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Dialogforum Integration in Ausbildung und Arbeit am 21.April 2017 Wege für Geflüchtete in die duale Ausbildung Alexander Busenbender, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Hamburg

Alexander Busenbender, Bereichsleiter der Agentur …...Dialogforum Integration in Ausbildung und Arbeit am 21.April 2017 Wege für Geflüchtete in die duale Ausbildung Alexander Busenbender,

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Dialogforum Integration in Ausbildung und Arbeit am 21.April 2017

Wege für Geflüchtete in die duale

Ausbildung

Alexander Busenbender, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Hamburg

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Agenda

▬ Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang

▬ 3 x 3 der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in die

Ausbildung

▬ Förderkette Ü18

▬ Ansprechpartner: Jugendberufsagentur

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

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Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang

Anerkannte Flüchtlinge

Asylberechtigte

Geduldete

Asylbewerber/-innen

Personen, über deren Asylantrag positiv

entschieden wurde. Sie haben eine

Aufenthaltserlaubnis.

Personen, die beim Bundesamte für

Migration (BAMF) einen Antrag auf Asyl

gestellt haben. Sie verfügen über eine

Aufenthaltsgestattung.

Personen, deren Asylantrag abgelehnt

wurde, die Abschiebung ist aber

vorübergehend ausgesetzt.

Arbeit, Ausbildung, Praktikum:

Sofortige Einstellung möglich. Genehmigung der Ausländerbehörde nicht erforderlich.

Arbeit:

Die Ausländerbehörde kann frühestens nach 3 Monaten eine Beschäftigungsaufnahme erlauben. Dazu benötigt die Ausländer-behörde eine Zustimmung der BA. Die BA darf nur zustimmen, wenn die Arbeits-bedingungen nicht ungünstiger als bei vergleichbaren inländischen Arbeitnehmer/-innen sind.

Ausbildung:

Asylbewerber/-innen können eine Ausbildung ab dem 4. Monate und Geduldete ab dem Tag der Duldung beginnen.

Praktikum:

Die Ausländerbehörde kann frühestens nach 3 Monaten eine Beschäftigungs-aufnahme als Praktikant/-in erlauben.

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

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3 x 3 der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

▬ Praktikum

• Praktikum zur

Berufsorientierung

• Einstiegsqualifizie-

rung „EQ“

• „Arbeitstraining“ /

Heranführen an den

Arbeitsmarkt

▬ Berufsausbildung

• Betriebliche Ausbildung

• Ausbildung in

Kooperation mit einem

Träger für den

praktischen Teil einer

außerbetrieblichen

Ausbildung

• Betriebliche Umschulung

„Zukunftsstarter“

▬ Sozialversicherungs-

pflichtige Arbeit

• Beschäftigung von

Hochqualifizierten

• Beschäftigung von

Absolventen einer

qualifizierten Berufs-

ausbildung, zur

Anerkennung einer

ausländischen

Qualifikation oder als

Freiwilligendienst-

leistende

• Beschäftigung jeder Art

(inkl. Leiharbeit)

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

1. Betriebliche Ausbildung

▬ Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)

▬ Voraussetzungen: Eignung und Motivation bewerberseitig;

anerkannter Schulabschluss

▬ Vergütung: reguläre Ausbildungsvergütung (1./2. ggf. 3. Jahr)

▬ Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur

erforderlich.

NEU durch Integrationsgesetz:

„3 plus 2“ für Geduldete

Gesicherter Aufenthalt für die Dauer der Ausbildung (bis zu 3 Jahre) plus 2 weitere Jahre nach erfolgreichem Abschluss möglich.

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Seite 6Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

Umsetzung der „3 plus 2 Regelung“ in Hamburg

Exkurs

▬ Alle anerkannten Geflüchteten können alle Wege in eine

Berufsausbildung nutzen

▬ „3 plus 2“ gilt nur für Geduldete (oft Afghanen)

▬ Eine Anspruchsduldung für den gesamten Ausbildungszeitraum

wird erteilt, wenn

• ein Ausbildungsvertrag oder

• eine Zusage für eine fachschulische Ausbildung vorliegt

▬ Eine Ermessensduldung wird bei Durchführung von

ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen erteilt, bei denen eine

Übernahmeerklärung von Arbeitgebern vorliegt (EQ, QuAS, BQ)

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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

2. Ausbildung in Kooperation mit einem Träger für den praktischen Teil einer außerbetrieblichen Ausbildung

▬ Aufenthaltsstatus: diverse Regelungen für Asylbewerber und

Geduldete (wegen verschiedener Fördergrundlagen)

▬ Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)

▬ Voraussetzungen: lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt

(z.B. Flüchtling)

▬ Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur

erforderlich

▬ Kontakt: Jugendberufsagentur

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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

3. Betriebliche Umschulung „Zukunftsstarter“

▬ Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) um mind. 1/3 verkürzt

▬ Voraussetzungen: ohne abgeschlossene/anerkannte Ausbildung,

zwischen 25 und 34 Jahre alt, Verkürzung um mind. 1/3 der

regulären Ausbildungszeit wird vorab durch zuständige Kammer

genehmigt, Einschulung in Regel-Berufsschule ab dem 2.

Ausbildungsjahr (ausreichende Deutschkenntnisse)

▬ Verfahren: „Zukunftsstarter/-in“ beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde

▬ Kontakt: Jugendberufsagentur

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Studium

Alphabetisierung

Integrationskurs für Jungerwachsene (BASFI/BAMF)

Angebote wie z.B. PerJuF, JuMa, KompAs(Angebote bedarfsbezogen zusätzlich zum I-Kurs, ggf. vorher)

Sprachförderung, Orientierung und Kompetenzfeststellung

BVB

Berufsschul-angebot Sek. II

(individuelle Ausgangslage)

in allen Phasen: integrierte Sprachförderung

Übergang in den Beruf: Unterstützung nach Marktnähe und Ziel

abH

AsA (Phase II)

BaE, HAP, JBH etc.

schulischer Weg: nicht schulpflichtig:

Arbeitstätigkeit

EQ (-M)

AsA (Phase I)

Ausbildung:

je nach schulischer Qualifikation

je nach Entwicklungs-prozess auch

direkter Übergang in weiterführende

Angebote

Pro

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gin

de

r JB

A

Mo

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ase B

eg

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uktu

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Übergang von jungen Geflüchteten (Ü18) in Arbeit

und Ausbildung anhand Förderkette

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

marktferner marktnäher

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Ansprechpartner: Jugendberufsagentur

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

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Praxisbeispiel

Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017

▬ Flüchtling aus Syrien, männlich, Alter: 26 Jahre

• Datum der Einreise: 27.09.2014

• Qualifikation: keine, 7 Jahre Schulbesuch ohne Abschluss

• Berufserfahrung: ca. 3 Jahre Helfer im Gastgewerbe und ca. 3 Jahre

Helfer Friseur

▬ Kontaktaufnahme in der Agentur für Arbeit Hamburg: 14.10.2014

• Teilnahme an einem Deutschkurs (Niveau: A1)

• Teilnahme an einem Integrationskurs (Abschluss: B1)

▬ Aktivitäten seit der Aufnahme in W.I.R:

• Teilnahme an einer gAG-S Gruppenveranstaltung W.I.R am

13.02.2017

• Vermittlung in ein Praktikum bei einem Friseur mit dem Ziel der

Aufnahme einer Ausbildung / Arbeitsplatzes (MAG)

• EQ ab 01.03.2017 bis 31.08.2017 mit dem Ziel Übernahme in

Ausbildung bei dem Friseur-Betrieb

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Zuständige Einrichtungen im Integrationsprozess

Geflüchteter in Hamburg

U25Ü25

Mit beruflichen Erfahrungen / Kompetenzen

sonst. Ü25

(623 - Team Flucht & Asyl)

sonst. Ü25

Wege in AusbildungWege in StudiumWege in qualifizierte ArbeitWege in niedrigschwellige Arbeit

Team 624 und

Ankunftszentrum Bargkoppelstieg

(BKS 14)

Ankunftszentrum Norderstraße(NOR 105)

BAMFRahlstedt

(Ankunftszentrum)

Sachsenstraße(Außenstelle)

Sonstige Verweise / Community

(Team 625) (Team 625)

Unternehmens-service

Flüchtlings-zentrum

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

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