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Phase II Senioren-Residenz Rue de Nospelt – KEHLEN Bau- und Ausstattungs- Beschreibung

Betreit Wunnen - Cahier des charges Kehlen II DE

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DESCRIPTION

Idéalement située dans un cadre verdoyant, près du centre, à proximité de l'école, du nouveau centre médical et de la pharmacie. Sur une superficie approximative d'environ 60 ares, les deux ailes supplémentaires abriteront 22 logements pour séniors et personnes à mobilité réduite et seront reliés par une passerelle vitrée au complexe existant, avec ses commerces tels qu'un supermarché, un salon de coiffure, une cafétéria, une librairie incluant le service de la poste, ainsi qu'un restaurant et sa belle terrasse. Un hôtel séniors orienté vers le CIPA en tant que foyer du jour et séjour de courte durée complètera ce site harmonieux.

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Phase II

Senioren-Residenz

Rue de Nospelt – KEHLEN

Bau- und Ausstattungs-Beschreibung

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VORWORT

BESCHREIBUNG DES BAUHERRN

1. CHARAKTERISTIK DER ALLGEMEINEN TECHNIK DES GEBÄUDES1.1 Infrastruktur1.2 Mauern und Außenhaut1.3 Geschossdecken und Balkone1.4 Treppen1.5 Belüftung und Rauchabzüge1.6 Wasserleitungen und Kanalisation1.7 Dächer

2. PRIVATE RÄUME UND IHRE AUSSTATTUNG2.1 Bodenbeläge und Sockelleisten2.2 Wandverkleidungen2.3 Raumdecken2.4 Außenfassade2.5 Außentüren 2.6 Innenausbau2.7 Schlosserarbeiten2.8 Maler- und Tapezierarbeiten2.9 Sanitärinstallationen2.10 Elektroinstallationen2.11 Heizungsinstallationen2.12 Multimedia-Ausstattung und Notruf

3. SONSTIGE ANLAGEN3.1 Kfz-Stellplätze im Untergeschoss3.2 Kellerräume

4. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE INNEN4.1 Eingangshallen4.2 Verkehrsflächen im Erdgeschoss und in den Etagen4.3 Treppenhäuser4.4 Technikräume im Untergeschoss

5. ALLGEMEINE GEBÄUDEAUSSTATTUNG5.1 Aufzüge5.2 Heizung5.3 Warmwasserbereitung5.4 Multimedia-Ausstattung und Notruf5.5 Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Hausmüll5.6 Wasserversorgung5.7 Stromversorgung

6. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE AUSSEN UND IHRE AUSFÜHRUNG6.1 Wege und Stellplätze6.2 Außenbeleuchtung6.3 Verschiedene Versorgungsleitungen – Hausanschlüsse

7. ALLGEMEINE DEFINITIONEN

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Das Ziel dieser Beschreibung gemäß Artikel 1601-5 des Code Civil besteht darin, die Ausführung und den Endzustand der vorgesehenen Bebauung zu beschreiben.

Sie bildet eine Gesamtheit mit dem Bauvertrag und den Konstruktionsplänen, die der Verkaufsurkunde beigefügt werden.

Jede Änderung der Beschreibung muss schriftlich erfolgen.

Die Leistungen beziehen sich auf das zu errichtende Gebäude in seiner Gesamtheit, das als solches aus 4 aneinander gereihten Gebäudeteilen besteht.

Die privaten Bereiche sind abgeschlossene Einheiten. Diese sind somit von den gemeinschaftlichen Bereichen, die notwendigerweise allen Miteigentümern gemein-schaftlich gehören, abgegrenzt und in den Katasterplänen eindeutig ausgewiesen.

Während der Bauarbeiten kann jederzeit allein und ohne Vorankündigung der Bauherr Änderungen an den Plänen vornehmen, wenn es im allgemeinen Interesse des Baus oder aus statischen oder technischen Gründen als notwendig angesehen wird.

Bis zum Beginn der Bauarbeiten hat jeder Käufer das Recht in seinem Appartement in Absprache mit dem Bauherrn, die inneren Trennwände nach seinem Geschmack zu verändern, soweit das weder die tragenden Wände, noch die Trennwände zwischen den einzelnen Einheiten, noch die Außenhülle betrifft.

Die Eigentümer werden vor Beginn der Arbeiten kontaktiert, um folgendes festzulegen:

a. Ort und Art der Trennwändeb. Positionierung von Elektrizitätsquellen, Steckdosen und Beleuchtungc. Auswahl der sanitären Objekte d. Auswahl von Bodenbelägen und Wandverkleidungene. Innenschreinerarbeiten

Über Änderungswünsche werden die Kunden gebeten, den Bauherrn rechtzeitig vor der Ausführung des entsprechenden Bauabschnitts und in jedem Falle schriftlich zu informieren, um die verschiedenen Gewerke nicht zu verzögern. Alle Absprachen und Versprechen zwischen Kunden und dem Bauherrn sind null und nichtig, sofern sie nicht schriftlich durch den Bauherrn bestätigt wurden.

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Die Senioren-Residenz „Poetschebiirchen“ liegt in Kehlen in der Rue de Nospelt, in unmittelbarer Nähe des Ärzte-Zentrums und der Apotheke.

Das Ziel unseres Konzepts besteht darin, für die zukünftigen Bewohner ein Wohnumfeld zu schaffen, in dem Sie individuell und selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben können. Dies wird durch barrierefrei und behindertenfreundlich ausgestattete Wohnungen, aber auch durch ein abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsangebot in der unmittelbaren Umgebung und nicht zuletzt durch bedarfsgerechte Betreuung und Pflege in den eigenen 4 Wänden erreicht. Unser Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Lebensjahr und an Menschen mit eingeschränkter körperlicher Mobilität.

In der ersten Bauphase werden 32 Wohnungen sowie eine kleine Einkaufsgalerie mit Geschäften des täglichen Bedarfs sowie ein Restaurant errichtet. Die Residenz ist im Herbst 2012 bezugsfertig.

Aufgrund des großen Erfolgs der ersten Phase planen wir auf einem angrenzenden Grundstück von 63 Ar eine Erweiterung. Es entstehen 16 Appartements sowie 4 Penthouse-Wohnungen in zwei über ein zentrales Treppenhaus miteinander verbundenen Gebäuden. In einem weiteren Gebäude ist ein Senioren-Hotel mit Kurzzeitpflege und Tages-Betreuung vorgesehen. Die Gebäude der ersten und zweiten Phase werden über eine gläserne Verbindungspassage miteinander verbunden. Die angebotenen Appar-tements haben Wohnflächen zwischen 90 qm (ein oder zwei Schlaf-Zimmer) und 160 qm (zwei Schlaf-Zimmer). Die Grundrisse der Wohnungen sind variabel, so dass auch andere Raumaufteilungen nach Wunsch darstellbar sind.

Neben einer eingebauten Küche besitzen alle Appartements einen eigenen Balkon bzw. eine eigene Terrasse. Zu den Wohnungen gehören je ein Abstellraum und ein Platz für Waschmaschine und Trockner im Untergeschoss. Ebenso befinden sich im Untergeschoss ausreichend Tiefgaragenstellplätze, die zum Teil rollstuhlgerecht sind. Die gepflegte Außenanlage mit Sitzgelegenheiten lädt die Bewohner zum Verweilen ein.

Konstruktion und Isolierung der zum Wohnen bestimmten Gebäudeteile entsprechen der Energie- effizienzklasse „B”.

Die Wohnungen werden senioren- und behindertenfreundlich entsprechend den Anforderungen des Règlement Grand-Ducal vom 8. Dezember 1999; Kapitel 5 -Infrastruktur- für das Logement encadré pour personnes âgées erstellt.

Das bestehende Gebäudeensemble verfügt über einen großzügigen und einladenden Rezeptionsbereich sowie einen Funktionsbereich mit Pflegebad. Dieser steht auch den Bewohnern der zweiten Phase zur Verfügung. Um die täglichen Bedürfnisse der Bewohner bemüht sich an allen Werktagen eine Gouver-nante bzw. ein Ansprechpartner des Betreuungs- und Serviceanbieters.

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Alle Wohnungen werden mit einem Notrufsystem ausgestattet, welches mit der hausinternen Zentrale im Rezeptionsbereich bzw. dem mobilen Schwesternruf oder der Notrufzentrale des Pflegeanbieters verbunden ist. Der Pflegeanbieter ist im Besitz einer Zulassung durch das luxemburgische Familien- ministerium.

Die Kosten für die Leistungen des Serviceanbieters, für das Notrufsystem oder andere regelmäßige Dienstleistungen werden von allen Bewohnern zu gleichen Teilen über eine monatliche Umlage getragen. Zu diesem Zweck schließt die Eigentümergemeinschaft mit dem Serviceanbieter einen Vertrag ab, in dem alle Basisleistungen und die optionalen, entgeltlichen Zusatzangebote des Serviceanbieters im Detail geregelt werden. Die Auswahl des Serviceanbieters erfolgt durch den Bauherrn. Für die optional erhältlichen Zusatzdienstleistungen bzw. Pflegeangebote werden zwischen dem Pflegebetreiber und dem jeweiligen Bewohner individuelle Vereinbarungen getroffen.

GEBÄUDE Betreit Wunnen

ERDGESCHOSS• 8 WOHNEINHEITEN barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

OBERGESCHOSS• 8 WOHNEINHEITEN barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

DACHGESCHOSS• 4 PENTHOUSE-WOHNUNGEN barrierefrei mit Aufzug und Treppenhaus

UNTERGESCHOSS • Private Kellerräume, Technikräume, ein gemeinschaftlicher Waschmaschinenraum sowie Tiefgarage

DIE EINzELNEN TEILE DES GEBÄUDES SIND ÜBER EIN GEMEINSAMES TERPPENHAUS MIT GROSSEM AUFzUG VERBUNDEN.

IN DER VERBINDUNGSPASSAGE zUM BESTEHENDEN GEBÄUDEKOMPLEX DER ERSTEN PHASE BEFINDET SICH EIN WEITERER GLÄSERNER TREPPENTURM MIT LIFT.

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1. CHARAKTERISTIK DER ALLGEMEINEN TECHNIK DER IMMOBILIE

1.1 INFRASTRUKTUR

1.1.1 Vorbereitung der Baugrube Erdarbeiten und Bodenaushub im benötigten Umfang welcher durch das Planungsbüro definiert

ist1.1.2 Gründungen Bodengutachten, Gründung und Sohlen in Beton, respektive Stahlbeton, armiert, entsprechend

den Berechnungen und Vorgaben des Ingenieurs für Statik

1.2 MAUERN UND AUSSENHAUT

1.2.1 Außenmauern im Kellergeschoss Stahlbeton bzw. Mauerwerk in schwerem Stein, Stärke nach Berechnung des Ingenieurs für

Statik1.2.2 Aufgehendes, tragendes äußeres Mauerwerk über alle Etagen Mauerwerk von 24 cm Stärke bzw. notwendige Pfeiler aus Stahlbeton und Wärmedämmfassade

nach Energieeffizienzklasse „B“ und statischer Erfordernis1.2.3 Fassade Mineralischer Außenputz mit Anstrich bzw. Fassadenverkleidungen nach Wahl des Bauherrn 1.2.4 Tragendes Mauerwerk und Wohnungstrennwände In Stein oder Stahlbeton von 24,0 bzw. 17,5 cm Stärke; notwendige Pfeiler und Träger aus Stahl-

Beton oder Stahl nach Berechnung des Ingenieurs für Statik; Schallisolierung nach DIN 1.2.5 Nichttragende Trennwände Innerhalb der Wohnung in Bimsstein oder Stein, Stärke 11,5 cm, nach Wahl des Bauherrn 1.2.6 Innere Beschichtungen In Gipsputz, außer für die Bäder, in denen ein Zementputz ausgeführt wird1.2.7 Fassadendämmung Isolierung entsprechend der Energieeffizienzklasse „B“ mit PU-Schaum-Platten oder Polystyrol-

schaum-Platten

1.3 GESCHOSSDECKEN UND BALKONE

1.3.1 Geschossdecken In Stahlbeton; Dicke nach Vorgabe des beratenden Ingenieurs für Statik, auf den Bodenplatten

bzw. Geschossdecken schwimmender Estrich auf akustischer Dämmung nach DIN

1.3.2 Balkone Stahlbetonplatte, thermisch entkoppelt oder mit thermischer Hülle, Stärke nach Vorgabe des

Ingenieurs für Statik

1.4 TREPPEN

1.4.1 Treppen Stahlbeton nach Statik mit Feinsteinzeugbelag

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1.5 BELÜFTUNG UND RAUCHABzÜGE

1.5.1 Belüftung der Räume Bäder und WC ohne Fenster werden mit einer Zwangslüftung ausgerüstet1.5.2 Rauchabzugsleitungen der Heizräume Systembau nach Vorschrift1.5.3 Heizraum Be- und Entlüftung nach Vorschrift1.5.4 Be-und Entlüftung Alle Wohnräume erhalten kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung ent-

sprechend den Anforderungen der Energieeffizienzklasse „B“

1.6 WASSERLEITUNGEN UND KANALISATION

1.6.1 Regenentwässerung Fallrohre, Rinnen aus Zink mit Anbindung an das Kanalnetz1.6.2 Schmutz-/Brauchwasserentwässerung Nach Vorschrift und Vorgabe des Fachingenieurs1.6.3 Kanalisation im Untergeschoss Unterirdische Rohre in KG-Rohr, mit notwendigem Durchmesser, Abläufe werden in den Räumen

entspr. Planung gesetzt; aufgrund technischer Notwendigkeit kann die Leitungsführung durch private Teile verlaufen

1.6.4 Verzweigungen und Abflüsse Kanalanschluss an die öffentliche Kanalisation

1.7 DÄCHER

1.7.1 Konstruktion Traditionelle Holzkonstruktion entspr. Statik (nur Bauteil 2)1.7.2 Entwässerung Die Entwässerung erfolgt durch eine vorgehangene Rinne sowie Fallrohre in Zink bzw.

Aluminium, dimensioniert nach Erfordernis1.7.3 Dacheindeckung Eindeckung aus vorbewittertem Zink bzw. Aluminium in Zinkstehfalz auf Abdichtbahn entspr. den

kommunalen und technischen Forderungen, bzw. Flachdachisolierung mit extensiver Begrünung1.7.4 Kamine, Lüftungen und Leitungen Verkleidungen von Kaminen erfolgen aus Zink bzw. Aluminium nach Wahl des Bauherrn und

nach Eindeckungstyp1.7.5 Ventilationsleitungen Lüftungsrohre über Dach in notwendigem Querschnitt1.7.6 Isolierung Dachisolierung oder Flachdachisolierung auf dem oberstem Stockwerk nach Wärmeschutz-

auflagen entsprechend der Energieeffizienzklasse „B“.

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2. PRIVATE RÄUME UND IHR AUSSTATTUNG

2.1 BODENBELÄGE UND SOCKELLEISTEN

2.1.1 Bodenbeläge und Sockelleisten der Haupträumea) Wohnzimmer Fliesen oder Parkett: Materialpreis bis 50,00 EUR/m², inkl. TVA Sockelleisten: Materialpreis bis 15,00 EUR/lfdm., inkl. TVAb) Schlafräume Fliesen oder Parkett: Materialpreis bis 50,00 EUR/m², inkl. TVA Sockelleisten: Materialpreis bis 15,00 EUR/lfdm., inkl. TVA

2.1.1 Böden und Sockelleisten der Küchen und Bäder siehe 2.1.1 a)2.1.3 Bodenbeläge und Sockelleisten der Eingänge und Flure siehe 2.1.1 a)2.1.4 Bodenbeläge Balkone und Terrassen Marlux-Betonkeramikplatte oder gleichwertig, lose auf Isolierung verlegt, nach Wahl des Bauherrn N.B. Alle Fliesenbeläge am Boden sind in gerader Verlegung und von Standardgröße

(Format 30 x 30 bis 45 x 45) vorgesehen. Andere Ausführungen sind gegen Mehrpreis möglich.

2.2 WANDVERKLEIDUNGEN

2.2.1 Wandverkleidung der Bäder u. WC Fliesenverlegung, umlaufend türhoch auf Zementputz geklebt, Materialpreis 50,00 EUR/m²,

exkl. TVA2.2.2 Wandbelag in anderen Räumen Gipsputz mit Vliestapete und 2-fach Anstrich in heller Farbe N.B. Alle Fliesenbeläge der Wände sind in gerader Verlegung und von Standardgröße (Format

15 x 15 bis 20 x 25 für Wandfliesen) vorgesehen. Andere Ausführungen sind gegen Mehrpreis möglich.

2.2.3 Küche Fliesenspiegel zwischen der Arbeitsfläche und den Hängeschränken zum Materialpreis wie 2.2.1

2.3 RAUMDECKEN

2.3.1 Decken Gipsputz bzw. Spachtelung mit 2-fachem Anstrich, Farbe Weiß2.3.2 Raumhöhe Die fertige Raumhöhe in den Appartements beträgt mindestens 2,60 m, in Fluren und Neben-

räumen mindestens 2,50 m2.3.3 Balkonunterseite Sichtbeton mit Anstrich

2.4 AUSSENFASSADE

2.4.1 Fassade Mineralischer Außenputz mit Anstrich bzw. teilweise Fassadenverkleidungen nach Wahl des

Bauherrn

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2.4.2 Fenster und Türen Fenster und Balkon – bzw. Terrassentüren aus PVC mit 3-fach Verglasung (Ug-Wert 0,7) nach

Wahl des Bauherrn; Rollläden aus PVC mit Elektro- Antrieb. Farbe nach Wahl des Bauherrn. Die Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss erhalten einbruchhemmendes Glas und entsprechende Sicherheitsbeschläge. Außenfensterbänke aus Aluminium

2.5 AUßENTÜREN

2.5.1 Haupteingangstüren Alle Haupteingangstüren zu den Gebäuden in Aluminium, mit einbruchsicherer Schließanlage

(WK2), sowie mit Kameraüberwachung

2.6 INNENAUSBAU

2.6.1 Wohnungseingangstüren endbehandelte Röhrenspantürblätter (Farbe: Weiß) mit Zarge und Spion, sowie mit Einbruch-

sicherheitsbeschlag und mehrfacher Verrieglung, in Größe und Schallisolierung nach DIN; Garnituren in Edelstahl mit elektronischer Schließanlage

2.6.2 Innentüren Röhrenspan, Größe entspr. Planung und DIN, Garnituren in Edelstahl, einfaches Schloss mit

zwei Schlüsseln, Lieferung und Montage der Türen bis 350,00 EUR/Stück, inkl. TVA Farbe bzw. Furnier nach Wahl; Drückerganitur im Wert von 50,00 EUR/Tür inkl. TVA

2.6.3 Treppenhaustüren Feuerschutzeingangstüren nach Vorschrift; Garnituren in Edelstahl; Automatisch öffnende

Drehtüren zu allen Bauteilen2.6.4 Fensterbänke Aus MDF, Weiß lackiert2.6.5 Küche Einbauküchen, fertig montiert, mit Gerätefronten in Inox und Arbeitsplatte in Granit im Wert von

EUR 5 000,00 inkl. TVA2.6.7 Servicebox Neben der Wohnungseingangstür erhält jedes Appartement eine beidseitig verschließbare Box

zur Nutzung durch den Pflegeanbieter

2.7 SCHLOSSERARBEITEN

2.7.1 Außengeländer und Handläufe Verzinkte und pulverbeschichtete Stahlprofile, nach Wahl des Bauherrn2.7.2 Innengeländer und Handläufe Stahlprofile mit Handläufen aus Edelstahl, nach Wahl des Bauherrn 2.7.3 Handläufe Massivholz, nach Wahl des Bauherrn

2.8 MALER- UND TAPEzIERARBEITEN

2.8.1 Malerarbeiten – Wände innen – Küche, Flure, Wohn- und Schlafzimmer, Vliestapete mit 2 -fach Anstrich in heller Farbe 08

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2.8.2 Malerarbeiten – Decken – Alle Räume 2 -fach Anstrich in weißer Farbe2.8.3 Malerarbeiten Bäder und WC Oberhalb Fliesenbelag 2 -fach Anstrich in heller Farbe

2.9 SANITÄRINSTALLATIONEN

2.9.1 Sanitäre Ausstattungen und Wasserleitungen Alle Ver- und Entsorgungsrohre in den Wohnräumen sind unter Verkleidungen oder in Mauern

eingebaut. Abflussleitungen werden über Dach entlüftet2.9.2 Kaltwasserversorgung Leitungen in Kunststoffrohrsystem2.9.3 Warmwasserversorgung Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über Wärmetauscher in den einzelnen Wohnein-

heiten. Mit Warmwasser versorgt werden: Spül- und Waschbecken sowie Duschen.2.9.4 Abflussleitungen Die Abwasserbeseitigung erfolgt ordnungsgemäß durch SML- bzw. Kunststoffrohre; Abläufe und

Siphons in vorschriftsmäßiger Dimension2.9.5 Anschlüsse Folgende Anschlüsse sind für die Küchen und Bäder vorgesehen: Abflüsse sowie Warm-und

Kaltwasserzuläufe für Spül- und Waschbecken sowie Duschen2.9.6 Sanitärobjekte Die Bäder und Gäste-WC werden mit Objekten eines namhaften Herstellers nach Wahl des

Bauherrn in der Standardfarbe Weiß ausgestattetA) WC behinderten- und rollstuhlgerecht nach Vorgabe des Bauherrn, mit Klappstütz -

Vorrichtung, Papierhalter, etc.B) Waschbecken unterfahrbar mit Einhebelmischarmatur, Handtuchhalter und Spiegel C) bodengleiche Dusche mit Brausegarnitur und Thermostat sowie Haltegriff und klappbarer

Sitz

Gäste-WC, soweit in den Plänen vorgesehen, erhalten ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser, Einhebel-Mischarmatur, Spiegel, Handtuchhalter sowie ein WC als Vorwandinstal-lation mit Papierhalter

2.10 ELEKTROINSTALLATION

2.10.1 Einrichtungstyp Zähler mit 32 A pro Appartementeinheit in fertiger Installation mit Unterverteilung und Absicherung

je Wohneinheit2.10.2 Ausstattung der Wohnungen

a) Küche: 1 Schalter einfach für 1 Leuchte 1 Schalter einfach für Beleuchtung Arbeitsplatte 4 Steckdosen 1 Dreiphasendose für Herd 1 Steckdose für Geschirrspüler 1 Steckdose für Dunstabzugshaube 1 Steckdose für Kühlschrank

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b) Wohnraum: 6 Steckdosen 2 Wechsel-Schalter für Deckenleuchte 1 Telefonanschluss 1 TV-Anschluss 1 Schalter je Rollladenc) Schlafraum/-räume: 2 Wechsel-Schalter für 1 Leuchtenanschluss 5 Steckdosen 1 TV-Anschluss 1 Telefonanschluss 1 Schalter je Rollladend) Duschbad: 1 Schalter einfach für 1 Deckenleuchte 1 Schalter einfach für 1 Spiegelleuchten 1 Doppel-Steckdose pro Waschtisch 1 Erdung 1 Schaltung für Lüftung und Ventilator für Bäder ohne Fenster 1 Notrufanschluss mit Zugschaltere) Gäste-WC: 1 Schalter einfach für 1 Decken- oder Spiegelleuchtef) Diele: 1 Deckenleuchte mit Bewegungsmelder 2 Steckdosen 1 Sicherungskasten für elektrische Unterverteilungg) Balkon bzw. Terrasse: 1 Schalter innen, einfach für 1 Leuchte 1 Steckdose außen, mit Schalter innen 1 Wand- bzw. Deckenleuchte nach Wahl des Bauherrn

Alle Steckdosen und Schalter vom Grund-Typ der Marke Gira oder gleichwertig, Farbe Weiß 2.10.3 Ruf- und Sprechanlage mit Kamera Die Gegensprechanlage wird im Eingangsflur für jedes Appartement installiert. Diese wird mit der

entsprechenden Anlage an der Wohnungseingangstür sowie am Haupteingang verbunden2.10.4 Rauchmelder 1 Rauchmelder an der Decke je Raum verbunden mit einer Rauchmeldezentrale

2.11 HEIzUNGSINSTALLATION

2.11.1 Installationstyp Heizzentrale für Erdgas mit Marken-Heizkessel, Rohrleitungen und Verteiler nach Vorschrift.

Jedes Appartement wird mit einem unabhängigen Kreislauf ausgestattet. Der Kreislauf, der alle Heizflächen der privaten Teile versorgt, wird pro Raum thermostatisch geregelt. Eine Außen-steuerung ist vorgesehen.

2.11.2 Garantierte Temperatur in den Wohnräumen Garantierte Temperatur in den Wohnräumen nach DIN2.11.3 Fußbodenheizflächen im Estrich Nach Wärmebedarfsberechnung

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2.11.4 Belüftung Alle Räume erhalten eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung entsprechend

den Anforderungen der Energieeffizienzklasse „B“

2.12 MULTIMEDIA-AUSSTATTUNG UND NOTRUF

2.12.1 Rundfunk- und TV-Antennenanschlüsse Je 1 Leerrohr ist bis in jeden Wohn- und Schlafraum vorgesehen. Die Verlegung der Anschluss-

leitungen vom Verteilerraum bis zur UP-Montagedose ist im Kaufpreis enthalten. Der Anschluss und die Endmontage inklusive Antennensteckdose erfolgt durch den Betreiber der Gemein-schaftsantenne. Die Kosten für die Endmontage und das Abonnement trägt der Käufer

2.12.2 Telefon- und Internet-Anschluss je 1 Leerrohr ist bis Diele, Wohn- und Schlafraum vorgesehen. Die Verlegung der Anschluss-

leitungen vom Verteilerraum bis zur UP-Montagedose ist im Kaufpreis enthalten. Der Anschluss und die Endmontage inklusive Telefonsteckdose erfolgt durch die Post. Die Kosten für die End-montage und das Abonnement trägt der Käufer

2.12.3 Ruf- und Sprechanlage mit Kamera An Haupteingangs- und Wohnungseingangstür2.12.4 Notruf-/Telealarmsystem Die Auswahl und die Installation des Systems erfolgt in Absprache mit dem Pflegebetreiber. Die

Kosten des Abonnements trägt der Käufer2.12.5 Briefkastenanlage Die zentrale Briefkastenanlage mit individuellem Briefkasten je Wohneinheit ist im Haupteingang

vorgesehen

3. SONSTIGE ANLAGEN

3.1 KFz-STELLPLÄTzE UNTERGESCHOSS

3.1.1 Wände und Trennwände In Stahlbeton. Der Bereich der Stellplätze der Bewohner wird mittels Gitterwänden und funk-

gesteuerten Rolltoren vom öffentlichen Teil abgetrennt3.1.2 Decken In Stahlbeton3.1.3 Böden Beton geglättet mit Korodur-Einstreuung3.1.4 Hauptgarageneinfahrt gemeinsame Einfahrt für private und öffentliche Stellplätze3.1.5 Elektrische Ausstattung Nach Vorschrift3.1.6 Garagenzufahrt Die Zufahrt zur Tiefgarage wird im Winter elektrisch beheizt und eisfrei gehalten

3.2 KELLERRÄUME

3.2.1 Mauern und Trennwände Trennwände werden in Fertigelementen ausgeführt

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3.2.2 Decken In Stahlbeton3.2.3 Böden Beton geglättet nach Wahl des Bauherrn3.2.4 zugangstüren Kellertür als Stahlblechtür, lackiert, Griffe aus Aluminium mit einfachem Schloss 3.2.5 Elektrische Ausstattung 1 wasserdichte Beleuchtung mit Schalter, 1 wasserdichte Steckdose, sichtbare Installation3.2.6 Anstrich Anstrich der Keller mit einfachem Anstrich mit weißer Farbe

4 GEMEINSCHAFTLICHE TEILE INNEN

4.1 EINGANGSBEREICH

4.1.1 Böden Fliesen nach Wahl des Bauherrn4.1.2 Wände Vliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn4.1.3 Decken 2-fach Anstrich in weißer Farbe4.1.4 zugangstür und Schließsystem Eingangstür aus Aluminium mit einem Sicherheitsschloss - Schließanlage - automatische Tür-

öffnung für jede Wohneinheit. Gegensprechanlage mit der Sprechanlage in den Appartements verbunden. Die Eingangstür öffnet und schließt auf Tastendruck automatisch

4.1.5 Briefkasten Gesamtbriefkastenanlage in Alu, lackiert, 1 Briefkasten je Wohneinheit, 2 Schlüssel pro Kasten4.1.6 Heizung Nach Erfordernis4.1.7 Elektrische Ausstattung Ausreichende Beleuchtung und Notbeleuchtung mit Zeitmesser und Bewegungsmelder sowie

Steckdosen nach Vorschrift; 1 Rauchmelder je Treppenhaus

4.2 VERKEHRSFLÄCHEN IM ERDGESCHOSS UND IN DEN ETAGEN

4.2.1 Böden Fliesen nach Wahl des Bauherrn4.2.2 Wände Vliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn4.2.3 Decken 2-fach Anstrich in weißer Farbe4.2.4 Elektrische Ausstattung Ausreichende Beleuchtung und Notbeleuchtung mit Zeitmesser und Bewegungsmelder sowie

Steckdosen nach Vorschrift; Rauchmelder nach Vorschrift

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4.3 TREPPENHÄUSER

4.3.1 Böden Fliesen nach Wahl des Bauherrn4.3.2 Wände Vliestapete und 2-fach Anstrich, Farbe nach Wahl des Bauherrn4.3.3 Decken 2-fach Anstrich in weißer Farbe4.3.4 Treppen Läufe und Stufen mit Fliesen nach Wahl des Bauherrn, Geländer aus Stahl nach Wahl des

Bauherrn4.3.5 Beleuchtung siehe Punkt 4.2.4

4.4 TECHNIKRÄUME IM UNTERGESCHOSS

4.4.1 Müllraum Trennwandmauern in Stein mit Zementputz, Boden mit glattem Estrich, Decke in Beton, Tür

nach Wahl des Bauherrn auf Tastendruck motorunterstützt öffnend, elektrische Ausstattung mit einer Beleuchtung mit Bewegungsmelder und Zeitmesser, in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung; Lastenaufzug

4.4.2 Technikräume Trennwandmauern in Stein mit Zementputz; Boden mit glattem Estrich; Decke in Beton; Tür

nach Wahl des Bauherrn; elektrische Ausstattung mit einer Beleuchtung mit Schalter und Zeit-messer; in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung

4.4.3 Putzmittelraum Trennwandmauern in Stein mit Zementputz, Fliesen nach Wahl des Bauherrn; Decken und

Wände mit weißem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn; elektrische Ausstattung mit 1 Decken- beleuchtung mit 1 Schalter und 1 Steckdose, in sichtbarer, feuchtraumgeeigneter Installation; Be- und Entlüftung; 1 Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasserzulauf

4.4.4 Waschmaschinenraum Trennwandmauern in Stein mit Zementputz; Fliesen nach Wahl des Bauherrn; Decken und

Wände mit weißem Anstrich; Tür nach Wahl des Bauherrn, auf Tastendruck motorunterstützt öffnend; elektrische Ausstattung mit 1 Schalter und 1 Deckenbeleuchtung; je Appartement 2 verschließbare Steckdosen für Waschmaschine und Trockner in sichtbarer, feuchtraumge- eigneter Installation; 1 verschließbarer Kaltwasserzulauf über Zähler und 1 Abwasser-Siphon; Be- und Entlüftung; 1 Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasserzulauf

5. ALLGEMEINE GEBÄUDEAUSSTATTUNG

5.1 1 AUFzUG IM zENTRALEN TREPPENHAUS zWISCHEN GEBÄUDETEIL 1 UND GEBÄUDETEIL 2 – DER AUFzUG IST BEHINDERTEN- UND ROLLSTUHLFREUNDLICH –

Alle Etagen, vom Untergeschoss bis zum Dachgeschoss werden durch einen Aufzug versorgt. Last für 6 Personen, ausreichende Größe für Liegendtransport auf Krankentrage, automatische Bereitstellung, Taste für Blockade, Schiebetüren, Kabine aus Stahlblech mit gummiartigem Bodenbelag nach Wahl des Bauherrn, indirekte Beleuchtung, Verspiegelung der Rückwand mit umlaufendem Handlauf, Zugangskontrollsystem, synthetische Ansage der Etagen

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5.2 HEIzUNG

5.2.1 Wärmeerzeugung Heizkessel, durch Erdgas versorgt5.2.2 Automatische Regulierung Primäre Regulierung erfolgt durch Außensonde mit Nachtabsenkung 5.2.3 Pumpen und Brenner automatischer Brenner, elektr. Pumpenzirkulation5.2.4 Verschiedenes zubehör modulares Tableau im Heizraum5.2.5 Steigleitungen Die privaten Teile werden mit unabhängigen Kreisläufen ausgestattet. Schnittschieber werden zu

diesem Zweck unterputz vorgesehen. Rohrisolierung nach Vorschrift

5.3 WARMWASSERBEREITUNG

5.3.1 Warmwasserversorgung Warmwasserversorgung über separate Wärmetauscher je Wohneinheit5.3.2 Steigleitungen Stahlrohr bzw. PE-Rohr für Kaltwasser mit Absperrungen und erforderlicher Isolierung, in

ausreichendem Querschnitt in Mauerschlitzen

5.4 MULTIMEDIA-AUSSTATTUNG UND NOTRUF

5.4.1 Telefon- und Internet-Anschluss Einrichtung in Hausanschlusskästen im Technikraum durch den technischen Dienst der Post 5.4.2 Rundfunk- und TV-Antennenanschluss Anschluss an die örtliche Gemeinschaftsantenne im Hausanschlusskasten durch den Bauherrn.

Auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft kann gegen Mehrpreis eine Satelliten-Anlage installiert werden. Die Kosten der Anschlüsse sowie der Anschlussdosen und Abonnements gehen zu Lasten des Erwerbers

5.4.3 Notruf-System Die notwendige Verkabelung wird bis in die Appartements geführt. Anschluss nach den Vorga-

ben des Serviceanbieters. Eventuelle Gebühren für die Anschlüsse sowie für die Abonnements sind zu Lasten des Erwerbers

5.5 SAMMLUNG, LAGERUNG UND ENTSORGUNG VON HAUSMÜLL

Lagerung der Abfälle in vom Entsorgungsdienst bereitgestellte Container, die wöchentlich entleert werden

5.6 WASSERVERSORGUNG

5.6.1 Allgemeinzähler Die allgemeine Zählung des verbrauchten Wassers erfolgt im Untergeschoss. Die Zählung erfolgt

mit je einem Messzähler je Gebäudeteil 14/1

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5.6.2 Steigleitungen Leitungen aus galvanisiertem Stahl in Mauerschlitzen5.6.3 Private Anschlüsse Zählungen durch individuelle volumetrische Zähler in technischer Hülle im WC oder Bad eines

jeden Appartements

5.7 STROMVERSORGUNG

5.7.1 zählungen des Allgemeinstrom Die Zählung des Stromverbrauchs für das gemeinschaftliche Eigentum wird durch einen

Allgemeinzähler gewährleistet5.7.2 Private Anschlüsse Die Anschlüsse der privaten Teile richten sich nach den Vorschriften des zuständigen Versorgers;

die Zählung wird durch einzelne Zähler gewährleistet, die im Untergeschoss installiert werden. Die individuellen Verteilerkästen mit den Sicherungselementen befinden sich jeweils in den Eingangsfluren der Appartements

6. GEMEINSCHAFTLICHE TEILE AUSSEN UND IHRE AUSFÜHRUNG

6.1 WEGE UND PARKPLÄTzE

6.1.1 zugangswege und KFz-Stellplätze Die Zugangswege zum Gebäude sowie die Außen-Stellplätze werden in Pflaster bzw. in Asphalt

nach Wahl des Bauherrn ausgeführt

6.2 AUSSENBELEUCHTUNG

6.2.1 Beleuchtung der Gebäudeeingänge Beleuchtung über den Eingangstüren in Verbindung mit Bewegungsmelder und Dämmerungs-

schalter6.2.2 Beleuchtung der zugangswege Grundbeleuchtung nach HEA-Richtlinie

6.3 VERSCHIEDENE VERSORGUNGSLEITUNGEN – HAUSANSCHLÜSSE

6.3.1 Wasser Notwendige Erdarbeiten und Verzweigungen werden durch den Bauherrn ausgeführt. Die

Installation der Zähler erfolgt durch den technischen Dienst der Gemeinde6.3.2 Strom Notwendige Erdarbeiten, Lieferungen und Einführung der Rohre und Kabel bzw. Verzweigungen

werden durch den Bauherrn ausgeführt. Die Installation der individuellen Zähler erfolgt durch den technischen Dienst des Versorgers

6.3.3 Abflüsse Erdarbeiten und Verzweigungen am Rohrnetz aus PVC durch den Bauherrn6.3.4 Telekommunikation und Antenne Notwendig Erdarbeiten, Lieferung und Verlegung der Kabel und Rohre, Installation der Haupt-

verteilungen im Technikraum durch den Bauherrn

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7. ALLGEMEINE DEFINITIONEN

1. BAUAUSFÜHRUNG

Der Bauherr trägt Sorge für die Ausführung aller Arbeiten nach den gültigen Vorschriften und den geltenden Regeln der Technik. Dazu beauftragt der Bauherr ausschließlich entsprechend qualifi-zierte Handwerksbetriebe.

Um die bestmögliche Qualität in der Ausführung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Käufer die Auswahl aller Materialen ausschließlich bei den durch den Bauherrn mit den Arbeiten beauftragten Handwerksbetrieben vorzunehmen.

Der Bauherr behält sich das Recht vor, Planänderungen zur Verbesserung der Ausführungs-bedingungen oder der Versorgung oder durch eine notwendige behördliche Auflage ausführen zu lassen. Des Weiteren behält er sich das Recht vor, Farben und Materialien sowie verschiedene dekorative Elemente selbst auszuwählen.

Weiterhin behält sich der Bauherr das Recht vor, sanitäre, elektrische oder Heizungsleitungen durch private Kellerräume, Garagenstellplätze und andere Teile des Privateigentums entsprechend den baulichen Notwendigkeiten zu verlegen.

Mit Einverständnis des Bauherrn kann der Käufer von seinem Recht gebrauch machen, Ände-

rungen in einem gewissen Rahmen anzubringen, und zwar innerhalb der privaten Teile und inner-halb einer festgelegten Frist, die wiederum von der Planung des Bauverlaufs bestimmt wird. Der Käufer trägt die Zusatzkosten, die sich aus diesen Änderungen ergeben. Der Bauherr informiert den Käufer über den Einfluss der gewünschten Änderungen auf den Fertigstellungstermin.

2. TOLERANzEN

Die in den Plänen eingetragenen Maße sind Rohbaumaße. Eine Differenz von bis zu 3 % zwischen den in den Plänen angegebenen Maßen und Flächen und den reellen Maßen und Flächen können keinen Anlass zur Beschwerde geben. Der Kunde akzeptiert unanfechtbar Abweichungen, die aufgrund der Ausführung der tragenden Struktur des Gebäudes seiner technischen Anschlüsse oder sonstiger technischer Notwendigkeiten entstehen.

Risse, die auf die unterschiedliche Ausdehnung von Materialen zurückzuführen sind, oder leichte Setzrisse wie sie in jedem neuen Gebäude vorkommen können, sind nicht anfechtbar, weder als Interessenschaden noch geben sie Anlass zu Zahlungsverzügen seitens des Erwerbers. Farbvariationen in Fassadenelementen aus Sichtbeton oder bei Natursteinbelägen sind möglich und können nicht beanstandet werden.

3. LIEFERFRIST

Der Bauherr verpflichtet sich zur Übergabe der privaten Teile an die Käufer mit einer Frist von 24 Monaten ab Baubeginn. Lediglich bei Vorkommnissen, die nicht durch den Bauherrn zu verantworten sind, wie z.B. höhere Gewalt oder durch andere legitime Ursachen, wie Streiks, verlängert sich die im notariellen Akt vereinbarte Lieferzeit entsprechend.

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Ebenso kann sich die Lieferfrist einzelner Einheiten durch vom Käufer gewünschte zusätzliche Arbeiten und Planänderungen verlängern.

4. LASTENVERTEILUNG

Der Bauherr trägt die folgenden Lasten:

a. die Kosten der Baugenehmigungb. die Versicherungsprämien des Gebäudes gegen Brand-, Explosions- und Wasser-

schäden bis zum Tag der ersten Schlüsselübergabe, danach prorata der noch nicht übergebenen Eigentumsanteile

c. die Kosten für die Wiederinstandsetzung der öffentlichen Wege nach Beendigung der Baumassnahme

d. die Reinigungskosten vor der Schlüssel-Übergabee. die Kosten für das Anlegen von Rasenflächen mit den notwendigen Pflanzarbeiten

Der Käufer trägt die folgenden Lasten:

a. die Einregistrierungsgebühren sowie die Kosten des notariellen Aktesb. die Grundsteuer ab dem Tag des notariellen Aktesc. die Kosten und Gebühren des Brennstoffs für die individuelle Heizung ab dem Tag der

Schlüsselübergabed. die Kosten und Gebühren des individuellen Strom- und Wasserverbrauchs ab dem Tag

der Schlüsselübergabee. die Kosten und Gebühren für den privaten Telefon- und Antennen-Anschlusse. die Taxen bzw. Kosten des allgemeinen Verbrauchs (Strom, Wasser, Kanalisation, etc.),

die das Gemeinschaftseigentum betreffen, ab dem Tage der Schlüsselübergabef. die Installationskosten und Mieten der Kaloriemeter, bzw. der individuellen Zähler für

Warm- und Kaltwasserh. die Kosten, die im Rahmen der Bestimmung des Gebäudes für Basisleistungen des

Service- und Pflegeanbieters entstehen

Ab dem Tag der Schlüsselübergabe werden alle privaten Verbrauchkosten vom Käufer getragen. Ebenso beteiligt sich dieser im Verhältnis seines Tausendstel-Anteils des erworbenen Appartements an den Gemeinkosten. Alle übrigen Gemeinkosten werden weiterhin vom Bauherrn getragen bis zur vollständigen Übergabe aller privaten Gebäudeflächen an die Erwerber und des Gemeinschaftseigentums an die Eigentümergemeinschaft.

Der Erwerber übernimmt als Mitglied der Eigentümergemeinschaft ab dem Tag der Übergabe seines Appartements anteilig Kanalisationstaxen, Versicherungsprämien, die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, sowie die Gemeinschaftskosten für Heizung, Wasser, Strom sowie alle übrigen üblicherweise anfallenden Gemeinschaftskosten (z.B. Reparaturen). Diese werden berechnet im Verhältnis der Tausendstel-Anteile eines jeden erworbenen Appartements. Ab dem Tag der Schlüsselübergabe ist der Bauherr, die Seniorenresidenz Poetschebiirchen s.à r.l. in ihrer Funktion als provisorische Hausverwaltung berechtigt, von den Eigentümern eine Voraus- zahlung zur Begleichung der Gemeinschaftskosten zu verlangen. Zu diesem Zweck eröff-net diese ein spezielles Bankkonto, über das alle Kosten, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, reguliert werden.

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Sobald die Eigentümergemeinschaft bei ihrer ersten konstitutiven General-Versammlung die definitive Hausverwaltung gewählt hat, wird das Konto mit seinem Saldo, sowie eine detaillierte Abrechnung aller Vorauszahlungen und bezahlten Rechnungen an diese übergeben.

5. PREISE

Die im notariellen Akt genannten Preise, sind Festpreise und beinhalten die am Tage der Ver- tragsunterzeichnung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Administration de l’Enregistrement et des Domaines wird für Wohnraum, auf den Teil des Kaufpreises der auf die Konstruktion entfällt, die reduzierte Mehrwertsteuer von derzeit 3% bis zum Erreichen der gesetzlichen Obergrenze sofort bei Rechnungsstellung in Anrechnung gebracht. Eine etwaige Mehrwertsteuererhöhung zwischen Vertragsunterzeichnung und Über-gabe des Appartements geht zu Lasten des Käufers.

6. zUSATzLIEFERUNGEN

Die Käufer werden zu gegebener Zeit aufgefordert mit den vom Bauherrn beauftragten Hand-werksbetrieben, die definitive Auswahl der Sanitärobjekte, Wand- und Fußbodenbeläge etc. zu treffen. Die Auswahl wird in jedem Fall vor Ausführung durch den Bauherrn bestätigt.

Bei Abweichung vom Standardangebot muss der beauftragte Handwerker ein schriftliches Zusatzangebot aufstellen, das die ausgewählten Materialien unter Angabe der Mehr- und Minderkosten, auch unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Installations- bzw. Arbeits-kosten detailliert beschreibt. Das Angebot ist von beiden Parteien gegenzuzeichnen und wird damit Bestandteil des Vertrages.

Der Einbau erfolgt durch die Handwerksbetriebe, die vom Bauherrn bestimmt sind. Kein Unternehmer oder Handwerker, der nicht vom Bauherrn beauftragt wurde, erhält Zugangs-recht auf der Baustelle bzw. Zugang zu den Wohnungen.

Der Kunde verzichtet auf die Garantie biennale und décennale für alle Arbeiten die durch ihn selbst bzw. durch nicht vom Bauherrn beauftragte Dritte ausgeführt werden.

Sollte der Käufer nicht die, durch die Terminplanung vorgegebenen Antwortfristen, für die Auswahl und die schriftliche Auftragsbestätigung der verschiedenen Wahlausstattungen einhalten, wird er mit einer weiteren letzten Fristsetzung durch eingeschriebenen Brief dazu aufgefordert. Bei Verstreichen der neuerlichen Frist werden die Arbeiten entsprechend der Standardauswahl des Bauherrn ausgeführt. Eventuelle Folgekosten aus dem Verzug bzw. der unterlassenen Beantwortung seitens des Kunden sind zu seinen Lasten.

7. zAHLUNGEN

Bei Abschluss des notariellen Rechtsgeschäfts zahlt der Käufer die Summe, die dem Grund-stückswert entspricht. Ebenso sind die Architektenhonorare und die Kosten der Statik und sonstige Ingenieurleistungen zu begleichen.

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Die weiteren Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt entsprechend der im Kaufvertrag festge-legten Raten.

Die beauftragten Mehrleistungen bzw. Zusatzausstattungen werden zu 50% bei Auftrags-erteilung und zu 50 % nach Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten in Rechnung gestellt.

Alle Rechnungen sind fällig bei Zustellung. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kommt das Gesetz vom 18.04.2004 betreffend den Zahlungsverzug und die Berech-nung von Verzugszinsen zur Anwendung.

Ebenso behält sich der Bauherr das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Arbeiten im Apparte-ment einzustellen und die sich aus dieser Maßnahme ergebenden zusätzlichen Kosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen. Die im Kontrakt zugesicherte Lieferfrist verlängert sich durch diese Maßnahme entsprechend.

8. ÜBERGABE

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt auf Einladung des Bauherrn die Schlüsselübergabe. Dabei wird in Gegenwart beider Parteien ein Übergabeprotokoll angefertigt (Art. 1601-7 des Gesetzes vom 28.12.1976). Vor, aber spätestens bis zur Schlüsselübergabe sind alle noch ausste- henden Rechnungen für das Gebäude sowie für die beauftragten Zusatzarbeiten zu bezahl-en. Der Bauherr ist berechtigt die Schlüsselübergabe erst nach vollständiger Begleichung aller Rechnungen durch den Erwerber vorzunehmen.

9. 2- UND 10-JAHRES-GARANTIE

Die Käufer kommen in den Genuss einer 2-Jahres-Garantie für alle Schäden die den Ausbau betreffen und einer 10-Jahres-Garantie für alle Schäden die die Konstruktion betreffen. Ansprech-partner für die Regulierung aller Schäden, die durch die Garantie gedeckt werden, ist und bleibt auch nach der vollständigen Übergabe des Gebäudes allein der Bauherr. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. FERTIGSTELLUNGSGARANTIE

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, erhalten die Käufer eine Fertigstellungsgarantie einer in Luxemburg ansässigen Bank.

11. SCHRIFTFORM

Änderungen oder weitergehende Beschreibungen am oder in diesem Dokument bedürfen der Schriftform. Alle Zusagen und Absprachen müssen schriftlich erfolgen, um gültig zu sein. Konse-quenterweise sind alle mündlichen Absprachen und Versprechen zwischen Kunden und dem Bauherrn null und nichtig, sofern sie nicht schriftlich durch den Bauherrn bestätigt wurden. Die Verantwortung des Bauherrn wird nicht für zusätzliche Arbeiten und Ausstattungen übernom-men, die nicht in dieser Beschreibung vorgesehen sind.

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Im Fall von Abweichungen zwischen dieser Beschreibung und den unterbreiteten Bauplänen, gelten die durch den Kunden unterzeichneten Baupläne, die Teil des Kaufvertrags sind.

12. GERICHTSSTAND

Für Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit diesem Dokument sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

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Alle Vertragsparteien bestätigen den Erhalt eines rechtsverbindlich unterschriebenen Originals dieser Baubeschreibung.

Ort:

Datum:

„Vom Käufer zur Kenntnis genommen und anerkannt“

Der Käufer

Der Bauherr

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50A, rue de MamerL-8280 KehlenTél.: (+352) 267 300 1Fax: (+352) 267 300 300

Seniorenresidenz Poetschebiirchen s.à r.l.

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