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IN MITTELDEUTSCHLAND 5/2018 Der Markt Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Magdeburg

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I N M I T T E L D E U T S C H L A N D 5 / 2 0 1 8Der Markt

Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Magdeburg

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 3

es könnte kaum einen besseren Zeitpunkt geben, als jetzt den Schwerpunkt der IHK-Zeitschrift dem Thema Europa zu widmen. Denn einerseits ist Europa wirtschaftlich auf Höhenflug. Alle Volkswirtschaften der EU-28 sind auf Wachstumskurs, die Arbeitslo-sigkeit sinkt, die Haushaltsdefizite schrump-fen, die Zustimmung zu Europa wächst. Das kann man nicht oft genug betonen.Andererseits steht die EU auch vor nie dage-wesenen Veränderungen. In weniger als ei-nem Jahr verlassen die Briten die EU. Damit dreht sich der Prozess der politischen Integra-tion erstmals um. Aus der EU-28 wird die EU-27. Und das Vereinigte Königreich ist nicht ir-gendein Mitgliedsstaat, sondern Mitglied der G7, ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats und Atommacht. Politisch werden die Briten in einem Jahr in der EU nichts mehr zu sagen haben. Das ist bedauerlich, da sie in wirtschaftlichen Dingen der Position Deutschlands oft nahestanden. Wirtschaftlich haben wir inzwischen etwas mehr Zeit gewonnen. Nicht zuletzt auf Druck

der Wirtschaft haben sich die EU und das Vereinigte Königreich grundsätzlich auf eine Übergangsphase verständigt, die am 31. De-zember 2020 endet. Bis dahin soll der Bin-nenmarkt wie bisher funktionieren. Danach ist die Scheidung auch wirtschaftlich vollzogen. Um die negativen Auswirkungen zu begrenzen, hat die EU ein weitreichendes Freihandelsabkommen vorgeschlagen. Es ist aber zweifelhaft, ob es in weniger als drei Jahren gelingen kann, ein umfassendes Ab-kommen zu verhandeln. Gelingt dies nicht, wird Großbritannien zum Drittstaat mit um-fangreichen Folgen auch für die deutsche Wirtschaft. Darauf müssen sich die deutschen Unternehmen vorbereiten. Die Brexit-Check-liste des DIHK soll hierfür eine erste Hilfe-stellung geben. Die Wirtschaft sollte sich aber auch in den Prozess um die Zukunftsfähigkeit Europas einbringen: Egal ob es um Fachkräfteman-gel, den die Unternehmen in Sachsen-Anhalt ebenso spüren wie die im übrigen Europa, um die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und

Günter Lambertz Leiter der Vertretung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags bei der EU

EDITORIAL

Währungsunion oder ambitionierte Freihan-delsabkommen geht. Die Unternehmen tra-gen einen großen Teil zur Stärke Europas bei. Deshalb kann und muss die deutsche Wirt-schaft auch Position beziehen, wenn es um die Zukunft Europas geht. Das Reformfens-ter in Europa steht nicht ewig offen, nutzen wir es in unserem Sinne und mischen uns ein.

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TITELTHEMA

Interview: Sachsen-Anhalt in EuropaWelche wirtschaftspolitischen Interessen hat Sachsen-Anhalt in der Europäischen Union? Welche Möglichkeiten und Instrumentarien haben unsere EU-Abgeordneten, diese im Euro-päischen Parlament durchzusetzen? Sven Schulze (CDU, r.) und Arne Lietz (SPD) geben Aus-kunft im IHK-Interview.

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IHK-INTERNATIONAL

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!Matthias Schepp, Vorstandsvorsitzender der Auslandshandelskammer Moskau, schreibt über den Umgang mit potenziellen Ge-schäftspartnern in Russland.

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TITELTHEMA6

12 Entscheidung für Magdeburg »goldrichtig«»Unsere Entscheidung für eine Ansiedlung in Magdeburg war goldrichtig. Sachsen-Anhalt hat viel Potenzial, auf das wir aufbauen können«, zeigt sich George E. Saxon zuversichtlich. Er ist President of International Markets bei Conco Systems mit Sitz im US-amerikanischen Verona.

IHK-REGIONAL19 WJ Harzkreis kooperieren

mit HochschuleDie Wirtschaftsjunioren (WJ) Harzkreis und die Hochschule Harz schlossen für ihre Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung in Halberstadt.

IHK-INTERNATIONAL22 Viele Lösungen, aber

welche ist die richtige?Akkreditive, Forfaitierungen, Wechsel oder Garantien sind erprobte Instrumente in der internationalen Handels- und Exportfinanzierung. Sie sind Thema eines IHK-Workshops am 20. Juni in der IHK Magdeburg.

22 Exportkreditgarantien sichern Risiko abDeutsche Unternehmen gewähren ihren Kunden jedes Jahr Kredite in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Das Risiko: Die Außenstände werden nicht beglichen. Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckung) sichern das Risiko ab.

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IHK-AKTIV

Regionalausschüsse und Präsidium tagenDie IHK-Regionalausschüsse Altmark und Harz trafen sich mit dem IHK-Präsidium im Harz zu einer gemeinsamen Sitzung. Ein Thema war der Bürokratieabbau.

IHK-AKTIV

Preise für junge Journalisten verliehenIHK-Präsident Klaus Olbricht zeichnet Marilena Berlan mit dem Journalistennachwuchs-Preis Sachsen-Anhalt 2017 in der Kategorie Print aus.

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BERUFSBILDUNG23 Ethikpreis 2018

ausgeschriebenWenn Ihr Unternehmen oder ein von Ihnen durchgeführtes Projekt ein Beispiel für ethisch vorbildliches Verhalten bietet, bewerben Sie sich bitte um den Ethikpreis 2018 mit einer Kurzdarstellung Ihres Unternehmens.

IHK-AKTIV25 Präsidium der IHK

Magdeburg wiedergewähltDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg hat das Präsidium der IHK Magdeburg für weitere drei Jahre im Amt wiedergewählt. IHK-Präsident bleibt Klaus Olbricht, Geschäftsführer der Elektromotoren und Gerätebau Barleben GmbH.

IHK-SERVICE30 Bereit für die Datenschutz-

Grundverordnung?Seit rund einem Jahr gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Ab dem 25. Mai dieses Jahres ist sie zwingend umzusetzen.

32 Amtliche Bekanntmachung

BERUFSBILDUNG

Das offizielle Ausbildungsmagazin ist da! In der neuen Take-Off-Broschüre zeigen Auszubildende, warum ihnen ihr Beruf Spaß macht.

Ausbildungsmagazin »Take off« ist da

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TITELTHEMA

SACHSEN-ANHALT             in             

EUROPASACHSEN-ANHALT

             in             

EUROPA

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Europaabgeordneter Arne Lietz (SPD) in seinem Büro.

Welche wirtschaftspolitischen Interessen hat Sachsen-Anhalt in der Europäischen Union? Welche Möglichkeiten und Instrumentarien haben unsere EU-Abgeordneten, diese im Europäischen Parlament durchzusetzen? Sven Schulze (CDU) und Arne Lietz (SPD) geben Auskunft im IHK-Interview.

Europaabgeordneter Sven Schulze (CDU) in seinem Büro.

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8 DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18

Welche wirtschaftspolitischen Interessen hat Sachsen-Anhalt in der EU?

Welche Möglichkeiten und Instrumentarien haben Sie als Vertreter von Sachsen-Anhalt, diese im Parlament in Brüssel und Straßburg durch- und umzusetzen?

Welche Arbeitsschwerpunkte haben Sie?

Arne Lietz: Der Außenhan-del in Sachsen-Anhalt ist und wird auch weiter ein be-deutender Konjunkturfaktor sein. So sind viele Unterneh-men des Landes erfolgreich

auf den Weltmärkten positioniert und un-ser Bundesland als internationaler Han-delspartner gefragt. Diese Beziehungen in-nerhalb der EU, aber auch weltweit, gilt es zu erhalten und auszubauen. Trotz der oft sprunghaften US-Wirtschaftspolitik, den verschärfenden Konflikten im Nahen Os-ten, dem Brexit und dem derzeit schwie-rigen Verhältnis zu Russland gilt es, sich für Freihandel und internationale Koope-ration einzusetzen. Innerhalb der EU gibt es hierzu tolle Leuchtturmprojekte, wie bspw. den wirtschaftlichen Austausch im Chemiebereich mit unserer Partnerregion Limburg aus den Niederlanden.

Zur Stärkung der Kooperation auf regi-onaler Ebene finden seitens der Landes-regierung in 2018 Delegationsreisen in die USA, nach China und Russland statt. Dies kann ich nur begrüßen.

Arne Lietz: Generelle Wirtschaftspolitik und Handelsfragen stimme ich wie jeder Abgeordnete im Verbund mit der Frakti-on im Europaparlament ab. Bei konkre-ten Anfragen von Unternehmen muss man fallspezifisch an Problemstellungen arbei-ten. So kontaktierte mich beispielsweise ein Recyclingunternehmen aus Merseburg, das EU-Mittel im zweistelligen Millionen-bereich zur Unterstützung eines Vorha-bens akquirieren wollte. Unter Einbezie-hung meines Kollegen Sven Schulze, MdEP, habe ich den Kontakt zur Europäischen In-vestitionsbank hergestellt, um die Chancen zu erhöhen, künftig europäische Unter-stützung zu erhalten. Ein anderes globale-res Thema sind die Textillieferketten. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Textilunterneh-men, die auf fairen Handel ohne Kinder-arbeit setzen. Im Europäischen Parlament habe ich einen Initiativbericht zum Thema verfasst und promote das deutsche Textil-bündnis, welches sich aus den Interessens-gruppen der Wirtschaft, Nichtregierungs-organisationen, Gewerkschaften und der Bundesregierung zusammensetzt.

Sven Schulze: Es war mir nach meiner Wahl in das Europäische Parlament sehr wichtig, mich in Ausschüssen zu engagie-ren, die für meine Heimat Sachsen-Anhalt relevant sind. Ich bin Mitglied in den Aus-schüssen für Arbeit und Soziales (EMPL) sowie Industrie, Forschung und Energie (ITRE). Besonders der ITRE ist mit seiner Bandbreite an Themen wichtig für Sach-sen-Anhalt. Hier werden z.B. Energiever-sorgung, Kohleausstieg, Digitalisierung oder europäische Stromnetze diskutiert. Auch Themen im EMPL wie der demogra-fischer Wandel oder Fachkräftemangel sind für uns in Sachsen-Anhalt entscheidend. Nur wenn ich die Interessen vor Ort ken-ne, kann ich mich entsprechend auf eu-ropäischer Ebene dafür einsetzen. Deswe-gen ist der regelmäßige Austausch mit den IHKs oder auch dem Wirtschaftsministeri-um für mich unumgänglich.

Arne Lietz: Neben dem Entwicklungsaus-schuss des Europäischen Parlaments arbei-te ich im Auswärtigen Ausschuss zu den Themen Klimadiplomatie und Erneuerba-ren Energien. In diesem Kontext habe ich beispielsweise das Unternehmen Enercon in Magdeburg besucht. Im Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung beschäftige ich mich mit einer zukünftigen strategi-schen Ausrichtung der Gemeinsamen Si-cherheits- und Verteidigungspolitik der EU und arbeite insbesondere zu Rüstungsex-porten. Vor diesem Hintergrund habe ich bereits Gespräche mit der deutschen Rüs-tungsindustrie geführt.

Sven Schulze: Ich bin Mitglied im Parla-mentskreis Mittelstand Europe. Hier set-ze ich mich für die Belange der 3,7 Milli-onen kleinen und mittleren Unternehmen ein, die ein Wachstumsmotor unseres Lan-des sind. Damit die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes gesichert ist, benötigen wir von der Politik positive Anreize, die zusätzliche Bürokratie vermeiden und z.B. die Herausforderungen der Digitalisierung aktiv angehen. Zukunftsorientierte Mittel-standspolitik ist außerdem der Fokus mei-ner Arbeit als Mitglied im Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereini-gung der CDU. Ich habe selbst lange Jahre in einem mittelständischen Unternehmen (Automobilzuliefererbranche) gearbeitet und kenne mich auf dem Gebiet gut aus. Deswegen war ich Mitglied im Untersu-chungsausschuss für den Diesel-Skandal. Auch nach dessen Ende begleite ich die politische Diskussion um die Automobil-industrie weiterhin.

Sven Schulze: Sachsen-An-halt profitiert klar von der EU und dem europäischen Binnenmarkt. Im Jahr 2017 umfassten die Exporte von Unternehmen aus Sachsen-

Anhalt einen Gesamtwert von 15,44 Mrd. Euro. Dabei ist Handel innerhalb der EU von großer Bedeutung, rund 78 Prozent aller Waren gehen in europäische Nach-barländer: am meisten Exporte nach Po-len, gefolgt von Großbritannien, den Nie-derlanden und Frankreich als wichtigste Handelspartner. Auch profitiert Sachsen-Anhalt von der Europäischen Kohäsions-politik. Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung fließen z. B. in der Förderperiode von 2014-2020 insgesamt 1.427.495.230 Euro in unser Bundesland. Schwerpunkte der hiermit ge-förderten Projekte sind Forschung, Ent-wicklung und Innovation, Wettbewerbs-fähigkeit von KMU, Klimawandel und nachhaltige Energieversorgung.

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Welche Ihrer Vorschläge/Ideen/Projekte sind in Gesetze/Vorlagen des EU-Parlaments eingeflossen?

Wie stellen Sie sicher, dass wirtschaftsrelevante Beschlüsse und Entscheidungen schnell die Unternehmen in Sachsen-Anhalt erreichen?

Was würden Sie sich für Ihre parlamentarische Arbeit von der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wünschen?

Arne Lietz: Manchmal kann man es ganz konkret machen. Im vergangenen Jahr kontaktierte mich beispielsweise ein Un-ternehmen aus der Börde, das Eierlikör nach traditioneller Art mit Milch oder Sahne verfeinert. Bis zur Überarbeitung der EU-Spirituosenverordnung im ers-ten Quartal 2018 war juristisch unklar, ob das Produkt auch als »Eierlikör« vermark-tet werden darf. Mit diesem Hintergrund, der mehrere mittelständische Agrarbetrie-be betrifft, konnte ich in Brüssel erfolg-reich Einfluss auf die Überarbeitung der Verordnung nehmen. Passiert die Verord-nung mit dem Votum des Europaparla-ments den Europäischen Rat, haben wir 2019 endlich Klarheit.

Sven Schulze: Die parlamentarische Arbeit eines Abgeordneten lässt sich am besten durch seine aktiven Beiträge bei laufenden Gesetzgebungsverfahren darstellen. In der aktuellen Legislaturperiode kann ich fol-gende positive Bilanz ziehen:

• Mehr als 600 Änderungsanträge eingereicht

• 40 Anfragen an die Europäische Kommission gestellt

• 236 Wortmeldungen im Plenum

• 62 schriftliche Erklärungen nach Abstimmungen

• 109 Institutionelle Entschließungsanträge

Arne Lietz: Viele Unternehmen sind euro-papolitisch aktiv und stehen mit mir, ge-nauso wie Verbände oder Handwerkskam-mern, in einem engen Austausch. In der Vergangenheit war ich mehrfach Referent bei Fachveranstaltungen und beispielswei-se Ansprechpartner im Landeswirtschafts-ministerium zum Thema der Verzahnung von Wissenschaft. Gerade bei der EU-For-schungsförderung Horizon2020 muss un-ser Bundesland im bundesweiten Vergleich dringend aufholen. Ich animiere alle Un-ternehmen, sich ebenfalls an mich zu wen-den, wenn es eine Frage zu spezifisch europäischen Aspekten ihrer Arbeit gibt.

Sven Schulze: Eine meiner Prioritäten ist eine breit angelegte, informative Öffent-lichkeitsarbeit. Über meine diversen Kanä-le auf den sozialen Medien (Homepage, Facebook, Instagram, Twitter) informie-re ich meine Follower immer zeitnah über die neuesten Entwicklungen und Entschei-dungen auf europäischer Ebene, die für Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind. Re-gelmäßig erscheinen ein Newsletter und auch eine Sonderausgabe dessen, die sich nur wirtschafts- und mittelstandspoliti-schen Themen widmet. Ein anderer we-sentlicher Punkt sind Gespräche und Be-suche vor Ort, um Entscheidungen mit den Betroffenen zu diskutieren. Bisher habe ich bereits über 200 Unternehmen in Sachsen-Anhalt besucht und dort Gespräche ge-führt. Meine Tätigkeit in der MIT Sachsen-Anhalt führt zu einem breiten Netzwerk an Kontakten, die ich auch regelmäßig über Prozesse und Entscheidungen auf euro-papolitischer Ebene informiere.

Arne Lietz: Ich möchte mich für Unter-nehmen als Gesprächspartner anbieten, um auf europäischer Ebene die Attrakti-vität des Unternehmensstandorts Sach-sen-Anhalts zu betonen und international Kooperationen zu fördern. Gern möchte ich an dieser Stelle das Enterprise Euro-pe Network (EEN) als EU-initiiertes Netz-werk zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen hervorheben. Die-ser Verbund macht eine wichtige Arbeit für unser Bundesland und ist für unse-re Unternehmenslandschaft über die IHK ansprechbar.

Sven Schulze: Heutzutage werden rich-tungsweisende politische Entscheidungen, die einen Einfluss auf Sachsen-Anhalt ha-ben, mehrheitlich in Brüssel getroffen. Dies ist unumgänglich, da in einer globalisier-ten vernetzen Welt die meisten Probleme nicht mehr an Landesgrenzen Halt ma-chen und nur auf transnationaler Ebene angegangen werden können. Vor diesem Hintergrund ist eine aktive Lobbyarbeit in Brüssel essentiell. Die Landesvertre-tung Sachsen-Anhalt und auch die Ver-tretung der Investitionsbank leisten hier ei-nen wichtigen Beitrag. Je mehr Augen und Ohren in der europäischen Hauptstadt ak-tiv sind, umso besser. Nur mit einem funk-tionieren Netzwerk an Kontakten können Probleme frühzeitig erkannt und ange-gangen werden.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1810

TITELTHEMA

von DR. ULRICH HOPPE

Nachdem Ende 2017 die erste Phase der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien mit einer

grundsätzlichen Einigung über die »Schei-dungssumme«, die nordirische Grenze und die Bürgerrechte abgeschlossen wurde, begann im Frühjahr 2018 die zweite Phase, deren Aus-gang Unternehmen auf beiden Seiten des Ka-nals mit Ungeduld entgegensehen.

Auftakt war eine Rede der britischen Pre-mierministerin Theresa May von Anfang März 2018, in der sie den Willen zu weiterer guter Zusammenarbeit mit der EU und den Wunsch nach Vereinbarung einer Übergangsperiode be-stätigte. Allerdings wiederholte sie auch die »roten Linien« (u.a. Beschränkung der Ein-wanderung, Loslösung vom Europäischen Ge-richtshof, Austritt aus der Zollunion und dem europäischen Binnenmarkt) und die Wünsche der britischen Regierung nach maßgeschnei-derten Deals für bestimmte Wirtschaftszwei-ge, insbesondere auch für die Finanzindustrie.

Die EU stimmte der Vereinbarung ei-ner Übergangsperiode mit Verbleib im Bin-nenmarkt und der Zollunion bis Ende 2020 grundsätzlich zu, will aber mit Großbritan-nien nur ein herkömmliches, Dienstleistun-gen weitgehend begrenzendes Freihandelsab-kommen, abschließen. Als Begründung gab die EU an, dass ein solches die einzige Möglich-keit sei, die britischen »roten Linien« und die EU-Grundregeln in Einklang zu bringen. Ein-zelregelungen für bestimmte Industriezweige soll es daher nicht geben und Großbritannien

Nach dem jetzigen Stand der Verhandlun-gen und der jeweiligen Positionen muss des-wegen mit der Einführung von Zollkontrollen an den Grenzen gerechnet werden. Obwohl die EU weder Zölle oder Mengenbeschränkun-gen auf Güter erheben möchte, hätte die Ein-führung von neuen Kontrollen weitreichen-de Auswirkungen auf die Lieferketten, da mit einem erhöhten administrativen Aufwand zu rechnen ist. Ebenfalls ist noch unklar, wie der-zeitige Freihandelspartnerländer der EU zu-künftig Großbritannien behandeln werden. Da Großbritannien Ende März 2019 rechtlich die EU verlassen und Drittstaat wird, ist dies eine Frage, die losgelöst von der im März 2018 grundsätzlich vereinbarten Übergangsperiode betrachtet werden muss.

Nichtsdestotrotz hat die grundsätzliche Ver-einbarung der Übergangsperiode eine gewisse Erleichterung bei den Unternehmen ausgelöst, da sie somit in vielen Fällen fast zwei Jah-re Aufschub gewonnen haben. Bedacht wer-den sollte aber, dass diese Übergangsperiode auch noch ratifiziert werden muss. Dies wird voraussichtlich erst gegen Ende 2018/Anfang 2019 geschehen.

Auch wirft der zukünftige Status von Nord-irland weiterhin erhebliche Fragen auf, denn, wie erwähnt, erscheint derzeit die Wiederein-führung von Zollkontrollen unausweichlich. Solche Kontrollen sind aber unvereinbar mit dem erklärten Wunsch beider Seiten, die wei-che Grenze zwischen Nordirland und der Re-publik Irland aufrechtzuerhalten.

Da derzeit noch keine Klarheit über einen möglichen Verhandlungskompromiss besteht, insbesondere auch weil der Brexit ein ideolo-gisches Projekt von wichtigen Teilen der Kon-servativen Partei ist, ist es weiterhin schwierig für deutsche Unternehmen, für eine bestimm-te Art von Brexit zu planen.

In Bezug auf den Verhandlungsausgang Prognosen abzugeben, ist schwierig, festzu-halten bleibt aber, dass nichts auszuschließen ist. Ein weitestgehender Verbleib in der Zoll-union liegt durchaus im Rahmen der Möglich-keiten, da dieses eine Vielzahl von Problemen lösen würde. Selbst bei einem harten Brexit mit den oben erwähnten wirtschaftlichen Aus-wirkungen sollte aber nicht vergessen werden, dass das Vereinigte Königreich auch zukünftig ein wichtiger Partner Deutschlands sein und der britische Markt für deutsche Unterneh-men weiter erhebliche Chancen bieten wird.

muss sich außerdem verpflichten, keine dere-gulierte »Steueroase« zu werden. Mit diesen Forderungen will die EU verhindern, dass sich Großbritannien die »Rosinen« aus einer EU-Mitgliedschaft herauspickt und gleichzeitig die Vorteile eines Drittstaates genießt. Weiter-hin soll der gegenseitige Zugang zur öffentli-chen Auftragsvergabe und Schutz von geisti-gen Eigentumsrechten gewährleistet werden. Zusätzlich drängt die EU darauf, sobald wie möglich ein gemeinsames Luftfahrtabkommen auszuhandeln, um den Bestand der Luftver-kehrsverbindungen zwischen Großbritannien und dem Kontinent zu sichern.

Brexit: Eine endgültige Einigung ist noch in weiter Ferne

Tower of London und Gherkin

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Dr. Ulrich Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 11

CHECKLISTE VOM DIHK

Are you ready for Brexit?Was bedeutet der EU-Austritt Groß-britanniens für unser Tagesgeschäft? Mit einer neuen Checkliste unter-stützt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Unter-nehmen, die sich umfassend auf den Brexit vorbereiten möchten.

Von Bürgerrechten bis Zoll: Im Geschäfts-verkehr mit Großbritannien werden sich nach dem 30. März 2019 – beziehungswei-se nach Ablauf der zu erwartenden Über-gangsphase – zahlreiche Änderungen und bürokratische Zusatzlasten ergeben, auf die sich Betriebe frühzeitig einstellen soll-ten: Im Luftverkehr werden neue Abkom-men erforderlich werden, Finanzierungskos-ten könnten steigen, Versicherungsverträge betroffen sein, die Übertragung von Kon-formitätsbewertungen erforderlich werden et cetera.

Die 18 wichtigsten Aspekte, die Unter-nehmen mit Blick auf den britischen EU-Austritt berücksichtigen sollten, listet die DIHK-Checkliste »Are you ready for Brexit?« in den Rubriken »Warenverkehr«, »Transport, Finanzdienstleistungen und Versicherun-gen«, »Personal und Bildung/Berufsbildung«, »Verträge«, »Markenrechte und Zertifizie-rungen«, »Steuern« sowie »Gesellschafts-recht« auf.

DIHK

Sie finden die IHK-Checkliste für Unterneh-men »Are you ready for BREXIT?« als Down-load unter www.magdeburg.ihk.de, Dok.-Nr.: 403972

WIRTSCHAFT BRAUCHT IN PUNKTO BREXIT VERLÄSSLICHE ORIENTIERUNG

Sonderauswertung der DIHK-Umfrage belegt große Verunsicherung

Als »kaum kalkulierbares Risiko« bewertet Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen

Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die Folgen des Brexit knapp ein Jahr vor dem EU-Austritt Großbritanniens. Viele deutsche Unternehmen seien verunsichert.

»Selbst rudimentäre Umrisse der zukünfti-gen Beziehungen sind noch nicht zu erken-nen«, kritisierte Schweitzer im Gespräch mit der

Zeitung »Die Welt«. Er verwies auf eine Son-derauswertung DIHK-Umfrage »Going Inter-national 2018«, der zufolge für jedes zweite Unternehmen die konkreten Auswirkungen auf das eigene Geschäft immer noch unklar sind.

»Deswegen mein dringender Appell an die politisch Verantwortlichen, insbesondere auf britischer Seite, möglichst bald zumindest ver-lässliche Orientierungspunkte für ein zukünfti-ges Miteinander zu liefern.« Nach seiner Ein-schätzung hänge das »Damoklesschwert des 'no deal' weiterhin bedrohlich über unseren bilateralen Wirtschaftsbeziehungen«, sagte der DIHK-Präsident. »Aber selbst für diesen schlimmsten Fall brauchen die Unternehmen

Klarheit, ob Institutionen wie Zollverwaltun-gen und neue Zulassungsstellen bereits am 30. März 2019 unter den dann neuen Bedin-gungen funktionieren werden.«

Der DIHK-Umfrage zufolge erwarteten die Betriebe nach 2017 auch 2018 schlechtere UK-Geschäfte, berichtete Schweitzer. »Die deut-schen Exporte in das Vereinigte Königreich sind schon im vergangenen Jahr um knapp

zwei Prozent auf 84 Milliarden Euro zurückgegangen, während unse-re Exporte in den Rest der Welt im gleichen Zeitraum um knapp fünf Prozent deutlich zugenommen ha-ben.« Zölle und neue Bürokratie drohten, die Kos-ten zu steigern, warnte er. »Nicht

zuletzt deshalb plant jedes zwölfte Unterneh-men bereits heute eine Verlagerung seiner UK-Investitionen auf andere Märkte – vor allem innerhalb der EU.« Schließlich habe für die Be-triebe der freie Warenverkehr oberste Priorität.

Die EU und die Bundesregierung müssten nicht nur für baldige Klarheit über den Bre-xit sorgen, so Schweitzer weiter, sondern auch dafür, »dass der Binnenmarkt für die verblei-benden 27 EU-Länder weiter gestärkt wird«.

Sie finden die Umfrage »Auswirkungen des Brexit – Erfahrungen und Perspektiven der deutschen Wirtschaft im Geschäft mit dem Vereinigten Königreich« als Download unter www.magdeburg.ihk.de, Dok.-Nr.: 4001488.

Are you ready for BREXIT? IHK-Checkliste für Unternehmen

8 Auswirkungen des Brexit – Going International 2018

Folgen vorbereiten zu können. Als weitere wich-tige Faktoren werden die Personenfreizügigkeit von der Hälfte der Unternehmen sowie einheitli-che Rechtssetzung/Standards und die Dienstleis-tungsfreiheit von mindestens einem Drittel der Unternehmen genannt. Die Prioritätenliste macht deutlich, dass den Un-ternehmen die Errungenschaften der EU wie der freie Warenverkehr äußerst wichtig sind. Ein-zelne Unternehmen nennen deshalb auch, dass der Brexit nicht die Stabilität des Binnenmarktes der übrigen 27 EU-Länder gefährden darf. Es wird vor zu vielen Privilegien für Großbritannien im Zuge der Verhandlungen gewarnt. Vereinzelt bestehen bei den Unternehmen auch Sorgen hin-sichtlich der weiteren Entwicklung des britischen Pfunds. Verlagerung von Investitionen Etwa acht Prozent der Unternehmen mit Investi-tionen im Vereinigten Königreich planen bereits Verlagerungen auf andere Märkte aufgrund des

bevorstehenden EU-Austritts. Und das, obwohl die genauen Konditionen für den Austritt noch nicht vorliegen. Mit Investitionsverlagerungen sollen Nachteile durch den Verlust der Mitgliedschaft im Binnen-markt abgemildert werden. Kurzfristig sind mit einer Produktionsverlagerung zwar Kosten ver-bunden, in langfristiger Perspektive erhöht der Rückzug aus dem Vereinigten Königreich aber die Sicherheit. Unklar ist weiterhin, wie die briti-sche Regierung Anreize für Investitionen nach dem Brexit schaffen will. Da die Vorteile des Binnenmarktes nach dem Brexit voraussichtlich nicht mehr gegeben sein werden, planen die deutschen Unternehmen die Verlagerung von Investitionen in erster Linie in den Binnenmarkt der restlichen 27 EU-Länder. Jeweils knapp die Hälfte zieht eine Verlagerung nach Deutschland oder in die sonstige EU, die Schweiz oder Norwegen in Betracht. Ein Drittel denkt über eine zukünftige Zielregion außerhalb Europas nach.

Nein92

46

46

33

16

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Verlagerung von UK-Investitionen auf andere MärkteUnternehmensanteil in Prozent, Mehrfachnennungen möglich

Deutschland

sonstige EU, Schweiz, Norwegen

außerhalb Europas

Ost-/Südosteuropa

4 Auswirkungen des Brexit – Going International 2018

Einschätzungen der Unternehmen

Die Auswirkungen für die deutschen Unternehmen in Bezug auf ihre Geschäfte, Investitionen und den Handel werden aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) ganz überwiegend negativ sein. Erste Anzeichen sind bereits jetzt spürbar: Der Handel mit UK entwickelt sich seit der Brexit-Entscheidung weit weniger dynamisch als es der Konjunkturkontext vorgibt. Die kon-kreten Änderungen der Rahmenbedingungen für UK-Geschäfte sind für die Unternehmen noch vollkom-men unklar. Auch fast zwei Jahre nach dem Referendum und ein Jahr nach dem Austrittsantrag der briti-schen Regierung stehen die Details noch immer nicht fest. Eine mögliche Übergangsphase könnte negative Folgen abschwächen, es droht aber gleichzeitig eine Verlängerung der Unsicherheit. Einige Unternehmen planen aber bereits Investitionsverlagerungen – vornehmlich in die Länder der restlichen EU. Unternehmen erwarten deutlich schlechtere Geschäfte im Jahr 2018 Die deutschen Unternehmen, die mit UK handeln oder dort investiert haben, schätzen die derzei-tige Lage ihrer Geschäfte unter dem Strich noch als halbwegs zufriedenstellend ein: 29 Prozent bewerten das UK-Geschäft als gut, jedoch be-zeichnet jedes vierte Unternehmen die Lage als schlecht. Der Saldo aus „Gut- und schlecht-Be-

wertungen“ ist damit im Vergleich zur Vorum-frage minimal von plus drei auf plus vier Punkte gestiegen. Zum Vergleich: Der Saldo der aktuellen Ge-schäftslage deutscher Unternehmen mit anderen EU-Ländern beträgt hingegen plus 46 Punkte, bei Ländern der Eurozone sogar plus 65 Punkte.

12

29

52

46

36

25

Geschäfts-perspektiven

Geschäftslage

Lage und Perspektiven deutscher Unternehmen im UK-Geschäftin Prozent, Saldo in Punkten, Saldo EU ohne Eurozone

gut befriedigend schlecht

besser gleich bleibend schlechter

SaldoUK

+4

-24

SaldoEU

+46

+17

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1812

von KLAUS-PETER VOIGT

»Unsere Entscheidung für eine Ansied-lung in Magdeburg war goldrich-tig. Sachsen-Anhalt hat viel Poten-

zial, auf das wir aufbauen können«, zeigt sich George E. Saxon zuversichtlich. Der President of International Markets bei Conco Systems mit Sitz im US-amerikanischen Verona nennt nicht nur das qualifizierte Fachpersonal in der Regi-on, das ihn für die kommenden Jahre optimis-tisch stimmt. Beim Kauf eines Unternehmens, dem damals eine wirtschaftliches Schieflage zu schaffen machte, habe es zudem eine gute Unterstützung vor Ort gegeben. Knapp neun Monate dauerte es, bis der Kauf unter Dach und Fach war. Ein Zeitraum, der sich keines-wegs verstecken muss.

Für den Mann aus Übersee zählt vor allem die Begleitung durch die IHK. Eine solche Ins-titution sei für ihn eine neue Erfahrung gewe-sen. Dort habe man Türen geöffnet, Ratschlä-ge gegeben. Seit dem Herbst 2016 agiert nun die Firmengruppe mit ihren weltweit rund 300 Mitarbeitern und Tochterfirmen in Australien und Belgien auch von Magdeburg aus. Ei-ner ihrer Schwerpunkte ist die industrielle

Reinigung von Plattenwärmetauschern und luftgekühlten Kondensatoren.

»Wir sehen hervorragende Entwicklungsmög-lichkeiten, fühlen uns willkommen und stehen erst am Anfang unseres Engagements«, sagt Saxon. Er berichtet von ersten Kontakten zur Otto-von-Guericke-Universität, zur Investiti-onsbank des Bundeslandes, guten Verhand-lungen bei der Investitions- und Marketingge-sellschaft Sachsen-Anhalt. Vom neuen Standort aus sollen künftig Aktivitäten in Richtung Ost-europa gesteuert werden.

Expansion mit Augenmaß

Es gebe bereits Überlegungen für eine Ex-pansion mit Augenmaß. Eine Tochterfirma in Tschechien zu etablieren, gilt als eines der Vor-haben. Zusätzlich verspricht man sich Synergie-effekte beim Zusammenführen der noch unter-schiedlichen Dienstleistungsportfolios. Dadurch würden auch die Standorte in den USA, Belgi-en und Australien profitieren.

Mit gegenwärtig 24 Beschäftigten, davon 19

Monteuren, die fast ständig direkt beim Kun-den arbeiten, will die Conco IndustrieService GmbH ihre Aktivitäten vor allem auf dem deut-schen Markt ausbauen, aber auch den Kun-denstamm im Ausland erweitern. Gegenwärtig kommen erst etwa fünf Prozent der Aufträge aus den umliegenden Ländern wie Österreich, Frankreich und Tschechien, erläutert Proku-rist Robert Schulz. Er sieht die Stärken des Be-triebes vor allem bei Reinigungsleistungen für Kondensatoren und Wärmetauschern aller Art. Mit den bei Conco entwickelten Verfahren lie-ßen sich solche Anlagen beispielsweise in der Chemieindustrie oder der Energieerzeugung kostengünstig instandhalten. Das komme der Umwelt zugute, helfe Energie zu sparen und verlängere die Lebensdauer. Zu den Kunden gehörten unter anderem Firmen aus dem Che-miedreieck wie die Total-Raffinerie. Nach der Übernahme durch die Conco-Gruppe habe sich die wirtschaftliche Situation stetig gebessert. Dies werde bei den amerikanischen Investoren wohlwollend wahrgenommen und bestätige diese darin, mit der Ansiedlung in Magdeburg, eine gute Entscheidung getroffen zu haben.

TITELTHEMA

GEORGE E. SAXON, PRESIDENT OF INTERNATIONAL MARKETS BEI CONCO SYSTEMS:

»Entscheidung für eine Ansiedlung in Magdeburg war goldrichtig«

Prokurist Robert Schulz im Gespräch mit Marco Kripp, der für den Vertrieb bei der Conco IndustrieService GmbH zuständig ist.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 13

End of Support: Windows 7, Windows Server 2008 R2 und Windows Small Business Server 2011Am 14. Januar 2020 gehen Windows 7 als auch Windows Server 2008 R2 und der Small Business Server 2011 nach zehn Jahren End of Support. Auch wenn dieser Moment noch in weiter Ferne zu sein scheint, so ist die Anzahl der bis dahin zu migrierenden Installationen enorm und die Zahl der IT-Partner, die Sie dabei kompetent unterstützen können, begrenzt. Deshalb empfiehlt es sich, bereits heute die ersten Schritte in die Wege zu leiten.

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Schützen Sie Ihr Unternehmen und bleiben Sie compliant!Im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung stellt Microsoft eine Informationswebseite (aka.ms/Cqdthp) und ein Self-Assessment-Tool (aka.ms/Bsa03w) zur Verfügung. Sofern Sie es nicht bereits getan haben, machen Sie sich bitte mit den in Kürze geltenden Richtlinien vertraut.

Migration auf moderne IT-Lösungen ist eine Reise.• Ist Ihre Software bereits mit Windows 10 kompatibel?• Sollen Ihre Server-Workloads virtualisiert und manches

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Trade Helpdesk der EU hilft bei Fragen zu Importen

International tätige Unternehmen und EU-Importeure stehen häufig vor komplexen und schwer durchschaubaren Herausforderungen bei der Einfuhr von Waren in die EU. Antworten auf verschiedene Fragen gibt das Trade Helpdesk (http://trade.ec.europa.eu/tradehelp/). Neben den EU-weit harmonisierten Einfuhrvorschriften ent-hält die Datenbank auch die nationalen Maßnah-men der 28 Mitgliedstaaten der EU sowie deren nationale Anlaufstellen. Anhand der 10-stelli-gen Warennummer der zu importierenden Ware werden Regelungen produktbezogen dargestellt.In der Datenbank können u. a. Informationen abgefragt werden zu:

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mögliche Reduzierungen von Zollabga-ben,

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• zuständigen Behörden.

Market Access Database (MADB) bietet umfassende Informationen beim Export

Die Einfuhrbestimmungen und Zolltarife für Exportprodukte variieren stark von Land zu Land. Der Kunde im Empfangsland wickelt zu-meist die Zollformalitäten ab und zahlt die Ein-fuhrabgaben. Oft benötigen Unternehmen je-doch im Vorfeld Kenntnisse über Einfuhrabgaben und Einfuhrvorschriften, um die Exportkosten und den Umfang gegebenenfalls erforderlicher Dokumente einschätzen zu können.

Umfangreiche, kostenlose Recherchemöglich-keiten bietet die Zolldatenbank MADB der EU (http://madb.europa.eu/). Das enthaltene On-line-Beschwerderegister für EU-Exporteure und Investoren gibt Aufschluss über Handelshemm-nisse in Exportmärkten.Die Datenbank MADB ist u. a. eine hilfreiche In-formationsquelle zu:

• Zoll- und Steuersätzen in Drittländern,• Anforderungen an Einfuhrdokumente,• Importprozeduren,• Ursprungsregeln, die ein Produkt erfül-

len muss, damit Präferenzen bestehen-der EU-Freihandelsabkommen genutzt werden können.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 17DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 4/17 4

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1818

TITELTHEMA

DIHK–PRÄSIDENT

ERIC SCHWEITZER

Reaktion auf US–StrafzölleUSA und EU sollen neuen An-lauf für Freihandelsabkom-men unternehmen - »Nicht nur handeln, sondern auch verhan-deln«.

Zur Diskussion über eine Reakti-on auf die US–Strafzölle erklärt DIHK–Präsident Eric Schweitzer: »Eine entschlossene Reaktion der Europäischen Union auf die US–Strafzölle ist ratsam. Gleichzei-tig brauchen wir aber auch Be-sonnenheit. Niemandem hilft es, wenn die Auseinandersetzung es-kaliert. Denn mit nationalen Maß-nahmen aus dem 19. Jahrhundert werden wir den globalen Heraus-forderungen des 21. Jahrhun-derts nicht gerecht werden. Die USA schaden sich mit dem Un-tergraben des Welthandelssystems WTO vor allem selbst. Das ist tra-gisch, denn dieses System für faire Spielregeln auf den Märkten ha-ben sie einst selbst mit auf den Weg gebracht.

Deshalb muss jetzt nicht nur entschlossen gehandelt, sondern auch verhandelt werden. Hätten wir bereits ein Freihandelsabkom-men wie TTIP, wären die aktuel-len Strafzölle ausgeschlossen. Der US–Präsident müsste sich außer-dem nicht über bestimmte Zöl-le in der Europäischen Union be-klagen. Deshalb sehe ich in der aktuell zugespitzten Lage auch eine Chance: Die USA und die EU sollten einen neuen Anlauf unter-nehmen, ein gemeinsames Frei-handelsabkommen auszuhandeln. Selbst Freihandelsgegner auf bei-den Seiten des Atlantiks dürften nun erkennen, wie wichtig das ist. Wir brauchen weltweit weni-ger Zölle und Handelsbarrieren – und nicht mehr.«

DIHK

von KATHARINA BERGER

Unternehmen sollen ihre Produkte künf-tig noch einfacher europaweit verkau-fen können. Grundsätzlich können

Produkte, für die es keine EU-weiten Vor-schriften gibt, ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden. Allerdings gibt es oft Hin-dernisse, die den freien Warenverkehr behin-dern. Mit ihrem Vorschlag vom 19. Dezember 2017 will die EU-Kommission diese Hinder-nisse beseitigen. Ein weiterer Vorschlag soll die Kontrollen durch nationale Behörden und den Zoll verstärken, damit keine unsicheren Produkte an europäische Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden. Die Ver-ordnungsentwürfe werden nun dem Europä-ischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme werden die Verordnungen unmittelbar gelten.

Der Binnenmarkt wurde geschaffen, um den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zu ermöglichen. Er fei-ert 2018 sein 25-jähriges Jubiläum und ist eine der größten Errungenschaften der EU. Der Binnenmarkt bietet Verbrauchern eine größe-re Auswahl und niedrigere Preise sowie mehr Chancen für Berufstätige und Unternehmen. Er gibt den Menschen die Möglichkeit zu rei-sen, wohin sie wollen, und zu leben, zu arbei-ten und zu studieren, wo sie wollen.

Diese Chancen kommen allerdings nicht immer zum Tragen, weil die Binnenmarkt-

vorschriften nicht bekannt sind bzw. nicht umgesetzt wurden oder schlichtweg unge-

rechtfertigte Hürden zu über-winden sind. Deshalb

25 JAHRE EUROPÄISCHER BINNENMARKT

Den freien Warenverkehr in Europa verbessern

stellte die Kommission im Jahr 2015 ihre Bin-nenmarktstrategie vor – eine Art Fahrplan ent-sprechend dem politischen Engagement von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker –, um das gesamte Potenzial des Binnenmarkts zur Geltung zu bringen und ihn für europäi-sche Unternehmen zum Sprungbrett für ihre Expansion auf dem Weltmarkt zu machen.

Der Warenhandel macht 75 Prozent des EU-Binnenhandels und etwa 25 Prozent des BIP der EU aus. Die EU-Produktvorschriften gel-ten für die große Mehrheit aller in der EU her-gestellten Produkte. Diese haben einen Wert von 2,4 Milliarden EUR und werden von rund fünf Millionen Unternehmen hergestellt bzw. vertrieben. Die EU-Vorschriften ermöglichen den freien Verkehr von Produkten in der ge-samten Union bei gleichzeitiger Gewährleis-tung eines starken Schutzes der Umwelt, der Gesundheit und der Sicherheit. So gehören beispielsweise die Vorschriften der EU in Be-reichen wie Spielzeug und Chemikalien zu den strengsten der Welt.

Mit den Vorschlägen werden andere Initia-tiven ergänzt, die bereits zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie 2015 vorgelegt wurden: Maßnahmen zum besseren Schutz der Rech-te des geistigen Eigentums, Vorschläge zum elektronischen Geschäftsverkehr, Leitlinien zur kollaborativen Wirtschaft, Schritte zur Moder-nisierung der Normungspolitik der EU, eine Start-up und Scale-up-Initiative, Maßnahmen zur Ankurbelung des Dienstleistungssektors und Schritte zur Verbesserung der Einhaltung der Regeln und des praktischen Funktionie-rens des EU-Binnenmarktes.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 19

von RALF GRIMPE

Zu einem besonderen Stammtisch trafen sich die

Wirtschaftsjunioren Harzkreis im April 2018 in der Hoch-schule Harz in Halberstadt. Hier wurden sie vom Rektor der Hochschule Harz, Prof. Dr. Folker Roland, begrüßt. Nach-dem Prof. Dr. Roland und der Prorektor für Forschung und Transfer, Prof. Dr. Georg Wes-termann, das Leistungsspek-trum der Hochschule präsen-tiert hatten, unterzeichneten die Vorsitzende der Wirt-schaftsjunioren Harzkreis und der Rektor eine Kooperations-vereinbarung.

Ziel der Vereinbarung ist es, Studierende der Hochschule Harz, die zu etwa 50 Prozent nicht aus Sachsen-Anhalt stammen, bereits während des Studiums mit der regionalen

Wirtschaft in Kontakt zu brin-gen und dadurch Anreize für eine berufliche Perspektive im Landkreis Harz zu setzen.

Zur Zusammenarbeit mit der Hochschule animiert wurden die Wirtschaftsjunioren Harz-kreis von ihrem Schwester-Verein im Salzlandkreis. Als Vertreter der Wirtschaftsjuni-oren Salzlandkreis nahm Lars Duwe an der Veranstaltung teil. Er informierte die Wirt-schaftsjunioren Harzkreis über seine Erfahrungen bei der ge-meinsamen Projektarbeit mit Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg.

Im nächsten Schritt sollen nun Studierende der Hoch-schule Harz für die Zusam-menarbeit mit den Wirt-schaftsjunioren Harzkreis gewonnen werden.

ALTMARKMACHERFESTIVAL AM 20. JUNI 2018

Wirtschaft trifft WissenschaftUnter dem Motto »Wissenstrans-fer« findet am 20. Juni 2018 von 10 bis 17 Uhr ein Altmark-MacherFestival auf dem Cam-pus der Hochschule Magde-burg-Stendal in der Hansestadt Stendal statt. Im Rahmen des Festivals bekommen Unterneh-men aus der gesamten Altmark die Möglichkeit, ihr Leistungs-profil zu präsentieren und sich regional sowie überregional zu vernetzen. Darüber hinaus findet eine Podiumsdiskussion statt, bei

welcher der Wissens- und Tech-nologietransfer insbesondere im ingenieurwissenschaftlichen Be-reich in den Fokus gerückt wird.Weitere Infos zum Programm des AltmarkMacherFestivals finden Sie unter: www.grüne-wiese.altmark.eu.

KOOPERATIONSVERTRAG UNTERZEICHNET

Wirtschaftsjunioren kooperieren mit Hochschulen

Prof. Dr. Folker Roland, Rektor der Hochschule Harz, und Kristin Dor-mann, Vorsitzende der Wirtschaftsjunioren Harzkreis, unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1820

IHK-INTERNATIONAL

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Obwohl das Kli-schee des be-trügerischen russischen Ge-

schäftsmanns, bei dem man vorsichtig sein muss, um nicht übers Ohr gehauen zu wer-den, nicht zutrifft, sind viele deutsche Unterneh-mer zu gutgläubig beim Vertragsabschluss mit ih-ren russischen Geschäfts-partnern und prüfen ihre Geschäftspartner nicht ordentlich vorab.

Bei der Deutsch-Rus-sischen Auslandshan-delskammer in Mos-kau gehen wöchentlich Anfragen ein, deutsche Unternehmen vor Gericht zu vertreten. Dabei geht es meist um das Eintreiben unbezahlter Rechnungen. Interessanterweise gibt es jedoch kaum Anfragen zu Geschäftspartnerprüfungen.

Dies sorgt dann dafür, dass die Firmen In-kasso-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefal-len ist und der russische Partner nicht zahlt.

Das Eintreiben von Forderungen im Nach-hinein ist weitaus langwieriger und unsicherer, als eine gründliche Prüfung der Geschäftspart-ner auf Herz und Nieren im Voraus.

Bei Vertragsverhandlungen sollten sich deut-sche Geschäftsleute daher über neue Partner genau informieren und eine Risikobewertung durchführen.

Damit stehen Sie nicht unbedingt als miss-trauischer Ausländer da: Der Check vor dem Abschluss des Vertrags ist auch unter russi-schen Unternehmen verbreitet und mittels öf-fentlich und kostenlos zugänglicher Quellen möglich - allerdings sind diese in russischer Sprache gehalten. Die entsprechenden Sprach-kenntnisse vorausgesetzt, können Sie das sogar

selbst übernehmen: Ihr russischer Partner wird Ihnen zwecks Vertrags-abschluss alle ihn be-treffenden wesentlichen Daten zur Verfügung stellen, und zwar die Steuernummer (INN), die Registernummer (OGRN), die Daten des Geschäfts-führers und der zur Ver-tragsunterzeichnung er-mächtigten Person, seine Anschrift und seine Kon-toverbindungen. Daher wird empfohlen, auch die Satzung anzufor-dern.

Diese hilft dabei zu prüfen, ob die Person, die den Vertrag unter-

zeichnet, überhaupt dazu berechtigt ist. So kann etwa die Amtszeit des Vertreters der Ge-genseite abgelaufen sein oder die Zeichnungs-befugnisse für die entsprechende Transaktions-summe nicht ausreichen.

Mit den Daten können Sie die Zuverlässig-keit Ihres Vertragspartners umgehend anhand der öffentlich zugänglichen Quellen prüfen, so etwa auf der Webpage der russischen Steuer-behörden unter: egrul.nalog.ru. Dieses Regis-ter juristischer Personen entspricht dem deut-schen Handelsregister. Damit lässt sich klären, ob das Unternehmen überhaupt existiert und wer der Geschäftsführer ist.

Informationen darüber, ob sich die Firma in einem Liquidations- oder Reorganisationsver-fahren befindet, erhalten Sie neben dem Han-delsregister auch im Einheitlichen Föderalen Register für Informationen zu den Aktivitä-ten juristischer Personen: https://fedresurs.ru/.

Auf der offiziellen Website des Födera-len Schiedsgerichts kann per Suche geprüft werden, ob Ihr potenzieller Partner in einen Rechtsstreit verwickelt ist: http://kad.arbitr.ru/.

Die Redewendung »Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!« ist ein russisches Sprichwort. Es gilt auch für den Umgang mit potenziellen Geschäftspartnern in Russland.

Wenn die Tätigkeit des Gegenübers einer Lizenz unterliegt, dann kann es wichtig sein, diese im Lizenzregister zu prüfen.

Grundsätzlich hilft auch die Vertragsgestal-tung dabei, sich im Voraus vor bösen Überra-schungen zu schützen. Hierzu sollten entspre-chende Spezialisten zu Rate gezogen werden.

Mit der Einführung der gegenseitigen Sank-tionen zwischen EU und Russland 2014 weist der russische Markt bei der Geschäftspartner-prüfung eine Besonderheit auf: Es kann näm-lich notwendig sein, die Sanktionsbetroffen-heit zu untersuchen, um nicht dagegen zu verstoßen.

Sollte für Sie eine Überprüfung Ihrer Part-ner aus eigener Regie nicht möglich sein, freu-en sich die Experten der Dienstleistungstoch-ter der AHK Russland, Ihnen ein umfassendes Rechts- und Kreditprofil des betreffenden Un-ternehmens vorzulegen.

Matthias Schepp, Vorstandsvorsitzender AHK Moskau

von MATTHIAS SCHEPP

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 21

Dienstleistungen der AHK RusslandGeschäftspartner- und SanktionsprüfungDie Juristen der AHK Russland helfen Ihnen, die Bo-nität Ihrer russischen Geschäftspartner zu überprü-fen. Insbesondere in wirtschaftlich turbulenten Zei-ten ist es zur Absicherung der eigenen Liquidität und der Vermeidung von Zahlungsausfällen wich-tig, Informationen über die wirtschaftliche Situati-on des künftigen Handelspartners zu erlangen und ein Geschäftspartner-Screening durchzuführen.

Die Bonitätsauskunft (Kreditprofil) des Unterneh-mens beinhaltet:• Kreditrisikorating, die empfohlene Maximal-

kredithöhe, Geschäftsempfehlungen bei mög-licher Kreditvergabe

• Angaben über die Arten der Geschäftstätig-keit, die das Unternehmen den Staatsorganen mitgeteilt hat

• Umfang der Außenhandelsstatistik und die Zahl der Transaktionen

• Angaben über kurz- und langfristige Kredi-te des Unternehmens sowie den Umfang der Kreditverbindlichkeiten

• Finanzbericht für die letzten 5 Jahre• Den Liquiditätskoeffizienten• Bilanzangaben für die letzten 5 Jahre.

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 20 Tage.

Die Sanktionsprüfung beeinhaltet:• Prüfung des Unternehmens auf Vorhanden-

sein in Sanktionslisten anderer Staaten• Prüfung der Gründer des Unternehmens

(deren Gründer usw.) auf Vorhandensein in Sanktionslisten anderer Staaten (je nach Bestellung).

Ansprechpartner:Viktor Spakow, Leiter der Rechtsabteilung DEinternational +7 495 234 49 50 - 2261 [email protected]

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Die Basislius-Kathedrale in Moskau

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1822

Handels- und Exportfinanzierung nutzen

Im dynamischen Exportgeschäft müssen Sie auf komplexe inter-

nationale Anforderungen reagie-ren. Hierbei ist die Nutzung von Exportfinanzierungen meist un-ablässig, was voraussetzt, dass Sie die Vielfalt der Möglichkeiten und Angebote kennen.

Sie haben z.B. erfolgreich an ei-ner internationalen Messe teilge-nommen, Geschäftsabschlüsse mit einem ausländischen Partner getä-tigt und setzen sich nun mit den Zahlungsmodalitäten auseinander. Eine Zahlung per Vorkasse lehnt der Partner ab, die Zahlung nach Lieferung ist Ihnen zu riskant, und wie bekommen Sie eigent-lich das Problem mit den unter-schiedlichen Währungen geregelt?

Schnell bringen einen derartige Herausforderungen ins Straucheln, denn bereits bei Geschäftsab-schluss sollte u.a. geklärt werden

• welche Zahlungsart ent-spricht beiden Vertrags-parteien

• in welcher Währung wird das Geschäft getätigt

• was ist bei einer möglichen Stornierung des Geschäftes zu beachten

• welches Zahlungsziel wird vereinbart.

In der internationalen Handels- und Exportfinanzierung bieten sich unterschiedliche Lösungen, die auf konkrete Geschäftsab-schlüsse und Situationen zuge-schnitten werden können. Akkre-ditive, Forfaitierungen, Wechsel oder Garantien sind erprobte Ins-trumente, die hier eingesetzt wer-den können.

Ihre Kunden im Ausland wollen nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistungen – sie wollen dazu in den meisten Fällen auch eine passende Finanzierung.

Antje Frischbier

Exportkreditgarantien können helfen

Deutsche Unternehmen ge-währen ihren Kunden jedes

Jahr Kredite in Höhe von meh-reren Milliarden Euro, indem sie Waren liefern und Leistungen er-bringen, die sie erst später bezahlt bekommen. Das Risiko: Die Au-ßenstände werden nicht rechtzei-tig oder im schlimmsten Fall gar nicht beglichen. Gerade für mit-telständische Unternehmen kön-nen Forderungsausfälle existenzi-ell bedrohlich sein.

Die Gründe für einen Zahlungs-ausfall können ganz unterschied-licher Natur sein. Neben dem Bonitätsrisiko des Bestellers (wirt-schaftliches Risiko) spielen auch politische Risiken eine Rolle. Die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckung) sichern beide Ri-sikoformen ab.

Das Grundprinzip der staatli-chen Exportkreditgarantien ist seit ihrer Einführung im Jahr 1949 im Wesentlichen unverändert geblie-ben. Das Risiko des Zahlungsaus-falls wird vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank zum Großteil auf die Bundesrepublik Deutsch-land übertragen. Hierfür zahlen die Exporteure bzw. Banken eine Risikoprämie an den Bund. Die Absicherungsmöglichkeiten erstre-cken sich über die gesamte Wert-schöpfungskette und reichen von der Produktionsphase bis zur Be-zahlung der letzten Tilgungsrate des finanzierten Geschäfts.

Der Kunde profitiert vor allem vom AAA Rating Deutschlands und den damit verbundenen po-sitiven Auswirkungen auf die Fi-nanzierungsmöglichkeiten und Fi-nanzierungskonditionen. Unterm Strich machen Hermesdeckungen in vielen Fällen Auslandsgeschäfte überhaupt erst finanzierbar.

Hermesdeckungen stehen grundsätzlich allen Exportunter-nehmen zur Verfügung, die in Deutschland niedergelassen sind – unabhängig von der Größe des abzusichernden Auftrags. Einzige Voraussetzung: Das Geschäft ist förderungswürdig und risikomä-ßig vertretbar.

Euler Hermes AG

Igor Sufraga

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IHK-INTERNATIONAL

Viele Lösungen, aber welche ist die richtige? von ANTJE FRISCHBIER

Mit dem kostenlosen Fit-für-den-Export-Workshop »Ins-

trumente der Außenhandelsfinan-zierung« am 20. Juni 2018 von 14:00-17:00 Uhr bieten wir Ih-nen die Gelegenheit, sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Handels- und Exportfinanzierung zu verschaf-fen. Lassen Sie sich von Experten die Funktionsweise erklären und welcher Vorbereitung es bedarf.

Als erfahrene Experten referieren Rolf Majewski von der NORD/LB Landesbank Sachsen-Anhalt und Igor Sufraga von der Euler Hermes Aktiengesellschaft zu diesen The-men und geben Ihnen einen fach-lichen Einblick.

Ausführliche Informationen zu unserem Workshop finden Sie auf der Internetseite der IHK Magde-burg: www.magdeburg.ihk.de, Dok.: 4043924

Rolf Majewski

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 23

DIHK-PRÄSIDENT ERIC SCHWEITZER

ZU GAST IN DER IHK MAGDEBURG

Auslobung Ethikpreis 2018Die Ethikkonferenz 2018 steht un-

ter der Schirmherrschaft der Präsi-dentin des Landtages von Sachsen-An-halt Gabriele Brakebusch. Als Festredner konnte in diesem Jahr der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskam-mertages, Dr. Eric Schweitzer, gewonnen werden. Er wird neue Antworten auf die zentrale Fragestellung »Wirtschaft und Ethik: Was soll ich tun?« aus der Perspek-tive der Wirtschaft geben. Anschließend wird mit der Verleihung des Ethikprei-ses 2018 der Höhepunkt der Veranstal-tung erreicht.

Wenn Ihr Unternehmen oder ein von Ihnen durchgeführtes Projekt ein Beispiel für ethisch vorbildliches Verhalten bietet, bewerben Sie sich bitte um den Ethikpreis 2018 mit einer Kurzdarstellung Ihres Un-ternehmens bzw. Ihres Projektes bis zum 23.06.2018!

1. Ziel des Preises und BewertungDie Wirtschaftsakademie Sachsen-An-

halt hat sich zum Ziel gesetzt, mit dem Ethikpreis Ethik, nachhaltige Entwick-lung und gesellschaftlich verantwortli-ches Handeln von Unternehmen zu för-dern. Es sollen die Anwendung ethischer Prinzipien des wirtschaftlichen Handelns sowie auch sozialethisch ausgerichtete Grundhaltungen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern, der Region und weiterer Anspruchsgruppen im Mit-telpunkt stehen.

Alle Bewerbungen werden hinsicht-lich ethischer Unternehmensführung bzw. eines ethisch vorbildlichen Projek-tes geprüft. Ein aktueller zeitlicher Be-zug sollte gegeben sein. Nicht berück-sichtigt werden Bewerbungen, die den Voraussetzungen der vorliegenden Aus-lobung widersprechen.

2. Bewerbung, Einsendeschluss und Adresse

Die Unternehmen bewerben sich mit ei-ner Kurzvorstellung ihres Unternehmens (entsprechend dem beigefügten Deckblatt der Bewerbung) sowie einem Text (im Umfang von maximal vier DIN-A4-Sei-ten), in dem die ethische Unternehmens-führung bzw. das ethisch vorbildliche Projekt dargestellt wird. Diese Bewer-bungsunterlagen sind bis zum 23. Juni

2018 (es gilt das Datum des Poststem-pels) schriftlich oder per Mail an folgen-de Adresse zu senden:

Ethikpreis der Wirtschaftsakademie Sachsen-Anhalt 2018

c/o IHK Magdeburgz.H. Fr. Stefanie Klemmt

Alter Markt 8, 39104 [email protected]

3. TeilnehmendeDie Teilnahme ist für alle Unterneh-

men (juristische und natürliche Personen) mit Firmensitz in Sachsen-Anhalt offen.

4. Preis und JuryEs wird ein Preis ausgesetzt. Die-

ser Preis ist nicht mit einer Geldzah-lung verbunden, sondern ideeller Natur. Der Preis berechtigt das ausgezeichnete Unternehmen, das Logo des Ethikprei-ses für Zwecke der Unternehmensdar-stellung und -kommunikation einzuset-zen. Unter den Bewerbungen wird keine weitere Rangliste gebildet. Die Namen des Gewinners sowie die Liste der sich bewerbenden Unternehmen werden am Ende des Wettbewerbs auf der Web-site des Ethikpreises der Wirtschafts-akademie Sachsen-Anhalt präsentiert (www.wirtschaftsakademie-sachsen-an-halt.de).

Die Wirtschaftsakademie setzt für die Entscheidung eine Jury ein. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Wider-spruch möglich. Der Rechtsweg ist aus-geschlossen.

5. VerantwortlichkeitDie Kooperationspartner der Wirt-

schaftsakademie Sachsen-Anhalt behal-ten sich das Recht vor, den Wettbewerb zu verkürzen, zu verlängern, zu verändern oder zu annullieren, ohne über die Grün-de Rechenschaft ablegen zu müssen. Sie entbinden sich diesbezüglich von jegli-cher Verantwortung und Haftung.

6. PreisverleihungDer Preis wird im Rahmen der siebten

Ethikkonferenz verliehen, die am 17. Sep-tember 2018 stattfinden wird. Als Fest-redner konnte DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer gewonnen werden. Alle Un-ternehmen werden zu diesem Anlass mit ihrem Projekt kurz vorgestellt.

NEUE TAKE-OFF-BROSCHÜRE

Warum ein Beruf Spaß machtDas offizielle Aus-bildungsmagazin ist da! In Zusam-menarbeit mit der mediaprint infover-lag Gmbh erstellt die IHK Magde-burg in jedem Jahr die Take-off-Bro-schüre für Schüle-rinnen und Schüler, die an alle Schulen im IHK-Bezirk ver-teilt wird.In der neuen Take-off-Broschüre zeigen Aus-zubildende, warum ihnen ihr Beruf Spaß macht. Aber auch viele andere Berufsgruppen werden vorgestellt und helfen Schülern bei der Wahl des richtigen Ausbildungsberufes!Sollten Sie Interesse an einer oder mehre-ren Broschüren haben, diese liegen in der IHK Magdeburg sowie in den Geschäftsstellen in Salzwedel und Wernigerode aus. Gerne schi-cken wir Ihnen auch einzelne Exemplare zu! Dafür wenden Sie sich bitte an Kathleen Seliger.

IHK-ANSPRECHPARTNERINKathleen SeligerTel.: 0391/[email protected]

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1824

BUNDESWETTBEWERB FREMDSPRACHEN

Fremde Sprachen und strahlende GesichterAm 17. April 2018 wurden die erfolg-reichsten Teilnehmer Sachsen-Anhalts im Bundeswettbewerb Fremdsprachen in der IHK Magdeburg ausgezeichnet.

Zu den Gratulanten gehörten neben IHK-Vizepräsidentin Claudia Meffert auch der Vorsitzende des Philologenverbandes Sach-sen-Anhalt, Thomas Gaube. Die IHK-Vizeprä-sidentin betonte in ihrem Grußwort die enorme

Bedeutung der Verständigungsfähigkeit durch Fremdsprachen in der internationalen Wirt-schaft und als Zeichen für die Weltoffenheit unseres Landes. International agierende Unter-nehmen benötigen Fachkräfte, die sprachlich verhandlungssicher auftreten und Verbindun-gen schaffen können.

Schüler von mehr als 60 Schulen des Landes Sachsen-Anhalt beteiligten sich am Fremdspra-chenwettbewerb und zeigten ihr sprachliches

Können in sieben Sprachen. Die Besten jeder Sprache konnten sich über Geld- und attrakti-ve Buchpreise freuen. Als Hauptpreis gab es für die neun besten SOLO-Preisträger eine mehrtä-gige Reise nach London zu gewinnen.

Ein großes Lob gilt allen Lehrern, die ihren Schülern die Freude an Fremdsprachen ver-mitteln und sie dazu motivieren, auch außer-halb des Regelunterrichts an einem Wettbe-werb teilzunehmen. Sebastian Patze

BILDUNGSPREIS DER IHK MAGDEBURG 2018 AUSGESCHRIEBEN

Engagement zeichnet sich aus

Zur Förderung des Ansehens der dualen Be-rufsausbildung, der beruflichen Weiterbil-

dung und der Würdigung der Leistungen von Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Han-delskammer Magdeburg bei der Fachkräftesi-cherung durch Aus- und Weiterbildung lobt der Berufsbildungsausschuss der IHK Magde-burg seit 2014 einen Bildungspreis aus. Der Preis ist ideeller Natur und soll vordergründig zum Ausdruck bringen, wie wichtig und wert-voll eine gute Qualifizierung von Fachkräften ist. Zudem soll die Preisverleihung aufzeigen, wie viele Unternehmen aus der Region mit gro-ßem Interesse und Einsatz die Entwicklung ih-rer Auszubildenden und Fachkräfte fördern.

Mit dem Preis sollen Unternehmen geehrt werden, die sich in besonderer Weise bei der Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesiche-rung durch Aus- und Weiterbildung engagie-ren. Dazu zählen u.a.

• Maßnahmen zur Berufsorientierung• Zusammenarbeit mit Schulen• Initiativen zur Sicherung der Qualität

und Attraktivität der dualen Ausbildung• Förderung leistungsstarker und Unter-

stützung leistungsschwacher Auszubil-dender

• Maßnahmen zur Förderung betrieblicher Weiterbildung und Unterstützung bei Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung

In diesem Jahr entschied sich der Berufsbil-dungsausschuss für Änderungen im Bewer-bungsprozess. Die Unternehmen bewerben sich anhand von festgelegten Auswahlkriterien mit Ergänzungsmöglichkeiten (Teil A) und einem Freitext von 1 bis 2 Seiten (Teil B), in dem die besonderen Aus- und Weiterbildungsaktivitäten beschrieben werden. Ergänzende Dokumenta-tionen und Präsentationen können zusätzlich beigelegt werden. Die Bewerbungsunterlagen können online, per Mail oder Post zugestellt werden. Hierfür ist eine Vorlage zu verwenden, die auf der Homepage der IHK Magdeburg zur Verfügung gestellt wird.

Es besteht die Möglichkeit der ganzjährigen Bewerbung. Um jedoch in dem jeweiligen Jahr

auf der Ehrungsveranstaltung der Besten Aus-zubildenden Ende Oktober/Anfang November ausgezeichnet werden zu können, ist die Ein-sendung bis zum Stichtag 15. September not-wendig. Bei einem späteren Eingang erfolgt die Einordnung für das Folgejahr.

Die Teilnahme ist für alle Mitgliedsunterneh-men der Industrie- und Handelskammer Mag-deburg offen.

Der Preis wird in 3 Kategorien verliehen:• Unternehmen bis 50 Beschäftigte• Unternehmen mit

51 bis 250 Beschäftigten• Unternehmen mit

über 250 Beschäftigten Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft

eine Jury. Diese setzt sich zusammen aus Ver-tretern der Arbeitgeber, Vertretern der Arbeit-nehmer und Vertretern der Lehrer berufsbil-dender Schulen im Berufsbildungsausschuss der IHK Magdeburg sowie der Geschäftsfüh-rerin Berufsbildung.

Stefanie Klemmt

Knapp 100 Schüler waren bei der Auszeichnungsveranstaltung im Tagungscenter der IHK Magdeburg dabei.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 25

IHK-AKTIV

KLAUS OLBRICHT WEITERE DREI JAHRE PRÄSIDENT DER IHK MAGDEBURG

Präsidium der IHK wiedergewählt

JOURNALISTENNACHWUCHS-PREISE AN „ALTMARK ZEITUNG“, MDR UND „MITTELDEUTSCHE ZEITUNG“

Journalistennachwuchs-Preise Sachsen-Anhalt verliehen

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg hat das Prä-

sidium der IHK Magdeburg für weitere drei Jahre im Amt wiedergewählt. IHK-Präsident Klaus Olbricht, Geschäftsführer der Elektro-motoren und Gerätebau Barleben GmbH, er-hielt 100 Prozent der Stimmen.

Wiedergewählt wurden außerdem die Vi-zepräsidenten Claudia Meffert (Inhabe-rin Pluspunkt Apotheke im Allee-Center), Ramona Miedl (Inhaberin Feng Shui- und Bachblütenberatung Kalbe/Milde), Ralf Lu-ther (Geschäftsführer Stahlbau Magdeburg GmbH), Rolf Lay (G.W.R.L. Retail Coaching/

Interimsmanagement), Norbert Dierkes (Vor-standsvorsitzender Sparkasse Jerichower Land), Hans-Dieter Otto (Inhaber und Geschäftsfüh-rer der Spedition Otto GmbH), Nils Appelt (In-haber und Geschäftsführer der PSFU Wernige-rode GmbH) und Adolf Fehse (Gesellschafter Fehse Grundstücksgesellschaft GbR Klötze). tsc

Der Deutsche Journalisten-Verband, Landes-verband Sachsen-Anhalt, und die Indus-

trie- und Handelskammer Magdeburg haben in Magdeburg die Gewinner des »Journalis-tennachwuchs-Preises Sachsen-Anhalt 2017« geehrt. Die Auszeichnung wird verliehen für die besten Beiträge in den Themenbereichen Wirtschaft, Soziales und Bildung. Es gibt drei Kategorien: Print, TV/Radio sowie Multimedia

– und eine lobende Erwähnung.Der Journalistennachwuchs-Preis Sachsen-

Anhalt 2017 der IHK Magdeburg und des Deutschen Journalisten-Verbandes Sachsen-Anhalt in der Kategorie Print geht an Mari- lena Berlan für ihre Artikelserie »Die letzten Zeitzeugen« in der »Altmark Zeitung«.

Der Journalistennachwuchs-Preis in der Ka-tegorie TV/Radio geht an Julian Kanth vom

MDR für seine Reportage »Land ohne Lehrer – Schulen in Not«.

In der Kategorie Multimedia geht der Preis an die Volontäre der »Mitteldeutschen Zeitung« für ihr Projekt »Wahlkalender«.

Eine »Lobende Erwähnung« erhält Lukas Matzinger für seinen Beitrag »Willkommen in der Welt des Schmerzes« im Wiener Stadtma-gazin »Falter«. tsc

Das neu gewählte Präsidium der IHK Magdeburg (v.l.): Ralf Luther, Norbert Dierkes, Ramona Miedl, Rolf Lay, IHK-Präsident Klaus Olbricht, Claudia Meffert, Adolf Fehse, Hans-Dieter Otto. Nicht im Bild: Nils Appelt

Bei der Vergabe der Jour-nalistennachwuchs-Prei-se Sachsen-Anhalt 2017 (v.l.): Jurymitglied Torsten Scheer, Preisträger Juli-an Kanth, Jurymitglied Ge-rald Perschke, Preisträgerin Marilena Berlan, drei Vo-lontäre der MZ, MZ-Redak-teurin Jessica Quick, IHK-Präsident Klaus Olbricht, Jurymitglied Dörthe Hein, Jurymitglied Juliane Jesse

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1826

BEGRÜSSUNGSVERANSTALTUNG FÜR NEUE IHK-MITGLIEDER IN DER »ALTEN MÜNZE« IN SALZWEDEL

Willkommen in der IHKvon TIM KÜHNE

Wer ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wird von heute auf morgen mit vielen neuen Aufgaben,

Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Gerade in der Anfangszeit haben Gründer häu-fig das Gefühl, mit ihren Sorgen und Anliegen allein zu sein. Gut, wenn man weiß, an wen man sich bei Unsicherheiten wenden und wo man Unterstützung erhalten kann. Nämlich einerseits bei der IHK Magdeburg und ande-rerseits bei den vielen weiteren Unternehmern in der Region – das erfuhren die altmärki-schen Neumitglieder der IHK Magdeburg bei der traditionellen Begrüßungsveranstaltung

am 11. April 2018 in der IHK-Geschäftsstel-le Salzwedel.

Den neuen IHK-Mitgliedern wurden im Rah-men der Begrüßungsveranstaltung alle Ge-schäftsbereiche und Geschäftsstellen der IHK Magdeburg mit ihren Kernaufgaben vorgestellt - von der Ausbildungsberatung bis zur Zollin-formation. Zudem standen den Unternehmern Vertreter des IHK-Regionalausschusses Altmark und der Wirtschaftsjunioren Altmark für einen Erfahrungsaustausch zur Verfügung. »Hier kön-nen sich die Gründer, die neuen Unternehme-rinnen und Unternehmer unseres Kammerbe-zirkes, aus erster Hand über das umfangreiche Service- und Leistungsangebot der IHK Magde-burg informieren und zugleich neue Netzwerke knüpfen«, erklärt Sebastian Weyl, kommissari-scher Geschäftsführer der IHK-Geschäftsstel-le Salzwedel.

»Nutzen Sie diese Plattform. Netzwerke brin-gen immer etwas«, riet IHK-Vizepräsident Adolf Fehse den Gründern – auch vor dem Hinter-grund seiner eigenen jahrelangen Erfahrung als Unternehmer. Ein Appell, den auch die weite-ren Redner wiederholten. Stefan Wolf, Vorsit-zender der Wirtschaftsjunioren Altmark, stellte den Anwesenden die Arbeit des altmärkischen Jungunternehmerverbandes vor, und Nadine Mewes, Inhaberin des Hotels & Restaurant »Zur Post« aus Salzwedel, berichtete über ihre Erfah-rungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

So sollte auch der Rest des Abends ganz im

Zeichen des lebendigen Netzwerkens stehen. Die Neu-Unternehmer nahmen dieses Ange-bot dankbar an. Angeregt tauschten sie sich mit den nach Salzwedel gekommenen Mit-arbeitern der verschiedenen Fachbereiche der IHK Magdeburg aus.

»Mir war gar nicht bewusst, wie vielfältig die Unternehmenslandschaft in der Altmark ist«, staunte einer der anwesenden Gründer. Und eine Jungunternehmerin resümierte: »Ich habe heute Abend erfahren, dass mir die IHK bei meinem Problem helfen kann, das mich schon seit Monaten beschäftigt. Die Veranstaltung hat sich also absolut gelohnt!«

IHK-AKTIV

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Stefan Wolf Nadine Mewes

Adolf Fehse, Vizepräsident der IHK Magdeburg und Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Altmark, begrüßt die Gäste.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 27

Von Leipzig in die Altmark – der Liebe wegen: Nachdem Robin Klappach sein privates Glück im Örtchen Jävenitz bei Gardelegen gefun-den hat, möchte er sich nun auch eine wirt-schaftliche Existenz im Norden Sachsen-An-halts schaffen. Seit April 2017 ist er mit einer Versicherungsagentur der R+V selbstständig. »Mittlerweile fühle ich mich in der Altmark wirklich angekommen und möchte mir hier etwas Eigenes aufbauen«, erklärt er seine Mo-tivation für die Gründung.

Dass man hier nur wenige Meter vom Was-ser entfernt sein kann, ahnt man sofort, wenn man das Restaurant »Seestern« von Sabine Ah-lemann in Ziesau betritt. Ein Strandkorb vor der Tür sowie ein großes Steuerrad und aller-hand mehr verströmen maritimes Flair unweit des Arendsees. Nachdem der Vorbesitzer den Betrieb aus Altersgründen aufgeben wollte, nutzte die erfahrene Köchin ihre Chance und wagt seit März 2017 das Abenteuer Selbst-ständigkeit. Wohl bekomm’s!

Schon länger ist Lutz Olbrich für die Unter-nehmensgruppe tätig, zu der nun auch die Wellco-Stahlbau GmbH gehört. Nachdem das Unternehmen aus der Insolvenzmasse eines Betriebes in Schönberg bei Seehausen über-nommen wurde, hat man ihn dort zum Ge-schäftsführer berufen. Mit seiner Erfahrung führt er jetzt ein Team von 16 Mitarbeitern am alten Standort. Und beliefert von der Ost-Alt-mark aus vor allem Anlagenbauer, die für die Automobil- und Luftfahrtindustrie arbeiten.

Ganz frisch im Unternehmerleben ange-kommen ist Andreas Dähne aus Stendal. Im Februar 2018 gründete er mit einem Partner die L&D Tire Solution-GmbH. Das Unterneh-men entsorgt und exportiert Altreifen. »In bei-den Bereichen haben wir es natürlich mit vie-len Genehmigungen und Nachweisen zu tun«, erklärt er die Herausforderungen dieses Ge-schäfts. Doch diese scheut er nicht. Mit ei-nem neuen System der Abholung möchte er sich langfristig am Markt etablieren.

Robin Klappach

Sabine Ahlemann

Lutz Olbrich

Andreas Dähne

»Mein neues Zuhause

mitgestalten«

»Gute altmärkische

Küche«

»Wir helfen, Autos zu bauen«

»Unser Ziel ist es, zu wachsen«

Neue IHK-Mitglieder im Kurzporträt

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1828

Ausschüsse kritisieren zu starke Bürokratie

von FRANK DRECHSLER

Darin waren sich die Vertreter der Re-gionalausschüsse Altmark und Harz im Ergebnis einer gemeinsamen Sit-zung in der Geschäftsstelle Harz in

Wernigerode einig: Durch die Ortsumfahrun-gen sei es möglich geworden, den Tourismus weiter zu entwickeln, ohne dass die Lebens-qualität der Bevölkerung durch erhöhtes Ver-kehrsaufkommen in Städten und Ortschaften habe leiden müssen. »Die Ortsumfahrungen sind für den weiteren Ausbau der Infrastruktur des Harzes von zentraler Bedeutung. Sie sind für die industrielle und touristische Entwick-lung ebenso wichtig wie die Anbindung des Harzes an das Autobahnnetz«, erklärte dazu der Wernigeröder Leiter der IHK-Geschäfts-stelle, Ralf Grimpe.

Als Teil der touristischen Erfolgsgeschichte wurde die Hängebrücke an der Rappbodetal-sperre genannt. Mit Hinblick auf die dort noch fehlenden Parkplätze und damit verbundene Staus sei aber auch deutlich geworden, dass auch noch so erfolgreiche Tourismusprojekte an ihre Grenzen stießen, wenn die Verkehrs-infrastruktur nicht entsprechend mitwachsen würde. Und hier würde es lediglich um den Bau von Parkplätzen gehen, hieß es dazu weiter.

Als gravierend schätzten die Unternehmer die Problemlage beim weiteren Ausbau der touris-tischen Infrastruktur in Schierke ein. Nachdem

die Stadt Wernigerode über Jahre mutig in die Infrastruktur investiert habe und sich nun ers-te Erfolge in Form von privaten Investitionen einstellten, würde die weitere Entwicklung ins Stocken geraten. Planungen und Genehmi-gungsverfahren für die geplante private In-vestition in eine Ganzjahres-Erlebniswelt mit Seilbahn würden immer wieder hinausgezögert, so Grimpe. Dabei gebe in unmittelbarer Nach-barschaft in Thale ein hervorragendes Beispiel dafür, dass es sehr wohl möglich sei, im Harz Seilbahnanlagen wirtschaftlich und touristisch erfolgreich im Einklang mit der Natur zu be-treiben. »In diesem Zusammenhang fordert die IHK das Umweltministerium auf, seine Blo-ckadehaltung aufzugeben und seinem verfas-sungsmäßigen Auftrag entsprechend die weite-re Entwicklung auch in Schierke zu befördern und nicht weiter zu behindern«, so Grimpe.

Beklagt wurde von den Ausschussmitgliedern auch die überbordende Bürokratie, die an zwei Beispielen veranschaulicht wurde. Beim Ausbau des Internets im Landkreis Harz sei das Proze-dere bei der Antragstellung auf Fördermittel al-les andere als hilfreich. Um die Zuschüsse von Bund und Land zu erhalten, habe der Land-kreis Harz zwei Mitarbeiter einstellen müssen, die fast zwei Jahre beschäftigt gewesen seien, die Fördermittel zu beantragen und jetzt deren Verwendung überwachen und dokumentieren.

Beim Förderprogramm STARK III des Lan-des Sachsen-Anhalt ist die Bürokratie für die Stadt Thale sogar zum K.o.-Kriterium gewor-den. Bürokratischer Aufwand und das Risiko, dass Kosten im Nachhinein nicht anerkannt werden, würden im krassen Missverhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen für die Stadt stehen. Die Stadt ist daher aus dem Programm ausge-stiegen. Bürgermeister Thomas Balcerowski: »Nach den Vorgaben des Programms müssten wir hier ähnliche Probleme wie die des Land-kreises ausbaden. Das machen wir nicht mit, schauen uns lieber nach Alternativen um, ohne uns binden zu müssen.« Auch hier fordert die IHK Magdeburg vom Land Sachsen-Anhalt, den Akteuren vor Ort Mittel direkt zur Verfügung zu stellen, die dann den zweckentsprechenden Einsatz dokumentieren würden.

Balzerowski stellte dann dem IHK-Präsidium das Wirtschaftskonzept Thales vor und ließ im Rathaus die wirtschaftliche und touristische Entwicklung »seiner Stadt« Revue passieren. So seien von der Wirtschaft etwa 30 Millionen Euro in die Industriegebiete investiert worden. Die gleiche Summe sei auch im Tourismus in-vestiert worden. Beides habe sich in der posi-tiven Entwicklung der Gewerbesteuer und sin-kenden Arbeitslosenzahlen bemerkbar gemacht.

Abschließend luden die Wirtschaftsjunioren des Harzkreises zum lockeren Speed-Dating in

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IHK-AKTIV

Die IHK Magdeburg begrüßt und unterstützt den zügigen Ausbau der Ortsumfahrungen in Halberstadt und Quedlinburg sowie die geplante Ortsumgehung im Wernigeröder Ortsteil Nöschenrode. Sie fordert aber auch, den Breitbandausbau zu forcieren und die angestrebte Aufwertung der B6n zu einer Bundesautobahn zielstrebig umzusetzen. Kritisiert wurde das Umweltministerium für seine Haltung beim Streit um den geplanten Seilbahnbau in Schierke.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 29

die Seilbahn Thale ein: Das IHK-Präsidium und Unternehmer aus dem Harzkreis und dem Alt-mark stellten sich untereinander abwechselnd auf einer Fahrt über das romantische Bodetal vor. Acht Minuten rauf, acht Minuten runter. Bei 20 Meter pro Sekunde mitunter doch eine recht bewegliche Angelegenheit. Für Ralf Lu-ther kein Problem. Der Dipl.-Ingenieur ist ge-schäftsführender Gesellschafter der Stahlbau Magdeburg GmbH. Das Unternehmen hat sich auf die Mitarbeit und Beratung bei der Pla-nung, Statik und Konstruktion über die Ferti-gung und Konservierung bis zur Montage der Stahlkonstruktionen spezialisiert. Um die Kon-struktionen mit Schwerlastern zu transportie-ren, verlangt es einen Job, wie ihn auch Rosi Schröder aus Wernigerode anbietet. Als Inha-berin einer Spedition ist sie dafür verantwort-lich, dass 13 Sattelzüge mit verschiedenstem Frachtgut erfolgreich an ihren Bestimmungs-ort gelangen. Europaweit und seit 30 Jahren.

Auch der Barleber Unternehmer und IHK-Präsident Klaus Olbricht fuhr beim Speed-Dating die Seilbahn rauf und runter. Ständig müsse er das aber nicht haben: Es »ist einfach nicht so mein Ding«, erklärte er, während IHK-Vizepräsidentin Ramona Miedl hingegen die Fahrt genoss.

Beim Speed-Dating auf dem sprichwört-lichen Weg nach oben war auch Dipl.-Ing.

Wolfgang Finck. Der Unternehmer ist Ge-schäftsführer der RST Ingenieurbau GmbH und Mitglied der Vollversammlung der IHK Magde-burg. Er hoffte gegenüber seinen Gesprächs-partnern, dass die Unternehmen in der Region

Das IHK-Präsidium tagte im Harz. Dabei lernten sich die Unternehmer aus der Altmark und dem Harz auf ei-ner Fahrt mit der Seilbahn bei einem Speed-Dating näher kennen. Hier die Altmärker Unternehmer Raimer Bartels und Jörg Nielsen mit der Wernigeröder Spediteurin Rosi Schröder.

Kurz vor dem Start zum Speed-Dating in den Kabinen der Seilbahn Thale

künftig mehr zusammenarbeiten und sich et-was cooler aufstellen würden: »Man muss dy-namisch und vor allem jung denken, damit man junge Leute für einen Job in einem Be-trieb begeistern kann!«

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AB 25. MAI GILT DIE DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

Sind Sie bereit für die Datenschutz-Grundverordnung?Im Wege der Digitalisierung werden Daten zunehmend zu einem wichtigen Gut der Wirtschaft. Dabei geht es nicht nur um Onlinehandel oder autonomes Fahren von Kraftfahrzeugen, sondern auch um gezieltes Setzen von Werbung im Internet.

Hintergrund

Seit dem 25.05.2016 gilt die DSGVO, ab dem 25.05.2018 ist sie zwingend umzusetzen. Da-mit werden die Anforderungen an den Daten-schutz enorm erhöht. Davon betroffen ist vor allem die Wirtschaft, sodass insoweit auf Un-ternehmen viel Arbeit zukommt.

Auch wenn Datenschutz bereits seit vielen Jahren Bestandteil unseres Rechtssystems ist, rüttelt die DSGVO erst nach und nach alle Be-troffenen wach. So gaben im Rahmen einer am 19.09.2017 veröffentlichten, repräsentativen Befragung des Digitalverbandes Bitkom 33 % von rund 500 befragten Unternehmen an, sich noch gar nicht mit den Vorgaben der Verord-nung beschäftigt zu haben. Und sogar nur 47 % der befragten Unternehmen hatten bis zum Zeitpunkt der Befragung lediglich höchs-tens 10 % aller notwendigen Arbeiten erledigt.

Welche Folgen und Schwierigkeiten für die Wirtschaft haben die Neuerungen?

Schwierigkeiten bestehen dabei vordergrün-dig bei den kleinen und mittleren Unterneh-men. Der Kleinunternehmer, der bereits täglich mit unzähligen Rechtsnormen und bürokrati-schen Hürden kämpft, sieht sich nunmehr wei-teren Anforderungen ausgesetzt, die er man-gels Personal und Kosten kaum umzusetzen vermag. Damit einher geht die Sorge von Kon-trollen durch die Aufsichtsbehörde bzw. von enorm hohen Bußgeldern betroffen zu sein, sofern er den Anforderungen nicht oder nur mangelhaft gerecht wird. Eine Erleichterung bzw. Ausnahme von bestimmten Regulari-en ist für kleine Unternehmen nur begrenzt vorgesehen, so z.B. bei der Bestellung eines

Datenschutzbeauftragten oder aber der Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgen-abschätzung.

Grundsätzlich ist in vielen Unternehmen kaum ausreichend qualifiziertes Personal vor-handen. 56 % der Unternehmen haben für den Datenschutz weniger als eine Vollzeitstel-le eingeplant. Dies ergab eine weitere, eben-falls vom Digitalverband Bitkom beauftragte repräsentative Befragung, die in einer Presse-information vom 26.01.2018 ausgewertet wur-de. Jedoch erfordert die Umsetzung der neuen Regularien sehr viel Zeit, da z.B. das Verzeich-nis über die Verarbeitungstätigkeiten überprüft bzw. angepasst werden muss. Viele Unterneh-men haben ein solches Verzeichnis bisher gar nicht geführt, obwohl es bereits nach der ak-tuellen Rechtslage Pflicht ist. Diese Unterneh-men müssen ein solches Verzeichnis gänzlich neu anfertigen. Zudem beginnt nach der Ana-lyse der datenschutzrechtlichen Prozesse die Anpassung von Verträgen. Sehr viel Zeitauf-wand beanspruchen die Schaffung, Erhebung und Dokumentation der technischen und orga-nisatorischen Maßnahmen. Dahinter verbergen sich Maßnahmen, die das Unternehmen zum Schutz von Informations- und Datensicher-heit vornehmen muss. Spätestens zum Zeit-punkt der Anpassung der Verträge und der Beschreibung der technischen und organisato-rischen Maßnahmen, auch TOMs genannt, wer-den spezifische Fachkenntnisse des Rechts und der IT benötigt. Die Konsultation oder aber Be-auftragung eines Rechtsanwalts oder eines IT-Unternehmens geht allerdings mit Kosten ein-her, die ein Unternehmen zusätzlich belasten. Daher möchten viele Betroffene den Weg zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauf-tragten gehen. Jedoch erscheint es aus Rück-meldungen, die die IHK Magdeburg erreichen,

derzeit sehr schwierig zu sein, noch kurzfristig einen externen Datenschutzbeauftragten auf dem Markt zu finden. Einige wesentliche Punkte, die von den No-vellierungen betroffen sind, werden nachfol-gend dargestellt:

Der Datenschutzbeauftragte

Jedes Unternehmen sollte sich zunächst die Frage stellen, ob es einen Datenschutz-beauftragten braucht. Gemäß § 38 Absatz 1 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (kurz: BDSG neu) benennen Unternehmen ein/e Datenschutzbeauftragte/n, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbe-zogener Daten beschäftigen. Weiterhin muss ein Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäf-tigten Personen benannt werden, wenn das Unternehmen Verarbeitungen vornimmt, die einer sog. Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder wenn es personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Über-mittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsfor-schung, verarbeitet. Der Datenschutzbeauftrag-te ist ab dem 25.05.2018 dem Landesbeauf-tragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt zu melden.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Diese ist durchzuführen, wenn ein Unter-nehmen Verarbeitungen vornimmt, die voraus-sichtlich mit einem hohen Risiko für die Rech-te und Freiheiten von Betroffenen einhergeht.

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 31

Insoweit werden von den Aufsichtsbehörden Listen veröffentlich, aus denen erkennbar ist, wann eine solche Datenschutz-Folgenabschät-zung vorzunehmen ist.

Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten

Sinnvoll ist es, das bereits bestehende Ver-zeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten zu überprüfen. In diesem Verzeichnis ist zu ein-zelnen Prozessen eines Unternehmens der Weg der Daten im Unternehmen dokumentiert.

Zudem ist in dem Verzeichnis weiterhin zu vermerken, auf welcher Grundlage die Daten und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden.

Daneben ist in dem Ver-zeichnis anzugeben, an welchen Empfänger sie ggfs. übermittelt wer-den. Bei der Über-mitt lung können Unternehmen den Anpassungsbedarf oder gar Abschluss von Verträgen mit den Empfängern überprüfen. Zudem dient die Dokumen-tation der Verarbei-tungstätigkeiten der eigenen Überprüfung dahingehend, ob z.B. das ganze Unternehmen oder nur ein ausgewählter Kreis wie beispielsweise die Personalabteilung auf die Da-ten zugreifen kann. Dabei gilt: Je sensibler die Daten sind, desto we-niger Personen sollten zum Zugriff be-rechtigt sein. Schließlich sind die sog. tech-nischen und organisatorischen Maßnahmen zu analysieren und dokumentieren. Einen Vor-druck mit Erläuterungen finden Unternehmen auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt.

Datenschutzmanagementsystem

Die DSGVO zielt mit ihren Anforderun-gen auf ein Datenschutzmanagementsystem ab. Langfristig gesehen ist es sinnvoll, Da-tenschutz und Informationssicherheit sowie Qualitätsmanagement zu verknüpfen, da die-se drei Bereiche ineinandergreifen. Ein solches Managementsystem basiert auf einer Richtli-nie, die das Unternehmen für sich selbst er-stellt und dabei Grundsätze des Datenschut-zes regelt.

Schaffung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Technische und organisatorische Maßnah-men sind wesentliches Element, um einen Datenschutzstandard zu gewährleisten. Die-se sind z.B. Schutz vor unbefugtem Zutritt zum Unternehmensgebäude oder –gelände, passwortgeschützte IT-Systeme, die Verga-be von Berechtigungen (Personalakten kann nur die Personalabteilung einsehen), Firewalls,

IHK-ANSPRECHPARTNERINSandra FroreckTel.: 0391/[email protected]

neuen Regelungen eingehalten werden. Muster finden sich u.a. auf der Homepage der Ge-sellschaft für Datenschutz und Datensicher-heit e.V.

Informationspflichten

Nach den Neuerungen haben Unternehmen nunmehr eine Reihe von Informationspflich-ten zu erfüllen. So müssen zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten u.a. mitgeteilt werden: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftrag-

ten, die Grundlage der Verarbeitung so-wie deren Zweck, die Kategorien von

Empfänger, Drittlandübermittlun-gen, sämtliche Rechte des Be-

troffenen, die Dauer der Spei-cherung der Daten etc. Dies

stellt die Unternehmen al-lerdings vor bürokrati-sche Hürden hinsicht-lich der Umsetzung.

Einwilligung

Viele Unterneh-men sind auf die Einwill igung des Betroffenen in die Datenverarbeitung

angewiesen, da es z.B. keine gesetzliche

Grundlage für die Ver-arbeitung gibt. Diese Ein-

willigungen sollten ebenfalls überprüft und angepasst wer-

den.

Datenschutzerklärung auf der Homepage

Sehr wichtig ist ebenfalls die Überprüfung der Datenschutzerklärung auf Homepages. Dabei gilt es zu beachten, dass diese losge-löst vom Impressum dargestellt werden soll-te. Dabei ist z.B. zu berücksichtigen, ob auto-matische statistische Auswertungstools, Social Plugins oder Cookies benutzt werden. Die Da-tenschutzerklärung auf einer Homepage ist öffentlich sichtbar und überprüfbar, weshalb Fehler sehr schnell für jedermann aufzufin-den sind und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

abgeschlossene Serverräume, das Durchführen von Back-ups, die datenschutzgerechte Ver-nichtung von Akten oder beispielsweise neu-erdings ein Prozess zur Meldung von Daten-schutzvorfällen im Unternehmen oder aber bei Auftragsdatenverarbeitern.

Anpassung von Verträgen

Bestehende Verträge, die die Auftragsda-tenverarbeitung beinhalten, sollten auf An-passungsbedarf überprüft werden. So sollte z.B. geregelt werden, wie bei Datenschutz-verstößen zu verfahren ist und welche tech-nischen und organisatorischen Maßnahmen der Vertragspartner erfüllen sollte, damit die Fo

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1832

Sitzung des Berufsbildungsausschusses (BBA) am 11. April 2018

Beschluss zur Ergänzung von besonderen Rechtsvorschriften für Ausbildungsregelungen über die Anpassung der Berufsausbildung von behinderten Menschen um den jeweils gültigen Ausbildungsrahmenplan

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 11. April 2018 als zuständige Stelle nach § 66 BBiG vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Art. 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581) geändert worden ist, nachstehende Ergänzung von besonderen Rechtsvorschriften für Ausbildungsregelungen über die Anpassung der Berufsausbildung von behinderten Menschen um den jeweils gültigen Ausbildungsrahmenplan.

Zu denen bereits vom Berufsbildungsausschuss erlassenen Ausbildungsregelungen für die Berufsausbildung von behinderten Menschen sollen die Ausbildungs-rahmenlehrpläne gemäß der Tabelle als mitgeltende Dokumente erlassen und in Kraft gesetzt werden.

Lfd.-Nr. Ausbildungsregelung Beschluss Ausbildungsregelung durch BBA am/ Datum Genehmigung durch Ministerium

Benennung der Anlage zur Ausbildungsregelung

1 Fachpraktiker für Bürokommunikation/Fachpraktikerin für Bürokommunikation

5. Dezember 2012/21. Mai 2013 Anlage 1 zu § 8 Ausbildungsrahmenplan -Sachliche Gliederung-(Anlage 1)Anlage 2 zu § 8 Ausbildungsrahmenplan -Zeitliche Gliederung-(Anlage 2)

2 Fachpraktiker für Holzverarbeitung/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung

5. Dezember 2012/21. Mai 2013 Anlage zu § 8 Ausbildungsrahmenplan(Anlage 3)

3 Fachpraktiker Küche (Beikoch)/Fachpraktikerin Küche (Beiköchin)

5. Dezember 2012/21. Mai 2013 Anlage zu § 8 Ausbildungsrahmenplan(Anlage 4)

4 Fachpraktiker für Metallbau/Fachpraktikerin für Metallbau

5. Dezember 2012/21. Mai 2013 Anlage zu § 8 Ausbildungsrahmenplan(Anlage 5)

5 Fachpraktiker für Tierpflege (Heim und Pension)/ Fachpraktikerin für Tierpflege (Heim und Pension)

30. September 2015/13. Oktober 2015 Anlage zu § 7 Ausbildungsrahmenplan(Anlage 6)

IHK-SERVICE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Magdeburg, 11. April 2018

Olbricht MärzPräsident Hauptgeschäftsführer

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 33

Seite 1 von 4

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

2 3 1. Bürowirtschaft

(§ 8 Absatz 2 Nr. 1)

1.1 Organisation des Arbeitsplatzes (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 1.1)

a) wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten

b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Bei-spielen des Ausbildungsbetriebes kennen

c) den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten

1.2 Arbeits- und Organisationsmittel (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 1.2)

a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büromaschinen und -geräte, Vordrucke und Vervielfälti-gungsgeräte, fachgerecht handhaben

b) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen

c) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen

1.3 Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A 1 Nr. 1.3)

a) Büromaterial verwalten

b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewusst bearbeiten

c) Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetz-licher Aufbewahrungsfristen durchführen

d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmänni-scher Arbeitsaufgaben einsetzen

2. Informationsverarbeitung und Informa-tionssysteme (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 2)

2.1 Textverarbeitung (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 2.1)

a) Tastatur kennen und bedienen

b) Texte eingeben, abrufen und bearbeiten

c) Texte pflegen, sichern und archivieren

d) Texte reproduzieren

e) spezielle Funktionen, insbesondere Textvariable, Textbau-steine und Serienbriefe verwenden

f) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln

g) Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht anwen-den

h) Schriftstücke nach Vorlage normgerecht anfertigen

i) bei der Anfertigung von Schriftstücken für unterschiedliche Anlässen mitwirken

Anlage 1 zu § 8

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung

Fachpraktiker für Bürokommunikation/Fachpraktikerin für Bürokommunikation – Sachliche Gliederung –

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1834

Seite 2 von 4

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

2 3 2.2 Tabellenkalkulation

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 2.2) a) Daten eingeben, abrufen und bearbeiten

b) Tabellen pflegen, sichern und archivieren

c) Tabellen reproduzieren

d) Tabellen mit Hilfe externer Dienste übermitteln

2.3 Informations- und Kommunikations-systeme (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 2.3)

a) Externe und interne Netze und Dienste sicher nutzen

b) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfahren aufzeigen

c) Vorschriften und Richtlinien des Datenschutzes im Ausbil-dungsbetrieb einhalten

3. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 3.)

3.1 Kaufmännisches Rechnen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 3.1)

a) Grundrechenarten und Zinsrechnung in kaufmännischen Handlungsfeldern anwenden

b) Kassenabschluss und Auswertung der Kassendaten durchfüh-ren

c) Dreisatzrechnung im Rahmen der Abrechnung nutzen

d) Durchschnittsrechnung im Rahmen der Abrechnung anwen-den

e) Prozentrechnung im Rahmen der Abrechnung, der Rabatt- bzw. Skontoberechnung und der Netto-/Brutto-Preisberechnung einsetzen

3.2 Bereichsbezogenes Rechnungswesen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 3.2)

a) Aufgaben und Bedeutung der Buchführung beschreiben

b) betriebliche Einnahmen und Ausgaben nennen

c) betriebliche Kostenfaktoren nennen

d) bei der Erstellung, Prüfung und Bearbeitung von Belegen sowie bei Veranlassung betriebsüblicher Maßnahmen mitwir-ken

e) bereichsbezogene Bestände nach Vorgaben kontrollieren

4. Personalverwaltung (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 4)

4.1 Grundlagen des betrieblichen Personal-wesens, Personalverwaltung (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 4.1)

a) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen nennen

b) die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Organen des Ausbildungsbe-triebes beachten

c) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum Datenschutz und Datensicherung einhalten

d) für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche und freiwillige soziale Leistungen darstellen

e) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Personal-verwaltung im Rahmen des Personalwesens nennen

4.2 Ausgewählte Tätigkeiten des betriebli-chen Personalwesens, (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 4.2)

a) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben

b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbesondere Urlaubs- und Krankmeldungen, erfassen

c) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführen

5. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 5)

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 35

Seite 3 von 4

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

2 3 5.1 Kommunikation und Kooperation im Büro

und Bürokoordination (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 5.1)

a) typische Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation im Ausbildungsbetrieb unterscheiden

b) Arbeitsablauf und Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und zu den einzelnen Funktionsbereichen darstellen

c) Endgeräte von Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben

d) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse erfassen und weiterleiten

e) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte ertei-len

f) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situatio-nen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstö-rungen beitragen

g) Aufgaben kooperativ lösen

h) Terminkalender nach Anweisung führen und Termine über-wachen

i) Besucher empfangen, anmelden und informieren

j) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen und Zeitschriften sichten und verteilen

5.2 Bereichsbezogene Organisationsaufga-ben (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 5.2)

a) Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Organisati-onsaufgaben erläutern

b) Reiseunterlagen vorbereiten

c) Sitzungen und Besprechungen vor- und nachbereiten

d) Reservierungen nach Vorgabe durchführen

6. Materialwirtschaft (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 6)

a) Grundsätze des Beschaffungswesens benennen

b) Beschaffungswesen des Ausbildungsbetriebes darstellen

c) Materialbestand erfassen, führen und kontrollieren

d) Vorgänge im Zusammenhang mit dem Materialeingang und -ausgang bearbeiten

e) Bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken

7. Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 7)

a) Organisation und Zuständigkeiten des Einsatzgebietes dar-stellen

b) Arbeitsabläufe des Einsatzgebietes erläutern

c) Informationen und Daten des Einsatzgebietes unter Berück-sichtigung fachspezifischer Materialien erfassen, verarbeiten und verwenden

d) an typischen Arbeitsaufgaben des Einsatzgebietes mitwirken

e) bei der Wahrnehmung von Arbeitsaufgaben des Einsatzge-bietes mit internen und externen Stellen zusammenarbeiten

f) spezifische Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln des Einsatzgebietes beachten

g) Fachauskünfte erteilen

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1836

Seite 4 von 4

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

2 3

1. Der Ausbildungsbetrieb (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nr. 1)

1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nr. 1.1)

a) Aufgaben des Ausbildungsbetriebes beschreiben

b) Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ken-nen

c) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes benennen

d) Betriebs- und Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes an-wenden

1.2 Berufsbildung (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nr. 1.2)

a) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungs-plan vergleichen

b) die Inhalte des Berufsbildungsvertrages und des betrieblichen Ausbildungsplanes, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, kennen

c) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie berufliche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nr. 1.3)

a) die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und ratio-neller Energieverwendung an Beispielen des Ausbildungsbe-triebes erklären

b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfall-verhütung und den Umweltschutz nennen

c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor-schriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Un-fällen situationsgerecht verhalten

d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutz-einrichtungen beachten

e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Abfallmate-rialien im Büro nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgen

f) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwir-kungsbereich beitragen

2. Betriebliche Organisation und Funktions-zusammenhänge (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nr. 2)

a) Arbeitsabläufe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

b) Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsbereichen benen-nen

c) Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroar-beitsplätze nennen

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 37

Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich.

Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

Abschnitt A Nummer 1.3 Bürowirtschaftliche Abläufe

Abschnitt A Nummer 2.1 Textverarbeitung

zu vermitteln.

Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

Abschnitt B Nummer 1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft,

Abschnitt B Nummer 1.2 Berufsbildung,

Abschnitt B Nummer 1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

Abschnitt B Nummer 2 Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge,

Abschnitt A Nummer 1.1 Organisation des Arbeitsplatzes,

Abschnitt A Nummer 1.2 Arbeits- und Organisationsmittel

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt 5 bis 7 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

Abschnitt A Nummer 1.3 Bürowirtschaftliche Abläufe,

Abschnitt A Nummer 2.1 Textverarbeitung

Abschnitt A Nummer 3.1 Kaufmännisches Rechnen

zu vermitteln.

Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt 6 bis 8 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

Abschnitt A Nummer 2.2 Tabellenkalkulation

Abschnitt A Nummer 3.2 Rechnungswesen

Abschnitt A Nummer 4.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens, Personalverwaltung

Abschnitt A Nummer 6 Materialwirtschaft

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition

Anlage 2 zu § 8

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung

Fachpraktiker für Bürokommunikation/Fachpraktikerin für Bürokommunikation - Zeitliche Gliederung -

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1838

Abschnitt B Nummer 1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

Abschnitt A Nummer 5.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination,

Abschnitt A Nummer 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme

zu vermitteln.

Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

Abschnitt A Nummer 4.2 Ausgewählte Tätigkeiten des betrieblichen Personalwesens,

Abschnitt A Nummer 5.2 Bereichsbezogene Organisationsaufgaben

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

Abschnitt B Nummer 1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

Abschnitt A Nummer 2.2 Tabellenkalkulation

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 6 bis 8 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition

Abschnitt A Nummer 7 Fachaufgaben im Einsatzgebiet zu vermitteln

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 39

Seite 1 von 7

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-36. Monat

1 2 3 4

1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)

a) Arbeitsaufgaben erfassen, im Team besprechen und Durchführung vorbereiten

6

b) Informationen und technische Unterlagen nutzen

c) Arbeitsanweisungen einhalten, Gebrauchs- und Betriebsanleitungen beachten

d) Skizzen anfertigen und Zeichnungen lesen

e) Materiallisten erstellen

f) Arbeitsmittel auswählen

g) Arbeitsschritte planen

4 h) Störungen im Arbeitsablauf erkennen und Maßnah-

men zur Behebung einleiten

2 Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)

a) Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen; ergo-nomische Gesichtspunkte berücksichtigen

4

b) Transportwege und –möglichkeiten überprüfen

c) persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen anwenden

d) Leitern, Arbeitsgerüste und Absturzsicherungen auswählen und nach Betriebsanweisung verwenden

2

e) Rest- und Abfallstoffe entsorgen

Anlage 1 (zu § 8)

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung

zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung/zur Fachpraktikerin für Holzverarbeitung

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1840

Seite 2 von 7

Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-36. Monat

1 2 3 4

3 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)

a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen

10

b) Handwerkzeuge handhaben und in Stand halten.

c) Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwen-dung von Schutzeinrichtungen bedienen

d) Maschinenwerkzeuge, Geräte und Maschinen pfle-gen

e) Störungen an Geräten und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten

f) programmierbare Maschinen bedienen

5 g) Schablonen, Vorrichtungen und Lehren nutzen

h) Bearbeitungsfehler erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen

4 Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)

a) Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstof-fen unterscheiden

14

b) Holz, Furniere und Holzwerkstoffe transportieren und lagern

c) sonstige Werkstoffe, insbesondere Glas, Metalle, und Kunststoffe, unterscheiden, transportieren und lagern

d) Klebstoffe unterscheiden und verwenden

e) Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen, Holzfeuchte berücksich-tigen

f) Messverfahren auswählen, Messungen durchführen und Ergebnisse berücksichtigen

g) Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe manu-ell und maschinell be- und verarbeiten

h) Halbzeuge unterscheiden, auf Mängel und Ver-wendbarkeit prüfen, sowie be- und verarbeiten

4

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 41

Seite 3 von 7

Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-36. Monat

1 2 3 4

5 Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)

a) Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe zuschnei-den

20

b) Teile nach Vorgaben formatieren, herstellen und für den Zusammenbau vorbereiten

c) Verbindungen unterscheiden und herstellen

d) Teile auf Maßgenauigkeit und Verwendbarkeit prüfen

e) Verbindungsbeschläge unterscheiden und montieren

f) Werkstoffkanten beschichten und bearbeiten

g) Teile zusammenbauen

h) Erzeugnisse auf Maße und Funktionen prüfen

i) Konstruktions- und Zierbeschläge unterscheiden und montieren

18 j) Rahmen, Korpusse oder Gestelle herstellen

k) Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nach Auftrag durchführen

6 Behandeln von Oberflächen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)

a) Oberflächen auf Verwendbarkeit prüfen, Teile vor-bereiten

4

b) Oberflächen bearbeiten, insbesondere schleifen

c) Behandlungstechniken unterscheiden und anwen-den

8 d) behandelte Oberflächen kontrollieren und vor Be-schädigungen schützen

e) Reststoffe der umweltgerechten Entsorgung zufüh-ren

7 Durchführen von Holzschutzmaßnahmen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)

a) konstruktive Holzschutzmaßnahmen durchführen

4 b) chemische Holzschutzmaßnahmen unter Anwen-

dung persönlicher Schutzausrüstungen durchführen

c) Holzschutzmittel lagern, Reststoffe der umweltge-rechten Entsorgung zuführen

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1842

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Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-36. Monat

1 2 3 4

8 Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)

a) Erzeugnisse auf Vollständigkeit und Schäden prü-fen

16

b) Montage im Team vorbereiten

c) Untergründe prüfen, Montagehilfen nutzen

d) Befestigungs- und Verbindungsmittel nach bauli-chen Voraussetzungen unterscheiden und anwen-den

e) Dämm- und Dichtstoffe einsetzen

f) Erzeugnisse ausrichten und montieren

g) Funktionen prüfen

h) Erzeugnisse und Einbauten demontieren

i) Transport vorbereiten, Entsorgung veranlassen

9 Transportieren und Lagern (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9)

a) ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwen-den, Transportmittel nutzen

4

b) Materialien transportieren und lagern, vor Schäden schützen

c) Teile und Erzeugnisse vorbereiten, verpacken, kennzeichnen, transportieren und lagern

3

d) Verpackungsmaterialien entsorgen

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 43

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Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd

. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-36. Monat

1 2 3 4

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-dungsvertrag nennen

c) eigene Chancen auf dem Arbeitsmarkt einschätzen d) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen e) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen f) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

während der gesamten

Ausbildung zu vermit-teln

2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)

a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklä-ren

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-vertretungen und Gewerkschaften nennen

d) Grundlagen, Aufgaben, und Arbeitsweise der be-triebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtli-chen Organe des ausbildenden Betriebes beschrei-ben

3 Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-meidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-tungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4 Umweltschutz (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-

dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-nenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um-weltschonenden Entsorgung zuführen

5 Information, technische und a) Informationen über Arbeitszusammenhänge nutzen, Informationssysteme anwenden

8

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1844

Seite 6 von 7

Lfd

. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-36. Monat

1 2 3 4

soziale Kommunikation (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)

b) Vorschriften im Umgang mit Daten beachten

c) Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen

d) Fachbegriffe anwenden

e) Konflikte angemessen bearbeiten

f) mit Kritik von Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen konstruktiv umgehen

g) auftragsbezogene Unterlagen bearbeiten 6

h) Ergebnisse der Teamarbeit besprechen

6 Kundenorientierung (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)

a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit beitragen

4

b) Terminvorgaben einhalten

c) Kundenwünsche entgegennehmen und weiterleiten 4

d) Kunden über den Stand der Arbeiten informieren

Seite 7 von 7

Lfd

. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-36. Monat

1 2 3 4

7 Qualitätssichernde Maßnah-men (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7)

a) vorgegebene Qualitätskriterien anwenden

4

b) Zwischen- und Endkontrollen durchführen, Abwei-chungen feststellen und dokumentieren

c) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln feststel-len, Maßnahmen zur Behebung ergreifen

4

d) Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 45

Seite 1 von 4

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

zeitliche Richtwerte in Wochen im

Ausbildungsjahr

1 2 3

1 2 3 4

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

(§ 8 Absatz 2 Nummer 1)

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesonde-re Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-dungsvertrag nennen

c) eigene Chancen auf dem Arbeitsmarkt einschätzen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwick-lung nennen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln

2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

(§ 8 Absatz 2 Nummer 2)

a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-triebsverfassungs- und personalvertretungsrechtli-chen Organe des ausbildenden Betriebes be-schreiben

3 Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei der Arbeit

(§ 8 Absatz 2 Nummer 3)

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-tungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be-schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Anlage zu § 8

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung

Fachpraktiker Küche (Beikoch)/Fachpraktikerin Küche (Beiköchin) - Sachliche und zeitliche Gliederung -

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1846

Seite 2 von 4

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

zeitliche Richtwerte in Wochen im

Ausbildungsjahr

1 2 3

1 2 3 4

4 Umweltschutz

(§ 8 Absatz 2 Nummer 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbe-sondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-schutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

5 Umgang mit Gästen

(§ 8 Absatz 2 Nummer 5)

a) Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbil-des und Verhaltens auf Gäste darstellen und be-gründen

b) einfache fremdsprachliche Fachbegriffe verwenden

4

c) Mitteilungen, insbesondere Bestellungen und Re-klamationen, entgegennehmen und weiterleiten 1

d) Gäste über das Angebot an Produkten informieren 1

6 Arbeitsplanung; Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern

(§ 8 Absatz 2 Nummer 6)

a) grundlegende Arbeitsschritte planen

b) Arbeitsplatz bereichsbezogen unter Berücksichti-gung hygienischer Anforderungen einrichten

c) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter vorberei-ten und einsetzen

d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen

6

7 Hygiene

(§ 8 Absatz 2 Nummer 7)

a) Vorschriften und Grundsätze zur Personalhygiene anwenden

b) Vorschriften und Grundsätze zur Betriebshygiene anwenden

c) Vorschriften und Grundsätze zur Lebensmittelhygi-ene anwenden

d) Grundsätze der HACCP-Verordnung anwenden

e) Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen

6

8 Warenwirtschaft

(§ 8 Absatz 2 Nummer 8)

a) Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sicht-bare Schäden prüfen und betriebsübliche Maß-nahmen einleiten

b) Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern

c) bei der Kontrolle von Lagerbeständen auf Menge und Qualität mitwirken

4

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 47

Seite 3 von 4

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

zeitliche Richtwerte in Wochen im

Ausbildungsjahr

1 2 3

1 2 3 4

d) Produkte auf Qualität prüfen und Verwendungs-möglichkeiten zuordnen

e) betriebsübliche Maßnahmen bei zu geringen La-gerbeständen einleiten 1

f) Warenbedarf für einfache Speisen und Gerichte auf Grundlage von Rezepturen ermitteln 2

9 Anwenden einfacher ar-beits- und küchentechni-scher Verfahren

(§ 8 Absatz 2 Nummer 9)

a) Arbeitstechniken anwenden

b) Lebensmittel messen und wiegen

c) Garverfahren anwenden

d) Dressings herstellen

16

e) Marinaden herstellen

f) Panierungen herstellen 5

g) Speisen unter Berücksichtigung von Rezepturen und Ernährungsgrundsätzen zubereiten und anrich-ten

15

10 Verarbeiten von pflanzli-chen Nahrungsmitteln

(§ 8 Absatz 2 Nummer 10)

a) Rohkostsalate vor- und zubereiten

b) Gemüse und Kartoffeln vor- und zubereiten 6

c) Hülsenfrüchte vor- und zubereiten

d) Reis, Getreide und Mahlprodukte vor- und zuberei-ten

e) Teigwaren und Mehlspeisen vor- und zubereiten

5 4

11 Vor- und Zubereitungsar-beiten in der kalten Küche

(§ 8 Absatz 2 Nummer 11)

a) Salate vor-, zubereiten und anrichten

b) Wurst-, Fleischwaren und Käse schneiden und anrichten

8

c) einfache Vorspeisen zubereiten und anrichten 6

d) Platten mit verschiedenen Produkten zusammen-stellen und anrichten 4

12 Herstellen von Grundsup-pen und Grundsoßen

(§ 8 Absatz 2 Nummer 12)

a) Fonds herstellen

b) klare Suppen herstellen

c) gebundene Suppen herstellen

d) einfache Suppeneinlagen herstellen

e) Grundsoßen herstellen

12

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1848

Seite 4 von 4

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

zeitliche Richtwerte in Wochen im

Ausbildungsjahr

1 2 3

1 2 3 4

13 Verarbeiten von Fleisch, Geflügel und Fisch

(§ 8 Absatz 2 Nummer 13)

a) Schlachtfleisch unterscheiden und zu einfachen Gerichten verarbeiten

b) Hackmassen herstellen und zubereiten

c) Hausgeflügel unterscheiden und zu einfachen Gerichten verarbeiten

d) Meeres- und Süßwasserfische unterscheiden und zu einfachen Gerichten verarbeiten

16

14 Zubereiten einfacher Speisen aus Molkereipro-dukten und Eiern

(§ 8 Absatz 2 Nummer 14)

a) Eierspeisen zubereiten und anrichten 2

b) Käsegerichte zubereiten und anrichten

c) Speisen aus Quark und Joghurt zubereiten und anrichten

4

15 Herstellen und Anrichten von einfachen Frucht- und Süßspeisen

(§ 8 Absatz 2 Nummer 15)

a) Kremspeisen herstellen

b) süße Eierspeisen herstellen

c) Früchte und Obstsalate vor-, zubereiten und an-richten

10

d) Eisspeisen anrichten 2

16 Verarbeiten und Anrichten von Halbfertig- und Fertig-produkten

(§ 8 Absatz 2 Nummer 16)

a) Halbfertigprodukte weiterverarbeiten und anrichten

b) Fertigprodukte unter Berücksichtigung der Zuberei-tungshinweise verarbeiten und anrichten 8 8

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 49

Seite 1 von 9

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

1 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)

a) Arbeitsschritte und -abläufe nach fertigungstechni-schen Kriterien festlegen und durchführen

b) Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern und bereitstellen

c) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauf-trages vorbereiten

d) Arbeitsergebnisse kontrollieren und beurteilen

5

e) Arbeiten im Team ausführen f) Aus einem Auftrag Arbeitsschritte und –abläufe für

einen Teilauftrag planen, festlegen und ausführen g) Werkzeuge, Maschinen, Prüf- und Messzeuge sowie

Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen

h) Halbzeug-, Normteil- und Fertigteilbedarf aus techni-schen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, er-mitteln

i) Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen

j) Material und Arbeitszeit dokumentieren

3

2 Prüfen und Messen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)

a) Ebenheit und Rauhigkeit von Werkstücken prüfen b) Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen c) Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädi-

gung prüfen d) Längen, insbesondere mit Strichmaßstäben und

Messschiebern unter Berücksichtigung von systema-tischen und zufälligen Messfehlern, messen

e) Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewinde-lehren prüfen

f) Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoff-eigenschaften und nachfolgender Bearbeitung an-reißen und körnen

g) Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lage-abweichung messen

6

Anlage zu § 8

Ausbildungsrahmenplan für

Fachpraktiker für Metallbau / Fachpraktikerin für Metallbau /

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1850

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Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

h) Maße abnehmen, übertragen und auswerten i) Schablonen nach Vorgaben herstellen und anwen-

den j) Bauteile auf Materialfehler, Oberflächenschutz und

Oberflächengüte sichtprüfen

3

3 Fügen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)

a) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflä-chen und Formtoleranz prüfen sowie in montagege-rechter Lage fixieren

b) Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefol-ge herstellen und mit Sicherungselementen sichern

c) Bauteile form- und kraftschlüssig unter Beachtung der Beschaffenheit der Fügeflächen verstiften

d) Bauteile und Baugruppen heften sowie Bleche und Profile aus Stahl bis zu einer Dicke von 5 mm durch Schmelzschweißen in verschiedenen Schweißpositi-onen fügen einschließlich Schweißnähte unter Be-rücksichtigung von Vorgaben herstellen

14

e) unterschiedliche Werkstoffe durch Schrauben und Nieten unter Beachtung der Verträglichkeit der Werkstoffe verbinden

f) Klemm- und Steckverbindungen unter Beachtung der Werkstoffe und der Anforderungen herstellen

3

4 Manuelles Spanen und Umformen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)

a) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählen

b) Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel nach Allgemeintoleranzen auf Maß feilen und ent-graten

c) Bleche, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisen-metallen, Kunststoffen nach Anriss mit der Hand-säge trennen

d) Innen- und Außengewinde herstellen e) Bleche mit Hand- und Handhebelscheren schnei-

den f) Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichtei-

sen umformen g) Werkzeuge nach Verwendungszweck schärfen

12

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 51

Seite 3 von 9

Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

5 Maschinelles Bearbeiten (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)

a) Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen nach Tabellen oder Diagrammen ein-stellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und an-wenden

b) Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrich-ten und spannen

c) Werkzeuge nach technologischen Vorgaben ein-setzen, ausrichten und spannen

d) Bohrungen nach Allgemein- und Lagetoleranzen durch Bohren ins Volle, Aufbohren und Profilsenken herstellen

e) Bleche und Profile aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoffen mit handgeführten und ortsfesten Maschinen scheren, sägen und trennen

f) Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten Ma-schinen schleifen und bohren

9

g) Werkstücke bis zur Allgemeintoleranz DIN ISO 2768-1-mittel mit unterschiedlichen Drehmeißeln und Fräsern durch Drehen und Stirn-, Umfangs-, Planfräsen bearbeiten

h) Maschinenwerte bestimmen und einstellen, Werk-zeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrichten und spannen sowie Kühl- und Schmier-mittel unter Beachtung der Verarbeitungsvorschrif-ten zuordnen und anwenden

3

6 Manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profilen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)

a) Formteile aus Stahl und Nichteisenmetallen durch Biegeumformen manuell und maschinell herstellen

b) Profile mit und ohne Vorrichtung kalt und warm bie-geumformen

c) Bleche und Profile sowie Bauteile kalt und warm richten

7

d) Werkstücke vierkant-, flach- und rundschmieden 2

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Seite 4 von 9

Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

7 Schweißen, thermisches Trennen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)

a) Bleche und Profile aus Stahl thermisch Trennen b) Bleche, Profile, Bauteile und Baugruppen aus Stahl

und legiertem Stahl, heften, in verschiedenen Posi-tionen und mit unterschiedlichen Verfahren schwei-ßen, einschließlich: - Nahtart unter Berücksichtigung der Werkstoffe

und der Werkstücke nach Schweissanweisung herstellen

- Schweißeinrichtungen, Zusatz- und Hilfsstoffe auswählen

- Einstellwerte festlegen - Werkstücke und Fugen vorbereiten - Betriebsbereitschaft herstellen

c) Schweißnähte, insbesondere auf Bindefehler, Durchschweißung und Schlackeneinschlüsse, prü-fen und nachbehandeln

8

8 Warten von Betriebsmitteln (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)

a) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen

b) Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstof-fe, nach Wartungsplan wechseln und auffüllen

c) Wartungsarbeiten nach Plan durchführen und do-kumentieren

d) elektrische Verbindungen, an ortsveränderlichen Maschinen und Geräten auf mechanische Beschä-digungen sichtprüfen

e) Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Maschinen oder Geräte beachten

f) Bauteile und Baugruppen nach Einweisung und Unterlagen mit und ohne Hilfsmittel aus- und ein-bauen

4

9 Elektrotechnik (§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9)

a) VDE-Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschrif-ten über das Arbeiten an elektrischen Anlagen be-achten und anwenden

b) elektrische Anschlüsse feststellen und bestimmen c) elektrische Verbraucher auf mechanische Beschä-

digungen, insbesondere auf Isolationsbeschädigun-gen sichtprüfen

2

d) elektrische Bauteile, insbesondere Schmelzsiche-rungen, Sicherungsautomaten, Schutzkontaktste-cker und -kupplungen sowie Schutzschalter, durch Sichtkontrolle prüfen

e) zulässige elektrische Leistung beachten

2

10 Behandeln und Schützen von Oberflächen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10)

a) Oberflächen für das Auftragen von Konservierungs- und Korrosionsschutzmitteln vorbereiten

b) Konservierungsstoffe und Korrosionsschutzmittel unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien auftra-gen

c) Oberflächen mechanisch, chemisch oder durch Beschichten behandeln und durch Verpacken schützen

4

IHK-SERVICE

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Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

11 Transportieren von Bauteilen und Baugruppen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 11)

a) Arbeits- und Sicherheitsregeln beim Transport und Heben von Hand anwenden

b) Hebezeuge, insbesondere Gabelhubwagen, hand-haben

4

c) Lasten zum Transport nach Vorschriften anschlagen und sichern

d) Transportgut absetzen und sichern

2

12 Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 12)

Demontieren: a) Baugruppen und Bauteile nach Demontagevorga-

ben ausbauen und kennzeichnen zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern

Vorbereiten der Montage: b) Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben

und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zu-ordnen und auf Vollständigkeit prüfen

c) Bauteile und Baugruppen für den funktionsgerech-ten Einbau prüfen sowie Fügeflächen unter Berück-sichtigung der Oberflächenform und Oberflächen-beschaffenheit anpassen

Montieren: d) Bauteile und Baugruppen durch Sichtprüfen, Lehren

und Messen funktionsgerecht ausrichten, verbinden und sichern

e) während des Montagevorganges Einzelfunktionen zwischenprüfen

f) Dämm- und Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben verwenden

6

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Lfd. Nr.

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Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik

1 Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)

a) Bauzeichnungen lesen und anwenden b) Skizzen von Einzelteilen entsprechend der Baustel-

lensituation anfertigen c) Verarbeitungs- und Montagehinweise der Hersteller

von Normteilen, Halbzeugen und Zukaufteilen nach Einweisung beachten und anwenden

2

2 Prüfen und Messen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)

a) Vorgegebene Maßpunkte und bauliche Vorgaben bei Fertigung und Montage berücksichtigen

b) Maße auf Baustellen prüfen

2

3 Fügen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)

a) hochfeste Schraubverbindungen nach Einweisung und Zeichnungsvorgaben herstellen

b) Schraub- und Blindnietverbindungen bei Metall- oder Stahlbaukonstruktionen herstellen

c) Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungs-richtlinien kleben

4

4 Montieren von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)

a) elektrische, pneumatische und hydraulische Bautei-le nach Angaben und Plänen montieren und verbin-den 4

5 Maschinelles Bearbeiten (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)

a) Profile und Bauteile spannen und ausrichten b) Ausschnitte in Blechen und Profilen aus unter-

schiedlichen Werkstoffen durch Ausbohren, Sägen und Fräsen herstellen

c) Werkstücke, insbesondere aus Aluminium und Edelstahl nachbearbeiten

6

6 Einhalten der Arbeitssicherheit an Arbeitsplätzen von Baustellen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)

a) Montageort nach Anweisung sichern und einrichten b) Hilfskonstruktionen, Arbeits- und Schutzgerüste

unter Anleitung herstellen, aufbauen, sichern und abbauen

4

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 55

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Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1. -18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

7 Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7)

a) bewegliche Bauteile aus Profilen unterschiedlicher Werkstoffe und den dazugehörigen Beschlagteilen mit und ohne Vorrichtungen herstellen

b) fest einzubauende Bauteile aus Profilen unter-schiedlicher Werkstoffe mit und ohne Vorrichtungen herstellen

c) Stahlbaukonstruktionen, insbesondere Fachwerk- und Vollwandkonstruktionen, Stahlbauten mit Rah-menträgern, Stützen und Verbänden, Träger und Konsolanschlüsse, Trägerlagerungen sowie Rah-menecken durch Schrauben und Schweißen her-stellen

16

8 Herstellen und Befestigen von Bauteilen und Bauelementen an Bauwerken

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 8)

a) feste und bewegliche Unterkonstruktionen für Fas-saden, Wände, Decken und Dächer herstellen

b) Verkleidungen aus unterschiedlichen Werkstoffen für Fassaden, Wände, Decken und Dächer herstel-len sowie Schall- und Wärmedämmstoffe be- und verarbeiten

c) Wandschlitze, Decken und Wanddurchbrüche her-stellen

d) Bauteile in Bauwerke nach Zeichnungen oder An-weisung einsetzen und ausrichten sowie Durchbrü-che und Aussparungen schließen

e) Bleche, Profile und Bauteile durch Dübeln und Schrauben befestigen

f) Bauelemente im Erdreich ausrichten und einbeto-nieren

10

9 Montieren und Demontieren von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 9)

a) Metall- oder Stahlbaukonstruktionen, Fassaden, Wände, Decken und Dächer nach Vorgaben mon-tieren und demontieren

b) Bauanschlussfugen mit Füll-, Dicht- und Dämmstof-fen schließen

6

10 Montieren von Systemen (§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 10)

a) mechanische Einrichtungen herstellen und montie-ren

b) Systeme mit elektrischen, pneumatischen und hyd-raulischen Antrieben nach Plänen montieren

6

11 Instandhalten von Systemen des Metall- oder Stahlbaues

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 11)

a) Inspektion nach Plänen durchführen b) Einzelfunktionen im Ruhe- und Betriebszustand

nach Prüfplänen kontrollieren, Abweichungen fest-stellen und Instandsetzung einleiten

c) Maßnahmen im Rahmen der vorbeugenden In-standhaltung durchführen

6

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1856

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Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.

Teil des

Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1)

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-dungsvertrag nennen

c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden

Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

während der gesamten

Ausbildung zu vermit-teln

2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 8 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)

a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklä-ren

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-vertretungen und Gewerkschaften nennen

d) Grundlagen, Aufgaben, und Arbeitsweise der be-triebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtli-chen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

3 Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit (§ 8 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-meidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-vorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4 Umweltschutz (§ 8 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-

betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Bei-spielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-nenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um-weltschonenden Entsorgung zuführen

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 57

Seite 9 von 9

5 Betriebliche und technische Kommunikation

(§ 8 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5)

a) Informationen beschaffen und anwenden b) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im

Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstel-len, Fachausdrücke in der Kommunikation anwenden

c) Teil- und Gruppenzeichnungen sowie Anordnungs-pläne lesen und anwenden

d) Skizzen und Stücklisten anfertigen e) Normen, insbesondere Toleranz- und Oberflächen-

normen, anwenden f) technische Unterlagen insbesondere Stücklisten,

Tabellen und Diagramme, lesen und anwenden g) Arbeitsabläufe protokollieren

h) Anforderungen und Informationen vom Vorgesetzten entgegennehmen und umsetzen

7

i) Gesamtzeichnungen lesen und anwenden j) Wartungspläne, Betriebsanleitungen, Montagepläne

und Kataloge auch digital lesen und anwenden k) Kundenwünsche entgegennehmen und weiterleiten l) Datenträger handhaben, digitale und analoge Mess-

und Prüfdaten lesen

3

6 Qualitätsmanagement (§ 8 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 6)

a) Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden

b) Fehler und Qualitätsmängel feststellen, zur Beseiti-gung beitragen

c) eigene erbrachte Leistungen kontrollieren und beurtei-len

4

d) Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produkt-qualität beachten, Abweichungen erkennen und wei-terleiten

e) Prüfmittel auswählen, deren Einsatzfähigkeit feststel-len, betriebliche Prüfvorschriften anwenden

f) Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwen-den

3

Wochen 78 104

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1858

Anlage zu § 7

1-18 19-24 25-361 2 3

1 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondereAbschluss, Dauer und Beendigung erklären

b) gegenseitge Rechte und Pflichten aus dem Aus-bildungsvertrag nennen

c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

2 a) Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungs-betriebes erläutern

b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seinerBeschäftigenten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-vertretungen und Verbänden erklären

3 a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-platz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidungergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-vorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie ersteMaßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwen-den und Verhalten bei Bränden beschreiben

e) Regeln der Arbeitshygiene anwenden

4 a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz anBeispielen erklären

b) für den Ausbildunsgbetrieb geltende Regelungen desUmweltschutzes anwenden

c) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umwelt-schonenden Entsorgung zuführen

5 a) Bestimmungen des Tierschutzes kennen und nachAnleitung anwenden

b) Aufgaben zuständiger Behörden kennen und prinzipiellerläutern 8

c) Grundlagen des Tier-, Natur- und Artenschutzeskennen und anwenden

d) Regelungen zur Tiergesundheit anwenden 2

4

zeitliche Richtwerte in Wochen in den

AusbildungsmonatenLfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufes

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbsständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu

vermitteln sind

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung

Fachpraktiker/Fachpraktikerin Tierpflege (Heim und Pension) - Sachliche und zeitliche Gliederung -

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Berufsspezifische Regelungen

Umweltschutz

Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei der Arbeit

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

Berufsbildung, Arbeits-und Tarifrecht

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 59

1-18 19-24 25-361 2 3

6 a) persönliche Schutzausrüstung auswählen und hand-haben

b) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz anwenden 6

c) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen,auswerten und kontrollieren

7 a) Körperbau von Hund, Katze und Kleintieren beschreiben

b) Verhalten von Hunden, Katzen und Kleintieren be-schreiben

c) allgemeine Körpersprache bestimmter Tiere erkennenund beschreiben 17

d) Lebensweise und artgerechte Haltung von Hunden,Katzen und Kleintieren beschreiben

e) Lage und Grundfunktionen der Organe von Hund, Katzeund Kleintieren erläutern 3

8 a) Hunde, Katzen und Kleintiere bestimmen, sowie nachRasse, Charakter und Verhalten einordnen

b) die Tiere beobachten

c) Verhaltensänderungen feststellen und erfoderlicheMaßnahmen ergreifen 23

d) Tiere artgerecht füttern und tränken und Futterbe-stand überwachen

e) Körperpflege durchführen

f) Tiere beschäftigen

g) betriebliche Sicherheitsvorschriften beim Umgangmit Tieren, insbesondere verhaltensauffälligen Tieren, 4anwenden

9 a) Methoden und Hilfsmittel zum Einfangen, Ergreifen undUmsetzen von Tieren beschreiben

b) Tiermasse und -größe schätzen und messen

c) Tiere einfangen, ergreifen, einsetzen und umsetzen 6

d) beim Transport Stressfaktoren verringern und Verlet-zungsgefahren vermeiden

e) beim in Empfang nehmen von Tieren unterstützen 4

10 a) Größe von Tierunterkünften beachten

b) Tierunterkünfte nach Vorgaben einrichten und in Standhalten 14

c) Tierunterkünfte nach Vorgaben reinigen und desinfizie-ren

d) Quarantäne- und Krankenbereiche entsprechend nachAnleitung einrichten 4 4

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufes

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbsständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu

vermitteln sind

zeitliche Richtwerte in Wochen in den

Ausbildungsmonaten

4

Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften

Transportieren von Tieren

Pflege, Halten und Versorgen von Tieren

Grundlagen Anatomie, Physiologie und Verhalten von be-stimmten Tieren

Arbeitsorganisation

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1860

1-18 19-24 25-361 2 3

11 a) Krankheitsanzeichen erkennen und Maßnahmenergreifen

b) einfache Proben für Untersuchungen nehmen 10

c) Parasitenbefall erkennen

d) Zoonosegefahr erkennen und Maßnahmen ergreifen

e) Quarantänemaßnahmen und Notfallquarantäne unter 5Anleitung durchführen

12 a) Tiere zur Behandlung halten, positionieren und fixieren

b) Tiere vor und nach Eingriffen betreuen 4 8

13 a) Futtermittel und Einstreu auswählen

b) Futterrationen nach Vorgaben zusammenstellen

c) Fütterungs- und Tränkeinrichtungen kontrollieren und 4 6Funktionsfähigkeit erhalten

d) Einstreubestand überwachen

14 a) Sozialisierung zwischen Mensch und Hund sowiezwischen Hunden fördern

b) Gruppenhaltung von Hunden durchführen

c) Unterstützung beim Umgang mit Problemhunden 24

d) tierschutzgerechte Trainings- und Erziehungs-methoden anwenden

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufes

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbsständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu

vermitteln sind

zeitliche Richtwerte in Wochen in den

Ausbildungsmonaten

4

Erkennen von Krank-heiten, Schutz der Tiergesundheit

Mitwirken bei der Vor-und Nachbereitung von Behandlungen und Eingriffen

Lagern und Verwenden von Futter und Einstreu

Arbeit mit Hunden, Katzen und Kleintieren

Beschluss über die Anpassung der Ausbildungsregelungen für die Berufsausbildung von behinderten Menschen

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zumFachpraktiker für Zerspanungsmechanik/zur Fachpraktikerin für Zerspanungsmechanik vom 11. April 2018

Jede Berufsausbildung hat die für die Ausbildung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbil-dungsgang zu vermitteln (siehe auch § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufs-erfahrungen zu ermöglichen.

Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen nach § 64 BBiG i.V.m § 4 BBiG eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gem. § 4 BBiG im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme des § 65 BBiG (Nach-teilsausgleich), anzustreben. Nur in begründeten Aus-nahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG durchzuführen. Für

solche Ausnahmefälle wird diese Ausbildungsrege-lung erlassen. Ein Übergang von einer bestehenden Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung ist eine Ausbildung in einem nach § 4 BBiG anerkannten Ausbildungsberuf ist entsprechend § 64 BBiG kon-tinuierlich zu prüfen.

Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach ei-ner Ausbildungsregelung für behinderte Menschen erfordert, soll auf der Grundlage einer differen-zierten Eignungsuntersuchung erfolgen. Sie wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit – unter Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden Schulen, gegebenenfalls unter Beteiligung von dafür geeig-neten Fachleuten (u.a. Ärzte/Ärztinnen, Psycholo-gen/Psychologinnen, Pädagogen/Pädagoginnen,

Behindertenberater/ Behindertenberaterinnen) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserpro-bung – durchgeführt.

Die Ausbildenden sollen einen personenbezoge-nen Förderplan, der die spezifische Behinderung berücksichtigt, erstellen und diesen kontinuierlich fortschreiben. Der personenbezogene Förderplan dient der/des Betroffenen.

Die zuständige Stelle trägt Ausbildungsverträge für behinderte Menschen gem. § 66 Abs. 2 BBiG in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bzw. die Lehrlingsrolle ein, wenn festgestellt worden ist, dass die Ausbildung in einem solchen Ausbildungs-gang nach Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist und eine auf die beson-

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 61

deren Verhältnisse der Menschen mit Behinderung abgestimmte Ausbildung sichergestellt ist.

Im Rahmen der dualen Berufsausbildung auf der Grundlage dieser Ausbildungsregelung ist die Be-rufsschule Partner und mitverantwortlich für eine Qualifizierte und qualifizierende Berufsausbildung.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Magde-burg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbil-dungsausschusses vom 11. April 2018 als zuständige Stelle nach § 66 BBiG vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581), nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.

§ 1 Ausbildungsberuf

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Zerspa-nungsmechanik/zur Fachpraktikerin für Zerspanungs-mechanik erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.

§ 2Personenkreis

Diese Ausbildungsregeiung regelt die Berufsausbil-dung gemäß § 66 BBiG/§ 42m Handwerksordnung (HwO) für Personen im Sinne des § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

§ 3Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.

§ 4Ausbildungsstätten

Die Ausbildung findet in ausbildungsrechtlich ge-eigneten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungs-einrichtungen statt.

§ 5Eignung der Ausbildungsstätte

(1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Aus-bildungsregelung nur in dafür geeigneten, anerkannten Betrieben und Ausbildungsein-richtungen ausgebildet werden.

(2) Neben den in § 27 BBiG/§ 21 HwO festgeleg-ten Anforderungen muss die Ausbildungsstät-te hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.

(3) Es müssen ausreichend Ausbilder/Ausbilde-rinnen zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilder/Ausbilderinnen muss in einem an-gemessenen Verhältnis zur Anzahl der Aus-zubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilder-schlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.

§ 6Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen

(1) Ausbilder/Ausbilderinnen, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 HwO erstmals tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen und berufspädago-gischen Eignung (Ausbilder-Eignungsverord-nung u. a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspe-zifische Qualifikationen nachweisen.

(2) AnforderungsprofilAusbilder/Ausbilderinnen müssen eine reha-bilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen und dabei folgende Kompetenz-felder abdecken:

— Reflexion der betrieblichen Ausbildungs-praxis,

— Psychologie, — Pädagogik, Didaktik, — Rehabilitationskunde, — Interdisziplinäre Projektarbeit, — Arbeitskunde/Arbeitspädagogik, — Recht, — Medizin.

Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG/§42m HwO zu erfüllen, soll ein Qualifi-zierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.

(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer re-habilitationspädagogischen Zusatzqualifikation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität der Ausbildung auf andere Weise si-chergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung erfolgt.

(4) Ausbilder/Ausbilderinnen, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifikationen gemäß Abs. 2 nachzuweisen.

Die Anforderungen an Ausbilder/Ausbilderin-nen gemäß Abs. 2 gelten als erfüllt, wenn die behindertenspezifischen Zusatzqualifikationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.

§ 7Struktur der Berufsausbildung

(1) Findet die Ausbildung in einer Einrichtung statt, sollen mindestens zwölf Wochen außer-halb dieser Einrichtung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb/mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.

(2) Soweit Inhalte der Ausbildung nach dieser Aus-bildungsregelung mit den Inhalten der Berufs-ausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur Zerspanungsmechanikerin übereinstimmen, für die nach der geltenden Ausbildungsord-nung oder aufgrund einer Regelung der IHK Magdeburg eine überbetriebliche Berufsausbil-dung vorgesehen ist, soll die Vermittlung der entsprechenden Ausbildungsinhalte ebenfalls überbetrieblich erfolgen.

(3) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Abs. 1 kann nur in besonders begründe-ten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige Behinderung oder betriebspraktische Besonderheit die Abweichung erfordern; einer Verkürzung der Dauer durch die Teilnahme an einer überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme erfolgt nicht.

§ 8Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-tens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan ab-weichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder be-triebspraktische Besonderheiten die Abwei-chung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik/zur Fachpraktikerin für Zerspanungsmechanik gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

ABSCHNITT A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kennt-nisse und Fähigkeiten: 1. Planen und Organisieren der Arbeit,

Bewerten der Arbeitsergebnisse; 2. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben

von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen; 3. Herstellen von Bauteilen und

Baugruppen; 4. Warten von Betriebsmitteln; 5. Steuerungstechnik; 6. Anschlagen, Sichern und Transportieren; 7. Kundenorientierung; 8. Planen des Fertigungsprozesses;9. Arbeiten mit Programmen an numerisch

gesteuerten Werkzeugmaschinen;10. Einrichten von Werkzeugmaschinen; 11. Herstellen von Werkstücken; 12. Überwachen von Fertigungsabläufen; 13. Geschäftsprozesse und Qualitätssiche-

rungssysteme in der betrieblichen Aus-bildung.

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1862

ABSCHNITT B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; 2. Aufbau und Organisation des Ausbil-

dungsbetriebes; 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei

der Arbeit; 4. Umweltschutz; 5. Betriebliche und technische Kommuni-

kation.

Die Qualifikationen nach Absatz 2 sind mindestens in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:

1. Drehmaschinensysteme2. Fräsmaschinensysteme

Das Einsatzgebiet wird von den Betrieben und Bil-dungseinrichtungen festgelegt. Andere Einsatzgebie-te sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen vermittelt werden können.

§ 9Zielsetzung und Durchführung der

Berufsausbildung

(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genann-ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei-ten (berufliche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden, dass die Auszubilden-den zur Ausübung einer qualifizierten be-ruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 BBiG befähigt werden, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (be-rufliche Handlungskompetenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach §§10 und 11 dieser Verordnung nach-zuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszu-bildenden einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.

(3) Die Ausbildenden haben einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungs-nachweis während der Ausbildungszeit zu füh-ren. Die Ausbildenden haben den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Die Auszubildende/der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art oder Schwere/Art und Schwere ihrer/seiner Behinderung von der Pflicht zur Führung eines schriftlichen oder elektronsichen Ausbildungsnachweises entbun-den werden.

§ 10Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung

(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den bei-den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Ab-schlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten be-sitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Aus-bildungsregelung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen Qualifikationen, die bereits Ge-genstand von Teil 1 waren, in Teil 2 nur soweit einbezogen werden, als es für die Festlegung der Berufsbefähigung erforderlich ist.

(2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 mit 30 Prozent, Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.

(3) Zur Ermittlung der beruflichen Handlungsfähig-keit ist Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zwei-ten Ausbildungsjahres stattfinden.

(4) Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Ausbildungsmonate in

Abschnitt A unter laufender Nummer:

1 a-f, 2 a-c, 3 a-e, 4 a-b, 10 a-c, 11 a-c,

Abschnitt B unter laufender Nummer:

5 a-b aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschul-unterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(5) Für die komplexe Arbeitsaufgabe bestehen fol-gende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass era) technische Unterlagen auswerten, tech-

nische Parameter bestimmen, Arbeitsab-läufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug auswählen,

b) Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile durch manuelle und maschinelle Verfah-ren fertigen, Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmun-gen beachten,

c) die Sicherheit von Betriebsmitteln be-urteilen,

d) Prüfverfahren und Prüfmittel auswäh-len und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen,

e) Arbeitsergebnisse dokumentieren und bewerten,

kann. Diese Anforderungen sollen durch Bearbeiten eines kombinierten Fertigungsauftrages aus den Bereichen Dreh- und Frästechnik nach-gewiesen werden.2. Der Prüfling soll eine komplexe Arbeits-

aufgabe durchführen, die situative Ge-sprächsphasen und schriftliche Aufga-benstellungen beinhaltet.

3. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gespräch-sphasen insgesamt höchstens zehn Mi-nuten umfassen sollen.

4. Die Aufgabenstellungen sollen ei-nen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben, die Ergebnisse sind aus vorgegebenen Lösungsvorschlägen auszuwählen.

§ 11Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung

(1) Zur Ermittlung der beruflichen Handlungsfähig-keit ist Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen.

(2) Tei l 2 der gestreckten Abschlussprü-fung erstreckt sich auf die in der Anla-ge für den 19-42 Ausbildungsmonat in Abschnitt A unter laufender Nummer: 1 g- i , 4 c , 5 a , 6 a-b, 7 a , 8 a-d , 9 a-c, 10 d-f, 11 d-e, 12 a-d, 13 a-g, Abschnitt B unter laufender Nummer: 5 c-e aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschul-unterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Arbeitsauftrag,2. Auftragsplanung,3. Fertigungstechnik und4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag beste-hen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Ar-

beitsauftrag zeigen, dass er a) Informationen für die Auftragsabwick-

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 63

lung beschaffen, auswerten und nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten;

b) Arbeitsabläufe nach fertigungstechni-schen Kriterien festlegen, einen Arbeits-plan erstellen;

c) Aufträge, insbesondere unter Berück-sichtigung von Arbeitssicherheit, Um-weltschutz und Terminvorgaben, durch-führen;

d) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten und dokumentieren kann.

2. Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Fertigungsprozesse an Werkzeugmaschinen durchführen und überwachen; dabei ist das Einsatzgebiet zu berücksichtigen.

3. Die Prüfungszeit beträgt 12 Stunden; in-nerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.

4. Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag sind die Arbeitsaufgabe mit 85 Prozent, und das Fachgespräch mit 15 Prozent zu ge-wichten.

(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsplanung be-stehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) technische Unterlagen lesen und ergän-

zen,b) die Durchführung eines Fertigungsauftra-

ges planen, Abläufe festlegen,c) das Einrichten des Arbeitsplatzes un-

ter Berücksichtigung von Arbeitssi-cherheit und Umweltschutz planen sowie technische Regelwerke, Richtli-nien und Prüfvorschriften anwenden kann.

2. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Auf-tragsplanung Aufgaben schriftlich unter Zuhilfenahme praxisüblicher Unterlagen bearbeiten und die Ergebnisse aus vorge-gebenen Lösungsvorschlägen auswählen,

3. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Fertigungstechnik bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) einen Auftrag bearbeiten,b) Werkzeugmaschinen zuordnen und deren

Wartung berücksichtigen,c) Fertigungsverfahren und Fertigungspa-

rameter, Prüfmethoden und Prüfmittel festlegen,

d) die Qualität der Arbeitsergebnisse dokumentieren

kann.

2. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Fertigungstechnik Aufgaben schriftlich unter Zuhilfenahme praxisüblicher Un-terlagen bearbeiten und die Ergebnisse aus vorgegebenen Lösungsvorschlägen auswählen.

3. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und So-zialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er all-

gemeine wirtschaftliche und gesellschaft-liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

2. Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich be-arbeiten und die Ergebnisse aus vorge-gebenen Lösungsvorschlägen auswählen.

3. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

§ 12Gewichtungsregelung

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich komplexe Arbeitsaufgabe

30 Prozent,2. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag

40 Prozent,3. Prüfungsbereich Auftragsplanung

10 Prozent,4. Prüfungsbereich Fertigungstechnik

10 Prozent,5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und

Sozialkunde 10 Prozent.

§ 13Bestehensregelung

(1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2

mit mindestens »ausreichend«,2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschluss-

prüfung mit mindestens »ausreichend«,3. in mindestens drei der Prüfungsbereiche

von Teil 2 mit mindestens »ausreichend« und

4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit »ungenügend«

bewertet worden sind.

(2) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als »ausreichend« bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prü-fungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Er-mittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungs-bereich sind das bisherige Ergebnis und das

Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

§ 14Übergang

Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.

§ 15Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsregelung bestehen, können un-ter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbil-dungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

§ 16Prüfungsverfahren

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprü-fungen der IHK Magdeburg entsprechend.

§ 17Abkürzung und Verlängerung der

AusbildungszeitSoweit die Dauer der Ausbildung abweichend von dieser Ausbildungsregelung verkürzt oder verlängert werden soll, ist § 8 Abs. 1 und 2 BBiG/§ 27b Abs. 1 und 2 HwO entsprechend anzuwenden.

§ 18Inkrafttreten

Diese Ausbildungsregelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer Magdeburg »Der Markt in Mit-teldeutschland« in Kraft.

Magdeburg, 11. April 2018

Olbricht MärzPräsident Hauptgeschäftsführer

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1864

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Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse

a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

12

b) betriebswirtschaftlich relevante Daten insbesondere Arbeitszeit und Materialverbrauch erfassen

c) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen

d) zielgruppengerechte Lerntechniken anwenden

e) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und an-wenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen

f) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren

g) technische Zeichnungen und Stücklisten lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen

-- 8 h) Werkzeuge und Materialien, anfordern und bereit-

stellen

i) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben nach fertigungs-technischen Kriterien festlegen und durchführen

2 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk-,Betriebs- und Hilfs-stoffen

a) Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

12

-- b) Werkstoffeigenschaften in Bezug auf Zerspanbarkeit

beurteilen

c) Betriebs- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach auswählen, einsetzen und entsorgen

3 Herstellen von Bauteilen a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen ein-schließlich der Werkzeuge sicherstellen

Anlage zu § 8

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung

zum Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik zur Fachpraktikerin für Zerspanungsmechanik

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Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

und Baugruppen

b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstü-

cke ausrichten und spannen

24

c) Werkstücke durch manuelle Fertigungsverfahren herstellen, insbesondere durch - Feilen - Sägen - Gewindeschneiden

d) Werkstücke durch maschinelle Fertigungsverfahren herstellen, insbesondere durch - Drehen - Bohren - Fräsen

e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, unter Verwendung von Normteilen, zu Baugruppen fügen

4 Warten von Betriebsmit-teln

a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren

8

b) mechanische und elektrische Bauteile und Verbin-dungen auf mechanische Beschädigungen sichtprü-fen und die Instandsetzung veranlassen

c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen 4

5 Steuerungstechnik

a) steuerungstechnische Komponenten an Werkzeug-

maschinen kennen und in ihrer Funktion unterschei-den

4

6 Anschlagen, Sichern und Transportieren

a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge aus-wählen und unter Berücksichtigung der einschlägi-gen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz ver-anlassen

6

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern

7 Kundenorientierung

a) auftragsspezifische Anforderungen und Informatio-

nen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Be-teiligten weiterleiten

4

8 Planen des Fertigungs-prozesses

a) auftragsbezogene Unterlagen beschaffen, auf Voll-ständigkeit prüfen und die Umsetzbarkeit des Ferti-gungsauftrages beurteilen

8 b) Werkzeugmaschine nach Werkstückanforderung

auswählen

c) Werkzeuge und Schneidstoffe unter Beachtung der Fertigungsverfahren, des zu bearbeitenden Werk-stoffes, der Bearbeitungsstabilität und der Werk-stückgeometrie festlegen

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Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

d) Fertigungsparameter in Abhängigkeit von Werk-stück, Werkstoff, Werkzeug und Schneidstoff festle-gen

9 Arbeiten mit Programmen an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen

a) Dateneingabegeräte und Datenausgabegeräte sowie Datenträger handhaben

12 b) auftragsbezogene Programme aufrufen oder einle-sen, simulieren, Testlauf durchführen und ausführen

c) Datensicherung unter Berücksichtigung betriebli-cher Bestimmungen durchführen

10 Einrichten von Werk-zeugmaschinen

a) Werkstückspannmittel vorbereiten, montieren und ausrichten

8 b) Werkzeugspannmittel vorbereiten und Werkzeuge spannen

c) Fertigungsparameter einstellen und eingeben

d) Werkzeugkorrekturdaten ermitteln und abspeichern

10 e) Einrichtungen für Hilfs- und Betriebsstoffe vorberei-

ten

f) Schutzeinrichtungen montieren und Funktionsfähig-keit überprüfen

11 Herstellen von Werkstü-cken

a) Werkstücke unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen

10 b) Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit

spanabhebenden Fertigungsverfahren nach techni-schen Unterlagen fertigen

c) Zerspanungsprozess unter Beachtung von Sicher-heitsvorschriften durchführen

d) Zerspanbarkeit von Werkstücken beurteilen

18 e) Werkstücke unter Beachtung wirtschaftlicher Fakto-

ren fertigen

12 Überwachen von Ferti-gungsabläufen

a) Fertigungsprozess überwachen

14

b) Fehler im Fertigungsablauf erkennen und Beheben veranlassen

c) maschinenbedingte Störungen erkennen, beheben oder Beseitigung veranlassen

d) Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und deren Funktion sicherstellen

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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

13 Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssys-teme in der betrieblichen Ausbildung

a) Aufträge entgegen nehmen und Besonderheiten mit Kunden absprechen

12

b) Informationen für die Auftragsabwicklung beschaf-fen, auswerten und nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten

c) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorga-ben, durchführen

d) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Qualitätsmängel doku-mentieren

e) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und an-wenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwen-den, Ergebnisse dokumentieren

f) Produkte an Kunden übergeben sowie Auftragsab-wicklung und Leistung dokumentieren

g) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen

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Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-dere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-bildungsvertrag nennen

c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

wesentliche Bestimmungen der für den ausbil-denden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln

2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d) Grundlagen, Aufgaben, und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungs-rechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

3 Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei der Arbeit

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-tungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be-schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun-gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-schutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

5 Betriebliche und techni-sche Kommunikation

a) Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten

b) Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren

4

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Teil des Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Wochen

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 2 3 4

c) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte dar-stellen, Fachausdrücke in der Kommunikation an-wenden

d) Informationen auch aus englischsprachigen, tech-nischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden

e) Konflikte im Team lösen

4

Summe Wochen 78 104

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Beschluss über die Anpassung der Ausbildungsregelungen für die Berufsausbildung von behinderten Menschen

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Elektronische Geräte und Systeme/zur Fachpraktikerin für Elektronische Geräte und Systeme vom 11. April 2018

Jede Berufsausbildung hat die für die Ausbildung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbil-dungsgang zu vermitteln (siehe auch § 1 Abs. 3 Be-rufsbildungsgesetz (BBiG)). Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen nach § 64 BBiG i.V.m § 4 BBiG eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gem. § 4 BBiG im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme des § 65 BBiG (Nach-teilsausgleich), anzustreben. Nur in begründeten Aus-nahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle wird diese Ausbildungsrege-lung erlassen. Ein Übergang von einer bestehenden Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung ist eine Ausbildung in einem nach § 4 BBiG anerkannten Ausbildungsberuf ist entsprechend § 64 BBiG kon-tinuierlich zu prüfen.

Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach ei-ner Ausbildungsregelung für behinderte Menschen erfordert, soll auf der Grundlage einer differen-zierten Eignungsuntersuchung erfolgen. Sie wird derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit – unter Berücksichtigung der Gutachten ihrer Fachdienste und von Stellungnahmen der abgebenden Schulen, gegebenenfalls unter Beteiligung von dafür geeig-neten Fachleuten (u.a. Ärzte/Ärztinnen, Psycholo-gen/Psychologinnen, Pädagogen/Pädagoginnen, Behindertenberater/Behindertenberaterinnen) aus der Rehabilitation bzw. unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserpro-bung – durchgeführt.

Die Ausbildenden sollen einen personenbezoge-nen Förderplan, der die spezifische Behinderung berücksichtigt, erstellen und diesen kontinuierlich fortschreiben. Der personenbezogene Förderplan dient der/des Betroffenen.

Die zuständige Stelle trägt Ausbildungsverträge für behinderte Menschen gem. § 66 Abs. 2 BBiG in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bzw. die Lehrlingsrolle ein, wenn festgestellt worden ist, dass die Ausbildung in einem solchen Ausbildungs-gang nach Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist und eine auf die beson-deren Verhältnisse der Menschen mit Behinderung abgestimmte Ausbildung sichergestellt ist.Im Rahmen der dualen Berufsausbildung auf der Grundlage dieser Ausbildungsregelung ist die Be-

rufsschule Partner und mitverantwortlich für eine Qualifizierte und qualifizierende Berufsausbildung.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungs-ausschusses vom 11. April 2018 als zuständige Stelle nach § 66 BBiG vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581), nachstehende Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.

§ 1 Ausbildungsberuf

Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Elek-tronische Geräte und Systeme/zur Fachpraktikerin für Elektronische Geräte und Systeme erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.

§ 2Personenkreis

Diese Ausbildungsregeiung regelt die Berufsausbil-dung gemäß § 66 BBiG/§ 42m Handwerksordnung (HwO) für Personen im Sinne des § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

§ 3Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.

§ 4 Ausbildungsstätten

Die Ausbildung findet in ausbildungsrechtlich an-erkannten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungs-einrichtungen statt.

§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte

(3) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Aus-bildungsregelung nur in dafür geeigneten, anerkannten Betrieben und Ausbildungsein-richtungen ausgebildet werden.

(4) Neben den in § 27 BBiG/§ 21 HwO festgeleg-ten Anforderungen muss die Ausbildungsstät-te hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.

(5) Es müssen ausreichend Ausbilder/Ausbilderinnen zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbil-der/Ausbilderinnen muss in einem angemesse-nen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.

§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen

(1) Ausbilder/Ausbilderinnen, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 HwO erstmals tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen und berufspädago-gischen Eignung (Ausbilder-Eignungsverord-nung u. a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspe-zifische Qualifikationen nachweisen.

(2) Anforderungsprofil Ausbilder/Ausbilderinnen müssen eine reha-bilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen und dabei folgende Kompetenz-felder abdecken:

— Reflexion der betrieblichen Ausbildungs-praxis,

— Psychologie, — Pädagogik, Didaktik, — Rehabilitationskunde, — Interdisziplinäre Projektarbeit, — Arbeitskunde/Arbeitspädagogik, — Recht, — Medizin.

Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG/§42m HwO zu erfüllen, soll ein Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.

(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer re-habilitationspädagogischen Zusatzqualifikation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität der Ausbildung auf andere Weise si-chergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestelit, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung erfolgt.

(4) Ausbilder/Ausbilderinnen, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraumes von höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifikationen gemäß Abs. 2 nachzuweisen.

Die Anforderungen an Ausbilder/Ausbilderin-nen gemäß Abs. 2 gelten als erfüllt, wenn die behindertenspezifischen Zusatzqualifikationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.

§ 7Struktur der Berufsausbildung

(1) Findet die Ausbildung in einer Einrichtung statt, sollen mindestens zwölf Wochen außer-

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 71

halb dieser Einrichtung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb/mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.

(2) Soweit Inhalte der Ausbildung nach dieser Ausbildungsregelung mit der Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme überein-stimmen, für die nach der geltenden Ausbil-dungsordnung oder aufgrund einer Regelung der IHK Magdeburg eine überbetriebliche Be-rufsausbildung vorgesehen ist, soll die Vermitt-lung der entsprechenden Ausbildungsinhalte ebenfalls überbetrieblich erfolgen.

(3) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Abs. 1 kann nur in besonders begründe-ten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige Behinderung oder betriebspraktische Besonderheit die Abweichung erfordern; einer Verkürzung der Dauer durch die Teilnahme an einer überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme erfolgt nicht.

§ 8Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-tens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan ab-weichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder be-triebspraktische Besonderheiten die Abwei-chung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Fachprakti-ker für Elektronische Geräte und Systeme/zur Fachpraktikerin für Elektronische Ge-räte und Systeme beinhaltet mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild): Gegenstand der Berufsausbildung sind min-destens die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-higkeiten der folgenden Ausbildungsberufs-bildpositionen:1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,2. Aufbau und Organisation des Ausbil-

dungsbetriebes,3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei

der Arbeit,4. Umweltschutz,5. Betriebliche und technische Kommuni-

kation,6. Geschäfts- und Leistungsprozesse,7. Montieren und Anschließen elektrischer

Betriebsmittel,8. Messen und Analysieren von elektrischen

Funktionen und Systemen,

9. Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,

10. Installieren, Konfigurieren und Zusam-menbauen von Personalcomputern,

11. Beraten und Betreuen von Kunden, Ein-bringen von Serviceleistungen,

12. Technische Auftragsanalyse, Lösungsent-wicklung,

13. Fertigen von Komponenten und Geräten,14. Herstellen und Inbetriebnehmen von

Geräten,15. Einrichten, Überwachen und Instand-

halten von Fertigungs- und Prüfeinrich-tungen,

16. Technischer Service und Produktsupport,17. Geschäftsprozesse und Quaiitätsmanage-

ment.

§ 9Zielsetzung und Durchführung der

Berufsausbildung

(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (be-rufliche Handlungsfähigkeit) sollen so vermit-telt werden, dass die Auszubildenden zur Aus-übung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 BBiG befähigt werden, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (berufliche Handlungskompetenz) einschließt.

Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach §§10 und 11 dieser Verordnung nach-zuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszu-bildenden einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.

(3) Die Ausbildenden haben einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungs-nachweis während der Ausbildungszeit zu füh-ren. Die Ausbildenden haben den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Die Auszubildende/der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art oder Schwere/Art und Schwere ihrer/seiner Behinderung von der Pflicht zur Führung eines schriftlichen oder elektronsichen Ausbildungsnachweises entbun-den werden.

§ 10Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung

(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzusteilen,

ob der Prüfling die berufliche Handlungsfä-higkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten be-herrscht, die notwendigen beruflichen Kennt-nisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregeiung ist zu-grunde zu legen. Dabei sollen Qualifikationen, die bereits Gegenstand von Teil 1 waren, in Teil 2 nur soweit einbezogen werden, als es für die Festlegung der Berufsbefähigung er-forderlich ist.

(2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 mit 30 Prozent, Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.

(3) Zur Ermittlung der beruflichen Handlungsfähig-keit ist Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zwei-ten Ausbildungsjahres stattfinden.

(4) Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung er-streckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Ausbildungsmonate in den Abschnitten 1 bis 10 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschul-unterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(5) Für die komplexe Arbeitsaufgabe bestehen fol-gende Vorgaben:1. Der Prüfling soll zeigen, dass er eine

handlungsorientierte Arbeitsaufga-be seines Fachgebietes entgegen-nehmen, planen, durchführen, be-werten, übergeben und in einem Fachgespräch seine Vorgehensweise und Entscheidungen erklären kann. Diese Anforderungen sind an einer elektrotechnischen Funktionseinheit (Aufbau und Inbetriebnahme einer elektronischen Funktionseinheit unter Verwendung von Stromlaufplänen und praxisbezogenen Arbeitsunteriagen) sowie in einem Fachgespräch nachzuweisen. Durch die Durchführung der handlungs-orientierten Arbeitsaufgabe, des Fachge-sprächs und die schriftliche Aufgabenstel-lung soll der Prüfling nachweisen, dass er

a) technische Unterlagen auswerten,b) Arbeitsabläufe planen und abstimmen,c) Material und Werkzeug disponieren,d) Sicherheitsregeln und Unfallverhütungs-

vorschriften kennt und anwenden,e) Komponenten montieren, verdrahten,

bestücken und konfigurieren,f) Funktionen prüfen,

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1872

g) Fehler suchen und beseitigen,h) seine Vorgehensweise begründen

kann.2. Der Prüfling soll eine komplexe Arbeits-

aufgabe durchführen, die situative Ge-sprächsphasen und schriftliche Aufga-benstellungen beinhaltet.

3. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gespräch-sphasen insgesamt höchstens zehn Mi-nuten umfassen sollen.

4. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben, die Ergebnisse sind aus vorgegebenen Lösungsvorschlägen aus-zuwählen.

§ 11Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung

(1) Zur Ermittlung der beruflichen Handlungsfähig-keit ist Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung durchzuführen.

(2) Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung er-streckt sich auf die in der Anlage für den 19. bis 42. Ausbildungsmonat in den Abschnitten 11 bis 17 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschul-unterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:1. Betrieblicher Arbeitsauftrag2. Prüfauftrag nach VDE3. Funktions- und Systemanalyse4. Wirtschafts- und Sozialkunde

(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag beste-hen folgende Vorgaben:1. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Ar-

beitsauftrag zeigen, dass era) Arbeitsabläufe planen und abstimmen,

Teilaufgaben festiegen, Planungsunterla-gen mit erstellen und Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten berücksichtigen,

b) elektronische Geräte aufbauen, elektroni-sche Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen,

c) die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektri-sche Schutzmaßnahmen prüfen,

d) Produkte übergeben, Fachauskünfte er-teilen, Abnahmeprotokolle anfertigen und mit dem Kunden abstimmen

kann.2. Zum Nachweis kommt insbesondere in

Betracht: — Montieren einer komplexen Funktions-

einheit und Verbinden von elektronischen

Bauelementen nach Unterlagen, Leiter-platten bestücken sowie das Inbetrieb-nehmen und Prüfen der Funktionen,

— Erstellen einer branchenüblichen Doku-mentation.

3. Die Prüfung soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich betrieblicher Arbeitsauftrag in höchs-tens 12 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht durchführen und dazu eine bran-chenübliche Dokumentation erstellen. Zum betrieblichen Arbeitsauftrag und zur branchenüblichen Dokumentation wird ein Fachgespräch geführt.

4. Im Prüfungsbereich Prüfauftrag nach VDE soll der Prüfling in 15 Minuten zeigen, dass er VDE-Prüfungen an ortsveränder-lichen elektrischen Geräten oder in An-lagenteilen vornehmen und dies durch Prüfplaketten oder Prüfprotokolle zerti-fizieren kann.

5. Im Prüfungsbereich Funktions- und Sy-temanalyse soll der Prüfling in 60 Mi-nuten zeigen, dass er Funktions- und Systemanalyse mit Schaitungsunterlagen durchführen, funktionelle Zusammen-hänge von Funktionsgruppen analysie-ren, Signale an Schnittstellen funktionell zuordnen und Fehlerursachen bestimmen kann.

6. Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und So-zialkunde soll der Prüfling in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungs-orientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirt-schaftliche und gesellschaftliche Zusam-menhänge der Berufs- und Arbeitsweit darsteüen und beurteilen kann.

7. Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag sind die Arbeitsaufgabe mit 85 Prozent, und das Fachgespräch mit 15 Prozent zu ge-wichten.

§ 12Gewichtungsregelung

Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche:Prüfungsbereich: »Betrieblicher

Arbeitsauftrag« 45 %Prüfungsbereich: »Prüfauftrag nach VDE" 15 %Prüfungsbereich: »Funktions-

und Systemanalyse 30 %Prüfungsbereich: »Wirtschafts-

und Sozialkunde« 10 %

§ 13Bestehensregelung

(1) Sind in der schriftlichen Prüfung (Prüfungs-bereiche: Funktions- und Systemanalyse und Wirtschaft- und Sozialkunde) die Prüfungser-gebnisse unter 50 von Hundert bewertet wor-

den, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in dem mit »mangel-haft« bewerteten Prüfungsbereich die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Be-stehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

(2) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprü-fung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung mindes-tens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in dem Ar-beitsauftrag, in der Präsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der beiden schrift-lichen Prüfungsbereichen mit »ungenügend« bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

(4) Die besonderen Belange der Behinderung des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.

§ 14 Übergang

Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25HwO ist von der/dem Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen. Die Dauer nach § 66 BBiG ist in angemessenem Umfang auf die Vollausbildung anzurechnen. Die Berufsschule soll hierzu gehört werden.

§ 15Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsregelung bestehen, können un-ter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbil-dungszeit nach den Vorschriften dieser Regelung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

§ 16Inkrafttreten

Diese Ausbildungsregelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer Magdeburg »Der Markt in Mit-teldeutschland« in Kraft.

Magdeburg, 11. April 2018

Olbricht MärzPräsident Hauptgeschäftsführer

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 73

Seite 1 von 5 A n l a g e zu § 8 der Ausbildungsregelung

Ausbildungsrahmenplan

Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Elektronische Geräte und Systeme

Abschnitt I: Gemeinsame Kernqualifikationen Zeitliche Richtwerte in Wochen

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufs-bildes

Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

1.-18. Monat

19.-42. Monat

1 Berufsbildung, Arbeits-und Tarifrecht

a) b) c) d) e)

Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltende Tarifverträge nennen

8

12

2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

a) b) c) d)

Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

a) b) c) d) e)

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen

4 Umweltschutz a) b) c) d)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen beitragen, insbesondere mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwaltung nutzen Abfälle vermeiden; Stoff und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zu führen

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1874

IHK-SERVICE

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5 Betriebliche und technische Kommunikation

a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k)

Informationsquellen und Informationen beschaffen, Datenbankabfragen durchführen technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften auswerten und anwenden Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und aktivieren Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren Daten und Sachverhalten sowie Lösungsvarianten präsentieren Konflikte im Team lösen schriftliche Kommunikation in Deutsch durchführen, in Englisch lesen

6 4

6 Geschäfts und Leistungsprozesse

a) b) c) d) e) f) g)

Arbeitsplatz und Montagestelle unter der Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen IT-Systeme zur Auftragsplanung, Abwicklung und Terminverfolgung anwenden Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafischen Benutzeroberfläche einrichten

6 5

7 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

a) b) c) d) e) f) g)

Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege-systeme auswählen und montieren Leitungen installieren elektrische Geräte herstellen und in Betrieb nehmen beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektronischen Regeln beachten

8

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 75

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h)

Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht Lagern und für die Entsorgung bereitstellen

8 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen

a) b) c) d) e) f) g) h) i)

Messverfahren und Messgeräte auswählen elektrische Größen messen, bewerten und berechnen Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen Steuerschaltung analysieren Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen systematische Fehlersuche durchführen Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen Steuerung und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion kennenlernen Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen

8 4

9 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

a) b) c) d) e) f) g) h) i)

Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen Isolationswiderstände messen und beurteilen Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen beurteilen Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen kennenlernen

10 1

10 Installieren, Konfigurieren und Zusammenbauen von Personalcomputern

a) b) c) d)

Hardware nach Vorgaben einbauen Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren IT-Systeme in Netzwerke einbinden Tools und es Testprogramme einsetzen

6 2

11 Beraten und Betreuen von Kunden, Einbringen von Serviceleistungen

a) b) c) d) e)

Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen Störungsmeldungen aufnehmen Leistungsmerkmalen erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen technische Unterstützung leisten

8

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IHK-SERVICE

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Abschnitt II: Berufsspezifische Fachqualifikationen Zeitliche Richtwerte in Wochen Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

1.-18. Monat

19.-42. Monat

12 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung

a) b) c) d) e)

Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen analysieren bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen die für die Fertigungs- und Prüfungsprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe kennenlernen Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte kennenlernen

6 12

13 Fertigen von Komponenten und Geräten

a) b) c) d) e) f) g)

Entwürfe und Layouts erstellen Fertigungsunterlagen erstellen Bauteile und Baugruppen beschaffen Leiterplatten erstellen und bestücken Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen komponentenspezifische Software installieren Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen

8 8

14 Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten

a) b) c) d) e) f) g)

konstruktiven Aufbau erstellen Hardwarekomponenten montieren und anschließen Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen geräte- und systemspezifische Software installieren Geräte und Systeme prüfen

12 8

15 Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfereinrichtungen

a) b) c) d) e) f) g)

Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehlerbeseitigung durchführen oder veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren

16

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 77

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h) Wartungsmaßnahmen durchführen, vorbeugende Instandhaltung durchführen

16 Technischer Service und Produktsupport

a) b) c) d) e) f) g)

Reparatur- und Serviceleistung durchführen und abbrechen bei der Erstellung von Angeboten Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken Fehlermeldungen entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen oder veranlassen Geräte warten und Instandsetzen Produkteinweisungen durchführen Kundenberatungen durchführen Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten

16

17 Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement

a) b) c) d) e) f) g) h) i) j)

Aufträge annehmen Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen Ausgangszustand analysieren, Schnittstellen klären und dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken Angebote und Kostenvorschläge einholen, prüfen und bewerten Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulationen durchführen technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache erteilen

8

Summe Wochen 78 104

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/1878

ImpressumDer Markt in MitteldeutschlandSeit 1897 ·121. JahrgangZeitschrift für die amtlichen Bekanntma-chungen der Industrie- und Handelskam-mer Magdeburg ISSN 1436-6932

Herausgeber:Industrie- und HandelskammerMagdeburgAlter Markt 839104 MagdeburgPostanschrift:39093 MagdeburgRuf 0391/5693-0Fax 0391/5693-193www.magdeburg.ihk.deZertifiziert nachDIN EN ISO 9001:2008

Redaktion:Torsten Scheer (tsc)Ruf 0391/[email protected] Wege (rwe)Ruf 0391/[email protected]

Lieferbedingungen:Die »Mitteilungen« sind das offizielle Organ der IHK Magdeburg. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grund-sätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Im freien Verkauf:jährlich 28 EUR (Einzelheft 1,30 EUR) inkl. Versand- u. Portokosten zzgl. MwSt.

Für unaufgefordert eingesandte Manu-skripte und Fotos gibt es keine Gewähr. Die Redaktion behält sich bei eingesandten Ar-tikeln das Recht zum Kürzen vor. Nament-lich gekennzeichnete Artikel sowie Inhal-te von Anzeigen und Beilagen müssen nicht in jedem Fall mit der Auffassung der IHK übereinstimmen.Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lesefreundlichkeit bei ge-schlechtsneutral verwendeten Begriffen auf die zusätzliche Nennung weiblicher Formen verzichten. Wenn z.B. von Mitarbeitern die Rede ist, sind stets auch die Mitarbeiterin-nen gemeint.

Verlag, Anzeigen und Herstellung:Joh. Heinr. Meyer GmbHHintern Brüdern 2338100 BraunschweigRuf 0531/31085-23Fax 0531/31085-21Anzeigenleitung: Marco Schneider Ruf 0531/3900-580Anzeigenberatung:Freimut HengstHegelstraße 3939104 MagdeburgRuf 0391/59821-69Fax 0391/[email protected]

Druck:westermann druck GmbH Georg-Westermann-Allee 66 D-38104 Braunschweig

Erscheinungsweise:Mitte des Monats

Anzeigenschluss:28. Mai 2018

KONTAKT: Wir sind für Sie daUnter folgenden Durchwahlen können Sie uns erreichen:

Durchwahl 0391/5693-

Hauptgeschäftsführung ........................... 101Öffentlichkeitsarbeit ............................... 170

Berufsbildung ........................................... 200Prüfungswesen .................................................... 432Bildungsservice ................................................... 438

Industrie und Infrastruktur .................... 103Industrie, Innovation und Konjunktur ......... 450Umwelt und Energie .......................................... 152Tourismus und Gastgewerbe ........................... 140Regionalplanung ................................................ 162Verkehrswirtschaft ............................................. 142

Handel, Dienstleistungen und Unternehmensförderung ........................ 130Dienstleistungen ................................................. 132Handel .................................................................... 133Unternehmensförderung ................................. 197Fachkräftesicherung .......................................... 402

International ............................................ 149Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Bescheinigungen ................................................ 156Fit für den Export ............................................... 174Enterprise Europe Network ............................. 148

Verwaltung, Recht und Steuern ............. 111Kammerrecht, Sachverständigenwesen und Wettbewerbsrecht ..................................... 180Handelsregister, Firmenrecht .......................... 183Finanzen ................................................................ 118Firmendaten und Beitrag ................................. 183Informations- und Kommunikationstechnik .................................. 129

Geschäftsstelle Salzwedel 03901/422044Geschäftsstelle Wernigerode03943/549720

Vorschau: Die nächste Ausgabeerscheint Mitte Juni 2018

Elbschifffahrtstag 2018 in WittenbergeIm Focus des Elbschifffahrtstages 2018 steht das im vergangenen Jahr verabschiedete »Gesamtkonzept Elbe«. Der Elbschifffahrtstag wird von der Elbe Allianz organisiert und findet im Mai in Wittenberge (Foto) statt.

Bundesweite Umfrage zu AuslandsaktivitätenTrotz handelspolitischer Schwierigkeiten werden die Auslandsaktivitäten deutscher Firmen derzeit als »insgesamt robust« eingeschätzt. Das ergab die bundesweite Unternehmensumfrage »Going International 2018«.

Gemeinsame Messe zum dualen StudiumDie IHK Magdeburg startet gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Magdeburg, den Hochschulen und 24 Unternehmen der Region zum fünften Mal die Messe »WEGWEISER – Duales Studium«.

Azubis und Fachkräfte in regionalen UnternehmenAzubis und Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen ist eine Möglichkeit, dem Fachkräftemangel im eigenen Unternehmen zu begegnen. Wir zeigen an zwei Beispielen, dass es funktionieren kann.

IHK-SERVICE

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DER MARKT IN MITTELDEUTSCHLAND 5/18 79

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* Quelle: Reichweitenstudie Entscheider im Mittelstand 2015, TNS Infratest/DIHK. Informationen zur Studie, MDS Online und Download der Berichtsbände: www.entscheider-mittelstand.de

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* Quelle: Reichweitenstudie Entscheider im Mittelstand 2015, TNS Infratest/DIHK.Informationen zur Studie, MDS Online und Download der Berichtsbände: www.entscheider-mittelstand.de

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