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5. Steckbriefe
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STECKBRIEF-VERZEICHNIS
ESW – Werra-Meißner-Kreis .............................................................................................. ............ 101
FD – Landkreis Fulda ....................................................................................................... ............ 133
HEF – Landkreis Hersfeld-Rotenburg ................................................................................ ............ 163
HR – Schwalm-Eder-Kreis................................................................................................ ............ 205
KB – Landkries Waldeck-Frankenberg............................................................................. ............ 245
KS – Landkreis Kassel ...................................................................................................... ............ 303
100
101
102
103
Kennung: ESW 02 alt: ESW 002
Arbeitsname: südöstlich Hübenberg
Kommune/n: Witzenhausen
Ortsteil/e: Berlepsch-Ellerode
Suchraum 176,60 ha
1. Planentwurf 0,00 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
22,57 ha
Windgeschwindigkeit: 6.00 m/sek bis 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Schloss Berlepsch
Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt in der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr
Naturschutzfachliche Prüfung
FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-
Wehretal
Artenschutzbelange: Gegen die Aufnahme dieser Teilfläche bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken
Sonstiges: Eine Zuwegung ist mit einer Beeinträchtigung von ca. 2000 m² Buchenwaldlebensraum möglich.
Dies liegt zwar unterhalb der Bagatellgrenze von 2500 m² nach Lambrecht & Trautner, 2007. Für diese Teil-
fläche in dem FFH-Gebiet Werra- und Wehretal wurde aber schon eine Fläche von ca. 2000 m² für die Er-
richtung von Baumhäusern am Schloss Berlepsch in Anspruch genommen. Hier würde bei einer Bewertung
kumulativer Projekte die Bagatellgrenze dann überschritten und ein FFH-Abweichungsverfahren wäre recht-
lich geboten.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Nach Abzug der Abstandspuffer zu Schloss Berlepsch und den benachbarten Wohngebäuden verbleiben
vom ursprünglichen Suchraum lediglich kleinere Restflächen im Norden und Süden. Diese liegen fast voll-
ständig im FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Das Sondergutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal ermög-
licht lediglich die Aufnahme eines 21 Hektar großen Flächenteils im südlichen Bereich des Suchraumes. Die
nördliche Restfläche ist laut Sondergutachten nicht zur Nutzung von Windenergie geeignet. Aus natur-
schutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Ausweisung der südlichen Teilfläche keine grundsätzlichen Be-
denken. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der
Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für dieses Gebiet wegen ihrer Lage in einer Hubschrauber-
Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil, um eine ab-
schließende Klärung herbeizuführen. Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regionalplaneri-
scher Sicht, da bei anderen aktuellen Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den maßgebli-
chen Stellen der Bundeswehr im konkreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu praktikablen
Lösungen geführt haben.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Abweichungsverfahren erforderlich
104
Kennung: ESW 03 alt: ESW_003
Arbeitsname: Steimel
Kommune/n: Witzenhausen
Ortsteil/e: Berlepsch-Ellerode
Suchraum 51,90 ha
1. Planentwurf 49,21 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
84,81 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6,00 m/sek
Vorstörung: A 7
Lage: Wald Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Schloss Berlepsch
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Gegen die Aufnahme dieser Fläche in die 2. Anhörung zum Teilregionalplan Energie
bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Für das Vorranggebiet ESW_03 ist seitens des Grundstückseigentümers im Rahmen der 1. Anhörung und
Offenlegung die Erweiterung der ursprünglichen Vorrangfläche nach Nordosten beantragt worden. Das vom
IWES Kassel als belastbar bestätigte Windgutachten bescheinigt ausreichende Windhöffigkeit. Das Vor-
ranggebiet vergrößert sich um knapp 36 ha. Zwischenzeitlich ist das immissionsschutzrechtliche Genehmi-
gungsverfahren für den Betrieb von 5 Windkraftanlagen eingeleitet worden, das kurz vor seinem Abschluss
steht. Gegenüber der Regionalplanung wurden seitens der Fachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken aus
naturschutzfachlicher Sicht geäußert. Die Klärung der Rotmilan-Problematik erfolgt im Genehmigungsver-
fahren.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
105
Kennung: ESW 05 alt: ESW_005a
Arbeitsname: entlang der Landesgrenze
Kommune/n: Witzenhausen
Ortsteil/e: Ziegenhagen
Suchraum 435,32 ha
1. Planentwurf 79,24 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
33,96 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.75 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Freizeiteinrichtungen: Jugendwaldheim Steinberg (Niedersachsen) - Abstand von 800 m eingehalten, Natur-
freundehaus Steinberg wird nicht mehr genutzt
Radaranlage militärisch: Fläche liegt innerhalb des 50 km-Radius der Radar-Anlage Auenhausen
Naturschutzfachliche Prüfung
FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenverkleinerung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Wer-
ra-Wehretal
Artenschutzbelange: Nördlich dieser Fläche befindet sich auf niedersächsischem Gebiet ein regelmäßig be-
setzter Schwarzstorch-Horst. Die Fläche liegt innerhalb des von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogel-
schutzwarten empfohlenen Mindestabstandes von 3000m zu einem Schwarzstorchhorst. Da sich südlich an-
grenzend an die Fläche ESW_005a kleine Bachtäler mit geeigneten Nahrungshabitaten befinden, bestehen
aus artenschutzrechtlichen Gründen erhebliche Bedenken gegen eine Ausweisung dieser Fläche als Vor-
ranggebiet für Windenergie.
Sonstiges: Das nachträgliche Gutachten zum FFH-Gebiet "Werra- und Wehretal" hat für die neu abgegrenz-
te Fläche keine Beeinträchtigung der LRT ergeben. Eine Erschließung vom Westen über niedersächsisches
Gebiet ist ohne Beeinträchtigungen von LRT und Arthabitaten möglich.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Im Zuge des Sondergutachtens zum FFH-Gebiet Werra- und Wehretal wurden im Vorranggebiet ESW_05
größere Bereiche des geschützten Lebensraumtyps „Hainsimsenbuchenwald“ kartiert, die für eine Wind-
energienutzung nicht in Anspruch genommen werden dürfen und daher zu einer Verkleinerung des Vor-
ranggebietes geführt haben. Im Gegenzug können im Westen an der Landesgrenze kleine Flächen außerhalb
der geschützten Lebensraumtypen dazugewonnen werden. Die artenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich
eines Schwarzstorchhorstes auf niedersächsischer Seite sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu
klären.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
106
Kennung: ESW 06 alt: ESW_006
Arbeitsname: Eichholz
Kommune/n: Neu-Eichenberg,
Ortsteil/e: Hermannrode, Hebenshausen
Suchraum 607,20 ha
1. Planentwurf 35,09 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
34,60 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 7,00 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Burg Arnstein im Südosten (in rund 4000m Entfernung)
Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt im Randbereich der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Gegen die Ausweisung dieser Teilfläche, die sich außerhalb des FFH Gebietes befin-
det, bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Gegenüber der ersten Offenlegung bleibt die Fläche, bis auf eine geringfügige Flächenverkleinerung durch
Bereinigung der Siedlungsabstände, unverändert. Das Vorranggebiet liegt im nördlichen Teil des Suchrau-
mes außerhalb des FFH-Gebietes. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Beden-
ken. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte liegt das Vorranggebiet eher ungünstig. Da im Werra-
Meißner-Kreis jedoch nur wenige Bereiche überhaupt für eine Windenergienutzung in Betracht kommen,
bleibt die Fläche als Vorranggebiet für die 2. Offenlage erhalten. Die Fläche liegt im randlichen Bereich ei-
ner Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke, wobei im Rahmen einer Sachstandsklärung mit dem Heeresflug-
platz Fritzlar Spielraum für einen Kompromiss signalisiert wurde.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert.
107
Kennung: ESW 07 alt: ESW_007
Arbeitsname: Stürzlieder Berg
Kommune/n: Neu-Eichenberg
Ortsteil/e: Eichenberg
Suchraum 48,40 ha
1. Planentwurf 0,00 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
45,30 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Burg Arnstein im Westen in gut 600m Entfernung, Burg Hanstein im Südosten in gut 1800m Ent-
fernung
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Die Fläche erstreckt sich entlang der ehemaligen Grenze zur DDR, die hier auf östli-
cher Seite naturschutzfachlich bedeutsame Grünlandflächen aufweist. Ein mit Gehölzen bewachsenes Bach-
tal und ein kleiner Wald gliedern die Offenlandfläche. Die naturschutzfachlichen Bedenken werden zurück-
gestellt.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Im Rahmen der erneuten Überprüfung der Suchraumkulisse hat die Fachbehörde im Fall des Suchraums
ESW_007 ihre ursprünglichen Bedenken zurückgestellt. Die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbeson-
dere bezüglich der extensiven Nutzungsstruktur dieses Bereiches im Rahmen des "Grünen Bandes" sowie
denkmalpflegerischer Aspekte (Sichtbeziehung zu Burg Arnstein), sind im nachfolgenden Zulassungsver-
fahren zu klären.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären
108
Kennung: ESW 12a alt: ESW_012a
Arbeitsname: Hausfirste
Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald
Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald
Suchraum 790,39 ha
1. Planentwurf 197,90 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
225,65 ha
Windgeschwindigkeit: 6.25 m./sek bis unter 6.75 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Turm und Berggaststätte Bilstein in rund 600 m Entfernung
Zuständigkeitsbereich Fritzlar: nördlicher Teilbereich liegt in einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bun-
deswehr
Naturschutzfachliche Prüfung
FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-
Wehretal
Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate:
Größe Teilbereiche sind hier grundsätzlich als Flächen für Windkraftanlagen aus Gebietsschutzsicht geeig-
net. Im Südosten liegt ein kleinerer Birken-Moorwald (LRT 91D0) und kleinere Borstgrasrasen (LRT
6230*). Der Bau von Windenergieanlagen erfordert im Umfeld des Moorwaldes und der Borstgrasrasen
(feuchte Variante) eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen. Der Bau von Windenergieanlagen darf
die hydrologischen Verhältnisse für diese Lebensräume nicht beeinträchtigen. Bei Aussparung der vorkom-
menden kartierten Lebensräume und Jagdhabitate eigenen sich grundsätzlich größere Teilbereiche in dem
Suchraum für Windkraftanlagen
Artenschutzrechtliche Bewertung:
Nach den hier vorliegenden Daten ist artenschutzrechtlich das Schwarzstorchbrutpaar (ggf. 2 Brutpaare)
westlich des geplanten Vorranggebietes im Bereich der „Eulenkammer“ von besonderer Bedeutung. Der
Rand des 3 km Radius um den / die Horst(e), der von WKA freigehalten werden soll, tangiert den westlichs-
ten Zipfel des Vorranggebietes. Nach Daten der VSW handelt es sich um ein Schwarzstorchrevier, das seit
2002 durchgängig besetzt ist und um einen „Qualitätsgesicherten Schwarzstorch Horst“, der auch im Arten-
hilfskonzept für den Schwarzstorch 2011 enthalten ist. Auf Grund der örtlichen Situation (insbesondere La-
ge der Gewässer) ist für eine Beurteilung der Eingriffswirkungen der geplanten WKA eine Funktionsraum-
analyse erforderlich. Gegen eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach
den z. Z. vorliegenden Kenntnissen aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Diese
Bewertung gilt auch für die Teilflächen ESW 12b und ESW 12c.
Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan:
Grundsätzliche Eignung größerer Bereiche für den Bau von Windenergieanlagen, wenn eine Zuwegung oh-
ne erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele gefunden wird. Im Bereich der LRT Moorbirkenwald und
Borstgrasrasen (feuchte Variante) ist eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen erforderlich.
Sonstiges: Bewertung der Zuwegung: Die Zuwegung zu dieser Teilfläche ist über Großalmerode Gießenha-
gen grundsätzlich möglich. Innerhalb des Suchraumes ist noch genauer zu prüfen, ob die Erschließung der
möglichen Einzelstandorte ohne Beeinträchtigungen von LRT umsetzbar ist.
109
Forstfachliche Prüfung
Wald mit Erholungsfunktion Stufe 1: betroffen
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet ESW 12a befindet sich im FFH-Gebiet Werra- und Wehretal. Da eine Beeinträchtigung
der Erhaltungsziele nicht zu erwarten ist, nahm das Gebiet bereits an der 1. Offenlegung teil. Das zwischen-
zeitlich vom Regierungspräsidium Kassel in Auftrag gegebene Sondergutachten zum FFH-Gebiet Werra-
und Wehretal bestätigt die grundsätzliche Eignung der Fläche. Zwischenzeitlich ist ein BImSch-Verfahren
für 10 Windkraftanlagen sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Vorbereitung. Die Fläche vergrößert
sich durch den Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes nach Überprüfung durch die Fachbehörde.
Der nördliche Teilbereich (ca. 50% der Fläche) liegt innerhalb einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke, dem
Vorranggebiet wurde im Rahmen der Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar Spielraum für ei-
nen Kompromiss in Aussicht gestellt.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr wegen Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ist emp-
fehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
110
Kennung: ESW 12b alt: ESW_012
Arbeitsname: Langenberg
Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald, Witzenhausen
Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald, Dohrenbach
Hundelshausen
Suchraum
1. Planentwurf
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
173,82 ha
Windgeschwindigkeit: 5,75 m/sek bis unter 6.5 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-
Wehretal
Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate:
Große Teile des Suchraumes sind kein LRT und damit grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanla-
gen geeignet. Im mittleren Bereich finden sich kleinflächig Borstgrasrasen und kleinere Seen die dem Le-
bensraum 3150 (natürliche eutrophe Seen mit Unterwasservegetation) zugeordnet wurden. Diese Flächen
sind als Windkraftvorrangflächen auszuschließen. Weiterhin kommen in der Fläche auch zwei Zwischen-
moore vor. Dieser in Hessen äußerst seltene LRT darf keinesfalls beeinträchtigt werden. Bei der möglichen
Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld der kartierten wassergeprägten Lebensräume (Eutrophe
Seen, Borstgrasrasen, Zwischenmoore) ist eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen geboten
Artenschutzrechtliche Bewertung: siehe Hinweis unter 12a
Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan:
Aufnahme größerer Teilbereiche möglich. Im Umfeld der den wassergeprägten Lebensräume ist eine Prü-
fung der Hydrologie geboten. Hinsichtlich der Zuwegung sind Varianten zu finden, die keine Beeinträchti-
gungen von Lebensräumen hervorrufen. Innerhalb des Suchraumes sind wahrscheinlich größere Aus- und
Neubauten von Wegen erforderlich.
Sonstiges: Bewertung der Zuwegung: Eine Erschließung von Osten aus ist möglich, wenn erhebliche Beein-
trächtigungen der Schutzziele ausgeschlossen werden können. Innerhalb des Suchraumes sind jedoch Wege-
ausbauten und Neubauten im größeren Umfang erforderlich. Hier ist zu prüfen, ob diese auch außerhalb von
LRT durchgeführt werden können.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Aufnahme des Vorranggebietes erfolgte nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Gegen eine
Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen
aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
111
Kennung: ESW 12c alt: ESW_012
Arbeitsname: Schwarzenberg
Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald
Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald
Suchraum
1. Planentwurf
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
28,57 ha
Windgeschwindigkeit: 5.7 m/sek bis unter 6.00 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-
Wehretal
Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate: 23% der Fläche sind Lebensraumtyp und
24 % der Fläche geeignete Habitate für Federmäuse. Im östlichen Bereich liegen größere Nadelwaldbereiche
die kein Lebensraumtyp sind und auch keine geeigneten Fledermaushabitate. Die geeignete Fläche ist aller-
dings relativ klein und erreicht nicht die Mindestgröße von 15 ha.
Artenschutzrechtliche Bewertung: siehe Hinweis unter 12a
Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan: Aufnahme der kleineren Teilfläche möglich. Hier ist ggf.
auch die Aufnahme einer Fläche unter 15 ha sinnvoll, wenn diese im Zusammenhang mit der Fläche 12a be-
plant wird.
Bewertung der Zuwegung: Eine Zuwegung von Osten aus ist ohne Beeinträchtigung von LRT und Arthabi-
taten möglich. Innerhalb der Nadelholzbestände sind Wegeneubauten erforderlich, die aber keine Schutzzie-
le des FFH-Gebietes berühren würden.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Aufnahme des Vorranggebietes erfolgte nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Gegen eine
Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen
aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
112
Kennung: ESW 14 alt: ESW_014
Arbeitsname: westl. Kreideberg; Wälder zwischen Helsa
und Nieste
Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald
Ortsteil/e: Wälder zwischen Helsa und Nieste
Suchraum 451,51 ha
1. Planentwurf 179,80 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
193,42 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek;
5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Gegen eine Ausweisung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken, so-
fern keine geschützten Biotope (z. B. kleinflächig vorhandene Moore) in Anspruch genommen werden.
Forstfachliche Prüfung
Forstl. Restriktionen: Innerhalb des Suchraumes befinden sich kleinflächig: „seltene Waldgesellschaften“
(Moorstandorte mit Moorbirke).
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet ist weiterhin für die 2. Offenlegung vorgesehen, wobei artenschutzrechtliche Fragen hin-
sichtlich des Schwarzstorchs und seiner Funktionsbeziehungen entweder im Rahmen der Anhörung oder in
späteren Genehmigungsverfahren geklärt werden müssen. Das Vorranggebiet vergrößert sich durch den
Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes. Im südlichen Bereich erfolgt Anpassung an den zwi-
schenzeitlich aktualisierten Siedlungsbestand.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären
113
Kennung: ESW 15 alt: ESW_015
Arbeitsname: Rosskopf
Kommune/n: Bad Sooden-Allendorf
Ortsteil/e: Bad Sooden-Allendorf
Suchraum 136,58 ha
1. Planentwurf 0,00 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
25,48 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Freizeiteinrichtungen: Aussichtsturm Roßkopf im Südwesten (gut 400 m)
Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr
Naturschutzfachliche Prüfung
FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-
Wehretal
Artenschutzbelange: Gegen eine Aufnahme dieser Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken aus Gründen des Artenschutzes.
Sonstiges: Vom Süden aus gibt es eine Zuwegung, die nur in Teilbereiche Fledermaushabitate berührt. In-
nerhalb des Gebietes ist darauf zu achten, dass kein Wegeausbau in die relevanten Fledermaushabitate er-
folgt. Im nördlichen Bereich sind Wegeausbauten zur Erschließung außerhalb von Fledermaushabitaten
wahrscheinlich erforderlich
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Nach Beurteilung des gesamten Suchraumes im Rahmen des Sondergutachtens zum FFH-Gebiet-Werra-
Wehretal wird die nördliche Teilfläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung in die 2. Anhörung und
Offenlegung des Regionalplanentwurfs gegeben. Der südliche Teil des Suchraumes ist nach dem Avifauna-
Gutachten des HMWVL, dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde sowie dem Sondergutachten zum FFH-
Gebiet-Werra-Wehretal als Vorranggebiet für Windenergienutzung ungeeignet. Die Fläche liegt innerhalb
der Hubschrauber-Tiefflugstrecke, im Rahmen der Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar
wurde Spielraum für einen Kompromiss in Aussicht gestellt.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
114
Kennung: ESW 18 alt: ESW_018
Arbeitsname: Hirschberg
Kommune/n: Großalmerode, Helsa; (Großalmerode),
Helsa
Ortsteil/e: Großalmerode, Rommerode, Wickenrode;
(Rommerode), Wickenrode
Suchraum 50,65 ha
1. Planentwurf 50,65 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
0,00 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek;
5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung: Tagebauflächen
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Vorbehalt Lagerstätte: Braunkohle (KRS 141 und KRS 1528), kein absehbarer Abbaubedarf, Abstimmung
mit dem Abbauunternehmen im späteren Genehmigungsverfahren erforderlich
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Wie bereits in der Stellungnahme zur 1. Offenlage ausgeführt, befindet sich am
Hirschberg innerhalb des Suchraumes ein langjährig, stetig besetzter Rotmilan-Brutplatz, der auch 2014
wieder besetzt war. Dieses Rotmilan-Brutrevier ist auch im Hessischen Artenhilfskonzept für den Rotmilan
als GPS verorteter Horst erfasst. 2014 wurde im Rahmen einer Erfassung zu einem in der Nähe geplanten
Windpark dokumentiert, dass der westliche Teil des Suchraumes als Nahrungshabitat durch dieses Brutpaar
genutzt wurde. Des Weiteren gibt es dort naturschutzfachlich bedeutsame Laubwaldbestände (u.a. Wald-
meister-Buchenwald), mit eingestreuten starken Totholzbäumen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
sind diese Bereiche als Lebensraum u. a. für Fledermäuse besonders geeignet. Südöstlich bei Friedrichs-
brück befindet sich der Horst eines Schwarzstorches. Der Suchraum liegt innerhalb des 3000m Puffers um
diesen Horst. Aus den vorgenannten Gründen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die Auswei-
sung dieser Fläche als „Vorranggebiet für Windenergie“ weiterhin erhebliche Bedenken.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Bei dem Gebiet ESW 18 handelt es sich um ein traditionell besetztes Rotmilan-Brutrevier, in dem sich ein
GPS-verorteter Rotmilanhorst aus dem Artenhilfskonzept befindet, dessen Brutplatz in enger Nachbarschaft
zur Fläche liegt. Aufgrund einer Kumulation weiterer Probleme, die für eine Umsetzung des Gebietes große
Schwierigkeiten erwarten lassen (ungeeignete Untergrundverhältnisse aufgrund von früherem Braunkohle-
abbau, anderweitige natur- und artenschutzrechtliche Fragen), wird seitens der Regionalplanung auf die
Ausweisung der Fläche für die 2. Anhörung und Offenlegung verzichtet.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
115
Kennung: ESW 19 alt: ESW_019
Arbeitsname: Rohrberg
Kommune/n: Hessisch Lichtenau
Ortsteil/e: Hessisch Lichtenau
Suchraum 69,55 ha
1. Planentwurf 69,55 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
69,55 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: In den umliegenden Waldbereichen sind Vorkommen des Schwarzstorches bekannt.
Ein Brutplatz ist u.a. im Artenhilfskonzept für den Schwarzstorch erfasst. Dieser naturschutzfachlichen
Sachverhalte obliegen der vertiefenden Prüfung eines Zulassungsverfahrens.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet ist mit fünf geplanten Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren, dort erfolgt die
Klärung der noch offenen artenschutzrechtlichen Fragestellungen insbesondere zum Schwarzstorch.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
116
Kennung: ESW 32 alt: ESW_032
Arbeitsname: Eisberg
Kommune/n: Hessisch Lichtenau, Waldkappel
Ortsteil/e: Reichenbach, Hetzerode
Suchraum 38,64 ha
1. Planentwurf 38,63 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
36,71 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Freizeiteinrichtungen: Jugendlager „Große Steine“ im Nordosten in 600 m Entfernung
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Der Suchraum liegt innerhalb des nach den Empfehlungen der Länder-
Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarte empfohlenen Ausschlussbereiches von 3 km um einen auch im
Gutachten zum LEP erfassten Schwarzstorchhorst. Es ist davon auszugehen, dass Nahrungshabitate nörd-
lich, westlich und nordöstlich des Suchraumes liegen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen erhebliche
Bedenken.
Forstfachliche Prüfung
Forstl. Restriktionen: Die sehr kleine Vorschlagsfläche weist nur im östlichen Teil eine größere Wind-
wurffläche auf. Der übrige Bereich wird überwiegend von Fichtenbeständen jüngeren bis mittleren Alters
geprägt. Bei dieser Vorschlagfläche ist ein starker Konflikt mit dem Erholungsverkehr und der touristischen
Entwicklung des Nahbereiches, dem Stadtteil Reichenbach, absehbar. Ein noch junger Premiumweg führt
auf den Höhenzügen rund um Reichenbach und würde wie die Ortslage Reichenbach durch WKA auf dem
südlich gelegenen Eisberg sehr beeinträchtigt.
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet liegt laut Avifauna-Gutachten der Landesregierung im Einflussbereich eines Schwarz-
storch-Vorkommens. Nach aktuellem Datenmaterial der Staatlichen Vogelschutzwarte ist der Schwarz-
storch-Horst jedoch nicht bestätigt, so dass die artenschutzrechtlichen Bedenken im späteren Genehmi-
gungsverfahren geklärt werden können. Die geringfügige Flächenverkleinerung resultiert aus kartographi-
scher Bereinigung der Siedlungsabstände.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
117
Kennung: ESW 35 alt: ESW_035
Arbeitsname: nördlich Netra, südlich Graburg
Kommune/n: Ringgau, Weißenborn
Ortsteil/e: Netra, Rittmannshausen, Röhrda,
Suchraum 253,98 ha
1. Planentwurf 215,27 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
216,89 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Wasserschloss Netra 1000 m südlich
Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt in einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Der Suchraum liegt südlich angrenzend an das Naturschutzgebiet „Graburg“, das auch
Teil des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn“ ist. Das NSG „Graburg“ sowie das östlich
gelegene NSG „Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg“ , das ebenfalls Teil des FFH-Gebietes „Kalkber-
ge bei Röhrda und Weißenborn“ ist, sind Teil eines Muschelkalkrückens, der neben steilen Hanglagen auch
viele zerklüftete Bereiche mit Felsspalten und Höhlen aufweist. Deshalb sind auch nicht touristisch er-
schlossene Höhlen als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes benannt. Im Rahmen des "Gutachten zur Datenver-
dichtung zum Vorkommen von Fledermäusen der Anhänge II und IV ", Artgutachten 2006 im Auftrag von
Hessen-Forst FENA Naturschutz wurden auch in diesem Gebiet Untersuchungen vorgenommen. In diesem
Gutachten wird als Ergebnis festgehalten, dass das Fangergebnis zusammen mit der großen Anzahl an ge-
fangenen Anhang II Arten (64) die überregionale Bedeutung dieses Winterquartiergebietes verdeutlicht
(S.80). Nach dem Fledermausgutachten zum LEP wurden für das MTB 4825 III und IV 13 bzw. 14 Fle-
dermausarten nachgewiesen, weshalb diese Bereiche auch mit einem hohen Konfliktpotenzial in Bezug auf
die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Im angrenzenden FFH-Gebiet gibt es auch die ein-
zigen Nachweise der "Kleinen Hufeisennase" für Hessen, einer in Hessen vom Aussterben bedrohten Art.
Der überwiegende Teil dieses Suchraumes ist Wald z. T. Laub- z.T. Nadelwald. Eingestreut darin sind
landwirtschaftliche Flächen (Grünland und Acker). Diese gekammerten Offenlandflächen sind als Jagdhabi-
tate insbesondere auch für Fledermäuse besonders attraktiv. Des Weiteren gibt es sowohl im Waldgebiet der
Graburg (östlich des Suchraumes) als auch westlich traditionell besetzte Rotmilanbrutreviere. Ebenfalls
westlich des Suchraumes gibt es ein traditionell besetztes Uhu-Brutrevier (2012 Brutnachweis - 1 Jungvo-
gel). Aus den vorgenannten Gründen bestehen gegen die Ausweisung dieses Suchraumes aus naturschutz-
fachlicher Sicht erhebliche Bedenken.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das gesamte Vorranggebiet ist trotz naturschutzfachlicher Bedenken weiterhin für die 2. Anhörung und Of-
fenlage vorgesehen, da aus Sicht der Regionalplanung die Aspekte Fledermausschutz und Avifauna bislang
nicht hinreichend untersucht sind, so dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Verzicht auf das Gebiet
führen können. Wegen der Nachbarschaft zum FFH-Gebiet und NSG ist in einem späteren Genehmigungs-
verfahren ohnehin eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, in der die aufgeführten Bedenken, auch hin-
118
sichtlich des im Avifauna-Konzept der Fachbehörde neu kartierten Uhu-Brutplatzes am Rand der Fläche, ei-
ner Klärung zugeführt werden müssen. Die geringfügige Vergrößerung der Fläche resultiert aus dem Entfal-
len eines forstfachlichen Ausschlussgrundes. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz
Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für den nordwestlichen
Teil dieses Gebietes wegen ihrer Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das
komplette Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil, um eine abschließende Klärung herbeizuführen.
Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regionalplanerischer Sicht, da bei anderen aktuellen
Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den maßgeblichen Stellen der Bundeswehr im kon-
kreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu praktikablen Lösungen geführt haben.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich,
Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (z.B. Wasserschloss Netra) sowie des Bodendenkmalschutzes sind auf
der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären
119
Kennung: ESW 38 alt: ESW_038
Arbeitsname: Sennigholz
Kommune/n: Ringgau
Ortsteil/e: Rittmannshausen
Suchraum 61,80 ha
1. Planentwurf 61,80 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
53,05 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Der Suchraum liegt südlich angrenzend an das NSG „Dreiherrenstein-Eschenberg-
Kreutzerberg“ , das Teil des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn“ ist. Das NSG ist Teil
eines Muschelkalkrückens, der neben steilen Hanglagen auch viele zerklüftete Bereiche mit Felsspalten und
Höhlen aufweist. Deshalb sind auch nicht touristisch erschlossene Höhlen als Erhaltungsziel des FFH-
Gebietes benannt. Im Rahmen des "Gutachten zur Datenverdichtung zum Vorkommen von Fledermäusen
der Anhänge II und IV ", Artgutachten 2006 im Auftrag von Hessen-Forst FENA Naturschutz wurden auch
in diesem FFH-Gebiet Untersuchungen vorgenommen. In diesem Gutachten wird als Ergebnis festgehalten,
dass das Fangergebnis zusammen mit der großen Anzahl an gefangenen Anhang II Arten (64) die überregi-
onale Bedeutung dieses Winterquartiergebietes verdeutlicht (S.80).
Im nördlich angrenzenden NSG. „Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg“ befindet sich ein traditionell
besetzter Uhu Brutplatz (2012 – 2 Jungvögel). Es ist davon auszugehen, dass der Buchenwald des Suchrau-
mes zum Jagdhabitat des Uhus gehört. Aus den vorgenannten Gründen bestehen gegen die Ausweisung die-
ser Fläche als Vorranggebiet für Windkraft erhebliche Bedenken.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet ist trotz naturschutzfachlicher Bedenken weiterhin für die 2. Anhörung und Offenlage
vorgesehen, da aus Sicht der Regionalplanung die Aspekte Fledermausschutz und Avifauna bislang nicht
hinreichend untersucht sind, so dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Verzicht auf das Gebiet füh-
ren können. Seitens der ONB wird die Fläche, die südlich des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Röhrda und
Weißenborn“ und des NSG „Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg“ (das innerhalb des FFH-Gebietes
liegt) aus landschaftsstrukturellen Gründen abgelehnt. Darüber hinaus wird ein erhöhtes Konfliktpotential
für Fledermaus (Winterquartiere) und Uhu (Jagthabitat) gesehen. Wegen der Nachbarschaft zum FFH-
Gebiet und NSG ist in einem späteren Genehmigungsverfahren ohnehin eine Verträglichkeitsprüfung erfor-
derlich, in der die aufgeführten Bedenken einer Klärung zugeführt werden müssen. Die geringfügige Flä-
chenverkleinerung resultiert aus einer Anpassung an den aktualisierten Siedlungsbestand von Rambach.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
120
Kennung: ESW 40 alt: ESW_B_01; ESW_040
Arbeitsname: Höhlerberg
Kommune/n: Sontra
Ortsteil/e: Heyerode; Diemerode, Stadthosbach,
Thurnhosbach
Suchraum 25,64 ha
1. Planentwurf 82,67 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
66,91 ha
Windgeschwindigkeit: < 5,75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung: 8 genehmigte WKA
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet ESW 40 ist im westlichen Bereich erweitert worden, nachdem die Windhöffigkeit dieses
Teilbereichs gutachterlich bestätigt und vom IWES Kassel auf Plausibilität überprüft worden ist. Zwischen-
zeitlich wurden die naturschutzfachlichen Bedenken hinsichtlich des Rotmilan-Konfliktpotentials zurückge-
stellt und die Errichtung und der Betrieb von fünf Windkraftanlagen innerhalb dieses erweiterten Vorrang-
gebietes genehmigt.
Die Bestandsfläche ESW_B_01 in Sontra-Heyerode ist als Ergebnis des zwischenzeitlich abgeschlossenen
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens um etwa 60 % verkleinert worden, da artenschutz-
rechtliche Belange einer Genehmigung der gesamten Fläche entgegenstanden. Die verbleibende Fläche, in
der 3 Anlagen genehmigt worden sind, wird nun mit dem direkt im Westen angrenzenden Gebiet ESW 40
zu einem Vorranggebiet mit dessen Kennung verbunden.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
121
Kennung: ESW 41 alt: ESW_041
Arbeitsname: bei Holzkopf und Mosenberg
Kommune/n: Waldkappel
Ortsteil/e: Stolzhausen
Suchraum 20,81 ha
1. Planentwurf 6,21 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
0,00 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Lage in bedeutsamen Vogelzugkorridor ausgehend vom Schemmer Grund; Wochen-
stube Braunes Langohr am Mosenberg. Aus v. g. Gründen bestehen erhebliche naturschutzfachliche Be-
denken.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die Streichung des Vorranggebietes ESW 41 sowie des mit ihm verbundenen Flächenteils HEF 01 im
Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird notwendig durch die Überprüfung des Umfassungs-Aspektes in Bezug
auf die Ortslagen Waldkappel-Stolzhausen und Gehau. Dadurch ergibt sich ebenfalls eine Entlastung für
die Ortslagen Cornberg-Königswald und Rockensüß sowie Rotenburg-Dankerode und Seifertshausen im
Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Gegen die ursprüngliche Fläche bestanden darüber hinaus erhebliche natur-
schutzfachliche Bedenken aufgrund ihrer Lage in einem überregional bedeutsamen Vogelzugkorridor.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
122
Kennung: ESW 41a alt: ESW 41a, Fläche ist in
der Karte als ESW 41 be-
zeichnet
Arbeitsname: Stölzinger Höhe
Kommune/n: Waldkappel
Ortsteil/e: Schemmern
Suchraum
1. Planentwurf
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
19,30 ha
Windgeschwindigkeit: lt. Windgutachten mind 5.75 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Für dieses Gebiet werden z. Z. Flächennutzungspläne erstellt. Gegen eine Ausweisung
der Fläche bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen
Bedenken.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet ist als interkommunales Vorranggebiet von Spangenberg und Waldkappel in Verbindung
mit HR 62 zu betrachten. Die Fläche ist in der 1. Offenlegung fälschlicherweise nur dem Schwalm-Eder-
Kreis zugerechnet worden und wird nun für die 2. Offenlegung in beiden Kreisen berücksichtigt (s. HR 62),
die naturschutzfachlichen Belange werden z. Z. im Bauleitplanverfahren geprüft.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
123
Kennung: ESW 46 alt: ESW_046
Arbeitsname: südwestlich Grandenborn
Kommune/n: Sontra
Ortsteil/e: Breitau, Ulfen
Suchraum 111,30 ha
1. Planentwurf 0,00 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
30,79 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Forstfachliche Prüfung
Wasserrechtliche Prüfung
siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere
Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Das Vorranggebiet ist
in den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Aus-
nahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche befindet sich im Bereich der Vogelschutzgebiete „Felsklip-
pen im Werra-Meißner-Kreis“ und „Rendaer Höhe“. Nach Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fach-
behörde verbleibt von dem Suchraum eine Restfläche von 30,79 ha im südlichen Bereich. Eine weitere de-
taillierte Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der
Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
124
Kennung: ESW 47 alt: ESW_047
Arbeitsname: südlich Grandenborn
Kommune/n: Ringgau
Ortsteil/e: Grandenborn
Suchraum 112,37 ha
1. Planentwurf 112,37 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
66,23 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Insgesamt ist der geplante Windpark aus Schutzgebietssicht äußerst kritisch zu bewer-
ten. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele im Vogelschutzgebiet „Rendaer Höhe“ aber auch in
den FFH-Gebieten „Werra- und Wehretal“, "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung“ und
„Boyneburg und Schickeberg bei Breitau“ (Großes Mausohr) sind nicht auszuschließen. Eine FFH-
Verträglichkeitsprüfung, die eindeutig klar stellt, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind,
ist daher erforderlich. Dabei sind die o.g. Punkte (incl. Der möglichen kumulativer Wirkungen) zu betrach-
ten. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen, ist ein FFH-Ausnahmeverfahren zwingend.
Seitens der Oberen Naturschutzbehörde bestehen erhebliche Bedenken.
Wasserrechtliche Prüfung
komplette Lage im WSG Nr. 636-019
Kernaussagen der Stellungnahme des HLUG (vom 21.04.2010; Az.: 89-0710-5/10) beinhaltet hydrogeologi-
sche Bewertung zur Quelle Breitau (Kressenteichquelle): Stellungnahme bezieht sich auf die "Errichtung
von Windenergieanlagen im Wasserschutzgebiet für die vorgenannte Quelle südlich der Ortslage Ringgau-
Grandenborn. Das Vorhaben reicht bis zu 800 m an die westsüdwestlich gelegene Kressenteichquelle
Breitau heran. Die Quelle entspringt als Schichtquelle an der Grenze des Grundwassergeringleiters "Oberer
Buntsandstein" zum Kluft-/Karstgrundwasserleiter "Unterer Muschelkalk". Das Einzugsgebiet entspricht der
als Schutzzone II abgegrenzten Hochfläche des Ringgaus im Osten. In den Hochlagen steht der Kluft-
/Karstgrundwasserleiter "Oberer Muschelkalk" unter geringmächtiger quartärer Überdeckung an (in NW-
SW-streichenden schmalen Gräben auch "Unterer Keuper"), in den Taleinschnitten (Eistal, Rendatal) der
Untere Muschelkalk. Der dazwischen liegende "Mittlere Muschelkalk" hat zwar eine relativ geringe Durch-
lässigkeit, was lokalen Stockwerksbau bedingt. Er ist jedoch durch die tektonische Beanspruchung mit
"Oberem" und "Mittlerem Muschelkalk" hydraulisch verbunden, so dass man großräumig von einem
Grundwasserleiter im Muschelkalk sprechen kann. Zwischen den Ortschaften Grandenborn und Breitau be-
findet sich eine nach SW abtauchende Muldenachse einer NE-SW-streichenden Großmulde, die die Ursache
für die Konzentration des Quellaustrittes (mit einer Schüttung von durchschnittlich 318 l/s) in Breitau aus
einem sehr großen Einzugsgebiet ist. Die geschilderten geologischen bzw. hydrogeologischen Gegebenhei-
ten zeigen, dass ein einmal in den Kluft-/Karstgrundwasserleiter versickerter Schadstoff hier nicht mehr zu
entfernen ist und der Fassungsanlage in sehr kurzer Zeit zuströmt. Wenn schützende Deckschichten fehlen
oder entfernt sind, bieten die geologischen Gegebenheiten keinerlei Schutz vor Grundwasserverunreinigun-
gen. Dies ist bei einer Gründung auf den anstehenden Fels, wie es hier erforderlich ist, bei den Bauarbeiten
125
der Fall. Bei der technischen Maßnahme einer sofortigen Versiegelung der Baugrube mit Magerbeton und
dem anschließenden Bau des Fundamentes verbleibt die offene Frage, wie bei einer Havarie in der Anlage
auslaufende Schadstoffe von einem Eindringen in den Untergrund am Rande des Fundamentes abgehalten
werden. Weiterhin ergeht aus der Stellungnahme hervor, dass ebenfalls während der Bau- und Wartungsar-
beiten auch sämtliche Zuwegungen von der Gefahr eines Versickerns von Schadstoffen betroffen wären.
Auch hier ist die natürliche Schutzwirkung fast überall so gering, dass sie keine Möglichkeiten zur Behe-
bung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen bietet. Die Kressenteichquelle ist für die regionale
Trinkwasserversorgung von Bedeutung, aufgrund der beträchtlichen Quellwassernutzung. Es liegen Wasser-
rechte mit einem Entnahmeumfang von 980.000 m³/a vor. Zusätzlich verfügt diese Quelle über ausreichende
Dargebotsreserven. Sollte diese Quellwassernutzung durch Schadstoffeinträge außer Kraft gesetzt werden,
gibt es keine gleichwertige alternative Wasserversorgungsmöglichkeit.
Zusatzinformation aus dem hydrogeologischen Gutachten des HLfB (Az.: 341-160/82 Ka-Wg/Zz vom
21.03.1983), welches in der Stellungnahme des HLUG (vom 21.04.2010; Az.: 89-0710-5/10) zugrunde ge-
legt worden ist. "Hydrogeologisches Gutachten zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen
Röhrda der Gemeinde Ringgau, Werra-Meißner-Kreis": Der Brunnen liegt rd. 100 m südwestlich der Orts-
lage Röhrda in einem SW-NO verlaufenden Taleinschnitt an dem zum Netra-Tal hin abfallenden Steilhang
der Ringgau-Hochfläche. Mit der Brunnenbohrung wurde unter 2 m mächtigen tonigen Lehmen mit Mu-
schelkalksteinen bis 59 m dolomitische Kalksteine des Unteren Muschelkalkes und bis Endteufe bei 81 m
graue, rotbraune und violett graue Tonsteine des Röt (Oberer Bundsandstein) angetroffen. Der Brunnen liegt
am N-Rand der Ringgau-Mulde, die im Wesentlichen von Gesteinen der gesamten Muschelkalkformation
aufgebaut wird. Durch schmale Keuper-Gräben/ Keuper-gefüllte Mulden wird die Muschelkalk-Mulde (vor
genannte Ringgau-Mulde) zergliedert. Im Bereich der Keuper-Gräben ist der grundwasserleitende, z.T. ver-
karstete Muschelkalk in die liegenden, schlecht wasserwegsamen Tonsteine des Röt eingesunken. Dadurch
haben sich rinnenartige in die wenig durchlässigen Sohlschichten eingelassene Sammel- und Abflusssyste-
me für das Muschelkalk-Grundwasser gebildet. Über querschlägig streichende Störungen stehen diese Sys-
teme teilweise in hydraulischer Verbindung miteinander. Das Hauptgrundwasserstockwerk, das im tieferen
Untergrund unter der Ringgau-Hochfläche entwickelt ist, entwässert am Rande der Muschelkalk-Mulde in
Form größerer Quellen/Quellgruppen (vor allem Breitau, Röhrda, Lüderbach). Daneben hat sich örtlich in
gut geklüfteten Kalksteinen des Oberen Muschelkalkes über schlecht wasserwegsamen tonig-mergeliugen
Schichten des Mittleren Muschelkalkes ein hochliegendes "schwebendes" Grundwasserstockwerk gebildet.
Die Fließgeschwindigkeit infolge der Aufweitung von Klüften durch Verkarstung zu Spalten und größeren
Hohlräumen sehr hoch. Das Reinigunsvermögen des Grundwasserleiters Muschelkalk ist deshalb äußerst
gering anzusehen. Wegen der Zerrüttung des Gebirges und Absickerns der Hauptmenge an neugebildeten
Grundwassers in tieferen Untergrund dient der örtlich vorkommende "schwebende" Grundwasserstockwerk
kaum als Puffer für von der Geländeoberfläche ausgehenden Verunreinigungen wirksam. Insgesamt liegen
deshalb im Muschelkalk-Gebiet ungünstige Untergrundverhältnisse vor und im Bereich der Keuper-Gräben,
in denen zunächst eine mehrere Meter mächtige Wechselfolge von Sandsteinen, Mergeln und Tonsteinen
des Unteren Keupers über dem Muschelkalk lagern, sind mittlere Untergrundverhältnisse anzunehmen. Da
laut Gutachten im Einzugsgebiet "ungünstige und mittlere Untergrundverhältnisse" vorliegen, sind erhebli-
che Bedenken hinsichtlich des Baus und des anschließenden Betriebes von Windkraftanlagen aufgrund einer
Gefährdung für das Grundwasser und daraus resultierend für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu be-
sorgen. Auch die Erwägung einer Einzelfallprüfung sollte aufgrund der Untergrundbeschaffenheit wenig
Aussicht auf Erfolg haben.
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die Fläche bleibt für die 2. Offenlage erhalten, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahme-
genehmigung weiterhin offen zu halten. Die erheblichen Bedenken seitens der Oberen Wasserbehörde
(TWS II) sowie artenschutzrechtliche Bedenken (Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des VSG) beste-
hen weiterhin. Die Verkleinerung der Fläche resultiert aus der Berücksichtigung eines harten naturschutz-
fachlichen Ausschlussgrundes (NSG Planung) sowie der Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbe-
hörde.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
126
Kennung: ESW 48 alt: ESW_048
Arbeitsname: östlich Renda
Kommune/n: Ringgau
Ortsteil/e: Renda
Suchraum 136,79 ha
1. Planentwurf 0,00 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
25,93 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Forstfachliche Prüfung
Wasserrechtliche Prüfung
Siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere
Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Suchraum ist in
den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Aus-
nahmegenehmigung offen zu halten. Nach Berücksichtigung von Rotmilan-Brutrevieren, die sich gemäß
dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde im nördlichen Bereich der Fläche befinden, verbleibt von dem
Suchraum eine Restfläche von 25,93 ha. Die Fläche liegt südlich des Vogelschutzgebietes „Rendaer Höhe“,
befindet sich jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der südliche Bereich der Fläche grenzt an das
FFH-Gebiet "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringau-Südabdachung". Eine weitere detaillierte Prüfung der
Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung der
Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Wasserrechtliche Sondergenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
127
Kennung: ESW 49 alt: ESW_049
Arbeitsname: Hachenberg
Kommune/n: Herleshausen
Ortsteil/e: Archfeld, Willershausen
Suchraum 104,70 ha
1. Planentwurf 84,09 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
88,45 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Creuzburg 4 km östlich
Naturschutzfachliche Prüfung
Sonstiges: Der Suchraum liegt südöstlich des Vogelschutzgebietes „Rendaer Höhe“ (Natura 2000 Gebiets
Nr.: 4926-402). Er liegt des Weiteren in einem Vogelzugkorridor zwischen dem Tal der Werra und dem
VSG „Rendaer Höhe“. Durch die Funktionsbeziehungen zum Vogelschutzgebiet können Beeinträchtigun-
gen bei Realisierung nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. In
Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der
Fläche in die Anhörung erfolgen.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die in Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens durchgeführten Untersuchungen zum Vorranggebiet
ESW 49 stützen die Befürchtung, dass sich ein sehr hohes Konfliktpotential im Zusammenhang mit Rotmi-
lan-Brutvorkommen und Nahrungsflügen abzeichnet. Weiterhin bestehen naturschutzfachliche Bedenken,
da eine Funktionsbeziehung zum Vogelschutzgebiet "Rendaer Höhe" gesehen wird und Störwirkung auf
ziehende Vogelarten und Fledermäuse erwartet werden. Da die Gesamtsituation jedoch noch nicht abschlie-
ßend geklärt ist, wird das Gebiet an der 2. Anhörung und Offenlegung teilnehmen. Bei einer etwaigen Um-
setzung ist in jedem Fall eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Die geringfügige Flächenvergröße-
rung resultiert aus der Korrektur des Siedlungsbestandes.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (Sichtbezug Creuzburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungs-
ebene zu klären
128
Kennung: ESW 50 alt: ESW_050
Arbeitsname: Rittersberg
Kommune/n: Herleshausen, Ringgau, Sontra
Ortsteil/e: Holzhausen, Renda, Ulfen
Suchraum 241,57 ha
1. Planentwurf 0,00 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
99,15 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Forstfachliche Prüfung
Wasserrechtliche Prüfung
komplette Lage im WSG Nr. 636-019
siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere
Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Suchraum ist in
den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Aus-
nahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche liegt südlich des Vogelschutzgebietes „Rendaer Höhe“, be-
findet sich jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der südliche Bereich der Fläche grenzt an das FFH-
Gebiet "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau-Südabdachung". Nach dem Avifauna-Konzept der Fach-
behörde lässt sich für diese Fläche kein deutlich erhöhtes Konfliktpotential ableiten. Eine weitere detaillierte
Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berück-
sichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage. Nach kartographischer Bereinigung ver-
bleibt von dem Suchraum eine Restfläche von 99,15 ha.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Wasserrechtliche Sondergenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich
129
Kennung: ESW 52 alt: ESW_052
Arbeitsname: östlich Willershausen
Kommune/n: Herleshausen
Ortsteil/e: Willershausen
Suchraum 129,24 ha
1. Planentwurf 67,12 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
67,12 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung: BAB 4 im Süden
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Ruine Brandenburg rd. 3 km, Schloss Augustenau rd. 2 km beide südwestlich, Creuzburg rd. 4
km nordöstlich Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Die Fläche liegt nördlich angrenzend an das Natura 2000 Gebiet 4926-305 „ Wälder
und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung“ (Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie:
Schwarzspecht, Wendehals, Neuntöter, Großes Mausohr). Sie liegt darüber hinaus in einem Vogelzugkorri-
dor mit Funktionsbeziehungen zwischen den beiden Vogelschutzgebieten „Rendaer Höhe“ (Natura 2000
Gebiets Nr.: 4926-402) und dem Vogelschutzgebiet „Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Wer-
ra“ (Natura 2000 Nr. 5026-402). Bei Realisierung der Planung können Beeinträchtigungen des oder der Vo-
gelschutzgebiete(s) nicht ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen des FFH Gebietes „Wälder und
Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung“ können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH
Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. In Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus na-
turschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung erfolgen.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die naturschutzfachlichen Bedenken zur Fläche ESW 52 hinsichtlich einer befürchteten Störung der Funkti-
onsbeziehung zwischen dem Vogelschutzgebiet „Rendaer Höhe“ und dem in der Werra-Aue sowie einer
Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese kön-
nen im Rahmen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie im nachfolgenden Genehmigungs-
verfahren geklärt werden. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der
Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für dieses Gebiet wegen ihrer Lage in einer
Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil,
um eine abschließende Klärung herbeizuführen. Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regi-
onalplanerischer Sicht, da bei anderen aktuellen Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den
maßgeblichen Stellen der Bundeswehr im konkreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu prak-
tikablen Lösungen geführt haben.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, eine frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert,
Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes bezogen auf den Ort Herleshausen (Schloss Augustenau und Kirche,
Ruine Brandenburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären.
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Kennung: ESW 53 alt: ESW_053
Arbeitsname: Hasengarten
Kommune/n: Herleshausen; Sontra
Ortsteil/e: Holzhausen, Unhausen; Blankenbach, Ulfen
Suchraum 56,73 ha
1. Planentwurf 55,94 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
55,94 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek
Vorstörung:
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt
Naturschutzfachliche Prüfung
Artenschutzbelange: Der Suchraum grenzt im Norden an das FFH-Gebiet „Wälder und Kalkmagerrasen der
Ringgau Südabdachung" an. Die Fläche liegt vollständig innerhalb des von der Länderarbeitsgemeinschaft
empfohlenen Ausschlussbereiches von 3000m zu drei Schwarzstorchhorsten, wobei sich ein Horst auf Thü-
ringer Gebiet befindet. Sie liegt des Weiteren im (artspezifischen) Puffer einer Fledermauswochenstube. Es
bestehen erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Das Vorranggebiet wird trotz naturschutzfachlicher Bedenken für die 2. Offenlegung vorgesehen, da aus re-
gionalplanerischer Sicht die Aspekte des Schwarzstorch-Schutzes sowie die etwaige Beeinträchtigung des
angrenzenden FFH-Gebietes im nachfolgenden Genehmigungsverfahren klärbar sind.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (z.B. Brandenburg im Thüringen) sind auf der nachfolgenden Ge-
nehmigungsebene zu klären
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Kennung: ESW 55 alt: ESW_055
Arbeitsname: Siegelshof
Kommune/n: Herleshausen
Ortsteil/e: Archfeld, Herleshausen, Willershausen
Suchraum 185,93 ha
1. Planentwurf 83,40 ha
Fläche zur Auf-
nahme für den 2.
Entwurf
67,38 ha
Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.75 m/sek
Vorstörung: A 4, Freileitung im Süden
Lage: Wald X Offenland X
Flächenbewertung für die 2.Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie
Regionalplanerische Prüfung
Denkmal: Schloss Augustenau rd. 1 km, Brandenburg rd. 2 km beide südlich
Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr
Naturschutzfachliche Prüfung
Die Teilfläche liegt südlich des FFH Gebietes (Natura 2000 Gebietes 4926-305) „ Wälder und Kalkmagerra-
sen der Ringgau Südabdachung“ (Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie: Schwarzspecht,
Wendehals, Neuntöter, Großes Mausohr). Sie liegt darüber hinaus in einem Vogelzugkorridor mit Funkti-
onsbeziehungen zwischen den beiden Vogelschutzgebieten „Rendaer Höhe“ (Natura 2000 Gebiets Nr.:
4926-402) und dem Vogelschutzgebiet „Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra“ (Natura
2000 Nr. 5026-402). Bei Realisierung der Planung können Beeinträchtigungen des oder der Vogelschutzge-
biete(s) nicht ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen des FFH Gebietes „Wälder und Kalkmagerrasen
der Ringgau Südabdachung“ können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH-
Verträglichkeitsprüfung ist sowohl für die Vogelschutzgebiete als auch für das FFH-Gebiet erforderlich. In
Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der
Fläche in die Anhörung erfolgen.
Forstfachliche Prüfung
Abwägung für die zweite Offenlegung:
Die naturschutzfachlichen Bedenken zum Gebiet ESW 55 hinsichtlich der Uhu- und Rotmilan-
Brutvorkommen sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese können im nachfolgenden Genehmi-
gungsverfahren, sowie im Rahmen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung geklärt werden. Die Flä-
chenverkleinerung resultiert aus der Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbehörde (Pufferung
Rotmilan-Horst). Zwischenzeitlich ist ein Genehmigungsverfahren für vier Windkraftanlagen in Vorberei-
tung. Trotz Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke hat die Bundeswehr der Planung zugestimmt.
Hinweise für das Genehmigungsverfahren:
Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes bezogen auf den Ort Herleshausen (Schloss Augustenau und Kirche,
Brandenburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären, FFH-Verträglichkeitsprüfung er-
forderlich
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