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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST Vorläufige Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr Unterrichtsfächer: Allgemeine Wirtschaftslehre Rechnungswesen und Controlling Serviceleistungen Luftverkehrswirtschaft Englisch (Berufsspezifische Ergänzungen) Jahrgangsstufen 10 bis 12 Die vorläufigen Lehrplanrichtlinien wurden mit KMS vom 23.7.1998 Nr. VII/4-S9414S6-1-14/110855 in Kraft gesetzt.

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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST

Vorläufige Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule

Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr

Unterrichtsfächer: Allgemeine Wirtschaftslehre

Rechnungswesen und Controlling

Serviceleistungen

Luftverkehrswirtschaft

Englisch (Berufsspezifische Ergänzungen)

Jahrgangsstufen 10 bis 12 Die vorläufigen Lehrplanrichtlinien wurden mit KMS vom 23.7.1998 Nr. VII/4-S9414S6-1-14/110855 in Kraft gesetzt.

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Inhaltsverzeichnis Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

INHALTSVERZEICHNIS Seite

EINFÜHRUNG 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsschule 1 2 Ordnungsmittel und Stundentafel 2 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsschulen 4 4 Aufbau der vorläufigen Lehrplanrichtlinien, Verbindlichkeit 5 5 Übersicht über die Fächer und Lerngebiete 5 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen 7 LEHRPLÄNE Allgemeine Wirtschaftslehre 8 - Jgst. 10 - Jgst. 11 - Jgst. 12 Rechnungswesen und Controlling 16 - Jgst. 11 - Jgst. 12 Serviceleistungen 19 - Jgst. 10 - Jgst. 11 - Jgst. 12 Luftverkehrswirtschaft 29 - Jgst. 10 - Jgst. 11 - Jgst. 12 ANLAGEN: Mitglieder der Lehrplankommission 36 Englisch (Berufsspezifische Ergänzungen) 37

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Einführung Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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EINFÜHRUNG 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsschule

Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berück-sichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen dabei in der dualen Berufsausbil-dung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Die Aufgabe der Berufsschule konkretisiert sich in den Zielen, − eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet, − berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen

Europas zu entwickeln, − die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken, − die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.

Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule − den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; − unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; − ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen

der Arbeitswelt und der Gesellschaft gerecht zu werden; − auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer

Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.

Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht, und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf die Kernprobleme unserer Zeit eingehen, wie z. B. − Arbeit und Arbeitslosigkeit, − friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen kulturellen Identität, − Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie − Gewährleistung der Menschenrechte.

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2 Ordnungsmittel und Stundentafel

Den vorläufigen Lehrplanrichtlinien1 liegen der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr - Beschluss der Kultus-ministerkonferenz vom 30.01.1998 - und die Verordnung über die Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (BGBl I, S. 611) zugrunde.

Der Ausbildungsberuf Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

1 Vorläufige Lehrplanrichtlinien unterscheiden sich von herkömmlichen Lehrplänen darin, dass die Formulierungen der Lernziele und Lerninhalte aus den

KMK-Rahmenlehrplänen im Wesentlichen unverändert übernommen werden.

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Stundentafel

Den vorläufigen Lehrplanrichtlinien liegt die folgende Stundentafel zugrunde:

Pflichtunterricht:1 Blockunterricht Jgst. 10 Jgst. 11 Jgst. 12 Blockwochen 13 11 11

Allgemein bildender Unterricht: Religionslehre 3 3 3 Deutsch 3 3 3 Sozialkunde 3 3 3 Sport 2 2 2

Fachlicher Unterricht: Englisch 3 3 3 Allgemeine Wirtschaftslehre 10 5 3 Rechnungswesen und Controlling - 5 4 Serviceleistungen 6 12 13 Luftverkehrswirtschaft 9 3 5

Zusammen 39 39 39

Wahlunterricht (bis zu 2 Stunden je Fach)2

1 Welche Lehrpläne für den weiteren Pflichtunterricht und für den Wahlunterricht gelten, geht aus dem Lehrplanverzeichnis des Bayerischen Staats-ministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst in seiner jeweils gültigen Fassung hervor.

2 gemäß BSO in der jeweils gültigen Fassung

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3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsschulen

Lernen hat die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit zum Inhalt und zum Ziel. Geplantes schulisches Lernen erstreckt sich dabei auf vier Bereiche: − Aneignung von Wissen, was die Bildung eines guten und differenzierten Gedächtnisses einschließt; − Einüben von manuellen bzw. instrumentellen Fertigkeiten und Anwenden einzelner Arbeitstechniken, aber auch gedanklicher Konzepte; − produktives Denken und Gestalten, d. h. vor allem selbstständiges Bewältigen berufstypischer Aufgabenstellungen; − Entwicklung einer Wertorientierung unter besonderer Berücksichtigung berufsethischer Aspekte.

Diese vier Bereiche stellen Schwerpunkte dar, die einen Rahmen für didaktische Entscheidungen, z. B. über Art und Umfang der Inhalte und der geeigneten unterrichtlichen Methoden, geben. Im konkreten Unterricht werden sie oft ineinander fließen.

Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist das grundsätzliche didaktische Anliegen der Berufsausbildung. Für die Berufsschule heißt das: Theoreti-sche Grundlagen und Erkenntnisse müssen praxisorientiert vermittelt werden und zum beruflichen Handeln befähigen. Neben der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und der Einübung von Fertigkeiten sind im Unterricht überfachliche Qualifikationen anzubahnen und zu fördern.

Lernen wird erleichtert, wenn der Zusammenhang zur Berufs- und Lebenspraxis immer wieder deutlich zu erkennen ist. Dabei spielen konkrete Handlungs-situationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen an-derer eine wichtige Rolle. Methoden, die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsplanung angemessen berücksichtigt werden. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruf-lichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Dieses Konzept lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.

Im Unterricht ist zu achten auf − eine sorgfältige und rationelle Arbeitsweise, − Sparsamkeit beim Ressourceneinsatz, − die gewissenhafte Beachtung aller Maßnahmen, die der Unfallverhütung und dem Umweltschutz dienen, − sorgfältigen Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Im Hinblick auf die Fähigkeit, Arbeit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, sind vor allem die bewusste didaktische und methodische Planung des Unterrichts, die fortlaufende Absprache der Lehrer für die einzelnen Fächer bis hin zur gemeinsamen Planung fächerübergreifender Unter-

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richtseinheiten erforderlich. Darüber hinaus ist im Sinne einer bedarfsgerechten Berufsausbildung eine kontinuierliche personelle, organisatorische und didak-tisch-methodische Zusammenarbeit mit den anderen Lernorten des dualen Systems sicherzustellen.

4 Aufbau der vorläufigen Lehrplanrichtlinien, Verbindlichkeit

Die Ziele und Inhalte der vorläufigen Lehrplanrichtlinien bilden zusammen mit den Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehungsarbeit. Im Rahmen dieser Bindung trifft der Lehrer seine Entscheidungen in pädagogischer Verantwortung.

Die Ziele und Inhalte der vorläufigen Lehrplanrichtlinien werden in der Reihenfolge behandelt, die sich aus der gegenseitigen Absprache der Lehrkräfte zur Abstimmung des Unterrichts ergibt; die in den vorläufigen Lehrplanrichtlinien gegebene Reihenfolge innerhalb einer Jahrgangsstufe ist nicht verbindlich. Die Zeitrichtwerte sind als Anregungen gedacht.

5 Übersicht über die Fächer und Lerngebiete

Die Zahlen in Klammern geben Zeitrichtwerte an, d. h. die für das betreffende Lerngebiet empfohlene Zahl von Unterrichtsstunden.

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Jahrgangsstufe 10 Allgemeine Wirtschaftslehre 10.1 Rahmenbedingungen der

Berufsausbildung und rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens (52)

10.2 Grundlagen der Personal- wirtschaft und der Unter- nehmensorganisation (78)

Serviceleistungen 10.1 Arbeitsschutz-, Sicher-

heitsbestimmungen und -einrichtungen (26)

10.2 Gesundheitliche Präven- tions- und Hilfsmaß- nahmen (52)

Luftverkehrswirtschaft 10.1 Rahmenbedingungen und

gesamtwirtschaftliche Be- deutung des Luftverkehrs (39)

10.2 Grundlagen der Geo- grafie, Meteorologie und Navigation (78)

Jahrgangsstufe 11

Allgemeine Wirtschaftslehre 11.1 Leistungsstörungen (55)

Rechnungswesen und Controlling 11.1 Buchführung und

Statistik (55)

Serviceleistungen 11.1 Vertragliche Abwicklung

des Passagierluftverkehrs (76) 11.2 Serviceleistungen vor

dem Abflug und nach der Landung (18)

11.3 Serviceleistungen bei be- sonderen Kundenerwar- tungen (38)

Luftverkehrswirtschaft 11.1 Marketing im Luft-

verkehr (33)

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Jahrgangsstufe 12

Allgemeine Wirtschaftslehre 12.1 Zahlungsverkehr und Finanzierung (33)

Rechnungswesen und Controlling 12.1 Kosten- und Leistungs-

rechnung und Controlling (22) 12.2 Projekt (22)

Serviceleistungen 12.1 Flugzeugabfertigung (75) 12.2 Gastronimische Grund-

sätze im Luftverkehr (35) 12.3 Projekt (33)

Luftverkehrswirtschaft 12.1 Externe Einflüsse auf die

wirtschaftliche Situation von Unternehmen im Luftverkehr (55)

6 Berufsbezogene Vorbemerkungen

Servicekaufleute im Luftverkehr sind überwiegend in Flugzeugen oder auf Flughäfen tätig. Sie werden von Unternehmen im Luftverkehr beschäftigt. Sie sind Dienstleister für den passagierbezogenen Bereich des Luftverkehrs und nehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben wahr. Ihre Kernaufgaben richten sich auf direkte Kundenkontakte. Dabei wird vom Leitbild eines Mitarbeiters ausgegangen, der funktionsübergreifend eingesetzt wird. Nicht mehr das Produkt, sondern der Kunde steht im Mittelpunkt der Arbeit. Diese funktionsübergreifende Tätigkeit erfordert − selbstständiges, analytisches Denken, − Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein, − eine ausgeprägte Servicehaltung, − eigenverantwortliche Organisation von Arbeitsabläufen, − Team-, Kommunikations- und Kritikfähigkeit, − geistige Flexibilität und Mobilität, − die Beherrschung der englischen Fachsprache, − die Fähigkeit zur Nutzung technischer und organisatorischer Hilfsmittel sowie − die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung.

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSLEHRE Jahrgangsstufe 10 Lerngebiete: 10.1 Rahmenbedingungen der Berufsausbildung und rechtliche Grundlagen

des Wirtschaftens 52 Std. 10.2 Grundlagen der Personalwirtschaft und der Unternehmensorganisation 78 Std.

LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 10.1 Rahmenbedingungen der

Berufsausbildung und rechtli-che Grundlagen des Wirt-schaftens

52 Std.

Die Schüler und Schülerinnen wen-den die rechtlichen und organisato-rischen Vorschriften der Be-rufsausbildung auf ihre eigene Situ-ation an. Sie beachten die im Aus-bildungsvertrag für sie selbst und für den Ausbildungsbetrieb ge-nannten Rechte und Pflichten. Sie

Juristische Normierungen der Berufs-ausbildung, insbesondere − Berufsbildungsgesetz (BBiG) − Ausbildungsordnung (AO) Ausbildungsvertrag: − Inhalt − Rechte und Pflichten

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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erklären das Zustandekommen ih-res Ausbildungsvertrags, leiten daraus Grundsätze für das Entste-hen von Verträgen ab und grenzen den Ausbildungsvertrag von ande-ren Vertragsarten ab. Dabei unter-suchen sie Voraussetzungen für die Teilnahme der Vertragsparteien am Rechtsverkehr. Sie ordnen dem eigenen Vertragspartner die richti-ge Rechtsform zu und grenzen die-se von anderen Rechtsformen ab. Form und Inhalt des Ausbildungs-vertrags werden als Folge gesetzli-cher Vorgaben verdeutlicht. Sie erkunden und nutzen Mög-lichkeiten zur Selbstorganisation ihrer Arbeit und lösen Aufgaben und Probleme zielorientiert, sach-gerecht, methodengeleitet und selbstständig. Sie ordnen ihre eige-ne Tätigkeit innerhalb der Struktur der Berufe des Verkehrsbereichs ein.

Überwachungs- und Aufsichtsbehörden, Kammern Vertragsrecht: − Zustandekommen − Rechts- und Geschäftsfähigkeit − Vertragsarten Rechtsformen der Betriebe (einschließlich Firma und Handelsregister) Rechtssystem und Rechtssetzung (Einteilung in Öffentliches Recht, Privatrecht; Gesetze, Verordnungen, Satzungen, geschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht) Selbstorganisation und individuelle Ausgestal-tung der dualen Ausbildung, insbesondere − Lern- und Arbeitstechniken − Selbststeuerung Berufe des Verkehrswesens (einschließlich Zukunftsperspektiven)

10.2 Grundlagen der Perso-

nalwirtschaft und der Unter-nehmensorganisation

78 Std.

Die Schüler und Schülerinnen stel- Arbeitsrecht:

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len die wesentlichen Bestimmungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts dar. Sie beschreiben die Schutzfunktion arbeitsrecht-licher Normen sowie Institutionen und Verfahren zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Sie er-klären die wesentlichen Elemente des Tarifrechts. Sie sind in der La-ge, in diesem Zusammenhang ent-stehende Konflikte zu lösen, not-falls unter Hinzuziehung der Orga-ne der Rechtsprechung. Sie be-gründen die Notwendigkeit der Unternehmensführung und grenzen verschiedene unternehmerische Zielsetzungen gegeneinander ab. Sie richten ihre Servicehaltung an betriebsspezifischen Unterneh-mensgrundsätzen aus. Sie erläutern die organisatorischen Gegebenhei-ten ihres Ausbildungsbetriebs und vergleichen diese mit anderen Or-ganisationsmöglichkeiten. Ziele und Aufgaben des Personalwesens wer-den von ihnen skizziert. Dabei er-kunden sie Weiter-bildungsmöglichkeiten und schät-zen deren Notwendigkeit für ihre berufliche und private Entwicklung ein. Sie führen eine einfache Ent-

− Arbeitsvertrag − Schutzrechte − DVO-Luft Tarifrecht, Tarifverträge: − Arten und Zustandekommen − Inhalte und Geltungsbereiche Betriebsverfassungsgesetz und Mitbe-stimmungsgesetz Rechtskonflikte und Lösungsmöglichkeiten; Organe der Rechtsprechung Unternehmensführung, Unternehmensziele, Unternehmensgrundsätze Betriebsorganisation: − Aufbau- und Ablauforganisation − betriebliche Vollmachten Personalwesen: − Planung und Entwicklung − Verwaltung − Datenschutz Einfache Entgeltabrechnung (inklusive Sozial-versicherungen) Steuern, insbesondere

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geltabrechnung durch. Die Sinn-haftigkeit einer sozialen Absi-cherung wird bewertet und Ent-wicklungstendenzen des bestehen-den Sozialversicherungssystems werden deutlich gemacht. Sie erstellen eine Einkommensteuerer-klärung.

− Einteilungsmöglichkeiten, Steuertarif, Steu-erarten

− Steuerquote, Steuergerechtigkeit

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSLEHRE, Jahrgangsstufe 11 Lerngebiet: 11.1 Leistungsstörungen 55 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 11.1 Leistungsstörungen 55 Std. Die Schüler und Schülerinnen be-schreiben Gewährleistungsansprü-che aus dem Luftbeförderungsver-trag und grenzen diese gegenüber allgemeinen Leistungsstörungen bei der Vertragserfüllung ab. In Fällen, in denen bei Passagieren die Beför-derung in Frage gestellt ist, wenden sie die Bestimmungen und die Ver-fahrensvorschriften ihres Betriebs mit dem erforderlichen Einfüh-lungsvermögen an. Sie stellen die grundlegenden Unter-

Leistungsstörungen allgemeiner Art: − Annahme-, Lieferungs-, Zahlungsverzug − Mahnung, Verjährung Leistungsstörungen im Rahmen des Luftbeför-derungsvertrags (Arten und Verfahren): − Personenschaden − Gepäckschaden − Verspätungsschaden − Überbuchung und Beförderungsausschluss − Flugscheinverlust − Transportverzichtserklärung

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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schiede zwischen Verschuldungs- und Gefährdungshaftung an Bei-spielen aus der beruflichen Praxis dar. Sie beschreiben die rechtlichen Grundlagen für die Haftung aus dem Beförderungsvertrag und stel-len die Grundzüge dieser Bestim-mungen dar. Sie beraten Passagiere über zusätzliche Versicherungen, die aufgrund von Haftungsbegren-zungen angeboten werden. Sie er-läutern die Vorgehensweise bei Flugscheinverlust. Auch in Kon-fliktsituationen halten sie die Servi-cegrundsätze des Aus-bildungsbetriebs ein.

Haftungsprinzipien (Gefährdungs- und Ver-schuldungshaftung) Haftungsgrundlagen: − gesetzliche Bestimmungen − vertragliche Vereinbarungen Versicherungen Konfliktbewältigungen DV-Anwendungen (z. B. Textverarbeitung mit Textbausteinen und Formularen)

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSLEHRE, Jahrgangsstufe 12 Lerngebiet: 12.1 Zahlungsverkehr und Finanzierung 33 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 12.1 Zahlungsverkehr und Finan-

zierung

33 Std. Die Schüler und Schülerinnen wi-ckeln Zahlungsvorgänge, auch in ausländischen Währungen, ab. Sie bewerten die Risiken moderner Zahlungsformen und treffen ange-messene Maßnahmen zur Risiko-minimierung. Sie rechnen Kassen-geschäfte ab. Sie sind in der Lage, Finanzierungsmöglichkeiten auf-grund grundlegender Merkmale zu unterscheiden, in das System der Finanzierungsarten einzuordnen und geeignete Finanzierungsfor-

Währungen und Wechselkurse Arten des Geldes Zahlungsarten Zahlungsformen, insbesondere − Überweisung − Scheck − Lastschrift − Kreditkarte Abrechnungen

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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men auszuwählen. Ihre Entschei-dung für eine bestimmte Finanzie-rungsmöglichkeit begründen sie, indem sie die jeweilige Effektivver-zinsung ermitteln. Sie beachten die Verhältnismäßigkeit von Eigen- und Fremdkapital und beschreiben die Folgen von Liquidi-tätsschwierigkeiten.

Finanzierung: − Einteilung in Innen- und Außenfinanzierung

sowie Eigen- und Fremdfinanzierung − Arten (Bankkredite, Leasing, Liefe-

rantenkredite) − Liquiditätsschwierigkeiten, Insolvenzen DV-Anwendungen, z. B. − PC-Kassensysteme − automatisierte Verfahren der Zah-

lungsabwicklung

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING Jahrgangsstufe 11 Lerngebiet: 11.1 Buchführung und Statistik 55 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 11.1 Buchführung und Statistik

55 Std. Die Schüler und Schülerinnen ord-nen Verfahren zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Be-triebs als Teil des betrieblichen Informationssystems ein. Sie be-rücksichtigen dabei auch rechtliche Bestimmungen. Sie stellen statisti-sches Zahlenmaterial zusammen und werten Statistiken aus.

Verfahren zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation − Buchführung − Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz − Statistiken DV-Anwendungen, z. B. − Buchführungsprogramm − Statistikprogramm

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING, Jahrgangsstufe 12 Lerngebiete: 12.1 Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling 22 Std.

12.2 Projekt 22 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 12.1 Kosten- und Leistungs-

rechnung und Controlling

22 Std. Die Schüler und Schülerinnen er-läutern das Controlling als wichti-ges Informations- und Steuerungs-instrument. Sie ermitteln kaufmän-nische und luftverkehrsspezifische Kennzahlen und führen eine darauf bezogene Analyse durch. Sie wen-den Elemente des Controlling auf betriebliche Situationen an und bewerten die Ergebnisse.

Kosten- und Leistungsrechnung Controlling: − Ziele − Verfahren − kaufmännische und luftverkehrsspezifische

Kennzahlen

12.2 Projekt

22 Std.

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Die Schüler und Schülerinnen be-arbeiten selbstständig und unter Mitbenutzung von Fachliteratur, Zeitungen und Zeitschriften ein Projektthema zur Vertiefung ihrer Kenntnisse im Rechnungswesen und Controlling.

Bearbeiten eines Projektthemas mit ausge-wählten Inhalten der Jahrgangsstufen 11 - 12 Dabei insbesondere achten auf − selbstständige Arbeitsweise − Teamfähigkeit − fachgerechte Dokumentation und Präsenta-

tion der Ergebnisse − abschließende Ergebnisdiskussion

Die Projektthemen sollen gemeinsam mit den Schülern und Schü-lerinnen festgelegt werden. Eine arbeitsteilige und fächerübergrei-fende Durchführung ist möglich. Themenvorschläge: - Expansionsentscheidungen auf der Basis von Kennzahlen

und Trends - Investitionsentscheidungen auf der Basis von Wirt-

schaftlichkeitsberechnungen - Relevanz von Daten aus der Buchhaltung und dem Control-

ling im Hinblick auf unternehmerische Entscheidungen

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr SERVICELEISTUNGEN Jahrgangsstufe 10 Lerngebiete: 10.1 Arbeitsschutz-, Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen 26 Std.

10.2 Gesundheitliche Präventions- und Hilfsmaßnahmen 52 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 10.1 Arbeitsschutz-, Sicher-

heitsbestimmungen und -einrichtungen

26 Std.

Die Schüler und Schülerinnen wen-den die für ihren jeweiligen Ar-beitsplatz geltenden Vorschriften für Arbeitsschutz und Unfallverhü-tung an und setzen sie auch gegen-über Kunden und Mitarbeitern durch. Sie informieren Passagiere über die für sie relevanten Sicher-heitsbestimmungen im Flughafen und im Flugzeug und

Arbeitsschutz und Unfallverhütung (ein-schließlich Institutionen, z. B. Be-rufsgenossenschaft) Sicherheitsbestimmungen und -einrichtungen im Flughafen, z. B. − Abfertigung für sicherheitsgefährdete Flüge − Türen, Schleusen − Brandschutz − gefährliche Güter

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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begründen diese. Sie wenden die für sie relevanten Sicherheitsbe-stimmungen und -einrichtungen an. Ggf. schließen sie Fluggäste von der Beförderung aus. Dabei sind sie auch in der Lage, Kommunika-tionsmittel situationsgerecht einzu-setzen.

− Telefon, Funk Sicherheitsbestimmungen im Flugzeug, z. B. − gefährliche Güter − Verhaltensregeln für Passagiere − Sicherungsmaßnahmen für Passagiere − Sicherungsmaßnahmen für Sachen Sprache, Körpersprache und Verhalten

DV-Anwendungen, z. B.

− digitalisierte Lagepläne − Internet-Seiten der Berufsgenossenschaft

10.2 Gesundheitliche Präventions-

und Hilfsmaßnahmen

52 Std. Die Schüler und Schülerinnen wen-den Maßnahmen zur Stressreduzie-rung an. Sie verfügen über ver-schiedene präventive Methoden, um durch das Fliegen verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern. Bei schon aufgetre-tenen Gesundheitsproblemen leiten sie Maßnahmen zu ihrer Behebung ein. Sie beraten Kunden und Mitar-beiter entsprechend. In Notsituati-onen leiten sie geeignete Maßnah-men für die Vorbereitung einer medizinischen Versorgung ein.

Maßnahmen zur Stressreduzierung Herz-Kreislauf-Probleme Orthopädische Probleme, z. B. − Rückenschmerzen − Muskelverspannungen Flug-Physiologie Psychosomatische Ursachen gesundheitlicher Probleme

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Verletzungen Geburten

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr SERVICELEISTUNGEN, Jahrgangsstufe 11 Lerngebiete: 11.1 Vertragliche Abwicklung des Passagierluftverkehrs 76 Std.

11.2 Serviceleistungen vor dem Abflug und nach der Landung 18 Std. 11.3 Serviceleistungen bei besonderen Kundenerwartungen 38 Std.

LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT

11.1 Vertragliche Abwicklung des Passagierluftverkehrs

76 Std.

Die Schüler und Schülerinnen er-klären die unterschiedlich begrün-deten Vertragsverhältnisse im Pas-sagierluftverkehr und die daraus resultierenden Rechte und Pflich-ten. Sie verdeutlichen, inwieweit ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit mit den Partnern einschließt. Sie werten Flugpläne aus, um Kunden Fluginformationen geben zu kön-nen. Sie erklären, welche Faktoren

Vertragsarten, insbesondere − Beförderungsvertrag − Agenturvertrag − Reisevertrag − Chartervertrag − Abfertigungsvertrag Lesen von Flugplänen Flugpreise: − Bestimmungsfaktoren

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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den Flugpreis bestimmen. Sie be-rechnen Flugpreise und stellen Ti-ckets aus. Sie beschreiben die je-weilige Einteilung der Passagierka-bine und reagieren auf Kunden-wünsche hinsichtlich bestimmter Sitzplätze. Sie erläutern die we-sentlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Passagiergepäck und erläutern die dabei zu beach-tenden Sicherheitsvorschriften. Beim Check-in, am Gate und im Flugzeug zeigen sie kundenorien-tiertes Verhalten und zeichnen sich durch ihre sach- und situationsge-rechten Informationen aus.

− Arten (Normal- und Sonderflugpreise, Er-mäßigungen)

Tickets: − Arten − Austellungsverfahren Service in den unterschiedlichen Klassen am Boden und in der Luft Sitzplatzreservierung Gepäck: − Freigepäck − Übergepäck und Sondergepäck − sicherheitsrelevantes Gepäck Verkaufsgespräche, Auftreten, Kom-munikationsbereitschaft DV-Anwendungen (z. B. Branchensoftware für Ticketausstellung oder Check-in)

11.2 Serviceleistungen vor dem

Abflug und nach der Lan-dung

18 Std.

Die Schüler und Schülerinnen be-schreiben am Beispiel ihres Heimat-flughafens wesentliche Einrichtun-

Serviceeinrichtungen von Flughäfen Verkehrsträger in einer Region:

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gen eines Flughafens und erläutern deren Zusammenwirken zu einem Flughafengesamtkonzept. Sie ver-deutlichen die Rolle des Flughafens als Partner im gesamten Verkehrs-netz einer Region und beraten Kunden über Beförderungsmög-lichkeiten als Ergänzung der Flug-reise zum gewünschten Ziel. Sie erklären Passagieren wesentliche Zoll- und Einreisebestimmungen in den jeweiligen Zielländern, ins-besondere Visumpflichten und Be-stimmungen des Duty-free-Einkaufs. Sie geben anhand bran-chenüblicher Medien Informationen über andere Flughäfen.

− Arten − Verkehrskonzept Lesen von Fahrplänen City-Informationen, Tourismus-Büros Mietwagenagenturen Zollvorschriften, Artenschutzabkommen Einreisebestimmungen, Asylbestimmungen Duty-free, Umsatzsteuerrückerstattung

11.3 Serviceleistungen bei beson-

deren Kundenerwartungen

38 Std. Die Schüler und Schülerinnen stel-len dar, wie bei Umbuchungen, Umschreibungen, Erstattungen und Tickethinterlegungen zu verfahren ist und erläutern die vertrags-rechtlichen Voraussetzungen. Sie beschreiben den Stellenwert von Statuskunden und wenden die ent-sprechenden Servicegrundsätze des Ausbildungsbetriebs sowie situati-

Umbuchungen, Umschreibungen, Er-stattungen, Interlining, Endorsement Ticket on Departure, Prepaid Ticket, Miscel-laneous Charges Order (MCO) Spezielle Kunden: − Statuskunden − Personen aus anderen Kulturkreisen − Kranke, Behindete, allein reisende Kinder

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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onsangemessene Kommunikations-regeln an. Sie begegnen Personen aus anderen Kulturkreisen und Re-ligionen mit Toleranz und be-rücksichtigen deren Bedürfnisse, insbesondere im Hinblick auf Spei-sen und Getränke. Sie stellen für Personen, die besonderer Be-treuung bedürfen, eine durchgängi-ge Betreuungskette am Boden und in der Luft sicher. Sie wenden die Regelungen für Personen mit unge-sichertem Aufenthaltsstatus mit Taktgefühl an. Sie praktizieren Ser-vice- und Kundenorientierung als wichtigen Wettbewerbsfaktor für die Imagebildung eines Unterneh-mens im Luftverkehr.

− Personen mit abweichendem Verhalten − Personen ohne Papiere, Asylbewerber, Ab-

geschobene Special Meals Sprache, Körpersprache, Verhalten

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr SERVICELEISTUNGEN, Jahrgangsstufe 12 Lerngebiete: 12.1 Flugzeugabfertigung 75 Std.

12.2 Gastronomische Grundsätze im Luftverkehr 35 Std. 12.3 Projekt 33 Std.

LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT

12.1 Flugzeugabfertigung 75 Std. Die Schüler und Schülerinnen wir-ken bei bestimmten Tätigkeiten der Flugzeugabfertigung mit. Sie koor-dinieren einzelne Abfertigungsvor-gänge unter Berücksichtigung der Abläufe der Flugzeugabfertigung insgesamt. Wesentliche Leistungen werden dabei auseinandergehalten. Bei der Koordination der Abferti-gungsvorgänge berücksichtigen sie auch Gegebenheiten unterschiedli-cher Flugzeugtypen

Vorgänge der Flugzeugabfertigung, z. B. − Passagiertransport, Crewtransport − Be- und Entladung, Gepäcktransport − Ramp-Direkt-Service, Betankung, Frisch-

wasserdienst, Catering Flugzeugtypen: − Fahrwerk, Triebwerk, technische Ausrüs-

tung − Sitzplatzangebot, Ladekapazität Technische Einrichtungen am Flughafen

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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(aktuelle Verkehrsflugzeuge), die sie anhand ihrer Hauptmerkmale sowie ihrer technischen Einrichtun-gen (Flugzeugtechnik im Rahmen der Flugzeugabfertigung, z. B. An-schluss für Bord-, Boden-kommunikation, Stromanschluss), aber auch darüber hinausgehender flugzeugtechnischer Einrichtungen (wie z. B. Gastronomie- und Si-cherheitstechnik) unterscheiden. Sie verdeutlichen die wichtigsten Elemente luftverkehrstechnischer Einrichtungen von Flughäfen und stellen den Zusammenhang zur Koordination der Flugzeugabferti-gung her. Sie erklären die Schnitt-stellenfunktion Vorfeldkontrol-le/Flugsicherung und grenzen deren Aufgaben gegeneinander ab. Sie stellen Unterlagen zur Flug-zeugabfertigung zusammen. Sie erklären dabei Zusammenhänge zu grundlegenden Aspekten der Flug-physik.

Vorfeldkontrolle und Flugsicherung Unterlagen zur Flugvorbereitung: − fremderstellte Unterlagen (z. B. Wet-

tervorhersage) − selbsterstellte Unterlagen (z. B. Load- und

Trimsheet) Flugphysik, Flugzeugaerodynamik DV-Anwendungen, z. B. − Programm für Load- and Trimsheet − Flugsimulation

12.2 Gastronomische Grundsätze

im Luftverkehr

35 Std.

Die Schüler und Schülerinnen be- Warenkunde luftfahrtspezifischer Produkte:

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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reiten vorgefertigte Speisen und Getränke servierfertig zu. Sie wen-den die gastronomischen Servierre-geln unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Bedingungen an. Im Kundengespräch weisen sie warenkundliche Grundkenntnisse nach. Sie wenden einschlägige La-gerverfahren an und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung von Spei-se- und Getränkeresten, von Ver-packungsmüll sowie von nicht mehr verwendbaren Nahrungsmit-teln.

− Speisen − Getränke − Produkte des Verkaufssortiments Lagerung und Hygiene: − Verfahren − mögliche Schäden Zubereitungsverfahren (unter Berück-sichtigung kultureller Besonderheiten) Gastronomische Servierregeln (Speisen und Getränke) Entsorgung, Umweltschutz

12.3 Projekt

33 Std.

Die Schüler und Schülerinnen be-arbeiten selbstständig und unter Mitbenutzung von Fachliteratur, Zeitungen und Zeitschriften ein Projektthema zur Vertiefung ihrer Kenntnisse im Bereich der Service-leistungen.

Bearbeiten eines Projektthemas mit ausge-wählten Inhalten der Jahrgangsstufen 10 - 12 Dabei insbesondere achten auf − selbstständige Arbeitsweise − Teamfähigkeit − fachgerechte Dokumentation und Präsenta-

tion der Ergebnisse − abschließende Ergebnisdiskussion

Die Projektthemen sollen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festgelegt werden. Eine arbeitsteilige und fächerübergrei-fende Durchführung ist möglich. Themenvorschläge: − Analyse von Serviceleistungen im internationalen Vergleich − Beschwerden als Informationsquellen für Unterneh-

mensentscheidungen − Analyse von Serviceleistungen im Prozessablauf, z. B. der "ab-

fliegende Passagier", der "abgefertigte Koffer"

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr LUFTVERKEHRSWIRTSCHAFT Jahrgangsstufe 10 Lerngebiete: 10.1 Rahmenbedingungen und gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs 39 Std.

10.2 Grundlagen der Geografie, Meteorologie und Navigation 78 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 10.1 Rahmenbedingungen und

gesamtwirtschaftliche Bedeu-tung des Luftverkehrs

39 Std.

Die Schüler und Schülerinnen kennzeichnen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs und seine nationa-le und internationale Bedeutung. Sie grenzen den regulierten vom liberalisierten Luftverkehr ab. Sie beurteilen Standorte des Luftver-kehrs, auch im Hinblick auf unter-schiedliche Verkehrsrechte. Sie stellen wettbewerbsrechtliche

Rahmenbedingungen des Luftverkehrs: − geografische Gegebenheiten − technische Entwicklungen und ökologische

Verantwortung − gesetzliche Grundlagen des Luftverkehrs − staatliche Aufsicht (z. B. Luftfahrt-

bundesamt, JAA, FAA, Lärmschutz-bestimmungen)

− nationale und internationale Verkehrspolitik

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Maßnahmen des Luftverkehrs her-aus und bewerten bestehende Ko-operationen bei den Unternehmen im Luftverkehr. Sie wenden die volkswirtschaftliche Gesamtrech-nung (VGR) und das Bruttoin-landsprodukt (BIP) als wichtige Messinstrumente für die gesamt-wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs an.

− Standardisierungen (z. B. ICAO) Standortwahl Regulierung und Liberalisierung: − Verkehrsrechte − Slotvergabe − Preisbildung Wettbewerb und Konzentration: − Kooperation − Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbe-

werbsintensivierung

Messinstrumente:

− VGR als Abbild des wirtschaftlichen Ge-schehens einer Volkswirtschaft

− BIP als Maß der wirtschaftlichen Entwick-lung

DV-Anwendungen, z. B.

− Datenbanken mit Standardisierungs-katalogen

− VGR-Darstellungen in einer Tabel-lenkalkulation

10.2 Grundlagen der Geografie,

Meteorologie und Navigation

78 Std.

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Die Schüler und Schülerinnen wen-den Kenntnisse aus der allgemeinen Geografie, die sich vor allem auf den Planeten Erde beziehen, auf verkehrsgeografische Fragestel-lungen an. Sie bestimmen mit Hilfe des Gradnetzes der Erde die ge-naue geografische Lage von wich-tigen Orten und Regionen. Sie er-rechnen die Ortszeit verschiedener Orte auf der Erde unter Ver-wendung einer Zeitzonenkarte. Sie erläutern klima- und wetterrelevan-te Besonderheiten der Erde und be-schreiben das Wetter und Klima unterschiedlicher Regionen. Sie lesen Wetterkarten und inter-pretieren deren Inhalte. Sie geben Anregungen für angemessene Klei-dung in unterschiedlichen Klimare-gionen. Sie erklären die Inhalte der IATA-Geografie. Sie arbeiten mit den Grundbegriffen der Navigation.

Geografische Grundlagen: − Sonnensystem − Aufbau der Erde (Erdatmosphäre) − Jahreszeiten − Gradnetz der Erde − Globus und Karte − Zeitzonen und Datumsgrenze, Reise-

zeitberechnung − Wetter (Wetterentstehung, Wolken-

informationen, Nebel, Gewitter, Windsys-teme)

− Klima (Elemente, Klimafaktoren, Klimazo-nen, Klima in beliebten

− Zielorten) − Wetterkarte Kleidung in Abhängigkeit vom Klima IATA-Geografie: − Verkehrsgebiete − Richtungscodes − bedeutende Verkehrsflughäfen (mit Be-

zeichnungen, City-, Airport-Codes) Navigation DV-Anwendendungen, z. B. − geografische Datenbanken − Text- und Grafikprogramm für ein Informa-

tionsblatt über einen Zielort

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr LUFTVERKEHRSWIRTSCHAFT, Jahrgangsstufe 11 Lerngebiet: 11.1 Marketing im Luftverkehr 33 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 11.1 Marketing im Luftverkehr 33 Std. Die Schüler und Schülerinnen er-klären Kunden die Angebotspalette der Unternehmen im Luftverkehr. Sie begründen die Zusammenhänge zwischen Preisen und Produkt-gestaltungen der unterschiedlichen Produkte. Sie verdeutlichen Kun-den die unterschiedlichen Preise für Tickets. Sie erklären Mitarbeitern die wesentlichen Preiseinflussgrö-ßen und verschiedene Modelle zur Preisgestaltung. Sie beschreiben die gebräuchlichsten Möglichkeiten für Unternehmen

Produkt: − Eigenschaften und Gestaltung − Qualität − Produktdifferenzierung − Lebenszyklus Sortiment: − Breite und Tiefe − Erweiterung und Bereinigung Preis (Preisbildung und Kalkulationsverfahren) Konditionen

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im Luftverkehr, bei verschiedenen Zielgruppen zu werben. Sie geben dabei auch ungefähre Informatio-nen über Werbekosten. Sie bewer-ten Service und Werbung als wich-tigste Elemente verkaufsfördernder Maßnahmen. Sie wägen die Mög-lichkeiten ab, bestimmte Produkte selbst zu erstellen oder diese von Fremdfirmen erstellen zu lassen.

Disposition, Vertrieb Werbung, Kundendienst, Service, Ver-kaufsförderung, PR Eigen- oder Fremdproduktion DV-Anwendungen, z. B. − Kalkulation mit Hilfe einer Tabellen-

kalkulation − Präsentation unter Verwendung eines Gra-

fikprogramms

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING, Jahrgangsstufe 12 Lerngebiete: 12.1 Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling 22 Std.

12.2 Projekt 22 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 12.1 Kosten- und Leistungs-

rechnung und Controlling

22 Std. Die Schüler und Schülerinnen er-läutern das Controlling als wichti-ges Informations- und Steuerungs-instrument. Sie ermitteln kaufmän-nische und luftverkehrsspezifische Kennzahlen und führen eine darauf bezogene Analyse durch. Sie wen-den Elemente des Controlling auf betriebliche Situationen an und bewerten die Ergebnisse.

Kosten- und Leistungsrechnung Controlling: − Ziele − Verfahren − kaufmännische und luftverkehrsspezifische

Kennzahlen

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Vorläufige Lehrplanrichtlinien Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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12.2 Projekt

22 Std.

Die Schüler und Schülerinnen be-arbeiten selbstständig und unter Mitbenutzung von Fachliteratur, Zeitungen und Zeitschriften ein Projektthema zur Vertiefung ihrer Kenntnisse im Rechnungswesen und Controlling.

Bearbeiten eines Projektthemas mit ausge-wählten Inhalten der Jahrgangsstufen 11 - 12 Dabei insbesondere achten auf − selbstständige Arbeitsweise − Teamfähigkeit − fachgerechte Dokumentation und Präsenta-

tion der Ergebnisse − abschließende Ergebnisdiskussion

Die Projektthemen sollen gemeinsam mit den Schülern und Schü-lerinnen festgelegt werden. Eine arbeitsteilige und fächerübergrei-fende Durchführung ist möglich. Themenvorschläge: - Expansionsentscheidungen auf der Basis von Kennzahlen

und Trends - Investitionsentscheidungen auf der Basis von Wirt-

schaftlichkeitsberechnungen - Relevanz von Daten aus der Buchhaltung und dem Control-

ling im Hinblick auf unternehmerische Entscheidungen

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Anlage Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Anlage Die Mitglieder der Lehrplankommission waren: Fleidl, Theresia Flughafen München (AG-Vertreterin) Hammerstädt, Barbara Staatl. BS, Freising Scheungraber, Barbara Staatl. BS, Freising Dr. Schwarzkopf, Karin ISB München Beraterin: Oberbauer, Sophia

Flughafen München

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Anlage Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Berufsschule Fachklassen Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr ENGLISCH (Berufsspezifische Ergänzungen), Jgst. 10 - 12 Für das Fach Englisch gilt der Lehrplan für die Berufsschule: Englisch für kaufmännische und verwaltende Berufe, Juni 1997. Dieser Lehrplan enthält neben berufsfeldbezogenen Lerninhalten (im Teil A des Lehrplans) auch berufsspezifische Lerninhalte, die im Lehrplanteil B ("Berufsspe-zifische Lerninhalte: Übersichten über Themen, Texte und Schriftstücke") für jeden einzelnen Beruf gesondert aufgelistet sind. Diese Lerninhalte sollten - in Ab-sprache mit den Fachlehrkräften - stets in zeitlicher Abstimmung mit entsprechenden Lerninhalten des fachlichen Unterrichts behandelt werden. Die folgende Seite stellt die Ergänzungsseite für die Servicekaufleute im Luftverkehr zum o. g. Lehrplan dar. Sie sollte herausgetrennt und dem Englischlehrplan angeheftet werden.

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Anlage Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

Seite 38

Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr Berufsspezifische Ergänzungen zum Lehrplan Englisch, Jgst. 10 - 12 THEMEN/TEXTE/SCHRIFTSTÜCKE/ SCHREIBANLÄSSE LG 1: Themen wie

- Organisationen der Zivilluftfahrt - Luftverkehrspolitik - Wettbewerbssituation im Luftverkehr - Serviceunternehmen Flughafen - Infrastruktur des Flughafens - Wege auf dem Flughafengelände - Umweltsituation am Flughafen - Kontrollorgane - Sicherheit im Flughafengelände - Kundenwünsche (z. B. Sonder-

gepäck, besondere Kundengruppen, Reklamationen, Versicherungen)

- Flugzeugabfertigung - meteorologische und geografische In-

formationen - Hauptbestandteile eines Flugzeugs - Check-in - Zahlungsvorgänge - Sicherheit an Bord - Service und Verkauf an Bord

HINWEISE ZUM UNTERRICHT

LG 2: Texte wie

- Handbücher - Tarifinformationen - Dokumente - prozessbegleitende Informationen

Auswertung der Texte - zur Festigung von Fachtermini - zur Entnahme von Fachinformationen

(z. B. Vertragsverhältnisse, Haftung)

Schriftstücke und Formulare aus dem Bereich Passa-ge/Gepäck, z. B. Ticket, Boarding Pass, FOM, MCO, MPD, PTM, PSM, FIM, Baggage Tag, Limited Re-lease Tag, Lost Property Report, Irregulary Report Unterlagen zur Flugvorbereitung, z. B. Forecast, Pre-Flight-Information

Handbücher, z. B. OAG, JP Airline FleetsLG 3: Schriftstücke/

Schreibanlässe wie - Anfragen, Angebote und Abschluss

von Verträgen im Pas-sagierluftverkehr

- prozessbegleitende Schrift- stücke

Schriftstücke und Formulare aus dem Bereich Passa-ge/Gepäck, z. B. Ticket, Boarding Pass, FOM, MCO, MPD, PTM, PSM, FIM, Baggage Tag, Limited Re-lease Tag, Lost Property Report, Irregulary Report Unterlagen zur Flugvorbereitung, z. B. Load & Trim Sheet, Notification to Captain, Briefing Sheet, Load-ing Instructions

Anmerkungen:

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Anlage Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Die Themen des LG 1 sollten unter Bezugnahme auf vorgegebene Informationen (vgl. LG 2) und selbst zu erstellende Schriftstücke (vgl. LG 3) bearbeitet werden. In jedem Lernjahr sollten ca. 60 % der Unterrichtszeit auf das LG 1, ca. 30 % auf das LG 2 und ca. 10 % auf das LG 3 verwendet werden. Erläuterung der in den Hinweisen genannten Formulare/Schriftstücke/Handbücher vgl. Anlage

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Anlage Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr

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Servicekaufmann/-kauffrau im Luftverkehr Erläuterung der in den Hinweisen für die berufsspezifischen Ergänzungen zum Lehrplan Englisch genannten Formulare/Schriftstücke/Handbücher Passage/Gepäck Ticket Boarding Pass FOM Form of Idemnity/Irregularity MCO Miscellaneous Charges Order MPD Multiple Purpose Documents PTM Passenger Transfer Message PSM Passenger Service Message FIM Flight Interruption Manifest Baggage Tag Limited Release Tag Lost Property Report Irregulary Report

Flugschein Einsteigekarte (Bordkarte) Fluggast hat Reisepass vergessen Dokumente für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Flugreise (z. B. Übergepäck) Dokument für den Ankunftsflughafen zur Auslösung von Aktivitäten für Transfer-Passagiere oder Passa-giere mit besonderem Serviceanspruch Begleitpapier am Flugschein, wenn der Coupon für den Abflug bereits dem Umsteigeflughafen zugestellt wurde Gepäckkennzeichnung (Normalgepäck) Gepäckkennzeichnung: Kunde übernimmt Verantwor-tung bei Beschädigung des Gepäcks Verlust von Gepäckstücken Beschädigung von Gepäckstücken

Unterlagen zur Flugvorbereitung Load & Trim Sheet Notification to Captain - Special Load Briefing Sheet Forecast Pre-Flight-Information Loading Instructions

Planung der Zuladung (Menge und Verteilung) Aufstellung von Dangerous Goods Informationen für die Crew (Pax-Listen) Informationen des Deutschen Wetterdienstes Informationen der Deutschen Flugsicherung

LadeanweisungHandbücher OAG World Airways Guide JP Airline Fleets

Handbuch über Flugverbindungen Flottenverzeichnis der Luftverkehrsgesellschaften