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Ausgabe Auflage
830 Alzeyer Wochenblatt 36.950
840 Binger Wochenblatt 35.400850 Ingelheimer Wochenblatt 25.750810 Mainzer Wochenblatt 139.900880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.500912 Wormser Wochenblatt 57.350
Anzeigenblätter Region Mainz gesamt (Wochenmitte) 321.850
Ausgabe Auflage
248 Idsteiner Wochenblatt 25.030
278 Kreisstadt Wochenblatt 24.525660 Rheingauer Wochenblatt 28.800670 Untertaunus Wochenblatt 29.100690 Wiesbadener Wochenblatt 123.200
Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt (Wochenmitte) 230.655
Ausgabe Auflage
696 VorOrt (Samstag) 142.150911 Wormser Wochenblatt (Samstag) 64.570
Anzeigenblätter gesamt (Wochenende) 206.720
Anzeigenblätter Wochenende Region Mainz & Wiesbaden
Anzeigenblätter Wochenmitte Region Darmstadt
AUFLAGEN
Ausgabe Auflage
820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 26.300
631 Der Bergsträßer 17.100671 Dreieich-Zeitung A – Langen / Egelsbach / Erzhausen 23.295672 Dreieich-Zeitung B – Dreieich 18.200673 Dreieich-Zeitung C – Neu-Isenburg / Gravenbruch 16.530674 Dreieich-Zeitung D – Dietzenbach / Heusenstamm 20.560675 Dreieich-Zeitung E – Rodgau / Rödermark 30.200677 Dreieich-Zeitung H – Mörfelden / Walldorf 15.000647 Marktplatz Bergstraße 41.750676 Offenbach Journal F – Mühlheim / Obertshausen 21.950679 Offenbach-Journal O – Stadt Offenbach 46.650629 Pfungstädter Woche 11.400628 Ried Information 21.800620 SüWo Darmstadt 66.080624 SüWo Gersprenztal 39.630618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 22.560612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 28.220626 SüWo Odenwälder Lokalblick 33.790610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 43.510678 Wochen-Journal K – Dieburg und Umgebung 39.540
Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt (Wochenmitte) 584.065Gesamtauflage Anzeigenblätter Wochenmitte 1.136.570
Anzeigenblätter Wochenmitte Region Mainz & Wiesbaden
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InhaltAuflagen
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
ALLGEMEINE ANGABEN
Verlag: VRM Media Sales GmbH Anschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz Postfach 3120, 55021 Mainz Telefon: Geschäftsleitung: 0 61 31/48 - 47 00 Anzeigen: 0 61 31/48 - 47 75 Beilagen/Prospekte: 0 61 31/48 - 47 74 Telefax: 0 61 31/48 - 47 33 E-Mail: [email protected] Internet: www.vrm-mediasales.de Bankkonto: Commerzbank, Mainz BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE07 5504 0022 0211 4080 01 Abrechnung: Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand an [email protected] oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater.
Zahlungsbedingungen
Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Grund- und Ortspreise
Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungs- gebiet, keine Mittlervergütung.Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungs-gebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision.
Rabatte
Es kann nur entweder die Mal-staffel oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen.
Kombinationsrabatte
Ein Motivwechsel ist ausgeschlossen. Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche. Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen.
Malstaffel Mengenstaffel
ab 6 Anz 5% ab 3.000 mm 5%
ab 12 Anz 10% ab 5.000 mm 10%
ab 24 Anz 15% ab 10.000 mm 15%
ab 48 Anz 20% ab 20.000 mm 20%
Ausgaben Rabatte
2 – 3 10%
4 – 5 15%
6 – 7 20%
8 – 9 25%
ab 10 30%
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ALLGEMEINE ANGABEN
Anlieferung der Druckdaten: Bis Anzeigenschluss Erscheinungsweise: Wochenmitte und Wochenende Chiffregebühr 5,00 € + MwSt. bei Abholung; 10,00 € + MwSt. bei Zusendung. Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10,00 € erhoben. Anzeigenschluss Bei Kombination mehrerer Anzeigenblätter und Belegung der Gesamtausgaben Freitag, 15 Uhr
Einzelausgaben SüWo, Untertaunus- und Rheingauer Wochenblatt Freitag, 15 Uhr
Restliche Wochenblätter, Der Bergsträßer, Dreieich-Zeitung, Marktplatz Bergstraße, Offenbach-Journal, Pfungstädter Woche, Ried Information, Wochen-Journal Montag, 14 Uhr
VorOrt (Samstag) und Wormser Wochenblatt (Samstag) Mittwoch, 13 Uhr
Satzspiegel: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm
VorOrt (Tabloid): Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mmSpaltenzahl: Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid)
Grundschrift: Mindestens 6 Punkt
Spaltenbreiten: Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout) 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm 4-spaltig = 185 mm
Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig
Druckverfahren: Offset
Farben: Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach ISO 12647-3:2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation.
Technische Angaben
Verbreitung
Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit Sperr-vermerk. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter werden nicht berücksichtigt.
Auflagenkontrolle der Wochenblätter und SüWo durch unabhän-gige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA.
AllgemeineAngaben
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
RICHTLINIEN FÜR DIE MEHRFARBREPRODUKTION
Druckreihenfolge: C, M, Y, KVolltondichte Farbdichte Abweichungen C, M, Y 0.90 ± 0.1 K 1.10 ± 0.1Rasterwinkelung: 0°= Yellow 15°= Cyan 75°= Magenta 135°= KontrastHinweis: Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr. Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn.Tonwertbereich: Der druckende Tonwertbereich ist von 5% bis 90%. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen.Tonwertsumme: Neutrale Bildtiefen maximal 240% Flächendeckung über alle Farben.Hinweis: Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85% betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren.
Format: 350 mm x 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches
Format) oder 255 mm x 350 mm (Halbformat)Satzspiegel: Maximal 325 mm x 480 mm bei Halbformat 231 mm x 325 mmDruckverfahren: ZeitungsoffsetdruckUmfänge/Farbigkeit: Auf allen Seiten 4c möglich
Druckbedingungen: Zeitungsdruck 48 L / cmProfilname: ISO Newspaper 26Profildateiname: ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.iccCharakterisierungs- IFRA26 – diese Profile wurden in der Praxis von verschie- daten: denen Häusern erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort von www.ifra.com herunterladen. Die Charakterisierungs daten erhalten Sie unter www.color.org.Kunstdruckprofile: Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen
wenden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon 0 61 31/48 - 56 81.
Datenformat: PDF/X3 (ISO 15930) Auflösung: CMYK, Graustufen mindestens 300 dpi und Strichzeich-
nungen 600 dpi bei Ausgabegröße.Prüfdruck (Proof): Auf dem Prüfdruck muss ein ugra / FOGRA-Medienkeil
enthalten sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvor-gaben der ISO 12647-3 erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden.
Proof-Erstellung: Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach ISO 12647. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Mediaberater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter 0 61 31/48 - 56 81.
Bedruckstoff: Auflagenpapier Zeitung 42,5 g / m2
Druckrichtung: Der Fuß ist vorauslaufend
Zeitungsprofil
Druckunterlagen
Andruck
Zeitungsrotation
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DIGITALER ANZEIGENEMPFANG / ANZEIGEN AUF DATENTRÄGER
Mac-ProgrammeQuarkXpress 8.0 InDesign CS 5.5 Illustrator CS 5.5 Photoshop CS 5.5
DOS-Programme CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter 06131/48 - 5641 zur Verfügung.
CD, DVD, USB-Stick
PDF/X3 (ISO 15930)
Lichtpunkt: 5%, Tiefe 90% bei Bildern Rasterflächen: Mind. 10% Tonwert (eingegebener Rechnerwert) Rasterverläufe: Von 0% bis 100% Tonwert zulässig
datenimport.vrm.de, Zugangsdaten auf Anfrage unter: Kontakt-Telefon Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigen-größe, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen. Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-Dokumente) verarbeitet werden.
Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen.
Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per E-Mail (max. 20 MB) empfangen werden.
Programme / Dateiformat FTP
Sonstiges
Dateiname
Datenträger
Dateiformat
ISDN
Tel.: 06131/48 - 5651 und 06131/48 - 5641 E-Mail: [email protected]
Kontakt
AllgemeineAngaben
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
GRUNDPREISE – WOCHENMITTE
801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 26,32 30,26 35,53 33,67 38,72 45,45
806 Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 6,79 7,81 9,17 8,49 9,77 11,46
807 Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 6,25 7,19 8,43 7,81 8,99 10,55
808 Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 15,23 17,51 20,56 19,80 22,77 26,72
AusgabeAnzeigenteil Titelseite
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2 + 3 Zusatz-farben je mm
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830 Alzeyer Wochenblatt 1,15 1,33 1,56 1,44 1,65 1,95840 Binger Wochenblatt 1,13 1,30 1,52 1,41 1,62 1,90850 Ingelheimer Wochenblatt 1,01 1,16 1,36 1,27 1,45 1,71810 Mainzer Wochenblatt 2,91 3,34 3,93 3,64 4,19 4,91880 Rheinhessisches Wochenblatt 1,00 1,15 1,35 1,24 1,43 1,68912 Wormser Wochenblatt 1,29 1,49 1,75 1,62 1,87 2,18
248 Idsteiner Wochenblatt 1,12 1,28 1,50 1,40 1,61 1,89278 Kreisstadt Wochenblatt 1,25 1,43 1,69 1,57 1,81 2,12660 Rheingauer Wochenblatt 0,98 1,14 1,33 1,23 1,42 1,67670 Untertaunus Wochenblatt 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1,84690 Wiesbadener Wochenblatt 2,91 3,34 3,93 3,64 4,19 4,91
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Einzelausgaben
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8/9Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64631 Der Bergsträßer 1,00 1,15 1,35 1,50 1,72 2,03671 Dreieich-Zeitung A – Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64672 Dreieich-Zeitung B – Dreieich 0,92 1,06 1,24 1,15 1,33 1,55673 Dreieich-Zeitung C – Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,88 1,01 1,18 1,09 1,26 1,48674 Dreieich-Zeitung D – Dietzenbach / Heusenstamm 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64675 Dreieich-Zeitung E – Rodgau / Rödermark 1,08 1,25 1,45 1,35 1,55 1,82677 Dreieich-Zeitung H – Mörfelden / Walldorf 0,69 0,80 0,94 0,87 1,00 1,17647 Marktplatz Bergstraße 1,47 1,69 1,98 2,21 2,53 2,98676 Offenbach Journal F – Mühlheim / Obertshausen 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1,64679 Offenbach Journal O – Stadt Offenbach 1,53 1,76 2,06 1,91 2,19 2,58629 Pfungstädter Woche 0,73 0,83 0,99 1,09 1,26 1,48628 Ried-Information 1,00 1,15 1,35 1,50 1,72 2,03620 SüWo Darmstadt 1,66 1,91 2,24 2,08 2,39 2,80624 SüWo Gersprenztal 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 1,03 1,18 1,40 1,29 1,49 1,75612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 1,08 1,25 1,45 1,35 1,55 1,82626 SüWo Odenwälder Lokalblick 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,29 1,49 1,75 1,62 1,87 2,18678 Wochen Journal K – Dieburg und Umgebung 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98
Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte.
Einzelausgaben
AusgabeAnzeigenteil Titelseite
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GRUNDPREISE – WOCHENMITTERe
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Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Anzeigenpreise
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
ORTSPREISE – WOCHENMITTE
801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 22,44 25,80 30,29 28,70 33,01 38,75
806 Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 5,79 6,66 7,82 7,24 8,33 9,77
807 Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 5,33 6,13 7,19 6,66 7,66 8,99
808 Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 12,98 14,93 17,53 16,88 19,41 22,78
AusgabeAnzeigenteil Titelseite
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1 Zusatzfarbeje mm
2 + 3 Zusatz-farben je mm
s/wje mm
1 Zusatzfarbeje mm
2 + 3 Zusatz-farben je mm
830 Alzeyer Wochenblatt 0,98 1,13 1,33 1,23 1,41 1,66840 Binger Wochenblatt 0,96 1,11 1,30 1,20 1,38 1,62850 Ingelheimer Wochenblatt 0,86 0,99 1,16 1,08 1,24 1,46810 Mainzer Wochenblatt 2,48 2,85 3,35 3,10 3,57 4,19880 Rheinhessisches Wochenblatt 0,85 0,98 1,15 1,06 1,22 1,43912 Wormser Wochenblatt 1,10 1,27 1,49 1,38 1,59 1,86
248 Idsteiner Wochenblatt 0,95 1,09 1,28 1,19 1,37 1,61278 Kreisstadt Wochenblatt 1,06 1,22 1,44 1,34 1,54 1,81660 Rheingauer Wochenblatt 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1,42670 Untertaunus Wochenblatt 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1,57690 Wiesbadener Wochenblatt 2,48 2,85 3,35 3,10 3,57 4,19
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Kombinationen
Einzelausgaben
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10/11Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40631 Der Bergsträßer 0,85 0,98 1,15 1,28 1,47 1,73671 Dreieich-Zeitung A – Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40672 Dreieich-Zeitung B – Dreieich 0,78 0,90 1,06 0,98 1,13 1,32673 Dreieich-Zeitung C – Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,75 0,86 1,01 0,93 1,07 1,26674 Dreieich-Zeitung D – Dietzenbach / Heusenstamm 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40675 Dreieich-Zeitung E – Rodgau / Rödermark 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1,55677 Dreieich-Zeitung H – Mörfelden / Walldorf 0,59 0,68 0,80 0,74 0,85 1,00647 Marktplatz Bergstraße 1,25 1,44 1,69 1,88 2,16 2,54676 Offenbach Journal F – Mühlheim / Obertshausen 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40679 Offenbach Journal O – Stadt Offenbach 1,30 1,50 1,76 1,63 1,87 2,20629 Pfungstädter Woche 0,62 0,71 0,84 0,93 1,07 1,26628 Ried-Information 0,85 0,98 1,15 1,28 1,47 1,73620 SüWo Darmstadt 1,42 1,63 1,91 1,77 2,04 2,39624 SüWo Anzeigenblatt Gersprenztal 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 0,88 1,01 1,19 1,10 1,27 1,49612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1,55626 SüWo SüWo Odenwälder Lokalblick 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,10 1,27 1,49 1,38 1,59 1,86678 Wochen Journal K – Dieburg und Umgebung 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69
Einzelausgaben
AusgabeAnzeigenteil Titelseite
s/wje mm
1 Zusatzfarbeje mm
2 + 3 Zusatz-farben je mm
s/wje mm
1 Zusatzfarbeje mm
2 + 3 Zusatz- far ben je mm
ORTSPREISE – WOCHENMITTERe
gion
Dar
mst
adt
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte.
Anzeigenpreise
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
WORMSER WOCHENBLATT – SAMSTAG
Verteilgebiet: Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim, Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und Ober-Flörsheim
Auflage: 64.570 Exemplare
Anzeigenteil
Titelseite
Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16
Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr
Satzspiegel: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm
s/wje mm
1 Zusatzfarbeje mm
2+3 Zusatzfarbenje mm
Grundpreis 1,33 1,52 1,79
Ortspreis 1,13 1,30 1,53
s/wje mm
1 Zusatzfarbeje mm
2+3 Zusatzfarbenje mm
Grundpreis 1,67 1,91 2,25
Ortspreis 1,42 1,63 1,92
HerrnsheimNeuhausen
Leisel-heim
271
9
47
A61
Dalsheim
Offstein
heimMons-Wachen-
heim
Mölsheim
Gunders-heim Bermers-
heimGundheim
Flörsheim- Dalsheim Mörstadt
WormsN.-Flörsheim
Kriegsheim
IbersheimRhein-dürkheim
HorchheimHeppen- heim
Wies-Oppenheim
Weinsheim
Roxheim
Pfiffligheim
Hochheim
Abenheim
Pfedders-heim
Fretten- heim
Hohen-Sülzen
Monzern- heim
Westhofen
Heßloch
Alsheim
Mettenheim
Bechtheim
Osthofen
Hamm
Gimbsheim
EichDittels- heim-
Bobenheim-
R H E I N
Guntersblum
Flomborn
Eppels- heim
Ober-Flörsheim
Gau-Heppen-heim
Hangen- Weishm.
Hochborn
Dauten-heim
Dintesheim
12/13Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
VORORT – SAMSTAG
Verteilgebiet: Stadt Wiesbaden und Vororte inkl. Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, Hofheim-Wallau, Hochheim-Massenheim und Hochheim
Auflage: 142.150 Exemplare
Anzeigenteil
Titelseite
s/wje mm
1 Zusatzfarbeje mm
2+3 Zusatzfarbenje mm
Grundpreis 2,91 3,34 3,93
Ortspreis 2,48 2,85 3,35
s/wje mm
1 Zusatzfarbeje mm
2+3 Zusatzfarbenje mm
Grundpreis 3,64 4,19 4,91
Ortspreis 3,10 3,57 4,19
Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16
Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr
Satzspiegel: Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm
R H E I N
MAIN
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455
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Wicker
Falken- berg
Gustavs-b
Budenheim
UhlerbornMombach
Gonsen-heim
Fi th Zahlbach
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Seitzen- hahn
HahnBleiden-
WehenTaunusstein
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Ober- WallufNieder-ille
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Martins-
Kostheim
Kastel
Freudenberg
H E I
4Amöne- burg
Dotzheim
Wi.-Frauenstein
Heßloch
Kloppen- heim
IgstadtBierstadt
NordenstadtErbenheim
Delkenhm.
Brecken- heim
Sonnen-berg
Klaren-thal
Ram-bach
Naurod
A3Meden- bach
A66
Schierstein BiebrichMechthilds-hausen
Kohlheck
Auringen
AIMAINMAINMAIN
Hochheim am Main
Wallau
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Massenheim
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Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Anzeigenpreise
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
RUBRIKEN
Die mm-Preise zu unseren Rubrikenmärkten (wie Stellenmarkt, Immobilienmarkt, Kfz-Markt) entnehmen Sie bitte den Seiten 8 bis 11.
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Response-Verstärker – Stellenmarkt Top-Gebrauchte – KFZ-Markt
14/15
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Volumen der Printanzeige
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Bis 100 mm 30,00
28 Tage101-300 mm 80,00
Ab 301 mm 190,00
Volumen der Printanzeige
Online-Zuschlag in Euro Laufzeit
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Rubriken
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
PROSPEKTBEILAGENPreise für Wochenmitte und Wochenende
Preis je 1.000 Exemplare bis 20g je weitere angefangene 5gGrundpreis* 65,00 6,00Ortspreis* 56,00 5,00
Beilagenauflage Wochenmitte
Ausgabe Auflage
830 Alzeyer Wochenblatt 36.950840 Binger Wochenblatt 35.400820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 26.300631 Der Bergsträßer 17.100671 Dreieich-Zeitung A – Langen / Egelsbach / Erzhausen 23.295672 Dreieich-Zeitung B – Dreieich 18.200673 Dreieich-Zeitung C – Neu-Isenburg / Gravenbruch 16.530674 Dreieich-Zeitung D – Dietzenbach / Heusenstamm 20.560675 Dreieich-Zeitung E – Rodgau / Rödermark 30.200677 Dreieich-Zeitung H – Mörfelden / Walldorf 15.000248 Idsteiner Wochenblatt 25.030850 Ingelheimer Wochenblatt 25.750278 Kreisstadt Wochenblatt 24.525810 Mainzer Wochenblatt 139.900647 Marktplatz Bergstraße 41.750676 Offenbach Journal F – Mühlheim / Obertshausen 21.950679 Offenbach-Journal O – Stadt Offenbach 46.650629 Pfungstädter Woche 11.400660 Rheingauer Wochenblatt 28.800
*Preise nicht abschluss- und rabattfähig.
Beilagenauflage Wochenende
Ausgabe Auflage696 VorOrt 142.150911 Wormser Wochenblatt 64.570
Beilagenauflage Wochenmitte
Ausgabe Auflage
880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.500628 Ried-Information 21.800620 SüWo Darmstadt 66.080624 SüWo Gersprenztal 39.630618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 22.560612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 28.220626 SüWo Odenwälder Lokalblick 33.790610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 43.510670 Untertaunus Wochenblatt 29.100690 Wiesbadener Wochenblatt 123.200678 Wochen-Journal K – Dieburg und Umgebung 39.540912 Wormser Wochenblatt 57.350
Sonja Becher – Prospektbeilagen
Tel.: 06131/48 - 4774 E-Mail: [email protected]
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16/17Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
PROSPEKTBEILAGEN – TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
1. Format: Mindestformat DIN A 6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen.2. Einzelblätter: Format DIN A 6 Papiergewicht mind. 170 g/m2. Format größer als DIN A 6 bis DIN A 4, Flächengewicht mind. 120 g/m2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen.3. Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.4. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehr-seitige Beilagen im Format größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.5. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.6. Anlieferungszustand: Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 7. Lagenhöhen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen.8. Palettierung: Jede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeichnen. Die Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt, Anzahl der Exemplare je Palette.9. Annahme: Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbe-sondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders.10. Lieferschein: Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen.
Allgemeine HinweiseBeilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen.
Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 %Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 UhrAnlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 UhrMehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander – grundsätzlich
vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet.
Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor ErscheinungsMindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungs-
einheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage.
VRM Druck GmbH & Co. KG
Alexander-Fleming-Ring 265428 Rüsselsheim
Versandanschrift
Prospektbeilagen
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DIREKTVERTEILUNG
Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd.
StadtBad Kreuznach, Frankfurt
bis 30 g 39,90
Mainz, Wiesbaden, Worms
Landkreis
Alzey-Worms
Bad Kreuznach
Donnersberg
Groß-Gerau (Teilbereich)
Hochtaunus
Kusel
Main-Taunus (Teilbereich)
Mainz-Bingen
Rhein-Hunsrück
Rheingau-Taunus
Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd.
StadtBad Kreuznach, Frankfurt
bis 30 g ab 69,90
Mainz, Wiesbaden, Worms
Landkreis
Alzey-Worms
Bad Kreuznach
Darmstadt-Dieburg
Donnersberg
Groß-Gerau (Teilbereich)
Hochtaunus
Kusel
Main-Taunus
Mainz-Bingen
Rhein-Hunsrück
Rheingau-Taunus
OdenwaldAnlieferungFrei Haus an unser Lager in der VRM Druck GmbH & Co. KGKOM-Halle / Direktverteilung, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheimbis spätestens drei Werktage vor der Verteilung.BündelungDie Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 € pro Tausend für das nachträgliche Bündeln.
Weitere Orte auf Anfrage.Je weitere angefangene 10 g: 2,50 €. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5,00 € pro Tausend berechnet.
Verteilung samstags Verteilung werktags (Solo-Verteilung)
18/19Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
DIREKTVERTEILUNG
Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt über die von derVRM Media Sales GmbH beauftragten Zustelldienste.
Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 € (Anrechnung bei Auftragserteilung; eine Änderung der Karte ist kostenfrei).Mindestauflage:10.000 StückKleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet.
Selektierte Verteilungen:Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohn-gebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich.
Sonja Becher – Prospektbeilagen
Tel.: 06131/48 - 4774 E-Mail: [email protected]
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Direktverteilung
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BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE 20/21
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung auf der nächsten Seite▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte
Alzeyer Wochenblatt
Komplettbelegung 36.950
BG 9.250 55232 Alzey / Ensheim
BG 8.340 55234 u.a. Albig / Bechtolsheim /
Mauchenheim
BG 1.790 55237 Bornheim / Flonheim /
Lonsheim
BG 1.600 55239 Gau-Odernheim /
Gau-Köngernheim
BG 2.090 55597 Wöllstein / Gumbsheim
BG 2.350 55599 u.a. Eckelsheim /
Siefersheim / Gau- Bickelheim
BG 2.940 55291 Saulheim
BG 2.650 55450 Langenlonsheim 55559 Bretzenheim
BG 3.760 55413 u.a. Manubach /Rhein- diebach / Weiler 55422 u.a. Bacharach / Meden- scheid / Neurath
BG 1.270 55424 Münster-Sarmsheim
BG 1.600 55425 Waldalgesheim / Genheim
BG 2.880 55457 Gensingen / Horrweiler 55459 Aspisheim / Grolsheim
BG 3.090 55576 Badenheim / Sprendlingen /
Welgesheim / Zotzenheim 55578 St. Johann / Wolfsheim
Bürstadt/Lampertheim Wochenblatt
Komplettbelegung 26.300
BG 15.250 68623 u.a. Lampertheim / Hofheim /
Rosengarten
BG 3.820 55286 Wörrstadt / Rommersheim /
Sulzheim
BG 1.280 55578 u.a. Gau-Weinheim /
Vendersheim / Wallertheim
BG 3.490 55288 u.a. Armsheim / Gabsheim /
Udenheim
Binger Wochenblatt
Komplettbelegung 35.400
BG 12.530 55411 Bingen
BG 3.170 55452 u.a. Dorsheim / Heddesheim /
Rümmelsheim
BG 2.250 55442 u.a. Stromberg / Daxweiler /
Roth
BG 2.200 55444 u.a. Dörrebach / Seibersbach /
Waldlaubersheim
BG 7.350 68642 u.a. Bürstadt / Riedrode /
Bobstadt
BG 3.700 68647 u.a. Biblis / Nordheim /
Wattenheim
Der Bergsträßer
Komplettbelegung 17.100
BG 3.150 64673 Zwingenberg
BG 4.050 64665 Alsbach-Hähnlein
BG 7.400 64342 Seeheim-Jugenheim
BG 2.500 64404 Bickenbach
Dreieich-Zeitung A
Komplettbelegung 23.295
BG 3.270 64390 Erzhausen
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BG 15.235 63225 Langen
BG 4.790 63229 Egelsbach
Dreieich-Zeitung B
Komplettbelegung 18.200
BG 18.200 63303 u.a. Buchschlag /
Sprendlingen / Dreieichenhain
Dreieich-Zeitung C
Komplettbelegung 16.530
BG 16.530 63263 Neu-Isenburg / Zeppelinhein /
Gravenbruch
Dreieich-Zeitung D
Komplettbelegung 20.560
BG 12.945 63128 Dietzenbach / Steinberg
BG 7.615 63150 Heusenstamm / Rembrücken
Dreieich-Zeitung E
Komplettbelegung 30.200
BG 11.870 55218 Ingelheim
BG 2.410 55270 u.a. Bubenheim / Engelstadt /
Jugenheim
BG 2.900 55435 Gau-Algesheim
BG 2.370 55437 Appenheim / Nieder-/
Ober-Hilbersheim / Ockenheim
BG 1.920 55271 Stadecken-Elsheim
BG 3.200 55262 Heidesheim
BG 1.080 55263 Wackernheim
Kreisstadt Wochenblatt
Komplettbelegung 24.525
BG 14.770 65719 u.a. Hofheim / Marxheim /
Diedenbergen
BG 5.515 65817 u.a. Bremtal / Vockenhausen /
Eppstein
BG 19.400 63110 u.a. Rodgau-Weiskirchen /
-Jügesheim /-Dudenhofen
BG 10.800 63322 u.a. Rödermark-Ober-
Roden /-Waldacker / -Urberach
Dreieich-Zeitung H
Komplettbelegung 15.000
BG 15.000 64546 Mörfelden-Walldorf
Idsteiner Wochenblatt
Komplettbelegung 25.030
BG 24.650 65510 Idstein / Woersdorf /
Wallrabenstein 65527 u.a. Engenhahn / Niedern- hausen / Oberjosbach 65529 u.a. Bermbach / Stein- fischbach/Esch
Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 380
Ingelheimer Wochenblatt
Komplettbelegung 25.750
BG 4.240 65830 Kriftel
Mainzer Wochenblatt
Komplettbelegung 139.900
Teilausgabe Hessen 30.700
BG 6.770 65239 Hochheim
BG 6.440 55246 Mainz-Kostheim
BG 5.340 55252 Mainz-Kastel
BG 6.670 65462 Ginsheim-Gustavsburg
BG 5.480 65474 Bischofsheim
Teilausgabe West 109.200
BG 9.630 55116 Altstadt
BG 13.270 55116/ 55118 Neustadt
BG 6.660 55120 Mombach
Beilagenverteilplan
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BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE 22/23
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BG 7.460 55131 Oberstadt
BG 10.540 55122 Hartenberg / Münchfeld /
Gonsenheim
BG 6.100 55124 Gonsenheim
BG 6.620 55126 Finthen
BG 6.040 55127 Drais / Lerchenberg /
Marienborn
BG 9.250 55128 Bretzenheim
BG 9.500 55129 Ebersheim / Hechtsheim
BG 9.040 55130 Laubenheim / Weisenau
BG 4.090 55257 Budenheim
BG 4.100 55268 Nieder-Olm
Offenbach Journal O
Komplettbelegung 46.650
BG 7.315 63075 Rumpenheim / Bürgel /
Waldheim
BG 10.535 63069 Rosenhöhe / Lauterborn
BG 8.515 63071 Offenbach Stadt / Tempelsee
BG 6.985 63073 Bieber
BG 6.050 63065 Offenbach-Innenstadt
BG 7.250 63067 Kaiserlei
Pfungstädter Woche
Komplettbelegung 11.400
BG 11.400 64319 Pfungstadt
BG 6.900 55270 Essenheim / Ober-Olm /
Klein-Winternheim
Marktplatz Bergstraße
Komplettbelegung 41.750
BG 17.780 64625 Bensheim
BG 2.840 64683 Einhausen
BG 11.680 64646 Heppenheim
BG 3.080 64686 Lautertal
BG 6.370 64653 Lorsch
Offenbach Journal F
Komplettbelegung 21.950
BG 11.515 63165 Mühlheim / Dietesheim /
Lämmerspiel BG 10.435 63179 Obertshausen / Hausen
Rheingauer Wochenblatt
Komplettbelegung 28.800
BG 2.630 65396 Walluf
BG 5.150 65366 Geisenheim
BG 4.630 65385 Rüdesheim / Eibingen /
Assmannshausen
BG 5.300 65375 Oestrich-Winkel /
Hallgarten / Mittelheim
BG 3.900 65343 Eltville
BG 1.650 65399 Kiedrich
BG 1.810 65391 u.a. Lorch / Lorchhausen /
Espenschied
BG 3.730 65344 Eltville-Martinstahl 65345 Eltville-Rauenthal 65346 Eltville-Erbach 65347 Eltville-Hattenheim
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung auf der nächsten Seite
Rheinhessisches Wochenblatt
Komplettbelegung 26.500
BG 8.360 55278 u.a. Ludwigshöhe /
Köngernheim / Mommenheim
BG 3.590 55283 Nierstein / Schwabsburg
BG 4.250 55276 Oppenheim / Dienheim
BG 1.870 67583 Guntersblum
BG 3.310 55294 Bodenheim
BG 2.720 55296 Lörzweiler / Harxheim /
Gau-Bischofsheim
BG 2.400 55299 Nackenheim
Ried Information
Komplettbelegung 21.800
BG 10.000 64560 Riedstadt
BG 3.100 64584 Biebesheim
BG 7.820 64295 DA Heimstättensiedlung /
Neu-Bessungen / Verleger- viertel
BG 9.410 64297 DA Eberstadt
SüWo Griesheim / Weiterstadt
Komplettbelegung 22.560
BG 11.280 64347 Griesheim
BG 11.280 64331 Weiterstadt
SüWo Groß-Gerau
Komplettbelegung 28.220
BG 6.420 64572 Büttelborn
BG 4.750 64569 Nauheim
BG 6.070 65468 Trebur
BG 10.980 64521 Groß-Gerau
BG 2.700 64589 Stockstadt
BG 4.400 64579 Gernsheim
BG 1.600 68649 Groß-Rohrheim
SüWo Darmstadt
Komplettbelegung 66.080
BG 9.890 64291 DA Arheilgen / Wixhausen
BG 6.780 64283 DA Mitte
BG 8.410 64285 DA Bessungen /
Paulusviertel / Steinbach
BG 6.830 64287 u.a. DA Komponisten- /
Woogs- /Hochschulviertel
BG 10.820 64289 DA Kranichstein / Martins- viertel / Bürgerpark
BG 6.120 64293 DA Industriegebiet /
Waldkolonie / Johannesvietel
SüWo Odenwälder Lokalblick
Komplettbelegung 33.790
BG 4.120 64732 Bad König
BG 1.540 64753 Brombachtal
BG 4.100 64739 Höchst
BG 2.900 64747 Breuberg
BG 2.620 64750 Lützelbach
BG 5.780 64711 Erbach
BG 6.980 64720 Michelstadt
BG 5.750 64756 Mossautal 64760 Oberzent
SüWo Rüsselsheim
Komplettbelegung 43.510
BG 7.370 65451 Kelsterbach
Beilagenverteilplan
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
24/25BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE
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BG 5.560 65479 Raunheim
BG 25.840 65428 Rüsselsheim
BG 4.740 65439 Flörsheim
SüWo Gersprenztal
Komplettbelegung 39.630
BG 6.360 64372 Ober-Ramstadt
BG 5.020 64380 Roßdorf
BG 2.020 64397 Modautal
BG 5.760 64367 Mühltal
BG 6.680 64354 Reinheim
BG 3.650 64385 Reichelsheim
BG 2.740 65388 u.a. Schlangenbad /
Georgenborn / Bärstadt
BG 2.680 65329 u.a. Hohenstein / Breithardt /
Holzhausen
BG 12.600 65232 u.a. Taunusstein / Bleiden- stadt / Hahn
Wiesbadener Wochenblatt
Komplettbelegung 123.200
Teilausgabe City 691 51.400
BG 7.500 65183 WI-Innenstadt-Mitte
-Westend
BG 8.250 65185 WI-Innenstadt-Mitte
BG 4.100 65187 WI-Innenstadt-Südost
BG 6.200 65189 WI-Oststadt
BG 2.160 64395 Brensbach
BG 1.850 64401 Groß-Bieberau
BG 2.330 64405 Fischbachtal 64407 Fränkisch-Crumbach
BG 2.450 64853 Otzberg
BG 1.350 64678 Lindenfels
Untertaunus Wochenblatt
Komplettbelegung 29.100
BG 2.640 65326 u.a. Aarbergen /
Michelstadt / Keltenbach
BG 4.950 65307 u.a. Bad Schwalbach /
Hettenhain / HeimbachBG 3.490 65321 u.a. Heidenrod /
Laufenselden / Kremel
BG 7.000 65193 WI-Innenstadt-Nordost /
-Sonnenberg
BG 9.600 65195 WI-Innenstadt-Westend-
Nordwest
BG 8.750 65197 WI-Rheingauviertel
(ohne Klarenthal) / -Europaviertel
Teilausgabe Ost 692 30.800
BG 9.050 65191 WI-Bierstadt-Sonnenberg-
Ost
BG 10.650 65205 u.a. WI-Delkenheim /
-Erbenheim /-Nordenstadt
BG 1.800 65719 Hofheim-Wallau
BG 9.300 65207 u.a. WI-Auringen /
Breckenheim / Rambach
▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung auf der nächsten Seite
Teilausgabe Südwest 41.000
BG 7.100 65187 WI-Biebrich /-Gräselberg
BG 10.400 65203 WI-Biebrich
BG 5.750 65197 WI-Dotzheim /-Klarenthal
BG 10.250 65199 WI-Dotzheim /-Kohlheck /
-Schelmengraben
BG 7.500 65201 WI-Frauenstein /
-Freudenberg/-Schierstein
Wochen-Journal K
Komplettbelegung 39.540
BG 1.480 64409 Messel
BG 2.600 64859 Eppertshausen
BG 5.970 64839 Münster
BG 6.820 64832 Babenhausen
BG 1.430 67240 Bobenheim
(ohne Roxheim)
BG 3.780 67574 Osthofen
BG 1.880 67575 Eich
BG 2.340 67577 Alsheim 67578 Gimbsheim
BG 1.460 67580 Hamm
BG 1.420 67582 Mettenheim 67593 Bermersheim / Westhofen
BG 1.670 67595 Bechtheim 67596 Dittelsheim-Heßloch /
Frettenheim
BG 1.180 67598 Gundersheim 67599 Gundheim
BG 3.150 64850 Schaafheim
BG 6.000 64807 Dieburg
BG 8.180 64823 Groß-Umstadt
BG 5.340 64846 Groß-Zimmern
Wormser Wochenblatt
Komplettbelegung 57.350
BG 11.210 67547 Worms-Innenstadt
Nord / Süd
BG 13.590 67549 u.a. Worms-Innenstadt
West /-Leiselheim / -Neuhausen
BG 5.540 67550 u.a. Worms-Herrnsheim /
-Abenheim /-Ibersheim
BG 7.710 67551 u.a. Worms-Heppenheim /
-Pfeddersheim /-Weinsheim
BG 2.240 67590 Monsheim 67592 Flörsheim-Dalsheim
BG 1.900 67591 Hohen-Sülzen / Mölsheim /
Mörstadt
Beilagenverteilplan
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENENDE 26/27
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VorOrt (Samstag)
Komplettbelegung 142.150
BG 7.500 65183 WI-Innenstadt-Mitte-
Westend
BG 8.250 65185 WI-Innenstadt-Mitte
BG 11.200 65187 WI-Innenstadt-Südost-
Biebrich
BG 6.200 65189 WI-Oststadt
BG 7.000 65193 WI-Innenstadt-Nordost /
-Sonnenberg
BG 9.600 65195 WI-Innenstadt-Westend-
Nordwest
BG 14.500 65197 WI-Rheingauviertel /
-Dotzheim /-Klarenthal
BG 9.050 65191 WI-Bierstadt
BG 10.650 65205 WI-Delkenheim /
-Erbenheim /-Nordenstadt
1.800 65719 Hofheim-Wallau
BG 9.300 65207 WI-Auringen /-Igstadt /
-Medenbach
BG 10.400 65203 WI-Biebrich
BG 10.250 65199 WI-Dotzheim /
-Sauerland/-Talheim
BG 7.500 65201 WI-Frauenstein /
-Schierstein
BG 5.340 55252 Mainz-Kastel
BG 6.440 55246 Mainz-Kostheim
BG 6.770 65239 Hochheim
Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400
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Wormser Wochenblatt (Samstag)
Komplettbelegung 64.570
BG 2 4.570 67547 Innenstadt Worms Nord
BG 3 6.200 67547 Innenstadt Worms Süd
BG 4 6.600 67547 67549 Innenstadt Worms West
BG 5 14.280 67551 Heppenheim 880 67551 Horchheim 1.550 67549 Leiselheim 930 67551 Pfeddersheim 3.230 67549 Pfiffligheim 1.800 67547 Weinsheim 1.100 67551 Wisoppenheim 720 67240 Bobenheim 1.430
Roxheim 2.640
BG 6 7.650 67549 Hochheim 1.830 67550 Herrnsheim 2.800 67549 Neuhausen 3.020
BG 9 2.520 55234 Hochborn 240 55232 Dautenheim 210 55234 Dintesheim 70 55234 Eppelstein 530 55234 Hangen-Weisheim 220 55234 Flomborn 410 55234 Ober-Flörsheim 550 55234 Gau-Heppenheim 290
BG 7 14.070 67550 Abenheim 1.180 67550 Ibersheim 370 67550 Rheindürkheim 1.260 67577 Alsheim 1.090 67575 Eich 1.570 67580 Hamm 910 67582 Mettenheim 550 67578 Gimbsheim 1.28067574 Stadt Osthofen 3.980 67583 Guntersblum 1.880
BG 8 8.680 67595 Bechtheim 720 67593 Bermersheim 130 67596 Dittelsheim-Heßloch 840 67596 Frettenheim 110 67599 Gundheim 390 67598 Gundersheim 800 55234 Monzernheim 230 67593 Westhofen 1.300 67592 Flörsheim-Dalsheim 1.190 67591 Hohen Sülzen 220 67590 Monsheim 1.080 67591 Mölsheim 270 67591 Mörstadt 370 67591 Offstein 730 67591 Wachenheim 300
Beilagenverteilplan
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ANZEIGEN UND BEILAGEN IN ANZEIGENBLÄTTERN
Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Wider-spruch bedarf der Textform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern1. “Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzu-rufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge-nannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auf-traggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere An-zeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckquali-tät im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrläs-sigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
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12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Last-schrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzu-stellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück-sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Ange-bote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiter-leitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestim-mungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunter-lagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der
Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben.20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenser-satz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet.22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetz-lichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind be-reits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitar-beiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten.23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organi-sationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart.
AGB
Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DIREKTVERTEILUNG
Allgemeine Bestimmungen1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entge-genstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.
Angebote2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berech-tigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.
3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftrag-gebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungs-struktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
Anlieferung4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefer-mengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteilter-min neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.Durchführung6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare
Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Ferien-siedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenom-men. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung – unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte – ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird.Gewährleistung7.Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.
8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von min-destens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen.9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.Beanstandungen10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteil- unternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auf-traggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen.
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