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Немачко и cpпcко иэдање Arbeiten in Deutschland und in Serbien > Wie sich das Abkommen auf das deutsche Recht auswirkt > Welche Leistungen Sie in Deutschland und Serbien bekommen können > Ihre Ansprechpartner

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Arbeiten in Deutschland und in Serbien

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Wie sich das Abkommen auf das deutsche Recht auswirkt Welche Leistungen Sie in Deutschland und Serbien bekommen knnen Ihre Ansprechpartner

Arbeiten ohne GrenzenSie haben bereits einige Zeit in Serbien gearbeitet oder wollen dorthin auswandern? Sie sind serbischer Staatsangehriger und arbeiten nun in Deutschland? Vielleicht fragen Sie sich, wie sich die Arbeit in verschiedenen Lndern auf Ihre sptere Rente auswirken wird. Schlielich haben Serbien und Deutschland unterschiedliche Systeme der Sozialen Sicherheit. Das stimmt, aber wir knnen Sie beruhigen. Fr Deutschland und Serbien gilt das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen vom 12. Oktober 1968 weiter, um mgliche Nachteile fr Sie aufzufangen. In dieser Broschre erfahren Sie, was das Abkommen ist, wie es sich auf das deutsche Recht auswirkt und welche Ansprche Sie in Serbien haben. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, knnen Sie sich jederzeit an uns wenden. Die Broschre wurde mit grter Sorgfalt erstellt. Trotzdem knnen wir fr die Informationen zum auslndischen Recht leider keine Haftung fr die Richtigkeit bernehmen. Bitte wenden Sie sich fr verbindliche Rechtsaus knfte an die jeweils zustndigen Stellen vor Ort. Unsere Broschre bietet Ihnen alle Informationen auch in serbischer Sprache an. Rechtlich verbind lich und das auch nur fr das deutsche Recht ist die deutschsprachige Fassung.

Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschftsbereich Presse- und ffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, 10709 Berlin, Ruhrstr. 2, Postanschrift: 10704 Berlin, Telefon: 030 865-1, Telefax: 030 865-27379, Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de, E-Mail: [email protected] Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund, Druck: Bonifatius GmbH, Druck Buch Verlag, Paderborn 1. Auage (8/2007), Nr. 768. Diese Broschre ist Teil der ffentlichkeitsarbeit der Deutschen Renten versicherung; sie wird grundstzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Inhaltsverzeichnis4 6 8 10 14 15 20 28 30 33 35 37 39 42 Die Geschichte des Abkommens Das deutsch-serbische Abkommen Pichtversicherung und freiwillige Versicherung Beitragserstattung Rehabilitation Die Grundvoraussetzungen deutscher Renten Die Renten aus der deutschen Rentenversicherung Die serbischen Renten Rentenantrag und Rentenbeginn Rentenberechnung Rentenzahlung auch im Ausland Kranken- und Pegeversicherung der Rentner Ihre Ansprechpartner Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

Die Geschichte des AbkommensDas zwischenstaatliche Abkommen mit dem frheren Jugoslawien regelt die soziale Sicherheit einer der grten Zuwanderergruppen in Deutschland.

In den 1950er und 1960er Jahren zogen viele Arbeits krfte aus dem Ausland nach Deutschland. Die soziale Absicherung der sogenannten Gastarbeiter musste deshalb zusammen mit dem Heimatland geregelt werden. So entstanden die ersten Sozialversicherungs abkommen. Das Abkommen zwischen Deutschland und der Sozia listischen Fderativen Republik Jugoslawien trat 1969 in Kraft. Nach dem Zerfall Jugoslawiens im Jahre 1991 gilt das Abkommen fr die Republik Serbien weiter. Die anderen Nachfolgestaaten (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Slowenien) haben eigene zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Deutschland getroffen. Fr Slowenien gilt seit dem Beitritt zur Europischen Union am 1. Mai 2004 das europische Gemeinschaftsrecht.

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Bitte beachten Sie: Serbien war zuletzt Teil des Staatenbundes Serbien und Montenegro. Am 21. Mai 2006 stimmte die Bevlkerung Montenegros fr ihre Unabhngigkeit. Sowohl Montenegro als auch Serbien erklrten daraufhin im Juni 2006 ihre Unabhngigkeit.

Das bisher fr den Staat Serbien und Montenegro geltende Abkommen wird seit dem 14. Juni 2006 (Tag der vlkerrechtlichen Anerkennung) fr die neuen Staaten Montenegro und Serbien getrennt angewendet.

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Das deutsch-serbische AbkommenErfasst werden vor allem serbische Staatsangehrige, die irgendwann in Deutschland gearbeitet haben sowie deutsche Auswanderer, die in Serbien leben und arbeiten.

Das Abkommen gilt fr alle deutschen und serbischen Staatsangehrigen. Darber hinaus kann es auch bei anderen Staatsangehrigkeiten angewendet werden, wenn Versicherungszeiten in Deutschland und Serbien zurckgelegt wurden.

Beispiel: Ivan B. ist Kroate. Da er sowohl in Serbien als auch in Deutschland gearbeitet hat, ist fr ihn das deutsch serbische Sozialversicherungsabkommen anzuwenden.

Das Abkommen erfasst die Unfallversicherung, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Das Abkommen hilft Ihnen, die Voraussetzungen fr eine Leistung zu erfllen, in dem es bestimmte Tatbestnde in den beiden Lndern gleichstellt.> > >

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Zur Rentenzahlung lesen Sie bitte auch ab Seite 35.

Auerdem werden bei der Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften, bei denen es auf die Staatsangehrig keit oder den Wohnsitz ankommt, die Staatsangehrig keit und der Wohnsitz mit dem des anderen Abkommen staates gleichgestellt. Sie knnen damit Ihre deutsche Rente beispielsweise auch in Serbien in voller Hhe bekommen.

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Pichtversicherung und freiwillige VersicherungEine Rente bekommen Sie nur, wenn Sie zuvor Beitrge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Freiwillige Beitrge helfen, den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten oder die Wartezeit fr eine Rente zu erfllen.

Versicherungspicht in der gesetzlichen Rentenversiche rung entsteht grundstzlich nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie beschftigt sind. Sobald Sie in Deutschland arbeiten, gelten grundstzlich nur die deutschen Rechtsvorschriften. Ihr Arbeitgeber wird dann fr Sie Beitrge an die Deutsche Rentenver sicherung zahlen. Arbeiten Sie spter in Serbien, gilt das serbische Recht. Wechsel zwischen der deutschen und der serbischen Rentenversicherung sind problemlos mglich.

Unser Tipp: Bewahren Sie alle Nachweise, die Sie von Ihren Arbeitgebern erhalten (beispielsweise Gehaltsnach weise), gut auf.

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Freiwillige Versicherung Wenn Sie in Deutschland leben, knnen Sie freiwillige Beitrge zur Rentenversicherung zahlen, sofern Sie nicht versicherungspichtig und mindestens 16 Jahre alt sind.Ihre Staatsangehrigkeit spielt dabei keine Rolle. Durch das Abkommen knnen Sie sich als Serbe mit Wohnsitz in Serbien ebenfalls freiwillig in der deutschen Rentenversicherung versichern. Unabhngig davon, ob Sie jemals zuvor deutsche Beitragszeiten zurckgelegt haben und ob Sie in Serbien beschftigt sind. Wohnen Sie als serbischer Staatsangehriger in einem Mitgliedsstaat der Europischen Union, knnen Sie auch freiwillige Beitrge zahlen. Voraussetzung ist hier aller dings, dass Sie bereits irgendwann einmal einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.> >

Unser Tipp: Nhere Informationen enthlt unsere Broschre Freiwillige Versicherung mehr Rente im Alter. Hier erfahren Sie, wann sich freiwillige Beitrge besonders lohnen und wie Sie sie zahlen knnen.

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BeitragserstattungDie Rckzahlung Ihrer eingezahlten Beitrge ist unter Umstnden mglich. Sie knnen danach aus diesen Beitrgen aber keine Leistungen mehr beziehen.

Zu den Voraus setzungen fr eine deutsche Rente lesen Sie bitte auch das Kapitel Die Renten aus der deutschen Renten versicherung.

Eine Erstattung der deutschen Beitrge ist immer dann mglich, wenn Sie im Alter oder spter Ihre Hinterbliebe nen feststellen, dass weniger als fnf Jahre an Beitrags zeiten vorhanden sind und deshalb keine Rente gezahlt werden kann.

Bitte beachten Sie: Zu den fnf Jahren zhlen auch Ihre serbischen Versicherungszeiten.

In diesem Kapitel erfahren Sie aber vorrangig, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragserstattung in jngeren Jahren mglich ist.

Grundstzliche Voraussetzungen Eine Beitragserstattung ist grundstzlich mglich, wenn Sie aus der deutschen Versicherungspicht ausgeschieden sind,10 >

Zur freiwilligen Versicherung lesen Sie bitte auch die Seite 9.

sich in Deutschland nicht freiwillig versichern knnen und wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspicht mindestens 24 Monate vergangen sind.

Deutsche knnen generell ihre Beitrge nicht zurckge zahlt bekommen, da sie immer zur freiwilligen Versiche rung berechtigt sind sogar bei einem Auslandsaufent halt. Haben Sie die serbische Staatsangehrigkeit, ist die Beitragserstattung immer ausgeschlossen, solange Sie in Deutschland leben.

Zur freiwilligen Versicherung lesen Sie bitte auch die Seite 9.

Aufenthalt in Serbien Als serbischer Staatsangehriger knnen Sie sich Ihre deutschen Beitrge nicht allein deshalb erstatten lassen, weil Sie Ihre Beschftigung in Deutschland aufgegeben haben und in Ihre Heimat zurckkehren. Nach dem Abkommen knnen Sie sich in der deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern, wenn Sie in Serbien wohnen.Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie berhaupt freiwillige Beitrge zahlen wollen und in welchem Umfang Sie deutsche Versicherungszeiten zurckgelegt haben. Ihre deutschen Versicherungszeiten bleiben auch dann anrechenbar, wenn knftig keine Beitrge mehr gezahlt werden.11

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Unser Tipp: Sie knnen den Antrag auf Beitragserstattung selbst formlos bei Ihrem Rentenversicherungstrger stellen auch in serbischer Sprache. Alle notwendigen Vor drucke werden Ihnen dann zugesandt. Sie mssen weder eine Vermittlungsperson noch einen Bevollmch tigten oder einen Dolmetscher beauftragen.

Aufenthalt in der Europischen Union Wohnen Sie als Serbe in einem Mitgliedstaat der Euro pischen Union (zum Beispiel in Frankreich oder Slowe nien), haben Sie ebenfalls das Recht zur freiwilligen Versicherung. Auch hier ist dann eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Aufenthalt in einem anderen Staat Leben Sie dagegen als Serbe weder in Serbien noch in Deutschland und auch in keinem anderen Land der Euro pischen Union, dann sind Sie nicht zur freiwilligen Ver sicherung in der deutschen Rentenversicherung berech tigt. Eine Beitragserstattung ist dann nach der Frist von 24 Monaten mglich.

Lesen Sie hierzu bitte auch den Abschnitt Grund stzliche Vorausset zungen ab Seite 10.

Bitte beachten Sie: Beitragserstattung nach deutschem Recht bedeu tet, dass nur der Betrag ausgezahlt wird, den Sie selbst eingezahlt haben. Der Beitragsteil, den der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder eine andere Stelle getragen hat, wird nicht erstattet.

Das Geld kann auf jedes Bankkonto in Ihrem Wohnstaat berwiesen werden.

Die eingezahlten Beitrge werden auch nicht verzinst. Sie erhalten exakt den Betrag ausgezahlt, den Ihr Arbeitgeber von Ihrem Lohn einbehalten und vor Jahren oder Jahrzehnten als Beitrag berwiesen hat. Ihre12

freiwilligen Beitrge werden Ihnen nur zur Hlfte erstattet.

Unser Tipp: Wer sich die Beitrge erstatten lsst, verliert alle Ansprche aus der deutschen Rentenversicherung. Es knnen danach weder Leistungen zur Rehabilitation gewhrt noch eine Rente gezahlt werden. Sie knnen die Beitragserstattung nicht rckgngig machen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich ausfhrlich bei Ihrem Rentenversicherungstrger zu informieren, bevor Sie den Antrag stellen.

Die Adresse Ihres Rentenversiche rungstrgers nden Sie ab Seite 43.

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RehabilitationEine Rehabilitationsleistung soll helfen, Ihre Arbeitsfhigkeit zu erhalten oder zu bessern.

In der deutschen Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Das bedeutet, dass immer geprft wird, ob Ihre gesundheitlichen Einschrnkungen durch eine medizinische oder berufsfrdernde Leistung behoben werden knnten, bevor Sie eine Erwerbsminderungs rente erhalten. Fr die verschiedenen Leistungen zur Rehabilitation mssen Sie bestimmte persnliche und versicherungs rechtliche Voraussetzungen erfllen. Das kann beispiels weise eine bestimmte Anzahl an Versicherungszeiten sein.

Bitte beachten Sie: Bei der Prfung der Voraussetzungen werden auch Ihre serbischen Versicherungszeiten berck sichtigt.

Welche Staatsangehrigkeit Sie haben, spielt keine Rolle. Allerdings werden Rehabilitationsleistungen nur gewhrt, wenn Sie in Deutschland leben.14

Die Grundvoraussetzungen deutscher RentenUm eine Rente zu erhalten, mssen Sie einige Voraussetzungen erfllen. Dazu gehren meist ein bestimmtes Lebensalter und eine Mindestversiche rungszeit.

Nheres erfahren Sie im Kapitel Die serbischen Renten.

Die Vorschriften zur Rente und zum Rentenalter sind in Deutschland und in Serbien unterschiedlich. Das Abkom men hilft Ihnen dabei, die Voraussetzungen fr eine Rente zu erfllen, sorgt aber nicht fr eine Angleichung des Rentenrechts. Eine deutsche Altersrente kann frhes tens mit 60 Jahren, sptestens mit 65 Jahren bezogen werden. In Serbien gelten andere Altersgrenzen. In Deutschland wird die Regelaltersgrenze ab 2012 schritt weise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Lesen Sie hierzu bitte auch die Seiten 21 und 22. Grundstzlich gilt: Beitrge, die Sie in Deutschland gezahlt haben, bleiben beim deutschen Versicherungs trger; Ihre serbischen Versicherungszeiten beim serbischen Rentenversicherungstrger. Jedes einzelne Land, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn die Voraussetzungen dafr in diesem Land vorliegen. Erfllen Sie die Voraussetzungen fr eine Rente allein mit den Zeiten dieses Landes nicht, werden auch die Zeiten im anderen Vertragsland bercksichtigt. So knnen Sie vielleicht doch noch eine Rente erhalten. Haben Sie beispielsweise die Anspruchsvoraussetzungen allein nach deutschem Recht nicht erfllt, werden alle Zeiten, die Sie in Serbien zurckgelegt haben, zustzlich bercksichtigt. Es zhlen alle Zeiten, die Sie bis zum deutschen Leistungsfall (zum Beispiel dem Tag, an dem die Erwerbsminderung eintritt) zurckgelegt haben.

Es zhlen nur Zeiten in Deutschland und Serbien.

Mindestversicherungszeit Voraussetzung fr jede deutsche Rente ist, dass Sie fr eine bestimmte Zeit Beitrge gezahlt haben. Diese15

Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, betrgt je nach Rentenart 5, 15 oder 35 Jahre. Fr die Wartezeiten von 5 und 15 Jahren zhlen: Monate, in denen Beitrge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (Picht- und freiwillige Beitrge), Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR), Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting sowie Zeiten aus Zuschlgen fr eine geringfgige versiche rungsfreie Beschftigung. Bei der Wartezeit von 35 Jahren knnen zustzlich Monate der Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Bercksichtigungszeiten (zum Beispiel wegen Kindererziehung) angerechnet werden.> > > >

Weitere Informationen zu den deutschen Zeiten nden Sie in der Broschre Jeder Monat zhlt fr die Rente.

Bitte beachten Sie: Natrlich zhlen neben den deutschen Versiche rungszeiten auch alle Zeiten mit, die uns Ihr serbischer Rentenversicherungstrger besttigt. Auch Ihre Versicherungszeiten, die Sie in BosnienHerzegowina und Montenegro zurckgelegt haben, knnen bei der Wartezeit bercksichtigt werden. Aus der deutschen Rentenversicherung knnen Sie somit auch dann eine Rente beanspruchen, wenn Sie in Deutschland nur wenige Beitrge gezahlt haben.

Die versicherungs rechtlichen Voraussetzungen fr die einzelnen Renten nden Sie ab Seite 20.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Fr einige deutsche Renten mssen Sie neben der Warte zeit sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfllen. Hier mssen Sie in bestimmten Zeitrumen (bei spielsweise in den letzten zehn Jahren) eine bestimmte Anzahl von Pichtbeitrgen gezahlt haben.

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Bitte beachten Sie: Die geforderten Pichtbeitrge knnen Sie eben falls mit Pichtbeitrgen in Serbien erfllen, die Sie dort whrend einer Beschftigung oder selb stndigen Ttigkeit gezahlt haben.

Zur Anhebung des Rentenalters lesen Sie bitte die Seiten 21 und 22.

Rentenabschlag Die meisten deutschen Renten, die Sie vor dem 65. Ge burtstag erhalten, werden nicht in voller Hhe ausge zahlt, sondern um einen Abschlag gemindert. Fr jeden Monat, den Sie Ihre Rente vorzeitig, also vor dem 65. Lebensjahr (bei einer Rente fr schwerbehinderte Menschen vor dem 63. Lebensjahr) in Anspruch nehmen, wird Ihre Rente um 0,3 Prozent gekrzt.

Beispiel: Gordana F. feiert ihren 60. Geburtstag am 27. Juni 2007. Ihre Altersrente soll am 1. Juli 2007, also um fnf Jahre vorgezogen, beginnen. Der Rentenabschlag fr diese Rente betrgt 18 Prozent (60 Monate x 0,3 Prozent).

Sie knnen den Beginn Ihrer Rente selbst festlegen und dadurch die Hhe des Abschlags beeinussen.

Bitte beachten Sie: Der Rentenabschlag bleibt Ihr Leben lang in der deutschen Rente enthalten. Sogar nach Ihrem Tod hat er noch Einuss auf eine Hinterbliebenenrente. Lassen Sie sich deshalb bitte beraten. Das ist auch wichtig, weil es in einigen Fllen Ausnahmen sogenannte Vertrauensschutzregelungen gibt.

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Renten und Einkommen Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr erhalten, kann sich Ihr Einkommen als Beschftigter oder Selbstndiger auf die Rentenhhe auswirken. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dieses Einkommen in Deutschland, in Serbien oder in einem anderen Land erwirtschaften. Bei Erwerbsmin derungsrenten knnen als Einkommen auch einige Sozial leistungen bercksichtigt werden.berschreiten Sie die zulssigen Hinzuverdienstgrenzen, wird Ihnen die Rente nur noch als Teilrente oder gar nicht mehr gezahlt.

Unser Tipp: Weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen nden Sie in den Broschren Wie viel knnen Rentner hinzuverdienen? Altersrenten, Renten wegen vermin derter Erwerbsfhigkeit oder Renten wegen Todes.

Die Voraussetzun gen fr diese Renten nden Sie ab Seite 25.

Witwen- und Witwerrenten werden in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Versicherten in voller Hhe gezahlt. Danach wird Ihr Verdienst um einen Freibetrag gemindert und 40 Prozent Ihres dann noch verbleiben den Verdienstes auf die Rente angerechnet. Bercksich tigt werden auch Sozialleistungen, Vermgen und aus lndische Einkommen. Dabei wird der Bruttobetrag vor Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeitrgen herangezogen. Um Nettobetrge zu erhalten, werden pau schal gesetzlich festgelegte Betrge abgezogen (beispiels weise 40 Prozent bei Arbeitnehmern).

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Beispiel: Aleksandra S. bezieht eine deutsche Witwenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Ehemannes in Hhe von 400 Euro. Sie verdient monatlich 1400 Euro brutto. Der Rentenversicherungstrger rechnet davon pauschal 40 Prozent ab und ermittelt dadurch einen Nettobetrag von 840 Euro. Nach Abzug des Freibe trages fr Witwen (derzeit rund 690 Euro) bleibt ein Einkommensbetrag von 150 Euro. Davon werden 40 Pro zent ermittelt (60 Euro) und von der Rente abgezogen. Aleksandra S. erhlt also eine Witwenrente in Hhe von 340 Euro.

Bei Waisenrenten wird Einkommen erst bercksichtigt, wenn die Waise ber 18 Jahre alt ist.

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Die Renten aus der deutschen RentenversicherungDie Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten und Renten an Hinterbliebene.

Wir wollen Sie in diesem Kapitel darber informieren, welche Renten Sie in Deutschland beanspruchen knnen.

Unser Tipp: Wenn Sie wissen mchten, fr welche deutschen Renten Sie bereits die Voraussetzungen erfllen, beantragen Sie bei Ihrem Versicherungstrger eine Rentenauskunft. Darin nden Sie alle Informationen.

Rente wegen Erwerbsminderung Diese Rente erhalten Sie, wenn Sie erwerbsgemindert sind, also maximal sechs Stunden tglich arbeiten knnen, die Wartezeit von fnf Jahren erfllen (oder bei spielsweise durch einen Arbeitsunfall vorzeitig erfllen) und in den letzten fnf Jahren vor der Erwerbsminde rung drei Jahre Pichtbeitrge fr eine versicherte Beschftigung oder selbstndige Ttigkeit gezahlt haben oder> > >

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Diese Rente wird lngstens bis zum 65. Geburtstag gezahlt. Danach erhalten Sie automatisch eine Regelaltersrente.

vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit von fnf Jahren mit Pichtbeitragszeiten erfllt haben und jeder Monat vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt des Leistungsfalls mit Anwartschaftserhal tungszeiten belegt ist.

Ihr Rentenversicherungstrger prft anhand rztlicher Unterlagen, ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhal ten Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden arbeiten knnen. Ist es Ihnen mglich, noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden tglich zu arbeiten, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsmin derung. Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie meist befristet fr drei Jahre. Bessert sich Ihr Gesundheitszu stand in dieser Zeit nicht, wird die Rentenzahlung ver lngert.

Altersrenten Die Regelaltersgrenze in Deutschland liegt bei 65 Jahren. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenser wartung und sinkender Geburtenzahlen ist die schritt weise Anhebung der Altersgrenze unter anderem fr die Regelaltersrente von bisher 65 auf 67 Jahre beschlossen worden, um die Stabilitt der gesetzlichen Rentenver sicherung zu erhalten.Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunchst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, sodass dann fr Versicher

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Unser Tipp: Ausfhrliche Informationen nden Sie in der Broschre Erwerbsminderungsrente: Das Netz fr alle Flle.

te ab dem Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Anhebung der Altersgrenze auf 67Versicherte Geburtsjahr 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 Anhebung um Monate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 14 16 18 20 22 24 Jahr 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 66 66 66 66 66 66 67 auf das Alter Monate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 0 2 4 6 8 10 0

Auch bei den vorzeitigen Altersrenten kommt es durch die Rente mit 67 zur Anhebung des Renteneintritts alters. Wenn Sie erfahren mchten, ob und inwieweit Sie von dieser Rechtsnderung betroffen sind, lesen Sie unsere Broschre Rente mit 67 was ndert sich fr mich?

Regelaltersrente Anspruch auf die Regelaltersrente haben Sie, wenn Sie 65 Jahre alt sind und die Wartezeit von fnf Jahren erfllt haben.> >

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Als Bezieher einer Regelaltersrente knnen Sie un beschrnkt hinzuverdienen und mssen auch keine Abschlge befrchten.

Unser Tipp: Ausfhrliche Informationen zu allen Altersrenten enthlt die Broschre Die richtige Altersrente fr Sie.

Ab 2012 gibt es zustzlich die Altersrente fr besonders langjh rig Versicherte.

Altersrente fr langjhrig Versicherte Diese Altersrente erhalten Sie, wenn Sie 63 Jahre alt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfllt haben.Sind Sie nach dem 31. Dezember 1947 geboren, wird die Altersgrenze fr Sie schrittweise vom 63. auf das 62. Le bensjahr vermindert. Sind Sie ab November 1949 gebo ren, knnen Sie die Rente mit 62 Jahren erhalten. Das gilt aber nur, wenn Sie vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben. Zahlen wir Ihnen die Rente vor dem 65. Lebensjahr, mssen Sie Rentenabschlge in Hhe von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen.> >

Beispiel: Slobodan D. wird am 27. Mai 2007 63 Jahre alt. Seine Altersrente fr langjhrig Versicherte mchte er ab 1. Juni 2007 beziehen. Sie beginnt damit 24 Monate vor dem 65. Lebensjahr und wird deshalb um 7,2 Prozent vermindert (24 Monate x 0,3 Prozent).

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Altersrente fr schwerbehinderte Menschen Diese Altersrente erhalten Sie, wenn Sie schwerbehindert und 60 Jahre alt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfllt haben.Schwerbehindert ist nach deutschem Recht, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent anerkannt bekommt. Diese Entscheidung trifft nicht der Rentenversicherungstrger, sondern das Versorgungs amt. Sind Sie vor dem 1. Januar 1951 geboren, haben Sie auch dann einen Anspruch auf diese Altersrente, wenn Sie bei Rentenbeginn berufs- oder erwerbsunfhig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht sind.> > > > > > >

Bitte beachten Sie: Wird die Rente vor dem 63. Lebensjahr gezahlt, mssen Sie in der Regel mit Rentenabschlgen in Hhe von 0,3 Prozent pro Monat (maximal 10,8 Prozent) rechnen.

Altersrente fr Frauen Diese Altersrente knnen Frauen beziehen, die vor 1952 geboren wurden und 60 Jahre alt sind und die Wartezeit von 15 Jahren erfllt haben und nach ihrem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre Pichtbeitrge fr eine versicherte Beschftigung oder selbstndige Ttigkeit gezahlt haben.Mchten Sie die Altersrente vor dem 65. Lebensjahr beziehen, mssen Sie in der Regel mit Rentenabschlgen in Hhe von 0,3 Prozent pro Monat (maximal 18 Prozent) rechnen.

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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Diese Rente knnen Sie erhalten, wenn Sie vor 1952 geboren wurden und mindestens 60 Jahre alt sind (diese Altersgrenze liegt ab 2012 bei 63 Jahren) und entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 364 Tage arbeitslos waren oder zwei Jahre Altersteilzeitarbeit nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz absolviert haben und die Wartezeit von 15 Jahren erfllen und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pichtbeitrge fr eine versicherte Beschftigung oder selbstndige Ttigkeit gezahlt haben.> > > > > > >

Bitte beachten Sie: Wird die Altersrente vor dem 65. Lebensjahr gezahlt, mssen Sie Rentenabschlge in Hhe von 0,3 Prozent (maximal 18 Prozent) in Kauf nehmen.

Renten an Witwen und Witwer Nach dem Tod des Ehepartners knnen Sie eine Witwenoder Witwerrente erhalten, wenn der verstorbene Ehe partner bis zum Tod die Wartezeit von fnf Jahren erfllt beziehungsweise zum Beispiel durch einen Arbeits unfall vorzeitig erfllt oder eine Rente bezogen hat.Der Rentenversicherungstrger prft in der Regel, ob die Ehe zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr bestand. Das betrifft Sie aber nur, wenn Sie nach 2001 geheiratet haben oder die Ehe nicht nur wegen der Hinterbliebenenrente, also nicht aus Versorgungsgrnden geschlossen haben.

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Die Altersgrenze von 45 Jahren wird schrittweise auf das 47. Lebensjahr angehoben. Lesen Sie auch die Broschre Rente mit 67 was ndert sich fr mich?

Die Witwen- oder Witwerrente kann als kleine oder groe Rente gezahlt werden. Um eine groe Rente zu erhalten, mssen Sie mindestens 45 Jahre alt sein oder vermindert erwerbsfhig sein oder ein Kind erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist, oder in huslicher Gemeinschaft fr ein Kind sorgen, das wegen Behinderung nicht imstande ist, fr sich selbst zu sorgen. Die groe Witwen- oder Witwerrente wird dauerhaft gezahlt. Sie betrgt 55 Prozent der Versichertenrente. Wer vor 2002 geheiratet hat und mindestens 45 Jahre alt ist, erhlt 60 Prozent. Ist keine dieser Voraussetzungen erfllt, erhalten Sie nach dem Tod des Versicherten eine kleine Witwen- oder Witwerrente. Sie betrgt 25 Prozent der Versicherten rente. Wenn Sie nach 2001 geheiratet haben, wird diese Rente maximal 24 Kalendermonate gezahlt. Heiraten Sie als Witwe oder Witwer erneut, fllt diese Rente weg. Sie knnen auf Antrag eine Rentenabndung erhalten. Diese betrgt maximal 24 Monatsrenten.> > > >

Beispiel: Rentner Petar B. ist im Mai 2006 gestorben. Seine Witwe Ljiljana B. ist 58 Jahre alt und erhlt deshalb eine groe Witwenrente. Sie heiratet im September 2007 wieder, was zum Wegfall der Witwenrente am 30. September 2007 fhrt. In den zwlf Monaten vor dem Wegfall der Rente (Oktober 2006 bis September 2007) erhielt Ljiljana B. durchschnittlich 320 Euro Witwenrente. Die Abndung betrgt das 24-Fache dieses Durchschnittsbetrages, also 7680 Euro.

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Waisenrente Eine Waisenrente (Halbwaisenrente) kann nach dem Tod des Vaters oder der Mutter gezahlt werden, wenn von ihm (oder von ihr) die Wartezeit von fnf Jahren erfllt oder vorzeitig erfllt worden ist beziehungsweise er bis zum Tod eine Rente bezogen hat. Stirbt auch der zweite Elternteil, wird eine Vollwaisenrente gezahlt.Eine Waisenrente erhalten Sie als leibliches und adop tiertes Kind des Verstorbenen. Auch Stiefkinder, Pege kinder, Enkel oder Geschwister knnen eine solche Rente bekommen. Waisenrente wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Sind Sie lter und benden sich in Schul- oder Berufsausbil dung wird die Rente weiter gezahlt, lngstens aber bis zum 27. Geburtstag. Die Ausbildung muss uns in regel migen Abstnden von der (Hoch-)Schule oder dem Arbeitgeber besttigt werden.

Weitere Renten wegen Todes Wurden Sie nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ist Ihr frherer Ehepartner gestorben, knnen Sie einen Anspruch auf eine Erziehungsrente haben. Diese wird Ihnen aus Ihren eigenen Versicherungszeiten gezahlt, wenn Sie ein Kind erziehen.Eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten zahlen wir, wenn Sie nach dem Tod Ihres frheren Ehegatten wieder geheiratet haben und die neue Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelst wurde.Einzelheiten zu diesen Renten ent hlt die Broschre Renten an Hinter bliebene sichern die Existenz.

Ist Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden worden, kann nach dem Tod des Unterhaltszahlenden eine Geschiedenen-Witwen- oder Witwerrente gezahlt wer den.

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Die serbischen RentenDie serbische Rentenversicherung zahlt Renten wegen Invaliditt, im Alter und fr Hinterbliebene. Ihr serbischer Rentenversicherungstrger entschei det allein ber den Anspruch auf serbische Rente.

In den letzten Jahren gab es auch in Serbien vielfltige nderungen im Rentenrecht. Die folgenden Informatio nen knnen deshalb nur unverbindlich und allgemein gehalten werden.

Unser Tipp: Fr verbindliche Rechtsausknfte wenden Sie sich bitte direkt an die serbischen Rentenversicherungstrger. Die Anschriften nden Sie auf Seite 40 und 41.

In Serbien gibt es: Invalidenrente, wenn volle Invaliditt vorliegt, Altersrente mit 53 Jahren fr Frauen bei mindestens 35 Jahren Versicherungszeit beziehungsweise fr Mnner bei mindestens 40 Jahren Versicherungszeit, Altersrente bei mindestens 15 Jahren Versicherungs zeit fr Frauen mit 60 Jahren und fr Mnner mit 65 Jahren,> > >

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Hinterbliebenenrenten, wenn der Verstorbene fnf Jahre Versicherungszeit hatte oder Rentenbezieher war.

Rente erhalten Sie als Witwe oder Witwer, auerdem als Kind oder Elternteil, wenn der Verstorbene fr Ihren Unterhalt aufgekommen ist. Bei jeder Hinterbliebenen rente mssen Altersgrenzen beachtet werden (zum Beispiel mssen Witwen mindestens 50 Jahre alt sein, Witwer 55 Jahre; Waisen dagegen maximal 26 Jahre). Sehr niedrige serbische Renten knnen auf eine soge nannte Mindestrente aufgestockt werden.

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Rentenantrag und RentenbeginnEine Rente erhlt nur, wer einen Antrag stellt. In diesem Kapitel erfahren Sie, wann eine deutsche Rente beginnt und wo Sie Ihren Antrag stellen knnen.

Ihre deutsche Rente beginnt in der Regel mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraus setzungen erfllen.

Beispiel: Marija N. wird am 12. Juli 2007 65 Jahre alt. Von diesem Zeitpunkt an hat sie alle Voraussetzungen erfllt. Ihre Rente beginnt am 1. August 2007.

Damit wir Ihnen Ihre Rente pnktlich zahlen knnen, mssen Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen. Stellen Sie ihn erst drei Kalendermonate nach dem Leistungsfall, beginnt Ihre Rente erst mit dem Antrags monat.

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Beispiel: Marija N. stellt ihren Antrag erst im November 2007. Da der Leistungsfall ihr 65. Geburtstag bereits ber drei Monate zurckliegt, beginnt ihre Rente erst am 1. November 2007.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es bei Erwerbs minderungs- und Hinterbliebenenrenten. Eine zeitlich befristete Rente wegen Erwerbsminderung wird erst ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminde rung gezahlt. Erfolgt die Antragstellung spter als sieben Kalendermonate, beginnt die Rente mit dem Antrags monat. Eine Hinterbliebenenrente wird auch rckwirkend fr bis zu zwlf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wurde, gezahlt.

Wo kann ich den Rentenantrag stellen? Haben Sie Versicherungszeiten in Deutschland und in Serbien zurckgelegt, mssen Sie nur einen Antrag auf Rente stellen. Wohnsitz in Deutschland Wenn Sie in Deutschland wohnen, beantragen Sie bitte die deutsche Rente bei der Deutschen Rentenversiche rung oder einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Sie knnen Ihren Antrag auch beim Versicherungsamt der Stadtverwaltung stellen. Unser Tipp: Bitte bringen Sie zu einem Termin bei einer Auskunftsund Beratungsstelle Ihre Versicherungsunterlagen und einen gltigen Personalausweis/Reisepass mit.

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Im deutschen Rentenantrag ist eine Frage nach Versiche rungszeiten im Ausland enthalten. Geben Sie hier an, dass Sie auch in Serbien gearbeitet haben, gilt der deutsche Antrag auch als Antrag auf eine serbische Rente. Ihr deutscher Rentenversicherungstrger infor miert die serbische Rentenversicherung mit zweispra chigen Vordrucken ber Ihren Antrag. Sie erhalten dann einen Rentenbescheid von beiden Rentenversicherungs trgern.

Bitte beachten Sie: Die deutschen Rentenversicherungstrger haben keinen Einuss auf die Bearbeitung Ihres Renten antrages in Serbien oder auf die Entscheidung, die dort getroffen wird. Sie vermitteln nur, um Ihnen den Aufwand einer Antragstellung vor Ort in Serbien abzunehmen.

Wohnsitz in Serbien Wohnen Sie in Serbien, beantragen Sie bitte die serbische Rente bei der zustndigen Behrde in Serbien und geben Sie an, dass auch deutsche Zeiten vorhanden sind. Der serbische Rentenversicherungstrger teilt dann der Deut schen Rentenversicherung alle notwendigen Angaben fr die deutsche Entscheidung mit.Beide Rentenversicherungstrger entscheiden auch hier eigenstndig ber den eigenen Rentenanspruch und teilen Ihnen diese Entscheidung schriftlich mit.

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RentenberechnungDie Hhe der deutschen Rente ist abhngig von den Beitrgen, die im Laufe der Jahre eingezahlt wurden. Damit Sie Ihren Rentenbescheid leichter nachvollziehen knnen, wird Ihnen die Rentenberechnung in diesem Kapitel erklrt.

Weitere Informationen zur Rentenberechnung nden Sie auch in der Brosch re Wie berechne ich meine Rente?

Ihre deutsche Rente errechnet sich aus vier Faktoren, die miteinander multipliziert werden: Entgeltpunkte Zugangsfaktor Rentenartfaktor aktueller Rentenwert Die Entgeltpunkte errechnen sich aus Ihrem jhrlichen Bruttoeinkommen, das durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten geteilt wird. Betrug Ihr Jahresverdienst (fr den Sie Beitrge zur deutschen Rentenversicherung zahlen) zum Beispiel im Jahr 2004 29 428 Euro, so erhal ten Sie fr dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt, da der Durchschnittsverdienst ebenso hoch war. Bei hherem oder geringerem Verdienst liegen die Entgeltpunkte entsprechend hher oder niedriger. Abhngig von der Dauer Ihrer Beschftigung in Deutsch land und von Ihrem Verdienst ergibt sich so die Summe Ihrer Entgeltpunkte.> > > >

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Zum Rentenab schlag lesen Sie auch die Seite 17.

Der Zugangsfaktor beinhaltet die Rentenminderung, wenn Sie die Rente vorzeitig erhalten (Abschlag). Wird die Rente ab Ihrem 65. Lebensjahr gezahlt, betrgt er 1,0. Bei einer vorzeitigen Rente wird er entsprechend des Abschlags gemindert. Im Rentenartfaktor zeigt sich, um welche Rente es sich handelt. Eine Altersrente und die volle Erwerbsminde rungsrente erhalten einen Wert von 1,0. Die groe Witwen-/Witwerrente hat einen Rentenartfaktor von 0,6 (oder 0,55), die teilweise Erwerbsminderungsrente 0,5, da es sich um eine halbe Rente handelt. Der aktuelle Rentenwert ist der einzige Wert der Renten formel, der sich nach Rentenbeginn noch durch eine Rentenanpassung verndern kann.

Beispiel: Ivan T. hat in Deutschland 20 Entgeltpunkte erworben. Er will mit 60 Jahren ab dem 1. Oktober 2007 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen. Die Rente beginnt also um fnf Jahre vorgezogen (60 Monate). Der Abschlag betrgt 18 Prozent. Die Rente von Ivan T. wird wie folgt berechnet: 20 Entgeltpunkte x 0,82 (Zugangsfaktor mit 18 Prozent Abschlag) x 1,0 (Altersrente) x 26,27 Euro (aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2007) = 430,83 Euro

Die aktuellen Werte nden Sie auch im Internet unter www. deutsche-renten versicherung.de.

Bei Fragen zur Berechnung der serbischen Renten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre serbische Rentenver sicherung. Die Anschriften der serbischen Rentenver sicherungstrger nden Sie auf Seite 40/41.

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Rentenzahlung auch im AuslandEin Umzug kann sich auf die Rentenhhe auswirken. Das Abkommen regelt aber, dass der Wohnsitz in Deutschland und Serbien gleichgestellt ist.

Solange Sie als deutscher oder serbischer Staatsange hriger in Deutschland oder in Serbien leben, wird Ihnen Ihre Rente in voller Hhe gezahlt. Wohnen Sie in einem Land der Europischen Union (zum Beispiel sterreich oder Italien), des Europischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, knnen wir Ihre deutsche Rente ebenfalls in voller Hhe auszahlen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Ihre serbischen Zeiten in der deutschen Renten versicherung nach dem Fremdrentenrecht angerechnet wurden. Die Rente fr diese Zeiten kann nicht ins Ausland gezahlt werden. Wenn Sie in einen Staat auerhalb der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz (zum Beispiel Bosnien-Herzegowina oder Albanien) umziehen, kann Ihre Rente jedoch gekrzt werden oder ganz wegfallen.

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Unser Tipp: Bitte informieren Sie sich bei der deutschen Renten versicherung, bevor Sie in ein anderes Land umziehen. Sobald Sie planen, Ihren Wohnsitz zu wechseln, teilen Sie uns oder dem Renten Service der Deutschen Post bitte mglichst frh Ihre neue Anschrift und die neue Bankverbindung mit. So helfen Sie, dass Ihre Rente lckenlos in Ihre neue Heimat berwiesen werden kann.

Die Anschriften nden Sie auf Seite 39, 43 und 44.

Die Rentenzahlung muss nicht in den Staat erfolgen, in dem Sie wohnen.

Die deutsche Rente ist eine internationale Leistung. Wir zahlen Ihre Rente in fast alle Lnder der Welt. In aller Regel knnen Sie das Bankinstitut, auf dessen Konto wir die Rente berweisen, frei whlen. Nach Serbien erfolgt die Zahlung ungekrzt in Euro auf Ihr Devisenkonto. Alle Kosten fr die berweisung nach Serbien werden von uns getragen; fr Sie fallen lediglich die blichen Spesen Ihrer Bank an. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpichtet, bei Auslandszahlungen in regelmigen Abstnden zu prfen, ob die Voraussetzungen fr die Rentenzahlung weiterhin vorliegen. Deshalb erhalten Sie jedes Jahr die Aufforderung, alle notwendigen Daten anzugeben und besttigen zu lassen (sogenannte Lebensbescheinigung).

Unser Tipp: Senden Sie die Lebensbescheinigung zeitnah wieder zurck. Sie sorgen damit dafr, dass Ihre Rente ohne Verzgerung regelmig gezahlt werden kann.

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Kranken- und Pegeversicherung der RentnerAuch Rentner brauchen Krankenversicherungsschutz und mssen unter Umstnden Beitrge zur gesetzlichen Pegeversicherung zahlen.

Sobald Sie eine deutsche Rente beantragen, prft die deutsche Krankenkasse, ob Sie nach deutschem Recht krankenversichert sind und damit Pichtbeitrge zur deutschen Krankenversicherung von Ihrer Rente zahlen mssen. Wird Versicherungspicht festgestellt und leben Sie in Deutschland, sind Sie damit auch in der sozialen Pegeversicherung beitragspichtig. Von Ihrer Rente werden dann die Beitrge zur deutschen Kranken- und Pegeversicherung einbehalten und gemeinsam mit dem Anteil Ihres Rentenversicherungstrgers an Ihre Kran kenkasse weitergeleitet.

Unser Tipp: Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Versicherungsunter nehmen versichert, zahlt Ihnen Ihr Rentenversiche rungstrger unter Umstnden einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag.

Weitere Informatio nen nden Sie in der Broschre Rentner und ihre Kranken versicherung.

Wenn Sie in Serbien wohnen und neben der deutschen Rente auch eine serbische Pension erhalten, besteht in37

der Regel keine Pichtversicherung in der deutschen Krankenversicherung, da das serbische Recht vorrangig ist. Die deutsche Rente wird dann ohne Beitragsabzge an Sie ausgezahlt. Beziehen Sie jedoch nur eine deutsche Rente, dann sind Sie auch in Serbien nach deutschem Recht krankenver sichert, nicht aber pegeversichert. Sie haben dann Anspruch auf Sachleistungen der deutschen Krankenver sicherung (zum Beispiel rztliche Behandlung), die Sie auch in Serbien in Anspruch nehmen knnen.

Bitte beachten Sie: ber die Versicherungspicht in der deutschen Krankenversicherung und Pegeversicherung entscheidet allein die deutsche Krankenkasse. Die Rentenversicherung ist an diese Entscheidung gebunden.

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Ihre AnsprechpartnerIn diesem Kapitel nden Sie die Adressen der deutschen und serbischen Rentenversicherungstrger und des Renten Service.

In Deutschland sind im Verhltnis zu Serbien folgende Versicherungstrger zustndig: Deutsche Rentenversicherung Bayern Sd, Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee. Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionaltrger (ehemalige Landesversicherungsanstal ten) gezahlt, ist fr Sie Ansprechpartner die: Deutsche Telefon Telefax E-Mail Internet Rentenversicherung Bayern Sd 0871 81-0 0871 81-2140 [email protected] www.deutsche-rentenversicherung bayernsued.de> > >

Die Renten in das Ausland werden gezahlt ber: Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 70143 Stuttgart Internet www.rentenservice.com39

Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deut sche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesver sicherungsanstalt fr Angestellte) gezahlt, wenden Sie sich bitte an die: Deutsche Telefon Telefax E-Mail Internet Rentenversicherung Bund 030 865-1 030 865-27240 [email protected] www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt, ist fr Sie Ansprechpartner die: Deutsche Telefon Telefax E-Mail Internet Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 0234 304-0 0234 304-53050 [email protected] www.kbs.de

In Serbien sind folgende Versicherungstrger fr Sie da: Republic fond za penzijsko i invalidsko osiguranje ki zaposlenih Dr. Aleksandra Kostic a br. 9 11000 BEOGRAD SERBIEN Internet www.pioz.org.yu

Provinzfonds Novi Sad: Republic fond za penzijsko i invalidsko osiguranje ki zaposlenih Sluba direkcije u Novom Sadu itni trg br. 3 21000 NOVI SAD SERBIEN

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Fr Selbstndige: Republic fond za penzijsko i invalidsko osiguranje ki samostalnih delatnosti Bulevar Umetnosti 10 11070 NOVI BEOGRAD SERBIEN E-Mail [email protected] oder [email protected] Internet www.rfpiosd.org.yu Fr Landwirte: Republic fond za penzijsko i invalidsko osiguranje ki zemljoradnika Bulevar Umetnosti 10 11070 NOVI BEOGRAD SERBIEN E-Mail [email protected] oder [email protected] Internet www.rfpiop.org.yu Im Kosovo: Administrata pensionale e kosoves Rruga e Lubjanes Nr. 6 PRISTINA KOSOVO (UNMIK)

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Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.Beratung ganz in Ihrer Nhe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natrlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persn lichen Gesprch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Service stellen fr Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Untersttzung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen fr alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenlteste: Die bundesweit ehren amtlich ttigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenltesten beraten Sie und helfen beim Ausfllen von Antrgen. Wo Sie uns nden: Alle Adressen nden Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de und auf den Seiten Ihres Renten versicherungstrgers. Unter [email protected] knnen Sie uns auerdem gerne eine E-Mail schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular Kontakt im Internet. Kostenloses Service-Telefon Whlen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter 0800 10004800 erreichen Sie unsere Experten. Wir sind fr Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Internet Unter www.deutsche-rentenversicherung.de erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie knnen Vordrucke oder Broschren herunterladen, bequem eine Renteninformation anfordern und sich ber viele Themen in der Renten versicherung informieren. Versicherungsmter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen knnen Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen.

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Die Trger der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Baden-WrttembergGartenstrae 105 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Telefon 0871 81-0 Bertha-von-Suttner-Strae 1 15236 Frankfurt/Oder Telefon 0335 551-0 Lange Weihe 2 30880 Laatzen Telefon 0511 829-0 Stdelstrae 28 60596 Frankfurt/Main Telefon 069 6052-0 Georg-Schumann-Strae 146 04159 Leipzig Telefon 0341 550-55 Ziegelstrae 150 23556 Lbeck Telefon 0451 485-0 Wittelsbacherring 11 95444 Bayreuth Telefon 0921 607-0 Huntestrae 11 26135 Oldenburg Telefon 0441 927-0

Deutsche Rentenversicherung Bayern Sd

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Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Deutsche Rentenversicherung Hessen

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Knigsallee 71 40215 Dsseldorf Telefon 0211 937-0 Eichendorffstrae 4-6 67346 Speyer Telefon 06232 17-0 Martin-Luther-Strae 2-4 66111 Saarbrcken Telefon 0681 3093-0 Dieselstrae 9 86154 Augsburg Telefon 0821 500-0 Friedenstrae 12/14 97072 Wrzburg Telefon 0931 802-0 Gartenstrae 194 48147 Mnster Telefon 0251 238-0 Ruhrstrae 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Pieperstrae 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Deutsche Rentenversicherung Saarland

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Deutsche Rentenversicherung Unterfranken

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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