2014-05-19 CSU AKE OBB - Vorschläge EEG Novelle

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  • Arbeitskreis ENERGIEWENDE BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN

    Bezirksvorsitzender: Martin Ehrenhuber Hhenweg 28, 82541 Mnsing Telefon: 0177-2134315 Telefax: 08177 / 9987-46

    E-Mail: [email protected] Geschftsstelle CSU BV Oberbayern: Adamstr. 2, 80636 Mnchen E-Mail: [email protected]

    19. Mai 2014

    Betreff: Forderungen des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) Oberbayern zur Novelle des EEG Sehr geehrter Herr Dr. Andreas Lenz MdB, sehr geehrte Frau Sarah Schneid, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Ihnen im Folgenden die Vorschlge des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) Oberbayern zu den aktuellen Verhandlungen ber die Novelle des EEG zukommen lassen mit der Bitte, unsere Inhalte in die Diskussion einzubringen. DER CSU AKE OBERBAYERN UNTERSTTZT UND FORDERT WIE FOLGT: 1. Der CSU AKE Oberbayern untersttzt die nderungsvorschlge des CSU-Abgeordneten Josef Gppel

    MdB zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Vorschlge steigern nach Ansicht des CSU AKE Oberbayern die Effektivitt des Gesetzes fr die erfolgreiche Weiterfhrung der Energiewende. Darber hinaus fhren sie auch den Gesetzestext in einigen Fllen wieder nher an die Vereinbarun-gen im Koalitionsvertrag heran.

    Siehe dazu in der Anlage die Zusammenfassung sowie die Detailversion der Forderungen von Josef Gppel MdB.

    CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag Herrn Dr. Andreas Lenz MdB Ausschuss fr Wirtschaft und Energie Frau Sarah Schneid Referentin fr Wirtschaft und Energie Herrn Karl Holmeier MdB Vorsitzender des Arbeitskreis Wirtschaft und Energie der CSU Landesgruppe In Kopie: Frau Gerda Hasselfeldt MdB, Herrn Josef Gppel MdB, Frau StMin. Ilse Aigner MdL

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    2. Bei der Direktvermarktung sollte nach Auffassung des CSU AKE Oberbayern geprft werden, die Vorschlge von Josef Gppel zum Mieterstrom auch auf die Vermarktung von Strom aus PV- und KWK-Anlagen in der unmittelbaren Nachbarschaft auszudehnen, selbst wenn dies nur ber das f-fentliche Netz mglich ist.

    Begrndung: Die Versorgung mehrerer Verbraucher fhrt zu einer gleichmigeren Auslastung der Anlagen sowie im Allgemeinen auch zu Kosteneinsparungen (weil an Stelle mehrerer kleiner Anla-gen eine grere eingesetzt werden kann). Dies ermglicht ggf. die Realisierung zustzlicher Projek-te unter Gegebenheiten, wo Einzelanlagen aus physischen oder wirtschaftlichen Grnden nicht ein-setzbar wren. Die Netze werden dadurch nicht zustzlich belastet, da die Nachbarschaftsvermark-tung physikalisch bereits von jeher stattfindet.

    3. ber den Vorschlag von Josef Gppel hinaus fordert der CSU AKE Oberbayern, die geplante Belas-tung des Eigenverbrauchs aus EEG- und KWK-Anlagen mit EEG-Umlage komplett zu streichen.

    Begrndung: Eine Belastung des Eigenverbrauchs mit lediglich 15% der EEG-Umlage wie von Josef Gppel angeregt erscheint grundstzlich tragbar und auch nicht ungerecht. Es ist aber zu befrch-ten, dass der damit zusammenhngende Mess- und Abrechnungsaufwand (der zweifellos zu Lasten der Anlagenbetreiber gehen wrde) den wirtschaftlichen Effekt der Umlage selbst in vielen Fllen bersteigt. Durch die Umlagenerhebung wrden die einzelnen Anlagenbetreiber teils ber die Gren-ze der Wirtschaftlichkeit hinaus belastet. Dadurch wrden voraussichtlich zahlreiche Projekte wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht mehr verwirklicht mit den entsprechenden negativen Auswir-kungen auf Arbeitspltze und Steuereinnahmen. Umgekehrt wren die Zusatzeinnahmen aus der geplanten Belastung jedenfalls insgesamt so gering, dass dadurch eine messbare Minderung der EEG-Umlage (im Sinne einer Strompreisbremse) nicht erreicht werden knnte. Die geplante Umla-generhebung bewirkt somit eine erhebliche Gefhrdung fr die dezentrale Umsetzung der Energie-wende und einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Schaden, ohne dass dem ein messbarer Nutzen beim Strompreis gegenber steht.

    4. Im Themenbereich Biomasse schlgt der CSU AKE Oberbayern zustzlich vor, die knftige Frderung konsequent am Ziel einer flexiblen Stromerzeugung auszurichten. Dies sollte ausdrcklich auch die bestehenden Anlagen betreffen: Unter Wahrung des Investitions- und Vertrauensschutzes sollte die Frderung dieser Anlagen so umgestaltet bzw. ergnzt werden, dass fr mglichst alle Betreiber wirtschaftliche Anreize zur Umstellung auf eine flexible Produktion geschaffen werden. Um diese Strategie noch weiter zu untersttzen, sollten auf flexible Produktion ausgelegte Biomasse-Anlagen nicht oder nur zu einem Bruchteil auf den Zubausockel angerechnet werden. Das Gleiche sollte gel-ten fr Anlagen zur Erzeugung von Biomethan. Diese sollten zustzlich einen Innovationsbonus er-halten.

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    Begrndung: Strom aus Biomasse ist die einzige in grerem Rahmen ausbaubare erneuerbare Energie, die regelbar ist und somit als Ausgleich fr Last- und Angebotsspitzen dienen knnte. Im Widerspruch dazu werden aber gegenwrtig so gut wie alle Biomasse-Kraftwerke als Grundlast-kraftwerke gefahren, weil die Wirtschaftlichkeit auf Grund der frheren Frderrichtlinien das so ge-bietet. Die Aufreinigung von Biogas zu Biomethan ist eine weitere Methode zur Flexibilisierung. Fer-ner ist die Wrmenutzung bei vielen Biomasse-Anlagen derzeit noch hufig ungengend, was insbe-sondere beim Einsatz hoher Maisanteile und weiten Transportwegen sogar zu einer negativen Pri-mrenergiebilanz fhren kann. Die Gasreinigung ermglicht dagegen die Nutzung von Abwrme zur Herstellung eines wertvolleren und flexibel einsetzbaren Produktes (Biomethan) und sollte daher auch im Falle einer Umrstung bestehender Anlagen besonders gefrdert werden.

    5. Zum Thema Beitrag privilegierter Unternehmen fordert der CSU AKE Oberbayern, die gegenwrtig beabsichtigte Hrtefallregelung ersatzlos zu streichen. Nach dieser Regelung sollen rund 300 Unter-nehmen, die zuknftig aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen wrden, stattdessen weiterhin privilegiert bleiben.

    Begrndung: Die Besondere Ausgleichsregelung privilegiert alle Unternehmen in 68 Branchen mit hoher Strom- und Handelsintensitt, sowie darber hinaus einzelne Unternehmen, wenn sie mind. 20% Stromkostenintensitt in Branchen mit mind. 4% Handelsintensitt aufweisen. Alle anderen Un-ternehmen bentigen nach Ansicht des Gesetzgebers keine Privilegierung, da sie (mangels hoher Stromkostenintensitt oder internationalen Wettbewerbs) auch durch die Zahlung der vollen EEG-Umlage nicht ber Gebhr belastet geschweige denn in ihrer Existenz gefhrdet werden. Die dauerhafte Privilegierung einiger weniger Unternehmen aus diesem Kreis (ausschlielich mit der Begrndung, dass sie schon vorher privilegiert waren) wrde diesen Unternehmen erlauben, sich auch zuknftig ohne ersichtlichen Grund auf Kosten ihrer nicht privilegierten Wettbewerber und der Allgemeinheit zu bereichern. Von Gerechtigkeitsaspekten abgesehen, wrde durch den Wegfall die-ser Hrtefallregelung eine hhere Dmpfung der EEG-Umlage erreicht als durch die vorgesehene

    Belastung des Eigenverbrauchs aus EEG- und KWK-Anlagen.

    6. Unabhngig der Vorschlge von Herrn Gppel stellen wir hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Geothermie folgende Forderungen: 6.1.: Betrifft 98 EEG Ziffer 2: Um die Investitionssicherheit fr bereits laufende Geothermie-Projekte zu gewhrleisten, muss in 98 EEG Ziffer 2 der genaue Zulassungstatbestand fr Geothermieanlagen konkretisiert und der Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme wie folgt angepasst werden:

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    2. Geothermie Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 eine Zulassung des Betriebsplans fr die ers-te Tiefbohrung nach Bundesberggesetz erhalten haben und vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sind, oder... Begrndung: Folgende Genehmigungen und Erlaubnisse sind fr die Zulassung einer Geother-mieanlage erforderlich:

    a) Geologische Vorerkundung: Bergrechtliche Erlaubnis, Zulassung Betriebsplan Seismik b) Bohrungen und Test der Bohrungen: Zulassung Betriebsplan Bohrplatz, Zulassung Be-

    triebsplan Bohrung, Baugenehmigung, Zulassung Betriebsplan Pumptest c) Bau der Energiezentrale: Bergrechtliche Bewilligung, Wasserrechtliche Bewilligung, Zu-

    lassung Betriebsplan Gewinnungsbetrieb. Allein fr diese Genehmigungen ist Risiko-Eigenkapital in Hhe von bis zu 80 Mio. erforderlich. 6.2.: Betrifft 26 EEG 2014: Die vorgesehene Absenkung der Geothermie-Frderung von fnf Prozent pro Jahr ab 2018 ist zu hoch und sollte auch im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen EE auf 1 Prozent pro Jahr herabgesetzt werden. Begrndung: Die Tiefen-Geothermie hat in den letzten Jahren bei Weitem nicht die gleichen Zu-bauraten wie die Photovoltaik oder Windkraft erlebt. Daher sind die Auswirkungen der Frde-rung der Geothermie auf die EEG-Umlage zu vernachlssigen.

    Abschlieend erwhnen wir die grundlegende berzeugung des CSU AKE Oberbayern fr die Ener-giewende: Das schnellste, effektivste, zukunftsfhigste und risikormste Energieerzeugungskonzept heit: So intelligent und optimal dezentral wie mglich und so zentral wie (noch) notwendig.

    Siehe dazu ergnzend in der Anlage der mit groer Mehrheit (lediglich drei Gegenstimmen) positiv verabschiedete Antrag des CSU AKE Oberbayern zum CSU Bezirksparteitag am 16.05.2014.

    Nach wie vor notwendige, zentrale Funktionen bzw. Funktionen in greren Einheiten werden in mehr oder minder relevanten Teilen in der saisonalen Energiespeicherung, dem Betrieb der Netze, dem Energie- und Leistungsmanagement mit den Nachbarlndern und insbesondere in der Sicher-stellung der Versorgungssicherheit liegen. Diese Aufgaben sollten als Daseinsvorsorge unter staatli-che Kontrolle gestellt werden. Allerdings knnten auch diese Aufgaben mit dem sukzessiven Errei-chen des 100%-Zieles auch nach und nach von den dezentralen Einheiten bernommen werden.

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    Vielen Dank fr Ihre Aufmerksamkeit, fr Ihren Einsatz zu unseren Positionen, viel Erfolg in den Verhandlungen und herzliche Gre

    Martin Ehrenhuber Bezirksvorsitzender CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) Oberbayern Mitglied im Landesvorstand des AKE

    Anlagen: - Zusammenfassung der Vernderungsvorschlge von MdB Josef Gppel - Vernderungsvorschlge von MdB Josef Gppel im Detail - Antrag des CSU AKE Oberbayern zum Bezirksparteitag der CSU Oberbayern am 16.05.2014

    zur Dezentralen Energiewende