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STUDIENFÜHRER FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG Angewandte Informatik Februar 2007 Entwurf

D4: Studienführer Master AI - Otto-Friedrich-Universität ... · ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS . Im Studium begegnen einem viele Abkürzungen. Zur Orientierung finden Sie hier eine kleine

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STUDIENFÜHRER

FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Angewandte Informatik

Februar 2007

Entwurf

Entwurf

Vorwort

Mit diesem Studienführer sollen formale und inhaltliche Entscheidungshilfen zur Auf-

nahme und zur Gestaltung des Studiums der Angewandten Informatik an der Universität

Bamberg gegeben werden. Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung des Studien-

gangs ist die Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik der Universität

Bamberg unter Federführung der Professorinnen und Professoren der Fachgruppen An-

gewandte Informatik und Informatik.

Die Hinweise und Empfehlungen in diesem Studienführer basieren auf der Allgemeinen

Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät Wirtschaftsinfor-

matik und Angewandte Informatik der Otto-Friedrich-Universität und der Fach-

prüfungsordnung für den Masterstudiengang Angewandte Informatik an der Otto-

Friedrich-Universität in der jeweils gültigen Fassung.

Es wurden hier vor allem solche Informationen aufgenommen, die zur Planung des Stu-

diums von grundsätzlicher Bedeutung sind. Als Ergänzung für das jeweils laufende Se-

mester sei auf das Vorlesungsverzeichnis und das aktuelle Lehrveranstaltungs-

verzeichnis verwiesen, das an den Anschlagtafeln der Fakultät Wirtschaftsinformatik

und Angewandte Informatik aushängt und im Internet unter http://univis.uni-

bamberg.de/ zu finden ist. Regelungen für den zeitlichen Übergang zwischen unter-

schiedlichen Fassungen der Prüfungsordnungen sind den Aushängen an den Anschlag-

tafeln des Prüfungsausschusses Angewandte Informatik zu entnehmen.

Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik

Der Dekan

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INHALTSVERZEICHNIS

1 ALLGEMEINES ZUM STUDIUM DER ANGEWANDTEN INFORMATIK...........................7

1.1 GEGENSTAND UND ZIELE DES STUDIUMS...................................................................................7 1.2 EINSCHREIBUNG UND STUDIENVORAUSSETZUNGEN ..................................................................8 1.3 INFORMATIONEN ZU STUDIUM UND PRÜFUNGEN .....................................................................10 1.4 STUDIENBERATUNG .................................................................................................................12 1.5 RECHTSGRUNDLAGEN DES STUDIUMS......................................................................................12

2 EINRICHTUNGEN UND INFRASTRUKTUR DER UNIVERSITÄT.....................................14

2.1 LEHRSTÜHLE UND PROFESSUREN DER FAKULTÄT WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND

ANGEWANDTE INFORMATIK SOWIE DER ANWENDUNGSFÄCHER ............................................................14 2.2 SELBSTVERWALTUNGSORGANE DER UNIVERSITÄT..................................................................18 2.3 PRÜFUNGSAUSSCHUSS .............................................................................................................20 2.4 BIBLIOTHEK .............................................................................................................................20 2.5 RECHENZENTRUM ....................................................................................................................21 2.6 DAS AKADEMISCHE AUSLANDSAMT ........................................................................................22 2.7 FRAUENBEAUFTRAGE UND ELTERN-SERVICE-BÜRO................................................................22

3 DAS MASTERSTUDIUM UND DIE MASTERPRÜFUNG.......................................................24

3.1 DAUER DES STUDIUMS .............................................................................................................24 3.2 MODULARISIERUNG .................................................................................................................24 3.3 EUROPEAN CREDIT POINT SYSTEM (ECTS) .............................................................................25 3.4 LEHRVERANSTALTUNGEN ........................................................................................................25 3.5 FLEXIBLES PRÜFUNGSSYSTEM .................................................................................................27

3.5.1 Studienbegleitende Prüfungen ............................................................................................27 3.5.2 Anmelde- und Prüfungstermine ..........................................................................................27 3.5.3 Freiversuche .......................................................................................................................28 3.5.4 FlexNow! ............................................................................................................................28 3.5.5 Wiederholung von Prüfungen .............................................................................................29

3.6 AUFBAU DES STUDIUMS...........................................................................................................29 3.6.1 Modulgruppen ....................................................................................................................29 3.6.2 Modulhandbuch..................................................................................................................30

3.7 GESAMTNOTE...........................................................................................................................30

4 DIE MASTERARBEIT..................................................................................................................31

4.1 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN............................................................................................31 4.2 TERMINE ..................................................................................................................................31 4.3 PRÜFER UND THEMA ................................................................................................................31 4.4 NOTE DER MASTERARBEIT UND WIEDERHOLUNG....................................................................32

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Im Studium begegnen einem viele Abkürzungen. Zur Orientierung finden Sie hier eine kleine Auswahl von Abkürzungen, die auch im Studienführer verwendet werden. APO = Allgemeine Prüfungsordnung FPO = Fachprüfungsordnung StO = Studienordnung WIAI = Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik FBR = Fachbereichsrat PA = Prüfungsausschuss ECTS = European Credit Transfer System SWS = Semesterwochenstunde LV = Lehrveranstaltung V = Vorlesung Ü = Übung S = Seminar P = Projekt/Praktikum K = Kolloquium WS = Wintersemester SS = Sommersemester WICHTIGE WEBSEITEN Universität: http://www.uni-bamberg.deFakultät WIAI: http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/Angewandte Informatik: http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/faecher/ai/Vorlesungs- und Personal- verzeichnis:

http://univis.uni-bamberg.de/

Prüfungs- und Studien- ordnungen:

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/po_sto/

Virtueller Campus: http://vc.uni-bamberg.de/

Auslandsstudium: http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/ leistungen/studium/auslandsstudium/

Fachschaft WIAI: http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/fachschaft/Bibliothek: http://www.uni-bamberg.de/

service_einrichtungen/unibib/Einschreibung: http://www.uni-bamberg.de/leistungen/

studium/einschreiben/Studentenkanzlei: http://www.uni-bamberg.de/leitung_organisation/

verwaltung/studium_lehre/studentenkanzlei/

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WICHTIGE ADRESSEN

Dekanat Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik Feldkirchenstraße 21, Raum 089, Tel. 0951/863-2801, E-Mail: [email protected]

Fachstudienberatung: Dipl.-Wirtsch.Inf. Peter Kiefer, Feldkirchenstraße 21, Raum F155, Tel. 0951/863-2838 Sprechstunde: Mo. 14:00 - 16:00 Uhr Anmeldung per E-Mail: [email protected]

Beratung für das Auslandsstudium: Prof. Michael Mendler, PhD Feldkirchenstraße 21, Raum F027, Tel. 0951/863-2828, Termin n.V. E-Mail: [email protected]

Vorsitzender des Prüfungsaussschusses: Prof. Dr. Andreas Henrich Feldkirchenstraße 21, Raum F140, Telefon 0951/863-2851 E-Mail: [email protected]

Studentenkanzlei der Universität Bamberg Kapuzinerstraße 16, 96045 Bamberg, Tel. 0951/863-1042, Sprechstunden: Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo 13.30 - 15.00 Uhr

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Entwurf

1 Allgemeines zum Studium der Angewandten Infor-matik

1.1 Gegenstand und Ziele des Studiums

Informatik ist die Wissenschaft von der Informationsverarbeitung durch den Computer.

Sie schafft die wissenschaftliche Grundlage für die heutige Informationstechnologie,

insbesondere für die Entwicklung von Software. Kern der Angewandten Informatik ist

entsprechend die Entwicklung von Software für anspruchsvolle Anwendungsprobleme.

Die Angewandte Informatik kann als Mittlerin zwischen Informatik und entsprechenden

Anwendungsgebieten verstanden werden. Um sowohl den informationstechnischen

Anforderungen an moderne Softwaresysteme als auch den anwendungsspezifischen

Besonderheiten gerecht werden zu können, müssen Angewandte Informatikerinnen und

Informatiker über solide Kenntnisse in der Informatik verfügen und gleichzeitig

Verständnis für die konkreten Problemfelder und Anforderungen des jeweiligen

Anwendungsgebietes haben.

Beispiele für Angewandte Informatiken sind Wirtschaftsinformatik, Bio-

informatik, Medizinische Informatik oder Ingenieursinformatik. Die Angewandte In-

formatik in Bamberg zeichnet sich dadurch aus, dass Anwendungen für kultur-,

geistes- und sozialwissenschaftliche Problemstellungen im Mittelpunkt stehen -

diese Ausrichtung ist bislang einmalig in Deutschland!

Der Masterstudiengang Angewandte Informatik bietet eine vertiefte forschungs-

orientierte Ausbildung in den Kernbereichen der Informatik sowie in verschiedenen

Bereichen der Angewandten Informatik – insbesondere Kultur- und Geoinformatik,

Medieninformatik sowie Kognitive Systeme. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kennt-

nisse zu erwerben über Theorien und Methoden von Anwendungsfächern aus kultur-,

geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereichen. Das Angebot an Anwendungsfächern

umfasst Archäologie, Denkmalpflege, Geowissenschaften, Kommunikationswissen-

schaft, Soziologie und Psychologie. Das Studium ist also stark interdisziplinär ausge-

richtet und spricht damit vor allem Studierende an, die ein solides Studium der Informa-

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tik anstreben und gleichzeitig Interesse an kultur-, geistes-, oder sozialwissenschaftli-

chen Themen haben.

1.2 Einschreibung und Studienvoraussetzungen

Das Masterstudium wird in einer konsekutiven und einer nicht-konsekutiven Form

angeboten (§ 29(2) FPO).

Formale Zulassungsvoraussetzungen für das konsekutive Masterstudium sind (§33(1)

FPO)

- ein berufsqualifizierendes Studium der Angewandten Informatik an einer Uni-

versität oder Fachhochschule mit einem (in der Regel) mindestens mit „gut“ be-

werteten Bachelorabschluss und

- mindestens 210 erreichte ECTS-Punkte in diesem Studium und

- ein erfolgreiches Bestehen der Eignungsfeststellung gemäß Anhang 3 der

Fachprüfungsordnung.

Formale Zulassungsvoraussetzungen für das nicht-konsekutive Masterstudium sind

(§33(2) FPO)

- ein berufsqualifizierendes Studium in einem der Angewandten Informatik ver-

wandten Studiengang1 an einer Universität oder Fachhochschule mit einem (in

der Regel) mindestens mit „gut“ bewerteten Abschluss (Bachelor, Diplom, Mas-

ter, Magister, Staatsexamen) und

- ein erfolgreiches Bestehen der Eignungsfeststellung gemäß Anhang 3 der

Fachprüfungsordnung.

oder

- ein berufsqualifizierendes Studium der Angewandten Informatik an einer Uni-

versität oder Fachhochschule mit einem (in der Regel) mindestens mit „gut“ be-

werteten Bachelorabschluss mit weniger als 210 ECTS-Punkten 1 Verwandte Studiengänge sind grundsätzlich alle Studiengänge des Studienbereichs Informatik (Bioin-

formatik, Computer- und Kommunikationstechniken, Informatik, Ingenieurinformatik, Technische Infor-

matik, Medieninformatik, Neue Kommunikationstechniken, Wirtschaftsinformatik). Im Einzelfall ent-

scheidet der Prüfungsausschuss, ob ein Studiengang als verwandt gilt.

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Entwurf

- ein erfolgreiches Bestehen der Eignungsfeststellung gemäß Anhang 3 der

Fachprüfungsordnung.

Der Prüfungsausschuss kann auch Bewerber für geeignet erklären, die ein dem Bachelo-

rabschluss gleichwertiges Studium erfolgreich abgeschlossen haben (§33(3) FPO).

Die Bewerbung für den Masterstudiengang erfolgt schriftlich beim Dekanat der Fakul-

tät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik, Feldkirchenstraße 21, 96045

Bamberg, Tel. 0951/863-2801. Dem Antrag sind gemäß Anhang 3 der Fachprüfungs-

ordnung beizufügen:

- Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto,

- schriftliche Begründung für die Wahl des Masterstudienganges,

- Nachweis über die Prüfung der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschul-

reife,

- Nachweis eines Hochschulabschlusses gemäß § 33 FPO

- ggf. vorhandene Arbeitszeugnisse,

- ggf. vorhandene Zertifikate von Weiterbildungsmaßnahmen.

Auf Basis der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, ob ein

Bewerber zu einem Eignungsgespräch eingeladen wird. Der Bewerber wird zum Mas-

terstudiengang zugelassen, wenn er das Eignungsgespräch erfolgreich absolviert.

Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Nachweis eines Hochschulabschlusses

vorliegt, aus dem die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vollständig ersichtlich

sind, ist im Eignungsfeststellungsverfahren auf Basis der bisher feststehenden Prü-

fungsergebnisse zu prüfen, ob die erbrachten Leistungen die Erfüllung der geforderten

Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung erwarten lassen.

Die Einschreibung bei der Studentenkanzlei der Universität Bamberg erfolgt seit dem

Sommersemester 2006 online. Zusätzlich ist es unbedingt erforderlich, dass Sie inner-

halb der im Zulassungsantrag enthaltenen Einschreibungsfrist persönlich mit den erfor-

derlichen Unterlagen zur Studentenkanzlei kommen.

Für Informationen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an die

Studentenkanzlei der Universität Bamberg

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Kapuzinerstraße 16

96045 Bamberg

Tel. 0951/863-1042

Sprechstunden: Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo 13.30 - 15.00 Uhr

http://www.uni-bamberg.de/leitung_organisation/

verwaltung/studium_lehre/studentenkanzlei/

Das Masterstudium der Angewandten Informatik an der Universität Bamberg kann zum

Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden (§3 StO).

1.3 Informationen zu Studium und Prüfungen

Neben dem hier vorliegenden Studienführer sind vor allem folgende

Informationsquellen relevant:

- Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) für Bachelor- und

Masterstudiengänge der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte

Informatik der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, die Fachprüfungsordnung

(FPO) für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik und die

Studienordnung (StO) für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik

sind über den Link http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/po_sto/ zu

finden oder im Dekanat der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte

Informatik erhältlich.

- Das Modulhandbuch enthält die vollständige Liste aller Lehrveranstaltungen

gruppiert nach Modulen. Dort finden sich auch die notwendigen

Voraussetzungen zur Belegung eines Moduls, die Prüfungsmodalitäten und die

erreichbaren ECTS-Punkte. Das Modulhandbuch ist über die Webseiten der

Fakultät einzusehen (siehe Aushang des Prüfungsausschusses).

- Das zu jedem Semester erscheinende Personal- und Vorlesungsverzeichnis ist

im Internet unter http://univis.uni-bamberg.de zu finden oder in fast allen

Bamberger Buchhandlungen erhältlich. Es enthält neben den Lehrveranstal-

tungsankündigungen eine Übersicht über alle Organisationseinheiten und

Mitarbeiter der Universität. Vorsicht: Da die Drucklegung des Vorlesungs-

10

Entwurf

verzeichnisses lange vor dem Semesteranfang erfolgt, sind die Ankündigungen

von Lehrveranstaltungen in der Papierfassung nicht immer auf dem aktuellen

Stand. Bitte Einträge im Internet und Aushänge am Dekanat und bei den

Lehrstühlen beachten!

- Die Anschlagtafeln des Dekanats und der Lehrstühle im Erdgeschoss oder

ersten Stock vor den Hörsälen und/oder vor den Räumen der jeweiligen

Lehrstühle sowie die Webseiten der Lehrstühle geben einen aktuellen

Überblick über die Lehrveranstaltungen.

Anschlagtafel Internetadresse

Dekanat vor Raum 089

(Erdgeschoss)

http://www.uni-bamberg.de/

fakultaeten/wiai/dekanat/

Prof. Dr. Schlieder

Kulturinformatik

vor Raum 126

(1. Stock)

http://www.uni-bamberg.de/

fakultaeten/wiai/faecher/

ai/kulturinformatik/

Prof. Dr. Henrich

Medieninformatik

vor Raum 140

(1. Stock)

http://mi.wiai.uni-bamberg.de/

Prof. Dr. Schmid

Kognitive Systeme

vor Raum 125

1. Stock

http://www.cogsys.wiai.uni-

bamberg.de/

- Die Schaukästen mit Informationen des Prüfungsamtes und des Prüfungs-

ausschusses sowie diverser studentischer Gruppen im Eingangsbereich des

Gebäudes Feldkirchenstraße 21.

- Informationsbroschüren, Benutzungsführer u.ä. von Einrichtungen der Uni-

versität, wie z.B. der Bibliothek, des Rechenzentrums und des Sprachen- und

Medientechnischen Zentrums.

Die Universität Bamberg bietet vielfältige Möglichkeiten, sich neben dem Studium wei-

terzubilden und zu engagieren. Hier eine Auswahl:

- Veranstaltungen für Hörer aller Fakultäten, sowie Ringvorlesungen,

- Veranstaltungen anderer Fakultäten, insbesondere Kurse in Fremdsprachen,

sofern sie nicht in der Teilnehmerzahl beschränkt sind,

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Entwurf

- Chor und Orchester,

- das Hochschulsportprogramm (hierzu existiert ein eigenes Programmheft),

- Mitarbeit als studentische Hilfskraft bei Forschungsprojekten von Lehrstühlen,

- Engagement in der Fachschaft, weiteren Gremien der Universität, in

hochschulpolitischen Gruppen oder bei der Regionalgruppe Oberfranken der

Gesellschaft für Informatik (GI),

- Teilnahme an Veranstaltungen des Ehemaligen-Netzwerks WIAI.Community

der Absolventen der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik

1.4 Studienberatung

Die Studienberatung für den Masterstudiengang Angewandte Informatik liegt in der

Verantwortung der Fachgruppe Angewandte Informatik. Die Fachstudienberatung für

das Studium der Angewandten Informatik führt derzeit durch:

Dipl.-Wirtsch.Inf. Peter Kiefer

Raum F155, Tel. 0951/863-2838

Termin: Montag 14-16h

Für ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen, vorher einen Termin per

E-Mail ([email protected]) zu vereinbaren. Für fachspezifische

Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen stehen außerdem die Professoren und Assis-

tenten des jeweiligen Lehrstuhls bzw. der jeweiligen Professur zur Verfügung.

Beratung Auslandsstudium:

Prof. Michael Mendler, PhD

Raum F027, Tel. 0951/863-2828

Termin n.V.

Zahlreiche Informationen zum Auslandsstudium finden sich im Web unter

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/leistungen/studium/auslandsstudium/.

1.5 Rechtsgrundlagen des Studiums

Rechtsgrundlagen des Studiums sind, wie bereits oben erwähnt

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Entwurf

- die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) für Bachelor- und Masterstudiengän-

ge der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik an der Otto-

Friedrich-Universität Bamberg in der jeweils gültigen Fassung.

- die Fachprüfungsordnung (FPO) für den Masterstudiengang Angewandte In-

formatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in der jeweils gültigen Fas-

sung.

- die Studienordnung (StO) für den Masterstudiengang Angewandte Informatik

an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in der jeweils gültigen Fassung.

Die Prüfungs- und Studienordnungen sind im Dekanat Wirtschaftsinformatik und An-

gewandte Informatik (Feldkirchenstraße 21, Raum 089, Tel. 0951 / 863-2801, E-Mail:

[email protected]) erhältlich oder im Internet unter

http://www.uni-bamberg.de/leitung_organisation/verwaltung/studium_lehre/

aufgaben/pruefungs_studienordnungen/master_studiengaenge/angewandte_informatik/

zu finden.

Die Regelung von Studienverlauf und Prüfungen werden von APO über FPO zu StO

zunehmend spezifischer: Die APO gibt einen allgemeinen Rahmen für alle Bachelor-

und Masterstudiengänge der Fakultät WIAI. Hier werden allgemeinverbindliche Dinge

festgelegt. Die FPO ist eine Ergänzung der APO - z.B. bzgl. Studiendauer, Vorausset-

zung für die Zulassung zur Masterarbeit. Die Studienordnung beschreibt auf Basis von

APO und FPO Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums.

Während dieser Studienführer eine Orientierungshilfe für die Studierenden dar-

stellen und einen Überblick über die wichtigsten Regelungen anbieten soll, sind

allein die oben genannten Ordnungen rechtsverbindlich. Aus den - teilweise ver-

kürzten - Darstellungen dieses Studienführers können keine Rechtsansprüche ab-

geleitet werden1.

1 Selbstverständlich sind wir stets an einer Verbesserung dieses Studienführers bemüht. Sollten Sie veral-

tete oder missverständlich formulierte Aussagen finden, können Sie uns gerne unter

[email protected] darauf hinweisen.

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Entwurf

2 Einrichtungen und Infrastruktur der Universität

2.1 Lehrstühle und Professuren der Fakultät Wirtschaftsinfor-matik und Angewandte Informatik sowie der Anwendungs-fächer

Fachvertreter im Studiengang Angewandte Informatik sind die Professorinnen und Pro-

fessoren der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik, insbesondere

die Vertreter der beiden Fachgruppen Angewandte Informatik und Informatik, sowie

der Anwendungsfächer.

Angewandte Informatik

- Lehrstuhl für Angewandte Informatik in den Kultur-, Geschichts- und Geowis-

senschaften

Prof. Dr. Christoph Schlieder

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 126c, Telefon 0951/863-2841

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/faecher/ai/kulturinformatik/

- Lehrstuhl für Medieninformatik

Prof. Dr. Andreas Henrich

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 140, Telefon 0951/863-2851

[email protected]

http://mi.wiai.uni-bamberg.de/

- Professur für Angewandte Informatik, insbes. Kognitive Systeme

Prof. Dr. Ute Schmid

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 125, Telefon 0951/863-2861

[email protected]

http://www.cogsys.wiai.uni-bamberg.de/

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Entwurf

Informatik

- Lehrstuhl für Praktische Informatik

Prof. Dr. Guido Wirtz

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 081 (Anmeldung Raum Nr. 052), Telefon

0951/863-2528

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/index.php?id=4068

- Professur für Grundlagen der Informatik

Prof. Michael Mendler, PhD

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 027, Telefon 0951/863-2828

[email protected]

http://web.uni-bamberg.de/wiai/gdi/

- Professur für Informatik, insbes. Kommunikationsdienste, Telekommunikations-

systeme und Rechnernetze

Prof. Dr. Udo Krieger

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 073, Telefon 0951/863-2528

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/faecher/informatik/ktr/

Anwendungsfächer

Wirtschaftsinformatik

- Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insbes. Industrielle Anwendungssysteme

Prof. Dr. Otto K. Ferstl

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 115 (Anmeldung Raum Nr. 114e), Telefon

0951/863-2679

[email protected]

http://www.iaws.sowi.uni-bamberg.de/

- Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insbes. Systementwicklung und Datenbank-

anwendung

Prof. Dr. Elmar J. Sinz

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Entwurf

Feldkirchenstraße 21, Raum Nr. 029 (Anmeldung Raum Nr. 030), Telefon

0951/863-2512

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/faecher/wirtschaftsinformatik/seda/

- Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Informationssysteme in Dienst-

leistungsbetrieben

derzeit vertreten durch Prof. Dr. Tim Weitzel

Feldkirchenstraße 21, Raum 2870

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/faecher/wirtschaftsinformatik/isdl/

Archäologie

- Koordinator auf Seiten der WIAI: Prof. Schlieder (s.o.)

- Ansprechpartner auf Seiten der anderen Fakultät: Lehrstuhl für Archäologie des

Mittelalters und der Neuzeit (Inst. Archäologie, Bauforschung und Denkmal-

pflege)

Prof. Dr. Ingolf Ericsson

Am Kranen 14, Raum 110, Tel. 0951/863-2387

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/ggeo/faecher/iabd/archaeologien/amanz/

Denkmalpflege

- Koordinator auf Seiten der WIAI: Prof. Schlieder (s.o.)

- Ansprechpartner auf Seiten der anderen Fakultät: Professur für Restaurierungs-

wissenschaft in der Baudenkmalpflege (Inst. Archäologie, Bauforschung und

Denkmalpflege)

Prof. Dr. Rainer Drewello

Am Kranen 12, Raum 301, Tel. 0951/863- 2402

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/ggeo/faecher/iabd/

restaurierungswissenschaften/

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Entwurf

Geowissenschaften

- Koordinator auf Seiten der WIAI: Prof. Schlieder (s.o.)

- Ansprechpartner auf Seiten der anderen Fakultät: Lehrstuhl für Geographie II

(Physische Geographie)

Prof. Dr. Gerhard Schellmann

Am Kranen 1, Raum 111, Tel. 0951/863-2380

[email protected]

http://web.uni-bamberg.de/~ba5gg1/home.html

Kommunikationswissenschaften

- Koordinator auf Seiten der WIAI: Prof. Henrich (s.o.)

- Ansprechpartner auf Seiten der anderen Fakultät: Professur für Kommunikati-

onswissenschaften/Schwerpunkt Journalistik

Prof. Dr. Anna Maria Theis-Berglmair

An der Universität 9, Raum 003, Tel. 0951/863-2160

[email protected]

http://web.uni-bamberg.de/split/kowi/index.htm

Psychologie

- Koordinator auf Seiten der WIAI: Prof. Schmid (s.o.)

- Ansprechpartner auf Seiten der anderen Fakultät: Institut für Theoretische Psy-

chologie

Prof. Dr. Dietrich Dörner

Markusplatz und Weide 18, Raum 215, Tel. 0951/863-1861

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/ppp/faecher/psychologie/iftp/

Soziologie

- Koordinator auf Seiten der WIAI: Prof. Henrich (s.o.)

- Ansprechpartner auf Seiten der anderen Fakultät: Professur für Urbanistik und

Sozialplanung

Prof. Dr. Richard Pieper

Feldkirchenstr. 21, Raum 369, Tel. 0951/863-2647

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Entwurf

[email protected]

http://web.uni-bamberg.de/sowi/sozialplanung/

Wirtschaftspädagogik

- Koordinator auf Seiten der WIAI: Prof. Henrich (s.o.)

- Ansprechpartner auf Seiten der anderen Fakultät: Studienberatung Wirtschafts-

pädagogik

Marc Egloffstein (Dipl.-Wirtsch.Inf. Univ.)

Kapuzinerstr. 25, Raum 101, Tel. 0951/863-2763

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/sowi/fachgebiete/

wirtschaftspaedagogik/wipaed/

2.2 Selbstverwaltungsorgane der Universität

Die Universität ist - juristisch gesehen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ent-

scheidungen der Universität werden - je nach Zuständigkeit - von den Gremien der Uni-

versität getroffen. Gegebenenfalls ist dazu noch eine Genehmigung durch das Ministe-

rium erforderlich. Die Mitglieder der Gremien setzen sich aus Vertretern der Gruppe der

Professoren, der Gruppe der hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Grup-

pe des hauptberuflichen nichtwissenschaftlichen Personals sowie der Gruppe der Stu-

denten zusammen. Dabei haben die Mitglieder der Gruppe der Professoren stets die

absolute Mehrheit. Eine Aufstellung der Mitglieder nachfolgend aufgeführter Gremien

findet man im Vorlesungsverzeichnis.

Fachbereichsrat (ab WS 2007/08: Fakultätsrat)

Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten

der Fakultät, z.B. Erörterung der Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlussfassung

über Studienpläne und Vergabe von Lehraufträgen. Der Dekan sitzt dem Fachbereichs-

rat vor und vertritt die Fakultät nach außen. Er wird aus der Mitte der Professoren des

Fachbereichs gewählt.

18

Entwurf

Senat und Erweiterter Senat

Senat und Erweiterter Senat sind Kollegialorgane der Gesamtuniversität. Ähnlich wie

auf Fakultätsebene dem Fachbereichsrat kommt dabei auf Universitätsebene dem Senat

die größte Entscheidungskompetenz zu. Neben dem Rektor, den beiden Prorektoren und

dem Kanzler haben im Senat weitere sieben Professoren (pro Fakultät/Fachbereich min-

destens ein gewählter Vertreter) Sitz und Stimme, außerdem die wissenschaftlichen und

sonstigen Mitarbeiter sowie zwei Vertreter der Studenten. Zur Entscheidungsvorberei-

tung des Senats existieren mehrere "Ständige Kommissionen", in denen Studierende

ebenfalls mitwirken.

Dem Erweiterten Senat gehören an: Die Mitglieder des Senats, die Dekane der einzel-

nen Fachbereiche, oder, falls ein Dekan gewähltes Mitglied des Senats ist, sein Stellver-

treter, Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, Vertreter der

sonstigen Mitarbeiter und Vertreter der Studenten. Auf die Vertreter der Studenten ent-

fallen derzeit insgesamt vier Sitze. Aufgabe des Erweiterten Senats ist es, die Grund-

ordnung (Satzung) der Hochschule zu beschließen sowie den Rektor und die Prorekto-

ren, welche das Leitungsgremium der Universität bilden, zu wählen und den Jahresbe-

richt der Hochschulleitung entgegenzunehmen.

Studentenvertretung (Fachschaft)

Die Studenten der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik wählen

jährlich acht Studenten in die Fachschaft. Die beiden Studenten, auf die die meisten

Stimmen entfallen, vertreten die studentischen Interessen im Fachbereichsrat, dem ober-

sten Entscheidungsgremium der Fakultät.

Neben der studentischen Interessenvertretung kümmert sich die Fachschaft um die Or-

ganisation von studentischen Veranstaltungen. Darunter fallen Seminare, Vorträge, das

Führen einer Wohnungs- und Mitfahrgelegenheitskartei, das Vermitteln von Praktikan-

tenplätzen, Hilfe beim Studienplatztausch und die Beratung in rechtlichen Fragen (BA-

föG) sowie bei der Studienplanung.

19

Entwurf

Das Büro der Fachschaft befindet sich Raum Nr. 502 (Musiktrakt), die Internetseiten

sind unter http://www.uni-bamberg.de/wiai/fachschaft/ zu finden.

2.3 Prüfungsausschuss

Vorsitzender des Prüfungsausschusses Angewandte Informatik ist Prof. Dr. A. Henrich.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über alle Fragen, die inhaltlich Prüfungen des Stu-

dienfachs betreffen. Er ist z.B. für die Anerkennung von an anderen Universitäten er-

brachten Prüfungsleistungen zuständig.

2.4 Bibliothek

Die Benutzung der Bibliothek steht jedem Studenten ohne weitere Formalitäten offen.

Um Bücher ausleihen zu können, ist es notwendig, sich einen Benutzerausweis ausstel-

len zu lassen. Die Bibliothek ist in Teilbibliotheken und eine (organisatorische) Biblio-

thekszentrale gegliedert. Für Studierende der Angewandten Informatik sowie Wirt-

schaftswissenschaften ist in erster Linie die Teilbibliothek 3 am Standort Feldkirchen-

straße von Interesse. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten werden per Aushang und im

Internet (http://www.uni-bamberg.de/unibib) bekannt gegeben.

Die Bibliothek bietet u.a. folgende Dienstleistungen an:

- Einsichtnahme in Bücher und Zeitschriften in den Lesesälen

- Ausleihe aus den ausleihbaren Beständen der Lesesäle, der anderen Teilbibliothe-

ken sowie der Staatsbibliothek Bamberg

- Beratung und Einsichtnahme in Kataloge im Informationszentrum (Lesesaal 1.

Stock)

- Ausleihe von Büchern und Kopien aus Fachzeitschriften und Sammelwerken aus

in- und ausländischen Bibliotheken über Fernleihe

- Externer Zugang über das Datennetz mittels Online Public Access Catalog (O-

PAC) sowie CD-ROM-Server

20

Entwurf

Nähere Informationen enthält der an der Ausleihtheke erhältliche Benutzungsführer.

Daneben ist es ratsam, an einer Bibliotheksführung teilzunehmen, um einen Einblick in

den organisatorischen Aufbau der Bibliothek zu erhalten (siehe Aushang in der Teilbib-

liothek 3).

Neben den Publikationen in Papierform stellt die Universitätsbibliothek auch Elektroni-

sche Zeitschriften und Computerprogramme in der Softwarebibliothek zur Verfügung.

Die Computerprogramme sollen die Studierenden auf Anregung der Lehrstühle im Lau-

fe ihres Studiums kennen lernen bzw. stehen im Zusammenhang mit Anwendungen aus

Lehrveranstaltungen.

2.5 Rechenzentrum

Das Rechenzentrum, Feldkirchenstr. 23, ist als zentrale Betriebseinrichtung für die

Rechner- und Kommunikationsinfrastruktur der gesamten Universität zuständig. Es ist

in die Abteilungen "Serversysteme und Nutzerverwaltung", "Kommunikationsnetze",

"PC-Service" und "CIP-Service" gegliedert.

Die vorrangig für Lehrveranstaltungen eingerichteten PC-Pools werden von Mitarbei-

tern und studentischen Hilfskräften des Rechenzentrums betreut. Ansprechpartner für

Studierende bezüglich der Nutzung der PC-Pools sind die für eine Lehrveranstaltung

zuständigen Dozenten bzw. Lehrstühle und nicht unmittelbar das Rechenzentrum.

Über die Weboberfläche http://mail.stud.uni-bamberg.de/ können Studierende E-Mail

senden und empfangen. Die dazu notwendige persönliche E-Mail-Adresse wird zusam-

men mit den Nutzernummern für öffentliche PCs bereits bei der Einschreibung verge-

ben.

Alle Wissenschaftlerarbeitsplätze, die in den Pools aufgestellten PCs sowie nahezu alle

PCs in den Sekretariaten und in der Verwaltung sind an das Datennetz der Universität

angeschlossen. Über dieses Datennetz kann auf die Server des Rechenzentrums, zum

Beispiel auf einen WWW-Server mit dem unter http://www.uni-bamberg.de/ zu finden-

21

Entwurf

den WWW-Angebot der Universität, zugegriffen werden. Über den Anschluss an das

Breitband-Wissenschaftsnetz ist schließlich das gesamte Internet zu erreichen.

Weitere Informationen unter http://www.uni-bamberg.de/urz/.

2.6 Das Akademische Auslandsamt

Das Akademische Auslandsamt der Universität Bamberg hat die Aufgabe, die internati-

onalen Kontakte der Universität zu fördern und zu pflegen, die Beratung und Zulassung

ausländischer Studienbewerber vorzunehmen, ausländische Studenten und Wissen-

schaftler an der Universität Bamberg zu betreuen sowie deutsche Studenten, die einen

Auslandsaufenthalt planen, zu beraten. Im Rahmen seiner Möglichkeiten vermittelt das

Akademische Auslandsamt Stipendien für deutsche und ausländische Studierende. Ein

Auslandsstipendienführer des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ist

im Akademischen Auslandsamt erhältlich (Markusstraße 6, Tel. 0951 / 863-1049).

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg unterhält zu ausländischen Hochschulen part-

nerschaftliche Beziehungen. Informationen über fachspezifische Programme für einen

Auslandsaufenthalt vermittelt der Studienführer "Warum nicht mal im Ausland studie-

ren ...", der ebenfalls im Akademischen Auslandsamt erhältlich ist. Auslandspraktika

werden von AIESEC (Association Internationale des Etudiants et en Sciences Econo-

miques et Commerciales) und von einzelnen Lehrstühlen/Professuren vermittelt.

Unter http://www.uni-bamberg.de/zuv/auslandsamt/ finden Sie weitere Informationen

über das Akademische Auslandsamt. Unter http://www.aiesec.de/bb/ sind zusätzliche

Informationen über AIESEC erhältlich.

2.7 Frauenbeauftrage und Eltern-Service-Büro

Frauenbeauftragte der Fakultät WIAI ist Frau Prof. Dr. Ute Schmid

([email protected]), stellvertretende Frauenbeauftragte Frau Dipl.

22

Entwurf

Wirtsch-Inf. Claudia Hess ([email protected]). Eine Informationstafel

der Frauenbeauftragen befindet sich im ersten Stock der Feldkirchenstraße 21.

Ausführliche Informationen zu Studienangelegenheiten, rechtlichen Aspekten sowie

finanzieller und sozialer Unterstützung für Studierende mit Kindern gibt das Eltern-

Service-Büro der Universität Bamberg (Fr. Steger, Kapuzinerstr. 16, 0951/863-1024,

[email protected]).

Im Internet finden sich zahlreiche Informationen zum Studieren mit Kind unter der Ad-

resse

http://www.uni-bamberg.de/leitung_organisation/gremien/beauftragte/

frauenbeauftragte/leistungen/studium/studieren_mit_kind/

informationsbroschuere_studieren_mit_kind/.

Darüber hinaus sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung Prüfungsvergünstigungen für

Schwangere geregelt.

23

Entwurf

3 Das Masterstudium und die Masterprüfung

3.1 Dauer des Studiums

Der konsekutive Masterstudiengang führt in einer Regelstudienzeit von 3 Semestern

zum Abschluss eines Master of Science (M.Sc.). Die Dauer des Studiums ist durch eine

Höchststudienzeit von 4 Semestern nach oben hin begrenzt (§30 FPO).

Der nicht-konsekutive Masterstudiengang führt in einer Regelstudienzeit von 4 Semes-

tern zum Abschluss eines Master of Science (M.Sc.). Die Dauer des Studiums ist durch

eine Höchststudienzeit von 5 Semestern nach oben hin begrenzt (§30 FPO).

3.2 Modularisierung

Die Lerninhalte und Prüfungen des Studiums sind in Module gegliedert. Die an der

Fakultät WIAI angebotenen Module sind im Modulhandbuch aufgelistet und beschrie-

ben. Dort finden Sie zu jedem Modul insbesondere die folgenden Informationen:

- Eine Kurzbezeichnung für das Modul (z.B. KInf-MobAss-M für „Mobile As-

sistenzsysteme“).

- Die Modulgruppe(n), der das Modul zugeordnet ist.

- Lernziele und Kompetenzen, die in diesem Modul erworben werden

- Die ECTS-Punkte, die bei erfolgreichem Bestehen des Moduls angerechnet

werden (für eine Beschreibung des ECTS-Systems: s.u.)

- Die Bedingungen für ein erfolgreiches Bestehen, d.h. für die Anrechnung der

ECTS-Punkte (z.B. „Bestehen der Abschlussklausur“).

- Der geschätzte über das gesamte Semester verteilte Arbeitsaufwand für dieses

Modul in Stunden. Dieser errechnet sich üblicherweise aus den ECTS-Punkten.

- Die Voraussetzungen für das Belegen des Moduls. Hier können entweder all-

gemeine Aussagen getroffen werden (z.B. „gute Programmierkenntnisse in Ja-

va“), oder aber konkrete andere Module genannt werden, die man vorher absol-

viert haben sollte (z.B. „Inhalte des Moduls Information Retrieval 1“). Beachten

Sie, dass der jeweilige Dozent davon ausgeht, dass Sie diese Voraussetzungen

erfüllen!

24

Entwurf

- Die einem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen (z.B. eine Vorlesung und

eine Übung).

- Die einem Modul zugeordneten Prüfungen (z.B. eine schriftliche Klausur).

3.3 European Credit Point System (ECTS)

Das European Credit Point System (§11 APO), das Ihnen vermutlich schon aus Ihrem

vorherigen Studium bekannt ist, weist jedem Modul eine bestimmte Anzahl an ECTS-

Punkten zu. ECTS ist ein System zur Anerkennung und Übertragung von Studien- und

Prüfungsleistungen, das auf dem Arbeitspensum beruht, das ein Studierender für ein

Modul durchschnittlich über das gesamte Semester gerechnet benötigt. Ein ECTS-Punkt

entspricht einem Arbeitspensum von ca. 30 Stunden. Beachten Sie also bei der Planung

eines Semesters, dass eine Veranstaltung mit mehr ECTS-Punkten typischerweise im

Durchschnitt auch mehr Zeitaufwand bedeutet.

ECTS-Punkte sammelt man im Laufe des Studiums durch das erfolgreiche Bestehen

von Modulen. In den „ECTS-Bedingungen“ eines Moduls ist festgelegt, welche Bedin-

gungen hierfür notwendig sind. Dies sind beispielsweise das Bestehen einer Klausur,

einer mündlichen Prüfung oder das Anfertigen von Hausarbeiten.

Gleichzeitig wird durch die ECTS-Punkte auch festgelegt, mit welchem Gewicht die in

den einzelnen Modulen erzielten Noten in die Gesamtnote der Masterprüfung eingehen.

Weiterhin sind über das ECTS-System bestimmte kritische Punktsummen-Werte defi-

niert: So sind zum Beispiel als Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit (§35

FPO) mindestens 30 bereits erreichte ECTS-Punkte nötig (bzw. 60 ECTS Punkte im

nicht-konsekutiven Masterstudiengang).

3.4 Lehrveranstaltungen

Jedem Modul sind eine oder mehrere Lehrveranstaltungen zugeordnet, in denen die zum

Bestehen des Moduls notwendigen Kenntnisse/Fähigkeiten vermittelt werden. Beachten

Sie, dass die meisten Lehrveranstaltungen nicht sowohl im Wintersemester (WS) als

25

Entwurf

auch im Sommersemester (SS) angeboten werden. Typischerweise wird eine Lehrveran-

staltung nur in einem der beiden Semester in einem jährlichen Zyklus angeboten.

Für den Masterstudiengang Angewandte Informatik werden grundsätzlich die folgenden

Lehrveranstaltungsarten angeboten

1. Vorlesungen

Vorlesungen dienen dazu, in Gegenstand und Inhalt der einzelnen Fächer einzuführen,

mit den Denkansätzen und Grundbegriffen der Fächer vertraut zu machen und einen

systematischen Überblick über das Stoffgebiet der Fächer zu geben. Einer Vorlesung ist

üblicherweise eine Übung zugeordnet. Die Teilnehmerzahl ist nicht beschränkt. Der

Stoff einer Vorlesung wird üblicherweise durch eine schriftliche Klausur von 90 Minu-

ten abgeprüft. In einigen Veranstaltungen ist es möglich, dass in die Bewertung semes-

terbegleitende Leistungen (bewertete Übungsaufgaben) im Umfang von bis zu 20%

eingebracht werden können.

2. Übungen

Übungen dienen dem Erwerb notwendiger methodischer und technischer Fertigkeiten

durch Übung an konkreten Aufgaben oder Fällen sowie der Vertiefung von Inhalten

anhand konkreter Anwendungen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

3. Seminare

Seminare sind Veranstaltungen, in denen spezifische Fragestellungen der verschiedenen

Teilgebiete der Angewandten Informatik erweitert und diskutiert werden. Sie dienen im

Rahmen der Erarbeitung bestimmter fachbezogener Themen dem Erwerb vertiefter

Kenntnisse der Problembereiche einzelner Fächer und Teilgebiete und bieten Gelegen-

heit zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten. Grundkenntnisse der jeweiligen

Fächer werden vorausgesetzt. Eine Seminarleistung besteht üblicherweise in der Erar-

beitung wissenschaftlicher Literatur, einem mündlichen Vortrag sowie einer schriftli-

chen Seminararbeit. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

4. Praktika

Praktika ermöglichen es, konkrete Fragestellungen der Angewandten Informatik unter

Anleitung im Team zu bearbeiten. Eine Praktikumsleistung besteht üblicherweise aus

der Bearbeitung einer konkreten praktischen Aufgabenstellung (Algorithmenentwurf,

26

Entwurf

Implementierung, Systemanwendung, Evaluation, etc.), einer mündlichen Präsentation

sowie einem schriftlichen Bericht. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

5. Projekte

Im Rahmen von Projekten bearbeiten die Studierenden konkrete Fragestellungen der

Angewandten Informatik. Die Aufgaben werden in Teams bearbeitet wobei ein hohes

Maß an Selbstständigkeit erwartet wird. Die Projektthemen weisen häufig einen starken

Bezug zu aktuellen Forschungsthemen des anbietenden Lehrstuhls auf.

3.5 Flexibles Prüfungssystem

Jedem Modul sind eine oder mehrere Prüfungen zugeordnet (ebenfalls im Modul-

handbuch beschrieben). Üblicherweise ist das Bestehen der Prüfung(en) eines Moduls

Voraussetzung für das Erhalten der ECTS-Punkte.

3.5.1 Studienbegleitende Prüfungen

Im Rahmen des Prüfungssystems müssen die Masterprüfungen nicht am Ende des Mas-

terstudiums en bloc (= Blockprüfungssystem) sondern können in studienbegleitenden

Teilprüfungen pro Modul abgelegt werden. Dadurch wird den Studierenden weitgehen-

de Freiheit bei der individuellen Gestaltung ihres Studiums hinsichtlich der zeitlichen

Verteilung der Prüfungen auf Semester eingeräumt.

Zum Ende eines jeden Semesters besteht die Gelegenheit, sich den Masterprüfungen zu

unterziehen. So können sich die Studierenden frei entscheiden, an welchen Prüfungen

sie im jeweiligen Semester teilnehmen wollen. Es ist somit auch möglich, Teilprüfun-

gen zu einem anderen Termin zu absolvieren als direkt im Anschluss an die entspre-

chende(n) Lehrveranstaltung(en).

3.5.2 Anmelde- und Prüfungstermine

Die Teilprüfungen der Masterprüfung finden in der Regel unmittelbar nach Beendigung

der Vorlesungszeit statt. Die Termine für die Anmeldung zu diesen Prüfungen werden

27

Entwurf

mit Beginn der Vorlesungszeit des Prüfungssemesters öffentlich - durch Aushang und

im System FlexNow! - unter Angabe einer Ausschlussfrist bekannt gegeben.

Meldet sich der Student nicht so rechtzeitig zur Masterprüfung an, dass er diese ein-

schließlich aller Prüfungsleistungen zu den regulären Prüfungsterminen innerhalb der

Höchststudiendauer ablegen kann, oder legt er eine Teilprüfung, zu der er sich gemeldet

hat, nicht ab, so gelten die nicht fristgerecht abgelegten Teilprüfungen als abgelegt und

erstmalig nicht bestanden, es sei denn, der Student hat die Gründe für die nicht rechtzei-

tige Anmeldung bzw. für das Versäumnis nicht zu vertreten. Geringfügige Überschrei-

tungen der genannten Frist, die sich aus dem Ablauf des Prüfungsverfahrens ergeben,

sind zulässig.

3.5.3 Freiversuche

Eine Verkürzung der Studiendauer wird durch die Gewährung von Freiversuchen ange-

strebt. Freiversuche bedeuten, dass der Studierende zu einem möglichst frühen Zeit-

punkt innerhalb eines Studienabschnitts ohne Risiko versuchen kann, eine Prüfung ab-

zulegen. Scheitert er, wird die Prüfung automatisch annulliert. Besteht er und ist aber

mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er die Prüfung wiederholen und sich dabei ggf.

verbessern. Jedem Studenten stehen im ersten Semester des Masterstudiums zwei

Freiversuche zur Verfügung. Diese müssen beim Anmelden zur Prüfung gesetzt wer-

den.

3.5.4 FlexNow!

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über das elektronische Prüfungsverwaltungs-

system der Universität Bamberg FlexNow!.

https://flexnow.zuv.uni-bamberg.de/

Die für dieses System benötigten Zugangsdaten (baxxxx-Nummer, Passwort) sowie

Transaktionsnummern (TANs) sollten Sie bei der Einschreibung erhalten haben. Eine

Dokumentation über die Funktionen und Bedienung des Systems finden Sie auf den

FlexNow!-Seiten.

Halten Sie bei der Anmeldung zu Prüfungen unbedingt die Anmeldefrist ein! Diese

wird durch Aushang bekannt gegeben und liegt typischerweise recht früh im Semester.

Zusätzlich ist es möglich, sich innerhalb der (etwas später im Semester liegenden) Ab-

meldefrist doch noch gegen eine Prüfungsteilnahme zu entscheiden. Nach Verstreichen

der Abmeldefrist können Sie nicht mehr von der Prüfung zurücktreten!

28

Entwurf

Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung im FlexNow!-System setzen Sie sich bitte

mit der zuständigen Ansprechpartnerin im Prüfungsamt in Verbindung:

Frau Sandra Schmitt

Tel.: 0951/863-1059

[email protected]

http://www.uni-bamberg.de/leitung_organisation/verwaltung/

studium_lehre/pruefungen/

3.5.5 Wiederholung von Prüfungen

Eine nicht bestandene Teilprüfung der Masterprüfung, für die kein Freiversuch geltend

gemacht wurde, muss zum nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt werden. In-

nerhalb der Höchststudienzeit kann die erste Wiederholung auch zum übernächsten re-

gulären Prüfungstermin erfolgen. Eine zweite Wiederholung einer Prüfung ist nur in-

nerhalb der Höchststudienzeit möglich.

3.6 Aufbau des Studiums

3.6.1 Modulgruppen

Das Masterstudium ist in folgende Modulgruppen gegliedert, in denen jeweils be-

stimmte ECTS-Punkte erbracht werden müssen (vgl. FPO, Anhang 1). Hierbei bestehen

hohe Freiheitsgrade, sowohl bei der Höhe der ECTS-Punkte pro Modulgruppe, als auch

bei den in den Modulgruppen gewählten Modulen:

- Modulgruppe A1: Angewandte Informatik (24 bis 42 ECTS)

- Modulgruppe A2: Informatik (12 bis 30 ECTS)

- Modulgruppe A3: Anwendungsfächer und Wirtschaftsinformatik (0 bis 18

ECTS)

- Modulgruppe A4: Seminare (6 ECTS)

- Modulgruppe A5: Masterarbeit (30 ECTS)

Beim nicht-konsekutiven Masterstudium sind zusätzlich zu den Teilprüfungen des kon-

sekutiven Masterstudiums Teilprüfungen im Umfang von in der Regel 30 ECTS-

Punkten im Rahmen eines Brückenstudiums abzulegen. Die Inhalte des Brückenstudi-

29

Entwurf

ums werden aus dem Modulangebot des Bachelor- oder des Masterstudiengangs Ange-

wandte Informatik entnommen und im Rahmen der Zulassung zum Masterstudium fest-

gelegt.

Die Summe der im konsekutiven Masterstudiengang zu erreichenden Kreditpunkte ein-

schließlich der Masterarbeit beträgt (mindestens) 90 ECTS-Punkte, im nicht-

konsekutiven Masterstudiengang (mindestens) 120 ECTS-Punkte. Dies bedeutet bei

der oben angegebenen Regelstudienzeit, dass pro Semester im Durchschnitt 30 ECTS

einzuplanen sind.

Generell gilt, dass ECTS Punkte auch im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht

werden können. Informieren Sie sich dazu beim Akademischen Auslandsamt und beim

Auslandsbeauftragten der Fakultät (s.o.).

3.6.2 Modulhandbuch

Die in den einzelnen Modulgruppen belegbaren Module mit ausführlichen Modulbe-

schreibungen aller Module des Lehrangebots für den Masterstudiengang finden sich im

Modulhandbuch zum Masterstudiengang Angewandte Informatik. Dieses ist online auf

den Seiten des Dekanats erhältlich:

http://www.uni-bamberg.de/fakultaeten/wiai/dekanat/

3.7 Gesamtnote

Die Gesamtnote der Masterprüfung ist das auf eine Dezimalstelle abgeschnittene, mit

Kreditpunkten gewichtete arithmetische Mittel der Noten der einzelnen Module (§10(4)

APO).

30

Entwurf

4 Die Masterarbeit

4.1 Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit sind im konsekutiven Masterstu-

diengang mindestens 30, im nicht-konsekutiven Masterstudiengang mindestens 60 Kre-

ditpunkte in der Masterprüfung (§35 FPO). Es gibt Fachvertreter, die zusätzliche Leis-

tungen voraussetzen, beispielsweise die Teilnahme an einem Seminar.

Die Zulassung muss schriftlich beantragt werden. Einzelheiten sind der Prüfungsord-

nung zu entnehmen (insb. §16 APO).

4.2 Termine

Für die Bearbeitung der Masterarbeit ist ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen

(§36(2) FPO), der bei Vorliegen triftiger Gründe um höchstens einen Monat verlängert

werden kann (§16(4) APO). Wird die Masterarbeit nicht fristgerecht abgeliefert, gilt sie

als mit "nicht ausreichend" bewertet (§17(3) APO).

4.3 Prüfer und Thema

Das Thema der Masterarbeit ist in der Regel einem der folgenden Fächer zu entnehmen

(vgl. FPO, Anhang 2):

a) Fächer der Fächergruppe Angewandte Informatik • Kulturinformatik • Medieninformatik • Kognitive Systeme

b) Fächer der Fächergruppe Informatik • Grundlagen der Informatik • Kommunikationsdienste, Telekommunikationssysteme und Rechnernetze • Praktische Informatik

31

Entwurf

Themen aus einem anderen Bereich des Masterstudiums Angewandte Informatik kön-

nen auf Antrag zugelassen werden, wenn vom Prüfungskandidaten nachgewiesen wird,

dass das gestellte Thema inhaltlich der Angewandten Informatik entnommen ist.

Für die Bestellung des Prüfers der Masterarbeit kann der Studierende einen Vorschlag

unterbreiten. Normalerweise vereinbart der Studierende mit einer Professorin oder ei-

nem Professor aus seinen Studienschwerpunkten die Betreuung der Masterarbeit. Falls

dies nicht möglich ist, so kann sich der Studierende an den Prüfungsausschuss wenden,

der einen Prüfer bestimmt und dem Studierenden die Zulassung zur Masterarbeit mit-

teilt. Der Prüfer der Masterarbeit gibt das Thema aus. Das Thema kann nur einmal und

nur aus triftigen Gründen und mit Einwilligung des Prüfungsausschusses innerhalb von

vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden (§ 16(3) APO).

Über Einzelheiten von Form, Abgabe, Annahme und Bewertung der Masterarbeit gibt

die Prüfungsordnung Auskunft (insb. §17 APO).

4.4 Note der Masterarbeit und Wiederholung

Die Note der Masterarbeit setzt sich zu 2/3 aus der Bewertung der schriftlichen Arbeit

und zu 1/3 aus der Bewertung eines Kolloquiums zusammen, in dem die Hauptergeb-

nisse der Arbeit verteidigt werden (§36(3) FPO).

Die Note der Masterarbeit geht in die Masternote mit einer Gewichtung von 30

ECTS-Punkten ein. (§36(2) FPO)

Ist die Masterarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet worden, kann eine zweite Master-

arbeit über ein neues Thema angefertigt werden. Es gelten hierfür dieselben Vorschrif-

ten wie für die erste Masterarbeit. Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausge-

schlossen (§18 APO).

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Entwurf