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Das Humanitäre Völkerrecht und neue Waffensysteme: Eine Fallstudie zu Suchzündermunitionen und autonomen Waffensystemen Mag. Alexander Breitegger (EMA) Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen Universität Wien

Das Humanitäre Völkerrecht und neue Waffensysteme: Eine Fallstudie zu Suchzündermunitionen und autonomen Waffensystemen Mag. Alexander Breitegger (EMA)

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Das Humanitäre Völkerrecht und neue Waffensysteme: Eine Fallstudie zu

Suchzündermunitionen und autonomen Waffensystemen

Mag. Alexander Breitegger (EMA)Abteilung für Völkerrecht und Internationale

BeziehungenUniversität Wien

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Neue Waffen: Art. 36 ZPI

• „Neuheit“: subjektiv für jeweiligen Vertragsstaat

• nicht nur technisch neue Waffen

• jedenfalls, wenn noch nicht einsatzbereit gelagert und noch nicht eingesetzt

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Neue Waffen: Grundproblematik

• Abwägung zwischen Militär- und Sicherheitsinteressen v. humanitären Interessen?

• Wie geht man mit humanitärer Ungewissheit um?

• Warum präventive Regelungen?

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2009 Global Security.org

40 Submunitionen/Bombe; Gewicht/Skeet: 3,4 kg; Sensoren; Elektronische SZM und SDM

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Suchzündermunition für die Artillerie (SMArt) 155, Submunition, © 2000, Gesellschaft für Intelligente Wirksysteme

2-4 Submunitionen/GeschossGewicht Submunition: > 4 kgSensorenElektronische SZM und SDM

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Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen

• Erwiesene humanitäre Probleme bei Streumunitionen:• Ungenauigkeit, flächendeckender Effekt• Blindgänger

• Humanitäre Ungewissheit bei Suchzündermunitionen:• Welche Wahrscheinlichkeit muss bestehen, dass

Sensoren ein entsprechendes Ziel bestätigen?• Welches Ausmaß an Unsicherheit, dass

Sensoren Zerstörung der Munition einleiten?• Wie wurden SZM und SDA getestet?

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Zahra, 11, Libanesin, © Alison Locke 2006

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Dtar, Laos © 2006, Alison Locke

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Libanon, M-85, mit angeblich zuverlässigem SZM; © 2006, Simon Conway - Landmine Action

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Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen

• Entwürfe für österreichisches BG zum Verbot von Streumunitionen: Ausnahme für „Suchzündermunitionen mit der Fähigkeit zur Zielerkennung“

• Begründung: „Einsatz dieser Munitionsarten nicht die mit dem Einsatz von Streumunition verbundenen humanitär bedenklichen Folgen, wie Flächenwirkung und die für Personen gefährlichen Blindgänger“

• Ursprüngliches BG (in Kraft 8.1.2008): Streichung der Ausnahme „um die humanitäre Tragweite des Gesetzes zu erweitern.“

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Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen

• Verhandlungen zur Konvention zu Streumunitionen (CCM):

• 1) keine Verbotsausnahme für Suchzündermunitionen

• 2) Verbotsausnahme, aber explizite Verpflichtung, Ausnahme später zu überprüfen

• 3) Verbotsausnahme ohne explizite Verpflichtung wie 2)

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Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen

• Art. 2 (2) (c) CCM: Ausschluss von der Definition einer Streumunition:

• “Eine Munition, die alle folgenden Eigenschaften aufweist, um unterschiedslose Flächenwirkungen und die Risken durch nichtexplodierte Submunitionen zu vermeiden:(i) Jede Munition enthält weniger als 10 explosive Submunitionen;(ii) Jede explosive Submunition wiegt mehr als 4 kg;(iii) Jede explosive Submunition ist dazu bestimmt, ein einzelnes Zielobjekt zu erkennen und anzugreifen;(iv) Jede explosive Submunition ist mit einem elektronischen Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet;(v) Jede explosive Submunition ist mit einer elektronischen Selbstdeaktivierungseinrichtung ausgestattet.

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MQ-1 Predator UAV, bewaffnet mit Hellfireraketen, Afghanistan2008 U.S. Air Force, Lt. Col. Leslie Pratt

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Talon Swords, Unbemanntes Bodenfahrzeug mit Gewehr, 2007, QinetiQ.com

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Autonomie von Waffensystemen

• Autonomie: Waffe trifft selbständig ohne menschliches Eingreifen Entscheidungen, besonders problematisch: tödlicher Waffeneinsatz

• Grundsätzliche Probleme bzgl. Verboten von unterschiedslosen und unverhältnismäßigen Angriffen, individuelle Verantwortlichkeit

• Annahme von existierendem huV: Mensch als Entscheidungsträger