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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ! 8 ! 8 ! 8 ! 8 ! 8 ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Str.- km 51.292 Beginn der Planfeststellung Bau - km 0+000 on Schrobenhausen on Schrobenhausen Kr PAF 4 GVS nach Weichenried 0+100.000 0+200.000 0+300.000 0+400.000 0+500.000 0+600.000 0+700.000 0+800.000 0+100.000 0+200.000 0+300.000 0+400.000 0+500.000 0+600.000 0+700.000 0+800.000 41 41 41 41 41 914 91 41 41 41 41 41 92 421 45 91 45 45 45 92 45 61 45 45 WH 61 61 WH 61 61 61 922 WH 922 922 61 922 22 45 GH WH 45 61 WH 922 61 92 61 61 61 300 Anschluss Blatt 1 Anschluss Blatt 2 G8 G6 G6 G7 G3 G2 G1 G1 V1 V1 V3 G6 G2 G1 G1 M2 V1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ! 8 ! 8 ! 8 ! 8 ! 8 ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Str.- km 51.292 Beginn der Planfeststellung Bau - km 0+000 on Schrobenhausen on Schrobenhausen Kr PAF 4 GVS nach Weichenried 0+100.000 0+200.000 0+300.000 0+400.000 0+500.000 0+600.000 0+700.000 0+800.000 0+100.000 0+200.000 0+300.000 0+400.000 0+500.000 0+600.000 0+700.000 0+800.000 41 41 41 41 41 914 91 41 41 41 41 41 92 421 45 91 45 45 45 92 45 61 45 45 WH 61 61 WH 61 61 61 922 WH 922 922 61 922 22 45 GH WH 45 61 WH 922 61 92 61 61 61 300 Anschluss Blatt 1 Anschluss Blatt 2 G8 G6 G6 G7 G3 G2 G1 G1 V1 V1 V3 G6 G2 G1 G1 M2 V1 ´ FESTSTELLUNGSENTWURF Art der Änderung Nr. Datum Zeichen Unterlage/ Blatt-Nr.: Maßstab: 1:1.000 B 300 Augsburg - Regensburg Ortsumfahrung Weichenried Bau-km 0+000 bis 4+300 aufgestellt: Mandel Ltd. Baudirektor Ingolstadt, den 11.12.2015 Landschaftspflegerischer Begleitplan Lagepläne der landschafts- pflegerischen Maßnahmen 9.2 / 1 bearbeitet geprüft gezeichnet PSP Nr.: PSP Bez.: Dateiname: pdf-Name Freistaat Bayern Staatliches Bauamt Ingolstadt Elbrachtstraße 20 85049 Ingolstadt Tel.: 0841/9346-0, Fax: 0841/99346-150, E-Mail: [email protected] N651 AK/IS Narr Nov. 2015 AK/IS Nov. 2015 Nov. 2015 Nov. 2015 Nov. 2015 Nov. 2015 Fitz Straßenbauverwaltung PROJIS-Nr.: Straße / Abschn.-Nr. / Station: B300_1510_0,000 bis B300_1510_4,132 Freistaat Bayern 1 5 4 2 3 Bestand Realnutzung Privates Grün Quelle/Quellbereich, naturfern und verbaut Graben, ständig wasserführend Altarm Dorfweiher, Fischteich (intensiv genutzt); Klärteich, Klärbecken Acker Grünland, artenarm, intensiv genutzt Kraut-, Gras- und Staudenfluren, artenarm; Nitrophile Hochstaudenflur Baum-, Gehölzgruppe Strauch-Baumhecke <10 Jahre; Gehölzverjüngung, Initialgebüsch Gehölzkulturen Laubholz-Aufforstung/Naturverjüngung, krautdominiert; Nadelholzforst; Mischholzforst, Mischwald Vorwälder, Pionierwälder Ver- und Entsorgungsflächen Wohnbaunutzung (§ 2, 3, 4 BauNVO); Einzelgebäude und - anwesen (Wohnnutzung) Gewerbliche/ industrielle Nutzung (§ 8, 9 BauNVO) Land-/ Hauptstraße Wirtschaftsweg, wassergebunden befestigt; Grünweg, Wiesenweg, Grasweg 511 Offene Fläche, Rohboden Schuttflur Grünland (wechsel-) feuchter und nasser Standorte (mit einzelnen Feuchtezeigern) 939 . Einzelbaum (Laubbaum) 21 24 25 41 421 45 64 61 65 71 71 74 83 91 914 92 922 923 513 423 22 Sicker-/ Sumpfquelle $ M SW Schutzgebiete und schützenswerte Bereiche Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung laut FFH-Richtlinie (Natura 2000): 7433-371 "Paar" T X FFH Amtlich kartiertes Biotop mit Nummer 7334-0108 Bodendenkmal (Art. 3 BayDSchG) ! ( BD Amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet ! ( Ü Geschützter Landschaftsbestandteil und Grünbestand gem. §29 BNatSchG ! ( GLB Naturdenkmal gem. §28 BNatSchG " ) D N Landschaftsschutzgebiet 00476.01 "Paartal" gem. §26 BNatSchG ! ( L Bestand Biotoptypen Schutz nach §30 BNatSchG FFH - §30 Fluss, natürlich/ naturnah (strukturreich) FW GH 6430 Feuchte und nasse Hochstaudenflur an Fließgewässern oder Waldsäumen, linear §30 - GG Grosseggenried außerhalb der Verlandung §30 - GN Nasswiese, seggen- oder binsenreich §30 - GR Landröhricht §30 - VH Grossröhricht innerhalb der Verlandung §30 - - GB magere Grünlandbrache, flächig, artenreich - GE1 6510 Artenreiche Extensivmähwiese - - ST Initialvegetation, trocken WA *91E0 Weichholzauenwald §30 - WB Bruchwald §30 - WG Feuchtgebüsch §30 WN 3150 Gewässer-Begleitgehölz, linear §30 - WQ Sumpfwald §30 - 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (grundwasserbeeinflußt) 72 - - WH Strauch-Baumhecke, naturnah - - WO Feldgehölz (<1 ha), naturnah - - WUE Streuobstbestand - WP Kiefernwald, bodensauer §30 Gebüsche, Hecken, Gehölze, Wälder trockenwarmer Standorte Gebüsche, Hecken, Gehölze, Wälder feuchter bis nasser Standorte Offene Trocken- und/oder Magerstandorte Feuchtgebiete Gewässer - GE - Artenreiches Extensivgrünland Erläuterungen Geplante landschaftspflegerische Maßnahmen Maßnahme zur Vermeidung von Eingriffen in den Naturhaushalt, mit Nummer der Erläuterung im entsprechenden Textblock V1 Maßnahme zur Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt, mit Nummer der Erläuterung im entsprechenden Textblock M1 Ausgleichsmaßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, mit Nummer der Erläuterung im entsprechenden Textblock A1 Maßnahme zur Gestaltung des Straßenraumes, mit Nummer der Erläuterung im entsprechenden Textblock G1 # Bezug zur fortlaufenden Konfliktnummer K1 bis K6 Maßnahmennummer # Erläuterung der Maßnahme Markierte Maßnahme findet in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Berücksichtigung # Alle Rodungs- und Gehölzschnittmaßnahmen werden ausschließlich in den Wintermonaten vor Beginn der... Alle Rod ausschl # V1 V1 Wertgebende Arten und ihre Lebenräume Lebensräume nach der Bayerischen Artenschutzkartierung Gewässerlebensraum mit Nummer Sonstiger Lebensraum mit Nummer !!! !!!!!! !!! !!!!! 7334-0029 !!! !!!!!! !!! !!!!! 7334-0110 Sonstiges Grenze des Planungsgebietes Flurgrenze, Kataster Gemeindegrenze Zone der bestehenden mittelbaren Beeinträchtigung von Flächen Zone der neuen mittelbaren Beeinträchtigung von Flächen Fließrichtung ! % Ringwallanlage Quellennachweis / Plangrundlage Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (2014) Landwirtschaftliche Standortkartierung 1:25.000 Waldfunktionsplan Lkr. Pfaffenhofen (BayStMLF, 1995) Amtliche Überschwemmungsgebietsgrenze (WWA Ingolstadt, digitale Fassung, Stand 2009) ABSP (Lkr. Pfaffenhofen, digitale Fassung, 2003) Biotopkartierungsdaten (Artenschutz- und Biotopkartierung) sowie Schutzgebiets- daten/Ökoflächen aus dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur, Stand 2014) Realnutzung / Biotoptypen (Bestandskartierung NRT, 2014, Kartierschlüssel Stand 2011) Digitale Orthofotos, Digitale Flurkarte ( c Geobasisdaten der Bayer. Vermessungsverwaltung, Stand 2010, http://geodaten.bayern.de) Baumaßnahme Anlage tragfähiger Schotterbankette Wassergebundene Wegedecke Lärmschutzwand Fahrbahn mit Straßennebenflächen (Böschungen, Sickermulden, Regenrückhaltebecken etc.) Versiegelte Fläche Bau- und vegetationstechnische Maßnahmen Schutz angrenzender Biotop- und Gehölzstrukturen vor Beeinträchtigungen während der Baudurchführung Rückbau bestehender Verkehrsflächen R D Entwicklung von feuchten Hochstaudenfluren Gehölzpflanzung mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern auf humosen mittleren Standorten ! ( ( ! Heckenpflanzung mit standortheimischen Sträuchern auf mittleren Standorten Schutzmaßnahme für zu erhaltenden Einzelbaum gemäß DIN 18920 ( . Anlage von Streuobstwiesen mit Hochstämmen, Sicherung ihrer extensiven Nutzung ! ( ( ! ( ( Anlage magerer Standorte und Zulassen der natürlichen Sukzession mit Pflegeeingriffen in mehrjährigem Abstand Anlage von naturnahen Waldgesellschaften durch Aufforstung mit standortheimischen Gehölzen Anlage ganzjährig wasserführender Gewässer ohne Fischerei- und Erholungsnutzung Anlage von vegetationslosen Lehm-Steilwänden Geländemodellierung entsprechend Höhenschichtlinien Erhalt bzw. Wiederherstellung von Grünlandbeständen sowie Gras- und Krautfluren, Aushagerung durch extensive Pflege Erhalt bestehender Gehölzflächen Anlage gestufter Waldmäntel durch Vorpflanzung von standortheimischen Sträuchern und Laubbäumen der 2. und 3. Ordnung Entwicklung nässeliebender Gras- und Krautfluren Abtrag von Oberboden und Anlage feuchter Mulden und Seigen, Ansaat einer speziell zusammengestellten Samenmischung Abtrag von Oberboden zur Schaffung magerer Standorte, Ansaat einer speziell zusammengestellten Samenmischung Wiederherstellung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen (Gras- und Krautfluren, Grünland) laut Vereinbarung mit Grundstückseigentümern Anlage flachgründig humoser Standorte und Ansaat einer Saatgutmischung mit standortheimischen Gräsern und Kräutern für magere Standorte (Oberbodenauftrag in Entwässerungsmulden von mind. 20 cm) Pflanzung von Obstgehölzen ! ( ! Pflanzung von standortheimischen Hochstämmen (Bäume 1. Ordnung, Mindestqualität: StU 16/18) ! ( ! K1 bis K7 Der Arbeitsstreifen wird auf das mindest notwendige Maß (falls mög- lich Vorkopf-Bauweise) begrenzt, um angrenzende Vegetationsbe- stände möglichst zu erhalten, insbesondere im Bereich von Biotop-, Gehölz-, Waldflächen und von Lebensräumen wertgebender Arten. Für an das Baufeld angrenzende Gehölzflächen und zu erhaltende Einzelbäume und Baumbestände sowie sensible Lebensräume wer- den Schutzmaßnahmen durch das Errichten von Bauzäunen gem. der Richtlinien für die Anlagen von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4 i. V. m. DIN 18920) oder ähnlich geeignete Maßnahmen ergriffen. Vorhandene und zu erhaltende Bestände mit ökologischer Funktion werden somit während der Bau- maßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgra- bungen geschützt. Baustraßen, Lagerflächen und Zufahrten werden grundlegend außer- halb von Biotop-, Gehölz-, Waldflächen und Lebensräumen rele- vanter Arten und Strukturen bzw. auf bestehenden und rückzubauen- den Straßenflächen und zudem im unmittelbaren Umfeld der beste- henden Bundesstraße angelegt. Soweit möglich werden Altbäume am Rand des Baufeldes erhalten. M2 Minimierung des Arbeitsraumes und Schutz angrenzender ökologisch bedeutsamer Flächen und Strukturen K6 Im Bereich des Lindacher Baches (Bau-km 1+410 bis Bau-km 1+425) werden unter den drei querenden Straßen Durchlässe mit einer ausreichend dimensionierten Durchlassöffnung (lichte Weite von 5,10 x 1,70 m) und einer naturnahen Bachsohle verwendet. Ziel ist der Erhalt und die Förderung der funktionalen Durchgängigkeit für Tiere. Die Uferstreifen ober- und unterhalb der Querung des Lindacher Baches bleiben erhalten oder werden, sofern dies bautechnisch nicht möglich ist, nach Abschluss der Baumaßnahme in einen naturnahen und strukturreichen Zustand zurückversetzt. M4 Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch einen optimierten Durchlass für den Lindacher Bach K8 Begleitung der Baumaßnahme im Bereich der historischen Ringwall- anlage durch Sachverständige (Bestandsdokumentation, Überwa- chung von Ausgrabungen und Funden, Erhalt von Fundamenten etc.). M6 Erhalt der Ringwallanlage bei Engelmannszell K3 bis K7 Pflanzung von standortheimischen Hochstämmen G2 103 Stück K1, K2, K5 bis K7 Anlage von mageren, extensiv genutzten Strukturen auf Straßen- nebenflächen und Rückbauflächen. Im Bereich der Rückbauflächen zunächst Abtrag der Deckschicht der alten Straßenflächen. Auftrag von 5 bis 15 cm des bauseits gelagerten Oberbodens entsprechend umliegender Flächen auf die Rohbodenflächen. Ansaat einer Saat- gutmischung mit standortheimischen Gräsern und Kräutern für magere Standorte. Zur Gewährleistung der Filterstabilität erfolgt in Entwässerungsmulden ein Oberbodenauftrag von mind. 20 cm . Anlage eines tragfähigen Schotterbanketts. 7,42 ha G1 2,26 ha K3 bis K7 Pflanzung von naturnahen Hecken und Gehölzflächen auf den Straßennebenflächen zur Einbindung des Bauwerks in die Landschaft unter Verwendung von standortheimischen Bäumen und Sträuchern (im Straßennahbereich nur Sträucher). 1,13 ha G3 K3 bis K7 G5 Unterpflanzung von angeschnittenen Gehölz- und Waldrändern zum Schutz der angrenzenden Waldflächen und zur Entwick- lung eines gestuften Waldmantels durch Pflanzung von stand- ortheimischen Bäumen und Sträuchern. 0,25 ha K3 bis K7 Erhalt bzw. Wiederherstellung trassennaher Grünlandbestände, Gras- und Krautfluren sowie Gehölzbestände. Wiederherstellung im Bereich vorübergehender Flächeninanspruchnahmen. Aushagerung der Grünlandbestände durch extensive Pflege. Verjüngung bestehender Gehölze durch abschnittsweises auf Stock setzen. G6 1,95 ha K1, K2, K7 Wiederherstellung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen (Gras- und Krautfluren, Grünland) laut Vereinbarung mit Grundstückseigentümern. G7 0,14 ha K3 bis K7 Landschaftsgerechte Einbindung der Lärmschutzeinrichtungen durch Errichten von Pflanzgerüsten und Pflanzung von Kletter- pflanzen (z.B. Hopfen) im Bereich der Lärmschutzwände. G8 K1, K5 bis K7 Naturnahe Gestaltung der Regenrückhaltebecken zur Einbindung der Baukörper in die Landschaft. Die Flächen werden wie folgt gestaltet: Auftrag von max. 5 cm des vor Baubeginn abgeschobenen Oberbodens auf die Rohbodenflächen der Beckenanlage und Ansaat einer Saatgutmischung mit standortheimischen Gräsern und Kräutern für magere Standorte. Entwicklung von feuchten Hochstaudenfluren und Röhricht auf den Böschungen und von nässeliebenden bzw. trockenheits- toleranten Gräsern und Kräutern auf dem Beckenboden. 0,16 ha G4 K6 Die neu bepflanzte Beckenanlage übt potenziell Lockwirkung auf Fledermäuse aus, so dass diese entlang der neuen Gehölzstrukturen jagen könnten. Um ein gefahrloses Fliegen von Fledermausarten entlang des Beckens zu gewährleisten, werden die Bereiche zum Fahrbahnrand bestmöglich mit Einzelbaum- und Gehölzpflanzungen abgepflanzt. Ein direktes Einfliegen in den kollisionsgefährdeten Bereich wird somit vermieden. Sofern dies aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht bzw. nur ein- geschränkt möglich ist, wird auf eine unattraktive Gestaltung, d. h. möglichst technische Ausprägung (keine Hochstaudenfluren, Röhrich- te, etc.) der Becken geachtet, um Lockeffekte gering zu halten. Bepflanzungen im Bereich des Rückhaltebeckens, um ein Einfliegen in niedriger Höhe in den kol- lisionsgefährdeten Bereich zu vermeiden V4 K1 bis K6 Baubedingte Stoffeinträge und Beeinträchtigungen werden in Ab- stimmung mit der Umweltbaubegleitung und der bauausführenden Firma durch schonende Bauweisen und den Einsatz umweltschonen- der Betriebs-, Schmiermittel, etc. bei Baumaßnahmen innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Paar und im Umfeld weiterer Ober- flächengewässer und Flächen mit hoch anstehendem Grundwasser auf ein Minimum reduziert. M3 Reduzierung der negativen baubedingten Umwelt- auswirkungen durch Schutz der Oberflächen- gewässer und der Auenbereiche vor Stoffeinträgen K1 bis K6 Auf Grundlage der vorab durchgeführten Studien (Umweltverträglich- keitsstudie, FFH-Verträglichkeitsstudie) erfolgte eine Optimierung der Standortwahl. Eingriffe in naturschutzfachlich sensible Bereiche sowie in europarechtlich geschützte Gebiete, so das FFH-Gebiet Paar , werden durch die gewählte Trassierung auf ein Minimum reduziert. Im Rahmen der vorliegenden Planung wurde die Trasse vor allem im Bereich der Ortsumfahrung Weichenried nochmals verlegt, so dass Beeinträchtigungen der naturschutzfachlich wertvollen Hangquellen bestmöglich vermieden werden können. M1 Minimierung des Eingriffes durch optimale Standortwahl K1 bis K6 Alle Rodungs- und Gehölzschnittmaßnahmen werden ausschließlich in den Wintermonaten vor Beginn der Brutsaison, in der Zeit von 01. Oktober bis 28./ 29. Februar außerhalb der amtlich festgesetzten Brut-, Nist- und Fortpflanzungszeiten durchgeführt. Die Räumung des Baufeldes, einschließlich der Abrissarbeiten an Gebäuden und somit die Entfernung aller möglicherweise als Nist- platz, Quartier oder Unterschlupf dienender Strukturen, sowohl im Bereich von Gehölzen und Gräben als auch im Offenland, erfolgt im gleichen Zeitraum. Ausnahme: Im unmittelbaren Nahbereich zum Klärbecken (Bau-km 3+000 bis 3+200) wird die Baufeldräumung außerhalb der Winterstarre der Zauneidechse durchgeführt (vgl. V5). Das Risiko baubedingter Tötungen wird durch eine Umweltbaube- gleitung reduziert. Hierbei erfolgen vor Beginn der Gebäudeabriss- und Rodungsarbeiten Kontrollen der Gebäude und zu fällender Alt- bäume auf geeignete Spalten oder Höhlungen mit ggf. anschließen- der Veranlassung notwendiger Schritte durch die Umweltbaube- gleitung (Sicherung und Verbringung vorgefundener Tiere in geeignete Ausweichquartiere). Vermeidung von Gelege- und Individuenverlusten durch Rodung und Baufeldräumung außerhalb sensibler Zeiten V1 K6 Keine längere Lagerung von Schnittgut und (lockeren) Gesteins- und Holzmaterialien, etwa von Steinen und Pflaster, im Nahbereich von Zauneidechsenlebensräumen bei Bau-km 3+000 bis 3+400 und 3+550 bis 4+100 (Klärbecken Weichenried, Saumstrukturen bei Oberkreut), um eine Eiablage im Baufeld und eine Schaffung von Versteckmöglichkeiten für Reptilien zu vermeiden und dadurch die Gefahr von Individuenverlusten nicht unnötig zu erhöhen. Sollten sich nach längeren Pausen zwischen Baufeldräumung und Baubeginn Deckung bietende Vegetationsstrukturen entwickeln, ins- besondere aus aufkommenden Getreide und Wildkräutern, kann dies Lockeffekte für Offenlandbrüter (z. B. Feldlerche) haben. Ggf. müs- sen entsprechende Bestände in Abstimmung mit der Umweltbaube- gleitung vor der Wiederaufnahme des Baubetriebs eingeeggt werden. Vermeidung möglicher Lockeffekte für Reptilien und Offenlandbrüter in den Baustellenbereich V3 K1 bis K6 Direkter Eintrag von verschmutztem Oberflächenwasser in die Vor- fluter wird durch flächige Versickerung im Bereich der Straßenbö- schungen und durch die Sammlung in einem Rückhaltebecken mit Ölabscheider vermieden. Das Regenrückhaltebecken der Straßenentwässerung wird so be- messen, dass auch bei Starkregenereignissen kein ungeregeltes Überfließen möglich ist und eine geregelte Entwässerung dauerhaft gewährleistet bleibt. Im Nahbereich der Paar (Bau-km 2+600 bis 2+750) werden die Ent- wässerungsmulden abgedichtet, um Schadstoffeinträge im Bereich der Quellen zu vermeiden. Das Oberflächenwasser wird in angren- zende Bereiche abgeleitet und dort flächig versickert bzw. gefasst und gereinigt. Um evtl. schwerwiegende Beeinträchtigungen im Falle eines Unfalles (kurzfristig hohe Eintragsmengen) bestmöglich zu minimieren, erfolgt die Anlage von Schutzplanken und die Aus- prägung langgezogener Kurvenradien, um ein Abkommen von der Straße bestmöglich zu vermeiden. Vermeidung eines Eintrages von Schadstoffen durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens V2 bearbeitet geprüft gezeichnet Datum Name Proj.-Nr. K6 Außerhalb der Aktivitätsphase: Zum Schutz der Zauneidechse werden Fäll- und Schnittmaßnahmen an Gehölzen im Anschluss an die bekannten, dauerhaft besiedelten Zauneidechsenlebensräume (Klärbecken Weichenried, Saumstruk- turen bei Oberkreut) im Winterhalbjahr durchgeführt. (vgl. V1). Vor Beginn der Aktivitätsphase: Strukturelle Vergrämung mit Mahd der Vegetation auf wenige Zentimeter. Innerhalb der Aktivitätsphase (Mitte April - Mitte August, max. Mitte Sept.): Schonende Entfernung aller noch vorhandenen Versteckmöglichkeiten (Handarbeit) unter Aufsicht der UBB. Zur Vermeidung einer Wiedereinwanderung in das Baufeld wird im Bereich des Klärbeckens von Weichenried (Bau-km 3+000 bis 3+400) nach erfolgter Vergrämung ein temporärer Sperr- und Schutzzaun errichtet. Der Zaun wird während der gesamten Aktivitätsphase der Zauneidechse von Mitte April bis Mitte September vorgehalten und regelmäßig durch fachkundige Personen im Rahmen der UBB auf seine Wirksamkeit überprüft. Nach Kontrolle der Eingriffsflächen durch die UBB und Freigabe der Flächen kann dann mit erdbaulichen Maßnahmen begonnen werden. Zeitliche Abfolge der Maßnahmen in Abstimmung mit der UBB. Schutz der Zauneidechse während der Baumaßnahme V5 1. Tektur vom 11.12.2015 Ersetzt Unterlage 12.3 Blatt 1 K6 Erhalt und langfristige Sicherung von Flugkorridoren verschiedener Fledermausarten entlang von Leitlinien (lineare Strukturelemente) und von Austauschbeziehungen und Flugrouten weiterer wertge- bender Arten. Besonders in Straßenabschnitten im Nahbereich zur Paarleite, in denen eine Anbindung an angrenzende Gehölzbestände besteht, wird bei der Gestaltung der Straßennebenflächen auf einen ausrei- chenden Abstand straßenbegleitender Gehölze zur Fahrbahn ge- achtet, um Tunneleffekte auszuschließen und parallel zur Fahr- bahn fliegende Tiere nicht in den Gefahrenbereich zu leiten. Dazu wird beiderseits der Fahrbahn ein jeweils mindestens 4 bis 5 m breiter Saumstreifen dauerhaft von Gehölzen frei gehalten und damit ein Ausweichen ermöglicht. Zusätzliche Rodungen, insbeson- dere in Bezug auf den FFH-Lebensraumtyp LRT 9160 (Sternmieren- Eichen-Hainbuchenwald) sind hierfür nicht erforderlich. Die betroffenen Abschnitte befinden sich in Dammlage zudem verläuft parallel ein Entwässerungsgraben, so dass bereits aus bautech- nischen Gründen ohnehin im Abstand von mind. 6 m zum Straßenrand Rodungen erforderlich sind. M5 Sicherung von Leitstrukturen für Fledermäuse, Abrücken der Bepflanzung zum Straßenkörper

Bestand Realnutzung Bau- und vegetationstechnische ... · A u sg l eic hm aß nz rS dL tfä k N , mi tN u er dE lä ng sp ch T x b o k A1 M aß nh mez urG stl g d S , mi tN u er dE

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Page 1: Bestand Realnutzung Bau- und vegetationstechnische ... · A u sg l eic hm aß nz rS dL tfä k N , mi tN u er dE lä ng sp ch T x b o k A1 M aß nh mez urG stl g d S , mi tN u er dE

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92

421

421

91

45

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45

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61

45

41

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W H

6161

W H

W H

61

61

61

45

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W H

922

22

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W H

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923

922

45

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45

45

GH W H

45

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W H

W H

922

22

W H

W H

45

45

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92

45

45

GB

61

W H

GB

61

W H

W H

45 W H

W H

22

41

61

T hierham

B 300

Anschluss Blatt 1

Anschluss Blatt 2

G8G6

G6G7

G3G2

G1G1

V 1

V 1

V 3

G6

G2G1

G1

M2

V 1

´

FESTSTELLUNGSENTWURFArt der ÄnderungNr. Datum Zeichen

U nterlage/ Blatt-Nr.:

Maßstab: 1:1.000

B 300 Augsburg - R egensburgOrtsum fahrung W eichenriedBau-km 0+000 bis 4+300

aufgestellt:

Mandel Ltd. BaudirektorIngolstadt, den 11.12.2015

Landschaftspflegerischer BegleitplanLagepläne der landschafts-pflegerischen Maßnahm en

9.2 / 1

bearbeitet

geprüftgezeichnet

P SP Nr.:P SP Bez.:Dateinam e: pdf-Nam e

Freistaat BayernStaatliches Bauam t IngolstadtElbrachtstraße 2085049 IngolstadtT el.: 0841/9346-0, Fax: 0841/99346-150, E-Mail: [email protected]

N651

AK/IS

Narr

Nov. 2015AK/ISNov. 2015

Nov. 2015

Nov. 2015Nov. 2015Nov. 2015

Fitz

Straßenbauverwaltung

P R OJIS-Nr.:Straße / Abschn.-Nr. / Station: B300_1510_0,000 bis B300_1510_4,132

Freistaat Bayern

1 542 3

Bestand Realnutzung

P rivates Grün

Q uelle/Q uellbereich, naturfern und verbaut Graben, ständig wasserführendAltarmDorfweiher, Fischteich (intensiv genutzt); Klärteich, KlärbeckenAckerGrünland, artenarm , intensiv genutzt

Kraut-, Gras- und Staudenfluren, artenarm ; Nitrophile H ochstaudenflur

Baum -, GehölzgruppeStrauch-Baum hecke <10 Jahre; Gehölzverjüngung, Initialgebüsch

GehölzkulturenLaubholz-Aufforstung/Naturverjüngung, krautdom iniert; Nadelholzforst; Mischholzforst, MischwaldV orwälder, P ionierwälderV er- und EntsorgungsflächenW ohnbaunutzung (§ 2, 3, 4 BauNV O); Einzelgebäude und - anwesen (W ohnnutzung)Gewerbliche/ industrielle Nutzung (§ 8, 9 BauNV O)Land-/ H auptstraßeW irtschaftsweg, wassergebunden befestigt;Grünweg, W iesenweg, Grasweg

511 Offene Fläche, R ohbodenSchuttflur

Grünland (wechsel-) feuchter und nasser Standorte (m it einzelnen Feuchtezeigern)

939

. Einzelbaum (Laubbaum )

2122

24

25

41

421

45

64

61

65

71

71

74

83

91

914

92

922

923

513

423

22

Sicker-/ Sum pfquelle$MSW

Schutzgebiete und schützenswerte Bereiche

Gebiet von gem einschaftlicher Bedeutung laut FFH -R ichtlinie(Natura 2000): 7433-371 "P aar" TXFFH

Am tlich kartiertes Biotop m it Num m er7334-0108

Bodendenkm al (Art. 3 BayDSchG)!(BD

Am tlich festgesetztes Überschwem m ungsgebiet !(Ü

Geschützter Landschaftsbestandteil und Grünbestand gem . §29 BNatSchG!(GLB

Naturdenkm al gem . §28 BNatSchG")DN

Landschaftsschutzgebiet 00476.01 "P aartal" gem . §26 BNatSchG!(L

Bestand Biotoptypen Schutz nach §30 BNatSchG FFH

-§30Fluss, natürlich/ naturnah (strukturreich)FW

GH 6430Feuchte und nasse H ochstaudenflur an Fließgewässern oder W aldsäum en, linear §30-GG Grosseggenried außerhalb der V erlandung §30-GN Nasswiese, seggen- oder binsenreich §30-GR Landröhricht §30-V H Grossröhricht innerhalb der V erlandung §30

- -GB m agere Grünlandbrache, flächig, artenreich-GE1 6510Artenreiche Ex tensivm ähwiese

- -ST Initialvegetation, trocken

W A *91E0W eichholzauenwald §30-W B Bruchwald §30-W G Feuchtgebüsch §30

W N 3150Gewässer-Begleitgehölz, linear §30-W Q Sum pfwald §30

- 9160Sternm ieren-Eichen-H ainbuchenwald (grundwasserbeeinflußt)72

- -W H Strauch-Baum hecke, naturnah- -W O Feldgehölz (<1 ha), naturnah

--W U E Streuobstbestand-W P Kiefernwald, bodensauer §30

Gebüsche, Hecken, Gehölze, Wälder trockenwarmer Standorte

Gebüsche, Hecken, Gehölze, Wälder feuchter bis nasser Standorte

Offene Trocken- und/oder Magerstandorte

Feuchtgebiete

Gewässer

-GE -Artenreiches Ex tensivgrünland

ErläuterungenGeplante landschaftspflegerische Maßnahmen

Maßnahm e zur V erm eidung von Eingriffen in den Naturhaushalt,m it Num m er der Erläuterung im entsprechenden T ex tblockV 1

Maßnahm e zur Minim ierung von Eingriffen in den Naturhaushalt,m it Num m er der Erläuterung im entsprechenden T ex tblockM1

Ausgleichsm aßnahm e zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,m it Num m er der Erläuterung im entsprechenden T ex tblockA1

Maßnahm e zur Gestaltung des Straßenraum es,m it Num m er der Erläuterung im entsprechenden T ex tblockG1

#

Bezug zur fortlaufendenKonfliktnum m er

K1 bis K6

Maßnahm ennum m er

#

Erläuterung der Maßnahm e

Markierte Maßnahm e findet in der speziellen artenschutzrechtlichen P rüfung (saP ) Berücksichtigung

#

Alle R odungs- und Gehölzschnittm aßnahm en werden ausschließlich in den W interm onaten vor Beginn der...

Alle R odausschl

#

V 1V 1

Wertgebende Arten und ihre LebenräumeLebensräum e nach der Bayerischen Artenschutzkartierung

Gewässerlebensraum m it Num m erSonstiger Lebensraum m it Num m er

!!!

! ! ! ! ! !!!! !!!!!7334-0029

!!!

! ! ! ! ! !!!! !!!!!

7334-0110

SonstigesGrenze des P lanungsgebietesFlurgrenze, Kataster

Gem eindegrenzeZone der bestehenden m ittelbaren Beeinträchtigung von FlächenZone der neuen m ittelbaren Beeinträchtigung von FlächenFließrichtung!%

R ingwallanlage

Quellennachweis / PlangrundlageBayer. Landesam t für Denkm alpflege (2014)Landwirtschaftliche Standortkartierung 1:25.000W aldfunktionsplan Lkr. P faffenhofen (BayStMLF, 1995)Am tliche Überschwem m ungsgebietsgrenze (W W A Ingolstadt, digitale Fassung, Stand 2009)ABSP (Lkr. P faffenhofen, digitale Fassung, 2003)Biotopkartierungsdaten (Artenschutz- und Biotopkartierung) sowie Schutzgebiets-daten/Ökoflächen aus dem Bayerischen Fachinform ationssystem Naturschutz (FIS-Natur, Stand 2014)R ealnutzung / Biotoptypen (Bestandskartierung NR T , 2014, Kartierschlüssel Stand 2011)Digitale Orthofotos, Digitale Flurkarte ( c Geobasisdaten der Bayer. V erm essungsverwaltung, Stand 2010, http://geodaten.bayern.de)

Baumaßnahme

Anlage tragfähiger Schotterbankette

W assergebundene W egedecke

Lärm schutzwandFahrbahn m it Straßennebenflächen (Böschungen, Sickerm ulden, R egenrückhaltebecken etc.)

V ersiegelte Fläche

Bau- und vegetationstechnische MaßnahmenSchutz angrenzender Biotop- und Gehölzstrukturen vor Beeinträchtigungen während der Baudurchführung

R ückbau bestehender V erkehrsflächenRD

Entwicklung von feuchten H ochstaudenfluren

Gehölzpflanzung m it standortheim ischen Bäum en und Sträuchernauf hum osen m ittleren Standorten!((!

H eckenpflanzung m it standortheim ischen Sträuchern auf m ittleren Standorten

Schutzm aßnahm e für zu erhaltenden Einzelbaum gem äß DIN 18920(.

Anlage von Streuobstwiesen m it H ochstäm m en, Sicherung ihrer ex tensiven Nutzung!((!((

Anlage m agerer Standorte und Zulassen der natürlichen Sukzession m it P flegeeingriffen in m ehrjährigem Abstand

Anlage von naturnahen W aldgesellschaften durch Aufforstung m it standortheim ischen Gehölzen

Anlage ganzjährig wasserführender Gewässer ohne Fischerei- und ErholungsnutzungAnlage von vegetationslosen Lehm -Steilwänden

Geländem odellierung entsprechend H öhenschichtlinien

Erhalt bzw. W iederherstellung von Grünlandbeständen sowie Gras- und Krautfluren, Aushagerung durch ex tensive P flege

Erhalt bestehender Gehölzflächen

Anlage gestufter W aldm äntel durch V orpflanzung von standortheim ischen Sträuchern und Laubbäum en der 2. und 3. Ordnung

Entwicklung nässeliebender Gras- und KrautflurenAbtrag von Oberboden und Anlage feuchter Mulden und Seigen, Ansaat einer speziell zusam m engestellten Sam enm ischungAbtrag von Oberboden zur Schaffung m agerer Standorte, Ansaat einer speziell zusam m engestellten Sam enm ischung

W iederherstellung vorübergehend in Anspruch genom m ener Flächen (Gras- und Krautfluren, Grünland) laut V ereinbarung m it Grundstückseigentüm ern

Anlage flachgründig hum oser Standorte und Ansaat einer Saatgutm ischung m it standortheim ischen Gräsern und Kräutern für m agere Standorte (Oberbodenauftrag in Entwässerungsm ulden von m ind. 20 cm )

P flanzung von Obstgehölzen!(!

P flanzung von standortheim ischen H ochstäm m en (Bäum e 1. Ordnung, Mindestqualität: StU 16/18)!(!

K1 bis K7Der Arbeitsstreifen wird auf das m indest notwendige Maß (falls m ög-lich V orkopf-Bauweise) begrenzt, um angrenzende V egetationsbe-stände m öglichst zu erhalten, insbesondere im Bereich von Biotop-, Gehölz-, W aldflächen und von Lebensräum en wertgebender Arten.Für an das Baufeld angrenzende Gehölzflächen und zu erhaltende Einzelbäum e und Baum bestände sowie sensible Lebensräum e wer-den Schutzm aßnahm en durch das Errichten von Bauzäunen gem . der R ichtlinien für die Anlagen von Straßen, T eil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäum en, V egetationsbeständen und T ieren bei Baum aßnahm en (R AS-LP 4 i. V . m. DIN 18920) oder ähnlich geeignete Maßnahm en ergriffen. V orhandene und zu erhaltende Bestände m it ökologischer Funktion werden som it während der Bau-m aßnahm e vor m echanischen Schäden, Überfüllungen und Abgra-bungen geschützt. Baustraßen, Lagerflächen und Zufahrten werden grundlegend außer-halb von Biotop-, Gehölz-, W aldflächen und Lebensräum en rele-vanter Arten und Strukturen bzw. auf bestehenden und rückzubauen-den Straßenflächen und zudem im unm ittelbaren U m feld der beste-henden Bundesstraße angelegt.Soweit m öglich werden Altbäum e am R and des Baufeldes erhalten.

M2Minimierung des Arbeitsraumes und Schutz angrenzender ökologisch bedeutsamer Flächen und Strukturen

K6

Im Bereich des Lindacher Baches (Bau-km 1+410 bis Bau-km 1+425) werden unter den drei querenden Straßen Durchlässe m it einer ausreichend dim ensionierten Durchlassöffnung (lichte W eite von 5,10 x 1,70 m) und einer naturnahen Bachsohle verwendet. Ziel ist der Erhalt und die Förderung der funktionalen Durchgängigkeit für T iere. Die U ferstreifen ober- und unterhalb der Q uerung des Lindacher Baches bleiben erhalten oder werden, sofern dies bautechnisch nicht m öglich ist, nach Abschluss der Baum aßnahm e in einen naturnahen und strukturreichen Zustand zurückversetzt.

M4Minimierung der Zerschneidungswirkungendurch einen optimierten Durchlass für den Lindacher Bach

K8

Begleitung der Baum aßnahm e im Bereich der historischen R ingwall-anlage durch Sachverständige (Bestandsdokum entation, Überwa-chung von Ausgrabungen und Funden, Erhalt von Fundam enten etc.).

M6 Erhalt der Ringwallanlage bei Engelmannszell

K3 bis K7

P flanzung von standortheim ischen H ochstäm m en

G2

103 Stück

K1, K2, K5 bis K7

Anlage von m ageren, ex tensiv genutzten Strukturen auf Straßen-nebenflächen und R ückbauflächen. Im Bereich der R ückbauflächen zunächst Abtrag der Deckschicht der alten Straßenflächen. Auftrag von 5 bis 15 cm des bauseits gelagerten Oberbodens entsprechendum liegender Flächen auf die R ohbodenflächen. Ansaat einer Saat-gutm ischung m it standortheim ischen Gräsern und Kräutern für m agere Standorte. Zur Gewährleistung der Filterstabilität erfolgt in Entwässerungsm ulden ein Oberbodenauftrag von m ind. 20 cm .

Anlage eines tragfähigen Schotterbanketts.

7,42 ha

G1

2,26 ha

K3 bis K7

P flanzung von naturnahen H ecken und Gehölzflächen auf den Straßennebenflächen zur Einbindung des Bauwerks in die Landschaft unter V erwendung von standortheim ischen Bäum en und Sträuchern (im Straßennahbereich nur Sträucher).

1,13 ha

G3

K3 bis K7G5

U nterpflanzung von angeschnittenen Gehölz- und W aldrändern zum Schutz der angrenzenden W aldflächen und zur Entwick-lung eines gestuften W aldm antels durch P flanzung von stand-ortheim ischen Bäum en und Sträuchern.

0,25 ha

K3 bis K7

Erhalt bzw. W iederherstellung trassennaher Grünlandbestände, Gras- und Krautfluren sowie Gehölzbestände. W iederherstellung im Bereich vorübergehender Flächeninanspruchnahm en. Aushagerung der Grünlandbestände durch ex tensive P flege. V erjüngung bestehender Gehölze durch abschnittsweises auf Stock setzen.

G6

1,95 ha

K1, K2, K7

W iederherstellung vorübergehend in Anspruch genom m ener Flächen (Gras- und Krautfluren, Grünland) laut V ereinbarungm it Grundstückseigentüm ern.

G7

0,14 ha

K3 bis K7

Landschaftsgerechte Einbindung der Lärm schutzeinrichtungen durch Errichten von P flanzgerüsten und P flanzung von Kletter-pflanzen (z.B. H opfen) im Bereich der Lärm schutzwände.

G8

K1, K5 bis K7

Naturnahe Gestaltung der R egenrückhaltebecken zur Einbindung der Baukörper in die Landschaft.Die Flächen werden wie folgt gestaltet:Auftrag von m ax. 5 cm des vor Baubeginn abgeschobenen Oberbodens auf die R ohbodenflächen der Beckenanlage und Ansaat einer Saatgutm ischung m it standortheim ischen Gräsern und Kräutern für m agere Standorte.Entwicklung von feuchten H ochstaudenfluren und R öhricht auf den Böschungen und von nässeliebenden bzw. trockenheits-toleranten Gräsern und Kräutern auf dem Beckenboden.

0,16 ha

G4

K6

Die neu bepflanzte Beckenanlage übt potenziell Lockwirkung auf Flederm äuse aus, so dass diese entlang der neuen Gehölzstrukturenjagen könnten. U m ein gefahrloses Fliegen von Flederm ausarten entlang des Beckens zu gewährleisten, werden die Bereiche zum Fahrbahnrand bestm öglich m it Einzelbaum - und Gehölzpflanzungen abgepflanzt. Ein direktes Einfliegen in den kollisionsgefährdeten Bereich wird som it verm ieden. Sofern dies aus Gründen der V erkehrssicherheit nicht bzw. nur ein-geschränkt m öglich ist, wird auf eine unattraktive Gestaltung, d. h. m öglichst technische Ausprägung (keine H ochstaudenfluren, R öhrich-te, etc.) der Becken geachtet, um Lockeffekte gering zu halten.

Bepflanzungen im Bereich des Rückhaltebeckens, um ein Einfliegen in niedriger Höhe in den kol-lisionsgefährdeten Bereich zu vermeiden

V 4

K1 bis K6

Baubedingte Stoffeinträge und Beeinträchtigungen werden in Ab-stim m ung m it der U m weltbaubegleitung und der bauausführenden Firm a durch schonende Bauweisen und den Einsatz um weltschonen-der Betriebs-, Schm ierm ittel, etc. bei Baum aßnahm en innerhalb des Überschwem m ungsgebietes der P aar und im U m feld weiterer Ober-flächengewässer und Flächen m it hoch anstehendem Grundwasser auf ein Minim um reduziert.

M3Reduzierung der negativen baubedingten Umwelt-auswirkungen durch Schutz der Oberflächen-gewässer und der Auenbereiche vor Stoffeinträgen

K1 bis K6

Auf Grundlage der vorab durchgeführten Studien (U m weltverträglich-keitsstudie, FFH -V erträglichkeitsstudie) erfolgte eine Optim ierung der Standortwahl. Eingriffe in naturschutzfachlich sensible Bereiche sowie in europarechtlich geschützte Gebiete, so das FFH -Gebiet „P aar“, werden durch die gewählte T rassierung auf ein Minim um reduziert. Im R ahm en der vorliegenden P lanung wurde die T rasse vor allem im Bereich der Ortsum fahrung W eichenried nochm als verlegt, so dass Beeinträchtigungen der naturschutzfachlich wertvollen H angquellen bestm öglich verm ieden werden können.

M1Minimierung des Eingriffes durch optimale StandortwahlK1 bis K6

Alle R odungs- und Gehölzschnittm aßnahm en werden ausschließlich in den W intermonaten vor Beginn der Brutsaison, in der Zeit von 01. Oktober bis 28./ 29. Februar außerhalb der am tlich festgesetzten Brut-, Nist- und Fortpflanzungszeiten durchgeführt. Die R äum ung des Baufeldes, einschließlich der Abrissarbeiten an Gebäuden und som it die Entfernung aller m öglicherweise als Nist-platz, Q uartier oder U nterschlupf dienender Strukturen, sowohl im Bereich von Gehölzen und Gräben als auch im Offenland, erfolgt im gleichen Zeitraum . Ausnahm e: Im unm ittelbaren Nahbereich zum Klärbecken (Bau-km 3+000 bis 3+200) wird die Baufeldräum ung außerhalb der W interstarre der Zauneidechse durchgeführt (vgl. V 5). Das R isiko baubedingter T ötungen wird durch eine U m weltbaube-gleitung reduziert. H ierbei erfolgen vor Beginn der Gebäudeabriss- und R odungsarbeiten Kontrollen der Gebäude und zu fällender Alt-bäum e auf geeignete Spalten oder H öhlungen m it ggf. anschließen-der V eranlassung notwendiger Schritte durch die U m weltbaube-gleitung (Sicherung und V erbringung vorgefundener T iere in geeignete Ausweichquartiere).

Vermeidung von Gelege- und Individuenverlusten durch Rodung und Baufeldräumung außerhalb sensibler Zeiten

V 1K6

Keine längere Lagerung von Schnittgut und (lockeren) Gesteins- und H olzm aterialien, etwa von Steinen und P flaster, im Nahbereich von Zauneidechsenlebensräum en bei Bau-km 3+000 bis 3+400 und 3+550 bis 4+100 (Klärbecken W eichenried, Saum strukturen bei Oberkreut), um eine Eiablage im Baufeld und eine Schaffung von V ersteckm öglichkeiten für R eptilien zu verm eiden und dadurch die Gefahr von Individuenverlusten nicht unnötig zu erhöhen. Sollten sich nach längeren P ausen zwischen Baufeldräum ung und Baubeginn Deckung bietende V egetationsstrukturen entwickeln, ins-besondere aus aufkom m enden Getreide und W ildkräutern, kann dies Lockeffekte für Offenlandbrüter (z. B. Feldlerche) haben. Ggf. m üs-sen entsprechende Bestände in Abstim m ung m it der U m weltbaube-gleitung vor der W iederaufnahm e des Baubetriebs eingeeggt werden.

Vermeidung möglicher Lockeffekte für Reptilien und Offenlandbrüter in den Baustellenbereich

V 3

K1 bis K6

Direkter Eintrag von verschm utztem Oberflächenwasser in die V or-fluter wird durch flächige V ersickerung im Bereich der Straßenbö-schungen und durch die Sam m lung in einem R ückhaltebecken m it Ölabscheider verm ieden. Das R egenrückhaltebecken der Straßenentwässerung wird so be-m essen, dass auch bei Starkregenereignissen kein ungeregeltes Überfließen m öglich ist und eine geregelte Entwässerung dauerhaft gewährleistet bleibt. Im Nahbereich der P aar (Bau-km 2+600 bis 2+750) werden die Ent-wässerungsm ulden abgedichtet, um Schadstoffeinträge im Bereich der Q uellen zu verm eiden. Das Oberflächenwasser wird in angren-zende Bereiche abgeleitet und dort flächig versickert bzw. gefasst und gereinigt. U m evtl. schwerwiegende Beeinträchtigungen im Falle eines U nfalles (kurzfristig hohe Eintragsm engen) bestm öglich zu m inim ieren, erfolgt die Anlage von Schutzplanken und die Aus-prägung langgezogener Kurvenradien, um ein Abkom m en von der Straße bestm öglich zu verm eiden.

Vermeidung eines Eintrages von Schadstoffen durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens

V 2

bearbeitet

geprüftgezeichnet

Datum Nam e

P roj.-Nr.

K6Außerhalb der Aktivitätsphase:Zum Schutz der Zauneidechse werden Fäll- und Schnittm aßnahm en an Gehölzen im Anschluss an die bekannten, dauerhaft besiedelten Zauneidechsenlebensräum e (Klärbecken W eichenried, Saum struk-turen bei Oberkreut) im W interhalbjahr durchgeführt. (vgl. V 1). Vor Beginn der Aktivitätsphase:„Strukturelle V ergräm ung“ m it Mahd der V egetation auf wenige Zentim eter.Innerhalb der Aktivitätsphase (Mitte April - Mitte August, max. Mitte Sept.):Schonende Entfernung aller noch vorhandenen V ersteckm öglichkeiten (H andarbeit) unter Aufsicht der U BB.Zur V erm eidung einer W iedereinwanderung in das Baufeld wird imBereich des Klärbeckens von W eichenried (Bau-km 3+000 bis 3+400) nach erfolgter V ergräm ung ein tem porärer Sperr- und Schutzzaun errichtet. Der Zaun wird während der gesam ten Aktivitätsphase der Zauneidechse von Mitte April bis Mitte Septem ber vorgehalten und regelm äßig durch fachkundige P ersonen im R ahm en der U BB auf seine W irksam keit überprüft.Nach Kontrolle der Eingriffsflächen durch die U BB und Freigabe der Flächen kann dann m it erdbaulichen Maßnahm en begonnen werden.Zeitliche Abfolge der Maßnahm en in Abstim m ung m it der U BB.

Schutz der Zauneidechse während der BaumaßnahmeV 5

1. T ektur vom 11.12.2015Ersetzt U nterlage 12.3 Blatt 1

K6

Erhalt und langfristige Sicherung von Flugkorridoren verschiedener Flederm ausarten entlang von Leitlinien (lineare Strukturelem ente) und von Austauschbeziehungen und Flugrouten weiterer wertge-bender Arten. Besonders in Straßenabschnitten im Nahbereich zur P aarleite, in denen eine Anbindung an angrenzende Gehölzbestände besteht, wird bei der Gestaltung der Straßennebenflächen auf einen ausrei-chenden Abstand straßenbegleitender Gehölze zur Fahrbahn ge-achtet, um „T unneleffekte“ auszuschließen und parallel zur Fahr-bahn fliegende T iere nicht in den Gefahrenbereich zu leiten. Dazu wird beiderseits der Fahrbahn ein jeweils m indestens 4 bis 5 m breiter Saum streifen dauerhaft von Gehölzen frei gehalten und dam it ein Ausweichen erm öglicht. Zusätzliche R odungen, insbeson-dere in Bezug auf den FFH -Lebensraum typ LR T 9160 (Sternm ieren-Eichen-H ainbuchenwald) sind hierfür nicht erforderlich. Die betroffenen Abschnitte befinden sich in Dam m lage zudem verläuft parallel ein Entwässerungsgraben, so dass bereits aus bautech-nischen Gründen ohnehin im Abstand von m ind. 6 m zum Straßenrand R odungen erforderlich sind.

M5 Sicherung von Leitstrukturen für Fledermäuse,Abrücken der Bepflanzung zum Straßenkörper

rob-eisenbet
B300_Weichenried