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März 13 Ausgabe 7
NEWS * NEWS * NEWS
Dein Recht – Dein Geld
März 13 Ausgabe 7
http://www.auf-‐berufsrettung-‐wien.com Seite 2 von 9
Schemawirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter für alle Wiener
Gemeindebediensteten um 35 Euro im Monat !
Ohne wenn und aber musste es eine Gehaltserhöhung 2013 geben, da sonst das gewerkschaftliche Wahlergebnis auf Landesebene abrutscht. Viele Mandate bzw. Funktionen in der Teilgewerkschaft GdG – KMSfB (Maria Theresien Straße) sind aufgrund von Wahlarithmetik für die Dauer einer Legislaturperiode vergeben. Eine Wahlschlappe in dieser Teilgewerkschaft würde einen Austausch der Kräfte bedeuten. Darum hat sich unser Chefverhandler, Herr Ing. Christian Meidlinger bemüht, für sich und seine Getreuen dagegen zu steuern. In Absprache mit der Wiener Landespolitik konnte ein Erfolg einer schemawirksamen Erhöhung der Löhne und Gehälter um 35 Euro im Monat, zahlbar ab dem 01.07.2013 erzielt werden. Die Laufzeit dieser Lohn.- bzw. Gehaltserhöhung endet mit Februar 2014, wo hoffentlich bereits ein neu verhandeltes Ergebnis vorliegt. Vorgesehen war diese Gehaltserhöhung 2013 nicht, aber durch den Druck aller oppositionellen Kräfte, ist es ein Erfolg, der dieser Gruppe von Individualisten zugeschrieben werden muss. Weil es nicht sein darf, dass die FPÖ im Wiener Landtag einen Antrag auf Gehaltsanpassung der im Dienst stehenden Beamten und Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien für das Jahr 2013 durchbringt, wurde dieser von der SPÖ und den Grünen abgelehnt. Jetzt musste schnell eine Lösung her, da der vorherrschenden Gruppe 2014 bei den Personalvertretungs.- und Gewerkschaftswahlen sowie 2015 auf Landesebene mit Sicherheit ein Wahldebakel gedroht hätte. Der Wähler hat bereits erkannt, wer seine Interessen unterstützt und wird dieses Votum an den kommenden Wahltagen 2014 und 2015 bekannt geben.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen - Freiheitliche Arbeitnehmer
www.fa-wienerlinien.at
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B e s c h l u s s a n t r a g der FPÖ-Gemeinderäte Angela Schütz, Ing. Bernhard Rösch, Mag. Günter Kasal, Mag. Wolfgang Jung und Univ. Prof Dr. Peter Frigo, betreffend „Zulage für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen“, eingebracht im Gemeinderat zu Post ? am 01. März 2013. Im Jahr 2010 hat die damals zuständige amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal auf einen Antrag der Gemeinderäte Mag. Ebinger und Lasar in Ihrer Anfragebeantwortung ein eigenes Gehaltsschema für Sanitäterinnen und Sanitäter der Wiener Berufsrettung, welches auch die Führungskräfte, Ärzte und Ärztinnen der MA 70 inkludieren sollte, noch für das Jahr 2010 in Aussicht gestellt. Als vorübergehende Sofortmaßnahme, bis zum Wirksamwerden des neuen Gehaltsschemas, wurde als besoldungsrechtliche Verbesserung für die Bediensteten der MA 70, insbesondere für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, im Nebengebührenkatalog der Stadt Wien eine Zulage für diese in Höhe von € 350,- pro Monat geschaffen. Fakt ist, dass es bis dato kein neues Gehaltsschema für diese Berufsgruppe gibt. Weiters konnte festgestellt werden, dass diese Zulage genau 265 Personen erhalten, nämlich diejenigen, die auch auf einem Planposten dieser Funktion sitzen. Die weiteren rund 90 ausgebildeten Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen, die diese Tätigkeiten zwar auf Grund ihrer Ausbildung und dem Gesetz nach verpflichtend ausüben wird diese Zulage mangels Planposten aber verweigert. Die neue Ausrückeordnung 2013 sieht, mangels vorhandener Notärzte, vor, dass die bis dato gemeinsam von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug durchgeführten höherwertigeren Einsätzen mit dem Einsatzcodes "Delta" zum Großteil nur mehr vom Rettungswagen alleine durchgeführt werden. Das bedingt mehr Aufgaben und Verantwortung für alle Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. In der EU gibt es vergleichende arbeitsrechtliche Gerichtsurteile auf Zahlung der entsprechenden Verwendung. Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgenden
B e s c h l u s s a n t r a g : Der Wiener Bürgermeister und die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe „Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal“ werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass alle Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen, die die entsprechenden Ausbildungen haben und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, egal,
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welchen Planposten sie inne haben, die Notfallsanitäterzulage in Höhe von € 350,- erhalten. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
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Gehaltsschema 2010 – 2011 – 2012 – 2013? – 2XXX?
Wie schon in unzähligen Erscheinungen der AUF – Personalvertretung proklamiert, warten wir gespannt auf das so wohlgepriesene Gehaltsschema „de novo“! Am 01.03.2013 reichte die AUF – Personalvertretung im Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten Angela Schütz, Ing. Bernhard Rösch, Mag. Günter Kasel, Mag. Wolfgang Jung, und Dr. Peter Frigo einen Beschlussantrag in den Gemeinderat ein, dass alle Notfallsanitäter ab sofort ihre ausgeübte Tätigkeit bezahlt bekommen. Nun wird überraschend von Kollegen Angster Gerhard ein vorgefertigtes Schreiben an ALLE Notfallsanitäter gesendet, mit dem man von 2010 an, die Zulagen zurückfordern kann. Dieses Schreiben an die MA 2 ist prinzipiell gut zu heißen, jedoch scheint es so, dass erst durch das Einreichen der AUF hier endlich einmal Bewegung in die Sache kommt. Traurig aber wahr! Nun wollen wir eine einfache Rechnung aufstellen, wie viel Geld uns durch diese verspätete Unterstützung der FSG, einem Notfallsanitäter seit 2010 vorenthalten wird. Hierzu bitten wir Euch die nächste Seite näher in Betracht zu ziehen, dies ist natürlich nur Brutto gerechnet, ohne Abzüge durch Steuer usw. Aber auch eine gute Information…
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Einzahlungen gesamt: 12.600,00 Euro
Zinsen gesamt: 244,54 Euro
Steuerabzüge gesamt: 0,00 Euro
Guthabenentwicklung (Jahressummen)
Jahr Guthaben zuJahresbeginn Einzahlungen Zins-
gutschriften Steuerabzug neues Guthabenam Jahresende
1 0,00 4.200,00 28,44 0,00 4.228,44
2 4.228,44 4.200,00 81,29 0,00 8.509,73
3 8.509,73 4.200,00 134,81 0,00 12.844,54
Gesamt-summen 0,00 12.600,00 244,54 0,00 12.844,54
Dokument online erstellt am 19.03.2013 um 08:51 Uhr.Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Copyright © 2013 Zinsen-berechnen.de
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Man kann nur spekulieren, ist dies eine Hinhaltetaktik der FSG bzw. GdG, weil unser Lohnschema heuer doch nicht kommt? Die beschworenen 9 Monate laufen ja bald aus… Kam nur durch unseren Antrag hier endlich mal Bewegung in die Sache Dein Geld – Dein Recht? Haben die Kollegen die Ihr Recht auf diese Zulage auf dem juristischen Wege einklagen, zusätzlich Druck auf diese Sache ausgeübt? Das Mosaik setzt sich langsam zusammen und ergibt ein Gesamtbild, die Tatenlosigkeit der letzten 3 Jahre unserer FSG Kollegen wurde nur unterbrochen, weil diese jetzt in Zugzwang gekommen sind. Dabei sitzt doch vielleicht die FSG an der Quelle der Informationen und wusste diese bis heute nicht zu nutzen? Zum Schluss unseres Informationsblatts wirft sich nun die Frage auf, wird sich die Gemeinde diese große Nachzahlung überhaupt leisten können? Wir hoffen Euch ein wenig Aufklärung näher gebracht zu haben und wollten Euch diese Informationen nicht enthalten! Euer AUF-‐Team!
Gerichtsurteil Deutschland (EU) -‐ Gleichheitsgrundsatz Anbei lassen wir Euch ein Gerichtsurteil aus Deutschland, wo ein Rettungsassistent als RS eingesetzt wurde, zukommen. Dieser RA hat in letzter Instanz sein Recht zugesprochen bekommen, die Tätigkeit in welcher er Ausgebildet ist, auch gezahlt zu bekommen. Dies wäre 1:1 auch auf unser System umzulegen. Hier werden wir uns mit dem EU – Recht weiter auseinander setzen und Euch auf dem laufenden halten. Euer AUF – Team!
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