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Stadt Bad Elster Integriertes Stadtentwicklungskonzept Fachkonzept 1: Städtebau und Denkmalpflege die STEG Entwurf 30. Oktober 2019 1 4.1 Fachkonzept Städtebau und Denkmalpflege Gliederung Teil A Bestandsanalyse ........................................................................................ 2 4.1.1 Prägende Bauformen ............................................................................................. 2 4.1.2 Bebauungsplan- und Satzungsgebiete................................................................. 11 4.1.3 Brachflächen (Fachteil Brachen) .......................................................................... 12 4.1.4 Städtebau- und EU-Förderung ............................................................................. 14 4.1.5 Kulturdenkmale .................................................................................................... 16 4.1.6 Prognose und Fazit .............................................................................................. 18 Teil B Konzeption ................................................................................................ 19 4.1.7 Ziele und Maßnahmen im Handlungsfeld ............................................................. 19 4.1.8 Gebietsbezogene Ziele und Einzelmaßnahmen ................................................... 21 4.1.9 Auswirkungen auf andere Fachkonzepte ............................................................. 23 Anhang ................................................................................................................... 24 Anlage 1 Datenblätter ......................................................................................................... 24 Anlage 2 Übersichtspläne ................................................................................................... 29 Anlage 3 Objektdatenblätter Brachen.................................................................................. 35 Grün markiert = ggf. ergänzen

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Stadt Bad Elster Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Fachkonzept 1: Städtebau und Denkmalpflege

die STEG Entwurf 30. Oktober 2019 1

4.1 Fachkonzept Städtebau und Denkmalpflege

Gliederung

Teil A Bestandsanalyse ........................................................................................ 2

4.1.1 Prägende Bauformen ............................................................................................. 2

4.1.2 Bebauungsplan- und Satzungsgebiete ................................................................. 11

4.1.3 Brachflächen (Fachteil Brachen) .......................................................................... 12

4.1.4 Städtebau- und EU-Förderung ............................................................................. 14

4.1.5 Kulturdenkmale .................................................................................................... 16

4.1.6 Prognose und Fazit .............................................................................................. 18

Teil B Konzeption ................................................................................................ 19

4.1.7 Ziele und Maßnahmen im Handlungsfeld ............................................................. 19

4.1.8 Gebietsbezogene Ziele und Einzelmaßnahmen ................................................... 21

4.1.9 Auswirkungen auf andere Fachkonzepte ............................................................. 23

Anhang ................................................................................................................... 24

Anlage 1 Datenblätter ......................................................................................................... 24

Anlage 2 Übersichtspläne ................................................................................................... 29

Anlage 3 Objektdatenblätter Brachen.................................................................................. 35

Grün markiert = ggf. ergänzen

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Stadt Bad Elster Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Fachkonzept 1: Städtebau und Denkmalpflege

die STEG Entwurf 30. Oktober 2019 2

Teil A Bestandsanalyse

4.1.1 Prägende Bauformen

Die Gründungsgeschichte und die weitere Stadtentwicklung der Kernstadt Bad Elster sowie

der Ortsteile sind anhand verschiedener Strukturbereiche gut erkennbar. Die ursprünglichen

Siedlungskerne sind überwiegend ländlich geprägt. Die Kernstadt ist hingegen vor allem durch

die Bebauung, die mit dem Ausbau zur Kur- und Bäderstadt verbunden ist, geprägt.

Topografische Karte (Äquidistantenkarte), 1877

Quelle: Deutsche Fotothek, 2018

Stadtplan Bad Elster, M 1: 5 000, herausgegeben durch die

Kgl. Badedirektion zu Bad Elster, 1913,

Quelle: Deutsche Fotothek, 2018

Während die ländlichen Ortsteile der Stadt nach 1945 städtebaulich nur noch geringfügig

überformt wurden, setzten sich Wachstum und Entwicklung in der Kernstadt Bad Elster weiter

fort. In der Innenstadt entstanden weitere Klinikbauten und an der westlichen Peripherie wurde

das Wohngebiet Am Kuhberg neu entwickelt.

TK 1:25.000 DDR Ausgabe Staat Quelle: Geoportal Sachsen RAPIS, 2018

Siehe dazu auch Anlage 2: Übersichtskarte „Siedlungsstruktur“

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Ortsmitte / Stadtkern

Der Stadtkern umfasst den Bereich um den Kirchplatz und die Bebauung zwischen

Kirchstraße und Richard-Wagner-Straße im Westen, Bahnhof- und Badstraße im Osten. Prof.-

Paul-Köhler-Straße im Norden und Johann-Christoph-Hilf-Straße im Süden. Deutlich zu

erkennen ist die städtebauliche Entwicklung im Tal der Weißen Elster und ihren Nebentälern.

Im Stadtkern dominieren Bauten des Kultur- und Gesundheitswesens sowie Wohnbauten aus

der Gründerzeit.

Nach 1990 lag der Schwerpunkt auf der Sanierung der vorhandenen Gebäude. Vereinzelt

wurden Neubauten in die bestehenden Strukturen integriert. Die Errichtung weiterer

Klinikbauten, der Soletherme und des Hotels König Albert sowie der Abbruch des Hotels

Wettiner Hof haben den Stadtkern nachhaltig verändert. Für eine neue Brücke über die Weiße

Elster wurde eine markante Form gewählt.

Für das Stadtbild mitbestimmend ist die umgebende Landschaft, die oftmals bis in die Stadt

hineinreicht und einen nahtlosen Übergange zu den planmäßig angelegten Kurparkanlagen

bildet. Flüsse, Bäche und bewaldete Hänge ergänzen die bauliche Struktur und geben ihr ein

unverwechselbares Gepräge.

Rathaus, Kirchplatz St. Trinitatis Kirche, Kirchplatz Sparkasse, Kirchplatz

Geprägt ist der Stadtkern durch eine relativ hohe bauliche Dichte. Die Erdgeschosszone wird

vielfach durch Einzelhandelsgeschäfte und Cafés genutzt. Der Badeplatz und der Theaterplatz

sind wichtige öffentliche Plätze. Städtebauliche bedeutsame Einzelbauten sind am Kirchplatz

das Rathaus, die St. Trinitatiskirche und die Sparkasse. Am Theaterplatz sind als bedeutsame

architektonische Einzelbauten das König Albert Theater, der Sachsenhof, das Albert Bad

sowie das Königliche Kurhaus zu nennen. Die umliegenden Parkanlagen tragen dazu bei,

dass die repräsentativen Bauten der Bäderarchitektur im Stadtbild deutlich zur Geltung

kommen. Ergänzt wird das Ensemble durch eine Reihe teils villenartiger Wohn- und

Pensionsgebäuden.

Joh.-Chr.-Hilf-Str., Geschäftshaus Kirchstraße, Kirche und Pfarramt Kirchstraße, Villen

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Bäderarchitektur (überwiegend Gründerzeit)

Einen enormen Entwicklungsschub erlebte Bad Elster seit Mitte des 19. Jahrhunderts im Zuge

der Entwicklung zum Königlich-Sächsischen Staatsbad und bedeutsamen Zentrum der

europäischen Bäderregion. Damit verbunden war ein enormer Flächenbedarf einesteils für die

Errichtung der Einrichtungen in Verbindung mit dem Kur- und Gästewesen, aber auch für

Wohnungsbau und Infrastruktureinrichtungen.

In dieser Epoche entstanden u. a. das Königliche Kurhaus, das Albert Bad, das König Albert

Theater und der Sachsenhof. In dieser Epoche entstand auch das Palasthotel Wettiner Hof,

welches im Jahr 2011 mit EFRE Mitteln abgerissen werden musste, da eine tragfähige

Nachnutzung des einst bedeutendsten Hotels nicht gegeben war. Hinzu kam der bereits weit

fortgeschrittene bauliche Verfall des Objektes, der eine Sanierung wirtschaftlich unmöglich

machte.

Sachsenhof und König Albert Theater Königliches Kurhaus Albert Bad

Villenbebauung (überwiegend Gründerzeit)

In Verbindung mit der weiteren Entwicklung zum überregional bedeutsamen Heilbad wurde in

Bad Elster der Bedarf an Wohnraum für die wachsende einheimische Bevölkerung immer

größer. Zudem stieg mit den Gästezahlen der Bedarf an privaten Unterbringungsmöglichkeiten

in Gästezimmern und Pensionen sowie in Kurheimen.

In dieser Epoche entstanden entlang der Bahnhofstraße, der Badstraße, im Umfeld des Albert

Parks sowie im Stadtzentrum attraktive und architektonisch anspruchsvoll gestaltete

Villenstandorte. Die Erschließung und Bebauung erfolgte planmäßig. Vorherrschend sind bis

heute zwei- bis dreigeschossige Villen mit Sattel- oder Mansarddächern.

Badstraße Beuthstraße Bahnhofstraße

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Geschlossene, halboffene und offene Blockbebauung (überwiegend Gründerzeit)

Um die Jahrhundertwende wuchs die Stadt weiter vornehmlich entlang der Nebentäler der

Weißen Elser. Davon zeugt die Bebauung südlich der Johann-Christoph-Hilf-Straße, entlang

der Dr. Richard-Schmincke-Straße, westlich der Richard-Wagner-Straße sowie nördlich der

Prof.-Paul-Köhler-Straße.

Es entstanden zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser mit steil geneigten Sattel-,

Walm- oder Mansarddächern. Die Bebauung erfolgte mit Einzelgebäuden und als

Blockbebauung.

Johnn-Christoph-Hilf-Straße Walther Rathenau-Straße Robert-Koch-Straße

Wohnungsbau der 1920er/ 1930er Jahre

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges lebte in den 1920er und 1930er Jahren der

Wohnungsbau wieder auf. Dabei wurden Standorte entlang der Ausfallstraßen (z. B. Untere

Bärenloher Straße) und in attraktiven Hanglagen (z. B. Kuhberg) oberhalb des Stadtzentrums

realisiert.

Es entstanden je nach Finanzkraft und Vorstellungen der Bauherren architektonisch

anspruchsvolle Einfamilienhäuser, einfache Doppelhäuser und zeitgemäße

Mehrfamilienhäuser. Ein Großteil dieser Häuser wurde nach 1990 saniert und modernisiert,

wobei der ursprüngliche Charakter der Gebäude weitgehend erhalten blieb.

Mehrfamilienhäuser frei stehendes Einfamilienhaus Doppelhaus

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Offene Bebauung / Ein- und Zweifamilienhäuser vor 1990

In diese bauliche Kategorie sind die Einzelstandorte einzuordnen, welche besonders in der

Kernstadt in attraktiver Hanglage oder auch in den ländlichen Ortsteilen in der Zeit zwischen

1945 und 1990 realisiert wurden.

In der Kernstadt handelt es sich vor allem um Einfamilienhäuser Am Kuhberg, an der Straße

der Jugend und Elsterblick. In den ländlichen Ortsteilen finden sich Wohngebäude aus dieser

Zeit auch in nicht integrierten Lagen.

Ein – und Mehrfamilienhäuser zwischen 1945 und 1990

Geschosswohnungsbau / Plattenbau

Zur Deckung der Wohnungsnachfrage wurden seit den 1950er Jahren verstärkt reine

Wohngebäude als Zeilen bzw. Wohnblöcke zunächst in konventioneller seit den 1970er

Jahren in industrieller Bauart errichtet.

Diese Bauform findet sich in Bad Elster in Form reiner Wohngebiete in Stadtrandlage, als

flächenhafte Neubebauung in der Straße des Friedens und Am Kuhberg sowie als

Einzelstandorte in der Hagerstraße.

Geschosswohnungsbau in konventioneller Bauweise

In den 1950er Jahren wurde ein kleiner Wohnstandort an der Hagerstraße realisiert. Westlich

des Stadtkerns wurden dabei vier 3-geschossige Gebäudezeilen errichtet, welche ein

geschlossenes Gebäudeensemble bilden. Später kam noch ein Einzelblock weiter unten in der

Hagerstraße hinzu.

Hagerstraße Hagerstraße Hagerstraße

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In den 1960er Jahren wurde ein Standort mit 9 Gebäudeblöcken in der Straße des Friedens

errichtet, wobei die Gebäude 3-geschossig ohne ausgebautes Dachgeschoss waren. Nach der

Wende wurden die Gebäude saniert und Balkone angebaut.

Straße des Friedens Straße des Friedens Straße des Friedens

Geschosswohnungsbau in Plattenbauweise

Um ausreichend modernen und zeitgemäßen Wohnraum für die Beschäftigten im

Gesundheitswesen und den angegliederten Einrichtungen in der Stadt zur Verfügung zu

stellen wurde in den 1970er Jahren begonnen, das Plattenbaugebiet Am Kuhberg zu errichten.

Entstanden ist das Wohngebiet Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre mit insgesamt

ca. 500 Wohneinheiten und unterschiedlichen Gebäudetypen. Neben den 5-geschossigen

Wohnblöcken entstanden auch die notwendigen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie

Kindertagessstätte und Kaufhalle.

Am Kuhberg, Block mit 1-Zi.-Appartm Am Kuhberg, oberste Zeile Am Kuhberg, unterste Zeile

Hagerstraße, Einzelstandort mit 1-Zi.-App. Am Kuhberg, Kita Elsternest Am Kuhberg, Kita Elsternest

Ein Block mit 1-Zimmer-Appartements wurde als Einzelstandort in der Hagerstraße errichtet in

Anschluss an den Standort mit Wohnblöcken der 1950er Jahre.

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Gesundheitsbauten in Plattenbauweise

Um ausreichend moderne und zeitgemäße Unterkunfts- und Behandlungsplätze im

Gesundheitswesen in der Stadt zur Verfügung zu stellen, wurden ebenfalls in den 1970er

Jahren große mehrgeschossige und dominante Gesundheitsbauten (Kliniken) errichtet.

Zwischen 1966 und 1979 entstanden so die Vogtlandklinik und das Fachklinikum Sachsenhof.

Alle Gebäude befinden sich in exponierten Hanglagen und sind bis heute in Betrieb.

Vogtlandklinik Fachklinikum Sachsenhof

Wohnbebauung nach 1990

Die Wohnungsbaupolitik der DDR war auf den Mietwohnungsbau ausgerichtet. Die Folge war

eine geringe Eigentumsquote, aus der sich nach 1990 Nachholeffekte ergaben.

Neubauvorhaben wurden sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortsteilen fast ausschließlich

an Einzelstandorten errichtet.

Einfamilienhäuser wurden an attraktiven Hanglagen über dem Stadtzentrum und in den

ländlichen Ortsteilen realisiert, während Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und

Geschäftshäuser in guten Lagen im Stadtzentrum errichtet wurden.

Straße der Jugend, EFH Roßbacher Straße, EFH Bärenloher Straße, EFH

Roßbacher Straße, MFH Straße der Jugend, EFH J.-Ch.-Hilf-Str., Wohn- u. Geschäftshaus

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Dörfliche Baustrukturen

In den ländlichen Ortsteilen dominiert bis heute die ursprüngliche Hufenstruktur. Drei- und

Vierseithöfe sowie Häusleranwesen reihen sich entlang der Haupterschließungsachsen, die

wiederum in einigen Fällen dem Lauf kleiner Nebenbäche folgen. Die offene Bebauung ist von

Grün durchsetzt.

Nachverdichtungen erfolgten in verschiedenen Epochen, etwa durch die Errichtung von

öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Gemeindeämtern und Gasthäusern oder weiterer

Wohngebäude, deren Baustil der jeweiligen Epoche entspricht und sich in aller Regel

maßstäblich in die vorhandene Baustruktur einfügt.

Einzelhaus Hofanlage Einzelhaus

Weitere bebaute Siedlungsflächen

In diese Kategorie sind vor allem innerstädtische Gewerbeflächen in der Kernstadt Bad Elster

einzuordnen, welche teils noch in Nutzung teils brachgefallen und in der Folge neu gestaltet

sind.

Diese Flächen liegen an Einzelstandorten oder bilden zusammenhängende Areale vorrangig

entlang der Haupterschließung (Straße und Bahntrasse) oft unmittelbar an der Weißen Elster.

Als weitere bebaute Siedlungsfläche ist zudem der Gewerbestandort in Mühlhausen an der

B 92 zu nennen. Ebenfalls in diese Kategorie fällt der Bahnhof Bad Elster.

Mühlhausen, ehem. Elster Porzellan-

werke Mühlhausen

Mühlhausen, Autohaus Bahnhof Bad Elster,

ehem. Empfangsgebäude

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Flächen für Erholung und Parkanlagen

Mit dem Ausbau des Kgl.-Sächsischen Staatsbades erfolgte die Anlage mehrerer

großflächiger Parkanlagen. Diese erstrecken sich entlang der Weißen Elster und am Unteren

Bärenlohbach.

Im Stadtzentrum entstanden hinter dem Königlichen Kurhaus der Albert Park und der

historische Kurpark im inneren Bereich um den Badeplatz. In südöstlicher Richtung existiert

mit dem Rosengarten, dem Gondelteich (Louisa-See) und dem weitläufigen Paul-Schindel-

Park inklusive Stadion, Flora-Tempel und historischem Licht- Luft- und Schwimmbad eine

reizvolle Erholungslandschaft mit attraktiven Fußwegeverbindungen in die umliegende Natur.

Im nordöstlichen Teil der Königlichen Anlagen schließt sich der in den letzten Jahren weiter

entwickelte Waldpark Bad Elster an, der heute vor allem das Areal rund um das NaturTheater

sowie das äußerst beliebte Waldwandergebiet auf und um den Brunnenberg bezeichnet. Hier

gibt es neben Einrichtungen wie dem Restaurant & Café »Waldquelle«, dem neu errichteten

Fitness- und Motorikpark© und dem Musikpavillon mit der historischen Kreuzkapelle sowie den

zahlreichen, erhaltenen Schutzhütten und Aussichtspunkten ein attraktives Freizeit- und

Wandergebiet.

Albert Park Paul Schindel Park Rosengarten

Fitness- und Motorikpark© Badeplatz Gondelteich / Louisa-See

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4.1.2 Bebauungsplan- und Satzungsgebiete

Die städtebauliche Entwicklung wird sowohl im Bereich der Bäderinfrastruktur als auch zur

Erschließung neuer Wohnbauflächen über die Instrumente der verbindlichen Bauleitplanung

gesteuert. Für das gesamte Gemeindegebiet sind gegenwärtig 2 Bebauungspläne bzw.

Vorhabenbezogene Bebauungspläne rechtsverbindlich. Im Aufstellungsverfahren befinden

sich 2 weitere Pläne, die jedoch bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Rechtskraft

gelangt sind. Ein Abschluss dieser Verfahren ist kurzfristig geplant.

Wohnen

Insgesamt ist ein Gebiet mit ca. 2,36 ha Gesamtfläche als Wohnbauland für eine bauliche

Nutzung in Obersohl ausgewiesen. Die Genehmigungen in diesen Gebieten erfolgen nach §

30 und § 33 BauGB. Im ausgewiesenen Bebauungsplangebiet in Obersohl zeigt sich ein

überdurchschnittliches Interesse von Bauwilligen beim Bauträger. Das Gebiet „Vogelbeerweg“,

mit einer voraussichtlichen Gesamtfläche von ca. 1,9 ha, ist aufgrund noch nicht

abgeschlossenem Bebauungsplanverfahren und der fehlenden Erschließung noch nicht

bebaubar. Neuausweisungen können bei einer weiter anhaltenden Nachfrage nach Bauland

für selbstgenutztes Wohneigentum erforderlich werden (z. B. auf Brachflächen).

Industrie und Gewerbe

Für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe sind keine Flächen festgesetzt. Für eine

Bebauung mit gewerblichen Nutzungen stehen derzeit (Mai 2019) keine Flächen zur

Verfügung.

Mischgebiete

Mischgebiete sind im Stadtgebiet nicht festgesetzt.

Sondergebiete

Ca. 29,3 ha des Stadtgebietes von Bad Elster sind im Flächennutzungsplan als Sondergebiet

ausgewiesen. 26,8 ha davon sind mit der Zweckbestimmung Kur bzw. Parken festgesetzt,

2,5 ha im Ortsteil Sohl wurden als Wochenendgebiet ausgewiesen. Sondergebiete für den

großflächigen Einzelhandel, für Produktion mit Handel sind nicht vorhanden.

Wichtigste Entwicklungsfläche ist hierbei die im B-Plan „Südliche Bahnhofstraße“ festgelegte

Fläche beiderseits der Bahnhofstraße. Ziel ist es, die Rückbaufläche des Wettiner Hofes

gemeinsam mit den östlich der Weißen Elster gelegenen Arealen zu entwickeln und damit zur

funktionalen und städtebaulichen Abrundung der Innenstadt beizutragen. Auf einer Fläche von

ca. 16,6 ha östlich der Weißen Elster wurde diese Entwicklung bereits mit Errichtung eines

Parkhauses, einer Soletherme sowie eines Viersterneplushotels abgeschlossen.

Im Verfahren befindet sich der B-Plan „Altenpflegeheim Enderstraße“ mit 0,85 ha und der

Zweckbestimmung der Errichtung eines Seniorenpflegeheims.

Eine Übersicht der Bebauungsplangebiete und Satzungsgebiete befindet sich im Anhang unter

Tab. 4.1.01 bis 4.1.03. Darunter aufgeführt sind auch Vorhaben- und Erschließungspläne.

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4.1.3 Brachflächen (Fachteil Brachen)

Hauptursachen für die Entstehung von Brachen sind der wirtschaftliche Strukturwandel, der

zur Aufgabe oder Verlagerung von Betrieben führt sowie der Bevölkerungsrückgang, in dessen

Folge Wohngebäude und Infrastruktureinrichtungen leer fallen.

Beide Ursachen sind in Bad Elster aufgrund der besonderen Ausrichtung und Charakteristik

der Stadt kaum zu verzeichnen. Folgerichtig sind Brachen kaum vorhanden.

Entsprechend der Vorgabe des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) vom

September 2014 sind als Zuwendungsvoraussetzung in der EU- und Landesförderung des

Freistaates Sachsen für die Brachflächenrevitalisierung Brachen im INSEK darzustellen. In der

Typologie der Brachen werden dabei betrachtet:

industrielle/gewerbliche Brachen

landwirtschaftliche Brachen (bebaute, keine Grünlandbrachen aus z. B.

landwirtschaftlichen Flächenstilllegungen)

Bahnbrachen

sonstige Brachen (z. B. Konversionsflächen Militär/Abbaugebiete)

öffentliche Gebäude, brachliegend

Wohngebäude, brachliegend

sonstige brachliegende Gebäude (von städtebaulich hoher Bedeutung)

Eine Flächenuntergrenze bzw. Mindestgröße für die Erfassung von Brachflächen existiert in

den Anforderungen des SMI bzw. SMUL nicht. Die Stadt Bad Elster hat daher eine

vollständige Erfassung aller Brachen im Stadtgebiet vorgenommen. Die Flächengrößen der

Brachen liegen zwischen 330 und 70320 m². Das hier vorliegende Kapitel umfasst dabei die

grundsätzlichen Inhalte des vom SMI geforderten „Fachteils Brachen“ im INSEK.

Definition Brache

Industrie- und Gewerbebrachen entstehen durch Werksschließungen oder

Standortverlagerungen im Zuge des wirtschaftlichen Strukturwandels. Veränderte militärische

Strategien führen zur Auflassung von Truppenstandorten. Bahnbrachen sind Flächen, die

aufgrund von Rationalisierungs- und Konzentrationsmaßnahmen der Bahn ihre bisherige

Funktion und Nutzung verloren haben. Bei landwirtschaftlichen Brachen handelt es sich nicht

um Grünlandbrachen (z. B. aus Flächenstilllegungen), sondern um Flächen mit nicht mehr

genutzten landwirtschaftlichen Funktionsgebäuden. Die demografische Entwicklung führt

durch eine Verringerung der Bevölkerung und einem veränderten Altersaufbau zu öffentlichen

Brachen und brachliegenden Wohngebäuden.

Definition Baulücke

Unbebautes Grundstück im Bereich zusammenhängend bebauter Siedlungsstrukturen bzw. im

unmittelbaren Anschluss daran. Baulücken sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung, es sei

denn, es handelt sich um eine Brache.

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Die Datenblätter im Anhang führen vorhandene brachliegende Flächen auf, die künftige

Nutzungs- bzw. Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung besitzen. Dabei handelt es sich in

der Regel um Grundstücke mit vollständig leer stehendem Gebäudebestand oder unbebaute

brachliegende Areale. Gebäude mit einem nur teilweise existierenden Leerstand sind hier nicht

aufgeführt. Mit der Auflistung der Flächenpotenziale liegt eine Übersicht vor, deren Ergänzung

bei Bedarf fortlaufend erfolgen kann.

Jeder Brache wurde eine Entwicklungspriorität zugeordnet, welche wie folgt abgestuft sind:

1 - hohe Priorität - großer städtebaulicher Missstand und/oder

- schlechter bis sehr schlechter Bauzustand und/oder

- Eigentumsverhältnisse sind kurz- bis mittelfristig zu klären und/oder

- sehr hohes Nachnutzungspotenzial oder

- Potenzial für Renaturierung

- Folgekosten und Lasten sind jedoch noch offen/zu klären

► hohe Bedeutung für die städtische Entwicklung

2 - mittlere Priorität - städtebaulicher Missstand und/oder

- schlechter bis sehr schlechter Bauzustand und/oder

- Eigentumsverhältnisse sind mittel- bis langfristig zu klären und/oder

- hohes Nachnutzungspotenzial oder

- Potenzial für Renaturierung

- Folgekosten und Lasten sind jedoch noch offen/zu klären

► mittlere Bedeutung für die städtische Entwicklung

3 - geringe Priorität - städtebaulicher Missstand und/oder

- schlechter bis sehr schlechter Bauzustand und/oder

- Eigentumsverhältnisse sind langfristig zu klären und/oder

- Nachnutzungspotenzial oder

- Potenzial für Renaturierung

- Folgekosten und Lasten sind jedoch noch offen/zu klären

► geringere Bedeutung für die städtische Entwicklung

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4.1.4 Städtebau- und EU-Förderung

In der Stadt Bad Elster sind in den letzten Jahren verschiedene städtebauliche

Förderinstrumente zur Anwendung gelangt. Aktuell befindet sich eine Gebietskulisse in der

Förderung durch ein Bund-Länder-Programm.

Fördergebiete Bad Elster – Überblick Förderinstrumente

Gebiet Aufstellungs-

beschluss (Satzungs-) Beschlüsse

Aufhebungs-beschluss

Anmerkungen

Hagerstraße/Am Kuhberg (SU-A)

entfällt

28.04.2018

Abgrenzung

14.05.2018

Veröffent-lichung

-

Antrag auf Neuaufnahme am 26.04.2018.

Programmaufnahme am 15.11.2018

LEADER Region Vogtland 2014-2020

Entfällt Entfällt Entfällt

Beendete Maßnahmen:

Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ (SEP)

April 1991

28.01.1992

Beschluss förmliche

Festlegung

05.08.1992

Bekannt-machung

19.06.2002

Beschluss Erweiterung

20.07.1992

Bekannt-machung

20.12.2017

2002 erfolgte Erweiterung des Sanierungsgebietes

Gebietsabrechnung 2018

LEADER-Gebiet Vogtland 2007-2013

Entfällt Entfällt Entfällt

Quelle: Bad Elster 2019

Sanierungsgebiet „Stadtmitte Bad Elster“ (SEP)

Alle geplanten Maßnahmen im Fördergebiet „Stadtmitte Bad Elster“ sind abgeschlossen und

alle bewilligten Finanzhilfen wurden abgerufen. Der Aufhebungsbeschluss für das

Sanierungsgebiet erfolgte im Stadtrat am 20.12.2017. Mit Veröffentlichung der

Aufhebungssatzung in den Elsteraner Nachrichten Nr. 1/2018 vom 22.01.2018 ist diese

entsprechend in Kraft getreten. Die Gebietsabrechnung sowie die noch offenen

Verwendungsnachweise für Einzelmaßnahmen werden bis spätestens bis zum 30.06.2018 bei

der Sächsischen Aufbaubank vorgelegt. Das Fördergebiet bestand seit 1992 und wurde 2002

erweitert. In mehr als 25 Jahren wurden mehr als 4 Mio. Euro Fördermittel von Bund und Land

in die Aufwertung der Gebäude und öffentlichen Räume investiert.

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Leader-Region Vogtland

Die LEADER-Region Vogtland bildet die südwestliche Spitze des Freistaates Sachsen. Im

Rahmen der Förderperiode 2014 – 2020 werden Entwicklungsziele im ländlichen Raum

umgesetzt. Für Bad Elster wird die Weiterentwicklung als Kultur- und Festspielstadt als

Zielsetzung genannt.

Fördergebiet „Hagerstraße/Am Kuhberg“ (SU-A)

Neben der Sanierung des historischen Stadtzentrums ist die weitere Entwicklung besonders

benachteiligter Stadtgebiete ein Schwerpunkt der langfristigen städtebaulichen

Entwicklungsplanung. Im Fokus steht das von Wohnungsleerstand und Stigmatisierung

besonders betroffene Großwohngebiet „Am Kuhberg“. Es ist der Wohnungsschwerpunkt der

Stadt, weist die meisten Wohnungsleerstände auf und ist noch aus DDR-Zeiten mit einem

schlechten Image behaftet.

Für das 26,7 ha große Fördergebiet erfolgte die Programmaufnahmen zum 15.11.2018 im

Bund-Länder-Programm Stadtumbau, Programmteil Aufwertung. Es wurden folgende

Handlungsschwerpunkte definiert:

1. Stabilisierung des benachteiligten Großwohngebietes „Am Kuhberg“ durch

Aufwertungsmaßnahmen in Gebäuden, Nutzungen und Freiflächen (Imagewandel)

2. Sanierung/Modernisierung des privaten Gebäudebestandes unter energetischen

Gesichtspunkten zur Reduzierung des Energieverbrauchs und Minderung von CO2-

Emissionen und zur Schaffung barrierearmer und familiengerechter Wohnungen

3. Sanierung öffentlicher Freiflächen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen

Raum und Barrierefreiheit (Generationengerechtigkeit)

4. Sanierung der Anliegerstraßen mit Gehwegen unter stärkerer Berücksichtigung der

örtlichen Erfordernisse und aller Verkehrsarten. Energetische Sanierung der

Straßenbeleuchtung.

5. funktionale Stärkung des Kirchplatzes und angrenzenden Flächen für Handel,

Dienstleistungen und Wohnen

6. funktionale Stärkung des Schulzentrums Bad Elster durch Realisierung der noch fehlenden

baulichen Maßnahmen im Bereich zweiter Rettungsweg und Schulsportanlagen sowie die

funktionale Erweiterung des Schulstandortes durch eine dauerhafte Etablierung einer

weiterführenden Oberschule

siehe dazu auch

Anlage 1: Datenblatt M 4.1.11 - Einsatz von Städtebau- und EU-Fördermitteln

Anlage 2: Übersichtsplan „Städtebau- und EU-Fördergebiete“

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Stadt Bad Elster Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Fachkonzept 1: Städtebau und Denkmalpflege

die STEG Entwurf 30. Oktober 2019 16

4.1.5 Kulturdenkmale

Der Ausbau des Ortes zum Kgl.-Sächsischen Staatsbad war mit der Errichtung zahlreicher

Sonderbauten, wie Trinkhallen, Kurhotels, Veranstaltungsstätten und Kurparkanlagen

verbunden. Zur Beherbergung der (Kur)Gäste wurden innerhalb weniger Jahre private

Pensionen, Gästehäuser und Kurhotels errichtet. Die Denkmaldichte ist folgerichtig sehr hoch.

Insgesamt sind im Stadtgebiet rd. 100 Denkmale erfasst. Das sind rund 10 % aller Gebäude.

Als schutzwürdig werden sowohl Gebäude als auch weitere bauliche Anlagen, technische und

kulturgeschichtliche Denkmale, Sonderbauten und Parkanlagen bewertet. Die Mehrzahl der

ausgewiesenen Objekte lassen sich wie folgt eingruppieren:

Gebäude der bäuerlichen Ursprungsbebauung (vor 1850 errichtet)

Hierzu zählen bäuerliche Wohn- und Wohnstallhäuser in der Kernstadt und den ländlich

geprägten Ortsteilen Mühlhausen und Sohl. Denkmalwürdig sind diese Objekte aufgrund der

oft gut erhaltenen vogtländischen Umschrot- bzw. Umgebindebauweise. Die Gebäude wurden

in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet. Die Denkmalliste weist insgesamt 15

derartige Objekte aus.

Wohnhäuser

Mit der Entwicklung des Ortes zum mondänen Badeort stieg die Zahl der Einwohner. Für diese

wurden neue Wohngebäude errichtet. Es handelt sich zumeist um Einzelobjekte in offener,

teils villenartiger Bebauung. Die Gestaltung erfolgte häufig im Reform- oder Heimatstil.

In diese Kategorie zählt auch eine Reihe von Zollbeamtenwohnhäusern. Diese entstanden an

mehreren Standorten in einheitlicher Typologie, zumeist als Doppelhäuser im Heimatstil.

Pensionen und Kurheime

Die ab 1855 zur Beherbergung der Kurgäste errichteten Pensionen und Kurheime zeichneten

sich durch eine sehr aufwändige oft repräsentative Architektur aus. Ab 1855 entstanden

villenartige Bauten mit Balkonen und Loggien. Die Fassaden weisen historisierende

Gestaltungselemente auf. Fast 40 dieser Gebäude sind als Kulturdenkmal eingestuft.

Park- und Kuranlagen

Die Königlichen Anlagen Bad Elsters als historisches Ensemble aus Bäderarchitektur und

Parkanlagen der Stadt sind als Sachgesamtheit unter Schutz gestellt. Zur Sachgesamtheit

gehören:

Historischer Kurpark: Parkanlage entlang der Weißen Elster zwischen Albertbad und

Moritzquelle einschließlich aller Bauten und Skulpturen.

Albert Park: Parkanlage um das Königliche Kurhaus mit Schmuckbeet, Sanatorium und

weiteren Kurbauten sowie Skulpturen.

Südpark: Parkanlage südlich der Innenstadt einschließlich Rosengarten, Gondelteich

(Louisa-See) , Paul-Schindel-Park mit Stadion und Licht-, Luft- und Schwimmbad.

Waldpark: Parkanlage nordöstlich der Innenstadt mit Café-Restaurant "Waldquelle",

Musikpavillon, Natur Theater und weiteren Bauten.

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Stadt Bad Elster Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Fachkonzept 1: Städtebau und Denkmalpflege

die STEG Entwurf 30. Oktober 2019 17

Öffentliche Gebäude

Hierzu zählen u. a.:

Kirchen und Gemeindehäuser in Bad Elster und Mühlhausen

Königliches Kurhaus, Albert Bad, König Albert Theater (hist. Kurtheater), St. Trinitatiskirche,

Marienquelle, u. a.

Schule Mühlhausen

Bahnhof Bad Elster, Empfangsgebäude

Denkmale und Sonderbauten

In diese Kategorie zählen:

zwei um 1895/1900 errichtetes Eisenbahnviadukte der Strecke Adorf – Eger (Cheb)

Denkmale, u. a. Kriegerdenkmale für die Gefallenen des 1. Weltkrieges

siehe dazu auch Anlage 2: Übersichtsplan „Kulturdenkmale“

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Stadt Bad Elster Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Fachkonzept 1: Städtebau und Denkmalpflege

die STEG Entwurf 30. Oktober 2019 18

4.1.6 Prognose und Fazit

Prägende Bauformen und Kulturdenkmale

Wird nach Abstimmungsprozess durch STEG ergänzt.

Bebauungsplan- und Satzungsgebiete

Insgesamt stehen 2,2 ha für eine Wohnbebauung in ausgewiesenen Bebauungsplangebieten

zu Verfügung. Auf diesen Flächen können 28 Wohnungseinheiten realisiert werden. Zwischen

2001 und 2011 wurden im Durchschnitt jährlich 7 Wohnungen fertiggestellt (davon auch in

Mehrfamilienhäusern). Unter der Annahme einer gleichbleiben Bautätigkeit wird das

Flächendargebot in etwa 5 Jahre ausgeschöpft sein. Vor dem Hintergrund mehrjähriger

Bauleitplanverfahren, unterschiedlicher Lageansprüche der Nutzer, nachgefragter Wohnungen

in Mehrfamilienhäusern, eines Wanderungsgewinns seit 2016 und der nur gering negativen

Bevölkerungsentwicklung sind weitere Flächen für eine Neubebauung mit Wohnungen

erforderlich.

Für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe sind keine Flächen festgesetzt. Für eine

Bebauung mit gewerblichen Nutzungen stehen derzeit (Mai 2019) keine Flächen zur

Verfügung. Aufgrund der touristischen Ausrichtung der gewerblichen Struktur in Verbindung

mit erforderlichen Schutzbelangen des Kurortbetriebes sind keine Flächenausweisungen im

Kernort vorgesehen. Der Ortsteil Mühlhausen ist strukturell (Verkehrsanbindung,

Flächenpotentiale) für die Ausweisung von Gewerbeflächen geeignet. Diese sollten

insbesondere für bereits im Stadtgebiet ansässige Betriebe Erweiterungsmöglichkeiten bieten.

Eine Ausnahme bilden gewerbliche Nutzungen in Sondergebieten: Im B-Plan „Südliche

Bahnhofstraße“ bildet die Rückbaufläche des Grandhotel „Wettiner Hof“ eine der wichtigsten

Potentialflächen für touristische Nutzungen. Im Verfahren befindet sich ein weiteres

Sondergebiet: Der B-Plan „Altenpflegeheim Enderstraße“ mit 0,85 ha legt die Errichtung eines

Seniorenpflegeheims fest.

Brachflächen (Fachteil Brachen)

Wird nach Abstimmungsprozess durch STEG ergänzt.

Städtebau- und EU-Förderung

Wird nach Abstimmungsprozess durch STEG ergänzt.