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Der Begriff „konzessiv“. Terminologie und analysen

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This article was downloaded by: [UQ Library]On: 09 November 2014, At: 14:14Publisher: RoutledgeInforma Ltd Registered in England and Wales Registered Number: 1072954Registered office: Mortimer House, 37-41 Mortimer Street, London W1T 3JH, UK

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Der Begriff „konzessiv“.Terminologie und analysenLars HermodssonPublished online: 21 Jul 2008.

To cite this article: Lars Hermodsson (1994) Der Begriff „konzessiv“. Terminologie undanalysen, Studia Neophilologica, 66:1, 59-75, DOI: 10.1080/00393279408588131

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Studia Neophilologica 66: 59-75, 1994

Der Begriff "konzessiv".Terminologie und Analysen

LARS HERMODSSON

1. Zum Nachdenken geeignet sind die folgenden Worte der Port-Royal-Grammatik:„[...] des mots qui signifient la forme de nos pensées et non pas proprement les objetsde nos pensées sont les Conjonctions, [...]. Car si on considère bien, on verra que sesparticules ne signifient que l'opération mesme de nostre esprit, qui joint, ou disjointles choses, qui les nie, qui les considère absolument, ou avec condition" (Arnauld &Lancelet 1660, S. 137 f.). Dass es hier um die Formen unserer Gedanken geht, ist einetiefer dringende Feststellung als die gewöhnlich gegebene Definition der Konjunk-tionen als „Glieder, die Sätze oder Satzteile verbinden". Schwieriger zu definierensind die geistigen Operationen. Die obenerwähnten—das Verbinden, Trennen,Negieren usw.—haben gemeinsam, dass sie Beziehungen, Relationen verschiedenerArt betreffen. Für eine Untersuchung von Konjunktionen ist es somit auf jeden Fallwesentlich, die durch diese Wortart angezeigten Relationen zu behandeln.

Das Verhältnis zwischen Sätzen kann auch ohne Konjunktionen deutlich sein: Ichkann diesen Baumfällen. Die Axt ist scharf. Die Beziehung ist unmissverständlich, eshandelt sich um eine kausale Aussage. Noch klarer wird sie beim Gebrauch einerKonjunktion: Ich kann diesen Baumfällen, weil die Axt scharf ist. Die Konjunktionleitet hier, syntaktisch gesehen, einen untergeordneten Satz ein, ist eine Subjunktion.1

Eine erfahrungsgemäss sehr häufige Situation lässt sich nicht ohne weiteres durchasyndetische Reihung von Sätzen beschreiben: Ich kann diesen Baum nicht fällen. DieAxt ist scharf. Die Aussage ist unklar, und zwar weil es sich um eine nicht normaleSituation handelt, um eine Abweichung von dem zu erwartenden Zusammenhang.Eine Konjunktion ist erforderlich: Ich kann diesen Baum nicht fällen, obwohl dieAxt scharf ist? Diese Art von Aussagen soll hier behandelt werden.

2. Die zu dieser semantischen Kategorie gehörenden Ausdrücke weisen eine Vielfaltvon Formen auf. Eine Übersicht einschlägiger Ausdrücke verschiedener Sprachengibt König (1991, S. 638). Von seiner Gliederung ausgehend führe ich im folgendendie wichtigsten im Deutschen vorhandenen Typen an.

a. Ein Allquantor oder, genauer gesagt, ein Quantor, der „freie Wahl" signalisiert,erscheint in der im Mittelhochdeutschen häufig gebrauchten Subjunktion al oderaleine:nehein vorste mêr dogende gewan, al was er ein heiden man .kein Fürst gewann mehr Tugenden, obwohl erein heidnischer Mann war' Heinrich v. Veldeke (zit. nach Mensing 1891, S. 64).

b. Mehrere hierhin gehörende Subjunktionen gehen auf konditional oder temporalgebrauchte Ausdrücke zurück: ob, das vor allem in Konditionalsätzen und auch inadversativen Aussagen gebraucht wurde, erscheint schon im Althochdeutschen öftersim Sinne von ,obwohP, so bei Notker;

übe ih anderro sachôn beroubôt bin, minero chunnôn nemahte mih nioman beroubôn ,obwohl man michanderer Dinge beraubt hat, meiner Kenntnisse kann niemand mich berauben' (zit. nach Mensing, S. 70).

In späterer Zeit erschien in solchen Sätzen immer häufiger auch Adverbia wie wohl,gleich oder schon. Über die ursprüngliche Funktion dieser zusätzlichen Morphemevgl. König 1985a, S. 13.„Dies ist Sankt Joseph", sagte der Bote; Jammerschade für die schöne Kirche! Seht nur, wie ihre Säulen

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und Pfeiler durch Gebüsch und Bäume noch so wohlerhalten durchsehen, ob sie gleich schon viele hundertJahre im Schutt liegt". Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre, S. 13.

Aus derartigen Verbindungen entwickelten sich die Formen obwohl, obgleich,obschon.

Hilflos suchte ich in meinen Taschen nach Zigaretten, obwohl ich wusste, dass ich keine mehr hatte. Böll,Das Brot der frühen Jahre, S. 66.

Eine ähnliche Bildung stellt wenngleich dar.

[...] mit einem jähen Körperzucken bewegten sich, fahrig, auch Lider und Lippen, wenngleich er immernoch nicht redete. Fühmann, Spiegelgeschichte, S. 231.

wenn auch, bzw. wenn (...) auch ist als eine diskontinuierliche Konjunktion aufzu-fassen, die öfters, jedoch nicht immer, gegen obwohl austauschbar ist.Wenn es auch kalt ist, so zieht er doch keinen Mantel an. (Nach Helbig-Buscha 1986, S. 473.)

c. Auf die Angabe einer bemerkenswerten Koexistenz' oder Kookkurrenz geht dieVerbindung wie + wohl zurück, aus der die Subjunktion wiewohl entstanden ist.3

alhie mercket man, das jr den geyst nicht habt, wiewol jr ein hoch erkenntnisz der schlifft habt.Luther 10,3,11 W,. 1522 (zit. nach DWb, Artikel wiewohl)

d. Aus einer Nominalbildung mit der Bedeutung .Widerstand' u. dgl. entwickeltesich trotz{dem dass), das erst spät in der Schriftsprache kodifiziert wurde, aber inAnsätzen schon früh vorhanden war:

szo sprech ich, das alle drei stuck . . . an keinem ort der schrift steht, trotz das sie es anzeigen. Luther 6, 625W (zit. nach DWb, Art. trotzdem)

e. Einen weiteren Typus bilden die in älterer Zeit besonders häufig vorkommendenkonjunktionslosen Satzverbindungen mit invertierter Wortstellung, wobei zwischenden indikativischen und den konjunktivischen Ausdrücken zu unterscheiden ist.

Sind auch die alten Bücher nicht zur Hand,sie sind in unsre Herzen eingeschrieben.

Schiller (zit. nach Paul 1920, 4, S. 280)

gange ih ouh in mittemo schatwe des todes, noh danne nefurhte ih mir des leides. Ps. 23, 4.—HeutigeÜbers.: und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück.

Es handelt sich hier nicht um die Bedeutung ,obwohl', sondern um das davon zuunterscheidende, jedoch damit verwandte ,auch wenn'. Ich gehe später mehr auf diehiehergehörenden Ausdrücke ein.

Mehrere der hier erwähnten morphologischen Typen kommen auch in Verwendun-gen vor, die mehr oder weniger von der hier behandelten semantischen Kategorieabweichen, die aber nicht weiter behandelt werden können.

Nicht nur weist die unter a.-e. behandelte Kategorie eine Vielzahl von etymo-logisch weitgehend unterschiedlichen Ausdrücken auf. Auch haben, wie aus denhistorischen Übersichten der gängigen Handbücher ersichtlich ist, im Laufe derGeschichte immer wieder Veränderungen im Bestand der hiehergehörendenFormen stattgefunden. Man kann von einer semantischen Kategorie sprechen, dienicht zum fest etablierten Sprachgut gehört, und die sich immer wieder neuemorphologische Gestalt sucht.

Terminologisch sei an dieser Stelle auf die Mehrdeutigkeit der Bezeichnung Satzhingewiesen, die sich sowohl auf das ganze, aus Haupt- und Nebensatz bestehendeGebilde, als auch auf einen einzelnen, nur ein Subjekt und Prädikat aufweisenden (Teil-)Satz beziehen kann. Ich gebrauche im Folgenden in der Regel den Ausdruck Satz nurim letzteren Sinn, während ich das aus den hypotaktisch verbundenen Teilsätzenbestehende Gebilde als Satzgefüge bezeichne, und zwar auch weil es wichtig ist, bei dersemantischen Analyse nicht, wie das in vielen Grammatiken geschieht, ausschliesslich

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den Nebensatz, den durch die Subjunktion eingeleiteten Teilsatz, zu beachten,sondern das ganze syntaktische und semantische Gebilde zu berücksichtigen.

3. Satzgefüge der hier behandelten Art haben in den meisten grammatischenHandbüchern die Bezeichnung Konzessiva. Das lateinische Substantiv concessioheisst ,Zugeständnis, Einräumung'. Dementsprechend wird der allgemeine Sinndieser Art von Satzfügungen seit langem in vielen, jedoch nicht in allen Grammati-ken und linguistischen Arbeiten als „einräumend" bezeichnet. Gegen diese Auffas-sung habe ich mich schon vor Jahren gewandt (Hermodsson 1978), möchte aber jetztdas Thema wieder aufgreifen und der Diskussion etwas neuen Stoff" zuführen.

Was meint man nun, wenn man sonst von Einräumung spricht? Man kann, scheintmir, zwei Arten der Verwendung des Begriffes unterscheiden.

/. Einräumung im Dialog (die Hauptsituation)

Ein Sprecher stellt eine Behauptung auf, wird von einem Gesprächspartner auf irgendetwas Unzutreffendes darin aufmerksam gemacht und distanziert sich dann mehroder weniger ausdrücklich von seiner Behauptung:

A: Dieses Haus ist alt.B: Dieses Haus ist nicht alt, denn . . .A: Sie haben recht, das Haus ist nicht alt.

Die als besonderer Ausdruck der Einräumung zu verstehende Aussage kann ganzunterschiedliche Form haben: In diesem Fall „Sie haben recht", in anderen Fällenetwa „ich habe mich geirrt" oder „das muss ich zugeben" u.a. (Schematisch: A: p, B:- p , A:-p.)

//. Einräumung im Monolog

a. Explizite vorherige AussageEin Sprecher kann sich auch ohne Korrigierung von seiten eines Gesprächspartnersvon einer vorherigen Behauptung distanzieren.A sagt zum Zeitpunkt 1: Das Haus ist alt. Zum Zeitpunkt 2: Ich habe mich geirrt (od. ähnl.), das Haus istnicht alt.

(A: ZI p, Z2—p.) Für diesen Fall trifft jedoch vielleicht eher die Bezeichnung,Rücknahme' zu.

b. Implizite vorherige AussageHäufig ist die Situation vorhanden, dass keine vorherige Behauptung explizitgeäussert, dagegen ein Standpunkt präsupponiert ist, der im gegebenen Zusammen-hang auf die eine oder andere Weise zu erkennen ist.Es sei zugegeben, dass die Waren meines Konkurrenten nicht schlecht sind, aber meine Erzeugnisse sindnoch besser.Ich muss zugeben, dass ich mich ungeschickt benommen habe, aber es war eine schwierige Aufgabe.

Im ersten Teil jeder dieser Aussagen ist ein bestimmter Standpunkt präsupponiert, imersten Beispiel dass ein Fabrikant meistens die Waren seines Konkurrenten nichtschätzt, im zweiten Fall dass Menschen meistens nicht ihre Fehler anerkennen. DieEinräumung besteht darin, dass der Sprecher sich von dieser Präsuppositiondistanziert. (Präsupposition: p, Sprecher: - p + q)

Wir können die Einräumung als eine Art von Sprechakt bezeichnen. Die Gram-matik von Engel (1988, S. 35 ff.) gibt eine umfassende Übersicht verschiedenerSprechakte; dieser wird jedoch dort nicht erwähnt. Die Einräumung ist zu trennenvon dem Akt der Zustimmung. Diese Art von Sprechakt wird von Engel (S. 38)erwähnt.

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Um eine Zustimmung handelt es sich, wenn in einem Dialog der Sprecher sich derMeinung eines Anderen anschliesst, ohne vorher eine eigene, davon abweichendeBehauptung aufgestellt zu haben. Es gibt eine Vielzahl von Ausdrucksformen derZustimmung, wie z.B. „Ich bin Deiner Meinung", „Ich stimme Ihnen bei"; diehäufigste ist, wie Engel hervorhebt, das Wort „ja". Eine Zustimmung kann gleichfallsauf eine präsupponierte, nur implizit gegebene Stellungnahme Bezug nehmen, z.B. inÄusserungen eines Sprechers wie:(1) Es stimmt dass die Alpen sehr schön sind.

Unzweifelhaft ist der Rhein noch recht verseucht.

Der Sprecher schliesst sich einer herrschenden Auffassung an, er rückt aber vonkeinem Standpunkt ab, er zeigt keine geänderte Stellungnahme.

(2) Auf eine Zustimmung kann zuweilen eine mehr oder weniger kontrastierendeÄusserung oder eine Einschränkung folgen:

Es mag sein, dass die Alpen schön sind, aber es ist mühsam dort zu wandern.

Wohl ist der Rhein noch recht verseucht, aber es leben viele Fische darin.

Der zweite Teilsatz enthält eine gewisse Differenzierung der Aussage des Vorder-satzes. Es wird aber keine geänderte Stellungnahme des Sprechers angezeigt. Aller-dings ist der Unterschied gegenüber der Einräumung nicht sehr gross. Aussagen wiediese, vor allem die mit dem einleitenden „Es mag sein . . ." , können auch soverstanden werden, dass der Sprecher eine vorherige Ansicht nicht mehr aufrechter-hält.

Die vorher angegebenen Kriterien für die Einräumung treffen keineswegs für die„konzessiven" Sätze zu. Wie an den oben (Abschn. 2, a.-e.) angeführten Beispiel-sätzen leicht zu erkennen ist, wird in diesen Aussagen nichts eingeräumt oderzugegeben, und die jeweiligen Sprecher geben keinen geänderten Standpunkt an.

Nicht häufig aber auch nicht ausgeschlossen ist der Fall, dass eine die Subjunktionobwohl oder wiewohl o.dgl. enthaltende Satzfügung einen Bezug zu einer vorherigenÄusserung haben kann. Die Struktur ,Thema (im Sinne von Bezug auf vorhergegebene Information)—Rhema' ist in manchen oiwoW-Gefügen festzustellen. EinBeispiel:Obwohl, wie gesagt, der Rhein verseucht ist, leben viele Fische darin.

Im Nebensatz wird einer vorher festgestellten Ansicht zugestimmt, es wird abernicht gesagt, dass der Sprecher eine vorherige Auffassung aufgegeben hätte. Ausser-dem ist das obwohl-Gefüge, entsprechend der allgemeinen semantischen Strukturdieser Kategorie, in seiner Gesamtheit nicht als eine Zustimmung aufzufassen,sondern stellt das Gegenteil dar, indem im Hauptsatz ein Einwand gegen die Aussagedes Nebensatzes erhoben wird.

Ferner kann man sich den Fall vorstellen, dass im oewoW-Gefüge, entweder imNebensatz oder im Hauptsatz, ausdrücklich von einer Einräumung gesprochen wird, z.B.:a) Obwohl, wie ich zugeben will, der Rhein verseucht ist, leben viele Fische darin.

b) Obwohl der Rhein verseucht ist, leben, wie ich zugeben will, viele Fische darin.

Ich habe zwar in meinem Belegmaterial keine Beispiele dieser Art gefunden, aber esist von Interesse, den Inhalt derartiger, an sich möglicher Aussagen zu analysieren. Inkeinem der Fälle hat das Satzgefüge in seiner Gesamtheit den Sinn einer Einräumung.Der Skopus des Verbums zugeben ist der jeweilige Teilsatz. Der Inhalt von a) ist: 1.(Thema) Verschmutzung wird zugegeben. 2. (Rhema) Tatsachen sprechen für dasGegenteil. Inhalt von b): 1. Verschmutzung vorhanden. 2. Tatsachen, die vorher nichtanerkannt wurden, sprechen für das Gegenteil. Somit ist das Verbum zugeben nichtkonstitutiv für die ganze Aussage; es ist auch durch zahlreiche andere Prädikate wiez.B. hervorheben, erwähnen, feststellen u.a. austauschbar.

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4. Diachronisch gesehen machen, wie oben erwähnt wurde, die hier besprochenenSatzarten den Eindruck sekundär entstandener Formen. Etwas ähnliches ist über ihreStellung im synchronen Sprachsystem festzustellen. Die obwohl-Geiüge sind imZusammenhang mit anderen, strukturähnlichen aber kontrastierenden Ausdrückenzu sehen und sind als von ihnen bedingt zu betrachten.

Vorher wurde die kausale Aussage Ich kann den Baumfällen, weil die Axt scharf istder Aussage Ich kann den Baum nicht fällen, obwohl die Axt scharf ist gegenüberge-stellt. Die oZwoW-Aussage gibt, wie hier leicht zu erkennen ist, das Gegenteil einerkausalen Aussage an, sie hebt die zu erwartende Kausalität auf. Es handelt sich um einAusbleiben, ein Fehlen einer unter anderen Bedingungen vorhandenen Beziehung.Man kann es als eine Negierung der normal anzunehmenden Relation zwischen denim Vorder- und im Nachsatz erwähnten Grossen bezeichnen, sozusagen eineNegierung auf syntagmatischer Ebene. Das affirmative Gegenstück befindet sichauf der paradigmatischen Ebene, indem eine „Norm", eine Präsupposition besagt:„Wenn eine Axt scharf ist, ist es meistens leicht, einen Baum zu fallen". Die hierausgedrückte allgemeine Aussage wird im obwohl-Geiüge für den aktuellen Fall inAbrede gestellt.

Der Unterschied zwischen den beiden Dimensionen der Negierung lässt sichanhand des folgenden Beispiels verdeutlichen.Obwohl es jetzt landeinwärts heiss ist, kommt kein Wind vom Meer.

Die Konjunktion macht kenntlich, dass eine Relation negiert wird. Um welche Artvon Relation es geht, ist jedoch nur demjenigen Hörer klar, der die Präsupposition,nämlich gewisse meteorologische Gesetzmässigkeiten, kennt. Wer mit der Norm, mitder Präsupposition vertraut ist, erhält eine Information, die meistens als neuartig,unerwartet aufgefasst wird.

Nicht zu übersehen sind die Fälle, in denen singuläre, spezielle Aussagen denHintergrund der oZwoW-Ausdrücke bilden.Obwohl Anna da war, ist Karl nicht gekommen.

Das Verständnis dieser Aussage setzt die Kenntnis einer oder einiger speziellerÄusserungen über das normaliter zwischen den beiden erwähnten Personen beste-hende Verhältnis voraus. Das Beispiel zeigt, dass auch eine vereinzelte, vorherge-hende Aussage als die Norm oder die Präsupposition des bezüglichen Ausdrucksfunktionieren kann.

Entsprechende Situationen finden wir in den oben angeführten Beispielsätzen.Wenn eine Kirche viele hundert Jahre im Schutt liegt, pflegen die Säulen nichtwohlerhalten auszusehen. Und wenn man weiss, dass man keine Zigaretten in derTasche hat, hat man erfahrungsgemäss keinen Grund, dort danach zu suchen. Undwenn jemand eine gute Kenntnis von der Schrift hat, so hat man normalerweise auchGeist, was Luther seinen Gegnern abspricht.

Die Bedingungen für die Abweichungen von dem normalen Zusammenhang gehenin der Regel explizit oder implizit aus dem Kontext hervor: Der Baumfäller warvielleicht müde oder krank, der Sprecher in Bölls Novelle war in einem Zustand derVerwirrung, und für Luther waren seine Gegner überhaupt geistig unfähig.

Um die hier vorhandene Negierung terminologisch deutlich zu machen, habe ich(1978, S. 61) die unzutreffende Bezeichnung konzessiv durch den Terminus inkausalersetzen wollen. Ich habe dabei bisher nicht viel Zustimmung gefunden, wasallerdings nicht sehr überraschend ist, da es ja schon eine Unzahl von Termini derGrammatik gibt. Heiander (1977, S. 17, 90), der gleichfalls das Fehlerhafte dergewöhnlichen Terminologie erkannt hat, gebraucht die Bezeichnung antikausal. ImFolgenden ist es bei der Besprechung der Darstellungen anderer Autoren öftersunumgänglich, ihre Ausdrucksweise, d.h. in der Regel die Termini konzessiv,Konzessivität, zu gebrauchen.

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Wenn nun diese Art von Ausdrücken als Negierungen bezeichnet wird, stellt sichdie Frage, inwieweit es sich um eine Negierung herkömmlicher Art handelt.„Negation ist eine semantische Operation, die Bedeutungen bestimmter Typen aufgegenteilige Bedeutungen abbildet" (Jacobs 1991, S. 568). Anders als bei dennormalen Negationen werden hier keine im Diskurs aktuellen Sätze, keine Bezeich-nungen von Dingen oder von Eigenschaften der Dinge negiert. Die jeweiligeNegierung betrifft einen Zusammenhang, der durch andere sprachliche Ausdrückeim Sprachsystem verankert ist. Man kann dieses Verhältnis auch als einen Gegensatzzum kausalen Zusammenhang bezeichnen. Es ist aber doch besser, hier von einerNegation zu sprechen, und zwar auch um einen Unterschied gegenüber einer anderen,für diese Ausdrücke kennzeichnenden Relation deutlich zu machen.

Zwischen den Propositionen der beiden Teilsätze des obwohl-Gefüges besteht einsemantisches Verhältnis, das als gegensätzlich, adversativ zu bezeichnen ist. DieTeilsätze unterscheiden sich in der Regel voneinander durch eine Negation oderdadurch dass sie dem Sinne nach konträr entgegengesetzte Sachverhalte angeben. Einderartiges Verhältnis finden wir auch in anderen Arten von Satzgefügen, vor allem inden durch Ausdrücke wie aber, doch und andere gekennzeichneten Verbindungen.Der Unterschied zwischen adversativer und konzessiver Bedeutung wird von König(1991, S. 633 f.) ausführlich erörtert.

Eine Gegensätzlichkeit zwischen den Teilsätzen eines Satzgefüges kennzeichnetgleichfalls einige der oben besprochenen Ausdrücke der Einräumung, und zwar dieder Gruppe II b, sowie die der Gruppe (2) zugehörenden Ausdrücke der Zustimmung.Diese Ähnlichkeit der thematischen Struktur hat vermutlich eine Rolle für diefehlerhafte Interpretation der „konzessiven" Satzgefüge gespielt.

Auch um eine Negierung, aber nicht die eines kausalen Zusammenhanges geht es inden folgenden Beispielen:Auch wenn es Wölfe im Wald gibt, ist es nicht gefährlich dorthin zu gehen.

Auch wenn das Seil nicht stark belastet wird, reisst es trotzdem ab.

Es handelt sich hier um eine negierende Aussage, deren affirmatives Gegenstück diefolgende Form hat: „Wenn es Wölfe im Wald gibt, ist es gefährlich dort zu gehen".Die betreffenden Satzgefüge können als inkonditional bezeichnet werden. DieKonjunktionen der hieher gehörenden Satzgefüge haben im Neuhochdeutschen inder Regel die Form auch wenn oder wenn auch.

In diese Kategorie gehören auch die konjunktionslosen Verbindungen mit inver-tierter Wortstellung hinein; vgl. oben Abschn. 2, Gruppe e.

Eine häufig vorkommende Kategorie stellen die konjunktivischen auch wenn-Gefüge dar:Auch wenn es Wölfe im Wald gäbe, wäre es nicht gefährlich dort zu gehen.

Hierhin gehört auch das oben erwähnte Beispiel aus dem Psalter:Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück.

Über das recht komplizierte Verhältnis dieser Kategorie zu den in Logik undLinguistik viel erörterten counterfactuals, den kontrafaktischen Satzgefügen, z.B. Wennes Wölfe im Walde gäbe, würde ich nicht dorthin gehen, siehe meine Arbeit (S. 76).

Ein weiterer Typus liegt in den folgenden Ausdrücken vor:Redet was ihr wollt, ich mache was ich für richtig halte.

Was auch geschieht, ich werde dich nicht verlassen.

Diese Art von Ausdrücken wird gleichfalls in den Grammatiken unter die„Konzessiva" eingereiht. Mehr Einsicht zeigt die von Glinz (1971, 1, S. 117)stammende Bezeichnung „Ausdrücke der Irrelevanz". Der Inhalt des einleitendenSatzes ist, kann man nämlich sagen, für die Verwirklichung des im Nachsatz

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angegebenen Inhalts irrelevant. Diese Beschreibung ist jedoch nicht ausreichend. Essind nicht irgendwelche beliebige Tatsachen, die im Vordersatz und im Nachsatzangeführt sind, sondern nur solche, die normaliter einen Zusammenhang miteinander haben. Der Zusammenhang wird nun in diesen Ausdrücken in Abredegestellt: Normaliter spielt es eine Rolle was Andere sagen; hier wird diese Rollenegiert usw. Es handelt sich um generelle, verallgemeinernde Aussagen, indem imVordersatz alle in dem gegebenen Fall erdenklichen Tatsachen, alle als möglichaufzufassenden Gründe als null und nichtig bezeichnet werden. Ich habe in meinervorigen Arbeit diese Satzfügungen als generell-inkonditional bezeichnet.

5. Wie und wann ist es nun dazu gekommen, dass der unzweifelhaft unzutreffendeBegriff „konzessiv" für die hiehergehörenden Sätze gebraucht worden ist?

Die meisten Begriffe und Termini der traditionellen Grammatik stammen bekannt-lich mehr oder weniger unverändert von den grammatischen und sprachphiloso-phischen Ausführungen griechischer und lateinischer Autoren. Dies ist der Fall z.B.mit den meisten Bezeichnungen der Wortarten und der syntaktischen Begriffe. Nichtimmer verhält es sich aber so, auch nicht in diesem Fall. Die Geschichte derBezeichnungen der Konjunktionen wurde bisher kaum beachtet, und die nichtuninteressante Frage nach der Entstehung des grammatischen Begriffes konzessivwurde überhaupt nicht behandelt, weshalb ich hier eine Lücke füllen will. EineSchwierigkeit ist allerdings, dass die grammatische Literatur, wie sie im Laufe derJahrhunderte in den verschiedenen europäischen Ländern erschienen ist, ein unge-heuer umfangreiches Gebiet darstellt. Ich kann daher nur Streiflichter auf das Themawerfen, hoffe aber doch, einige wesentliche Züge hervorheben zu können.

Zwei Fragen sind im Folgenden zu unterscheiden. Die eine ist, inwieweit dieGrammatiker die Konjunktionen der Bedeutung .obwohl, obgleich' als eine eigeneKategorie unterschieden haben. Die zweite Frage ist die terminologische, also wie diehieher gehörenden Konjunktionen und Satzarten benannt wurden.

In der klassischen lateinischen Grammatik wird der Terminus concessivus nurvereinzelt, und zwar in ganz anderem Sinne als in heutiger Grammatik gebraucht. Sosind nach Diomedes, tätig im 4. Jh. (Gram. lat. 1, S. 395 f.), concessiva eine speciesverborum, eine Bedeutungskategorie von Verben, die bestimmte Konjunktivformenwie videas, feceris u.a. umfasst, nämlich Ausdrücke die ein Zugeständnis, eineEinräumung angeben.

Für das grammatische Schrifttum sowie für den Lateinunterricht bis in die späteNeuzeit hinein war bekanntlich die Ars grammatica des Donatus (um 350 n.Chr.) inbesonderem Grade vorbildlich. Sie enthält (Gram. lat. 5, S. 388 f.) ein kurzes KapitelDe Conivnctione, worin fünf Kategorien von Konjunktionen unterschieden werden.Drei von diesen kehren auch in heutigen Grammatiken wieder: copulativae, disiuncti-vae und causales. Die Analyse ist jedoch nicht hervorragend. Donatus scheidet nichtzwischen nebenordnenden und unterordnenden Konjunktionen und führt als Kon-junktionen mehrere Wörter auf, die wir als Adverbia auffassen. Von den einzelnenWörtern die er anführt, fallen in das hier behandelte semantische Gebiet quamquamund quamvis, in gewissem Sinne auch tarnen. Diese werden zur Kategorie expletivae.erklärende' geführt, für die betreffenden Wörter keine sehr einleuchtende Kenn-zeichnung. Zu dieser Gruppe zählt er noch, aus mehr oder weniger unklarenGründen, die folgenden Wörter: quidem, equidem, saltim, videlicet, quoque, autem,porro una porro autem, somit eine Reihe Wörter von zuweilen recht unterschiedlicherBedeutung. Vermutlich weil die Subjunktion si zu den causales geführt worden ist,werden etsi und tametsi in diese Gruppe eingereiht.

Interessanter ist die von Priscianus im 16. Buch seiner Institutiones grammaticarum(um 500 n. Chr.) gegebene Darstellung (Gram. lat. 3, S. 93ff.). Er unterscheidet nichtweniger als 17 Kategorien von Konjunktionen, von denen jedoch die allermeisten

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keinen Eingang in unsere Grammatiken gefunden haben. Beachtenswert ist aber dieKategorie Adversativae, von der er sagt: quae adversum convenienti significant ,dieetwas angeben was im Gegensatz zum Herkömmlichen steht',—eine durchauserwägenswerte, jedoch nicht erschöpfende Charakteristik der Subjunktionen quam-quam, quamvis, etsi, etiamsi. Zu den Adversativae zählt er noch tarnen und saltern.Hier findet sich also eine Klassifizierung, die der heutigen nicht fern liegt. DerTerminus adversativ hat aber heute bekanntlich eine andere Verwendung.

Auf die grammatische Literatur des Mittelalters gehe ich nicht ein, sondernbeschränke mich auf Werke der Neuzeit. Die Universitätsbibliothek von Uppsalahat eine schöne Auswahl, jedoch verständlicherweise keine vollständige Sammlungälterer Grammatiken. Da Werke von einigem Alter nicht im Leihdienst von anderenBibliotheken zu beziehen sind, muss das im folgenden gegebene Bild der Entwicklungunvollständig bleiben.

Bekanntlich waren noch tief in die Neuzeit hinein die klassischen Sprachen, vorallem das Latein, der einzige Gegenstand der Grammatiker. Die ersten gramma-tischen Darstellungen der Volkssprachen kommen im 16. Jh., häufig werden abersolche erst in den darauf folgenden Jahrhundsrten.

In den lateinischen Grammatiken der frühen Neuzeit wird für die uns interessier-enden Subjunktionen, also quamquam, quamvis usw., meistens, im Anschluss anPriscianus, die Bezeichnung Adversativae gebraucht. Dies ist u.a. der Fall bei demEngländer Thomas Linacre, Rudimento grammatices (wahrscheinlich aus d. J.1523),der zu dieser Kategorie die Wörter etsi, quamquam und quamvis führt, sowie, inter-essanterweise, die adverbial gebrauchte Verbform licet, die hier im folgenden weitererörtert wird. Die gleiche Bezeichnung erscheint in der Universa Grammatica desFranzosen Joannis Despauterius (1562).4 Er führt zu dieser Kategorie nicht nur diesechs von Priscianus erwähnten Lexeme, sondern darüber hinaus auch einige, jedochnicht alle der von Donatus als Expletiva bezeichneten und schliesslich eine weitereAnzahl von Wörtern, von denen nur die folgenden aus verschiedenen Gründen voneinigem Interesse sind: licet, at, ast, sed. Die drei letzteren werden in heutigenGrammatiken bekanntlich gleichfalls als Adversativa bezeichnet, werden aber imübrigen nicht mit den Konjunktionen der Bedeutung .obwohl' zusammengeführt.

Für diese umfassende Kategorie gebraucht Despauterius auffallenderweise auchden Terminus Discretiva .unterscheidende'—eine in diesem Zusammenhang nichts-sagende Benennung, die schon von Priscianus, jedoch in anderem Sinne, und zwar zurBezeichnung gewisser Arten von Adverbien und Verben, gebraucht wurde.

Eine Unterscheidung zwischen Discretiva und Adversativa macht Gabriel Prateo-lus, Rudimenta prima grammatices (1561). Zur letzteren Gruppe zählt er haupt-sächlich nur die Konjunktionen der Bedeutung ,obwohl' etc. und ausserdem einigeandere Wörter, von denen licet bemerkenswert ist. Im Ganzen stellt diese Gliederungunzweifelhaft einen gewissen Fortschritt dar.

Der von Donatus gebrauchte Terminus Expletiva kommt seltener vor, erscheintjedoch, nicht unerwartet, in dem fragmentarisch erhaltenen, lateinisch-deutschenDonatus minor vom Jahr 1400 (Ausg. Müller 1882). Die von Donatus so bezeichnetenWörter werden aufgezählt und auf recht unbeholfene Weise ins Deutsche übersetzt.

Philipp Melanchthon hat eine Bearbeitung der Grammatik des Donatus herausge-geben (1581), worin er sich jedoch an diesem Punkt an Priscianus angeschlossen hat,indem er die Bezeichnung Adversativa gebraucht. Die dabei angeführten Wörterstimmen zum Teil mit den von Donatus, zum Teil aber mit den von Priscianuserwähnten überein. Den gleichen Terminus und eine ähnliche Reihe von Beispielenfindet man im Werk Minerva (1581) des Spaniers Franciscus Sanctius.

Von der mangelnden Klarheit der Vorstellungen auf diesem Gebiet zeugt noch diein der Grammatica latina Philippo-Ramea (1591) zu findende Bezeichnung „Discretiva(vulgo Adversativa)". Nicht ohne Grund drückt 1574 der Spanier Emanuelis Alvarus

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seine Verwunderung darüber aus, dass die Ansichten der Grammatiker über dieKonjunktionen so weit auseinandergehen.

Neuerungen in der Geschichte der Wissenschaft pflegt man ja meistens alsFortschritte zu begrüssen. Gleiches kann man aber in diesem Fall nur mit Vorbehaltsagen, wenn am Anfang des 17. Jhs. der Terminus concessivus auftaucht. Wem diezweifelhafte Ehre gebührt, diesen als Bezeichnung einer Kategorie von Sätzen in dieGrammatik eingeführt zu haben, kann ich nicht sicher sagen, denn die altenGrammatiker geben ja nie ihre Quellen an und begründen selten ihre Thesen. Dieersten Belege von diesem Terminus habe ich in zwei Grammatiken gefunden, die zuannähernd gleicher Zeit erschienen sind: in der Grammatica latina des NiederländersGerardus Vossius, erste Aufl. 1625, und in der Grammatica philosophica desDeutschen Gaspar Scioppius, erste Aufl. 1628. Ein Problem ist nun, dass mir nichtdiese ersten, sondern nur spätere Auflagen (von 1667, bzw. 1658) der beiden Werkezugänglich sind, und man nicht sicher sein kann, dass manches in den späterenAuflagen geändert worden ist. Unter der Annahme, dass an diesem Punkt nichtsgeändert worden ist, würde die Priorität dem Niederländer zufallen. Vossius warüberhaupt sicherlich der einflussreichere von den beiden; er gilt, wie Padley (1985, S.230) sagt, als „the most important Latin grammarian of the time". Auch war er einsehr vielseitiger Mann, Theologe, Kirchenhistoriker und zeitweilig sogar an derRegierung der Niederlande beteiligt. Scioppius war aber auch nicht unbedeutend,ein fleissiger und äusserst streitbarer Autor (siehe Bursian, 1883, S. 283 ff.; Allgemeinedeutsche Biographie, 33, S. 479 ff.).

Eigentlich war die Grammatik von Vossius kein Originalwerk. Er hat nämlich einefrühere Grammatik umgearbeitet, die von Ludolf Lithocomus (Steenhouwer), gleich-falls Niederländer, stammte. Leider ist mir dieses Werk nicht zugänglich. Wie aus dervon Rademaker (1981, S. 201 ff.) verfassten Biographie über Vossius hervorgeht,musste die frühere Grammatik gründlich umgearbeitet werden, ja Vossius hätteHunderte von Fehlern berichtigen müssen, Es fragt sich nun, ob die Bezeichnungconcesssivus vielleicht auch ein Fehler gewesen ist, der aber unverändert übernommenworden ist.

Es heisst bei Vossius im Abschnitt De Conjunctionibus: Concessivae quae aliquidconcedunt, cui posterior sententia videatur adversan ,die etwas zugeben, zu dem dernachfolgende Satz im Widerspruch zu stehen scheint'. Gegen den zweiten Teilsatz istnichts einzuwenden. Was hat Vossius aber eigentlich mit dem Wort conceduntgemeint? Das Verbum concederé hatte mehrere unterschiedliche, jedoch nicht weitvoneinander entfernte Bedeutungen. Vielleicht darf man hier an die Bedeutung,nachgeben' denken, wobei der Sinn wäre, dass die Wirkung der im Nebensatzangegebenen Tatsache aufgehört hat und unwirksam geworden ist. Diese Deutungist ein Versuch, die Definition von Vossius zu retten, bleibt aber doch unsicher, da sienicht ganz mit dem sonstigen Wortlaut bei ihm in Einklang zu bringen ist. Auf jedenFall haben die meisten späteren Grammatiker den Terminus concessivus mit„einräumend" oder dgl. übersetzt.

Als hiehergehörende Konjunktionen führt Vossius etsi, tametsi, quamquam undlicet an. Das letztere Wort hat Bedeutungen wie ,mag es auch sein, zugegeben dass'u.a. Also, es kann in der Tat als eine Bezeichnung der Einräumung betrachtet werden.Vielleicht war dieses Wort der Ausgangspunkt für Vossius, bzw. für Lithocomus,bei der Wahl der Bezeichnung. Dass die anderen hierhin gestellten Wörter nichtunter diesen Ausdruck hinein passten, hat offenbar weder ihn noch die Nachfolgergestört.

Scioppius zählt zu den Concessiva etsi und tametsi und daneben die Wörter quidem,equidem und sane, die alle etwa ,gewiss, sicherlich' bedeuten, sane wird auch im Sinnevon ,mag sein, lass gewähren' gebraucht und passt somit am besten von diesenWörtern zur Bezeichnung „konzessiv". Die Darstellung von Scioppius unterscheidet

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sich von der von Vossius; vielleicht war dieser nicht die Quelle für Scioppius. Irgend einZusammenhang muss aber bestehen; Scioppius kann natürlich auch eine Umarbei-tung vorgenommen haben, da er in vieler Hinsicht ein selbständiger Kopf war.

Ein gewisses Verständnis für die Neuerung kann man unzweifelhaft haben. Die inden meisten bisherigen Grammatiken zu findende Gruppe der Adversativae war sehruneinheitlich. Zwischen Wörtern wie auf der einen Seite sed, at, mit der Bedeutung,aber, doch', und auf der anderen Seite quamquam und anderen mit der Bedeutung,obwohl, obgleich' war der Unterschied auffallend. Gabriel Prateolus hat hier eineAufteilung vorgenommen aber nicht viel Nachfolge gefunden. Die neue Terminologiezeugt jedenfalls von einer mangelhaften Analyse.

Dass nun zwei so einflussreiche Grammatiker diese Kategorie eingeführt und dieneue Bezeichnung gebraucht haben, hat sicherlich eine Rolle für die weitereVerbreitung des Ausdrucks gespielt. In den Grammatiken der nachfolgendenJahrzehnte werden zwar die alte Einteilung und die alten Bezeichnungen immernoch weitaus am häufigsten angewendet, sie gehen aber in der darauf folgenden Zeitallmählich immer mehr zurück, und gegen Mitte des 19. Jhs. gewinnen die neueGliederung und die Bezeichnung Concessiva entschieden die Oberhand. Vor allem istdies der Fall in den volkssprachigen Grammatiken.

Für die deutsche grammatische Literatur stütze ich mich auf die Darstellung vonJellinek (1914, S. 368 ff.). Für die englische grammatische Literatur bekommt manleicht Zugang zu den Primärquellen durch die Mikrofilmausgabe English Linguistics1500-1800. Alte französische Grammatiken (vgl. das Verzeichnis von Stengel 1890)sind in grosser Zahl in der Bibliothèque Wahlund der Universitätsbibliothek Uppsalavorhanden.

Die Franzosen und die Engländer zeigen zieh am aufgeschlossensten gegenüber derhier besprochenen Neuerung. Nicht alle Grammatiker übernehmen sie aber auto-matisch, sondern man findet auch Autoren, die zum Nachdenken fähig sind. Denersten Beleg des neuen Ausdrucks in einer volkssprachigen Grammatik fand ich ineinem Lehrbuch des Französischen, das im Jahre 1650 in Stockholm gedruckt ist. DerAutor, Bartholomeus Pourel de Hatrize, gebraucht den neuen Terminus auf selb-ständige und interessante Weise. Als Concessivae bezeichnet er die Wörter et bien, hebien, die man wohl etwa mit ,na gut' übersetzen kann, ferner soit, etwa ,mag sein'. DerAutor denkt offenbar wirklich an die Situation der Einräumung oder der Zustim-mung. Gleichzeitig werden die Konjunktionen bienque, quoyque als Discretivaebezeichnet. Leider hatte der gute Mann nicht viel Nachfolge.

Die kurz später gedruckte englische Grammatik von Edward Burles (1652) istdagegen der Vorstellung verfallen, dass die Concessivae, nämlich although sowie etsi,quamquam etc., „grant something".

Der nächstfolgende Beleg findet sich bei dem Franzosen Jean-Marie Filz (1658),5

dessen Darstellung sich eng an Vossius anschliesst: „Quelques-unes (des conjonc-tions) accordent certaines choses auxquelles ce qui suit est contraire: etsi, tametsi,quamquam, quamvis, licet", accorder ,zugeben' oder ,in Übereinstimmung bringen'sowie être d'accord de ,einig sein mit' sind im folgenden in den französischenGrammatiken die gewöhnlich gebrauchten Ausdrücke zur Definition des Begriffesconcessive.

Der neue Terminus fand Eingang in einflussreiche Grammatiken wie die vonFrançois Régnier-Desmarais (1706) und die von Pierre Restaut (1755). Beide drückensich auf die gleiche Weise aus: „Concessives sont celles dont on se sert pour marquerque l'on demeure d'accord de quelque chose". Als Beispiele wird eine uneinheitlicheReihe von Ausdrücken angeführt, die ausser bien que, quoy que und encore que—allemit der Bedeutung ,obwohl'—auch Wörter umfasst wie à la vérité und d'accord. Manmerkt, die Grammatiker sind sich über den Inhalt der neuen Kategorie nicht ganz imKlaren. Trozdem setzt sich diese Terminologie entschieden, und zwar im Laufe des

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19. Jhs., durch. Daneben werden noch lange die älteren Ausdrücke gebraucht.Vereinzelt findet man einsichtige Autoren, so Lewis Chambaud in einer auf Englischgeschriebenen Grammatik des Französischen vom Jahr 1764, wo als Concessivae dieWörter en effet, really, soit angeführt werden.

In England findet man den neuen Terminus vereinzelt in den späteren Jahrzehntendes 17. Jhs., so bei Samuel Shaw, Grammatica Anglo-Romana (1687), der, wie esscheint, vermutlich sowohl Vossius als auch Scioppius gelesen hat: „Concessives,which grant something, which the following sentence may seem to oppose: Etsi,tametsi, etiamsi, quamquam, quamvis, licet, at, quidem, equidem, sane".

Dagegen gebraucht der Sprachhistoriker Georg Hickes in seiner Darstellunggermanischer Altsprachen (1689) noch die alte Bezeichnung Adversative. Manfindet diese auch in dem bemerkenswerten Werk von James Harris, Hermes (1751),einer originellen philosophischen und sprachtheoretischen Arbeit. Allerdings scheidetHarris zwischen zwei Arten von Adversativen: die eine besteht aus den Sätzen mitunless ,wenn nicht', die andere aus denen mit although. Letztere nennt er „inadequateAdversatives". Insoweit ich seinen Gedankengang hier verstanden habe, zielt er aufdie Möglichkeit der Verwirklichung des Geschehens; sie sei hier nicht vorhanden,deshalb das Attribut „inadequate".

Obwohl die Arbeit von Harris viel gelesen wurde, waren seine Ausführungen wegenihrer Abstraktionshöhe nicht dazu geeignet, allgemein akzeptiert zu werden. In denenglischen Grammatiken siegt, soweit ich sehen konnte, im Laufe des 19. Jhs. die neueBezeichnung vollständig. In einer englischen Grammatik von Lindley Murray (1795)steht die folgende unintelligente Definition: „Concessive Conjunctions or such asgrant the thing to be so". In der heutigen Anglistik ist die Bezeichnung concessivealleinherrschend.

In den ersten Grammatiken der deutschen Sprache, so in den Sprachlehren vonLaurentius Albertus und Albert Ölinger (Ausg.: Ältere dte Gram. 3 u. 4), beide ausdem Jahre 1573, findet man nicht unerwartet die alte Terminologie. So werden alsAdversativae aber, jedoch, wiewol, ob schon u.a. bezeichnet. Und noch in dem grossenWerk Ausführliche Arbeit von der Teutschen HaubtSprache von Justus-Georg Schottel(1663) werden die hieher gehörenden Subjunktionen als Discretivae vel Adversativaebezeichnet.

Die neue Terminologie wurde offenbar später in Deutschland als in den vorhererwähnten Ländern akzeptiert. Die Darstellung von Jellinek ist an diesem Punkt nichtganz durchsichtig, es scheint aber als ob der Terminus concessiv zuerst bei HermannWahn, Kurzgefasste Teutsche Grammatica (1723) vorkommt, also bedeutend späterals die ersten Belege in Frankreich und England. Man findet die neue Bezeichnungdann bei drei weiteren deutschen Grammatikern des 18. Jhs., von denen JohannPopowitsch der bekannteste ist. Wirklich akzeptiert wird der Terminus aber erst im19. Jh. und wird bekanntlich nunmehr nicht nur in den grammatischen sondern auchin allen sprachhistorischen und philologischen Arbeiten, einschliesslich der Wörter-bücher, gebraucht.

Wir haben somit einen Weg verfolgt, auf dem die Grammatik im Laufe ihrerGeschichte hin und her geirrt ist und so oft im Irrtum war. Es ist erstaunlich, wie einso schlecht durchdachter Begriff einen derartigen Erfolg haben konnte. Es gibt auchandere grammatische Termini, die einen obskuren Ursprung haben, z.B. Akkusativzum Verbum accusare. Wer analysiert aber heutzutage die so bezeichnete Kategorieals den „Klagefall"? Man hat sich vom etymologischen Hintergrund dieser Bezeich-nung distanziert, bei dem Begriff „konzessiv" ist man aber weitgehend noch darangebunden, wie ein Blick auf die moderne Forschung zeigen wird.

6. In der heutigen Sprachwissenschaft fehlt es nicht an Analysen und Definitionender „konzessiven Sätze". In zahlreichen Grammatiken verschiedener Sprachen und

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in vielen anderen Arbeiten, vorwiegend in Aufsätzen unterschiedlichen Umfangs,ist diese Kategorie mehr oder weniger ausführlich behandelt worden. Eineallerdings nicht erschöpfende Übersicht einschlägiger Darstellungen wurde inmeiner früheren Arbeit (S. 66 ff.) gegeben. Eine ebenfalls notgezwungen unvoll-ständige Ergänzung dazu, die hauptsächlich, aber nicht ausschliesslich neuereBeiträge zum Thema berücksichtigt, sei nachstehend gegeben, wobei es nicht nurum Terminologie und Gliederung, sondern auch um Definitionen und Begriffsbes-timmungen geht.

Ausführlich und vor allem erfolgreich hat sich Lerch (1929) mit der hiehergehö-renden Problematik auseinandergesetzt. Er schrieb u.a.: „Die Konzessivsätze bildendas Gegenstück zu den Kausalsätzen, insofern bei ihnen ein irgendwie erwartetesVerhältnis von Ursache und Folge als nicht bestehend abgewiesen wird. [...] DasKonzessiwerhältnis bezeichnet also nicht, wie das Adversatiwerhältnis, lediglich eineGegensätzlichkeit zwischen zwei Tatbeständen, [...] sondern mehr: eine so starkeGegensätzlichkeit, dass im Gefolge des Tatbestandes A vielmehr das Gegenteil deswirklich eintretenden Tatbestandes B erwartet wird. [...] Das adversative Verhältnisbezeichnet also den weiteren Kreis, in dem das engere des Konzessivverhältnisseseingeschlossen liegt" (Bd. 2, S. 333 ff.). Der einzige Mangel der Ausführungen Lerchsist die vorbehaltlose Anwendung der Bezeichnung „konzessiv". Im übrigen sind seineAusführungen von Klarheit und Präzision gekennzeichnet. Erstaunlich ist nur, dassallzu viele Forscher seine Ergebnisse unbeachtet Hessen.

Man findet in der späteren grammatischen Literatur eine Anzahl von stereotypen,aus älteren Grammatiken übernommenen Auffassungen über das Wesen der„konzessiven Sätze". Hierhin gehört die Vorstellung, dass diese „einen Gegengrund"bezeichnen; so noch in der neuerdings erschienenen deutschen Grammatik von Engel(1991, S. 224). Was darunter verstanden wird, ist nicht ganz klar. Das im Nachsatzangegebene Geschehen findet ja nämlich wirklich statt und wird nicht durch den imVordersatz erwähnten Umstand verhindert, der daher nicht als „Gegengrund" bezeich-net werden kann. Auch wird der nicht-normale Zusammenhang, der im obwohl-Gefügeausgedrückt wird, in der Regel dort nicht begründet, sondern eine Begründung derAbweichung ist, wie oben erwähnt wurde, erst aus dem Kontext ersichtlich.

Ebenso undurchsichtig ist der Begriff des „unzureichenden Grundes", der gleich-falls öfters herangezogen wird (z.B. bei Brandt, 1987, S. 243). Diese Begriffsbestim-mung führt zu dem absurden Schluss, dass eine grössere, ausreichende Quantität desim Vordersatz erwähnten Tatbestandes zum Erfolg führen würde.

Mit einer Kombination der beiden soeben erwähnten Begriffe operiert noch dieneueste Auflage der Duden Grammatik (1984, S. 695): „Zwischen zwei Teilsätzenbesteht ein Verhältnis des unzureichenden Gegengrundes"—ein wahrhaft rätsel-haftes Verhältnis.

Die neue Grammatik von Flämig (1991, S. 288) gibt eine Definition, die zum Teileinleuchtend ist: „Ein zu erwartender Konditional-oder Kausalzusammenhang bleibtunwirksam"—so weit durchaus zutreffend, im folgenden aber unklarer: „Derbedingende Umstand (a) gilt als unzureichender Grund, der einzuräumen ist, ohnedass die Wirklichkeit des anderen Sachverhalts (b) aufgehoben wird". Hier erscheintausserdem der andere traditionell gebrauchte aber gleichfalls abwegige Begriff der„Einräumung".

Dieser Begriff spielt weiterhin eine absurde Rolle in den Vorstellungen mancherGrammatiker. So verteidigt Pötters (1992, S. 16) diese Interpretation. Er sagt dabeizuerst, der Begriff Konzession/Konzessivität beziehe sich „wohl zunächst nur auf denersten Teil des mit obwohl eingeleiteten Satzgefüges", meint aber dann (S. 17), inAnlehnung an gewisse Ausführungen des ebenfalls in traditionellen Bahnen denken-den Latinisten Mikkola (1957), die Einräumung könne auch umgekehrt im zweitenTeilsatz vorhanden sein. Um seine Ansicht zu beweisen, konstruiert Pötters Sätze wie

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den folgenden:

Obwohl (ich zugebe, dass) ich mich völlig geirrt habe, denke ich nun keineswegs daran, mich deinerMeinung anzuschliessen.

Die Lexeme zugeben, einräumen kann man jedoch in den verschiedensten gramma-tischen Konstruktionen gebrauchen, ohne deswegen diese als „einräumend" zuklassifizieren: „Indem ich zugebe, dass . . ." , „Weil ich einräumen muss, dass . . ." .Ferner sind, wie ich oben, Abschn. 2, gezeigt habe, in Sätzen wie den von Pötterskonstruierten zugeben und einräumen durch zahlreiche andere Verba dicendi aus-tauschbar. Vor allem stellen diejenigen Satzgefüge, die eines von jenen Verben imNebensatz haben, in ihrer Gesamtheit genau das Gegenteil einer Einräumung dar.Von dieser Art ist eben die semantische Struktur der inkausalen Aussagen.

Einige andere sozusagen wortgläubige Forscher bemühen sich darum, eineVerbindung zwischen den konzessiven Sätzen und der rhetorischen Figur derconcessio herzustellen. In De institutione oratoria 9, 2, 17, hat Quintilianus diese, indie forensische Begriffswelt hineingehörende Figur beschrieben, nach der ein Ange-klagter durch partielle Zugeständnisse seiner Sache Glaubwürdigkeit verscharfenkann (vgl. Lausberg 1960, S. 425). Dass diese Figur nichts mit den inkausalenSatzgefügen gemein hat, ist leicht einzusehen. Anders sieht aber Leclère (1979) dieFrage. Er behandelt eine Anzahl von unterschiedlichen syntaktischen Gebilden,darunter konzessive Sätze, in denen nach seiner Auffassung eine „concession"vorhanden wäre. Er geht somit von dem im Voraus aufgestellten Begriff aus undkonstruiert eine Reihe von Dialogsituationen, in denen nach seiner Meinung „unlocuteur concède quelque chose à l'allocutaire, ce qui n'est rien d'autre que ladéfinition rhétorique de la concession" (S. 75).

Ähnlich postuliert Soutet (1990) den Begriff der concessio. Sie wird zuerst an Handder Aussagen älterer Autoren charakterisiert. Daraufhin werden die Fälle ihresVorkommens in verschiedenen grammatischen Formen angeführt. Ihre Stellung imBereich der Grammatik sieht er als eine „entrée dans le champ de la grammaire de lanotion rhétorique de la concession" (S. 5). An einzelnen Stellen enthalten dieAusführungen von Ledere und Soutet Ergebnisse von Interesse, im Ganzen wärees jedoch wenig fruchtbar, die weit führenden Wege, auf die diese Forscher geraten,hier näher zu verfolgen.

Dass die konzessiven Sätze nichts mit einer „concessio" zu tun haben, hat Sandfeld(1936, S. 371) erkannt: „II n'y a plus de ,concession' dans bien qu'il soit malade, qui nesignifie pas ,il est malade, j'en conviens', mais purement et simplement .malgré samaladie' ". Die Frage is allerdings dann, wie malgré zu definieren ist.

7. Die heutige semantische Forschung steht vor allem im Zeichen der modernenAussagenlogik, und dies gilt aus begreiflichen Gründen auch von der Forschung überdie uns hier beschäftigenden Ausdrücke. Eine beträchtliche Reihe von Arbeiten überdieses Thema gebrauchen die Begriffe und Symbole der formalen Logik, vor allemden Begriff der Implikation, einer wichtigen Konstante im Satzkalkül, die bekanntlichin der Regel durch den Ausdruck Wenn ...so umschrieben und in der logischenSymbolsprache meistens durch einen Pfeil symbolisiert wird: p —> q. Diese logischeStruktur kann man u.a. sowohl in wen«-Gefügen als auch in vraV-Gefügen finden.

Logische Begriffe spielen eine gewisse Rolle in der umfangreichen Arbeit von Pott(1976). Der grösste Teil der Untersuchung besteht aus einer generativen Syntaxkonzessiver Ausdrücke. Dabei betont der Autor wiederholt die Rolle der „Norm" fürdas Verständnis der konzessiven Aussagen. Im übrigen ist eine tiefer gehendesemantische Analyse des vom Autor in sehr umfassendem Sinne gebrauchtenBegriffes „konzessiv" jedoch darin nicht zu finden.

Einen interessanten Versuch, die Semantik der konzessiven Sätze auf Formeln dersymbolischen Logik zu bringen, macht Blumenthal (1970, S. 274 ff.). Der Satz bien

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qu'il pleuve, je me promène könne, meint Blumenthal, „wie folgt paraphrasiert werden:,es trifft nicht zu, dass der Regen dazu führt, dass ich nicht spazieren gehe'. Diesentspricht der aussagenlogischen Formulierung —(A —> — B)".6 Die Formalisierungbringt, wie Blumenthal bemerkt, „an sich keinerlei neue Erkenntnisse, sie erlaubt nur,den Konzessivsatz eindeutig als negierte Implikation zu beschreiben".

Pötters (1992) führt den Begriff der negierten Implikation schon im Titel einesBuches an, das konzessive Sätze in der Sprache des Decameron behandelt, und in dertheoretischen Einleitung wird (S. 18 ff.) Konzessivität als „negierte Implikation"definiert. Pötters hebt dabei hervor, dass er den Begriff der Implikation in einer von derAussagenlogik verschiedenen Bedeutung verwendet. Man fragt sich nur, warum derTerminus verwendet wird, wenn man doch etwas Anderes darunter versteht. Pöttersstellt dann die folgende Formel auf: NEG(p —» q). Diese Analyse ist mit der obenangeführten, von ihm verfochtenen Auffassung, die konzessiven Sätze geben eineEinräumung an, logisch nicht zu vereinbaren, was dem Autor offenbar entgangen ist.

Sonderbar ist noch, dass Pötters dann die von ihm aufgestellte Formel ohneweiteres in die folgende verwandelt: p —> NEG—q. Als Begründung sagt er:„Entscheidend ist nur, dass der Gedanke der ««erwarteten Folge zum Ausdruckkommt". Diese letztere Formel symbolisiert aber eine Implikation, deren Folge einennegativen Wert hat, und ist keineswegs mit der vorher erwähnten äquivalent.

Beim Vergleich der Formel von Blumenthal mit der ersten der von Pöttersaufgestellten Formeln ist festzustellen, dass bei Blumenthal das Konsequens der inKlammern angeführten Implikation den Wert negativ hat, was bei Pötters nicht derFall ist. Dies heisst, dass wahrheitsfunktional gesehen die erstere Formel wahr, dieletztere aber falsch ist.

Davon abgesehen ist aber hervorzuheben, dass der Begriff einer negierten Implika-tion überhaupt sehr problematisch ist. Vom Standpunkt der Logik aus ist einenegierte Implikation im Grunde eine Anomalie, indem gültige Implikationenschlüssige logische Aussagen sind. Wenn man nun meint, dass die konzessivenAusdrücke Negationen von kausalen Aussagen, also von gültigen Implikationen,darstellen, heisst dies, dass sie Kontradiktionen sind. Es kann nicht als befriedigendbetrachtet werden, eine in der natürlichen Sprache wohlfunktionierende Ausdrucks-form als eine logisch falsche Art von Aussage zu symbolisieren.

Ausserdem sei hervorgehoben, dass konzessive Sätze nicht generell aus allenImplikationen abzuleiten sind. Solche Ausdrücke der natürlichen Sprache, dielogische Tautologien, also logisch konsistente Aussagen enthalten (wie z.B. WennKarl grosser ist als Peter, ist Peter kleiner als Karl), haben keine Entsprechungen ininkausalen Ausdrücken.

"Obwohl Karl grosser ist als Peter, ist Peter nicht kleiner als Karl."Obwohl diese Dreiecke gleichwinklig sind, sind sie nicht gleichseitig.

Derartige Ausdrücke sind zwar grammatisch möglich, kommen aber doch nicht imDiskurs vor. Eine Kontradiktion einer offenbar schlüssigen logischen Aussage ist eineAbsurdität, die nicht zur Normalsprache gehört. Mit anderen Worten, die obwohl-Gefüge negieren keine logischen Implikationen. Was sie negieren, sind die Grund-Folge-Beziehungen der natürlichen Sprache, d.h. die Zusammenhänge des Alltags-lebens, der menschlichen Gesellschaft, der Naturerscheinungen usw., bei denenzuweilen unerwartete Abweichungen vom normalen Lauf der Dinge auftreten.

Ferner sei erwähnt, dass den beiden Formeln der Bezug zur „Norm" fehlt, d.h. esfehlt der für die inkausalen Ausdrücke wesentliche Bezug zu der Menge der generellvorhandenen Aussagen über die Relation zwischen Tatbeständen der Art wie sie inden Teilsätzen angegeben sind.

Substanzielle Beiträge zur Analyse der konzessiven Sätze sowohl in diachronischerals auch in synchronischer Hinsicht hat in den letzten Jahren E. König in einer Anzahl

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von Aufsätzen (u.a. 1985 a, 1985 b, 1991) gebracht. Nach ihm lässt sich die konzessivePräsupposition, also die „Norm", auf die folgende Weise symbolisieren:p' -> normalerweise q'. „Dabei soll der Pfeil etwa der im Deutschen durch wenn ...dann ausgedrückten Konditionalbeziehung entsprechen, p' und q' stehen für Ver-allgemeinerungen der entsprechenden Sätze p und q. Durch den Operatornormalerweise kann auf ,Normen' der unterschiedlichsten Art Bezug genommenwerden" (1991, S. 633).

Für die Struktur der oftwoW-Gefüge gibt König (S. 636) die folgenden Formeln:—(weil) q), bzw. —(weil p)—q), wobei dem Unterschied zwischen Sätzen ohne, bzw.mit negiertem Konsequens Rechnung getragen wird. Obwohl die Formalisierung hiernicht restlos durchgeführt ist, haben jedoch auch diese Formeln die Struktur der„negierten Implikation".

Um die Sackgasse zu vermeiden, in die dieses Konzept führt, kann, scheint es mir,die Relationslogik einen annehmbaren Weg bieten. Demnach sind die kausalenSatzgefüge als relationale Aussagen zu analysieren, was in mehrerer Hinsichtberechtigt sein dürfte. Für die konzessive Präsupposition, die „Norm", können wirdaher die folgende Formel aufstellen: x' R y', d.h. eine bestimmte Art von Relationbesteht zwischen den Mengen x' und y'. Das oftwoW-Gefüge besagt, dass unterbesonderen Bedingungen, die aus dem Kontext hervorgehen, diese Relation nichtfür die zu diesen Mengen gehörenden individuellen Grossen x und y gilt: x — R y. DieNegation von R ist also die Relation, die zwischen x und y nicht besteht.

Auch diese Formeln erschöpfen aber kaum das ganze semantische Potential derinkausalen Satzgefüge. So bleibt etwa noch zu klären, wie ihre charakteristischeEigenschaft, eine unerwartete Information zu bringen, zu symbolisieren wäre. Dassdie Sprache ihre eigene Logik hat, ist eine alte Weisheit, die sich immer wiederbestätigt.

ANMERKUNGEN

1 Der häufig gebrauchte Terminus Konnektiv hat den Nachteil allzu umfassend zu sein, indem daruntermeistens nicht nur Konjunktionen sondern auch bestimmte Kategorien von Adverbien inbegriffenwerden.

2 Auch Adverbia wie jedoch, trotzdem können eine Funktion ähnlicher Art erfüllen. Ich beschränke michaber darauf, konjunktionale Ausdrücke zu behandeln.

3 wiewohl wird sonderbarerweise in den meisten Standardwerken nicht behandelt, weder bei Mensing,noch bei Behaghel, Deutsche Syntax, oder bei Paul, Deutsche Grammatik; dagegen gibt DWb. vielInformation darüber.

4 Nach Kukenheim (1951, S. 137) hat Despauterius schon 1512 eine Grammatica herausgegeben.5 Das Werk war mir nicht zugänglich. Die Angabe entstammt Soutet (1990), S. 5.—Bei Chevalier (1968,

S. 739) wird die von Filz im Jahre 1658 herausgegebene Arbeit als die "3e éd." bezeichnet. Ob dieseletztere Angabe richtig ist, bleibt unsicher. Sie fehlt im Catalogue général des livres imprimés de laBibliothèque Nationale, 51, Sp. 1036.

6 Meine Notation unterscheidet sich etwas, aber sachlich bedeutungslos von der vom Autor gebrauchten.

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