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Gerüstbau Baustein-Merkheft

408 Geru?stbau Baustein-Merkheft 2016 RZ screen · Die Kurven und Werte gelten für: fo ≤0,1 · l, H = h + fo ≤3 m = Hmax Verformungen des Schutznetzes in Abhängigkeit von der

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Gerüstbau

Baustein-Merkheft

Inhalt

Arbeitsmittel

Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite

100

102

111

Absturzsicherungen auf BaustellenSeitenschutz/Absperrungen 7

9

11

Schutznetze

Fanggerüste

112 13Fahrbare Arbeitsbühnen

113 15Fassadengerüste

114 17Schutzdächer

118 19Auslegergerüste

119 21Konsolgerüste

121 23Dachfanggerüste

122 25Hängegerüste

123 27Dachgerüste für den Hausschornsteinbau

141 29Schwenkarmaufzüge

143 31Anstellaufzüge

145 33Bauaufzüge mit Personenbeförderung

171 35Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

B

5

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6

Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite

172 37Elektrische Anlagen und BetriebsmittelWiederholungsprüfungen

206 39Schlagbohr- und Stemmgeräte

211 41Gabelstapler

217 43LKW-Ladekrane

45

Arbeitsverfahren

Baustein-Nr. Baustein-Titel

351 GerüstbauarbeitenSicherung gegen Absturz beim Auf-, Um- und Abbau

47352 GerüstbauarbeitenPlan für Auf-, Um- und Abbau/Montageanweisung

49353 GerüstbauarbeitenPrüfung und Dokumentation, Plan für die Benutzung

51354 GerüstbauarbeitenPersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

53355 Gerüstbauarbeitenim öffentlichen Verkehrsraum

55356 Gerüstbauarbeiten – Fachkundige Person, „zur Prüfung befähigte Per-son“ und fachlich geeignete Beschäftigte

57412 Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

59413 Arbeiten in der Nähe von Funkanlagen

C

61

Formulare

Baustein-Nr. Baustein-Titel

705 Prüfprotokoll für Ersteller/in von Gerüsten Benutzungplan/Kennzeichnung

63707 Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste

F

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Absturzsicherungen auf BaustellenSeitenschutz/Absperrungen

Gefährdungen� Fehlende, unvollständig auf -gebaute oder falsch dimensio-nierte Absturzsicherungen sowiefehlende Sicherungsmaßnah-men bei der Montage könnenAbsturzunfälle zur Folge haben.

Schutzmaßnahmen� Absturzsicherungen durch Seitenschutz bzw. Absperrungensind erforderlich z.B. an:− Arbeitsplätzen und Verkehrs-

wegen an oder über Wasseroder anderen festen oder flüs-sigen Stoffen, in denen manversinken kann, unabhängigvon der Absturzhöhe ,

− frei liegenden Treppenläufenund Treppenabsätzen, undWandöffnungen bei mehr als1,00 m Absturzhöhe ,

− allen übrigen Arbeitsplätzenund Verkehrswegen bei mehrals 2,00 m Absturzhöhe ,

− Öffnungen und Vertiefungen in Böden, Decken und Dach -flächen ≤ 9,00 m2 und Kantenlängen ≤ 3,00 m.

3

2

1

09/2016

B 100

1 2

≤ 0,47 m

≤ 0,47 m1,

00 m

< 1,

00 m

3

≥ 0,15 m

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungArbeitsstättenverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen DGUV Information 201-023 Sicherheitvon Seitenschutz, Randsicherungenund Dachschutzwänden als Absturz -sicherungen bei BauarbeitenDIN EN 13374

Zusätzliche Hinweise für Absturzsicherungen� An Arbeitsplätzen und Ver-kehrswegen auf Flächen mitnicht mehr als 22,5° Neigungkann auf Seitenschutz an derAbsturzkante verzichtet werden,wenn in mindestens 2,00 m Abstand von der Absturzkanteeine feste Absperrung ange-bracht ist, z.B. mit Geländer,Ketten, Seilen, jedoch keineTrassierbänder .� Auf Seitenschutz bzw. Absper-rungen kann nur verzichtet wer-den, wenn sie aus arbeitstechni-schen Gründen, z.B. Arbeiten ander Absturzkante, nicht möglichund stattdessen Auffangeinrich-

4

tungen (Fanggerüste/Dach fang -gerüste/Auffangnetze/Schutz -wände) vorhanden sind. Nurwenn auch Auffangeinrichtun-gen unzweckmäßig sind, darfpersönliche Schutzausrüstunggegen Absturz (PSAgA) verwen-det werden.� Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass diePSAgA benutzt wird.� Bei Öffnungen und Vertie -fungen ≤ 9,00 m2 und Kanten -längen ≤ 3,00 m kann auf Seitenschutz an der Absturz -kante verzichtet werden, wenndiese mit begehbaren und unverschiebbar angebrachten Ab deckungen versehen sind.

Ausnahme:Bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m ist eine Absturzsiche-rung an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächernund Geschossdecken mit bis zu 22,5° Neigung und nichtmehr als 50,00 m2 Grund -fläche entbehrlich, sofern dieArbeiten von hierfür fachlichquali fizierten und körperlichgeeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind.Die Absturzkante muss fürdie Beschäftigten deutlich erkennbar sein.

Zusätzliche Hinweise für Abmessungen Seitenschutz� Geländer- und Zwischenholmsind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegenKippen zu sichern. Ohne stati-schen Nachweis dürfen als Geländer- und Zwischenholmverwendet werden:− bei einem Pfostenabstand bis

2,00 m Bretter mit Mindest-querschnitt 15 x 3 cm,

− bei einem Pfostenabstand bis3,00 m Bretter mit Mindest-querschnitt 20 x 4 cm oderStahlrohre Ø 48,3 x 3,2 mmbzw. Aluminiumrohre Ø 48,3 x 4 mm.

– Bordbretter müssen den Belagum mindestens 15 cm über -ragen. Mindest dicke 3 cm,

− für Seitenschutzpfosten ausHolz, die Bild entsprechen,gilt der Brauchbarkeitsnach-weis als erbracht.

5

≥ 2,00 m

> 60°

Absturzkante

≤ 2,00 m

≥ 3 cm x 15 cm

≥ 3 cm x 15 cm

KonstruktiveBefestigungauf demUntergrund

> 2,

00 m

Bordbrett≥ 3 cm x 15 cm

Zwischenholm≥ 3 cm x 15 cm

Geländerholm≥ 3 cm x 15 cm

5

4

8

9

SchutznetzeB 102

Randbereich

* Das Material der Schutznetze (Sicherheitsnetze nach DIN EN 1263-1) ist im Ausnahmefall für abstürzende Personenaus einer Höhe von maximal 6,0 m ausgelegt.

Randbereich

Netz

H1 ≤ 3 mH2≤ 3 m*

2,00 m

22,5°

2,00 m

H1 H2

≤ 22,5° ≤ 60°

H2 H1

– Die max. Absturzhöhen inSchutznetze mit Randseil (System S) ergeben sich ausGrafik .2

– Die Verformung des Schutz -netzes infolge Belastung berücksichtigen, um ein Aufschlagen auf dem Bodenoder Gegen ständen zu vermeiden .3

Gefährdungen� Fehlende, beschädigte odermangelhaft aufgehängte Schutz -netze sowie fehlende Sicherungs-maßnahmen bei der Montagekönnen Absturzunfälle zur Folgehaben.

Schutzmaßnahmen� Beim Einsatz von Schutz -netzen als Auffangeinrichtung ist Folgendes zu beachten:– nur geprüfte, dauerhaft gekenn-

zeichnete und unbeschädigteSchutznetze vom System S(Netze mit Randseil) verwenden,

– Schutznetze nur einsetzen,wenn die Prüfung der Alterungnicht länger als 1 Jahr zurück-liegt,

– als Absturzsicherung nurSchutznetze mit einer Maschen weite von höchstens 10 cm benutzen,

– für Schutznetze muss eine Gebrauchsanleitung auf derBaustelle vorhanden sein,

– Schutznetze sind möglichstdicht unterhalb der zu sichern -den Arbeitsplätze aufzuhängen.

Zusätzliche Hinweise für dasAufhängen der Schutznetze� Schutznetze nur an tragfähigenBauteilen befestigen . JederAufhängepunkt muss eine charakteristische Last von mindestens 6 kN aufnehmenkönnen. Müssen die Lasten z.B.über Träger und Stützen weiter-geleitet werden, dann sind nurdrei Lasten (4 kN, 6 kN, 4 kN) in ungünstigster Anordnung anzusetzen.� Beim Aufhängen der Netzedarauf achten, dass folgendeBedingungen eingehalten sind:

1

09/2016

1

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Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Regel 101-011 Einsatz von SchutznetzenDIN 1263 Teil 1 und 2

� Beispiele für Netzaufhängungdurch Umschlingen und Ver -knotung mit ein- bzw. zwei -strängigem Aufhängeseil . Der Nachweis der Bruchkraftkann z.B. durch ein Prüf- bzw.Werkstoffzeugnis auf der Bau -stelle nachgewiesen werden.� Der Abstand der Aufhänge-punkte darf 2,50 m nicht über-schreiten und ist so zu wählen,dass die größte Netzauslenkung≤ als 30 cm ist.

4

� Müssen Schutznetze gestoßenwerden, sind sie durch Kop-plungsseile Masche für Maschezu verflechten oder sie sindmind. 2 m zu überlappen.� Wenn die Freiraumhöhe unterder Befestigungsebene des Netzes weniger als 5 m, abermindestens 3 m beträgt, sindfolgende Bedingungen einzu -halten:– Vorgaben des Herstellers

beachten,

– Länge der kürzesten Schutz-netzseite ≤ 7,5 m,

– Netzdurchhang in der Mittedes unbelasteten Netzes < 3,5% der kürzesten Schutz-netzseite (ca. 26 cm),

– Absturzhöhe von der Absturz-kante des jeweiligen Arbeits-platzes zur möglichen Auf -treffstelle des Schutznetzeslotrecht < 2,5 m.

l = Spannweite des Schutznetzesh = lotrechter Abstand zwischen Absturzkante und Aufhängepunkt des SchutznetzesH = lotrechter Abstand zwischen Absturzkante und Auftrefffläche im Schutznetzf0 = Verformung infolge Eigenlast des Schutznetzesfmax = größte Verformung infolge Eigenlast und dynamischer Lasts = Sicherheitsabstand für eventuelle Verkehrswege oder Einbauten

Hh

l

f0

fmax

s > o

fges

7

6

5

4

3

2

1

1 2 3 4 5 6

l = 20 m

l = 16 m

l = 12 m

l = 9 m

l = 5 m

H (m)

Die Kurven und Werte gelten für: fo≤ 0,1 · l, H = h + fo≤ 3 m = HmaxVerformungen des Schutznetzes in Abhängigkeit von der Spannweiteund Lage der Aufhängungspunkte

Netzaufhängung durch Um -schlingen und Verknoten desAufhängeseiles am Tragelement.

Seile sind gegen Aufdrehen zu sichern und dürfen durch scharfe Kanten nicht be schädigt werden können.

fmax

(m)

a) Einsträngiges Aufhängeseil L(Seilbruchkraft ≥30 kN)

b) Zweisträngiges Aufhängeseil Z(Seilbruchkraft ≥15 kN)

3

4

3,65

2,9

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B 111

≤ 0,30 mBelagkante

W ≥ 0,90 m

Absturzkante

≥ 1 mmind.950 mm

h1≤ 2,00 m

≤ 0,30 m Belagkante

W ≥ 0,90 m

Absturzkante

≥ 1 mmind.950 mm

h1≤ 2,00 m

Absturzkanteb ≥ 0,90 m

≥ 1 mmind.950 mm

h1≤ 2,00 m≥ 0,50 m

≤ 0,30 m

Gefährdungen� Falsch dimensionierte oder unvollständig aufgebaute Fang -gerüste sowie fehlende Siche-rungsmaßnahmen bei der Mon-tage können zu Absturzunfällenführen.

Allgemeines� Wenn aus arbeitstechnischenGründen, z.B. Arbeiten an derAbsturzkante einer Fläche mitnicht mehr als 22,5° Neigung,kein Seitenschutz ver wendetwerden kann, müssen statt -dessen z.B. Fanggerüste ange-bracht werden, die ein Auf -fangen abstürzender Personengewährleisten.

Fanggerüste

07/2015

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Personen durch Absturz-Bereitstellungund Benutzung von GerüstenDGUV Information 201-011 Handlungs-anleitung für den Umgang mit Arbeits-und SchutzgerüstenDIN 4420-1DIN EN 12811-1

Absturzkante b ≥ 0,90 m

≥ 1 mmind.950 mm

h1≤ 2,00 m

≤ 0,30 mBelagkante

W ≥ 0,90 m

− der max. Höhenunterschiedzwischen Absturzkante und Gerüstbelag darf bei Fang -gerüsten mit einer Breite derFanglage von mind. 0,90 mnicht mehr als 2,00 m be -tragen.

Absturzkante

≤ 0,30 mBelagkante

b ≥ 0,70 m

W ≥ 0,60 m

≤ 2,00 m

≤ 2,00 m

≥ 0,80 m

Schutzmaßnahmen� Bei der Anwendung von Fang -gerüsten ist u.a. folgendes zubeachten:− zur Reduzierung der Gefähr-

dung den Höhenunterschiedzwischen Absturzkante undGe rüstbelag möglichst mini-mieren,

Bohlen-breite

Absturz-höhe

Größte zulässige Stützweite (m)

für doppelt gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von

für einfach gelegte Bretter oderBohlen mit einer Dicke von

cm m 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm1,0 1,5 1,8 2,1 2,6 – 1,1 1,2 1,4

20 1,5 1,3 1,6 1,9 2,2 – 1,0 1,1 1,32,0 1,2 1,5 1,7 2,0 – – 1,0 1,21,0 1,7 2,1 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,6

24 1,5 1,5 1,8 2,2 2,5 – 1,1 1,2 1,42,0 1,4 1,6 2,0 2,2 – 1,0 1,2 1,31,0 1,9 2,0 2,7 2,7 1,1 1,3 1,5 1,7

28 1,5 1,7 1,9 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,62,0 1,5 1,8 2,2 2,5 1,0 1,1 1,3 1,4

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� Es müssen konstruktiv fest -gelegte Innenaufstiege vor -handen sein .� Überbrückungen zwischenfahrbaren Arbeitsbühnen unter-einander oder Gebäuden/Bau -teilen sind unzulässig.

3

� Das Anbringen von Hebezeugenist verboten. Ausnahme: Die Auf-bau- und Verwendungsanleitunglässt dieses ausdrücklich zu.� An fahrbaren Arbeitsbühnenmuss an der jeweiligen Arbeits-ebene ein dreiteiliger Seiten-schutz vorhanden sein .1

Gefährdungen� Fehlende Sicherungsmaßnah-men bei der Montage, unvoll-ständiger Aufbau oder nichtsachgerechte Benutzung, z.B.beim Verfahren, können zu Absturzunfällen führen.

Schutzmaßnahmen� Fahrbare Arbeitsbühnen dienenals Arbeitsmittel für zeitweiligeArbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in und außerhalbvon Gebäuden. Die Belaghöherichtet sich nach der Aufbau-und Verwendungsanleitung desHerstellers und darf – in Gebäuden maximal 12,00 m

und– außerhalb von Gebäuden

maximal 8,00 m betragen.� Aus Bauteilen eines System -gerüstes errichtete fahrbare Gerüste sind keine fahrbaren Arbeitsbühnen und müssen aufihre Brauchbarkeit geprüft undnachgewiesen werden.

Aufbau� Fahrbare Arbeitsbühnen nachAufbau- und Verwendungsan -leitung des Herstellers errichten:– Nur Bauteile eines Herstellers

verwenden,– Ausleger zur Verbreiterung der

Standfläche bzw. Balastierungentsprechend Standhöhe nachAufbau- und Verwendungs -anleitung montieren.

� Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Aufsicht einerfachkundigen Person auf-, ab-oder umgebaut werden.� Die Beschäftigten müssenfachlich geeignet und speziellfür diese Arbeiten unterwiesensein.

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3

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Fahrbare ArbeitsbühnenB 112

07/2015

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDIN EN 1004

Verwendung� Zulässige Belastung beachten.� Fahrbare Arbeitsbühnen nurlangsam und auf ebenem, trag-fähigem und hindernisfreiemUntergrund verfahren.� Fahrrollen müssen vor jederBenutzung immer durch Brems-hebel fest gesetzt werden .� Jeglichen Anprall vermeiden.� Nur in Längsrichtung oderübereck verfahren.� Vor dem Verfahren lose Teilegegen Herabfallen sichern.� Nicht auf Belagflächen ab-springen.� Aufenthalt von Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nichtzulässig.� Bei aufkommendem Sturm und nach Beendigung der Arbeiten fahrbare Arbeitsbühnengegen Umsturz sichern.

2

Prüfungen� Fahrbare Arbeitsbühnen sindnach der Montage und vor derVerwendung von einer „zur Prüfung befähigten Person“ zuprüfen.

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FassadengerüsteB 113

� Beschädigte Gerüstbauteilenicht verwenden.� Nicht einsatzbereite Gerüste/Bereiche mit Verbotszeichen„Zutritt verboten“ kennzeichnen und den Zugang zur Gefahrenzone absperren.� Fertiggestellte und geprüfte Gerüste/Bereiche kennzeichnen (Plan für die Benutzung anbringen, z.B. mit Prüfprotokoll ).

Verankerung� Bei Gerüsten sind Anordnung(Anzahl und Höchstabstände)und Verankerungsart der Monta-ge anweisung zu entnehmen.� Gerüst fortlaufend mit demAufbau zug- und druckfest antragfähigen Bauteilen der Fassade verankern.� Verankerungen in der Nähe der Gerüstknotenpunkte anordnen.

1

Stirnseitenschutz

Geländerholm

Zwischenholm

Bordbrett

Belagteil

Gerüstanker

Längsdiagonale

Fußspindel

Längsriegel

Vertikalrahmen

Unterlagsbohle

Gerüstfeld

Zugänge� Alle Arbeitsplätze müssenüber sichere Zugänge erreichbarsein. Als Zugänge eignen sichAufzüge, Transportbühnen, Treppen oder Leitern.� Treppen als Zugänge einbauen,wenn– über den Zugang umfangrei-

che Materialien transportiertwerden,

– die Aufstiegshöhe im Gerüstmehr als 10 m beträgt

oder– umfangreiche Arbeiten ausge-

führt werden. � Sind Aufzüge, Transportbüh-nen oder Treppen aufgrund derbaulichen Gegebenheiten oderaufgrund der Gerüstkonstruktionnicht einsetzbar, können Leiternverwendet werden.Leitern als Zugänge nur innen -liegend einbauen.Klappen in Durchstiegsbelägenunmittelbar nach dem Durch-stieg schließen.

2

Gefährdungen� Unvollständig aufgebaute Gerüste sowie eigenmächtig vorgenommene Veränderungenam Gerüst können zu Absturz -unfällen oder Gerüstumstürzenführen.

Allgemeines� Unterschieden werden:– Systemgerüste aus vorgefer -

tigten Bauteilen (Regelaus -führung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung),Abweichungen von der Regel-ausführung sind zu beurteilenund ggf. zu berechnen,

– Stahlrohrkupplungsgerüste(Regelausführung nach DIN4420-3).

� Abhängig von den durchzu -führenden Arbeiten Lastklasseund Breitenklasse wählen sowieStänder- und Riegelabständeund Belagstärke festlegen.

SchutzmaßnahmenMontage� Gerüstbau nur unter ständigerAufsicht einer fachkundigen Per-son und von fachlich geeignetenBeschäftigten ausführen lassen.� Plan für Auf- und Abbau (Montageanweisung) erstellenund auf der Baustelle vorhalten.Die Montageanweisung enthältmindestens:– Aufbau- und Verwendungs -

anleitung des Herstellers/Regelausführung,

– Ergänzende Detailangaben bei Abweichungen,

– Festgelegte Maßnahmen zursicheren Montage, z.B. Montage sicherheitsgeländer(MSG).

07/2015

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 1203 Befähigte PersonTRBS 2121 Teil 1 Gefährdung vonPersonen durch Absturz – Bereit -stellung und Benutzung von GerüstenDGUV Information 201-011 Handlungs-anleitung für den Umgang mit Arbeits-und SchutzgerüstenDIN 4420-1 und 3DIN EN 12811-1

Last-klasse

Gleichmäßig verteilte Last kN/m2

123456

0,751,502,003,004,506,00

Breitenklasse/Breite w der Gerüstlage in m

W 06W 09W 1,2W 1,5W 1,8W 2,1W 2,4

0,6 <w< 0,90,9 <w< 1,21,2 <w< 1,51,5 <w< 1,81,8 <w< 2,12,1 <w< 2,4

2,4 <w

1

2

– Innerhalb eines Gerüstfeldesdarf nur eine Gerüstlage mitder zulässigen Last belastetwerden,

– Überlastung durch Anhäufungvon z.B. Mörtelkübel, Steine,Geräte vermeiden,

– einen ausreichend breitenfreien Durchgang belassen, inder Praxis hat sich eine Min-destbreite von 20 cm bewährt.

� Für das Absetzen von Lastenmit Hebezeugen ist ein Gerüstab Lastklasse 4 erforderlich.� Montage von zusätzlichen Einrichtungen, wie z.B. Schutt-rutschen, Aufzügen, nur in Absprache mit dem Gerüst -ersteller. � Klappen in Duchstiegsbelägennach dem Durchstieg geschlos-sen halten.

Prüfungen� Prüfung des Gerüstes durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ des Gerüsterstellersnach Fertigstellung und vorÜbergabe an den Benutzer, umden ordnungsgemäßen Zustandfestzustellen.� Prüfung des Gerüstes durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ des jeweiligen Benutzersvor Arbeitsaufnahme, um die sichere Funktion festzustellen.

Lastklassen der Arbeitsgerüste

Gerüstbelag� Jede benutzte Gerüstlagemuss voll ausgelegt und über einen sicheren Zugang, z.B.Treppe oder inneren Leitergang,erreichbar sein.� Bei umlaufender Einrüstung einer Bauwerksecke den Gerüst-belag in voller Breite um dieEcke herumführen.� Bei systemfreien Bohlen -belägen genügend große Über-deckungen im Bereich der Riegelvorsehen.� Der Belag darf nicht wippenoder ausweichen (Belagsiche-rung).� An der Innenseite des Gerüstesdarf der Abstand zwischen Belagund Bauwerk höchstens 0,30 mbetragen.

Seitenschutz� Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholmund Bordbrett und ist an den Außen- und Stirnseiten des Gerüstes zu montieren.� An der Innenseite des GerüstesSeitenschutz montieren, wennzwischen Belag und Bauwerk derAbstand mehr als 0,30 m beträgt.An der Innenseite darf auf dasBordbrett verzichtet werden,wenn Arbeiten an der Fassadeausgeführt werden.� Bei innen liegenden Leiter -gängen muss der Verkehrswegauch in nicht benutzten Gerüst-lagen mit Seitenschutz gesichertwerden.

Benutzung� Für die betriebssichere Her-stellung und den Abbau ist derUnternehmer der Gerüstbauar-beiten, für die Erhaltung und sichere Verwendung ist der Benutzer verantwortlich.� Keine konstruktiven Änderun-gen am Gerüst vornehmen (z.B.Entfernen von Seitenschutz, Verankerungen, Diagonalen). � Gerüste nur nach dem Plan fürdie Benutzung (Kennzeichnung)verwenden.

16

23

DachfanggerüsteB 121

1

4

2

3

≤ 5,00 m>22,5° ≤60°

≤1,50 m

>2,00 m

Gefährdungen� Fehlende Sicherungsmaßnah-men beim Auf- bzw. Abbau desDachfanggerüstes sowie falschdimensionierte, unvollständigaufgebaute oder vorzeitig ent-fernte Schutzwände bei der Nutzung können Absturzunfällezur Folge haben.

Schutzmaßnahmen� Wenn aus arbeitstechnischenGründen bei Dacharbeiten keinSeitenschutz verwendet werdenkann, müssen stattdessen Dach-fanggerüste angebracht werden,die ein Auffangen abstürzenderPersonen gewährleisten. Diesesgilt für Arbeitsplätze und Ver-kehrs wege auf Dächern mit mehrals 22,5° bis 60° Neigung, wenndie Absturzhöhe ab Absturz -kante (Traufe) mehr als 2,00 mbeträgt .� Der max. Höhenunterschiedzwischen Absturzkante (Traufe)und Gerüstbelag darf 1,50 mnicht überschreiten; Mindest -belagbreite 0,60 m .� Schutzwände von Dachfang -gerüsten aus tragfähigen Netzenoder Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cmherstellen .� Bei hohen Dächern mit Höhen-unterschieden von mehr als 5,00 m müssen zusätzlichSchutzwände auf der Dachflächeangeordnet werden .4

3

2

1

Schutzwand im Dachfang -gerüst� Als Schutzwand im Dachfang-gerüst Schutzgitter oder Schutz-netze entsprechend der Aufbau-und Verwendungsanleitung desGerüstherstellers verwenden.� Schutznetze und Drahtge -flechte allseitig an Stahlrohrennach DIN EN 39:2001-11 mitmind. 3,2 mm oder Aluminium-rohr mit mind. 4,0 mm Wand -dicke und 48,3 mm Außendurch-messer befestigen.

5Dachneigungen zwischen 45° und 60°� Für Arbeiten auf mehr als 45° geneigten Flächen sind besondere Arbeitsplätze zuschaffen, z.B. Dachdecker -stühle, Dach decker-Auflege -leitern, Lat tungen.� Maßnahmen aus der Gefähr-dungsbeurteilung beachten.

09/2016

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Information 201-023 Sicherheitvon Seitenschutz, Randsicherungenund Dachschutzwänden als Absturz -sicherungen bei BauarbeitenDIN 4420-1DIN 4426

b1≥ 0,70 m

Traufhöhe

Traufhöhe

h1 ≥ h2 + 1,50 m – b1h1 > 1,00 mh3 + b1 ≥ 1,50 mh3 ≥ 1,50 m – b1

b1≥ 0,70 m

≤ 0,30 m

≥ 0,15 m

≤ 0,10 m

> 22,5° ≤ 60°

b ≥ 0,60 m

Schu

tzw

andh

öhe

Belagkante≤ 0,30 m

h1

h3

h1

h3

h2 ≤ 1,50 m

Mas

che

für M

asch

e ve

rbin

den

Maschenweite 10/10 cm

≤1,5

0 m

h2

>2,0

0 m

1

5

2

3

� Befestigung Masche für Masche. Darauf kann verzichtetwerden, wenn das Netz mit Gurt-schnellverschlüssen höchstensalle 75 cm am Rand befestigt istund der Hersteller die ausrei-chende Tragfähigkeit durch dynamische Versuche nachge-wiesen hat.� Netze nicht mit Kabelbindernoder Bindedraht befestigen.� Netzstöße Masche für Maschemit einem Kopplungsseil ver -binden oder mind. alle 75 cmüberlappen lassen.� Schutznetze in ihren Ab -messungen nicht verändern.� Schutznetze ohne Prüfung desPrüfgarnes nur innerhalb von 12 Monaten nach Herstellungverwenden.� Beim Einsatz älterer Schutz-netze mittels des im Netz einge-arbeiteten Prüfgarnes die vomHersteller angegebene Mindest-bruchkraft prüfen lassen.� Prüfung der Mindestbruchkraftalle 12 Monate veranlassen.

Prüfungen� Prüfung des Gerüstes durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ des Gerüsterstellersnach Fertigstellung und vorÜbergabe an den Benutzer, umden ordnungs gemäßen Zustandfestzustellen.� Prüfung des Gerüstes durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ des jeweiligen Benutzersvor Arbeitsaufnahme, um die sichere Funktion festzustellen.

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∅≥ ≤

25

HängegerüsteB 122

Gefährdungen� Fehlende Sicherungsmaß -nahmen beim Auf-, Um- und Abbau sowie mangelhaft aus -gebildeter Seitenschutz oder Gerüstbelag bei der Benutzungkönnen zu Absturzunfällen undbei Arbeiten über Wasser in Folgedessen zum Ertrinken führen.

� Mangelhafte oder unvollstän-dige Aufhängungen können zumAbsturz des Gerüstes führen.

Allgemeines� Für Hängegerüste ist einBrauch barkeitsnachweis, be ste -hend aus dem Standsicherheits-nachweis und dem Nachweis

der Arbeits- und Betriebs sicher -heit erforderlich. Er ist auf derGrundlage von DIN EN 12811-1und DIN 4420-3 zu erbringen.� Gerüstbauarbeiten nur unterAufsicht einer fachkundigen Per-son und von fachlich geeignetenBeschäftigten ausführen lassen.� Bei Gerüstbauarbeiten überWasser sind zusätzlich zu denMaßnahmen gegen Absturz vonPersonen auch Maßnahmen gegen ein mögliches Ertrinkenvorzunehmen.

Schutzmaßnahmen� Hängegerüste können als Arbeitsgerüste der Lastklassen 1,2 und 3 nach DIN EN 18811-1 verwendet werden (Tabelle 1).Als Fanggerüste dürfen sie nichteingesetzt werden.� Von Hängegerüsten der Last-klasse 1 nur Inspektionsarbeitenausführen.� Abstand der Aufhängungen,Quer- und Längsriegel beiHänge gerüsten− aus Stahlrohren gemäß

Tabelle 2, − aus Holz gemäß Tabelle 3. � Mindestabmessungen des Ge-rüstbelages in Abhängigkeit vonder Belastung und Stützweite(Quer- und Längsriegelabstände)auswählen (Tabelle 2 und 3).� Als Aufhängungen ausschließ-lich nicht brennbare Tragmittelverwenden, z.B.:− geprüfte Rundstahlketten, − Drahtseile, − Stahlhaken . � Drahtseilendverbindungendurch Spleiße, Presshülsen,Seilschlösser, Seilklemmen oderauf gleichwertige Art herstellen

. Ein einfaches Verknoten derSeile ist unzulässig.2

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Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDIN EN 12811-1DIN 4420-3

Prüfungen� Prüfung des Gerüstes durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ des Gerüsterstellersnach Fertig stellung und vorÜbergabe an den Benutzer, umden ordnungs gemäßen Zustandfestzustellen.� Prüfung des Gerüstes durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ des jeweiligen Benutzersvor Arbeitsaufnahme, um die sichere Funktion festzustellen.

2

Last-klasse

1

2

3

Gleichmäßig verteilte LastkN/m2

0,75

1,50

2,00

Lastklassen der Arbeitsgerüste

1

Last-klasse

1,2,3

Maße der Gerüstbohlencm x cmmin.20 x 5,024 x 4,520 x 4,524 x 4,0

Abstand der Querriegelmmax.2,50

2,25

Abstand derLängsriegelmmax.1,75

1,50

erforderliche zulässige Last jeder Aufhängung kNlängenorientiert flächenorientiertmin. min.2,50 5,0

3,5 7,0

Hängegerüste aus Stahlrohren2

Last-klasse

1

2

3

Maße der Gerüstbohlencm x cmmin.20 x 4,524 x 4,024 x 5,020 x 4,524 x 4,024 x 5,020 x 4,524 x 4,024 x 5,0

Abstand der Riegelmmax.2,25

2,752,25

2,752,25

2,75

Stützweite derRiegelmmax.2,00

1,751,50

1,251,25

1,25

erforderliche zulässige Last jeder Aufhängung kNlängenorientiert flächenorientiertmin. min.

5,02,503,0 6,03,5 7,0

3,5 7,03,5 7,0

4,5 9,0

Hängegerüste aus Rundholzstangen ∅≥ 11 cm, Auskragung ≤ 0,60 m3

� Offene Haken gegen Aufbiegenund Aushängen sichern.� Hängegerüste nach allen Richtungen gegen Pendeln sichern.� Belagebene vollflächig aus -legen .� Der Belag darf nicht auswei-chen oder kippen. Überdeckun-gen im Bereich der Quer- undLängsriegel einhalten (≥ 20 cm).� Nicht auf Gerüstbeläge ab-springen.� Seitenschutz aus Geländer-holm, Zwischenholm und Bord-brett anbringen .� Im Schiffbau können als Geländer- und Zwischenholmauch straff gespannte Ketten

3

4

oder Stahlseile, jedoch keineHanf- oder Kunststoffseile ver-wendet werden. � Seitenschutz auch an denStirnseiten von Hängegerüstenanbringen .� Sichere Zugänge oder Auf -stiege für Arbeitsplätze auf Hängegerüsten erstellen.� Zusätzliche Belastungen ausPlanen und Netzen statischnachweisen.� Stöße der Riegel druck- undzugfest ausbilden.� Holzriegelstöße mindestens1,00 m übergreifen lassen.� Gerüste sind nach Fertig -stellung durch Gerüstersteller zuüberprüfen und zu kennzeichnen.

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mind. 2 Um -schlingungen, mind. 2 Halbschläge undSiche rung gegen Lösen

mind. 2 Um -schlingungen,Halbschlag und3 Seilklemmen

2

Seilschloss(DIN 15315)

Seilklemmen(DIN 1142)

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B 123

Gefährdungen� Fehlende Sicherungsmaßnah-men beim Auf-, Um- und Abbau,mangelhaft ausgebildeter Seiten-schutz oder Gerüstbelag bei derBenutzung und unzureichendeingerichtete Verkehrswege zumGerüst können zu Sturz- bzw. Absturzunfällen führen.

Allgemeines� Aufbau- und Verwendungs -anleitung (AuV) des Herstellersan der Baustelle bereithaltenund beachten.� Auf der Grundlage der AuV eine Montageanweisung für dieBaustelle erstellen.

Schutzmaßnahmen� Prüfen, ob die Dachkonstruk-tion den in der Aufbau- und Verwendungsanleitung bezeich-neten Befestigungsmaßnahmenund Belastungen standhält.� Für die Gerüstbauarbeiten aufdem Dach Persönliche Schutz-ausrüstungen gegen Absturz(PSAgA) benutzen.� Persönliche Schutzausrüs -tungen gegen Absturz nur antrag fähigen Bauteilen bzw. Anschlageinrichtungen befes -tigen; der Vorgesetzte hat dieAnschlageinrichtungen fest -zulegen.

� Bei Gerüstbauarbeiten in derNähe elektrischer Freileitungendie Sicherheitsabstände nachTabelle einhalten. Beim Bemes-sen von Sicherheitsabständendas Ausschwingen von Leitungs-seilen und den Bewegungsraum,auch beim Transport von Mate -rialien, berücksichtigen. Andern-falls müssen die Freileitungen imEinvernehmen mit deren Eigen-tümern oder Betreibern freige-schaltet und gegen Wiederein-schalten gesichert, abgeschranktoder abgedeckt werden.

Dachgerüste für den Hausschornsteinbau

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Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen AbsturzDIN EN 12811-1

Zusätzliche Hinweise für Verkehrswege und Arbeitspätze� Für den Aufstieg auf das Dachbauseits vorhandene, fest instal-lierte Leitern, Trittflächen oderTreppentürme benutzen.Ausnahme: Bis 5,00 m HöheAufstieg über gesicherte Anlege-leiter möglich.� Bei fehlenden Trittstufen undLaufstegen Dachdeckerauf -legeleitern als Verkehrswege benutzen.

SicherheitsabstandNennspannungbis 1000 Vuber 1 kV bis 110 kVuber 110 kV bis 220 kVuber 220 kV bis 380 kV oderbei unbekannter Nennspannung

Sicherheitsabstand1,0 m3,0 m4,0 m5,0 m

ArbeitsmedizinischeVorsorge� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.� Bei Arbeiten mit Absturzgefahr werden spezielle arbeitsmedizi-nische Vorsorgeuntersuchungenempfohlen.

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� Gerüstbeläge mindestens0,60 m breit herstellen .� Seitenschutz als Absturz -sicherung verwenden .

Prüfungen� Auf-, Um- oder Abbau desDachgerüsts nur unter Aufsichteiner fachkundigen Person. � Dachgerüste sind vor der erst-maligen Benutzung nach derMontage von einer „zur Prüfungbefähigten Person“ zu prüfen.

2

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GerüstbauarbeitenPersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

C 354

� PSA gegen Absturz vor schäd-lichen Einflüssen, z.B. Öl, Säure,Lauge, Funkenflug, Erwärmungüber 60° schützen und trockenlagern.� Beschädigte oder durch Sturzbeanspruchte PSA gegen Ab-sturz nicht weiter verwenden.Sie ist der Benutzung zu entzie-hen, bis ein Sachkundiger derweiteren Benutzung zugestimmthat.

Gefährdungen� Die Nichtbenutzung oder einefehlerhafte Anwendung der persönlichen Schutzausrüstunggegen Absturz kann zu schwerenUnfällen führen.

Schutzmaßnahmen� Persönliche Schutzausrüstung(PSA) gegen Absturz nur dannbenutzen, wenn aus arbeits -technischen Gründen Absturz -sicherungen und Auffangeinrich-tungen nicht angewendet wer-den können.� Nur CE-gekennzeichnete undfür den Gerüstbau zugelassenebaumuster-geprüfte Ausrüstungverwenden, bestehend z.B. aus– Auffanggurt, – Verbindungsmittel, – Falldämpfer, – für Querbeanspruchung geeig-

nete Verbindungselemente.

Benutzung� PSA gegen Absturz nur an ge-eigneten und nachgewiesenenGerüstbauteilen befestigen, z.B.bei Stahlrohrgerüsten am Außen-bzw. Innenstiel oder am Gelän-derholm.� PSA gegen Absturz sollte min-destens in Geländerholmhöheoder oberhalb des Benutzers angeschlagen werden.� Nur Verbindungselemente (z.B. Rohrhaken) benutzen, dieeine Sicherung gegen unbeab-sichtigtes Öffnen haben.� Auffangsysteme mit energie-absorbierender Funktion oderFalldämpfer benutzen.� Das Verbindungsmittel – Seil/Band – bei Benutzung straff halten und Schlaffseilbildungvermeiden.� Die Verbindungsmittel nichtüber scharfe Kanten bean -spruchen, nicht knoten undnicht behelfsmäßig verlängern.

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Weitere Informationen: PSA-BenutzungsverordnungBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionTRBS 2121 Gefährdung von Personendurch Absturz – Allgemeine AnforderungenDGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen AbsturzDGUV Regel 112-199 Retten aus Höhenund Tiefen mit persönlichen Absturz-schutzausrüstungenDGUV Information 212-515 PersönlicheSchutzausrüstungenDGUV Information 201-011 Handlungs-anleitung für den Umgang mit Arbeits-und Schutzgerüsten

Unterweisung� Beschäftigte vor der ersten Benutzung und nach Bedarf,mindestens jedoch einmal jähr-lich unterweisen.� Richtige und sichere Benut-zung der PSA in regelmäßigenAbständen praktisch üben.� Inhalte der Gebrauchsan -leitung des PSA-Herstellers undder Aufbau- und Verwendungs -an leitung des Gerüstherstellersin die Unterweisung einbeziehen.

Zusätzliche Hinweise zur Rettung� Vor Beginn der Gerüstbauar-beiten Maßnahmen zur Rettungfestlegen.� Rettungsgeräte und Einrichtun-gen (z.B. Abseilgeräte) festlegenund bereitstellen.� Beschäftigte in der Benutzungunterweisen.� Beachten, dass durch längeresHängen im Auffanggurt Gesund-heitsgefahren entstehen können.� Rettungsgeräte regelmäßig aufihre Funktionsfähigkeit prüfen.� Ausführung der Rettung in regelmäßigen Abständen prak-tisch üben.

Prüfungen� PSA gegen Absturz im Gerüst-bau vor jeder Benutzung durchInaugenscheinnahme über -prüfen.� Prüfung durch einen Sachkun-digen nach Bedarf, mindestensjedoch einmal jährlich.

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Weitere Wege zu den Bausteinen

Bausteine-Applikation

Bausteine als Applikation fürSmartphones. Siehe dazu www.bgbau.de – Service.

Mit der Bausteine-Applikationfür Ihr Smartphone haben Sie alle Informationen der Bau steine immer mobil zurVerfü gung (Apple iOS; Google Android).

Einzelbausteine können Sie imPDF-Format unter „www.bgbau-medien.de – Medien und Praxishilfen –Bausteine/Merkhefte“ oder von der BG BAU Info CD herunterladen.

Medien und Praxishilfen (Internet)

Gender: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind,meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auchwenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männlicheForm steht.

Impressum

Herausgeber und Copyright:Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftHildegardstraße 29/30 10715 Berlinwww.bgbau.de

Gestaltung und Abbildungen:H.ZWEI.S Werbeagentur GmbHPlaza de Rosalia 230449 Hannover

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Überarbeitete Auflage 09/2016Abruf-Nr. 408