegeben wurde.

    Methodische Anmerkungen

    Die Bundesagentur fr Arbeit erhebt die Daten ber Sperrzeiten seit 2005 ber eine vollstndige elektronische Erfassung. Die Bereitstellung erfolgt

    monatlich am Ende des Berichtsmonats. Erhoben werden alle Sperrzeiten und Flle des Erlschens bei Leistungsempfngern (Arbeitslosengeld und

    Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, bis 2004 auch Arbeitslosenhilfe und Eingliederungshilfe) nach dem SGB III ohne Rcksicht auf tatschlichen

    Beginn und Ende der Sperrzeit bzw. dem Ende des Erlschens. Hinsichtlich der Sperrzeiten ist zu beachten, dass bei einzelnen Personen teilweise

    mehrere Sperrzeiten eintreten und manche Sperrzeiten durch erfolgreiche Widersprche und Klagen wieder aufgehoben werden.

    http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdfhttp://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV61a.pdf