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AUS- UND WEITERBILDUNG 8 – 26 DUALES STUDIUM – AKADEMISIERUNG AUSBREMSEN – ASSISTIERTE AUSBILDUNG – AZUBIREKRUTIERUNG www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 139. Jahrgang 03.16 RECHT Wettbewerbsrecht: Werbung auf Facebook & Co. 48 INNOVATION Nobelpreisträger Paul Ehrlich und die Industria 44 AUSBILDUNG Karriere mit Lehre: Vom Hauptschüler zum Manager 42 STANDORTPOLITIK Inklusion im Betrieb: Ein Thema mit vielen Facetten 36

AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

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AUS- UNDWEITERBILDUNG 8 – 26

DUALES STUDIUM – AKADEMISIERUNG AUSBREMSEN – ASSISTIERTE AUS BILDUNG – AZUBIREKRUTIERUNG

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

139. Jahrgang 03.16

RECHTWettbewerbsrecht:

Werbung auf

Facebook & Co. 48

INNOVATIONNobelpreisträger

Paul Ehrlich und

die Industria 44

AUSBILDUNGKarriere mit Lehre:

Vom Hauptschüler

zum Manager 42

STANDORTPOLITIKInklusion im Betrieb:

Ein Thema mit

vielen Facetten 36

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Unser Leben, unsere Glanzstücke,unsere Frankfurter Sparkasse „Ob maßgeschneiderter Karosseriebau oder originalgetreue Instandsetzung:Was wir machen, machen wir richtig. Genau wie unser Finanzpartner, dieFrankfurter Sparkasse.“

Alles im Lack – mit der Firmenkundenbetreuungder Frankfurter Sparkasse.

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Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Für ihre 16 beruflichen Schulen mit mehr als 25 000 Schülern – rund

80 Prozent von ihnen sind Auszubildende im dualen System –

stellt die Stadt Frankfurt derzeit einen Schulentwicklungsplan

auf. Darin werden die Aufgabenverteilungen überprüft und bei Bedarf

geändert. Ziel ist ein gemeinsames Angebot, das den Bildungsinteres-

sen der jungen Menschen und dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft

Rechnung trägt, keine Lücken oder Doppelstrukturen aufweist und

entwicklungsfähig ist.

Der Plan muss beachten: Frankfurt wächst dynamisch und ist

Arbeitsort nicht nur für die Menschen, die in Frankfurt leben, sondern

auch für zahlreiche Einpendler. Das schlägt sich auch in der Ausbildung

nieder. In Frankfurt werden nicht nur Frankfurter Jugendliche ausge-

bildet, sondern auch viele aus dem näheren und weiteren Umland. So

sichert sich die Wirtschaft in FrankfurtRheinMain die Fachkräfte, um

die die Regionen konkurrieren.

Der Schulentwicklungsplan handelt auch von der künftigen Zahl

der Gebäude, dem Raumangebot und den Standards der Ausstattung

der beruflichen Schulen Frankfurts – Themen, zu denen die Unterneh-

men auch im IHK-Bezirk Frankfurt befragt wurden. Dabei kam heraus:

Überdurchschnittlich viele Unternehmen waren unzufrieden, gerade

auch mit der Ausstattung der beruflichen Schulen. Jetzt besteht für

die Wirtschaft die Gelegenheit, sich in die Diskussion einzuschalten.

Das kann nur nutzen, denn in der öffentlichen Diskussion über Bil-

dungsfragen kommen berufliche Bildung und berufliche Schulen viel

zu selten vor.

Tilmann StoodtLeiter, Werner-von-Siemens-Schule,

Frankfurt

Berufsschulen stärken

„Berufliche Bildung kommt in der öffentlichen Diskussion über Bildungsfragen zu kurz.“

IHK WirtschaftsForum 03.16 3

Vorwort

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08–26

VORWORT 303 Berufsschulen stärken Tilmann Stoodt,

Leiter, Werner-von-Siemens-Schule, Frankfurt

SPECIAL AUS- UND WEITERBILDUNG 308 Fachkräftenachwuchs Akademisierung ausbremsen

10 Assistierte Ausbildung Fachkräfte von morgen sichern

12 Ausbildungsqualität Erwartungen an die Ausbildung

14 Azubirekrutierung Neue Wege zum Erfolg

16 Duales Studium Eigene Akzente setzen

18 IHK-Berufsbildungsausschuss „Duale Ausbildung aufwerten“

20 IHK-Ausschuss Bildungswirtschaft Spiegel der Branchenvielfalt

22 Fortbildungen Werte richtig kommunizieren

24 Social Media Duales Studium immer beliebter

26 Initiative 1000 Chancen Jobperspektiven bieten

IHK WirtschaftsForum 03.164

INHALT 03.16

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56

3642

28

Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen eine Beilage der Beranek Management GmbH,

Aichen, sowie Teilbeilagen der accadis Bildung GmbH, Bad Homburg, und der Industrie-

und Handelskammer Frankfurt am Main bei. Wir bitten um freundliche Beachtung!

UNTERNEHMENSREPORT 328 Serie Existenzgründung Im Tandem zum Erfolg

STANDORTPOLITIK 330 IHK-Konjunkturumfrage Stimmungshoch trotz Turbulenzen

31 Väterbarometer Erfolgsfaktor Familie

32 Frankfurter Immobilienbörse Wohnungsmarktbericht 2015|2016

36 Inklusion Ein Thema mit vielen Facetten

AUS- UND WEITERBILDUNG 340 Bundesbestenehrung „Immer am Ball bleiben“

41 IHK-Bildungszentrum42 Karriere mit Lehre Vom Hauptschüler zum Manager

INTERNATIONAL 346 Iran „An frühere Erfolge anknüpfen“

47 Volksrepublik China Im Zeichen der neuen Normalität

RECHT UND STEUERN 348 Wettbewerbsrecht Werbung auf Facebook & Co.

50 IHK-Bezirk Frankfurt Keine Steuersenkungen in Sicht

52 Fremdpersonaleinsatz Abgrenzung ist oft schwierig

56 Grundpreisangaben Preise leichter vergleichen

58 Widerrufsbelehrungen Abmahnungen vermeiden

62 Marken- und Produktpiraterie Fast alle Branchen betroffen

67 IHK INTERN | VORSCHAU | IMPRESSUM 3

IHK WirtschaftsForum 03.16 5

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INTERNATIONAL

Aussteller wollen mehr investieren

Die ausstellenden Unternehmen

in Deutschland wollen in 2016

und 2017 mehr Geld als bisher

in Messebeteiligungen investie-

ren. Im Durchschnitt wollen sie

in den beiden Jahren zusammen

326 000 Euro für ihre Messeprä-

senz ausgeben, 4,6 Prozent mehr

als 2014 / 2015. Ein solcher Anstieg

wurde in den vergangenen zehn

Jahren nur zweimal übertroffen.

Rund 27 Prozent der Aussteller

wollen 2016 / 2017 mehr investie-

ren, nur 14 Prozent weniger. Knapp

60 Prozent planen konstante Auf-

wendungen. Unter den produzie-

renden Firmen sind diejenigen mit

höheren Messeinvestitionen noch

deutlicher in der Mehrzahl: In

diesem Segment planen 31 Prozent

höhere Ausgaben, lediglich elf

Prozent geringere. Bei Handels-

und Dienstleistungsunternehmen

halten sich die Anteile der Firmen

mit mehr beziehungsweise weniger

Messeaufwendungen die Waage.

Das ergab eine Befragung von

500 repräsentativ ausgewählten

Unternehmen durch TNS Emnid

im November vergangenen Jahres

im Auftrag des Ausstellungs- und

Messe-Ausschusses der Deutschen

Wirtschaft. Die Studie ist online

unter www.auma.de (Rubrik „Pu-

blikationen“, Stichwort „Messe-

trends 2016“) abrufbar.

INTERNATIONAL

EU-Binnenmarktstrategie mehr auf KMUs ausrichten

Waren grenzüber-

schreitend anbieten

und Dienstleistun-

gen innerhalb der

Europäischen Union

erbringen, durch die

neue EU-Binnen-

marktstrategie soll

dies einfacher wer-

den. Dabei muss die

EU die kleinen und

mittleren Unterneh-

men stärker in den

Blick nehmen. Das

stellte DIHK-Chef-

justiziar Stephan Wernicke am

27. Januar in einer Anhörung

der Europäischen Volkspartei

(EPV) – Fraktion im Europäischen

Parlament klar. Gute Ansätze

dafür sind Erleichterungen beim

Papierkrieg vor einer Dienst-

leistungserbringung in ande-

ren Mitgliedsstaaten sowie ein

Online-Portal, das Fragen von

grenzüberschreitend tätigen Un-

ternehmen beantwortet. Aller-

dings muss noch viel stärker auf

die persönliche Beratung durch

die einheitlichen Ansprechpart-

ner gesetzt werden.

KULTUR

Luminale – das urbane Lichtlabor Die achte Ausgabe der Luminale

begleitet vom 13. bis 18. März die

Messe Light + Building mit rund

200 Lichtereignissen in Frank-

furt und Offenbach. Während auf

dem Messegelände die weltweit

führende Leistungsschau mehr

als 200 000 Experten Neuhei-

ten präsentiert, experimentieren

Lichtplaner, Architekten, Designer,

Künstler und Studierende mit dem

Medium Licht im urbanen Raum.

Projektionen, Installationen, Füh-

rungen und Vorträge sowie Per-

formances, Catwalks und Partys

laden Messebesucher und Bürger

ein, ihre Stadt auf den Spuren des

Lichts zu entdecken. Die Luminale

setzt auch in diesem Jahr wie-

der auf die Entdeckungslust und

professionelle Neugier der Gäste

sowie die Experimentierlust des

Nachwuchses. Das unterschei-

det die Frankfurter Luminale von

anderen Lichtfestivals. Zu den

Highlights zählt in diesem Jahr

die lichtkinetische Raumkunst-

Performance von Christopher

Bauder, der gemeinsam mit dem

Komponisten Robert Henke ein

eigenes Musikstück komponiert

hat. Eine kostenfreie Luminale-

Buslinie verbindet die Ereignisse

zwischen Frankfurt und Offenbach

miteinander. Weitere Infos online

unter www.luminale.de.

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IHK WirtschaftsForum 03.166

KURZMELDUNGEN

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf

Seit einiger Zeit kursieren im

Internet Angebote für selbst-

gebastelte Zeugnisse. Mittels ei-

nes Formular-Tools kann sich der

Interessent unter Eingabe der per-

sönlichen Daten diverse Zeugnisse

und Zertifikate erstellen. Auch

IHK-Abschlusszeugnisse aus den

Bereichen Aus- und Weiterbildung

sowie Sachkundenachweise be-

finden sich darunter. Mittlerweile

hat die Staatsanwaltschaft in

München Ermittlungen gegen

einen in Deutschland ansässigen

Anbieter aufgenommen. Um die

Strafverfolgung gegebenenfalls

um den Gesichtspunkt Urkun-

denfälschung und Betrug be-

ziehungsweise Beihilfe hierzu

erweitern zu können, bittet die

IHK Frankfurt Unternehmen oder

auch andere Stellen, denen im

Rahmen von Bewerbungen oder

Einstellungen derartige gefälschte

IHK-Zeugnisse vorgelegt wurden,

um entsprechende Informatio-

nen. Bei Bewerbungs- oder Ein-

stellungsgesprächen sollten sich

Unternehmen in jedem Fall das

Zeugnis im Original vorlegen las-

sen und hiervon selbst die Kopie

für die Akten anfertigen.

STANDORTPOLITIK

IHK-Bezirk Frankfurt in ZahlenDer IHK-Bezirk Frankfurt strotzt

vor wirtschaftlicher Stärke. Mit

mehr als 724 000 sozialversiche-

rungspflichtig Beschäftigten, über

111 000 Mitgliedsunternehmen

und zehn Millionen Gästeüber-

nachtungen wurden Rekorde

gebrochen. Diese und weitere

wirtschaftliche Eckdaten aus der

Stadt Frankfurt, dem Hochtau-

nuskreis und dem Main-Taunus-

Kreis sind in der Studie IHK-Bezirk

Frankfurt in Zahlen 2015 / 2106

zusammengestellt worden. Der

Flyer kann in deutscher oder engli-

scher Sprache, bei Eva Bilz, Telefon

0 69 / 21 97-13 25, E-Mail e.bilz@

frankfurt-main.ihk.de oder online

unter www.frankfurt-main.ihk.de/

zahlenflyer bestellt werden.

KULTUR

Frankfurt in den Fünfzigerjahren

Das Frankfurt der Fünfzigerjahre

war eine Stadt des Übergangs.

Neben Neubauten lagen Trümmer,

Tausende warteten auf die Zutei-

lung einer Wohnung, während

das Wirtschaftswunder von der

Stadt Besitz ergriff und die provi-

sorischen Verkaufsstände auf der

Zeil den Einkaufspalästen Platz

machten. Bei allen Vorbehalten

den amerikanischen Besatzern

gegenüber, waren viele fasziniert

von den Versprechungen des Ame-

rican Way of Life, der mit Musik,

Film, Mode und Konsum im Alltag

an Bedeutung gewann. Frankfurt

gehörte zu den Kommunen in

Westdeutschland, die ihre alte

Stadtgestalt preisgaben, um dem

motorisierten Verkehr gerecht

zu werden. Der Wiederaufbau

Innenstadt, als Frankfurter Lö-

sung bekannt, gab dem zerstörten

Zentrum ein neues Gesicht. Der

Altstadtkern blieb von dem Auf-

bau ausgenommen; die damals

ungelöste Frage des Wiederauf-

baus begleitet die Frankfurter

bis heute. Die Fotoausstellung

„Schauplätze. Frankfurt in den

50er Jahren“ im Institut für Stadt-

geschichte im Karmeliterkloster,

Münzgasse 9, zeigt bis 6. No-

vember die Veränderungen der

Stadt in der Nachkriegs- und

Wirtschaftswunderzeit. Der Ein-

tritt ist frei. Infos online unter

www.stadtgeschichte-ffm.de. KULTUR

5. Hessischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht

Die Zahl der Arbeitsplätze in der

Kultur- und Kreativwirtschaft in

Hessen wächst. Das zeigt der 5. Hes-

sische Kreativwirtschaftsbericht, der

die Entwicklungen und Herausfor-

derungen der Branche aufzeigt und

damit auch eine Grundlage für die

Förderpolitik des Landes liefert.

„Die Kreativwirtschaft bietet über

120 000 Menschen in Hessen Arbeit

und hat weiteres Wachstumspoten-

zial“, sagte Hessens Wirtschaftsmi-

nister Tarek Al-Wazir. „Die Raumfra-

ge ist in nahezu allen Städten ein

Problem, gerade im Ballungsraum

RheinMain. Wir planen deswegen,

bei der Beratung der Raumvermitt-

lung verstärkt aktiv zu werden und

uns für vorhandene Kreativzent-

ren einzusetzen.“ Die Kultur- und

Kreativbranche erwirtschaftete

2013 in rund 20 400 Unternehmen

einen Jahresumsatz von 11,6 Mil-

liarden Euro. Mit 8,2 Prozent liegt

der Anteil der Kreativunternehmen

an der Gesamtzahl in Hessen vor

Bayern mit 7,8 Prozent, Nordrhein-

Westfalen mit 7,6 Prozent und deut-

lich vor Baden-Württemberg mit

6,8 Prozent. Der Kultur- und Krea-

tivwirtschaftsbericht ist online unter

www.kreativwirtschaft-hessen.de

(Suchbegriff „Kreativwirtschafts-

bericht“) abrufbar.

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IHK WirtschaftsForum 03.16 7

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FACHKRÄF TENACHWUCHS

AKADEMISIERUNG AUSBREMSENPolitik und Wirtschaft sind gleichermaßen gefordert, die duale Berufsausbildung attraktiver zu gestalten,

deren Vorzüge stärker hervorzuheben und der Berufsorientierung in den Schulen mehr Raum zu geben.

Mit einem deutlichen Zuwachs im Vorjahresvergleich um genau

100 Ausbildungsverträge auf knapp 5 500 neu registrierte

Verträge begann das Ausbildungsjahr 2015 / 2016 für die

IHK Frankfurt recht positiv und deutlich gegenläufi g zum Hessentrend.

Dieser führte bei rund 23 000 Verträgen bei IHK-Unternehmen zu einem

Rückgang von knapp 290 im Vergleich zu 2014. Dennoch können die

IHK-Unternehmen im Bezirk Frankfurt damit nicht zufrieden sein: Rund

500 bei der Arbeitsagentur Frankfurt gemeldete Angebote von Frankfurter

Unternehmen blieben unbesetzt und gleichzeitig etwa 400 Bewerber in

Frankfurt unversorgt. Sowohl im Bezirk der Arbeitsagentur Frankfurt wie

auch in Bad Homburg deuten steigende unbesetzte Plätze bei gleich-

zeitig steigenden unvermittelten Bewerbern auf weiter zunehmende

Probleme bei der Passung hin. Aktionen wie das IHK-Speeddating für

Last-Minute-Bewerbungen wie auch die Nachvermittlungsbörse der

Frankfurter Arbeitsagentur wurden stärker als in den Vorjahren genutzt.

Angesichts des dringenden Bedarfs an Fachkräften aus dem beruf-

lichen Bereich – rund 90 Prozent des zukünftigen Bedarfs sollen über

eine Berufsausbildung und möglichst eine anschließende Aufstiegsfort-

bildung generiert werden – stellt sich seit Langem die Frage nach der

Attraktivitätssteigerung für die duale Berufsausbildung. Konkreter als

bisher hat das Bündnis für Ausbildung, die Nachfolgevereinbarung des

Hessischen Pakts für Berufsausbildung, diese Frage mit einem 25-sei-

tigen Katalog an Maßnahmen beantwortet. Diese setzen zum einen

auf Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen, zum anderen

auf deutliche Aktionen zu Berufsorientierung und Imageverbesserung.

Mit ihrer Neigung, sich möglichst alle Optionen off enzuhalten,

verhielten sich die heutigen Jugendlichen als „Egotaktiker“, meint der

Bildungsforscher Klaus Hurrelmann, Hertie School of Governance, Berlin,

in seinen Publikationen. Dementsprechend ist seit Jahren ein starker

Drang zu verspüren, das Abitur oder zumindest die Fachhochschul-

reife als Schulabschluss zu erreichen. So stieg der Anteil an Schülern,

die nach der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe streben, in

Frankfurt von 2010 bis 2014 von 37 auf 42 Prozent aller Abgänger aus

der Sekundarstufe I, im Hochtaunuskreis von 40 auf 45 Prozent und im

Main-Taunus gar von 35 auf 43 Prozent.

Diesem Trend, der dem Willen der meisten Eltern entspricht, wagt

sich heute kein Bildungspolitiker mehr entgegenzustellen. Statt des-

sen werden Überlegungen wie in Frankfurt angestellt, gegen gültige

Das Bündnis für Ausbildung zielt unter anderem auf eine Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung.

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IHK WirtschaftsForum 03.168

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Stadtplanung und Haushaltsplanung zu verstoßen und lang angedachte

Erweiterungs- und Umbauten für die Julius-Leber-Berufsschule, die

Verkehrs- und Touristikberufe unterrichtet, der Einrichtung eines neuen

Gymnasiums zu opfern.

Um diesen Trend der offenen Optionen in Richtung duale Be-

rufsausbildung zu lenken, haben sich die hessischen Industrie- und

Handelskammern gemeinsam mit der Vereinigung hessischer Unterneh-

merverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund in den Verhand-

lungen zum hessischen Bildungsgipfel und zum Bündnis für Ausbildung

im vergangenen Jahr für einen Hochschulzugang für Absolventen der

dualen Berufsausbildung starkgemacht. Bislang hatten diese nur nach

dreijähriger einschlägiger Berufsausbildung einen fachgebundenen

Zugang. Absolventen der Aufstiegsfortbildung, also Industriemeister,

Fachwirte oder Fachkaufleute, dagegen besitzen den allgemeinen

Hochschulzugang.

Auch wenn der Bildungsgipfel der Landesregierung als Gesamtver-

handlungswerk gescheitert ist, hat das hessische Wissenschaftsministe-

rium nun diese Forderung von Wirtschaft und Gewerkschaften aufgegrif-

fen. Es startet einen Modellversuch zur Öffnung des Hochschulzugangs

für Absolventen mit Berufsausbildung. Damit soll eine Gleichwertigkeit

zwischen Absolventen der Berufsausbildung und Schulabgängern mit

Fachhochschulreife hergestellt werden: Während die einen in einer

bundesweiten IHK-Prüfung ihre in einem von der IHK überwachten

Ausbildungsbetrieb erworbene Handlungsorientierung nachweisen und

ohne Abitur bislang dennoch keinen Zutritt zur Hochschule erhalten,

erreichen Fachoberschüler diesen Zugang in zwei Jahren nach einer lan-

desweiten Prüfung und mit einem nicht qualitätsgesicherten Praktikum.

Zwar scheint diese Erweiterung des Hochschulzugangs auch für

beruflich Ausgebildete auf den ersten Blick als ein weiterer Schritt in

Richtung Akademisierung. Dennoch wird mit dieser breiten Öffnung der

Hochschulen ein Paradoxon angestrebt: Mit dieser erhöhten Durchlässig-

keit erhoffen sich die Bildungsakteure im Land eine stärkere Orientierung

in Richtung duale Berufsausbildung und eine Milderung des Drucks im

allgemeinbildenden Schulsystem auf Schüler, deren Eltern und Lehrer,

den unbedingt höchsten Schulabschluss anzustreben. Gleichzeitig soll

damit die Wertigkeit der Mittleren Reife erhalten und die Entwertung

des Hauptschulabschlusses gestoppt werden.

Da diese Weichenstellung in Richtung Abitur bereits schon vor dem

Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule passiert, hat

die IHK Frankfurt damit begonnen, Grundschuleltern über die zukünftige

Arbeitsmarktentwicklung, den Fachkräftebedarf und die Durchlässigkeit

von Bildungswegen bei den Übergangsveranstaltungen für Grundschulen

zu informieren. Tabellen mit Gehaltsvergleichen zwischen Akademikern

und beruflichen Fachkräften sowie Rechnungen zu Bildungsrenditen

sind immer mit im Gepäck.

Die Informationen über die Chancen von beruflichen Fachkräften am

Arbeitsmarkt spielen auch eine wichtige Rolle in den Lehrerausbildungen

und -fortbildungen, der sich die IHK Frankfurt verstärkt widmet. Damit

soll versucht werden, der Berufsorientierung in der Schule mehr Raum zu

geben. Spätestens seit dem Bildungsgipfel sind nun auch die Gymnasien

dazu aufgefordert, sich mehr um die Berufs- und Studienorientierung

ihrer Schüler zu kümmern. Hier bietet sich für Unternehmen eine neue

Chance, Bewerber für sich und ihre Ausbildungsberufe oder duale

Studiengänge zu interessieren. Denn mit einer verstärkten Berufs- und

Studienorientierung wird die Nachfrage nach Praktika bei Unternehmen

auch von Schülern gymnasialer Zweige steigen.

Die IHK Frankfurt unterstützt dies mit der Erweiterung ihrer IHK-

Lehrstellenbörse um Praktikaangebote und mit Beratung zur optimalen

Gestaltung eines Praktikums. Ein gut konzipiertes und betreutes Prak-

tikum kann ein aufwendiges Rekrutierungsverfahren nahezu ersetzen.

Umfragen sowohl bei Schulabgängern wie auch bei Ausbildungsunter-

nehmen zeigen immer wieder, dass die Kontaktanbahnung zu zukünftigen

Bewerbern damit hervorragend gelingen kann.

Ein wichtiges Momentum bei der Berufsausbildung ist dabei die

Ausbildungsqualität. Diese kann sich – gerade bei der gut vernetzten

jungen Generation – ganz schnell auf das Image eines Ausbildungsberufs

oder eines einzelnen Unternehmens auswirken. Bereits vor Jahren hat

der Berufsbildungsausschuss der IHK Frankfurt hierzu einen Leitfaden

mit Hilfestellungen zu einzelnen Prozessschritten erstellt. Zudem ha-

ben die Mitglieder des Gremiums ein Profil des optimalen Ausbilders

entwickelt, mit dem ebenfalls eine gute Ausbildungsqualität erreicht

werden soll. Mit dem Hotel- und Gaststättenverband in Hessen ist ein

Ausbilderversprechen entwickelt worden, mit dem sich Hotel- und

Gastronomiebetriebe öffentlich zu fairem und förderndem Führungs-

verhalten bekennen. In Frankfurt haben sich schon über 47 Betriebe

diesem Versprechen angeschlossen.

Ausbildungsqualität hängt auch mit dem dualen Partner der Un-

ternehmen, der Berufsschule, zusammen. Die Berufsschulumfrage bei

IHK-Unternehmen förderte hier deutliche Kritik an der Ausstattung in

mancher Frankfurter Schule, aber auch an der Zusammenarbeit zwi-

schen Schule und Betrieb zutage. Bei der in diesem Jahr beginnenden

Entwicklungsplanung für die beruflichen Schulen in der Stadt Frankfurt

wird die IHK Frankfurt die Ergebnisse der Umfrage und die Positionierung

ihres Berufsbildungsausschusses einbringen.

Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Berufsschulen lässt

sich am besten durch eine konkrete Mitarbeit in den jährlich oder halb-

jährlich von der IHK organisierten oder begleiteten Lernortkooperationen

verbessern. Da die Ausbildungsqualität auch auf einer Wechselwirkung

zwischen Betrieb und Schule beruht, sollten die Ausbildungsbetriebe

unbedingt Zeit für diesen Gedankenaustausch mit Lehrern und anderen

Ausbildern vorsehen.

Vielleicht kann ja die Digitalisierung zur Attraktivitätssteigerung

und Imagepflege von dualer Berufsausbildung beitragen. Denn noch

mehr als bisher werden der für die junge Generation selbstverständ-

liche Umgang mit mobilen Endgeräten, die Vernetzung mit Kollegen

zum Finden von Lösungen und IT- und Medienkompetenzen eine Rolle

spielen. Unternehmen, die das Arbeiten in diesen Prozessen bei ihrem

Ausbildungsmarketing in den Vordergrund stellen, dürfte die Rekrutierung

von ausreichend Bewerbern gelingen.

AUTORINDR. BRIGITTE SCHEUERLEGeschäftsfüh - rerin, Aus- und Weiter bildung, IHK [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 9

Aus- und Weiterbildung

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ASSISTIERTE AUSBILDUNG

FACHKRÄFTE VON MORGEN SICHERNSeit August gibt es das Förderinstrument Assistierte Ausbildung, kurz AsA. Im Rahmen der Initiative des

Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit wurde es bundesweit eingeführt, so auch in Frankfurt.

Die Assistierte Ausbildung dient sowohl der Anbahnung einer Ausbil-

dungsstelle als auch der intensiven Begleitung der Auszubildenden

während einer Berufsausbildung. Phase eins ist dabei optional, das

heißt, dass eine Förderung durch die Assistierte Ausbildung auch bei bereits

bestehenden Ausbildungsverhältnissen erfolgen kann. Die bisherigen Un-

terstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit, wie beispielsweise die

ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), werden als ergänzendes Instrument

weiterhin angeboten. In Frankfurt wird das neue Förderinstrument von

Ausbildungssuchenden, Auszubildenden und Unternehmen gut angenom-

men. Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Assistierte Ausbildung hilft.

Jonathan Karanja startete am 20. August in die Phase eins des ersten

Durchlaufs der Assistierten Ausbildung in Frankfurt. Er hat die deutsche

Staatsbürgerschaft und einen kenianischen Migrationshintergrund.

Der 18-Jährige hat die mittlere Reife abgeschlossen und während der

Schule ein Praktikum als Kaufmann für Büromanagement absolviert. Er

interessierte sich allerdings mehr für eine Ausbildung als Einzelhandels-

kaufmann oder Koch, aber seine Bewerbungen waren erfolglos geblieben.

Eigentlich unverständlich, da Karanja ein sehr aufgeweckter, freundlicher

und lernwilliger junger Mann ist.

Im Rahmen der Assistierten Ausbildung wurde festgestellt, dass

seine Bewerbungen weder dem erforderlichen Standard entsprachen

noch zielgerichtet versandt wurden. Mit dem Team des Bildungswerks

der hessischen Wirtschaft erarbeitete Karanja zunächst aussagekräftige

Bewerbungsunterlagen. Zudem wurden seine Talente und Kompetenzen

mit seinen präferierten Berufen abgeglichen. Gemeinsam wurde verein-

bart, dass er zunächst verschiedene Einzelhandelsbereiche im Praktikum

kennenlernt. Dabei entdeckte er, dass es ihm sehr viel Spaß macht, mit

Lebensmitteln umzugehen und Kundschaft zu bedienen.

Frauke vom Schemm, Mitarbeiterin des Bildungswerks, knüpfte

Kontakte zu entsprechenden Unternehmen, wobei natürlich auch die

Stärken und Schwächen des Ausbildungsplatzsuchenden zur Sprache

kamen. Die Metzgerei Hoos, Frankfurt, erklärte sich bereit, Karanja in

einem einwöchigen Praktikum kennenzulernen. Während des Praktikums

hielt von Schemm täglich Kontakt zu Betrieb und Praktikant. Die Metz-

gerei Hoos entschloss sich, Karanja mit Unterstützung der AsA einen

Ausbildungsplatz anzubieten.

Als Ausbildungsbegleiterin hält vom Schemm nach wie vor sehr

engen Kontakt zu beiden, denn die sozialpädagogische Begleitung ist

ein wichtiges Element der Assistierten Ausbildung. Karanja ist im Laden-

geschäft aufgrund seines fröhlichen und überaus freundlichen Wesens

WEITERE INFOS

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät Unternehmen zum

neuen Förderinstrument „Assistierte Ausbildung“ unter der Rufnummer

08 00 / 4 55 55 20.

Profi tiert vom Förderinstrument Assistierte Ausbildung: Jonathan Karanja erhielt die

Chance, in der Frankfurter Metzgerei Hoos eine Ausbildung im Einzelhandel zu beginnen.

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bei den Kunden sehr beliebt. Sollten während der Ausbildung dennoch

Probleme auftreten, kann jederzeit gegengesteuert werden: Der Abbau

von Sprach- und Bildungsdefi ziten, die Förderung fachtheoretischer

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Stabilisierung des

Berufsausbildungsverhältnisses sind wichtige Bestandteile der Assis-

tierten Ausbildung.

Auch Marc Easley, Azubi bei MBF Filmtechnik, profi tiert von der

Assistierten Ausbildung. Nach der vorzeitigen Beendigung der Fachober-

schule begann Easley seine Ausbildung bei dem Frankfurter Unternehmen.

Der 20-Jährige ist derzeit im zweiten Ausbildungsjahr zur Fachkraft für

Veranstaltungstechnik. Er stellt in der täglichen Arbeit handwerkliche

und technische Fertigkeiten unter Beweis, das Erlernen abstrakter Inhalte

fällt ihm allerdings etwas schwer.

Thomas Hoff mann, Ausbildungsstellenakquisiteur der Agentur für

Arbeit, informierte das Unternehmen MBF Filmtechnik über die Assistierte

Ausbildung – ein Angebot, das sich als passgenau für ihren Auszubilden-

den herausstellte. Sowohl der Geschäftsführer Uwe Heller als auch die

Ausbilderin Monika Schmitt wollten ihren Auszubildenden bestmöglich

unterstützen und nahmen Kontakt zum Träger der Assistierten Ausbildung,

dem Grone Bildungszentrum Frankfurt, auf.

Seitdem erhält Easley wöchentlich Fachunterricht und sozialpäda-

gogische Unterstützung. Der enge Kontakt zur Berufsschule ermöglicht

die individuelle Förderung des Auszubildenden und stellt eine große

Entlastung für den Betrieb dar. Easleys Wunsch ist es, die Ausbildung

mit der Note drei zu bestehen. Auf dieses Ziel arbeiten jetzt alle Akteure

gemeinsam hin. MBF Filmtechnik Frankfurt ist von dem Instrument der

Assistierten Ausbildung überzeugt und will auch künftig bei besonderen

Herausforderungen mit Auszubildenden das Angebot der Agentur für

Arbeit in Anspruch nehmen.

Die Assistierte Ausbildung bietet den Unternehmen eine gute Mög-

lichkeit, vermeintlich schwächere Jugendliche auszubilden und dabei

von Beginn an professionell unterstützt zu werden. Damit beweisen

die Unternehmen nicht nur soziales Engagement, sondern gewin-

nen ihre Fachkräfte von morgen. Angesichts der vielen unbesetzten

Ausbildungsstellen können es sich die Betriebe nicht leisten, auf das

wertvolle Potenzial junger Menschen, die auf den ersten Blick nicht den

Idealkandidaten entsprechen, zu verzichten. Mit dem neuen Instrument

besteht eine zusätzliche Möglichkeit für die Unternehmen, neue Wege

der Personalgewinnung zu gehen und damit die Wettbewerbsfähigkeit

ihres Unternehmens zu sichern.

Für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe entstehen keine Kosten.

In Frankfurt wird die Assistierte Ausbildung im Auftrag von Agentur

für Arbeit und Jobcenter durch die Bildungsträger Bildungswerk der

hessischen Wirtschaft (BWHW) und Grone Bildungszentren Hessen

durchgeführt.

AUTORMARCO SCHÖPPNERBereichsleiter Berufsberatung / Ausbildungsmarkt, Agentur für Arbeit, Frankfurt, frank-furt-main.bl [email protected] www.e-kern.com

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IHK WirtschaftsForum 03.16 11

Aus- und Weiterbildung

Page 12: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

AUSBILDUNGSQUALITÄT

ERWARTUNGEN AN DIE AUSBILDUNGAzubi-Befragungen zur betrieblichen Ausbildungsqualität offenbaren Verbesserungspotenziale. Junge Menschen

schätzen es, wenn sie schon früh Verantwortung übernehmen dürfen und regelmäßige Feedbacks erhalten.

Junge Menschen, die sich für eine duale Ausbildung entscheiden,

verbinden damit oftmals den Wunsch, praktisch zu arbeiten. Sie

kommen in die Ausbildung mit einem Bedürfnis nach „echter

Arbeit“. Das heißt, sie wollen in reale Arbeitsprozesse eingebunden

werden und Tätigkeiten übernehmen, die für den Betrieb von Nutzen

sind. Ein weiteres wichtiges Bedürfnis junger Menschen in Lern- und

Ausbildungssituationen: Anerkennung und Wertschätzung. Dazu gehört

eine wertschätzende, aber ehrliche Rückmeldung über die geleistete

Arbeit und konstruktive Hinweise, was noch verbessert werden kann.

Eine Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung unter an-

gehenden Mechatronikern aus dem Jahr 2011 verdeutlicht, dass diese

beiden zentralen Bedürfnisse in Betrieben unterschiedlich erfüllt werden.

So bewerteten von den insgesamt knapp 500 befragten Auszubildenden

25 Prozent in Großbetrieben ab 250 Mitarbeitern die Feedbackprozesse

in ihrem Ausbildungsbetrieb positiv, während diese Einschätzung nur

16 Prozent der Jugendlichen aus kleinen und mittleren Betrieben teilten.

Demnach gaben die Befragten in großen Betrieben häufi ger

an, Rückmeldegespräche mit ihren Ausbildern zu führen und eher

regelmäßiges schriftliches Feedback zu erhalten. Hingegen äußer-

ten sich Auszubildende aus kleineren Betrieben oftmals besonders

positiv im Hinblick auf die Verrichtung „echter“, für den Betrieb

bedeutsamer Arbeit. So gaben sie häufi ger an, verantwortungsvolle

Aufgaben bearbeiten zu können, auf deren Ergebnisse die anderen

Mitarbeiter angewiesen seien. Gut jeder Zweite aus einem kleinen

oder mittelständischen Unternehmen zeigte sich hier sehr zufrieden,

in Großbetrieben triff t dies nur auf 38 Prozent zu.

Vermutlich spiegeln diese Aussagen die zwei Seiten einer

Strukturierung der Ausbildungsprozesse wider: In größeren Be-

trieben sieht diese stärkere Strukturierung und Organisation der

Ausbildungsprozesse häufi gere und systematischere Rückmeldungen

an die Auszubildenden vor. In kleineren Betrieben ist es gerade

aufgrund der geringeren Strukturierung leichter, Auszubildende in

die täglichen Arbeitsprozesse einzubinden und ihnen Verantwortung

zu übertragen.

Die Befragung der Auszubildenden umfasste unterschiedliche

Aspekte der betrieblichen Ausbildungsqualität und nahm dabei

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Mit der Entscheidung für eine duale Ausbildung verbinden viele junge Men-

schen auch den Wunsch, in reale Arbeitsprozesse eingebunden zu werden.

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Page 13: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

insbesondere die Gestaltung der Arbeitsaufgaben sowie die sozialen

Interaktionen mit den Ausbildungsverantwortlichen und den Kollegen

in den Blick. Viele angehende Mechatroniker arbeiten jedoch nicht nur

im Betrieb, sondern verbringen vor allem zu Beginn ihrer Ausbildung

substanzielle Zeit in einer Lehrwerkstatt. Auszubildende, die eine

längere Zeit in einer Lehrwerkstatt gelernt hatten, blickten meist

positiv auf diese Erfahrungen. Die dortigen Aufgaben beurteilten

sie überwiegend als vielfältig und abwechslungsreich und zu ihren

Fähigkeiten passend. Auch die fachliche Unterstützung der Ausbilder

wurde zumeist positiv wahrgenommen. Arbeitsanweisungen seien

oftmals klar kommuniziert und Erklärungen verständlich gewesen.

Auch habe eine gewisse Toleranz gegenüber Fehlern bestanden.

Die Analysen der Befragungsdaten zeigen aber auch: Die Quali-

tätseinschätzungen der Auszubildenden spiegeln nicht nur betriebliche

Organisationsstrukturen wider, sondern hängen auch mit dem per-

sönlichen Hintergrund der Befragten zusammen. Eine vergleichende

Betrachtung der Qualitätseinschätzungen von Auszubildenden mit

einem mittleren Schulabschluss und einer (Fach-)Hochschulreife deckt

auf, dass diejenigen mit einem mittleren Bildungsabschluss einen

Großteil der betrieblichen Ausbildungsbedingungen günstiger bewer-

teten als die anderen Auszubildenden mit einer (Fach-)Hoch schulreife.

So äußerten sich 55 Prozent der Auszubildenden mit einem mittleren

Bildungsabschluss durchgehend positiv gegenüber der Aufgabenvielfalt

in ihrem Ausbildungsbetrieb. In der anderen Gruppe triff t dies nur auf

37 Prozent der Befragten zu. Auch die sozialen Kontakte im Betrieb

beurteilte die erstgenannte Gruppe positiver: Sie fühlen sich besser

fachlich unterstützt durch die Ausbilder und Kollegen, da diese sich

einerseits um sie kümmern und ihnen andererseits auch Lerngelegen-

heiten anbieten.

Die Ergebnisse sprechen dafür, dass möglicherweise während der

Schulzeit erworbene Erwartungen und Wünsche seitens der Auszu-

bildenden ursächlich für diese Unterschiede sind. Junge Menschen,

die die (Fach-)Hochschulreife erworben haben, verfügen in der Regel

nach dem Ende ihrer Schulzeit über mehr berufl iche Wahlmöglichkei-

ten. Wenn sie sich für eine duale Ausbildung entscheiden, dann kann

angenommen werden, dass sie diese bewusst gewählt haben. Wie aus

anderen Studien bekannt, verfügt diese Auszubildendengruppe aber

gleichzeitig oftmals über ein hohes Selbstbewusstsein, aus dem eine

gewisse Anspruchshaltung gegenüber der Ausbildung entstehen kann.

Eine solche Haltung bringt zumeist eine kritische Auseinandersetzung

mit den Ausbildungsinhalten und -bedingungen mit sich, wie sich in

der Befragung zeigte.

Ausbildungsverantwortliche sind an dieser Stelle gefordert, auf

die heterogenen Erwartungen und Anspruchshaltungen der unter-

schiedlichen Auszubildenden zu reagieren. Diese Herausforderung

stellt sich insbesondere in Ausbildungsberufen mit einem hohen

Anteil an Jugendlichen mit (Fach-)Hochschulreife. Das Rezept „one

size fi ts all“ ist an dieser Stelle zu kurz gedacht, es bedarf hier stärker

individualisierter Vorgehensweisen. Dazu bieten sich beispielsweise

gegenseitige Feedbackgespräche an, in denen die jungen Menschen

eine Rückmeldung zu ihrer Arbeit erhalten, aber gleichzeitig auch die

Gelegenheit bekommen, kritische Punkte der Ausbildung oder Wünsche

anzubringen. Die Äußerungen und Wünsche der Auszubildenden sollten

ernst genommen werden.

In einem nächsten Schritt können dann gemeinsam Möglichkeiten

diskutiert werden, welche Anpassungen des Ausbildungsprozesses

erforderlich sind. Attraktive Angebote wie Zusatzqualifi kationen oder

Auslandsaufenthalte stellen gute Möglichkeiten dar, das Aufgaben-

und Tätigkeitsfeld der jungen Erwachsenen zu erweitern und ihnen

die Chance zu eröff nen, neue Erfahrungen zu sammeln und diese für

ihr weiteres Berufsleben zu nutzen.

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IHK WirtschaftsForum 03.16 13

Aus- und Weiterbildung

Page 14: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

AZUBIREKRUTIERUNG

NEUE WEGE ZUM ERFOLGDer Bewerberpool für Fachkräfte wird immer kleiner. Das spüren vor allem kleinere und mittelständische

Unternehmen. Gezielte Kooperationen und ein neues Auswahlmodell können helfen, diese Lücken zu füllen.

Viele mittelständische Unternehmen stehen vor dem gleichen

Dilemma: Sie suchen händeringend nach geeigneten Bewerbern

für ihre Ausbildungsplätze – gleichzeitig ziehen immer mehr

junge Menschen ein Studium als Qualifi kation für den Berufseinstieg

einer dualen Ausbildung vor. Mittlerweile sind es mehr als 50 Prozent

der Abiturienten, die den Weg zur Hochschule wählen. Ein nicht un-

erheblicher Teil von ihnen bricht allerdings aus persönlichen Gründen

oder wegen Misserfolgs das Studium vorzeitig ab.

Der demografi sche Wandel verschärft die Fachkräftesituation für

die Unternehmen: So wird die Anzahl der Schulabgänger, vor allem

derjenigen mit Haupt- und Realschulabschluss, in den nächsten zehn

bis 15 Jahren noch stärker sinken. Dadurch ergibt sich bei der Ein-

stellung von Auszubildenden, insbesondere für die produktionsnahen

und technischen Berufe, eine Bewerberlücke. Diese hat sich in den

vergangenen Jahren bereits bei der Rekrutierung von Auszubildenden

bemerkbar gemacht. Hinzu kommt die immer stärker werdende Kon-

kurrenz um gute Bewerber.

Zusätzliche Potenziale erkennenTrotz dieser zunehmend schwierigen Ausgangssituation können

Unternehmer mit geeigneten Maßnahmen dazu beitragen, das Er-

folgsmodell duale Ausbildung wieder attraktiv zu machen und auf ein

größeres Bewerberpotenzial zurückzugreifen. Ein vielversprechender

Weg dahin ist ein neues Auswahlmodell, das in Zusammenarbeit mit

der Ludwig-Maximilians-Universität, Abteilung Psychologische Me-

thodenlehre und Diagnostik, in München entwickelt worden ist. Mit

diesem sogenannten kompensatorischen Modell – einer Mischung

aus Intelligenzstruktur- und Persönlichkeitstest – kann die Wahr-

scheinlichkeit berechnet werden, dass ein Bewerber die Ausbildung

erfolgreich beendet.

Das neue Auswahlmodell berücksichtigt im Unterschied zu den

bisherigen Verfahren stärker die Persönlichkeitsmerkmale eines Kan-

didaten. Dadurch können zukünftig zusätzliche Potenzialkandidaten

mit Schwächen bei bestimmten Fähigkeiten identifi ziert werden, die

aber aufgrund ihrer erfolgsrelevanten Persönlichkeitseigenschaften aus

den Bereichen Gewissenhaftigkeit, emotionale Stabilität, Off enheit,

Verträglichkeit und Extraversion dennoch erfolgreich eine Ausbildung

absolvieren können. Kognitive Schwächen können also zu einem ge-

wissen Grad kompensiert werden. Dadurch erhöht sich die Zahl der

potenziellen Ausbildungsplatzkandidaten im Vergleich zum bisherigen

Auswahlverfahren.

Frühzeitig Bindungen aufbauenViele Jugendliche wählen den Weg in die Hochschule auch, weil ihnen

Informationen über attraktive Ausbildungs- und Weiterbildungs-

möglichkeiten der ansässigen Unternehmen in ihrer Region fehlen.

Gerade kleinere und mittelständische Betriebe können hier durch eine

zielgerichtete Öff entlichkeitsarbeit und die verstärkte Kooperation mit

ansässigen Schulen und Arbeitsagenturen frühzeitig Wege bahnen.

Dabei gilt es auch, Lehrer und Eltern ins Boot zu holen, weil sie eine

nicht unerhebliche Rolle bei der Berufsorientierung und der Berufsent-

scheidungsfi ndung spielen. Mit kreativen Ideen – vom Tag der off enen

Tür, Gewinnspielen bis zu wiederholten Praktika oder Schnuppertagen –

können Unternehmen Bindungen zu potenziellen Bewerbern schon vor

dem Schulabschluss herstellen und pfl egen.

Ein Erfolgsmodell, um Schüler zu interessieren und aufmerk-

sam zu machen, kann auch der Erfahrungsaustausch mit aktuellen

oder ehemaligen Auszubildenden sein. Die Erzählungen von etwa

Die Konkurrenz um qualifi zierte Mitarbeiter wächst.

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Page 15: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

Gleichaltrigen wirken erfahrungsgemäß glaubwürdiger und zei-

gen den Jugendlichen dadurch anschaulich Berufschancen und

Entwicklungsmöglichkeiten auf. Ein anderer erfolgreicher Weg der

Azubirekrutierung ist das gezielte Ansprechen von Studienabbre-

chern oder Umschülern. Diese Auszubildenden sind schon älter, oft

zielstrebiger und reifer.

Kooperationen nutzenViele kleine und mittelständische Betriebe, die gerne Auszubildende

einstellen möchten, haben oftmals weder das dafür geschulte Personal

noch die Kapazitäten, sich angemessen um die Rekrutierung zu küm-

mern. Hier lohnt es sich, zum einen Förderprogramme der Arbeitsagen-

turen wie die assistierte Ausbildung zu nutzen, zum anderen, sich mit

anderen Betrieben zusammenzuschließen. Auch die Zusammenarbeit

mit Bildungsdienstleistern, wie sie in der Industrie schon die Regel ist,

kann für mittelständische Betriebe lohnend sein. Da die Dienstleister

ihre Leistungen individuell zuschneiden und modular anbieten, sind

die Kosten auch für kleinere Unternehmen überschaubar.

Neue Programme für AbiturientenFür Abiturienten, die sich weder für ein Studium noch für eine Berufs-

ausbildung begeistern können, gibt es ebenfalls neue interessante Wege

für den Berufseinstieg. Ein beispielhaftes Programm dafür ist das Abitu-

rientenmodell von Lidl zur Qualifizierung von Einzelhandelskaufleuten

bis zum Handelsfachwirt und Ausbilder. Es stellt quasi einen Mittelweg

dar und bietet hervorragende Startchancen: Nach dem erfolgreichen

Abschluss können die Absolventen als Filialleiter einsteigen und sich

zum Verkaufsleiter weiterentwickeln.

Um Fachkräfte auch langfristig an das Unternehmen zu binden, ist

in jedem Fall wichtig, allen Interessierten schon beim Erstgespräch Wei-

terbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dazu gehören berufsbegleitende

Studiengänge oder attraktive IHK-Fortbildungskurse. Empfehlenswert

ist auch hier, sich bei der Fachkräfteentwicklung an kompetente Bil-

dungspartner zu wenden und auch über Kooperationen mit Betrieben

in der Region nachzudenken. Es gibt heute viele Möglichkeiten, neue

Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten – und das ist letztendlich der

Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg.

AUTORUDO LEMKEGeschäftsführer, Provadis Partner für Bildung und Beratung, [email protected]

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IHK WirtschaftsForum 03.16 15

Aus- und Weiterbildung

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DUALES STUDIUM

EIGENE AKZENTE SETZENDas Angebot von dualen Studiengängen bietet Unternehmen einen Mehrwert. Sie sichern dadurch nicht

nur ihre Fachkräfte von morgen, sondern profitieren auch von einem Wissens- und Technologietransfer.

Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich,

duale Studiengänge anzubieten. Dadurch profitieren sie insbe-

sondere vom Kontakt mit Hochschulen und Berufsakademien.

Denn aufgrund des intensiven Wissens- und Technologietransfers

werden sie Teil eines Netzwerks mit vielen Synergieeffekten.

Diese Erfahrung hat auch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-

Vermittlung gemacht. Der Industrieversicherungsmakler hat seinen

Sitz in Bad Homburg. „Außerhalb der Branche kennt man uns nicht

unbedingt“, sagt Hildegard Schweder, DVA-Personalverantwortliche.

Das gelte erst recht für Schüler. Trotzdem bewerben sich jedes

Jahr viele Abiturienten bei dem Unternehmen, denn es bietet

ein duales Bachelorstudium in Betriebswirtschaft, Fachrichtung

Versicherungsmakler.

„Schema F gibt es bei uns im dualen Studium nicht“, berichtet

Schweder. Die dualen Studenten durchlaufen alle Abteilungen

des Unternehmens und bekommen die Chance, einen Einsatz im

Ausland zu absolvieren. Sie sieht einen besonderen Vorteil darin,

dass Theorie- und Praxisphasen eng miteinander verzahnt sind.

„Dadurch kann der dual Studierende theoretisch umfassend und

zugleich optimal auf unsere Ansprüche und Erfordernisse in der

Praxis hin ausgebildet werden“, so Schweder. Darüber hinaus machen

interne Schulungen die dual Studierenden fit für innerbetriebliche

Themen. Sie übernehmen schon früh Verantwortung und können

eigene Akzente setzen. Kleinere und mittelständische Unternehmen

können in dieser Hinsicht besonders punkten, ermöglichen sie den

dual Studierenden doch in der Praxisphase durch kurze Wege und

flache Hierarchien früh eigenverantwortliches Arbeiten.

Angesichts sinkender Schülerzahlen und wachsender Studi-

enneigung bei den Gymnasiasten stellt das Angebot eines dualen

Studiums eine gute Möglichkeit dar, jungen Erwachsenen einen

frühzeitigen Einstieg in Unternehmen zu bieten. „Die Nachfrage nach

AZUBION – DEINE ERLEBNISTOUR

Samstag, 4. Juni, 14 bis 18 Uhr, Eschborn (Gewerbe gebiet Süd)

Bei der Azubion-Erlebnistour präsentieren 15 Eschborner Unternehmen

und Einrichtungen ihre Ausbildungsberufe, dualen Studiengänge und

Praktika. Zudem bieten sie den Schülern ein spannendes Aktions- und

Erlebnisprogramm und zum Abschluss ein Open-Air-Konzert der Band

So Green. Mit Shuttlebussen sind die Stationen zu erreichen. Die Teil-

nahme ist kostenfrei. Veranstalter ist die Stadt Eschborn, die IHK Frank-

furt ist Kooperationspartner. Start ist der Azubion-Meetingpoint ge-

genüber der Mergenthalerallee 61 im Gewerbegebiet Süd (gegenüber

der Deutschen Börse). Weitere Infos: Stadt Eschborn, Wirtschaftsförde-

rung, Dong-Mi Park-Shin, Telefon 0 61 96 / 49 01 07, E-Mail wirtschaft@

eschborn.de, Internet www.azubion.de und www.facebook.com/azubion.

DUALES STUDIUM

In Hessen gibt es derzeit rund 130 duale Studienmöglichkeiten; sie

werden auf Bachelor- und Masterniveau angeboten. Die ausbildungs-

integrierten Studiengänge führen sowohl zu einem IHK- als auch zu ei-

nem Bachelorabschluss. Die praxisorientierten Studiengänge schlie-

ßen mit einem Bachelor ab. Der zeitliche Wechsel der Theoriephasen

im Studium und der Praxisphasen im Unternehmen unterscheidet sich

je nach Hochschule und Fach. Weitere Infos: Informationsbüro Duales

Studium, IHK Darmstadt, Martina Winkelmann, Telefon 0 61 51 / 87 11 04,

E-Mail [email protected]. Ansprechpartner bei der IHK

Frankfurt: Michael Kaiser, Telefon 0 69 / 21 97-13 81, E-Mail m.kaiser@

frankfurt-main.ihk.de, und Sandra Sadighi, Telefon 0 69 / 21 97-13 23,

E-Mail [email protected].

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IHK WirtschaftsForum 03.1616

Page 17: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

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Führende Fachfirmen der Branche präsentieren ihre Geräte und Systeme und

zeigen neue Trends in der Automatisierung auf. Die Messe wendet sich an

alle Interessierten, die auf dem Gebiet der Mess-, Steuer- und Regeltechnik

sowie der Prozessautomation tätig sind.

Der Eintritt zur Messe, die Teilnahme an den Workshops und der Imbiss

sind für die Besucher kostenlos.

Weitere Informationen finden Interessierte auf unserer Internetseite.

einem dualem Studium steigt“, bestätigt Martina Winkelmann, Lei-

terin, Informationsbüro Duales Studium, IHK Darmstadt. „Ebenso hat

der Bedarf an praxisnah ausgebildeten Akademikern zugenommen,

denn die Arbeitswelt ist komplexer geworden.“ Insbesondere eigne

sich das duale Studium als Instrument der Fachkräftesicherung.

Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen bekämen den

Fachkräftemangel in einigen Branchen bereits deutlich zu spüren.

Solche Informationsbüros wurden an allen hessischen Industrie-

und Handelskammern eingerichtet, um zum einen die dualen Studi-

enangebote für Unternehmen und Studieninteressierte transparenter

zu machen und zum anderen Angebot und Nachfrage noch besser

zusammenzuführen. Die Informationsbüros aller hessischen IHKs

werden in Darmstadt koordiniert. Die Koordinationsstelle ist zudem

in den Steuerungsgruppen und Arbeitskreisen Duales Studium in

Hessen vertreten, die beim hessischen Wirtschaftsministerium sowie

beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst angesiedelt sind.

Die Kosten für einen dual Studierenden belaufen sich auf

etwa 1000 Euro im Monat. Die IHK empfiehlt den Unternehmen,

eine Ausbildungsvergütung zu zahlen, die etwa dem zweiten oder

dritten Lehrjahr eines verwandten Berufs entspricht, sowie die Stu-

diengebühren beziehungsweise Semesterbeiträge zu übernehmen.

„Die Kosten für das dreijährige Studium sparen die Unternehmen

dafür an anderer Stelle, zum Beispiel beim Recruiting“, sagt Win-

kelmann. Die meisten Absolventen setzen nämlich ihre Karriere im

Ausbildungsunternehmen fort. So lassen sich nicht nur die Kosten

für das Recruiting reduzieren, sondern auch die kostenintensive

Einarbeitungsphase entfällt.

Harald Biersack, Leiter Aus- und Weiterbildung, Taunus Spar-

kasse, betrachtet das duale Studium als gute Ergänzung zur dualen

Ausbildung. „Man bekommt einen anderen Input und arbeitet zudem

wissenschaftlicher und strategischer“, sagt er. Dual Studierende

müssten besonders engagiert und motiviert sein. Die Projektar-

beiten der Studenten bedeuteten zudem einen Mehrwert für das

Unternehmen. Wer im Aufnahmetest bei der Taunus Sparkasse den

Anforderungen nicht ganz genügt, bekommt die Möglichkeit, eine

duale Berufsausbildung mit anschließendem berufsbegleitenden

Studium zu absolvieren.

AUTORINSANDRA SADIGHIAusbildungs-beraterin, IHK Frankfurts.sadighi@ frankfurt-main.ihk.de

IHK WirtschaftsForum 03.16 17

Aus- und Weiterbildung

Page 18: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

IHK-BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS

„DUALE AUSBILDUNG AUFWERTEN“Ein Gespräch mit Jörg Ferrando und Michael Krieger, alternierende Vorsitzende des IHK-Berufsbildungsausschusses,

über ein Kompetenzprofil für Ausbilder und die bundesweite Berufsschulumfrage der IHK-Organisation.

Herr Ferrando, Sie sind alternierender Vorsitzender und vertreten als Gewerkschafter die Arbeitnehmerbank im Berufsbildungsaus-schuss. Können Sie sich in einer Organisation wie der IHK, die das Gesamtinteresse von Gewerbetreibenden wahrnimmt, überhaupt wohlfühlen und sich Gehör verschaff en?FERRANDO: Das klappt in Frankfurt sehr gut. Die Arbeitsweise

ist größtenteils durch das Berufsbildungsgesetz vorgegeben. Es

schreibt vor, dass der Ausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten

der berufl ichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist. Insofern

berichten zum Beispiel die IHK-Ausbildungsberater, deren Arbeit

auch vom Berufsbildungsgesetz defi niert ist, regelmäßig und aus-

führlich über ihre Arbeit bei der Beratung und Überwachung von

Ausbildungsbetrieben.

Herr Krieger, wie sehen Sie das als Beauftragter der Arbeitgeberbank und ebenfalls alternierender Vorsitzender?KRIEGER: Da stimme ich mit meinem Kollegen Ferrando vollkommen über-

ein und kann eine absolut konstruktive Zusammenarbeit feststellen, was

übrigens die Lehrervertreter ausdrücklich miteinbezieht. Sehr hilfreich war

die Klarstellung des Gesetzgebers vor einigen Jahren, wonach der Ausschuss

im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität

der berufl ichen Bildung hinzuwirken hat. Da ziehen alle an einem Strang.

Wie hat man sich diese Qualitätsentwicklung konkret vorzustellen?KRIEGER: Der Ausschuss hat beispielsweise eine Empfehlung für ein

zukunftsweisendes Ausbilderprofi l verabschiedet, in dem ein Kompe-

tenzprofi l für die persönliche Eignung von Ausbildern beschrieben wird.

FERRANDO: Ausbilder haben damit eine gute Orientierungshilfe, um

als Lernbegleiter junge Menschen angemessen an die Berufswelt und

den gewählten Beruf heranzuführen.

KRIEGER: Ein weiteres anschauliches Beispiel aus jüngster Vergan-

genheit ist das Prüferprofi l. Auch dieses hat bundesweit Beachtung

und Nachahmer gefunden. IHK-Prüfer übernehmen mit dem Ehrenamt

gesellschaftliche Verantwortung für die Unternehmen und deren

Beschäftigte. Anspruchsvolles und verantwortungsvolles Handeln im

LINK ZUM THEMA

Der Berufsbildungsausschuss nimmt eine Sonderstellung bei den IHK-

Fachausschüssen ein: Ihm gehören jeweils sechs Beauftragte der Ar-

beitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrer an berufsbildenden Schulen an,

die vom hessischen Wirtschaftsministerium berufen werden. Weitere

Infos online unter www.frankfurt-main.ihk.de/bba.

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Die alternierenden Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses

der IHK Frankfurt: Michael Krieger (l.) und Jörg Ferrando (r.).

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Page 19: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

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Prüfer-Ehrenamt stellt damit hohe Anforderungen an die Kompetenzen

der Prüfer. Der Berufsbildungsausschuss hat diese Anforderungen durch

das formulierte Prüferprofil und mit seinen Verhaltensempfehlungen

nachdrücklich unterstrichen und schafft gleichzeitig einen Leitfaden.

In der Presse war von nicht zeitgemäßer Technik und fehlendem Personal in Frankfurter Berufsschulen zu lesen. Was sagen die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses dazu?KRIEGER: Mit der Veröffentlichung der bundesweiten Berufsschulumfrage

der IHK-Organisation bot sich ein konkreter Anlass für den Ausschuss, auf-

grund der regionalen Umfrageergebnisse einen regionalen Forderungskata-

log an Schulträger und Kultusbehörde zu formulieren. Unsere Kernforderung

lautet, dass politisches Handeln die duale Berufsausbildung aufwerten

muss, etwa durch zeit- und zweckmäßig ausgestattete Berufsschulen

und einen Ausbau von Kooperationen mit Unternehmen und der Praxis.

FERRANDO: Natürlich brauchen gute Berufsschulen vor allem viele gut

ausgebildete, weitergebildete und engagierte Lehrer. Die fehlen aber

zunehmend, die Situation in Frankfurt droht, sich akut zu verschlechtern.

Der Unterrichtsausfall darf nicht zum Normalfall werden, die Berufs-

schulen brauchen ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept. Wir

erkennen hier leider überhaupt keine Personalplanung und erwarten

von den Schulbehörden, dass sie in dieser Sache dringend aktiv werden.

Der Berufsbildungsausschuss beschließt auch Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen, soweit noch kein überregionaler Bedarf feststellbar ist.KRIEGER: Das ist ebenfalls eine Kernaufgabe des Gremiums. Ich erinnere

an den von uns neu eingeführten „Fachwirt für Medienmarketing und

-vertrieb“. Diese Fortbildungsprüfung war ein besonderes Anliegen

von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie

dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Digitalisierung von

Medienprodukten müssen Prüfungsteilnehmer ebenso berücksichtigen

können wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends.

Die erfolgreichen Absolventen werden in Medienunternehmen und in

Verlagen in verantwortungsvoller Position zum Einsatz kommen. Wir

sind gespannt auf die ersten Prüfungen.

INTERVIEWTHOMAS STETZStellvertretender Geschäftsführer, Aus- und Weiterbil-dung, IHK [email protected]

Für Schülerinnen und Schüler, die 2017 die Schule verlassen, bietet die Agentur für Arbeit Frankfurt umfassende Beratung zu Ausbildung oder Dualem Studium und einen kompetenten Vermittlungsservice

Die Berufsberatung lädt alle an Ausbildung oder dualem Studium Interessierte ein, sich so schnell wie möglich zur Beratung anzu-melden und unterstützt durch ihr umfang-reiches Vermittlungsangebot. Der Arbeitge-ber-Service der Agentur für Arbeit Frankfurt hat dazu zahlreiche Ausbildungsstellen im Angebot.

Der Vermittlungsservice der Agentur für Ar-beit bietet ein umfassendes Angebot: unter anderem mit Bewerbungsmappencheck, persönlichem, betreuten Account in der Jobbörse und Einladungen zu Veranstaltun-gen. Natürlich sind auch alle herzlich will-kommen, die noch nicht genau wissen, was sie werden möchten.

Beratungstermine – gerne auch mit Eltern – können unter der kostenfreien Telefonnum-mer 0800 4 5555 00 vereinbart werden.

An die Mailadresse [email protected] ist ebenfalls eine Terminanfrage möglich.

Übrigens: auch die Bundesagentur für Arbeit sucht kompetente und engagierte Bewerbe-rinnen und Bewerber, die Interesse an einem Arbeitsumfeld haben, bei der stets die Arbeit mit und für Menschen im Mittelpunkt steht.

Hier werden interessante Entwicklungs-möglichkeiten für die berufl iche Zukunft geboten, egal ob Direkteinstieg oder Ein-stieg über einen der praxisorientierten Ausbildungsplätze, hochwertigen Studien-plätze oder über das Trainee-Programm für zukünftige Führungskräfte.

AUSBILDUNG ODER DUALES STUDIUM 2017

Auskünfte über die Mail-Adresse: [email protected]

oder auf den Karriereseiten der Bundesagentur:http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/KarriereBA/index.htm

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IHK WirtschaftsForum 03.16 19

Aus- und Weiterbildung

Page 20: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

IHK-AUSSCHUSS BILDUNGSWIRTSCHAF T

SPIEGEL DER BRANCHENVIELFALTBerufliche Bildung ist ein wesentlicher Faktor für die Stärke, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der

Wirtschaft. Der Ausschuss wirkt mit dem Ziel einer Verbesserung der Standortbedingungen für Unternehmen

der Bildungswirtschaft und der Promotion dieser Branche.

Im Ausschuss Bildungswirtschaft ist eine heterogene Gruppe von

Bildungsanbietern vertreten, die ihre Aufgabe in der Qualifizierung

von Menschen und Unterstützung von Organisationen sehen“, sagt

Dr. Udo Lemke über das Gremium, das er seit sieben Jahren als Vorsit-

zender leitet. Ausschussmitglieder sind unter anderem Geschäftsführer

und Vorstände von Bildungsanbietern, die in der Aus- und Weiterbildung

tätig sind und beispielsweise duale und berufsbegleitende Studiengänge

oder unternehmensspezifische Bildungskonzepte anbieten. Manche

sind Spezialisten für bestimmte Berufe, etwa in der Luftfahrt- und

Touristikbranche oder für Fachwissen zu Investmentfonds. Der Fokus

liegt bei einigen auf E-Learning oder IT-Training. Sprachschulen gehören

ebenso dazu und solche, die fundiertes Fachwissen und umfassende

Methodenkompetenz im Bereich Managementsysteme vermitteln.

Die Zusammensetzung des Ausschusses spiegelt sich auch in der

Vielfalt der Themen wider, mit denen sich das Gremium in seinen

Sitzungen befasst. Es sind dies zunächst branchenspezifische Themen,

wie mögliche Änderungen im Umsatzsteuerrecht für Weiterbildungsan-

bieter sowie besondere Aspekte der gesetzlichen Unfallversicherung für

Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen in Bildungseinrichtungen.

Als Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums war Benjamin

Zasche in der Herbstsitzung zu Gast im Ausschuss. Er referierte zum

politisch hochaktuellen Thema „Transatlantisches Freihandelsabkom-

men – TTIP und dessen Auswirkungen auf die berufliche Bildung“. Er

versicherte, dass TTIP in Deutschland nicht zu Änderungen am öffent-

lichen Bildungssystem verpflichten werde. Marktöffnungen gelten

nur für die rein privat finanzierten Bildungsdienstleistungen, die in

der WTO bereits vor 20 Jahren geöffnet wurden. TTIP werde keine

weitergehenden Marktöffnungsverpflichtungen im Bildungsbereich

für Deutschland enthalten.

Der Ausschuss hat ferner zum vom Bundesministerium für Bildung

und Forschung vorgelegten Entwurf des novellierten Aufstiegsfortbil-

dungsförderungsgesetzes (AFBG) durch Erarbeitung eines Forderungs-

katalogs Stellung genommen. Zu begrüßen ist, dass das Ministerium

den Forderungen in diversen Punkten gefolgt ist. So soll zum Beispiel

die Förderfähigkeit von Antragstellern künftig nicht mehr davon ab-

hängen, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein vergleichbarer

Berufsabschluss oder eine diesen Abschlüssen entsprechende Quali-

fikation vorliegt. Vielmehr soll es nur noch darauf ankommen, dass

diese die Prüfungszulassungsvoraussetzungen nach den jeweiligen

Fortbildungsordnungen erfüllen. Damit sollen – wie von der IHK-

Organisation gefordert – auch Bachelorabsolventen Zugang zu einer

Förderung haben. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen beruflicher

und akademischer Bildung erhöht.

Aktuell beschäftigt sich der Ausschuss mit der Flüchtlingsthematik

und diskutiert Möglichkeiten, die damit einhergehenden Herausforde-

rungen zu bewältigen. Ein erstes Engagement von Ausschussmitgliedern

lag bei der Unterstützung von Spracherwerb. „Dieses Thema wird uns

als Gesellschaft die nächsten Jahre intensiv beschäftigen – der Qualifi-

zierung von Flüchtlingen kommt dabei eine herausragende Bedeutung

zu“, betonte Lemke. „Fertige Konzepte gibt es bisher kaum, wir betreten

allesamt Neuland.“

LINK ZUM THEMA

Weitere Infos zum Ausschuss Bildungswirtschaft der IHK Frankfurt

online unter www.frankfurt-main.ihk.de/biwi.

INTERVIEWTHOMAS STETZStellvertretender Geschäftsführer, Aus- und Weiterbil-dung, IHK [email protected]

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IHK WirtschaftsForum 03.1620

Aus- und Weiterbildung

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Sicher. Richtig. Spannend:Ausbildung bei der SV.

Was auch passiert:

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FORTBILDUNGEN

WERTE RICHTIG KOMMUNIZIERENBildungsanbieter fragen sich bisweilen, warum einige Seminare schlecht besucht werden, obwohl Inhalt

und Leistung stimmen. Mit einigen klugen Maßnahmen lässt sich die Auslastung deutlich steigern.

Dienstleistung ist wie jede Leistung Bedürfnisbefriedigung. Doch

im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe oder dem Handel

kann bei der Dienstleistung ein höherer Erklärungsaufwand

zum inneren Wert der Leistung nötig sein. Dies gilt besonders für

Bildungsanbieter. Kommunikation hat hier direkte Auswirkungen auf

die Auslastung.

Für Interessenten bedeutet die im Raum stehende Teilnahme an

einer Bildungsveranstaltung zunächst den drohenden schmerzhaf-

ten Verlust von Geld und Zeit. Dies wird jedem Interessenten sofort

deutlich, wenn er erfährt, wie lange der Kurs dauert und wie viel er

kostet. Dem steht der antizipierte Gewinn in Form erwarteten neuen

Wissens und / oder Fähigkeiten entgegen, welcher oftmals aber nicht

deutlich erkennbar ist. Übersteigt dieser erwartete Gewinn in Summe

den bevorstehenden Verlust, wird der Teilnehmer diese Maßnahme

buchen.

Manchmal dauert es aber einige Zeit, bis dem Interessenten der

Wert der Bildungsveranstaltung klar wird. Und je länger es dauert,

umso geringer wird die Wahrscheinlichkeit seiner verbindlichen

Anmeldung. Dass Bildungsveranstaltungen aufgrund zu geringer

Teilnehmerzahlen häufi g abgesagt werden müssen, ist bei vielen

Anbietern traurige Realität. Bei einigen Dienstleistern beträgt

die Quote der abgesagten oder gar nicht erst genau terminierten

Veranstaltungen bis zu 50 Prozent. Der Aufwand für solche nicht

stattgefundenen Veranstaltungen (Planung und Marketing) muss aber

trotzdem getragen werden. Manche Veranstaltungen werden dann

über Jahre im Programm gehalten, in der verzweifelten Hoff nung,

endlich über die erhoff te Mindestteilnehmerzahl zu kommen, damit

die Maßnahme stattfi nden kann. Dass diese Veranstaltungen nicht

einfach gestrichen werden, ist ein Indiz dafür, dass der Bildungsan-

bieter vom Wert seines Angebotes überzeugt ist, dies aber im Markt

nicht kommunizieren kann.

Mithilfe von zwei Kommunikationsmaßnahmen, die miteinander

kombinierbar sind, lässt sich die Auslastung von Lehrgängen spürbar

steigern: Zum einen kann der Bildungsanbieter den Wert des Seminars

aus Kundensicht verdeutlichen. Zum anderen kann er seine Kunden

aktivieren, positive Erfahrungen weiterzugeben.

Wie geht das? Viele Anbieter machen sich zunächst nur wenige

Gedanken darüber, welche Bedürfnisse in einem Lehrgang oder Se-

minar wirklich bedient werden. Sie kommunizieren oft nur Inhalte,

Abschlüsse und Bedingungen. Anbieter sollten sich aber bemühen,

Know-how-Vorsprung dank Weiterbildung: Anbieter sollten den

Mehrwert ihrer Seminare für Interessenten klar kommunizieren.

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IHK WirtschaftsForum 03.1622

Page 23: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

ihre Seminare und Lehrgänge weniger aus Anbieter-, sondern vielmehr

aus Nachfragersicht zu betrachten, und klar hervorheben, welchen

Wert das jeweilige Seminar den Teilnehmern bietet. Hier lässt sich oft

vielfältig und kreativ arbeiten. Nicht allein die fachlichen Dinge sind

dabei entscheidend. Auch weiche Faktoren sind einzuflechten, denn sie

spielen in vielen Bereichen beim Kunden in Wahrheit sogar die größere

Rolle. „Dem Kunden zuhören“ steht dabei an erster Stelle. Mit etwas

Geschick und der richtigen Technik kann der Dienstleister beispielsweise

mögliche Einkommensvorteile als Trigger des Kunden identifizieren, die

Lage des Standortes oder auch persönliche Reputation.

Um den Kern zu treffen, bieten sich Befragungen an. Nahezu jeder

Bildungsanbieter erstellt im Anschluss an seine Seminare Fragebögen,

die vom Kunden beantwortet werden – oder auch nicht. Doch dienen

die meisten dieser Befragungen dem Feedback über den Inhalt und die

Durchführung der Bildungsmaßnahme. Versäumt wird hingegen oft

eine Nachfassaktion beim Kunden in zeitlichem Abstand zum Kursende,

um etwas zur persönlichen Entwicklung zu erfahren. Bei geschicktem

Aufbau der Nachfassaktion wird hier der echte Kundennutzen für den

Veranstalter besser deutlich. Aufbereitet können die so gewonnenen

Erkenntnisse dann für die Interessentenansprache genutzt werden.

Mit zielgruppenspezifisch abgestimmter, kreativer Herangehensweise

werden sich genügend Teilnehmer äußern. Zudem erhöht intelligentes

Nachfassen auch die emotionale Zufriedenheit der Bestandskunden.

Das wiederum erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass aus Kursteilneh-

mern Multiplikatoren und Dauerkunden werden. Klar ist: Begeisterung

steckt an – und Begeisterung kann geweckt werden. Die Effizienz

der Kundenansprache steigt auch im Bildungssektor deutlich, wenn

Mundpropaganda und Empfehlungen nicht sich selbst überlassen

werden, sondern gezielt zum Einsatz kommen.

Teilnehmer wissen oft nämlich viel genauer als die Anbieter,

wer sich noch für entsprechende Bildungsmaßnahmen interes-

siert, und sprechen diese zielgenau an – wenn sie begeistert und

überzeugt sind. Im umgekehrten Fall verbreiten sich aber auch

negative Erfahrungen. Jeder Bildungsanbieter sollte daher über

sein aktuelles Empfehlungsmarketing nachdenken. Es zu vernach-

lässigen, wäre gerade in Zeiten von Social Media mehr als eine

vertane Chance.

AUTORMATTHIAS HISCHERInhaber, MC So-lution Kommuni-kationsberatung, [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 23

Aus- und Weiterbildung

Page 24: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

SOCIAL MEDIA

DUALES STUDIUM IMMER BELIEBTERFür kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich in der Zusammenarbeit mit Hochschulen im Rahmen

des dualen und berufsbegleitenden Studiums sowie eigener Forschungsarbeiten interessante Chancen.

Über Social-Media-Kanäle entfaltet sich die Kreativität der

Marketingabteilungen auf neuen Ebenen, und der direkte

Dialog mit Kunden und Interessenten wird auf ganz andere

Weise möglich. Beides hat aber auch Nachteile: Unternehmen

müssen Ressourcen zur Verfügung stellen. Social-Media-Marketing

beginnt bei der Erstellung von fi rmeneigenen Social-Media-Kanälen,

Konkurrenzanalysen und der Ideenfi ndung. Es geht über Konzep-

tion und fi nanzielle Planung zur Realisierung und mündet in der

Erfolgsanalyse und Konzeption von Nachfolgeprojekten. Für diese

Schritte müssen Mitarbeiter Zeit fi nden. Zudem unterschätzen

viele Unternehmen die Schnelllebigkeit der Social Media, mit der

sie mithalten müssen. Viele Mittelständler verankern ihr Social-

Media- Marketing deshalb in Medien- oder Werbeagenturen und

nehmen hohe Kosten in Kauf.

Doch genau hier springt das duale Studium ein. Social Media

und Onlinemarketing sind heute fester Bestandteil der Lehrinhalte

vieler dualer Studiengänge. So werden junge Mitarbeiter ausgebil-

det, die das für Entscheidungen nötige vorbereitende Know-how

mitbringen. Das Entscheidungswissen ist folglich im Unternehmen,

wo auch das der Agentur fehlende Produkt-Know-how beheimatet

ist. Die Agentur kümmert sich daher nur noch um die Umsetzung.

Somit können in den kleineren und mittelständischen Unternehmen

(KMU) immense Kosten gespart werden.

Das duale Studium geht über pure Theorie hinaus. In aller Regel

sind duale Studenten zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen in

Praxisprojekte eingebunden, die sich mit Fragen zum Social-Media-

Marketing beschäftigen. Gemeinsam mit Dozenten erarbeiten die

Studenten Lösungen. Auf diesem nahrhaften Boden verwachsen

wissenschaftliche Theorie und unternehmerische Praxis. Die

Erfahrung aus diesen Projekten setzen die dual Studierenden

im Anschluss direkt im Unternehmen um. Die Verbindung von

Theorie und Praxis im Studium wird immer beliebter. Für 2014

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Beim dualen Studium verwachsen wissenschaftliche Theorie und unternehmerische Praxis.

IHK WirtschaftsForum 03.1624

Page 25: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

listete die Ausbildung-Plus-Datenbank des Bundesinstituts für

Berufsbildung deutschlandweit rund 1500 duale Studiengänge für

die Erstausbildung; eine Zahl, die sich seit 2004 verdreifacht hat.

Auch auf Forschungsebene lohnt sich für KMUs die Zusammen-

arbeit mit Hochschulen: In Bachelor- oder Master-Theses arbeiten

Studenten Social-Media-Marketingstrategien für Unternehmen

aus. Meist haben sie zuvor ein mehrmonatiges Praktikum im Un-

ternehmen absolviert und kennen dessen Produkte und bisherige

Social-Media-Projekte. Im Rahmen von Promotions- und For-

schungsarbeiten oder Stiftungsprofessuren können sich KMUs das

Expertenwissen der Social-Media-Dozenten zunutze machen. Viele

Lehrende blicken auf jahrelange Erfahrung in der Wirtschaft zurück

und können KMUs sowohl in der Theorie als auch in der Praxis im

Social-Media-Marketing unterstützen.

AUTORDR. CHRISTOPH KEXELGeschäfts-führender Gesell-schafter, Accadis Hochschule Bad [email protected]

Berufsbildung 4.0Digitale Berufsausbildung auf dem Vormarsch

Freitag, 11. März, 9.30 bis 16.30 Uhr, IHK Frankfurt

Disruptive Technologien sind

derzeit auf dem Vormarsch und

ziehen gravierende Änderun-

gen in der Arbeitswelt und in

den Wertschöpfungsketten der

Unternehmen nach sich. Dies

führt zu Herausforderungen,

aber auch zu Chancen für die

duale Berufsausbildung. Es geht

längst nicht nur darum, neue

Anwendungen, Tools oder Apps

in die Berufsausbildung zu in-

tegrieren. Es geht auch darum,

Ausbildungsberufe an die digi-

tale Welt anzupassen und die

Medienkompetenz von Ausbil-

dern in Betrieb und Berufsschule

zu verbessern. Die Referenten

gehen zudem der Frage nach,

wie die Digitalisierung zur

Qualitätsentwicklung in der

Ausbildung und im Berufsschul-

unterricht beitragen kann. Die

Teilnahme ist kostenfrei. Pro-

gramm und Anmeldung online

unter www.frankfurt-main.ihk.

de/veranstaltungen. Weitere

Infos: Iris Grieser, IHK Frank-

furt, Aus- und Weiterbildung,

Telefon 0 69 / 21 97-12 23,

E-Mail i.grieser@frankfurt-

main.ihk.de.

Aus- und Weiterbildung

Page 26: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

INITIATIVE 1000 CHANCEN

JOBPERSPEKTIVEN BIETEN Im vergangenen Jahr haben die Frankfurter Wirtschaftsjunioren erstmals an der Initiative „1000 Chancen“ teilgenommen.

Dies ist ein gemeinsames Projekt der Wirtschaftsjunioren Deutschland und des Bundesjugendministeriums.

Das Ziel der Wirtschaftsjunioren Frankfurt war es, Jugendlichen

durch die Teilnahme an dem Projekt eine Chance für eine

Ausbildung zu bieten. Angesprochen waren junge Menschen,

die nicht per se die erwarteten Voraussetzungen für die meisten

Unternehmen in Frankfurt mitbringen. Hierzu zählen insbesondere

auch junge Menschen aus anderen europäischen Nationen sowie

Flüchtlinge.

Aus dieser Überlegung heraus hat das Ressort Bildung und Wirt-

schaft der Wirtschaftsjunioren eine Partnerschaft mit den Jugend-

migrationsdiensten in Frankfurt aufgebaut, um insbesondere diesem

Personenkreis eine Jobperspektive anzubieten. Überwiegend waren

dies junge Menschen, die zwischen einem halben und drei Jahren

in Frankfurt leben und dort zur Schule gehen, um ihren Abschluss

zu machen. Daneben erhalten sie intensiven Deutschunterricht,

um ihr Sprachniveau und damit ihre Berufschancen zu verbessern.

Um einen Eindruck von den Interessen und Vorlieben der Ju-

gendlichen zu erhalten, haben die Ehrenamtlichen aus dem Kreis

der Wirtschaftsjunioren Steckbriefe an die Jugendmigrationsdienste

versendet, woraufhin diese durch ein internes Verfahren Jugend-

liche für die Initiative vorgeschlagen haben. Als Ergebnis wurden

25 Jugendliche ermittelt, die an verschiedenen Projekten, wie zum

Beispiel der Orientierungsveranstaltung, Gemeinsam aktiv, der

Berufsbildungsmesse der IHK sowie dem prämierten Projekt Ein

Tag Azubi teilnahmen.

Viele bekannte Unternehmen – wie zum Beispiel Steigenberger

Frankfurter Hof, ATU, Provadis, dm Drogerie Markt, DB Netz und

Rewe – haben sich dem Projekt Ein Tag Azubi angeschlossen. Die

Jugendlichen erhielten einen abwechslungsreichen Praxisalltag

und konnten ihren Berufswunsch hautnah erleben. Förderlich

waren dabei die große Motivation und der Ehrgeiz, der an diesem

Tag bei vielen Jugendlichen zum Vorschein kam – sicherlich der

Hauptgrund, warum im Anschluss sogar einige Praktika und sogar

Ausbildungsverträge vermittelt werden konnten. Hinsichtlich der

Arbeitserlaubnis der Jugendlichen erhielten die Unternehmen wiede-

rum durch die Unterstützung seitens der Fachdienste für Migration

eine umfassende Betreuung.

Aufgrund dieses positiven Ergebnisses haben sich die Wirt-

schaftsjunioren Frankfurt, die Jugendmigrationsdienste und bereits

auch einige Unternehmen entschlossen, in diesem Jahr erneut an

der Initiative 1000 Chancen und insbesondere am Projekt Ein Tag

Azubi am 22. November teilzunehmen.

WEITERE INFOS

Unternehmen, die 2016 an dem Projekt 1000 Chancen teilnehmen

möchten, können sich bei Viola Pawelczyk, Ansprechpartnerin für das

Ressort Bildung und Wirtschaft, unter [email protected]

melden. Weitere Infos online unter www.1000-chancen.de und

www.eintagazubi.de.

Die Wirtschaftsjunioren bei der IHK Frankfurt sind ein Netzwerk von

rund 300 Mitgliedern, darunter 200 junge Fach- und Führungskräfte

und Selbstständige von 18 bis 40 Jahren sowie 100 Förderkreismitglie-

der über 40 Jahre. Sie sind Teil der Wirtschaftsjunioren (WJ) Deutsch-

land, organisiert in über 200 WJ-Kreisen mit rund 10 000 aktiven Mit-

gliedern, und gehören dem weltweiten Dachverband Junior Chamber

International (JCI) an. Durch ehrenamtliches Engagement in Projekten

und Aktivitäten bauen die Wirtschaftsjunioren wichtige wirtschaftliche

Fähigkeiten in Führung, Unternehmertum sowie Kommunikation aus.

Weitere Infos online unter www.wj-frankfurt.de.

AUTORENSERDAR ÖZDEMIRRessortleiter 2015, Bildung und Wirt-schaft, Wirtschafts-junioren bei der IHK [email protected]

VIOLA PAWELCZYKRessortleiterin 2016, Bildung und Wirt-schaft, Wirtschafts-junioren bei der IHK [email protected]

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Die Initiative „1000 Chancen“ bietet jungen

Menschen eine Ausbildungsperspektive.

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Aus- und Weiterbildung

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138. Jahrgang 11.15

RECHTArbeitsunfähigkeit: Rezepte für den Arbeitgeber 56

INTERNATIONALKolumbien, eine Exportplattform für Lateinamerika 54

INNOVATIONMittelstand: Hes si-sche Initiative für Energieberatung 52

STANDORTPOLITIKKommunalwahl: Wirtschaftspolitische Positionen 36

Special Heft | Erscheinungstermin | Anzeigenschluss

04 Mittel- und OsteuropaApril 2016 | 1. 4. 2016 | 8. 3. 2016

05 NachhaltigkeitMai 2016 | 2. 5. 2016 | 8. 4. 2016

06 UnternehmenssicherungJuni 2016 | 1. 6. 2016 | 9. 5. 2016

07 | 08 Metropolregion FrankfurtRheinMainJuli/August 2016 | 1. 7. 2016 | 9. 6. 2016

09 Arbeits- und SozialversicherungsrechtSeptember 2016 | 1. 9. 2016 | 10. 8. 2016

10 Digitale WirtschaftOktober 2016 | 4. 10. 2016 | 9. 9. 2016

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SERIE EXISTENZGRÜNDUNG

IM TANDEM ZUM ERFOLGUm zu den Ursprüngen des Frankfurter Unternehmens Mentor Lane zu gelangen, muss man

zunächst etwas weiter reisen – nämlich über den großen Teich. Von dort, genauer aus Kalifornien,

kommt Colin Berr, der Initiator eines Mentoringprogramms für das RheinMain-Gebiet.

Beim Umzug nach Deutschland

hat Colin Berr vor allem seine

Begeisterung für das Konzept des

Mentorings mitgebracht, das in

den USA eine längere Tradition

als in Deutschland hat. Nicht

nur das kältere Wetter, auch die

deutsche Gründerszene hatte

es Berr angetan, sodass er nach

seinem Studium (Internationales

Management und BWL) in den

USA die Möglichkeit wahrnahm,

bei einem Mentoringprogramm in

Deutschland mitzuarbeiten. „Das

ist jedoch nach drei Monaten

auseinandergegangen, weil wir

unterschiedliche Vorstellungen

von Strategie und Methoden

hatten“, sagt Berr. Von seinem

ersten Scheitern dort ließ er sich

nicht unterkriegen und hatte den

Ehrgeiz, ein eigenes Programm

zu starten und damit auch die

eigenen Vorstellungen umzu-

setzen. So kam es zur Gründung

von Mentor Lane. Geholfen hat

ihm über all die Zeit sein eigener

Mentor, der ihm beistand und die

ersten Schritte begleitete.

Am Anfang stand vor allem

die Frage der Finanzierung im

Raum. Berr schaute sich verschie-

dene Finanzierungsmöglichkeiten

an. Drei Monate nach Gründung

konnte er sich noch selbst fi nan-

zieren, ab da lief ein KfW-Kredit

an. An zweiter Stelle stand für

ihn die Frage der Vernetzung.

Sein Ziel war es, möglichst viele

Gründer und Gleichgesinnte ken-

nenzulernen. Deswegen besuchte

er viele Veranstaltungen in der

RheinMain-Region. Zur selben

Zeit war Martin Kreitschmann

ebenfalls auf der Suche nach einer

Idee, die ihn begeistert und der

er sich anschließen kann. Beim

Kennenlernen stellte Berr seine

Idee vor und fragte Kreitschmann,

ob er mitmachen wolle. Somit

hatte Mentor Lane seinen zweiten

Gründer.

Schon nach kurzer Zeit war

klar, dass noch ein Entwickler im

Team fehlte. „Einen CTO braucht

man immer, aber die sind auch

immer schwer zu fi nden“, erzählt

Berr. Als zufällig im Büro nebenan

auf dem Goethe-Unibator-Flur

an der Uni ein anderes Start-

up aufgelöst wurde, wechselte

Fabian Golle als Entwickler zu

Mentor Lane. Er arbeitet seit ei-

nigen Jahren als IT-Freelancer und

Das Mentor-Lane-Gründerteam um Colin Berr (2. v. r.), Martin Kreitschmann (1. v. l.) und Fabian Golle (1. v. r.).

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IHK WirtschaftsForum 03.1628

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studiert nebenher Informatik. „Bei

uns kam einfach alles Know-how

zusammen“, sagt Kreitschmann.

Das ist zum einen Berrs Erfahrung

als Mentor und Mentee, Golles

Erfahrung als IT-Spezialist und

Kreitschmanns Talent als Allroun-

der, sich Dinge schnell aneignen

zu können. „Das Team ergänzt

sich sehr gut. Wir haben genau

die richtige Mischung aus brem-

sen, antreiben und korrigieren“,

sagt Kreitschmann. Anfang 2015

war dann der offizielle Start von

Mentor Lane.

Das Konzept des Netzwer-

kens hat Berr mit seinem Team

beibehalten, um an erste Kun-

den zu kommen. „Es war eine

schöne Überraschung, wie gut

uns Weiterempfehlungen gehol-

fen haben“, so Berr. „Dadurch

konnten wir die ersten Sprün-

ge machen.“ Durch Liveevents,

wie einem Launch auf der Auf-

schwung-Messe mit kostenlosem

Matching, konnten die Gründer

viele Kontakte knüpfen. Unter-

schlupf haben sie beim Goethe-

Unibator gefunden, der für einen

bestimmten Zeitraum einen Raum

zu vergünstigten Konditionen zur

Verfügung stellt. Ende Februar ist

die Zeit abgelaufen und der Aus-

zug steht an. Für die Zeit danach

schwebt den Gründern eine Ko-

operation mit einem Café vor, eine

Art Mentorencafé. Falls der Plan

nicht so schnell in die Tat umzu-

setzen ist, haben sie aber auch

noch ein paar Ideen als Back-up

in der Schublade. Dabei haben

sie die Härten des Frankfurter

Büromarkts schon einmal zu spü-

ren bekommen. Warum die Wahl

für den Sitz des Unternehmens

trotzdem auf Frankfurt fiel? „Wir

wollen Teil einer aufblühenden,

aufstrebenden Start-up-Szene

sein“, sagt Berr. Diese sehen die

drei gerade in Frankfurt, in dessen

Gründerszene sich seit einem Jahr

sehr viel tut.

Doch wie funktioniert nun das

Mentoringprogramm? Ein Mentee

will sich beruflich weiterentwi-

ckeln. Er meldet sich bei Mentor

Lane zum Mentorenprogramm

für Berufstätige an. Er erhält ei-

nen Matching-Fragebogen, der

seine Ziele, Werte und Interessen

abfragt. Durch einen Matching-

Algorithmus und die wachsamen

Augen der Mentor-Lane-Gründer

findet das System den passenden

Mentor und das Mentoringpro-

gramm beginnt.

Sechs Monate lang wird sich

der Mentee in selbst festgelegten

Abständen mit seinem Mentor

treffen. Am Anfang haben der

Mentor und der Mentee sich ge-

meinsame Ziele gesetzt und über

die gegenseitigen Erwartungen

gesprochen. Während der sechs

Monate dienen diese als Richt-

werte für das gemeinsame halbe

Jahr. Das Team von Mentor Lane

steht den beiden dabei die ganze

Zeit über beratend zur Seite.

Den Algorithmus, der Mentor

und Mentee auf der Plattform zu-

sammenbringt, haben die Gründer

von Mentor Lane selber entwi-

ckelt. Dennoch ist der Algorithmus

ständig in Entwicklung und soll

als Nächstes beispielsweise im

Bereich der Persönlichkeitsent-

wicklung verstärkt werden. Trotz

Algorithmus läuft der Matching-

prozess nicht komplett automa-

tisiert ab. Das Programm macht

Vorschläge, welche Personen zuei-

nander passen könnten. Berr, Golle

und Kreitschmann schauen sich

aber jedes Match noch persönlich

an, ob es wirklich passt. Wenn

einmal kein Match gefunden oder

im Laufe eines bereits laufenden

Mentorenprogramms erkennbar

wird, dass die Chemie doch nicht

stimmt oder die Ziele nicht er-

reicht werden, machen sich die

Gründer auf die Suche nach einem

anderen Mentor.

Mit dieser Methode sind mitt-

lerweile rund 70 bis 80 Matches

zustande gekommen. Im Rhein-

Main-Gebiet gibt es mittlerweile

300 verfügbare Mentoren. Sie

kommen aus den unterschied-

lichsten Bereichen, sind CEOs,

Unternehmensgründer oder auch

Unternehmensberater, kommen

aus der Privatwirtschaft oder

dem öffentlichen Sektor. Auch

die Mentees sind bunt gemischt,

sie sind beispielsweise Berufsein-

steiger oder Jungunternehmer.

Mit ihrem Programm fo-

kussiert sich Mentor Lane fast

ausschließlich auf die berufliche

und persönliche Weiterentwick-

lung. Hauptzielgruppen sind da-

bei Gründer und Berufstätige.

Auf diese wird sich Mentor Lane

auch in Zukunft fokussieren, vor

allem im Bereich Marketing.

„Das Produkt an sich steht jetzt

und das Matching funktioniert.

Jetzt ist die Frage, auf welche

der beiden Zielgruppen wir das

Marketing ausrichten sollen“, sagt

Kreitschmann.

Die am häufigsten angefrag-

ten Themen sind vor allem die

berufliche Weiterentwicklung

unter Young Professionals und

alle Fragen rund um die Unterneh-

mensgründung. „Die Verteilung

liegt momentan bei fifty-fifty“,

sagt Berr. Im Bereich der berufli-

chen Weiterentwicklung geht es

den Mentees vor allem um Fragen,

wie sie im Unternehmen wachsen

und eine Führungspersönlichkeit

werden können. Unternehmens-

gründer möchten beim Mentoring

zum Beispiel ergründen, wie sie

ihr Unternehmen weiterentwi-

ckeln können. Einnahmen hat

das junge Unternehmen durch die

Programmgebühr, die die Mentees

zahlen. Die Mentoren arbeiten alle

ehrenamtlich. Bis zum ersten Ge-

halt nach etwa anderthalb Jahren

wurde Mentor Lane durch Kredite

getragen.

Ein Bereich von Mentor Lane,

den die Gründer noch ausbauen

wollen, ist das Messen von Erfol-

gen des Mentorings. Bisher fußt

die Messung auf der Rückspra-

che mit den Teilnehmern, wie das

Mentoring gelaufen ist. Doch oft

zeigen sich Effekte erst nach zwei

bis drei Jahren und sind dann noch

interessanter. Ein Ziel für dieses

Jahr ist, die Präsenz im Rhein-

Main-Gebiet zu verstärken und

sich später auf ganz Deutschland

und Europa auszubreiten.

KONTAKT

Mentor Lane

Senckenberganlage 31

60325 Frankfurt

Telefon 0 69 / 34 87 46 01

E-Mail [email protected]

Internet www.mentorlane.com

Weitere Kontaktadressen und

Infos zum Thema Existenz-

gründung bei der IHK Frank-

furt, Team Finanzplatz, Unter-

nehmensförderung, Starthilfe,

Börsenplatz 4, 60313 Frank-

furt, Telefon 0 69 / 21 97-20 10,

E-Mail unternehmensfoerde-

[email protected].

AUTORINANNA KÜCHLERReferentin, Unternehmens-kommunikation, IHK [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 29

Unternehmensreport

Page 30: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

IHK-KONJUNKTURUMFRAGE

STIMMUNGSHOCH TROTZ TURBULENZENDie hessischen Unternehmen bewerten ihre aktuelle Geschäftslage so positiv wie lange nicht. Die Kauflaune der

privaten Haushalte und der niedrige Ölpreis lassen die Lagebeurteilung auf ein Fünfjahreshoch steigen.

Die Stimmung der hessischen Un-

ternehmen ist trotz der unsicheren

Entwicklung der Weltwirtschaft

ungetrübt: 47 Prozent der Unter-

nehmen schätzen ihre derzeitige

Geschäftslage als gut ein, nur acht

Prozent berichten in der Umfrage

zum Jahresbeginn von schlecht

laufenden Geschäften. Die Betriebe

blicken auch zuversichtlich in die

Zukunft. Jedes vierte Unterneh-

men erwartet für die kommenden

Monate noch bessere Geschäf-

te, 62 Prozent rechnen mit einer

gleichbleibenden Entwicklung. Der

Geschäftsklimaindex verbessert

sich auf hohem Niveau um drei

Punkte und liegt über alle Bran-

chen hinweg bei 124 Punkten.

Vor allem die Industriebetriebe

legen zu, ihr Geschäftsklimaindex

verbessert sich um starke acht auf

überdurchschnittliche 126 Punkte.

Die Beschäftigungssituation

wird sich auch 2016 überdurch-

schnittlich gut entwickeln. Fast

jedes fünfte Unternehmen rechnet

mit einem Personalaufbau, nur

zwölf Prozent planen Stellen-

streichungen. Der Stellenaufbau

geht vor allem von den unter-

nehmensbezogenen Dienstleis-

tern aus: 27 Prozent wollen neue

Arbeitsplätze schaffen, nur neun

Prozent planen, ihre Belegschaft zu

reduzieren. Das Investitionsklima

kommt hingegen nur langsam in

Fahrt. Zwar wollen 24 Prozent

der Unternehmen ihr Investitions-

volumen ausweiten, 17 Prozent

rechnen aber mit geringeren In-

vestitionsbudgets. Vor allem aus

der Verkehrswirtschaft und von

den unternehmensbezogenen

Dienstleistern kommen Investi-

tionsimpulse. Bei ihnen liegt der

Saldo aus positiven und negativen

Antworten mit zehn beziehungs-

weise elf Punkten deutlich im Plus.

Die positiven Wachstumssig-

nale aus den Vereinigten Staa-

ten – Hauptabnehmer hessischer

Exporte – und aus Europa lassen

die hessischen Exporteure trotz

weltwirtschaftlicher Krisen zu-

versichtlich in die Zukunft blicken:

90 Prozent der Unternehmen rech-

nen in den kommenden Monaten

mit einem zunehmenden oder

stabilen Exportvolumen. Unklar

ist jedoch, wie sich der historisch

niedrige Ölpreis auf das weltwirt-

schaftliche Gefüge auswirkt. Zwar

überwiegen momentan die Vortei-

le. Den Verbrauchern steht mehr

Geld für andere Konsumgüter zur

Verfügung, die Verkehrsbetrie-

be profitieren von den niedrigen

Kraftstoffpreisen und die Industrie

kann ihre Produktionskosten sen-

ken. Dennoch hat der Ölpreisverfall

nicht nur positive Auswirkungen.

Einige erdölexportierende Länder

sitzen in der Preisfalle und sehen

ihre Staatshaushalte bedroht. Wie

sich diese Verwerfungen auf die

Weltmärkte auswirken, ist nicht

absehbar. Klar ist jedoch, dass sich

derartige Krisen auch auf die Un-

ternehmen im Exportland Hessen

auswirken können.

IHK-KONJUNKTURUMFRAGE HESSEN

Die IHK Frankfurt befragt dreimal jährlich mehr als 9 000 hessische

Unternehmen zu ihren Einschätzungen der konjunkturellen Entwick-

lung. Der komplette Bericht kann online unter www.ihk-hessen.de/

konjunkturbericht abgerufen werden. Unternehmen, die Interesse an

einer Teilnahme haben, melden sich bei Franziska Honheiser, E-Mail

[email protected].

AUTORENDR. RALF GERUSCHKATGeschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK Frankfurtr.geruschkat@frank- furt-main.ihk.de

FRANZISKA HONHEISERReferentin, Wirt-schaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK Frankfurtf.honheiser@frank- furt-main.ihk.de

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GESCHÄFTSKLIMA FÜR ALLE BRANCHEN IN HESSEN

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IHK WirtschaftsForum 03.1630

Page 31: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

VÄTERBAROMETER

ERFOLGSFAKTOR FAMILIEEine Befragung des Bundesfamilienministeriums zeigt: Deutschlands Männer wünschen sich väterbewusste Arbeit-

geber. Deutschlands Arbeitgeber glauben, dass sie das schon längst sind, weil sie sich familienfreundlich nennen.

Warum sollte sich ein Betrieb

in einer typischen Männerbran-

che um familienfreundliche

Personalpolitik kümmern? Mit

Freundlichkeit allein ist ihm bei

wachsendem Fachkräftebedarf

nicht geholfen. Er braucht eine

Zukunfts- und Personalstrategie,

die familienbewusst und damit

auch väterbewusst ist. Off en-

bar adressieren Arbeitgeber ihre

durchaus vorhandenen Angebote

noch nicht richtig und treff en die

Bedürfnisse der Mitarbeiter nur

ungenau.

Das erste Väterbarometer von

„Erfolgsfaktor Familie“ zeigt diese

Unterschiede zwischen Wahrneh-

mung und Wirklichkeit beim The-

ma väterbewusste Personalpolitik

auf. Repräsentativ befragt wurden

rund 1000 abhängig beschäftigte

Väter mit minderjährigen Kindern

und rund 300 Arbeitgeber aller

Branchen und Größen.

Die Vereinbarkeit von Beruf

und Familie zu realisieren, ist für

Väter noch schwerer als für Müt-

ter. Viele fühlen sich vom Arbeit-

geber nicht genügend unterstützt.

Dabei haben viele Unternehmen

bereits entsprechende Angebote

im Programm. Off enbar nehmen

Arbeitgeber und beschäftigte Vä-

ter die Chancen für Männer, Fami-

lie und Beruf unter einen Hut zu

bekommen, unterschiedlich wahr.

So wünschen sich mehr als die

Hälfte der für das Väterbarometer

befragten Männer (54 Prozent)

kürzere Arbeitszeiten, 20 Prozent

möchten über die Lage der Arbeits-

zeit fl exibler entscheiden können.

Die meisten Arbeitgeber sagen,

dies sei möglich, und vier von fünf

Arbeitgebern bieten nach eigenen

Angaben auch Teilzeit an – für

beide Elternteile. Bei jedem zwei-

ten Arbeitgeber ist zudem mobiles

Arbeiten möglich.

Allerdings wissen viele Väter

davon nichts. Weniger als ein Drit-

tel sagen, es gebe für sie die Mög-

lichkeit, in Teilzeit zu arbeiten oder

ins Homeoffi ce zu gehen. Zudem

geben 40 Prozent der befragten

Väter an, es sei für sie nur schwer

oder gar nicht möglich, kurzfristig

freizubekommen, wenn spontan

die Kinderbetreuung ausfällt. Aber

nur 13 Prozent der Arbeitgeber

räumen ein, dass sie dies nicht

ermöglichen.

Dass sich beim Thema vä-

terbewusste Personalpolitik in

den Betrieben etwas tut, zeigt

sich daran, dass jüngere Väter

unter 30 Jahren ihre Arbeitgeber

in einigen Bereichen signifi kant

besser einschätzen. Hier scheint

sich ein Bewusstseinswandel in

den Unternehmen abzuzeichnen,

dass familiäre Verantwortung von

Vätern selbstverständlicher wird.

Fazit des Väterbarometers: Bei der

väterbewussten Personalpolitik in

Unternehmen gibt es noch viel

Potenzial nach oben. Arbeitgeber

müssen ihre Angebote besser be-

kannt machen und passgenauer

auf Väter zuschneiden. Dann kön-

nen sie auch entsprechend von der

höheren Arbeitgeberattraktivität

profi tieren.

Offi ziell richten Unternehmen

sich mit ihren familienfreundli-

chen Maßnahmen an beide Ge-

schlechter. Die Frage nach der

gezielten Ansprache von Män-

nern, nach einer väterbewussten

Personalpolitik kann für ein Un-

ternehmen die Nagelprobe sein,

wie ernst es ihm ist. Oft steckt

noch in den Köpfen, dass famili-

enfreundliche Maßnahmen eine

nette Sozialleistung für Mütter

sind. Werden die gleichen Ange-

bote väterbewusst ausgestaltet

und wahrgenommen, können

sie als Teil der strategischen be-

trieblichen Zukunftsplanung ernst

genommen werden. Dann geht

es um Gewinnung, Bindung und

Sicherung von Fachkräften, die

als ganze Menschen mit beruf-

lichen und familiären Bedarfen

und Interessen wahrzunehmen

sind. In diesem Sinne nutzt eine

väterbewusste Personalpolitik al-

len: den Vätern, den Müttern und

den Betrieben, die sich damit die

richtigen Teams für ihre Zukunft

sichern.

KONTAKT

Hessenstiftung – Familie hat

Zukunft , Darmstädter Stra-

ße 100, 64625 Bensheim, Te-

lefon 0 62 51 / 70 05 31, E-Mail

[email protected],

Internet wwww.hessenstif-

tung.de

AUTORDR. ULRICH KUTHERGeschäftsführer, Hessenstiftung – Familie hat Zu-kunft, [email protected]

Väter haben es nach wie vor schwerer, Beruf

und Familie miteinander zu vereinbaren.

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IHK WirtschaftsForum 03.16 31

Standortpolitik

Page 32: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

FRANKFURTER IMMOBILIENBÖRSE

WOHNUNGSMARKTBERICHT 2015 I2016

MietwohnungenDie Befragung der Mitglieder

der Frankfurter Immobilienbör-

se ergab, dass auch in 2015 in

einigen Stadtteilen Frankfurts

wieder leichte Mietpreissteige-

rungen festzustellen sind. In vielen

Stadtteilen blieben die Mietpreise

jedoch stabil. Leichte Anstiege in

der Spitze wurden beispielsweise in

den Bereichen Altstadt, Innenstadt,

Bahnhofsviertel, Bockenheim, Reb-

stock, Bornheim, Europaviertel,

Gutleutviertel, Gallus und Ostend

festgestellt. Höhere Schwerpunkt-

mieten wurden zum Beispiel in den

Stadtteilen Bornheim, Westend

und Westhafen sowie in einigen

Stadtteilen des Frankfurter Wes-

tens und Ostens registriert.

In Frankfurt werden für Woh-

nungen mittlerer bis guter Aus-

stattungsqualität unverändert

Mietpreise zwischen sieben und

16,50 Euro pro Quadratmeter

erzielt. Je nach Ausstattung und

Lage werden diese Preisspannen

im Westend und in ausgesuch-

ten Einzelfällen wieder deutlich

überschritten.

In den Landkreisen begin-

nen die Mietpreise bei vier Euro

pro Quadratmeter in einzelnen

Gemeinden des hinteren Hoch-

taunuskreises und reichen bis zu

13,50 Euro pro Quadratmeter in

Königstein und Kronberg bezie-

hungsweise 13 Euro pro Quadrat-

meter in Bad Homburg, Oberursel

und Bad Soden. Wie bereits im

Vorjahr blieben die Mieten rela-

tiv konstant. In Eschborn, Fried-

richsdorf, Kelkheim und Kronberg

wurde eine geringfügige Miet-

preissteigerung im Bereich der

Schwerpunktmiete beobachtet,

in Kronberg, Königstein, Kelkheim

und Hofheim auch ein leichter

Anstieg in der Spitze.

Die Nachfrage nach Mietwoh-

nungen, vor allem in Frankfurt

sowie in den bevorzugten Kern-

stadtlagen des Main-Taunus-Krei-

ses und des Hochtaunuskreises,

bleibt nach wie vor sehr hoch.

Wie schon in den Vorjahren steht

der hohen Nachfrage im unteren

Preissegment kein ausreichendes

Angebot gegenüber.

EigentumswohnungenDer Trend der Vorjahre hat sich

auch in 2015 fortgesetzt. Beim

Verkauf von Eigentumswohnun-

gen sind sowohl in Frankfurt als

auch im Vordertaunus zum Teil

deutliche Preissteigerungen zu

verzeichnen. Die Nachfrage nach

Wohneigentum, insbesondere als

Kapitalanlage, bleibt ungebrochen.

Das Angebot kann diese Nachfrage

in vielen Gemeinden und Stadttei-

len nach wie vor nicht bedienen.

Im Stadtgebiet von Frankfurt

werden für Eigentumswohnungen

Kaufpreise von bis zu 8 000 Euro

pro Quadratmeter erzielt. Im

Westend werden für Neubauwoh-

nungen im gehobenen Segment

vereinzelt auch Verkaufspreise

von über 10 000 Euro pro Quad-

ratmeter erreicht. Für Spitzen-

immobilien werden aber auch in

anderen Stadtteilen solche Preise

erreicht. Wiederverkaufspreise für

Wohnungen mit einfacher Aus-

stattungsqualität beginnen in den

Frankfurter Randlagen bei etwa

1000 Euro pro Quadratmeter.

In den Landkreisen liegen die

Preise für Eigentumswohnungen

in der Regel zwischen 800 und

4 800 Euro pro Quadratmeter. Die

höchsten Preise im Main-Taunus-

Kreis werden mit 4 800 Euro in

Bad Soden und mit 4 500 Euro

in Hofheim erreicht, im Hoch-

taunuskreis mit 4 800 Euro in

Bad Homburg und Oberursel. Für

Neubauwohnungen im Vordertau-

nus können vereinzelt aber auch

höhere Preise erzielt werden.

Reihenhäuser und DoppelhaushälftenFür Reihenhäuser und Doppel-

haushälften werden in Frankfurt

Preise zwischen 150 000 und

750 000 Euro erzielt, abhängig

von Größe und Lage der Immo-

bilie. In den Spitzenlagen des

Nordends und von Bockenheim,

besonders im Holzhausenviertel

und im Diplomatenviertel, können

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Page 33: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

für Reihenhäuser und Doppel-

haushälften auch deutlich höhere

Preise erzielt werden.

In den Landkreisen liegen

die Preise in der Regel zwischen

90 000 und 650 000 Euro. Die

große Preisspanne ergibt sich da-

durch, dass in die Betrachtung der

Preisstruktur auch Gebäude mit

einfacherer Ausstattungsqualität

und hohem Sanierungsaufwand

einbezogen werden. Aufgrund des

begrenzten Angebots können im

Neubausegment auch hier zum

Teil deutlich höhere Verkaufsprei-

se erzielt werden.

Frei stehende Einfami-lienhäuser und größere DoppelhaushälftenIm Segment der frei stehenden

Einfamilienhäuser und größeren

Doppelhaushälften ergeben sich

für Frankfurt Preise zwischen

170 000 und 1,4 Millionen Euro.

In den Landkreisen beginnen

die Preise bei 100 000 Euro im

hinteren Hochtaunuskreis und

sind nach oben nicht limitiert.

Für Spitzenimmobilien sowohl in

Frankfurt als auch in den Land-

kreisen können mehrere Millionen

Euro aufgerufen werden. Im obe-

ren Preissegment liegt unverän-

dert der Vordertaunus, deutlich

niedrigere Kaufpreise werden in

den nicht optimal angebundenen

Taunusgemeinden erzielt.

BaugrundstückeDie Nachfrage nach Baugrundstü-

cken in präferierten Lagen mit gu-

ter Infrastruktur und Anbindung

ist unverändert hoch. Im Vergleich

zum Vorjahr konnten daher in

vielen Gemeinden wieder höhere

Preise registriert werden. In den

Landkreisen reicht die Preisspanne

von 80 Euro in Weilrod bis zu

1200 Euro pro Quadratmeter in

Bad Homburg. Die Quadratme-

terpreise von Baugrundstücken

für den Mietwohnungsbau sind

sehr unterschiedlich, da sie vom

Verhältnis der baurechtlich zu

realisierenden Wohnfläche zur

Grundstücksfläche bestimmt wer-

den. Im Durchschnitt wurden für

Baugrundstücke in guten Lagen

Preise von 500 Euro pro Quadrat-

meter realisierbarer Wohnfläche

vereinbart und in Spitzenlagen

entsprechend mehr.

RenditeobjekteDie Nachfrage nach Renditeobjek-

ten im Wohnbereich ist weiterhin

sehr hoch. Private und institutio-

nelle Investoren setzen auf Investi-

tionen in Wohnimmobilien als be-

ständige Wertanlage. Dieser hohen

Nachfrage steht ein deutlich zu

geringes Angebot gegenüber. Dies

führte vor allem in den stark nach-

gefragten Frankfurter Stadtteilen

zu Steigerungen der Kaufpreise, die

im Bereich des 13- bis 27-Fachen

der Netto-Jahreskaltmiete liegen.

Im Westend liegen sie teilweise

auch beim über 30-Fachen der

Netto-Jahreskaltmiete. In den

Landkreisen liegen die Kaufpreise

im Bereich des Neunfachen der

Netto-Jahreskaltmiete im hinte-

ren Hochtaunus und reichen bis

zum 20-Fachen in Bad Homburg,

Oberursel und Eschborn. Bestimmt

werden die Multiplikatoren durch

die jeweilige Einstiegs- bezie-

hungsweise Bestandsmiete bei

Erwerb.

FazitIn der von der Frankfurter Im-

mobilienbörse im Oktober 2015

durchgeführten Untersuchung

des Wohnimmobilienmarktes im

Bezirk der IHK Frankfurt hat sich

der Trend der Vorjahre verfestigt.

Nach wie vor besteht ein erhebli-

cher Nachfrageüberhang in nahezu

allen Segmenten des Wohnim-

mobilienmarktes. Vor allem in

den innerstädtischen Bezirken

Frankfurts und in den begehrten

Wohnlagen des Vordertaunus sind

durch die konstant hohe Nachfra-

ge weiterhin steigende Preise zu

verzeichnen. Wie in den zurück-

liegenden Jahren auch, steigen die

Preise für Wohneigentum dabei

schneller als die Mieten. Diese

Entwicklung wird durch das noch

immer relativ niedrige Zinsniveau

gefördert, das nach wie vor einen

guten Einstieg in Immobilieninves-

titionen ermöglicht.

Die sehr unterschiedlichen

Lagequalitäten, Infrastrukturaus-

stattungen und Entfernungen zum

Oberzentrum Frankfurt und zum

Flughafen lassen sich deutlich

an den ermittelten Marktdaten

ablesen. Vor allem die Anbindung

an den öffentlichen Personennah-

verkehr, die soziale Infrastruktur

(beispielsweise Kindergärten,

Schulen, Ärzteversorgung) so-

wie die vorhandenen Einkaufs-

möglichkeiten für den täglichen

Bedarf wirken sich erheblich auf

die Nachfrage und somit auf die

Preisgestaltung aus.

Das starke Bevölkerungs-

wachstum in Frankfurt und in

vielen angrenzenden Gemeinden

wird auch in den kommenden

Jahren für eine weiterhin hohe

Nachfrage auf dem Wohnungs-

markt sorgen. Alleine Frankfurt

soll nach jüngsten Prognosen bis

2030 um weitere 100 000 Ein-

wohner wachsen. Bei diesen Zah-

len sind die Anforderungen an den

Wohnungsmarkt durch die derzei-

tige Flüchtlingssituation noch gar

nicht eingerechnet. Hierdurch

wird sich der Wohnungsbedarf

noch einmal deutlich erhöhen.

Diese Entwicklung zielt direkt

auf die Zukunftsfähigkeit der Re-

gion, da seitens der Wirtschaft

in den kommenden Jahren nicht

nur Bedarf an akademisch qua-

lifizierten Fachkräften, sondern

vor allem Bedarf an technisch

und kaufmännisch qualifizierten

Fachkräften bestehen wird. Diese

Fachkräfte sind auf preisgünsti-

gen Wohnraum angewiesen. Es

bleibt daher eine der größten

Herausforderungen in Frank-

furtRheinMain, eine angemes-

sene Wohnraumversorgung für

Fachkräfte mit geringen bis mitt-

leren Einkommen zu ermöglichen.

Bedarf besteht insbesondere im

Geschosswohnungsbau entlang

der zentralen Achsen des öffent-

lichen Personennahverkehrs. Ne-

ben der Ausweisung zusätzlicher

Wohnbaulandentwicklungsareale

kommt der zügigen Aktivierung

bereits ausgewiesener Areale

hierbei eine entscheidende Be-

deutung zu.

WOHNUNGSMARKTBERICHT 2015 / 2016

Die Broschüre „Wohnungsmarktbericht, Ausgabe 2015 / 2016“ kann on-

line unter www.frankfurt-main.ihk.de/wohnungsmarktbericht herunter-

geladen werden. Bestellung der kostenlosen Printversion: IHK Frankfurt,

Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, Sebastian Trippen, Tele-

fon 0 69 / 21 97-12 15, E-Mail [email protected].

FRANKFURTER IMMOBILIENBÖRSE

Die Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt ist ein Zusam-

menschluss von Maklern, Sachverständigen, Entwicklern, Verwaltern

und weiteren rund um die Immobilie engagierten Unternehmen und

Ins titutionen. Eines ihrer wichtigsten Ziele ist es, die Markttransparenz

auf dem Immobilienmarkt im IHK-Bezirk Frankfurt weiter zu verbes-

sern. Zudem bietet die Immobilienbörse ein Forum für den fachlichen

Austausch zwischen Immobilieninteressierten. Kontakt: IHK Frankfurt,

Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, Sebastian Trippen, Te-

lefon 0 69 / 21 97-12 15, E-Mail [email protected]. Infos

online unter www.frankfurter-immobilienboerse.ihk.de.

IHK WirtschaftsForum 03.16 33

Standortpolitik

Page 34: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

INDUSTRIE 4.0

FLUCH ODER SEGENDie beiden Keynote Speaker des 6. Demografiekongresses über die Veränderungen

der Arbeitswelt, die speziellen Entwicklungen in FrankfurtRheinMain und die zentralen

Botschaften ihres Vortrags.

Herr Brzeski, bedeutet Indus-trie 4.0 Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? BRZESKI: Das kann man wis-

senschaftlich nicht genau be-

legen. Das veränderte Umfeld,

die veränderte Welt, in der

Industrie 4.0 stattfindet, ist

für Deutschland sowohl Fluch

als auch Segen. Als Industrie-

nation wurde es höchste Zeit,

dass wir uns auf die Anfor-

derungen der Digitalisierung

einstellen. Deutlich ist, dass

in der globalisierten Welt die

Wahrscheinlichkeit groß ist,

dass Arbeitsplätze verschwin-

den werden und neue entste-

hen. Unterm Strich werden sich

Tätigkeiten und ganze Berufs-

bilder verändern.

Wie sehen Sie die Entwicklungen speziell in FrankfurtRheinMain? BRZESKI: Vor allem der Finanz-

sektor wird in den kommenden

Jahren noch vielen Veränderun-

gen unterliegen. Gleichzeitig

bleibt die strategische und infra-

strukturelle Lage der Region ein

wichtiges Plus im internationalen

Wettbewerb.

Sie sind einer der Keynote Speaker auf dem 6. Demogra-fiekongress am 14. April. Was erwartet uns in Ihrer Keynote? BRZESKI: Sicherlich keine Keynote

gegen Roboter. Meine Aufgabe

bei der Keynote ist es, die Zuhö-

rer zum Denken und Diskutieren

anzuregen. Ich werde mich dabei

auf die potenziellen negativen

Folgen von Automatisierung und

Robotisierung richten. Es wird ein

Denkanstoß mit Augenzwinkern.

Sie haben einen Wunsch frei: Wie wünschen Sie sich die Ar-beitswelt in 20 Jahren?BRZESKI: Mobil, flexibel, inter-

national und herausfordernd. Ich

wünsche mir eine Arbeitswelt, in

der jeder Einzelne sich nach sei-

nem Können und Wollen optimal

einbringen und entfalten kann.

Am liebsten Hand in Hand mit

den Robotern der Zukunft.

6. DemografiekongressDonnerstag, 14. April, 10 bis 16 Uhr, IHK Frankfurt

„FrankfurtRheinMain – 4.0 im

Licht der Zukunft“ ist das Motto

des diesjährigen Demografie-

kongresses. In den Beiträgen

und Diskussionen geht es unter

anderem um zentrale Fragen

zum Themenkomplex Indus-

trie 4.0: Jobmotor oder Jobkiller?

Flexibilisierung der Arbeit oder

Entgrenzung? Und welche Zu-

kunftsszenarien für Mobilität,

Gesundheit und Familien werden

durch Industrie 4.0 realistisch?

Der Kongress wird gemeinsam

von 13 Partnern, darunter die

IHK Frankfurt, unter dem Dach

des Demografienetzwerks Frank-

furtRheinMain durchgeführt.

Nach den Keynotes und dem

Bistro-Talk am Vormittag be-

handeln am Nachmittag drei

Foren (Arbeit 4.0, Metropolre-

gion, Willkommenskultur) ver-

schiedene Aspekte von Frank-

furtRheinMain 4.0. Die Teilnahme

kostet 150 Euro plus Mehrwert-

steuer (90 Euro für Vertreter von

Kommunen und Mitglieder von

Arbeitskreisen des Demografie-

netzwerks FrankfurtRheinMain).

Infos und Anmeldung: Mandel-

kern, Kongressorganisation, Te-

lefon 0 69 / 7 16 75 80 24, E-Mail

[email protected], Inter-

net www.demografienetzwerk-

frm.de.

Carsten BrzeskiChefvolkswirt, ING-DiBa, Frankfurt

IHK WirtschaftsForum 03.16

Standortpolitik

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Page 35: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

Frau Dr. Hofmann, bedeutet Industrie 4.0 Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? HOFMANN: Industrie 4.0 steht für

vieles: für den Einsatz von ver-

netzten Produktionstechnologien,

für Anlagen und Maschinen, die

sich selber steuern und keinen

menschlichen Eingriff mehr brau-

chen, für erschreckende Statistiken

zum voraussichtlichen Wegfall von

Jobs, aber auch für große Chancen

in einem exportorientierten, tech-

nologieintensiven Land mit großer

Historie und großen Erfolgen. Eines

ist sicher: Die Debatte um die Chan-

cen und Risiken hat in 2015 breite

Fahrt aufgenommen und einen

breiten Diskurs der Sozialpartner,

der breiten Öffentlichkeit erbracht.

Als arbeitswissenschaftliches Insti-

tut sehen wir vor allem die Chancen,

aber auch einen großen Bedarf an

bewusster Gestaltung, spezifischer

Forschung und eine breite Debatte

um die Bedeutung von Arbeit für

unsere Gesellschaft.

Wie sehen Sie die Entwicklungen speziell in FrankfurtRheinMain? HOFMANN: Die Region ist geprägt

durch einen starken Dienstleis-

tungssektor, wichtige Logistikun-

ternehmen, große Wirtschaftskraft

und eine gute Infrastruktur sowie

eine gute Bildungslandschaft –

alles sehr gute Voraussetzungen

für einen chancenorientierten

Umgang mit der Thematik.

Sie sind einer der Keynote Speaker auf dem 6. Demogra-fiekongress am 14. April. Was erwartet uns in Ihrer Keynote?HOFMANN: Meine Keynote hat den

Titel: „Arbeit 4.0: Die Chancen nut-

zen“. Ich möchte gerne aufzeigen,

dass unter dem Begriff der „Arbeit

4.0“ eine Vielzahl von Trends und

Entwicklungen subsumiert wer-

den, die große Chancen bieten.

Dazu gehören eine weitgehende

Mobilisierung und Flexibilisierung

von Arbeit, neue Anforderungen

nachwachsender Generationen

nach Beteiligung und Vereinbarkeit,

veränderte Kompetenzanforderun-

gen, Veränderungen in Jobprofilen.

Ich möchte gerne skizzieren, wel-

che Chancen und Anforderungen

sich abzeichnen, und was Orga-

nisationen, Führungskräfte und

Mitarbeiter tun können, um diese

Arbeitswelt gemeinsam gut zu

gestalten.

Sie haben einen Wunsch frei: Wie wünschen Sie sich die Ar-beitswelt in 20 Jahren?HOFMANN: Ich wünsche mir einen

intensiven Diskurs über die Bedeu-

tung der Arbeit für die Gesellschaft,

den Gleichklang von Selbstverwirk-

lichung und Selbstverantwortlich-

keit der Beschäftigten in der neuen

flexiblen Arbeitswelt, die kritische

Prüfung gesetzlicher, tariflicher und

betrieblicher Regelungen, wie zum

Beispiel des Arbeitszeitgesetzes, um

der zunehmenden Flexibilisierung

Raum zu geben, ohne wichtige

Schutzanforderungen der abhängig

Beschäftigten aufzugeben, mehr

Vielfalt in Lebens- und Karriere-

entwürfen in einer insgesamt ver-

längerten Erwerbsphase und eine

Neuorientierung von Führungs-

aufgaben primär an den Aufgaben

der Orientierung, Entwicklung und

Vernetzung der Mitarbeiter.

Dr. Josephine HofmannLeiterin, Competence Center Busi-

ness Performance Management,

Fraunhofer-Institut für Arbeitswirt-

schaft und Organisation, Stuttgart

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Page 36: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

INKLUSION

EIN THEMA MIT VIELEN FACETTENSeit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Sie fordert eine gleichberechtigte

Teilhabe behinderter und nicht behinderter Menschen am Erwerbsleben. Gerade für kleinere Unternehmen ist es eine

Herausforderung, die berufliche Kompetenz schwerbehinderter Menschen festzustellen.

Inklusion ist kein Selbstläufer. Sie

braucht Flankenschutz. Dieser

besteht vorrangig darin, mögliche

Vorbehalte und Ressentiments

in der Belegschaft abzubauen

und somit in Unternehmen Brü-

cken zu schlagen, sich auf die

Normalität schwerbehinderter

Menschen einzulassen. Das ist die

Einfl ugschneise, die Integrations-

fachdienste (IFD) in Kooperation

mit kleinen und mittelständischen

Unternehmen gestalten möchten.

Dabei gibt es in Unternehmen

einige Möglichkeiten, schwer-

behinderte Menschen in den Ar-

beitsprozess einzubinden.

SchülerpraktikumUnternehmen ermöglichen Schü-

lern einer Förderschule ein Prak-

tikum. Arbeitsaufträge erledigen,

dafür gelobt werden, aber auch

Grenzen erkennen, sich in ein

Team einfügen – das sind Erfah-

rungen, die lassen sich nicht in

der Schule simulieren. Sie funk-

tionieren nur in echt, das heißt in

konkreten Arbeitsbezügen. Gemäß

den Bedarfen des Unternehmens

unterstützt der IFD bei der Ent-

wicklung von Praktikumsmodulen,

die sich geschmeidig in den Be-

triebsablauf einbinden. Dadurch

bleibt der Einsatz personeller

Ressourcen überschaubar.

Kooperation mit WfbMDass Unternehmen in Werkstät-

ten für behinderte Menschen

(WfbM) produzieren lassen, ist

nichts Neues. Innovativ ist das

Geschäftsmodell der Frankfurter

Firma Spectron, eine Arbeitsgrup-

pe der WfbM nebst Anleiter in den

eigenen Betrieb zu integrieren.

Dadurch entfallen kostenintensive

Transp ortwege und Wartungen

externer Produktionsanlagen.

Aber auch für die WfbM ist dieser

Dienst beim Kunden ein echter

Zugewinn, wie Steff en Pohl, Werk-

stattleiter des Frankfurter Vereins

zu berichten weiß: „Entscheidend

ist die Normalität, mit der den

behinderten Mitarbeitern bei un-

seren Kunden begegnet wird.“

Es sei normal, den gleichen

Overall zu tragen wie die nicht

behinderten Kollegen auch („das

macht stolz“). Es sei zudem nor-

mal, den nicht behinderten Kol-

legen zuzuarbeiten („das moti-

viert“). Es sei normal, respektvoll

miteinander umzugehen und sich

Vorgesetzten und Kollegen gegen-

über angemessen zu verhalten.

„Das macht mitunter nachdenk-

lich, denn da kommen einige noch

an Grenzen, die es zu weiten gilt“,

sagt Pohl. Das funktioniere er-

staunlich gut, denn der Betref-

fende sei motiviert, seinen Platz

im Unternehmen zu behalten.

„Als wir die Aufträge noch in der

WfbM abgearbeitet haben, hat

genau dieser Anreiz gefehlt“, fügt

der Werkstattleiter hinzu.

Betriebsintegrierte BeschäftigungBetriebsintegrierte Beschäftigung

(BiB) eröff net Unternehmen die

Möglichkeit, Mitarbeitern einer

WfbM Beschäftigungen zu er-

schließen, die deren Fähigkeiten

entsprechen. Dabei handelt es sich

um Tätigkeiten, die Fachkräfte im

Unternehmen entlasten. Exempla-

risch seien genannt: interne und

externe Botendienste, Post- und

Mailservice, Telefondienste, Scan-

und Kopierservice, Zuarbeiten im

Hausmeisterservice, Catering,

Garten- und Landschaftsbau.

Ausgangspunkt all dieser Tätigkei-

WEITERE INFOS

Integrationsfachdienste (IFD) sind Fachberatungsstellen zur Umsetzung

von Inklusion. Sie beraten Arbeitgeber sowie schwerbehinderte und die-

sen gleichgestellte Arbeitnehmer zu allen Fragen, die sich im Zusam-

menhang mit der Einstellung und Beschäftigung dieser Personengruppe

ergeben. Finanziert werden die Leistungen der IFD durch die jeweiligen

Leistungsträger zur beruflichen Rehabilitation beziehungsweise durch

die Ausgleichsabgabe, welche durch das Integrationsamt erhoben wird.

Im Bezirk der IHK Frankfurt liegt die Zuständigkeit für die Stadt Frank-

furt beim IFD in Frankfurt (Internet www.ifd-rhein-main.de). Der Hoch-

taunuskreis wird beim IFD in Bad Homburg (Internet www.ifd-htk.de)

beziehungsweise in Oberursel (http://ib-ifd.de/main/kontakt/ifd-hoch-

taunus) und der Main-Taunus-Kreis durch die IFD in Frankfurt (Internet:

siehe unter IFD Frankfurt) und Wiesbaden (Internet www.wrw-wiesba-

den.de) betreut. Menschen mit einer Hörbehinderung und deren Arbeit-

geber können für den gesamten Bezirk der IHK Frankfurt beim IFD in

Frankfurt durch speziell qualifiziertes Fachpersonal beraten werden. Auf

Wunsch kann die Beratung auch in Gebärdensprache erfolgen.

Integrationsfachdienste beraten Unternehmen zum Thema Inklusion.

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Page 37: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

ten ist ein Praktikum, das es dem

Unternehmen ermöglicht, geeig-

nete Mitarbeiter für die jeweilige

Aufgabe zu erproben. Ist die pas-

sende Person gefunden, wird ein

Vertrag zur betriebsintegrierten

Beschäftigung abgeschlossen,

der sich durch folgende Merkmale

auszeichnet:

Der Beschäftigte bleibt Mit-

arbeiter der WfbM und ist über

diese in der Sozialversicherung

angemeldet. Das Unternehmen

zahlt einen Lohn, der der er-

brachten Leistung entspricht.

Dieser ist fair ausgehandelt, un-

terliegt aber nicht dem gesetz-

lichen Mindestlohn. Außerdem

garantiert das Unternehmen den

tariflich geltenden beziehungs-

weise in der Branche üblichen

Urlaubsanspruch sowie die ent-

sprechende Lohnfortzahlung im

Krankheitsfall.

Erweist sich die Zusammen-

arbeit als schwierig, kann der

Vertrag mit einer Frist von vier

Wochen zum Monatsende auf-

gelöst werden. Im Gegenzug hat

der Arbeitgeber allerdings auch

die einmalige Möglichkeit, einen

Mitarbeiter auf Herz und Nieren

zu prüfen, bevor er ihm bei ent-

sprechender Eignung ein reguläres

Arbeitsverhältnis anbietet.

Ausbildung und ArbeitAngesichts fast 13 500 arbeits-

los gemeldeter Menschen mit

Schwerbehinderungen in Hes-

sen sind die beschriebenen Ein-

flugschneisen immer auch ein

Türöffner, Arbeitgebern erste

Erfahrungen inklusiver Teilha-

be behinderter Menschen am

Erwerbsleben zu ermöglichen.

Arbeitgeber, die Menschen mit

einem Handicap in ihre Stamm-

belegschaft inkludieren, wissen

natürlich auch, dass die behin-

derungsbedingten Beeinträch-

tigungen mit der Unterschrift

unter dem Arbeitsvertrag nicht

aus der Welt sind. Umso wichti-

ger ist es, den neuen Mitarbeiter

im Rahmen von Praktika bezie-

hungsweise Probebeschäftigun-

gen kennenzulernen.

Das Förderinstrumentarium

der Arbeitsagenturen und Job-

center / optierenden Kommunen

beziehungsweise das durch das

Integrationsamt aufgelegte Hes-

sische Perspektivprogramm zur

Verbesserung der Arbeitsmarkt-

chancen schwerbehinderter Men-

schen (Hepas) schaffen hierzu

die Voraussetzung. Daneben gibt

es für Unternehmen zahlreiche

finanzielle Anreize.

Beispielhaft seien Einglie-

derungszuschüsse seitens der

Arbeitsvermittlung und Lan-

desmittel über Hepas genannt.

Diese finanziellen Förderungen

sind wichtige flankierende Maß-

nahmen, Unternehmen für einen

inklusiven Arbeitsmarkt zu ge-

winnen. Der alles entscheidende

Faktor für eine gelungene und

nachhaltige Inklusion im Einzelfall

ist und bleibt allerdings der per-

sönliche Kontakt zwischen dem

Unternehmen, dem Mitarbeiter

mit einem Handicap und dem

beteiligten Akteur der Arbeits-

vermittlung beziehungsweise des

Integrationsfachdienstes.

Häufig monieren Arbeitge-

ber, dass mit Förderprogrammen

einhergehende Ausführungs-

bestimmungen derart komplex

seien, dass sie lieber die Finger

davon lassen, als sich mit ihnen

auseinanderzusetzen. Um im Um-

gang mit all diesen Fragen keinen

Schiffbruch zu erleiden, benötigen

Unternehmen verlässliche Part-

ner, die sie aus einer Hand be-

raten – bei der Personalauswahl,

der Schaffung von Kompatibilität

zwischen behinderungsbedingten

Einschränkungen und Arbeits-

abläufen, der Beantragung von

Fördermitteln und der Sensibi-

lisierung und Schulung von Vor-

gesetzten und Kollegen in der

Begegnung mit behinderten Mit-

arbeitern. Partner, die auch dann

noch ansprechbar sind, wenn sich

nach einem, drei, fünf oder mehr

Jahren guter Zusammenarbeit

behinderungsbedingt Probleme

ergeben, die bis dahin nicht ab-

sehbar waren.

In allen Landkreisen und

kreisfreien Städten in Hessen sind

Integrationsfachdienste aufge-

stellt, Unternehmen zum Thema

Inklusion zu beraten, und nicht

erst dann, wenn demografischer

Wandel und Fachkräftemangel

irreversible Fakten geschaffen

haben, die eine inklusive Perso-

nalentwicklung in ihrer Beweg-

lichkeit deutlich einschränken.

In vielen Branchen gibt es erste

Erfahrungen gelungener Inklusion,

die allerdings eher im Verborgenen

blühen. Umso entscheidender ist

es, dass Firmen mit ihrer Initiative

zur Gestaltung einer inklusiven

Arbeitswelt an die Öffentlichkeit

gehen. In den meisten Fällen sind

Integrationsfachdienste an diesen

Prozessen beteiligt und in der

Lage, interessierte Unternehmen

mit bereits inklusionserfahrenen

zu vernetzen und ins Gespräch

zu bringen. Erweisen sich diese

gerade im Aufbau befindlichen

Netzwerke als tragfähig, wird es

zunehmend gelingen, Unterneh-

men für einen inklusiven Arbeits-

markt zu gewinnen.

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AUTORCHRISTOPHER WEBERLeiter, Integrations - fachdienst Rhein-Main, [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 37

Standortpolitik

Page 38: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

MIT TELSTAND

FINANZIERUNG SICHERNDerzeit zeigt sich in Deutschland ein entspanntes Bild beim Kreditzugang. Aber die Finanzierung von Gründungen

und jungen Unternehmen bleibt eine Herausforderung. Außerdem weiß bislang niemand, was geschieht, wenn

die Zinsen wieder steigen und die Finanzmarktregulierung in einem wieder normalen Umfeld so richtig greift.

Die Finanzierung des ersten

Wachstums bleibt eine große

Herausforderung. Gerade in-

novative Neugründungen sind

nicht einfach zu finanzieren.

Oft gibt es keine geeigneten

Vergleichswerte und keine zu-

verlässig bewertbaren Sicher-

heiten. Hier stößt die bei uns

sonst so erfolgreiche Bankfi-

nanzierung an ihre Grenzen.

Es gibt allerdings Instrumente,

die einen Bankkredit zwar nicht

ersetzen, aber gut ergänzen.

Hat ein Gründer etwa durch

Crowdfunding schon Geld auf-

genommen und einen ersten

Markttest bestanden, wird er

dadurch im Zweifelsfall erst

bankfähig – ebenso wie ein

Gründer, der zusätzliches Be-

teiligungskapital aufnimmt. Hier

kommt es darauf an, dass die

Instrumente zusammenpassen

und die Finanzierungspartner

gemeinsam ein passendes An-

gebot stricken.

BeteiligungskapitalVor allem besonders wachs-

tumsstarke Gründungen stehen

in Deutschland aber vor einem

Problem, und das liegt in unse-

rem Steuerrecht: Gerade in der

Anfangszeit laufen bei techno-

logieintensiven Unternehmen

erst einmal Verluste auf. Steigt

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IHK WirtschaftsForum 03.1638

Page 39: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

ein Investor mit eigenem Kapital

ein, so kann er die Verluste nicht

mit Gewinnen in Folgejahren

verrechnen. Eine Finanzierung

mit einem Kredit bringt keine

derartigen Nebenwirkungen

mit sich. Dabei ist ein Einstieg

privater Investoren besonders

wichtig für das Gelingen und

das Wachstum innovativer

Gründungen, weil sie oft hohes

Branchen- und Spezialwissen

zur Beurteilung innovativer Pro-

jekte besitzen. Und zwei Drittel

der IHK-Gründungsberater sa-

gen: Fehlendes Beteiligungs-

kapital ist die Hauptbremse

für innovative Start-ups. Die

Koalition muss hier mit dem

versprochenen Wagniskapital-

gesetz endlich Abhilfe schaffen.

Aber auch im etablier-

ten Mittelstand stellen sich

wichtige Fragen. Denn un-

sere Tradition, Investitionen

mit langfristigen Krediten zu

festen Zinsen zu finanzieren,

ist international eher unge-

wöhnlich. Doch verschiedene

geplante Vorgaben des Baseler

Ausschusses würden diese Kul-

tur der Langfristfinanzierungen

einschränken. Dabei bietet unser

Drei-Säulen-Modell aus priva-

ten Banken, Sparkassen und

Genossenschaftsbanken auch

kleinen Unternehmen Angebote

zur Langfristfinanzierung.

FinanzierungspartnerErgänzend bieten die Bürg-

schaftsbanken gerade Gründern

Sicherheiten, und die Förder-

banken halten ergänzende Un-

terstützung bereit. So stehen

die Finanzierungspartner auch

dann zum Mittelstand, wenn

es Durststrecken gibt, was sich

gerade im heftigen konjunktu-

rellen Auf und Ab der vergan-

genen Jahre bewährt hat. Wenn

aber Finanzinstitute aufgrund

neuer Vorgaben des Baseler

Ausschusses etwa Risiken einer

Zinsänderung mit zusätzlichem

Eigenkapital unterlegen müssen,

steigen für Firmenkunden die Fi-

nanzierungskosten. Dabei haben

Banken weit mehr Erfahrung und

mehr Steuerungsmöglichkeiten,

Zinsrisiken zu begrenzen, als

der einzelne Firmenkunde, auf

den dieses Risiko letztendlich

verlagert würde.

Weitsichtige BankenregulierungDeswegen müssen die regula-

torischen Weichen unbedingt

so gestellt werden, dass die

langfristige Kreditvergabe nicht

leidet. Das könnte auch ein mög-

licherweise besserer Kapital-

marktzugang nicht ausgleichen.

So bleibt etwa ein Gang an den

Aktienmarkt auch in Zukunft

mit hohen Fixkosten und Trans-

parenzpflichten verbunden. Das

passt für viele Mittelständler

einfach nicht.

Zwar ist es für sich genommen

richtig, Bürokratie beim Kapi-

talmarktzugang abzubauen und

grenzüberschreitende Investitio-

nen weiter zu vereinfachen, wie es

die EU mit der Kapitalmarktunion

will. Ein Ersatz für eine weitsich-

tige Bankenregulierung ist das

aber nicht.

Auch der Markt selbst stellt

neue Herausforderungen. Schwer

bewertbare Vermögenswerte wie

selbst entwickelte Software ge-

winnen auch im klassischen Mit-

telstand an Bedeutung – Stich-

wort Industrie 4.0. Das Gleiche

gilt für neue E-Commerce-Platt-

formen, die am Anfang hohe,

schwer bewertbare Investitionen

in den Aufbau des Kundenstamms

erfordern. Hier müssen alle Be-

teiligten nach Lösungen suchen.

Vieles spricht dafür, dass auch

hier Eigenkapital an Bedeutung

gewinnen wird. Damit schließt

sich dann auch politisch der Kreis:

Die Beseitigung von Nachteilen

für die Eigenkapitalfinanzierung

durch ein vernünftiges Wagnis-

kapitalgesetz ist längst nicht nur

für Gründer relevant.

10. Aufschwung-MesseDonnerstag, 21. April, 9.30 bis 18 Uhr, IHK Frankfurt

Die Aufschwung-Messe ist

die Leitmesse rund um Exis-

tenzgründer und junge Un-

ternehmer in Hessen. Allein

im vergangenen Jahr strömten

2 700 Interessierte zur Auf-

schwung, informierten sich

und knüpften Kontakte. Auch

in diesem Jahr präsentieren

250 Experten aus Instituti-

onen, Gründernetzwerken

und Unternehmen während

der Messe ihre Angebote und

Dienstleistungen rund um die

berufliche Selbstständigkeit.

In mehr als 40 Vorträgen und

Praxisforen erfahren die Be-

sucher, wie sie beispielsweise

Zukunftstrends erkennen, neue

Geschäftsideen entwickeln,

Ideen, Produkte und Designs

schützen, Geldgeber von sich

überzeugen, Fördermittel be-

antragen, Kunden gewinnen

und sich im Wettbewerb be-

haupten können. Als Mitver-

anstalterin der Aufschwung

ist auch die IHK Frankfurt mit

ihren Beratern auf der Messe

präsent und informiert unter

anderem über Gewerberecht,

Finanzierungs- und Förder-

angebote sowie Businessplan-

erstellung. Die Tickets kosten

an der Tageskasse 20 Euro

und bei Onlineanmeldung (bis

15. April) 15 Euro. Mitglieds-

unternehmen der IHK Frank-

furt können kostenlose Gäste-

karten im IHK-Service-Center,

Schillerstraße 11, Frankfurt,

abholen. Weitere Infos und

Anmeldung online unter www.

aufschwung-messe.de.

WEITERE INFOS

Vor Ort leisten die 79 Industrie- und Handelskammern einen wichtigen

Beitrag dazu, dass die Finanzierung im Mittelstand gelingt. Die IHK-Ex-

perten führen jährlich Finanzierungsgespräche mit 100 000 Unterneh-

mern, erörtern mit ihnen Geschäftskonzepte, bereiten auf das Gespräch

mit Finanzierungspartnern vor, informieren zu Fördermöglichkeiten und

setzen sich in den Regionen und den Ländern, etwa im Rahmen der

Bürgschaftsbanken und bei Landesförderprogrammen, für gute Rah-

menbedingungen zur Mittelstandsfinanzierung ein. Kontakt: IHK Frank-

furt, Stefan Müller, Telefon 0 69 / 21 97-12 77, E-Mail s.mueller@frank-

furt-main.ihk.de.

AUTORDR. MARTIN WANSLEBENHauptgeschäfts-führer, DIHK, Berlin, [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 39

Unternehmensförderung und Starthilfe

Page 40: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

BUNDESBESTENEHRUNG

„IMMER AM BALL BLEIBEN“Am 14. Dezember wurden Deutschlands Superazubis von DIHK-Präsident Eric Schweitzer in Berlin

ausgezeichnet. Von den insgesamt 230 Bundesbesten kamen 16 aus Hessen und sieben aus dem

IHK-Bezirk Frankfurt – unter ihnen Martin Brock.

Herr Brock, Sie sind Fach-kraft für Küchen-, Möbel- und Umzugsservice, ausgebildet bei Internationale Spedition H. & C. Fermont in Frankfurt. Was haben Sie vor Ihrer Aus-bildung gemacht?BROCK: Ich habe das Gymnasi-

um Klosterschule Roßleben in

Thüringen besucht. Leider habe

ich nach der elften Klasse ab-

gebrochen. In den Ferien habe

ich mir bei meinem Vater, der

selbstständig in der Umzugs-

branche tätig ist, ein wenig

Geld verdient.

Was hat Sie bewogen, die-sen Ausbildungsberuf zu ergreifen?BROCK: Mein Vater ist 1996

von Thüringen ins RheinMain-

Gebiet umgezogen. Seitdem ist

er in der Möbelbranche tätig

und nahm mich schon als Kind

auf Umzüge in ganz Europa

mit. Sobald ich alt genug war,

durfte ich mir dann auch in

den Ferien etwas dazuverdie-

nen. Da mir der Beruf sehr ge-

fiel, war nach der Schule klar,

ich folge meinem Vater und

beginne eine Ausbildung in

Frankfurt in der Möbelbranche.

Durch meinen Vater kam ich

an die Spedition Fermont, die

bereits seit vielen Jahren mit

ihm zusammenarbeitet.

Gab es Alternativen – und wenn ja, welche?BROCK: Nach dem Einstel-

lungstest war klar, dass meine

Leistungen eher für den Beruf

Kaufmann für Büromanage-

ment geeignet waren als für den

Beruf Fachkraft für Küchen-,

Möbel- und Umzugsservice.

Jedoch waren zu diesem Zeit-

punkt die Ausbildungsplätze in

diesem Beruf erschöpft, sodass

mir entweder die Ausbildung zur

Fachkraft für Küchen-, Möbel-

und Umzugsservice, ein Jahr

Wartezeit oder der Versuch in

einer anderen Spedition blie-

ben. Ich entschied mich für den

Ausbildungsberuf Fachkraft für

Küchen-, Möbel- und Umzugs-

service. Diesen Schritt bereue

ich keinesfalls.

Was hat Ihnen in der Aus-bildung besonders Freude gemacht?BROCK: Mir hat besonders die

körperliche Fitness gefallen, die

man in diesem Beruf benötigt

und auch beibehält. Außerdem

waren die besten Tage für mich

die, als ich als Monteur einge-

setzt war. Das Handwerkliche in

diesem Beruf lag mir sehr.

Was können Sie Berufsanfän-gern bei der Wahl des Berufs empfehlen?BROCK: Auch in meinem Ausbil-

dungsbetrieb gab es Azubis, die

abgebrochen haben. Sie haben

die besonders hohe Abbruch-

quote von etwa 60 Prozent in

diesem Ausbildungsberuf be-

stätigt. Man muss immer am

Ball bleiben, sich nicht hängen

lassen, auf die Zähne beißen

und durch. Viele schreckt der

Beruf „Möbelpacker“ ab, weil

er gesellschaftlich nicht hoch

anerkannt ist. Der Beruf bietet

aber viel mehr Facetten, als nur

Kisten und Möbel zu schleppen –

und wenn man das erkannt hat,

macht man seine Arbeit auch

mit Freude und Stolz.

Wie geht es nach der Ausbil-dung weiter?BROCK: Ich habe am 1. Septem-

ber meine zweite Ausbildung

zum Kaufmann für Büroma-

nagement begonnen. Wobei

ich diese Ausbildung nicht als

zweite Ausbildung sehe, son-

dern als Weiterbildung. Die

praktische Erfahrung aus der

ersten Ausbildung hilft mir

im Speditionsalltag sehr viel.

Ich bin dadurch Azubis aus

dem zweiten Lehrjahr voraus.

Ich möchte nach meiner Aus-

bildung als Umzugsberater

arbeiten. Das halbe Wissen

dafür habe ich als Fachkraft für

Küchen-, Möbel- und Umzugs-

service erlernt, nun kommt die

andere Hälfte.

INTERVIEWCHRISTOPH KOCHTeamleiter, kauf-männische Ausbil-dungsprüfungen, IHK [email protected]

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Martin Brock, Fachkraft für Küchen-, Möbel- und Umzugsservice, hat

inzwischen noch eine zweite Ausbildung begonnen: „Diese Ausbildung

zum Kaufmann für Büromanagement sehe ich als Weiterbildung.“

IHK WirtschaftsForum 03.1640

Page 41: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

IHK-SEMINAREEINFÜHRUNG VON CONTROLLING, TEIL I 195 Euro7. März 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 12 06

EINFÜHRUNG VON CONTROLLING, TEIL II 195 Euro8. März 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 12 06

DER WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 150 Euroab 8. März 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminarab 11. April 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon – 14 15

KUNDENORIENTIERTE KOMMUNIKATION 335 Euro9. / 10. März 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 32

DIE ERFOLGREICHE GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG 695 Euroab 10. März 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon – 12 95

FÜHREN DURCH ZIELE – MANAGEMENT BY OBJECTIVES (MBO) 335 Euro17. / 18. März 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 06

WORKSHOP CONTROLLING I 395 Euroab 18. März 2016 / 24 UE / jeweils an zwei Wochenenden Telefon – 12 06

TELEFONTRAINING, TEIL I 335 Euro23. / 24. März 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 32

GRUNDLAGEN DER BAUTECHNIK FÜR NICHTTECHNIKER 495 Euro12. / 13. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

IMMOBILIEN-WERTERMITTLUNG, TEIL I 495 Euro14. / 15. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

TYPISCHE SCHWACHSTELLEN AN GEBÄUDEN 495 Euro19. / 20. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

EINFÜHRUNG IN DAS IMMOBILIEN-GESCHÄFT 495 Euro26. / 27. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

EINFÜHRUNG IN DIE ERSTELLUNG VON BETRIEBSKOSTENABRECHNUNGEN 495 Euro28. / 29. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99

STIL UND KNIGGE FÜR AUSZUBILDENDE 195 Euro19. Mai 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 14 03

PROFESSIONELL TELEFONIEREN FÜR AUSZUBILDENDE 195 Euro20. Mai 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 14 03

BERUFSBEGLEITENDE ZERTIFIKATSLEHRGÄNGEGRUNDLAGEN DER PERSONALARBEIT IM UNTERNEHMEN 495 Euroab 7. März 2016 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon – 12 06

GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS 475 Euroab 15. März 2016 / 50 UE / ca. 3 Monate Telefon – 12 06

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN FÜR FACH- UND FÜHRUNGSKRÄFTE 1955 Euroab 13. April 2016 / 256 UE / ca. 1 Jahr Telefon – 14 15

IMMOBILIENMAKLER/-IN (IHK) 1950 Euroab 26. April 2016 / 120 UE / ca. 5 Monate Telefon – 12 99

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Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main,

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Die Textbeiträge in diesem Verlagsfocus wurden

von den werbenden Unternehmen verfasst.

04 | 2016

04 Veranstaltungen: Messen, Tagungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsorganisation, -beratung und -technikGolf in der Region FrankfurtRheinMain

05 Fahrzeuge: Gewerbe- und Nutzfahrzeuge, Fuhrpark management, FahrzeugleasingLogistik: vom Verpacken übers Lagern bis Transport und Versand

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Ausgabe April: 8. 3. 2016

Aus- und Weiterbildung

Page 42: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

KARRIERE MIT LEHRE

VOM HAUPTSCHÜLER ZUM MANAGERMarius Eich, Store Manager, Kingfisher-Screwfix, Gelnhausen, und sein ehemaligen Ausbilder, Manfred Hander,

Manager, Hornbach-Baumarkt, Frankfurt, erzählen, warum eine Abmahnung manchmal auch Initialzündung für

den Karrierestart sein kann.

Herr Eich, Sie sind in Fried-richsdorf zur Schule gegangen. Was für ein Schüler waren Sie damals?EICH: Ein fauler, und geschwänzt

habe ich auch. Von der fünften

Klasse des Gymnasiums zurück-

versetzt in die sechste Klasse

einer Förderschule, hat mein

Desinteresse gerade für den

Hauptschulabschluss gereicht.

Erst durch die Initiative eines

Bildungsträgers, der für die An-

wesenheit 100 Euro monatlich

zahlte, hatte ich den Anreiz,

wieder zur Schule zu gehen.

Den Platz für das zwingende

Jahrespraktikum habe ich durch

Zufall beim Hornbach-Baumarkt

in Frankfurt gefunden. Meine

Bewerbung wollte keiner sehen,

wahrscheinlich hätte ich damals

auch keine abgegeben – und

somit diese Riesenchance vertan.

So aber traf mein praktisches

Talent dort auf einen Marktleiter,

der das erkannte und unterstütz-

te. Heute sehe ich, dass dieses

Praktikum meinen weiteren Weg

sehr stark bestimmte.

Wie sind Sie zur Ausbildung als Verkäufer bei Hornbach gekommen? EICH: Mir haben die praktischen

Herausforderungen einfach

Spaß gemacht. Zudem hatte

ich mit Manfred Hander ei-

nen Chef, der mir Perspektiven

aufzeigte, kritisches Feedback

gab und Lösungsvorschläge

Karrierestart mit Hindernissen: Marius Eich (l.) und sein ehemaliger Ausbilder Manfred Hander (r.).

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anbot. Auch wenn ich noch

kein Traum-Azubi war, sah er

meine Stärken und empfahl mir

die Ausbildung zum Verkäufer.

Anfangs lief es dann auch noch

nicht optimal; erst eine Abmah-

nung hat den Knoten platzen

lassen. Meine Abschlussprüfung

mit 92 Punkten hat mich dann

motiviert, gleich die Ausbildung

zum Kaufmann im Einzelhandel

anzuschließen.

Diese haben Sie 2012 mit 87 Punkten abgeschlossen. Deshalb wurden Sie von der IHK für ein Stipendium im Rahmen der Begabtenförde-rung ausgewählt und haben 2013 bis 2014 eine Weiter-bildung zum Handelsfachwirt absolviert.EICH: Ja, ich wurde hungrig

nach mehr und brauchte neben

der Anerkennung von außen

auch neuen Input. Die Wei-

terbildung war gut berufsbe-

gleitend zu bewältigen, und

mit einem Jahr Dauer auch

überschaubar. Durch die höher

qualifizierte Ausbildung war

auch der Realschulabschluss in

der Tasche. Den Ausbilderschein

habe ich während der Weiterbil-

dung auch gleich mitgemacht.

Mit 21 hatte ich dann also das

Bachelorzertifikat und sechs

Jahre Berufserfahrung – nun

wäre sogar ein Masterstudium

drin.

Dass Sie ehrgeizig sind, hat nicht nur Ihr damaliger Ar-beitgeber gemerkt. Sie haben sich ja auch wegbeworben, sind aber vorerst nicht gegangen. Warum nicht? EICH: Weil mir eine Entwick-

lung zur Führungskraft ange-

boten wurde. Mein Anspruch:

„Sagen Sie mir, was ich besser

machen kann, aber nicht, ich

bin zu jung oder mir fehlt die

Erfahrung, denn daran kann ich

nichts ändern.“ Auch wenn

ich schon einige finanziell at-

traktive Angebote anderer Ar-

beitgeber hatte, entschied ich

mich doch, bei Hornbach meine

ersten Führungsaufgaben zu

übernehmen. Dass ich kürzlich

dennoch gewechselt habe, lag

daran, dass ich beim britischen

Baumarktkonzern Kingfisher-

Screwfix am Aufbau der Unter-

nehmenskette in Deutschland

und hier im RheinMain-Gebiet

mitwirken kann. Unternehmens-

portfolio und Philosophie des

Arbeitgebers passen einfach

zu mir. Und da es sich um ein

international ausgerichtetes

Unternehmen handelt, kann

ich auch gleich mein Englisch

aufbessern.

Sie arbeiten nun dort mit 22 Jahren als Store Manager. Woher nehmen Sie das Zutrau-en zu dieser anspruchsvollen Aufgabe?EICH: Bei Hornbach hatte ich

bereits Erfolg damit, mir die An-

erkennung älterer Kollegen als

Vorgesetzter zu erarbeiten. Zu-

künftig möchte ich Einfluss auf

die Unternehmensentwicklung

bekommen. Mittlerweile bin ich

auch Mitglied im Prüfungsaus-

schuss der IHK Frankfurt für die

Berufe Verkäufer und Kaufmann

im Einzelhandel.

Was wünschen Sie sich von ausbildenden Firmen?EICH: Sie sollten individuell auf

die Potenziale der Azubis schau-

en, Herausforderungen geben,

sie auch mal machen lassen, bei

Bedarf helfen. Anreize schaffen,

Innovationen zulassen, neue

Ideen herauskitzeln, Verant-

wortung übergeben, Einbinden

in die tatsächlichen Prozesse,

eigene Projekte mit Ernsthaf-

tigkeitscharakter anbieten, wie

zum Beispiel „Azubis führen

einen Markt“. Die Unternehmen

sollten hinter ihren Mitarbeitern

stehen.

Bei all dem beruflichen Erfolg: Haben Sie eigentlich noch Frei-zeit für Hobby oder Freundin? EICH: Ja, auch hier bin ich sehr

schnell, seit August verheiratet

und inzwischen bin ich Papa.

In meiner Freizeit spiele ich

Fußball, Altherrenverein, keine

Liga, weil ich dazu einfach nicht

die Zeit habe.

Herr Hander, Sie waren damals Marktleiter bei Hornbach. Wie war das, als Herr Eich bei Ihnen angefangen hat?HANDER: Er kam in den Markt

und fragte nach einem Jahres-

praktikum. Ich fragte, wann

er anfangen kann. Im Betrieb

zeigte er dann Interesse und

Einsatz. Er hat das Praktikum

ernst genommen, nachgefragt

und wollte die Zusammenhän-

ge verstehen. Deshalb haben

wir ihm nach diesem Jahr eine

Ausbildungsstelle als Verkäufer

angeboten.

Wie hat sich Herr Eich dann in seiner Ausbildung entwickelt? HANDER: Übertragene Auf-

gaben hat er zunehmend ei-

genverantwortlich erledigt,

auch zeigte er eine ausgeprägte

soziale Kompetenz zu anderen

Mitarbeitern und Kunden. Die

durch den Fehlstart notwendige

Abmahnung war dann offen-

sichtlich die richtige Maßnah-

me zur rechten Zeit.

Was hat aus Ihrer Sicht am meisten dazu beigetragen, dass er sich so gut weiterentwickeln konnte?HANDER: Er sagte einmal zu

mir: „Was muss ich tun, um et-

was zu erreichen?“ Das hat mich

beeindruckt. Mit Kritik konnte

Herr Eich sehr gut umgehen

und seine Flexibilität machte

ein gemeinsames Arbeiten sehr

angenehm. Um sein Potenzial zu

fördern, wurde er im Anschluss

an den Handelsfachwirt von

mir für die Nachwuchsförde-

rung vorgeschlagen, und wir

haben ihm die Entwicklungs-

möglichkeiten aufgezeigt. Füh-

rungsaufgaben im Alter von

Anfang 20 sind ja keine leichte

Sache, aber Herr Eich konnte die

unterschiedlichen Charaktere

seiner Mitarbeiter schon sehr

gut einschätzen. Leider hat er

sich dann aber für ein anderes

Unternehmen entschieden. Hin

und wieder fragt er mich aber

noch um Rat in seiner ersten

Führungsposition bei Screwfix,

das freut mich.

Was würden Sie anderen Unternehmen raten, wenn sich Hauptschüler oder et-was schwächere Realschüler bewerben?HANDER: Betriebe sollten mehr

Praktikumsplätze anbieten.

Denn nur so lernt man die jun-

gen Leute kennen.

Was macht einen guten Prak-tikumsplatz Ihrer Meinung nach aus? HANDER: Es sollte sich immer

ein Kümmerer finden, der genü-

gend Zeit für den Praktikanten

einplant. Ein junger Mensch

braucht einen Ansprechpartner,

der ihn als potenziellen Nach-

wuchs sieht und das Unterneh-

men ambitioniert repräsentiert.

Das Praktikum sollte interessant

und abwechslungsreich gestal-

tet werden.

INTERVIEWHEIKE WUNDERAusbildungs-beraterin, Aus- und Weiterbildung, IHK [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 43

Aus- und Weiterbildung

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WISSENSCHAF T

PAUL EHRLICH UND DIE INDUSTRIADer Todestag des Nobelpreisträgers Paul Ehrlich jährte sich in 2015 zum hundertsten Mal. Für seine zukunfts-

weisenden Erkenntnisse in der Immunologie erhielt der Frankfurter Forscher im Jahr 1908 den Nobelpreis.

„Industria“ ist lateinisch und

bedeutet „Fleiß“. Den Fleiß eines

Einzelnen, aber auch die orga-

nisierte Betriebsamkeit ganzer

Personengruppen oder Unter-

nehmungen. Industrie eben. Was

die „industria“ eines Einzelnen,

wenn noch der Genius hinzu-

kommt, vermag, sofern sie sich

wohlorganisiert mit dem Fleiß

anderer Einzelner und dem der

Industrie zusammenspannt, das

lehrt die Vita von Paul Ehrlich

(1854–1915).

Paul Ehrlich ist ein Kind der

Gründerzeit, des Aufbruchs des

Bürgertums in die industrialisier-

te Welt. 1854 kam er in Schlesien

zur Welt, als Spross einer jüdi-

schen Familie, als Sohn eines

Likörfabrikanten. Paul Ehrlich

wurde Mediziner. Dennoch wur-

den die „liquores“, die Säfte des

menschlichen Körpers, das Blut,

das Serum, sein wissenschaftli-

ches Arbeitsgebiet.

Er drückte noch die Bänke der

Volksschule in Strehlen, etwas

südlich von Breslau, da wurde

1864 in Frankfurt-Höchst die

„Theerfarbenfabrik Meister Lu-

cius und Compagnie“ gegrün-

det. „Meister Lucius“ war Eugen

Nicolaus Lucius (1834–1903),

ein Chemiker. Dass aus Lucius‘

Gründung die Farbwerke Hoechst

wurden, ist wohlbekannt. Als

Student der Medizin, aber auch

noch in seiner Zeit als Arzt an der

Charité in Berlin spielte Ehrlich

systematisch mit diesen Farben.

Denn „Theerfarben“, Pigmen-

te, die sich aus einem Abfallpro-

dukt der Eisenverhüttung, dem

Steinkohlenteer eben, in großer

Vielzahl und bunter Verschieden-

heit gewinnen ließen, färbten

nicht nur Gewebtes – also Tex-

tilien, wofür man sie eigentlich

erfand – sondern auch Gewebe –

nämlich die Zellen in Mensch und

Tier. Die konnte man vorher im

Mikroskop kaum sehen, weil sie

farblos sind. Außerdem färben

verschiedene dieser Pigmente

Verschiedenes, sie waren für be-

stimmte Zellen und Strukturen in

ihnen spezifi sch. Ja, manche die-

ser Farben machten auch Keime,

die Krankheiten auslösen, erst

sichtbar – zum Beispiel gelang es

Paul Ehrlich, diejenigen Bakterien

zu färben, die die Tuberkulose

erregen.

Und hier paaren sich nun

Genius und Fleiß. Paul Ehrlich

färbte und färbte bis tief in die

Nacht. Die Industrie lieferte

Farbstoff um Farbstoff, den er

erprobte – bis er auf die geniale

Idee kam, dass man, sofern man

Krankheitserreger spezifisch

färben kann, sie auch ebenso

spezifisch töten können müsste.

„Zauberkugeln“ nannte er die-

se Wirkstoffe – die modernen

Antibiotika sind eine Spielart

davon.

Die Idee kam Ehrlich schon

in den 1880er-Jahren, als er mit

Methylenblau experimentierte.

Dies färbte nämlich die Erreger

der Malaria, war aber als Medi-

kament noch unbrauchbar. Da-

mals war er noch in Berlin, als

Leiter eines staatlichen Insti-

tutes für Seren und Impfstoffe.

Verwirklichen konnte Ehr-

lich seine „Zauberkugel“ erst in

Frankfurt. Dorthin war im Jahre

1899 das Institut für Seren und

Impfstoff e umgezogen. Aus Meis-

ter Lucius‘ Theerfarbenfabrik war

mittlerweile ein ansehnlicher

Industriebetrieb, eben die „Farb-

werke“ entstanden. Nicht ohne

AUSSTELLUNG

Bis 3. April sind im Historischen Museum Frankfurt die Ausstellungen

„Arsen und Spitzenforschung. Paul Ehrlich und die Anfänge einer neu-

en Medizin“ und „Medizingeschichte in Flaschen. Die Sammlung Rosak“

zu sehen. Zu Ehrlichs 100. Todestag spürt die Schau den Arbeiten und

Ideen des genialen Wissenschaftlers nach und verfolgt seine visionären

Gedanken bis in unsere Zeit. Von 1899 bis zu seinem Tod 1915 forsch-

te er in Frankfurt und setzte Meilensteine in der Medizin, die bis heu-

te verbindlich sind und nachwirken. Gezeigt werden unter anderem Ex-

ponate aus dem Rockefeller Archive Centre (New York) sowie aus den

Sammlungen des Historischen Museums, des Paul-Ehrlich-Instituts,

Langen, und des Georg-Speyer-Hauses, Frankfurt. Weitere Infos online

unter www.historisches-museum-frankfurt.de.

Paul Ehrlich (1854–1915).

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IHK WirtschaftsForum 03.1644

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Ehrlichs Mithilfe übrigens. Noch

in seiner Berliner Zeit hatte er –

zusammen mit Emil Behring – ein

Diphtherieserum entwickelt, das

von den Farbwerken produziert

wurde. Es rettete vielen Kindern

das Leben und war auch für die

Werke sehr profi tabel. Doch das

Serum gegen die Diphtherie, den

Krupp-Husten, war noch nicht

die „Zauberkugel“.

Die Wirksamkeit des Serums

beruhte nämlich darauf, dass es

die Giftstoff e, die die Diphtherie-

bakterien produzieren, neutrali-

sierte. Es richtete sich somit nicht

primär gegen die Erreger selbst.

Ehrlich aber wollte eine „thera-

pia sterilisans magna“, er wollte

dem Übel an die Wurzel und die

Krankheitskeime selbst elimi-

nieren. Zunächst probierte er

es  – zusammen mit Robert

Koch – mit dem Erreger der

Schlafkrankheit und mit einer

Substanz namens „Atoxyl“, aber

das funktionierte nicht.

Ehrlichs Reaktion war die

Erfi ndung der systematischen

Wirkstoff suche, Screening würde

man heute dazu sagen. Die Farb-

werke und die Cassella-Werke,

auch die saßen in Frankfurt, lie-

ferten die Grundsubstanzen. Die

Chemiker in Paul Ehrlichs Institut

synthetisierten daraus Hunderte

von Derivaten. Die wurden im

Reagenzglas, in Kulturen und in

Versuchen mit infi zierten Tieren

auf Wirksamkeit und Neben-

wirkungen geprüft. Substanzen,

die Erfolg versprachen, wurden

von den Farbwerken in größeren

Mengen produziert und zu wei-

teren Prüfungen an Kollegen in

aller Welt versandt. Forschung

und Entwicklung im internatio-

nalen Netzwerk.

Tatsächlich bestand ein sehr

großer, wenn nicht der größte Teil

von Ehrlichs Arbeitszeit daraus,

zu kommunizieren, Briefe zu sch-

reiben, zu lesen, zu organisieren,

die Fäden des Netzes beieinan-

derzuhalten. Und kreativ zu sein,

die richtigen Knoten zu knüpfen,

intellektuell und personell. Als

der junge Japaner Sachahiro Hata

zu ihm ins Labor kam, gab er ihm

den Auftrag, ein Atoxyl-Derivat,

das bei der Schlafkrankheit nur

mäßig wirksam war, auch gegen

den Erreger der Syphilis zu erpro-

ben. Das war im Jahre 1909. Der

Rest ist Geschichte, Medizinge-

schichte, Industriegeschichte. Das

Präparat 606, die Zauberkugel, die

die Spirochäten tötet, die die Sy-

philis erregen, kam als Salvarsan

in den Handel und machte die

Farbwerke, die es produzierten,

zum Großunternehmen.

Die Zeitgenossen staunten

über den Therapieerfolg, und

wir, darüber hinaus, noch über

das Tempo. Denn das Salvarsan

kam schon im Jahr 1910 auf den

Markt – ein Jahr nur von der

Idee über die pharmakologische

und klinische Prüfung bis zur

Markteinführung. Sicherlich – die

Regularien waren damals weniger

strikt. Um genau zu sein: Es gab

gar keine, denn Paul Ehrlich hat

die experimentelle und klinische

Abfolge der Prüfungen eigentlich

erst erfunden – aber dennoch:

ein Jahr. Mehr als ein Jahrzehnt

dauert das heute. Im Jahr 1908

wurde Paul Ehrlich der Nobelpreis

verliehen. Und zwar nicht für

die Zauberkugel, die er damals

noch gar nicht erfunden hatte,

sondern für eine Theorie, die die

Wirkungsweise der Serum- und

Impftherapien, die er zusam-

men mit Behring vorangetrie-

ben hatte, erklärte. Diese Theorie

ist das Gründungsdokument der

Immunologie, der Wissenschaft

von den Abwehrvorgängen im

Organismus.

Paul Ehrlich ist 1915 gestor-

ben. Aus seinem facettenreichen

Leben wurde hier nur ein Aspekt

hervorgehoben: Der des Wis-

senschaftlers, dem es gelang –

frei von Berührungsängsten –,

Kooperationen zwischen Staat,

Industrie, Handel und Wissen-

schaft in Gang zu setzen, die die

Welt veränderten.

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DR. HELMUT WICHT (r.) Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dr. Sen-ckenbergische Ana -tomie, Goethe-Uni-versität, [email protected]

Die Nobelpreisurkunde des Frankfurter Forschers.

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Innovation und Umwelt

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IRAN

„AN FRÜHERE ERFOLGE ANKNÜPFEN“Ein Gespräch mit René Harun, Geschäftsführer, AHK Iran, über den Iran, der sich vom Tabuland zu einem

Hoffnungsträger der deutschen Wirtschaft entwickelt hat. Der DIHK hält einen Anstieg des Handelsvolumens

von aktuell 2,7 Milliarden Euro auf zehn Milliarden Euro in vier bis fünf Jahren für möglich.

Herr Harun, die Sanktionen ge-gen den Iran werden schrittweise aufgehoben. Welches Potenzial hat die iranische Wirtschaft? HARUN: Die Verschärfungen der

Sanktionen haben letztlich jegliche

Finanztransaktionen mit dem Iran

unmöglich gemacht. Dadurch kam

der gesamte Außenhandel fast zum

Erliegen, auch litten die gesamten

wirtschaftlichen Verbindungen in

allen Bereichen sehr. Aber viele der

alten Strukturen sind noch vorhan-

den und funktionieren. Sie müssen

nun modernisiert werden, zum

Beispiel im Maschinen- und An-

lagenbereich sowie im Bereich der

Medizintechnik und der gesamten

Infrastruktur. Der Iran verfügt also

über ein riesiges Potenzial und ist

ehrgeizig, wieder an seine früheren

Erfolge anzuknüpfen.

Welche Risiken gibt es bei Inves- titionen? HARUN: Das größte Risiko ist

sicher, dass aufgrund politischer

Entwicklungen die Sanktionen

wieder in Kraft treten beziehungs-

weise erst gar nicht abgebaut

werden. Zudem sind staatliche

Interventionen in der Privatwirt-

schaft nicht auszuschließen. Und

schließlich stellen natürlich die

innerstaatliche politische Insta-

bilität wie auch die zahlreichen

Konflikte in der Region, wie in

Syrien, dem Jemen und Afgha-

nistan, Gefahren für Investitionen

dar. Diese Risiken wie auch die

bestehenden Probleme sind der

iranischen Regierung bekannt,

und soweit dies möglich ist, wer-

den sie bereits angegangen.

In den Siebzigerjahren war der Iran das zweitwichtigste Export-land für Deutschland außerhalb Europas. Kann es gelingen, daran wieder Anschluss zu finden?HARUN: Mit dem schrittweisen

Abbau der Handelshemmnisse

eröffnen sich viele Möglichkeiten

für deutsche Unternehmen. Für

deutsche Firmen vorteilhaft ist,

dass sie hier dank der engen Be-

ziehungen aus der Vergangenheit

oftmals auf bestehende Partner-

schaften zurückgreifen können.

Diese Geschäftsbeziehungen gilt

es, nun wiederzubeleben. Auch

im Iran genießt made in Germa-

ny einen ausgezeichneten Ruf,

sodass die Firmen damit zusätz-

lich punkten können. So bietet

sich eigentlich jeder Bereich für

Investitionen und Exporte der

deutschen Wirtschaft an, man

muss nur eine Nische finden.

Obwohl der Iran nur an 50. Stel-le bei den deutschen Exporten steht, ist Ihre AHK mit mehr als 2 000 Mitgliedern die dritt-größte weltweit. Wie erklären Sie sich dies?HARUN: Das lässt sich vor allem

auf den großen Anteil iranischer

Firmen an unseren Mitglieds-

zahlen und auf unsere relativ

geringen Mitgliedsbeiträge zu-

rückführen. Zudem bieten wir

unseren Mitgliedern natürlich

auch gute Leistungen. In der

Zukunft wollen wir als bilate-

rale Auslandshandelskammer

vor allem den deutschen Part

weiter stärken, gerade jetzt in

dieser Öffnungsphase. Und ich

denke, wir sind auf einem sehr

guten Weg. Bereits jetzt habe ich

jeden Tag ein bis zwei Gespräche

mit deutschen Unternehmen. Es

gibt ein sehr großes Interesse

am Wirtschaftsstandort Iran,

aber auch an unseren Dienst-

leistungen, Unternehmen beim

Markteintritt und darüber hinaus

zu unterstützen.

Beenden Sie bitte den folgenden Satz: Der Iran ist ein attraktiver Investitions- und Exportmarkt, weil …HARUN: … das Land einen enor-

men Modernisierungsbedarf hat,

von dem deutsche Unternehmen

dank der vorhandenen Beziehun-

gen und ihres hervorragenden

Rufs stark profitieren können.

(DIHK)

KONTAKTE

Weitere Infos über die Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskam-

mer online unter www.dihk.co.ir und zum weltweiten Netzwerk der

Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) unter www.ahk.de. Ihre

Dienstleistungen zum Markteinstieg und -ausbau bieten die AHKs unter

der Servicemarke DEinternational an, Internet www.deinternational.de.

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

BIP pro Kopf (in US-Dollar, 2016*): 5 237,4

Wirtschaftswachstum, 2016 in Prozent, real*: 4,4

Beziehungen zu Deutschland 2014 (Veränderung gegenüber 2013):

Deutsche Einfuhren, in Millionen Euro: 295,9 (plus 8,0 Prozent) und

deutsche Ausfuhren, in Millionen Euro: 2 380,8 (plus 29,3 Prozent)

Hermes-Länderkategorie: 7

Ease of Doing Business 2016: 118 von 189 Ländern

(Quellen: GTAI 2015, Destatis / * Prognose)

IRAN: STÄRKEN UND SCHWÄCHEN DES STANDORTS

Stärken: große Rohstoffvorkommen, insbesondere Öl und Gas; traditio-

nell gute Beziehungen zu Deutschland; starker Modernisierungsbedarf in

vielen Bereichen; hohes Ausbildungsniveau der jungen Bevölkerung

Schwächen: schwierige Finanzierung und Währungsschwäche; anhal-

tender Reformstau; komplizierte staatliche Bürokratie; staatlich kont-

rollierte, konservative Gesellschaftsordnung

WIRTSCHAFTSFORUM IRAN

Freitag, 4. März, 9 bis 15 Uhr, IHK Frankfurt

Zu dem ganztägigen Iran-Wirtschaftstag wird der iranische Wirtschafts-

minister Ali Tayebnia mit einer 100-köpfigen hochrangigen Wirtschafts-

delegation erwartet. Das Programm bietet Möglichkeiten zu B2B-Ge-

sprächen und ausgiebigem Networking. Die Teilnahme kostet 90 Euro.

Infos und Anmeldung: IHK Frankfurt, International, Michael Fuhrmann,

Telefon 0 69 / 21 97-14 35, E-Mail [email protected],

Onlineanmeldung unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.

IHK WirtschaftsForum 03.1646

Page 47: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

VOLKSREPUBLIK CHINA

IM ZEICHEN DER NEUEN NORMALITÄTDer Fünfjahresplan der Volksrepublik China sieht ein wirtschaftliches Wachstum von 6,5 Prozent und eine

Verdopplung des Bruttoinlandsproduktes vor. Gerade deutsche Unternehmen sollten das wissen.

Im März wird von der chinesischen

Regierung der 13. Fünfjahresplan

verabschiedet. Er gibt den Rahmen

für die wirtschaftliche Entwicklung

Chinas im Zeitraum von 2016 bis

2020 vor. Präsident Xi Jinping

gab als Wachstumsziel bereits

6,5 Prozent für die nächsten fünf

Jahre vor.

Im Rahmen des 40. China Jour

Fixe in der IHK Frankfurt sprach

Thaddäus Müller, Direktor, Fidu-

cia Management Consultants, zu

den Inhalten des neuen Plans. Er

betonte, dass der Fünfjahresplan

eher eine Staatsstrategie sei und

immer weniger mit fassbaren

Zielen verbunden. Als konkrete

Zahlen würden nur eine Verdopp-

lung des Bruttoinlandsprodukts

und der Einkommen genannt.

Darüber hinaus stehen im Fokus:

die Entwicklung des Dienstleis-

tungssektors, die Steigerung des

Binnenkonsums, Förderung von

Innovationen und die Digitalisie-

rung der Wirtschaft.

Eine wichtige Rolle im Fünf-

jahresplan nimmt die Bevölke-

rungsentwicklung ein, vor allem

die Überalterung der Gesellschaft.

Heute sind bereits zehn Prozent

der Bevölkerung über 65 Jahre,

diese Entwicklung wird langfristig

die Probleme auf dem Arbeits-

markt verschärfen. Mit der Ein-

führung der Zwei-Kind-Regelung

wurde bereits reagiert, damit

endete die 35 Jahre dauernde

Ein-Kind-Politik.

Für deutsche Unternehmen

sind laut Müller insbesondere drei

Branchen interessant: Zum einen

die Automatisierung, die aufgrund

der steigenden Löhne und Gehälter

gerade einen Boom erlebt und in

Zukunft von der Regierung mit

Milliarden-Subventionen geför-

dert werden soll. Zum anderen die

Lebensmittel- und Verpackungs-

industrie. Sie ist trotz der vielen

Lebensmittelskandale der vergan-

genen Jahre weiterhin im Aufwind,

genauso wie die Medizintechnik,

die von steigenden Einkommen

und der Alterung der Gesellschaft

profitiert.

Der größte Trend sind jedoch

die rasche technologische Entwick-

lung und das Thema E-Commerce.

China ist bereits jetzt der größte

Onlinemarkt der Welt, noch vor

den USA, und wird weiter an Be-

deutung gewinnen. Müller ver-

deutlichte, dass der chinesische

Konsument sein Mobiltelefon fast

rund um die Uhr nutzt: Morgens

lässt er sich davon wecken, danach

schreibt er online Nachrichten und

liest online die Zeitung. Mittags

bestellt er sein Essen über das

Mobiltelefon, bezahlt anschließend

bei Seven Eleven seine Strom-

rechnung und hört online Musik

über Xiaomi, während er arbeitet.

Abends bestellt er ein Taxi über

Didi und nutzt Dianping, um ein

passendes Restaurant zu finden.

Wieder daheim, kauft er Kleidung

über Taobao, und bevor er schlafen

geht, sieht er einen Film bei Youku.

Ein weiteres Großprojekt der

chinesischen Regierung, das im

neuen Fünfjahresplan behandelt

wird, ist One Belt, One Road. Bei

dieser Initiative handelt es sich um

ein gigantisches Infrastrukturpro-

jekt, das helfen könnte, die Überka-

pazitäten in manchen chinesischen

Industrien – wie zum Beispiel der

Stahlindustrie – abzubauen.

AUTORINSONJA MÜLLERDirector, China Competence Center, East Asia, IHK [email protected]

FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER

Wirtschaftstag Iran

Freitag, 4. März, IHK Frankfurt, ganz-

tags, Telefon 0 69 / 21 97-14 35

Workshop: Markterschließung Brasilien

Mittwoch, 9. März, IHK Frankfurt,

10 bis 16 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-12 94

Erfolgreiche Kommunikation mit

japanischen Geschäftspartnern

Montag, 14. März, IHK Frank-

furt, 9.30 bis 17.30 Uhr, Telefon

0 69 / 21 97-14 33

EEN – Informationsveranstaltung

„Horizon 2020“: Förderung der Lauf-

bahnentwicklung von Wissenschaft-

lern im Marie-Curie-Programm

Freitag, 18. März, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 60

Handelsvertreter Frühstück

Mittwoch, 13. April, IHK Frankfurt,

8 bis 10 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-14 35

Wirtschaftstag Mexiko

Montag, 2. Mai, IHK Frankfurt,

10 bis 15 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-12 94

Seminar: Amerikanische Standards

und Zertifizierungen (Exportinitiative

Energieeffizienz)

Donnerstag, 12. Mai, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-12 12

Wirtschaftstag Myanmar

Dienstag, 17. Mai, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-1460

E-Commerce in China: Neue Chancen

für deutsche Unternehmen

Dienstag, 24. Mai, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 33

Vertriebsoptimierung in Indien

Mittwoch, 8. Juni, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 60

Roundtable Ukraine / Belarus

Dienstag, 7. Juni, IHK Frankfurt,

10 bis 14 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-12 94

Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag

Donnerstag, 16. Juni, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-12 12

Zertifizierung im Chinageschäft

Mittwoch, 29. Juni, IHK Frankfurt, 9 bis

17.30 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-14 33

Wirtschaftstag Korea

Donnerstag, 7. Juli, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 2197-14 33

Virtuelle Kommunikation mit chine-

sischen Geschäftspartnern

Freitag, 23. September, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 33

Erfolgreiche Kommunikation mit

japanischen Geschäftspartnern

Dienstag, 25. Oktober, IHK Frankfurt,

ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 33

Weitere Infos und Anmeldung zu den

Veranstaltungen online unter www.

frankfurt-main.ihk.de/veranstaltun-

gen.de. Die Teilnahme an den Veran-

staltungen ist teilweise gebühren-

pflichtig.

IHK WirtschaftsForum 03.16 47

International

Page 48: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

WET TBEWERBSRECHT

WERBUNG AUF FACEBOOK & CO. Auch auf Social-Media-Plattformen gelten die Regeln des Wettbewerbsrechts. Zur Vorbeugung von Lauterkeitsver-

stößen gibt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einen Überblick über die häufigsten Fehlerquellen.

Die sozialen Netzwerke wie Face-

book, Twitter und Google+ sind

aus der digitalen Welt nicht mehr

wegzudenken. Auch eine Vielzahl

von Unternehmen hat die von

den Social Media ausgehen-

de Breitenwirkung erkannt und

nutzt diese zunehmend zu Mar-

ketingzwecken. Viele Groß- und

Mittelstandsunternehmen sind

ebenso wie Kleingewerbetreiben-

de beispielsweise auf Facebook

mit einer eigenen Facebook-

Seite präsent und betreiben dort

sowohl Image- als auch gezielte

Produktwerbung.

Unternehmen, die sich auf

den Social-Media-Plattformen

bewegen, müssen jedoch sicher-

stellen, dass ihre Facebook-Seiten

wettbewerbskonform sind. Nicht

anders als bei einer herkömm-

lichen Homepage gelten auch

hier die lauterkeitsrechtlichen

Regeln. So ist insbesondere das in

§ 5 Gesetz gegen den unlauteren

Wettbewerb (UWG) normierte

Irreführungsverbot zu beachten.

Zur Vorbeugung von Lauterkeits-

verstößen soll im Folgenden auf

häufi ge Fehlerquellen hingewie-

sen werden.

Impressum Eine häufi ge Fehlerquelle ist die

fehlende oder nicht ausreichende

Anbieterkennzeichnung auf den

Facebook Pages der Unternehmen.

Sobald ein Facebook Account zu

Werbezwecken genutzt wird, muss

ein Impressum nach § 5 Abs.1 Tele-

mediengesetz (TMG) leicht erkenn-

bar und unmittelbar erreichbar zur

Verfügung gestellt werden. Dies

wurde bereits mehrfach gerichtlich

entschieden. Unternehmen sollten

dabei insbesondere auf die Plat-

zierung des Impressums und die

Beschriftung des Links, der zum

Impressum führt, achten.

An der leichten Erkennbarkeit

des Impressums fehlt es dann,

wenn dieses allenfalls über die

in dem Button „Info“ enthaltene

Verlinkung zum Internetauftritt

(Homepage) des Unternehmers

erreichbar ist. Alternativ kann der

Link, der zum Impressum führt,

mit den Begriff en „Kontakt“ oder

„Impressum“ bezeichnet werden.

Infolge diverser gerichtlicher Ent-

scheidungen hat Facebook extra

eine Impressumsrubrik für Face-

book Pages eingerichtet.

PreisangabenSoweit Unternehmen auf ihren Fa-

cebook-Seiten Produkte unter An-

gabe von Preisen bewerben, müssen

auch hier die preisangabenrechtli-

chen Vorgaben erfüllt werden. Da

die Facebook-Seiten grundsätzlich

allgemein zugänglich sind, muss der

für eine Ware genannte Preis der

sogenannte Gesamtpreis sein, der

die Mehrwertsteuer und sonstigen

Preisbestandteile bereits enthält.

Nicht zulässig ist es, Waren ledig-

lich unter Angabe der Nettopreise

anzubieten. Für Produkte, die nach

Volumen oder Gewicht angeboten

werden, ist zusätzlich der jeweilige

Grundpreis anzugeben.

WEITERE INFOS

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkon-

trollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige

Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern

und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirt-

schaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenüber-

greifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirt-

schaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften

im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Infor-

mationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fra-

gen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler

Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Weitere Infos online unter www.wettbewerbszentrale.de.

Unternehmen aller Branchen und Größen nutzen Social Media gezielt zu

Marketingzwecken. Doch Vorsicht: Auch hier gilt das Wettbewerbsrecht.

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IHK WirtschaftsForum 03.1648

Page 49: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

IrreführungsverboteNeben den Verstößen gegen wettbewerbs-

rechtlich relevante Nebengesetze müssen

Unternehmen immer darauf achten, dass sie

mit ihren Facebook-Einträgen und Werbeaus-

sagen nicht gegen die Irreführungsverbote des

UWG verstoßen. Es gibt eine Reihe gerichtli-

cher Entscheidungen, in denen insbesondere

irreführende produkt- und unternehmens-

bezogene Angaben auf den Facebook Pages

untersagt wurden.

So wurden zum Beispiel diverse gesund-

heitsbezogene Wirksamkeitsaussagen aus

einer Schlankheitswerbung – wie „Verlieren

Sie bis zu 12 Kilogramm Körperfett in nur

21 Tagen!“ – wegen Verstoßes gegen das

heilmittelwerberechtliche und lauterkeits-

rechtliche Irreführungsverbot untersagt, da die

Wirksamkeitsangaben vom beklagten Unter-

nehmen nicht nachgewiesen werden konnten.

Wegen einer irreführenden Alleinstel-

lungswerbung wurde dagegen die Werbung

eines Jobvermittlungsportals auf unter an-

derem Twitter, Facebook, Youtube, Linkedin

und Google+ verboten. Das Unternehmen

hatte fälschlich damit geworben, die weltweit

erste Onlineplattform zu sein, auf der man

als Rentner seine Dienste anbieten und sich

mieten lassen könne.

Dass bereits die Angabe der eigenen Fir-

mierung eines Hörakustikers als „Kinder-

hörzentrum B.“ auf der Facebook-Seite im

Einzelfall irreführend sein kann, zeigt ein Urteil

des Oberlandesgerichts Bremen. Das Gericht

hielt diese Firmenbezeichnung für irreführend,

da durch den Begriff „Zentrum“ eine besondere

Größe und Bedeutung des Unternehmens auf

dem Markt suggeriert wurde, die es tatsächlich

nicht innehatte.

Haftung für Verstöße durch MitarbeiterUnternehmen haften auch für lauterkeits-

widrige Werbepostings ihrer Mitarbeiter

auf den Social-Media-Plattformen. In einem

Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde

die Werbung eines Automobilverkäufers auf

Facebook untersagt, die von einem Mitar-

beiter in einem privaten Eintrag gepostet

wurde, die aber unter mehreren Gesichts-

punkten lauterkeitswidrig war. Das beklag-

te Automobilhandelsunternehmen berief

sich darauf, dass es sich bei dem privaten

Facebook-Eintrag eines Mitarbeiters nicht

um Werbung, sondern lediglich um einen

Hinweis im sozialen Netzwerk handele, sodass

es bereits an einer geschäftlichen Handlung

des Unternehmens fehle.

Das Gericht hat den Eintrag des Mitar-

beiters dagegen als mit der Absatzförderung

objektiv zusammenhängend bewertet, insbe-

sondere, weil ein konkretes Fahrzeug unter

Nennung der Motorleistung, des Preises und

der Dienstnummer des Mitarbeiters beworben

wurde. Das Gericht wies darauf hin, dass der

private Facebook-Eintrag des Mitarbeiters dem

beklagten Autohaus zuzurechnen ist, auch

wenn es keine Kenntnis von der Handlung des

Mitarbeiters hatte.

Gefakte FansBei der Außendarstellung der Unternehmen

spielt auch die Anzahl ihrer Facebook-Fans

eine nicht unerhebliche Rolle. Eine große

Anhängerschaft eines Unternehmens kann

seine besondere Beliebtheit widerspiegeln

und bei den Verbrauchern positive Assozia-

tionen hervorrufen. Irreführend kann es sein,

wenn die Beliebtheit des Unternehmens nur

vorgespiegelt wird. Das kann nach Ansicht

der Wettbewerbszentrale dann der Fall sein,

wenn es sich bei den angeblichen Fans nicht

etwa um reale Fans, sondern um sogenannte

Fake Fans handelt. Die Werbung mit gefakten

Fans ist unlauter. Unternehmen sollten daher

sensibel reagieren, wenn ihnen der käufliche

Erwerb von „Gefällt-mir-Klicks“ und „Face-

book-Fans“ angeboten wird und sich hinter

den zu vermittelnden Fans letztendlich nur

leere Hüllen verbergen.

Gewinnspielteilnahme In einem aktuell noch beim Oberlandesgericht

Hamburg anhängigen Verfahren der Wettbe-

werbszentrale geht es dagegen um die Frage,

ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel von

der Betätigung des Like-Buttons abhängig

gemacht werden darf und ob dies bereits

lauterkeitsrechtlich unzulässig ist.

AUTORINSENNUR PEKPAKRechtsanwältin, Zentrale zur Be - kämpfung un-lauteren Wettbe-werbs, [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16

Recht und Steuern

Page 50: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

IHK-BEZIRK FRANKFURT

KEINE STEUERSENKUNGEN IN SICHT Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs bewirkt Steuererhöhungen in vielen Kommunen im Bezirk der

Industrie- und Handelskammer Frankfurt. Elf von 25 Gemeinden erhöhen ihren Gewerbesteuerhebesatz.

Auch in diesem Jahr müssen

Unternehmen in vielen Kommu-

nen des IHK-Bezirks Frankfurt

höhere Steuern zahlen. Elf von

25 Gemeinden erhöhen ihren

Gewerbesteuerhebesatz, sechs

ihren Grundsteuerhebesatz B.

Es erfolgt nur eine Senkung:

Kelkheim reduziert den Grund-

steuerhebesatz B von 450 auf

430 Prozent. Dies ist das Ergebnis

einer Umfrage der IHK Frankfurt,

zu deren Bezirk auch die Kommu-

nen des Hochtaunuskreises und

Main-Taunus-Kreises mit Aus-

nahme von Hochheim gehören.

Geringere ZuweisungenDie Kommunen begründen die

Erhöhungen mit der am 1. Januar

in Kraft getretenen Reform des

kommunalen Finanzausgleichs.

Diese hat unter anderem den

Gewerbesteuer-Nivellierungs-

hebesatzes für kreisangehörige

Kommunen von 310 auf 357 Pro-

zent angehoben. Die Erhöhung

stellt insbesondere für eine Kom-

mune mit einem niedrigeren

Hebesatz, von denen es bis zum

vergangenen Jahr noch viele im

IHK-Bezirk Frankfurt gab, ein

Problem dar. Dies deshalb, weil

im kommunalen Finanzausgleich

angenommen wird, sie habe ei-

nen Hebesatz von 357 Prozent.

Folglich wird der Kommune

unterstellt, sie beziehe höhere

Gewerbesteuereinnahmen als sie

tatsächlich erzielt. Das bedeutet,

sie wird reicher gerechnet als

sie ist. Im Gegenzug fallen die

Zuweisungen aus dem Finanz-

ausgleich geringer aus, Kreis-

sowie Schulumlage erhöhen sich

und gegebenenfalls muss eine

(höhere) Solidaritätsumlage, die

neu eingeführt wurde, gezahlt

werden. Dies reißt Löcher in die

Haushalte. Deshalb sehen sich

elf Kommunen gezwungen, in

diesem Jahr ihren Gewerbesteu-

erhebesatz zu erhöhen, um so

die Nachteile, die ihnen durch

die Neuregelung des kommuna-

len Finanzausgleichs entstehen,

auszugleichen. Solche Steuer-

erhöhungen verschlechtern die

Standortbedingungen für Un-

ternehmen und machen Inves-

titionen sowie Neuansiedlungen

unattraktiver.

Spirale in Gang gesetztDie IHK-Arbeitsgemeinschaft

Hessen befürchtete schon im

Planungsstadium der Reform des

kommunalen Finanzausgleichs

die jetzt in Gang gesetzte be-

ziehungsweise verstärkte kom-

munale Steuererhöhungsspirale.

Daher sah sie in ihrer Stellung-

nahme zu dem Reformentwurf

sowohl die Erhöhung des Gewer-

besteuer-Nivellierungshebesat-

zes als auch die Einführung der

Solidaritätsumlage kritisch.

Damit der Wirtschafts-

standort Hessen nicht weiter

geschwächt wird, sollte das Land

den Nivellierungshebesatz wieder

senken und die Solidaritätsum-

lage abschaffen. Unabhängig

davon sollten die Kommunen ihre

Haushalte noch stärker durch

Ausgabenkürzungen konsolidie-

ren und auf Steuererhöhungen

möglichst verzichten.

Landkreise Hochtaunus und Main-TaunusIm Main-Taunus-Kreis heben

Flörsheim und Kriftel ihren Ge-

werbesteuerhebesatz von 330

auf 360 Prozent, Bad Soden und

Eschborn von 310 beziehungs-

weise 280 auf 330 Prozent an.

Eppstein und Sulzbach erhöhen

ihren Gewerbesteuerhebesatz am

stärksten, jeweils um 50 Punkte

von 310 auf 360 Prozent. Die-

se Erhöhung bewirkt, dass eine

Kapitalgesellschaft, das sind ins-

besondere Gesellschaften mit

beschränkter Haftung (GmbH)

und Aktiengesellschaften (AG),

jetzt 12,6 (bisher 10,85) Prozent

ihres Gewinns beziehungsweise

Gewerbeertrags als Gewerbe-

steuer an die Kommune abführen

muss. Dies sind über 16 Prozent

mehr als bisher. Damit nähert

sich die Gewerbesteuerbelastung

in Eppstein und Sulzbach der

Körperschaftsteuerbelastung,

die deutschlandweit einheitlich

15 Prozent für Kapitalgesell-

schaften beträgt, immer mehr

an. Ob die Erhöhung bei Per-

sonenunternehmen eine zu-

sätzliche Belastung verursacht,

muss – wegen der bestehenden

Verrechnungsmöglichkeit mit

der Einkommensteuer – im Ein-

zelfall geprüft werden. Zu den

Personenunternehmen zählen

insbesondere Einzelunterneh-

men, Gesellschaften bürgerlichen

Rechts (GbR), Offene Handelsge-

sellschaften (OHG) und Komman-

ditgesellschaften (KG).

Im Hochtaunuskreis he-

ben Kronberg und Schmitten

ihren Gewerbesteuersatz mit

47 Prozentpunkten von 310 auf

das Nivellierungsniveau von

357 Prozent am stärksten an.

Weilrod und Steinbach erhöhen

um 30 beziehungsweise zehn

Punkte auf 360 Prozent. Den

höchsten Gewerbesteuerhebes-

atz im Hochtaunuskreis hat mit

385 Prozent nach wie vor Bad

Homburg, im Main-Taunus-Kreis

Hofheim mit 370 Prozent. Den

niedrigsten Gewerbesteuerhe-

besatz mit jeweils 330 Prozent

LINK ZUM THEMA

Eine Übersicht über die Ge-

werbesteuerhebesätze sowie

die Grundsteuerhebesätze B

im IHK-Bezirk Frankfurt on-

line unter www.frankfurt-main.

ihk.de (Suchbegriff „Realsteu-

eratlas“).

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IHK WirtschaftsForum 03.1650

Recht und Steuern

Page 51: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

Verkehrsrecht: Der Spezialist für Bußgeldsachen Nur ein spezialisierter Anwalt fi ndet sich in der Komplexität des Verfahrensrechts und den Möglich-keiten der effektiven Rechtswahrnehmung zurecht. UWE LENHART Rechtsanwälte sind ausschließ-lich im Verkehrsrecht sowie Wirtschafts- und Steuer-strafrecht tätig.

Rechtsanwalt Philip Leichthammer, Fachanwalt für Strafrecht, ist ausgewiesener Spezialist für Ord-nungswidrigkeiten, seine Mandanten setzen sich aus Einzelpersonen, Unternehmen und Fuhrparklei-tern zusammen. Er veröffentlicht sein breites Wis-sen und Erkenntnisse in Aufsätzen und Anmerkun-gen in Fachzeitschriften und hält Vorträge. PhilipLeichthammer ist Mitautor des Beck-Rechtsberaters im dtv „Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahr-verbot, MPU“ (231 Seiten, € 17,90) und weist Erfah-rungen aus bisher fast 4.000 Bußgeldverfahren auf.

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haben im IHK-Bezirk Bad Soden,

Eschborn, Grävenwiesbach und

Kelkheim.

GrundsteuerhebesatzDer schon in den zurückliegenden

Jahren – zum Teil im Hinblick

auf die erwartete Reform des

kommunalen Finanzausgleichs –

zu verzeichnende Anstieg der

Gewerbesteuerhebesätze setzt

sich verstärkt fort. So steigt der

durchschnittliche Gewerbesteu-

erhebesatz im Vergleich zum ver-

gangenen Jahr im Main-Taunus-

Kreis von 330 auf 351 Prozent,

im Hochtaunuskreis von 344 auf

356 Prozent. Die Durchschnitts-

hebesätze erreichen somit bald

den Nivellierungshebesatz. Wäh-

rend im vergangenen Jahr noch

19 Kommunen im IHK-Bezirk

zum Teil weit unter 357 Pro-

zent lagen, liegen in diesem Jahr

lediglich elf – meist nur noch

geringfügig – darunter.

In Frankfurt beträgt der Ge-

werbesteuerhebesatz auch in

diesem Jahr 460 Prozent. Kapi-

talgesellschaften müssen somit

16,1 Prozent ihres Gewinns be-

ziehungsweise Gewerbeertrags

an die Stadt abführen. Dies ist

ein höherer Betrag als die Körper-

schaftsteuer, deren Satz deutsch-

landweit einheitlich 15 Prozent

beträgt.

Sechs Kommunen im IHK-

Bezirk heben den Grundsteuerhe-

besatz B an. Die größte Erhöhung

erfolgt in Sulzbach mit 115 Punk-

ten auf 365 Prozent. 365 Pro-

zent deshalb, weil die Reform des

kommunalen Finanzausgleichs

den Nivellierungshebesatz bei der

Grundsteuer B für kreisangehörige

Kommunen von 220 auf 365 Pro-

zent angehoben hat. Es folgen

Kriftel und Weilrod mit 50 Punkten

auf 450 beziehungsweise 380 Pro-

zent sowie Hofheim mit 40 Punk-

ten auf 480 und Steinbach mit

30 Punkten auf 560 Prozent. Da

der Grundsteuerhebesatz B für

alle Grundstücke mit Ausnahme

der land- und forstwirtschaftlichen

gilt, sind von dessen Anhebung

unter anderem auch Unternehmer

und Mieter betroffen. In Frankfurt

liegt der Grundsteuerhebesatz B

bei 500 Prozent.

AUTORALFRED SIEGLStellvertretender Geschäftsführer, Recht und Steuern, IHK [email protected]

STEUERFÄLLIGKEITEN IM MÄRZ

Staatssteuern

Am 10. März 2016 werden fäl-

lig: Vorauszahlung auf die Kör-

perschaftsteuer sowie die Ein-

kommensteuer einschließlich

Solidaritätszuschlag und ge-

gebenenfalls Kirchensteuer der

Veranlagten für das erste Quar-

tal 2016.

Umsatzsteuer- / Mehrwertsteu-

er-Vorauszahlung für den Mo-

nat Februar 2016 der Monats-

zahler. Monatszahler ist jeder

Unternehmer, dessen Umsatz-

steuer im Kalenderjahr 2015

mehr als 7 500 Euro betragen

hat; Monatszahler sind auch

solche Unternehmer, die ihre

berufliche oder gewerbliche Tä-

tigkeit im Jahr 2015 oder 2016

aufgenommen haben (Existenz-

gründer).

Im Februar 2016 einbehaltene

Lohn- und Kirchensteuer sowie

einbehaltener Solidaritätszu-

schlag, wenn die für das Ka-

lenderjahr 2015 abzuführende

Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro

betragen hat.

Im Februar 2016 einbehaltene

Bauabzugsteuer (Abführung an

das für den beauftragten Bau-

unternehmer zuständige Fi-

nanzamt; weitere Infos online

unter www.finanzamt.de).

IHK WirtschaftsForum 03.16

Page 52: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

FREMDPERSONALEINSATZ

ABGRENZUNG IST OFT SCHWIERIGDie Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung ist problematisch und wird

in der Praxis oft rechtsmissbräuchlich gehandhabt. Ein Gesetz soll nun Abhilfe schaffen.

Die Auslagerung von Aufgabenbe-

reichen gehört in vielen Branchen

zum Unternehmensalltag. Kein

Unternehmer ist daran gehindert,

von ihm nicht als Kerngeschäft

angesehene Aufgaben durch

fremdes Personal ausführen zu

lassen und hierdurch größtmögli-

che Flexibilität für seinen Betrieb

zu erreichen. Erfolgt der Einsatz

von Fremdpersonal auf dienst-

oder werkvertraglicher Basis, muss

er sich als „Auftraggeber“ damit

zufriedengeben, dass das mit

einem Arbeitsverhältnis einherge-

hende Weisungsrecht gegenüber

dem fremdbeschäftigten Personal

allein dem externen Unterneh-

mer – dem „Auftragnehmer“ – ge-

bührt. Macht er hingegen von der

Möglichkeit der Arbeitnehmer-

überlassung Gebrauch, fällt ihm

als „Entleiher“ ein Weisungsrecht

im Hinblick auf die ihm überlas-

senen Leiharbeitnehmer zu. Er hat

hierbei jedoch die bereits jetzt

geltenden strengen Vorgaben des

Arbeitnehmerüberlassungsgeset-

zes (AÜG) zu beachten.

Die Abgrenzung zwischen

Dienst- beziehungsweise Werk-

verträgen zum Instrument der

Arbeitnehmerüberlassung erweist

sich in der Praxis als schwierig.

Stets zu klären ist, ob die Mitar-

beiter des „Auftragnehmers“ von

diesem „in Erfüllung“ des Dienst-

oder Werkvertrags eingesetzt

werden oder ob nicht doch der

Auftragnehmer selbst Empfänger

der Arbeitsleistung ist. Handelt

es sich bei dem Auftragnehmer

um eine Einzelperson, ergibt sich

eine entsprechende Fragestellung:

Handelt dieser tatsächlich als

Selbstständiger oder in Wahr-

heit nicht doch als abhängig Be-

schäftigter? Die Regelungen des

Arbeitsrechts, insbesondere des

Arbeitnehmerüberlassungsgeset-

zes, und die genannten Abgren-

zungsschwierigkeiten verleiten

oftmals zu einer missbräuchli-

chen Vertragsgestaltung. Obwohl

nach dem Willen der Parteien

eine Arbeitnehmerüberlassung

beziehungsweise abhängige Be-

schäftigung gewollt war oder

tatsächlich gegeben ist, werden

Verträge zum Schein als freie

Mitarbeiter-, Dienst- oder Werk-

verträge gestaltet.

Die Bundesregierung hat es

sich nunmehr zur Aufgabe ge-

macht, solch missbräuchlichen

Gestaltungen einen Riegel vor-

zuschieben. Ihrer Ankündigung

im Koalitionsvertrag zufolge, die

Leiharbeit auf ihre Kernfunktion

zu beschränken und den Miss-

brauch von Werkvertragsgestal-

tungen zu verhindern, hat sie am

16. November den „Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung des Arbeit-

nehmerüberlassungsgesetzes und

anderer Gesetze“ vorgelegt. Der

Der Fremdpersonaleinsatz birgt für Unternehmen weiterhin viele rechtliche Risiken.

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IHK WirtschaftsForum 03.1652

Page 53: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

aktuelle Referentenentwurf ver-

spricht die Stärkung der Stellung

von Leiharbeitnehmern und sieht

neben einem neuen, die Merk-

male eines Arbeitsverhältnisses

festlegenden § 611a BGB-E sowie

klarstellenden Regelungen im Be-

triebsverfassungsgesetz (BetrVG)

und dem Schwarzarbeitsbekämp-

fungsgesetz überwiegend Ände-

rungen des AÜG vor.

Die bisher strittige Frage,

wie lange die Überlassung eines

Arbeitnehmers an den Entleiher

erfolgen darf, damit sie sich als

„vorübergehend“ im Sinne des

Gesetzes darstellt, soll mit einer

Begrenzung auf eine grundsätz-

liche Überlassungshöchstdauer

von 18 aufeinanderfolgenden

Monaten obsolet werden. Der

Zeitraum vorheriger Überlassun-

gen durch denselben oder einen

anderen Verleiher an denselben

Entleiher soll vollständig anzu-

rechnen sein, wenn zwischen den

Einsätzen nicht mehr als sechs

Monate liegen. Hierbei verfolgt

der Gesetzgeber wohl keine ar-

beitsplatz-, sondern eine arbeit-

nehmerbezogene Betrachtungs-

weise. Eine hiervon abweichende

Höchstüberlassungsdauer soll in

einem Tarifvertrag von den Ta-

rifvertragsparteien der Einsatz-

branche oder einer aufgrund eines

solchen Tarifvertrags getroffe-

nen Betriebs- beziehungsweise

Dienstvereinbarung festgelegt

werden können.

Ist von dem Vertragspartner

eine Arbeitnehmerüberlassung

gewollt, soll diese in dem Vertrag

zwischen Verleiher und Entleiher

ausdrücklich als solche gekenn-

zeichnet werden müssen. Zudem

ist die Person des Leiharbeitneh-

mers zu konkretisieren und vom

Verleiher über seine Tätigkeit als

Leiharbeitnehmer zu informieren.

Hiermit soll unter anderem der bis-

herigen Praxis vorgebeugt werden,

sich für den Fall der Aufdeckung

eines Scheindienst- beziehungs-

weise Scheinwerkvertrags über die

Vorlage einer sogenannten Vor-

ratserlaubnis vor den Konsequen-

zen einer dann illegalen Arbeit-

nehmerüberlassung zu schützen.

Wichtig für die Betriebspraxis

ist die beabsichtigte Ausdehnung

der Sanktionen. Bislang tritt die

Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

zwischen Leiharbeitnehmer und

Entleiher nur dann ein, wenn der

Verleiher nicht über eine Überlas-

sungserlaubnis verfügt. Künftig

soll diese Sanktion auf die Kon-

stellationen der Nichtbeachtung

der Kennzeichnungspflicht und –

vorbehaltlich eines entgegenste-

henden späteren Widerspruchs

des Leiharbeitnehmers – der

Höchstüberlassungsdauer aus-

geweitet werden.

Darüber hinaus wird der be-

reits jetzt kodifizierte Equal-Pay-

Grundsatz weiter konkretisiert.

Danach ist der Verleiher verpflich-

tet, dem Leiharbeitnehmer für

die Zeit der Überlassung an den

Entleiher die im Betrieb des Ent-

leihers für einen vergleichbaren

Arbeitnehmer geltenden Arbeits-

bedingungen einschließlich des

Arbeitsentgelts zu gewähren. Die

nach heutigem Recht bestehende

Möglichkeit, hiervon durch Tarif-

vertrag abzuweichen, wird zeitlich

auf die ersten neun beziehungs-

weise auf ein Maximum von zwölf

Monaten nach der Arbeitnehmer-

überlassung beschränkt.

Des Weiteren sieht der Re-

ferentenentwurf eine Privilegie-

rung des öffentlichen Dienstes

vor, indem juristische Personen

des öffentlichen Dienstes und

solche Einheiten, die Tarifverträge

des öffentlichen Dienstes zur An-

wendung bringen, aus dem AÜG in

seiner Gesamtheit ausgenommen

werden. Außerdem sollen Leih-

arbeitnehmer nicht mehr beim

Entleiher zum Einsatz kommen

dürfen, wenn dieser unmittelbar

durch einen Arbeitskampf be-

troffen ist, und schließlich soll

das Verbot des Weiterverleihs

von Leiharbeitnehmern gesetzlich

klargestellt werden.

Neu ist auch der Versuch, zur

Abgrenzung eines Fremdperso-

naleinsatzes gesetzliche Kriterien

festzuschreiben, nach denen ein

Arbeitsverhältnis vorliegen soll. So

müsste für die Frage, ob jemand in

eine fremde Arbeitsorganisation

eingegliedert ist und den dortigen

Weisungen unterliegt, eine Ge-

samtbetrachtung vorgenommen

werden, bei der insbesondere die

festgeschriebenen Kriterien zu

berücksichtigen wären.

Die im Referentenentwurf

vorgesehenen Neuregelungen

erweisen sich teilweise als zu

weitgehend und darüber hinaus

als wenig praxistauglich sowie

noch zu unbestimmt. In der be-

trieblichen Praxis wird bei Anwen-

dung des Equal-Pay-Grundsatzes

unter anderem wohl deshalb mit

vielfältigen Problemen zu rechnen

sein, weil eine genaue Definiti-

on des Begriffs des Arbeitsent-

gelts fehlt. Wie soll künftig mit

nicht teilbaren Sachleistungen

verfahren werden (zum Beispiel

einem zur Privatnutzung über-

lassenen Dienstwagen)? Wie soll

ein Verleiher dem Gleichheitssatz

Rechnung tragen, wenn er sei-

ne Arbeitnehmer an einzelnen

Tagen jeweils an verschiedene

Auftraggeber verleiht? Erweist

sich die gezogene Höchstgren-

ze von 18 Monaten nicht als zu

weitgehend, zumal viele Projekte,

insbesondere in der IT-Branche,

durchaus vorübergehend sind,

obwohl sie sich über mehrere Jah-

re erstrecken? Ist die gesetzliche

Festschreibung der Kriterien zur

Kennzeichnung einer abhängigen

Beschäftigung überhaupt sinnvoll

und verfügt sie über ausreichende

Kontur? Schon die Beachtung der

von der Rechtsprechung entwi-

ckelten Kriterien hat gezeigt, dass

stets schwierige Einzelbewer-

tungen vorzunehmen waren und

schon nach derzeitiger Rechtsla-

ge, mithin selbst bei Kenntnis der

Kriterien, von Rechtssicherheit

für die Vertragsparteien kaum die

Rede sein konnte.

Die umfassende Kritik, die be-

reits kurz nach dem Erscheinen

des Referentenentwurfs geäußert

wurde, geht in Teilen in diese

Richtung. Arbeitgeber beklagten

einen „Großangriff auf Hundert-

tausende selbstständige Unter-

nehmen“, die Gewerkschaften

bewerteten den Entwurf als zu zu-

rückhaltend. Das Bundeskanzler-

amt reagierte schnell und stoppte

den Vorschlag kurz nach seiner

Veröffentlichung bis auf Weiteres.

Der Fremdpersonaleinsatz birgt

auch weiterhin erhebliche Risiken

für Unternehmer.

FREMDPERSONALEINSATZ

Chancen und Risiken von Werk- und Dienstverträgen /

Mittwoch, 9. März, 15.30 bis 17.30 Uhr, IHK Frankfurt

Im Rahmen der Veranstaltung erfahren Unternehmer, was es beim Ein-

satz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen oder freien Mitarbeitern

zu beachten gilt. Insbesondere werden die aktuelle Rechtsprechung zur

Arbeitnehmerüberlassung und die jüngsten Reformvorhaben für Zeit-

arbeit und Werkverträge behandelt. Die Teilnahme kostet 75 Euro. An-

meldungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltun-

gen. Kontakt: IHK Frankfurt, Recht und Steuern, Birgit Diehl, Telefon

0 69 / 21 97-13 13, E-Mail [email protected].

AUTORDR. STEFFEN ALBICKERFachanwalt für Arbeits-, Handels- und Gesellschafts-recht, Büsing, Müffelmann & Theye, [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 53

Recht und Steuern

Page 54: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

KOMMUNALFINANZEN

DEMOGRAFISCHEN WANDEL GESTALTENDer demografische Wandel bringt Herausforderungen für die Kommunen und die Wirtschaft gleichermaßen mit sich.

Gemeinsames Ziel muss ein gutes Wirtschaftsklima sein, um die Attraktivität der Region zu bewahren.

Der demografische Wandel ist

gekennzeichnet durch eine deutli-

che Alterung der Bevölkerung und

der Erwerbstätigen sowie durch

eine absehbare Schrumpfung

des Erwerbspersonenpotenzials.

Die Zahl der Schulabgänger ist

rückläufig, die geburtenstarken

Jahrgänge erreichen bald das

Rentenalter, was einen erhöhten

Bedarf an entsprechend quali-

fizierten Arbeitskräften auslöst.

Kommunen sollen Wohn- und

Arbeitsflächen sowie Infrastruktur

zur Verfügung stellen, ein brei-

tes Angebot an Dienstleistungen

bieten sowie den Zusammenhalt

und die Lebensqualität sichern –

wesentliche Faktoren auch für

Arbeitskräfte, ihren Lebensmit-

telpunkt zu wählen. Neben einem

wirtschaftsfreundlichen Klima

ist dabei auch der Einklang von

Lebens- und Wirtschaftsraum

zu beachten. Die finanziellen

Handlungsspielräume der Kom-

munen sind allerdings trotz der

derzeitigen guten Finanzsituation

begrenzt. Zudem birgt die de-

mografische Entwicklung lang-

fristig ebenfalls Risiken für die

Kommunalfinanzen. Sowohl sin-

kende Einwohnerzahlen als auch

eine veränderte Altersstruktur

der Bevölkerung haben Einfluss

auf die kommunalen Einnahmen

und Ausgaben. Gleichbleibende

Rahmenbedingungen unterstellt

und rein quantitativ betrachtet,

ist insgesamt mit einem Rück-

gang der Einnahmen und mit einer

Entlastung auf der Ausgabenseite

zu rechnen.

Bei Betrachtung der einzelnen

Kommunen kann sich dies ganz

unterschiedlich darstellen. Je stär-

ker demografische Veränderungen

sind, desto deutlicher werden die

Rückwirkungen der Demografie

auf den Haushalt spürbar. Es gibt

kommunale Aufgaben, in denen

sich demografische Veränderun-

gen in Form von steigender oder

sinkender Nachfrage nach öffent-

lichen Leistungen recht zügig aus-

wirken und damit Druck erzeugen,

Anpassungen vorzunehmen.

In anderen Bereichen sind de-

mografische Veränderungen zwar

zunächst weit weniger spürbar,

können aber mittel- bis langfristig

beachtliche Effekte entfalten. Da

demografische Veränderungen ins-

besondere durch eine Veränderung

der Kopfzahl sowie der Altersstruk-

tur der Bevölkerung charakterisiert

sind, gelten all jene kommunalen

Aufgaben als besonders demo-

grafiesensitiv, die auf bestimmte

Altersgruppen ausgerichtet sind.

Aufgrund dieser Altersstrukturab-

hängigkeit der kommunalen Haus-

halte bewirken Veränderungen in

der Bevölkerungsstruktur auch

Verschiebungen in der Verteilung

der Einnahmen und Ausgaben auf

die einzelnen Altersgruppen. Auch

sind die Anpassungsfähigkeit und

-geschwindigkeit von Budgets für

bestimmte Aufgaben zu berück-

sichtigen. Demografische Verän-

derungen führen zu einem poli-

tischen Entscheidungsbedarf, der

wiederum mit Verteilungseffekten

verbunden sein kann, die politisch

zu vertreten oft ausgesprochen

schwierig oder unpopulär ist.

Die steuerungsrelevante He-

rausforderung für die Kommunen

besteht darin, dass die Einnah-

menrückgänge quasi automatisch

eintreten werden, das sich ab-

zeichnende Potenzial an Ausga-

benentlastungen aber durch Um-

schichtungen oder Kürzungen in

den Budgets erarbeitet und durch

politische Beschlüsse auch umge-

setzt werden muss. Nicht zuletzt

vor dem Hintergrund der demo-

grafischen Entwicklung ist im Hin-

blick auf ein generationengerechtes

Haushaltsgebaren außerdem dem

Schuldenabbau eine hohe Priorität

einzuräumen. Diese Anforderungen

IHK WirtschaftsForum 03.1654

Page 55: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

stehen in einem Spannungsfeld mit

notwendigen Impulsen für eine dy-

namische Entwicklung als attrak-

tives Arbeits- und Wohnumfeld.

Neben derzeit hohen Steuer-

erträgen und niedrigen Kreditzin-

sen stehen in den nächsten zehn

Jahren einem relativ hohen Anteil

an Erwerbspersonen an der Ge-

samtbevölkerung bereits weniger

Kinder und vor allem noch nicht

so viele Rentner gegenüber, das

Zeitfenster für eine zukunftsfä-

hige Ausrichtung ist somit ent-

sprechend eng. Es braucht die

Anstrengung aller handelnden

Akteure, der Kommunen und der

Wirtschaft, das vorhandene Er-

werbspersonenpotenzial zu bin-

den, besser auszuschöpfen sowie

neue Arbeitskräfte zu gewinnen.

Wenn die Bevölkerungszahl al-

lerdings insgesamt zurückgeht,

ist der Zugewinn einer Kommune

der Verlust einer anderen Kom-

mune. Das Denken in Regionen

wird nicht unbedingt dadurch

gefördert, dass zwischen den

Kommunen der Wettbewerb um

Einwohner forciert wird.

Gemeinsames Ziel muss ein

gutes Wirtschaftsklima in der

Region sein, das einer breiten Be-

völkerungsschicht Einkommens-

chancen in allen Segmenten des

Arbeitsmarkts anbietet. Indem

regionale Lösungen angestrebt

werden, lassen sich gemeinsa-

me Stärken besser hervorheben

und Schwächen einzelner Kom-

munen eher ausgleichen. Hier

ist insbesondere die kommunale

Wirtschaftsförderung gefragt.

Handlungsfelder der Zusam-

menarbeit von Kommunen und

Wirtschaft sind interkommunale

Gewerbegebiete und auch die

Bereiche Verkehr, Erreichbarkeit,

Mobilitätsformen und Bildung.

Gemeinsame Schnittstellen im

Bereich Bildung sind insbesondere

der Übergangsbereich von Schule

und Beruf sowie der Ausbildungs-

und Weiterbildungsbereich, um

Angebot und Nachfrage nicht

nur rechnerisch, sondern auch

im Hinblick auf die erforderliche

Qualifikation auszugleichen. Die

Vereinbarkeit von Familie und Be-

ruf trägt dazu bei, die Anzahl der

arbeitenden Familienmitglieder

zu erhöhen. Flexible Arbeitsmo-

delle und Betreuungsmöglichkei-

ten sind dabei zwei Seiten einer

Medaille.

Und nicht zuletzt bedarf es

eines gemeinsamen Standortmar-

ketings, um die Außenwahrneh-

mung einer Region zu verbessern

und Interesse bei Unternehmen,

Investoren, Fachkräften, Studie-

renden und Touristen zu wecken.

Es bestehen noch Defizite in

der Entwicklung interkultureller

Handlungskompetenz und mehr-

oder zumindest englischsprachi-

ger Informations-, Bildungs- und

Arbeitsangebote, sowohl bei den

Verwaltungen als auch in den

Betrieben. Diese sind nicht nur

vor dem Hintergrund einer zu-

nehmenden Internationalisierung

der Bevölkerung in den Blick zu

nehmen, sie sind auch Voraus-

setzungen für eine internationale

Außenkommunikation.

AUTORINBEATRICE DOTTReferentin, Kommunale Ge-meinschaftsstelle für Verwal-tungsmanagement, Kö[email protected]

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Recht und Steuern

Page 56: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

GRUNDPREISANGABEN

PREISE LEICHTER VERGLEICHEN Die Angabe von Grundpreisen ermöglicht es dem Kunden, Preise miteinander zu vergleichen. Bei fehlenden

oder fehlerhaften Pflichtangaben laufen Shopbetreiber Gefahr, einen Wettbewerbsverstoß zu begehen.

Kaufabwägungen eines Ver-

brauchers richten sich in ers-

ter Linie nach dem Preis einer

Ware oder Dienstleistung. Eine

Abwägung kann nur dann er-

folgen, wenn dem Verbraucher

sachlich zutreffende und voll-

ständige Verbraucherinforma-

tionen vorliegen, die er mit

Produkten oder Dienstleistun-

gen gleicher Kategorie verglei-

chen kann. Der Preisvergleich

wird erheblich erleichtert,

wenn die Endpreise ins Ver-

hältnis zu einer gemeinsamen

Bezugsgröße gesetzt werden.

Dies soll auch bei Produkten

mit unterschiedlichen Qua-

litäten einen Preisvergleich

ermöglichen. Wird der Grund-

preis auf einem angebotenen

Produkt nicht angegeben, kann

das Ordnungsamt ein Bußgeld

verhängen. Obgleich der zu-

grunde liegenden Verordnung

kein unmittelbarer wettbe-

werbsrechtlicher Charakter

innewohnt, bejaht die Recht-

sprechung im Falle planmä-

ßigen Zuwiderhandelns einen

Wettbewerbsverstoß, der zu

einer Abmahnung führen kann.

Die Verpflichtung, den

Grundpreis auf angebotenen

Waren anzugeben, folgt aus § 2

Abs. 1 S. 1 Preisangabenverord-

nung (PAngV). Die Vorschrift

begründet in ihrem Anwen-

dungsbereich eine Pflicht zur

doppelten Preisangabe, nämlich

des Endpreises und des Prei-

ses für die Grundeinheit. Ein

Grundpreis stellt den anzuge-

benden Preis je Mengeneinheit

dar, einschließlich der Umsatz-

steuer und sonstiger Preisbe-

standteile. Betroffen sind alle

Waren, die in Fertigpackungen,

offenen Verpackungen oder als

Verkaufseinheiten ohne Umhül-

lung nach Gewicht, Volumen,

Länge oder Fläche angeboten

werden.

Deutlich lesbarDie gewerbliche Preisangabe

muss klar erkennbar und deut-

lich lesbar sein. Bei den Anfor-

derungen handelt es sich um

unbestimmte Rechtsbegriff e, die

der Ausfüllung durch Rechtspre-

chung und Literatur bedürfen.

Dies zeigte auch ein im Jahr

2013 geführter Rechtsstreit über

Der Preisvergleich wird deutlich erleichtert, wenn die Endpreise in

das Verhältnis zu einer gemeinsamen Bezugsgröße gesetzt werden.

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IHK WirtschaftsForum 03.1656

Page 57: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

die Frage, ob die Grundpreisan-

gabe bei einer Schriftgröße von

zwei Millimetern noch deutlich

lesbar im Sinne der rechtlichen

Vorgaben sei.

Das Gericht kam zu der Ent-

scheidung, dass die Frage der

Lesbarkeit für jeden Einzelfall

gesondert zu beurteilen sei

und durch den Pflichtigen auf

unterschiedliche Weise erfüllt

werden könne. Zu berücksichti-

gen sei neben der Schriftgröße

auch das Druckbild, die Gliede-

rung, das Papier, die Farbe und

der Hintergrund. Im konkreten

Fall war die Schriftgröße von

zwei Millimetern nicht zu be-

anstanden, da gewährleistet

war, dass der Verbraucher, der

sich etwa 50 Zentimeter vor

dem Regal befand, das Schild

hätte lesen können. Dies ge-

nügte nach richterlichen Erwä-

gungen im konkreten Einzelfall

den gesetzlich vorgeschriebe-

nen Anforderungen. Grund-

und Endpreis müssen zudem

in unmittelbarer Nähe zuein-

ander aufgeführt werden, das

bedeutet, beide Preise müssen

auf einen Blick wahrgenommen

werden können.

Digitale AngeboteMit Blick auf digitale Angebote

führt die konkrete Ausgestaltung

jedoch zu Streitfällen. Grund-

sätzlich müssen auch digitale

Angebote den Anforderungen

der Preisangabenverordnung

entsprechen. Nach der aktu-

ellen Rechtsprechung ist das

Erfordernis der unmittelbaren

Nähe jedoch nicht gewahrt,

wenn sich Grund- und Endpreis

zwar auf derselben Internetseite

befi nden, der Verbraucher aber

weit herunterscrollen muss, um

den Grundpreis zu erkennen. Es

ist erforderlich, dass beide Preise

direkt beziehungsweise so nah

wie möglich beieinanderstehen.

Von der Verpflichtung der

Grundpreisangabe bestehen

auch Ausnahmen. So kann

etwa von der Angabe des

Grundpreises in den Fällen

abgesehen werden, in denen

Grund- und Endpreis denselben

Betrag ergeben. Auch bei Waren

mit weniger als zehn Gramm

oder Milliliter ist die Angabe

entbehrlich.

Besteht bei einem konkreten

Produkt Unsicherheit, ob Grund-

preisangaben zu machen sind

oder ein Ausnahmetatbestand

vorliegt, empfi ehlt es sich, die

Angaben zum Grundpreis an-

zubringen. Wenn der Grundpreis

bei einem Produkt angegeben

wird, obwohl ein Ausnahmetat-

bestand vorliegt, ist dies nicht

abmahnbar, wenn sie aber recht-

lich erforderlich gewesen wäre,

hingegen schon.

AUTORINANNA FECHRechtsreferendarin, Recht und Steuern, IHK [email protected]

Rechts- und Steuertipps

Kündigungsschreiben mit Einschreiben-Rückschein

Wird ein Kündigungsschreiben

als Einschreiben mit Rückschein

versandt, ersetzt der Zugang des

Benachrichtigungsschreibens

nicht den Zugang des Einschrei-

bens. Das hat das Landesarbeits-

gericht Hamburg im Fall eines

Bauhelfers entschieden. Als der

Arbeitnehmer nach einem Ur-

laub nicht zur Arbeit erschien,

übersandte der Arbeitgeber eine

fristgemäße Kündigung, die er

als Einschreiben mit Rückschein

versandte. Das Schreiben wur-

de nicht abgeholt und später an

den Arbeitgeber zurückgeschickt.

Zwischen den Vertragsparteien

war streitig, ob die Kündigung

das Arbeitsverhältnis fristge-

mäß beendet hatte. In seiner

Begründung weist das Gericht

darauf hin, dass ein Benachrich-

tigungsschein keinen Hinweis auf

den Absender und den Gegen-

stand des Schreibens enthalte.

Der Zugang eines Benachrich-

tigungsscheins ersetze keinen

Zugang des Einschreibebriefes.

Der Zugang erfolge erst dann,

wenn der Brief dem Empfänger

ausgehändigt werde. Ausnahms-

weise könne der Zugang eines

Kündigungsschreibens fi ngiert

werden, wenn drei Vorausset-

zungen erfüllt seien: Der Benach-

richtigungsschein müsse in den

Machtbereich des Empfängers

gelangt sein, der Empfänger habe

mit dem Zugang einer schrift-

lichen Nachricht rechnen und

Empfangsvorkehrungen treff en

müssen, und der Absender habe

nach Kenntnis der nicht erfolgten

Zustellung unverzüglich einen

neuen Zustellungsversuch un-

ternommen. Da diese Vorausset-

zungen vorliegend nicht erfüllt

seien, fehle es an einer wirksa-

men Kündigung.

(Urteil des Landesarbeitsgerichts

Hamburg vom 8. April 2015)

Voraussetzung für krank-heitsbedingte Kündigung

Bevor ein Arbeitgeber einem Ar-

beitnehmer wegen häufi ger krank-

heitsbedingter Fehlzeiten kündigen

darf, muss er die Beschäftigung

auf einem leidensgerechten Ar-

beitsplatz prüfen. Existiert ein sol-

cher Arbeitsplatz, hat der Arbeit-

nehmer einen Anspruch hierauf.

Das hat das Landesarbeitsgericht

Berlin-Brandenburg im Fall einer

Sortiererin in einem Briefzent-

rum entschieden, die Zeiten der

Arbeitsunfähigkeit insbesondere

wegen Leiden im Wirbelsäulen-

und Schulterbereich aufwies. Im

Rahmen eines betrieblichen Ein-

gliederungsmanagements wurde

sie nach einer arbeitsmedizini-

schen Untersuchung im Bereich

Resthandsortierung von Groß- und

Maxibriefen eingesetzt. Nach wei-

teren erheblichen Krankheitszeiten

kündigte der Arbeitgeber frist-

gemäß aus personenbedingten

Gründen. In seiner Begründung

weist das Gericht darauf hin, dass

eine solche Kündigung unwirksam

sei, wenn sie durch mildere Mit-

tel vermieden werden könne. Als

eine solche Möglichkeit komme

vorliegend die Tätigkeit auf einem

anderen Arbeitsplatz, nämlich der

Eingangssortierung in Betracht.

Nach Überzeugung des Gerichts

sei dieser Arbeitsplatz leidensge-

rechter als der in der Resthandsor-

tierung. Die Kündigung sei daher

unwirksam. (Urteil des Landesar-

beitsgerichts Berlin-Brandenburg

vom 2. April 2015)

Werk Gemünd Kölner Str. 19-21 53937 Schleiden T. 02444 95800 [email protected] www.poeschco.de

- Stufenleitern

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Recht und Steuern

Page 58: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

WIDERRUFSBELEHRUNGEN

ABMAHNUNGEN VERMEIDENBei Fernabsatzverträgen muss klar und verständlich über das Widerrufsrecht belehrt werden. Hierfür können Unter-

nehmer die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung nutzen. Bei einer fehlerhaften Belehrung drohen Abmahnungen.

Zunächst stellt sich die Frage, wo

ein Verkäufer über das Widerrufs-

recht informiert werden muss. Im

Onlineshop muss der Verbraucher

klar und deutlich über das Beste-

hen des Widerrufsrechts infor-

miert werden. Sofern die Wider-

rufsbelehrung im Bestellprozess

nicht vollständig abgebildet wird,

genügt auch ein sprechender Link

auf der Bestellseite. Dies bedeutet,

dass der Link eindeutig bezeichnet

und als solcher erkennbar sein

muss, zum Beispiel durch eine

Unterstreichung.

Dieser Hinweis auf die Infor-

mationen zum Widerrufsrecht

muss oberhalb des Bestellbut-

tons erfolgen. Ansonsten besteht

nämlich die Gefahr, dass sich

der Hinweis beim Betätigen des

Bestellbuttons außerhalb des

Blickfelds befi ndet. Damit wäre

eine klare und deutliche Infor-

mation nicht gegeben.

Zusätzlich muss dem Ver-

braucher die Widerrufsbeleh-

rung spätestens bei Lieferung

der Ware auf einem dauerhaf-

ten Datenträger zur Verfügung

gestellt werden. Es gibt zwei

Möglichkeiten, diese Anforde-

rung zu erfüllen: Erstens kann

die Widerrufsbelehrung in die

Bestellbestätigungsmail integ-

riert werden. Dabei ist Vorsicht

geboten, denn ein Link auf die

Belehrung im Shop genügt nicht.

Zweitens kann die Belehrung

der Warenlieferung in Papier-

form beigelegt werden. In beiden

Fällen darf das Muster-Wider-

rufsformular nicht vergessen

werden.

Zwei der häufi gsten Fehler

im Rahmen der Widerrufsbe-

lehrung sind relativ leicht zu

umgehen. Der erste Fehler ist

die Anpassung des Muster-Wi-

derrufsformulars oder gar der

Verzicht auf dieses Formular.

Das Muster-Widerrufsformular

gehört zur Informationspfl icht

über das Widerrufsrecht und

muss dem Verbraucher zur Ver-

fügung gestellt werden. Das

Problem besteht darin, dass ein

angepasstes Muster-Widerrufs-

formular die Informationspfl icht

nicht erfüllt, deshalb sollte es

eins zu eins eingesetzt werden.

Ob es praxistauglich ist, ist eine

andere Frage.

Der zweite häufi ge Fehler

betrifft die Information über

den Beginn der Widerrufsfrist.

Das Landgericht Frankfurt hat

mit Beschluss vom 21. Mai 2015

für unzulässig erklärt, verschie-

dene Möglichkeiten des Frist-

beginns zu kombinieren, wenn

der Eindruck erweckt wird, dass

gleichzeitig mehr als eine der

Varianten vorliegen kann. Es ist

daher empfehlenswert, nur eine

der möglichen Optionen in der

Widerrufsbelehrung zu verwen-

den. Beispiel: „Die Widerrufsfrist

beträgt vierzehn Tage ab dem

Tag, an dem Sie oder ein von

Ihnen benannter Dritter, der nicht

der Beförderer ist, die letzte Ware

in Besitz genommen haben be-

ziehungsweise hat.“

Wenn eine der oben stehen-

den Anforderungen nicht erfüllt

wird, beginnt die Widerrufs-

belehrung nicht zu laufen. Im

Gegensatz zur alten Rechtslage

kann dies jedoch nicht zu einem

unendlichen Widerrufsrecht für

den Verbraucher führen. Falls

der Verbraucher nachträglich

ordentlich belehrt wird, beträgt

die Widerrufsfrist ab diesem

Zeitpunkt 14 Tage. Falls der

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Fehler bei der Widerrufsbelehrung sind Abmahngrund Nummer eins.

IHK WirtschaftsForum 03.1658

Page 59: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

Verbraucher gar nicht belehrt

wird, endet sein Widerrufsrecht

zwölf Monate nach dem Ablauf

der Widerrufsfrist, die bei einer

ordentlichen Belehrung gelaufen

wäre, das bedeutet 14 Tage plus

zwölf Monate nach Erhalt der

letzten Ware.

Wenn der Verbraucher nicht

ordentlich über das Widerrufs-

recht informiert wurde, besteht

im Widerrufsfall nicht die Mög-

lichkeit, Wertersatz zu verlan-

gen. Hierfür ist die ordentliche

Belehrung Voraussetzung. Wenn

also fehlerhaft belehrt wird und

der Verbraucher zum Beispiel

sechs Monate danach widerruft,

kann kein Wertersatz verlangt

werden.

Um dem Verbraucher die un-

mittelbaren Kosten der Rücksen-

dung aufzuerlegen, ist dieser im

Rahmen der Widerrufsbelehrung

darüber zu informieren. Wird

der Verbraucher nicht über den

Umstand informiert, dass er die

Rücksendekosten im Widerrufs-

fall zu tragen hat, trägt in jedem

Fall der Händler die Kosten der

Rücksendung.

Sämtliche Fehler bei den In-

formationen zum Widerrufsrecht

sind Wettbewerbsverstöße und

damit abmahngefährdet. Fehler

bei der Widerrufsbelehrung sind

Abmahngrund Nummer eins.

Unternehmern wird empfoh-

len, die Muster-Widerrufsbeleh-

rung zu verwenden und auch

beim Muster-Widerrufsformular

nicht von den Musterformulie-

rungen und Standardformatie-

rungen abzuweichen. Individu-

alisierungen sollten hier nicht

ohne anwaltliche Begleitung

unternommen werden.

AUTORFRIEDER SCHELLELegal Consultant, Trusted Shops, Kö[email protected]

Rechts- und Steuertipps

Wann zählt Umkleiden zur Arbeitszeit?

Muss ein Arbeitnehmer aufgrund

einer Betriebsvereinbarung Dienst-

kleidung tragen und die Kleidung

ist durch auffällige Farbgestaltung

dem Betrieb eindeutig zuzuordnen,

wird das Tragen der Dienstkleidung

als fremdnützig eingestuft. Das

Tragen der Dienstkleidung ist dem

Arbeitnehmer insbesondere dann

nicht zumutbar, wenn die Kleidung

verschmutzt ist und nach Diesel

riecht. Die Zeit für den Kleidungs-

wechsel ist dann als Arbeitszeit zu

vergüten. Das hat das Arbeitsge-

richt Oberhausen im Fall eines Kfz-

Mechanikers entschieden, der von

seinem Arbeitgeber eine Vergütung

der Umkleidezeiten verlangte. In sei-

ner Begründung betont das Gericht,

Umkleidezeiten gehörten dann zur

vertraglich geschuldeten Arbeits-

leistung, wenn das Umkleiden einem

fremden Bedürfnis diene und nicht

zugleich ein eigenes Bedürfnis des

Arbeitnehmers erfülle. Vorliegend

habe eine Weisung des Arbeitgebers

bestanden, die eine private Nutzung

der Arbeitskleidung untersage, so-

dass der Arbeitnehmer die Arbeits-

kleidung während der Wegezeiten

nicht tragen durfte. Zudem wäre

es aufgrund der Verschmutzung

nicht zumutbar gewesen, die öl- und

fettverschmierte Arbeitskleidung

auf dem Heimweg zu tragen. Daher

seien die Zeiten für den Wechsel

der Arbeitskleidung zu vergüten.

Hinweis: Im Berufungsverfahren

vor dem Landesarbeitsgericht Düs-

seldorf haben die Parteien einen

bestandskräftigen Vergleich ge-

schlossen, der die Umkleidezeiten

mit jeweils zehn Minuten erfasste.

(Urteil des Arbeitsgerichts Oberhau-

sen vom 4. März 2015)

Arbeitsvertragliches Wett-bewerbsverbot und Karenzent-schädigung

Vereinbaren Arbeitgeber und Ar-

beitnehmer im Arbeitsvertrag ein

nachvertragliches Wettbewerbs-

verbot ohne Karenzentschädigung,

führt das in der Regel zur Nichtigkeit

des Wettbewerbsverbots. Anders

kann es sein, wenn der Vertrag

eine salvatorische Ersetzungsklau-

sel enthält mit der Folge, dass das

Wettbewerbsverbot bei Ergänzung

durch eine Karenzentschädigung in

gesetzlicher Höhe wirksam bleibt.

Das hat das Landesarbeitsgericht

Hamm im Fall einer Industriekauf-

frau in einem Unternehmen für den

Vertrieb von Kühltechnik entschie-

den. Der Arbeitsvertrag enthielt

ein Wettbewerbsverbot von zwei

Jahren nach Vertragsende, jedoch

keine Regelung zur Karenzentschä-

digung. Als die Arbeitnehmerin

nach Vertragsende eine Karenz-

entschädigung forderte, berief sich

der Arbeitgeber auf die Nichtigkeit

des Wettbewerbsverbots. In seiner

Begründung weist das Gericht da-

rauf hin, dass das nichtige Wett-

bewerbsverbot des Arbeitsvertrags

durch ein Wirksames ersetzt werde,

indem es um eine Karenzentschädi-

gungsregelung in der gesetzlichen

Mindesthöhe ergänzt werde. An die

salvatorische Klausel sei der Arbeit-

geber gebunden. Vorliegend erge-

be die Vertragsauslegung, dass der

mutmaßliche Wille der Vertragspar-

teien dahin ging, ein verbindliches

Wettbewerbsverbot zu regeln. Der

Anspruch auf die Karenzentschä-

digung sei daher begründet. (Urteil

des Landesarbeitsgerichts Hamm

vom 5. Juni 2015)

Angemessener Nacht-arbeitszuschlag

Bestehen in einem Unternehmen

keine tarifvertraglichen Rege-

lungen für Nachtarbeitnehmer,

ist regelmäßig ein Nachtarbeits-

zuschlag von 25 Prozent auf den

Bruttoarbeitslohn angemessen.

Bei Dauernachtarbeit liegt die An-

gemessenheit bei 30 Prozent. Das

hat das Bundesarbeitsgericht im

Fall eines Lkw-Fahrers im Paket-

linientransportdienst entschieden,

dessen Arbeitszeit von 20 bis 6 Uhr

dauerte. In seiner Begründung weist

das Gericht darauf hin, dass ein

Zuschlag von 25 Prozent oder eine

entsprechende Anzahl bezahlter

freier Tage angemessen im Sinne des

Arbeitszeitgesetzes sei. Eine Redu-

zierung dieses Zuschlags komme in

Betracht, wenn die Arbeitsbelastung

durch Arbeitsbereitschaft oder Be-

reitschaftsdienst geringer ausfalle.

Eine erhöhte Belastung, wie sie bei

Dauernachtarbeitszeit vorliege, füh-

re zu einem höheren Nachtarbeits-

zuschlag in Höhe von 30 Prozent.

Der Zuschlag bestehe für die Zeit

zwischen 23 und 6 Uhr. Unerheb-

lich sei, dass der Arbeitgeber einen

Zuschlag für die Zeit zwischen 21

und 23 Uhr gezahlt habe. Dieser sei

daher nicht auf den geschuldeten

Nachtarbeitszuschlag anrechenbar.

(Urteil des Bundesarbeitsgerichts

vom 9. Dezember 2015)

Arbeitgeber trägt Beweislast bei Kassenfehlbestand

Will ein Arbeitgeber einen Arbeit-

nehmer für Kassenfehlbestände

haftbar machen, trägt er die Dar-

legungs- und Beweislast dafür,

dass der Arbeitnehmer den Fehl-

bestand zu vertreten hat. Das hat

das Landesarbeitsgericht Köln im

Fall einer Verkaufskraft an einem

Imbissstand entschieden. Der Ar-

beitgeber forderte die Tagesein-

nahme von 624,13 Euro, die sich

nicht wie vorgesehen im Tresor be-

fand. In seiner Begründung weist

das Gericht darauf hin, dass der

Arbeitnehmer bei einer Verletzung

einer Pflicht aus dem Arbeitsver-

hältnis nur dann hafte, wenn er die

Pflichtverletzung zu vertreten habe.

Daraus folge, dass der Arbeitge-

ber im Schadenersatzprozess die

Darlegungs- und Beweislast hin-

sichtlich der Pflichtverletzung sowie

des Vertretenmüssens trage. Das

Risiko einer Schlechtleistung liege

grundsätzlich beim Arbeitgeber. Der

Arbeitnehmer schulde die Leistung

eines Dienstes, nicht einen Leis-

tungserfolg. Vorliegend habe der

Arbeitgeber nicht dargelegt und

bewiesen, dass der Arbeitnehmer

das Geld an sich genommen habe.

(Urteil des Landesarbeitsgerichts

Köln vom 29. September 2015)

IHK WirtschaftsForum 03.16 59

Recht und Steuern

Page 60: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

VERGABERECHT

DIGITALISIERUNG NIMMT ZU Bundestag und Bundesrat haben kürzlich das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Damit

ist die erste Stufe der Umsetzung der novellierten EU-Richtlinien geschafft. Die zweite Stufe – die Verordnungen –

befindet sich seit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 20. Januar im Verabschiedungsverfahren.

Ziel des Gesetzes zur Moderni-

sierung des Vergaberechts ist

es, die Arbeit der Vergabestellen

zu erleichtern und den Aufwand

der Unternehmen bei der Bewer-

bung um öff entliche Aufträge

zu verringern. Bei dem EU-Ver-

gabepaket handelt es sich um

die Änderung der Richtlinie über

die öff entliche Auftragsvergabe,

die Sektorenvergabe und eine

neue zur Konzessionsvergabe.

Diese Regelungen müssen bis

zum 18. April in deutsches Recht

umgesetzt sein. Sie sollen die

Verfahren vereinfachen und den

Zugang für kleine und mittlere

Unternehmen zu öff entlichen

Aufträgen erleichtern.

Die Umsetzung in deutsches

Recht hat im Bereich der EU-

weit ausschreibungspfl ichtigen

Vergaben (Bau ab 5,225 Millionen

Euro, Liefer- und Dienstleistungen

ab 209 000 Euro) zu einer neuen

Struktur geführt: Das Gesetz ge-

gen Wettbewerbsbeschränkungen

enthält umfassendere Regelungen

zum Vergaberecht (vierter Teil)

und auch die Vergabeverordnung

wurde um die bisherigen Vor-

schriften der VOL/A, 2. Abschnitt,

ergänzt. Die Vergabe- und Ver-

tragsordnung für freiberufl iche

Leistungen wurde vollständig auf-

gehoben. Der Baubereich bleibt

bei seiner Struktur im Rahmen der

Vergabe- und Vertragsordnung.

Die Erleichterung der Verfah-

ren spiegelt sich auch im deut-

schen Recht wider: Das off ene

und das nichtoff ene Verfahren

mit vorgeschaltetem Teilnahme-

wettbewerb sind grundsätzlich

gleichgestellt. Zudem steht den

öff entlichen Auftraggebern mit

der Innovationspartnerschaft ein

neues Verfahren zur Entwicklung

bisher nicht bekannter, innovati-

ver Lösungen zur Verfügung.

Wichtig für alle Beteiligten –

die Vergabestellen und die Unter-

nehmen, die sich an öff entlichen

Aufträgen beteiligen wollen – ist

die zunehmende Digitalisierung

der Vergabeverfahren. Die soge-

nannte E-Vergabe wird zeitlich

gesehen in drei Stufen eingeführt.

Anfang 2018 werden alle Verfah-

ren von allen Vergabestellen nur

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts soll insbesondere auch der Auf-

wand von Unternehmen bei der Bewerbung um öff entliche Aufträge verringert werden.

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IHK WirtschaftsForum 03.1660

Page 61: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

noch elektronisch durchgeführt

werden dürfen. Zu beobachten ist,

dass sich hieraus gewisse Zentra-

lisierungen ergeben. So schließen

sich bereits Kommunen zusam-

men, um diese Herausforderungen

zu meistern. Alternativ werden

Beschaffungen als Aufgabe auf

die nächsthöhere Kommunalebe-

ne verlagert.

Problematisch bei der Umset-

zung der Vergaberichtlinien sind

die umfassenden Möglichkeiten

der Kommunen, unter sich Auf-

träge zu erteilen. Die sogenannte

interkommunale Zusammenarbeit

funktioniert nicht nur horizontal

unter Gemeinden beziehungs-

weise Kreisen, sondern auch ver-

tikal, das heißt zwischen Müttern

und Töchtern beziehungsweise

Töchtern und Müttern. Sie alle

können sich gegenseitig beauf-

tragen, Leistungen für eine andere

kommunale Stelle durchzuführen.

Damit werden große Bereiche

aus dem Markt für Unternehmen

genommen. Es bleibt abzuwar-

ten, ob die Rechtsprechung hier

Beschränkungen vorsehen wird.

Die EU-Kommission hatte

als weiteres Ziel bei der Novel-

lierung des Vergabepakets auch

die Beachtung sozialer und Um-

weltaspekte verstärken wollen.

Der deutsche Gesetzgeber hat

hier strikt auf die Auftragsbezo-

genheit geachtet und teilweise

auch die Kontrollmöglichkeiten

der Einhaltung dieser Aspekte als

zusätzliches Kriterium ins Gesetz

aufgenommen. Damit sollen auch

die teilweise umfassenden Rege-

lungen in Landesvergabegeset-

zen beschränkt werden. Denn sie

führen dazu, dass Unternehmen

sich nicht mehr an öffentlichen

Aufträgen beteiligen, weil der bü-

rokratische Aufwand zum Nach-

weis der Einhaltung sozialer und

Umweltaspekte erheblich ist.

Beim Zuschlag wird das wirt-

schaftlichste Angebot noch ein-

mal stärker betont, insbesondere

sind zukünftig auch Lebenszyk-

luskosten zu beachten. Damit ist

die Hoffnung verbunden, dass

der Preis als allein entscheiden-

des Kriterium für den Zuschlag

weniger Bedeutung haben wird.

Neu geregelt wurden Mög-

lichkeiten für die öffentlichen

Auftraggeber, den mit einem Un-

ternehmen geschlossenen Vertrag

nachträglich zu kündigen. Dies

gilt insbesondere bei Schlecht-

leistung oder bei Nichteinhal-

tung geforderter und zugesagter

Anforderungen.

Für die Unternehmen und

ihre Entlastung von bürokrati-

schem Aufwand ist das Präqua-

lifizierungsverfahren weiterhin

möglich. Die EU-Kommission hat

das Muster einer einheitlichen

europäischen Eigenerklärung vor-

gelegt. Sie ist die Basis für die

öffentlichen Auftraggeber, um

zu dokumentieren, welche Nach-

weise sie konkret pro Auftrag von

dem potenziellen Bieter erwarten.

Die Vergabeverordnung sieht

in ihrem Entwurf vor, dass die

Industrie- und Handelskammern

ein amtliches Verzeichnis über

Unternehmen aus dem Liefer- und

Dienstleistungsbereich führen, die

ein Prüfungsverfahren bezüglich

ihrer Nachweise durchlaufen ha-

ben. Die Eintragung in dem Ver-

zeichnis hat die Konsequenz, dass

die Eignung der Unternehmen

vermutet wird. Diese Vermutung

darf nur in besonderen Ausnah-

mefällen von der Vergabestelle in

Zweifel gezogen werden. Geplant

ist ferner ein Gesetz zu einem

bundesweiten Vergabeausschluss-

register.

AUTORINANNETTE KARSTEDT- MEIERRIEKSReferatsleiterin, Wirtschaftsverwal-tungs-, Vergabe-recht, DIHK, [email protected]

Rechts- und Steuertipps

Mindesturlaubsanspruch erfüllen

Der Arbeitgeber ist gegenüber

dem Arbeitnehmer verpflichtet,

den Mindesturlaubsanspruch zu

erfüllen. Das gilt auch dann, wenn

der Arbeitnehmer keinen Urlaubs-

antrag stellt. Das hat das Landes-

arbeitsgericht Berlin-Branden-

burg im Fall eines Sachbearbeiters

entschieden, der nach Beendigung

seines Arbeitsverhältnisses Scha-

denersatz für nicht gewährten

Resturlaub geltend machte. In

seiner Begründung weist das Ge-

richt darauf hin, dass die Verant-

wortung für die Inanspruchnahme

des Mindesturlaubs den Arbeit-

geber treffe, nicht den Arbeit-

nehmer. Erfülle der Arbeitgeber

diese Verpflichtung nicht, gehe

der Anspruch nach Beendigung

des Arbeitsverhältnisses in einen

Anspruch auf Schadenersatz über.

Der gesetzliche Mindesturlaub

gehöre nach deutschem und

nach Unionsrecht zum Gesund-

heitsschutz der Beschäftigten.

Arbeitgeber hätten aufgrund

ihrer Organisationsmacht ihre

Abläufe so zu organisieren, dass

arbeitsschutzrechtliche Vorgaben

eingehalten würden. Sofern Ar-

beitnehmer auch auf Nachfrage

keine Urlaubswünsche angeben,

habe der Arbeitgeber den Urlaub

einseitig festzulegen. Das gelte

allerdings nur für den gesetzlichen

Mindesturlaub, nicht jedoch für

darüber hinausgehenden Jahres-

urlaub, der vorliegend mit Ablauf

des Jahres untergegangen sei.

(Urteil des Landesarbeitsgerichts

Berlin-Brandenburg vom 7. Mai

2015)

Markenzusatz Germany be-deutet auch „made in Germany“

Ein Firmenlogo mit dem Zusatz

„Germany“ auf Produkten, die

nicht aus Deutschland kommen,

ist irreführend. Selbst die Eintra-

gung der Gemeinschaftsmarke

mit diesem Zusatz ist kein Grund

für eine andere Beurteilung, es

sei denn, der Produktionsort im

Drittland würde ausdrücklich

deutlich genannt. Die Angabe

muss daher den Kriterien für

„made in Germany“ genügen.

Der Sachverhalt betraf einen

Werkzeughersteller, der seine in

Deutschland hergestellten Pro-

dukte regelmäßig mit „made in

Germany“ kennzeichnete, wäh-

rend im Ausland hergestellte

Ware nur die Gemeinschafts-

marke, die den Zusatz „Germany“

enthält, führt. Das Gericht sah

darin eine irreführende geogra-

fische Herkunftsangabe, da der

Verkehr diese Praxis kaum kennen

kann. (Urteil des Oberlandesge-

richts Frankfurt vom 15. Oktober

2015; das Gericht folgt damit der

bekannten Rechtsprechung des

Bundesgerichtshofs; zuletzt BGH,

Urteil vom 27. November 2014)

Festlegung der Arbeits-zeiten durch Arbeitgeber

Im Rahmen des Direktionsrechts

kann der Arbeitgeber die Ar-

beitszeiten seiner Arbeitnehmer

verändern. Das hat das Landesar-

beitsgericht Hamm im Fall eines

Kommissionierers entschieden,

dessen Arbeitgeber die langjäh-

rig geltende Arbeitszeit von 6.00

bis 14.32 Uhr im Rahmen eines

Schichtmodells auf 11.00 bis

19.32 Uhr änderte. Der Arbeit-

nehmer verlangte weiterhin eine

Beschäftigung zu den gewohn-

ten Zeiten. In seiner Begründung

weist das Gericht darauf hin,

dass der Arbeitgeber berechtigt

sei, die Zeit der Arbeitsleistung

nach billigem Ermessen näher

zu bestimmen, soweit sie nicht

durch Arbeitsvertrag, Betriebs-

vereinbarung, Tarifvertrag oder

gesetzliche Vorschriften festge-

legt sei. Eine Konkretisierung auf

einen einseitig nicht mehr verän-

derlichen Vertragsinhalt ergebe

sich nicht allein dadurch, dass

der Arbeitnehmer längere Zeit in

derselben Zeitspanne eingesetzt

worden sei. Dafür müssten be-

sondere Umstände hinzutreten,

für die vorliegend keine konkreten

Anhaltspunkte bestünden. Das

Mitbestimmungsrecht des Be-

triebsrats bezüglich der Schicht-

arbeit sei beachtet worden. Die

Weisung des Arbeitgebers ent-

spreche auch billigem Ermessen

und sei daher wirksam.

(Urteil des Landesarbeitsgerichts

Hamm vom 9. Juli 2015)

IHK WirtschaftsForum 03.16 61

Recht und Steuern

Page 62: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

MARKEN- UND PRODUKTPIRATERIE

FAST ALLE BRANCHEN BETROFFENUnternehmen sollten nicht tatenlos abwarten, bis ihre Produkte das Interesse von Marken- oder Produktpiraten

wecken. Schon im Vorfeld können sie den Schutzwall erhöhen und Abwehrmaßnahmen treffen.

In der deutschen Wirtschaft lie-

gen die wertbildenden Faktoren

eines Unternehmens oftmals in

dem besonderen Know-how für

qualitativ hochwertige Produk-

te. Abgesichert werden viele

dieser Entwicklungsergebnisse

durch gewerbliche Schutzrech-

te. Sie verleihen deren Eigen-

tümern das zeitlich begrenzte

ausschließliche Recht zur Ver-

wertung der eigenen Entwick-

lungen, um so das Risiko und

Aufwendungen für Forschung,

Entwicklung und Vermarktung

aufzufangen.

Schutzrechtsintensive Wirt-

schaftszweige repräsentieren

90 Prozent des Handelsvolu-

mens der EU mit der übrigen

Welt. Dies zeigt eine Studie des

Europäischen Patentamts und

des Harmonisierungsamts für

den Binnenmarkt. Auch werden

in diesen Wirtschaftszweigen

deutlich höhere Löhne und

Gehälter als in anderen Berei-

chen gezahlt, was wiederum

das Konsumpotenzial der dort

Beschäftigten erhöht.

Die hohe gesamtwirtschaft-

liche Bedeutung der schutz-

rechtsintensiven Wirtschafts-

zweige wird durch diese Fakten

sehr klar, woraus sich ergibt,

dass diese Unternehmensent-

wicklungen besonders geschützt

werden sollten. Leider versuchen

immer wieder zahlreiche Nach-

ahmer, das mühevoll erarbeitete

Wissen der Industrie unrecht-

mäßig für sich zu nutzen und

so eigene Aufwendungen für

Forschung, Entwicklung und

Vermarktung zu sparen. Im

Zweifelsfall wird billig produ-

ziert und nicht der eigene Name

für das Produkt verwendet. Ge-

rade wenn ein Unternehmen

seine Produkte global anbietet,

wird es auf vielen Märkten oder

im Internet mit Produkt- und

Markenpiraterie konfrontiert

LINK ZUM THEMA

Weitere Infos über den Akti-

onskreis gegen Produkt- und

Markenpiraterie online unter

www.markenpiraterie-apm.de.

Markenherstellern entstehen durch qualitätsärmere Imitationen nicht

nur potenzielle Umsatzeinbußen, sondern auch Imageschäden.

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IHK WirtschaftsForum 03.1662

Page 63: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

sowie der Verletzung der eige-

nen gewerblichen Schutzrechte

ausgesetzt.

Es gibt kaum eine Branche,

die nicht von Produkt- und Mar-

kenpiraterie betroffen ist. 2014

beschlagnahmte allein der deut-

sche Zoll in über 45 000 Fällen

rechtswidrige Nachahmungen

an der Grenze. Dies ist jedoch

nur die Spitze des Eisbergs. Die

Bandbreite der Fälschungen ist

groß. Die Erfahrungen reichen

von sklavischen Nachbauten

bis hin zu Produkten, die es als

Original in dieser Ausführung

gar nicht gibt. Produkte mit

Schreibfehlern auf der Verpa-

ckung sowie gefälschte Web-

seiten ergänzen den Katalog.

Auch bösgläubige Anmeldungen

der eigenen Marke durch Dritte

in anderen Ländern führen im-

mer wieder zu Problemen beim

Markteintritt.

Neben den potenziellen Um-

satzeinbußen ist es vor allem

der Imageschaden durch qua-

litätsarme Imitationen, der den

Markenherstellern entsteht. Ein

Kunde, der unwissentlich ein

Plagiat kauft, kann sich endgül-

tig von einer Marke abwenden,

da er annimmt, dass der Herstel-

ler sein Qualitätsversprechen

gebrochen hat.

Um sich gegen diese Be-

drohung zu wappnen, steht am

Anfang, wie so oft, die Analyse,

welches die Kronjuwelen des

eigenen Unternehmens sind und

wie diese durch den Einsatz

gewerblicher Schutzrechte gesi-

chert werden können. Ohne die

Schutzrechte ist ein rechtliches

Vorgehen gegen Nachahmungen

oftmals nicht oder nur schwer

möglich. Die meisten Unterneh-

men gehen mit Verletzungen

ihrer Schutzrechte reaktiv um,

das heißt, sie ergreifen recht-

liche Schritte, wenn Fälschun-

gen ihrer Produkte festgestellt

wurden. Diese Verfahren können

jedoch je nach Markt langwie-

rig und kostspielig sein, daher

ist es besser, den Schutzwall

gegen Produktpiraterie schon

im Vorfeld proaktiv zu erhöhen.

Je nach Produkt und Branche

gibt es eine ganze Anzahl von

Abwehrmaßnahmen:

Kosten und Aufwand der

Imitation erhöhen: Dazu ge-

hören beispielsweise kurze

Innovationszyklen, eine Pro-

duktgestaltung, die den Nach-

bau erschwert, oder auch der

mögliche Einsatz von Echtheits-

merkmalen. Ebenso empfiehlt

sich eine sorgfältige Auswahl

der Geschäftspartner und das

Behalten von Schlüsselkompe-

tenzen im eigenen Haus.

Vermarktung von Nachah-

mungen einschränken: In allen

relevanten Märkten sollten die

eigenen Rechte gesichert wer-

den. Geschäftspartner und der

eigene Vertrieb müssen für das

Problem sensibilisiert werden.

Denn diese sind es, die den je-

weiligen Markt unmittelbar und

direkt auf Fehlentwicklungen

hin beobachten können. Das

Internet hat sich immer mehr als

Angebots- und Vertriebskanal

auch für Fälschungen etabliert.

Auch hier ist eine regelmäßige

Überwachung sinnvoll.

Rechtliches Risiko für Nach-

ahmer erhöhen: Das rechtliche

Instrumentarium reicht von zi-

vilrechtlichen Unterlassungs-,

Auskunfts- und Schadensersatz-

ansprüchen über strafrechtliche

Maßnahmen bis hin zur Grenz-

beschlagnahme durch den Zoll.

Produktpiraten registrieren sehr

genau, welches Unternehmen

sich zur Wehr setzt und welches

nicht. Wird ihnen das Risiko zu

hoch, steigt die Wahrscheinlich-

keit, dass auf andere Produkte

ausgewichen wird.

Auch ein gemeinsames Vor-

gehen von mehreren Rechte-

inhabern bietet sich an. Denn

oftmals kopiert derselbe Pro-

duktpirat auch die Produkte

anderer Hersteller. Durch ein

gemeinsames Vorgehen werden

die eigenen Kosten der Rechts-

verfolgung reduziert und der

Druck auf den Fälscher steigt.

Austausch mit anderen

Betroffenen: Strategien gegen

Produktpiraterie, Empfehlungen

hinsichtlich eines vielverspre-

chenden Vorgehens auf Dritt-

märkten oder eines kompeten-

ten Anwalts – es ist hilfreich,

sich branchenübergreifend

auszutauschen, um einen ei-

genen passenden Maßnahmen-

katalog gegen Produktpiraterie

zusammenzustellen.

Der Aktionskreis gegen Pro-

dukt- und Markenpiraterie för-

dert den Erfahrungsaustausch:

Unternehmen sollten sich gegen

Produkt- und Markenpirate-

rie schützen. Denn wenn ein

Produkt erfolgreich ist, besteht

auch stets die Gefahr, dass es

kopiert wird. Der Aktionskreis

gegen Produkt- und Marken-

piraterie bietet hierfür eine

Plattform. Der Verein fördert

den Erfahrungsaustausch zwi-

schen betroffenen Unternehmen

und zwischen Unternehmen und

Behörden.

AUTORVOLKER BARTELSVorsitzender, Aktionskreis gegen Produkt- und Mar-kenpiraterie, [email protected]

IHK WirtschaftsForum 03.16 63

Recht und Steuern

Page 64: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

Änderung von SatzungsrechtÄnderung der Anlage zu § 1 Abs.1 der Gebührenordnung

Die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung am 9. De-

zember 2015 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

des Rechts der Industrie- und Handelskammern die folgenden Änderungen der

Gebührenordnung (Gebührentarif) der Industrie- und Handelskammer Frankfurt

am Main vom 14. April 2010, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversamm-

lung am 11. Dezember 2014, beschlossen:

Tarif-Nr. Gebührenpflichtige LeistungGebühr in Euro

15 Gebühren aus der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

15.1 Registrierung

15.1.1 Registrierung von Immobiliardarlehensvermittlern (§ 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO) 75,00 €

15.1.2 Registrierung von Angestellten der Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 8 Nr. 2 GewO) 20,00 €

15.1.3 Änderungen der Registerdaten (§ 11a GewO / § 34i Abs. 8 Nr. 3 GewO) 25,00 €

15.1.4 Registrierung von Vermittlern mit Erlaubnis aus einem EU- / EWR-Staat (§ 34i Abs. 4 GewO) 50,00 €

15.1.5 Schriftliche Auskunft (§ 11a Abs. 2 GewO) 15,00 €

15.2 Durchführung der Sachkundeprüfung

15.2.1 Vollständige Prüfung / schriftlich und praktisch (§ 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 250,00 €

15.2.2 Wiederholung der praktischen Prüfung 100,00 €

15.2.3 Erstellung und Durchführung der spezifischen Sachkundeprüfung 100,00 € bis

500,00 €

Rücktritt nach Zulassung (Stornogebühr)

15.2.4 Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung 30 v. H.

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138. Jahrgang 11.15

RECHTArbeitsunfähigkeit: Rezepte für den Arbeitgeber 56

INTERNATIONALKolumbien, eine Exportplattform für Lateinamerika 54

INNOVATIONMittelstand: Hes si-sche Initiative für Energieberatung 52

STANDORTPOLITIKKommunalwahl: Wirtschaftspolitische Positionen 36

HANDELSRICHTER

Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf gutachterli-

chen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Dr. Andrea Marlière ab

13. Januar 2016 für fünf Jahre zur Handelsrichterin bei dem Landgericht

Frankfurt am Main ernannt. Die Entscheidungen der Kammern für Handels-

sachen ergehen in aller Regel schnell und praxisnah, da sich der juristische

Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrun-

gen der Handelsrichter in wirtschaftlichen Streitigkeiten ergänzen.

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Die Änderung der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung tritt am Tag nach

ihrer Verkündung in Kraft.

Frankfurt am Main, 9. Dezember 2015

Industrie- und Handelskammer

Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle

Präsident Hauptgeschäftsführer

Die Änderungen wurden vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie,

Verkehr und Landesentwicklung am 16. Februar 2016 (Az: III 4-1 – 041-d-06-

0006#011) genehmigt.

Die vorstehenden Änderungen werden hiermit ausgefertigt und öffentlich

bekannt gemacht.

Frankfurt am Main, 24. Februar 2016

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle

Präsident Hauptgeschäftsführer

64

Amtliches | IHK intern

IHK WirtschaftsForum 03.16

Page 65: AUS- UND WEITERBILDUNG - IHK · 2016. 2. 22.  · AUS- UND WEITERBILDUNG Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf Seit einiger Zeit kursieren im Internet Angebote für selbst-gebastelte

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Emil VogtEmil Vogt, Geschäftsfüh-

rer, Creditreform Frank-

furt, vollendete am 15. Fe-

bruar sein 75. Lebensjahr.

Nach dem Abitur studierte

er Jura und BWL in Frank-

furt und Bordeaux, trat

in das Frankfurter Familienunter-

nehmen ein und ist hier seit 1970

auch Komplementär. Neben dem

unternehmerischen Erfolg hat sich

Vogt durch sein ehrenamtliches

Engagement einen Namen gemacht.

Für überbetriebliche Aufgaben der

Wirtschaft bringt er sich bei der

IHK Frankfurt seit 2000

als Mitglied im Außen-

wirtschaftsausschuss und

seit 2004 im Ausschuss

Finanzdienstleistungen

ein. Auch war er etliche

Jahre als Handelsrichter

beim Landgericht Frankfurt tätig.

Zudem ist er mit seinem Tochter-

unternehmen Creditreform-Polska

Gründungsmitglied der Deutsch-

Polnischen IHK in Warschau. Lange

Jahre hat er sich darüber hinaus eh-

renamtlich als Präsident von Credit-

reform-International engagiert.

Marion Freddy KrämerAm 22. Februar feierte

Marion Freddy Krämer ih-

ren 50. Geburtstag. Nach

der Ausbildung zur Ho-

telfachfrau sammelte sie

Erfahrungen in der deut-

schen und internationalen

5-Sterne-Hotellerie. 1993 entschied

sie sich für den Weg in die Bereiche

Personal und Training und war als

Training Manager und Area Training

Manager unter anderem in Häusern

der Kette Intercontinental Hotels &

Resorts im Middle East and Africa,

Asia und in Deutschland tätig. Seit

2004 begleitete sie im Be-

reich Human Resources

mehrere Pre-Opening- und

Opening-Phasen verschie-

dener Hotels. Seit 2011

ist sie im Steigenberger

Frankfurter Hof, Frankfurt,

als Director of Human Resources

tätig. Sie engagiert sich ehrenamt-

lich unter anderem als Richterin am

Arbeitsgericht Frankfurt, ist bei der

IHK Frankfurt Prüferin für den Aus-

bildungsabschluss Hotelfachmann /

-frau und seit August 2014 Mitglied

im Berufsbildungsausschuss.

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IHK-Ehrenamt

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Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

IHK WirtschaftsForumUnternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain

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HerausgeberIndustrie- und Handelskammer

Frankfurt am Main

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60313 Frankfurt am Main

Telefon 0 69 / 21 97- 0

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Verantwortlich für den InhaltReinhard Fröhlich, Geschäftsführer,

Unternehmens kommunikation,

IHK Frankfurt

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Geschäftsführung Ralf Zarbock

AnzeigenleitungRalf Zarbock

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pflicht als Mitglied der IHK. Das IHK

Wirt schaftsForum ist für Mitgliedsun-

ternehmen der IHK Frankfurt am Main

kosten los. Nicht mitglieder können das

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Main abonnieren. Das Jahresabo kostet

für Nicht mitglieder 30 Euro, das Einzel-

exemplar 2,50 Euro. Das IHK Wirtschafts-

Forum erscheint am Anfang jeden Monats,

Doppel ausgaben im Juli/August und Dezem-

ber/Januar.

Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. April 2016.

VORSCHAU APRIL

SPECIAL MITTEL- UND OSTEUROPABeschaffungsmarkt Osteuropa – Litauen: Ein Jahr mit dem Euro – Fachkräfte: Slowakei

setzt auf duale Ausbildung – Ukraine: Hoffnung auf Stabilität und Wachstum – Software

aus Weißrussland und der Ukraine – Polen führt neue Steuer ein

STANDORTPOLITIKIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt – Programm zum Abbau von

Langzeitarbeitslosigkeit

INTERNATIONALIndien auf dem Weg zur wirtschaftlichen Großmacht – Chancen und Herausforderungen

in Mexiko

RECHT UND STEUERNWettbewerbsverbot bei Handelsvertretern – Werbung bei der Fußball-Europameisterschaft:

Rechtliche Fallstricke beachten

SPECIAL – STANDORTPOLITIK  – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE  –

AUS- UND WEITERBILDUNG  – INNOVATION UND UMWELT  – INTERNATIONAL  –

RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN

MITTEL- UND OSTEUROPAFACH KRÄFTE: SLOWAKEI SETZT AUF DUALE AUS-BILDUNG – ULITAUEN: EIN JAHR MIT DEM EURO –

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139. Jahrgang 04.16

IHK-EhrenurkundenIm IHK Service-Center haben Unternehmen aus dem IHK-Bezirk

die Möglichkeit, für runde oder individuelle Dienstjubiläen ab

dem fünften Jubiläumsjahr Ehrenurkunden für ihre Mitarbeiter

zu bestellen. Auf Wunsch wird das Jubiläum (ab 25 Jahren

Betriebszugehörigkeit) auch im IHK WirtschaftsForum veröf-

fentlicht. Die Urkunden sind im DIN-A3-Format gedruckt und

können auch gerahmt geliefert werden. Der Preis pro Urkunde

beträgt 40 Euro. Weitere Infos und Onlinebestellung unter

www.frankfurt-main.ihk.de/jubilaeumsurkunden, Telefon

0 69 / 21 97-12 80. Die Urkunden sollten mindestens drei Wochen

vor dem Jubiläumsdatum bestellt werden.

IHK WirtschaftsForum 03.16 67

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höchste Anforderungen in puncto Leistung,Komfort und Produktivität

DOPPELSIEGEine internationale Fachjury hat entschieden.

Daily: ,,Van of the Year 2015“.EUROCARGO: ‚‚Truck of the Year 2016“.

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IVECO Süd-West Nutzfahrzeuge GmbHXaver – Fendt – Straße 1 · 60437 FrankfurtTel.: + 49 69 794097 - 0E-Mail: [email protected]