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97 5. Steckbriefe

5. Steckbriefe - Hesse

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5. Steckbriefe

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STECKBRIEF-VERZEICHNIS

ESW – Werra-Meißner-Kreis .............................................................................................. ............ 101

FD – Landkreis Fulda ....................................................................................................... ............ 133

HEF – Landkreis Hersfeld-Rotenburg ................................................................................ ............ 163

HR – Schwalm-Eder-Kreis................................................................................................ ............ 205

KB – Landkries Waldeck-Frankenberg............................................................................. ............ 245

KS – Landkreis Kassel ...................................................................................................... ............ 303

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100

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101

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102

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103

Kennung: ESW 02 alt: ESW 002

Arbeitsname: südöstlich Hübenberg

Kommune/n: Witzenhausen

Ortsteil/e: Berlepsch-Ellerode

Suchraum 176,60 ha

1. Planentwurf 0,00 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

22,57 ha

Windgeschwindigkeit: 6.00 m/sek bis 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Schloss Berlepsch

Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt in der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr

Naturschutzfachliche Prüfung

FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-

Wehretal

Artenschutzbelange: Gegen die Aufnahme dieser Teilfläche bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine

grundsätzlichen Bedenken

Sonstiges: Eine Zuwegung ist mit einer Beeinträchtigung von ca. 2000 m² Buchenwaldlebensraum möglich.

Dies liegt zwar unterhalb der Bagatellgrenze von 2500 m² nach Lambrecht & Trautner, 2007. Für diese Teil-

fläche in dem FFH-Gebiet Werra- und Wehretal wurde aber schon eine Fläche von ca. 2000 m² für die Er-

richtung von Baumhäusern am Schloss Berlepsch in Anspruch genommen. Hier würde bei einer Bewertung

kumulativer Projekte die Bagatellgrenze dann überschritten und ein FFH-Abweichungsverfahren wäre recht-

lich geboten.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Nach Abzug der Abstandspuffer zu Schloss Berlepsch und den benachbarten Wohngebäuden verbleiben

vom ursprünglichen Suchraum lediglich kleinere Restflächen im Norden und Süden. Diese liegen fast voll-

ständig im FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Das Sondergutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal ermög-

licht lediglich die Aufnahme eines 21 Hektar großen Flächenteils im südlichen Bereich des Suchraumes. Die

nördliche Restfläche ist laut Sondergutachten nicht zur Nutzung von Windenergie geeignet. Aus natur-

schutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Ausweisung der südlichen Teilfläche keine grundsätzlichen Be-

denken. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der

Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für dieses Gebiet wegen ihrer Lage in einer Hubschrauber-

Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil, um eine ab-

schließende Klärung herbeizuführen. Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regionalplaneri-

scher Sicht, da bei anderen aktuellen Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den maßgebli-

chen Stellen der Bundeswehr im konkreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu praktikablen

Lösungen geführt haben.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Abweichungsverfahren erforderlich

Page 8: 5. Steckbriefe - Hesse

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Kennung: ESW 03 alt: ESW_003

Arbeitsname: Steimel

Kommune/n: Witzenhausen

Ortsteil/e: Berlepsch-Ellerode

Suchraum 51,90 ha

1. Planentwurf 49,21 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

84,81 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6,00 m/sek

Vorstörung: A 7

Lage: Wald Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Schloss Berlepsch

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Gegen die Aufnahme dieser Fläche in die 2. Anhörung zum Teilregionalplan Energie

bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Für das Vorranggebiet ESW_03 ist seitens des Grundstückseigentümers im Rahmen der 1. Anhörung und

Offenlegung die Erweiterung der ursprünglichen Vorrangfläche nach Nordosten beantragt worden. Das vom

IWES Kassel als belastbar bestätigte Windgutachten bescheinigt ausreichende Windhöffigkeit. Das Vor-

ranggebiet vergrößert sich um knapp 36 ha. Zwischenzeitlich ist das immissionsschutzrechtliche Genehmi-

gungsverfahren für den Betrieb von 5 Windkraftanlagen eingeleitet worden, das kurz vor seinem Abschluss

steht. Gegenüber der Regionalplanung wurden seitens der Fachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken aus

naturschutzfachlicher Sicht geäußert. Die Klärung der Rotmilan-Problematik erfolgt im Genehmigungsver-

fahren.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 9: 5. Steckbriefe - Hesse

105

Kennung: ESW 05 alt: ESW_005a

Arbeitsname: entlang der Landesgrenze

Kommune/n: Witzenhausen

Ortsteil/e: Ziegenhagen

Suchraum 435,32 ha

1. Planentwurf 79,24 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

33,96 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.75 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Freizeiteinrichtungen: Jugendwaldheim Steinberg (Niedersachsen) - Abstand von 800 m eingehalten, Natur-

freundehaus Steinberg wird nicht mehr genutzt

Radaranlage militärisch: Fläche liegt innerhalb des 50 km-Radius der Radar-Anlage Auenhausen

Naturschutzfachliche Prüfung

FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenverkleinerung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Wer-

ra-Wehretal

Artenschutzbelange: Nördlich dieser Fläche befindet sich auf niedersächsischem Gebiet ein regelmäßig be-

setzter Schwarzstorch-Horst. Die Fläche liegt innerhalb des von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogel-

schutzwarten empfohlenen Mindestabstandes von 3000m zu einem Schwarzstorchhorst. Da sich südlich an-

grenzend an die Fläche ESW_005a kleine Bachtäler mit geeigneten Nahrungshabitaten befinden, bestehen

aus artenschutzrechtlichen Gründen erhebliche Bedenken gegen eine Ausweisung dieser Fläche als Vor-

ranggebiet für Windenergie.

Sonstiges: Das nachträgliche Gutachten zum FFH-Gebiet "Werra- und Wehretal" hat für die neu abgegrenz-

te Fläche keine Beeinträchtigung der LRT ergeben. Eine Erschließung vom Westen über niedersächsisches

Gebiet ist ohne Beeinträchtigungen von LRT und Arthabitaten möglich.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Im Zuge des Sondergutachtens zum FFH-Gebiet Werra- und Wehretal wurden im Vorranggebiet ESW_05

größere Bereiche des geschützten Lebensraumtyps „Hainsimsenbuchenwald“ kartiert, die für eine Wind-

energienutzung nicht in Anspruch genommen werden dürfen und daher zu einer Verkleinerung des Vor-

ranggebietes geführt haben. Im Gegenzug können im Westen an der Landesgrenze kleine Flächen außerhalb

der geschützten Lebensraumtypen dazugewonnen werden. Die artenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich

eines Schwarzstorchhorstes auf niedersächsischer Seite sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu

klären.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 10: 5. Steckbriefe - Hesse

106

Kennung: ESW 06 alt: ESW_006

Arbeitsname: Eichholz

Kommune/n: Neu-Eichenberg,

Ortsteil/e: Hermannrode, Hebenshausen

Suchraum 607,20 ha

1. Planentwurf 35,09 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

34,60 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 7,00 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Burg Arnstein im Südosten (in rund 4000m Entfernung)

Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt im Randbereich der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Gegen die Ausweisung dieser Teilfläche, die sich außerhalb des FFH Gebietes befin-

det, bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Gegenüber der ersten Offenlegung bleibt die Fläche, bis auf eine geringfügige Flächenverkleinerung durch

Bereinigung der Siedlungsabstände, unverändert. Das Vorranggebiet liegt im nördlichen Teil des Suchrau-

mes außerhalb des FFH-Gebietes. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Beden-

ken. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte liegt das Vorranggebiet eher ungünstig. Da im Werra-

Meißner-Kreis jedoch nur wenige Bereiche überhaupt für eine Windenergienutzung in Betracht kommen,

bleibt die Fläche als Vorranggebiet für die 2. Offenlage erhalten. Die Fläche liegt im randlichen Bereich ei-

ner Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke, wobei im Rahmen einer Sachstandsklärung mit dem Heeresflug-

platz Fritzlar Spielraum für einen Kompromiss signalisiert wurde.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert.

Page 11: 5. Steckbriefe - Hesse

107

Kennung: ESW 07 alt: ESW_007

Arbeitsname: Stürzlieder Berg

Kommune/n: Neu-Eichenberg

Ortsteil/e: Eichenberg

Suchraum 48,40 ha

1. Planentwurf 0,00 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

45,30 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Burg Arnstein im Westen in gut 600m Entfernung, Burg Hanstein im Südosten in gut 1800m Ent-

fernung

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Die Fläche erstreckt sich entlang der ehemaligen Grenze zur DDR, die hier auf östli-

cher Seite naturschutzfachlich bedeutsame Grünlandflächen aufweist. Ein mit Gehölzen bewachsenes Bach-

tal und ein kleiner Wald gliedern die Offenlandfläche. Die naturschutzfachlichen Bedenken werden zurück-

gestellt.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Im Rahmen der erneuten Überprüfung der Suchraumkulisse hat die Fachbehörde im Fall des Suchraums

ESW_007 ihre ursprünglichen Bedenken zurückgestellt. Die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbeson-

dere bezüglich der extensiven Nutzungsstruktur dieses Bereiches im Rahmen des "Grünen Bandes" sowie

denkmalpflegerischer Aspekte (Sichtbeziehung zu Burg Arnstein), sind im nachfolgenden Zulassungsver-

fahren zu klären.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären

Page 12: 5. Steckbriefe - Hesse

108

Kennung: ESW 12a alt: ESW_012a

Arbeitsname: Hausfirste

Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald

Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald

Suchraum 790,39 ha

1. Planentwurf 197,90 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

225,65 ha

Windgeschwindigkeit: 6.25 m./sek bis unter 6.75 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Turm und Berggaststätte Bilstein in rund 600 m Entfernung

Zuständigkeitsbereich Fritzlar: nördlicher Teilbereich liegt in einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bun-

deswehr

Naturschutzfachliche Prüfung

FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-

Wehretal

Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate:

Größe Teilbereiche sind hier grundsätzlich als Flächen für Windkraftanlagen aus Gebietsschutzsicht geeig-

net. Im Südosten liegt ein kleinerer Birken-Moorwald (LRT 91D0) und kleinere Borstgrasrasen (LRT

6230*). Der Bau von Windenergieanlagen erfordert im Umfeld des Moorwaldes und der Borstgrasrasen

(feuchte Variante) eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen. Der Bau von Windenergieanlagen darf

die hydrologischen Verhältnisse für diese Lebensräume nicht beeinträchtigen. Bei Aussparung der vorkom-

menden kartierten Lebensräume und Jagdhabitate eigenen sich grundsätzlich größere Teilbereiche in dem

Suchraum für Windkraftanlagen

Artenschutzrechtliche Bewertung:

Nach den hier vorliegenden Daten ist artenschutzrechtlich das Schwarzstorchbrutpaar (ggf. 2 Brutpaare)

westlich des geplanten Vorranggebietes im Bereich der „Eulenkammer“ von besonderer Bedeutung. Der

Rand des 3 km Radius um den / die Horst(e), der von WKA freigehalten werden soll, tangiert den westlichs-

ten Zipfel des Vorranggebietes. Nach Daten der VSW handelt es sich um ein Schwarzstorchrevier, das seit

2002 durchgängig besetzt ist und um einen „Qualitätsgesicherten Schwarzstorch Horst“, der auch im Arten-

hilfskonzept für den Schwarzstorch 2011 enthalten ist. Auf Grund der örtlichen Situation (insbesondere La-

ge der Gewässer) ist für eine Beurteilung der Eingriffswirkungen der geplanten WKA eine Funktionsraum-

analyse erforderlich. Gegen eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach

den z. Z. vorliegenden Kenntnissen aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Diese

Bewertung gilt auch für die Teilflächen ESW 12b und ESW 12c.

Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan:

Grundsätzliche Eignung größerer Bereiche für den Bau von Windenergieanlagen, wenn eine Zuwegung oh-

ne erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele gefunden wird. Im Bereich der LRT Moorbirkenwald und

Borstgrasrasen (feuchte Variante) ist eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen erforderlich.

Sonstiges: Bewertung der Zuwegung: Die Zuwegung zu dieser Teilfläche ist über Großalmerode Gießenha-

gen grundsätzlich möglich. Innerhalb des Suchraumes ist noch genauer zu prüfen, ob die Erschließung der

möglichen Einzelstandorte ohne Beeinträchtigungen von LRT umsetzbar ist.

Page 13: 5. Steckbriefe - Hesse

109

Forstfachliche Prüfung

Wald mit Erholungsfunktion Stufe 1: betroffen

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet ESW 12a befindet sich im FFH-Gebiet Werra- und Wehretal. Da eine Beeinträchtigung

der Erhaltungsziele nicht zu erwarten ist, nahm das Gebiet bereits an der 1. Offenlegung teil. Das zwischen-

zeitlich vom Regierungspräsidium Kassel in Auftrag gegebene Sondergutachten zum FFH-Gebiet Werra-

und Wehretal bestätigt die grundsätzliche Eignung der Fläche. Zwischenzeitlich ist ein BImSch-Verfahren

für 10 Windkraftanlagen sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Vorbereitung. Die Fläche vergrößert

sich durch den Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes nach Überprüfung durch die Fachbehörde.

Der nördliche Teilbereich (ca. 50% der Fläche) liegt innerhalb einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke, dem

Vorranggebiet wurde im Rahmen der Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar Spielraum für ei-

nen Kompromiss in Aussicht gestellt.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr wegen Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ist emp-

fehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 14: 5. Steckbriefe - Hesse

110

Kennung: ESW 12b alt: ESW_012

Arbeitsname: Langenberg

Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald, Witzenhausen

Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald, Dohrenbach

Hundelshausen

Suchraum

1. Planentwurf

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

173,82 ha

Windgeschwindigkeit: 5,75 m/sek bis unter 6.5 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-

Wehretal

Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate:

Große Teile des Suchraumes sind kein LRT und damit grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanla-

gen geeignet. Im mittleren Bereich finden sich kleinflächig Borstgrasrasen und kleinere Seen die dem Le-

bensraum 3150 (natürliche eutrophe Seen mit Unterwasservegetation) zugeordnet wurden. Diese Flächen

sind als Windkraftvorrangflächen auszuschließen. Weiterhin kommen in der Fläche auch zwei Zwischen-

moore vor. Dieser in Hessen äußerst seltene LRT darf keinesfalls beeinträchtigt werden. Bei der möglichen

Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld der kartierten wassergeprägten Lebensräume (Eutrophe

Seen, Borstgrasrasen, Zwischenmoore) ist eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen geboten

Artenschutzrechtliche Bewertung: siehe Hinweis unter 12a

Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan:

Aufnahme größerer Teilbereiche möglich. Im Umfeld der den wassergeprägten Lebensräume ist eine Prü-

fung der Hydrologie geboten. Hinsichtlich der Zuwegung sind Varianten zu finden, die keine Beeinträchti-

gungen von Lebensräumen hervorrufen. Innerhalb des Suchraumes sind wahrscheinlich größere Aus- und

Neubauten von Wegen erforderlich.

Sonstiges: Bewertung der Zuwegung: Eine Erschließung von Osten aus ist möglich, wenn erhebliche Beein-

trächtigungen der Schutzziele ausgeschlossen werden können. Innerhalb des Suchraumes sind jedoch Wege-

ausbauten und Neubauten im größeren Umfang erforderlich. Hier ist zu prüfen, ob diese auch außerhalb von

LRT durchgeführt werden können.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Aufnahme des Vorranggebietes erfolgte nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Gegen eine

Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen

aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 15: 5. Steckbriefe - Hesse

111

Kennung: ESW 12c alt: ESW_012

Arbeitsname: Schwarzenberg

Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald

Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald

Suchraum

1. Planentwurf

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

28,57 ha

Windgeschwindigkeit: 5.7 m/sek bis unter 6.00 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-

Wehretal

Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate: 23% der Fläche sind Lebensraumtyp und

24 % der Fläche geeignete Habitate für Federmäuse. Im östlichen Bereich liegen größere Nadelwaldbereiche

die kein Lebensraumtyp sind und auch keine geeigneten Fledermaushabitate. Die geeignete Fläche ist aller-

dings relativ klein und erreicht nicht die Mindestgröße von 15 ha.

Artenschutzrechtliche Bewertung: siehe Hinweis unter 12a

Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan: Aufnahme der kleineren Teilfläche möglich. Hier ist ggf.

auch die Aufnahme einer Fläche unter 15 ha sinnvoll, wenn diese im Zusammenhang mit der Fläche 12a be-

plant wird.

Bewertung der Zuwegung: Eine Zuwegung von Osten aus ist ohne Beeinträchtigung von LRT und Arthabi-

taten möglich. Innerhalb der Nadelholzbestände sind Wegeneubauten erforderlich, die aber keine Schutzzie-

le des FFH-Gebietes berühren würden.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Aufnahme des Vorranggebietes erfolgte nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Gegen eine

Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen

aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 16: 5. Steckbriefe - Hesse

112

Kennung: ESW 14 alt: ESW_014

Arbeitsname: westl. Kreideberg; Wälder zwischen Helsa

und Nieste

Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald

Ortsteil/e: Wälder zwischen Helsa und Nieste

Suchraum 451,51 ha

1. Planentwurf 179,80 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

193,42 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek;

5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Gegen eine Ausweisung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken, so-

fern keine geschützten Biotope (z. B. kleinflächig vorhandene Moore) in Anspruch genommen werden.

Forstfachliche Prüfung

Forstl. Restriktionen: Innerhalb des Suchraumes befinden sich kleinflächig: „seltene Waldgesellschaften“

(Moorstandorte mit Moorbirke).

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet ist weiterhin für die 2. Offenlegung vorgesehen, wobei artenschutzrechtliche Fragen hin-

sichtlich des Schwarzstorchs und seiner Funktionsbeziehungen entweder im Rahmen der Anhörung oder in

späteren Genehmigungsverfahren geklärt werden müssen. Das Vorranggebiet vergrößert sich durch den

Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes. Im südlichen Bereich erfolgt Anpassung an den zwi-

schenzeitlich aktualisierten Siedlungsbestand.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären

Page 17: 5. Steckbriefe - Hesse

113

Kennung: ESW 15 alt: ESW_015

Arbeitsname: Rosskopf

Kommune/n: Bad Sooden-Allendorf

Ortsteil/e: Bad Sooden-Allendorf

Suchraum 136,58 ha

1. Planentwurf 0,00 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

25,48 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Freizeiteinrichtungen: Aussichtsturm Roßkopf im Südwesten (gut 400 m)

Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr

Naturschutzfachliche Prüfung

FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-

Wehretal

Artenschutzbelange: Gegen eine Aufnahme dieser Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen keine

grundsätzlichen Bedenken aus Gründen des Artenschutzes.

Sonstiges: Vom Süden aus gibt es eine Zuwegung, die nur in Teilbereiche Fledermaushabitate berührt. In-

nerhalb des Gebietes ist darauf zu achten, dass kein Wegeausbau in die relevanten Fledermaushabitate er-

folgt. Im nördlichen Bereich sind Wegeausbauten zur Erschließung außerhalb von Fledermaushabitaten

wahrscheinlich erforderlich

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Nach Beurteilung des gesamten Suchraumes im Rahmen des Sondergutachtens zum FFH-Gebiet-Werra-

Wehretal wird die nördliche Teilfläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung in die 2. Anhörung und

Offenlegung des Regionalplanentwurfs gegeben. Der südliche Teil des Suchraumes ist nach dem Avifauna-

Gutachten des HMWVL, dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde sowie dem Sondergutachten zum FFH-

Gebiet-Werra-Wehretal als Vorranggebiet für Windenergienutzung ungeeignet. Die Fläche liegt innerhalb

der Hubschrauber-Tiefflugstrecke, im Rahmen der Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar

wurde Spielraum für einen Kompromiss in Aussicht gestellt.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 18: 5. Steckbriefe - Hesse

114

Kennung: ESW 18 alt: ESW_018

Arbeitsname: Hirschberg

Kommune/n: Großalmerode, Helsa; (Großalmerode),

Helsa

Ortsteil/e: Großalmerode, Rommerode, Wickenrode;

(Rommerode), Wickenrode

Suchraum 50,65 ha

1. Planentwurf 50,65 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

0,00 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek;

5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung: Tagebauflächen

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Vorbehalt Lagerstätte: Braunkohle (KRS 141 und KRS 1528), kein absehbarer Abbaubedarf, Abstimmung

mit dem Abbauunternehmen im späteren Genehmigungsverfahren erforderlich

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Wie bereits in der Stellungnahme zur 1. Offenlage ausgeführt, befindet sich am

Hirschberg innerhalb des Suchraumes ein langjährig, stetig besetzter Rotmilan-Brutplatz, der auch 2014

wieder besetzt war. Dieses Rotmilan-Brutrevier ist auch im Hessischen Artenhilfskonzept für den Rotmilan

als GPS verorteter Horst erfasst. 2014 wurde im Rahmen einer Erfassung zu einem in der Nähe geplanten

Windpark dokumentiert, dass der westliche Teil des Suchraumes als Nahrungshabitat durch dieses Brutpaar

genutzt wurde. Des Weiteren gibt es dort naturschutzfachlich bedeutsame Laubwaldbestände (u.a. Wald-

meister-Buchenwald), mit eingestreuten starken Totholzbäumen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten

sind diese Bereiche als Lebensraum u. a. für Fledermäuse besonders geeignet. Südöstlich bei Friedrichs-

brück befindet sich der Horst eines Schwarzstorches. Der Suchraum liegt innerhalb des 3000m Puffers um

diesen Horst. Aus den vorgenannten Gründen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die Auswei-

sung dieser Fläche als „Vorranggebiet für Windenergie“ weiterhin erhebliche Bedenken.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Bei dem Gebiet ESW 18 handelt es sich um ein traditionell besetztes Rotmilan-Brutrevier, in dem sich ein

GPS-verorteter Rotmilanhorst aus dem Artenhilfskonzept befindet, dessen Brutplatz in enger Nachbarschaft

zur Fläche liegt. Aufgrund einer Kumulation weiterer Probleme, die für eine Umsetzung des Gebietes große

Schwierigkeiten erwarten lassen (ungeeignete Untergrundverhältnisse aufgrund von früherem Braunkohle-

abbau, anderweitige natur- und artenschutzrechtliche Fragen), wird seitens der Regionalplanung auf die

Ausweisung der Fläche für die 2. Anhörung und Offenlegung verzichtet.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 19: 5. Steckbriefe - Hesse

115

Kennung: ESW 19 alt: ESW_019

Arbeitsname: Rohrberg

Kommune/n: Hessisch Lichtenau

Ortsteil/e: Hessisch Lichtenau

Suchraum 69,55 ha

1. Planentwurf 69,55 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

69,55 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: In den umliegenden Waldbereichen sind Vorkommen des Schwarzstorches bekannt.

Ein Brutplatz ist u.a. im Artenhilfskonzept für den Schwarzstorch erfasst. Dieser naturschutzfachlichen

Sachverhalte obliegen der vertiefenden Prüfung eines Zulassungsverfahrens.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet ist mit fünf geplanten Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren, dort erfolgt die

Klärung der noch offenen artenschutzrechtlichen Fragestellungen insbesondere zum Schwarzstorch.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 20: 5. Steckbriefe - Hesse

116

Kennung: ESW 32 alt: ESW_032

Arbeitsname: Eisberg

Kommune/n: Hessisch Lichtenau, Waldkappel

Ortsteil/e: Reichenbach, Hetzerode

Suchraum 38,64 ha

1. Planentwurf 38,63 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

36,71 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Freizeiteinrichtungen: Jugendlager „Große Steine“ im Nordosten in 600 m Entfernung

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Der Suchraum liegt innerhalb des nach den Empfehlungen der Länder-

Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarte empfohlenen Ausschlussbereiches von 3 km um einen auch im

Gutachten zum LEP erfassten Schwarzstorchhorst. Es ist davon auszugehen, dass Nahrungshabitate nörd-

lich, westlich und nordöstlich des Suchraumes liegen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen erhebliche

Bedenken.

Forstfachliche Prüfung

Forstl. Restriktionen: Die sehr kleine Vorschlagsfläche weist nur im östlichen Teil eine größere Wind-

wurffläche auf. Der übrige Bereich wird überwiegend von Fichtenbeständen jüngeren bis mittleren Alters

geprägt. Bei dieser Vorschlagfläche ist ein starker Konflikt mit dem Erholungsverkehr und der touristischen

Entwicklung des Nahbereiches, dem Stadtteil Reichenbach, absehbar. Ein noch junger Premiumweg führt

auf den Höhenzügen rund um Reichenbach und würde wie die Ortslage Reichenbach durch WKA auf dem

südlich gelegenen Eisberg sehr beeinträchtigt.

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet liegt laut Avifauna-Gutachten der Landesregierung im Einflussbereich eines Schwarz-

storch-Vorkommens. Nach aktuellem Datenmaterial der Staatlichen Vogelschutzwarte ist der Schwarz-

storch-Horst jedoch nicht bestätigt, so dass die artenschutzrechtlichen Bedenken im späteren Genehmi-

gungsverfahren geklärt werden können. Die geringfügige Flächenverkleinerung resultiert aus kartographi-

scher Bereinigung der Siedlungsabstände.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 21: 5. Steckbriefe - Hesse

117

Kennung: ESW 35 alt: ESW_035

Arbeitsname: nördlich Netra, südlich Graburg

Kommune/n: Ringgau, Weißenborn

Ortsteil/e: Netra, Rittmannshausen, Röhrda,

Suchraum 253,98 ha

1. Planentwurf 215,27 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

216,89 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Wasserschloss Netra 1000 m südlich

Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt in einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Der Suchraum liegt südlich angrenzend an das Naturschutzgebiet „Graburg“, das auch

Teil des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn“ ist. Das NSG „Graburg“ sowie das östlich

gelegene NSG „Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg“ , das ebenfalls Teil des FFH-Gebietes „Kalkber-

ge bei Röhrda und Weißenborn“ ist, sind Teil eines Muschelkalkrückens, der neben steilen Hanglagen auch

viele zerklüftete Bereiche mit Felsspalten und Höhlen aufweist. Deshalb sind auch nicht touristisch er-

schlossene Höhlen als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes benannt. Im Rahmen des "Gutachten zur Datenver-

dichtung zum Vorkommen von Fledermäusen der Anhänge II und IV ", Artgutachten 2006 im Auftrag von

Hessen-Forst FENA Naturschutz wurden auch in diesem Gebiet Untersuchungen vorgenommen. In diesem

Gutachten wird als Ergebnis festgehalten, dass das Fangergebnis zusammen mit der großen Anzahl an ge-

fangenen Anhang II Arten (64) die überregionale Bedeutung dieses Winterquartiergebietes verdeutlicht

(S.80). Nach dem Fledermausgutachten zum LEP wurden für das MTB 4825 III und IV 13 bzw. 14 Fle-

dermausarten nachgewiesen, weshalb diese Bereiche auch mit einem hohen Konfliktpotenzial in Bezug auf

die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Im angrenzenden FFH-Gebiet gibt es auch die ein-

zigen Nachweise der "Kleinen Hufeisennase" für Hessen, einer in Hessen vom Aussterben bedrohten Art.

Der überwiegende Teil dieses Suchraumes ist Wald z. T. Laub- z.T. Nadelwald. Eingestreut darin sind

landwirtschaftliche Flächen (Grünland und Acker). Diese gekammerten Offenlandflächen sind als Jagdhabi-

tate insbesondere auch für Fledermäuse besonders attraktiv. Des Weiteren gibt es sowohl im Waldgebiet der

Graburg (östlich des Suchraumes) als auch westlich traditionell besetzte Rotmilanbrutreviere. Ebenfalls

westlich des Suchraumes gibt es ein traditionell besetztes Uhu-Brutrevier (2012 Brutnachweis - 1 Jungvo-

gel). Aus den vorgenannten Gründen bestehen gegen die Ausweisung dieses Suchraumes aus naturschutz-

fachlicher Sicht erhebliche Bedenken.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das gesamte Vorranggebiet ist trotz naturschutzfachlicher Bedenken weiterhin für die 2. Anhörung und Of-

fenlage vorgesehen, da aus Sicht der Regionalplanung die Aspekte Fledermausschutz und Avifauna bislang

nicht hinreichend untersucht sind, so dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Verzicht auf das Gebiet

führen können. Wegen der Nachbarschaft zum FFH-Gebiet und NSG ist in einem späteren Genehmigungs-

verfahren ohnehin eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, in der die aufgeführten Bedenken, auch hin-

Page 22: 5. Steckbriefe - Hesse

118

sichtlich des im Avifauna-Konzept der Fachbehörde neu kartierten Uhu-Brutplatzes am Rand der Fläche, ei-

ner Klärung zugeführt werden müssen. Die geringfügige Vergrößerung der Fläche resultiert aus dem Entfal-

len eines forstfachlichen Ausschlussgrundes. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz

Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für den nordwestlichen

Teil dieses Gebietes wegen ihrer Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das

komplette Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil, um eine abschließende Klärung herbeizuführen.

Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regionalplanerischer Sicht, da bei anderen aktuellen

Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den maßgeblichen Stellen der Bundeswehr im kon-

kreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu praktikablen Lösungen geführt haben.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich,

Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (z.B. Wasserschloss Netra) sowie des Bodendenkmalschutzes sind auf

der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären

Page 23: 5. Steckbriefe - Hesse

119

Kennung: ESW 38 alt: ESW_038

Arbeitsname: Sennigholz

Kommune/n: Ringgau

Ortsteil/e: Rittmannshausen

Suchraum 61,80 ha

1. Planentwurf 61,80 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

53,05 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Der Suchraum liegt südlich angrenzend an das NSG „Dreiherrenstein-Eschenberg-

Kreutzerberg“ , das Teil des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn“ ist. Das NSG ist Teil

eines Muschelkalkrückens, der neben steilen Hanglagen auch viele zerklüftete Bereiche mit Felsspalten und

Höhlen aufweist. Deshalb sind auch nicht touristisch erschlossene Höhlen als Erhaltungsziel des FFH-

Gebietes benannt. Im Rahmen des "Gutachten zur Datenverdichtung zum Vorkommen von Fledermäusen

der Anhänge II und IV ", Artgutachten 2006 im Auftrag von Hessen-Forst FENA Naturschutz wurden auch

in diesem FFH-Gebiet Untersuchungen vorgenommen. In diesem Gutachten wird als Ergebnis festgehalten,

dass das Fangergebnis zusammen mit der großen Anzahl an gefangenen Anhang II Arten (64) die überregi-

onale Bedeutung dieses Winterquartiergebietes verdeutlicht (S.80).

Im nördlich angrenzenden NSG. „Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg“ befindet sich ein traditionell

besetzter Uhu Brutplatz (2012 – 2 Jungvögel). Es ist davon auszugehen, dass der Buchenwald des Suchrau-

mes zum Jagdhabitat des Uhus gehört. Aus den vorgenannten Gründen bestehen gegen die Ausweisung die-

ser Fläche als Vorranggebiet für Windkraft erhebliche Bedenken.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet ist trotz naturschutzfachlicher Bedenken weiterhin für die 2. Anhörung und Offenlage

vorgesehen, da aus Sicht der Regionalplanung die Aspekte Fledermausschutz und Avifauna bislang nicht

hinreichend untersucht sind, so dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Verzicht auf das Gebiet füh-

ren können. Seitens der ONB wird die Fläche, die südlich des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Röhrda und

Weißenborn“ und des NSG „Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg“ (das innerhalb des FFH-Gebietes

liegt) aus landschaftsstrukturellen Gründen abgelehnt. Darüber hinaus wird ein erhöhtes Konfliktpotential

für Fledermaus (Winterquartiere) und Uhu (Jagthabitat) gesehen. Wegen der Nachbarschaft zum FFH-

Gebiet und NSG ist in einem späteren Genehmigungsverfahren ohnehin eine Verträglichkeitsprüfung erfor-

derlich, in der die aufgeführten Bedenken einer Klärung zugeführt werden müssen. Die geringfügige Flä-

chenverkleinerung resultiert aus einer Anpassung an den aktualisierten Siedlungsbestand von Rambach.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 24: 5. Steckbriefe - Hesse

120

Kennung: ESW 40 alt: ESW_B_01; ESW_040

Arbeitsname: Höhlerberg

Kommune/n: Sontra

Ortsteil/e: Heyerode; Diemerode, Stadthosbach,

Thurnhosbach

Suchraum 25,64 ha

1. Planentwurf 82,67 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

66,91 ha

Windgeschwindigkeit: < 5,75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung: 8 genehmigte WKA

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet ESW 40 ist im westlichen Bereich erweitert worden, nachdem die Windhöffigkeit dieses

Teilbereichs gutachterlich bestätigt und vom IWES Kassel auf Plausibilität überprüft worden ist. Zwischen-

zeitlich wurden die naturschutzfachlichen Bedenken hinsichtlich des Rotmilan-Konfliktpotentials zurückge-

stellt und die Errichtung und der Betrieb von fünf Windkraftanlagen innerhalb dieses erweiterten Vorrang-

gebietes genehmigt.

Die Bestandsfläche ESW_B_01 in Sontra-Heyerode ist als Ergebnis des zwischenzeitlich abgeschlossenen

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens um etwa 60 % verkleinert worden, da artenschutz-

rechtliche Belange einer Genehmigung der gesamten Fläche entgegenstanden. Die verbleibende Fläche, in

der 3 Anlagen genehmigt worden sind, wird nun mit dem direkt im Westen angrenzenden Gebiet ESW 40

zu einem Vorranggebiet mit dessen Kennung verbunden.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 25: 5. Steckbriefe - Hesse

121

Kennung: ESW 41 alt: ESW_041

Arbeitsname: bei Holzkopf und Mosenberg

Kommune/n: Waldkappel

Ortsteil/e: Stolzhausen

Suchraum 20,81 ha

1. Planentwurf 6,21 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

0,00 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Lage in bedeutsamen Vogelzugkorridor ausgehend vom Schemmer Grund; Wochen-

stube Braunes Langohr am Mosenberg. Aus v. g. Gründen bestehen erhebliche naturschutzfachliche Be-

denken.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die Streichung des Vorranggebietes ESW 41 sowie des mit ihm verbundenen Flächenteils HEF 01 im

Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird notwendig durch die Überprüfung des Umfassungs-Aspektes in Bezug

auf die Ortslagen Waldkappel-Stolzhausen und Gehau. Dadurch ergibt sich ebenfalls eine Entlastung für

die Ortslagen Cornberg-Königswald und Rockensüß sowie Rotenburg-Dankerode und Seifertshausen im

Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Gegen die ursprüngliche Fläche bestanden darüber hinaus erhebliche natur-

schutzfachliche Bedenken aufgrund ihrer Lage in einem überregional bedeutsamen Vogelzugkorridor.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 26: 5. Steckbriefe - Hesse

122

Kennung: ESW 41a alt: ESW 41a, Fläche ist in

der Karte als ESW 41 be-

zeichnet

Arbeitsname: Stölzinger Höhe

Kommune/n: Waldkappel

Ortsteil/e: Schemmern

Suchraum

1. Planentwurf

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

19,30 ha

Windgeschwindigkeit: lt. Windgutachten mind 5.75 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Für dieses Gebiet werden z. Z. Flächennutzungspläne erstellt. Gegen eine Ausweisung

der Fläche bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen

Bedenken.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet ist als interkommunales Vorranggebiet von Spangenberg und Waldkappel in Verbindung

mit HR 62 zu betrachten. Die Fläche ist in der 1. Offenlegung fälschlicherweise nur dem Schwalm-Eder-

Kreis zugerechnet worden und wird nun für die 2. Offenlegung in beiden Kreisen berücksichtigt (s. HR 62),

die naturschutzfachlichen Belange werden z. Z. im Bauleitplanverfahren geprüft.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Page 27: 5. Steckbriefe - Hesse

123

Kennung: ESW 46 alt: ESW_046

Arbeitsname: südwestlich Grandenborn

Kommune/n: Sontra

Ortsteil/e: Breitau, Ulfen

Suchraum 111,30 ha

1. Planentwurf 0,00 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

30,79 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Forstfachliche Prüfung

Wasserrechtliche Prüfung

siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere

Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Das Vorranggebiet ist

in den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Aus-

nahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche befindet sich im Bereich der Vogelschutzgebiete „Felsklip-

pen im Werra-Meißner-Kreis“ und „Rendaer Höhe“. Nach Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fach-

behörde verbleibt von dem Suchraum eine Restfläche von 30,79 ha im südlichen Bereich. Eine weitere de-

taillierte Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der

Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 28: 5. Steckbriefe - Hesse

124

Kennung: ESW 47 alt: ESW_047

Arbeitsname: südlich Grandenborn

Kommune/n: Ringgau

Ortsteil/e: Grandenborn

Suchraum 112,37 ha

1. Planentwurf 112,37 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

66,23 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Insgesamt ist der geplante Windpark aus Schutzgebietssicht äußerst kritisch zu bewer-

ten. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele im Vogelschutzgebiet „Rendaer Höhe“ aber auch in

den FFH-Gebieten „Werra- und Wehretal“, "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung“ und

„Boyneburg und Schickeberg bei Breitau“ (Großes Mausohr) sind nicht auszuschließen. Eine FFH-

Verträglichkeitsprüfung, die eindeutig klar stellt, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind,

ist daher erforderlich. Dabei sind die o.g. Punkte (incl. Der möglichen kumulativer Wirkungen) zu betrach-

ten. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen, ist ein FFH-Ausnahmeverfahren zwingend.

Seitens der Oberen Naturschutzbehörde bestehen erhebliche Bedenken.

Wasserrechtliche Prüfung

komplette Lage im WSG Nr. 636-019

Kernaussagen der Stellungnahme des HLUG (vom 21.04.2010; Az.: 89-0710-5/10) beinhaltet hydrogeologi-

sche Bewertung zur Quelle Breitau (Kressenteichquelle): Stellungnahme bezieht sich auf die "Errichtung

von Windenergieanlagen im Wasserschutzgebiet für die vorgenannte Quelle südlich der Ortslage Ringgau-

Grandenborn. Das Vorhaben reicht bis zu 800 m an die westsüdwestlich gelegene Kressenteichquelle

Breitau heran. Die Quelle entspringt als Schichtquelle an der Grenze des Grundwassergeringleiters "Oberer

Buntsandstein" zum Kluft-/Karstgrundwasserleiter "Unterer Muschelkalk". Das Einzugsgebiet entspricht der

als Schutzzone II abgegrenzten Hochfläche des Ringgaus im Osten. In den Hochlagen steht der Kluft-

/Karstgrundwasserleiter "Oberer Muschelkalk" unter geringmächtiger quartärer Überdeckung an (in NW-

SW-streichenden schmalen Gräben auch "Unterer Keuper"), in den Taleinschnitten (Eistal, Rendatal) der

Untere Muschelkalk. Der dazwischen liegende "Mittlere Muschelkalk" hat zwar eine relativ geringe Durch-

lässigkeit, was lokalen Stockwerksbau bedingt. Er ist jedoch durch die tektonische Beanspruchung mit

"Oberem" und "Mittlerem Muschelkalk" hydraulisch verbunden, so dass man großräumig von einem

Grundwasserleiter im Muschelkalk sprechen kann. Zwischen den Ortschaften Grandenborn und Breitau be-

findet sich eine nach SW abtauchende Muldenachse einer NE-SW-streichenden Großmulde, die die Ursache

für die Konzentration des Quellaustrittes (mit einer Schüttung von durchschnittlich 318 l/s) in Breitau aus

einem sehr großen Einzugsgebiet ist. Die geschilderten geologischen bzw. hydrogeologischen Gegebenhei-

ten zeigen, dass ein einmal in den Kluft-/Karstgrundwasserleiter versickerter Schadstoff hier nicht mehr zu

entfernen ist und der Fassungsanlage in sehr kurzer Zeit zuströmt. Wenn schützende Deckschichten fehlen

oder entfernt sind, bieten die geologischen Gegebenheiten keinerlei Schutz vor Grundwasserverunreinigun-

gen. Dies ist bei einer Gründung auf den anstehenden Fels, wie es hier erforderlich ist, bei den Bauarbeiten

Page 29: 5. Steckbriefe - Hesse

125

der Fall. Bei der technischen Maßnahme einer sofortigen Versiegelung der Baugrube mit Magerbeton und

dem anschließenden Bau des Fundamentes verbleibt die offene Frage, wie bei einer Havarie in der Anlage

auslaufende Schadstoffe von einem Eindringen in den Untergrund am Rande des Fundamentes abgehalten

werden. Weiterhin ergeht aus der Stellungnahme hervor, dass ebenfalls während der Bau- und Wartungsar-

beiten auch sämtliche Zuwegungen von der Gefahr eines Versickerns von Schadstoffen betroffen wären.

Auch hier ist die natürliche Schutzwirkung fast überall so gering, dass sie keine Möglichkeiten zur Behe-

bung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen bietet. Die Kressenteichquelle ist für die regionale

Trinkwasserversorgung von Bedeutung, aufgrund der beträchtlichen Quellwassernutzung. Es liegen Wasser-

rechte mit einem Entnahmeumfang von 980.000 m³/a vor. Zusätzlich verfügt diese Quelle über ausreichende

Dargebotsreserven. Sollte diese Quellwassernutzung durch Schadstoffeinträge außer Kraft gesetzt werden,

gibt es keine gleichwertige alternative Wasserversorgungsmöglichkeit.

Zusatzinformation aus dem hydrogeologischen Gutachten des HLfB (Az.: 341-160/82 Ka-Wg/Zz vom

21.03.1983), welches in der Stellungnahme des HLUG (vom 21.04.2010; Az.: 89-0710-5/10) zugrunde ge-

legt worden ist. "Hydrogeologisches Gutachten zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen

Röhrda der Gemeinde Ringgau, Werra-Meißner-Kreis": Der Brunnen liegt rd. 100 m südwestlich der Orts-

lage Röhrda in einem SW-NO verlaufenden Taleinschnitt an dem zum Netra-Tal hin abfallenden Steilhang

der Ringgau-Hochfläche. Mit der Brunnenbohrung wurde unter 2 m mächtigen tonigen Lehmen mit Mu-

schelkalksteinen bis 59 m dolomitische Kalksteine des Unteren Muschelkalkes und bis Endteufe bei 81 m

graue, rotbraune und violett graue Tonsteine des Röt (Oberer Bundsandstein) angetroffen. Der Brunnen liegt

am N-Rand der Ringgau-Mulde, die im Wesentlichen von Gesteinen der gesamten Muschelkalkformation

aufgebaut wird. Durch schmale Keuper-Gräben/ Keuper-gefüllte Mulden wird die Muschelkalk-Mulde (vor

genannte Ringgau-Mulde) zergliedert. Im Bereich der Keuper-Gräben ist der grundwasserleitende, z.T. ver-

karstete Muschelkalk in die liegenden, schlecht wasserwegsamen Tonsteine des Röt eingesunken. Dadurch

haben sich rinnenartige in die wenig durchlässigen Sohlschichten eingelassene Sammel- und Abflusssyste-

me für das Muschelkalk-Grundwasser gebildet. Über querschlägig streichende Störungen stehen diese Sys-

teme teilweise in hydraulischer Verbindung miteinander. Das Hauptgrundwasserstockwerk, das im tieferen

Untergrund unter der Ringgau-Hochfläche entwickelt ist, entwässert am Rande der Muschelkalk-Mulde in

Form größerer Quellen/Quellgruppen (vor allem Breitau, Röhrda, Lüderbach). Daneben hat sich örtlich in

gut geklüfteten Kalksteinen des Oberen Muschelkalkes über schlecht wasserwegsamen tonig-mergeliugen

Schichten des Mittleren Muschelkalkes ein hochliegendes "schwebendes" Grundwasserstockwerk gebildet.

Die Fließgeschwindigkeit infolge der Aufweitung von Klüften durch Verkarstung zu Spalten und größeren

Hohlräumen sehr hoch. Das Reinigunsvermögen des Grundwasserleiters Muschelkalk ist deshalb äußerst

gering anzusehen. Wegen der Zerrüttung des Gebirges und Absickerns der Hauptmenge an neugebildeten

Grundwassers in tieferen Untergrund dient der örtlich vorkommende "schwebende" Grundwasserstockwerk

kaum als Puffer für von der Geländeoberfläche ausgehenden Verunreinigungen wirksam. Insgesamt liegen

deshalb im Muschelkalk-Gebiet ungünstige Untergrundverhältnisse vor und im Bereich der Keuper-Gräben,

in denen zunächst eine mehrere Meter mächtige Wechselfolge von Sandsteinen, Mergeln und Tonsteinen

des Unteren Keupers über dem Muschelkalk lagern, sind mittlere Untergrundverhältnisse anzunehmen. Da

laut Gutachten im Einzugsgebiet "ungünstige und mittlere Untergrundverhältnisse" vorliegen, sind erhebli-

che Bedenken hinsichtlich des Baus und des anschließenden Betriebes von Windkraftanlagen aufgrund einer

Gefährdung für das Grundwasser und daraus resultierend für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu be-

sorgen. Auch die Erwägung einer Einzelfallprüfung sollte aufgrund der Untergrundbeschaffenheit wenig

Aussicht auf Erfolg haben.

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die Fläche bleibt für die 2. Offenlage erhalten, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahme-

genehmigung weiterhin offen zu halten. Die erheblichen Bedenken seitens der Oberen Wasserbehörde

(TWS II) sowie artenschutzrechtliche Bedenken (Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des VSG) beste-

hen weiterhin. Die Verkleinerung der Fläche resultiert aus der Berücksichtigung eines harten naturschutz-

fachlichen Ausschlussgrundes (NSG Planung) sowie der Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbe-

hörde.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 30: 5. Steckbriefe - Hesse

126

Kennung: ESW 48 alt: ESW_048

Arbeitsname: östlich Renda

Kommune/n: Ringgau

Ortsteil/e: Renda

Suchraum 136,79 ha

1. Planentwurf 0,00 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

25,93 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Forstfachliche Prüfung

Wasserrechtliche Prüfung

Siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere

Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Suchraum ist in

den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Aus-

nahmegenehmigung offen zu halten. Nach Berücksichtigung von Rotmilan-Brutrevieren, die sich gemäß

dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde im nördlichen Bereich der Fläche befinden, verbleibt von dem

Suchraum eine Restfläche von 25,93 ha. Die Fläche liegt südlich des Vogelschutzgebietes „Rendaer Höhe“,

befindet sich jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der südliche Bereich der Fläche grenzt an das

FFH-Gebiet "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringau-Südabdachung". Eine weitere detaillierte Prüfung der

Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung der

Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Wasserrechtliche Sondergenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Page 31: 5. Steckbriefe - Hesse

127

Kennung: ESW 49 alt: ESW_049

Arbeitsname: Hachenberg

Kommune/n: Herleshausen

Ortsteil/e: Archfeld, Willershausen

Suchraum 104,70 ha

1. Planentwurf 84,09 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

88,45 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Creuzburg 4 km östlich

Naturschutzfachliche Prüfung

Sonstiges: Der Suchraum liegt südöstlich des Vogelschutzgebietes „Rendaer Höhe“ (Natura 2000 Gebiets

Nr.: 4926-402). Er liegt des Weiteren in einem Vogelzugkorridor zwischen dem Tal der Werra und dem

VSG „Rendaer Höhe“. Durch die Funktionsbeziehungen zum Vogelschutzgebiet können Beeinträchtigun-

gen bei Realisierung nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. In

Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der

Fläche in die Anhörung erfolgen.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die in Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens durchgeführten Untersuchungen zum Vorranggebiet

ESW 49 stützen die Befürchtung, dass sich ein sehr hohes Konfliktpotential im Zusammenhang mit Rotmi-

lan-Brutvorkommen und Nahrungsflügen abzeichnet. Weiterhin bestehen naturschutzfachliche Bedenken,

da eine Funktionsbeziehung zum Vogelschutzgebiet "Rendaer Höhe" gesehen wird und Störwirkung auf

ziehende Vogelarten und Fledermäuse erwartet werden. Da die Gesamtsituation jedoch noch nicht abschlie-

ßend geklärt ist, wird das Gebiet an der 2. Anhörung und Offenlegung teilnehmen. Bei einer etwaigen Um-

setzung ist in jedem Fall eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Die geringfügige Flächenvergröße-

rung resultiert aus der Korrektur des Siedlungsbestandes.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (Sichtbezug Creuzburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungs-

ebene zu klären

Page 32: 5. Steckbriefe - Hesse

128

Kennung: ESW 50 alt: ESW_050

Arbeitsname: Rittersberg

Kommune/n: Herleshausen, Ringgau, Sontra

Ortsteil/e: Holzhausen, Renda, Ulfen

Suchraum 241,57 ha

1. Planentwurf 0,00 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

99,15 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Forstfachliche Prüfung

Wasserrechtliche Prüfung

komplette Lage im WSG Nr. 636-019

siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere

Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Suchraum ist in

den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Aus-

nahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche liegt südlich des Vogelschutzgebietes „Rendaer Höhe“, be-

findet sich jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der südliche Bereich der Fläche grenzt an das FFH-

Gebiet "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau-Südabdachung". Nach dem Avifauna-Konzept der Fach-

behörde lässt sich für diese Fläche kein deutlich erhöhtes Konfliktpotential ableiten. Eine weitere detaillierte

Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berück-

sichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage. Nach kartographischer Bereinigung ver-

bleibt von dem Suchraum eine Restfläche von 99,15 ha.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Wasserrechtliche Sondergenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich

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129

Kennung: ESW 52 alt: ESW_052

Arbeitsname: östlich Willershausen

Kommune/n: Herleshausen

Ortsteil/e: Willershausen

Suchraum 129,24 ha

1. Planentwurf 67,12 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

67,12 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung: BAB 4 im Süden

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Ruine Brandenburg rd. 3 km, Schloss Augustenau rd. 2 km beide südwestlich, Creuzburg rd. 4

km nordöstlich Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Die Fläche liegt nördlich angrenzend an das Natura 2000 Gebiet 4926-305 „ Wälder

und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung“ (Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie:

Schwarzspecht, Wendehals, Neuntöter, Großes Mausohr). Sie liegt darüber hinaus in einem Vogelzugkorri-

dor mit Funktionsbeziehungen zwischen den beiden Vogelschutzgebieten „Rendaer Höhe“ (Natura 2000

Gebiets Nr.: 4926-402) und dem Vogelschutzgebiet „Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Wer-

ra“ (Natura 2000 Nr. 5026-402). Bei Realisierung der Planung können Beeinträchtigungen des oder der Vo-

gelschutzgebiete(s) nicht ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen des FFH Gebietes „Wälder und

Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung“ können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH

Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. In Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus na-

turschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung erfolgen.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die naturschutzfachlichen Bedenken zur Fläche ESW 52 hinsichtlich einer befürchteten Störung der Funkti-

onsbeziehung zwischen dem Vogelschutzgebiet „Rendaer Höhe“ und dem in der Werra-Aue sowie einer

Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese kön-

nen im Rahmen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie im nachfolgenden Genehmigungs-

verfahren geklärt werden. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der

Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für dieses Gebiet wegen ihrer Lage in einer

Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil,

um eine abschließende Klärung herbeizuführen. Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regi-

onalplanerischer Sicht, da bei anderen aktuellen Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den

maßgeblichen Stellen der Bundeswehr im konkreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu prak-

tikablen Lösungen geführt haben.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, eine frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert,

Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes bezogen auf den Ort Herleshausen (Schloss Augustenau und Kirche,

Ruine Brandenburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären.

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Kennung: ESW 53 alt: ESW_053

Arbeitsname: Hasengarten

Kommune/n: Herleshausen; Sontra

Ortsteil/e: Holzhausen, Unhausen; Blankenbach, Ulfen

Suchraum 56,73 ha

1. Planentwurf 55,94 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

55,94 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek

Vorstörung:

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt

Naturschutzfachliche Prüfung

Artenschutzbelange: Der Suchraum grenzt im Norden an das FFH-Gebiet „Wälder und Kalkmagerrasen der

Ringgau Südabdachung" an. Die Fläche liegt vollständig innerhalb des von der Länderarbeitsgemeinschaft

empfohlenen Ausschlussbereiches von 3000m zu drei Schwarzstorchhorsten, wobei sich ein Horst auf Thü-

ringer Gebiet befindet. Sie liegt des Weiteren im (artspezifischen) Puffer einer Fledermauswochenstube. Es

bestehen erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Das Vorranggebiet wird trotz naturschutzfachlicher Bedenken für die 2. Offenlegung vorgesehen, da aus re-

gionalplanerischer Sicht die Aspekte des Schwarzstorch-Schutzes sowie die etwaige Beeinträchtigung des

angrenzenden FFH-Gebietes im nachfolgenden Genehmigungsverfahren klärbar sind.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (z.B. Brandenburg im Thüringen) sind auf der nachfolgenden Ge-

nehmigungsebene zu klären

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Kennung: ESW 55 alt: ESW_055

Arbeitsname: Siegelshof

Kommune/n: Herleshausen

Ortsteil/e: Archfeld, Herleshausen, Willershausen

Suchraum 185,93 ha

1. Planentwurf 83,40 ha

Fläche zur Auf-

nahme für den 2.

Entwurf

67,38 ha

Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.75 m/sek

Vorstörung: A 4, Freileitung im Süden

Lage: Wald X Offenland X

Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie

Regionalplanerische Prüfung

Denkmal: Schloss Augustenau rd. 1 km, Brandenburg rd. 2 km beide südlich

Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr

Naturschutzfachliche Prüfung

Die Teilfläche liegt südlich des FFH Gebietes (Natura 2000 Gebietes 4926-305) „ Wälder und Kalkmagerra-

sen der Ringgau Südabdachung“ (Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie: Schwarzspecht,

Wendehals, Neuntöter, Großes Mausohr). Sie liegt darüber hinaus in einem Vogelzugkorridor mit Funkti-

onsbeziehungen zwischen den beiden Vogelschutzgebieten „Rendaer Höhe“ (Natura 2000 Gebiets Nr.:

4926-402) und dem Vogelschutzgebiet „Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra“ (Natura

2000 Nr. 5026-402). Bei Realisierung der Planung können Beeinträchtigungen des oder der Vogelschutzge-

biete(s) nicht ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen des FFH Gebietes „Wälder und Kalkmagerrasen

der Ringgau Südabdachung“ können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH-

Verträglichkeitsprüfung ist sowohl für die Vogelschutzgebiete als auch für das FFH-Gebiet erforderlich. In

Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der

Fläche in die Anhörung erfolgen.

Forstfachliche Prüfung

Abwägung für die zweite Offenlegung:

Die naturschutzfachlichen Bedenken zum Gebiet ESW 55 hinsichtlich der Uhu- und Rotmilan-

Brutvorkommen sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese können im nachfolgenden Genehmi-

gungsverfahren, sowie im Rahmen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung geklärt werden. Die Flä-

chenverkleinerung resultiert aus der Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbehörde (Pufferung

Rotmilan-Horst). Zwischenzeitlich ist ein Genehmigungsverfahren für vier Windkraftanlagen in Vorberei-

tung. Trotz Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke hat die Bundeswehr der Planung zugestimmt.

Hinweise für das Genehmigungsverfahren:

Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes bezogen auf den Ort Herleshausen (Schloss Augustenau und Kirche,

Brandenburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären, FFH-Verträglichkeitsprüfung er-

forderlich

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