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Botschaft des Bezirksrats Einsiedeln an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Bezirks Einsiedeln Berichte und Anträge zu den Sachvorlagen Bezirksgemeinde: Montag, 26. September 2016 19.30 Uhr Gemeindesaal Altes Schulhaus

Botschaft des Bezirksrats Einsiedeln...c) Ritter Christiane Lilly Hinweis: • Die Geschäfte 1 bis 4 sind an die Urnenabstimmung vom 27. November 2016 zu überweisen. • Über die

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Page 1: Botschaft des Bezirksrats Einsiedeln...c) Ritter Christiane Lilly Hinweis: • Die Geschäfte 1 bis 4 sind an die Urnenabstimmung vom 27. November 2016 zu überweisen. • Über die

Botschaft desBezirksrats Einsiedelnan die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgerdes Bezirks Einsiedeln

Berichte und Anträge zu den Sachvorlagen

Bezirksgemeinde: Montag, 26. September 2016 19.30 Uhr Gemeindesaal Altes Schulhaus

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Traktanden1) Baukredit für den Neubau Kindergarten Nordstrasse

2) Baukredit für den Erweiterungsbau Schulhaus Gross

3) Baukredit für die Neugestaltung des Hauptplatzes

4) Projektierungskredit für die SOB-Haltestelle Blatten

5) Aufnahme in das Bürgerrecht von Einsiedeln a) Hickey Daniel mit Sohn Jose Angel b) Hickey Rosa Maria c) Ritter Christiane Lilly

Hinweis:

• Die Geschäfte 1 bis 4 sind an die Urnenabstimmung vom 27. November 2016 zu überweisen.

• Über die Traktanden 5 a) bis c) wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.

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Die Stimmberechtigten haben an der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 Änderungen der Kantonsverfassung und des Gemeindeorganisationsgesetzes zur Einführung geheimer Wahlen Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemein-deversammlungen angenommen. Die Bestimmungen hat der Regierungsrat auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt.

GeltungsbereichGeheime Abstimmungen können an jeder Gemeindever-sammlung beschlossen werden. Sie sind aber nur dann zu-lässig, wenn der Gemeindeversammlung Entscheidungskom-petenz zukommt, sei es abschliessend oder beratend.

Geheime Wahlen und Abstimmungen beim UrnensystemIn jenen Gemeinden, die für die Wahlen der Gemeindebe-hörden generell geheime Wahlen an der Urne beschlossen haben (§ 9 GOG), finden an der Gemeindeversammlung keine Wahlen statt (wie z.B. Einsiedeln).

Davon ausgenommen bleibt die Wahl der Stimmenzähler an der Gemeindeversammlung (§ 22 GOG). Für diese könnte an der Gemeindeversammlung geheime Wahl beantragt und beschlossen werden.

Bei Sachgeschäften sind geheime Abstimmungen zulässig bei:– allen formellen Anträgen wie Rückweisung, Trennung oder

Verschiebung eines Geschäfts (§ 26 Abs. 2 GOG),– allen materiellen (Abänderungs-)Anträgen zu: – Voranschlag, Nachkrediten und Festsetzung des Steuerfusses, – Reglementen (ausgenommen: Bau-, Schutz- und Er-

schliessungsreglemente, § 27 Abs. 2 PBG), – Verpflichtungs- und Zusatzkrediten, – übrigen Sachgeschäften.

Nur zu gültigen Anträgen kann auch eine geheime Abstim-mung verlangt und durchgeführt werden. Nimmt der Ver-sammlungsleiter einen Antrag nicht entgegen und bringt ihn auch nicht zur Abstimmung, so kann darüber auch nicht geheim abgestimmt werden.

Da im Urnensystem die Schlussabstimmung immer an der Urne erfolgt, kann darüber an der Gemeindeversammlung nicht (geheim) abgestimmt werden. Davon ausgenommen sind Voranschlag, Nachkredit und Steuerfuss, über die an der Versammlung selbst zu befinden ist und über die auf Antrag an der Versammlung geheim abgestimmt werden kann.

Der Antrag auf geheime Abstimmung kann von jedem Stimm-berechtigten und vom Versammlungsleiter gestellt werden. Selbstverständlich kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn ein formeller oder materieller Antrag gestellt ist und die Gemeindeversammlung zuständig ist, darüber zu be-schliessen. Über unzulässige Anträge kann auch nicht ge-heim abgestimmt werden.

Wer einen formellen oder materiellen Antrag stellt, kann gleichzeitig auch beantragen, dass darüber geheim abzu-stimmen ist. Es ist aber auch möglich, dass ein anderer

Stimmberechtigter zu einem bereits gestellten Wahlvorschlag oder Antrag bloss den Antrag auf geheime Wahl oder Abstimmung stellt. Auch der Versammlungsleiter kann gehei-me Wahl oder Abstimmung beantragen.

Der Antrag auf geheime Abstimmung muss für jeden einzel-nen formellen oder materiellen Antrag gestellt werden (§ 29a Abs. 1 GOG).

Folgende generellen Anträge sind deshalb nicht zulässig:– Alle Abstimmungen zu allen Traktanden einer Gemeinde-

versammlung seien geheim durchzuführen.– Alle Abstimmungen zu einem einzelnen Traktandum

(z.B. Beratung Voranschlag) seien geheim durchzuführen.

Die Abstimmung über eine geheime Abstimmung findet am Schluss der Beratungen statt (Ausnahme: Wird Schluss der Diskussion verlangt und darüber eine geheime Abstimmung verlangt, muss umgehend zur Abstimmung über die Frage geschritten werden, ob darüber geheim abzustimmen ist, und es ist dann auch umgehend über den Antrag selbst offen oder geheim abzustimmen.)

Über den Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstim-mung ist immer im offenen Handmehr abzustimmen.

Ist geheime Abstimmung beschlossen worden, so hat der Versammlungsleiter vor dem Austeilen der Stimmzettel den Abstimmungsvorgang zu erläutern.

Geheime Abstimmung über EinbürgerungsgesucheBei Einbürgerungsgesuchen findet eine Abstimmung nur statt, wenn ein gültiger (vom Versammlungsleiter zugelassenen) Ge-genantrag vorliegt. Ohne gültigen Gegenantrag ist eine gehei-me Abstimmung nicht zulässig. Wird der Gegenantrag vom Versammlungsleiter als unzulässig erklärt, so entfällt selbstver-ständlich ein allfälliger Antrag auf geheime Abstimmung.

Wer zu einem Einbürgerungsgesuch einen begründeten Ge-genantrag stellt, kann diesen mit dem Antrag auf geheime Abstimmung verbinden. Es kann aber jeder andere Stimmbe-rechtigte oder der Versammlungsleiter selbst zu einem gültigen Gegenantrag den Antrag auf geheime Abstimmung stellen.

Zuerst ist über den Antrag auf geheime Abstimmung im of-fenen Handmehr abzustimmen. Lehnt die Mehrheit im offenen Handmehr geheime Abstimmung ab, erfolgt darauf die Abstimmung über den Gegenantrag im offenen Handmehr.

Stimmt die Mehrheit im offenen Handmehr dem Antrag auf geheime Abstimmung zu, so erfolgt darauf die geheime Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch. Sind an einer Gemeindeversammlung mehrere Einbürgerungsgesuche traktandiert, so ist ein Antrag, es sei über alle Gesuche bzw. jedes einzelne Gesuch geheim abzustimmen, unzulässig und kann nicht entgegengenommen werden; das heisst, bei jedem einzelnen Gesuch muss ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt werden, sofern ein gültiger Gegenantrag vorliegt.

Information über geheime Wahlen und Abstimmungen an der Bezirksgemeinde

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Im 2006 hatte der Bezirksrat beschlossen, auf die Sanie-rung des Kindergartens an der Nordstrasse im Dorf Ein-siedeln, der eigentlich nur als Provisorium aufgestellt worden war, zu verzichten. Zuerst sollte ein Schulraum-konzept erarbeitet werden. Das Schulhaus Herrenmatte, dessen Planung inzwischen hinfällig wurde, hat den Er-satz weiter verzögert.

Im Sommer 2017 muss der Zweijahreskindergarten ein-geführt werden, was die Schaffung von zusätzlichem Schulraum notwendig macht. Die Kindergarten-Kinder im Dorf werden jeweils auf die vorhandenen sechs Kinder-gärten im Dorf verteilt. Jährlich besuchen 17 bis 19 Kinder die beiden Kindergärten an der Nordstrasse. Mehr Kinder erlaubt der Platz in den Pavillons nicht, da es sehr eng ist und sich alle Kinder in einem Raum auf-halten. Die beiden Kindergärten befinden sich im Zentrum des Dorfs Einsiedeln, so dass Kinder aus den umliegenden Quartieren an diesem Ort eingeschult werden, damit der Schulweg nicht zu lange ist. Die Planung des Ersatzkin-dergartens wurde deshalb schnellstmöglich eingeleitet, so dass die langjährigen und alten Provisorien endlich aufgehoben werden können.

Für den vorgesehenen Kindergartenneubau hat die Arbeitsgruppe Schulraum, bestehend aus Vertretern der

Ressorts Bildung und Kultur sowie Liegenschaften Sport Freizeit eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Das Architekturbüro Birchler Archi-tekten AG in Einsiedeln hat diesen Auftrag ausgeführt. Die beiden alten Kindergarten-Pavillons sollen in Betrieb bleiben, bis das neue Gebäude daneben bezugsbereit ist. So müssen keine Provisorien für die beiden Kinder-gärten in Betracht gezogen werden.

Bauparzelle

Auf der Parzelle KTN 2328 sollen die beiden baufälligen Pavillons abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der Standort eignet sich sowohl wegen seiner Lage im Dorf, als auch wegen den günstigen Bedingun-gen für ein neues Kindergartengebäude.

Der Kindergarten ist Teil der ganzen Schulanlage Nord-strasse; der Neubau wird so platziert, dass er zusammen mit dem Schulhaus den Pausenhof begrenzt und die entstehenden Aussenräume in drei Bereiche gliedert: auf der Südseite ein Pausenplatz, auf der Westseite der bestehende Spielplatz und auf der Nordseite ein dem Kindergarten zugeordneter Bereich.

1. Baukredit für den Neubau Kindergarten Nordstrasse

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Kindergarten 1'167 m2

4.3 Spielplatz 800 m2

4.2 Trockenplatz 506 m2

GSF 2'918 m2

4626

5510

2808

1777

593

973

1713

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5457

5456

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6507

Schulhaus

Werkhof

904

903

571

3304

1887

2234

932

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949

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Parzelle 2328

572

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1885

538

1882

2292

2228

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517

3261

5931

2758

5930

5992

539

Kro

nenstra

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Nord

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Gutenbergstrasse

11a

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12a

25

17

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16

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22

48

20

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Pausenplatz

GGF445 m2

3411

22

Neubau Kindergarten

Abbru

ch b

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arte

n

Birchler Architektur AG Allmeindstrasse 17 8840 Einsiedeln T 055 412 77 17 F 055 412 54 03 [email protected] KINNeubau Kindergarten, Nordstrasse, 8840 Einsiedeln

SituationDatum 18.08.2016Gez. bmMst. 1:500PlanNr. 215-001-2

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Machbarkeitsstudie

Der Eingang zum Neubau befindet sich auf der Seite des Pausenplatzes. Im Erdgeschoss sind ein Kindergarten mit den notwendigen Nebenräumen sowie ein Lehrerzimmer und ein Raum für die Mittagsbetreuung vorgesehen. Der Raum für die Mittagsbetreuung dient auch der Schule und

ist als Aufenthalts- und Mehrzweckraum nutzbar. Im Obergeschoss befinden sich zwei Kindergärten. Das durchgehende Treppenhaus erschliesst sowohl den Pau-senplatz als auch den rückwärtigen Kindergartenbereich. Ein Lift führt in alle Geschosse. Das Gebäude ist teilweise unterkellert. Im Untergeschoss liegen Technik-, Hauswarts- und Lagerräume.

Raumprogramm Anz. Räume Fläche

Kindergarten mit Garderobe und Nebenräumen 3 149 m2

Mittagsbetreuung und Schüleraufenthalt mit Küche 1 119 m2

Vorbereitungs- und Lehrerzimmer 1 23 m2

WC-Anlage im EG 1 11 m2

Putzraum im OG 1 4 m2

Hauswartsraum im UG 1 19 m2

Technikraum im UG 1 38 m2

Lagerraum für Kindergärten im UG 1 64 m2

(Bewilligungsgebühren, Entschädigungen, Geometer)

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Visualisierung

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Querschnitt

Längsschnitt

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Grundriss Erdgeschoss

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Grundriss Obergeschoss

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Energie

Der Neubau wird im Minergiestandard gebaut und soll vom Schulhaus Nordstrasse mit Fernwärme versorgt werden.

Bauablauf

Die Pavillons und die Schule können während der Bauzeit weiterbetrieben werden. Die Pavillons werden nach der Vollendung des Neubaus abgebrochen.

Schülerstatistik

Die Kindergartenzahlen im Dorf Einsiedeln sehen auf-grund der Geburtenzahlen für die Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 wie folgt aus:

Schuljahr Anzahl Kindergarten Kindergartenkinder Dorf Dorf2016/17 6 1052017/18 9* 1802018/19 9–10 1762019/20 9–10 1812020/21 9–10 176

*Es ist davon auszugehen, dass die Eltern im ersten Jahr noch zurückhaltend mit der Anmeldung für den freiwilli-gen Kindergarten sind, deshalb wird beim Start der Einführung mit 9 Kindergärten gerechnet.

KostenschätzungPreisstand Zürcher Baukontenindex 2014, 102.3 Punkte

1 Vorbereitungsarbeiten 146‘000.–

2 Gebäude 2‘403‘000.–

3 Betriebseinrichtungen 213‘000.–

4 Umgebung 181‘000.–

5 Baunebenkosten 198‘000.–

6 Ausstattung 149‘000.–

Total Neubau brutto inkl. 8.0 % MWST

3‘290‘000.–

Der Beitrag des Kantons beträgt voraussichtlich Fr. 335‘000.–

Grundriss Untergeschoss

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Jahr Anfangsbestand Investition Beitrag Dritter

(Annahme)

Abschreibung gemäss FHG

8%

Restbuch-wert

Zinskosten 2.5%

Belastung der Laufenden

Rechnung des Bezirkes

2017 0 3‘290‘000 0 264‘000 3‘026‘000 75‘650 339‘650

2018 3‘026‘000 0 335‘000 216‘000 2‘475‘000 61‘875 277‘875

2019 2‘475‘000 0 0 198‘000 2‘277‘000 56‘925 254‘925

2020 2‘277‘000 0 0 183‘000 2‘094‘000 52‘350 235‘350

2021 2‘094‘000 0 0 168‘000 1‘926‘000 48‘150 216‘150

2022 1‘926‘000 0 0 155‘000 1‘771‘000 44‘275 199‘275

2023 1‘771‘000 0 0 142‘000 1‘629‘000 40‘725 182‘725

2024 1‘629‘000 0 0 131‘000 1‘498‘000 37‘450 168‘450

2025 1‘498‘000 0 0 120‘000 1‘378‘000 34‘450 154‘450

2026 1‘378‘000 0 0 111‘000 1‘267‘000 31‘675 142‘675

Investition Fr. 3‘290‘000.– minus approximativer Kantonsbeitrag Fr. 335‘000.– (Subvention und Ersatzbeiträge Kanton)

Stellungnahme der Rechnungs-prüfungskommission (§ 41 FHG)

Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsie-deln (RPK) hat die Sachvorlage «Baukredit für den Neu-bau Kindergarten Nordstrasse» in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft.

Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrates und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die-sem zuzustimmen.

Einsiedeln, 29. Juli 2016

Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln

Annamarie Kälin, PräsidentinStephan BöniMarco Kälinlic. iur., Rechtsanwalt

Sandra Kälin-BrunnerAndreas Kurigeroek. FH, eidg. dipl. Treuhandexperte

Antrag des Bezirksrats

1. Dem Baukredit für den Neubau des Kindergartens Nordstrasse über Fr. 3,29 Mio. sei zuzustimmen.

2. Der Bezirksrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Mit Bezirksratsbeschluss 176 vom 6. Mai 2009 hat sich der Bezirksrat für eine Erweiterung der Schulanlage in Gross entschieden. Das für die Schulraumerweiterung vorgesehene Grundstück wurde im Rahmen der letzten Zonenplanrevision in die Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen aufgenommen. Mit der Botschaft zum Verpflich-tungskredit «Landerwerb Schulhaus Gross» hat der Be-zirksrat über die Schulentwicklung und dessen Auswir-kungen auf den Schulraumbedarf informiert. Am 14. Juni 2015 hat der Souverän dem Landkauf für die Schuler-weiterung mit grossem Mehr zugestimmt.

Für die Erweiterung der Schulanlage Gross bestehen verschiedene Gründe. Die gesetzlich vorgeschriebene Einführung des Zweijahreskindergartens per Schuljahr 2017/18 führt zu einem erhöhten Schulraumbedarf. Der vor Jahren in einen Schulraum umfunktionierte Luftschutz-raum ohne Tageslicht kann nicht mehr als Schulraum benutzt werden. Die fortgeschrittene Schulentwicklung hat Auswirkungen auf den Raumbedarf. Neue Unterrichts-formen verlangen eine Vielfalt an Unterrichtsgestaltun-gen. Neue Schulzimmer müssen gross und flexibel sowie mit separaten Gruppenräumen versehen sein. Es wird vermehrt klassenübergreifend unterrichtet. Die Volksschul-verordnung schreibt ein Schulleitungsbüro, Besprechungs-zimmer und weitere Räumlichkeiten mit entsprechender Infrastruktur vor. Integrative Förderung und integrative Sonderschulung ausserhalb der Klassenzimmer, das heisst in Gruppenräumen, sind Pflicht und müssen von speziell geschultem Personal unterrichtet werden. Der heutige provisorische Werkraum in der Zivilschutzanlage entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und muss ersetzt werden. Durch die erweiterte Aula entsteht auch ein Mehrnutzen für die Bevölkerung von Gross.

Diese vielfältigen Notwendigkeiten und Anforderungen kann die Schulanlage Gross mit dem Erweiterungsbau erfüllen. Mit dem vorgesehenen Erweiterungsbau sind

Überlegungen auch für die Zukunft eingeflossen. Die Schülerzahlen der 1. bis 6. Klasse sind mit 13 bis knapp 20 Schülern relativ konstant. An der Führung von Jahr-gangsklassen kann festgehalten werden. Der gesamte Bezirk wird als ein Schulkreis geführt. Dies bietet den Vorteil, dass Schwankungen örtlich aufgefangen werden können. Durch diesen Handlungsspielraum können so-wohl im Dorf als auch in den Vierteln optimale Klassen-grössen geführt werden.

Für die vorgesehene Erweiterungsbaute hat die vom Be-zirksrat beauftragte Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Ressort Bildung und Kultur sowie Liegenschaften Sport Freizeit eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Das Architekturbüro Ulrich in Gross hat seinerzeit (1990) das Schulhaus geplant. Zur dama-ligen Realisierung hatte Alfons Ulrich Land abgetreten. Er betreibt das Architekturbüro noch heute und wohnt im Viertel Gross. Auf Grund der Vorkenntnisse erschien es naheliegend, die Ulrich Architektur & Immobilien AG mit der Ausarbeitung der Projektstudie zu beauftragen.

Bauparzelle

Der Erweiterungsbau mit den dazugehörigen Freianla-gen erfolgt auf der Parzelle 4322 mit einer Grundstück-fläche von 8526 m2, welche sich bereits im Eigentum des Bezirks Einsiedeln befindet:– Stammgrundstück 7‘067 m2

– Nutzung von Land gem. Vertrag mit Alfons Ulrich vom 15.3.1989 550 m2

– Landerwerb 2015 zur Erweiterung der Schulanlage Gross 1‘459 m2

Total Nutzung Schulhausareal 9‘076 m2

2. Baukredit für den Erweiterungsbau Schulhaus Gross

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Projektbeschrieb

Die Erweiterungsbaute für die Kindergarten- und Schul-raumerweiterung Gross mit den zwei unterschiedlichen Aussenbereichen unterteilt den Freiraum. Durch die Grös-se und Proportion des Volumens steht der Erweiterungs-bau in Bezug zur bestehenden Schulbaute und setzt sich damit von der Wohnnutzung der Umgebung ab.

Der bestehende Pausenplatz wird durch die exakte Set-zung des Neubauvolumens stärker gefasst und mit den gedeckten, getrennten Eingangsbereichen (Kinder-garten/Schule/Vereine) aufgewertet.

Der Neubaukörper ist klar nach Nutzungen gegliedert und erzeugt damit optimale Funktionsabläufe. Der ge-samte Erweiterungsbau wird mit den bestehenden Bau-volumen zu einem kompakten Gebäude zusammenge-

fasst. So bleibt ein möglichst grosser Anteil an Freifläche erhalten. Mit der Konzentration auf eine Verschmelzung des bestehenden Baukörpers und dem Erweiterungsbau werden Mehrfachnutzungen und Synergien ermöglicht. Durch die Haupteingänge auf zwei verschiedenen Ebe-nen (GE2 und GE3) dienen diese dem Schulbetrieb zur vielseitigen Nutzung als Pausen- und Aufenthaltsbereich, für Ausstellungen sowie für verschiedene Anlässe.

Die zusätzlichen erweiterten Ebenen dienen folgender zusätzlicher Nutzung:

Ebene 1Im Untergeschoss werden Technikraum, Requisiten- und Stauraum untergebracht. Zusätzlich werden 150 Schutz-plätze eingeplant.

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Ebene 2Im Erdgeschoss wird der zweite Kindergarten mit den dazugehörigen Mehrzweckräumen und Nebenräumen untergebracht. Der Aussenbereich westlich gewährleistet einen direkten Bezug zu den Freianlagen der beiden Kindergärten, wozu der Schnetzerenbach leicht umgelei-tet werden muss.

Weiter vervollständigen der Mehrzweckraum/Foyer/Mittagstisch und eine Küche das Raumangebot auf dieser Ebene. Im Leitbild hat der Bezirksrat die Stossrichtung vorgegeben, dass Rahmenbedingungen für Tagesstruktu-ren geschaffen werden müssen. Bei Neu- oder Erweite-rungsbauten von Schulhäusern sind deshalb Mittags-tischräumlichkeiten miteinzuplanen. Die Räume werden so geplant, dass sie für vielseitige Möglichkeiten – für Schule, Vereinsanlässe und Mittagstisch – genutzt werden können.

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Ebene 3 Auf diesem Geschoss bilden der Werkraum, das Lehrer-vorbereitungszimmer, der Gruppenraum, das Schullei-tungs- und Sitzungszimmer sowie Nebenräume die Hauptnutzung. Die Volksschulverordnung schreibt ein Schulleitungsbüro, Besprechungszimmer und weitere Räumlichkeiten mit entsprechender Infrastruktur vor.

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Ebene 4Hier sind die dringend benötigten Räume mit Hauptnut-zung der sonderpädagogischen Angebote geplant:

Zimmer für die heilpädagogische Fachperson für die in-tegrative Förderung und Sonderschulung (integrative Förderung und Sonderschulung ausserhalb der Klassen-zimmer, das heisst in Gruppenräumen, sind Pflicht und müssen von Fachpersonen erteilt werden); Zimmer für Deutsch als Zweitsprache für den Unterricht der fremd-sprachigen Kinder. Zudem braucht es Gruppenräume sowie einen Ersatz für die Bibliothek.

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Ebene 5Hier wird das Notausgangs-Treppenhaus mit den notwen-digen Fluchtwegen für das Dachgeschoss und dem Lift erschlossen.

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Schnitt A – A

Lift

Im Zentrum des Gebäudekörpers wird ein Lift eingebaut, der sämtliche Grundrissebenen hindernisfrei erschliesst. Damit wird das ganze Schulhaus behindertengerecht und rollstuhlgängig mit allen Vorgaben erschlossen.

Brandschutz / Feuerpolizei

Mit dem Erweiterungsbau samt Nottreppenhaus und Anpassungen des bestehenden Gebäudekörpers wird den heutigen gesetzlichen Anforderungen mit den ent-sprechenden Fluchtwegen Rechnung getragen.

Konstruktion

Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise erstellt. Die Materialisierung steht in direkter Abhängigkeit zur Kon-struktion, Statik und den energetischen Vorgaben. Um die optimale Krafteinleitung ins Erdreich zu übernehmen wird das Untergeschoss in Ortbetonbauweise erstellt. Die Er-stellung eines Schutzraumes ergibt kostenmässig Syner-gien. Durch die Wahl der Konstruktion und der Materia-lisierung können die Details und Anschlüsse so ausgeführt werden, dass mit geringem Aufwand ein optimaler Ener-giehaushalt erreicht werden kann.

Unterkellerung / Zivilschutzanlage

Im Bereich der geplanten Anbaute wurde das gewach-sene Terrain beim Neubau des Schulhauses aufgeschüt-tet. Die Einzelfundamente der bestehenden Pfosten der Überdachung gehen bis in eine Tiefe von etwa 2 Meter. Eine Schulhauserweiterung müsste in Anbetracht der schlechten Tragfähigkeit des Untergrundes mittels Pfäh-lung oder sonstiger Baugrundverbesserung auch auf die-se Höhe fundiert werden. Aufgrund des geforderten Raumprogrammes (Lift, Abwart, Technik, Lagerräume etc.) sind rund 40 % der geplanten Unterkellerung unab-hängig von der Erstellung eines Schutzraums erforderlich. Gemäss der Schutzbautenverordnung vom 1. April 2004 unterstehen Schulhausneubauten nicht mehr der Schutz-raumbaupflicht. Im Viertel Gross besteht jedoch immer noch ein grosses Schutzplatzdefizit. Deshalb werden im neuen Schulhaus 150 öffentliche Schutzplätze einge-plant, womit das Schutzraumdefizit stark reduziert wer-den kann. Die Schutzräume können als Abstellraum ge-nutzt werden.

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Minergiestandard

Das seit dem 1. April 2010 in Kraft stehende Energiege-setz des Kantons Schwyz legt fest, dass kantonale Sub-ventionen die Einhaltung des kantonalen Leitbildes «Nachhaltiges Bauen» voraussetzen. Das Leitbild ver-langt, dass bei Neu-/Umbauvorhaben der Minergiestan-dard einzuhalten ist.

Die Schulhaus-Erweiterung wird in MINERGIE®-Standard erstellt. Dieser Standard ermöglicht den rationellen Ener-gieeinsatz und die breite Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensqualität und Senkung der Umweltbelastung.

Die in diesem Paket enthaltene kontrollierte Komfortlüf-tung ermöglicht durch die Wärme-Rückgewinnung einen kostengünstigeren Betrieb und eine enorm verbesserte Luftqualität in allen Räumen der Schulhaus-Erweiterung.

Freianlagen

Die Aussenanlagen sind mit Rücksicht auf die nicht gera-de ideale Form des Grundstücks auf das Minimalste be-schränkt, vermögen aber den Bedürfnissen dieser Schule zu genügen. Um eine kompakte Schulhauserweiterung zu erreichen, muss der bestehende Bach umgeleitet und der Gewässerraum sowie das Gerinne ökologisch gestal-tet werden. Die Gebäudeabstände zum Bach sind einzu-halten. Bestehende Spiel- und Pausenplätze bleiben in ihrem Bestand unverändert. Für den zweiten Kindergar-ten werden Freianlagen (Trockenplatz, Sand-/Kiesanla-ge, Garten, Pflanzenbeet) zwischen Bach und Erweite-rungsbau eingebettet. Der Wiesen-/Rasenplatz kann für beide Kindergärten neu auf der südwestlichen Grund-stückseite ausgewiesen werden.

Bauablauf

Die Realisierung wird mit geringen Einschränkungen des Schulbetriebes möglich sein. Mit der Etappierung und der Berücksichtigung der Schulferien für lärm- und erschütte-rungsintensive Arbeiten können die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs gering gehalten werden.

Raumprogramm der Erweiterungsbauten Raumbezeichnung Fläche m2 AnzahlKindergarten 156 1Werkunterricht 75 1Materialraum 20 2Gruppenraum 25 3Schülerbibliothek 57 1Lehrer-/Arbeitsplätze 25 1Schutzräume 245 5Requisiten/Stauraum 35 1Technikräume (GE 1/3/4) 67 3Mehrzweckraum/Foyer 140 1Küche 25 1Abstellräume 50 IV-WC-Anlagen 3 2Putzraum 3 2Schulleitung/Stv. 35 1IF-Zimmer 40 1DaZ-Raum 40 1Konferenzraum 35 1

Als Vorgabe für die Planung von Schulräumen stützt sich der Erweiterungsbau des Schulhauses Gross auf das kantonale Richtraumprogramm des Kantons Schwyz (Stand August 2013), in dem die Standards der Schul-räume vorgegeben sind. Nur bei Einhaltung dieser Vor-gaben entrichtet der Kanton Subventionsbeiträge.

KostenschätzungPreisstand Zürcher Baukontenindex 2014, 102.3 Punkte

1 Vorbereitungsarbeiten inkl. Abbruch

160‘000

2 Gebäude im Minergie Standard 3‘530‘000

3 Betriebseinrichtungen 90‘000

4 Umgebung 280‘000

5 Baunebenkosten 140‘000

6 Ausstattung 175‘000

Total Neubau brutto inkl. 8.0 % MWST

4‘375‘000

Der Beitrag des Kantons und die ZS-Abgeltung betragen voraussichtlich Fr. 650‘000.–

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Jahr Anfangsbestand Investition Beitrag Dritter

(Annahme)

Abschreibung gemäss FHG

8%

Restbuch-wert

Zinskosten 2.5%

Belastung der Laufenden

Rechnung des Bezirkes

2017 0 4‘375‘000 0 350‘000 4‘025‘000 100‘625 450‘625

2018 4‘025‘000 0 650‘000 270‘000 3‘105‘000 77‘625 347‘625

2019 3‘105‘000 0 0 249‘000 2‘856‘000 71‘400 320‘400

2020 2‘856‘000 0 0 229‘000 2‘627‘000 65‘675 294‘675

2021 2‘627‘000 0 0 211‘000 2‘416‘000 60‘400 271‘400

2022 2‘416‘000 0 0 194‘000 2‘222‘000 55‘550 249‘550

2023 2‘222‘000 0 0 178‘000 2‘044‘000 51‘100 229‘100

Investition Fr. 4‘375‘000.– minus approximativer Kantonsbeitrag Fr. 650‘000.– (Subvention und Ersatzbeiträge Kanton)

Stellungnahme der Rechnungs-prüfungskommission (§ 41 FHG)

Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsie-deln (RPK) hat die Sachvorlage «Baukredit für den Erwei-terungsbau Schulhaus Gross» in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft.

Die RPK Einsiedeln ist der Ansicht, dass dem Grundsatz der Sparsamkeit (§ 2 FHG) angesichts der angespannten Finanzlage des Bezirkes Einsiedeln nicht genügend Rech-nung getragen wurde.

Aus diesem Grund unterstützt die RPK den Antrag des Bezirksrates nicht und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, diesen abzulehnen.

Einsiedeln, 10. August 2016

Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln

Annamarie Kälin, PräsidentinStephan BöniMarco Kälinlic. iur., Rechtsanwalt

Sandra Kälin-BrunnerAndreas Kurigeroek. FH, eidg. dipl. Treuhandexperte

Antrag des Bezirksrats

1. Dem Baukredit zum Erweiterungsbau Schulhaus Gross im Betrag von Fr. 4‘375‘000 sei zuzustim-men.

2. Der Bezirksrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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3. Baukredit für die Neugestaltung des Hauptplatzes

Ausgangslage

Einsiedeln ist der meistbesuchte Wallfahrtsort der Schweiz. Haupt- und Klosterplatz sind – nach dem Peters-platz in Rom – der zweitgrösste Kirchenvorplatz Europas und Ziel von Pilgern aus der ganzen Welt. Jener Teil des Platzes, welcher im Eigentum des Bezirks ist, wird von den Einsiedlern Hauptplatz genannt. Von Besuchenden wird der gesamte Raum jedoch als Einheit wahrgenom-men. Seit seinem Bau vor 270 Jahren wurde der Platz durch Umbauten immer wieder verändert und so in seiner ursprünglichen Ausstrahlung und räumlichen Wirkung geschwächt.

Haupt- und Klosterplatz sowie die bestehenden Werk-leitungen und die Platzentwässerung sind in einem schlechten baulichen Zustand. Der Belagsaufbau ent-spricht nicht mehr den aktuellen Normen, hält den heuti-gen Belastungen nicht stand und muss dringend saniert werden.

Seit Februar 2007 sammelt das Kloster mit der Spenden-aktion «Ihr eigenes Stück Klosterplatz» Geld, um den

Abteihof und den Klosterplatz sanieren zu können. Diese einmalige Chance soll genutzt werden, um den Haupt- und Klosterplatz gesamtheitlich zu sanieren, aufzuwerten und für zukünftige Generationen attraktiv erlebbar zu machen.

Haupt- und Klosterplatz sollen als Einheit ein würdiges Pendant zum Kloster werden: ein durch Menschen beleb-ter Ort an der Schnittstelle von religiöser und profaner Nutzung. Ein Ort für Begegnungen und zum Verweilen für die Bevölkerung von Einsiedeln sowie Besuchende.

Mit der Realisierung der Projekte durch Bezirk und Klos-ter kann dem Einsiedler Klosterplatz in seiner Gesamtheit die Ausstrahlung und Würde zurückgegeben werden, welche in den letzten 270 Jahren zu einem grossen Teil verloren gegangen ist. Die Neugestaltung ermöglicht eine vielfältige Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Bevölkerung. Das Projekt fördert das «Miteinander» von Dorf und Kloster sowie Begegnungen aller Art. Auch bietet das Vorhaben die Möglichkeit den Platz für öffent-liche Anlässe zu nutzen. Der geplante Klosterplatz hat eine starke Signalwirkung und wird Einsiedeln kulturell und touristisch stark aufwerten.

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Der Projektprozess bis heute

Im Jahr 2005 erteilte der Bezirk einen Studienauftrag für eine Begegnungszone in der Hauptstrasse. Die Ergebnis-se zeigten die massgebliche Bedeutung des Klosters, des Haupt- und Klosterplatzes und des Weges zur Klosteran-lage über die Hauptstrasse auf. Der Weg vom Bahnhof über die geschichtlich geprägte Hauptstrasse auf den Haupt-/Klosterplatz mit Klosteranlage ist einzigartig. Kul-turhistorisch betrachtet ist die Hauptstrasse Teil dieser Wegverbindung vom Bahnhof zum Haupt-/Klosterplatz. Auf dieser Zugangsachse haben sich seit Jahrhunderten Geschäfte, Beherbergungsbetriebe und Werktätige an-gesiedelt. Haupt- und Klosterplatz können deshalb nicht isoliert vom restlichen Dorfkern betrachtet werden. Viel-fältige Beziehungen und Abhängigkeiten sind im Zusam-menhang mit den umliegenden Bebauungen und den flankierenden Strassenzügen zu beurteilen. Der Bezirks-rat will gemäss seinem Leitbild den Dorfkern aufwerten und seine Attraktivität erhöhen und legt dabei grosses Gewicht auf die Achse Bahnhof – Kloster. Die Ressorts Planung und Gewässer sowie Volkswirtschaft und Sicher-heit konnten diesbezüglich bei verschiedenen Vereinen und den Ortsparteien die Ideen zur Dorfkerngestaltung und zur Gestaltung des öffentlich wahrnehmbaren Raums vorstellen. An diesen Veranstaltungen wurden neben der meist sehr positiv wahrgenommenen optischen Gestal-tung des Dorfkerns vor allem die Themen Verkehr und Parkierung intensiv diskutiert. Einkaufen und sich im Zentrum des Dorfes begegnen sind eine lange und lieb gewordene Tradition. Der Bedarf an Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität, welche Begegnung im Raum ermög-lichen, ist zweifelsfrei ausgewiesen. Ladengeschäfte und Gastronomiebetriebe sind nicht nur, aber auch auf mo-torisierte Kundschaft ausgerichtet. Auch der Anlieferungs-verkehr muss zukünftig gewährleistet werden können. Gleichzeitig ist aber die Zahl der Kunden und Touristen, welche die Geschäfte und Restaurants zu Fuss erreichen, sehr hoch.

Im Jahr 2008 beschloss der Bezirksrat, sich am Studien-auftrag für den gesamten Haupt- und Klosterplatz zu beteiligen. Die Erarbeitung der Konzeptvorschläge er-folgte im selektiven Verfahren. Im Juni 2009 genehmigte der Bezirksrat die überarbeiteten Ergebnisse des Stu-dienauftrags (Masterplan, Stand April 2009) über den gesamten Haupt- und Klosterplatz der Verfasserin Vogt Landschaftsarchitekten AG, Zürich. Diese bildeten die Grundlage für die weitere Planung seitens Bezirk.

Am 20. Juni 2011 wurde mit dem Abteihof das erste Teil-projekt der umfassenden Klosterplatzrestaurierung offiziell eröffnet. Im Jahr 2013 wurde der Marienbrunnen saniert. Die Arkadenrenovation hat im Frühjahr 2014 begonnen.

Am 30. November 2014 hat das Stimmvolk von Einsie-deln einem Planungskredit über Fr. 270‘000.– für die Ausarbeitung eines Bauprojekts einschliesslich eines Kos-tenvoranschlags mit 3083 Ja zu 2067 Nein-Stimmen zugestimmt.

In den Jahren 2015 und 2016 wurde durch die Firmen Vogt Landschaftsarchitekten AG, Zürich und Ingenieur-büro Edgar Kälin AG, Einsiedeln, sowie in enger Zusam-menarbeit mit dem Kloster das Bauprojekt erarbeitet. Die gemeinsame Planung und Ausführung des Haupt- und Klosterplatzes erlaubt es, mögliche Synergien zu nutzen und somit Zeit und Kosten zu sparen. Zeitgleich wurden vertiefte Abklärungen und Prüfungen über den Zustand der Untergrundstabilität und der Werkleitungen vorge-nommen.

Projekt

Gestalterische MassnahmenDer Platz wird heute als Verkehrsplatz wahrgenommen. Die Ausstrahlung als einer der bedeutendsten sakralen Plätze Europas fehlt weitgehend. Aus der Mitte heraus ist ein «Platz im Platz» geplant. Dieser liegt, sozusagen als Intarsie, in der grösseren Belagsfläche des Gesamtplat-zes, der den übergreifenden Bezug zwischen Kloster und Stadtrand schafft. Mehrere Trittstufen unterhalb des Ma-rienbrunnens vervollständigen optisch das von den Arka-den an der oberen Platzgrenze angedeutete Oval. Durch seine Proportionen verbindet Der «Platz im Platz» diese Bereiche von Kloster und Dorf auf harmonische Weise. Das Konzept orientiert sich an der hohen räumlich-gestal-terischen Qualität der barocken Grundanlage. Mit einfa-chen und zurückhaltenden Eingriffen wird der Platz wie-der ein zentraler Ort der Begegnung. Auf dieser Basis werden Räume von eigenständiger Ausstrahlung und Aussage entwickelt und deren Grenzen neu definiert.

Aus der Lage zwischen dem Kloster auf der Hochebene, dem Ort unterhalb des Klosters und der angrenzenden Kulturlandschaft ergibt sich eine spannungsvolle Topo-grafie für den «Platz im Platz». Die Ergänzung der Trep-penanlage entschärft die bestehende Steigung, die De-tailgestaltung der Pflasterung präzisiert und betont die bestehende Geländeform.

Durch die Umlegung der Strasse und der Parkplätze wird die ruhige, grosszügige Ausstrahlung des Platzes gezielt gestärkt. Der heute dominierende, fliessende und ruhen-de Verkehr soll zukünftig eher zurückhaltend erscheinen und somit den Platz für Besuchende besser erlebbar

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machen. Durch die Verlegung der Strassenführung näher an die Häuserreihe, wird die Platzanlage optisch erwei-tert. Auch zukünftig sollen Gartenrestaurants den Platz im Sommer zusätzlich beleben.

Die Ilgenstände befinden sich auf einer separaten Parzel-le. Auf Wunsch der Eigentümer – der Genossamen Dorf Binzen, Egg, Euthal, Gross, Trachslau und Willerzell – bleiben diese bestehen. Die Genossamen des Bezirks Einsiedeln haben ein im Grundbuch eingetragenes Mit-spracherecht bei Veränderungen des Hauptplatzes. Sie unterstützen den Vorschlag der Sanierung und Neuge-staltung des Hauptplatzes.

Die Beleuchtung muss den neuen Gefäll- und Platzverhält-nissen angepasst werden und die bestehende Beleuch-

tung wird durch energiesparende Produkte ersetzt. Dabei sollen vor allem die Hauptwegeverbindungen am Abend und in der Nacht für eine sichere Bewegung gut ausge-leuchtet werden, andere Teile jedoch – auch vor dem Hintergrund der Energiekosten – weniger beleuchtet sein. Zudem wird die Beleuchtung auf das Beleuchtungskon-zept des Klosters und dessen Fassade abgestimmt. Es werden hohe Leuchten eingesetzt, die eine grosse Fläche abdecken und auch mehrere Ausleuchtungsschwerpunk-te haben können, zum Beispiel eine gezielte Ausleuchtung von Strasse und Trottoir. Die Anzahl der Kandelaber auf dem Platz kann dadurch begrenzt und eine Überausstat-tung mit Elementen verhindert werden.

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AusstattungenDie Bänke entlang des Weisswindgartens werden auf-grund ihres Zustandes ersetzt. Ansonsten bieten die Trep-penstufen künftig neue, grosszügige Sitzmöglichkeiten. Auf Poller zur Trennung der Fahr- von den Fussgängerbe-reichen wird in einem ersten Schritt mit Vertrauen auf ein respektvolles Verhalten der Automobilisten und zugunsten eines grosszügigen, offenen Charakters des Platzes ver-zichtet. Entsprechende Fundamente werden jedoch vor-gesehen, um gegebenenfalls nachträglich Poller setzen zu können.

An geeigneten Stellen auf dem Platz werden für Anlässe diverse Anschlüsse (Strom/Wasser/Schmutzwasser) und Bodenhülsen zur Montage von temporär versetzten Ele-menten (z.B. Christbaum oder Fasnacht) vorgesehen. Die Weihnachtsbeleuchtung kann weiterhin mit Sternen, wel-che an den Kandelabern befestigt werden, sichergestellt werden.

Technische MassnahmenDer Haupt- und Klosterplatz wurde Mitte des 18. Jahr-hunderts erstellt und erhielt das heutige Gesicht mit dem Bau des Alten Schulhauses und der darauf folgenden Platzausweitung und Pflästerung, welche 1866 abge-schlossen wurde. Ein Ausführungsplan von 1946 zeigt eine damals ausgeführte Korrektur. Dabei wurde haupt-sächlich die Strassenentwässerung und Kanalisation (Überläufe Gruben) erstellt. Wahrscheinlich wurde in dieser Zeit auch die Pflästerung saniert oder neu erstellt. Als letzte grossflächige Sanierung wurden im Jahre 1991 die Fugen mit einem Kunstharzmörtel ausgefugt. In der Fahrbahn über den Hauptplatz sind die Fugen grossflä-chig ausgewaschen und es sind jährlich Steinausbrüche und Fugen zu sanieren. Diese Sanierungen bilden keine langfristige bauliche und keine finanziell nachhaltige Lösung.

In den befahrenen Bereichen sind starke Verschleisser-scheinungen infolge Abrieb durch die Fahrzeuge sicht-bar. Eine Sanierung der Fahrbahn ist in den nächsten Jahren zwingend. Aufgrund der vorhandenen Setzungs-bilder und der Untersuchungen des Untergrundes auf die Zusammensetzung und Tragfähigkeit, ist auch eine um-fassende Sanierung bzw. ein Ersatz der Fundation (Kof-ferung) im Strassen- und Parkplatzbereich des Hauptplat-zes notwendig. Die wichtigsten Versorgungs- und Entsorgungsleitungen verlaufen im Strassenbereich. Der bauliche Zustand der Platzentwässerung ist sehr schlecht. Sie muss den neuen Gegebenheiten angepasst und ver-bessert werden. Sämtliche Anschlussleitungen sind auf-grund ihres Alters und ihres schlechten baulichen Zustan-des zu sanieren. Die Wasserversorgung des Bezirks hat

den Bedarf nach einem Ersatz der alten Hauptleitung, welche Anfang Juni 2014 einen grösseren Rohrbruch erlitt, angemeldet. Im Hinblick auf die anstehende Sanie-rung und Neugestaltung wurde deshalb in diesem Bereich die beschädigte Pflästerung nicht mehr ersetzt.

MaterialisierungAufgrund historischer und denkmalpflegerischer Aspekte wird die Oberfläche wie bis anhin mit einem Naturstein-pflasterbelag erstellt. Im Fussgängerbereich wird der Belag in Form einer Reihenpflästerung und im Fahrbahn-bereich als Bogenpflästerung ausgeführt. Die dazu ver-wendeten Gubersteine werden an der Oberfläche gesägt und weisen eine hohe Ebenmässigkeit auf. Im befahrenen Bereich des Hauptplatzes wird die Pflästerung mit Mörtel verfugt. Diese unterschiedlichen Massnahmen (gesägte Pflastersteine, Bogenpflästerung, Verfugen) dienen dazu, die Lärmemissionen zu reduzieren.

Die wertvolle Bausubstanz soll in Abstimmung mit der Denkmalpflege und unter Berücksichtigung der heutigen Ansprüche und Vorschriften saniert werden. So wird der «Platz im Platz» gegenüber den Verkehrsflächen wieder mit gespaltenen Flusskieseln gepflastert. Soweit möglich wird das vorhandene historische Material wiederverwen-det, fehlende Steine werden durch neue Flusskiesel er-gänzt. Der Platz wird damit auch künftig seinen histo-rischen Charakter behalten, welcher durch die früher als günstiges Baumaterial aus der Sihl gesammelten, vielfarbigen Flusskiesel geprägt ist.

Die neue, dorfseitige Freitreppe wird mit demselben Material erstellt wie die bereits vorhandene Treppe zwi-schen den Arkaden. So wird neben der räumlichen Figur der «Platz im Platz» auch hinsichtlich des Materials ein-heitlich gehalten.

Hindernisfreies BauenGestützt auf § 57 des kantonalen Planungs- und Bauge-setzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) sind bei der Projektierung von Strassen und Plätzen die Be-dürfnisse von Menschen mit Behinderungen angemessen zu berücksichtigen und die entsprechenden Richtlinien und Normalien anzuwenden. Damit der Hauptplatz den Anforderungen des hindernisfreien Bauens gemäss dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligun-gen von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezem-ber 2002 (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG, SR 151.3) entspricht, soll der Belag behindertentauglich ausgeführt werden. Dazu wird ein Bereich der Pflästerung für Rollstuhlgänger oberflächig geschliffen. Aufgrund der bestehenden Situation und den Gefällverhältnissen, kön-nen nicht sämtliche Anforderungen erfüllt werden. Es wird

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jedoch so viel als möglich unternommen, um eine massi-ve Verbesserung gegenüber der heutigen Situation zu erzielen. Der Fahrbahnbereich wird für Sehbehinderte durch ertastbare Muldenrinnen mit einer Höhendifferenz von 4 cm vom Fussgängerbereich abgegrenzt.

ParkierungDurch die Neugestaltung des Hauptplatzes bleiben die heutigen Parkplätze auf dem Adlermätteli (72), vor dem Adler (18) sowie vor der UBS und Sonne (15) unange-tastet. Auf dem Hauptplatz sollen von den bestehenden 52 Parkplätzen die Hälfte aufgehoben werden. Aller-dings sind seit Ende 2013 16 zusätzliche öffentliche Parkplätze an der Ilgenweidstrasse geschaffen worden. Mit der Neugestaltung des Hauptplatzes wird die Anzahl der Parkplätze somit um 10 reduziert. Im Rahmen der Sanierung und Aufwertung der Hauptstrasse ist vorgese-hen, diese 10 Parkplätze neu auf der Hauptstrasse zu schaffen. Die Parkplatzsituation präsentiert sich im Ober-dorf – ausgenommen an Spitzentagen – als gut.

Seit 2011 wird im Sommer die Fläche zwischen geplan-ter Fahrbahn und Häuserzeile für Aussenterrassen der Gastronomiebetriebe genutzt. Dadurch fallen zeitweilig jeweils rund 17 Parkplätze weg. Ziel des Bezirks ist, die Fläche auch weiterhin für Terrassen zur Verfügung zu stellen. Um die dadurch wegfallenden Parkplätze zu kompensieren und um die Parkplatzsituation für Anwoh-ner des Dorfkerns zu verbessern, beabsichtigt der Bezirks-rat eine Ausschreibung vorzunehmen mit dem Ziel, im Bereich Adlermätteli durch einen privaten Investor eine Tiefgarage realisieren zu lassen, welche rund 70 öffent-liche Parkplätze und ca. 70 Parkplätze für Dauermieter enthalten soll.

Parkplatzbilanz Raum Klosterplatz:

Ort Bestehende öffentliche PP + – Total PP

Adlermätteli 72 0 0 72

Adler 18 0 0 18

Ilge 15 0 0 15

Ilgenweidstras se (2013) 0 +16 0 16

Hauptstrasse 0 +10 0 10

Hauptplatz 52 0 – 26 26

Total Projekt Klosterplatz 157 + 26 – 26 157

Bilanz +/– 0 PP

Bauablauf

Für die Umgestaltung ist ein ordentliches Baubewilli-gungsverfahren durchzuführen. Der detaillierte Bauab-lauf wird mit der Ausführungsplanung erstellt und liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Es ist jedoch ge-plant, dass die Arbeiten in mehreren Etappen erfolgen, damit der Verkehr auch während der Arbeiten über die Hauptstrasse und den Hauptplatz geführt werden kann.

Nach der Erarbeitung des Ausführungsprojekts und der Durchführung des Baubewilligungsverfahrens soll voraus-sichtlich im Jahr 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Hauptarbeiten sind für die Jahre 2018 und 2019 geplant.

In einer ersten Phase sollen die Arbeiten zwischen der heutigen Fahrbahn und der Häuserfront umgesetzt wer-den. Dadurch kann der Verkehr weiterhin auf der beste-henden Fahrbahn geführt werden. In einer zweiten Pha-se sollen die Arbeiten im Bereich der heutigen Fahrbahn und dem Übergang zum Klosterplatz ausgeführt werden, wobei der Verkehr dann über die bereits erstellte neue Fahrbahn geleitet wird. Zeitweilige Behinderungen für den Verkehr sind jedoch aufgrund von Anschlussarbeiten an die bestehenden Fahrbahnen nicht zu verhindern, werden aber so gering wie möglich gehalten. Der Zu-gang zu den Liegenschaften wird für den Fussverkehr jederzeit gewährleistet bleiben.

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Kosten und Finanzierung

Die auf der Basis der SIA-Norm 105 errechneten Kosten für die Sanierung und Neugestaltung des Hauptplatzes, einschliesslich der Honorare, der Mehrwertsteuer (8 %) und der Rundungsposition belaufen sich insgesamt auf Fr. 7‘705‘000.–. Davon werden Fr. 7‘400‘000.– über die ordentliche Bezirksrechnung und Fr. 305‘000.– über die Spezialfinanzierungen der beteiligten Werke (Was-ser/Abwasser) finanziert.

Nicht gebundene AusgabenBei den Arbeiten für die Neugestaltung des Hauptplatzes, die neue Treppenanlage für den «Platz im Platz», die neue Platzentwässerung, die neue energiesparende Be-

Was Ordentliche Bezirksrechnung

Spezial - finanzie rungen

Gesamtkosten Neugestaltung

Hauptarbeiten 1‘013‘650.00 120‘000.00 1‘133‘650.00

Nebenarbeiten 151‘500.00 0.00 151‘500.00

Honorare und Verwaltungskosten 200‘950.00 10‘000.00 210‘950.00

MwSt. 8 % 109‘288.00 10‘400.00 119‘688.00

Unvorhergesehenes 5 % und Rundung 124‘612.00 9‘600.00 134‘212.00

Total 1‘600‘000.00 150‘000.00 1‘750‘000.00

Was Ordentliche Bezirksrechnung

Spezial - finanzie rungen

Gesamtkosten Neugestaltung

Hauptarbeiten 4‘154‘365.00 125‘000.00 4‘279‘365.00

Nebenarbeiten 217‘900.00 0.00 217‘900.00

Honorare und Verwaltungskosten 740‘800.00 10‘000.00 750‘800.00

MwSt. 8 % 409‘045.20 10‘800.00 419‘845.20

Unvorhergesehenes 5 % und Rundung 277‘889.80 9‘200.00 287‘089.80

Total 5‘800‘000.00 155‘000.00 5‘955‘000.00

Gebundene AusgabenFür die Sanierung des Belags einschliesslich der Fundation sowie der Werkleitungen besteht weder sachlich, zeitlich noch örtlich ein erheblicher Handlungsspielraum. Gemäss § 31 FHG-BG und Art. 5 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzkompetenzen und die Visumsregelungen für den Bezirk Einsiedeln handelt es sich daher bei den folgenden Kosten um gebundene Ausgaben. Die Kompetenz zur Bewilligung dieser Ausgaben liegt beim Bezirksrat.

leuchtung sowie neue Ausstattungen, handelt es sich gemäss dem kantonalen Finanzhaushaltsgesetz für Be-zirke und Gemeinden (FHG-BG) und Art. 5 Abs. 3 der Verordnung über die Finanzkompetenzen und die Visums-regelungen für den Bezirk Einsiedeln vom 1. Oktober 2013 (BRB 218 vom 28. August 2013) um nicht gebun-dene Ausgaben. Für nicht gebundene Ausgaben, welche 1.5 % des Steuerertrages der einfachen Steuer nach letzter abgeschlossener Rechnung übersteigen, ist ge-mäss Art. 9 der Verordnung über die Finanzkompetenzen und die Visumsregelungen für den Bezirk Einsiedeln ein Verpflichtungskredit notwendig. Die Bewilligung des Ver-pflichtungskredits unterliegt der Urnenabstimmung.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Auf Grund des Sanierungsbedarfs sind im Falle einer Ablehnung des Verpflichtungskredits von Fr. 1‘750‘000.– trotzdem umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Für gebundene Ausgaben ist gemäss Art. 10 lit. b der Ver-ordnung über die Finanzkompetenzen und die Visumsre-gelungen für den Bezirk Einsiedeln kein Verpflichtungs-kredit notwendig. Die gebundenen Ausgaben für die Sanierung (sogenannte Ohnehinkosten) belaufen sich für den Bezirk auf Fr. 5‘955‘000.–.

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Jahr Anfangsbestand Investition Beitrag Dritter

(Annahme)

Abschreibung gemäss FHG

8%

Restbuch-wert

Zinskosten 2.5%

Belastung der Laufenden

Rechnung des Bezirkes

2017 0 400‘000 0 32‘000 368‘000 9‘200 41‘200

2018 368‘000 3‘480‘000 0 308‘000 3‘540‘000 88‘500 396‘500

2019 3‘540‘000 3‘500‘000 0 564‘000 6‘476‘000 161‘900 725‘900

2020 6‘476‘000 325‘000 0 545‘000 6‘256‘000 156‘400 701‘400

2021 6‘256‘000 0 0 501‘000 5‘755‘000 143‘875 644‘875

2022 5‘755‘000 0 0 461‘000 5‘294‘000 132‘350 593‘350

2023 5‘294‘000 0 0 424‘000 4‘870‘000 121‘750 545‘750

2024 4‘870‘000 0 0 390‘000 4‘480‘000 112‘000 502‘000

2025 4‘480‘000 0 0 359‘000 4‘121‘000 103‘025 462‘025

2026 4‘121‘000 0 0 330‘000 3‘791‘000 94‘775 424‘775

2027 3‘791‘000 0 0 304‘000 3‘487‘000 87‘175 391‘175

2028 3‘487‘000 0 0 279‘000 3‘208‘000 80‘200 359‘200

2029 3‘208‘000 0 0 257‘000 2‘951‘000 73‘775 330‘775

Investition Fr. 7‘705‘000.– (Abschreibungssatz Bauten und Anlagen 8 %)

Empfehlung des Bezirksrats

Mit der notwendigen Sanierung des Hauptplatzes und der zeitgleichen Sanierung des Klosterplatzes bietet sich dem Bezirk die einmalige Chance, dem Raum zwischen Kloster und Häuserzeile in seiner Gesamtheit die Würde zurück zu geben, welche in den letzten 270 Jahren zu einem grossen Teil verloren gegangen ist.

Die Neugestaltung schafft einen ganzheitlichen Platz, welcher die Kirche und das Dorf miteinander verbindet, Begegnungen begünstigt und zum Verweilen einlädt. Die offene und schlichte Gestaltung ermöglicht eine vielfäl-tige Nutzung. Die bisher auf dem Hauptplatz veranstal-teten traditionellen Anlässe sind auch zukünftig und unter verbesserten Bedingungen möglich.

Mit den Mehrkosten für die Neugestaltung von Fr. 1‘750‘000.– kann ein erheblicher Mehrwert für das heutige Einsiedeln und zukünftige Generationen geschaf-fen werden. Die gebundenen Ausgaben (Ohnehinkosten) für die notwendige Sanierung belaufen sich auf

Fr. 5‘955‘000.–. Weitere Fr. 305‘000.– werden durch die Spezialfinanzierung Wasser und Abwasser finan-ziert.

Die gemeinsame Planung und Ausführung des Haupt- und Klosterplatzes mit dem Kloster erlaubt es zudem, mögliche Synergien zu nutzen und somit Zeit und Kosten zu sparen.

Die gemeinsame Ausführung des Projekts mit dem Kloster ist wichtig, da nur durch eine Neugestaltung des Haupt-platzes die Gefällsverhältnisse auf dem Platz optimiert werden können. Da das Kloster ohnehin eine Neugestal-tung vornimmt, würde eine Ablehnung des Kredits zu unschönen Übergängen zwischen den beiden Teilplätzen führen.

Das Kloster und die Genossamen befürworten und unter-stützen das Vorhaben.

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Stellungnahme der Rechnungsprü-fungskommission (§41 FHG)

Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsie-deln (RPK) hat die Sachvorlage «Sanierung und Neuge-staltung Hauptplatz Einsiedeln; Baukredit» in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft.

Die RPK stellt fest, dass die Kostenschätzung für die gesamte Sanierung und Neugestaltung insgesamt Fr. 7‘705‘000.– beträgt. Diese setzt sich wie folgt zu-sammen:Sanierung Hauptplatz (gebunden) Fr. 5‘800‘000.—Neugestaltung Hauptplatz (nicht gebunden) Fr. 1‘600‘000.—Sanierung Wasser/Abwasser (gebunden) Fr. 155‘000.—Neugestaltung Wasser/Abwasser (nicht gebunden) Fr. 150‘000.—

Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrates und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die-sem zuzustimmen.

Einsiedeln, 1. August 2016

Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln

Annamarie Kälin, PräsidentinStephan BöniMarco Kälinlic. iur., Rechtsanwalt

Sandra Kälin-BrunnerAndreas Kurigeroek. FH, eidg. dipl. Treuhandexperte

Antrag des Bezirksrates

1. Dem Baukredit für die Neugestaltung des Haupt platzes im Betrag von Fr. 1‘750‘000.– sei zuzustimmen.

2. Der Bezirksrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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4. Neubau zusätzliche Bahnhaltestelle «Blatten»: Projektierungskredit

Ausgangslage

• Im Richtplan des Kantons Schwyz ist eine zweite Bahnhaltestelle in Einsiedeln Blatten seit längerem vorgesehen. Ebenso ist im «Konzept öffentlicher Ver-kehr 2030» des Kantons Schwyz die Haltestelle Blat-ten als Ausbauvorhaben definiert.

• Der Bezirksrat Einsiedeln führt in seinem Leitbild die «Schaffung der notwendigen raumplanerischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die wirtschaftli-chen Aktivitäten im Bezirk» als Stossrichtung. Die Re-alisierung der Haltestelle Blatten definiert der Bezirks-rat bereits zum zweiten Mal als Legislaturziel.

• Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) wird im Sommer 2019 die Gleisanlagen Einsiedeln erneuern und entflechten. Gleichzeitig wird die doppelspurige Ausfahrt bis ins Gebiet Blatten verlängert. Im Rahmen dieses Bauvorhabens würde sich für den Bezirk die Möglichkeit ergeben, die Haltestelle Blatten zusam-men mit dem Bau der Doppelspur zu realisieren. Der erforderliche Landerwerb ist durch die SOB bereits getätigt worden. Die Unterführung Wasenmatte wurde so konstruiert, dass sie mit dem Doppelspurausbau und den Perronbauten kompatibel sein wird.

• Auf den Strecken Einsiedeln–Wädenswil bzw. Einsie-deln–Pfäffikon/SZ sind in den vergangenen Jahren mehrere Begehren für neue Haltestellen thematisiert worden. Allerdings ist aus fahrplantechnischen Grün-den nur eine beschränkte Anzahl zusätzlicher Halte möglich. Bei einer Realisierung zu einem späteren Zeitpunkt besteht daher das Risiko, dass Halte in der Blatten aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sind.

• Bei der Wiederaufnahme der Entwicklung des Bahn-hofareals (Gestaltungsplan «Dreiklang») durch die SOB hat sich gezeigt, dass die heutigen P & R-Park-plätze neben dem Güterschuppen aufgrund einer Überbauung wegfallen werden. Der Bezirk möchte für diese Parkplätze Ersatz schaffen und das P & R-Ange-bot nach Möglichkeit ausbauen.

Diese Ausgangslage hat den Bezirksrat dazu bewogen, die Prüfung einer Realisierung der Haltestelle umgehend an die Hand zu nehmen. Zur Schaffung einer Entschei-dungsgrundlage wurde die Erarbeitung eines öV-Kon-zepts in Auftrag gegeben. Dieses vertieft das bestehende «öV-Konzept Kanton Schwyz 2030» im Perimeter des Bezirks Einsiedeln und beinhaltet eine umfassende Markt- und Situationsanalyse. Es untersucht, bewertet und prog-nostiziert in qualitativer und quantitativer Art die Bereiche

Raumplanung, Bevölkerung und Arbeit, die verkehrsin-tensiven Einrichtungen, das heutige öV-Angebot und die Verkehrsnachfrage.

Die neue Haltestelle

Projektierung und BauprojektZur Realisierung der Haltestelle Blatten würden beidseits der neu erstellten Doppelspur zwei seitlich verschobene Perrons erstellt. Diese Perrons würden 150 Meter lang. Damit könnten sie die von der SOB verwendeten zwei Zugkompositionen à je 75 Metern bedienen.

Die Haltestelle würde von allen durchfahrenden Zügen (150 Züge pro Tag) bedient. Die Züge würden in beide Richtungen im Viertelstundentakt halten.

Abbildung 1: Schematische Darstellung Doppelspurausbau (rot: neu) und der Haltestelle Blatten (blau: Perrons)

Mehrwert für Einsiedeln

Zusätzliche Parkplätze für Park & Ride und GrossanlässeBeim Bahnhof Einsiedeln stehen heute 50 P & R-Parkplät-ze zur Verfügung. In der Regel übersteigt die Nachfrage dieses Angebot. Zudem plant die SOB auf dem Bahnhof-areal eine Überbauung, durch welche die heutigen P & R- Parkplätze betroffen wären. Diese Parkplätze möch-te der Bezirk an geeigneter Stelle ersetzen und gleich-zeitig das Angebot für P & R ausbauen.

Bei der Haltestelle Blatten könnten gemäss Vorabklärun-gen mit der Landi Einsiedeln und der Genossame Dorf Binzen rund 150 Parkplätze genutzt bzw. zusätzlich er-stellt werden. Die Haltestelle würde die selben Bahnver-bindungen wie ab dem Bahnhof Einsiedeln anbieten. Somit würde die Hauptfunktion der P & R-Anlage, nämlich das schnelle Umsteigen zwischen Auto und Bahn, erhal-ten bleiben und durch die optimierte Erreichbarkeit sogar noch verbessert. Insbesondere auch für die Einwohnerin-nen und Einwohner aus den Vierteln, welche heute das

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oft vollbelegte P & R in Biberbrugg frequentieren, würde bei der Haltestelle Blatten eine komfortablere Zustiegs-möglichkeit auf die Bahn entstehen.

An Spitzentagen ist die Verkehrs- und Parkplatzsituation in Einsiedeln stets problematisch und es stehen zuwenig Parkplätze zur Verfügung. Dies betrifft einerseits Gross-anlässe wie Sportveranstaltungen, Wallfahrten, Fas-nacht, Chilbi, Viehausstellung, Weihnachtsmarkt etc. Andererseits wird Einsiedeln mit seinem schönen Herbst- und Winterwetter bei Nebel in den Niederungen auch an Wochenenden durch ein immenses Aufkommen an Tagestouristen frequentiert.

Die P & R-Parkplätze im Raum Blatten könnten ausserhalb von Werktagen für den erhöhten Parkplatzbedarf genutzt werden und wären – zusammen mit dem privaten Park-platzangebot des Industrie- und Gewerbegebiets Zürich-strasse-Kobiboden – per Bahn top an das Zentrum ange-schlossen. Mit vier Verbindungen pro Stunde und Richtung zwischen der Haltestelle Blatten und dem Bahnhof Einsie-deln besteht eine sehr attraktive Anbindung des P & R sowie auch der weiteren im Gebiet Zürichstrasse-Kobibo-den zur Verfügung stehenden Parkplätze an das Zentrum. Um die Wege zwischen den P & R-Parkplätzen und der Haltestelle Blatten möglichst kurz zu halten, wird die Er-stellung einer Fussgängerunterführung im Bereich der P & R-Anlage im Bauprojekt geprüft.

Entlastung DorfzentrumBereits heute ist der Bereich Zürichstrasse-Alpkreisel-Bahn-hofplatz hoch frequentiert. Vor allem in den Pendlerstoss-zeiten am Morgen- und im Feierabendverkehr kommt es zunehmend zu Überlastungen. Zudem generiert der heu-tige Standort der P & R-Parkplätze unnötigen Verkehr im Dorfzentrum. Es ist keine Möglichkeit absehbar, diese neuralgischen Punkte strassenseitig zu entlasten. Vielmehr wird sich die Verkehrsproblematik durch die aktuellen Neubauquartiere Obere Allmeind und Schlüsselmatte sowie eingezonte Entwicklungsgebiete noch massiv ver-grössern.

Das Nadelöhr Alpkreisel–Bahnhofplatz sowie die Eisen-bahnstrasse könnten mit der Verlegung des P & R in die Blatten entlastet werden. Nicht zu unterschätzen sind während der Hauptverkehrszeiten zudem die Fahrten für Zubringer- und Abholdienste am Bahnhof, das sogenann-te «Kiss & Ride». Dessen Verlagerung an die Haltestelle Blatten würde ebenso zur Verkehrsentlastung des Zent-rums beitragen.

Im Rahmen des öV-Konzepts wurde eine Analyse der Auswirkungen einer neuen Haltestelle Blatten sowie eines – in einem zweiten Schritt – angepassten Buskonzepts

vorgenommen. Diese Einschätzungen haben aufgezeigt, dass nach Optimierung des Bussystems sowie mit der besseren Erschliessungsqualität im Einzugsgebiet der Haltestelle, der Verlegung des Park & Ride / Kiss & Ride und der Abnahme von Parkplatz-Suchfahrten innerhalb des Dorfs für den Bereich Alpkreisel–Bahnhofplatz mit einer Entlastung der Autofahrten von mindestens 10 Prozent gerechnet werden dürfte.

Erhebliche Steigerung der öV-ErschliessungsqualitätDie Erschliessungsqualität zeigt auf, wie gut ein Gebiet an den öV angebunden ist. Die Beurteilung ist abhängig von der Distanz zur Haltestelle, der Taktdichte und der Art des Verkehrsmittels (Bahn, Bus). Die Bewertung der Erschliessung erfolgt anhand von so genannten öV-Güte-klassen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Die Erschliessungsqualität stellt einen wichtigen Standortfak-tor dar und ist auch für die wirtschaftliche Attraktivität massgebend (z.B. im Hinblick auf eine Verbesserung in den Städterankings).

Mit dem heutigen öV-Angebot sind 60 Prozent der Bevöl-kerung des Dorfes Einsiedeln «mittelmässig bis gut» er-schlossen. Mit einer Haltestelle Blatten könnte der Anteil auf 85 Prozent erhöht werden. In der nebenstehenden Darstellung sind die Gebiete, die durch die Haltestelle Blatten «mittelmässig bis gut» erschlossen werden, rot umrandet. Durch den Bahnhof Einsiedeln und die Halte-stelle Blatten könnte ein grosser Teil der überbauten Flä -che besser erschlossen werden.

Die Schienenerschliessung der bestehenden Wohn- und Industrie-/Gewerbegebiete Blatten, Raffeln, Wasenmat-te, Wissmüli und Eschbach würde zu einer Steigerung der Standortattraktivität führen. Auch das Dorfzentrum mit seinen Läden und Dienstleistungsbetrieben würde durch die vier Zugverbindungen pro Stunde und Richtung von der Haltestelle Blatten her auf sehr attraktive Art und Weise erreichbar.

Das neu eingezonte Industriegebiet Kobiboden umfasst über 23‘000 m². Die Strategie des Bezirksrats, neben dem vielen neuen Wohnraum auch eine entsprechende Anzahl Arbeitsplätze zu schaffen, kann vorwiegend in dieser Industrie- und Gewerbezone realisiert werden. Neben den attraktiven Arbeitsplätzen spielen heutzutage Erschliessung und Anbindung an den öV eine immer wichtigere Rolle. Mit der Haltestelle Blatten könnte diesem Bedürfnis bestens Rechnung getragen werden. Zudem würden die bereits vorhanden Arbeitsplätze im Gebiet Zürichstrasse-Kobiboden-Alpcity mit dieser öV-Anbin-dung aufgewertet.

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Abbildung 2: Einzugsgebiet Haltestelle Blatten (rot), bestehendes Einzugsge-biet Bahnhof Einsiedeln (blau) Quelle: asa AG.

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Anbindung von Sport-, Freizeit- und Tourismusanlagen

Die im Rahmen des öV-Konzepts vorgenommene Markt-analyse untersuchte – neben dem Reiseverhalten von Einsiedeln aus – die lokalen Gegebenheiten bezüglich Freizeit und Tourismus.

Einsiedeln als eine vom Tagestourismus geprägte Desti-nation ist in wirtschaftlicher wie in touristischer Hinsicht darauf angewiesen, Besuchern und Einheimischen auch an Spitzentagen genügend Parkplätze zur Verfügung stellen zu können. Diesbezüglich würde die Haltestelle Blatten mit dem Viertelstundentakt zum Zentrum beste Möglichkeiten eröffnen.

Die Sport- und Freizeitanlage Eschbach, die Cineboxx, die Reitanlage Wikart sowie die Modelleisenbahnanlage des MECE wären ab der Haltestelle Blatten sehr gut er-reichbar. Insbesondere für Grossanlässe der Schanzen sowie die im Gebiet Eschbach geplante raumplanerische Entwicklung bildet eine attraktive Erschliessung eine wichtige Voraussetzung.

2021 findet in der Zentralschweiz die Winteruniversiade statt, in deren Rahmen in Einsiedeln die nordischen Wett-bewerbe durchgeführt werden. Die Winteruniversiade ist nach den Olympischen Winterspielen weltweit der zweit-grösste Multisportanlass im Winter. Die weltweite Aus-strahlungskraft dieser Spiele werden für die Region Ein-siedeln beste Werbemöglichkeiten in touristisch wichtigen Zielmärkten bieten. Könnte die Haltestelle plangemäss realisiert werden, würde sie für die Winteruniversiade 2021 zur Verfügung stehen und für diesen Grossanlass eine vorzügliche Erschliessung ermöglichen.

Basis zur Optimierung des Regional- und Ortsbuskonzepts

Bei der in einem zweiten Schritt angedachten Optimie-rung des Buskonzepts könnte die Haltestelle Blatten als Bus-Nebenknoten dienen. Damit würde der Spielraum der Buslinien erheblich erhöht. Durch die Nutzung von Standzeiten der Regionalbusse könnten diese Linien mit den Ortsbuslinien verknüpft und die Fahrzeuge effizienter und dadurch deutlich wirtschaftlicher eingesetzt werden. Mittels der so genannten Durchmesserlinie würden die Buslinien nicht am Bahnhof Einsiedeln enden, sondern weitergeführt. Dadurch ergäben sich mehr Direktverbin-dungen. Das Umsteigen würde auf vielen Verbindungen entfallen, was die öV-Nutzung attraktiver machen und eine Entlastung des Bahnhofareals zur Folge haben wür-de.

Für die Busse aus nördlicher Richtung (Egg, Bennau) er-gäben sich bessere und kürzere Anschlussmöglichkeiten an die Bahn. Bei einer allfälligen Gewichtsbeschränkung

oder Sperrung des Willerzeller Viadukts wäre die Halte-stelle Blatten für Reisende aus Willerzell die schnellste Anschlussmöglichkeit an die Bahn.

Man würde eine Ausrichtung auf die Hauptverkehrs-ströme verfolgen, indem die nachfragestarken Buslinien durch oft verkehrende, grosse Fahrzeuge abgedeckt würden. Die über den ganzen Tag gleichen Abfahrtszei-ten – mindestens im Stundentakt – und Anschlüsse auf dieselben Züge würden das Busangebot kundenfreund-lich und attraktiv gestalten.

Projektierung und Bauprojekt

Die Projektierung und Realisierung der Haltestelle Blatten würde in Abstimmung mit der Erneuerung der Gleisanla-ge und des Doppelspurausbaus der SOB erfolgen. Damit wäre gewährleistet, dass die Synergien mit diesen Pro-jekten voll genutzt und damit die Kosten tiefstmöglich gehalten werden können.

Das Projekt eines Haltestellenneubaus wird laufend mit dem aktuellen Planungsstand rund um das Bahnhofareal abgeglichen. Dort ist die Umsetzung des Gestaltungs-plans zum Wettbewerbssiegerprojekt «Dreiklang» wie-der aufgenommen worden und das Projekt macht u.a. den Ersatz der heutigen P & R-Parkplätze nötig.

TerminplanSeit Frühjahr 2016Vorprojektierung Doppelspurausbau durch SOB

Ab Herbst 2016Erarbeitung Bauprojekt Doppelspurausbau durch SOB

27. November 2016Abstimmung über Projektierungskredit Haltestelle Blatten Fr. 212‘220.–

Mitte 2017Start Plangenehmigungsverfahren SOB

26. November 2017Abstimmung über Baukredit Fr. 2,8 Mio. (± 30 %) Haltestelle Blatten

2018Abschluss Plangenehmigungsverfahren

Sommer 2019 Realisierung Doppelspurausbau und Haltestelle Blatten

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Abbildung 3: Liniennetzplan Buskonzept mit Anschlüssen an neue Haltestelle Blatten

Abbildung 4: Schematischer Kartenaussschnitt mit Lage der Haltestelle Blatten (blau: Perrons)

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Kosten und FinanzierungBeim zeitgleichen Bau der Doppelspur und der Haltestel-le Blatten könnten Synergien genutzt und dadurch massiv Kosten eingespart werden. Der Bezirksrat möchte daher die Gelegenheit nutzen, die Haltestelle jetzt zu realisie-ren. Die Kosten für die Haltestelle müsste der Bezirk fi-nanzieren, da die Haltestelle Blatten (noch) nicht in den Ausbauschritten des FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) enthalten ist, welches Ausbauprojekte aufgrund von Nutzwertanalysen priorisiert.

Für die Planung, welche die SOB in Synergie mit der Projektierung der Doppelspur für den Bezirk ausführen würde, belaufen sich die Kosten auf pauschal 212‘220 Franken inkl. MWSt. Dieser Betrag würde die Kosten für Vorprojekt, Bauprojekt und Auflageprojekt umfassen.

Die Baukosten von 2,8 Mio. Franken entsprechen im heutigen Planungsstand einer Schätzung von +/– 30%. Nach der Projektierung, d.h. zum Zeitpunkt der Vorlage des Sachgeschäfts, würde der Baukredit mit einer Kos-tengenauigkeit von ± 5% beziffert werden können.

Hinzu käme eine Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitra-ges an den öffentlichen Verkehr. Die Haltestelle Blatten würde zu einer Verdoppelung der Anzahl Bahnabfahrten im Bezirk Einsiedeln führen. Da die Bahnabfahrten mass-gebend sind für die Berechnung des kantonalen Verteil-

schlüssels, würde sich der Anteil von Einsiedeln deutlich erhöhen. Erste Berechnungen haben eine Steigerung um rund 275‘000 Franken ergeben, der Bezirk befindet sich jedoch noch in Verhandlung mit dem Kanton, um diesen Anteil reduzieren zu können.

Sämtliche Betriebskosten für die Bewirtschaftung der Haltestelle, z.B. für die Schneeräumung der Perronanla-gen und Rampen, würden zulasten der SOB gehen.

Fazit und Empfehlung des BezirksratsDie im Rahmen des öV-Konzepts erfolgte Marktanalyse hat das Potenzial einer neuen Haltestelle Blatten deutlich aufgezeigt. Im Einzugsgebiet der Haltestelle Blatten woh-nen 2300 Personen und befinden sich 1100 Arbeitsplät-ze (Zahlen gemäss GIS-Analyse der asa AG, gerundete Werte, Daten: BFS 2013/2014). Mit der Realisierung der Haltestelle Blatten wären 1400 Einwohner neu im direkten Einzugsgebiet der Bahn und 700 Arbeitsplätze neu direkt mit der Bahn erreichbar.

Mit der Haltestelle Blatten könnten unterschiedliche Ziel-gruppen bedient werden: Einerseits die neu erschlosse-nen Einwohner und Arbeitsplätze sowie die Umsteiger von den an die Haltestelle Blatten angeschlossenen Bus-linien. Bei Berücksichtigung dieser beiden Gruppen er-gäben sich für die neue Haltestelle insgesamt 600–700

Investition Fr. 2‘800‘000.– (Abschreibungssatz Investitionsbeitrag 25 %)

Jahr Anfangsbestand Investition Abschreibung Restbuchwert Zinskosten 2.5%

Belastung der Laufenden Rechnung

2019 0 2‘808‘000 702‘000 2‘106‘000 52‘650 754‘650

2020 2‘106‘000 0 527‘000 1‘579‘000 39‘475 566‘475

2021 1‘579‘000 0 395‘000 1‘184‘000 29‘600 424‘600

2022 1‘184‘000 0 296‘000 888‘000 22‘200 318‘200

2023 888‘000 0 222‘000 666‘000 16‘650 238‘650

2024 666‘000 0 167‘000 499‘000 12‘475 179‘475

2025 499‘000 0 125‘000 374‘000 9‘350 134‘350

2026 374‘000 0 94‘000 280‘000 7‘000 101‘000

2027 210‘000 0 53‘000 157‘000 3‘925 56‘925

2028 3‘487‘000 0 279‘000 3‘208‘000 80‘200 359‘200

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Ein- und Aussteiger pro Werktag. Andererseits die Nutzer von P & R/Kiss & Ride sowie bei Grossanlässen und an Spitzentagen. Allein an Werktagen dürften mit der Rea-lisierung einer P & R-Anlage zwischen 100 und 200 zusätzliche Ein- und Aussteiger pro Werktag erwartet werden, welche die Strasse entlasten würden.

Der Zeitpunkt für eine Realisierung der Haltestelle Blatten ist perfekt. Einerseits könnte die neue Haltestelle im Zuge des Doppelspurausbaus im Jahr 2019 mit einer grossen Kostenersparnis erstellt werden. Andererseits wächst das Risiko, dass auf den Strecken nach Wädenswil und Pfäf-fikon/SZ andere Haltestellen erstellt werden und ein Halt in der Blatten aus Zeitgründen nicht mehr in den Fahrplan integriert werden könnte.

Mit der Realisierung der Haltestelle Blatten könnte der Bezirk wichtige Weichen stellen für die Verkehrsentwick-lung Einsiedelns. Zukünftigem Wachstum soll voraus-schauend die nötige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Eine Erhöhung der Erschliessungsqualität würde sich spürbar auf den Standortfaktor auswirken. Ange-sichts der bereits erfolgten, vor allem jedoch der zu er-wartenden Entwicklung der Zonen Kobiboden, Blatten, Raffeln, Wasenmatte, Wissmüli und Eschbach könnte ein grosses Gebiet mit publikumswirksamen Einrichtungen direkt an die Schiene angeschlossen werden.

Die Haltestelle Blatten würde spürbar zur Entlastung des Zentrums beitragen. Der Ersatz des P & R am Bahnhof könnte vorausschauend gelöst werden. Durch die Parkie-rung im Bereich Blatten könnte das Angebot für P & R/ «Kiss & Ride» ausgebaut werden. Ebenso würden zusätz-liche Parkplätze für Grossanlässe und Spitzentage zur Verfügung stehen, welche mit dem Bahnanschluss optimal ans Zentrum angebunden wären.

In einem zweiten Schritt könnte eine Verbesserung des öV-Gesamtsystems realisiert werden, indem die Haltestel-le Blatten als Bus-Nebenknoten dient. Für Buslinien aus nördlicher Richtung (Egg, Willerzell, Bennau) würde ein attraktiver Anschluss an die Bahn möglich. Zudem könn-ten diese Busse bei der anschliessenden Fahrt zum Zen-trum Teile des Ortsbusnetzes übernehmen.

Stellungnahme der Rechnungs-prüfungskommission (§ 41 FHG)

Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsie-deln (RPK) hat die Sachvorlage «Projektierungskredit Neubau Bahnhaltestelle Blatten» in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft.

Die RPK stellt fest, dass die Folgekosten dieser Sachvor-lage die Laufende Rechnung zukünftig stark belastet. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrates aus diesem Grund nicht und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, diesen abzulehnen.

Einsiedeln, 29. Juli 2016

Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln

Annamarie Kälin, PräsidentinStephan BöniMarco Kälinlic. iur., Rechtsanwalt

Sandra Kälin-BrunnerAndreas Kurigeroek. FH, eidg. dipl. Treuhandexperte

Antrag des Bezirksrates

1. Dem Projektierungskredit über Fr. 212‘220.– für den Neubau einer zusätzlichen Bahnhaltestelle «Blatten» sei zuzustimmen.

2. Der Bezirksrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Daniel Hickey, kanadischer/irischer Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 25. Oktober 1972 in Oshawa (Kanada) geboren. Am 15. Juni 1986 kam Daniel Hickey in die Schweiz und gelangte in Thalwil zur Anmeldung. Seine zwei Kinder Rosa Maria und Jose Angel Hickey wurden in Zürich geboren. Seit dem 1. Juli 2010 sind die Gesuchsteller in Einsiedeln wohnhaft.

Daniel Hickey besuchte von 1986 bis 1990 die Zurich International School in Kilchberg. Danach absolvierte er an der University of Western Ontario in Kanada den Bachelor of Arts. Von 1993 bis 1995 studierte er an der McGill University mit Abschluss im öffentlichen Rech-nungswesen. Im Anschluss war er drei Jahre bei der Coopers + Lybrand als Kaufmann in Zürich tätig und wechselte 1998 zur Credit Suisse AG als Bankangestell-ter in Zürich. Während er von 2007 bis 2014 bei der Leumi Private Bank auch als Bankangestellter in Zürich arbeitete, absolvierte er ab 2012 zusätzlich ein Studium in England bei der Trium Executive MBA mit Abschluss des Masters of Business Administration. Zurzeit arbeitet er wieder bei der Credit Suisse AG in Zürich.

Der Bürgerrechtsbewerber heiratete am 4. August 2000 Jasmira Hickey. Aus dieser Ehe sind die Tochter Rosa Maria Hickey und der Sohn Jose Angel Hickey hervor-gegangen. Beide Kinder sind in Zürich geboren. Der Sohn Jose Angel wird in die Einbürgerung von Daniel Hickey miteinbezogen, im Gegensatz zu seiner Ehefrau Jasmira Hickey, die kein Einbürgerungsgesuch gestellt hat.

Jose Angel wurde am 15. September 2008 in Zürich geboren. Er besuchte von 2012 bis 2015 die Montes sori Schule March AG in Siebnen. Zurzeit befindet er sich in der Talenta in Zürich.

Daniel Hickey sowie sein Sohn Jose Angel Hickey fühlen sich in Einsiedeln heimisch und möchten daher das Bür-gerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie sind mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Schwimmen gehört zu ihren gemeinsamen Frei-zeitbeschäftigungen. Daniel Hickey geht gerne langlau-fen und fährt Mountain Bike. Die Freizeitbeschäftigung von Jose Angel Hickey ist Karate.

Daniel Hickey sowie sein Sohn Jose Angel Hickey erfüllen die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Ge-meindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtferti-gen würden.

Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 111/2016 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühe-re Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr. 4500.– festgesetzt.

Antrag

Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 111/2016)

Die Bezirksgemeinde beschliesst:

1. Hickey Daniel, kanadischer/irischer Staatsangehöri-ger, geboren am 25. Oktober 1972 in Oshawa (Kanada) sowie sein Sohn Hickey Jose Angel, geboren am 15. September 2008 in Zürich, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln auf-genommen.

2. Die Neubürger haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 4500.– entrichtet.

3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantons-bürgerrecht.

5. a) Aufnahme von Hickey Daniel und seines Sohnes Hickey Jose Angel in das Bürgerrecht von Einsiedeln

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Rosa Maria Hickey, kanadische/irische Staatsangehöri-ge, ledig, wurde am 29. Januar 2003 in Zürich geboren. Die Gesuchstellerin besuchte die Primarschule in Wilen bei Wollerau, ab 2009 die Obersee Bilingual School in Pfäffikon sowie ab 2013 die Primarschule in Gross. Zurzeit befindet sie sich in der 1. Sekundarschule Niveau A in Einsiedeln.

Rosa Maria Hickey fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. In der Freizeit musiziert die Gesuchstellerin gerne bei der Musikschule Einsiedeln oder macht Karate. Ebenfalls ist sie ein Mitglied in der SLRG Sihlsee.

Rosa Maria Hickey erfüllt die Bedingungen für den Er-werb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Ein-bürgerungsgesuchs rechtfertigen würden.

Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 112/2016 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühe-re Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr. 4500.– festgesetzt.

Antrag

Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 112/2016)

Die Bezirksgemeinde beschliesst:

1. Hickey Rosa Maria, kanadische/irische Staats-angehörige, ledig, geboren am 29. Januar 2003 in Zürich wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen.

2. Die Neubürgerin hat zusammen mit ihrem Vater eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 4500.– entrichtet.

3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantons-bürgerrecht.

5. b) Aufnahme von Hickey Rosa Maria in das Bürgerrecht von Einsiedeln

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Christiane Lilly Ritter, französische Staatsangehörige, geschieden, wurde am 13. April 1952 in Huningue (Frankreich) geboren. Die Gesuchstellerin kam am 15. März 2002 in die Schweiz und gelangte in Einsiedeln zur Anmeldung.

Christiane Ritter besuchte die Primar- und übrigen Schulen in St-Louis (Frankreich). Später hat sie in Basel verschie-dene Kurse für die kaufmännische Weiterbildung absol-viert. Von 1986 bis 1996 hat sie in Basel als Saisonan-gestellte bei diversen Firmen gearbeitet. Zwischen 1998 und 2000 war sie in Einsiedeln im Restaurant Katzenstrick als Betriebsassistentin tätig und im Anschluss arbeitete sie in verschiedenen Gastronomiebetrieben in Einsiedeln. Ab dem Jahr 2005 bis zur ihrer Pensionierung wechselte sie zur Firma Conrad Electronic in Wollerau, wo sie im Verkauf Innendienst Business tätig war.

Christiane Ritter fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möch-te daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräu-chen bestens vertraut. Wandern, Fotografieren, Kochen sowie Jassen gehören zu ihren Freizeitbeschäftigungen.

Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Er-werb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Ein-bürgerungsgesuchs rechtfertigen würden.

Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 113/2016 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frü he-re Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr. 3600.– festgesetzt.

Antrag

Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 113/2016)

Die Bezirksgemeinde beschliesst:

1. Ritter Christiane Lilly, französische Staatsangehörige, geboren am 13. April 1952 in Huningue (Frankreich) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen.

2. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 3600.– entrichtet.

3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantons-bürgerrecht.

5. c) Aufnahme von Ritter Christiane Lilly in das Bürgerrecht von Einsiedeln

Page 43: Botschaft des Bezirksrats Einsiedeln...c) Ritter Christiane Lilly Hinweis: • Die Geschäfte 1 bis 4 sind an die Urnenabstimmung vom 27. November 2016 zu überweisen. • Über die
Page 44: Botschaft des Bezirksrats Einsiedeln...c) Ritter Christiane Lilly Hinweis: • Die Geschäfte 1 bis 4 sind an die Urnenabstimmung vom 27. November 2016 zu überweisen. • Über die

Druckerei Franz Kälin AG, 8840 Einsiedeln. Gedruckt auf chlorfreies Papier mit Recycling-Anteil SK 6.