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Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. November 2004

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Aktuelle Informationen zur

Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Stand 17. November 2004

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Kurzer Überblick

Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD?

Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öD weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche?

Welche Auswirkungen hat die Neugestaltung auf die Tarifrunde 2005?

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Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst

Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert

Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz

Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden unterschiedliche Regelungen für Angestellte und

Arbeiter/ Arbeiterinnen Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind

geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen

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Vorgeschichte der Neugestaltung öD

1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer

„Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes

04/2002 Beschluss der BTK

„Abschluss Prozessvereinbarung“ 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde

„Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)”

05./06.05.2003 Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts

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Ziele der Neugestaltung

Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost;

diskriminierungsfreies Tarifrecht; Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere

Beschäftigte; Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche

Vorschriften Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in

Tarifauseinandersetzungen

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Arbeitszeit- keine Arbeitszeitverlängerung - Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr

- Pausen bei Wechselschicht = Arbeitszeit• Ausnahme Krankenhäuser

- Feiertage: Vorwegabzug

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Arbeitszeit- Überstunden: Ende folgende Woche

• Ausnahme Schicht und Wechselschicht

- Möglichkeit: Freizeit statt Bezahlung (Faktorisierung)

- z. Zt. Prüfung des Bedarfes für Sonderregelungen

- Hausmeister/Schulhausmeister ist Regelung erfolgt

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Arbeitszeit- Tarifierung flexiblerer Arbeitszeitformen

• Arbeitszeitkorridore• Rahmenarbeitszeit

nicht bei Schicht und Wechselschicht

- Arbeitszeitkonten für mehr Souveränität• positive Regelung bei Erkrankung während

Entnahme

- Ausgestaltung: einvernehmliche Dienstvereinbarung (PR) oder Betriebsvereinbarung

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Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht

- EU-konform,

- Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen,

- Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren,

- einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten)

- Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein)

- Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen

Neugestaltung des Tarifrechts

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Eingruppierung- Schaffung einer bundesweiten (Rahmen)-

Regelung - 15 Entgeltgruppen - Bestimmung der Eckeingruppierungen- Wegfall der Bewährungs- und Zeitaufstiege- Diskriminierungsfreiheit

Inkrafttreten voraussichtlich 2007

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Ergebnisse Eck-Eingruppierungen  E 1 – E 4: un-/ angelernte Tätigkeiten und

Ausbildungen unter „3-jährig“

ab E 5:„3-jährige“ Ausbildung

ab E 9:Fachhochschulabschluss/Bachelor

ab E 13: wissenschaft. Hochschulabschluss/Master

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Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung

in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen.

(Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.)

sowie

2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Protokollerklärung zu Ziffer 1:

Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt.

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neue Entgeltgruppe 1• Ausschließlichkeitskatalog

• Stufe 1 1.286 €

• Stufe 6 1.440 €

1.394 € (Lebenserwerbseinkommen)

• Überleitung mind. in EG 2 Stufe 2

EG 1 setzt Rahmen für untere Grenze der„Outsourcingbereiche“

• für an- ungelernte Tätigkeiten der EG 1 - 4

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Ergebnisse Entgelt/Leistung

- 6 Erfahrungs-(Entwicklungs-)stufen E2 - E15• Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr

• Stufe 2: nach einem Jahr

• Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren

• Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren

• Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren

• Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren (= Endstufe nach 15 Jahren)

- Einbau Orts- und Sozialzuschläge

- Vergleich zum jetzigen Einkommen über „Lebenserwerbseinkommen“

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Struktur der EingruppierungEntgelt-gruppe

Niveau Grundentgelt Entwicklungsstufen

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

nach 1 Jahr* nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

15

14

13 Universität/Master

12

11

10

9 FH-Abschluss/Bachelor

8

7

6

5 „3-jährige Aus-bildung“

1.688,00 1.875,00 1.970,00 2.065,00 2.135,00 2.185,00

4

3

2

1 1.286,00 1.440,00

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Überleitung in die neue EG 5 (mind. Stufe 2)

ArbeiterInnen:- LGr 4 mit Aufstieg nach LGr 5 und 5a- LGr 5 orginär mit Aufstieg nach LGr 5a- vorhandene Aufsteiger in LGr 5 und 5a

Angestellte:- BAT VII originär mit und ohne Anwartschaft auf

Aufstieg nach BAT VIb

- vorhandene Aufsteiger aus BAT VIII

- BAT VIII (mit 3-jähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit nach In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung)

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Überleitung Tätigkeits-, Bewährungsaufstiege

- nächsthöhere Entgeltgruppe, wenn Hälfte der Zeitdauer am Stichtag erfüllt

Überleitung in die neue EG 6 (mind. Stufe 2)

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Entgelt/Leistung

- Leistungs-/Ertragsorientierung

• Start-Zielmodell

– Beginn 2006 mit 2%

– Finanzierung aus Lohnrunden, Rückflüssen aus Besitzstand und Veränderungen heutiger Entgelte (Start)

– Zielgröße 8%

– Auszahlungspflicht

• Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung

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Weitere Ergebnisse

Allgemeiner Teil - Mantel

• Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart)

• Personalakten (Recht auf Einsicht)

• Nebentätigkeit (Anzeige beim AG)

• Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis)

• Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung

• Personalgestellung

• Qualifizierung

• Arbeitszeit

• Führung auf Probe

• Führung auf Zeit

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Klärungsbedarf

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgeltsicherung bei Leistungsminderung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Härte- und Notfallregelungen /

Rationalisierungsschutz Besitzstand-/Vertrauensschutz Regelungen für Auszubildende Regelungen für Teilzeitkräfte

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Was ist noch wichtig?

Tarifrunde 2005- Entscheidung 16. Dezember 2004

Ausgangslage- Schwieriges Umfeld- Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern- Arbeitgeber werden verlängerte Arbeitszeiten fordern- Die Neugestaltung muss Schwerpunkt der Tarifrunde

sein

Das bedeutet- Abschluss Prozess Neugestaltung- keine Abkopplung von der allgemeinen

Einkommensentwicklung- Entgelterhöhung Sparten-TV‘s