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1 Crowdfunding: Eine neue Möglichkeit der Finanzierung - Eine juristische und wirtschaftliche Betrachtung von Crowdfunding im deutschen Rechtsraum Prüfer: Prof. Dr. Philipp Maume Assistant Professorship Corporate Governance and Capital Markets Law TUM School of Management Technische Universität München Betreuer: Prof. Dr. Philipp Maume Master of Science Technologie- und Managmentorientierte Betriebswirtschaftslehre (TUM-BWL) Verfasst von: Jonathan Layer Hohenzollernstraße 56 D-80801 München Tel.: +49 176 830 99 292 Matrikelnr.: 03605539 Eingereicht am: 01.10.2015

Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

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Crowdfunding: Eine neue Möglichkeit der Finanzierung - Eine juristische und wirtschaftliche Betrachtung von

Crowdfunding im deutschen Rechtsraum

Prüfer: Prof. Dr. Philipp Maume

Assistant Professorship Corporate Governance and Capital Markets Law

TUM School of Management

Technische Universität München

Betreuer: Prof. Dr. Philipp Maume

Master of Science

Technologie- und Managmentorientierte Betriebswirtschaftslehre

(TUM-BWL)

Verfasst von: Jonathan Layer

Hohenzollernstraße 56

D-80801 München

Tel.: +49 176 830 99 292

Matrikelnr.: 03605539

Eingereicht am: 01.10.2015

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 8  

1.1. Hinführung zum Thema .................................................................................... 8  

1.2. Begriffsbestimmung .......................................................................................... 8  

1.3. Literaturrecherche und Stand der Forschung .................................................. 10  

1.4. Forschungsfrage .............................................................................................. 12  

1.5. Vorgehensweise bei der Arbeit ....................................................................... 13  

2. Annäherung an des Phänomen Crowdfunding 14  

2.1. Enabler für Crowdfunding .............................................................................. 14  

2.1.1. Entwicklung des Internets ........................................................................ 14  

2.1.2. Digital Natives werden erwachsen ........................................................... 15  

2.1.3. Von Web 2.0, Social Media ..................................................................... 16  

2.2. Treiber des Crowdfundings ............................................................................. 18  

2.2.1. Niedrigzins, Kreditklemme und Vertrauensbruch als Folgen der

Finanzkrise ......................................................................................................... 18  

2.2.2. Startup und Gründerfinanzierung in Deutschland ................................... 19  

2.3. Funktionsweise und Gemeinsamkeiten aller Crowdfundingarten .................. 20  

2.3.1. Reward-Based Crowdfunding .................................................................. 23  

2.3.2. Equity-Based Crowdfunding .................................................................... 26  

2.3.3. Lending-Based Crowdfunding ................................................................. 28  

2.4. Zwischenfazit zum Crowdfunding .................................................................. 29  

3. Rechtsgebiete mit Einfluss auf Crowdfunding Initiatoren 30  

3.1. Regelungen mit direktem Einfluss auf Crowdfunding Initiatoren .................. 30  

3.1.1. Reward-Based Crowdfunding .................................................................. 30  

3.1.2. Equity-Based Crowdfunding .................................................................... 35  

3.1.3. Lending-Based Crowdfunding ................................................................. 41  

3.2. Regelungen mit Einfluss auf die Initiatoren aller Crowdfundingarten ........... 43  

3.3. Zwischenfazit zur rechtlichen Situation .......................................................... 45  

4. Überblick über Crowdfunding in Deutschland 47  

4.1. Reward-Based Crowdfunding ......................................................................... 48  

4.1.1. Marktanalyse ............................................................................................ 48  

4.1.2. Plattformen, Kategorien und Kampagnen ................................................ 51  

4.2. Equity-Based Crowdfunding ........................................................................... 55  

4.2.1. Marktanalyse ............................................................................................ 55  

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4.2.2. Plattformen, Kategorien und Kampagnen ................................................ 58  

4.3. Lending-Based Crowdfunding ........................................................................ 62  

4.3.1. Marktanalyse ............................................................................................ 62  

4.3.2. Plattformen, Kategorien und Kampagnen ................................................ 63  

5. Experteninterviews 67  

5.1. Ziel der empirischen Erhebung ....................................................................... 67  

5.2. Interviewmethodik und Auswahl der Befragten ............................................. 67  

5.3. Ergebnis der Leitfadeninterviews ................................................................... 68  

5.3.1. Vorstellung der Befragten und Einzelauswertung ................................... 69  

5.3.2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der befragten Initiatoren ................ 80  

6. Zusammenfassung der Ergebnisse 83  

7. Diskussion 88  

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Zeitleiste Internet .................................................................................15

Abbildung 2: Web 2.0 Meme Map ............................................................................17

Abbildung 3: Finanzierungsformen ...........................................................................20

Abbildung 4: Vertragstypen Reward-Based ..............................................................31

Abbildung 5: Vertragstypen Equity-Based ................................................................36

Abbildung 6: Auxmoney Vertragsbündelung ............................................................42

Abbildung 7: Reward-Based Kapital .........................................................................49

Abbildung 8: Reward-Based Erfolgsquote ................................................................51

Abbildung 9: Reward-Based Plattformen ..................................................................51

Abbildung 10: Reward-Based Kampagnen ...............................................................52

Abbildung 11: Reward-Based Kategorien .................................................................52

Abbildung 12: Reward-Based eigene Daten ..............................................................53

Abbildung 13: Kickstarter .........................................................................................55

Abbildung 14: Equity-Based Kapital .........................................................................57

Abbildung 15: Equity-Based Plattformen ..................................................................59

Abbildung 16: Equity-Based Kampagnen .................................................................59

Abbildung 17: Equity-Based eigene Daten ...............................................................60

Abbildung 18: Equity-Based Rechenbeispiel ............................................................61

Abbildung 19: Lending-Based Bonität ......................................................................63

Abbildung 20: Lending-Based eigene Daten .............................................................64

Abbildung 21: Lending-Based Bester-Zins ...............................................................66

Abbildung 22: Lending-Based Schlechtester-Zins ....................................................66

Abbildung 23: Aufwand Initiatoren ...........................................................................82

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ANHANGVERZEICHNIS

Anhang 1: SWK- Bank Vertrag ................................................................................90

Anhang 2: Excel Reward-Based Crowdfunding .......................................................93

Anhang 3: Excel Equity-Based Crowdfunding ........................................................94

Anhang 4: Vertrag Belsonno ....................................................................................95

Anhang 5: Vertrag Naturbursche ..............................................................................96

Anhang 6: Excel Lending-Based Crowdfunding ......................................................97

Anhang 7: Anonymisierte Interviews .......................................................................98

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

mio. Millionen

mrd. Milliarden

SWK- Bank Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH

B2B Business-to-Business, Verhältnis zwischen

zwei Unternehmen

B2C Business-to-Consumer, Verhältnis zwischen

Unternehmen und Kunden

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KURZFASSUNG (deutsch)

Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen einen Überblick über

das Crowdfunding unter der deutschen Rechtslage bieten. Die Forschungsfrage

lautet: Inwiefern ist es für Initiatoren sinnvoll unter der aktuellen deutschen Rechts-

lage eine Finanzierung durch die Crowd in Erwägung zu ziehen? Für die Untersu-

chung dieser Frage wird das Phänomen Crowdfunding in drei Unterformen einge-

teilt: Reward-Based Crowdfunding, Equity-Based Crowdfunding, Lending-Based

Crowdfunding. Als erstes wird auf die Voraussetzungen für Crowdfunding und

dessen Treiber eingegangen. Die Funktionsweise der einzelnen Formen wird erklärt.

Anschließend wird das rechtliche Umfeld des Crowdfundings beleuchtet. Hierbei

liegt der Fokus auf den vertraglichen Verhältnissen, die Initiatoren eingehen. Ein

anschließender Marktüberblick soll zeigen, wie weit diese Finanzierungsform in

Deutschland entwickelt ist. Im Praxisteil dieser Arbeit werden Initiatoren und Exper-

ten anhand eines qualitativen Leitfrageninterviews zu ihren Erfahrungen befragt.

Ergebnis dieser Arbeit ist, dass es keine allgemeine Empfehlung für oder gegen

Crowdfunding geben kann. Kreative Initiatoren sowie junge Unternehmen und Start-

ups mit Bezug zum Endkunden sollten eine Reward-Based oder Equity-Based Crow-

dfundingkampagne zur Finanzierung in Erwägung ziehen. Dabei sollte die Finanzie-

rung jedoch nicht der einzige Anreiz sein. Marketing, Testing und Feedback sollten

auch erwünscht sein. Beim Lending-Based Crowdfunding gibt es für die Initiatoren

viele Risiken und sie sollten sich vor einer Kampagne mit der jeweiligen Plattform

sehr genau auseinander setzen. Im Zweifel ist unsicheren Initiatoren von dieser

Finanzierungsart abzuraten.

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ABSTRACT (english)

This thesis presents an outline for crowdfunding campaign initiators concerning the

concept of crowdfunding under German law. In the current legal situation the questi-

on of interest is whether it is reasonable to take crowdfunding into consideration. For

analysis, the concept of crowdfunding is divided into three subtypes; reward-based

crowdfunding, equity-based crowdfunding and lending-based crowdfunding. First,

requirements and preconditions are stated as well as the driving factors of crowdfun-

ding. Furthermore, the characteristics and procedures of each subtype are explained,

complemented by the legal context focusing on contractual commitments for cam-

paign initiators. A following market review shows how crowdfunding is developed

across Germany. In the practical section qualitative guided interviews were conduc-

ted with experts and campaign initiators about their experiences. The result of this

work is that no general recommendation can be given for or against crowdfunding.

Initiators coming from the creative sector, young businesses and end-consumer

related start-ups are advised to take either reward-based or equity-based crowdfun-

ding campaigns into consideration, whereas funding the project should not be the

only motivation. Marketing, testing and feedback are also contributing factors for

success. Lending-based crowdfunding involves high risks for initiators. Initiators

using lending-based crowdfunding should be well familiar with the chosen platform

and its possible commitments. In case of doubt insecure initiators are advised against

this type of funding.

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1. Einleitung

1.1. Hinführung zum Thema

Schon früh in der Geschichte haben sich Menschen für die Finanzierung von großen

wirtschaftlichen Projekten zusammengeschlossen. Diese Zusammenschlüsse hatten

den Sinn, durch Sammlung von Kapital Projekte finanziell zu ermöglichen oder die

möglichen Risiken auf mehrere zu verteilen.

Spätestens seit dem Ende des 18. Jahrhunderts entstehen Genossenschaften und

Aktiengesellschaften.1 Die Idee der Finanzierung eines Zwecks durch viele Geldge-

ber hat also lange Tradition. Hierfür entwickelten sich Finanzmärkte auf denen Kapi-

tal gesammelt, weitergeben und Finanztitel gehandelt wurden. In den Zeiten vor dem

Internet war der Kapitalmarkt ein gut vernetzter, aber in sich geschlossener Raum. In

dem sehr gut informierte und professionelle Finanzexperten ihre Geschäfte tätigen.

Privatpersonen blieben diese Märkte theoretisch oder faktisch verschlossen. Sie

konnten Kapital nur über Intermediäre am Markt platzieren. Durch die Entwicklung

des Internets, die damit verbundene Vernetzung und dem vereinfachten Fluss von

Informationen ergeben sich für gemeinsame Finanzierungen neue Möglichkeiten.

Der Informationsfluss ist schneller, einfacher und hat eine deutlich weitere Reich-

weite und erreicht auch interessierte Privatpersonen. Dadurch verschmelzen offline

und online, wodurch sich neue Formen der Finanzierung ergeben. Aus dieser Ent-

wicklung definierte sich der alte Gedanke „Finanzierung durch Viele“ ganz neu. Dies

kann man unter dem Begriff Crowdfunding zusammenfassen. Seit dem Aufkommen

der ersten Vermittlerplattformen um das Jahr 2009 ist es auch in Deutschland eine

stark wachsende Finanzierungsart. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung zielen

erste Gesetzesänderungen auf die Regulierung dieses Marktes ab. Das neue Kleinan-

legerschutzgesetz, welches am 9 Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde,

enthält erstmals explizite Regelungen zu Crowdfunding in Deutschland.

1.2. Begriffsbestimmung

Der Begriff Crowdfunding stammt aus dem englischen und ist aus ‚crowd’ ([Men-

schen]menge) und ‚funding’ (Finanzierung) zusammengesetzt.2 Meist wird auch im

deutschsprachigen Raum ‚Crowdfunding’ verwendet. Crowdfunding dient als Über-

1 Exenberger, 2003, S. 21. 2 Übersetzt auf www.ponts.com

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begriff für verschiedene alternative Finanzierungsformen, die sich in jüngerer Zeit

durch die neuen Nutzungsformen des Web 2.0 entwickelt haben.3 Dabei sammelt ein

Kapitalnehmer, im Folgenden stets Initiator genannt, Kapital mit einem Aufruf im

Internet von vielen Nutzern ein. Diese werden im Folgenden stets Geldgeber ge-

nannt. Jeder Geldgeber gibt einen Teilbetrag bis das gewünschte Volumen zusam-

men kommt.

Crowdfunding ist ein Teil des größeren Crowdsourcinggedankens. Dieser wurde

2006 erstmals von Jeff Howe in seinem Artikel für das Technologie-Magazin Wired

„The Rise of Crowdsourcing“ beschrieben. Dies ist bis heute einer der meist zitierten

Artikel in diesem Forschungsgebiet.4 Kurz umschrieben handelt es sich bei Crowd-

sourcing darum, eine Aufgabe, welche traditionell von einem Unternehmen oder

einer Person selbst erbracht wird, über einen Aufruf im Internet an Viele zu verge-

ben.5 Die Möglichkeit im Internet Inhalte zu entwerfen, zu nutzen zu verändern

sowie über Sozialen Netzwerke zu kommunizieren, gaben dem Crowdsourcing und

Crowdfunding einen enormen Schub.6 Erst das Web 2.0 ermöglicht die Umsetzung

des Crowdsoucringgedankens und das Crowdfunding wendet dieses auf die Finan-

zierung an.7

Es gibt verschiedene Arten von Crowdfunding. Die für diese Arbeit gewählten Defi-

nitionen und Begriffe folgen denen des German Crowdfunding Network. Es versteht

sich als Interessenvertretung der Deutschen Crowdfunding Szene.8 Zu jedem Begriff

gibt es in den unterschiedlichen Literaturquellen Alternativen.

1. Reward-Based Crowdfunding: Das zur Verfügung gestellte Kapital wird

nicht zurückbezahlt oder verzinst, sondern es werden Sach-, Dienstleistungen

oder ideeller Werte gewährt. Diese Gegenleistung wird als Reward be-

zeichnet.

Alternativbegriffe: Crowdfunding, Crowdsponsoring, Preselling, Preordering

2. Equity-Based Crowdfunding: Das zur Verfügung gestellte Kapital wird zu-

rückbezahlt und es erfolgt eine Beteiligung am Umsatz, Gewinn oder Exiter-

lös. Meist ist auch ein fester Basiszins enthalten.

Alternativbegriffe: Crowdinvesting, Investment Crowdfunding

3 Sixt E. , 2014, S. 55 f. 4 Howe, 2006. 5 Ebenda. 6 Ordanini, Miceli, Pizzetti, Parasuraman, 2011, S. 445. 7 Leimeister, 2012, S. 389. 8 German Crowdfunding Network, 2015.

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3. Lending-Based Crowdfunding: Das zur Verfügung gestellte Kapital wird wie

bei einem klassischen Kredit vom Initiator in Raten fest verzinst zurückbe-

zahlt.

Alternativbegriffe: Crowdlending, Peer-to-Peer Lending,

4. Das Donation-Based Crowdfunding: Hierbei handelt es sich um einen Spen-

denaufruf über das Internet. Die Crowd soll ohne Gegenleistung ein soziales

Projekt unterstützen. (Wird in dieser Arbeit nicht behandelt, da kein wesent-

licher Unterschied zu einer offline Spendenkampagne besteht.)

1.3. Literaturrecherche und Stand der Forschung

Als Ausgangspunkt der Literaturrecherche zum aktuellen Stand der Forschung die-

nen vier Literaturstudien. Als erstes die 2011 veröffentlichte Studie von Bachmann et

al die das Peer-to-Peer Lending (Lending-Based Crowdfunding) beschreibt und den

Forschungsstand zusammenfasst.9 Des Weiteren untersuchten 2013 Feller, Gleasure

und Treacy ausführlich die bestehende Literatur zu den Crowdfundingarten unter

technischen, rechtlichen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten.10 Moritz und

Block ordnen 2014 den Stand der Literatur den Akteuren innerhalb des Crowdfun-

dings zu und beschreiben die Ergebnisse.11 Als viertes, die sehr ähnlich aufgebaute

Studie aktueller Literatur von Bouncken, Komorek und Kraus, welche den Stand der

Literatur von 2000 bis 2014 umfasst.12

Ergänzt wurde diese Literaturrecherche durch einen seit 9. Oktober 2014 bestehen-

den Google Scholar Alert. Bei dieser Funktion der Suchmaschine Google wird eine

automatische Email beantragt, welche zu einem eingestellten Begriff aktuelle Su-

chergebnisse liefert. Als Begriffe wurden „crowdfunding“ und „crowd funding“

gewählt, um einen möglichst breiten Suchbereich zu umfassen. Dieser ergab bis zum

20. Juli 2015 in 113 Alertemails 306 Ergebnisse. Im ersten Schritt wurden alle

deutsch- und englisch-sprachigen Ergebnisse ausgewählt. Im nächsten Schritt wur-

den alle offensichtlich nicht für diese Arbeit relevanten Ergebnisse aussortiert. Da-

nach umfasste die Sammlung noch 112 Ergebnisse. Diese Literatursammlung wurde

gesichtet und die Quellen nach ihrer Relevanz sortiert. Dann wurden die Quellen den

9 Bachmann, et al., 2011. 10 Feller, Gleasure, Treacy, 2013. 11 Moritz, Block, 2014. 12 Bouncken, Komorek, Kraus, 2015.

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drei Crowdfundingarten zugeordnet. Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte wurden

unterschiedlich gekennzeichnet.

Weitere Suchabfragen im Internet sowie bei der Bibliothek der Technischen Univer-

sität München und der Datenbank Beck Online vervollständigten die Literatur-

recherche.

Crowdfunding ist ein sehr neues Phänomen, das aktuell Bestandteil sehr vieler For-

schungsarbeiten ist. Trotz großem wissenschaftlichem Interesse sind aktuell stets nur

kleinere Ausschnitte des Crowdfunding Phänomens Bestandteil von Arbeiten. Laut

Moritz und Block ist ein größerer Überblick darüber momentan noch nicht zu fin-

den.13 Das Hauptproblem innerhalb dieses Forschungsgebietes sind die fehlenden

empirischen Daten. Es gibt einzelne Befragungen und Interviews mit Akteuren, wie

zum Beispiel in dem Artikel der Autoren von Moritz, Block und Lutz.14 Die Daten

sind allerdings bei weitem noch nicht ausreichend, um allgemein gültige wissen-

schaftliche Aussagen treffen zu können.15 Daher ist es unbedingt notwendig, durch

weitere Befragungen die Datenbasis zum Crowdfunding Phänomen zu erhöhen und

diese auf unterschiedliche Gruppen von Initiatoren auszuweiten. Schwerpunkte der

meisten wissenschaftlichen Betrachtungen liegen dabei aktuell auf Unternehmen als

Initiatoren von Crowdfunding Kampagnen. Eine sehr ähnliche Meinung vertreten

auch Bouncken, Komorek und Kraus in der neusten Literaturübersicht. Auch sie

ordnen das Sammeln von mehr praxisnahen Daten als wichtigsten nächsten Schritt

ein. Speziell betonen sie hierbei die rasante Entwicklung im Crowdfunding. Ständig

entstehen neue Plattformen und neue Modelle, die in die wissenschaftliche Betrach-

tung einbezogen werden müssen.16

Laut Feller, Gleasure und Treacy fehlen aber auch interdisziplinäre Studien, welche

Verbindungen zwischen technischen, rechtlichen, sozialen und ökonomischen As-

pekten schaffen. Sie machen in ihrer Literaturübersicht klar, dass Crowdfunding kein

Phänomen eines dieser Themengebiete ist, sondern eine Mischung von Einflussfak-

toren all dieser Bereiche. Aktuell überwiegen noch Arbeiten mit einer stark ökono-

mischen Betrachtungsweise. Die Autoren sind allerdings davon überzeugt, dass

gesellschaftliche Untersuchungen des Phänomens notwendig sind. Nicht zuletzt

fordern sie eine verstärkte Untersuchung des rechtlichen Umfelds von Crowdfun-

13 Moritz, Block, 2014, S. 1. 14 Moritz, Block, Lutz, 2015. 15 Bouncken, Komorek, Kraus, 2015; Belleflamme, Lambert, Schwienbacher, 2010. 16 Bouncken, Komorek, Kraus, 2015.

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ding. Zur Begründung führen sie an, dass Entwicklungen im Finanzmarkt stets stark

von diesen Vorgaben abhängig sind.17

Die folgende Arbeit soll weitere empirische Daten zum Thema Crowdfunding liefern

und somit helfen die Lücke in der Datenbasis zu schließen. Des Weiteren werden

durch die sowohl juristische als auch die wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung

interdisziplinäre Aspekte beleuchtet. Eine Vielzahl von Studien beinhaltet diese

Verbindung bereits. Allerdings wird hierbei fast ausschließlich auf die amerikanische

Rechtslage eingegangen.18 Wissenschaftliche Arbeiten mit Bezug auf die Neuerun-

gen in den deutschen Regelungen liegen momentan nur sehr vereinzelt vor.

1.4. Forschungsfrage

Die dieser Arbeit zugrunde liegende Forschungsfrage leitet sich aus der aktuell noch

bestehenden Forschungslücke ab. So werden bei der Befragung nicht nur Unterneh-

men als Initiatoren herangezogen. Diese Arbeit hat auch das Ziel, Disziplinen zu

verknüpfen. Es wird das juristische Umfeld des Crowdfundings ebenso betrachtet

wie wirtschaftliche Aspekte. Damit folgt diese Arbeit dem Ruf nach mehr interdis-

ziplinären Ansätzen zur Untersuchung des Phänomens. Speziell versucht sie rechtli-

che Aspekte miteinzubeziehen, die unbestritten einen großen Einfluss auf diese

Finanzierungsart haben. Zuletzt wird auf die aktuellen Gesetzesänderungen einge-

gangen. Die Begrenzung des Themas auf den deutschen Rechtsraum ist notwendig,

da eine Betrachtung aller relevanten Rechtsgebiete bei weitem zu umfangreich wäre.

Trotz der Bemühungen der Europäischen Union gibt es selbst in Europa länderspezi-

fisch starke Unterschiede.

Eine weitere Fokussierung des Themengebietes auf die Initiatoren, dient der weiteren

Begrenzung der Arbeit. Denn eine Übersicht über alle Beteiligten, ihre Motive sowie

alle interdisziplinären Zusammenhänge ist bei dem momentan noch knappen Stand

der Forschung nicht möglich. Die Initiatoren wurden gewählt, da sie am Anfang

einer Crowdfunding Kampagne stehen und diese starten.

Aus dem aktuellen Stand der Forschung, der identifizierten Forschungslücke und den

getätigten Begrenzungen leitet sich folgende Forschungsfrage ab: Inwiefern ist es für

Initiatoren sinnvoll, unter der aktuellen deutschen Rechtslage, eine Finanzierung

durch die Crowd in Erwägung zu ziehen?

17 Feller, Gleasure, Treacy, 2013, S. 29. 18 Moritz, Block, 2014, S. 10-11.

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1.5. Vorgehensweise bei der Arbeit

Zur Beantwortung dieser Frage ist es in einem ersten Schritt wichtig, das Phänomen

des Crowdfundings zu verstehen. Daher werden die Schlüsselbegriffe und Schlüssel-

entwicklungen beschrieben, welche Crowdfunding ermöglicht und anschließend zum

momentanen Boom verholfen haben. Dabei werden auch die unter dem Begriff

Crowdfunding zusammengefassten Finanzierungsarten getrennt beschrieben und ihre

Funktionsweise erklärt. In diesem Teil wird nochmals auf die aktuelle Literatur

eingegangen.

Anschließend wird der rechtliche Rahmen beschrieben, in dem sich die Initiatoren in

Deutschland bewegen. Im Vordergrund stehen hierbei die Vertragsverhältnisse,

welche die Initiatoren bei einer Finanzierung durch Crowdfunding eingehen. Auch

diese Betrachtung wird für jede Crowdfundingart einzeln durchgeführt. Am Ende

dieses Abschnittes werden weitere rechtliche Regelungen angesprochen, die für alle

Arten gelten. Viele rechtliche Fragen im Bereich des Crowdfundings werden noch

sehr kontrovers diskutiert, daher werden die in Frage kommenden Regelungen ledig-

lich besprochen. Welche der Regelungen wirklich auf das Crowdfunding Anwen-

dung finden, kann erst die zukünftige Entwicklung und Rechtsprechung zeigen.

Eine Analyse von Marktdaten zu den einzelnen Arten soll einen Überblick über die

aktuelle Bedeutung von Crowdfunding in Deutschland liefern. Eine genauere Be-

trachtung einiger Deutscher Plattformen schafft den Bezug zur Praxis. Konkrete

Kampagnenbeispiele und Rechenbeispiele sollen das Phänomen Crowdfunding

anschaulich machen.

Durch qualitative Leitfrageninterviews mit Initiatoren werden dann die Ergebnisse

aus den ersten Teilen überprüft und neue praxisnahe Gesichtspunkte erschlossen. Die

Daten aus erster Hand sollen weitere Erkenntnisse zu dem Thema liefern. Die Erfah-

rungsberichte von erfolgreichen und nicht erfolgreichen Kampagnen liefern ein

genaueres Bild vom Crowdfunding.

Während der Zusammenfassung der Ergebnisse sollen die wichtigsten Aspekte der

Arbeit nochmals aufgefasst und die Forschungsfrage beantwortet werden. Am Ende

wird in der Diskussion die Arbeit kurz kritisch beleuchtet.

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2. Annäherung an des Phänomen Crowdfunding

2.1. Enabler für Crowdfunding

Zur Annäherung an das Phänomen Crowdfunding werden nun Entwicklungen vorge-

stellt, ohne die das Crowdfunding nicht entstanden wäre.

2.1.1. Entwicklung des Internets

Die Geschichte des Internets ist weithin bekannt, daher werden im Folgenden nur

Eckpunkte, Schlüsselentwicklungen und Begriffe erklärt, die für die weitere Arbeit

wichtig sind. Als Geburtsjahr des Internets wird häufig das Jahr 1993 genannt, aller-

dings war der Kreis der Nutzer noch sehr beschränkt. So lag 1997 der Anteil der

Internetnutzer in Deutschland lediglich bei 6,5%. Dieser stieg bis 2003 auf über 50%

und liegt 2013 bei 77,2% aller Deutschen über 14 Jahren.19 Die wirtschaftliche Be-

deutung des Internets startete gegen Ende der 1990er Jahre mit der „New Economy“.

Auf Grundlage neuer Technologien in der Informationswirtschaft entstanden neue

Geschäftsmodelle und Firmen, welchen unbeschränktes Wachstum zugesagt wur-

de.20 Diese Entwicklung nahm mit dem Platzen der „Dotcom-Blase“ im Jahr 2000

ein rasches Ende. Viele Unternehmen mussten Insolvenz anmelden aber einige über-

lebten den Crash.21 Schon nach einer relativ kurzen Zeit entstanden wieder neue

Internetunternehmen. Facebook, gegründet 2004, und Twitter, gegründet 2006,

prägen die neuere Entwicklung des Internets enorm. Zusammen mit der raschen

technischen Weiterentwicklung des Internets, dem schnellen mobilen Internet und

dem Aufkommen des Smartphones prägen sie die heutige Nutzungsform des Inter-

nets. Diese wird oftmals auch als Web 2.0 bezeichnet.

19 ARD/ZDF, 1998-2013. 20 Welsch, 2003, S. 362 f.. 21 von Frentz, 2003.

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2.1.2. Digital Natives werden erwachsen

Als Digital Natives wird die Generation bezeichnet, die von Anfang an mit einem

digitalen Umfeld konfrontiert ist und mit ihm aufgewachsen ist. Für die Abgrenzung,

wer zu dieser Generation hinzugezählt werden kann, gibt es viele Kriterien. Eine sehr

klare Aussage treffen John Palfrey und Urs Gasser, die alle Personen dazuzählen die

nach 1980 geboren sind, also alle Personen, die heute unter 35 Jahre alt sind.22 Im

Mittelpunkt der digitalen Entwicklung stehen natürlich das Internet sowie die techni-

schen Endgeräte für dessen Nutzung wie Computer, Laptops, Tabletts und Smart-

phones. Marc Prensky verwendete diesen Begriff als einer der Ersten im Zusammen-

hang mit einer neuen Generation von Studenten und setzte ihn in Gegensatz zu den

Digital Immigrants.23 Die Generation der Digital Immigrants ist nicht mit dem Inter-

net aufgewachsen, sondern erlernt dieses Verhalten je nach Interesse oder Eignung.

Prensky ist der Meinung das hierbei allerdings, sehr ähnlich wie bei dem erlernen

von Fremdsprachen, ein Akzent zurückbleibt.24 Sie nutzen erst als zweite Wahl die

digitale Welt, also erst wenn offline keine Lösung gefunden wird. Die Digital Nati-

ves hingegen integrieren die Nutzung des Internets in ihren Lebensablauf und viele

Dinge, die bisher traditionell offline getätigt wurden, werden online erledigt. Da die

Digital Natives mit diesen Gewohnheiten aufgewachsen sind, beeinflussen diese

auch die Entwicklung und die Tätigkeits- sowie Denkmuster dieser Generation.25

Das Internet besetzt nach und nach jeden Teil des Lebens mit einer digitalen Lösung.

Auch hat die Nutzung von Internet und Smartphone gleichermaßen im Privatleben

und im Berufsleben Einzug gehalten.26 Für diese Generation gibt es keine Trennung

22 Palfrey, Gasser, 2008, S. 346. 23 Prensky, 2001. 24 Ebenda. 25 Ebenda. 26 Vertical Media GmbH, 2015.

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mehr zwischen der digitalen und der realen Welt. Dass dieses Verhalten auch Einzug

in die Finanzdienstleistungsbranche hält, bestätigt eine Studie der Managementbera-

tung Horváth & Partner unter Leitung von M. Niebudek und M. Adelt. Danach in-

formieren sich schon heute rund 60% der Kunden vorab im Internet über Finanz-

dienstleistungen. Das Onlineabschlussverhalten und Onlineserviceverhalten liegen

momentan noch bei 20%. Allerdings sehen die befragten Versicherungen und Ban-

ken hier enormes Wachstum für die nächsten Jahre.27

2.1.3. Von Web 2.0, Social Media

Die Anfänge des Internets sind geprägt von einer einseitigen Nutzung. Webseiten

und Inhalte werden erstellt und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Eine Kom-

munikation zwischen den Akteuren findet nicht statt. Durch neue Anwendungsideen

entwickelte sich die Nutzungsform des Internet jedoch weiter. Man spricht nun vom

Web 2.0.

Es gibt zum Begriff Web 2.0 zahlreiche Artikel und Definitionen, welche entweder

die technischen, die gesellschaftlichen oder die wirtschaftlichen Aspekte hervorhe-

ben. Mit dem Begriff Web 2.0 wird allerdings stets die Entwicklung des Internets hin

zu einer interaktiven Plattform beschrieben.28 Tim O’Reilly, Autor, Internetpionier

und Entwickler von freier Software, machte den Begriff durch seinen Artikel „What

is Web 2.0?“ weitläufig bekannt und hat in seiner „Web 2.0 Meme Map“ die zentra-

len Prinzipien zusammengefasst. Viele davon sind auch für das Crowdfunding rele-

vant.

27 Niebudek, Adelt, 2015. 28 Knorr, 2003.

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Ausgehend vom Internet als eine interaktive Plattform ändert sich als zentraler Punkt

laut O’Reilly, dass der Nutzer die Daten und Inhalte „besitzt“. Dies bedeutet er er-

stellt sie und verändert sie in der Rolle des Internetnutzers.29 Das heißt natürlich

auch, dass Inhalte nicht statisch sind, sondern sich in einem fortwährenden Verände-

rungsprozess befinden. Für diese lebenden Informationen und das Web 2.0 allgemein

ist Wikipedia ein passendes Beispiel. Ein Musterbeispiel für Schwarmintelligenz und

den Plattformgedanken.30 Eine technisch simple Anwendung wird durch ihre Nut-

zungsform und ihre Vielzahl von Nutzern zu einer der meist genutzten Webseiten der

Welt.31

Maßgeblicher Teil des Web 2.0-gedankens sind auch die Sozialen Netzwerke. Die

Webseitenbetreiber erstellen keinerlei Inhalt, sondern die Gestaltung der Inhalte geht

ausschließlich von den Nutzern aus. Die Webseite stellt hierfür lediglich den Rah-

men und die technische Möglichkeit zur Verfügung. Trotzdem ist der Soziale Nach-

richtendienst Twitter einer der größten Contentersteller im Internet.32 Mitglieder

Sozialer Netzwerke teilen Meinungen, Erfahrungen und Inhalte, die wiederum von

anderen Mitgliedern bewertet und kommentiert werden. Hieraus bilden sich durch

gemeinsame Interessen, Einstellungen und ähnlichem Nutzungsverhalten Gruppen

und Soziale Netzwerke. Meinungen sind nicht länger privat oder einem Freundes- 29 O'Reilly, 2005. 30 Alby, 2008. 31 Alexa, 2015. 32 Kroker, 2013.

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kreis vorbehalten, sondern werden öffentlich und verbreiten sich durch Soziale

Netzwerke rasend schnell. Die grundlegenden Veränderungen des Web 2.0 haben

auch in der Wirtschaft und Gesellschaft ihre Spuren hinterlassen und sind nicht nur

eine Entwicklung im Netz. Durch den schnellen und unbegrenzten Fluss sind Infor-

mationen für Jedermann verfügbar.33 Dies führt mit der veränderten Nutzungsform

zu mündigeren Nutzern und Konsumenten. Daher spricht man im Zusammenhang

mit dem Web 2.0 Begriff auch oftmals von der Demokratisierung des Internets bzw.

Demokratisierung von Informationen. Zusammengefasst sind die Charakteristika des

Web 2.0 die Nutzerbeteiligung und Kommunikation der Nutzer, die veränderlichen

Informationen, Vernetzung von Intelligenz(Schwarmintelligenz), Unabhängigkeit

von Software und Hardware und dadurch die Demokratisierung des Internets. Das

Internet an sich, aber vor allem die Veränderungen des Web 2.0 werden weitläufig

als Voraussetzung für das Crowdfunding gesehen.

2.2. Treiber des Crowdfundings

Neben den Entwicklungen, die das Crowdfunding ermöglicht haben, gibt es noch

einige Dinge die dem Phänomen zum Boom und großen Wachstum verholfen haben.

2.2.1. Niedrigzins, Kreditklemme und Vertrauensbruch als Folgen der Finanzkrise

Betrachtet man den Finanz- und Kapitalmarkt in den letzten 10 Jahren, ist er vor

allem geprägt durch die Krise auf den Finanzmärkten ab 2008 und der fast gleichzei-

tig beginnenden Eurokrise. Begonnen hat diese Entwicklung mit einem Aufdecken

der zunehmend schlechten Bonität amerikanischer Hypotheken und dem darauf

folgenden Zusammenbruch der amerikanischen Hypothekenmärkte. Sie entwickelte

sich rasch zur System- und Bankenkrise mit zunehmenden Folgen für die Realwirt-

schaft.34 Was die genauen Folgen für die Realwirtschaft sind, wird seitdem kontro-

vers diskutiert. Definitiv kam es jedoch durch die Krise zu einem fast weltweiten

Konjunktureinbruch und groß aufgelegten staatlichen Rettungs- und Förderungspro-

grammen. Weltweit senkten die Zentralbanken zur Bewältigung der Krise die Leit-

zinsen, was zu einem sehr niedrigen Zinsniveau für Kapital- und Spareinlagen führte.

Durchaus strittiger wird diskutiert, ob ursächlich durch die Krise in Deutschland eine

Kreditklemme herrscht.35

33 Reigner, 2007, S. 439. 34 Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2008. 35 IFD, 2010, S. 38 ff..

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Unstrittig ist jedoch der große Vertrauensbruch zwischen Privatanlegern und Banken

sowie Finanzinstituten. So hat eine Studie ergeben, dass die Vertrauenswürdigkeit in

die Beratung zur Aktienanlage durch Banken, Sparkassen und Broker von 39% 2008

auf 27% 2013 abgenommen hat.36 Eine Studie von Ernst & Young unterstreicht

diesen Trend und sagt aus, dass das Vertrauen in Banken allgemein in Deutschland

2015 das 7. Jahr in Folge gesunken ist. Dieser Trend ist in den europäischen Krisen-

ländern am stärksten.37

Das niedrige Zinsniveau zieht Kapitalgeber in neue alternative Anlageformen und

die striktere Vergabe von Krediten zwingt Kapitalsuchende ebenfalls, sich andere

Quellen der Finanzierung zu suchen. Zusammen mit dem anhaltenden Vertrauens-

verlust in Banken sind das starke Treiber für alternative Finanzierungsformen, zu

denen auch das Crowdfunding gehört.

2.2.2. Startup und Gründerfinanzierung in Deutschland

In der Befragung „Startup Barometer Deutschland“ von Ernst & Young wurden 151

Startups telefonisch befragt. 44% aller Startups und über 90% der Startups in der

Seedphase nannten hier die Finanzierung als größte Sorge für ihre Gründung.38 Die

Studie zeigt, dass in Deutschland die Finanzierung überwiegend aus privaten Mitteln

ist und in der späteren Gründungsphase oft durch Cashflow ergänzt wird. Venture

Capital Geber, strategische Investoren, Bankkredite und Beteiligungsgesellschaften

spielen bei der Gründung nur selten eine Rolle.

36 Pellens, Schmidt, Ruhr, 2014. 37 Trinkaus, 2014, S. 4. 38 Lennartz, 2014, S. 13.

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Das fehlende Kapital von Venture Capital Gebern und Business Angels führt gerade

in der frühen Phase der Unternehmungsgründung zu einer Finanzierungslücke in

Deutschland. Peter Lennartz, Leiter der EY Startup-Initiative, nannte in der dazuge-

hörigen Pressemitteilung, die fehlende Venture Capital Geber Landschaft in

Deutschland als einen der Hauptgründe für die Finanzierungsschwierigkeiten Deut-

scher Startups. Wörtlich sagt Lennartz dazu, „...Das eigentliche Problem besteht

dabei in der fehlenden adäquaten Venture Capital Landschaft wie sie z.B. in den

USA, in England oder Israel besteht. ...“.39 Crowdfunding nutzen laut der Studie bis

jetzt nur 5% der befragten Startups.40 Doch sollte Crowdfunding weiter an Bedeu-

tung gewinnen, könnte es die Finanzierungslücke schließen.41 Nahezu deckungsglei-

che Resultate liefert der Deutsche Startup Monitor 2014.42

2.3. Funktionsweise und Gemeinsamkeiten aller Crowdfundingarten

In diesem Abschnitt sollen der Ablauf und die Merkmale einer Crowdfunding Kam-

pagne allgemein beschrieben werden. Beim Crowdfunding startet ein Initiator mit

einem offenen Aufruf an alle Internetnutzer eine Kampagne. Darin beschreibt er ein

Projekt und bittet um dessen Finanzierung. Nutzer, die Gefallen an der Kampagne

39 Ernst & Young GmbH, 2014. 40 Lennartz, 2014, S. 14. 41 KPMG-Redaktion, 2014. 42 Ripsas, Tröger, 2014, S. 42.

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finden, können diese mit einem frei gewählten Betrag unterstützen und werden somit

zu Kapitalgebern.43 Zur Verbreitung der Kampagnen bedient sich Crowdfunding bei

den Mechanismen des Web 2.0 und social media. Ein Argument für Crowdfunding

ist dabei der Abbau von Marktineffizienzen durch „intelligentes Geld“44. Anders als

bei klassischen Finanzprodukten wird angenommen, dass diese Intelligenz nicht von

einer kompetenten Einzelperson eingebracht wird. Vielmehr entsteht diese durch das

Kollektiv der Internetnutzer. Ob diese Schwarmintelligenz wirklich zu einer markt-

effizienten Allokation des Kapitals führt, kann nicht sicher bestätigt werden.45 Dem

steht entgegen, dass gerade im Internet durch Herdenverhalten oftmals unüberlegt

Entscheidungen getroffen werden, die nur mit dem Verhalten anderer begründet

werden.46

Inzwischen ist es üblich, dass dies über eine Plattform erfolgt. Die Plattform stellt

eine technische Lösung für die Präsentation der Kampagnen bereit. Über sie ist eine

einfache Kommunikation mit den Kapitalgebern möglich und sie ist auch für sonsti-

ge Abwicklungsprozesse zuständig. Es zeigt sich auch, dass das Einschalten einer

Plattform als Intermediär die Informationsasymetrie zwischen Initiator und Geldge-

ber reduziert. Dadurch sinkt auch das damit einhergehende Risiko für beide Teil-

nehmer.47

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlich ausgestalteten Crowdfundingarten. Die

zugrundeliegenden Merkmale und Prinzipien sind allerdings ähnlich.

1. Unbegrenzte Anzahl von Investoren

Bei Crowdfundingkampagnen wird eine unbegrenzte Anzahl oder zumindest eine

Vielzahl von Investoren angesprochen.48 Es wird ein öffentlicher bzw. sehr weit

gefasster Kreis von Investoren angesprochen, d.h. jeder der möchte, kann sich betei-

ligen. Es werden keine/geringe Kriterien an den Investor gestellt. Es kann sich um

Privatpersonen, aber auch andere Investoren handeln. Grenzen für die Anzahl an

Investoren ergeben sich wenn dann durch den Finanzierungsbetrag oder durch Mini-

malstückelungen.

2. Klarer Verwendungszweck

43 Belleflamme, Lambert, Schwienbacher, 2010, S. 5. 44 Klöhn, Hornuf, 2012, S. 257. 45 Ebenda, S. 257. 46 Ebenda, S. 259. 47 Berger, Gleisner, 2009. 48 Leimeister, 2012, S. 389.

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Crowdfundingkampagnen werden für bestimmte Projekte oder klare Finanzierungs-

aufgaben ins Leben gerufen. z.B. ein Film, ein Projekt, eine Unternehmensgründung.

In der Literatur ist zu sehen, dass Kampagnen mit einem genau beschrieben Ziel eine

deutlich höhere Wahrscheinlichkeit zur erfolgreichen Finanzierung besitzen. Unter-

suchungen zeigen, umso klarer der Verwendungszweck kommuniziert wird, desto

größer ist die Erfolgswahrscheinlichkeit der Kampagne.

3. Finanzierungsziel

Crowdfundingkampagnen haben ein Finanzierungsziel, also einen Betrag, der für das

Investment angestrebt wird. Die meisten Plattformen wenden das Alles-oder–Nichts-

Prinzip (engl. all-or-nothing) an. Das heißt, wird das Finanzierungsziel nicht erreicht,

kommt das Projekt nicht zustande und alle Investoren erhalten ihr Geld zurück.49

Eine weitere Variante ist das Behalte-was-du-bekommst-Prinzip (engl. Keep-what-

you-get), hier wird der am Ende der Laufzeit gesammelte Betrag an den Initiator

ausgezahlt.50 Wash und Salomon haben in 14 Experimenten mit 168 Teilnehmern

untersucht, wie sich die zwei Prinzipien auswirken. Bei dem „Alles-oder-Nichts-

Prinzip“ wird von den Geldgebern ein höherer Gesamtbetrag, in mehr und risikorei-

chere Kampagnen investiert. Es erreichen jedoch weniger Kampagnen die Finanzie-

rungsschwelle, da eine weitere Streuung auf die Kampagnen erfolgt. Bei dem „Be-

halte-was-du-Bekommst-Prinzip“ werden jedoch mehr Kampagnen erfolgreich

finanziert. Da die Investoren ihr Geld auf keinen Fall zurückbekommen, investieren

sie es in Kampagnen, die risikoarmer und damit wahrscheinlicher finanziert werden.

Es wird auf weniger Projekte gestreut und die Investoren koordinieren sich stärker

untereinander.51 Die meisten Plattformen wenden inzwischen das Alles-oder-Nichts-

Prinzip an. Viele Plattformen funktionieren dazu nach dem „first come, first served-

Prinzip“.52 Dabei kann solange nacheinander in die Kampagne investiert werden, bis

das Finanzierungsziel erreicht ist. Dann wird die Kampagne geschlossen. Einige

Plattformen lassen auch eine Finanzierung über das Finanzierungsziel hinaus zu.

4. Finanzierungszeitraum

Bei Crowdfundingkampagnen wird ein Zeitraum bestimmt innerhalb dessen das

Finanzierungsziel erreicht werden muss. Dieser wird von dem Initiator vor Beginn

festgelegt. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, wird je nach angewendetem Prinzip, der

49 Sixt E. , 2014, S. 65f.. 50 Ebenda, S. 10. 51 Wash, Salomon, 2014, S. 10. 52 Mäschle, 2012, S. 25.

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bis dahin eingesammelte Betrag ausgezahlt oder den Kapitalgebern zurückerstattet.

Eine Kampagne kann auch bei Erreichen des Finanzierungsziel schon vorzeitig

beendet werden.

5. Gegenleistung

Alle Crowdfundingarten haben gemeinsam, dass für das Investment eine Gegenleis-

tung angeboten wird.53 In der einschlägigen Literatur wird die Abgrenzung stets

anhand dieser Gegenleistung vorgenommen. In den nächsten Abschnitten wird näher

auf die Arten eingegangen.

2.3.1. Reward-Based Crowdfunding

Wie bereits erläutert, unterscheiden sich die Crowdfundingarten vor allem durch die

für das Investment angebotene Gegenleistung. Beim Reward-Based Crowdfunding

handelt es sich um keine klassische Anlage. Für den Initiator stellt das eingesammel-

te Kapital auch kein Fremd- oder Eigenkapital in der Bilanz dar, sondern es handelt

sich um zusätzliche Einnahmen oder Umsatz, den er generiert. Bei dieser Form erhält

der Geldgeber am Ende der Laufzeit sein eingesetztes Kapital nicht verzinst zurück,

sondern erhält später als Gegenleistung eine Anerkennung oder ein Dankeschön.54

Dabei stellt der Initiator stets mehrere verschiedene Rewardoptionen zur Verfügung,

aus denen der Geldgeber wählen kann. Es kann beim Reward-Based Crowdfunding

noch etwas genauer nach der Gegenleistung unterschieden werden, allerdings werden

in einer Kampagne fast immer beide Ausgestaltungsformen kombiniert.

Liegt der Wert der Gegenleistung unter dem eingesetzten Kapital, so ist der Mehr-

wert, den der Initiator gewährt, ideeller Art. Er entsteht durch die Nennung des Na-

mens als Sponsor im Zusammenhang mit der Kampagne. Beispiele hierfür sind die

Nennung auf der Internetseite, auf dem Album Cover einer Band, auf dem Produkt

oder im Abspann eines Films. Diese Ausgestaltung des Reward-Based Crowdfun-

dings wird daher oftmals auch als Crowdsponsoring bezeichnet.

Ebenfalls unter Reward-Based Crowdfunding fallen Kampagnen bei denen der Ini-

tiator als Gegenleistung eine Sache, das entwickelte Produkt, die Dienstleistung oder

das Werk anbietet. Im Gegensatz zum klassischen Vertrieb erfolgt erst der Kauf / die

Bestellung und dann wird das Produkt erstellt. Daher spricht man hier oftmals auch

von Preselling oder Preorder.55 Dadurch ist es Künstlern, Musikern und Filme-

machern möglich Alben, Konzerte und Aufführungen vorzufinanzieren. Aber auch 53 Belleflamme, Lambert, Schwienbacher, 2010; Leimeister, 2012, S. 10 f.. 54 Mitra, 2012, S. 69. 55 Hermer, 2011, S. 14.

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produzierende Initiatoren können dadurch ihre Produktions- oder Entwicklungskos-

ten vorab decken.56

Beispiel 1:

Eine Band möchte ein neues Album finanzieren und benötigt hierfür 10.000 €.

Im Zuge der Crowdfundingkampagne erhält der Geldgeber eine Gegenleistung.

Er kann zwischen verschiedenen Rewardoptionen wählen: für 5 € bekommt er

eine Nennung auf der Internetseite der Band, für 10 € erhält er einen Merchan-

dise Artikel der Band, für 30 € erhält er das Album als Download und für 50 €

zusätzlich die CD, für 500 € darf er einen Probentag mit der Band verbringen

und für 1000 € spielt die Band ein Wohnzimmerkonzert beim Geldgeber. Oft-

mals gibt es auch eine Option für Spenden.

Beispiel 2:

Ein Veganes Restaurant benötigt für ein neues Kühlhaus 6.000 €. Rewardopti-

onen: für 30 € erhält er einen Kuchen mit individueller Aufschrift, für 50 € er-

hält er eine 10er Karte für Getränke. Wahlweise kann der Geldgeber auch

spenden oder einen Gutschein mitbestellen.

Für die Initiatoren ist diese Beschaffung von Kapital für die Umsetzung ihres Projek-

tes natürlich einer der Hauptbeweggründe eine Kampagne zu starten. So ordneten

93% der Teilnehmer einer Befragung durch Lambert und Schwienbacher der Finan-

zierung sehr hohe Relevanz zu.57 Weiter zeigt die Studie allerdings auch, dass weite-

re Motive eine Rolle bei der Auswahl dieser Finanzierungsart spielen. So nannten

85% der Befragten die öffentliche Aufmerksamkeit und 60% das Feedback der

Community als sehr relevant oder relevant.58 Die Aufmerksamkeit während einer

Crowdfundingkampagne führt zu Marketingeffekten. Durch das Kommunizieren mit

der Community kann das Produkt besser auf die Kundenwünsche zugeschnitten

werden.59 Dieselben Antworten finden sich auch in der Studie von Gerber, Hui und

Kuo wieder. Zusätzlich wurden als Beweggründe die Vernetzung mit Gleichgesinn-

ten genannt. Auch ist nach dieser Studie den Initiatoren wichtig, dass sie nicht nur ihr

Produkt vorstellen können, sondern auch ihre Arbeit an sich darstellen können.60

Mollick macht anhand der Projekte Pebble Watch, einer digitalen Uhr, und Ouya,

einer Spielekonsole, auch deutlich, dass neben der Kapitalsammlung und einem

56 Harrison, 2014, S. 283. 57 Lambert, Schwienbacher, 2010, S. 20. 58 Ebenda, S. 20. 59 Kuckertz, 2015, S. 50 f.. 60 Gerber, Hui, Kuo, 2012.

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Marketingeffekt ein weiterer Aspekt wichtig ist. Denn es ist möglich, durch die

Aufmerksamkeit einer Kampagne Hilfe für die Weiterentwicklung seines Projektes

oder Produktes zu finden.61 Somit fanden sich für diese Projekte Entwickler, welche

Apps und Addons für die Projekte entwickelten und somit die Attraktivität des Pro-

duktes erhöhten.62 Beim Reward-Based Crowdfunding wird stets eine große Zahl

von unterschiedlichen Rewards zur Auswahl gestellt. Das heißt zum Beispiel wird

für einen kleinen Betrag ein Dankeschön geboten und für größere Investments das

Produkt. So entstehen für die Geldgeber mehrere Pakete, die sie je nach ihrer In-

vestmenthöhe auswählen. Neben der Vorfinanzierung ist dies für die Initiatoren sehr

interessant. Die Kunden wählen je nach individueller Neigung, das Paket mit dem

größten Nutzen für sie und bezahlen dadurch unterschiedliche Beträge für das eigent-

liche Gut. Bellaflamme hat in einem theoretischen Modell nachgewiesen, dass hier-

durch eine Preisdiskriminierung der Kunden möglich ist.63 Durch dieses Vorgehen

kann der Initiator auch testen, wie viel der Kunde für ein Produkt oder eine Produkt-

kombination bereit ist zu bezahlen. Damit ist es möglich im späteren regulären Ver-

kauf durch die Wahl des richtigen Preises die Zahlungsbereitschaft der Kunden

optimal abzuschöpfen. Gerade bei neuartigen Produkten ohne bestehende vergleich-

bare Güter kann dies wertvoll sein. Ohne die vorherigen Preisinformationen aus dem

Crowdfunding könnte der Hersteller den Preis zu niedrig ansetzten. Ein zu hoher

Preis führt dazu, dass einige Kunden das Produkt nicht kaufen. In beiden fällen

würde der Initiator Potential verschenken. Ähnliche Vorteile ergeben sich für den

Initiator auch für die Mengenplanung. Durch die Vorbestellung weiß er, wie viel

hergestellt werden muss. Für die Absatzplanung in der Zeit danach kann die Crowd-

fundingkampagne als Stichprobe gesehen werden. Anhand derer kann der Markt für

das Produkt abgeschätzt werden.64

Auch bei der Projektrealisierung durch Reward-Based Crowdfunding ist das Ein-

sammeln von Kapital der Hauptgrund eine Kampagne zu starten. Allerdings bietet es

dem Initiator noch weitere Vorteile, die andere Finanzierungsarten nicht bieten kön-

nen. Zum einen kann er das Produkt und das Marktumfeld testen, zum anderen kann

er öffentliche Aufmerksamkeit generieren. Beides kann den Erfolg seiner Unterneh-

mung steigern.

61 Mollick, 2014, S. 3. 62 COMPUTER BILD Digital GmbH, 2012. 63 Belleflamme, Lambert, Schwienbacher, 2014. 64 Greggers, 2015, S. 25.

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2.3.2. Equity-Based Crowdfunding

Equity-Based Crowdfunding wird im deutschsprachigen Raum auch oft Crowdinves-

ting bezeichnet. Es entspricht eher einer klassischen Kapitalanlage. Der Begriff

Equity-Based Crowdfunding lässt darauf schließen, dass der Geldgeber Anteile

erwirbt oder Gesellschafter wird. Beim Aufkommen dieser Crowdfundingart handel-

te es sich auch meist um stille Beteiligungen oder Genussrechte. Momentan wird das

Kapital vorwiegend mit Darlehensverträgen bereitgestellt. Diese sind rechtlich meist

so ausgestaltet, dass sie als Mezzaninkapital anzusehen sind. Mezzaninkapital ist

sehr eng an das Unternehmen gebundenes Kapital und liegt zwischen dem klassi-

schen Eigen- und Fremdkapital.65 Daher ist der Begriff „equity“ immer noch recht

zutreffend. Diese Art von Crowdfunding ist schon rein vertraglich aufwendiger und

das Investment der Geldgeber ist längerfristig. Das Volumen des eingesammelten

Kapitals liegt auch deutlich über dem beim Reward-Based Crowdfunding. Daher

nutzen diese Art vor allem junge Unternehmen für die Gründung oder ein frühes

Wachstum.

Im Zuge einer Kampagne überlässt der Geldgeber dem Initiator Kapital und ist als

Gegenleistung während der Laufzeit am Erfolg, Umsatz oder Gewinn beteiligt. Auch

eine Beteiligung am Liquidations- oder Exiterlös ist oftmals enthalten.66 Eine Betei-

ligung an den Verlusten ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Allerdings ist bei

einer Insolvenz des Initiators mit einem Total- oder Teilverlust des eingesetzten

Kapitals zu rechnen.

Beispiel:

Ein junger Onlineshop möchte den Ausbau der Webseite und sein Wachstum

finanzieren und benötigt hierfür 300.000 €. Für das gewährte Kapital bietet es

eine Gewinnbeteiligung an. Am Ende der vereinbarten Laufzeit von 7 Jahren

wird das Kapital zusätzlich mit 1% p.a. fest verzinst und zurückbezahlt.

Die Ergebnisse der Studien von Lambert und Schwienbacher67, sowie von Geber,

Hui und Kuo über die Beweggründe für Crowdfunding gelten auch für das Equity-

Based Crowdfunding.68 Natürlich steht auch hier die Beschaffung von Kapital für

Initiatoren im Vordergrund. Aber auch die öffentliche Aufmerksamkeit und das

Feedback sind wie beim Reward-Based Crowdfunding wichtig.

65 WSS Redpoint Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 2014. 66 Tomczak, Brem, 2013, S. 352. 67 Lambert, Schwienbacher, 2010, S. 20. 68 Gerber, Hui, Kuo, 2012.

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Im Vergleich zu einer Finanzierung durch Banken, ist es für einen Initiator möglich

durch eine Crowdfundingkampagne ohne Sicherheiten an ein Darlehen zu gelangen.

Dies ist gerade für junge Unternehmen und Gründer sehr schwierig und langwierig.69

Die Verträge beim Equity-Based Crowdfunding sind mit langen Laufzeiten versehen.

Das ermöglicht selbst jungen Unternehmen an eine langfristige und solide Finanzie-

rung zu kommen, was über Bankkredite schwierig sein kann.70 Geht der Initiator für

die Kapitalbeschaffung auf Venture Kapital Geber oder Business Angels zu, möch-

ten diese ein Mitsprecherecht bei Entscheidungen. Da die Rechte der Geldgeber beim

Crowdfunding stark begrenzt sind, kann der Initiator Kapital einsammeln ohne un-

ternehmerische Freiheiten abzugeben.71

Neben dem Kapital geben Venture Kapital Geber und Business Angels Unternehmen

auch wertvolles Knowhow weiter oder coachen die Initiatoren. Dies können die

Geldgeber im Crowdfunding nicht leisten.72 Allerdings liefert das Feedback der

Geldgeber bei einer guten Kommunikation eine Vielzahl von verwertbaren Informa-

tionen. Sie geben Feedback zu den Produkten oder Services, die der Initiator anbie-

ten möchte, untersuchen seine Idee kritisch und untersuchen das Businessmodel.73

Rossi ist sogar überzeugt, dass bei einer aktiven Einbindung der Geldgeber, ähnlich

wie beim Crowdsourcing, Aufgaben von den Geldgebern für den Initiator übernom-

men werden.74 Nach der Meinung einer Vielzahl von Autoren, ist es auch wahr-

scheinlich, dass Geldgeber zu Kunden werden. Sie unterstützen die Idee des Initia-

tors, da sie diese positiv bewerten und interessiert sind. Daher wirbt der Initiator

nicht nur Kapital ein, sondern wirbt auch neue Kunden oder profitiert zumindest von

deren Mundpropaganda. Eine weitere große Chance für den Initiator ist es, durch die

Öffentlichkeit ein Netzwerk aufzubauen und von ihm zu profitieren.75

Equity-Based Crowdfunding ist attraktiv, um sehr eng gebundenes Kapital einzu-

sammeln ohne Stimmrechte abzugeben. Zudem muss dafür keine Bank oder ein

Investor überzeugt werden. Weitere Vorteile sind jedoch auch das wertvolle Feed-

back und die Aufmerksamkeit, die ein Initiator mit einer Kampagne generieren kann.

69 Demant, 2014, S. 53. 70 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 2007. 71 Schramm, Carstens, 2014, S. 173. 72 Wilson, Testoni, 2014, S. 8. 73 Rossi, 2014, S. 17. 74 Ebenda, S. 14. 75 Rubinton, 2011, S. 12.

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2.3.3. Lending-Based Crowdfunding

Das Lending-Based Crowdfunding ist dem klassischen Kreditgeschäft sehr ähnlich.

Auf entsprechenden Plattformen veröffentlichen die Initiatoren eine Kreditanfrage

und Geldgeber können diese mit vielen kleinen Beträgen ermöglichen. Die meisten

Angebote zielen momentan auf Privatkunden ab. Daher spricht man auch oft von

peer-2-peer oder manchmal auch von private-2-private Finanzierung. Es werden aber

aktuell auch Modelle für Klein- und Mittelstandsunternehmen entworfen und gestar-

tet.76 Bei allen Plattformen sind die Kredite momentan als klassische Ratenkredite

ausgestaltet. Der Initiator bezahlt den Kredit in Raten mit einem festen Zinssatz

zurück. Der Zinssatz ergibt sich aus den vom Initiator eingereichten Daten wie Schu-

fa-Auskunft, Rating (z.B. Creditreform), Alter, Beruf. Zusätzlich ist der Zinssatz

auch abhängig von Kredithöhe und Laufzeit. Der Zinssatz wird aktuell bei den deut-

schen Plattformen nach einer Kreditanfrage durch den Initiator von der Plattform

festgelegt.77

Beispiel:

Eine Familie möchte ein neues Auto kaufen und benötigt hierfür 15.000 €. Für

einen Kredit über diese Höhe ist sie bereit 10% p.a. Zinsen zu bezahlen. Den

Betrag bezahlt sie in Form von Monatsraten über 48 Monaten mit Zinsen zu-

rück.

Bei Lending-Based Crowdfundingkampagnen steht der Zweck der Finanzierung im

Vordergrund. Die Initiatoren möchten die unterschiedlichsten Dinge finanzieren. Es

reicht von privaten Umzügen, Umbauten, Ablöse bestehender Kredite, Dispoaus-

gleich bis hin zu Gründung von Unternehmen und Selbständigkeiten. Andere Effekte

wie Werbung, Kundengewinnung oder Verkauf können durch diese Art schlecht

erreicht werden. Beim Lending-Based Crowdfunding ist auch die Investitionsent-

scheidung der Geldgeber stärker an der Rendite orientiert. Daher sollten Initiatoren

darauf achten, möglichst genaue Angaben zu machen. Dabei sind die Erfolgsfaktoren

dieselben wie bei herkömmlichen Bank Krediten. Am wichtigsten ist auch hier die

Kreditwürdigkeit des Initiators. Persönliche Angaben und ein Foto haben ebenfalls

einen signifikanten Einfluss.78 Initiatoren starten eine Kampagne vor allem, um

schneller und einfacher an einen Kredit zu kommen. Dass Lending-Based Crowd-

funding durch das Auslassen der Bank für den Initiator auch zu geringeren Kredit-

76 Drost, 2014. 77 Bachmann, et al., 2011, S. 6. 78 Bachmann, et al., 2011, S. 7ff..

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kosten führt, ist nicht unbedingt der Fall.79 Klafft zeigt, dass davon vor allem Initia-

toren mit gutem Ranking profitieren. Initiatoren mit schlechtem Ranking haben auch

beim Lending-Based Crowdfunding Probleme.80 Oft spielt es auch eine Rolle, dass

sie bei Banken keinen Kredit mehr bekommen. Die Daten, die zur einer Abweisung

bei einer Bank führen, müssen bei den Plattformen auch angegeben werden, führen

aber meist nicht zu einer Abweisung durch die Plattform. Daher können diese Initia-

toren trotzdem versuchen, einen Kredit über die Crowd zu erhalten.81

2.4. Zwischenfazit zum Crowdfunding

Crowdfunding ist eine logische Schlussfolgerung aus der technische Entwicklung

des Internets und gesellschaftlichen Veränderungen durch dessen neue Nutzungs-

formen. Hinzu kommen die starke Skepsis gegenüber klassischen Finanzinstituten,

die anhaltende Niedrigzinsphase sowie eine striktere Kapitalvergabe. Für Initiatoren,

die eine Finanzierungsmöglichkeit suchen und dafür bereit sind interessante und

kreative Gegenleistungen zu bringen, bietet sich Reward-Based Crowdfunding an.

Vorteile sind, dass das Kapital nicht zurückbezahlt werden muss und das Produkt,

das Marktvolumen und Preise vor einer regulären Markteinführung getestet werden

können. Durch die Präsentation im Internet wird dazuhin eine breite Öffentlichkeit

auf die Idee aufmerksam. Es entstehen Marketingeffekte und Möglichkeiten sein

Netzwerk auszubauen. Equity-Based Crowdfunding bietet ähnliche Vorteile durch

die Öffentlichkeit, allerdings muss das Kapital verzinst und meist mit einer Gewinn-

beteiligung zurückbezahlt werden. Bei dieser Art kann aber nicht das konkrete Pro-

dukt getestet werden, sondern wenn dann nur die Idee an sich. Die rechtliche Ausge-

staltung sowie die längeren Laufzeiten bieten allerdings Sicherheit, ohne Mitsprache-

rechte abzutreten und damit Vorteile im Vergleich zu Business Angels und Venture

Kapital Gebern. Das Lending-Based Crowdfunding ist sehr ähnlich zum klassischen

Ratenkreditgeschäft von Banken. Allerdings bietet es Initiatoren mit schlechten

Bonitäten, eine Möglichkeit an Kapital zu kommen. Weitere Motive spielen hierbei

nur eine untergeordnete Rolle.

79 Ashta, Assadi, 2009. 80 Klafft, 2008. 81 Orthwein, 2014, S. 25.

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3. Rechtsgebiete mit Einfluss auf Crowdfunding Initiatoren

Im folgenden Kapitel sollen die gesetzlichen Regelungen betrachtet werden, die

Initiatoren beim Crowdfunding direkt betreffen. Anschließend aber auch Regelun-

gen, welche starken Einfluss auf die Initiatoren haben. Momentan werden in diesem

Bereich eine Vielzahl von Neuerungen angestoßen, wie zum Beispiel das Kleinanle-

gerschutzgesetz. Da Crowdfunding noch sehr neu ist, wird die Auslegung der beste-

henden Gesetze oftmals noch diskutiert, beziehungsweise fehlen hierzu noch weg-

weisende Gerichtsentscheidungen. Regelmäßig werden zu dem Thema auch Stel-

lungnahmen von verschiedenen Beteiligten veröffentlicht. Daher bezieht sich die

Arbeit auf die derzeit herrschenden Meinungen. Die rechtliche Betrachtung kann im

Rahmen dieser Arbeit nicht abschließend sein. Sie soll den Initiatoren aber einen

ersten Überblick bieten, was sie zu beachten haben.

3.1. Regelungen mit direktem Einfluss auf Crowdfunding Initiatoren

Für Crowdfunding bestehen in Deutschland fast keine spezifischen rechtlichen Rege-

lungen, sondern es wird bestehendes Recht angewendet. Je nach Ausgestaltung des

Crowdfundings bestehen zwischen den Parteien unterschiedliche Vertragsverhältnis-

se. Daher sind auch die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen diesen Teil-

nehmern unterschiedliche. Im Folgenden werden für jede Crowdfundingart, die in

Frage kommenden Verhältnisse vorgestellt und die daraus resultierenden Rechte und

Pflichten dargelegt. Des Weiteren gibt es auch Regelungen, die der Initiator je nach

Crowdfundingart zusätzlich beachten muss.

3.1.1. Reward-Based Crowdfunding

Wie bereits oben beschrieben, gibt es beim Reward-Based Crowdfunding verschie-

dene Möglichkeiten der Gegenleistung: symbolisch, sachlich oder in Form eines

Werks oder einer Dienstleistung. Die Vertragstypen des Reward-Based Crowdfun-

ding sind die Schenkung, der Kaufvertrag, der Dienstvertrag und der Werksvertrag

sowie der Werkslieferungsvertrag. Da in den Kampagnen meist mehrere Rewardop-

tionen angeboten werden, können innerhalb einer Kampagne auch mehrere verschie-

dene Vertragstypen sowie gemischte Verträge auftreten.

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Bietet der Initiator eine Rewardoption an, bei der für das Geld eine symbolische oder

ideelle Gegenleistung ohne materiellen Wert erbracht wird, kann ein Schenkungsver-

trag vorliegen (§§516 ff. BGB). Zum Beispiel bei einer Spende oder einer Nennung

auf der Internetseite des Initiators. Man spricht von einer Schenkung, wenn ein Zu-

wender (Geldgeber) eine Vermögensleistung einem Anderen (Initiator) unentgeltlich

überlässt.82 Da die Schenkung eine einseitige Entäußerung des Geldgebers bedeutet,

ist sie an eine notarielle Beurkundung gebunden (§ 518 Abs.1 BGB).83 Dieser

Formmangel wird durch die Bewirkung der Schenkung jedoch geheilt (§518 Abs. 2

BGB).84 Auf den Plattformen erfolgen Schenkungsversprechen und Zuwendung

zeitgleich, durch Kreditkartenzahlung, Sofortüberweisung oder andere direkte Zah-

lungsarten. Daher kann in diesem Zusammenhang auch von einer Handschenkung

gesprochen werden.85 Des Weiteren muss bei einer Schenkung eine Bereicherung

des Initiators vorliegen.86 Dies bedeutet, dass der Initiator, nach der Beschenkung

insgesamt besser gestellt sein muss als vorher.

In den Fällen des Reward-Based Crowdfundings handelt es sich um Schenkungen

unter Auflage (§ 525 BGB) oder um Zweckschenkungen. Bei einer Schenkung unter

Auflage kommt eine bestimmte Leistungspflicht des Initiators hinzu.87 Als Beispiel

die Nennung auf seiner Internetseite. Hier kann der Vollzug der versprochenen Ge-

genleistung gefordert werden (§525 BGB) oder bei Nichtvollziehung der Geldbetrag

82 Gehrlein, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 516 Rdnr. 1. / Schwenker, in Handkommentar BGB, 12. Aufl. (2008) § 516 Rdnr. 1. 83 Busche, in: Kommentar zum BGB, Neubearbeitung, 2014/2015, Rdnr. 45. 84 Gehrlein, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 518 Rdnr. 5. 85 Ebenda, § 516 Rdnr. 2. / Herrmann, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 516 Rdnr. 3. 86 Gehrlein, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 516 Rdnr. 5. 87 Alexandru, 2014.

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zurückgefordert werden (§527 BGB). Bei der Zweckschenkung erfolgt die Schen-

kung im Zusammenhang mit einer bestimmten Verwendung der Zuwendung.88 Da-

von ist auszugehen, da der Initiator in seiner Kampagne meist für einen bestimmten

Zweck sammelt. Verfolgt der Initiator nicht diesen Zweck, kann der Geldgeber

allerdings nicht die Schenkung zurückfordern (§527 BGB). Er kann vom Initiator

Herausgabe des Geleisteten aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung verlangen

(§812 Abs. 1 S.2 BGB).89 Ob dies möglich ist, ist in der Literatur umstritten und

auch rechtlich nicht eindeutig.90

Eine Rückforderung wegen Verarmung des Geldgebers (§528 BGB) oder ein Wider-

ruf wegen Undankbarkeit (§530 BGB) ist auch beim Crowdfunding denkbar aber

wohl unwahrscheinlich.

Ob es sich bei Reward-Based Crowdfunding Kampagnen ohne materielle Gegenleis-

tung wirklich um Schenkungen handelt, wird ebenfalls strittig gesehen.91 Dies ist

stets im Einzelfall zu betrachten.

Bei einer Rewardoption, bei der als Gegenleistung für den Geldbetrag ein materieller

Gegenstand angeboten wird, handelt es sich um einen Kaufvertrag (§433 BGB). Es

handelt sich somit um einen gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag.92 Wenn der

Geldgeber den angegebenen Preis bezahlt hat, steht ihm der Gegenstand rechtlich zu.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Initiator einen Merchandiseartikel oder

einen Warengutschein verspricht. Dagegen abzugrenzen ist der Werklieferungsver-

trag. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der den Initiator verpflichtet, eine

bewegliche Sache herzustellen oder zu erzeugen (§ 651 BGB). Dieser richtet sich,

mit Ausnahmen (§ 651 S.3 BGB), nach den Regelungen des Kaufrechts.93 Beispiel

für eine solche Rewardoption ist die Bestellung einer noch nicht eingespielten CD

oder eines individualisierten Gegenstandes.

Die Betrachtung der aus diesen Vertragsverhältnissen resultierenden Rechte und

Pflichten für den Initiator sind beim Crowdfunding interessant. Der Initiator hat die

Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Das heißt die Sache muss für

die beschriebene Verwendung geeignet sein (§434 Abs. 1, S.2 BGB). Hierzu gehören

auch Eigenschaften, die der Initiator im Rahmen seiner Kampagne beschrieben oder

88 Herrmann, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 525 Rdnr. 6. 89 Gehrlein, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 525 Rdnr. 7. 90 Schaub, 2008, S. 218 f.; Ferner, 2012. 91 Wenzlaff, 2014. 92 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 433 Rdnr. 12. / Grunewald, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 433 Rdnr. 1. 93 Schreiber, 2013, S. 21.

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öffentlich geäußert hat (§434 Abs. 1, S.3 BGB).94 Eine einseitige Erwartung des

Geldgebers genügt hier allerdings nicht.95 Dies ist daher kritisch, da bei Crowdfun-

dingkampagnen meist der versprochene Gegenstand noch nicht existiert oder die

Entwicklung erst am Anfang steht. Initiatoren sollten darauf achten, dass sie nichts

versprechen, was sie dann nicht halten können. Gerade auf der amerikanischen Platt-

form Kickstarter häufen sich aktuell solche Fälle. Dabei sind die Initiatoren auch

wirklich davon überzeugt, die Eigenschaften entwickeln zu können. Später stellt sich

dann heraus, dass dies technisch nicht möglich ist. Nicht selten haben die Initiatoren

von sehr erfolgreichen Kampagnen auch Probleme, die bestellte Menge zu liefern.96

Auch wenn die spektakulärsten Fälle aktuell noch aus den USA zu hören sind97,

werden sicherlich auch in Deutschland solche Fälle eintreten. Rechtsmängel könnten

vorliegen, wenn der Gegenstand individuell belastet ist.98 Schutzrechte anderer, wie

Urheberrechte Dritter, werden allgemein als Sachmängel gewertet.99 Die Unterschei-

dung zwischen Sach- und Rechtsmängel ist von geringer Bedeutung, da sich die

Rechtsfolgen weitestgehend nicht unterscheiden.100 Bei Mängeln könnte der Käufer

vom Initiator101

1. Nacherfüllung fordern (§439 BGB),102

2. unter Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten (§§440, 323, 326 Abs.5 BGB)103

oder den Kaufpreis mindern (§441 BGB)104 und

3. Schadensersatz (§§440, 280, 281, 283, 311a BGB) oder Ersatz vergeblicher

Aufwendungen (§284 BGB) fordern.105

Prinzipiell hat der Nacherfüllungsanspruch Vorrang. Für die anderen Ansprüche

bedarf es einer Fristsetzung und Aufforderung zur Nacherfüllung.106 Der Geldgeber

kann entscheiden, ob er Nachbesserung oder Neulieferung vom Initiator wünscht.107

94 Grunewald, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 434 Rdnr. 15 und 22. 95 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 434 Rdnr. 40. 96 Kühl, 2014. 97 Smith, 2014. 98 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 435 Rdnr. 6. 99 Ebenda, § 435 Rdnr. 10. / Grunewald, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 435 Rdnr. 1. 100 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 435 Rdnr. 3. / Grunewald, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008 § 435 Rdnr. 1. 101 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 437 Rdnr. 8-153. / Grunewald, in Handkom-mentar BGB, 12. Aufl., 2008 § 437 Rdnr. 1, 2, 9 und 10. 102 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 439 Rdnr. 6 f.. 103 Grunewald, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 440 Rdnr. 1-8. 104 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 441 Rdnr. 3. 105 Grunewald, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 440 Rdnr. 1-8. 106 Vgl. Fußnoten 102-104. 107 Faust, in: Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 439 Rdnr. 8.

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Verspricht der Initiator dem Geldgeber in einer Rewardoption ein Werk oder eine

Dienstleistung, so entsteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag (§631 BGB) oder

ein Dienstvertrag (§611 BGB). Bei einem Werkvertrag schuldet der Initiator einen

Erfolg. Handelt es sich um einen Dienstvertrag, so schuldet der Initiator eine best-

mögliche Leistung, aber keinen Erfolg. Diese Vertragstypen sind oftmals schwer

voneinander abzugrenzen. Bei Crowdfundingkampagnen handelt es sich wohl in den

meisten Fällen um Werkverträge und nicht um Dienstverträge. Welcher der beiden

Vertragstypen vorliegt, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen.108 Indizien für einen

Werkvertrag sind, wenn eine Leistung nur einmalig erbracht wird, der Umfang des

Werkes beschrieben ist und der Initiator nach dem Ergebnis vergütet wird. Dafür

spricht auch, dass die Geldgeber gegenüber dem Initiator kein Weisungsrecht besit-

zen.109 Ähnlich wie beim Kaufvertrag ist das Werk frei von Sach- und Rechtsmän-

geln zu liefern (§633 BGB). Dies erfüllt das Werk, wenn es die vereinbarte Beschaf-

fenheit besitzt oder die Beschaffenheit gleichartiger Werke besitzt.110 Gerade bei

kreativen Projekten könnte dies zu Problemen führen, wenn das Werk anders als

vom Geldgeber erwartet geliefert wird. Ein reines Nichtgefallen ist allerdings noch

kein Sachmangel.111 Liefert der Initiator ein anderes oder eine zu geringe Menge,

liegt ebenfalls ein Sachmangel vor (§633 Abs.2 BGB).112 Rechtsmängel könnten bei

kreativen Projekten zum Beispiel durch Urheberrechte Dritter bestehen (§633 Abs. 3

BGB).113 Bei Mängeln werden dem Geldgeber Rechte zugesprochen (§634 BGB).114

So kann er eine

1. Nacherfüllung fordern (§635 BGB), 115

2. den Mangel mit Erstattung der Kosten selbst beseitigen (§637 BGB), 116

3. vom Vertrag zurücktreten (§§636, 323, 326 Abs.5 BGB) oder die Vergütung

mindern und (§638 BGB)117

4. Schadensersatz (§§636, 280, 281, 331a BGB) oder Ersatz für vergebliche

Aufwendungen (§284 BGB) fordern. 118

108 Fuchs, in Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 611 Rdnr. 11. 109 Voit, in Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 631 Rdnr. 10. 110 Ebenda, § 633 Rdnr. 4. / Schwenker, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 633 Rdnr. 11. 111 Voit, in Kommentar zum BGB, 3. Aufl., 2012, § 633 Rdnr. 15. 112 Ebenda, § 633 Rdnr. 16. / Schwenker, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 633 Rdnr. 18. 113 Voit, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 633 Rdnr. 17 / Schwenker, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 633 Rdnr. 19. 114 Schwenker, in Handkommentar BGB, 12. Aufl. (2008) § 634 Rdnr. 2-13. 115 Voit, in Kommentar zum BGB 3. Aufl. (2012) § 634 Rdnr. 17. 116 Ebenda, § 637 Rdnr. 2 ff.. 117 Ebenda, § 633 Rdnr. 18 f.. 118 Ebenda, § 633 Rdnr. 21.

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Bei der Nacherfüllung (Nr.1) kann der Initiator wählen, ob er das Werk nachbessert

oder ein gänzlich neues erstellt.119 Außer bei der Nacherfüllung ist bei den restlichen

Ansprüchen (Nr. 2-4) eine Fristsetzung notwendig. 120

Ein weiteres Rechtsgebiet, welches der Initiator im Blick haben sollte, ist, wie die

Einnahmen durch eine Reward-Based Crowdfundingkampagne anzusehen sind.

Einerseits bezüglich der Art der Einkunft und andererseits wie die Einkunft steuer-

lich behandelt wird. Im Falle einer Schenkung wären die Einkünfte steuerfrei. Aller-

dings wird eine Schenkung von den Finanzämtern meist nicht anerkannt. Beim

Kaufvertrag, Dienstvertrag oder Werksvertrag ist die Antwort eindeutig. Die Ein-

künfte sind gleich zu behandeln wie Einkünfte aus diesen Verträgen ohne Crowd-

funding. Das heißt es fallen auch die sonst üblichen Steuern an. Zu beachten ist die

Umsatzsteuer und die Einkommens-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer.121 Des

Weiteren muss der Initiator die Mehrwertsteuer abführen.122 Es ist auch zu beachten,

dass Privatpersonen bei einem gewerblichen Charakter der Kampagne ein Gewerbe

anmelden müssen. Diese Aspekte muss der Initiator beachten und in seine Entschei-

dung für oder gegen eine Reward-Based Crowdfundingkampagne einschließen.

Als letztes soll betrachtet werden, was im Falle einer Insolvenz des Initiators für

rechtliche Ansprüche gegen den Initiator bestehen. Bei allen oben genannten Ver-

tragstypen, bestehen die Forderungen weiter und gehen in die Insolvenzmasse ein.

Das heißt der Initiator muss weiterhin leisten, sofern er wieder zu Geld kommt.

3.1.2. Equity-Based Crowdfunding

Im Equity-Based Crowdfunding sind die bisher verwendeten Finanzierungsformen

Aktien, stille Beteiligungen, Genussrechte, Darlehen, Nachrangdarlehen und partiari-

sche Darlehen, wobei Aktien nur sehr selten im Rahmen von Crowdfunding verge-

ben werden. Die anfangs sehr häufig genutzte Form der stillen Beteiligung wurde

inzwischen von dem partiarischen Darlehen als meist genutzte Form abgelöst.

119 Ebenda, § 635 Rdnr. 8. 120 Ebenda, § 633 Rdnr. 16. 121 Sixt E. , 2014, S. 196. 122 Sixt, Eckl, Berka, 2014, S. 10.

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Gewährt der Initiator als Gegenzug Aktien seines Unternehmens an, dann erwerben

die Geldgeber einen Teil am Grundkapital. Sie sind dann Aktionäre und erhalten

damit Vermögens- und Verwaltungsrechte. Vermögensrechte sind unter anderem der

Anspruch auf Anteile am Bilanzgewinn (§§58, 60 AktG)123 und die Beteiligung am

Liquidationserlös (§271 AktG). Wichtige Verwaltungsrechte sind das Auskunftsrecht

(§131AktG), Teilnahme an der Hauptversammlung (§118ff. AktG) und das Stimm-

recht (§12 AktG). Beim Crowdfunding werden meist Aktien ohne Stimmrecht aus-

gegeben (§12 S2. AktG).124 Der Initiator sollte bei einer derartigen Crowdfunding-

kampagne darauf achten, dass die Aktionäre Einfluss auf sein Unternehmen nehmen

können. Durch zusätzliche Pflichten gegenüber den Aktionären können auch Kosten

entstehen. Der Vorteil einer aktienbasierten Crowdfundingkampagne ist, dass das

eingesammelte Kapital bilanziell unstrittig als Eigenkapital zu sehen ist. Steuerlich

ergeben sich erst Folgen, wenn die Aktiengesellschaft tätig wird. Dann kommen

Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer in Frage. Der Gewinn, der an die Geldgeber

ausbezahlt wird, muss von diesen in die Einkommenssteuer aufgenommen werden.

Es ist auch möglich, Crowdfundingkampagnen so zu gestalten, dass der Geldgeber

stiller Gesellschafter beim Initiator wird. Es entsteht also ein Gesellschaftsverhältnis.

Teil eines solchen Verhältnisses ist die Förderung eines gemeinsamen Zwecks (§705

BGB) und weitere Treue- und Förderungspflichten.125 Bei einer Kündigung durch

den Geldgeber während schwieriger Zeiten, könnte sich der Initiator auf den gemein-

samen Zweck berufen und Rücksichtnahme fordern.126 Die stille Gesellschaft ist im

Handelsgesetzbuch beschrieben (§ 230ff HGB). Danach gibt der stille Gesellschafter

123 Bayer, in Münchner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., 2003, § 58 Rdnr. 1-7 und § 60 1-3. 124 Heider, in Münchner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., 2003, § 12 Rdnr. 28 f. 125 Schöne, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 705 Rdnr. 9 / Westermann, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, § 705 Rdnr. 29. 126 Ebenda, § 705 Rdnr. 51.

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eine Einlage und ist dann am Gewinn und Verlust angemessen beteiligt. Oftmals ist

die Verlustbeteiligung ausgeschlossen (§231 HGB).127 Dem stillen Gesellschafter

stehen auch Informationsrechte zu (§233 HGB). Dies besteht in Form einer Mitttei-

lung des Jahresabschlusses128 und im Insolvenzfall kann er seine Forderung geltend

machen (§263 HGB). Es können auch weitere Regelungen innerhalb einer stillen

Beteiligung getroffen werden. Häufig sind beim Crowdfunding weiterführende Re-

gelungen zu Kündigungsfristen Bestandteil. Bei einer stillen Beteiligung stehen den

Stillen keine weiteren Mitspracherechte zu (§ 233 Abs. 2 HGB).129

Das Kapital aus einer stillen Gesellschaft ist in den meisten Ausgestaltungsformen

als Mezzanine-Kapital zu sehen. Bilanziell muss es als Fremdkapital unter den Ver-

bindlichkeiten ausgewiesen werden. Wirtschaftlich wird sie allerdings meist dem

Eigenkapital zugerechnet. Dies hat für den Initiator den Vorteil, dass sich zum Bei-

spiel die Kreditlinie für weitere Bankkredite erhöht oder das Rating verbessert.

Die stille Gesellschaft ist beim Initiator nicht zusätzlich zu versteuern. Die vom

Initiator zu zahlenden Zinsen können bei der Bemessungsgrundlage der Einkom-

mens- oder Körperschaftssteuer abgezogen werden. Bei der eventuell anfallenden

Gewerbesteuer müssen sie allerdings wieder dazugerechnet werden.

Genussscheine, partiarisches Darlehen und Nachrangdarlehen sind relativ frei zu

gestalten. Daher ist es schwierig, sie an dieser Stelle vollständig zu beschreiben.

Viele Eigenschaften dieser Verträge sind allerdings ähnlich. Genussscheine sind

schuldrechtliche Verträge, bei denen der Geldgeber dem Initiator Kapital zur Verfü-

gung stellt und dieser gesteht ihm im Gegenzug ein Vermögensrecht zu. Zum Bei-

spiel Anteile am Gewinn oder Liquidationserlös. Auf Genussscheine sind die allge-

meinen schuldrechtlichen Regelungen anzuwenden (§241 BGB). Auch Genussschei-

ne werden inzwischen relativ selten im Crowdfunding genutzt.

Beim Equity-Based Crowdfunding auf deutschen Plattformen werden inzwischen

fast ausschließlich partiarische Nachrangdarlehen vermittelt. Bei Darlehensverträgen

ist der Geldgeber verpflichtet, dem Initiator den vereinbarten Geldbetrag zur Verfü-

gung zu stellen. Der Initiator hat die geschuldeten Zinsen und bei Fälligkeit das

Darlehen zurückzubezahlen (§488 BGB). 130 Beim Darlehen bestehen die wesentli-

127 Schmidt, in Münchner Kommentar zum HGB, 2. Aufl., 2007, § 231 Rdnr. 20 f.. 128 Ebenda, § 233 Rdnr. 9. 129 Ebenda, § 233 Rdnr. 5. 130 Rohe, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 488 Rdnr. 1. / Saenger, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 488 Rdnr. 1.

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chen Rechte und Pflichten in Form von Geld.131 Ist für das Darlehen keine feste

Vertragslaufzeit festgelegt, endet es durch Kündigung einer der beiden Parteien

(§488 Abs.3 BGB).132 Dem Initiator steht ein ordentliches Kündigungsrecht zu (§489

BGB). Dieses kann allerdings vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden.133

Eine Beschränkung oder der Ausschluss des Kündigungsrechts kann auch still-

schweigend oder konkludent aus dem Vertragsinhalt folgen.134 Dem Initiator kann

bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse von den

Geldgebern außerordentlich gekündigt werden (§490 Abs. 1 BGB). Ausschlagge-

bend ist das Vermögen des Initiators zum Vertragsschluss im Vergleich zum Zeit-

punkt der Kündigung.135 Der Zusatz partiarisch drückt im Zusammenhang mit Dar-

lehen eine erfolgsabhängige Verzinsung aus.136 Durch eine Rangrücktrittsvereinba-

rung wird aus einem Darlehen ein Nachrangdarlehen. Es handelt sich hierbei um

einen Schuldänderungsvertrag (§311 BGB). Tritt der Geldgeber mit seiner Forderung

hinter alle übrigen Gläubiger zurück, handelt es sich um einen relativen Rangrück-

tritt. Bei einem qualitativen tritt der Geldgeber in den Rang des Eigenkapitals zurück.

Damit steht er bei einer Insolvenz auf gleichem Rang wie der Initiator.

Bei Darlehensverträgen fallen keine Steuern beim Initiator an. Er kann sogar die

Kosten, zu denen auf jeden Fall die fälligen Zinsen zählen, als Aufwand geltend

machen. Die Geldgeber zahlen auf die Zinsen Kapitalertragssteuer.

Genussrechte, Darlehen und Nachrangdarlehen sind wie die stille Beteiligung dem

Mezzanine-Kapital zuzurechnen. Die Vorteile daraus sind gleich wie bei der stillen

Beteiligung. Zur Abgrenzung gegenüber dieser ist bei den Darlehen kein gemeinsa-

mer Zweck Bestandteil des Verhältnisses, sondern alleinig der Geldbetrag ist zu

zahlen.137

Je nach verwendeter Vertragsform zwischen den Vertragspartnern treffen den Initia-

tor beim Equity-Based Crowdfunding weitere Regelungen. Hierzu soll betrachtet

werden, ob für die Projektinitiatoren durch eine Crowdfundingkampagne eine Pros-

pektpflicht nach dem WpPG oder VermAnlG ausgelöst wird. Sollte dies der Fall

sein, steigt der Aufwand für eine Kampagne enorm an. Des Weiteren ergeben sich 131 Rohe, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 488 Rdnr. 14 f.. 132 Ebenda, § 488 Rdnr. 38 f. / Saenger, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 488 Rdnr. 11. 133 Rohe, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 488 Rdnr. 111. 134 Ebenda, § 488 Rdnr. 42. 135 Rohe, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 490 Rdnr. 6. 136 Schöne, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 705 Rdnr. 33. 137 Rohe, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 488 Rdnr. 101. / Saenger, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 488 Rdnr. 66.

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daraus auch Haftungs- und Schadensersatzproblematiken, die eine Kampagne unat-

traktiver machen. Es herrscht die Meinung, dass eine Prospektpflicht ein K.O. Krite-

rium für das Crowdfunding darstellt. Daher sind die Regelungen vor allem im nega-

tiven Fall wichtig, wenn sie also nicht zutreffen.

Als erstes wird im Folgenden die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Kleinanleger-

schutzgesetzes betrachtet und anschließend auf dessen Änderungen eingegangen

werden.

Die Regelungen des WpPG und des VermAnlG treffen die Initiatoren und nicht die

Plattformen, da diese Anbieter des Wertpapieres oder der Vermögensanlage sind.

Dies geht eindeutig aus einem Fachartikel der BaFin hervor.

„Der Betreiber der Plattform stellt also nur eine Art Forum zur Kontaktanbahnung

zur Verfügung, hat aber mit dem Angebot selbst nichts zu tun und ist auch kein

Anbieter. Der Betreiber einer solchen Plattform ist selbst nicht prospektpflichtig.

Vielmehr trifft die Prospektpflicht den Anbieter, der seine Vermögensanlage auf der

Plattform zum Verkauf stellt.“138

Die Verpflichtung zu einem Wertpapierprospekt ergibt sich aus den Merkmalen des

Wertpapierprospektgesetztes. Hierin ist geregelt, dass ein inländischer Anbieter eines

Wertpapieres seine Anlage erst nach der Veröffentlichung eines Prospekts öffentlich

anbieten darf (§3 WpPG). Ein Anbieter ist, eine Person oder Gesellschaft, die Wert-

papiere öffentlich anbietet (§ 2 Nr. 10 WpPG). Was unter den Begriff des Wertpapie-

res fällt, ist im Gesetz geregelt (§ 2 Nr. 1 WpPG). Explizit genannt sind Aktien,

Anteile an Kapitalgesellschaften und Zertifikate, welche Aktien vertreten. Auch

Schuldtitel, Schuldverschreibungen und Zertifikate zählen zu den Wertpapieren.

Wichtigstes Merkmal ist die Handelbarkeit bzw. die Verbriefung des Wertpapiers.139

Die sonstigen Wertpapiere (§ 2 Nr. 1 WpPG) spielen in dem Zusammenhang mit

Crowdfunding keine Rolle. Das öffentliche Angebot ist im Gesetz beschrieben (§ 2

Nr. 4 WpPG). Ein Angebot ist demnach eine Mitteilung, mit der ein Interessent

genügend Informationen erhält, um eine Kaufentscheidung zu treffen.140 Damit ein

Angebot vorliegt, muss allerdings das Wertpapier mit seinen für den Abschluss

wesentlichen Eigenschaften beschrieben sein. Nach herrschender Meinung muss

auch eine Zeichnungsmöglichkeit bestehen.141 Auf welchem Weg das Angebot zu

138 Begner, 2012. 139 Langenbucher, 2011, S. 266, Rdnr.7. 140 Ebenda, S. 266, Rdnr.5. 141 Buck-Heeb, 2013, S. 60, Rdnr. 161.

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seinem Adressat kommt ist nicht entscheidend. Öffentlich ist das Angebot, wenn es

sich an ein Publikum richtet. Hier sind auch nach einer Stellungnahme der BaFin die

Anforderungen recht gering. Auch ein abgeschlossener Personenkreis kann ein Pub-

likum darstellen.142 Sind diese Merkmale gegeben, ist ein Prospekt verpflichtend

vorgeschrieben. Ausnahmen sind Angebote, die ausschließlich an qualifizierte Anle-

ger gerichtet sind, sich an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger richten, eine

Mindest- Anlage oder Stückelung in Höhe von 100.000 € fordern oder der Gesamt-

verkaufspreis unterhalb von 100.000 € liegt (§ 3 Abs. 2 WpPG).143 Einzig die Aktie

wurde bisher als Wertpapierart innerhalb einer Crowdfunding Kampagne genutzt.

Nach dem VermAnlG ist ähnlich zu den Vorschriften des WpPG ein Verkaufspros-

pekt zu veröffentlichen, wenn ein Anbieter im Inland eine Vermögensanlage öffent-

lich anbietet.144 Zu den Vermögensanlagen gehörten bis 15. Juli 2015

• Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren,

(stille Beteiligungen)

• Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem

Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen),

• Genussrechte und

• Namensschuldverschreibungen.

Ausnahmen, die keinen verpflichtenden Verkaufsprospekt auslösen, sind Anlagen,

bei denen nicht mehr als 20 Anteile ausgegeben werden, die in 12 Monaten einen

Betrag in Höhe von 100.000 € nicht überschreiten, bei denen ein Anteil mindestens

200.000 € beträgt oder Anlagen, die sich an berufliche oder gewerblich handelnde

Personen richten (§ 3 Nr. 3,4 WpPG).145 Stille Beteiligungen sowie Genussrechte

werden im Crowdfunding angewendet und sind bis zur Grenze von 100.000 € auch

Sinnhaft für Crowdfunding.

Am 15. Juli 2015 trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Hierdurch ergaben sich

einige Änderungen am VermAnlG. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat bei den Crow-

dfundingplattformen im Voraus für großen Wirbel gesorgt und hätte im ersten Ent-

wurf wohl das Aus für das Equity-Based Crowdfunding in Deutschland bedeutet.

Allerdings wurden in dem endgültigen Entwurf einige Änderungen eingearbeitet.

142 BaFin, 2013. 143 Buck-Heeb, 2013, S. 63, Rdnr. 166. 144 Buck-Heeb, 2013, S. 68, Rdnr. 186 f.. 145 Ebenda, S. 59, Rdnr. 159 f..

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Seitdem zählen partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige verzinste

Ansprüche mit Rückzahlungsanspruch ebenfalls zu den Vermögensanlagen. Somit

sind diese auch von der Prospektpflicht betroffen. Dies hat einen großen Einfluss auf

das Equity-Based Crowdfunding, da momentan partiarische Nachrangdarlehen die

meist genutzte Vertragsform dieser Crowdfundingart sind. Nach der Überarbeitung

des ersten Gesetzentwurfs wurden jedoch Ausnahmeregelungen für das Crowdfun-

ding aufgenommen (§2a VermAnlG). Danach muss der Initiator bis zu einem Volu-

men von 2,5 mio. € bei partiarischen Darlehen keinen Prospekt herausgeben. Von

der Herausgabe eines Vermögensanlageninformationsblattes ist er allerdings nicht

befreit. In diesem müssen alle wesentlichen Informationen verständlich dargestellt

werden. Dieses Blatt darf einen Umfang von drei DIN A4 Seiten nicht überschreiten.

Es muss zudem einen Warnhinweis über die erheblichen Risiken und die Möglich-

keit des Totalverlustes enthalten. Ein weiterer Hinweis, der darüber aufklärt, dass

kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde, ist zwingend notwendig. Als weitere

Neuerung hat der Geldgeber bei allen Vermögensanlagen ein 14tägiges Widerrufs-

recht. Auf das Widerrufsrecht muss deutlich hingewiesen werden (§2d VermAnlG).

Je nach Plattform läuft die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Geldgeber das Projekt

unterstützt oder erst beim Erreichen des Fundingziels. In beiden Fällen ist es mög-

lich, dass der Geldgeber noch nach dem erfolgreichen Abschluss einer Kampagne

einen gültigen Widerruf erklären kann. Darauf sollte der Initiator achten.

Der Initiator hat auch darauf zu achten, dass in der Werbung für seine Vermögensan-

lage ein im Gesetz definierter Warnhinweis enthalten ist. Bei Werbung über elektro-

nische Medien, wie Social Media Plattformen, genügt ein Link mit dem Begriff

Warnhinweis. Der Link muss dann zu dem eigentlichen Warnhinweis führen. Bei

Rechenbeispielen mit variabler Verzinsung muss ein weiterer im Gesetz enthaltener

Warnhinweis hinzugefügt werden (§12 VermAnlG). Weitere Änderungen des Ver-

mögensanlagegesetzes treffen die Crowdfunding Plattformen und werden daher erst

später betrachtet.

3.1.3. Lending-Based Crowdfunding

Regelungen sind beim Lending-Based Crowdfunding identisch zu klassischen Ra-

tenkrediten bei einer Bank. Es wird hier vom Initiator ein Ratenkreditvertrag abge-

schlossen. Für diesen gelten die Regelungen des Darlehensvertrag (§488 ff. BGB).146

Beim Lending-Based Crowdfunding gibt es theoretisch zwei verschiedene Varianten. 146 siehe 3.1.2.

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Bei der ersten werden die Verträge direkt zwischen dem Initiator und dem Kreditge-

ber geschlossen. Dies hat zur Folge, dass bei der Finanzierung eines Kredites durch

Viele der Initiator sehr viele Verträge schließen müsste. Daher wird auf den meisten

Plattformen ein anderes Modell angeboten. Dabei bündelt die Plattform, meist mit

einer Partnerbank, die einzelne Kreditverträge und Forderungen. Wie diese gestaltet

ist, ist je nach Plattform unterschiedlich. Allerdings ist es für den Initiator entschei-

dend zu verstehen, wer genau Vertragspartner ist und wer schlussendlich die gegen

ihn bestehende Forderung besitzt. Im Folgenden wird eine mögliche Kreditbünde-

lung anhand der Plattform Auxmoney erklärt. Auxmoney ist Marktführer in Deutsch-

land.

Der Initiator schließt mit Auxmoney einen Darlehensvermittlungsvertrag, indem er

Auxmoney dazu beauftragt, ihm ein Verbraucherdarlehen zu vermitteln. In diesem

Vertrag ist die Darlehenshöhe, Laufzeit und der Sollzinssatz des gewünschten Kre-

dits enthalten. Des Weiteren ist die Vergütung für die Vermittlung definiert. Sie ist

nur im Erfolgsfall zu zahlen. Sie beträgt momentan 2,95% des Nettokreditvolumens.

Aufgrund dieses Vertrages stellt Auxmoney nach einer Prüfung das Kreditgesuch des

Initiators auf die Plattform. Nach erfolgreicher Finanzierung durch die Crowd

schließt der Initiator einen Kreditvertrag mit der Süd-West-Kreditbank (SWK). Diese

verkauft die Darlehensforderung gegenüber dem Initiator an die CreditConnect

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GmbH. Diese verkauft und tritt die Forderungen wiederum an die Geldgeber, die auf

Auxmoney in die Kampagne investiert haben, ab. Die CreditConnect GmbH beauf-

tragt die SWK Bank mit der Verwaltung der Darlehensforderungen. Die Gebühren

für Auxmoney sowie die Zinsen für den Kredit sind in der monatlichen Rate des

Initiators enthalten. Zusätzlich verlangt die SWK Bank für die Verwaltung der For-

derungen 2,50 € vom Initiator. Die SWK Bank überweist die Vermittlerprovision an

Auxmoney.147

Für den Initiator bedeutet dies, dass die Geldgeber Inhaber der (Teil-) Forderungen

gegen ihn sind. Die Geldgeber wiederum werden von der SWK Bank vertreten. An

diese sind auch die monatlichen Raten zu zahlen. Bei einem Zahlungsverzug über-

nimmt diese auch die Mahnungen. Sollte der Initiator den Kredit nicht zurückzahlen

können, übernimmt ein von der SWK beauftragtes Inkassounternehmen. Ist der

Initiator insolvent, gehen alle Forderungen der Geldgeber einzeln in das Insolvenz-

verfahren ein.

Beim Lending-Based Crowdfunding handelt es sich in fast allen Fällen bei den Ini-

tiatoren um Verbraucher (§13 BGB). Da der Darlehensvertrag in diesem Beispiel mit

der SWK Bank, einem Unternehmen (§14 BGB), geschlossen wird, gelten auch die

Regelungen der Verbraucherdarlehensverträge (§ 491ff. BGB).148 Bei Verbraucher-

darlehensverträge ist eine Schriftform erforderlich (§ 492 BGB) Dem Initiator steht

ein 14 tätiges Widerrufsrecht zu (§495 i.V.m. 355 BGB). Die Bank darf den Kredit

erst kündigen, wenn der Initiator mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder

teilweise im Verzug ist, es muss sich um 10% bzw. 5% des Nettodarlehnsbetrag

handeln und die Kündigung muss innerhalb der dritten Mahnung mit einer Frist von

2 Wochen angedroht werden (§ 498 BGB).149

3.2. Regelungen mit Einfluss auf die Initiatoren aller Crowdfundingarten

Wenn für eine Crowdfundingkampagne ein Börsen- oder Verkaufsprospekt notwen-

dig ist, ist es klar, dass der Initiator für die darin getätigten Aussagen haftbar ge-

macht werden kann. Allerdings sollten Initiatoren prinzipiell darauf achten, welche

Informationen sie den Geldgebern zur Verfügung stellen. Dabei kann auch das Zu-

rückhalten von Informationen Schwierigkeiten mit sich bringen. Denn verletzt der

147 Anhang 1: Kreditvertrag SWK Bank. 148 Möller, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 491 Rdnr. 33.; Saenger, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 491 Rdnr. 1. 149 Möller, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 491 Rdnr. 1ff.; Saenger, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 491 Rdnr. 1 und 6.

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Initiator eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis, kann er zur Leistung von Schadens-

ersatz gegenüber dem Geldgeber verpflichtet sein (§280 BGB). Für den Schadenser-

satz gibt es klare Voraussetzungen. Als erstes muss ein Schuldverhältnis vorliegen.

Dieses ist im Falle des Crowdfundings der Vertrag zwischen Initiator und Geldgeber.

Also zum Beispiel der Kaufvertrag, Werksvertrag, Gesellschaftervertrag oder Darle-

hensvertrag. Ein Schuldverhältnis kann aber auch schon vor Vertragsschluss entste-

hen (§311 Abs. 2 BGB)150. Dann muss eine Pflichtverletzung durch den Initiator

begangen werden. Sofern hierbei keine Pflicht aus dem Vertrag verletzt wird, kommt

nur die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Geldgebers in

Frage (§241 Abs. 2 BGB)151. Eine Pflichtverletzung dieser Art ist oft sehr schwer zu

begründen, da die Verletzung oftmals durch das Unterlassen einer Informations-

pflicht begründet wird. Dagegen steht dann die Informationspflicht des Geldgebers,

denn er muss sich als Vertragspartner auch ausreichend informieren. Handelt es sich

allerdings um für die Investition relevante Informationen, die nur der Initiator wissen

kann, kann dies unter Umständen bejaht werden. Die Pflichtverletzung muss der

Initiator aber auch vertreten (§280 Abs. 1 S.2 BGB). Dabei muss er Vorsatz und

Fahrlässigkeit vertreten (§276 ff. BGB). Dann ist zu prüfen, ob dem Geldgeber ein

Schaden entstanden ist. Hierfür kommt der Verlust eines Teils oder des gesamten

Geldbetrags in Frage. Als letztes ist die Kausalität zu prüfen. Der Initiator hat nur

den Schaden zu ersetzten, der durch seine Pflichtverletzung entstanden ist. Sind diese

Merkmale alle erfüllt, muss der Initiator dem Geldgeber einen ausgleichenden Scha-

densersatz zahlen (§249 BGB).

Dass dies nicht nur eine sehr theoretische Betrachtungsweise ist, zeigen auch erste

Gerichtsverfahren in Deutschland. Aktuell verklagen Geldgeber einer Crowdfunding

Kampagne den Initiator, da dieser während der Kampagne nicht über eine Marken-

streitigkeit mit einem Konkurrenten aufgeklärt hat. In dem Fall ist noch kein Urteil

ergangen. Er zeigt aber, dass diese Problematik im Zusammenhang mit Crowdfun-

ding eine Rolle spielen kann.152

150 Sutschet, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 311 Rdnr. 44-50.; Kindl, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 311 Rdnr. 19-22. 151 Sutschet, in Kommentar zum BGB 3. Aufl., 2012, § 311 Rdnr. 52.; Kindl, in Handkommentar BGB, 12. Aufl., 2008, Vor § 311 Rdnr. 23f.. 152 Fischer, 2014.

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3.3. Zwischenfazit zur rechtlichen Situation

Während der Recherche hat sich gezeigt, dass aktuell noch keine Aussage dazu

getroffen werden kann, welche Vertragsverhältnisse wirklich entstehen. Selbst bei

den Fällen in denen dies relativ klar scheint, werden die daraus resultierenden Folgen

strittig diskutiert.

So bejahen viele im Zusammenhang mit dem Reward-Based Crowdfunding, dass es

sich bei den Rewards mit sehr geringem Gegenwert um eine Schenkung handelt.

Dem entgegen steht der oftmals gewerbliche Charakter der Crowdfundingkampag-

ne.153 Ähnlich kontrovers sind auch die Einschätzungen dazu, ob es sich bei Rewards

mit einer werthaltigen Gegenleistung wirklich um einen Kaufvertrag, Werksliefe-

rungsvertrag oder Werksvertrag handelt. So sprechen sich beispielhaft Wenzlaff,

Gründer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien, und Ferner, Rechtsan-

walt, eindeutig für das Vorliegen eines Kaufvertrages aus.154 Andere Experten treffen

hierzu zurückhaltendere Aussagen. Die Expertin 2 weißt in dem Interview darauf

hin, dass Crowdfunding eben kein Onlineshop sei. Somit sei auch die Erwartungshal-

tung der Geldgeber eine andere. Im Vordergrund stünde bei den meisten immer noch

der Wunsch nach der Umsetzung der Idee und nicht der Erhalt der Ware. Dies wider-

spreche einem Kaufvertrag und den Rechtsfolgen daraus.155 Ziemlich identisch sind

die Aussagen des Experten 3.156 Allerdings macht Experte 3 auch klar, dass die

durch den Initiator eingegangene Verpflichtungen beim Reward-Based Crowdfun-

ding eingehalten werden müssen.157 Wichtigstes Merkmal für oder gegen die jewei-

ligen Vertragstypen ist der Anschein, den der Initiator bzw. die Plattform erzeugt.

Darauf sollten die Initiatoren achten, denn bejaht man Kaufvertrag, Werksliefe-

rungsvertrag oder Werkvertrag, so sind wie oben beschrieben die gesetzlichen Rege-

lungen recht streng. Experte 3 gab auch zu bedenken, dass es sich wohl in den meis-

ten Fällen bei den Geldgebern um Verbraucher handelt. Somit treffen die Initiatoren

unter Umständen eben auch eine Vielzahl von Verbraucherschutzrechten. Bei techni-

schen Produkten wäre auch eine 2 jährige Gewährleistung einzuräumen.158 Die Dis-

kussion über die Vertragstypen beim Reward-Based Crowdfunding wird auch in

Zukunft anhalten. Für die Beantwortung der Frage fehlen aktuell vor allem noch

153 mediafon GmbH, 2014. 154 Wenzlaff, 2014; Ferner, 2012. 155 Anhang 7: Expertin 2, Z. 147ff. (Gründungsberaterin siehe 5.). 156 Anhang 7: Experte 3, Z. 391ff. (Rechtsanwalt siehe 5.). 157 Ebenda, Z. 397ff.. 158 Ebenda, Z. 401.

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rechtskräftige Urteile und Entscheidungen oder genauere gesetzliche Regelungen. Es

ist allerdings auch deutlich geworden, dass es sich bei den Rewards nicht um eine

freiwillige Gegenleistung handelt, sondern dass durch diese Finanzierungsart auch

Verpflichtungen eingegangen werden.

Beim Equity-Based Crowdfunding sollte sich der Initiator stets fragen, welche ver-

tragliche Ausgestaltung für ihn die passende ist. Bei der Finanzierung durch Aktien

oder stille Beteiligungen muss er beachten, dass er Mitspracherechte abgibt. Da das

gerade junge Unternehmen oftmals nicht wollen, sind die partiarischen Nachrangdar-

lehen derzeit sehr beliebt. Die Neuregelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes privi-

legieren diese Art dazuhin durch die Prospektfreiheit. Insgesamt ist es beim Equity-

Based Crowdfunding entscheidend, nicht unter eine Prospektpflicht zu fallen. Darauf

achten in erster Linie die Plattformbetreiber, die auch die Musterverträge darauf

zugeschnitten haben. Trotzdem sollten die Initiatoren diesem Punkt Aufmerksamkeit

zukommen lassen, sie er als Emittent im Zweifelsfall verpflichtet sind, einen Pros-

pekt zu veröffentlichen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dieser doch

nötig gewesen wäre, sind die Folgen immens. Neu ist durch das Kleinanlegerschutz-

gesetz, dass bei allen Arten des Equity-Based Crowdfunding ein Vermögensinforma-

tionsblatt erstellt werden muss. Dies sollte sehr sorgfältig erstellt werden. Bei Fehlen

von oder falschen Aussagen in diesem Blatt, könnten Geldgeber Haftungsklagen

darauf stützen.159 Experte 3 bestätigte auch, dass Aussagen des Initiators im weiteren

Zusammenhang mit der Crowdfundingkampagne potentiell zu einer Haftung führen

können.160 Initiatoren sollten sich bewusst sein, dass mit dem Crowdfunding stets

auch die kapitalmarktüblichen Haftungsrisiken einhergehen.161 Er ist auch weiterge-

hend der Meinung, um so professioneller die Finanzierungsart des Crowdfundings

von den Plattformen und Initiatoren betrieben wird, desto eher müssen sie sich auch

an den kapitalmarktüblichen Maßstäben messen lassen.162 Theoretisch ist bei Darle-

hensverträgen eine außerordentliche Kündigung bei wesentlicher Verschlechterung

der Vermögenslage möglich. Dem widerspricht Experte 3 im Zusammenhang mit

Crowdfunding allerdings. Dies gelte nicht, wenn der Geldgeber bei Vertragsschluss

über die schlechte finanzielle Situation des Initiators Bescheid wusste. Gerade bei

159 Anhang 7: Experte 3, Z. 289ff.. 160 Ebenda, Z. 273ff.. 161 Ebenda, Z. 204ff.. 162 Ebenda, Z. 204ff. und Z 364ff..

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jungen Unternehmen und Startups sei dies allgemein bekannt und damit eine Kündi-

gung wohl nicht erfolgreich.163

Beim Lending-Based Crowdfunding ist es schwer ein rechtliches Fazit zu ziehen.

Denn hierbei müsste man auf die jeweilige Ausgestaltung Rücksicht nehmen. Es

gelten hier die Regelungen für Darlehensverträge bzw. Verbraucherdarlehensverträ-

ge. Allerdings zeigt schon das in diesem Abschnitt gewählte Beispiel von Auxmoney

und deren Kreditbündelung, wie undurchsichtig dies ist. Initiatoren sollten sich vorab

informieren, wer am Ende die Forderung gegen sie besitzt. Wer an dieser Kreditbün-

delung beteiligt ist, ist auf der Plattform nicht wirklich ersichtlich. Dies erfährt man

erst durch das Studium des Kleingedruckten im Darlehensvertrag.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Rechtslage bisher lediglich umrissen

werden kann. Gerade wegen der Unsicherheit ist es wichtig für Initiatoren, dass sie

sich speziell zu ihrer Kampagne informieren. Sie sollten sich auch vor der Kampagne

eine Kommunikationsstrategie vorbereiten und unüberlegte Aussagen vermeiden.

Dies gilt für das Reward-Based genauso wie für das Equity-Based Crowdfunding.

Lending-Based Initiatoren sollten sich genau über die Vertragsparteien informieren.

Wie schon mehrfach erwähnt, werden erst weitere Urteile oder spezielle Gesetze für

Klarheit sorgen. Zu beachten ist, dass sich vermutlich die negativen Schlagzeilen und

die Anzahl der Gerichtsverfahren in nächster Zeit häufen werden. Dies ist der zu-

nehmenden Zahl an Nutzern geschuldet. Außerdem ist damit zu rechnen, dass ver-

mehrt Insolvenzen von Initiatoren auftreten. Dies ist nicht ungewöhnlich, wird aber

sicherlich für Gerichtsverfahren sorgen. Interessant wird es auch sein, inwieweit

Verbraucherrechte im Crowdfunding angewendet werden. Diese sind in der aktuellen

rechtlichen Diskussion nur selten in der Betrachtung enthalten.164

4. Überblick über Crowdfunding in Deutschland

Für die Entscheidung, ob ein Initiator eine Crowdfundingkampagne starten will, ist

es wichtig das Marktumfeld, in dem er sich bewegen wird, zu kennen. Daher sollen

nun das Marktvolumen, die Struktur und das Potential des Marktes untersucht wer-

den. Dabei werden die wichtigsten Plattformen in Deutschland angesprochen und

näher betrachtet. Auch bei der Marktbetrachtung folgt diese Arbeit der Gliederung

nach den unterschiedlichen Crowdfundingarten.

163 Ebenda, Z. 296ff.. 164 Anhang 7: Experte 3, Z.381ff..

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Genaue Marktdaten, Statistiken und Volumina zu finden ist in dem sehr jungen

Markt des Crowdfunding sehr schwierig. Noch schwieriger ist es Daten zu finden,

welche sich nur auf deutsche Plattformen beziehen. Des Weiteren müssen die Daten

auch konsistent zu der in dieser Arbeit verwendeten Abgrenzung der Crowdfun-

dingarten sein. Die aussagekräftigste Quelle, welche diese Daten liefert, ist der

Crowdfunding-Monitor des Gründermagazins Für Gründer.165 Hierbei handelt es

sich um ein sehr aktives und anerkanntes Gründermagazin. Positiv ist zu sehen, dass

es durch die Ausrichtung auf Gründer keiner speziellen Crowdfunding Plattform

nahesteht und damit die Finanzierungsform nicht übervorteilt. Erstellt wurde der

Monitor in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskanzlei Dentos.166 Die nachfolgende

Untersuchung baut in weiten Teilen auf diesem Crowdfunding Monitor auf, wobei

die einzelnen Daten mit den Angaben der Plattformanbieter abgeglichen werden.

Eine weitere sehr umfangreiche Quelle ist die Studie Moving Upward von Wardrop

et al in Zusammenarbeit mit Ernst and Young.167

4.1. Reward-Based Crowdfunding

4.1.1. Marktanalyse

In Deutschland ist Startnext der klare Marktführer im Bereich des Reward-Based

Crowdfunding. Weiter ist nur noch die Plattform Visionbakery mit einem nennens-

werten Volumen am Markt vertreten. So hat Startnext nach eigenen Angaben seit

seiner Gründung im November 2010 bis zum ersten Quartal 2015 rund 16 mio. €

eingesammelt.168 Damit ist Startnext zum heutigen Stand Marktführer mit einem

Marktanteil von 90%.169 Im gleichen Zeitraum hat Visionbakery ca. 1,17 mio. € 170

eingesammelt und kommt somit aktuell auf einen Marktanteil von 5%.171 Neben

diesen beiden gibt es in Deutschland noch eine Vielzahl von weiteren Plattformen.

Alle zusammen kommen jedoch nur auf 5% Marktanteil.172 Diese haben sich meist

stark spezialisiert, wie zum Beispiel Krautreporter auf der Journalismus-Kampagnen

gestartet werden, Dresden-Durchstarter, die stark regional tätig sind, und Gigflip, die

sich auf Events und Musik spezialisieren.

165 Für Gründer GmbH, 2015. 166 Dentos, 2015. 167 Wardrop, et al., 2015. 168 Startnext, 2015. 169 Für Gründer GmbH, 2015, S. 3. 170 Visionbakery, 2015. 171 Für Gründer GmbH, 2015, S. 3. 172 Ebenda, S. 3.

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Das durch Reward-Based Crowdfunding auf deutschen Plattformen eingesammelte

Kapital stieg im ersten Quartal 2015 im Vergleich zu dem gleichen Vorjahresquartal

um 83% auf 2,2 mio. €. Dieser Anstieg ist enorm, vor allem wenn man das bereits

starke Wachstum des Vorjahres betrachtet. So wurden 2013 5,4 mio. € eingesammelt

und 2014 bereits 8,7 mio. €. Dies entspricht einem prozentualen Wachstum von

61%.173

Auf der Webseite des German Crowdfunding Network sind deckungsgleiche Markt-

daten zum ersten Quartal 2015 zu finden. Diese greifen auf die von den Plattformen

bereitgestellten Informationen zurück. 174 Die Studie „Moving Mainstream“ von

Wardrop et. al kommt auf abweichende Zahlen bei dieser Crowdfundingart.175 Aller-

dings richtet sich diese Studie auf das von Deutschen investierte Kapital in Reward-

Based Crowdfunding und nicht auf das investierte Kapital auf deutschen Crowdfun-

dingplattformen. Somit schließt diese Studie auch Investitionen mit ein, die deutsche 173 Ebenda, S. 2. 174 German Crowdfunding Network, 2015. 175 Wardrop, et al., 2015, S. 28 f..

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auf ausländischen Plattformen tätigen. Ein Großteil der von Deutschen auf ausländi-

schen Plattformen getätigten Investments dürften auf die Plattform Kickstarter ent-

fallen. Die starke Differenz zwischen den beiden Quellen im Jahr 2014 ist vermutlich

darauf zurückzuführen das die Bekanntheit von Kickstarter in Deutschland 2014

extrem anstieg.

Bei der Anzahl an erfolgreich finanzierten Kampagnen in Deutschland ist in den

letzten Jahren ebenfalls ein starker Anstieg zu sehen. 2013 wurden 922 Kampagnen

in Deutschland erfolgreich finanziert. 2014 waren es 1058. Diese Zahl wird 2015

aller Wahrscheinlichkeit nach übertroffen werden, da im ersten Quartal schon 271

Projekte erfolgreich abgeschlossen wurden.176 Laut German Crowdfunding Network

sind es im ersten Quartal 2015 259. Der Anstieg des Gesamtvolumens ist allerdings

nicht nur auf eine steigende Anzahl an Projekten zurückzuführen, sondern auch auf

den Trend zu immer größeren Projektvolumina. Die durchschnittliche Projektgröße

betrug im ersten Quartal 2015 8.231€ und 2014 7.361€.177 Dies deckt sich wiederum

mit den Angaben der Plattformen Startnext und Visionbakery.178 Mit einer Erfolgs-

quote von 62% bei Startnext179 und 52% bei Visionbakery180 ergibt sich für Kam-

pagnen in Deutschland eine Erfolgsquote von 58,6%.181

176 Für Gründer GmbH, 2015. 177 Ebenda. 178 Startnext, 2015; Visionbakery, 2015. 179 Startnext, 2015. 180 Visionbakery, 2015. 181 Für Gründer GmbH, 2015.

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4.1.2. Plattformen, Kategorien und Kampagnen

Die Marktanalyse hat gezeigt, dass es in Deutschland aktuell zwei Plattformen gibt,

die eine relevante Anzahl von Projekten im Bereich des Reward-Based Crowdfun-

ding haben: Startnext und Visionbakery. Für einen Initiator ist auch die Wahl der

Plattform entscheidend. Auf ihr müssen genügend interessierte Geldgeber aktiv sein

und seine Kampagne muss in das Umfeld passen. Die folgende Tabelle vergleicht

einige, von den Plattformen zur Verfügung gestellte, Kenngrößen. Die Kennzahlen

sind die kumulierten Zahlen seit der Gründung der Plattformen.182

182 Stand: 31.07.2015

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Als erstes ist aus dem bisher eingesammelten Kapital und der Projektanzahl zu se-

hen, wie groß der Größenunterschied zwischen den Plattformen ist.

Bei Startnext ist der durchschnittliche Betrag, den ein Geldgeber in eine Kampagne

investiert, 20 € niedriger. Mit einem durchschnittlichen Volumen von 3.597 € sind

die Kampagnen auf Visionbakery fast halb so groß wie auf Startnext. Die Erfolgs-

quote ist bei Startnext mit 58 % besser als bei Visionbakery.

In der nächsten Tabelle ist für beide Plattformen die jeweils erfolgreichste Kampag-

ne enthalten.

Thomas Godoj hat für die Produktion seines Musikalbums 158.000 € auf der Platt-

form Startnext eingesammelt. Die größte Kampagne auf Visionbakery erreichte ein

deutlich kleineres Volumen und weniger Geldgeber.

Reward-Based Crowdfunding wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Initiatoren

genutzt. Aus welchen Bereichen diese stammen, wird durch die Kategorisierung der

Kampagnen auf den Plattformen deutlich. Im Folgenden werden die jeweils 5 größ-

ten Kategorien aufgezählt.

Die meisten Kampagnen auf Startnext sind aus der Kategorie Musik, gefolgt von

Film/Video und Theater. Auf Visionbakery sind die meisten Kampagnen Sozialpro-

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jekte. Musik und Film/Video sind aber hier ebenfalls sehr häufig. Zu sehen ist, dass

auf beiden Plattformen kreative Kampagnen im Vordergrund stehen.

Zur Überprüfung der von den Plattformen angegebenen Daten wurde am 02.06.2015

manuell eine Stichprobe auf beiden Plattformen genommen. Hierfür wurden alle

Kampagnen erfasst, die zu diesem Zeitpunkt auf der jeweiligen Plattform online

waren. Insgesamt wurden also 265 Kampagnen mit ihren Merkmalen einzeln er-

fasst.183

Die auf den Plattformen erfassten Daten bestätigen den in der Marktanalyse genann-

ten Trend zu größeren Kampagnen. Das durchschnittliche Volumen erreichte 10.445

€ bzw. 9.788 € und liegt damit nochmals höher als der Durchschnittswert des ersten

Quartals 2015 mit 8.231 €. Der durchschnittliche Betrag pro Geldgeber lag bei der

Stichprobe deutlich unter dem von Startnext angegebenen. Bei Visionbakery decken

sich die Angaben der Plattform hier mit denen aus der Stichprobe.

In der nächsten Tabelle werden für jede Plattform Musterkampagnen dargestellt.

Genaue Rechenbeispiele sind nur schwer möglich, da die Kampagnen so unter-

schiedlich sind. Außerdem können die Aufwände für die Rewards nicht geschätzt

werden.

Auf beiden Plattformen entstehen nur Kosten, wenn eine Kampagne erfolgreich

abgeschlossen wird. Startnext verlangt in diesem Fall 4%, die laut der Plattform für

den Zahlungsdienstleister anfallen. Diese werden von der Auszahlungssumme abge-

zogen. Erreicht der Initiator mit seiner Kampagne einen Betrag von 10.000 € werden

ihm folglich 9.600 € ausbezahlt. Zusätzlich kann der Initiator einen freigewählten

Betrag an Startnext spenden. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Startnext ist offiziell

als gemeinnützig anerkannt. Visionbakery verlangt bei einer erfolgreichen Kampag-

ne 10% und 1,9% für den Zahlungsdienstleister. Diese 11,90% werden vor der Kam-

183 Anhang 2: Excel „Reward-Based Crowdfunding“

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pagne auf den gewünschten Betrag aufgeschlagen. Das heißt, möchte ein Initiator

10.000 € einsammeln, dann wird seine Kampagne mit 11.900 € auf die Plattform

gestellt. Der Initiator erhält nach erfolgreichem Abschluss 10.000 € überwiesen. Der

Betrag, der an die Plattformen bezahlt werden muss, erhöht natürlich die Kosten, die

für Rewards aufgebracht werden müssen.

Exkurs: Crowdfunding Erfinder Kickstarter, USA

Als Vorreiter/Erfinder dieser Finanzierungsart ist die Amerikanische Plattform

Kickstarter zu sehen. Sie hat seit ihrer Gründung im Jahr 2009 kreative Projek-

te mit einem Volumen von 1,798 mrd. US$ unterstützt. Das Kapital wurde von

8,9 mio. Menschen aufgebracht und 87.671 Kampagnen wurden damit erfolg-

reich unterstützt (28.05.2015)184. 60% der finanzierten Kampagnen liegen bei

einem Finanzierungsvolumen von 1.000 US$ - 9.999 US$. Lediglich 14,7%

der Projekte liegen über 99.999 US$. Nur 109 (0,124%) Projekte haben bisher

bei Kickstarter die 1 mio. US$ Grenze überschritten.185 In der untenstehenden

Graphik ist klar der Trend zu erkennen, dass bei kreativen Kampagnen wie

Musik, Film und Video, Kunst und Publishing eher kleinere bis mittlere Kapi-

talvolumina eingeworben werden, aber eine große Anzahl an Projekten. Bei

Kampagnen zu Technologie, Design und Spiele werden hingegen meist große

Kapitalvolumina eingeworben, dafür sind insgesamt hier weniger Projekte fi-

nanziert worden.

184 Kickstarter, 2015. 185 Ebenda.

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Die Zahl der nicht erfolgreich finanzierten Kampagnen liegt bei 145.676, wo-

bei davon 83% der Projekte einen Finanzierungsgrad von 20% nicht über-

schreiten.186 Die Erfolgsquote auf Kickstarter liegt somit bei 37,6%.

4.2. Equity-Based Crowdfunding

4.2.1. Marktanalyse

Durch die deutlich geringere Zahl der Equity-Based Crowdfunding Kampagnen ist es

in diesem Bereich etwas einfacher Zahlen zu generieren. Als Ausgangspunkt dient

auch hier der Crowdfunding Monitor des Für Gründer Magazins. Im Vergleich zum

Reward-Based Crowdfunding ist der Markt bezüglich des Finanzierungsvolumens

186 Kickstarter, 2015.

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für Equity-Based Crowdfunding deutlich größer. So liegt das Volumen nach den

Startjahren 2013 bereits bei 15,0 mio. €, 2014 23,7 mio. € und im ersten Quartal

2015 11,1 mio. €.187

Der „Crowdfunding Monitor“ unterscheidet zwischen verschiedenen Unterarten des

Equity-Based Crowdfunding. Startup Förderung, Immobilienprojekte und ökologi-

sche Projekte. In der Graphik der Studie ist nur die Startup Förderung enthalten. Die

Zahlen für die anderen Arten wurden aus dem Text ergänzt. Vor dem Jahr 2014

waren diese beiden Arten auf dem Crowdfundingmarkt nicht nennenswert vertreten.

187 Für Gründer GmbH, 2015.

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Die Deutschen Marktführer in diesem Bereich sind Seedmatch mit 41,9% und Com-

panisto mit 38,0% im Jahr 2014.188 Im ersten Quartal 2015 haben sich die Marktan-

teile, Seedmatch 31%, Companisto 35% und Exporo (19%), stark verschoben.189

Dies liegt wohl vor allem an dem Markteintritt des Crowd Immobilienfinanzierers

188 German Crowdfunding Network, 2015. 189 Für Gründer GmbH, 2015.

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Exporo im Dezember 2014.190 Auch sind die Marktanteile in diesem Bereich mo-

mentan noch stark in Bewegung, da noch viele Markteilnehmer hinzukommen und

viele wieder aufgeben müssen. Auf die Anderen entfällt ein Anteil zwischen 15-20%

ohne nennenswerte Kumulierung auf einen Teilnehmer.191 192 Diese Daten werden

auch von der Studie „Moving Mainstream“ weitestgehend bestätigt.193 Der deutlich

geringere Abfluss von Kapital im Vergleich zum Reward-Based Crowdfunding ist

mit Sicherheit darauf zurückzuführen, dass es keine stark bekannte ausländische

Equity-Based Crowdfunding Plattform gibt. Auch sind sicherlich die Anleger in

diesem Bereich etwas vorsichtiger und investieren lieber auf deutschen Plattformen.

Bei den Equity-Based Crowdfunding Plattformen ist momentan die größte Bewe-

gung zu beobachten. Viele neue Plattformen kommen dazu und manche geben auch

schon wieder auf. Viele scheinen noch nach einem passenden Konzept zu suchen.

Zum Beispiel hat die Plattform Bergfürst eine Banklizenz beantragt und erhalten.

Diese hat die Plattform allerdings bereits nach wenigen Monaten freiwillig zurück-

gegeben.194 Auch die anfänglich sehr aktive Plattform Innovestment ist derzeit inak-

tiv. Sie kündigt allerdings neue Projekte an.195 Dies sind zwei Beispiele für einen

Markt, der sehr stark in Bewegung ist und sich neue Modelle gerade erst entwickeln.

4.2.2. Plattformen, Kategorien und Kampagnen

Die zwei in diesem Markt führenden Plattformen sind aktuell Seedmatch und Com-

panisto. Beide Plattformen sind fast gleichzeitig Anfang 2011 gegründet worden. Zu

Beginn waren auf beiden Plattformen die Kampagnen auf 100.000 € begrenzt und als

Stille Beteiligungen ausgestaltet. Ende 2012 haben dann beide Plattformen auf die

Finanzierung mit partiarischen Nachrangdarlehen umgestellt. Laut Aussagen der

Plattformen vor allem, um höhere Kampagnen zu ermöglichen.196 Im Folgenden sind

die Angaben der Plattformen zum Stand 31.07.2015 dargestellt.

190 Exporo, 2015. 191 German Crowdfunding Network, 2015. 192 Für Gründer GmbH, 2015. 193 Wardrop, et al., 2015, S. 28 f.. 194 Kyriasoglou, 2015. 195 Innovestment, 2015. 196 Seedmatch, 2015.

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Weitere aktuelle statistische Daten werden von den Plattformen nicht veröffentlicht.

Im Bezug auf das bisher eingesammelte Kapital und die Nutzerzahlen liegen beide

sehr nahe beieinander. Nur bei der Anzahl an Kampagnen ist zu sehen, dass Seed-

match mehr, aber folglich kleinere Kampagnen hat.

Auf Seedmatch hat die bisher erfolgreichste Kampagne 3 mio. € erreicht. Protonet

entwickelt einfache und leicht zu bedienende Server für kleine und mittlere Unter-

nehmen. Dies war für den Initiator bereits die zweite Crowdfundingkampagne auf

Seedmatch. In einer ersten hatte er bereits 200.000 € einsammeln können. Auf Com-

panisto war die Weissenhaus Kampagne bisher mit großem Abstand die größte.

Hierbei ging es um die Finanzierung eines Wellnesshotels.

Da die von beiden Plattformen bereitgestellten Daten sehr gering sind, wurden die

bisher erfolgreich finanzierten Kampagnen manuell erfasst und ausgewertet. Die

Daten ab dem Jahr 2013 sind nochmal getrennt aufgeführt, da zu diesem Zeitpunkt

die Umstellung auf die partiarischen Nachrangdarlehen erfolgte. Bei Companisto ist

bei den Daten die oben beschriebene Kampagne Weissenhaus herausgerechnet.197

197 Anhang 3: Excel „Equity-Based Crowdfunding“

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Seedmatch liegt beim eingesammelten Kapital vor Companisto. Dies ist auf die

deutlich höhere Anzahl an Kampagnen zurückzuführen. Bei der durchschnittlichen

Kampagnengröße liegen beiden Plattformen gleichauf. Der Effekt durch die Auflö-

sung der 100.000 € Grenze 2013 ist bei beiden zu sehen. Allerdings ist bei Seed-

match dieser deutlich stärker. Ein großer Unterschied zwischen den beiden Plattfor-

men besteht bei der Anzahl von Geldgebern pro Kampagne und daraus resultierend

bei dem Betrag pro Kampagne. Dies ist mit Sicherheit darauf zurückzuführen, dass

bei Seedmatch ein Mindestbetrag pro Geldgeber von 250 € besteht. Bei Companisto

kann ab 5 € investiert werden. Bisher haben auf Seedmatch fünf Kampagnen die

Grenze von 1 mio. € überschritten und auf Companisto vier. Seit 2013 sind auf bei-

den Plattformen jeweils nur fünf Kampagnen unter 100.000 € geblieben. Mit den

Durchschnittswerten über 350.000 € liegen beide deutlich über dieser Schwelle. Die

Grenze des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes von 2,5 mio. € wurde bei den Teil-

nehmern jeweils erst einmal überschritten.198

Für die folgenden Beispiele wurde auf Seedmatch die Kampagne Belsonno und auf

Companisto die Kampagne Naturbursche herangezogen. In beiden Fällen wurde der

Mustervertrag studiert.199

198 Die Projekte wurden vor in Kraft treten des Kleinanlegerschutzgesetzes abgeschlossen. 199 Anhang 4: Belsonno; Anhang 5: Naturbursche

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Der Inhalt der Musterverträge ähnelt sich auf beiden Plattformen. In beiden Fällen

handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehensverträge. Die Regelungen zur

Zinszahlung sind sehr komplex. Der Zins, der in diesen Beispielen von den Initiato-

ren gewährt wird, setzt sich wie folgt zusammen: als erstes ein endfälliger Zinssatz in

Höhe von 1 % p.a. und dazu ein jährlicher erfolgsabhängiger Zins. Dieser Bonuszins

ist abhängig von der Investmentquote des Geldgebers und von dem Gewinn des

Initiators. Regelungen zur Gewinnberechnung sind in den Verträgen enthalten. Je

nachdem ob der Darlehensvertrag gekündigt wird oder der Initiator an einen Investor

verkauft (Exit), wird die Beteiligung der Geldgeber unterschiedlich berechnet. Bei

Kündigung erfolgt die Berechnung entweder anhand des EBITs oder des Umsatzes.

Die Investmentquote regelt wieder die Höhe der Beteiligung. Zur genauen Berech-

nung sind im Vertrag noch EBIT oder Umsatz Multiplikatoren enthalten. Bei einem

Exit wird dessen Erlös anteilig der Investmentquote zusätzlich an die Geldgeber

verteilt. Bei Companisto gibt es im Vertrag auch Regelungen zu einem Teilverkauf.

Der Geldgeber behält nach dem Teilexit weiterhin einen Teil. Diese Investmentquote

wird dann neu berechnet.

Bei der Kostenstruktur für die Initiatoren und Geldgeber gibt es auf den Plattformen

Unterschiede. Seedmatch verlangt von dem Initiator 5-10% von dem vermittelten

Volumen. Hinzu kommen die Transaktionskosten für den Zahlungsdienstleister. Bei

Companisto fallen 10% Gebühren und zusätzlich Verwaltungskosten an. Bei Com-

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panisto müssen auch die Geldgeber bezahlen. Hier werden 10% der ausgezahlten

Beteiligungsgewinne einbehalten. 200

4.3. Lending-Based Crowdfunding

4.3.1. Marktanalyse

Der Lending-Based Crowdfunding Markt ist nach dem Volumen mit Abstand der

Größte im Bereich des Crowdfundings in Deutschland. So wurde allein auf der Platt-

form des Deutschen Marktführers, Auxmoney, bis zum Stand im Juni 2015 ein Vo-

lumen von 275.043.300 mio. € vermittelt. Diese Angaben stammen von Auxmoney

selbst und beziehen sich auf den Zeitraum seit der Gründung im März 2007. Smava,

ebenfalls 2007 gestartet, entwickelt sich inzwischen mehr zu einem Kreditmarktplatz

und Kreditvergleichsportal. Dagegen greift der Internet Inkubator Rocket Internet

seit 2013 mit den Plattformen Lendico, für Privatanleger, und Zancao, für Unter-

nehmen, den Marktführer Auxmoney an. Allerdings ist dieser Bereich relativ in-

transparent bezüglich genauer Daten.201

Nach eigenen Angaben besitzt Auxmoney einen Marktanteil von 76,01% in Deutsch-

land. Diese Zahl bestätigt auch das German Crowdfunding Network.202 Der Crowd-

funding Monitor sieht den Marktanteil sogar bei 83 %.203 Die Studie Moving

Mainstream gibt für das Marktvolumen in Deutschland 2012 20 mio. €, 2013 36,4

mio. und 2014 80,4 mio. € an. Die durchschnittliche Wachstumsrate liegt, laut der

Studie, in diesem Bereich bei 101 %.204 Andere Daten deuten darauf hin, dass der

Markt in den ersten Monaten 2015 weit über diese Marke hinaus wachsen wird. So

ist im Crowdfunding Monitor die Angabe zu finden, dass bereits im ersten Quartal

2015 auf den Plattformen Auxmoney, Zencap und Lendico die Vorjahressummen

eingestellt oder schon übertroffen wurden.205 Auch die Angaben des German Crowd-

funding Network deuten auf ein starkes Jahr 2015 hin. Laut dessen Daten wurden im

ersten Quartal 2015 bereits 56 mio. € Kreditvolumen eingesammelt.206

200 Anhang 4: Belsonno; Anhang 5: Naturbursche. 201 Für Gründer GmbH, 2015. 202 German Crowdfunding Network, 2015. 203 Für Gründer GmbH, 2015. 204 Wardrop, et al., 2015, S. 28 f.. 205 Für Gründer GmbH, 2015. 206 German Crowdfunding Network, 2015.

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Laut eigenen Angaben strebt Lendico 1% Marktanteil im Markt der Ratenkredite an.

Dieser liegt in Deutschland bei ca. 200 mrd. €. Dies würde einem Volumen von 2

mrd. € für Lendico entsprechen.207

4.3.2. Plattformen, Kategorien und Kampagnen

Das Lending-Based Crowdfunding ist im Bezug auf das vermittelte Volumen das

Größte. Klarer Marktführer in diesem Bereich ist Auxmoney. Im Folgenden soll

diese Plattform vorgestellt werden und mit der 2013 gestarteten Lendico verglichen

werden. Beide Plattformen veröffentlichen nur sehr wenige statistische Daten. Aux-

money gibt am 31. Juli 2015 an, bereits 50.120 Kreditwünsche von Initiatoren erfüllt

zu haben. Angemeldete Nutzer hat Auxmoney 1.052.903, die zusammen 294,772

mio. € Kapital bereitgestellt haben. Die Durchschnittsrendite gibt Auxmoney mit

6,70% an. Es ist nicht ganz eindeutig, ob damit die Rendite für die Geldgeber oder

der Zinssatz für die Initiatoren gemeint ist.208 Auf Lendico sind keine Angaben die-

ser Art zu finden.

Beide Plattformen teilen die Initiatoren in Klassen ein. In der ersten Zeile befinden

sich die nominalen Zinsen (p.a.) für die Initiatoren pro Anlegerklasse. In der Zweiten

die jeweilige durchschnittliche Rendite vor Abzug der Gebühren für die Geldgeber.

207 Nicht verifizierbar, abrufbar unter www.p2p-kredite.com/tag/wettbewerb 208 Auxmoney, 2015.

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Auxmoney gibt an, für den Auxmoney-Score Daten von der Schufa, der Creditre-

form Consumer GmbH und der infoscore Consumer Data GmbH & informa Unter-

nehmensberatung GmbH zu kombinieren. Zusätzlich dazu fließen eigene Erfah-

rungswerte mit ein. Lendico gibt dagegen nicht an, wie die Einteilung vorgenommen

wird.

Um die Angaben zu überprüfen, wurden auf beiden Plattformen mit großem Auf-

wand Daten erhoben.209 Es handelt sich dabei um Stichproben zu jeweils einem

Zeitpunkt. Auf beiden Plattformen sind Kampagnen, die zu 100% finanziert wurden,

nicht mehr sichtbar und können somit nicht erhoben werden. Bei Auxmoney kommt

hinzu, dass durch den automatischen Portfolio-Builder die meisten Kredite der Klas-

se AAA-E direkt nach Einstellung zu 100% finanziert sind. Diese tauchen dann nicht

sichtbar auf der Plattform auf. Dies verzerrt die Stichprobe stark. Der Portfolio Ma-

nager investiert automatisch in Kampagnen der ausgewählten Klasse. Die Klasse X

ist davon ausgeschlossen

Auxmoney liegt bei der Projektanzahl klar vor Lendico. Außerdem ist es bei Aux-

money offensichtlich, dass ohne die Verwendung des Portfolio Managers nur Kam-

209 Anhang 6: Excel „Lending-Based Crowdfunding“

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pagnen der sehr schlechten Bonitätsklasse X zur Verfügung stehen. Aber auch bei

Lendico liegen 57 % der Kampagnen in den beiden schlechten Bonitätsstufen D-E.

Die Kampagnengrößen sind auf beiden Seiten von ähnlichem Umfang. Auf Auxmo-

ney ist der maximale Kreditbetrag 25.000 € auf Lendico 30.000 €. Wie der Betrag

von 31.000 € bei einer Auxmoney Kampagne zustande kommt, konnte bis zur Abga-

be der Arbeit nicht herausgefunden werden.

Der maximal beobachtete Zinssatz ist bei Auxmoney fast 2 % über dem bei Lendico.

Der durchschnittliche Zinssatz in der Stichprobe beträgt bei Lendico 8,67 %. Und der

niedrigste Zinssatz bei 2,22 %. Diese beiden Werte lassen sich bei der verzerrten

Stichprobe nicht mit Auxmoney vergleichen.

Die Kosten bei Auxmoney liegen bei 2,95 % des Nettokreditbetrags. Dazu kommen

2,50 € pro Monat für die Verwaltung des Kredits durch die SWK- Bank. Lendico

verlangt 0,25 – 4,5 % des Nettokreditbetrags vom Initiator. Laut Lendico beginnt es

bei 0,25 % und längere Laufzeiten und schlechtere Bonität erhöhen die Gebühren.

Von den Geldgebern verlangt Auxmoney einmalig 1% der Anlagesumme. Bei Len-

dico wird 1% von allen Rückzahlungen abgezogen.

In den folgenden Tabellen sind Rechenbeispiele enthalten. In der ersten Tabelle wird

die Kampagne mit dem niedrigsten Zinssatz durchgerechnet und in der zweiten

jeweils die mit dem höchsten. Bei dem Rechenbeispiel Bester-Zins Auxmoney wur-

de eine fiktive Kampagne mit dem niedrigsten Zinssatz der Bonitätsklasse AAA

angenommen. In der Stichprobe gab es keine Projekte mit einer so guten Bonität. Bei

den Gebühren für die Plattform Lendico wurde für das erste Rechenbeispiel aufgrund

der Laufzeit eine Gebühr in Höhe von 1% angenommen. Beim zweiten Beispiel

wurde wegen der Laufzeit und der schlechten Bonität des Initiators 4,5 %, der

Höchstsatz, angenommen.

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Die Rechenbeispiele zeigen, dass die Zusatzgebühren bei Auxmoney, Kreditverwal-

tung der SWK Bank, vor allem bei kleinen Volumen und langer Vertragslaufzeit ins

Gewicht fallen. Bei schlechter Bonität und langen Laufzeiten sind die Gebühren bei

Lendico allerdings ebenfalls hoch. Die Kosten beim schlechten Zins belaufen sich

bei Auxmoney über die Laufzeit von 5 Jahren auf 47,97 % des ausbezahlten Volu-

mens. Bei Lendico sind es 44,04 %. Beim guten Zins auf 14,78 % bei Auxmoney

und 6,75 % bei Lendico.

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5. Experteninterviews

5.1. Ziel der empirischen Erhebung

Zu Beginn der Arbeit wurde bei der Betrachtung des aktuellen Forschungsstands

deutlich, dass zum Thema Crowdfunding vor allem Daten aus der Praxis fehlen. Dies

macht eine genauere Untersuchung des Crowdfundingphänomens momentan noch

sehr schwierig. Um diese Lücke zu füllen, wurde im Rahmen dieser Arbeit eine

Befragung von Initiatoren durchgeführt. Diese Befragung ist auch für die Beantwor-

tung der Forschungsfrage extrem relevant. Durch die Erfahrungen und Berichte von

Initiatoren, die bereits eine Crowdfundingkampagne durchgeführt haben, lässt sich

auch schließen, ob dies eine sinnvolle Finanzierungsform für weitere Initiatoren

darstellt.

5.2. Interviewmethodik und Auswahl der Befragten

Für diese Arbeit wurde eine qualitative Befragung gewählt. Diese eignet sich beson-

ders, wenn man sich einem neuen Themengebiet nähern möchte. Vorher aufgestellte

Hypothesen können dadurch nicht überprüft werden. Ziel einer qualitativen Befra-

gung ist es, ein Phänomen zu verstehen und neue Theorien zu entwickeln.210 Genauer

wurde in dieser Arbeit die Form des leitfadengestützten Interviews gewählt. Dieses

wird auch oft als narratives Interview bezeichnet. Nach einer kurzen Einführung

werden dem Befragten mit Leitfragen Themengebiete vorgegeben. Für die Beant-

wortung der Fragen wird dem Befragten so lange Zeit eingeräumt bis er zu dem

Themengebiet nichts mehr zu sagen hat. Die Leitfragen sollen den Befragten anre-

gen, frei von seinen Erfahrungen zu erzählen aber gleichzeitig auch dafür sorgen,

dass keine relevanten Bereiche eines Themas ausgelassen werden. Am Ende des

Interviews erfolgt eine kurze Reflektion zwischen den Interviewpartnern und es wird

Zeit für Gegenfragen und Themen des Befragten eingeräumt.211 Die Leitfragen ent-

sprechen bei dieser Form keiner Standardisierung des Interviews, sondern lassen

ganz bewusst auch Themenwechsel durch den Befragten zu.212

Für die Interviews wurden Personen gesucht, die schon einmal selbst eine Crowd-

fundingkampagne durchgeführt haben. Für das Reward-Based Crowdfunding und

das Equity-Based Crowdfunding wurden durch einen Aufruf im Bekanntenkreis die 210 Atteslander, 2010, S. 350. 211 Nohl, 2012, S. 13f.. 212 Ebenda, S. 15f..

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ersten Kontakte gefunden. Des Weiteren wurden Initiatoren recherchiert und persön-

lich über Email oder Xing angeschrieben. Diese Methode stellte sich als recht erfolg-

reich heraus. Natürlich sagte auch ein Großteil der angeschriebenen Personen ab, vor

allem aus terminlichen Gründen. Bei der Suche nach Interviewpartnern aus dem

Bereich des Lending-Based Crowdfunding ergaben sich enorme Schwierigkeiten. Da

die Initiatoren hier auf den Plattformen nur mit Alias auftreten, können keine Kon-

taktdaten recherchiert werden. Die Plattformen möchten bzw. dürfen hier auch keine

Auskunft geben. Ein Aufruf in einigen Blogs zur Teilnahme an einem Interview

erbrachte ebenfalls keine Kontakte. Der Aufruf wurde aus den meisten Blogs sehr

schnell von den Administratoren gelöscht. Laut Benachrichtigung verstößt ein sol-

cher Aufruf gegen die AGB´s der meisten Blogs und Foren.

Zusätzlich zu den sieben Initiatoren wurden drei weitere Experten zum Thema

Crowdfunding befragt.

Um die Qualität der Befragung zu erhöhen und schon vorab eventuell aufkommende

Unklarheiten zu beseitigen, wurde mit den Leitfragen ein Pretesting durchgeführt.

Um hierfür keinen Kandidaten zu „verbrauchen“ wurde ein Interview mit einem

Kommilitonen durchgeführt. Der Kommilitone hat selbst vor 2 Jahren ein Unter-

nehmen gegründet und hat sich dabei mit Finanzierungsfragen beschäftigt. Durch

diesen Testlauf konnten einige Unstimmigkeiten beseitigt werden. Während den

Befragungen wurden Notizen verfasst und direkt nach den Gesprächen ein Gedächt-

nisprotokoll erstellt. Auf Tonaufzeichnungen wurde bewusst verzichtet, da diese

erfahrungsgemäß abschreckend auf den Befragten wirken. Zur qualitativen Auswer-

tung wurden die Abschnitte thematisch zusammengefasst, wie es Nohl empfiehlt.

Dies macht das Protokoll für die Auswertung nicht überflüssig, sondern erleichtert,

das Gesagte zu erfassen und Vergleiche zwischen den Befragten anzustellen.213 Im

Anschluss erfolgte eine Einzelanalyse und schließlich wurden erst Gemeinsamkeiten

und dann Gegensätze untersucht.

5.3. Ergebnis der Leitfadeninterviews

Im Folgenden werden die Befragten vorgestellt und die Ergebnisse der Interviews

beschrieben. Bei den drei Experten werden alle Punkte zusammengefasst, die im

Interview zur Sprache kamen. Bei den Initiatoren wird im ersten Schritt auf besonde-

re Aussagen eingegangen. Themen, die andere Initiatoren ebenfalls ansprachen

213 Nohl, 2012, Kapitel 4 und 5.

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werden dann in den nächsten Abschnitten besprochen. Dabei werden die Aussagen

genauer untersucht und interpretiert.

5.3.1. Vorstellung der Befragten und Einzelauswertung

Um die Unterschiede zu einer klassischen Finanzierung über die Bank herauszufin-

den, wurde ein langjähriger Mitarbeiter einer großen Münchner Bank befragt (Exper-

te 1).214 Dieser ist aktuell im Bereich der Firmenkundenberatung tätig und hat

dadurch Einblick in eine Vielzahl von Kreditanfragen. Die Antworten aus dieser

Befragung sind wichtig, um einige Aspekte des Crowdfundings besser einordnen zu

können und um es mit der klassischen Finanzierung zu vergleichen.

Experte 1: (Thematische Verkürzung)

Z. 7-14 F: Kreditsicherheiten und Kreditvolumen seit Krise? A: Stärker Sicherheiten gefordert, deutlich mehr Kreditgeschäft

Z. 15-25 F: Zinsniveau Bank? A: ø 4-6%; max 11,25%, Kredite erst ab Volumen von 5.000 €

Z. 26-29 F: Gebühren? A: keine, 1-2 € Kontoauszug

Z. 30-36 F: Kreditvergabe an Startup? A: wenig, sehr konservative Bank

Z. 37-47 F: Zeitraum Kreditvergabe? A: 2-3 Wochen, Kunde braucht Geld meist sofort

Z. 48-58 F: Laufzeit der Kredite (Firmenkunden)? A: 2 Jahre, länger vom Kunden nicht gewünscht,

Z. 59-66 F: Warum Lending-Based Crowdfunding so beliebt? A: Hemmschwelle im Internet ist geringer als bei Bankberater

Experte 1 konnte bestätigen, dass die zu Beginn der Arbeit angesprochenen niedrigen

Zinsen immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau sind und dies auch im täglichen

Geschäft spürbar ist. Er widerspricht allerdings Aussagen, wonach seit der Krise

weniger Kredite von den Banken vergeben werden. Er sagte, dass Banken ihr Kre-

ditgeschäft sogar in allen Bereichen stark ausbauen. „Das Kreditgeschäft bringt noch

Geld.“215 Allerdings sprach er an, dass Startups bei seiner sehr konservativen Bank

nur schwer an Kredite kommen würden. Andere Banken seien aber nicht so risiko-

avers.216 Die Unternehmer, welche einen Kredit beantragen, wählen meist eine Lauf-

zeit von zwei Jahren. Dies sei aus Unternehmersicht der Zeitraum in der sich An-

schaffungen amortisieren müssen und der Kredit getilgt sein sollte.217 Für den Pri-

214 Anhang 7: Experte 1, Z. 1-66. 215 Anhang 7: Experte 1, Z. 13. 216 Ebenda, Z 36f.. 217 Ebenda, Z. 51ff..

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vatkundenbereich gab er durchschnittliche Zinsen in Höhe von 4-6% p.a. als Durch-

schnittswert an und als Maximalzins 11,25% p.a. Die Laufzeit betrage meist ca. fünf

Jahre.218 Angesprochen auf die Gründe für das hohe Volumen im Bereich des Len-

ding-Based Crowdfunding nannte er als mögliche Gründe, die Hemmschwelle von

Kunden persönlich zu einem Bankberater zu gehen. Dies wäre auch ein Grund für

den Boom der Direktbanken.219 Die Dauer vom ersten Kontakt zum Kunden bis zur

Überweisung des Kreditbetrags gab er mit 2-3 Wochen an.220

Als weiterer Interviewpartner konnte eine Gründungsberaterin gewonnen werden.

Sie ist auf Crowdsourcing und Crowdfunding spezialisiert. Durch ihre Vielzahl an

Kontakten zu Initiatoren konnte sie spannende Beiträge liefern (Expertin 2).221

Experte 2: (Thematische Verkürzung)

Z. 73-83 F: Tätigkeit? A: Gründungsberatung, Crowdfundingberatung, Intressensarbeit, Veranstaltungen

Z. 84-99 F: Vorteile Crowdfunding? A: großer Marketingeffekt, Idee/Produkt am Markt testen, Finanzie-rung, Mezzaninekapital, zusätzliche Finanzierung notwendig

Z. 100-111 F: Laufzeiten 5-8 Jahre? A: 2-3 Jahre reißt zu große Finanzlücke, Idee des Crowdfunding = Teilhabe an Unternehmenswert, Startups brauchen Zeit

Z. 112-119 F: Anschlussfinanzierung schwierig? A: stille Beteiligung = ja, Darlehen = Nein

Z. 120-133 F: 2,5mio. € Grenze im Kleinanlegerschutzgesetz relevant? A: Nein, dafür mehr Institutionelle Anleger nötig, Nachrangdarlehen für diese uninteressant, Crowdfunding muss sich professionalisieren

Z. 134-142 F: Aufwand Kampagne? A: sehr hoch rechnet man Arbeitszeit dazu, 2-3 Monate, aber Marke-ting und Testing haben Gegenwert

Z. 143-153 F: Recht bei Reward-Based A: nicht klar da Werk-/Kaufvertrag, andere Erwartungshaltung als bei Onlineshop, AGB´s der Plattformen füllen Lücke in Gesetzen

Zu den Vorteilen des Crowdfunding im Allgemeinen nannte Expertin 2 als erstes den

großen Marketingeffekt, den eine Kampagne hat. Weiterhin sei es sehr positiv anzu-

sehen, dass Initiatoren ihr Produkt und ihre Idee am Markt testen können bevor sie

ein großes Investment tätigen. Bei einer Bankfinanzierung würde man mit dem

erhaltenen Kapital gründen und bei einer schlechten Idee würde das Unternehmen

scheitern. Damit sei viel Geld verloren. Im Gegensatz dazu käme das Geld beim

Crowdfunding vermutlich gar nicht erst zustande. Der Initiator wisse dann, dass die

218 Ebenda, Z. 21f.. 219 Ebenda, Z. 62f.. 220 Ebenda, Z. 41f.. 221 Anhang 7: Expertin 2, Z. 68-153.

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Idee vermutlich keinen Bestand am Markt hat oder noch nicht ausgereift ist.222 Erst

an dritter Stelle nannte die Expertin 2 die Finanzierung. Sie fügte hinzu, dass eine

Unternehmensfinanzierung rein aus Crowdfunding nicht ausreichend sei. Eine An-

schlussfinanzierung sei in jedem Fall notwendig.223 Nur bei Modellen mit stiller

Beteiligung sei Crowdfunding schädlich bei der Suche nach weiteren Kapitalge-

bern.224 Equity-Based Crowdfunding sei eine gute Möglichkeit Mezzaninekapital

einzusammeln.225 Für die Laufzeit bei dieser Finanzierung seien mindestens 5-8

Jahre notwendig, da kürzere Laufzeiten zu früh eine zu große Finanzlücke in das

junge Unternehmen reisen würden. Außerdem könnten sonst die Geldgeber nicht an

einem Unternehmenswertzuwachs teilhaben.226 Den Aufwand für die Initiatoren

schätzte die Expertin als sehr hoch ein. Der Gegenwert des Marketings und des

Testings müsse allerdings in die Betrachtung aufgenommen werden.227 Der Höchst-

grenze für prospektfreies Equity-Based Crowdfunding im Kleinanlegerschutz räumte

sie sehr wenig Relevanz ein. Dafür seien hier zu wenig institutionelle Anleger tätig.

Dies resultiere aus der noch fehlenden Professionalität im Crowdfunding, aber auch

aus der Gestaltung mit Nachrangdarlehen.228

Als letzter Experte wurde ein Rechtsanwalt befragt (Experte 3).229 Dieser ist bei

einer großen Anwaltskanzlei tätig. Er ist auf Unternehmensgründungen und deren

Finanzierung spezialisiert und betreute unter anderem eine Crowdfundingplattform

bei der Neukonzeption des Investmentmustervertrags. Außerdem berät er bei Ven-

ture Kapital Verträgen und Prospektierung von öffentlichen Angeboten. Neben den

rechtlichen Aussagen, die zum großen Teil im Kapitel 3 eingearbeitet sind, nannte

Experte 3 auch eine Vielzahl weiterer interessanter Aspekte zum Crowdfunding.

Experte 3: (Thematische Verkürzung)

Z. 175-193 F: Vorteile Equity-Based Crowdfunding? A: Volumen zu groß für Einzelinvestoren, zu klein für Venture Kapi-tal, Kredite ohne Sicherheiten, gut für B2C, Marketingeffekt, Testing

Z. 194-212 F: Nachteile Equity-Based Crowdfunding? A: hoher Aufwand, übliches Kapitalmarktrisiko, Haftungsrisiko, sorgfältige Infoaufbereitung notwendig, Anschlussfinanzierung

Z. 213-232 F: Equity-Based Crowdfunding schneller als Bank? A: anfangs Spaß im Vordergrund, Crowdfunding jetzt formalistischer,

222 Ebenda, Z. 88ff.. 223 Ebenda, Z. 96ff.. 224 Ebenda, Z. 112ff.. 225 Anhang 7: Expertin 2, Z. 95f.. 226 Ebenda, Z. 100ff. 227 Ebenda, Z. 134ff. 228 Ebenda, Z. 120ff.. 229 Ebenda, Z. 169-409.

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schnelles Kapitaleinwerben nicht mehr möglich, Kampagne muss auffallen,

Z. 233-255 F: Laufzeiten von 5-8 Jahre? A: Nach 2 Jahren kein Wertzuwachs/ keine Kreditablösung möglich, mind. Laufzeit für Mezzaninekapital 5 Jahre,

Z. 256-270 F: Haftung außerhalb der Pflichtangaben (z.B. Blogs)? A: Haftungsfall „Prof. Scholz“, Haftung möglich weil gerade kein Prospekt, Aussagen Initiator = Haftungsgefahr,

Z. 271-285 F: Verschulden bei Vertragsschluss? A: Ja im Fall von unwahren/ unvollständigen Aussagen, bei fehlen-dem Vermögensinformationsblatt aus Gesetz

Z. 286-291 F: falsches Vermögensinformationsblatt? A: Von 3 Seiten kann keine Vollständigkeit erwartet werden, falsche Infos enthalten = mögliche Haftungsgrundlage

Z. 292-300 F: Außerordentliche Kündigung möglich? A: theoretisch ja, aber bei Abschluss Vermögenslage schon schlecht, wartet auf erste Urteile

Z 301-311 F: Aufklärungspflicht Initiator? A: bei Gefahr für Werthaltigkeit, möglich durch Schadensersatzforde-rung oder Verlust von Geschäftsgrundlage

Z. 312-319 F: Gefahr des Widerrufs? A: Auflösende Bedingung bei Unterschreiten des Fundingziels

Z. 320-334 F: 2,5mio. € Grenze im Kleinanlegerschutzgesetz relevant? A: für Startup ausreichend, Mittelstandsmodelle nicht, Crowdfunding muss sich professionalisieren, interessant ob genug Kapital da

Z. 335-350 F: Zukünftig nur noch partiarische Nachrangdarlehen? A: meisten da durch Gesetzt privilegiert, aber auch bewusst andere Modelle, Prospektfreigrenze von 100.000 € gilt weiterhin

Z. 351-368 F: Neuerungen bezüglich Werbung? A: Warnhinweise, kein Hinweis auf BaFin erlaubt, schreierische Formulierungen vermeiden, Kapitalmarktprinzipien bedenken

Z. 366-385 F: Verbraucherrechte Lending-Based Crowdfunding A: Verbraucherdarlehen nur zw. Verbraucher und Unternehmen, Werbung sollte dezent sein, Verbraucherrechte sonst höher angesetzt

Z. 386-409 F: Reward-Based Crowdfunding Kaufvertrag, Gewährleistung? A: Kaufvertrag kommt auf Anschein an, Initiator verantwortlich für eigegangene Verpflichtungen, 2 jährige Gewährleistung bei Verbrau-chern, Nachbesserung und Neulieferung bei technischen Rewards, Steuerliche Aspekte inzwischen weitgehend geklärt

Angesprochen auf die Vorteile des Equity-Based Crowdfunding sah er ein Potenzial

zur Schließung der Finanzierungslücke bei mittelgroßen Volumina. Diese Volumina

lägen zwischen den Anlagebeträgen von Business Angels und Venture Kapital Ge-

bern. Des Weiteren nützt diese Finanzierungsart vielen jungen Unternehmen und

Startups ohne Sicherheiten und historische Finanzinformationen. Allerdings sei es

wohl ein Modell für Endkundenprodukte, denn hier kämen Marketing und Testingef-

fekte hinzu. Durch das Testen am Markt sei es teilweise möglich einen Produktent-

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wicklungszyklus einzusparen und damit schneller am Markt zu sein.230 Wie die

Expertin 2 hält er eine Laufzeit von 5-8 Jahren für notwendig, um das Equity-Based

Crowdfunding für die Initiatoren und Geldgeber interessant zu machen. Fünf Jahre

Anlagelaufzeit seien dazuhin mindestens notwendig, um das Kapital als eigenkapi-

talnahes Mezzaninekapital auszuweisen.231 Ebenfalls vertrat Experte 3 die Meinung,

dass sich das Equity-Based Crowdfunding professionalisieren müsse und gab zu

bedenken, ob genug Kapital für höhere Volumina da sei. Für Equity-Based Crowd-

funding im Bereich von Startups und jungen Unternehmen sei die Höchstgrenze des

Kleinanlegerschutzgesetzes kein Problem. Bei momentan startenden Crowdfun-

dingmodellen zur Mittelstandsfinanzierung sieht er die Grenze durchaus als Hinder-

nis an.232

Initiator 1 hat eine Reward-Based Crowdfunding Kampagne für die Produktion eines

Musikalbums erfolgreich abgeschlossen. Zusammen mit seiner Band konnte er auf

der Plattform Startnext ca. 31.000 € einwerben.

Initiator 1: (Thematische Verkürzung)

Z. 446-469 F: Warum Crowdfunding? A: stärkere Verhandlungsbasis gegenüber der Plattenfirma durch eigenes Kapital, Marketing während CD Produktion, Arbeitsaufwand kommunizieren, F: Warum diese Plattform? A: Da regional, bemerkt dass Crowdfunding unbekannt

Z. 470-476 F: Feedback bekommen? Vernetzung? A: zu gewünschten Rewards ja, künstlerisch nicht gewünscht, keine neue Vernetzung

Z. 477-488 F: Aufwand Kampagne? A: viel Aufwand, muss am Ball bleiben, Konzerte helfen bei Bewer-bung der Kampagne

Z. 489-497 F: Was wurde verdient? A: auch Ausgaben durch Rewards, und zeitlich viel Aufwand, Rest in CD investiert, dafür noch zugeschossen

Z. 498-503 F: Wie wurden Einnahmen verrechnet? A: als Einnahmen der Gbr, Mehrwertsteuer beachten

Z. 504-511 F: Würdet ihr es wieder machen? A: prinzipiell ja, einiges anders, Frage ob nochmal genug Unterstützer mobilisiert werden können

Interessant war das Reward-Based Crowdfunding für den Initiator, da es im Musik-

geschäft üblich ist, dass Produktionsfirmen einen Vorschuss an die Künstler auszah-

len. Dieser wird zu Beginn des CD Verkaufs dann wieder verrechnet. Dieses Vorge-

230 Anhang 7: Experte 3, Z. 175ff.. 231 Ebenda, Z. 233ff.. 232 Anhang 7: Experte 3, Z. 320ff..

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hen macht es Bands oft schwierig, ein neues Album finanziell zu stemmen. Durch

das Kapital aus der Crowdfundingkampagne konnte durch den Verzicht auf einen

Vorschuss eine stärkere Verhandlungsbasis zur Plattenfirma erreicht werden. Wei-

terhin wird dadurch beim CD Verkauf ab dem ersten Stück mitverdient.233 Weiterhin

wurde es als positiv angesehen, dass der Wert der Musik durch Kommunikation mit

den Fans während des Entstehens dargestellt werden konnte. 234 Außerdem waren für

die Band auch die Marketingeffekte und die Nähe zu den Fans hilfreich. Als störend

empfand er Aussagen, es handle sich bei den Geldbeträgen um Spenden. Der Geld-

geber erhalte zum Beispiel mit einer CD einen realen Gegenwert. Somit sei es keine

Spende.235 Der Initiator hat eine weitere auf den Ticketverkauf bezogene Crowdfun-

dingkampagne gestartet und abgeschlossen.236

Initiator 2 hat eine Equity-Based Crowdfundingkampagne zur Finanzierung eines

Gastronomiekonzeptes mit angeschlossener Destille gestartet. Über diese Kampagne

konnten ca. 25.000 € in Form von Genussrechten eingeworben werden.

Initiator 2: (Thematische Verkürzung)

Z. 552-563 F: Warum Crowdfunding? A: Transparenz, Darstellen der Arbeit, Kunde am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen

Z: 564-566 F: Welche Form? A: Genussscheine

Z. 567-582 F: War die Form Vorteilhaft? Anschlussfinanzierung? Warum diese Plattform? A: Ja keine Mitsprecherechte abgetreten, Anschlussfinanzierung ist ein Thema, Plattform war regional gut aufgestellt

Z. 583-588 F: Andere Finanzierungsformen? A: Eigenkapital, später Business Angel

Z. 589-593 F: Feedback? A: Zuspruch, sonst haben wir die Crowd auf dem Laufenden gehal-ten, Feedback nur in eine Richtung

Z. 595-598 F: Aufwand Kampagne? A: Viel, aber so erwartet

Z. 599-607 F: War das Volumen ausreichend? A: Anfangsinvestition gedeckt, bewiesen dass die Finanzierung selbst möglich ist, proof of concept,

Z. 608-616 F: Warum erfolgreich? A: 2 Firma der Plattform, Produkt mit Identifikationspotential (B2C), Geldgeber Kunden erster Stunde

Z. 617-622 F: Würden sie es wieder machen? A: nicht für dasselbe Produkt, es gibt auch einfachere und günstigere

233 Anhang 7: Initiator 1, Z. 446ff.. 234 Ebenda, Z. 461f.. 235 Anhang 7: Initiator 1, Z. 466f.. 236 Ebenda, Z. 504ff..

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Möglichkeiten, sonst durchaus Z. 623-631 F: Laufzeit von 5-7 Jahren?

A: unsere Laufzeit 12 Jahre etwas lang, 3 Jahre für break even, da-nach brauchen Geldgeber noch Zeit um zu partizipieren,

Z. 633-636 F: Haben sie sich rechtlich informiert? A: Kanzlei der Plattform, Betreuung war eng

Besonders vorteilhaft an dieser Finanzierungsart hält er, dass keine Mitspracherechte

an Investoren abgetreten werden müssen. Wichtig für die Wahl der Plattform war

dem Initiator die regionale Ausrichtung der Plattform sowie die damals noch nicht

verbreitete Form über Genussrechte.237 Des Weiteren war die Crowdfundingkam-

pagne für den Initiator auch „proof-of-concept“. Nach der erfolgreichen Kampagne

konnten die Anfangsinvestitionen gedeckt werden und potentiellen Investoren ge-

zeigt werden, dass das Geschäftsmodell tragfähig und finanzierbar ist.238

Der Initiator 3 startete mit einem Gründerteam eine Reward-Based Crowdfunding-

kampagne auf der US Seite Kickstarter. Die Kampagne hat das Fundingziel von ca.

37.000 € verfehlt. Bei dem Produkt handelte es sich um ein technisches Produkt, das

die Initiatoren selbst entwickelt haben. Das Produkt ist aktuell als Vorbestellung über

die Webseite der Initiatoren verfügbar.

Initiator 3: (Thematische Verkürzung)

Z. 652-661 F: Warum Crowdfunding? A: Finanzierung, Marketing, Kundengewinnung und Feedback, kein funktionelles Feedback erhalten,

Z. 662-666 F: Warum Kickstarter? A: größte Plattform, wollten dort hin

Z. 667-676 F: Andere Finanzierungsformen? A: alles Eigenkapital, von Bank kein Geld bekommen, möchten keine Mitspracherechte abgeben, möchten nicht bei Kapitalgebern sitzen

Z. 677-681 F: Feedback bekommen? A: technisches Feedback gewünscht, nicht erhalten,

Z. 682-687 F: Aufwand Kampagne? A: Während der Kampagne 1 Mann-Monat, davor 1-2 Mann-Monate

Z. 688-694 F: War das Volumen ausreichend? A: sehr genau gerechnet, wollten nicht draufzahlen oder zuschießen

Z. 695-711 F: Warum nicht erfolgreich? A: falsche Zielgruppe, zu hohes Fundingziel angegeben, viele geben niedriges Ziel an mit dem das Produkt nicht verwirklicht werden kann und hoffen auf Überfinanzierung, Marketing muss vor Kampagne gemacht sein

Z. 712-723 F: Würden sie es wieder machen? A: nicht für dieses Produkt, nicht Kickstarter, nur wenige Kunden gewonnen, Kickstarter lockt mit nicht ganz richtigen Angaben,

237 Anhang 7: Initiator 2, Z. 569ff.. 238 Anhang 7: Initiator 2, Z. 603ff..

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Z. 724-728 F: Haben sie sich rechtlich informiert? A: viel gelesen, recherchiert, kein Anwalt

Z. 729-736 F: Gedanken gemacht zu Gewährleistung und Rückläufer? A: 2% Rückläufer und Gewährleistung eingerechnet, wie beim nor-malen Verkauf,

Z. 737-743 Weiteres Gespräch Kickstarter hat Zenit überschritten, Usability veraltet, Kickstarter ist nur Dritter und hält sich weitgehend raus

Der Initiator wählte Kickstarter aufgrund der Größe und der versprochenen Marke-

tingeffekte und Kundengewinnung. Enttäuschend für den Initiator war das Ausblei-

ben von gewünschtem technischem Feedback zu dem Produkt. Neben dem Zuspruch

durch Enthusiasten kam kein nennenswertes Feedback an.239 Als ein Grund für das

Nichterreichen des Fundingziels nannte er, dass die Zielgruppe des Produktes keine

Internetnutzer bzw. Internetaffinen Personen seien.240 Dazuhin kritisierte er, dass

seiner Einschätzung nach, viele Initiatoren auf dieser Plattform unrealistisch niedrige

Fundingziele angeben. Diese Initiatoren hoffen auf eine Überfinanzierung ihrer

Kampagne, könnten aber vermutlich beim knappen Erreichen das Produkt nicht wie

versprochen umsetzen.241 Dieses „Spiel“ wollte der Initiator nicht mitmachen und hat

ein realistisches Fundingziel angegeben und dabei auch Gewährleistungen und

Rücksendungen miteingerechnet.242

Initiator 4 erreichte mit einer Reward-Based Crowdfundingkampagne zusammen mit

zwei weiteren Gründern ein Volumen von ca. 25.000 €. Die Kampagne wurde auf

der Plattform Startnext erfolgreich finanziert. Das Geschäftsmodell ist der Vertrieb

von Biogemüse im Aboboxen.

Initiator 4: (Thematische Verkürzung)

Z. 753-759 F: Warum Crowdfunding A: Finanzierung, Startkapital ohne Mitsprache abzugeben

Z.760-772 F: Andere Finanzierungsform? A: Eigenkapital, danach kann man Förderungen und Preise oder Initiatoren anstreben, Crowdfunding muss man nicht Mitsprache abgeben oder Anteile verwässern, Kein Kredit im Nacken, Bank ist gut für später

Z. 773-777 F: Wäre Equity-Based Crowdfunding etwas für euch? A: eher nicht, Investoren unbekannt, nicht wirklich bekannt

Z. 778-788 F: Aufwand Kampagne? A: etwas unterschätzt, 2 Monate Vorbereitung, 2 Wochen Prüfung durch Plattform, 6 Wochen Kampagne, danach im normalen Ge-schäft,

239 Anhang 7: Initiator 3, Z. 652ff.. 240 Ebenda, Z. 695ff.. 241 Ebenda, Z. 701ff.. 242 Ebenda, Z. 729ff..

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Z. 789-794 F: War das Volumen ausreichend? A: weniger wäre uninteressant, mehr wäre schön

Z. 795-799 F: Wie schnell wurde Geld überwiesen? A: paar Tage

Z. 800-805 F: Würden sie es wieder machen? A: ja auch empfehlen, schnelle ehrliche Möglichkeit an Kapital zu kommen, vieles anders machen

Z. 806-814 F: War Ideendiebstahl ein Thema? A: ja definitiv, Idee wurde dort erstmalig veröffentlicht, sollte aber ab einem Punkt keine Angst mehr haben

Der Initiator sagte, dass es für die Finanzierung nach der Startphase nur wenig Mög-

lichkeiten gebe. Man könne sich für Gründerpreise und bei Wettbewerben bewerben,

um Förder- und Preisgelder zu bekommen oder auf Investoren zugehen. Investoren

verlangen dann allerdings ein Mitspracherecht. Dies sei für Startups oftmals nicht

interessant, vor allem wenn die Idee an sich noch nicht ganz fertig ist und man selbst

noch daran arbeiten möchte. Ein klassischer Bankkredit sei im zweiten Schritt gut,

für die Gründung allerdings zu risikoreich.243 Das eingeworbene Kapital wurde laut

Aussagen des Initiators sehr schnell nach Abschluss der Kampagne überwiesen.244

Der Initiator berichtete auch, dass das Thema des Ideendiebstahls im Vorfeld der

Kampagne durchaus angesprochen wurde. Die Kampagne war für das Startup der

erste Schritt in die Öffentlichkeit. Während der Kampagne spielte dies allerdings

keine Rolle mehr, denn man sei von der Idee überzeugt gewesen.245

Die Initiatorin 5 startete über die Crowdfundingplattform Startnext eine Kampagne

im Bereich Umwelt und Verpackung. Ihre Reward-Based Crowdfundingkampagne

erreichte ein Volumen von 7.000 €.

Initiatorin 5: (Thematische Verkürzung)

Z. 854-858 F: Warum Crowdfunding A: Marketing und Öffentlichkeit, kein Kapital benötigt

Z. 859-867 F: Andere Finanzierung? A: Eigenkapital, ausreichend da nicht Kapitalintensiv, andere Finan-zierung nicht gewünscht,

Z. 868-877 F: Feedback bekommen? A: ja bunt gemischt, war gut, Einblick in Markt erhalten, Produkt wird jetzt weltweit benutzt, Marketingeffekt auch jetzt noch da

Z. 878-889 F: Aufwand Kampagne? A: viel Arbeit, Lieferkosten ins Ausland hat Kosten erhöht, 4 Wochen Vollzeit, für den Umsatz viel Aufwand

Z. 890-894 F: War das Volumen ausreichend? A: kein Kapital benötigt

243 Anhang 7: Initiator 4, Z. 764ff.. 244 Ebenda, Z. 795ff.. 245 Ebenda, Z. 806ff..

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Z. 895-901 F: Wie schnell wurde Geld überwiesen? A: lange 2-3 Wochen, dadurch Reward Auslieferung verzögert

Z. 902-908 F: Warum erfolgreich? A: erst schleppend, dann im Newsletter gestanden

Z. 909-914 F: Würden sie es wieder machen? A: nicht unbedingt, viel Aufwand, kommt auf Produkt an

Z. 915-920 F: Haben sie sich rechtlich informiert? A: belesen, kein Anwalt

Z. 921-925 Weiteres Gespräch Feedback zu Startnext durchwachsen

Die Initiatorin verfolgte mit der Kampagne keine finanziellen Ziele und benötigte für

ihr Unternehmen kein Kapital.246 Nach einer etwas schleppenden Anfangsphase

gewann die Kampagne nach Erscheinen im Newsletter der Plattform an Dynamik.247

Positiv war für die Initiatorin auch der Marketingeffekt. Allerdings entstand dieser

nicht unbedingt durch die Kampagne selbst, sondern im Nachlauf, durch die Benut-

zung ihrer Produkte. Diese wurden weltweit öffentlich benutzt und damit gese-

hen.248 Als negativ wurde angesehen, dass die Rewards inklusive Versandkosten

vertrieben wurden und sich somit durch Versand ins Ausland der Erlös deutlich

verringert hat.249 Insgesamt wäre der Aufwand für einen zusätzlichen Umsatz von

7.000 € sehr hoch gewesen.250

Initiatorin 6 erstellte eine Reward-Based Crowdfunding Kampagne für ihren Arbeit-

geber. Auf Startnext sollen 15.000 € für die Erneuerungen eines Veranstaltungsrau-

mes eingeworben werden. Die Kampagne ist aktuell noch nicht beendet. Die Befrag-

te kam im Vorfeld ihrer Kampagne auf den Autor zu, um sich über Crowdfunding zu

informieren.

Initiatorin 6: (Thematische Verkürzung)

Z. 956-964 F: Warum Crowdfunding A: Finanzierung von neuem Equipment

Z. 965-971 F: Aufwand Kampagne? A: Vorgesetzter unterschätzt Aufwand

Z: 972-977 Weiteres Gespräch: Kampagne nicht gut vorbereitet, keine Zeit für Werbung, Einschät-zung 1 Person für Koordination der Kampagne benötigt

Die Initiatorin 6 äußerte Bedenken, ob ihr Arbeitgeber den Aufwand der Kampagne

richtig einschätzt.251

246 Anhang 7: Initiatorin 4, Z. 858. 247 Ebenda, Z. 902ff.. 248 Ebenda, Z. 868ff.. 249 Ebenda, Z. 878ff.. 250 Ebenda, Z. 909ff.. 251 Ebenda, Z. 965ff..

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Initiatorin 7 hat als Mitarbeiterin im Marketing und Public Relations die Equity-

Based Crowdfundingkampagne auf Startnext mitbetreut. Durch die Kampagne wurde

ein Volumen von ca. 47.000 € in Form von Darlehen eingesammelt. Das Unterneh-

men vertreibt regionale Biolebensmittel.

Initiator 7: (Thematische Verkürzung)

Z. 989-1004

F: Warum Crowdfunding? A: Marketing, Kundengewinnung, Feedback, Finanzierung des Wachstums, F: Warum Startnext? A: Über Bekannte, passen von der Einstellung zu uns

Z. 1005-1011

F: Andere Finanzierung? A: Zu dem Zeitpunkt nicht in Erwägung gezogen,

Z. 1012-1020

F: Aufwand Kampagne? A: sehr viel Aufwand, etwas unterschätzt, 1 Person Vollzeit plus 1 Teilzeit vor und während der Kampagne, Rechtsanwaltskosten (Z. 1056)

Z. 1021-1031

F: War das Volumen ausreichend? 100.000 € gewünscht, 25.000 € Fundingziel, 47.000 € erzielt, zufrie-den, konnten vieles aber nicht alles umsetzten

Z. 1032-1037

F: Wie schnell wurde Geld überwiesen? A: 2 Wochen angegeben, ganze Summe nach 1 Monat

Z. 1038-1044

F: War Ideendiebstahl ein Thema? A: Nein, davor schon öffentlich, kein neues Produkt, neues Vertriebs-konzept mit eigenem Schwerpunkt

Z. 1045-1061

F: Würden sie es wieder machen? A: ja, viel Feedback, Kundengewinnung gut, Crowdinvesting bei vielleicht bei anderer Plattform, gerne auch reine Rewardkampagne,

Z. 1062-1069

F: Was würden sie anders machen? A: Mehr Netzwerk einbinden, mehr Vorarbeit leisten,

Z. 1070- 1075

F: Konntet ihr Netzwerk ausbauen? A: ja, andere Startups, Presse

Z. 1076-1081

Weiteres Gespräch: Positiv sind Feedback Marketing Testing Kundengewinnung, Crowd-funding gut für B2C, Crowdinvesting anspruchsvoller als Reward,

Laut der Initiatorin 7 war einer der Hauptbeweggründe auch die Gewinnung von

neuen Kunden und der Marketingeffekt durch die Kampagne. Geldgeber seien von

der Idee überzeugt und es sei wahrscheinlich, dass sie auch zu Kunden werden. Um

dies zu fördern und Equity-Based Kampagne anzuschieben, wurden zusätzlich limi-

tierte Rewards gewährt.252 Des Weiteren wurde von der Initiatorin auch das Testen

des Konzepts und der Idee hervorgehoben.253 Sie ist auch gegenüber einer weiteren

Equity-Based Kampagne aufgeschlossen, kann sich aber auch für eine reine Reward-

Based Kampagne begeistern. Bei einer solchen sei es möglich, die Kampagne freier 252 Anhang 7: Initiatorin 7, Z. 989ff.. 253 Ebenda, Z. 1076ff..

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zu gestalten und man sei weniger an Regularien gebunden.254 Gerade der rechtliche

Aufwand wäre bei der Equity-Based Crowdfundingkampagne schon erheblich gewe-

sen.255

5.3.2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der befragten Initiatoren

Die Eingangsfrage war bei allen Interviews dieselbe. Warum haben Sie sich für

Crowdfunding entschieden? Diese Frage wurde gestellt, um das Gespräch zu eröff-

nen und den Befragten zum Erzählen anzuregen. Des Weiteren sollten damit die im

Kapitel 2 beschriebenen Motive für Crowdfunding überprüft werden. Dies erfolgte

bewusst mit einer offenen Frage, um den Befragten nicht mit vorgeschlagenen Ant-

wortmöglichkeiten zu beeinflussen. Erstaunlicherweise waren die Antworten sehr

ähnlich, sowohl inhaltlich als auch vom Wortlaut. Es gab auch keine Unterschiede

zwischen den fünf Reward-Based Initiatoren und den zwei Equity-Based Initiatoren.

Eine beispielhafte Antwort auf diese Frage ist, die der Initiatorin 7. „Interessant ist es

([Crowdfunding]), denn außer Geld bekommt man auch viel Marketing, kann neue

Kunden generieren und die Idee testen. (...)“256 Diese Antwort zeigt, dass das Ein-

sammeln von Kapital zwar ein Hauptmotiv darstellt, allerdings auf keinen Fall der

alleinige Beweggrund für eine Kampagne ist. Initiator 2 bestätigte dies mit der Aus-

sage, es gebe einfachere und günstigere Wege an Kapital zu kommen.257 Initiator 4

und 6 hatten dagegen einen stärkeren Fokus auf der Finanzierung. Initiatorin 5 unter-

scheidet sich in diesem Punkt von den anderen. Sie gab an keinerlei Kapital zu benö-

tigen und die Kampagne allein aus Gründen des Marketing, der Öffentlichkeit und

der Kundengewinnung gemacht zu haben.258 Der Marketingeffekt und die Aufmerk-

samkeit in der Öffentlichkeit war über alle Initiatoren summiert der wichtigste Effekt

des Crowdfundings.

Bei den schon in Kapitel 2 angesprochenen Motiven des Feedbacks und des Testings

waren die Antworten etwas differenzierter. Initiator 1 sagte dazu, dass positives

Feedback motivierend ist und auch das Feedback zur Kampagne gerne angenommen

wurde. Allerdings sei es als Künstler wichtig Feedback im kreativen Bereich kein

Gehör zu schenken und seiner Linie treu zu bleiben.259 Auch Initiator 2 und 4 wirk-

ten etwas weniger interessiert an Feedback aus der Crowd. Dagegen war Initiator 3

254 Ebenda, Z. 1045ff.. 255 Ebenda, Z. 1012ff.. 256 Anhang 7: Initiator 7, Z. 994f.. 257 Anhang 7: Initiator 2, Z. 620f.. 258 Anhang 7: Initiatorin 5, Z. 854ff.. 259 Anhang 7: Initiator 1, Z. 474f..

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prinzipiell sehr interessiert, technisches und funktionelles Feedback zu seinem Pro-

dukt zu bekommen. Folglich war er sehr enttäuscht, dass dies nicht eingegangen

ist.260 Initiatorin 5 und 7 zeigten sich sehr begeistert in Bezug auf das Feedback der

Crowd. Sowohl Qualität als auch die Menge des eingegangenen Feedbacks wurden

von beiden gelobt. Sie sprachen auch den positiven Effekt des Crowdfundings an,

der durch einen verbesserten Markteinblick entsteht. Expertin 7 meinte dazu, Crowd-

funding sei eine gute Möglichkeit B2C Produkte am Markt zu testen.261 Auch der

Ausbau von Netzwerken wurde von einigen Befragten erwähnt, spielte aber keine

große Rolle.

Eine weitere Frage, die allen Initiatoren gestellt wurde, war, ob und warum sie diese

Finanzierungsform gewählt haben und welche Aspekte dieser Finanzierungsform

sind vorteilhaft? Bei der Beantwortung dieser Frage waren sich alle Befragten einig.

Es sei eine einfach zugängliche Finanzierungsart bei der man keine Mitspracherechte

abgeben muss. Initiator 4 sagte dazu, es sei „eine schnell umzusetzende Möglichkeit

an ein bisschen Startkapital zu kommen, ohne einen Gesellschafter mit aufnehmen zu

müssen.“262 Diese Unabhängigkeit war allen Befragten enorm wichtig. Warum das

so ist, formulierte unter anderem Initiator 3 so, „wenn du dann mehr beim Kapitalge-

ber sitzt als am Produkt zu arbeiten, dann ist das nicht unsere Arbeitsweise.“263 Auch

alle weiteren Initiatoren sprachen sich klar gegen Business Angels und Venture

Kapital Geber aus. Sie können es sich für einen späteren Zeitpunkt durchaus vorstel-

len, aber nicht während dem Aufbau des Unternehmens, wenn die Idee noch ganz

neu ist. Die Initiatoren gaben zu verstehen, sich mit der Finanzierung über Crowd-

funding, egal ob Reward-Based oder Equity-Based, ein Stück finanziellen Freiraum

schaffen zu wollen, um ihre Idee vorantreiben zu können ohne unternehmerische

Freiheiten aufgeben zu müssen.

Alle Befragten wurden auch zum Aufwand vor, während und nach der Kampagne

befragt. Das einhellige Urteil hierzu war, dass der Aufwand einer Crowdfunding-

kampagne extrem hoch sei. Schon Expertin 2 sprach von einem Arbeitsaufwand von

ca. 2-3 Monaten.264 Dies bestätigten alle Initiatoren. Im Folgenden sind die Aussagen

grafisch dargestellt.

260 Anhang 7: Initiator 3, Z. 652ff. und 677ff.. 261 Anhang 7: Initiatorin 7, Z. 1076ff.. 262 Anhang 7: Initiator 4, Z. 756f.. 263 Anhang 7: Initiator 3, Z. 675f.. 264 Anhang 7: Expertin 2, Z. 134ff..

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Obwohl die meisten wussten, dass eine Crowdfundingkampagne viel Aufwand ist,

unterschätzten viele diesen. Die Kampagne erfordere eine sorgfältige Vorbereitung

schon vor dem Beginn der Kampagne. Hierzu gehörten organisatorische Dinge, die

mit der Plattform zu klären sind. Am meisten Arbeit sei aber die Erstellung von

Werbevideos und Kampagnentexte. Während der Kampagne sei der Aufwand für

Kommunikation und Bewerbung der Kampagne sehr hoch. Initiator 1 meinte, „Fra-

gen der Fans haben wir täglich persönlich und schnell beantwortet...“265 Weiter

verwendeten die Initiatoren viel Zeit für Werbemaßnahmen im TV, im Radio und in

Zeitungen. Wichtig sei es während der Laufzeit der Kampagne immer am Ball zu

bleiben. Viele Initiatoren gaben auch an, dass das Marketing für die Kampagne

eigentlich schon vor dem Start der Kampagne beginnen sollte, um unter den vielen

Projekten von Anfang an aufzufallen.

Der Diebstahl oder das Kopieren ihrer Idee durch die Öffentlichkeit war bei den

Initiatoren kein Thema. Sie waren sich dieser Gefahr durchaus bewusst, schätzten

diese aber als gering ein. Irgendwann müsse man ja mit seiner Idee an die Öffent-

lichkeit, dann sollte man aber überzeugt und ohne Angst vor der Kopie sein, sagte

Initiator 4.266

Alle Initiatoren gaben an, sich zu dem Thema Crowdfunding ausführlich informiert

zu haben. Die Informationen stammen vor allem aus der Recherche bei anderen

Kampagnen, von den Crowdfunding Plattformen, aus der Zusammenarbeit mit den

265 Anhang 7: Initiator 1, Z. 483f.. 266 Anhang 7: Initiator 4, Z. 806ff..

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Plattformen und aus dem Internet generell. Einen eigenen Anwalt kontaktierte nur

Initiatorin 7.267

6. Zusammenfassung der Ergebnisse

Die zu Beginn dieser Arbeit aufgestellte Forschungsfrage lautete: Inwiefern ist es für

Initiatoren sinnvoll, unter der aktuellen deutschen Rechtslage, eine Finanzierung

durch die Crowd in Erwägung zu ziehen? Im Laufe dieser Arbeit stellte sich heraus,

dass diese Frage nur sehr schwer zu beantworten ist. Selbst bei der Eingrenzung auf

eine bestimmte Crowdfundingart lässt sich keine klare Aussage dazu treffen. Als

erstes sollten sich die Initiatoren überlegen, ob die Finanzierungsart zu ihnen passt.

Dabei sollten sie realistisch betrachten, welche Vorteile die Crowdfundingart bringt

und welche Nachteile entstehen können. Wie bei klassischen Finanzierungsarten ist

es auch bei Crowdfunding wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Verbind-

lichkeiten und vertragliche Verhältnisse man eingeht. Dabei ist es wichtig, alle recht-

lichen Eckpunkte zu kennen und mögliche Risiken abzuschätzen. Laufzeit, Vertrags-

partner, Anzahl der Vertragspartner, Zinsen, Gebühren sind hierfür zu beachten.

Auch sollte ein Initiator vor einer Kampagne Crowdfunding mit anderen Finanzie-

rungsarten vergleichen. Denn aus der Marktanalyse, der Recherche auf den deut-

schen Plattformen und den Rechenbeispielen ist ersichtlich, dass Crowdfunding nicht

immer die günstigste Finanzierungsform ist. Auch wenn die Plattformen das oftmals

suggerieren möchten, gibt es für Reward-Based, Equity-Based und Lending Based

Crowdfunding meist kostengünstigere Alternativen. Das Ausschalten der Bank allei-

ne garantiert keine günstigeren Finanzierungskosten. Allerdings haben die Literatur-

recherche, die Marktrecherche und die Befragung von Experten und Initiatoren

ergeben, dass Crowdfunding neben der Finanzierung noch eine Vielzahl von anderen

Vorteilen hat. Diese machen Crowdfunding für einige Initiatoren vielleicht sogar

besser als eine klassische Finanzierung. Unverzichtbar für ein erfolgreiches Crowd-

funding ist es, sein direktes Umfeld für die Kampagne zu gewinnen und mitzureißen.

Hierbei kann es sich um Freunde, Familie, Lieferanten oder treue Kunden handeln.

Diese Personen wirken über Mundpropaganda und Social Media als Multiplikatoren.

Aus diesem Umfeld sollten auch die ersten finanziellen Beiträge eingehen, denn kein

Fremder investiert in eine Kampagne die bei Null steht.

267 Anhang 7: Initiatorin 7, Z. 1056ff..

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Als erstes sollen nun die Ergebnisse für das Reward-Based Crowdfunding betrachtet

werden. Welche Initiatoren sollten dieses Modell in Erwägung ziehen? Hier gibt es

zwei Gruppen von Initiatoren, die besonders von den Vorteilen profitieren können.

Als erstes die Gruppe der kreativen Initiatoren, das heißt Musiker, Filmemacher und

weitere Künstler. Diese Gruppe profitiert besonders von der Möglichkeit ein Projekt

vorzufinanzieren, denn mit einer kreativen Idee ist man von klassischen Finanzie-

rungsarten wohl weitestgehend ausgeschlossen. Mit einer Crowdfundingkampagne in

Form eines Presellings oder Preorderings kann das Henne-Ei Problem der Kunstfi-

nanzierung gelöst werden. Weiter ist Crowdfunding für Künstler interessant, da sie

während einer Kampagne die Entstehung des Werkes kommunizieren können. Damit

geben sie ihren Unterstützern nicht nur ein fertiges Werk, sondern schaffen auch eine

Nähe zu den Fans. Normalerweise starten Künstler die Vermarktung und das Marke-

ting zu einem Werk auch erst mit dessen Fertigstellung. Beim Crowdfunding können

sie vom Beginn der Arbeit an Öffentlichkeit erzeugen. Vorteilhaft ist es für Künstler

auch, dass sie meist schon eine gewisse Anzahl von Fans und Unterstützer haben, die

sie für die Kampagne leicht begeistern lassen. Für erfolgreiche Kampagnen ist es

aber auch entscheidend, dass es ausreichend Aktivität auf dem Markt bzw. den Platt-

formen gibt. Dass die Kategorien Musik, Film und Theater bei den beiden großen

Deutschen Reward-Based Plattformen auf den vorderen Plätzen sind, zeigt das Inte-

resse der Geldgeber an diesen Kampagnen.

Als zweite Gruppe, die eine Finanzierung über eine Reward-Based Kampagne in

Erwägung ziehen sollten, zählen junge Unternehmen und Startups. Kein Ausschluss-

kriterium aber sehr hilfreich ist es, ein Produkt oder Dienstleistung mit Endkunden-

bezug zu haben. Ebenfalls sollte ein Großteil der Zielgruppe internetaffin sein, als

Anhaltspunkt ist hier die als digital natives bezeichnete Altersgruppe bis 35 Jahre zu

sehen. Passt ein Initiator in diese Beschreibung und scheut er den großen Aufwand

von Crowdfunding nicht, könnte eine Kampagne eine gute Wahl sein. Bei einer

guten Kommunikation mit der Crowd und einer guten Öffentlichkeitsarbeit für die

Kampagne können die Marketingeffekte für das Produkt enorm sein. Durch eine gute

Kampagne und geschickt gewählte Rewards können zusätzlich die Geldgeber als

neue Kunden gewonnen werden. Bei neuartigen Produkten und Dienstleistungen

sollte der Initiator das Crowdfunding als Instrument für Feedback und zum Testen

des Marktes verwenden. Dies ermöglicht eine auf den Kundenwunsch gerichtete

Entwicklung und viel Informationen für den späteren regulären Vertrieb. So kann der

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Initiator Absatzzahlen und Preiseniveau seines Produktes abschätzen. Aber auch die

Kampagne an sich kann als Test verstanden werden. Somit kann die Kampagne als

Feedback zur Geschäftsidee verstanden werden. Erreicht eine Kampagne das Fun-

dingziel nicht, so hätte sie sicherlich in dieser Form auch später keinen Bestand. Der

Initiator weiß somit ohne Geld verloren zu haben, dass er nachbessern muss.

Für beide Gruppen kann eine Crowdfundingkampagne nur sinnvoll sein, wenn genü-

gend Kapital im Markt ist. Hier hat die Markt- und Plattformanalyse gezeigt, dass in

Deutschland das Reward-Based Crowdfunding kontinuierlich stark wächst. Sowohl

das Gesamtvolumen als auch das Volumen der einzelnen Kampagnen steigt an. Die

Erfolgsquote von aktuell 58% zeigt an, dass ausreichend Kapital im Markt ist. Spezi-

ell die Plattform Startnext bietet für Reward-Kampagnen ein gutes Umfeld.

Momentan bestehen noch sehr wenige Regelungen und die Kampagnen können sehr

frei gestaltet werden. Trotzdem ist zu raten, das Crowdfunding rechtlich ernst zu

nehmen. Denn egal welche Vertragstypen sie schlussendlich mit den Geldgebern

abschließen, die Verbindlichkeiten und Versprechen, die sie eingehen, sind rechtlich

bindend. Nach der Kampagne sind sie verpflichtet, egal ob das eingesammelte Kapi-

tal genügt oder nicht, die Rewards zu liefern. Bei weiteren Rechten wie zum Beispiel

der Sachmängelhaftung, der Gewährleistung und vielen weiteren Verbraucherrechten

ist noch nicht klar, inwieweit sie Anwendung im Crowdfunding finden. Anzunehmen

ist allerdings, dass wie im Equity-Based Crowdfunding hier zunehmend Regelungen

auf die Initiatoren zukommen werden.

Möchte sich ein Initiator durch Equity-Based Crowdfunding finanzieren, sollte er

sich überlegen welches Modell er wählt. So gibt es Modelle mit Aktienvergabe, mit

stillen Beteiligungen, Genussrechten sowie aktuell hauptsächlich partiarischen Nach-

rangdarlehen. Hier ist nach den Erkenntnissen der Arbeit vor allem für junge Unter-

nehmen und Startups das partiarische Darlehen zu empfehlen. Denn nur bei dieser

Form ist es möglich Kapital zu sammeln, ohne Mitspracherechte abzugeben. Dies ist

wohl der größte Vorteil einer Finanzierung über Equity-Based Crowdfunding. Auch

bei Genussrechten ist dies möglich, allerdings gilt hierfür nicht die Ausnahme des

Kleinanlegerschutzgesetzes. Somit kann nur ein Volumen bis 100.000 € prospektfrei

über Genussrechte eingeworben werden. Nach Aussage der Experten kann Equity-

Based Crowdfunding auch die Finanzierungslücke für Volumina schließen, die über

den üblichen Beträgen von Business Angels und unter den Beteiligungsvolumina von

Venture Kapital Gebern liegt. Somit ist es für Initiatoren, die einen Kapitalbedarf im

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Bereich von 300.000 € haben, aktuell eine gute Möglichkeit für Kapital zu werben.

Auch nicht jedes junge Unternehmen und Startup ist unbedingt Venture Kapital

fähig, oftmals fehlen Sicherheiten oder aussagekräftige Umsätze und Finanzdaten.

Für diese Initiatoren ist Crowdfunding eine Alternative.

Auch wenn beim Equity-Based Crowdfunding die Finanzierung eine deutlich größe-

re Rolle als bei Reward-Based Crowdfunding spielt, zeigen die Untersuchungen,

dass die Finanzierung nicht der einzige Beweggrund für Crowdfunding sein sollte.

Dafür gibt es oftmals kostengünstigere Alternativen und eine reine Ausrichtung auf

Kapitalgewinnung würde das Potential von Crowdfunding nicht ausschöpfen. Denn

auch hier gilt, die durch eine Kampagne gewonnene Öffentlichkeit führt zu Marke-

tingeffekten. In vielen Fällen wohl nicht so stark auf das Produkt an sich bezogen,

wohl aber kann die Marke und das Image eines Unternehmens durch eine gute Kam-

pagne positiv beladen werden. Gleich wie beim Reward-Based Crowdfunding sollte

das Feedback aus dem Crowdfunding genutzt werden. Auch das Testen der Ge-

schäftsidee erfolgt hier gleich wie bei Reward Kampagnen. Ebenfalls sind hier die

Geldgeber potentielle Kunden mit einer positiven Einstellung zum Produkt oder

Unternehmen. Somit wirbt ein Initiator nicht nur um Kapital sondern auch um Neu-

kunden.

Aktuell sind Crowdfundingmodelle mit stillen Beteiligungen und Aktien noch sehr

selten anzutreffen. Sie sind allerdings interessant für Mittelstandsfinanzierungen. Der

Markt und Plattformen hierfür befinden sich allerdings momentan noch in der Ent-

wicklung, werden aber wohl in den nächsten Jahren an den Start gehen.

Betrachtet man das Marktvolumen ist es ebenfalls stark steigend. Allerdings sind die

Aussagen der Experten hier etwas weniger enthusiastisch. Laut ihren Aussagen

fehlen vor allem institutionelle Anleger in diesem Bereich. Um diese zu erreichen,

muss sich das Crowdfunding erst professionalisieren. Dazuhin ist das Anlagemodell

über partiarische Nachrangdarlehen sehr anlegerunfreundlich, was es für Institutio-

nelle Anleger zusätzlich uninteressant macht. Trotzdem zeigen die Zahlen der beiden

deutschen Plattformen Steedmatch und Companisto, dass diese Finanzierungsart

funktioniert. Als äußerst positiv sind hierbei die neuen gesetzlichen Regelungen

anzusehen. Sie geben den Teilnehmern mehr Sicherheit.

Ein großer Unterschied zum Reward-Based Crowdfunding besteht darin, dass nicht

nur die Volumina größer sind, sondern auch die Risiken für die Initiatoren. Sie be-

stehen aus den kapitalmarktüblichen Haftungsrisiken. Dessen sollte sich ein Initiator

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bewusst sein. Um diese Risiken zu verringern, ist es wichtig, die Kampagne sachlich

und fundiert zu gestallten. Eine klare Kommunikationsstrategie sollte im Vorfeld

erstellt werden. Auch bei Aussagen die vermeintlich nicht im Zusammenhang mit

der Kampagne getätigt werden, sollte der Initiator vorsichtig sein. Auch diese kön-

nen zur Haftung führen.

Das Lending-Based Crowdfunding unterscheidet sich stark von den beiden anderen

Crowdfundingarten. Positiv ist für Initiatoren, dass sie für das Einstellen einer Kam-

pagne keinerlei Sicherheiten angeben müssen und eine Kampagne auch mit schlech-

ter Bonität starten können. Somit können diese versuchen über diesen Weg eine

Finanzierung zu erhalten. Ein weiterer positiver Punkt ist, dass auch relativ kleine

Volumina möglich sind, für die klassische Banken keine Kredite anbieten. Der Auf-

wand den ein Initiator für eine Kampagne betreiben muss ist sehr gering. Die Motive

der Initiatoren und der Geldgeber bei dieser Form sind rein finanzieller Natur. Stu-

dien zeigten zwar, dass auch sogenannte softe Faktoren wie Bilder und persönliche

Angaben einen Einfluss auf das Erreichen des Fundingziels haben, aber diese dürften

eher eine untergeordnete Rolle spielen. Bei den in Deutschland tätigen Plattformen

wird der Zins durch die Plattformen bestimmt. Diese legen, nach eignen Angaben,

den Zins aufgrund der Bonitätsklasse und der Laufzeiten fest. Das heißt, die Zinsen

bestimmen sich im Grunde gleich wie bei klassischen Banken. Versteigerungsmodel-

le, wie zum Beispiel bei der amerikanischen Webseite Prosper, werden in Deutsch-

land nicht angeboten. Hier wird der Zinssatz je nach Nachfrage der Crowd bestimmt.

Des Weiteren übernimmt die Abwicklung des Kredits bei den deutschen Plattformen

ebenfalls eine Bank. Dies nimmt der Finanzierungsart auch noch das Argument

kostengünstiger durch Auslassen einer Bank zu sein. Studien zeigen, dass Lending-

Based Plattformen vor allem guten Bonitäten Kostenvorteile bringen und schlechte

Bonitäten sehr hohe Zinssätze zahlen müssen oder nicht finanziert werden. Lending-

Based Initiatoren ist zu raten, vor einer Kampagne die Gesamtkosten durchzurechnen

und mit anderen Finanzierungsarten zu vergleichen. Auch wenn keine andere Finan-

zierung möglich ist, sollte überlegt werden, ob die Kosten für den Kredit für den

Initiator tragbar sind.

Die Marktbetrachtung macht deutlich, dass das Lending-Based Crowdfunding auch

in Deutschland boomt. Das vermittelte Volumen ist sehr groß und es entstehen gera-

de viele neue Plattformen in diesem Bereich. Getrieben wird es vermutlich durch die

niedrigen Zinsen für Geldeinlagen. Somit suchen viele Geldgeber eine Alternative zu

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der niedrigen Verzinsung in anderen Anlageklassen. Wie stabil dieses Modell ist, ist

aktuell nicht abzuschätzen.

Betrachtet man das Lending-Based Crowdfunding aus rechtlicher Sicht, ist den

Initiatoren zu raten, dass sie sich darüber informieren, mit wem sie einen Vertrag

abschließen. Auch sollten sie erst eine Kampagne starten, wenn sie sich im Klaren

darüber sind, bei wem die Forderungen gegen sie schlussendlich verbleibt. Dies ist

aktuell bei den beiden betrachteten deutschen Plattformen sehr undurchsichtig und

konnte erst nach langer Recherche herausgefunden werden. Auch bei dieser Crowd-

fundingart wird es interessant sein, wie sich die rechtliche Lage entwickelt. Die

befragten Experten erwarten hier in Zukunft eine Stärkung der Verbraucherrechte.

Abschließend ist zum Crowdfunding zu sagen, dass die Rewardmodelle und die

Equitymodelle für Künstler, junge Unternehmen und Startups eine Finanzierungsart

darstellen, die sie in Betracht ziehen sollten. Denn sie bietet neben dem Kapital auch

weitere positive Aspekte. Sollten diese gewünscht sein und ist der Initiator bereit für

diese auch den großen Aufwand zu tragen, stellt Crowdfunding eine interessante

Finanzierungsalternative dar. Allerdings sollte sich der Initiator über die rechtlichen

Folgen bewusst sein. Dies gilt auch für alle anderen Finanzierungsarten. Vom Len-

ding-Based Crowdfunding ist Initiatoren eher abzuraten, denn das Modell ist aktuell

noch eher undurchsichtig und für den normalen Verbraucher schwer zu durchbli-

cken.

7. Diskussion

Im Rahmen dieser Arbeit kann nicht das gesamte Phänomen des Crowdfunding

erfasst werden. Gerade das rechtliche Themengebiet ist hierfür bei weitem zu um-

fangreich. Allerdings bietet die Arbeit Initiatoren einen Überblick über die neue

Finanzierungsform des Crowdfundings, sowohl des Reward-Based, des Equity-

Based und des Lending-Based. Die Arbeit soll einem Initiator aufzeigen, welche

rechtlichen Aspekte potentiell für ihn in Betracht kommen und welche Risiken er mit

einer Kampagne eingeht. Die Ergebnisse einer qualitativen Befragung können natür-

lich nicht beliebig verallgemeinert werden. Allerdings ermöglichte die Befragung

einen Einblick in die Praxis und hilft somit zukünftigen Initiatoren, sich für oder

gegen das Crowdfunding zu entscheiden. Die interdisziplinäre Betrachtung von

wirtschaftlichen und juristischen Aspekten für den deutschen Rechtsraum in dieser

Arbeit ist neu. Zu dieser Thematik sollten weitere wissenschaftliche Studien folgen.

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Sie könnten auch dazu beitragen, die weitläufig herrschende Unsicherheit in Rechts-

fragen im Zusammenhang mit Crowdfunding in Deutschland zu beheben.

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ANHANG 1: SWK- Bank Vertrag

Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht Familienstand Kinder o. eigenes Einkommen

Telefon Mobil E-Mail

Arbeitgeber beschäftigt alsdort beschäftigt seit

monatliche Einkünfte:�� Netto-Einkommen �� Einnahmen aus Vermietung �� sonstige Einkommen

PRQDWOLFKH�9HUSÀLFKWXQJHQ����� Miete �� Unterhalt �� Versicherungsbeiträge �� Raten �� Haus-/Grundbesitz

Kraftfahrzeug

1. Kreditnehmer

Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht Familienstand Kinder o. eigenes Einkommen

Telefon Mobil E-Mail

Arbeitgeber beschäftigt alsdort beschäftigt seit

monatliche Einkünfte:�� Netto-Einkommen �� Einnahmen aus Vermietung �� sonstige Einkommen

PRQDWOLFKH�9HUSÀLFKWXQJHQ����� Miete �� Unterhalt �� Versicherungsbeiträge �� Raten �� Haus-/Grundbesitz

Kraftfahrzeug

Kreditvertrag für das KundenkontoIch/Wir beantrage/n hiermit einen Barkredit in Höhe des unten genannten Nettokreditbetrages bei der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (nachstehend SWK Bank genannt), Am Ockenheimer Graben 52, 55411 Bingen, Telefon: + 49 (0) 6721 9101-10, 7HOHID[�������������������������(�0DLO��NXQGHQVHUYLFH#VZN�EDQN�GH��)�U�GHQ�)DOO�GHU�%HZLOOLJXQJ�YHUSÀLFKWH�Q�LFK�PLFK�ZLU�XQV�(gesamtschuldnerisch), den Gesamtbetrag gemäß dem unten stehenden Zahlungsplan an die SWK Bank zurückzuzahlen.

2. Kreditnehmer

Kredithöhe, Kosten:

Nettokreditbetrag Einmalbetrag für die Restkreditversicherung=X�¿QDQ]LHUHQGHU�1HQQEHWUDJVermittlerprovisionAuszahlungsbetragZinsen fest für die vereinbarte Laufzeit Gesamtbetrag

Konto:

Die Kreditnehmer sind einverstanden, dass die SWK Bank die fälligen Raten per SEPA Lastschrift gemäß SEPA Lastschriftman-dat einzieht.

Zahlungsplan:

Der Gesamtbetrag ist zahlbar in monatlichen Ratenan jedem eines Monats, erstmals in

Raten über Schlussrate effektiver Jahreszins Sollzinssatz

Einzelheiten zu Ihrem Kredit

Aux-Vertrag-V2.80

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Ich bin darüber informiert, dass die SWK Bank der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden (nachfolgend SCHUFA genannt) und der Auskunftei infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden (nachfolgend infos-core genannt) Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und verein-barungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Lauf-zeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt.Unabhängig davon wird die SWK Bank der SCHUFA und infos-core auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutz-gesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschul-dete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermitt-lung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und��GLH�)RUGHUXQJ�YROOVWUHFNEDU�LVW�RGHU�LFK�GLH�)RUGHUXQJ�DXV-drücklich anerkannt habe oder ��LFK�QDFK�(LQWULWW�GHU�)lOOLJNHLW�GHU�)RUGHUXQJ�PLQGHVWHQV�zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen un-terrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder��GDV�GHU�)RUGHUXQJ�]XJUXQGH�OLHJHQGH�9HUWUDJVYHUKlOWQLV�DXI-grund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekün-digt werden kann und das Kreditinstitut mich über die bevorste-hende Übermittlung unterrichtet hat.Darüber hinaus wird die SWK Bank der SCHUFA und infoscore auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen

dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der SWK Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betrof-fenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.Insoweit befreie ich die SWK Bank zugleich vom Bankgeheimnis.Die SCHUFA und infoscore speichern und nutzen die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahr-scheinlichkeitswertes auf Grundlage des einzelnen Datenbe-standes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt die SCHUFA und infoscore im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA und infoscore sind Unter-QHKPHQ��GLH�DXIJUXQG�YRQ�/HLVWXQJHQ�RGHU�/LHIHUXQJ�¿QDQ]LHOOH�Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kredit-karten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermie-tungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA und infoscore stellen personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unter-schiedlich sein.Ich kann Auskunft bei der SCHUFA und infoscore über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten.Information zum BundesdatenschutzgesetzDie SWK Bank hat mich hiermit darüber informiert, dass sie ihre Entscheidung über meinen Kreditantrag ausschließlich auf eine

automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten stützt. Diese automatische Verarbeitung bewertet einzelne Persönlich-keitsmerkmale. Nachdem ich hierüber informiert wurde, verzichte ich auf mein Auskunftsrecht nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 BDSG, wenn es um die Mitteilung und Erläuterung der wesentlichen Gründe der Kredit-entscheidung geht.Ich wurde ebenfalls darüber informiert, dass die SWK Bank un-ter anderem Anschriftendaten nutzt, wenn sie den Score-Wert berechnet.„Datenübermittlung an die auxmoney GmbH Ich bin darüber informiert, dass die SWK Bank der auxmoney GmbH, Königsallee 60F, 40212 Düsseldorf (nachfolgend aux-money genannt) das Auszahlungs- sowie Antragsdatum dieses Kredits sowie folgende Daten zur Abwicklung des Kredits über-mittelt: Alter, Anzahl und Höhe der Mahnstufen; Alter und Anzahl von Rücklastschriften; Anzahl und Höhe von Sondertilgungen; Anzahl und Höhe von Überweisungen zur Kreditrückführung (nachfolgend Kreditverlaufsdaten genannt). Ferner bin ich da-rüber informiert, dass die SWK Bank auch die Kreditverlaufs-daten von allen vorherigen und zukünftigen Krediten, die der SWK Bank von auxmoney vermittelt wurden bzw. noch vermittelt werden, an auxmoney übermittelt. Bezogen auf die vorstehen-den Kreditverlaufsdaten befreie ich die SWK Bank gegenüber auxmoney vom Bankgeheimnis. Ich willige darin ein, dass die Kreditverlaufsdaten an auxmoney übermittelt werden und dort zur Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes zur Beurteilung des Kreditrisikos (auxmoney-Score) genutzt werden. auxmoney wird die Kreditverlaufsdaten nur zur Berechnung des auxmoney-Score verwenden, nicht an Dritte weitergeben.“

Die Kreditbedingungen der SWK Bank

Informationen zur Datenübermittlung SCHUFA, infoscore Consumer Data GmbH und auxmoney GmbH

1. 'LH�.UHGLWQHKPHU�YHUSÀLFKWHQ�VLFK��GHU�6:.�%DQN�MHGH�bQGH-rung ihres Wohnsitzes bzw. Aufenthaltes und des Arbeitgebers unverzüglich mitzuteilen. Entstehen der SWK Bank wegen 1LFKWDQ]HLJHQV�HLQHU�bQGHUXQJ�GHV�:RKQVLW]HV�E]Z��$XIHQW-haltes und des Arbeitgebers Kosten, so werden diese den Kre-ditnehmern weiterbelastet.

2. Der Kreditnehmer kann seine Verbindlichkeit aus diesem Kre-ditvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen (§ 500 Abs. 2 BGB). Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsent-schädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzah-lung zusammenhängenden Schaden verlangen. In diesem Fall wird sie diesen Schaden nach den vom Bundesgerichtshof I�U�GLH�%HUHFKQXQJ�YRUJHVFKULHEHQHQ�¿QDQ]PDWKHPDWLVFKHQ�Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere ��HLQ�]ZLVFKHQ]HLWOLFK�YHUlQGHUWHV�=LQVQLYHDX� ��GLH�I�U�GHQ�.UHGLW�XUVSU�QJOLFK�YHUHLQEDUWHQ� Zahlungsströme ��GHQ�GHU�%DQN�HQWJDQJHQHQ�*HZLQQ� ��GHQ�PLW�GHU�YRU]HLWLJHQ�5�FN]DKOXQJ�YHUEXQGHQHQ�9HUZDO-tungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie ��GLH�LQIROJH�GHU�YRU]HLWLJHQ�5�FN]DKOXQJ�HUVSDUWHQ�5LVLNR��XQG�Verwaltungskosten berücksichtigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten: ����3UR]HQW�EH]LHKXQJVZHLVH��ZHQQ�GHU�=HLWUDXP�]ZLVFKHQ�der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung 1 Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags ��GHQ�%HWUDJ�GHU�6ROO]LQVHQ��GHQ�GHU�.UHGLWQHKPHU�LQ�GHP�Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rück-zahlung entrichtet hätte.

3. Die Kreditnehmer treten hiermit den jeweils pfändbaren Teil ihres / ihrer gegenwärtigen und künftigen Lohns / Gehalts / 3HQVLRQ���5HQWH���3URYLVLRQ���$E¿QGXQJ�JHJHQ�EHU�LKUHP�MH-ZHLOLJHQ�$UEHLWJHEHU���=DKOXQJVSÀLFKWLJHQ�DQ�GLH�6:.�%DQN�ab. Ferner treten die Kreditnehmer die gemäß § 53 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB -erstes Buch-) abtretbaren Teile ihrer gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf laufende Entgel-

tersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld (§ 19 Abs. 1 SGB I) sowie Krankengeld (§ 21 SGB I) und Renten der Sozialversicherung (§§ 22, 23, 24 SGB I) gegen die jeweiligen Sozialleistungsträger an die SWK Bank ab. Diese Abtretung dient der Absicherung des vorgenannten Gesamtkredits zu-züglich einer Pauschale in Höhe von 20% für eventuell anfal-lende Kosten und Verzugszinsen. Sie ist auf diesen Höchstbe-trag begrenzt und besteht (vorbehaltlich einer Freigabe gemäß Absatz 4), bis die SWK Bank diesen Betrag vom Drittschuldner �$UEHLWJHEHU���=DKOXQJVSÀLFKWLJHQ��DXIJUXQG�GHU�,QDQVSUXFK-nahme der Abtretung erhalten hat. 'LH�6:.�%DQN�ZLUG�GLH�$EWUHWXQJ�YRUOlX¿J�QLFKW�GHP�'ULWW-schuldner der abgetretenen Forderung anzeigen. Sie ist je-doch zur Offenlegung berechtigt, wenn die Kreditnehmer mit Zahlungen im Umfang von zwei vollen Monatsraten oder nach Kündigung des Kredits mit dessen Rückzahlung in Verzug ge-raten sind. Für diesen Fall stimmen die Kreditnehmer der Of-fenlegung zu. Die Offenlegung wird die SWK Bank gegenüber dem die Offenlegung der Abtretung betreffenden Kreditnehmer mit einer Frist von einem Monat androhen. Die SWK Bank ist berechtigt, die Androhung mit einer Zahlungsaufforderung zu verbinden. Die SWK Bank ist zur Rückübertragung der abgetretenen An-VSU�FKH�YHUSÀLFKWHW��VREDOG�GLH�JHPl��$EVDW]���JHVLFKHUWHQ�Forderungen der SWK Bank vollständig erfüllt sind. Auf Verlangen der Kreditnehmer ist die SWK Bank schon vor-her zu einer Teilfreigabe der Abtretung durch entsprechende Herabsetzung des Höchstbetrages gemäß Absatz 2 ver-SÀLFKWHW��VREDOG�XQG�VRZHLW�VLFK�GLH�JHVLFKHUWHQ�)RUGHUXQJHQ�infolge fortschreitender Rückzahlung um mindestens 20% ermäßigt haben.

4. Die Kreditnehmer beauftragen die SWK Bank, einen eventuell PLW¿QDQ]LHUWHQ�9HUVLFKHUXQJVEHLWUDJ�DQ�GHQ�9HUVLFKHUHU�]X�überweisen.

5. 'LH�.UHGLWQHKPHU�VLQG�YHUSÀLFKWHW��DXI�9HUODQJHQ�GHU�%DQN�ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. 6LH�VLQG�GDU�EHU�KLQDXV�YHUSÀLFKWHW��GLH�%DQN�YRQ�HLQHU�ZH-

sentlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Verhält-nisse, insbesondere durch Arbeitslosigkeit, unverzüglich zu unterrichten.

6. Maßgebliche Sprache für ein zustande kommendes Ver-tragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch.

7. Im Rahmen dieses Kreditantrages habe ich/haben wir, fol-gende Unterlagen erhalten und zur Kenntnis genommen: ��(XURSlLVFKH�6WDQGDUGLQIRUPDWLRQHQ�I�U�9HUEUDXFKHUNUHGLWH�(SECCI) ��(UOlXWHUXQJVEODWW�JHP�������D�$EV����%*%� ��9RUYHUWUDJOLFKH�,QIRUPDWLRQHQ�]XU�.UHGLWYHUPLWWOXQJ�GXUFK�GHQ�Kreditvermittler ��GDV�0HUNEODWW�]XU�5HVWNUHGLWYHUVLFKHUXQJ��'DV�0HUNEODWW�steht jederzeit im persönlichen auxmoney-account zur Verfü-gung.

8. Die Kreditnehmer beauftragen die SWK Bank, die ausgewie-sene Vermittlungsprovision an die Firma auxmoney GmbH zu überweisen.

9. Die SWK Bank wird die Darlehensforderung aus dem Kre-ditvertrag einschließlich aller Zinsen nach Auszahlung des Darlehensbetrages an die Firma CreditConnect GmbH, Anle-gerbetreuung, Königsallee 60F, D-40212 Düsseldorf verkau-fen. Die CreditConnect GmbH verkauft und überträgt ihrerseits die ihr abgetretenen Darlehensforderung einschließlich aller Zinsforderungen an die Anleger, die sich über den Online-Kreditmarktplatz der auxmoney GmbH, 40212 Düsseldorf, an dem Kreditprojekt zu dessen Finanzierung beteiligt haben. Zugleich beauftragt die CreditConnect GmbH die SWK Bank mit der Verwaltung der Darlehensforderung. Die Verwaltung schließt den Einzug der vom Kreditnehmer zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen, insbesondere der Kreditrate ein. Zu diesem Zweck enbinden die Kreditnehmer die SWK Bank vom Bankgeheimnis.

10. Bei zwei Antragstellern gelten alle Formulierungen, die sich auf einen Kreditnehmer beziehen, auch sinngemäß für den zweiten Kreditnehmer.

[x] Ich bin keine politisch exponierte Person (PEP)*, kein unmittel-bares Familienmitglied einer politisch exponierten Person und keine ihr nahe stehende Person. Sollte ich den Status einer solchen Person erlangen, werde ich dies der Bank unverzüglich mitteilen. * PEP (politisch exponierte Person) ����$EV����1U����*HOGZlVFKHJHVHW]�GH¿QLHUW�SROLWLVFK�H[SRQLHUWH�Personen wie folgt: Politisch exponierte Personen sind diejenigen natürlichen Personen,a) die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt habenb) und deren unmittelbare Familienmitgliederc) oder ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen.

zu a): Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, sind:Staatschefs- und Regierungschefs, Minister und stellvertre-tende Minister bzw. Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden, Botschafter, *HVFKlIWVWUlJHU�XQG�KRFKUDQJLJH�2I¿]LHUH�GHU�6WUHLWNUlIWH�XQG�Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen. Eine Person, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen |IIHQWOLFKHQ�bPWHU�LP�6LQQH�GHU�R��J��7lWLJNHLWHQ�DXVJH�EW�KDW��ist nicht mehr als politisch exponiert zu betrachten.

zu b): Unmittelbare Familienmitglieder sind der Ehepartner, der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist, die Kinder und deren Ehepartner und Partner

sowie die Eltern.zu c): Bekanntermaßen nahestehende Personen sind

-jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer natür-lichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amat ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält.-jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentü-merin einer Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der natürlichen Per-son, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde.

Erklärung

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Der Kreditnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der .UHGLWQHKPHU�DOOH�3ÀLFKWDQJDEHQ�QDFK�������$EVDW]���%*%��]��B. Angabe zur Art des Kredites, Angabe zum Nettokreditbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Kreditnehmer hat DOOH�3ÀLFKWDQJDEHQ�HUKDOWHQ��ZHQQ�VLH�LQ�GHU�I�U�GHQ�.UHGLWQHK-mer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Kre-ditnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden LVW��hEHU�LQ�GHQ�9HUWUDJVWH[W�QLFKW�DXIJHQRPPHQH�3ÀLFKWDQJD-ben kann der Kreditnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat.

'HU�.UHGLWQHKPHU�LVW�PLW�GHQ�QDFKJHKROWHQ�3ÀLFKWDQJDEHQ�nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbHAm Ockenheimer Graben 5255411 Bingen am RheinTelefax: + 49 (0) 6721 9101-39E-Mail: [email protected]

Besonderheiten bei weiteren Verträgen:��Widerruft der Kreditnehmer diesen Kreditvertrag, so ist er auch an den Restkreditversicherungsvertrag (im Folgenden: verbun-dener Vertrag) nicht mehr gebunden��Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des verbundenen Vertrags auch an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs sind die in dem verbundenen Vertrag getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.

WiderrufsfolgenSoweit der Kredit bereits ausbezahlt wurde, hat der Kreditneh-mer diesen spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rück-zahlung des Kredites den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Kredites pro Tag ein Zinsbe-trag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn der Kredit nur teilweise in Anspruch genommen wurde.Besonderheiten bei weiteren Verträgen��Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, sind im Fall des wirksamen Wi-derrufs des verbundenen Vertrags Ansprüche des Kreditgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Kreditvertrages gegen den Kreditnehmer ausgeschlossen.��Ist der Kreditnehmer aufgrund des Widerrufs dieses Kreditver-

trages an den Verbundenen Vertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangen Leistungen zurückzuge-währen.��Wenn der Kreditnehmer in folge des Widerrufs des Kreditver-trags nicht mehr an den weiteren Vertrag gebunden ist oder infolge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den Kreditvertrag gebunden ist, gilt ergänzend Folgendes: Ist der Kredit bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner des Kreditnehmers aus dem verbunden Vertrag bereits zuge-ÀRVVHQ��WULWW�GHU�.UHGLWJHEHU�LP�9HUKlOWQLV�]XP�.UHGLWQHKPHU�hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Plichten des Vertragspartners aus dem weiteren Vertrag ein.

Einwendungen bei verbundenen VerträgenDer Kreditnehmer kann die Rückzahlung des Kredites verwei-gern, soweit ihn Einwendungen berechtigen würden, seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner aus dem verbundenen 9HUWUDJ�]X�YHUZHLJHUQ��'LHV�JLOW�QLFKW��ZHQQ�GDV�¿QDQ]LHUWH�(QW-gelt weniger als 200 Euro beträgt oder wenn der Rechtsgrund für die Einwendung auf einer Vereinbarung beruht, die zwischen dem Kreditnehmer und dem anderen Vertragspartner nach dem Abschluss des Kreditvertrags getroffen wurde. Kann der Kreditnehmer von dem anderen Vertragspartner Nacherfüllung verlangen, so kann er die Rückzahlung des Kredits erst verwei-

gern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Die SWK Bank (Versicherungsnehmer) hat eine Restkreditver-sicherung in Form von einem Gruppenversicherungsvertrag mit der AXA France Vie-IARD (Versicherer) abgeschlossen (im Folgenden „Restkredit-Gruppenversicherung“ oder nur „Gruppenversicherung“ genannt):

Erklärung des Versicherten:

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift unter diesen Kreditantrag, dass die folgenden Punkte durch Sie erfüllt und angenommen wurden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben können wir den Versicherungsschutz( Rücktritt oder Anfechtung) und/oder die Versicherungsleistung ganz oder teilweise verweigern.

�� Hiermit beantrage ich den Abschluss der Restkreditversi-cherung/Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag der SWK Bank und bestätige, dass ich die zum Abschluss der Versiche-rung bestimmten Voraussetzungen erfülle. Diese sind sowohl nachfolgend, als auch in den Allgemeinen Versicherungs-EHGLQJXQJHQ� VRZLH� GHP� 3URGXNWLQIRUPDWLRQVEODWW� GH¿QLHUW��

�� Ich bestätige, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das Produktinformationsblatt erhalten, gelesen und ver-standen zu haben. Mir ist bekannt dass, sollte ich in einem von mir unterschriebenen Dokument / durch meinen Be-stätigung zu erheblichen Umständen falsche Angaben ge-macht oder die Anzeige erheblicher Umstände unterlassen haben, die Versicherer berechtigt sind, die Ansprüche ab-zulehnen und vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Erhebliche Umstände sind solche, die geeignet sind, Ein-ÀXVV� DXI�9HUVLFKHUHUV�(QWVFKHLGXQJ�� GHQ�9HUVLFKHUXQJVYHU-trag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschlie-ßen, auszuüben, insbesondere jeder Umstand, nach dem die Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt haben.

��,FK�EHVWlWLJH�DXFK���GDVV�

a) Ich derzeit nicht ganz oder teilweise arbeitsunfähig auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit bin; ich bestäti-ge weiter, dass ich innerhalb der letzten 12 Monate nicht mehr als 30 Tage ganz oder teilweise Arbeitsunfähig war;

b) Ich innerhalb der letzten 12 Monate nicht mehr als 10 Tage hintereinander im Krankenhaus lag;c) Bei mir innerhalb der letzten 12 Monate keine kardiovaskuläre(n) Krankheite(n), Krebs, HIV/AIDS, oder irgendwelche Nieren-, Leber-, Gehirn-, oder Lun-genstörungen festgestellt wurden, und dass ich der-zeit oder innerhalb der letzten 12 Monate nicht in Be-handlung für die oben genannten Krankheiten war;d) Ich keine Physioteraphiebehandlung auf Grund eines Unfalles und/oder chronischen Konditionen bekomme;e) Ich keine Leistungen vom Staat auf Grund einer Ar-beits-, oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehe;f) Mir nicht bekannt ist, dass mir der Ver-lust meines Arbeitsplatzes bevorsteht.

�� Weiter bestätige ich, dass: LFK� QDFK� (LQWULWW� GHV� 9HUVLFKHUXQJVIDOOHV� bU]WH�� .UDQNHQ-häuser und sonstige Krankenanstalten, in denen ich zur Behandlung war oder sein werde, sowie Personenversi-cherer und Behörden zu ermächtigen habe, dem Versiche-rer auf Verlangen Auskunft zu erteilen (hierzu und über Ihre diesbezüglichen Rechte erhalten Sie weitere Informationen nach Eintritt eines Versicherungsfalls);

ich jederzeit verlangen kann, dass der Versiche-rungsnehmer das unter der Gruppenversiche-rung bestehende Versicherungsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Schluss eines jeden Versiche-rungsmonats in schriftlicher Form kündigt;

ich, sofern beantragt, für den Arbeits-losigkeitsversicherungs-schutz, dass ich seit mindestens 12 Monaten bei demselben Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt bin (mindestens 18 Stunden pro Woche) und mir von einer bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichts bekannt ist;

mir bekannt ist, dass für das Versicherungsverhältnis unter der Gruppenversicherung die Inhalte des

Merkblatts für die Versicherten sowie die vor-stehend genannten Hinweise gelten;

ich eine Durchschrift der Allgemeinen Bedingungen zum Bei-

tritt zur Gruppenversicherung sowie das Merkblatt für den Ver-sicherten mit den Versicherungsbedingungen erhalten habe und, dass ich mir über dessen Inhalt bewusst bin.

Der/die Antragsteller/in und die zu versichernde Person versichern, dass sie die in diesem Antrag gestellten Fragen nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet ha-ben. Sofern Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Angabe gemacht haben, hat der Versicherer das Recht, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit tragen Sie. Beruhte die falsche Angabe nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Im Fal-le arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Vergleichen Sie hierzu bitte auch die gesonderte ausführliche Belehrung im Anhang. Wenn Sie den o.g. An-trag auf Aufnahme in den Versicherungsschutz gestellt haben, geben Sie mit der Unterzeichnung dieses Antrages gegenüber der AXA France Vie die nachfolgend abgedruck-te Einwilligungserklärung nach dem BDSG ab. Außerdem entbinden Sie die in der Einwilligungserklärung genannten 3HUVRQHQ�XQG�(LQULFKWXQJHQ�YRQ�LKUHU�6FKZHLJHSÀLFKW�XQG�ermächtigen die AXA France Vie sowie die dort genannten Dienstleistungsgesellschaften in dem dort beschriebenen Umfang zur Befragung dieser Personen und Einrichtungen.

Vertragliches Widerrufsrecht für den Antrag auf Aufnahme in den Restschuldversicherungsschutz: Sie können Ihre Antragserklärung auf Aufnahme in den Versicherungsschutz unter dem Restkreditversicherungs-vertrag zwischen der SWK Finanzierung als Versicherungs-nehmerin und der AXA France Vie-IARD als Versicherer bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Abgabe Ihrer Erklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Fax) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Widerrufs. Der Wider-ruf ist zu richten an: Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (SWK Finanzierung), am Ockenheimer Graben 52, 55411 Bingen am Rhein Widerrufen Sie Ihre Antragser-klärung auf Aufnahme in den Versicherungsschutz, ent-fällt dieser rückwirkend. Die Wirksamkeit Ihres Finanzie-rungsvertrages bleibt hiervon unberührt.

Beitrittserklärung zur Restkredit-Gruppenversicherung

Ihr gutes Recht auf Widerruf

SWK Bank, Geschäftsführer: Alfred Geitz (Sprecher), Ulf Meyer, Michael Moschner, HRB 21815, Mainz

Ort, Datum

X X X

Ihre Vertragsunterschrift und die Einwilligung zum Kontakt per Telefon, E-Mail und der Datenübermittlung

Ich bin damit einverstanden, dass mich die SWK Bank zukünf-tig auch telefonisch betreut und über weitere Produkte infor-miert. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag gestatte ich der SWK Bank, die Kreditdaten (Namen, Adresse, Kreditsumme, Laufzeit, Zinssatz) an den mit der SWK Bank kooperierenden

Partner weiterzuleiten über den dieser Vertrag zu Stande kam. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Meine Unterschrift umfasst als Willenserklärung alle vorstehen-den Erklärungen. Ich verzichte hiermit gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung durch die SWK Bank. Die

Auszahlung erfolgt auf das Bankkonto gemäß SEPA Last-schriftmandat, sofern nicht anders beauftragt.

[x] Der Kreditnehmer ist der wirtschaftlich Berechtigte und han-delt auf eigene Rechnung. Gleiches gilt für einen eventuellen zweiten Darlehensnehmer.

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ANHANG 2: Excel „Reward-Based Crowdfunding“ (Digital beim Autor erhältlich.)

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ANHANG 3: Excel „Equity-Based Crowdfunding“ (Digital beim Autor erhältlich.)

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ANHANG 4: Vertrag Belsonno (Digital beim Autor erhältlich.)

Mustervertrag

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Deckblatt zum Investmentvertrag

Dies ist eine unverbindliche Zusammenfassung von Angaben aus dem nachfolgendenInvestmentvertrag. Die Angaben auf dieser Seite erfolgen nur aus Informationszwecken,maßgeblich ist ausschließlich der nachfolgende Investmentvertrag.

Startup: belsonno GmbH Linienstraße 12710115 Berlin

Investmentdatum: [Datum des Vertragsschlusses]

Investmentnummer: [Ihre Investmentnummer]

Investmenthöhe: Euro[die von Ihnen gewählte Summe]

Mindestvertragslaufzeit: 31.12.2020 (Investor) / 31.12.2023 (Startup)

Der Investor trägt bei dieser Form des Investments das unternehmerische Risiko desStartups in Höhe seines Investments. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist miterheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetztenVermögens führen. Das Investmentangebot ist nur für Investoren geeignet, die das Risikoeines Totalverlusts finanziell verkraften können.

Die in dem Vertrag verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mitein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessereLesbarkeit des Textes verzichtet. Sie ist selbstverständlich geschlechtsneutral und wertfrei zuverstehen.

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ANHANG 5: Vertrag Naturbursche (Digital beim Autor erhältlich.)

Anbieter und Emittent dieser Vermögensanlage ist die Naturbursche Getränke GmbH. Companisto ist weder Anbieter noch Emittent der Vermögensanlage, sondern ist ausschließlich die Internet-Dienstleistungsplattform.

Beteiligungsvertrag in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens

1. Parteien

1.1. Dieser Vertrag (nachfolgend  „der Vertrag“  genannt) wird zwischen der Naturbursche Getränke GmbH, Adelheidstr. 54, 65185 Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 27545 (nachfolgend   „Startup“   genannt)   und   Ihnen   (nachfolgend   „Companist“   genannt)  geschlossen. Die  Parteien  werden   nachfolgend   gemeinsam  auch   als   „die  Parteien“   und   einzeln   als  „eine  Partei“  bezeichnet.

2. Vorbemerkungen

2.1. Gegenstand des Unternehmens des Startups ist die Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Vermarktung von sowie der Handel mit Getränken und Lebensmitteln, insbesondere von Getränken unter der Bezeichnung "Naturbursche Stevia-Eistee" und alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

2.2. Das Stammkapital des Startups beträgt EUR 25.000,00. Alleinige Gesellschafter des Startups sind Britta Henkelmann, Dagmar Hemschenherm und Christoph Landmann (nachfolgend   „aktuelle  Gesellschafter“).  Die   aktuellen  Gesellschafter  werden nachfolgend auch „Altgesellschafter”   genannt. Das Startup beabsichtigt sein Unternehmenskapital durch die Aufnahme qualifiziert nachrangiger partiarischer Darlehen zu stärken.

2.3. Die qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehen werden auf der Internetplattform Companisto.com (nachfolgend „Webseite bzw. Internetplattform“)  an Investoren  (nachfolgend  „Companisten“) vermittelt (nachfolgend  „Crowdinvesting“).

2.4. Die Webseite wird von der Companisto GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 132811 (nachfolgend   „Companisto“),   betriebenen. Es sollen mindestens EUR 50.000,00 (nachfolgend  „Investmentschwelle“)  über  die  Webseite eingesammelt werden.

2.5. Das Startup wird im Rahmen des Crowdinvestings qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen in maximaler Höhe von insgesamt EUR 400.000,00 (nachfolgend   „Investmentlimit“)   an Companisten begeben. Das   Investmentlimit   kann   von   dem   Startup   erhöht   werden   (nachfolgend   „erhöhtes  Investmentlimit“). Ab einem Investmentvolumen von EUR 200.000,00 kann das Startup das Crowdinvesting   jederzeit   beenden   (nachfolgend   “Überzeichnungs-Schwelle”). Die Companisten werden je 5 Euro Darlehensbetrag mit einem Anteil am Gewinn des Startups in Höhe von 0,00026316% beteiligt (auf der Webseite und nachfolgend als „Anteil“ bezeichnet).

2.6. Die Companisten gewähren mit dem vorliegenden Vertrag dem Startup ein partiarisches Darlehen. Partiarische Darlehen vermitteln keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Startup. Das Startup räumt den Companisten vielmehr einen endfälligen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages (keine Tilgung während der Laufzeit), auf Zahlung einer endfälligen ertragsunabhängigen Festverzinsung in Höhe von 1% p.a. auf den bereitgestellten Darlehensbetrag und eines jährlichen gewinnabhängigen Bonuszinses, eines Bonuszinses nach Kündigung und eines Bonuszinses nach einem Exit des Startups ein.

2.7. Ihre Darlehensbeträge überweisen die Companisten nicht unmittelbar an das betreffende Startup, sondern mit schuldbefreiender Wirkung an die Companisto Venture Capital GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 138711.

2.8. Companisten können von dem Zeitpunkt an, ab dem das Startup auf der Internetplattform eingestellt und freigeschaltet ist, d. h. ab dem 21.07.2015, für die Dauer von zwei Monaten (nachfolgend „Investitionsfrist“)  partiarische  Darlehen  an  dem  Startup  zeichnen,  soweit  nicht   schon vor Ablauf der Investitionsfrist das Investmentlimit bzw. das erhöhte Investmentlimit erreicht ist oder das Startup das Crowdinvesting nach Erreichen der Überzeichnungs-Schwelle beendet hat. Die Investitionsfrist kann auf insgesamt bis zu vier Monate verlängert werden. Ein Anspruch auf Abschluss eines partiarischen Darlehensvertrages mit dem Startup besteht nicht.

2.9. Durch das Anklicken des hierfür vorgesehenen Buttons auf der Webseite nach Auswahl der Investitionshöhe durch den Companisten, gibt der Companist ein Angebot auf Abschluss eines partiarischen Darlehensvertrages nach Maßgabe dieses Vertrages ab. Der partiarische

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ANHANG 6: Excel „Lending-Based Crowdfunding“ (Digital beim Autor erhältlich.)

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ANHANG 7: Anonymisierte Interviews

Interviews sind auf Anfrage beim Autor erhältlich.

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LITERATURVERZEICHNIS Alby, T. (2008). Web 2.0: Konzepte, Anwendungen, Technologien. München: Carl

Hanser Verlag GmbH & Co. KG.

Alexa. (2015). The top 500 sites on the web. Abgerufen am 21. 06 2015 von

www.alexa.com: http://www.alexa.com/topsites.

Alexandru, J. (12. 03 2014). Rechtliche Fallstricke beim Crowdfunding und

Crowdinvesting. Abgerufen am 01. 08 2015 von www.fuer-gruender.de: www.fuer-

gruender.de/blog/2014/03/crowdfinanzierung-recht/.

Ann, C., Hauck, R., Obergfell, E. I. (2014). Wirtschaftsprivatrecht kompakt.

München: Verlag Franz Vahlen GmbH.

ARD/ZDF. (1998-2013). Onlinenutzung. Abgerufen am 18. 05 2015 von www.ard-

zdf-onlinestudie.de: www.ard-zdf-onlinestudie.de/index.php?id=421.

Ashta, A., Assadi, D. (2009). An Analysis of European Online micro-lending

Websites!. Cahiers du CEREN, Vol. 20, S. 147-160.

Atteslander, P. (2010). Methoden der empirischen Sozialforschung. Berlin: Erich

Schnidt Berlage.

Auxmoney. (2015). Auxmoney Startseite. Abgerufen am 11. 07 2015 von

www.auxmoney.com: www.auxmoney.com.

Bachmann, A., Becker, A., Buerckner, D., Hilker, M., Kock, F., Lehmann, M.,

(2011). Online Peer-to-peer Lending - A Literature Review. Journal of Internet

Banking and Commerce , Vol. 16, S. 1-18.

BaFin. (01. 11 2013). Prospektpflicht. Abgerufen am 22. 07 2015 von www.bafin.de:

http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Prospekte/ProspekteWertpapiere/Prospektpflicht/p

rospektpflicht_node.html#doc2696558bodyText2.

BaFIn. (kein Datum). Merkblätter zu einzelnen Bankgeschäften. Abgerufen am 19.

06 2015 von www.bafin.de: http://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/

DE/Zusammenfassungen/zs_mb_alle_merkblaetter_bankgeschaefte_ba.html.

BaFin. (19. 07 2013). Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Satz 1

Nummern 1 bis 7 KWG. Abgerufen am 19. 06 2015 von www.bafin.de:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111220_fin

anzinstrumente.html.

Bamberger, H. G., Roth, H. (2012). Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (3.

Auflage). München: Beck.

Page 100: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

100

Begner, J. (05. 09 2012). Crowdfunding im Licht des Aufsichtsrechts. Abgerufen am

28. 06 2015 von www.bafin.de: http://www.bafin.de/SharedDocs/

Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2012/fa_bj_2012_09_crowdfunding.html.

Belleflamme, P., Lambert, T., Schwienbacher, A. (2010). Crowdfunding: An

Industrial Organization Perspective. SSRN Working Paper 2151179, S. 1-30.

Belleflamme, P., Lambert, T., Schwienbacher, A. (2014). Crowdfunding: Tapping

the Right Crowd. Journal of Business Venturing ,Vol. 29, S. 585–609.

Berger, S. C., Gleisner, F. (2009). Emergence of Financial Intermediaries in

Electronic Markets: The Case of Online P2P Lending. Business Research BuR, S.

39-65.

Bernau, P. (29. 06 2014). Facebook manipuliert die Gefühle. Abgerufen am 21. 06

2015 von www.faz.net: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/der-

facebook-boersengang/facebook-manipuliert-nutzer-gefuehle-fuer-eine-studie-

13016744.html.

BITKOM. (04. 03 2013). Bundesverband Informationswirtschaft,

Telekommunikation und neue Medien e.V.. Abgerufen am 2015. 06 08 von

http://www.bitkom.org: http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM

_Presseinfo_SharEconomy_04_03_2013%281%29.pdf.

Bouncken, R. B., Komorek, M., Kraus, S. (2015). Crowdfunding: The Current State

Of Research. International Business & Economics Research Journal, Vol.14, S. 407-

416.

Buck-Heeb, P. (2013). Kapitalmarktrecht. Heidelberg: C.F. Mäller.

COMPUTER BILD Digital GmbH. (20. 07 2012). Human Element: Vorgeschichte

erscheint exklusiv für Ouya. Abgerufen am 08. 08 2015 von

http://www.computerbild.de: http://www.computerbild.de/artikel/cbs-News-Neue-

Spiele-Human-Element-Vorgeschichte-erscheint-exklusiv-Ouya-7646971.html.

Dentos. (2015). Dentos. Abgerufen am 07. 06 2015 von www.dentos.com:

www.dentos.com.

Demant, C. (2014). Erfolgreich ein Software- Startup gründen. Stuttgart: Springer-

Verlag.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. (28. 03 2007). Rating beeinflusst die

Laufzeit von Unternehmenskrediten. Abgerufen am 29. 07 2015 von www.diw.de:

http://www.diw.de/de/diw_01.c.60440.de/rating_beeinflusst_die_laufzeit_von_unter

nehmenskrediten.html&language=de.

Page 101: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

101

Dörner, B. (2012). Aufsichtsrechtliche Fragen bei Crowd-Finanzierungen.

AssCompact - Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement, S. 7-8.

Drost, F. M. (22. 05 2014). Jungunternehmer finanzieren den Mittelstand. Abgerufen

am 08. 08 2015 von www.handelsblatt.com: www.handelsblatt.com/unternehmen/

leasing/neue-samwer-plattform-jungunternehmer-finanzieren-den-

mittelstand/9931626.html.

Ernst & Young GmbH. (02. 04 2014). EY Start-up Barometer 2014. Abgerufen am

11. 06 2015 von www.ey.com: http://www.ey.com/DE/de/Newsroom/News-

releases/20140402-EY-News-Finanzierungsengpass-bedroht-deutschen-Gruender-

boom.

Erman, W., Westermann, H.P., Aderhold, L. (2008). Bürgerliches Gesetzbuch

Handkommentar mit AGG, EGBGB (Auszug), ErbbauRG, LPartG, ProdHaftG,

UKlaG, VBVG, VersAusglG und WEG (10 Aufl.). Münster: Aschendorff.

Exenberger, A. (2003). Globalisierungsgeschichte - Skizzen von Globalisierungen in

fünf Jahrtausenden. Abgerufen am 28. 08 2015 von http://homepage.uibk.ac.at:

http://homepage.uibk.ac.at/~c43207/die/globgesch.pdf

Exporo. (2015). Exporo. Abgerufen am 11. 07 2015 von www.exporo.de:

www.exporo.de/ueber-uns.

Feller, J., Gleasure, R., Treacy, S. (2013). From the Wisdom to the Wealth of

Crowds: A Metatriangulation of Crowdfunding Research. TOTO Research Project

2013 , 01, S. 6-34.

Ferner, J. (31. 05 2012). Crowdfunding: Rechtliche Beziehungen der Nutzer auf

deutschen Plattformen. Abgerufen am 08. 08 2015 von www.ferner-alsdorf.de:

www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/crowdfunding-rechtliche-beziehungen-

der-nutzer-auf-deutschen-plattformen/7132/.

Fischer, T. (2014). Der Eiskrieg. Abgerufen am 07. 20 2015 von Die Zeit:

www.zeit.de/2014/29/molekularkueche-speiseeis-start-up.

Für Gründer GmbH. (31. 03 2015). Crowdfinanzierung in Deutschland. Abgerufen

am 07. 06 2015 von www.fuer-gruender.de: www.fuer-

gruender.de/fileadmin/mediapool/Unsere_Studien/Crowdfinanzierung_Monitor_Q1_

2015_Fuer-Gruender.de_Dentons.pdf.

Gerber, E. M., Hui, J. S., Kuo, P. -Y. (2012). Crowdfunding: Why People Are

Motivated to Post and Fund Projects on Crowdfunding Platforms. Creative Action

Lab, S. 1-10.

Page 102: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

102

German Crowdfunding Network. (2015). Marktentwicklung in Deutschland.

Abgerufen am 07. 06 2015 von www.germancrowdfunding.net:

www.germancrowdfunding.net/daten/.

German Crowdfunding Network. (2015). German Crowdfunding Network.

Abgerufen am 03. 07 2015 von www.germancrowdfunding.net:

www.germancrowdfunding.net/definition/.

Greggers, T. (02 2015). Informationsbeschaffung durch Crowdfunding-Vorverkäufe .

Abgerufen am 28. 07 2015 von www.fiwi.bwl.uni-kiel.de: www.fiwi.bwl.uni-

kiel.de/de/forschung/manuskripte/pdf/.

Harrison, R. (2014). Crowdfunding and the recitalisation of the early stage risk

capital market: catalyst or chimera? Venture Capital, Vol. 15, 283-287.

Hermer, J. (2011). A Snapshot on Crowdfunding. Working Papers Firms and Region

No. R2/2011, S. 1-43. Karlsruhe: Fraunhofer Institute for Systems and Innovation

Research ISI.

Howe, J. (06 2006). The Rise of Crowdsourcing. Abgerufen am 17. 05 2015 von

www.archive.wired.com: www.archive.wired.com/wired/archive/14.06/crowds.html.

IFD. (2010). Finanzstandort Deutschland Bericht Nr. 6 – 2010. Abgerufen am 08. 06

2015 von http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de: http://www.die-deutsche-

kreditwirtschaft.de/uploads/media/IFD_Finanzstandort-Bericht_Nr6_2010D.pdf.

Innovestment. (2015). Abgerufen am 01. 08 2015 von https://www.innovestment.de:

https://www.innovestment.de/startups/profiles.

Kickstarter. (28. 06 2015). Kickstarter - Statistiken. Abgerufen am 28. 06 2015 von

www.kickstarter.com: https://www.kickstarter.com/help/stats?ref=footer.

Klafft, M. (2008). Peer to Peer Lending: Auctioning Microcredits over the Internet.

Proceedings of the International Conference on Information Systems, Technology

and Management, A. Agarwal, R. Khurana, eds., IMT, Dubai, 2008 , S. 1-8.

Klöhn, L., Hornuf, L. (2012). Crowdinvesting in Deutschland - Markt, Rechtslage

und Regulierungsperspektiven. Zeitschrift für Bankenrecht und Bankenwirtschaft

(ZBB), S. 237-266.

Knorr, E. (15. 12 2003). 2004: The Year of Web Services. Abgerufen am 18. 05 2015

von www.cio.com: www.cio.com/article/2439869/web-services/2004--the-year-of-

web-services.html.

Kovacs, S., Rieg, J., Welz, M. (01. 04 2014). Bezahlverfahren im Internet:

Aufsichtsrechtliche Vorschriften für Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft.

Page 103: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

103

Abgerufen am 19. 06 2015 von www.bafin.de:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_14

04_bezahlverfahren_im_internet.html.

KPMG-Redaktion. (28. 08 2014). KPMG. Abgerufen am 22. 07 2015 von

http://www.kpmg.com: http://www.kpmg.com/de/de/bibliothek/2014/seiten/

interview-startup-finanzierung.aspx.

Kroker, M. (03. 05 2013). Twitter in Zahlen: Eine halbe Milliarde Nutzer, 400

Millionen Tweets am Tag. Abgerufen am 08. 08 2015 von www.blog.wiwo.de:

www.blog.wiwo.de/look-at-it/2013/09/05/twitter-in-zahlen-eine-halbe-milliarde-

nutzer-400-millionen-tweets-am-tag/.

Kropff, B., Semler, J. (2003). Münchener Kommentar zum Aktiengesetz (2. Aufl.).

München: Beck.

Kuckertz, A. (2015). Management: Entrepreneurial Marketing. Wiesbaden: Springer

Gabler.

Kühl, E. (22. 10 2014). Die Crowd, die nicht misstraut. Abgerufen am 10. 08 2015

von www.zeit.de: www.zeit.de/digital/internet/2014-10/crowdfunding-betrug-

anonabox-scampaign.

Kyriasoglou, C. (17. 06 2015). Der vierte Strategiewechsel – Bergfürst gibt seine

Banklizenz ab. Abgerufen am 2015. 08 01 von www.gruenderszene.de:

www.gruenderszene.de/allgemein/bergfuerst-bafin-banklizenz-aufgabe.

Lambert, T., Schwienbacher, A. (2010). An Empirical Analysis of Crowdfunding.

SSRN Working Paper 1578175.

Langenbucher, K. (2011). Aktien- und Kapitalmarktrecht. München: Verlag C.H.

Beck.

Leimeister, J. M. (2012). Crowdsourcing: Crowdfunding, Crowdvoting,

Crowdcreation. Zeitschrift für Controlling und Management, Vol. 56, 388-392.

Lennartz, P. (2014). EY Start-up Barometer 2014. Abgerufen am 11. 06 2015 von

www.ey.com: www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY_Start-

up_Barometer_2014/$FILE/EY-Start-up-Barometer-2014.pdf.

Mäschle, O. (2012). Rationing of excessive demand on crowdinvestingplatforms.

Thünen - Series of Applied Economic Theory, S. 1-30.

mediafon GmbH. (28. 07 2014). Steuerpflicht mindert Crowdfunding-Erlöse .

Abgerufen am 01. 09 2015 von www.mediafon.net:

www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=53d664718de08&akt=news_steuern.

Page 104: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

104

Mitra, D. (2012). The Role Of Crowdfunding In Entrepreneurial Finance. Delhi

Business Review, Vol. 13, S. 67-72.

Mollick, E. (2014). The dynamics of crowdfunding: An exploratory study. Journal of

Business Venturing, S. 1-16.

Moritz, A., Block, J. (2014). Crowdfunding und Crowdinvesting: State-of-the-Art der

wirtschaftswissenschaftlichen Literatur. Zeitschrift für KMU und Entrepreneurship,

Vol. 62, S. 57-89.

Moritz, A., Block, J., Lutz, E. (2015). Investor communication in equity-based

crowdfunding: a qualitative- empirical study. Qualitative Research in Financial

Markets, Vol. 7, S. 1-42.

Müller-Schmale, V. (02. 06 2014). Crowdfunding: Aufsichtsrechtliche Pflichten und

Verantwortung des Anlegers. Abgerufen am 19. 06 2015 von www.bafin.de:

www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1406_cr

owdfunding.html.

Niebudek, M., Adelt, M. (2015). Multikanalvertrieb in Zeiten der Digitalisierung -

Online, offline und hybrid. Stuttgart: Horváth & Partner GmbH.

Nohl, A.-M. (2012). Interview und dokumentarische Methode - Anleitungen für die

Forschungspraxis. Wiesbaden: Springer Fachmedien.

O'Reilly, T. (30. 09 2005). What ist Web 2.0?. Abgerufen am 01. 06 2015 von

www.oreilly.de: http://www.oreilly.de/artikel/web20.html.

Ordanini, A., Miceli, L., Pizzetti, M., Parasuraman, A. (2011). Crowdfunding:

transforming customers into investors through innovative service platforms. Journal

of Service Management, S. 443-470.

Orthwein, I. (2014). Crowdfunding: Grundlagen und Strategien für Kapitalsuchende

und Geldgeber. Hamburg: Igel Verlag RWS.

Palfrey, J., Gasser, U. (2008). Born Digital: Understanding the First Generation of

Digital Natives. New York: Basic Books.

Pellens, B., Schmidt, A., Ruhr. (02 2014). Studie des Deutschen Aktieninstituts -

Verhalten und Präferenzen deutscher Aktionäre. Abgerufen am 08. 06 2015 von

www.dai.de: www.dai.de/files/dai_usercontent/dokumente/studien/2014-11-

02%20Studie%20Aktionaersverhalten.pdf.

Prensky, M. (2001). Digital Natives, Digital Immigrants. On the Horizon, Vol. 9, S.

1-6.

Page 105: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

105

Reigner, C. (2007). Word of Mouth on the Web: The Impact of Web 2.0 on Consumer

Purchase Decisions. Journal of Advertising Research, Vol. 47, S. 436-447.

Ripsas, S., Tröger, S. (2014). Deutscher Start-up Monitor. Abgerufen am 11. 06

2015 von www.deutscherstartupmonitor.de:

www.deutscherstartupmonitor.de/fileadmin/dsm/dsm-14/DSM_2014.pdf.

Rossi, M. (2014). The New Ways to Raise Capital: An Exploratory Study of

Crowdfunding. International Journal of Financial Research, Vol.5, S. 8-18.

Rubinton, B. J. (06 2011). Crowdfunding: Disintermediated Investment Banking.

MPRA Paper No. 31649, S. 1-20.

Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

(11 2008). Die Finanzkriese meistern - Wachstumskräfte stärken. Abgerufen am

2015. 06 08 von http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de:

http://www.sachverstaendigenrat-

wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/download/gutachten/ga08_ges.pdf.

Schaub, R. (2008). Sponsoring und andere Verträge zur Förderung überindividueller

Zwecke. Tübingen: Mohr Siebeck.

Schmidt, K. (2007). Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch (2. Aufl.).

München: Beck.

Schramm, D. M., Carstens, J. (2014). Startup-Crowdfunding und Crowdinvesting:

Ein Guide für Gründer. Wiesbaden: Springer-Verlag.

Schreiber, K. (2013). Die Abgrenzung von Werk-, Wer klieferungs- und Kaufvertrag.

JURA - Juristische Ausbildung, Heft 1, S. 21-23.

Seedmatch. (2015). Die häufigsten Fragen von Investoren. Abgerufen am 01. 08

2015 von www.seedmatch.de/: www.seedmatch.de/faq.

Sixt, E. (16. 06 2014). Die Auswirkungen der Verbraucherrichtlinie auf

Crowdfunding. Abgerufen am 20. 06 2015 von www.ebit4u.com:

http://www.ebit4u.com/die-auswirkungen-der-verbraucherrichtlinie-auf-

crowdfunding/.

Sixt, E. (2014). Schwarmökonomie und Crowdfunding. Wiesbaden: Springer Gabler.

Sixt, E., Eckl, P., Berka, D. (2014). Crowdfunding und Steuern. Karsten Wenzlaff.

Smith, C. (24. 06 2014). Too good to be true? Battery-free gadget may be a wild

$500,000 Kickstarter scam. Von http://bgr.com/:

http://bgr.com/2014/06/24/kickstarter-wetag-ifind-scam/.

Page 106: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

106

Staudingers, J. v. (2014/2015). Staudinger BGB Eckpfeiler des Zivilrechtsn

(Neubearbeitung 2014/2015). Berlin: J. von Staudingers.

Startnext. (2015). Startnext. Abgerufen am 06. 07 2015 von www.startnext.com:

www.startnext.com/ueber/statistiken.html.

Tomczak, A., Brem, A. (2013). A conceptualized investment model of crowdfunding.

Venture Capital, Vol. 15, S. 335-359.

Trinkaus, U. M. (09. 04 2014). EY Global Consumer Banking Survey 2014.

Abgerufen am 10. 05 2015 von www.ey.com:

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY_Global_Consumer_Banking_Surve

y_2014_Praesentation/$FILE/EY-Global-Consumer-Banking-Survey-2014.pdf.

Vertical Media GmbH. (2015). Gründerszene - Digital Native. Abgerufen am 18. 05

2015 von www.gruenderszene.de: www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/digital-

native.

Visionbakery. (01. 03 2015). Visionbakery. Abgerufen am 07. 06 2015 von

www.visionbakery.com: http://www.visionbakery.com/vb/blog/crowdfunding-faqs-

fuer-studenten/

von Frentz, C. (01. 06 2003). Die Chronik einer Kapitalvernichtung. Abgerufen am

18. 05 2015 von www.manager-magazin.de: www.manager-

magazin.de/finanzen/artikel/a-186368.html.

Wash, R., Salomon, J. (02 2014). Coordinating Donors on Crowdfunding Websites.

The ACM´s Conference on Computer Supported Cooperative Work and Social

Computing, S. 1-11.

Wardrop, R., Zhang, B., Rau, R., Gray, M. (2015). Moving Mainstream - The

European Alternative Finance Benchmarking Report. University of Cambridge;

Earnst and young. University of Cambridge; Earnst and Young.

Welsch, J. (06 2003). New Economy – Hoffnung des 21. Jahrhunderts oder

Blütentraum? WSI Mitteilungen, S. 360-367.

Wenzlaff, K. (8. 02 2014). Welche Steuern muss ich beim Crowdfunding zahlen?.

Abgerufen am 23. 07 2015 von www.ikosom.de:

www.ikosom.de/2014/02/08/welche-steuern-muss-ich-beim-crowdfunding-zahlen/.

Westermann, H.P. (2008). Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. (12.

Aufl). Köln: Verlag Otto Schmidt KG.

Wilson, K. E., Testoni, M. (2014). Improving the Role of Equity Crowdfunding in

Europe's Capital Markets. Bruegel Policy Constribution , 2014 (09), S. 1-14.

Page 107: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

107

WSS Redpoint Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. (28. 04 2014). Crowdinvesting - Teil

VII: Partiarische Nachrangdarlehen. Abgerufen am 08. 08 2015 von www.wss-

redpoint.com: www.wss-redpoint.com/crowdinvesting-teil-vii-partiarische-

nachrangdarlehen.

Page 108: Crowdfunding: Eine Möglichkeit der Finanzierung › doc › 1289603 › 1289603.pdf · 2016-01-10 · KURZFASSUNG (deutsch) Diese Arbeit soll den Initiatoren von Crowdfundingkampagnen

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Eidesstattliche Erklärung

Hiermit erkläre ich an Eides Statt, dass ich die vorgelegte Masterarbeit selbstständig

und ohne Benutzung anderer als der angegebenen

Hilfsmittel angefertigt habe. Gedanken, die aus fremden Quellen direkt oder indirekt

übernommen wurden, sind als solche gekennzeichnet. Die Arbeit wurde bisher in

gleicher oder ähnlicher Weise keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch

noch nicht veröffentlicht.

_________________________

Jonathan Philipp Layer