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17.3.2003 IG Metall Bayern Folie 1 IG Metall Bayern gegen Sozialabbau ayern/sw/Praesent/030317Dichtung-Wahrheit/Verwendung mit Quellenangabe erwün Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze Dichtung und Wahrheit nach der Kanzlerrede am 14.3.2003

Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze

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Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze. Dichtung und Wahrheit nach der Kanzlerrede am 14.3.2003. Tarifverträge. Der Kanzler will: In Tarifverträgen Optionen schaffen für Betriebsver-einbarungen zur Beschäftigungsförderung/ -sicherung Was er nicht sagt: - PowerPoint PPT Presentation

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Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze

Dichtung und Wahrheit nach der Kanzlerrede am 14.3.2003

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tTarifverträge

Der Kanzler will:In Tarifverträgen Optionen schaffen für Betriebsver-

einbarungen zur Beschäftigungsförderung/ -sicherung Was er nicht sagt:

Unsere Tarifverträge enthalten schon jetzt solche Optionen, z.B. zur Flexibilisierung der Arbeitszeit oder zur Änderung von Leistungslohn und Leistungszulage.

Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 6 Stunden bei Auftragsmangel.

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tTarifverträge

Der Kanzler will:Deutlich mehr betriebliche Bündnisse für Arbeit durch

die Tarifvertragsparteien.Wenn nicht, droht er mit gesetzlicher Regelung.

Was er nicht sagt:Allein die IG Metall Bayern hat im Bereich der Metall-

und Elektroindustrie weit über 30 Sanierungstarifverträge abgeschlossen.

In den Branchen Textil und Holz+Kunststoff ist das Bild ähnlich.

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tKündigungsschutz

Der Kanzler will:Psychologische Schwelle vor Neueinstellungen für

Kleinbetriebe (mehr als 5 AN) überwinden Was er nicht sagt:

Während der Geltung des KSchG erst ab 10 AN in den Jahren 1996 bis 1998 war kein Nettobeschäftigungseffekt feststellbar.

1996 bis 2001 blieb Zahl der AG-Kündigungen in etwa gleich.OECD-Studie 1999: Trotz gleichbleibenden Niveaus des

Kündigungsschutzes Ende 80er/ Ende 90er Jahre entwickelte sich Arbeitsmarktsituation unterschiedlich.

Einstellungsquote ist auch in Betrieben mit 6-9 AN wesentlich höher als in größeren Betrieben.

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tKündigungsschutz

Der Kanzler will:Kündigungsschutz besser handhabbar machen

Was er nicht sagt:Trotz KSchG enden 32% aller Arbeitsverhältnisse

aufgrund einer AG-Kündigung (ca. 1Mio / Jahr!).Von den betroffenen AN klagen jedoch nur ca. 11%

(d.h. ca. 100.000 / Jahr) gegen die Kündigung.Bei betriebsbedingten Kündigungen klagen sogar nur

8% der Gekündigten.

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tKündigungsschutz

Der Kanzler will:Wahlrecht zwischen Klage auf Weiterbeschäftigung

und Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen Was er nicht sagt:

Heute erhalten nur rund 10% aller AN, deren Arbeitsverhältnis endet, eine Abfindung.

Von den 32%, die vom AG gekündigt werden (s.o.), bekommen nur 15% (= ca. 150.000) eine Abfindung.

Von den 11% der Gekündigten, die gegen die Kündigung geklagt haben, erhalten nur ca. 50% eine Abfindung, d.h. ca. 50.000 AN im Jahr bundesweit.

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tKündigungsschutz

Der Kanzler will:Sozialauswahl nicht nur nach Alter oder Dauer der

Betriebszugehörigkeit, sondern Festlegung der Prioritäten durch Betriebsparteien

Was er nicht sagt:In ca. 90% aller Betriebe in Deutschland gibt es keinen

Betriebsrat. Dort arbeiten ca. 50% aller AN.In Betrieben mit BR wurde dieser zu 60% informiert.BR widerspricht im Durchschnitt gerechnet nicht mehr

als 10% aller AG-Kündigungen (bezogen auf Fälle, in denen Klage erhoben wurde, sind es 44%).

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tKündigungsschutz

Der Kanzler will:Sozialauswahl so gestalten, dass Leistungsträger im

Unternehmen bleiben können Was er nicht sagt:

Eine objektive Definition von „Leistungsträgern“ ist unmöglich.

Regelung nützt nicht Kleinbetrieben, sondern vor allem Großunternehmen, die systematisch ältere und sozial besonders schutzwürdige Arbeitnehmer „loszuwerden“ versuchten.

Ist hier eine „Lex Siemens“ geplant?

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tKündigungsschutz

Quellen für Angaben zum Kündigungsschutz:Bielenski, Hartmann, Pfarr, Seifert: Die Beendigung

von Arbeitsverhältnissen: Wahrnehmung und Wirklichkeit – Neue empirische Befunde (Darstellung und Ergebnisse in AuR 2003, S. 81 bis 91)

BMA: Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit (einsehbar über www.arbeitsgerichtsverband.de)

OECD-Studie 1999, Employment Outlook 1999 (Ergebnisse in AuR 1999, S. 437)

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tArbeitslosengeld

Der Kanzler will:Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für

maximal 18 Monate Was er nicht sagt:

Für einen Facharbeiter, der nach 40 Jahren arbeitslos wird, wurden bei durchschnittlich 2.000 �Bruttomonatseinkommen ca. 70.000 € Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt (Basis: 6,5%).

Geplantes AloG (Basis: 2.500 Monatsentgelt = 635 � �Bemessungsentgelt / Woche, Steuerkl. III, ohne Kind):

54 Jahre und jünger: 13.716 € (12 Monate)55 Jahre und älter: 20.574 € (18 Monate)

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tArbeitslosengeld

Der Kanzler will:Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für

maximal 18 Monate Was er nicht sagt:

Der nach drei Jahren angeblich erreichte Spareffekt von 10-15 Mrd. Euro jährlich (Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, SZ vom 18.3.2003, S.19), kann nur dann zu einer Senkung des Beitragssatzes von 6,5% auf 4,6% führen, wenn das eingesparte Geld nicht für andere Zwecke verwendet wird.

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tArbeitslosenhilfe

Der Kanzler will:Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf

dem Niveau der Sozialhilfe Was er nicht sagt:

Zusammen mit der Verkürzung der Bezugsdauer des AloG werden dadurch die Ausgaben für Sozialhilfe insgesamt erheblich steigen, d.h. die Belastung wird nicht geringer, sondern auf andere Kassen verteilt.

Die „originäre“ Alohi z.B. nach Wehr- oder Zivildienst gibt es schon seit 1.1.2000 nicht mehr.

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tVergleich Arbeitslosen- /Sozialhilfe

Facharbeiter in Bayern, 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren, Steuerkl. III, 3.000 € Bruttomonatseinkommen (= 765 Bemessungsentgelt / �Woche), Ehefrau ohne Einkommen:Arbeitslosenhilfe

1.431,60 € Arbeitslosenhilfe (= 57% des Leistungsentgelts wegen der Kinder)Anspruch auf aufstockende Sozialhilfe bis Gesamtbedarf (s.u.)

Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste):Bedarf: 1.514 € (Regelsätze für Ehepaar mit 2 Kindern plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen)

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tVergleich Arbeitslosen- /Sozialhilfe

Montagehelferin in Bayern, 40 Jahre, alleinerziehend, 2 Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren, Steuerkl. II, 1.800 € Bruttomonatseinkommen (= 460 �Bemessungsentelt / Woche):Arbeitslosenhilfe

741,60 € Arbeitslosenhilfe (= 57% des Leistungsentgelts wegen der Kinder)Anspruch auf aufstockende Sozialhilfe bis Gesamtbedarf (s.u.)

Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste):Bedarf: 1.515 € (Regelsätze für Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 16 plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen)

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tVergleich Arbeitslosen-/Sozialhilfe

Ingenieur in Bayern, 45 Jahre, alleinstehend, keine Kinder, Steuerkl. I, 4.000 € Bruttomonatseinkommen (= 1.020 Bemessungsentgelt / Woche):�Arbeitslosenhilfe:

1.161,60 € (= 53% des Leistungsentgelts)

Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste):632 € (Regelsatz für Alleinstehenden plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen)

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tErläuterungen zur Berechnung

Zur Berechnung des Bemessungsentgelts für AloG und Alohi wurde das jeweilige Monatsentgelt mit 13,25 multipliziert (entsprechend MTV M+E-Industrie).

Um bei AloG und Alohi einen Monatsbetrag zu erhalten, wurde das eigentlich wöchentlich zu zahlende Leistungsentgelt durch 7 dividiert und mit 30 multipliziert.

Für die Berechnung der Sozialhilfe wurden die bayer. Mindestregelsätze (Höhe bestimmt örtlicher Träger) und bei Miete, Heizkosten und einmaligen Leistungen der Bundesdurchschnitt herangezogen.

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tKrankengeld

Der Kanzler will:Krankengeld aus der gesetzlichen KV herausnehmenDifferenzierte Praxisgebühren und Selbstbehalte

Was er nicht sagt:Krankengeld ist eine mit 0,8% des Beitragssatzes

vorfinanzierte Versicherungsleistung. Private Vorsorge oder Zuzahlung kann sich ein AN mit

durchschnittlichem Einkommen nicht mehr leisten.Krankengeld sichert das Existenzminimum während

der Krankheit: Bei Wegfall steigen Sozialhilfekosten!