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J usKnacker April / Mai΄11 7. Ausgabe EUS Erfahrungsbreichte zum interdiszip- linären Masterstudium auf Seite 16. ÖH-Wahl Lest auf Seite 10 nach, wie Ihr Eure Stimme richtig abgebt. Interview Dr. Mattiangeli berichtet über seine Arbeit an der Universität. Seite 5 „ÖH-Wahl: 24. – 26. Mai 2011 – Gebt der StV Juridicum Eure Stimme!“ In den letzten Wochen ging der ÖH- Wahlkampf in die heiße Phase: Überall sind Plakate der Kandidaten zu sehen, viele stellen sich auch dem direkten Gespräch mit den Wahlberechtigten im Innenhof der Juridischen Fakultät. Bei vielen Studierenden herrscht aber auch Verunsicherung: Wie wähle ich? Wie viele Stimmen kann ich ab- geben? Wo gehe ich wählen, wenn ich an mehreren Fakultäten studiere? Und wozu ist die Wahl überhaupt gut?! Die StV Juridicum möchte alle Stu- dierende aufrufen, sich sowohl an der Wahl der Vertreter der Studierenden- vertretung, als auch bei der Wahl der universtiätsweiten Interessenvertreter zu beteiligen! Nur durch eine mög- lichst hohe Wahlbeteiligung kann die studentische Mitbestimmung gewähr- leistet werden. Und so geht´s: Während Ihr bei der UV-Wahl Fraktionen wählen könnt, werden bei der StV-Wahl die Manda- tare direkt gewählt, die dann auch fraktionslos in der Studienrichtungs- vertretung arbeiten werden. Sehr viele von Euch nehmen den Service der StV Juridicum regelmäßig in Anspruch. Seien es Prüfungsfragen, StV-Text- marker oder unser Druckservice, all diese Leistungen können wir Euch nur anbieten, da wir genügend gewählte Mandatare haben, um überhaupt eine Studienrichtungsvertretung zu bilden. Und dafür brauchen wir Eure Stimme. Darum bitten wir jeden, von 24. bis 26. Mai 2011 zu den Wahlurnen zu gehen und abzustimmen (Vorsicht: Ihr könnt mehr als einen Mandatar wählen!). Als kleines Wahl-Zuckerl könnt Ihr euch dann auch nach der Wahl in der StV Juridicum während den Öffnungszei- ten eine kleine Wahl-Jause holen! Die nähere Beschreibung der Wahl- Kandidaten für die Studiengangswahl findet Ihr auf unseren StV-Pinnwän- den an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, und im Heft gibt es einen ausführlichen Wahl-Guide! Eure StV Juridicum

JusKnacker - Ausgabe 7

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Fakultätszeitung der Studienvertretung Juridicum an der Universität Salzburg

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Page 1: JusKnacker - Ausgabe 7

JusKnacker April / Mai΄11

7. Ausgabe

EUS

Erfahrungsbreichte zum interdiszip-linären Masterstudium auf Seite 16.

ÖH-Wahl

Lest auf Seite 10 nach, wie Ihr Eure Stimme richtig abgebt.

Interview

Dr. Mattiangeli berichtet über seine Arbeit an der Universität. Seite 5

„ÖH-Wahl: 24. – 26. Mai 2011 – Gebt der StV Juridicum Eure Stimme!“

In den letzten Wochen ging der ÖH-Wahlkampf in die heiße Phase: Überall sind Plakate der Kandidaten zu sehen, viele stellen sich auch dem direkten Gespräch mit den Wahlberechtigten im Innenhof der Juridischen Fakultät.

Bei vielen Studierenden herrscht aber auch Verunsicherung: Wie wähle ich? Wie viele Stimmen kann ich ab-geben? Wo gehe ich wählen, wenn ich an mehreren Fakultäten studiere? Und wozu ist die Wahl überhaupt gut?!

Die StV Juridicum möchte alle Stu-dierende aufrufen, sich sowohl an der Wahl der Vertreter der Studierenden-vertretung, als auch bei der Wahl der universtiätsweiten Interessenvertreter zu beteiligen! Nur durch eine mög-lichst hohe Wahlbeteiligung kann die studentische Mitbestimmung gewähr-leistet werden.

Und so geht´s: Während Ihr bei der UV-Wahl Fraktionen wählen könnt, werden bei der StV-Wahl die Manda-tare direkt gewählt, die dann auch fraktionslos in der Studienrichtungs-vertretung arbeiten werden. Sehr viele

von Euch nehmen den Service der StV Juridicum regelmäßig in Anspruch. Seien es Prüfungsfragen, StV-Text-marker oder unser Druckservice, all diese Leistungen können wir Euch nur anbieten, da wir genügend gewählte Mandatare haben, um überhaupt eine Studienrichtungsvertretung zu bilden. Und dafür brauchen wir Eure Stimme. Darum bitten wir jeden, von 24. bis 26. Mai 2011 zu den Wahlurnen zu gehen und abzustimmen (Vorsicht: Ihr könnt mehr als einen Mandatar wählen!). Als

kleines Wahl-Zuckerl könnt Ihr euch dann auch nach der Wahl in der StV Juridicum während den Öffnungszei-ten eine kleine Wahl-Jause holen!

Die nähere Beschreibung der Wahl-

Kandidaten für die Studiengangswahl findet Ihr auf unseren StV-Pinnwän-den an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, und im Heft gibt es einen ausführlichen Wahl-Guide!

Eure StV Juridicum

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JusKnacker

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Impressum

Österreichische HochschülerInnenschaft an der Universität Salzburg

Studierendenvertretung Juridicum

Churfürststraße 1 | 5020 Salzburg | Tel.: 0662/8044-6014 oder -6015 | E-Mail: [email protected]

Zeitung der Studierendenvertretung Juridicum (Salzburg)

Redaktion: Marlene Blum, Tobias Eberharter, Stephanie Herrwerth, Magdalena Klima, Manfred Krippel, Daniele Mattiangeli, Jochen Nestler, Tobias Neugebauer, Kurt Schmoller, Michaela Schnöll, Selma Smajlovic

Layout: Tobias Neugebauer | Fotos (sofern nicht angegeben): StV

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EditorialLiebe Studentinnen und Studen-ten,sehr geehrte Lehrenden,liebe Leser!

Wir hoffen, das SS 2011 hat für alle gut begonnen und die Osterfe-rien waren erholsam! Die nächste Hälfte des Semesters wartet(e) mit zwei wichtigen Terminen auf. Das eine Ereignis, das die Studieren-den aller Fachrichtungen betrifft, ist die bundesweite ÖH-Wahl vom 24. bis 26. Mai 2011. Über alles Wissenswerte rund um die Wahl berichtet ÖH-Wirtschaftsreferent Jochen Nestler auf Seite 10. An dieser Stelle ein dringender Aufruf an alle Wahlberechtigten: Egal, wo ihr Euer Kreuzchen machen

wollt: Geht auf jeden Fall wählen! Je weniger den Weg zu den Urnen finden, desto weniger ernst wird der Ruf nach Mitbestimmung der Studierenden an den Universitäten genommen. Übrigens kandidieren auch wieder viele Mitglieder der StV Juridicum!Der zweite wichtige Termin betrifft hauptsächlich Mitglieder unserer Fakultät: Am 11. Mai 2011 fand zum ersten Mal die Karrieremesse „Treffpunkt Erfolg“ im Toskanatrakt statt, die die Stv Juridicum mitor-ganisiert hat. Eine Jobmesse wie jede andere? Oh nein! Es war eine Spartenmesse speziell für Studie-rende und AbsolventInnen aller Studienrichtungen unserer Fakul-tät. Einen Bericht über die Messe

und das Programm gibt es ab Seite 20.Im Moment kursieren viele Ge-rüchte an der Fakultät über das neue Curriculum, das zum WS 2011/2012 in Kraft treten wird. So-bald dieses beschlossen ist, wird die StV Juridicum darüber infor-mieren. Über das Jus-Studium in Italien und die Probleme mit dem Bologna-Prozess dort ist in einem sehr interessanten Bericht von Dr. Mattiangeli zu lesen (S. 6).Zuletzt noch ein Hinweis: Das be-rühmte Innenhoffest findet dieses Jahr am 31. Mai statt. Wir wün-schen gutes Wetter und viel Ver-gnügen!

Euer Jusknacker-Team

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JusKnacker

Mit der aktuellen Ausgabe des JusKnackers hat es einen Wechsel in unserem Team gegeben. Das Layout wird ab sofort von Tobias Neugebau-er gestaltet.

Ich darf mich kurz vorstellen: Ich heiße Tobias Neugebauer, komme aus Bad Goisern, wohne nun aber schon knapp 3 Jahre in Salzburg. Mittlerweile befinde ich mich im sechsten Semester des Bachelor-studiums Recht und Wirtschaft, bin also gerade dabei, meine Bache-lorarbeiten zu schreiben und die letzten Prüfungen abzulegen.

Warum gerade ich das Layout für den JusKnacker gestalte? Be-reits in meiner Schulzeit habe ich mich sehr viel mit der Erstellung von Plakaten, Foldern, Websites und dergleichen beschäftigt. Die-ses Engagement zeigte sich dann

auch bei der Auswahl des Wahlfa-ches Medientechnik, in welchem ich schließlich auch maturierte. Zudem konnte ich durch die Er-stellung der Maturazeitung weitere Erfahrungen in diesem Gebiet ge-winnen.

Aus dem festen Vorsatz, auch nach der Schulzeit weiterhin eifrig verschiedene Projekte in jenem

Bereich zu verwirklichen, wurde dann aber doch nichts. Man be-ginnt zu studieren, versucht sich in einer neuen Stadt einzuleben und neue Freunde zu finden, vergisst aber die früher geschmiedeten Plä-ne. So war es auch bei mir. Als ich dann aber erfuhr, dass für den Jus-Knacker ein Layouter gesucht wird, konnte ich dem Reiz nicht mehr wi-derstehen.

Das Team der StV hat mir das Vertrauen geschenkt, welches ich hoffentlich nicht enttäuschen wer-de. Dafür möchte ich mich hier recht herzlich bedanken, ebenso wie für die freundliche Aufnahme und Unterstützung. Im Namen des gesamten StV-Teams möchte ich hier auch Svjetlana Vulin, in deren Fußstapfen ich nun trete, für die tolle Arbeit danken.

Tobias Neugebauer

Neuer Layouter für den Jusknacker

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5Römisches Recht:

Interview mit Dr. Mattiangeli

Ende Oktober des vergangenen Jahres besuchten Jus-Studen-tInnen der Universität Ravenna erstmals ihre KollegInnen in Salzburg im Rahmen des neu organisierten Studentenaus-tausches. Das ist jedoch nicht der einzige Bezug zu Italien und italienischem Recht. Neben re-gelmäßigen Italien-Exkursionen mit dem Fachbereichsteil Römi-sches Recht unterrichtet mit Dr. Mattiangeli auch ein Italiener an unserer Fakultät.

JK: Seit September 2008 sind Sie als Projektassistent an der Universität Salzburg. Wie kam es dazu?

Dr. Mattiangeli: Ich habe 2006 das Doktorat bei Prof. Rainer ge-macht. Anschließend war ich an der Universität Innsbruck als wis-senschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter für italienisches Zivilrecht tätig. Im Herbst 2008 kam ich dann als Mitarbeiter von Prof. Rainer nach Salzburg zu-rück.

JK: Sie sind als Projektassis-tent tätig. Welche Projekte betreu-en Sie dabei?

Dr. Mattiangeli: Wir untersu-chen derzeit die Auswirkungen des ABGB auf die modernen Kodifikationen. Ich konzentriere mich dabei hauptsächlich auf die Umsetzung des ABGB zwischen 1817 und 1860 in Norditalien

das ja damals noch österreichi-sches Gebiet war und demzufol-ge auch österreichisches Recht galt. Unsere Arbeit steht kurz vor dem Abschluss und sollte auch demnächst veröffentlicht werden. Mit dieser Forschungstätigkeit verbunden sind natürlich die Teil-nahme an Konferenzen und das Abhalten von Vorträgen. Neben meiner Forschungstätigkeit halte ich natürlich auch Vorlesungen. In Salzburg halte ich die VO „Einfüh-rung ins italienische Privatrecht“; darüber hinaus auch Kurse als Gastvortragender in Innsbruck und Dublin.

JK: Sie sind in Italien zugelas-sener Rechtsanwalt. Üben Sie diesen Beruf neben Ihren univer-sitären Verpflichtungen auch teil-weise aus?

Dr. Mattiangeli: Ja ich habe seit 2008 die Rechtsanwaltszulas-sung in Italien. Da ich jedoch mit meiner Arbeit in Salzburg genug zu tun habe und meine Heimat-stadt Rom mehrere Autostunden entfernt ist, praktiziere ich derzeit nicht.

JK: Haben Sie vor, irgendwann in diesen Beruf zurückzukehren?

Dr. Mattiangeli: Derzeit habe ich keine Ambitionen darauf, mir gefällt meine Arbeit in Salzburg sehr.

JK: Sie haben bereits eine

Wohnung in Salzburg gekauft. Es scheint, dass Sie sich hier sehr wohl fühlen.

Dr. Mattiangeli: Ja, ich fühle mich hier sehr wohl! Ich habe sehr nette Freunde und Kollegen, wir verstehen uns alle sehr gut unter-einander. Dazu kommt, dass die Arbeitsbedingungen toll sind: Wir haben eine ausgezeichnete Bib-liothek, die Uni hat eine sehr lan-ge römisch-rechtliche Geschichte und Tradition und dadurch auch hervorragende Wissenschaftler. Speziell im Römischen Recht ist unsere Uni europaweit eine der führenden. Und natürlich lebt es sich in einer so tollen Stadt wie Salzburg noch einmal schöner und angenehmer.

JK: Welche beruflichen Ziele haben Sie für die Zukunft?

Dr. Mattiangeli: Mir gefällt mei-ne derzeitige Arbeit sehr gut und die Forschung gerade im Bereich des römischen Vertrags- und Staatsbürgerschaftsrecht finde ich sehr spannend. Das ist sicher ein Gebiet, mit dem ich mich noch länger beschäftigen möchte.

Herzlichen Dank für das Inter-view

Tobias Eberharter

Einen weiteren Text über Dr. Da-niele Mattiangeli findest Du auf den folgenden Seiten.

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JusKnacker

Auch in anderen Ländern kämpfen Studenten mit den Auswirkungen des sog. Bo-logna-Prozesses, der eine Vereinheitlichung der Stu-dienabschlüsse nach sich ziehen soll. Dr. Daniele Mat-tiangeli, Assistent an un-serer Fakultät, hat für uns die Auswirkungen und den Gang dieser Reform in sei-nem Heimatland Italien be-leuchtet:

Genau zum jetzigen Zeitpunkt wird oft über die Umsetzung des Bologna-Modells in den ver-schiedenen Universitäten Euro-pa diskutiert. In Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Modells auf Bakkalaureats- und Masterstudien wird gleichzeitig über neue Studienpläne in den Rechtswissenschaftlichen Fakul-täten nachgedacht. Erfahrung im Bereich der Umsetzung des Bo-logna-Modells und der Neuge-staltung der Studienpläne wurde in Italien bereits in den vergan-genen Jahren gemacht.

Neue Strukturen und Spezi-alisierungen

Als ich mein Diplomstudium in Italien 2003 abgeschlossen hatte, hatte das Ministerium für Universitäten und Forschung das Bologna-Modell und die entsprechenden neuen Studi-enpläne gerade umgesetzt. Das

Jus-Studium wurde also in ein dreijähriges Bakkalaureat und eine zweijährige Spezialisierung (Laurea specialistica), vergleich-bar mit dem Masterstudium in Österreich, strukturiert. Zusätz-

lich gab es die Möglichkeit, nach der Laurea specialistica einen einjährigen aufbauenden Mas-ter (Master di secondo livello)

abzuschließen. Der Lehrplan des dreijährigen Bakkalaureats in „Science giuridiche“ war in den meisten Universitäten fak-tisch gleich. Im Gegenteil dazu waren die angebotenen Spezi-

alisierungen und die aufbauen-den Master sehr unterschiedlich, wobei eine große Vielfalt in den einzelnen Universitäten und uni-

Bologna-Fazit aus Italien

Infobox

Hast Du auch Erfahrungen mit den Studiensystemen in anderen Län-dern und möchtest darüber berichten? Dann kontaktiere uns per Mail an [email protected] (Betreff: JusKnacker)! Wir freuen uns auf Deine Nachrichten!

Dr. Daniele Mattiangeli erzählt von seiner Zeit als Student

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versitätsübergreifend angeboten wurde. Dieses Studienangebot blieb vom akademischen Jahr 2002/2003 bis 2009/2010 in Kraft.

Ergebnis: Note ungenügend

Das Bologna-Experiment hat-te sich in Italien leider nicht ge-lohnt. Das größte Problem waren die zweijährigen Spezialisie-rungsstudien, von denen einer-seits zu viele angeboten wurden, und die andererseits schlecht besucht waren. Weiters waren diese Studien nicht sehr praxi-sorientiert, und auch inhaltlich nicht zielführend für diejenigen, die klassische juristische Be-rufsfelder ergreifen wollten. Aus diesem Grund wurden zweijäh-rige, verpflichtende forensische Schulen nach der Universität für diejenigen eingeführt, die als No-tar, Anwalte, Staatsanwalt oder Richter arbeiten wollen. Auch diese forensischen Schulen hat-ten keinen großen Erfolg, und wurden kurz nach der Einführung nur mehr als Alternative zur klas-sischen Anwalts- oder Richter-praxis angeboten, der verpflich-tende Besuch entfiel aufgrund hoher Teilnahmegebühren.

Gleichzeitig stieg die Zahl der Studierenden im Bakkalau-reatsstudium massiv an. Ein dreijähriger Abschluss genügte aber nicht, um in die klassischen

Berufsfelder einzusteigen oder an öffentlichen Bewerbungsver-fahren (concorsi) teilzunehmen, da hier auch die zweijährige Spezialisierung verlangt wurde. Ein weiteres großes Problem war ein massiver Rückgang der Erasmus-Aufenthalte und der internationalen Kooperationen, da die Studenten in drei Jahren (Bakkalaureat) oder in zwei Jah-ren (Spezialisierung) aufgrund der dichten Studienpläne wenig Möglichkeiten hatten, ins Aus-land zu gehen.

Ein neuer Versuch mit dem Oxford-Modell

Aus diesen verschiedenen Gründen hat Italien seit 2010 ein neues System eingeführt, das sich am Studienmodell in Ox-ford orientiert. Das System bie-tet zwei Möglichkeiten: entweder ein dreijähriges Bakkalaureat, das in meisten italienischen Uni-versitäten sehr ähnlich ist, oder ein fünfjähriges Magisterstudium (Laurea Magistrale), das für die ersten drei Jahre in den meisten Universitäten wieder sehr ähn-lich ist, für die letzten zwei Jahre werden verschiedene Richtun-gen angeboten, die entweder praxis- oder wissenschaftsorien-tiert sind. Das fünfjährige System bietet zusätzlich viele Erasmu-saufenthaltsmöglichkeiten und mehrere internationale Koopera-tionen, die oft ein Double-Degree

anbieten. Beispielsweise besteht an der Roma Tre die Möglichkeit eines Double-Degrees in Frank-reich oder Spanien.

Das neue Studium wurde von den Berufsverbänden sehr be-grüßt, und ist auch auf interna-tionaler Ebene gut angesehen, wurde jedoch vom wissenschaft-lichen Personal stark kritisiert. Die Ergebnisse der italienischen Reform werden sich in der Zu-kunft zeigen.

Dr. Daniele Mattiangeli

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Daniele Mattiangeli, ge-boren 1979 in Rom, studier-te Rechtswissenschaften in Rom und spezialisierte sich dort in den Bereichen Römi-sches Recht und europäische Rechtsvergleichung.

Im Jahr 2004 absolvierte er in Rom einen Master (LL.M.) in Europäischem Recht und im Jahr 2009 in Salzburg ein Doktoratsstudium der Rechts-wissenschaften im Bereich des römischen Rechts.

Er ist zugelassener Rechts-anwalt in Italien und Post-Doc am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg und Guest Lecturer für das römi-sche Recht an der University of Ulster (Belfast).

Zur Person

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Im Rahmen des Fächerbün-dels „Justizrecht“ im Seminar „Österreichisches und Euro-päisches Zivil- und Zivilverfah-rensrecht“ von Frau o. Univ.-Prof.in Dr.in Marianne Roth, LL.M. (Harvard) besuchten wir – Studentinnen und Studenten des dritten Abschnittes der ju-ridischen Fakultät Salzburg – das Landesgericht und das Oberlandesgericht in Linz so-wie den Obersten Gerichtshof in Wien.

1. Instanz: Landesgericht Linz

„Herzlich Willkommen am Lan-desgericht in Linz!“ Mit diesen freund-lichen Worten wurden wir von Herrn Dr. Bittmann, Richter für Strafsachen am LG Linz, in Empfang genommen. Nach einer kurzen Einführung in die Organisation des Gerichtes wurde uns die Möglichkeit geboten, an ei-ner erstinstanzlichen Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung teilzunehmen. Während der span-nenden Beweisaufnahme wurden die männlichen Teilnehmer des Se-

minars sogar aktiv in die Verhand-lung miteinbezogen. Denn bei einer im Gerichtssaal stattfindenden Ge-genüberstellung sollten die Zeugen den mutmaßlichen Täter unter allen männlichen Anwesenden wieder er-kennen. Im Anschluss daran vermit-telten uns informative Vorträge von Richtern aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht (Dr. Dieter Weiß), Zivilrecht (Dr. Franz Hammer) und Strafrecht einen guten Einblick in die Gerichtspraxis.

2. Instanz: Oberlandesgericht Linz

Die zweite Exkursion führte uns an das Oberlandesgericht und die Oberstaatsanwaltschaft Linz, die sich beide im selben Gebäude be-finden. Der Sprengel des Oberlan-desgerichtes Linz sowie der Ober-staatsanwaltschaft Linz umfasst die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg.

Frau Dr.in Engljähringer, Beru-fungsrichterin in Strafsachen und Herr Dr. Seyer, Berufungsrichter in Zivilgerichtssachen, berichteten über ihren Alltag, über Berufungsverhand-lungen sowie Rechtsmittel und be-antworteten geduldig all unsere Fra-gen. Am Nachmittag durften wir zwei Berufungsverhandlungen beiwoh-nen: Eine handelte von häuslicher Gewalt, die andere beschäftigte sich mit dem Bereich der Wirtschaftskri-minalität. Beide waren sehr interes-sant und verschafften uns ein Bild über die juristische Welt jenseits der Lehrbücher.

JusKnacker

LG, OLG und OGH – Exkursionen durch den Instanzenzug

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3. Instanz: Oberster Gerichtshof Wien

Unsere letzte Exkursion führte uns an den Obersten Gerichtshof in Wien – die oberste Instanz in Zi-vil- und Strafsachen und damit das oberste Organ der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Entsprechend im-posant ist auch das Gebäude: Der Justizpalast am Schmerlingplatz wurde 2007 nach einer über 10 Jahre dauernden Generalsanierung wieder eröffnet. Nun befinden sich darin neben dem Obersten Ge-richtshof die Generalprokuratur, das Oberlandesgericht Wien, die Ober-staatsanwaltschaft Wien sowie das Landesgericht für Zivilrechtssachen. Im Rahmen der Führung durften wir auch originalgetreu restaurierte his-torische Verhandlungssäle sowie die neu errichtete Bibliothek besichtigen.

Am Obersten Gerichtshof sind insgesamt 16 Richterinnen und 42 Richter tätig. Es gibt 17 Senate, da-von 12 Zivil- und 5 Strafsenate. Hof-rat Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Richter in Zivilsachen, hielt einen

lebendigen und informativen Vortrag über die Organisation und Arbeits-weise des Obersten Gerichtshofes. Besonders interessant waren die Ausführungen über die wesentlichen Fähigkeiten eines Richters bzw. ei-ner Richterin. Dazu gehören unter anderem klares, strukturiertes Den-ken, Kommunikationskompetenz und Selbstorganisation. Außerdem sollte man als RichterIn keine Vorur-teile haben bzw. sich dieser stets re-flektierend bewusst sein und sich in

andere Menschen hineinversetzen können.

Die Erläuterungen einer jungen Richterin aus dem Evidenzbüro, Frau Dr.in Eva Schopper, brachte uns Aufschluss über die Relevanz dieser Einrichtung. Derzeit sind dort neun RichterInnen beschäftigt. Sie berei-ten einerseits durch Literatur- und Judikaturrecherche das Material für die Entscheidungen der Senate vor und werten andererseits die ergan-genen OGH-Entscheidungen für das RIS aus.

Die Exkursionen zu LG, OLG und OGH gaben uns einen sehr guten Einblick in die Aufgabenbereiche des Richterberufes, den Gerichtsalltag sowie die Gerichtspraxis und wa-ren eine willkommene Ergänzung zu unserer sonst doch theoretisch orientierten Ausbildung.

Michaela Schnöll und Selma Smajlovic

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ÖH-Wahl: Wie geht denn das?

Wozu gibt es die ÖH-Wahl? Die Österreichische Hochschüler-Innenschaft ist deine gesetzlich verankerte Interessensvertretung. Durch eben diese gesetzliche Ver-ankerung ist die ÖH europaweit eine der stärksten und besten Stu-dierendenvertretungen. Sie ist fi-nanziell und politisch unabhängig und muss daher die Wünsche der Universität und des Ministeriums nicht berücksichtigen. Außerdem hat die ÖH eine Vielzahl an gesetz-lich festgelegten Mitbestimmungs-rechten. Bei jedem Gesetzesent-wurf, der im Zusammenhang mit uns Studierenden steht, muss uns das zuständige Ministerium um eine Begutachtung bitten, d.h. die ÖH nimmt aktiv am Entstehungs-prozess von Gesetzen teil. Auch innerhalb der Universität müssen Studierende in fast jedem Gremi-um vertreten sein und können bei Studienplänen, aber auch beim Organisationsentwicklungsplan sowie bei der Rektoratswahl mit-bestimmen. Der Willensbildungs-prozess innerhalb der gesamten HochschülerInnenschaft erfolgt durchdie ÖH-Wahlen, welche alle zwei Jahre stattfinden. Bei der ÖH-Wahl kannst du entscheiden, wem du deine Stimme gibst und deine Stu-dienvertretung selbst bestimmen, oder aber auch selbst kandidieren.

Wer darf wählen? Alle in- und ausländischen Studie-renden der Universität Salzburg, die bis zum 5. April zur Fortset-zung eines ordentlichen Studiums gemeldet waren (§§19, 38 Abs. 2 HSWO).

Wann kann ich wählen? Das wichtigste zuerst: Du kannst deine Stimme vom 24. – 26. Mai, also an drei Tagen von Dienstag bis Donnerstag an der Universität Salzburg (siehe Frage „Wo kann ich wählen?“) abgeben. Die ge-nauen Zeiten lauten:

24. Mai, 9:00 – 17:00 Uhr25. Mai, 9:00 – 18:00 Uhr26. Mai, 9:00 – 16:00 Uhr Wo kann ich wählen? An folgenden Orten wird es Wahl-lokale geben:

- Churfürststraße 1- Rudolfskai 42- Akademiestraße 24- Hellbrunnerstraße 34- Rif, Schlossallee 49- Techno-Z, Jakob-Haringer-Str. 2

Du kannst nur ein einziges Mal wählen. Falls du für mehrere Stu-dien inskribiert bist, solltest du da-her alle entsprechenden StVen in einem Wahlakt wählen. Erstmals

kann jede StV an jedem Wahllo-kal gewählt werden. Beachte bitte, dass du unbedingt deinen Studi-Ausweis mitnehmen musst (gem. § 38 HSWO muss der Ausweis für Studierende im Chipkartenfor-mat (Studiausweis) zum Nachweis der Identität vorgelegt werden und kann durch keinen anderen Aus-weis ersetzt werden)!

Was kann ich wählen? Bei der ÖH-Wahl 2011 kannst du bei der Zusammensetzung deiner Universitätsvertretung (UV) sowie Studienvetretung (StV) selbst mit-bestimmen, dafür bekommst du je einen Stimmzettel. Die Univer-sitätsvertretung ist die gesetzlich verankerte Interessensvertretung aller Studierenden der Universität Salzburg. Sie tritt für deine Inter-essen gegenüber der Universität, dem Rektorat, der Stadt und dem Land Salzburg und anderen wich-tigen PlayerInnen ein. Die Studi-envertretung vertritt unmittelbar die Studierenden ihres Fachbe-reichs. Sie verhandelt u.a. deinen Studienplan aus und vertritt dei-ne Interessen gegenüber deinen ProfessorInnen am Fachbereich. Während du bei der UV nur einer Liste deine Stimme geben kannst, kannst du bei deiner StV drei bis fünf Personen deine Stimme ge-ben (die genaue Anzahl häng von der Größe deiner StV ab und wird

ÖH-Wahl: 24. - 26. Mai

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am Stimmzettel unten vermerkt).

Wen kann ich wählen? Bei der UV-Wahl kannst du ver-schiedene Listen bzw. Fraktionen wählen, die Möglichkeit für eine Vorzugsstimme gibt es nicht. Bei der StV-Wahl kannst du die Kan-didatInnen direkt wählen. Die end-gültige Liste der KandidatInnen für deine Studienvertretung findest du seit 12. Mai auf der ÖH-Home-page.

Mehrere Studien inskribiert – Welche StV darf ich wählen? Für jedes Studium darfst du dei-ne Vertretung wählen, d.h. solltest du in mehreren Fächern inskri-biert sein, darfst du auch mehrere StVen wählen! Die Universitäts-vertretung kannst du allerdings nur ein Mal wählen!

Wie kann ich wählen? Um wählen zu können, musst du unbedingt deinen Salzburger Studi-Ausweis mitnehmen. Im Wahllokal werden dir dann meh-rere Stimmzettel überreicht, wel-che du dann in einer Wahlkabine unbeobachtet ankreuzen kannst. Wichtig: Für die Universitätsver-tretung kannst du nur eine Liste/Fraktion ankreuzen, da sonst dein Stimmzettel ungültig ist. Bei der Studienvertretung kannst du aller-dings (bis zu 5 Stimmen, 1 Stimme pro KandidatIn) mehrere Kandi-datInnen ankreuzen. Die genaue Anzahl findest du am Stimmzettel unten und hängt von der Größe

der StV ab. Bei kleineren StVen kannst du bis zu drei Kreuzchen machen, bei größeren bis zu fünf. Der Stimmzettel ist dann gültig, wenn daraus eindeutig der Wille der WählerIn hervorgeht. Dies ist etwa auch dann der Fall, wenn eine wahlwerbende Gruppe durch Unterstreichen hervorgehoben wird oder aber alle anderen Frakti-onen durchgestrichen sind.

Stimmzettel falsch ausgefüllt – was tun? Ist dir beim Ankreuzen ein Feh-ler unterlaufen, kannst du dir von der Wahlkommission einen neu-en Stimmzettel holen. Den alten Stimmzettel musst du vor den Augen der Wahlkommission zer-reissen und kannst ihn zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses mitnehmen.

Barrierefrei wählen? Der Zutritt zu den Wahllokalen und den Fakultäten muss barrierefrei sein. Für Menschen mit Beein-trächtigungen besteht die Möglich-keit, dass eine Begleitperson die Wahlhandlung unterstützen darf. Für Studierende mit Sehbehinde-rung wird es erstmals Wahlschab-lonen in allen Wahllokalen geben.

Verlautbarung des Wahlergeb-nisses:Die endgültigen Ergebnisse wer-den schon am Abend des 26. Mai feststehen und im Internet bekannt gegeben werden. Die offizielle Verlautbarung erfolgt spätestens am 31. Mai im Mitteilungsblatt der Universität.

Warum gibt es kein E-Voting mehr? Da die letzte ÖH-Wahl 2009 durch E- Voting (die Stimmabgabe übers Internet) zu einem Desaster ge-worden sind, wird heuer glückli-cherweise darauf verzichtet. So wurde die letzte ÖH-Wahl 2009 an der Universität Salzburg we-gen Fehlern im elektronischen System aufgehoben, da dadurch manche Studierende gar nicht, an-dere dafür mehrfach ihre Stimme abgeben konnten. Außerdem gibt es noch immer verfassungsrecht-liche Bedenken (bzgl. einer freien, geheimen und persönlichen Wahl) gegen E-Voting, welche der VfGH noch überprüft. 2011 wird nun wie-der auf das alte, bewährte System zurückgegriffen.

Diese und noch mehr Infos findet ihr auch unter:

http://www.oeh-salzburg.at/cms/uploads/media/Offizielle-Verlaut-barung_Endfassung.pdf

ÖH-WirtschaftsreferentJochen Nestler

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JusKnacker

Mit dem Rom-Statut 1998 be-schlossen 120 Staaten – im An-schluss an die Internationalen ad-hoc-Tribunale für das frühere Jugoslawien und Ruanda – die Er-richtung eines ständigen unabhän-gigen Internationalen Strafgerichts-hofs in Den Haag (IStrGH). Dieser hat nach überraschend schneller Ratifikation im Jahr 2003 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Zuständigkeit umfasst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlich-keit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression, die (außer dem Letztgenannten) im Rom-Statut näher definiert sind. In einer Review Conference in Kampala/Uganda 2010 wurde nun auch das Ver-brechen der Aggression definiert; sobald die Rati-fikation erfolgt ist, kann auch dieser Straftatbestand verfolgt werden.

Prof. Otto Triffterer (Studium und Assistentenzeit in Freiburg/Br., frü-here Professuren in Kiel, Bielefeld und Gießen) wurde 1978 als Straf-rechtsprofessor nach Salzburg be-rufen und hat das Renommee und Profil unserer Fakultät – als Wis-senschaftler sowie als bisher zeit-längster Dekan (1993–1999) – ganz wesentlich geprägt. Generationen von Studierenden haben ihn als fas-zinierenden und beliebten Lehrer er-lebt. Otto Triffterer hat sich nicht nur

um das österreichische Strafrecht hochverdient gemacht (Lehrbuch AT 1985, 2. Aufl. 1994; mehrbändiger Salzburger Kommentar zum Straf-recht), sondern ist einer der weltweit bekanntesten Experten des Völker-strafrechts. Der von ihm herausge-gebene Kommentar zum Rom-Sta-

tut in englischer Sprache (1999, ca. 2000 Seiten) ist heute das führende Standardwerk, für die 2. Aufl. 2009 erhielt er den Jahrespreis der Ame-rican Society of International Law 2009. Seit 13 Jahren leitet Otto Triff-terer darüber hinaus jährliche Som-merkurse der Salzburg Law School on International Criminal Law, Hu-manitarian Law and Human Rights Law mit höchstrangigen internatio-nalen Vortragenden und bis zu 100 Teilnehmern aus allen Kontinenten.

Anlässlich des 80. Geburtstags von Otto Triffterer am 11. 2. 2011

veranstaltete die Rechtswissen-schaftliche Fakultät am 18. 3. 2011 ein Symposium „International Crimi-nal Justice“ mit Top-Vortragenden aus der internationalen Wissen-schaft (Roger Clark, New Jersey; William Schabas, Irland) sowie aus der Richterschaft des IStrGH (Ani-

ta Ušacka, Riga; Daniel Nsereko, Uganda). Im Mittelpunkt standen das Konzept des Völker-strafrechts, die bisheri-ge Tätigkeit des IStrGH, seine Perspektiven so-wie die Auswirkungen der Review Conference von Kamapala. Über 75 Teilnehmer(innen) aus der Fakultät, dem juristischen Umfeld so-wie dem europäischen Ausland belegten die Aktualität des Themas. Otto Triffterer unterstrich insbesondere sein An-

liegen, junge Strafrechtler (die zahl-reich zum Symposium erschienen waren) für das Völkerstrafrecht zu begeistern. In deren Händen liege die Zukunft einer wirksamen inter-nationalen Strafgerichtsbarkeit, die noch mehr als heute dazu beitragen solle, dem Agieren rücksichtsloser Despoten auf rechtlicher Ebene ent-gegenzutreten.

Die Salzburger Fakultät gratuliert ihrem berühmten Mitglied aufs Herz-lichste zum runden Geburtstag!

Prof. Kurt Schmoller

„International Criminal Justice“

(v.l.n.r) Prof. Kurt Schmoller, Peter Wilkitzki (Mi-nisterialdirektor im deutschen BMJ a.D.), Prof. Otto Triffterer, Judge Anita Usacka (IStrGH, Lettland), Prof. William A. Schabas (Galway, Irland), Prof. Ro-ger S. Clark (New Jersey, USA), Judge Daniel D. N. Nsereko (IStrGH, Uganda), Prof. Otto Lagodny

Symposium zum 80. Geburtstag von Otto Triffterer

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13Fachbereichnews

EXKURSION 150 Jahre Italien nach Turin & Ve-ronaLeitung: Prof. J. Michael RainerTermin: 17. - 20. Mai 2011

Programmvorschau:Dienstag, 17. Mai, Abfahrt um 7 Uhr vom Busparkplatz Nonntal / Fahrt in modernem Reisebus von Salzburg nach Turin

Besuch der historischen Stätten von Solferino, Custoza, Stadtbe-sichtigung in Turin und insbeson-dere Besuch der neu eröffneten Königsschlösser von Turin.

Verona: Stadtbesichtigung und Besuch von Sirmione am Garda-seeWissenschaftliches Programm: Seminar in Verona

Freitag, 20. Mai, Rückfahrt nach Salzburg (Ankunft ca. 24h).

Reisekosten:DZ € 395 ,-- (bei einer Mindest-teilnehmerzahl von 35 Personen) / Einzelzimmer auf Anfrage In den Kosten von € 395,-- sind enthalten:

Busfahrt in einem Komfortbus2 Nächte mit Frühstück im Hotel

in Turin (Town House 70 Suite Hotel****, Via 20 Settembre 70, Centro Storico, 10121 Turin, www.townhouse.it/th70)1 Nacht mit Frühstück im Hotel in Verona (Hotel Verona***, Corso Porta Nuova 47/49, 37122 Vero-na, www.hotelverona.it)Eintrittspreise, zwei gemeinsa-me Abendessen

Für dieses Seminar stehen noch freie Plätze zur Verfügung. Bei Fra-gen bzw. für die Anmeldung meldet Euch bitte bei Frau Ilse Andorfer, 8044-3064, Fax: 8044-130.E-Mail: [email protected]

FB Privatrecht

Bezüglich der Nutzung des Wal-listraktes wird es Änderungen geben. Dazu informiert das De-kanat:

Im Zusammenhang mit dem neuen Museumsleitplan des Lan-des wird ein Rundgang im Dom- und Residenzbezirk umgesetzt, in den auch der Wallistrakt ein-bezogen wurde. Umfangreiche Umbauarbeiten in der Residenz und im Wallistrakt werden von Februar 2012 bis Ende Sommer-semester 2013 durchgeführt. Für die im Wallistrakt untergebrachten Fachbereiche wurde bereits eine Lösung für die Büroeinheiten ver-

einbart. Der HS 302, den auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät nutzt, wird in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. Der Hörsaal wird aber ein Stockwerk höher in

der gleichen Größe wiedererrich-tet. Als Ausweichquartier wird der Kuenburgsaal in der Residenz vorrübergehend als Lehrveran-staltungssaal adaptiert.

Ankündigung

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JusKnacker

„Was mache ich, wenn ich etwas ausdrucken muss, aber meine Gratisausdrucke bei der StV Juri-dicum (30 Ausdrucke pro Woche!) habe ich schon verbraucht? Oder ich will außerhalb der StV-Journal-dienstzeiten drucken?“

Mit diesem Problem und einem gehetzten Gesichtsausdruck stehen immer wieder StudentInnen im Büro der StV. Besonders Studienanfänge-rInnen treibt die Tatsache, dass es in der direkten Nähe der Fakultät keine Copy Shop gibt, manchmal in die Verzweiflung. Dabei kann man ganz in der Nähe sehr günstig (0,045 Euro pro A4-Seite in schwarz-weiss) und bequem drucken, nämlich im EDV-Poolraum.

Dieser befindet sich – wie alle, die den JAD-Kurs besucht haben, wissen – in einem Gebäude in der Sigmund-Haffner-Gasse. Rechts neben dem Cafe CappuVino gibt es eine große braune Holztüre. Dort geht man hi-nein und nimmt dann den Aufzug in den 4. Stock, wo es zwei Poolräume gibt; der größere der beiden verfügt über 35 Computer und einen Scan-ner. Außerdem ist der Kopierer vor dem Raum auch ein Multifunktions-drucker.

An den Computern meldet man sich mit seinem Benutzernamen und Passwort an. Hat man den Druckauf-trag gesendet, kann er am Kopierer abgerufen werden.

Hier kommt nun der wichtige Teil: Der Druckauftrag kann nur ausge-druckt werden, wenn ihr Geld auf

Euren Quickchip auf Eurer Uni Salz-burg Card geladen habt! Nämlich nur, wenn Ihr Eure eigene Card in den sogenannten Quickterminal schiebt, kann das System Euch identifizieren und Euren Druckauftrag zuordnen. Deshalb funktioniert eine Zahlung der Ausdrucke über einen geladenen Quickchip auf der Bankomatkarte nicht: Der Druckserver kann von der Bankomatkarte keine Matrikelnum-mer ablesen.

Und wie lädt man Geld auf seine Uni Salzburg Card? Quick-Ladestati-onen gibt es in den Foyers von den Unigebäuden Rudolfskai 42, Akade-miestrasse 24 und Hellbrunnerstras-se 34. Auf der Juridischen Fakultät direkt gibt es leider keine Ladestation, aber das Laden ist auch an Banko-maten oder in Bankfilialen möglich, zB in der Filiale der Bank Austria in der Getreidegasse. Gleich links ne-ben dem Eingang steht ein kleines Kästchen; dort kann der gewünschte Geldbetrag über die Bankomatkarte vom Konto abgebucht und auf die Uni Salzburg Card geladen werden.

Ein Aufladen am Schalter ist prinzi-piell auch möglich, kostet aber meist Gebühren.

Achtung: Auf den Quickchip kön-nen bis zu 400 Euro geladen werden; beim Aufladen am Automaten wird meistens die recht hohe Summe von 100 Euro vorgeschlagen. Über die Korrektur-Taste (gelb) kann aber ein niedrigerer Betrag eingegeben wer-den (mind. 10 Euro)!

Bei Problemen oder Fragen zum Drucken im Poolraum wendet Euch jederzeit an die dortigen Studienas-sistenten, die Euch gerne weiterhel-fen!

Stephanie Herrwerth

Viele nützliche Hinweise gibt es auf der Internetseite der Poolräu-me:http://www.privatrecht.sbg.ac.at/tutortos/aush-poolraum.htm(Uni-Homepage → Fakuläten und Fachbereiche → Rechtswissen-schaftliche Fakultät → EDV-Pool-räume)

Tipp: An einem Computer in der Bibliothek (erstes Gerät rechts im 1. Untergeschoss) ist das Aus-drucken über den Kopierer auch möglich!

Die Öffnungszeiten im SS 2011 Montag 09:00 – 13:00 UhrDienstag 09:00 – 18:00 UhrMittwoch 09:00 – 19:00 UhrDonnerstag 09:00 – 19:00 UhrFreitag 09:00 – 14:00 Uhr

Info

Der Quickchip befindet sich auf Deinem Studentenausweis

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Die Salzburger Juristische Ge-sellschaft lädt in regelmäßigen Abständen zu interessanten Vorträgen zu diversen Themen-schwerpunkten ein. Die Teil-nahme ist kostenlos, jeder bzw. jede kann an den Veranstaltun-gen teilnehmen.

Die Vorträge im Rahmen des SOMMER-Semesters 2011 finden jeweils um 18.30 Uhr im Hörsaal 207 (Zugang ist beschildert) des Fachbereiches Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakul-tät der Universität Salzburg statt. Man kann entweder die Treppe nehmen oder mit dem Lift Nr. 2 oder 3 in den 1. Stock fahren.

Nähere Auskünfte erhält man unter der E-Mail-Adresse von Frau Pfeifenberger: [email protected]

Donnerstag, 12. Mai 2011:Vortragender: Ass.-Prof. Mag.

Dr. Christian Bergauer (Uni-versität Graz)

Titel: „Moderne Erscheinungs-formen der Computerkriminali-tät - eine dogmatische Analyse“

Kurzbeschreibung: Schlag-worte wie „Cyberterrorismus“, „Hacktivismus“, „Cybermob-bing“ und „social engineering“ sind aktuell zu Mittelpunkten der medialen Berichterstattung avanciert. Dass sich hinter die-

sen Phänomenen überwiegend kriminelle Handlungen ver-bergen (können), die für den Einzelnen oder gar die Allge-meinheit gravierende Beein-trächtigungen bewirken, zeigen auch jüngste gesetzgeberische Tendenzen. Das diesbezügliche Vorhaben des Gesetzgebers, ein umfassenderes Computer-strafrecht zu normieren, das sämtliche berücksichtigungs-würdige Erscheinungsformen der Cyber-Kriminalität erfas-sen sollte, ist äußerst begrü-ßenswert. Gleichwohl werden in diesem Vortrag anhand aus-gewählter Beispiele einschlä-gige Computerdelikte auf de-ren dogmatische Schlüssigkeit und kriminalpoliti sche Zweck-mäßigkeit untersucht, Defizite aufgezeigt und mögliche Emp-fehlungen an den Gesetzgeber ausgesprochen.

Donnerstag, 09. Juni 2011:Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Ni-

colas Raschauer (Universität Linz)

Titel: „Unionsrecht und zweistufi-ge Verwaltungsgerichtsbarkeit“

Kurzbeschreibung: Der VwGH hat vor kurzem die Bedeutung effektiven Rechtsschutzes im Anwendungsbereich des Uni-onsrechts (hier: am Maßstab des Art 10a der UVP-RL) herausge-

arbeitet und gefolgert, dass dem Höchstgericht in hochtechni-schen Genehmigungsverfahren ein Tribunal mit umfassender Ko-gnitionsbefugnis vorgeschaltet werden muss. Nur so wird dem Gedanken effektiven Rechts-schutzes Rechnung getragen. Dies wird als Anlass genommen, die aktuelle Entwicklung im Uni-onsrecht (insb im Bereich der europäischen Grundrechte) und ihre Bedeutung für die österrei-chische Verwaltungsgerichtsbar-keit zu beleuchten.

Salzburger Juristische GesellschaftAnkündigungen

Info

Der Verein wurde 1970 gegrün-det. Univ. Prof. Dr. Peter Mader ist seit 2002 Vorsitzender der Gesell-schaft.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Rechts und seiner Entwicklung in Theorie und Pra-xis sowie die Pflege persönlicher Kontakte unter den in den ver-schiedensten Bereichen tätigen JuristInnen.

Die Salzburger Juristische Ge-sellschaft befasst sich mit For-schungs- oder Lehraufgaben für die österreichische WIssenschaft und Wirtschaft.

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Ein multikultureller EUS-Kuchen: Man nehme eine Polin, eine

Griechin, eine Russin, einen Ita-liener, eine Amerikanerin, einen Kongolesen, einige Österreicher und Deutsche. Man lasse diese Mischung auf kleinster Flamme er-wärmen. Man gebe eine Prise Inte-resse an der Europäischen Union hinzu und rühre alles vorsichtig ein, damit es klumpenfrei wird. Je nach Belieben kann der Teig mit ein biss-chen Motivation und starkem Willen verfeinert werden. An einem war-men, nicht zugigen Ort (am besten

an der Universität Salzburg) zwei Jahre lang gehen lassen. Danach in der heißen Atmosphäre der Mas-terprüfung hellbraun backen. Lasst es euch schmecken!

Immer öfter entscheiden sich junge Menschen, ein ordentliches Studium an einer ausländischen

Universität zu beginnen. Viele von uns haben diese Herausforderung angenommen und mit dem Studi-um European Union Studies an-gefangen, das im Oktober 2005 an der Universität Salzburg als vier-semestriges und interdisziplinäres Masterstudium (MA EUS) einge-richtet wurde.

Wenn mich jemand fragt, was für mich so spannend und interessant an diesem Studium ist, fällt mir nur ein Wort ein, nämlich multikulturell. Ihr fragt, warum? Die Antwort ist ganz einfach: Die Gesamtzahl der

EUS-Studierenden beträgt 133 Per-sonen, von denen kommen 55 nicht aus Österreich (davon 39 Frauen, 16 Männer). Die 55 ausländischen EUS-Studenten (mehr als 40% aller EUS-Studierenden)…eine wirklich multikulturelle Gesellschaft - die Menschen unterschiedlicher Natio-

nalitäten, Sprachen und Religionen, mit verschiedenen Traditionen, Le-bensstilen und Vorstellungen!

Ich habe mein Studium im WS 2008 angefangen, mit der Zeit viele KollegenInnen von dem Studien-gang kennengelernt und muss ehr-lich sagen, dass die meisten, die ich täglich an der Uni treffe, nicht nur aus Österreich kommen, sondern aus der ganzen Welt: Weißruss-land, Bulgarien, Russland, Grie-chenland, Finnland, die Ukraine, die Slowakei, Tschechien, die USA, Ita-lien, Frankreich, Portugal, Kongo, Ungarn, Georgien usw. Was ich bei diesem Studium am meisten schät-ze, ist die Möglichkeit, an Weltoffen-heit zu gewinnen. Wenn man jeden Tag mit so vielen unterschiedlichen Kulturen und Nationalitäten zu tun hat, kann man davon nur profitie-ren. Welches andere Studium bie-tet schon so einen umfangreichen internationalen Studierenden-Kreis an, wie European Union Studies?

Genauso unterschiedlich wie un-sere Herkunftsländer, genauso ver-schieden sind die Beweggründe, aus denen wir uns für das MA EUS entschieden haben. Natürlich woll-te jeder von uns seine Fremdspra-chenkenntnisse verbessern, eine exzellente Ausbildung genießen, um so bessere Chancen im künfti-gen Berufsleben zu gewinnen. Bei einigen hat aber z.B. auch die Liebe eine gewisse Rolle spielt, andere wiederum wollten der Alltags-Lang-weile entfliehen, eine spannende und erlebnisreiche Zeit verbringen und dabei was Nützliches lernen.

Multikulturelles Masterstudium in Salzburg

JusKnacker

Den EUS-Studenten macht ihr Studium sichtlich Spaß

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Simona Schmidtova (Slowakei):Der erste Grund, warum ich nach

Salzburg umgezogen bin, war mein Freund, den ich während meiner Erasmus-Zeit kennengelernt habe und der in Salzburg studiert. Der zweite Grund war, dass ich früher Internationale Beziehungen und Europastudien gemacht habe und wollte es im Ausland fortführen. Und gerade in Salzburg konnte ich das alles verbinden - den Freund und einen guten Studiengang. Ich möchte noch hinzufügen, dass die-se kulturelle ,,Mischung‘‘ von aus-ländischen Studierenden in Euro-pean Union Studies es einzigartig macht, denn man gewinnt neue Freunde aus verschiedensten Län-dern der Welt und dadurch eine ganz andere Weltanschauung.

Julia Hoppe (USA):Nachdem ich mein Studium in

Amerika abgeschlossen habe, habe ich mich entschieden, nach Salzburg zu kommen, weil ich wie-der in ein deutschsprachiges Land wollte. So habe ich mich bei dem Sprachassistentenprogramm (Aus-trian American Education Commis-sion) beworben und einen Platz in Salzburg bekommen. Warum die-ses Studium? Ich wollte neue Leute kennenlernen und mehr über Euro-pa und die ,,europäische‘‘ Politik erfahren. Außerdem macht es mir Spaß, nicht nur die österreichische Kultur zu erleben, sondern auch mehr über Traditionen der anderen Studenten aus verschiedensten Staaten mehr zu erfahren. Diese internationale Komponente macht

das Studium noch interessanter!

Hanna Siiki (Finnland):Der wichtigste Grund, warum

ich jetzt in Salzburg bin, ist mein Freund. Ich habe ihn in München kennengelernt, wo ich als Eras-mus-Studentin gewesen bin. Ohne lang zu überlegen, habe ich mich entschieden, an der Salzburger Universität das EUS-Studium zu inskribieren, denn ich wollte im-mer in einem deutschsprachigen Land meinen Master machen. EUS war eine sehr gute Chance, denn schon seit langem interessiere ich mich für alles, was mit der EU zu tun hat. Das EUS-Studium ist eine einmalige Möglichkeit so viele inte-ressante Menschen unterschied-licher Herkunft kennenzulernen und so viel Neues über ihre Länder zu erfahren. Dieses Multikulturelle bereitet uns auf das künftige Be-rufsleben in der EU mit (derzeit) 27 Mitgliedsländern vor .

Aber nicht nur wir, die ausländi-schen Studenten, freuen uns über unsere kleine multikulturelle EUS-Gesellschaft. Auch die Österrei-cher können davon profitieren.

Johanna Bötscher (Österreich):Als Österreicherin schätze ich

es sehr, das MA-Studium EUS ge-meinsam mit Kolleginnen aus den unterschiedlichsten Ländern zu absolvieren. Die Planspielsimulati-onen, in denen Studenten die Rolle verschiedener EU-Mitgliedstaaten übernehmen und deren Positionen bestmöglich zu vertreten versu-

chen, wirken dadurch besonders authentisch. Denn wer könnte z.B. besser und glaubwürdiger die Mei-nung Polens zur Dienstleistungs-richtlinie vertreten als ein polni-scher Staatsbürger selbst, der die Diskussionen zu diesem Thema in seinem Heimatland hautnah mit-bekommen hat und selbst davon betroffen ist? Die internationalen Studierenden sind eine enorme Be-reicherung für dieses Studium, da sie unterschiedliche und für Öster-reicher oft neue Erfahrungen und Ansichten mitbringen. Kurz gesagt, ohne die internationale Zusam-mensetzung der Studenten wäre die Qualität des MA-Studiengangs nicht die, die sie ist! Was mich au-ßerdem freut, ist, dass ich durch das EUS-Studium einige wirklich gute internationale Freundschaften geschlossen habe. Während es bei Erasmusstudenten oft schwierig ist, dauerhafte Kontakte herzustel-len, da diese häufig nur 1 Semes-ter in Salzburg sind und auch dazu tendieren, eher unter sich zu blei-ben, sind die ausländischen Stu-dierenden im EUS-Studium voll ins universitäre und auch gesellschaft-liche Leben in Salzburg integriert.

Sei ein Teil dieses multikulturel-len Kreis und mach mit!

Infos: http://www.oeh-salzburg.at/stveus/

Magdalena Klima

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JusKnacker

Der/Die eine oder andere von Euch wird sich bestimmt noch sehr gut an das „Jahrhun-derthochwasser“ aus dem Jahr 2002 erinnern können? Häuser, die von Hängen rutschen, gan-ze Ortschaften, die evakuiert

werden müssen und zahlreiche Familien, die plötzlich vor dem nichts stehen.

Ich möchte Euch an die-ser Stelle die – zwangsläu-fig notwendige – juristische Nachbearbeitung solcher Na-turkatastrophen vorstellen. Na-turkatastrophen gelten zwar an sich als unvermeidbar, das be-

deutet jedoch nicht, dass diese These auch für Schäden, die aufgrund solcher Ereignisse entstehen, zutreffen muss.

Zur Veranschaulichung sei folgendes Beispiel genannt: Eine Gemeinde genehmigt den Bau eines Einfamilienhauses, obwohl dieses in einem Hoch-wassergebiet liegt und daher, laut Flächenwidmungsplan, garnicht hätte genehmigt wer-den dürfen. Es stellt sich nun die Frage, ob, und wenn ja, auf welche Weise, der geschädigte Hauseigentümer einen Scha-denersatzanspruch geltend ma-chen kann.

Voraussetzung für einen der-artigen Schadenersatzanspruch ist nach dem Amtshaftungsge-setz zunächst rechtswidriges hoheitliches Handeln. Dieses umfasst sowohl aktive Handlun-gen, als auch Unterlassungen

von Organen, die wiederum ei-nem Rechtsträger zugerechnet werden. Vor allem die Unterlas-sungen spielen im Bereich der Katastrophenprävention eine entscheidende Rolle, da es häu-fig durch Untätigkeit der Behör-den erst zu Schäden aus Katas-trophen kommt.

Kritisch diskutiert wird in die-sem Zusammenhang die Frage, wie weit der Schutzbereich ei-ner Norm reichen muss, um als Grundlage für Schadenersatz nach einer Katastrophe heran-gezogen werden zu können. Hier kommt der Komponente des Rechtswidrigkeitszusam-menhangs entscheidende Be-deutung zu, denn je eher eine Norm der Verhinderung des eingetretenen Schadens dient, desto wahrscheinlicher wird ein durchsetzbarer Amtshaftungs-anspruch.

Naturkatastrophen und Staatshaftung in Österreich

Diplomarbeit von Mag. Manfred Krippel

Mag. Krippel schrieb seine Dip-lomarbeit im öffentlichen Recht

Wir möchten in Zukunft immer wieder kurze Zusammenfassungen von sehr guten Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Diplomarbei-ten, Dissertationen) veröffentlichen. Deshalb bitten wir Studieren-de bzw. die Betreuenden, uns Vorschläge zu schicken! Falls die Arbeit bei einem Verlag erscheint bzw. erscheinen wird, weisen wir darauf im Text auch gerne hin.

Info

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Neben dem Amtshaftungs-recht gibt es aber noch andere Möglichkeiten, zu „seinem Geld“ zu kommen. Im zweiten Teil mei-ner Arbeit widme ich mich dem Bereich der Grundrechte im Zu-sammenhang mit Naturkatastro-phen. Auch wenn es kein expli-zites Grundrecht auf „Schutz vor Katastrophen“ gibt, lassen sich etwa elementare Grundrechte wie das Recht auf Leben, oder das Recht auf Eigentum, als Anspruchsgrundlagen heranzie-hen. Mit diesen sind zahlreiche Schutz- und Gewährleistungs-pflichten für einen Staat ver-bunden. Russland etwa musste im Fall Budayeva Schadener-satz zahlen (Verletzung des Art 2 EMRK - Recht auf Leben), da der Staat es unterlassen hatte, die Bevölkerung vor einem vor-hersehbaren Unglück zu warnen.

In diesem Zusammenhang wird auch die Frage untersucht,

ob aus den Grundrechten auch unmittelbare Handlungspflichten für Behörden abgeleitet werden können. Dadurch, dass entspre-chende Handlungspflichten oft einfachgesetzlich nicht festge-schrieben sind, ergibt sich natür-lich ein Spannungsverhältnis zur strengen Bindung an das Legali-tätsprinzip.

Wenn dieser Artikel Euer In-teresse geweckt hat, könnt Ihr meine Diplomarbeit jederzeit im Büro der Studienvertretung ein-sehen und bei Bedarf auch aus-leihen.

Abschließend möchte ich die-se Gelegenheit noch nutzen, um mich bei meinem Betreuer, Herrn Prof. Berka, ganz herzlich zu be-danken. Ebenso danke ich mei-nem Kollegen Mag. Michael Höll-bacher für die eine oder andere Anregung und Frau Mag. Clau-dia Wernig für die Inspiration bei

der Themenwahl.

Mag. Manfred Krippel

Manfred Krippel, geb. am 9. Jän-ner 1984, begann nach Schul-zeit und Grundwehrdienst im Jahre 2005 das Diplomstudium Jus an der Universität Salzburg. Während der Studienzeit war er vier Jahre lang Vorsitzender der Fakultätsvertretung der Juristi-schen Fakultät, Öffentlichkeits-referent der ÖH (2006 bis 2008) und vielfach in Gremien tätig. Außerdem arbeitete er als Stu-dienassistent im Fachbereich Öffentliches Recht. Seit seinem Studienabschluss 2010 ist er bei der Kober GmbH, bei der bereits während des Studiums mehr-fach Erfahrungen gesammelt hat, als Personalmanager tätig.

Zur Person

EL§A bietet über das Praktika-Vermittlungsprogramm STEP eu-ropaweit bezahlte Stellen für Jus-Studenten an, wie zB aktuell bei Behörden und renommier-ten Kanzleien in Österreich,

Deutschland, Tschechien, Türkei und Italien.

Nähere Informationen gibt’s bei Eurer EL§A-Fakultätsgruppe

Salzburg ([email protected]).

Übrigens, am 16. Juni ab 20 Uhr ist wieder EL§A-Stammtisch

in der Pauli Stubn! Jede(r) ist herzlich willkommen!

PraktikantInnen gesucht!

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JusKnacker

Messe „Treffpunkt Erfolg“: Absolvent sucht Unternehmen – und umgekehrt!

Am 11. Mai 2011 fand zum ers-ten Mal die Messe „Treffpunkt Erfolg“ - eine Kooperation von Career Center, Alumni Club und StV Juridicum - im Toskanatrakt der Juridischen Fakultät Salz-burg statt.

Die Messe, die sich speziell an Studierende und AbsolventInnen von Studienrichtungen der Fakul-tät wendet, bietet für beide Sei-ten Vorteile: Die Unternehmen, Kanzleien, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich auf der Messe präsentieren, trafen hier auf die gesuchten Nachwuchs-kräfte sowohl für den juristischen Bereich als auch für das Manage-ment. Durch die Präsentation als potenzieller Arbeitgeber wächst der Bekanntheitsgrad der aus-stellenden Unternehmen, und die verschiedenen Einstiegsmöglich-keiten können gut kommuniziert werden.

Außerdem gab es die Möglich-keit, aktuelle Stellenausschrei-bungen und Praktika in der On-line-Jobbörse der Universität zu veröffentlichen. Hier wird also kein Studierender nach einem langen Gespräch mit einem Per-sonalverantwortlichen erfahren müssen, dass im Moment leider kein Bedarf an einem Absolven-ten aus dem juridischen Bereich besteht!

Für die Studierenden der Fa-kultät bot die Messe die perfekte Chance, sich in lockerer Atmo-sphäre mit Personalvertretern auszutauschen. Bei einem un-gezwungenen Gespräch fällt es nämlich viel leichter, sich selbst natürlich zu präsentieren als in der klassischen Bewerbungssi-tuation. Oft wird sich auch mehr „getraut“: Bei so einer Gelegen-heit können Absolventen eher formulieren, was ihnen bei einem künftigen Arbeitgeber wichtig ist, und sie stellen die entsprechen-den Fragen ohne Hemmungen.

B e w e r b u n g s u n t e r l a g e n -Check und kostenloses Foto

Zusätzlich konnte man sich schon vor der Messe in einem zweitägigen Seminar zum Thema „Die Top-Bewerbung aus Unter-nehmenssicht“ die individuellen Stärken und Präferenzen entde-cken und sie mit den Möglich-keiten in der Berufswelt abstim-men (Workshop bei Dkfm. Dr. jur. Christian Richter, Infos unter www.uni-salzburg/career/work-shops).

Außerdem gab es auf der Mes-se viele Zusatzangebote, wie zB einen kostenlosen Bewerbungs-check oder das kostenlose Be-werbungsfoto:

Beim Bewerbungsunterlagen-check gab es die Möglichkeit, mit einem Spezialisten mitgebrachte CVs auf Stolpersteine prüfen zu

Das kostenlose Bewerbungs-foto wurde gerne in Anspruch genommen

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lassen. Oft wurde den Studieren-den dadurch bewusst, welches die Highlights ihrer Bewerbung sind und wie sie diese besser be-tonen können.

Im 1. OG nutzten viele Mes-sebesucher die Chance und lie-ßen von einem professionellen Fotographen ein ansprechendes Bewerbungsfoto von sich anfer-tigen.

Nach dem Bühnenprogramm in die Standardlounge

Wer sich einen Überblick über die ausstellenden Unternehmen machen wollte, konnte sich bei Präsentationen des Bühnenpro-gramms informieren: Hier be-richteten nicht nur Anwälte und Personalchefs, sondern auch

Vertreter der Diplomatischen Akademie und des Bundeskanz-leramts nutzten die Möglichkeit zur Vorstellung und beantwortet-en alle Fragen des Publikums.

Wer sich danach ausruhen wollte, konnte in der Standard-Lounge bei einem Kaffee und leckeren Muffins die Zeitungslek-türe genießen, oder sich mit an-deren Messebesuchern austau-schen.

Sowohl die Aussteller, die den ganzen Tag durch ein mobiles Serviceteam betreut wurden, als auch die Studierenden waren sehr zufrieden mit den Angeboten

der Messe und hoffen auf eine Wiederholung im nächsten Jahr!

Stephanie Herrwerth

21JusKnacker

In lockerer Atmosphäre konnten sich Studierende bei einer Viel-zahl an Ausstellern informieren - und hinterließen gute Eindrücke

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JusKnacker

Bericht über das 1. CampusgesprächAm 17. Jänner 2011 fand das ers-

te Campusgespräch im HS 201 statt. Die Veranstaltung war eine Koopera-tion zwischen der StV Juridicum und der StV Computerwissenschaften.

Auch die Lehre war vertreten, u.a. durch Prof. Mader und Prof. Jahnel.

Zunächst hielt Prof. Jahnel, der mehrfach zu Themen aus Rechtsin-formatik und Datenschutz publiziert hat, einen kurzen Impulsvortrag. Angesprochen wurden dabei alle aktuellen Problemstellungen, von Datenschutz über die Gefahren von Facebook bis zur Umstellung aller

studentischen Emailadressen auf Google Mail.

Bei der späteren Diskussionen stellte sich heraus, dass die Zusam-menarbeit der beiden Studierenden-vertretungen ideal für die Bearbeitung der Thematik war, da die beiden Stu-diengängen von unterschiedlichen Fragestellungen ausgehen und sich deshalb ergänzen. So wundert sich der durchschnittliche Studierende der Juridischen Fakultät vielleicht über den Begriff „Cloud Computing“, während ein Student der Compu-terwissenschaften eher an dem

„Juristen-Kauderwelsch“ der Einver-ständniserklärung zum Mailaccount verzweifelt.

Nach dem Ende der offiziellen Dis-kussionsrunde wurden die Gesprä-che bei Finger Food und Getränken fortgesetzt.

Wir bedanken uns bei den Organi-satoren und allen Teilnehmer für den gelungenen Abend und hoffen, dass die Campusgespräche zu aktuellen, fächerübergreifenden Themen fortge-setzt werden und weiterhin Anklang bei Studierenden und Lehre finden!

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Dieses Mal haben wir für Euch die Mensa unserer Fakultät getestet. Direkt über den Innenhof unserer Fakultät erreichbar, bietet die Mensa neben Snacks zum Mitnehmen wie belegte Brötchen, Salate sowie Kaffee und Kuchen auch warme Speisen. Verschiedene Toasts etc. gibt es immer, aber es gibt auch ein Mittagsmenü, das täglich variiert. Aber Achtung: Um das Mensa-Menü vergünstigt zu bekommen, muss man am Anfang jedes Semesters die Mensa-Card neu ausfüllen (gibt´s für StudentInnen der Uni Salzburg kostenlos, bei der ÖH oder in der Mensa selbst erhältlich).

Heißhunger!

Mensa Toskanatrakt

ZusammenfassungMensa Toskana, Churfürstenstrasse 1, 5020 SalzburgMenüplan und Aktionen unter: www.mensen.at

Zusammenfassung: Die Mensa kann man auch in kurzen Mittags-pausen besuchen, die Nähe zu Hörsälen und Bibliothek ist unschlag-bar. Für Stammkunden gibt es einen Bonuspass: Wenn man 12 Mal das Mittagsmenü isst und fleißig Stempel sammelt, erhält man einen Essensgutschein von 4 Euro!

Tipp: In der Mensa gibt’s auch ein leckeres und günstiges Frühstück!

Ambiente: Die Mensa, die inzwischen ganz rauchfrei ist, besteht aus zwei größe-ren Räumen. Die Einrichtung ist einheitlich, schlicht und zweckmäßig. Im Sommer sind außerdem im Innenhof Tische und Stühle aufgestellt.

Schnelligkeit: Man holt sich das Essen selbst, indem man es an der Theke or-dert, an der Kasse zahlt und dann selbst auf dem Tablett an den Tisch trägt. Das Service-Personal ist geübt und so geht alles auch zu Stoßzeiten reibungslos und schnell.

Service: Das Personal ist freundlich und hilfsbereit.

Qualität des Essens: Das Essen ist teilweise Convenience-Food, aber dafür nicht schlecht. Das Fleisch war überraschend gut!

Quantität des Essens/der „Sattmach-Effekt“: Das Menü war insgesamt ausrei-chend, allerdings würden sich Gäste mit dem ganz großen Hunger sicherlich über mehr Beilagen freuen.

Preis: Das Mittagsmenü kostet mit der Mensa-Card ca. 4 Euro (die vegetarische Variante etwas weniger). Leider gibt es diese Vergünstigung während der Som-merferien nicht.

Nähe zur Fakultät: Der größte Vorteil der Mensa: Sie ist direkt im Gebäude der Fakultät.

Angebot für Vegetarier: Ja, das Mittagsmenü gibt es jeden Tag mit zwei Haupt-gerichten, eines davon ohne Fleisch, zur Auswahl.

In der nächsten

Ausgabe: Sarastro

Autorinnen: Marlen Blum, Stephanie Herrwerth

JusKnacker

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JusKnacker

Termine

Professorenfrühstück

Diplomklausuren im Juni/Juli: 27. Juni bis 1. Juli

Juridicum-Treff: 1. Juni, ab 20 Uhr im Posthof

EL§A-Stammtisch: 16. Juni, ab 20 Uhr, Pauli Stubn

Infoabend zum Auslandsstudium:

23. Mai, ab 17 Uhr, Sala Terrena

Innenhoffest: 31. Mai

(Ersatztermin ist der 7. Juni)

In den letzten Wochen hat die StV Juridicum zwei Neuzugänge der Professorenschaft bei einem Frühstück begrüßen dürfen: Prof. Rabl und Prof. Griller, die beide aus Wien nach Salzburg gekom-men sind, haben in lockerer Atmo-sphäre mit Studierenden diskutiert.

Die Themen dabei waren - neben dem großartigen Frühstücksbuffet – sehr vielfältig, es wurde von Lern-tipps bis Hochschulpolitik einiges besprochen. Wir hoffen, dass wir mit diesem Angebot die Kommu-nikation zwischen Lehrenden und StudentInnen verbessern und ein

solche Möglichkeit zur Begegnung deshalb noch oft anbieten können!

Ein herzlicher Dank gebührt Franz Linsinger für die Organisati-on!

Anmeldefrist zu den Juniklau-suren/ zu den mündlichen

Fachprüfungen: 6. Juni bis 10. Juni