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Damit Sie nicht der Schlag trifft ... Sicher umgehen mit Strom und elektrischen Geräten Stromunfall – was tun? Stromkreislauf sofort unterbrechen (Sicherung raus, Stecker ziehen). Ist der Stromkreislauf nicht zu unterbrechen: Verletzten mit einem nicht leitenden Gegenstand (z.B. Holzbesen, Plastikstiel) vom Kabel oder Elektrogerät trennen. Erst dann den Verletzten berühren.

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Damit Sie nicht der Schlag trifft ...

Sicher umgehen mit Strom und elektrischen Geräten

Stromunfall – was tun?

� Stromkreislauf sofort unterbrechen (Sicherung raus, Stecker ziehen).� Ist der Stromkreislauf nicht zu unterbrechen: Verletzten mit einem

nicht leitenden Gegenstand (z.B. Holzbesen, Plastikstiel) vom Kabel oder Elektrogerät trennen.

� Erst dann den Verletzten berühren.

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Günther RiedelVorsitzender des FachausschussesUnfallversicherung imGesamtverband der DeutschenVersicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

wir gehen heute so selbstverständlich mit dem elektrischen Stromum, dass wir die damit verbundenen Gefahren, vor allem Strom-schläge oder Brände, oft unterschätzen. Das liegt unter anderemdaran, dass wir die elektrische Spannung mit unseren Sinnennicht wahrnehmen können – Elektrizität kann man weder sehennoch hören, riechen oder schmecken. Aber fühlen! Und das weißjeder, der schon mal an ein unter Spannung stehendes Teil gefasstund den schmerzhaften Stromschlag gespürt hat.

Mit dieser Broschüre möchten wir Sie dabei unterstützen, sichermit Strom umzugehen. Sie erfahren mehr darüber, wo und wannStrom gefährlich werden kann, zum Beispiel bei technischen Ge-rätemängeln oder beim allzu sorglosen Zusammenbringen vonWasser und Strom.Es geht aber auch um Produkte, bei denen man eigentlich im(„Schnäppchen“-) Laden schon ahnen kann, dass sie unsicher sindund dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit in Kürze anfangenwerden, Funken zu schlagen, zu schmelzen oder den stechendenGeruch von Verbranntem zu verbreiten.

Wir hoffen, dass Sie diese Broschüre gerne und mit Gewinn lesen,denn: Wissen schützt auch vor einem elektrischen Schlag oderSchlimmerem.

Dr. Hans-Christian TitzeVorsitzender des Vorstandes Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH)

Damit Sie nicht der Schlag trifft ...

Sicher umgehen mit Stromund elektrischen Geräten

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Inhalt

Seite

Grußwort 2

Inhaltsverzeichnis 3

Gefährlich mehr als ein Kribbeln: der Stromschlag 4

Installieren und Reparieren: Arbeiten für Fachleute 6

Kabel, Sicherungen, defekte Geräte 7

Wenn Sie Kinder haben ... 10

Der FI-Schutzschalter – ein unscheinbarer Lebensretter 13

Erste Hilfe bei Stromunfällen 15

Das GPSG: Verbraucherschutz per Gesetz 16

Sichere Produkte erkennen 17

Riskante Produkte erkennen – eine Auswahl 22

Versicherungsschutz 24

Haushaltssicherheit im Internet, Garantie, Gewährleistung 26

Impressum 27

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Für den Menschen ist nicht nur die Höhe der elektrischen Span-nung (Volt) gefährlich, sondern vor allem die Stromstärke (Ampere).Schon wenige Volt können zu einem Unfall führen, wenn großeStromstärken fließen.Zum Beispiel beim Wechseln einer Autobatterie:

Autobatterien haben meist „nur“ eine Spannungvon sechs oder zwölf Volt, müssen aber eine sehrhohe Leistung erbringen. Nun bauen mancheAutobesitzer eine Batterie selbst aus, um sie zumBeispiel aufzuladen.Das kann verhängnisvoll sein, wenn mit demSchraubenschlüssel zuerst der Anschluss am Plus-pol (+) abgeschraubt wird. Kommen dabei Schrau-benschlüssel und Fahrzeugkarosserie in Kontaktund befindet sich Strom leitendes Metall dazwi-

schen, zum Beispiel der Ehering des Monteurs, fließt plötzlich einstarker Kurzschluss-Strom durch den Ring, der sich dadurch sehrstark aufheizt. Man spricht von einem Stromschlag.Das kann zu schweren Verbrennungen bis zum Verlust des Fingersführen.

Gefährlich mehr als ein Kribbeln:der Stromschlag

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Verbrennungen und StrommarkenJe nach Stromstärke führt die Wärmeentwicklung eines Stromschlages zu innerenund äußeren Verbrennungen aller Schweregrade. An den Stellen, an denen derStrom die Haut durchschlagen hat, bilden sich oft kleine, punktartige Verbrennun-gen, die so genannten Strommarken.

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Bis 5 Milliampere: leichte Muskelreizungen.

Ab etwa 10 bis 15 Milliampere: Muskelkrampf; derunter Strom stehende Gegenstand kann nicht mehrlosgelassen werden, Beeinträchtigung der Atmung.

Ab etwa 30 bis 50 Milliampere: lebensgefährlicheHerzrhythmusstörungen; können schon nach wenigen Minuten tödlich sein.

Ab 80 Milliampere und einer Einwirkdauer von mehr als 0,3 Sekunden: Herzkammerflimmern, Tod.

Wie stark der Strom auf den Menschen einwirkt, hängt auch noch ab von:dem elektrischen Widerstand des menschlichen Körpers,dem Standort,der Stromart (Gleich- oder Wechselstrom),der Frequenz des Wechselstromes (gemessen in Hertz),der Flussdauer des Stromes.

�80 mA

�30-50 mA

�10-15 mA

�5 mA

5

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Gleich- und Wechselstrom. Im Gegen-satz zum Gleichstrom ändert der Wechselstrom ständig seine Fließrichtung. Miteiner Frequenz von 50 Hertz (also 50 Schwingungen/Sekunde) ist er der haushalts-übliche „Strom aus der Steckdose”. Je nach Durchströmdauer ist Wechselstrom 3-malgefährlicher als Gleichstrom, der vorwiegend für Geräte mit geringer Leistung (z.B.Batterien) verwendet wird.Aber noch andere Faktoren beeinflussen die Gefährlichkeit des Stromes: Neben derjeweiligen körperlichen Konstitution des Betroffenen spielt der Körperwiderstanddes Menschen eine Rolle, der abhängig von der Ein- und Austrittsstelle des Stromesist. Hinzu kommt der Übergangswiderstand der Haut, der durch den Grad der Haut-feuchtigkeit bestimmt ist. Trockene Hände haben einen größeren Widerstand alsfeuchte.„Standort“ meint die elektrische Leitfähigkeit der Umgebung. So hat zum Beispielein feuchter Rasenboden einen relativ geringen Standortwiderstand: Der elektrischeStrom wird besser geleitet. Kunststoffboden hat dagegen einen hohen Standort-widerstand, elektrischer Strom wird schlechter geleitet.

Die Graphik ver-deutlicht möglicheFolgen verschiede-ner Stromstärkenbezogen auf 50 Hertz Wechsel-strom, abhängigauch von der Kon-stitution des Be-troffenen und derFrequenz desWechselstromes.(Angaben bezogenauf 50 HertzWechselstrom).

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Arbeiten und Reparaturen an elektrischen Gerä-ten sind ausschließlich eine Sache für ausgebil-dete Fachleute – selbst dann, wenn das Ganzeeigentlich ziemlich einfach aussieht.Für Laien kann es lebensgefährlich sein, an de-fekten Geräten herumzubasteln, beschädigteLeitungen gegen neue auszutauschen oderInstallationen selbst auszuführen.

Schon das Anschließen einer gebräuchlichenDeckenleuchte kann gefährlich sein, wenn einLaie etwa übersieht, dass eine Lampe aufgrundihrer speziellen Konstruktion (zum Beispiel:Metallgehäuse) einen zusätzlichen Schutzleitererhalten muss.Auch von technisch einwandfreien Leuchten, diemit 230 Volt betrieben werden, kann also dieGefahr eines Stromschlages ausgehen, wenn sienicht sachgemäß angeschlossen oder gehand-habt werden.

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Installieren und Reparieren:Arbeiten für Fachleute

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Kabel und Stecker

Lassen Sie defekte Stecker und alte oder beschä-digte Kabel nur von einer Elektrofachkraft er-setzen. Flicken Sie sie nicht selbst! Achten Siedarauf, dass Steckdosen, Verlängerungskabelund Schalter in tadellosem Zustand sind. ZiehenSie Elektrokabel immer am Stecker, nicht am Ka-bel aus der Steckdose und vermeiden Sie festesAufwickeln und Knickstellen.

Glühbirnen mit zu hoher Wattzahl ...

... können Leuchten leicht zum Überhitzen brin-gen und Ursache eines Brandes werden. Deshalbdarf zum Beispiel in eine Leuchte, die für eine 25-Watt-Glühbirne ausgerichtet ist, keine 100-Watt-Glühbirne eingeschraubt werden. Und:Schalten Sie beim Glühbirnenwechsel die elek-trische Versorgung der Leuchte ab, entwederdurch Abschalten der elektrischen Sicherung imSicherungskasten, wenn die Leuchte fest an dasStromnetz angeschlossen ist, oder durch dasHerausziehen des Steckers aus der Steckdose beianderen Leuchten.Es genügt nicht, den Lichtschalter auszuschalten:Die Spannungsfreiheit an der Leuchte ist damitnicht garantiert.

Kabel, Sicherungen, defekte Geräte

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Durchgescheuerte Lampenkabel ...

... können Lampen und Metallgehäuse oder -rohre unter Spannung setzen und zueinem elektrischen Schlag führen. Lassen Sie verdächtige Leuchten prüfen. DasDurchscheuern kommt eher bei Steh- und Schreibtischlampen vor, die öfter bewegtwerden als fest montierte Deckenleuchten. Deshalb: Lampenkabel regelmäßig über-prüfen, durchgescheuerte Kabel austauschen.

Sicherungen nicht manipulieren!

Sicherungen verhindern, dass das Stromnetz oder elektrische Geräte überlastetwerden und schützen wirksam vor Bränden. „Reparieren“ Sie deshalb Sicherungen nicht selbst und überbrücken sie sie nicht.

Rauchwarnmelder

Der laute Alarm eines Rauchwarnmelders warnt sicher vor giftigemBrandrauch, der sich lautlos und blitzschnell in der Wohnungausbreitet. Rauchmelder solltendeshalb in keiner Wohnungfehlen – mindestens im Flur,

bei Häusern auf jeder Etage, möglichst auchim Hobbykeller, im Wohn-, Schlaf- und Kinder-zimmer. Gute Geräte tragen unter anderemdas GS-, TÜV- und VdS-Kennzeichen.

Hausinstallation noch up to date?

In vielen älteren Wohnungen oder Häusern ent-sprechen die Elektroinstallationen nicht mehrden gestiegenen Anforderungen, zum Beispieldurch die Vielzahl Strom verbrauchender Geräte.Lassen Sie deshalb die Hausinstallation von einerElektrofachkraft prüfen. Eine dauerhafte Über-lastung der Leitungen, wie etwa durch Mehrfach-steckdosen, kann zu einem Brand führen.

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Überprüfen Sie elektrische Geräte regelmäßig,zum Beispiel Ihre Kaffeemaschine, auf eine guteIsolation: Strom- und Wasserleitung müssensicher voneinander getrennt sein. Wenn ein Elektrogerät, etwa Toaster oder Eierkocher, ver-schmort riecht, trennen Sie es sofort vom Strom-netz, auch wenn das Gerät noch funktioniert.Lassen Sie es von einer Fachkraft gründlichinspizieren.Bei Beschädigungen am Gehäuse oder an derIsolierung, bei defekten Schaltern und Kabelnoder einem Wackelkontakt gilt: immer abschal-ten, Stecker herausziehen, Gerät von einer Fach-kraft überprüfen lassen.

Spannung auch bei ausgeschalteten Geräten

Fast alle Elektrogeräte sind so gebaut, dass sie,je nach Stecker-Stellung in der Steckdose, auchim ausgeschalteten Zustand noch mit der Netz-spannung verbunden sind. Tritt im Laufe der Zeitein Fehler im Inneren des Geräts auf, besteht dieGefahr eines Stromschlages.Wahrscheinlicher sind jedoch Unfälle, wie derBrand einer Kaffeemaschine oder eines Bügel-eisens, wenn ein eingeschaltetes Elektrogerätunbeaufsichtigt ist.

Wenn es wirklich zu einem Brand kommt:Erst den Stecker ziehen, dann löschen.

Tipp: Nicht mehr funktionstüchtige Elektro-oder Haushaltsgeräte gehören nicht in denHausmüll, sondern auf den Recyclinghof odereine andere örtliche Entsorgungsstelle. Dortwerden sie fachgerecht und meistens auchkostenlos entsorgt.

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... erklären Sie ihnen, dass der Umgang mit Stromgefährlich ist.

... sichern Sie Steckdosen und Steckerleisten mitEinsätzen oder lassen Sie so genannte Kinder-schutzsteckdosen installieren. Die einklebba-ren Einsätze versagen allerdings nach einiger Zeit ihren Dienst und sollten deshalb regel-mäßig überprüft werden.

... achten Sie darauf, dass Elektrogeräte für kleine Kinder unerreichbar sind. Das gilt be-sonders im Badezimmer und in der Küche.

... verbannen Sie Spielzeug und elektrische Geräte mit 230 Volt Netzspannung aus dem Kinderzimmer. Verwenden Sie statt dessen Spielzeugtransformatoren mit einer Spannungvon maximal 24 Volt, Batterien oder Akkus.

... lesen Sie bei elektrischem Spielzeug aufmerk-sam die Gebrauchsanweisung, Warn- und Sicherheitshinweise.

... schützen Sie sie zusätzlich mit einem Fehler-strom-Schutzschalter (siehe S. 13).

Wenn Sie Kinder haben, ...

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Spannung im Kinderzimmer

Für Produkte, die überwiegend von Kindern benutzt werden,gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. Dazu zählen auchNachttischleuchten für Kinder. Sie dürfen nur im Niedrigvoltbe-reich (maximal 24 Volt) betrieben werden. Viele Leuchten habenaber eine Spannung von 230 Volt, so viel wie normale Steh- oderSchreibtischlampen.Wenn Kinder nun an den oft knallbunten, zum Spielen animieren-den Lampen ihren natürlichen Forschungs- und Zerlegungsdrangausleben, kann es passieren, dass sie an die Fassung für die Glüh-birne oder an andere Strom führende Teile fassen und einenlebensgefährlichen Stromschlag bekommen.

Deshalb:Stellen Sie nur spezielle Leuchten für Kinder ins Kinderzimmer.

Außerdem können sich Kinder anden Leuchtmitteln verbrennen, diehäufig sehr leicht zugänglich sind.In manchen Kinderzimmern bren-nen Nachttischlampen die ganzeNacht hindurch, Glühlampen wer-den dann sehr schnell heiß.

Deshalb: Verwenden Sie nurNachtlampen für die Steckdose

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Gefährliches Spielzeug melden

Wenn Sie gefährliches oder gesundheitsschädliches Spiel-zeug im Handel entdecken, melden Sie Ihren Fund demnächstgelegenen Gewerbeaufsichtsamt. Beispiele sindElektro-Spielzeug mit 230 Volt, Kinder-Handys, die extremlaut sind, oder Holzspielzeug, das stark „nach Chemie“riecht (häufig handelt es sich dabei um Formaldehyd).Die Beschwerde kann Anlass für eine Test- und Prüfreihesein, bei der die betreffende Produktgruppe auf Herz undNieren untersucht wird. Werden dabei weitere gefährlicheMängel offensichtlich, können Herstellung oder weitererVerkauf des Produkts verboten werden.

Sicherheit für die Kleinsten

Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren nicht geeignetist, muss einen entsprechenden Hinweis tragen, wenn essich um Spielzeug handelt, das im Ganzen oder dessenlösbare Einzelteile verschluckt werden können.Dann muss auf dem Produkt stehen: „Für Kinder unter36 Monaten nicht geeignet“ oder „Für Kinder unter dreiJahren nicht geeignet“.

Tierisch ...

Nagetiere wie Hauskaninchen oder Meerschweinchen knabbern oft elektrische Lei-tungen an. Die Leitungen werden häufig bis auf die Strom führenden Kupferadernabisoliert. Für Menschen stellt das Berühren der beschädigten Stellen eine großeGefahr dar: Stromschlag und Brandgefahr.Das Schlimmste verhindern: Beschädigte Leitungen unbedingt austauschen. Kabelhoch hängen oder am Boden durch einen Kabelkanal beziehungsweise ein Leerrohrführen.

Achtung: Auch Telefonleitungen oder Computerkabel sind vor kleinen Nagern nichtsicher! Ein Sicherheitsplus ist die Installation eines Fehlerstrom-Schutzschalters(siehe nächste Seiten)!

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Sicheres Kinderspiel-zeug erkennen Sieam Gütesiegel „spielgut“, GS- oder ananderen Sicherheits-zeichen.

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Nicht immer schützen HaushaltssicherungenMenschen ausreichend vor einem elektrischenSchlag: Die Sicherungen fliegen meist erstheraus, wenn ein Strom von 16 oder mehr Am-pere fließt. Damit sind aber nur Leitungen undElektrogeräte geschützt.Lebensrettend wirken oft Fehlerstrom-Schutz-schalter, kurz: FI-Schutzschalter oder RCDs (fürresidual current device): kleine, in den Wohnungs-verteiler montierte Geräte.Auch einzelne Steckdosen lassen sich mit mobilenoder festinstallierten RCDs sichern.

So funktioniert ein FI-Schutzschalter:Bei einem elektrischen Gerät fließt der benötigteStrom über das Kabel zum Gerät hin und – nor-malerweise – in gleicher Stärke wieder zurück.Berührt dagegen ein Mensch ein ungenügendisoliertes Gerät, fließt durch seinen Körper einmehr oder weniger starker Strom (= Fehlerstrom)zur Erde. Es gibt eine Differenz zwischen zu- undabfließendem Strom.Ein FI-Schutzschalter bemerkt eine solcheDifferenz, ein Relais schaltet den überwachtenStromkreis sofort ab.

Tipp: FI-Schutzschalter gibtes in mehreren Klassen.Ausreichend für zu Hause istein Gerät mit einem Nenn-fehlerstrom von 30 Milli-ampere (30 mA).

Der FI-Schutzschalter – ein unscheinbarer Lebensretter

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FI-Schutzschalter sind unverzichtbar, wenn ...

... Wasser und Strom in Kontakt kommen: im Bad, in anderen Feuchträumen, bei Pumpen von Aquarien oder am Gartenteich,

... das Risiko hoch ist, dass Stromleitungenbeschädigt werden, etwa bei Rasenmähernoder elektrischen Heckenscheren,

... ein Benutzer, zum Beispiel ein Kind im Kinder-zimmer, die Gefahren des Stroms nicht ein-schätzen kann.

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Deshalb: FI-Schutzschalter wo immer mög-lich installieren – auch nachträglich! Bei Neubauten sind sie unter anderem für Bä-der und Außenbereiche vorgeschrieben. Über-prüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Schalters(Betätigen der Funktionstaste) mindestensalle sechs Monate, sonst wird ein eventuellesVerkleben der Kontakte nicht rechtzeitig ent-deckt: Der Schalter löst im Fehlerfall nichtmehr aus.

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Erkennen eines Stromunfalls

� Verkrampfte Muskeln, so lange die Stromeinwirkung besteht: „Festkleben an der Stromquelle“,

� „Strommarken“: An den Stromein- und -austrittsstellen entstehen beim Durchströmen des Körpers Verbrennungen mit Brandwunden,

� schneller Puls, Herzrhythmusstörungen,� unter Umständen Bewusstlosigkeit und Herz-Kreislauf-Stillstand.

Erste Hilfe

Eigenschutz:� Stromkreislauf sofort unterbrechen (Sicherung ausschalten / Stecker ziehen),� erst dann den Verletzten berühren, andernfalls besteht die Gefahr, selbst einen

Schlag zu bekommen,� kann oder darf der Stromkreislauf nicht unterbrochen werden, Kabel oder

Elektrogerät mittels eines nicht leitenden Gegenstandes (etwa Holzbesen,Plastikstiel) vom Verletzten trennen,

� ungenügende Isolierung gefährdet den Retter selbst.

Erst dann können weitere Rettungsmaßnahmen erfolgen:

� Notarzt rufen: Immer notwendig, weil innere Verletzungen oder Spätfolgen nicht auszuschließen sind,

� bei Bewusstseinsverlust und Atemstillstand mit der Wiederbelebung beginnen (Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmung und eine Herzdruckmassage),

� Verletzte, die bei Bewusstsein sind, mit erhöhten Beinen lagern,� Strommarken zehn bis fünfzehn Minuten mit kaltem Wasser kühlen,

anschließend mit Wundauflage keimfrei abdecken.

Erste Hilfe bei Stromunfällen

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Das GPSG:

Verbraucherschutz per GesetzDefekte Haushaltsgeräte können mehr sein als ein privates Ärger-nis. Wenn etwa bei einer Kaffeemaschine die Isolierung zwischenWasser und Strom führenden Leitungen undicht ist, kann das eineganze Produktlinie betreffen, die womöglich aus dem Handelgenommen werden muss. In diesen und anderen Fällen greift das

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).Dazu Professor Hans-Jürgen Bieneck, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund:

� Was ist das GPSG?Das GPSG soll Verbraucher und Beschäftigte vor unsicheren und gefährlichenGeräten und Produkten schützen. Es ist die Umsetzung der europäischen Produkt-sicherheitsrichtlinie 2001/95/EG in nationales Recht.

� Für welche Produktgruppen gilt es?Das GPSG und seine nachgeordneten Verordnungen erfassen bis auf wenige Aus-nahmen (etwa Medizin- und Bauprodukte) den wesentlichen Teil aller am Marktbefindlichen technischen Produkte. Dazu gehören Spielzeug und Elektrogeräteebenso wie Druckgeräte oder Sportboote. Das GPSG regelt auch andere Produkt-gruppen, zum Beispiel Spielplatzgeräte, Büromöbel oder Babyschnuller.

� Was nützt es dem Verbraucher?Seine Position wird eindeutig gestärkt, weil die meisten vom GPSG erfassten Pro-dukte als Verbraucherprodukte gelten. Das GS-Zeichen kann jetzt für mehr Produkt-gruppen als bislang verwendet werden. Zusätzlich haben Hersteller, Importeureund Händler von Waren eine aktivere Rolle beim Schutz der Verbraucher: Sie müssenihnen bekannte Mängel an ihren Geräten und Produkten unverzüglich den Auf-sichtsbehörden melden.

� Wo kann der Verbraucher unsichere Geräte melden?Bei dem am Wohnort zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, auch „Amt für Arbeits-schutz“ genannt.

� Was geschieht dann?Ist das Gerät unsicher und sind Hersteller oder Händler nicht bereit, es freiwilligvom Markt zu nehmen und/oder nachzubessern, wird die zuständige BehördeMaßnahmen zum Schutz des Verbrauchers veranlassen, zum Beispiel Verbraucher-warnungen aussprechen oder den weiteren Verkauf des Produktes untersagen.

Prof. Hans-Jürgen Bieneck

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Der freie Warenverkehr innerhalb der Europä-ischen Union (EU) hat das Angebot für die Ver-braucher erheblich vergrößert. Jeder Verbraucherhat aber auch ein Recht auf sichere Produkte.Deshalb gibt es für alle europäischen Länder einheitliche Sicherheitsstandards. Sie sind anverschiedenen Sicherheitszeichen zu erkennen:

CE-Zeichen

Mit dem CE-Zeichen dokumentiert der Hersteller,dass sein Produkt die Mindestanforderungen anSicherheit und Gesundheitsschutz der entspre-chenden europäischen Richtlinien einhält. Alssichtbares Zeichen der Übereinstimmung mitdiesen Richtlinien müssen die Produkte das CE-Kennzeichen tragen.Der Hersteller bringt das CE-Zeichen selbst undeigenverantwortlich an. Damit ist das Produkt imeuropäischen Binnenmarkt verkehrsfähig undkann am freien Warenverkehr teilnehmen.Das CE-Zeichen ist kein Verbraucherzeichen, son-dern für die Überwachungsbehörden gedacht.

Sichere Produkte erkennen

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GS-Zeichen

Im Gegensatz zum europäischen CE-Zeichen istdas GS-Zeichen ein ausschließlich nationales(deutsches) Sicherheitszeichen. Es zeigt an, dasseine zugelassene GS-Prüfstelle nach gründlicherUntersuchung festgestellt hat, dass das Produktalle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Prü-fung ist für den Hersteller freiwillig und nichtvom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Fertigungder Produkte mit GS-Zeichen wird durch die GS-Prüfstelle überwacht.In Verbindung mit dem GS-Zeichen muss immerauch die Prüfstelle genannt werden, die die Prü-fung vorgenommen hat (siehe Abbildung). EinPrüfzeichen allein mit den Buchstaben „GS“ istungültig und unzulässig. Häufig sind solcheZeichen eine Fälschung.

VDE-Zeichen

Elektrotechnische Produkte mit VDE-Zeichensind anhand anerkannter Normen vom Prüf- undZertifizierungsinstitut des VDE (Verband derElektrotechnik, Elektronik und Informations-technik) in Offenbach auf elektrische, mechani-sche und weitere Gefährdungen geprüft worden.Die Fertigung von Produkten mit VDE-Zeichenwird regelmäßig überwacht. Die VDE-Prüfstelleerteilt auch das GS-Zeichen, das dann zusätzlichzum VDE-Zeichen auf dem Produkt aufgebrachtwerden kann.

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Typenschilder

Typenschilder bieten Informationen zum Hersteller sowie zu Spannung undLeistung des Gerätes.Zum Beispiel müssen Typenschilder auf Leuchten dauerhaft und eindeutig folgende Angaben enthalten:� Herstellerangabe (Angabe der Handelsmarke, des Herstellerzeichens oder des

Händlers und deren Adressen),� Typ- oder Bestellnummer des Herstellers, maximale Wattzahl des Leuchtmittels

(beim Leuchtenwechsel beachten!),� Art des Leuchtmittels,� Mindestabstand zu beleuchteten Gegenständen (bei Leuchten mit Reflektor),� CE-Zeichen.

Bei Garten- oder anderen Leuchten können zusätzliche Angaben nötig sein, zumBeispiel, ob das Gerät für den Einsatz im Freien geeignet ist.Die Angaben stehen meistens auf dem Typenschild. Bei 12-Volt-Halogensystemenbefinden sie sich auf dem Vorschaltgerät (Trafo), in anderen Fällen auf der Leuchteselbst. Eine Montageanleitung in deutscher Sprache muss entweder beigefügt oderdirekt auf der Leuchte angebracht sein.Fehlen Typenschild und Montage- oder Gebrauchsanleitung, sollten Sie das Gerätnicht kaufen.

Bildzeichen fürWasserschutz

IP-Schutzart: Die IP-Schutzart (International Pro-tection) gibt in zwei Kennziffern den Berührungs-und Wasserschutz von elektrischen Geräten an.

Erste Ziffer: Schutzart für Berührungs- und Fremd-körperschutz, angegeben in den Werten 0 bis 6:0 = kein Schutz6 = vollständiger Berührungsschutz, staubdicht

Zweite Ziffer: Wasserschutz, angegeben in einerSkala von 0 bis 9 k:0 = kein Schutz9 = Schutz gegen Wasser (bei Hochdruck- undDampfstrahlreinigern)

IP 44: Schutz gegen Fremd-körper, deren Durchmessergrößer als ein Millimeter ist.Geschützt gegen Sprühwasser

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Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein 230-Volt-Gerät unsicherist, lassen Sie es im Laden stehen.Fragen Sie sich auch ehrlich, ob das Preis-Leistungs-Verhältnisstimmt oder ob Ihnen zu einem vermeintlich günstigeren Preiskurzlebiger, unsicherer Schrott verkauft wird. Sichere Produkteherzustellen, bedeutet auch einen höheren Produktionsaufwand,der sich im höheren Preis niederschlägt.

Was ist „sicher“?

Nicht jeder kann immer alle Sicherheitszeichen im Kopf haben.Vertrauen Sie deshalb auch auf Ihren gesunden Menschenver-stand und auf Ihre eigenen Kriterien beim Kauf von elektrischenProdukten. Fragen Sie sich zum Beispiel, wie zerbrechlich dasGerät wohl ist, wenn Sie es fallen lassen. Oder wenn Sie es starkdrücken. Oder wenn Ihr Kind es in den Mund nimmt oder heftigam Kabel zieht.

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Gebrauchtgeräte:Prüfen Sie bei Geräten, die Sie auf einem Flohmarkt oder einerInternet-Auktion kaufen, ob Strom führende Teile oder blankeLeitungsenden nicht frei zugänglich sind. Auch das Elektro-An-schlusskabel muss unbeschädigt sein! Sowohl Bedienungsan-leitung als auch alle Zubehörteile müssen vorhanden sein.

Auf den meisten Produkten oder ihrer Verpackung muss deutlichauf den sicheren und vorschriftsmäßigen Gebrauch hingewiesenwerden. Oft erfüllen Piktogramme diese Aufgabe.

Bitte lesen Sie vor dem Einschalten Ihres neuen Gerätes die Be-dienungsanleitung. Bewahren Sie sie griffbereit auf und beachtenSie die Herstellerangaben zu Wartung und Pflege.Wenn Sie die Bedienungsanleitung nicht verstehen, weil sie etwain schlechtem Deutsch geschrieben ist, weisen Sie den Herstellerdarauf hin. Hersteller sind per Gesetz verpflichtet, aussagefähigeUnterlagen und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache mitzuliefern.

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Elektrische Lichterketten sind als Weihnachts- undPartybeleuchtung oder als Raum- und Fensterdeko-ration sehr beliebt. Sie gehören gleichzeitig aber zuden Produkten, die besonders oft wegen nachlässigerAusführung vom Markt genommen werden müssen.Die Gefahr eines Stromschlages ist einfach zu groß!

Lichterketten und ihre Mängel:� Leitungen sind nicht ausreichend isoliert,� Zugentlastungen der Leitungen fehlen oder die

Stecker sind nicht normgerecht,� Leitungen sind viel zu dünn und können entweder

brechen oder sich unzulässig erwärmen. Im ersten Fall liegen die Spannung führenden Drähte offen,im zweiten entsteht eine Brandgefahrstelle,

� bei montierten Leuchten können Stromführende Teile (zum Beispiel der Lampensockel) offen liegen: Stromschlaggefahr,

� Missbrauch von CE-, GS- oder anderen Sicher-heitszeichen.

Lichterketten gibt es mit einer Netzspannung von230 Volt oder mit einem Transformator (24-Volt-Kleinspannung). Der Trafo-Betrieb hat den Vorteil,dass Menschen nicht gefährdet sind, wenn sie einStrom führendes Teil berühren, zum Beispiel dieLampenfassung. Trafo-Betrieb empfiehlt sich des-halb immer dort, wo Kinder mit den ProduktenKontakt haben.

CE- und GS-Zeichen:Missbrauch nicht selten Oftmals wird Produktsicher-heit nur vorgetäuscht: VieleLichterketten – häufig ausFernost oder Osteuropa –haben Sicherheitsmängel undtragen trotzdem das CE- oderGS-Zeichen. Vorsicht: Wer denEindruck hat, dass CE- oderGS-Zeichen gefälscht wordensind und dass es sich um einriskantes Produkt handelt,kann sich an den Händler oderan das nächste Gewerbeauf-sichtsamt wenden. Schließlichkönnen diese Mängel Perso-nen durch den elektrischenStrom gefährden beziehungs-weise eine Brandgefahrdarstellen.

Riskante Produkte erkennen – eine Auswahl

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Brandgefahr:Lichterketten können eine Brandgefahr sein, daGlühbirnen oder andere Leuchtmittel oft mitbrennbaren Materialien überzogen werden, zumBeispiel mit Papier, Lack oder Stroh. Diese Mate-rialien erschweren die Ableitung der Wärme. Esentsteht Stauwärme, die dazu führen kann, dassdas brennbare Material sich entzündet.

Strom – draußen oder drinnen?Klären Sie, ob Sie ein Gerät auch draußen einsetzen dürfen. Ist dasder Fall, muss ein Hinweis in deutscher Sprache auf der Verpackungaufgedruckt sein. Geräte, die ausdrücklich nur für den Gebrauch inRäumen bestimmt sind, dürfen nicht im Freien verwendet werden.Besonders in der Adventszeit wird dieser Grundsatz oft missachtet:Lichterketten für drinnen werden zum Schmuck von Balkonbrüs-tungen, Fichten und Tannen im Garten verwendet.

Auch Mehrfachsteckdosen können riskant sein; die Mängel glei-chen denen der Lichterketten: Schutzleiter fehlen, zu dünne Kabelkönnen brechen. Viele Gehäuse sind leicht zerbrechlich, auch da-durch ergibt sich eine erhöhte Stromschlaggefahr, denn Stromführende Teile können offen gelegt werden. Der Missbrauch von CE- oder GS-Zeichen ist auch bei den Mehrfachsteckdosen nichtselten.Bei Friteusen kommt es vor, dass Unterboden und Frontplatte ohne Werkzeug entfernt und Strom führende Teile direkt berührtwerden können: Gefahr eines Stromschlages! Nachtlichter mit einem instabilen Gehäuse können leicht beschä-digt werden. Strom führende Teile liegen offen: Gefahr einesStromschlages!

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Versicherungsschutz

Unfälle mit Strom und elektrischen Geräten können auch Kindern passieren, die ineinem fremden Haushalt betreut werden (Tagespflege), oder Haushaltshilfen wäh-rend ihrer Tätigkeit. Ihnen hilft die gesetzliche Unfallversicherung.

Kinder in Tagespflege ...... sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Bei einem Unfall des Kindes trägtdie gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbe-handlung oder Rehabilitation. Auch Rentenzahlungen sind möglich, falls der Unfallzu dauerhaften Gesundheitsschäden führt. Der Unfallversicherungsschutz umfasstauch die Wege zur Tagespflegestelle und von dort nach Hause. Voraussetzung ist,dass das Jugendamt die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkennt.Versicherungsträger sind die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsver-bände in Deutschland.

Haushaltshilfen ...... und andere Helfer in Privathaushalten sind bei ihrer Tätigkeit und auf den damitverbundenen Wegen gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls trägt die ge-setzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehand-lung oder Rehabilitation. Bleiben nach einem Unfall Gesundheitsschäden, sind auchRentenzahlungen möglich.Private Arbeitgeber müssen ihre Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherunganmelden, entweder bei der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de) oder, wenndie Hilfe mehr als 400 Euro pro Monat verdient, bei den Unfallkassen und Gemeinde-unfallversicherungsverbänden in Deutschland.

Weitere Informationen:� Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) [email protected] oder � Bundesverband der Unfallkassen (www.unfallkassen.de,

Button „Unfallversicherungsträger“).

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Private Unfallversicherung

Unfälle mit Strom und elektrischen Geräten kommeneher selten vor, ihre Folgen sind allerdings umso dras-tischer. Häufig werden die Betroffenen so schwer ver-letzt, dass sich vorübergehend oder sogar auf Dauerihr Leben grundlegend ändert: Sie können ihren Berufnicht mehr ausüben und müssen gewohnte Freizeit-aktivitäten aufgeben.Verletzungen durch Stromschläge geschehen oft zuHause. Hier greift allein die private Unfallversicherung.Sie hilft, die Folgen des Unfalls zu bewältigen: Sie kannEinkommenseinbußen ausgleichen, aber auch denVerlust an Lebensqualität mildern.Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig das Startkapital für eine neue Existenz.Auf ihre Leistungen – etwa auf Tagegelder, Invaliditätsleistung und Unfallrente –werden Zahlungen anderer Versicherungen nicht angerechnet.

Mehr Infos zur Unfallversicherung gibt es im Internet unter www.gdv.de. Dort stehtdie Broschüre „Die Unfallversicherung – Ihr Schutz für alle Fälle“ zum Downloadbereit. Sie kann auch per Fax unter 030 / 20 20 66 04/05 kostenlos bestellt werden.

Private Haftpflichtversicherung

Wer mit Strom oder mit elektrischen Geräten nicht sachgemäß umgeht, kann gro-ßen Schaden verursachen. Dieser Schaden kann – etwa bei einem Brand – so hochsein, dass die wirtschaftliche Existenz des Verursachers in Frage steht. Der Schutzder Haftpflichtversicherung ist hier unverzichtbar – sie leistet bei berechtigtenSchadenersatzansprüchen.Schäden an Mietsachen sind über die private Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.Wer sich etwa eine Schleifmaschine leiht oder mietet und diese beschädigt, mussfür den Schaden gegebenenfalls selbst geradestehen. Beschädigt der Mieter beimBohren eine Elektroleitung und macht der Hausbesitzer Haftungsansprüche gegenihn geltend, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung ein. Für Schäden inder Wohnung, die durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchungentstanden sind, ist eine Leistung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Schäden anHeizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie anElektro- und Gasgeräten.

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Stichwort: Gewährleistung

Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, die ein Verkäufer für das ver-kaufte Produkt leisten muss. Art und Umfang sind im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB) geregelt. Der Verkäufer haftet für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt desVerkaufs bestanden haben. Das umfasst auch Mängel, die erst später bemerkbarwurden („versteckter Mangel“). Entscheidend ist der Zustand, in dem die Ware sichzum Zeitpunkt der Übergabe befunden hat.Dauer der gesetzlichen Gewährleistung: 24 Monate (Paragraf 437 BGB). Die Fristkann bei Gebrauchtwaren auf zwölf Monate verkürzt werden.

Stichwort: Garantie

Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Her-stellers, sofern der Händler diese Herstellergarantie an den Kunden weitergibt.Dazu ist ein Händler aber nicht verpflichtet. Garantiezusagen können über diegesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung hinausgehen. Bei der Garantiemuss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangelbei Übergabe der Ware noch nicht bestanden hatte.

Haushaltssicherheit im InternetEmpfehlenswerte Adressen aus der Fülle von Internet-Seiten zu Produkt- undHaushaltssicherheit:www.vis-technik.bayern.dewww.uez.dewww.gewerbeaufsicht.niedersachsen.dewww.baua.de (Das Stichwort „Untersagungsverfügungen“ in der Suchfunktionwirft gefährliche technische Produkte aus, die von deutschen Prüfbehördenuntersucht und beanstandet wurden.)www.vde.dewww.icsms.de

Wichtig: Durch eine Garantiezusage kann die gesetzliche Gewährleistung nichtersetzt oder gar – in Umfang oder Zeitdauer – verringert werden. Die Garantie istimmer eine Leistung neben beziehungsweise zusätzlich zur gesetzlichen Gewähr-leistung. Der Hersteller garantiert die geforderte Sicherheit nur, wenn das Produktzweckentsprechend verwendet wird.

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Damit Sie nicht der Schlag trifft ...Sicher umgehen mit Strom und elektrischen GerätenHerausgeber:

Aktion DAS SICHERE HAUS Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DSH)Holsteinischer Kamp 62, 22081 HamburgInternet: www.das-sichere-haus.de

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Friedrichstr. 191, 10117 BerlinInternet: www.gdv.de

Konzeption, Projektbetreuung und Redaktion: Dr. Susanne Woelk Autoren: Katrin Rüter de Escobar, Dr. Gerd Scholtyssek, Dr. Susanne WoelkMitarbeit: Bayerisches Landesinstiut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin, Dr. Stefan Hussy, Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Wolfgang ZuchsHäufig benutze Quellen: www.vis.bayern.de, www.vds.deFotos und Abbildungen: BAuA, Bodendörfer|Kellow, DSH, Photocase, Dr. Gerd Scholtyssek, f1 online (Titel),Stephan Weiler, Dr. Susanne WoelkCartoons: Michael Hüter Gestaltung: Bodendörfer|Kellow

Die Aktion DAS SICHERE HAUS wird getragen von:

MinisterienBayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bundesministerium für Arbeit und SozialordnungHessisches SozialministeriumMinisterium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-PfalzMinisterium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Umwelt und Verkehr Baden-WürttembergThüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Unfallversicherungsträger der öffentlichen HandBayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Braunschweigischer Gemeinde-UnfallversicherungsverbandBundesverband der UnfallkassenGemeinde-Unfallversicherungsverband HannoverGemeinde-Unfallversicherungsverband OldenburgGemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-LippeLandesunfallkasse Freie und Hansestadt HamburgRheinischer GemeindeunfallversicherungsverbandUnfallkasse Baden-WürttembergUnfallkasse BerlinUnfallkasse Freie Hansestadt BremenUnfallkasse HessenUnfallkasse MünchenUnfallkasse Rheinland-PfalzUnfallkasse SaarlandUnfallkasse Sachsen

VerbändeBerufsverband Katholischer Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft in Deutschland e.V.Bundesverband der Unfallkassen (BUK)Deutscher Hausfrauen-Bund e.V.Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)VerbraucherService im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V.

VersicherungenAllianz Versicherungs-AGGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AGProvinzial Rheinland Versicherung AG - Die Versicherung der Sparkassen

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Da fehlen nicht nur dem Monteur die Worte ...Mehr zum Thema Hausinstallation in dieser Broschüre auf Seite 8.