12
Amtsblatt für die Stadt Beelitz Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil Beelitz, den 27. März 2019 18. Jahrgang Nr. 3 Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen Seite 1: 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof Seite 1: Ordnungsbehördliche Verordnung verkaufsoffene Sonn- und Feiertage Seite 2: Haushaltssatzung der Stadt Beelitz 2019/2020 Seite 3: Jahresabschluss 2016 der Stadt Beelitz Seite 3: Beschlüsse der 36. Stadtverordnetenversammlung Seite 5: Stellausschreibung Freibadsaison 2019 Seite 6 Ausschreibung Azubi Verwaltungsfachangestellte/n Seite 6: Stellenausschreibung Koch/Köchin Seite 7: Öffentliche Auslegung B-Plan „Brücker Straße“ Seite 7: Impressum Seite 8: Klarstellungssatzung - Bereich Wasserturm Seite 8: Sitzungstermine Seite 9: Ergänzungssatzung „Wiesengrund“ Seite 9: Einladung Jagdgenossenschaft Schäpe Seite 9: Einladung Jagdgenossenschaft Reesdorf Seite 10:Einladung Jagdgenossenschaft Rieben Seite 10:Friedhofsgebühren Rieben und Zauchwitz Seite 11:WAZN: Festsetzungen Wirtschaftsjahr 2019 Seite 11:Stellenausschreibung WAZN (Technik - Hausanschlüsse) Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. Bbg. I S. 286) i. V. m. dem Ge- setz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVBL. I S. 226), in der jeweils gülti- gen Fassung, hat die Stadtverordneten- versammlung der Stadt Beelitz in ihrer Sitzung am 19.02.2019 folgende 1. Än- derungssatzung zur Friedhofsgebühren- satzung beschlossen: Artikel 1 Die Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz vom 10.09.2018 öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Beelitz Nr. 09/17. Jahrgang vom 26.09.2018, wird wie folgt geändert: In der Anlage 1 zur Friedhofsgebühren- satzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz, Tarifstelle 3. Anbringen eines Markierungsschildes, Gebührensatz wird „146,00 €“ durch „73,00 €“ ersetzt. Artikel 2 Die 1.Änderungssatzung zur Friedhofs- gebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz tritt am Tage nach ih- rer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beelitz, den 28.02.2019 Bernhard Knuth Bürgermeister (Siegel) Ordnungsbehördliche Verord- nung zur Freigabe verkaufsof- fener Sonn- und Feiertage aus Anlass besonderer Ereignisse in der Stadt Beelitz für das Jahr 2019 Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsge- setzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVB. I Nr. 15 S. 158), geändert durch das Gesetz vom 25. April 2017 (GVBl.I/17, [Nr.8]) sowie des Beschlus- ses der Stadtverordnetenversammlung Beelitz, in der Sitzung am 19.02.2019 erlässt der Bürgermeister der Stadt Bee- litz, als örtliche Ordnungsbehörde, fol- gende ordnungsbehördliche Verord- nung: § 1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung regelt die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage für Verkaufsstellen in der Stadt Beelitz. Die Freigabe ist beschränkt auf den Ortsteil Beelitz in dem Gebiet der historischen Altstadt entsprechend § 1 i. V. m. der Anlage 1 der Gestaltungssatzung der historischen Altstadt. § 2 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage Die Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonntagen, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr, aus Anlass folgen- der, in der Stadt Beelitz, stattfindender besonderer Ereignisse, geöffnet sein: 02.06.2019: aus Anlass des Beelitzer Spargelfestes 28.07.2019: aus Anlass des Beelitzer Kunst- und Handwerkermarktes 01.12.2019: aus Anlass des Beelitzer Weihnachtsmarktes § 3 Arbeitnehmerschutz Bei der Beschäftigung von Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern, sind der § 10 BbgLöG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutz- gesetzes und Jugendarbeitsschutzgeset- zes zu beachten. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beelitz, 28.02.2019 Bernhard Knuth, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

Amtsblatt für die Stadt Beelitz

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil

Beelitz, den 27. März 2019 18. Jahrgang Nr. 3

Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen

Seite 1: 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof

Seite 1: Ordnungsbehördliche Verordnung verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Seite 2: Haushaltssatzung der Stadt Beelitz 2019/2020

Seite 3: Jahresabschluss 2016 der Stadt Beelitz Seite 3: Beschlüsse der 36. Stadtverordnetenversammlung

Seite 5: Stellausschreibung Freibadsaison 2019

Seite 6 Ausschreibung Azubi Verwaltungsfachangestellte/n

Seite 6: Stellenausschreibung Koch/Köchin

Seite 7: Öffentliche Auslegung B-Plan „Brücker Straße“

Seite 7: Impressum

Seite 8: Klarstellungssatzung - Bereich Wasserturm

Seite 8: Sitzungstermine Seite 9: Ergänzungssatzung „Wiesengrund“ Seite 9: Einladung Jagdgenossenschaft Schäpe Seite 9: Einladung Jagdgenossenschaft Reesdorf Seite 10:Einladung Jagdgenossenschaft Rieben

Seite 10:Fr iedhofsgebühren Rieben und Zauchwitz Seite 11:WAZN: Festsetzungen Wir tschaftsjahr 2019

Seite 11:Stellenausschreibung WAZN (Technik-

Hausanschlüsse)

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt

Beelitz

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. Bbg. I S. 286) i. V. m. dem Ge-setz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (BbgBestG) vom 07. November 2001

(GVBL. I S. 226), in der jeweils gülti-gen Fassung, hat die Stadtverordneten-versammlung der Stadt Beelitz in ihrer Sitzung am 19.02.2019 folgende 1. Än-derungssatzung zur Friedhofsgebühren-satzung beschlossen:

Artikel 1 Die Friedhofsgebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz vom 10.09.2018 öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Beelitz Nr. 09/17. Jahrgang vom 26.09.2018, wird wie folgt geändert:

In der Anlage 1 zur Friedhofsgebühren-satzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz, Tarifstelle 3. Anbringen eines Markierungsschildes, Gebührensatz wird „146,00 €“ durch „73,00 €“ ersetzt.

Artikel 2

Die 1.Änderungssatzung zur Friedhofs-gebührensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz tritt am Tage nach ih-rer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beelitz, den 28.02.2019

Bernhard Knuth

Bürgermeister (Siegel)

Ordnungsbehördliche Verord-nung zur Freigabe verkaufsof-fener Sonn- und Feiertage aus Anlass besonderer Ereignisse in der Stadt Beelitz für das

Jahr 2019

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsge-setzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVB. I Nr. 15 S. 158), geändert durch das Gesetz vom 25. April 2017 (GVBl.I/17, [Nr.8]) sowie des Beschlus-ses der Stadtverordnetenversammlung Beelitz, in der Sitzung am 19.02.2019 erlässt der Bürgermeister der Stadt Bee-litz, als örtliche Ordnungsbehörde, fol-

gende ordnungsbehördliche Verord-nung:

§ 1 Geltungsbereich

Diese ordnungsbehördliche Verordnung regelt die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage für Verkaufsstellen in der Stadt Beelitz. Die Freigabe ist beschränkt auf den Ortsteil Beelitz in dem Gebiet der historischen Altstadt entsprechend § 1 i. V. m. der Anlage 1 der Gestaltungssatzung der historischen Altstadt.

§ 2 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Die Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonntagen, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr, aus Anlass folgen-der, in der Stadt Beelitz, stattfindender besonderer Ereignisse, geöffnet sein:

02.06.2019: aus Anlass des Beelitzer Spargelfestes 28.07.2019: aus Anlass des Beelitzer Kunst- und Handwerkermarktes 01.12.2019: aus Anlass des Beelitzer Weihnachtsmarktes

§ 3 Arbeitnehmerschutz Bei der Beschäftigung von Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern, sind der § 10 BbgLöG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutz-gesetzes und Jugendarbeitsschutzgeset-zes zu beachten.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beelitz, 28.02.2019

Bernhard Knuth, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Page 2: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 2 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Haushaltssatzung der Stadt Beelitz für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Auf Grund der §§ 67 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungs-blatt für das Land Brandenburg Teil I, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 11.12.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird

2019 2020

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 28.783.800 € 28.929.200 €

ordentlichen Aufwendungen auf 28.366.100 € 28.814.100 €

außerordentlichen Erträge auf 830.000 € 800.000 €

außerordentlichen Aufwendungen auf 830.000 € 800.000 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 36.415.100 € 44.840.300 €

Auszahlungen auf 36.891.600 € 45.100.400 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.805.400 € 26.964.700 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.226.500 € 25.536.900 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 8.909.700 € 12.875.600 €

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 11.296.900 € 19.167.200 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 700.000 € 5.000.000 €

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 368.200 € 396.300 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 € 0 €

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 € 0 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen er-forderlich ist, wird auf 5.700.000 € (davon 700.000 € in 2019 und 5.000.000 € in 2020) festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investi-tionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird für 2019 auf 0 € und für 2020 auf 14.141.200 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für beide Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer für 2019 für 2020

(a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 252 v. H. 252 v. H.

(b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H. 365 v. H. 2. Gewerbesteuer 306 v. H. 306 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angese-hen werden, wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-men im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustim-mung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000,00 Euro und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelaus- zahlungen auf 100.000,00 Euro

festgesetzt. 5. Die vorstehenden Regelungen des § 5 gelten für 2019 und 2020.

(Fortsetzung auf Seite 3)

Page 3: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 3 NR. 3 / 18. JAHRGANG

§ 6

Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß § 6 Abs. 3 KomHKV bilden Teilhaushalte ein Budget. Die Aufwendungen und Auszahlungen in-nerhalb eines Budgets sind deckungsfä-hig. Das Gleiche gilt budgetübergrei-fend für Aufwendungen und Auszah-lungen, die sachlich zusammenhängen.

Als eigene Deckungskreise werden gemäß § 23 Abs. 2 KomHKV die Per-sonal- und Versorgungs-aufwendungen und die Abschreibungen festgelegt. Diese jeweiligen Deckungskreise sind gegenseitig deckungsfähig. Die De-ckungsfähigkeit der zugehörigen Fi-nanzkonten gilt entsprechend.

Mehrerträge eines Budgets erhöhen die Ansätze für Aufwendungen des selben Budgets. Mehrerträge des Budget "Allgemeine Finanzwirtschaft" erhöhen die Ansätze für Aufwendungen der anderen Budgets. Das Gleiche gilt für Einzahlungen und Auszahlungen. Zah-lungswirksame Aufwendungen eines Budgets sind einseitig deckungsfähig zugunsten von Investitionsauszahlun-gen. Mehreinzahlungen berechtigen zu investiven Mehrauszahlungen. Die mit den vorstehenden Regelungen im Zu-sammenhang stehenden Planabwei-chungen gelten nicht als überplanmäßig oder zusätzlich.

Die vorstehenden Regelungen des § 6 gelten für 2019 und 2020.

Beelitz, den 12.12.2018

Bernhard Knuth

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Beelitz für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 - mit Genehmigung der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 22.02.2019 - wird hiermit öffent-lich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung, der Haushalts-plan und die dazugehörenden Anlagen können während der Dienstzeiten in der Kämmerei, Zimmer 212 der Stadtver-waltung Beelitz, Berliner Str. 202 ein-gesehen werden. Beelitz, den 05.03.2019

Bernhard Knuth

Bürgermeister

(Fortsetzung von Seite 2) Bekanntmachung

des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Beelitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat am 19.02.2019 den geprüften und festgestellten Jahresab-schluss 2016 beschlossen und dem Bür-germeister Entlastung erteilt:

Beschluss Nr. 351/36/19: Die Stadtverordnetenversammlung be-schließt gemäß § 82 (4) der Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresab-schluss der Stadt Beelitz für das Haus-haltsjahr 2016. (Anlage 1) Der Jahresabschluss weist in der Ergeb-nisrechnung einen Überschuss von 1.545.423,26 € sowie in der Finanz-rechnung einen Überschuss der Aus-zahlungen über die Einzahlungen von 493.982,93 € bei einen Zahlungsmittel-endbestand von 3.097.454,17 € aus. Die Stadtverordnetenversammlung

nimmt den Prüfbericht des Rechnungs-prüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 vom 20.12.2018 zur Kenntnis. (Anlage 2) Beschluss Nr. 352/36/19: Die Stadtverordnetenversammlung er-teilt dem Bürgermeister der Stadt Bee-litz entsprechend § 82 (4) der BbgK-Verf die Entlastung für das Haushalts-jahr 2016.

Die vorstehenden Beschlüsse sowie der Jahresabschluss 2016 der Stadt Beelitz werden hiermit gemäß § 85 Abs. 5 BbgKVerf öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit seinen Anla-gen kann von jedem während der Dienstzeiten in der Kämmerei, Zimmer 212 der Stadtverwaltung Beelitz, Berli-ner Str. 202 eingesehen werden.

Beelitz, den 05.03.2019

Bernhard Knuth

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Beschlüsse der 36. Stadtver-ordnetenversammlung am

19.02.2019

1. Öffentlicher Teil

1.01. Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Beschluss 540/36/19: Die Tagesord-nung des öffentlichen Teils der 36. Sit-zung der Stadtverordnetenversammlung wird mit der Streichung des TOP 1.13. „Bebauungsplan Schäpe – Wohnen am Waldrand“ bestätigt. Abstimmung: mehrheitlich angenom-men.

1.02. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Beschluss 541/36/19: Die Niederschrift des öffentlichen Teils der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird ohne Änderungen bestätigt. Abstimmung: mehrheitlich angenom-men.

1.03. Wahl des Stellvertreters der Schiedsfrau der Stadt Beelitz Frau Wiencek befragt die Stadtverord-neten, ob sie zwingend eine geheime Wahl durchführen möchten. Es wird einstimmig die offene Abstimmung

befürwortet. Beschluss 342/36/19: Nach § 1 Schiedsstellengesetz - SchG richtet jede Gemeinde zur Durchfüh-rung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die Gemeinden erfüllen die ihnen nach diesem Gesetz obliegen-den Aufgaben im eigenen Wirkungs-kreis. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Berufung von Frau Dr. Dornbusch als Stellvertretende des Vorsitzenden der Schiedsstelle ist bereits 2018 ausge-laufen. Frau Dr. Dornbusch steht für eine Weiterführung der Funktion nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grun-de ist die Neubesetzung des Stellvertre-ters/der Stellvertreterin der Schiedsstel-le erforderlich. Einziger Bewerber nach Aufruf auf dem Internetportal der Stadt und in den Beelitzer Nachrichten ist Herr Holger Kringel. Aufgrund seiner Darstellung zur Person und aus seinem Lebenslaufes heraus sowie auch aus persönlichen Gesprä-chen ist Herr Kringel für die Besetzung des Stellvertreters der Vorsitzenden der Schiedsstelle sehr geeignet. Abstimmung: einstimmig angenom-men.

(Fortsetzung auf Seite 4)

Page 4: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 4 NR. 3 / 18. JAHRGANG

1.04. Berufung der Wahlleiterin und der stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet Beelitz Beschluss 343/36/19: Die Stadtverordne-tenversammlung Beelitz beruft zur Kom-munalwahl am 26.05.2019 für das Wahl-gebiet der Stadt Beelitz Frau Heike Mi-chael zur Wahlleiterin und Frau Antje Lempke zur stellvertretenden Wahlleite-rin. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die §§ 14 und 15 BbgKWahlG und § 2 BbgKWahlV. Der Beschluss tritt sofort in Kraft. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.05. Vorstellung und Beschlussempfeh-lung des Rahmenhandlungskonzeptes für die ‘Kommunale Entwicklungspolitik in Beelitz’ Beschluss 344/36/19: Die Stadt Beelitz beschließt das Rahmenhandlungskonzept „Kommunale Entwicklungspolitik in Beelitz“. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.06. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2019 Beschluss 345/36/19: Die Ordnungsbe-hördliche Verordnung zur Freigabe ver-kaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass besonderer Ereignisse in der Stadt Beelitz für das Jahr 2019. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.07. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Beelitz für den Teilbereich ‘Wiesengrund’, OT Beelitz (Ergänzungssatzung) - Abwägungsbe-schluss Beschluss 346/36/19: Die Auswertung der Stellungnahmen der Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB wird zur Kennt-nis genommen. Die Abwägungen werden beschlossen. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.08. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Beelitz für den Teilbereich ‘Wiesengrund’, OT Beelitz (Ergänzungssatzung) - Satzungsbeschluss Beschluss 347/36/19: 1. Dem Vertrag über die Durchfüh-rung der Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen mit der Flächenagen-tur Brandenburg (V016/Satzung

Beelitz Wiesengrund/2019) wird zugestimmt.

2. Die Stadtverordnetenversamm-lung beschließt die aus Planzeich-nung und textlichen Festsetzungen bestehende Satzung über die Ein-beziehung einzelner Außenbe-reichsflächen in die im Zusam-menhang bebauten Ortsteile nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Beelitz für den Teilbe-reich „Wiesengrund“, OT Beelitz in der Fassung vom 22.01.2019. Die Begründung wird gebilligt.

3. Der Satzungsbeschluss ist ortsüb-lich bekannt zu machen.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.09. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 ‘Kleiner Anger’, OT Beelitz - erneuter Satzungsbeschluss Beschluss 348/36/19: 1. Die Stadtverordnetenversammlung

beschließt die 7. Änderung des Be-bauungsplans Nr. 17 „Kleiner An-ger“, OT Beelitz, bestehend aus Plan-zeichnung und textlichen Festsetzun-gen (in der Fassung vom 21.01.2019) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Sat-zung. Die Begründung zum Bebau-ungsplan wird gebilligt.

2. Die 7. Änderung des Bebauungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Ge-nehmigung einzureichen.

3. Satzungsbeschluss und Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.10. 3. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusam-menhang bebauten Ortsteils der Stadt Beelitz für den OT Beelitz nach 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) - Satzungsbeschluss Beschluss 349/36/19: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung der Sat-zung über die Festlegung des im Zu-sammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Beelitz für den OT der Stadt Beelitz (Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB) in der Fassung Januar 2019 als Satzung. Die 3. Änderung betrifft die Grundstücke der Gemar-kung Beelitz, Flur 9, Flurstücke 107, 110 und 111. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB in Kraft zu setzen.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.11. Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Beelitzer Bau- und Wohnungsgesell-schaft mbH Beschluss 350/36/19: Der Bürgermeister wird beauftragt: 1. die Bestätigung des Jahresabschlusses vorzunehmen, 2. den Geschäftsführer zu entlasten, 3. den Aufsichtsrat zu entlasten. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.12. Beschluss zum Jahresabschluss 2016 Beschluss 351/36/19: Die Stadtverordne-tenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Beelitz für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergeb-nisrechnung einen Überschuss von 1.545.423,26 € sowie in der Finanzrech-nung einen Überschuss der Auszahlun-gen über die Einzahlungen von 493.982,93 € bei einen Zahlungsmittelen-dbestand von 3.087.454,17 € aus. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Prüfbericht des Rechnungs-prüfungsamtes über die Prüfung des Jah-resabschlusses zum 31.12.2016 vom 20.12.2018 zur Kenntnis. Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt.

1.13. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 Beschluss 352/36/19: Die Stadtverordne-tenversammlung erteilt dem Bürgermeis-ter der Stadt Beelitz entsprechend § 82 (4) der BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltjahr 2016. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.14. FIWAG - Jahresabschluss zum 31.12.2017 Beschlusstext für den Beschluss 353/36/19: Der Jahresabschluss der FI-WAG mbH zum 31.12.2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 3.372.910,16 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 258,10 € ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt: 1. die Feststellung des Jahresabschlusses vorzunehmen, 2. den Geschäftsführer zu entlasten. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.15. Liquidation der FIWAG GmbH zum 01.01.2019 Beschluss 354/36/19:

(Fortsetzung von Seite 3)

(Fortsetzung auf Seite 5)

Page 5: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 5 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Die Stadtverordnetenversammlung be-schließt: 1. Die Fichtenwalder Aufbaugesell-

schaft mbH wird zum 28.02.2019 aufgelöst und tritt in die Liquidation.

2. Herr Dieter Opderbeck, geb. am 18.09.1958, wohnhaft in 14547 Bee-litz, Karl-Marx-Straße 7 wird mit dem 28.02.2019 als Geschäftsführer abberufen.

3. Frau Bärbel Saling, geb. am 04.06.1964, wohnhaft in 14554Sed-diner See, OT Seddin, Feldstraße 1b, wird mit dem 28.02.2019 als Proku-ristin abberufen.

4. Herr Dieter Opderbeck, geb. am 18.09.1958, wohnhaft in 14547 Bee-litz, Karl-Marx-Straße 7, wird mit dem 01.03.2019 als Liquidator be-stellt. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkun-gen des § 181 BGB allseits befreit.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle dazu notwendigen Schritte ein-zuleiten und Erklärungen abzuge-ben.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.16. 1. Änderungssatzung zur Fried-hofsgebührensatzung für den Waldfried-hof der Stadt Beelitz Beschluss 355/36/19: Die Stadtverord-netenversammlung Beelitz beschließt die in der Anlage befindliche 1.Änderungsatzung zur Friedhofsgebüh-rensatzung für den Waldfriedhof der Stadt Beelitz. Abstimmung: einstimmig angenommen.

1.17. Antrag der GFT-Fraktion: Grund-satzbeschluss zur Nichtanwendung des 13 b BauGB (der bis 31. Dezember 2019 Gültigkeit hat) in der Stadt Beelitz Frau Dr. Seidel beantragt die namentli-che Abstimmung zu den Punkten 1 und

2. Der Punkt 3 wird zurückgenommen. Beschlusstext für den Beschluss 356/36/19: Die Stadtverordnetenversammlung be-schließt: 1. Die Stadt Beelitz gestattet die An-wendung des § 13 b BauGB ausschließ-lich in Beelitz-Beelitz-Heilstätten- Fich-tenwalde und in den Haltepunkten der Bahn Beelitz-Elsholz-Buchholz, um diese Entwicklungsachsen weiter zu fördern. 2. Jeder Antrag auf Einleitung eines B-

Plan-Verfahrens oder auf Aufstellungs-beschluss eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB wird von der Verwaltung auf Grund dieses Beschlusses abgelehnt. Die Antragsteller sind darauf hinzuwei-sen, dass der § 13 b BauGB auf Grund-lage dieses Beschlusses auf dem Gebiet der Stadt Beelitz nur noch entlang der genannten Achsen Anwendung findet. Namentliche Abstimmung: Bellin, Jutta (CDU) Nein

Biermaier, Sabine (GfB/SPD) Nein

Buttgereit, Heike (Die Lineke) Nein

Drewicke, Thomas (CDU) Nein

Frankenhäuser, Hartwig (GfT) Ja Güldner, Bernd (CDU) Nein

Hocke, Karl-Heinz (UKB) Nein

Höpfner, Karin (UKB) Nein

Jakobs, Jürgen (UKB) Nein

Kasten, Burkhard (GfB/SPD) Nein

Knuth, Bernhard Nein

Köhn, Dr. Tilo (GfB/SPD) Nein

Koppenhagen, Peter (Die Linke) Nein

Ludwig, Dr. Winfried (GfB/SPD) Nein

Niederland, Christel (Die Linke) Nein

Riese, Dieter (CDU) Nein

Seidel, Dr. Elke (GFT) Ja Spahn, Simone (UKB) Nein

Thiele, Gerhard (GFT) Ja Wiencek, Kathrin (UKB) Nein

Wisniewski, Ellen (GfB/SPD) Nein

Der alternative Beschlussvorschlag des Bürgermeisters kommt zur Abstim-mung. Beschluss 357/36/19: Zum Aufstel-lungsbeschluss eines Bebauungsplans ist darzulegen, aus welchen Gründen das Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflä-chen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt werden soll, welche we-sentlichen umweltbezogenen Auswir-kungen der Planung erwartet werden und inwieweit – über die Maßgaben des § 13 b BauGB hinaus – der Eingriffsre-gelung nach dem Bundesnaturschutzge-setz voraussichtlich entsprochen werden kann. Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt.

1.18. Sitzungsterminplanung 1. Halb-jahr 2019 Beschluss 358/36/19: Die konstituierende Stadtverordneten-versammlung wird auf den 18.06.2019 festgelegt. Damit wird der Sitzungster-minplan für das 1. Halbjahr 2019 bestä-tigt. Abstimmung: einstimmig angenommen.

2. Nicht öffentlicher Teil 2.01. Bestätigung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Beschluss 359/36/19: Abstimmung: einstimmig angenommen.

2.02. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Beschluss 360/36/19: Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt.

Claudia Uschner, SG Sitzungsdienst

Stellenausschreibung

Die Stadt Beelitz schreibt 2 Stel-len für die

Freibadsaison 2019 vom 06.05.2019 – 15.09.2019 aus.

Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 30 bzw. 35 Wochenstunden.

Anforderungsprofil: ▪ eigenständige, verantwortungsbe-

wusste Arbeitsweise

▪ Kommunikationsvermögen und Teamfähigkeit

▪ Dienstleistungsorientierung

▪ Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Montag – Sonntag)

▪ Die tatsächlichen Betriebszeiten richten sich nach der Wetterlage

Tätigkeiten: ▪ Kassendienst incl. Abrechnung

▪ Reinigungsarbeiten im gesamten Badebereich, einschließlich Sanitär

▪ bei schlechtem Wetter: Einsatz im Bauhof

Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarif-vertrag für den öffentlichen Dienst.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 12.04.2019 an die Stadtverwaltung Bee-litz, Hauptamt / Personal, Berliner Stra-

ße 202, 14547 Beelitz, zu richten oder per e-mail an

[email protected] . Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Rücksendung der Bewerbungsun-terlagen erfolgt nur mit ausreichend frankiertem Rückumschlag.

Page 6: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 6 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Ausschreibung

Die Stadt Beelitz sucht eine*n Auszu-bildende*n zur Ausbildung zur*zum

Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

Die Ausbildung soll am 05. August 2019 beginnen und dauert drei Jahre.

Wir wünschen uns eine*n Auszubil-dende*n der folgende Qualifikationen und Fähigkeiten mitbringt: ▪ einen guten Realschulabschluss oder (Fach-) Abitur

▪ gute schulische Leistungen, vor allem in den Fächern Deutsch und Mathe-matik

▪ eine gute Allgemeinbildung

▪ eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

▪ die Fähigkeit, komplexe Themen gut erklären zu können

▪ eine rasche Auffassungsgabe ▪ ein Freundliches Auftreten und

▪ keine Angst vor Formularen, Paragra-phen und Vorschriften

Sie lernen während Ihrer Ausbildung u.a.: ▪ wie man Bürger und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs-, kundenorientiert und

wirtschaftlich erledigt ▪ wie man Personalangelegenheiten bearbeitet und Entgelte berechnet

▪ wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bear-beitet

▪ wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft

▪ wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert

▪ wie man Vorgänge unter Einsatz mo-derner Informations- und Kommuni-kationssysteme bearbeitet

▪ wie man die Rechtmäßigkeit von Ver-waltungsakten und Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung prüft

▪ welche Bedeutung die kommunale Selbstverwaltung hat sowie welche Formen und Aufgaben die kommuna-len Gebietskörperschaften haben

▪ wie man bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgre-mien mitwirkt

Ihre Lernorte sind: ▪ für die theoretische Ausbildung die Berufsschule in Potsdam

▪ für die dienstbegleitende Unterwei-sung die Brandenburgische Kommu-nalakademie an verschiedenen Stand-orten und

▪ für die praktische Ausbildung die Stadtverwaltung Beelitz, wo Sie in verschiedenen Ämtern eingesetzt wer-den

Wir bieten Ihnen u.a.: ▪ eine interessante und abwechslungs-reiche Ausbildung

▪ eine gutes Ausbildungsentgelt, ent-sprechend des Tarifvertrages für Aus-zubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und

▪ Mitarbeiter*innen die Sie auf Ihren Ausbildungsweg unterstützen

Sind Sie interessiert, dann senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellari-schen Lebenslauf, Zeugnisabschriften sowie eventuellen Praktikumsbeurtei-lungen bitte bis zum 15.04.2019 an die

Stadtverwaltung Beelitz Herrn Bernhard Knuth, Bürgermeister

Berliner Straße 202

14547 Beelitz.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Die Rücksendung der Bewerbungsun-terlagen erfolgt nur mit ausreichend frankiertem Rückumschlag.

Stellenausschreibung

Die Stadt Beelitz schreibt die Stelle des * der „Kochs * Köchin“

zur Besetzung zum nächstmöglichen Termin aus.

Wir suchen: eine überdurchschnittlich engagierte und kreative Persönlichkeit mit Erfah-rung in Teamführung und -anleitung.

Wir erwarten: ▪ eine abgeschlossene Ausbildung zum * zur Koch * Köchin geschult in diäti-scher Kochweise bzw. Diätassistent * Diätassistentin

▪ Erfahrung in der Gemeinschaftsver-pflegung

▪ umfangreiche theoretische und prakti-sche Kenntnisse in der Kinderernäh-rung

▪ korrektes, sicheres und freundliches Auftreten

▪ Ausdauer, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit

▪ fachliche und disziplinarische Füh-rung der Mitarbeiter

▪ Flexibilität im Denken und Handeln

▪ und

▪ Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbil-dungen

Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.: ▪ Erstellung von abwechslungsreichen und ausgewogenen Menüplänen, auch unter Berücksichtigung von Lebens-mittelunverträglichkeiten und Sonder-formen der Ernährung (vegetarisch / vegan)

▪ Zubereitung von Speisen

▪ organisatorische und koordinierende Arbeiten im Küchenbereich

▪ Betreuung der Arbeitsgemeinschaften mit Kindern (gesunde Ernährung)

Wir bieten: ▪ Ihnen einen interessanten Aufgaben-bereich mit vielfältigen Gestaltungs-möglichkeiten

▪ eine der Aufgabenstellung entspre-chende Vergütung nach TVöD-O

VKA, mit einer wöchentlichen Ar-beitszeit von 40 Stunden, befristet für 2 Jahre mit der Option auf Weiterbe-schäftigung

Voraussetzung für die Einstellung ist ein negativ beschiedenes, qualifizier-tes, polizeiliches Führungszeugnis.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunter-lagen mit tabellarischen Lebenslauf, Beschäftigungsnachweisen, Zeugnisab-schriften sowie Referenzen senden Sie bitte bis zum 19.04.2019 an die:

Stadtverwaltung Beelitz Herrn Bernhard Knuth, Bürgermeister

Berliner Straße 202

14547 Beelitz.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Rücksendung der Bewerbungsun-terlagen erfolgt nur mit ausreichend frankiertem Rückumschlag.

Page 7: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 7 NR. 3 / 18. JAHRGANG

IMPRESSUM: Amtsblatt für die Stadt Beelitz

Herausgeber ist die Stadt Beelitz, vertreten durch den Bürgermeister; 14547 Beelitz, Berliner Str. 202, Tel. 033204-391-0, Fax: 033204-39135, e-mail: [email protected]. Internet: www.beelitz.de Verantwort-lich für den Inhalt: Bernhard Knuth, Bürgermeister. Das Amtsblatt (Auflage: 6.300 Expl.) erscheint in der Regel monatlich kostenlos für die Haushalte der Stadt Beelitz, die über einen von außen erreichbaren Brief-kasten verfügen. Kostenlose Exemplare für die Haus-halte der Stadt, Einsicht in alte Aus-gaben, Kopien, Kaufexemplare (1,00 Euro/Stück) und Abonnements in der Stadtverwaltung, Hauptamt. Für nicht gelieferte Zeitungen kann nur Ersatz eines Einzelexemplares im Rahmen der Auflagenhöhe gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbeson-dere auf Schadensersatz, sind aus-drücklich ausgeschlossen. Druckfeh-ler und Irrtümer sind nicht ausge-schlossen. Satz: C. Uschner, Druck: TASTO-MAT GmbH

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf des Bebauungsplans "Brücker Stra-

ße", Stadt Beelitz Öffentliche Auslegung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 20. Februar 2018 die Aufstellung des Bebau-ungsplans „Brücker Straße“, OT Beelitz im Verfahren nach § 13b BauGB - Einbe-ziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren beschlossen (Einleitungsbeschluss). Der Geltungsbe-reich liegt in der Flur 11 der Gemarkung Beelitz umfasst das Flurstück 411 sowie jeweils Teilflächen der Flurstücke 135, 137, 174, 175, 176, 178, 179, 182, 183, 184, 354, 411, 412 und 432. Der Gel-tungsbereich beinhaltet eine Fläche von ca. 10.500 m².

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnnutzungen. Die sich im privaten Eigentum befindlichen Flächen im Gel-tungsbereich des Bebauungsplans sollen als Wohngebiet mit einem der Eigenart der näheren Umgebung entsprechenden Nutzungsmaß und in einer Tiefe von ca. 45 Metern ausgewiesen werden. Parallel an die Brücker Straße angrenzend wird eine 5 m breite Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Brücker Straße“ der Stadt Beelitz in der Fassung vom Februar 2019 (Planzeichnung mit Begründung) wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffent-lich ausgelegt. Nach den Maßgaben des Baugesetzbuches wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbe-richt nach § 2a BauGB und von der An-gabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wel-che Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, abgesehen. In der Begründung werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf Fach- und Umweltbelange beschrieben.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 03.04.2019 bis einschließlich 03.05.2019

im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung) während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und

Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (033204) 391 67. Auskünfte wer-den in Zimmer 112 erteilt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebau-ungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vor-gebracht werden. Gelegenheit zur Erörte-rung wird gegeben. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen-einander und untereinander einzubezie-hen. Nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen können bei der Beschluss-fassung über die Satzung unberücksich-tigt bleiben.

Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an [email protected]. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer An-schrift zweckmäßig.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbe-zogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Bran-denburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender-angaben abgeben, erhalten Sie keine Mit-teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflich-ten bei der Erhebung von Daten im Rah-

men der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Beelitz, den 01.03.2019

Bernhard Knuth

Bürgermeister

Page 8: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 8 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Stadtverordnetenversammlung

02.04.2019 | 18.06.2019

Hauptausschuss

18.03.2019 | 13.05.2019

Die Sitzungen finden jeweils um 18.30 Uhr im Ratssaal, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz statt. Än-derungen sind nicht ausgeschlossen und werden in den Bekanntma-chungskästen veröffentlicht.

Ortsbeirat Beelitz

03.04.2018

Die Sitzungen beginnen um 18.30 Uhr in der Poststraße 15 (Beratungsraum 1. OG), 14547 Bee-litz. Änderungen sind nicht ausge-schlossen und werden in den Be-kanntmachungskästen der Stadt Bee-litz veröffentlicht.

Ortsbeirat Fichtenwalde 14.05.2019

Die Sitzungen werden im Hans-Grade-Haus, Am Markt 1a, Fichtenwalde, durchgeführt und beginnen 18.30 Uhr. Bitte öffentliche Aushänge beachten!

Bürgersprechstunde Ortsvorsteher Fichtenwalde

Herr Dr. Tilo Köhn

16.04.2019 | 21.05.2019 Jeweils von 16.30 bis 18.00 Uhr im Hans-Grade-Haus, Am Markt 1a, Fich-tenwalde.

Bekanntmachungsanordnung

Der Bürgermeister der Stadt Beelitz macht gemäß Verordnung über die öf-fentliche Bekanntmachung von Satzun-gen und sonstigen ortsrechtlichen Vor-schriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungs-verordnung – BekanntmV) vom 01. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Okto-ber 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29 die nachstehende 3. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Stadt Beelitz für den OT Beelitz nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungs-satzung), beschlossen in öffentlicher Sitzung der Beelitzer Stadtverordneten-versammlung am 19. Februar 2019, bekannt. Hinweis: Die Planzeichnung der Sat-zungsänderung mit einer ergänzenden Begründung wird in der Stadtverwal-tung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz während der Dienst-stunden zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Beelitz, 28. Februar 2019

gez. Bernhard Knuth, Bürgermeister

3. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Stadt Beelitz für den OT Beelitz nach § 34 Abs.

4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung)

- Bereich Wasserturmpark

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. Februar 2019 die 3. Än-derung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang

bebauten Ortsteil der Stadt Beelitz für den OT Beelitz nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) be-schlossen. Die 3. Änderung der Klarstellungssat-zung bezieht sich räumlich auf den Be-reich des Wasserturmparks an der Karl-Liebknecht-Straße südöstlich des Stan-dortes des Sally-Bein-Gymnasiums. Die bestehende Grenze der 2007 bekanntge-machten Satzung verläuft formal ent-lang der Grenze zwischen den Flurstü-cken 247 und 107 / 110 / 111 der Flur 9. Mit der 3. Änderung wird eine ca. 1.740 qm große Teilfläche der Flurstücke 107,

110 und 111 in den satzungsgemäßen Innenbereich einbezogen. Die neue Grenze folgt der topografischen Situati-on des Parks am Wasserturm und ver-läuft in etwa entlang der unteren Fuß-punkte der Hangkante. Damit entspricht die neue Abgrenzung der bestehenden Topografie und definiert den Wasser-turmpark als Fläche der im Zusammen-hang bebauten Ortsteile. Beelitz, 28. Februar 2019

gez. Bernhard Knuth, Bürgermeister

Planzeichnung

Page 9: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 9 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Bekanntmachungsanordnung

Der Bürgermeister der Stadt Beelitz macht gemäß Verord-nung über die öffentliche Be-kanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01. Dezem-ber 2000, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29 die nachstehende Satzung über die Einbeziehung einzelner Außen-bereichsflächen in die im Zu-sammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Beelitz für den Teil-bereich „Wiesengrund“, OT Beelitz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung), beschlossen in öffentlicher Sit-zung der Beelitzer Stadtverordnetenver-sammlung am 19. Februar 2019, be-kannt. Hinweis: Die Planzeichnung der Sat-zung mit einer ergänzenden Begründung wird in der Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz während der Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Beelitz, 28. Februar 2019

gez. Bernhard Knuth

Bürgermeister

Satzung über die Einbeziehung ein-zelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortstei-le der Stadt Beelitz für den Teilbe-reich „Wiesengrund“, OT Beelitz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. Februar 2019 die Sat-zung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusam-

menhang bebauten Ortsteile der Stadt Beelitz für den Teil-bereich „Wiesengrund“, OT Beelitz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) be-schlossen. Die Ergänzungssatzung be-zieht sich räumlich auf den nördlichen Bereich der Straße „Wiesengrund“ und umfasst Grundstücke der Gemarkung Beelitz, Flur 11, Flurstücke 76/17, 76/16 (tlw.) und 76/14 (tlw.). Der Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Fläche von ca. 2.934 qm und grenzt unmittelbar an bereits mit Wohngebäuden bebaute Flächen an. Die genannten Grundstücksflächen werden mit der Satzung in den bauli-chen Innenbereich einbezo-

gen, so dass die bauliche oder sonstige Nutzung gemäß 34 BauGB ermöglicht wird. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele werden u.a. die überbaubaren Grundstücksflächen, das zulässige Nut-zungsmaß und die zum planbedingten Eingriff notwendigen naturschutzrecht-lichen Ausgleichsmaßnahmen festge-setzt. Beelitz, 28. Februar 2019

gez. Bernhard Knuth

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung der Jagdgenossenschaft Schäpe zur Genossenschaftsversammlung

Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schäpe laden wir Sie hiermit zur Genossenschafts-versammlung am Donnerstag, d. 25.04.2019 um 18.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Schäpe, 14547 Beelitz, ein.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

2. Geschäfts- und Tätigkeitsbericht des Vorstandes

3. Kassenbericht 4. Haushaltsplan 2019/2020

5. Beschluss über den Jagdpächter-wechsel

6. Bericht der Jagdpächter 7. Sonstiges

Der Vorstand der Jagdgenossen-schaft Schäpe

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung der Jagdgenossenschaft Reesdorf

zur Genossenschaftsversammlung

Der Jagdvorstand der Jagdgenossen-schaft Reesdorf lädt satzungsgemäß alle Mitglieder von bejagdbaren Flä-chen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Reesdorf am 30.04.2019 um 19:30 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Reesdorf zur jährlichen Jagdgenossenschaftsver-sammlung ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Feststellung der ord-nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht und Vorstellung des

Haushaltsplans 2019/2020

4. Entlastung Vorstandes und der Kas-senprüfer

5. Beschluss über die Verwendung und Auszahlung der Jagdpacht

6. Bericht der Jagdpächter 7. Verschiedenes 8.

Neue Mitglieder legen bitte zu Beginn der Versammlung einen Eigentums-nachweis vor. Die Vertretung eines Eigentümers ist nur mit Vorlage einer Vollmacht möglich. Wenn sich die Bankverbindung eines Eigentümers geändert hat, bittet der Vorstand um entsprechende Mitteilung.

Der Jagdvorstand

Planzeichnung

Page 10: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 10 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Friedhofsgebührenordnung

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev.-FhGev.) vom 29.Oktober 2016 (KABl. S. 183) hat der Gemeindekirchenrat der Evangeli-schen Kirchengemeinde Rieben in der Sitzung vom 20.02.2019 für den Friedhof in Rieben nachstehende Fried-hofsgebührensatzung erlassen.

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt: 1. für Erdbestattungen auf 25 Jahre 2. Für Urnenbestattungen auf 20 Jahre

§ 2 Gebühren

1. Grabberechtigungsgebühren (je Jahr/gesamt) 1.1 Einzelgrabstelle 15 €/375 €

(1 Sarg u. bis zu 2 Urnen) 1.2 Doppelgrabstelle 30 €/750 €

(2 Särge u. bis zu 4 Urnen) 1.3 Urnenreihengrabstelle 15 €/300 €

(bis zu 2 Urnen) 1.4 Urnengemeinschaftsstelle 42,50 €/850 €

(einschließlich Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger)

2. Sonstige Gebühren

2.1 Bearbeitungsgebühr 10 €

§ 3 Grabliegezeitverlängerung

Nach dem Ablauf der Ruhefristen kann die Grabstelle durch die Nutzungsberechtigten verlängert werden. Die Kosten für die Verlängerung werden den Nutzungsberechtigten in Rech-nung gestellt.

§ 4 Grabauflösung

Grabauflösungen sind erst nach Ablauf der Ruhefristen mög-lich. Die Kosten für die Beräumung der Grabstelle überneh-men die Nutzungsberechtigten.

§ 5 Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Rieben, den 20.02.2019

gez. Gemeindekirchenrat (Siegel)

Friedhofsgebührenordnung

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev.-FhGev.) vom 29.Oktober 2016 (KABl. S. 183) hat der Gemeindekirchenrat der Evangeli-schen Kirchengemeinde Zauchwitz in der Sitzung vom 21.02.2019 für den Friedhof in Zauchwitz nachstehende Friedhofsgebührensatzung erlassen.

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt: 1. für Erdbestattungen auf 25 Jahre 2. Für Urnenbestattungen auf 20 Jahre

§ 2 Gebühren

1. Grabberechtigungsgebühren (je Jahr/gesamt) 1.1 Einzelgrabstelle 15 €/375 €

(1 Sarg u. bis zu 2 Urnen) 1.2 Doppelgrabstelle 30 €/750 €

(2 Särge u. bis zu 4 Urnen) 1.3 Urnenreihengrabstelle 15 €/300 €

(bis zu 2 Urnen)

2. Sonstige Gebühren

2.1 Bearbeitungsgebühr 10 €

2.2 Wassergeld (pro Jahr und Grabstelle) 2,50 €

§ 3 Grabliegezeitverlängerung

Nach dem Ablauf der Ruhefristen kann die Grabstelle durch die Nutzungsberechtigten verlängert werden. Die Kosten für die Verlängerung werden den Nutzungsberechtigten in Rech-nung gestellt.

§ 4 Grabauflösung

Grabauflösungen sind erst nach Ablauf der Ruhefristen mög-lich. Die Kosten für die Beräumung der Grabstelle überneh-men die Nutzungsberechtigten.

§ 5 Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Zauchwitz, den 21.02.2019

gez. Gemeindekirchenrat (Siegel)

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Jagdgenossen-schaftsversammlung

der Jagdgenossenschaft Rieben

Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Jagd-genossenschaft Rieben laden wir alle Eigentümer von jagdbaren Flächen in der Gemarkung Rieben recht herzlich zur Genossenschaftsversammlung ein.

Termin: Freitag, 26. April 2019

Zeit: 19.00 Uhr Ort: Versammlungsraum der

Freiwilligen Feuerwehr Rie-ben

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

3. Bericht des Jagdvorstandes und Kas-senführers

4. Bericht des Kassenprüfers 5. Beschlussfassung über die Entlastung

des Vorstandes und des Kassenfüh-rers

6. Beschlussfassung über die Verwen-dung des Jagdpachtreinertrages aus dem Jagdjahr 2017/2018 und 2018/2019

7. Bericht der Jagdpächter – Schwer-punkte der Jagdausübung

8. Schlusswort des Vorsitzenden und Schließung der Jagdgenossenschafts-versammlung

Der Jagdvorstand

Für Essen und Getränke ist gesorgt.

Page 11: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 11 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Sprechstunde des Bürgermeisters

16. April 2019

jeweils von 16.00 - 18.00 Uhr.

Zur besseren Koordinierung und Vermeidung von langen Wartezei-ten setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat unter (033204 / 391 31) in Verbindung. Vielen Dank!

Ihr Bernhard Knuth

Bürgermeister

Ärztlicher Ärztlicher Ärztlicher Ärztlicher

BereitschaftsdienstBereitschaftsdienstBereitschaftsdienstBereitschaftsdienst Unter der 116 117 erreichen Be-troffene jederzeit einen Arzt in Be-reitschaft. In akuten Notfällen bleibt daher weiterhin die 112 die richtige Nummer.

Zahnärztlicher Zahnärztlicher Zahnärztlicher Zahnärztlicher

BereitschaftsdienstBereitschaftsdienstBereitschaftsdienstBereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst wird an Sonn-abenden, Sonntagen sowie an den Feier-tagen von 9.00 - 11.00 Uhr in der jewei-

ligen Zahnarztpraxis abgehalten. Der am Wochenende diensthabende Zahn-arzt übernimmt am Freitag davor und in der darauf folgenden Woche den Bereit-schaftsdienst in den Abendstunden.

29.03.-04.04.: Frau ZÄ Mietz Poststr. 26 | Beelitz � 033204 / 33176

05.04.-11.04.: Praxis Hüller/ZÄ Schulze | Str. der Einheit 39 | Caputh

� 033209 / 21221

12.04.-18.04.: Praxis Kanitz/ZÄ Köhn-

ke | Fr.-Ebert-Str. 53 | Caputh

� 033209 / 70689

19.04.-25.04.: Frau ZÄ Meinig, Zum Springbruch 7 | Rehbrücke � 033200 / 40110

Sie erreichen den bereitschaftsdienstha-benden Zahnarzt in dringenden Notfäl-len außerhalb der Sprechzeiten unter der Telefonnummer des zahnärztlichen Be-reitschaftsdienstes:

Einheitliche Notdienstnummer: 01578-5363458

Ende des amtlichen Teils

Wasser- und Abwasserzweckverband "Nieplitz" Wirtschaftsplan 2019

Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2019

Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebs-verordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 14.02.2019 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 festgestellt:

1. Es betragen

1.1. im Erfolgsplan

die Erträge 5.990.352,28 €

die Aufwendungen 5.410.972,73 €

der Jahresgewinn 579.379,55 €

der Jahresverlust 0,00 €

1.2 im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 843.788,14 €

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.401.939,36 €

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.157.440,12 €

________________________

nachrichtlich: Zahlungswirksame Ver- - 400.711,10 €

änderung des Finanzmittelbestandes

2. Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 €

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf 0,00 €

2.3 die Verbandsumlage auf 0,00 €

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Ver-bandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen:

a) Stadt Beelitz 0,00 €

b) Gemeinde Seddiner See 0,00 €

Beelitz, den 14.02.2019

Verbandsvorsteher Bernhard Knuth

Der Wirtschaftsplan wurde mit Schreiben vom 26. Februar 2019 der Kommunalaufsicht des Landkreises Potsdam-

Mittelmark angezeigt.

Öffentliche Auslegung: Der Wirtschaftsplan des Wasser- und Abwasserzweckverban-des „Nieplitz“ für das Wirtschaftsjahr 2019 kann vom 01.04.2019 bis zum 05.04.2019 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in der Clara-Zetkin-Straße 16, 14547 Beelitz Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 7.30 Uhr bis 16.15, Dienstag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr eingesehen werden.

Stellenausschreibung

Beim Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“ (WAZ „Nieplitz“), Clara-Zetkin-Straße 16 in 14547 Beelitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Mitarbeiters für den Bereich

Technik - Hausanschlüsse zu besetzen. Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse:

Persönlich/Vertraulich

Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“ Clara-Zetkin-Straße 16

14547 Beelitz

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.waz-nieplitz.de

Page 12: Amtsblatt · AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ NR. 3 / 18.J AHRGANG 27. M ÄRZ 2019, S EITE 3 6 Auf der Ebene der Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt gebildet. Gemäß

AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ 27. MÄRZ 2019, SEITE 12 NR. 3 / 18. JAHRGANG

Institution/Anschrift Sprechzeit/Ansprechpartner/Telefonnummer Beratungszentrum PotsdamBeratungszentrum PotsdamBeratungszentrum PotsdamBeratungszentrum Potsdam----Mittelmark, in BeelitzMittelmark, in BeelitzMittelmark, in BeelitzMittelmark, in Beelitz Allg. soz. Beratung u. Wohnraumberatung Pflegeberatung - kostenlose Information zu allen Fragen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Soz.-Psych. Dienst - Psychosoziale Beratung Soz.-Päd. Beratung und Unterstützung f. Eltern, Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene …. Sozialberatung des Pflegestützpunktes Amb. Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete Beratungsstelle für Überschuldete, Schuldner- u. Insolvenz Beratung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Migrationsberatung Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle

Clara-Zetkin-Straße 196 (Telefon Vorwahl: Beelitz (033204) Raum 001, Frau Kaminski, Mi 13 - 16.30 Uhr (617625) Raum 002, Fr. Schwalm/Fr. Litsche, Mi 13 - 16.30 Uhr (617633) Raum 002, Frau Schütze, Do 9.00 - 12.00 Uhr (617633) Raum 003, Frau Kapelle, Do 9.00 - 12.00 Uhr (617638) Raum 003, Fr. Seidlitz, jeden Die./Monat 13 - 18 Uhr (617638) Raum 003, Fr. Koch, Mi 13 - 16.30 Uhr (617638) Raum 001, Fr. Sacharow, Do 8.30-17 Uhr (617625)

Raum 003, Frau Borrmann, Mi 9.00 - 11.00 Uhr 0178-2118340 Raum 001, Frau Löffler, jed. 1. u. 4. Fr./Monat 9-14 Uhr (617625) Raum 004, Frau Jankowski, Fr. 9 - 13 Uhr od. n. Vereinb. (617625)

AWOAWOAWOAWO----Beratungsstelle in BeelitzBeratungsstelle in BeelitzBeratungsstelle in BeelitzBeratungsstelle in Beelitz Clara-Zetkin-Str. 196, Beelitz, Raum 001 - Schuldnerberatung - Amb. Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete - Migrationsberatungsstelle

jed. 1. u. 3. Die./Monat, 9 - 18 Uhr, Frau Stümer nur nach Vereinbarung, 03327-5737280 Do 8.30-17 Uhr, Frau Sacharow, 033204-617625 jed. 1. Fr/Monat 9 - 12 Uhr, Frau Löffler, 033204-617625 jed. 4. Fr/Monat 9 - 14 Uhr, Frau Löffler, 033204-617625

DIE JOHANNITERDIE JOHANNITERDIE JOHANNITERDIE JOHANNITER, Regionalverband , P-M-Fläming Küstergasse 4Küstergasse 4Küstergasse 4Küstergasse 4, 14547 Beelitz - ambulanter Pflegedienst - Behindertenfahrdienst / Krankenbeförderung - Hausnotruf

Bürozeit 7—16 Uhr, 24 Std. erreichbar, Tel.: 6285-0 - Frau Sommerfeld, Tel. 6285-15 - Herr Wodarz, Tel. 6285-13 und 14 - Frau Brazel, Tel. 6285-11

Mieterbund e.V.,Mieterbund e.V.,Mieterbund e.V.,Mieterbund e.V., Tel. 03328 / 3367470, Vor-Ort nur nach Anfrage

Schiedsstelle, Schiedsstelle, Schiedsstelle, Schiedsstelle, Berliner Str. 202, 14547 Beelitz Nur auf schriftlichen Antrag

Begegnungshaus, Berliner Straße 27 Beelitzer Tafel, Kleiderkammer Beelitzer Tafel, Kleiderkammer Beelitzer Tafel, Kleiderkammer Beelitzer Tafel, Kleiderkammer (Bekleidung f. Bedürftige)

Montag, Mittwoch, Freitag ab 14.00 Uhr Montag-Freitag 10 - 15 Uhr, Tel. 61719Tel. 61719Tel. 61719Tel. 61719

„Feeling“ Häusliche Kranken„Feeling“ Häusliche Kranken„Feeling“ Häusliche Kranken„Feeling“ Häusliche Kranken---- und Seniorenpflegeund Seniorenpflegeund Seniorenpflegeund Seniorenpflege Frau Wladasch, täglich von 8 bis 18 Uhr, Tel. 033204-42177

Häusliche KrankenHäusliche KrankenHäusliche KrankenHäusliche Kranken---- und Seniorenpflege und Seniorenpflege und Seniorenpflege und Seniorenpflege Pflegeteam HarmonyPflegeteam HarmonyPflegeteam HarmonyPflegeteam Harmony, Berliner Str. 189

Bürozeit Mo-Fr. 7.00 - 16.00 Uhr, Tag u. Nacht: 033204/61012

Seniorenzentrum Seniorenzentrum Seniorenzentrum Seniorenzentrum „ Negendanks Land“ Nürnbergstr. 38a 033204-320116, Pflegedienstltg. 033204-320117, Tagespflege 033204-320159

Caritas SchwangerschaftsberatungCaritas SchwangerschaftsberatungCaritas SchwangerschaftsberatungCaritas Schwangerschaftsberatung Caritas ErziehungsCaritas ErziehungsCaritas ErziehungsCaritas Erziehungs–––– und Familienberatungund Familienberatungund Familienberatungund Familienberatung Michendorf, Langerwischer Str. 27 A

Vorübergehend: 0177/2737189 [email protected] Informationen unter 0331/710298 zu folgenden Zeiten: Mo 11-16 Uhr, Di-Do 9-14 Uhr

MEGmbH TeltowMEGmbH TeltowMEGmbH TeltowMEGmbH Teltow, Schwangerschafts– und Schwanger-schaftskonfliktberatung Ärztehaus, Trebbiner Str. 94

Fr. G. Klotzek, 1. und 3. Donnerstag, 13.00 - 16.00 Uhr Tel. 033204/50100 oder 03328/427258, Terminvereinbarung

Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement in Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement in Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement in Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement in PotsdamPotsdamPotsdamPotsdam----Mittelmark (AAfV PM e.V.) Mittelmark (AAfV PM e.V.) Mittelmark (AAfV PM e.V.) Mittelmark (AAfV PM e.V.) Beratungszentrum im Fläming-Bahnhof Am Bahnhof 11, 14806 Belzig

Steffi Wiesner, , , , Tel. 033841/4495-17, FAX: 033841/4495-18, e-mail: [email protected], Internet: www.freiwilligenarbeit-pm.de Termine in Beelitz nach Vereinbarung

SeniorenbeiratSeniorenbeiratSeniorenbeiratSeniorenbeirat Frau Ranneberg, Tel. 033204/33627, täglich

Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde St. Marien - St. Nikolai Friedhof: Trebbiner Straße, Beelitz

Friedhofs- und Gemeindebüro, Kirchplatz 1, Tel. 033204-42352 Bürozeiten: Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr

Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs ---- Gruppe BeelitzGruppe BeelitzGruppe BeelitzGruppe Beelitz Offene Gruppe auch für Männer Offene Gruppe auch für Männer Offene Gruppe auch für Männer Offene Gruppe auch für Männer

Treffen jeden 1. Montag im Monat um 14.00 Uhr, im Seniorenzentrum, Nürnbergstraße (Caféteria); Info unter der Rufnummer 033204-61111

Selbsthilfegruppe Parkinson BeelitzSelbsthilfegruppe Parkinson BeelitzSelbsthilfegruppe Parkinson BeelitzSelbsthilfegruppe Parkinson Beelitz----HeilstättenHeilstättenHeilstättenHeilstätten

Jeden 4. Montag, 15.00 Uhr im Unterrichtsräume der Akademie f. Sozial- und Gesundheitsberufe GmbH im Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen/Parkinson, Beelitz-Heilstätten, Str. n. Fich-tenwalde 16

Selbsthilfegruppe Schlaganfall BeelitzSelbsthilfegruppe Schlaganfall BeelitzSelbsthilfegruppe Schlaganfall BeelitzSelbsthilfegruppe Schlaganfall Beelitz----HeilstättenHeilstättenHeilstättenHeilstätten Jeden 4. Dienstag, 17.00 Uhr im Konferenzraum (Raum 348) der Neurologischen Rehabilitationsklinik Beelitz-Heilstätten, Paracel-susring 6a

Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen zum erfragen bei AWO KIS Reha-Klinik Beelitz-Heilstätten Paracelsusweg 6a

Frau Schenk 03328-3539154, Beratung jeden 4. dienstags 17:00 - 18.30 Uhr