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Die Europäische Union Umweltpolitik

Die Europäische Union Umweltpolitik. 1. historische Entwicklung zu Beginn der 70er Jahre noch als „Modeerscheinung“ oder als „politisch irrelevant“

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Die Europäische

Union

Umweltpolitik

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1. historische Entwicklung   

     zu Beginn der 70er Jahre noch als „Modeerscheinung“ oder als „politisch irrelevant“ bezeichnet

 

 

 

       seitdem relativ beständige Ausweitung umweltpolitischer Aktivitäten auf europäischer Ebene  

 

      EU wurde im Rahmen der Römischen Verträge von 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet Übergewicht ökonomischer Ziele

ABER: in den Vertragsgrundlagen gab es keinerlei umweltpolitische Handlungskompetenzen und Zuständigkeiten für die europäische Ebene

DESHALB: Umweltpolitik wurde als Handelspolitik „definiert“, ihre primäre Legitimation basierte auf der Beseitigung wirtschaftlicher Handelshemmnisse zwischen den

Mitgliedstaaten

 

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mit der Zeit: Umweltschutz entwickelte sich zu einem eigenständigen Politikbereich der europäischen Integration, unabhängig von wirtschaftspolitischen Zielen

in den Verträgen von Maastricht (1993) und Amsterdam (1999) wurden die Kompetenzen nochmals erweitert

1987: explizite vertragliche Verankerung der Umweltpolitik als eigenen Handlungsbereich der EU im Rahmen der

Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) Gleichstellung ökonomischer und ökologischer Ziele der Gemeinschaft

1994: Einrichtung einer Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen

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1995: Beitritt umweltpolitisch ambitionierter Staaten: Schweden, Finnland, Österreich; trotzdem seit Beginn der 90er

Jahre: rückläufige Tendenz, von europäischer Seite relativ strenge und weit gehende Grenzwerte vorzuschreiben; stattdessen wird auf „neue Instrumente“ gesetzt, wie z.B. ökonomische Anreize für die Selbstregulierung der Industrie

als Beginn der eigenständigen Umweltpolitik der EU wird die Pariser Gipfelkonferenz 1972 angesehenAUCH: Gründung einer „task-force-Gruppe“ bei der Kommission, aus der die heutige Generaldirektion (GD) Umwelt hervorging

erstes umweltpolitisches Aktionsprogramm 1973

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    mögliche Einteilung der europäischen Umweltpolitik in drei Phasen:

1972-1987 (keine eigentliche rechtliche Legitimation)

1987-1992 (Betonung von Prinzipien)

seit 1992 (Abschwächung der umweltpolitischen Dynamik)

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2. Ursachen für die Einführung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik

     Befürchtung, dass es aufgrund unterschiedlicher Umweltstandards in den Mitgliedstaaten zu Handelshemmnissen und

Wettbewerbsverzerrungen im Gemeinsamen Markt kommen könnte

national variierende Standards für bestimmte Produkte stellten Hindernisse für den freien innergemeinschaftlichen Handel dieser Produkte dar (z.B. Grenzwerte für Autoabgase) 

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Ziel der Angleichung der Lebensbedingungen in der EUArt. 2 des EGV: Ziele = „stetige Besserung der Lebens- und

Beschäftigungsbedingungen“ und „beschleunigte Hebung des Lebensstandards“

wurde ausgelegt als nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Steigerung des Lebensstandards  

seit Mitte der 60er Jahre: zahlreiche Umweltkatastrophen

verstärkte internationale Politisierung von Umweltproblemen

(z.B. Waldsterben in Deutschland in den 80er Jahren)

Verdeutlichung der grenzüberschreitenden Natur bestimmter Umweltbelastungen (z.B. Problem der grenzüberschreitenden

Luftverschmutzung:

Schwefeldioxid führte zur Versäuerung skandinavischer Seen; Auslöser des sauren Regens war aber die Luftverschmutzung in anderen Staaten)    

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Ziele und Prinzipien

Abschnitt 5 Umwelt

Artikel III-233

(1) Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei:a) Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;

EG - Vertrag

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b) Schutz der menschlichen Gesundheit;

c) umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;

d) Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

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Absatz 2 des Artikel 174 EG-Vertrag

Vorsorgeprinzip:

Der Umweltbelastung ist mit präventiven Maßnahmen zu begegnen, um Umwelt-schäden vorab verhindern zu können und nicht erst nach der Entstehung bekämpfen zu müssen.

Ursprungsprinzip:

Die Umweltbeeinträchtigung soll mit Vorrang bereits an ihrem Ursprung bekämpft werden.

Verursacherprinzip:

Die Kosten für die Bekämpfung von Umweltschäden sollen - wenn möglich – weit-gehend von den Verursachern selbst getragen werden.

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Ziele, umweltpolitische Prinzipien und Steuerungsstrategien der umweltpolitischen

Aktionsprogramme im Überblick

Aktions- Ziele Betonte Strategischeprogramm Umweltprinzipien Orientierung

Generelle Ziele - Prävention - Rahmenvorgaben- Vermeidung und - Ursprungsprinzip - Qualitätsziele

1973-1976 Verringerung von - Verursacherprinzip Umweltschäden - Angemessene Hand-

- Erhaltung des öko- lungsebene logischen Gleichge- - Schonender Umgang wichts mit natürlichen Res-

- Umweltgerechte sourcen Strukturpolitik und Raumplanung

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1977-1981 Fortschreibung des ersten Aktionsprogramms

Konkrete Prioritätenliste - Prävention - Betonung von- Schutz des Mittel- - Ursprungsprinzip Emissionsgrenz-

1982-1986 meeres - Verursacherprinzip werten- Lärmschutz - Integrationsprinzip - Vermeidung grenz- - Integrierter Umwelt-

überschreitender schutz Emissionen

- Regulierung gefährli- cher Stoffe

- Ausweisung von Na- turschutzgebieten

Aktions- Ziele Betonte Strategische

programm Umweltprinzipien Orientierung

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Integrationsprinzip

Die Erfordernisse des Umweltschutzes sollen bei der Formulierung und Durchführung von Maßnahmen in anderen Politikbereichen der Gemeinschaft (wie der Verkehrs-, Regional- oder Landwirtschaftspolitik) berücksichtigt werden

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Konkretisierung und Zusätzlich: Konkretisierung und1987-1992 Fortschreibung des Hohes Schutzniveau Fortschreibung

3. AP des 3. AP

Fokus auf Steuerungs- - Integrationsprinzip - Informations- und zielen statt auf kon- - Partizipations-

1993-2000 kreten Umweltproblemen rechte - Nachhaltige Entwicklung - Transparenz - Verbesserte Implemen- - Kooperation mit tation bestehender Maß- beteiligten und nahmen betroffenen Ak-

- Definition von Aktions- teuren feldern (Tourismus, Indus- trie, Landwirtschaft,

Energie, Verkehr)

Aktions- Ziele Betonte Strategische

programm Umweltprinzipien Orientierung

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- Neue Aktionsfelder - Integrationsprinzip - Verbesserte Kontroll- (Klimawandel, bio- möglichkeiten

2001-2010 logische Vielfalt, Um- - Politische und ökono- welt und Gesundheit, mische Anreiz-

nachhaltige Bewirt- strukturen für schaftung von natür- umweltfreundliches

lichen Ressourcen und Verhalten Abfällen)

Aktions- Ziele Betonte Strategische

programm Umweltprinzipien Orientierung

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Wichtige medienübergreifende Maßnahmen in der europäischen Umweltpolitik

Richtlinie über den freien Zugang zu Umweltinformationen 1990

Verordnung zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens (Öko-Label) 1992

Medienspezifische Maßnahmen, z.B. Wichtige Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft

 

Rahmenrichtlinie 1975

Altölbeseitigung 1975

Gefährliche Abfälle 1991

Batterien 1993

Verpackungen und Verpackungsabfälle 1994

Deponierung von Abfällen 1999

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5. Entstehung europäischer Umweltpolitik

 5.1. Europäische Kommission

zentrale Rolle (Initiativ-, Kontroll- und Exekutivaufgaben)

v.a. in den 70er Jahren gingen viele erfolgreiche Initiativen für eine gemeinschaftliche Umweltpolitik von der Kommission aus (später: stärkere Einflussnahme der Mitgliedstaaten)

Vorbereitung von Vorschlägen erfolgt in den jeweils zuständigen Generaldirektionen und Dienststellen (hier: GD Umwelt – Kompetenz u.a. für Strahlenschutz, Umweltchemikalien, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Lärm, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Naturschutz und Umwelt- information)

GD Umwelt allerdings häufig auf die Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen angewiesen, da Initiativen meist auch Bereiche wie den Verkehr o.ä. betreffen „Querschnittscharakter der Umweltpolitik“

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Kommission als „Hüterin der Verträge“ für die Überwachung der Anwendung und Einhaltung der Verträge und Richtlinien

5.2. Europäischer Ministerrat

bedeutendste Institution im Entscheidungsgefüge der EU

zuständig für die Entscheidungen über umweltpolitische Maßnahmen: Rat der Umweltminister (tritt jährlich etwa viermal zusammen; außerdem unregelmäßige informelle Treffen, meist mit einem speziellen Thema)

„Environment ministers have undoubtedly been able to approve some legislation in Brussels for which they would have been unable to win support in their national cabinets“ (Sbragia 2000, 300)

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Entscheidungsverfahren im Ministerrat:

ZUERST: jeder Mitgliedstaat hatte ein Vetorecht im Hinblick auf umwelt- politische Entscheidungen

ABER: offenkundig bestand eine grundsätzliche Übereinstimmung, was die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik angeht

DESHALB: bis Mitte der 80er Jahre: drei umweltpolitische Aktions- programme und rund 200 verbindliche Rechtsakte in Form von Richtlinien und Verordnungen

HEUTE: Entscheidungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit anstatt Einstimmigkeit

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5.3. Europäisches Parlament

Schrittweise Ausweitung der umweltpolitischen Entscheidungsbefugnisse

des EP

Europäisches Parlament stets progressive, vorantreibende Position im Umweltschutz, weil es sich hiervon stärkere Resonanz in der Öffentlichkeit und beim Wähler erhofft

zuständig für umweltpolitische Fragen ist der seit 1973 bestehende Ausschuss

für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz

neu: beim Verfahren der Mitentscheidung: kann über alle Bereiche der Umweltpolitik gleichberechtigt mit dem Rat beschließen

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5.4. Europäischer Gerichtshof

nicht unmittelbar an der Formulierung europäischer Umweltpolitik beteiligtABER: „[T]he Court is one of the most important institutions in European environmental governance. It is the Court that sets the limits within

which policy is made and, in conforming or rejecting the legality of European-level legislation, affects or even alters the focus and priorities of environmental policy (Weale et al. 2000, 102)

begünstigte die Entwicklung der Umweltpolitik, indem er die Bedeutung des Umweltschutzes als wesentliches Ziel der Gemeinschaft hervorhob, ungeachtet fehlender vertraglicher Grundlagen

wichtige Rolle auch bei der Implementation und Umsetzung europäischer

Rechtsakte in den Mitgliedstaaten

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5.5. Europäische Umweltagentur

eingerichtet 1994

wesentliche Aufgabe: Sammlung und Aufbereitung von Informationen über den Zustand der Umwelt in der Gemeinschaft

5.6. Interessenverbände

bedeutender Einfluss auf den umweltpolitischen Entscheidungsprozess

auf EU-Ebene

wesentliche Ziele der Euroverbände: Information ihrer Mitglieder über die Entwicklungen in Brüssel; Bündelung der Interessen ihrer Mitglieder; Vertretung dieser Interessen gegenüber den Institutionen im Prozess der Politikformulierung

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wesentliche Anlaufstelle: Kommission; in der Kommission: GD Umwelt

bei der Umweltpolitik: Überrepräsentation ökonomischer Interessen (Wirtschaftsverbände sind zahlenmäßig, personell und finanziell besser ausgestattet und damit durchsetzungsfähiger)

finanzielle Unterstützung durch die Kommission, um deren strukturelle Unterlegenheit aufzufangen (Kritik: Verbände sind abhängig von der Kommission)

Umweltinteressen grundsätzlich schwerer organisierbar als

Wirtschaftsinteressen

Beispiele: Europäisches Umweltbüro (EUB) als umfassendste Interessenorganisation im Umweltbereich; Friends of the Earth; Greenpeace; World Wildlife Fund for Nature

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6. Probleme der europäischen Umweltpolitik

Einschränkungen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik (Art. 174 Abs.3):Berücksichtigung von Stand von Wissenschaft und Technik

der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gemeinschaft und der Regionen

Kosten und Nutzen der jeweiligen Maßnahmen bzw. ihrer Unterlassung

nationale Fehleinschätzung der Konsequenzen europäischer Regulierung(z.B. Großbritannien hatte europäische Richtlinien über strenge

Qualitätsstandards für Trinkwasser in der Annahme akzeptiert, dass die dort festgelegten Grenzwerte lediglich im Sinne unverbindlicher Empfehlungen und weniger als rechtlich verbindliche Vorgaben zu interpretieren sind)

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Zuständigkeit viele der größeren Generaldirektionen (z.B. Industrie oder Landwirtschaft) haben eigene Umweltabteilungen, die sich nicht mit der GD Umwelt koordinieren Integrationsprinzip wird von diesen GDs dahin umgedeutet, dass sie

eigene Belange stärker in die Politik der GD Umwelt einbringen anstatt umgekehrt

relativ schwache Position der GD Umwelt innerhalb der Kommission (verfügt

über vergleichsweise geringe personelle und finanzielle Ressourcen)

Bedeutungsrückgang von Umweltthemen sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene (Ursachen u.a.: Problem hoher Arbeitslosigkeit, verstärkter Wettbewerb im Zuge der weltweiten Marktliberalisierung)

umweltpolitisches Subsidiaritätsprinzip (Art. 174 Abs.4) Gemeinschaft darf im Umweltbereich nur dann tätig werden, wenn die „Ziele besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können als auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten“

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Durchführung der beschlossenen Maßnahmen auf nationaler Ebene

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Bedeutende Veränderungen in Umweltsteuereinnahmen in vielen Mitgliedsstaaten

zwischen 2000 und 2001

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Bibliographie

Knill, Christoph 2003: Europäische Umweltpolitik. Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem, Opladen

http://europa.eu.int/pol/env/index_de.htm

http://www.bpb.de/themen/06P72V,0,0,Umweltpolitik.html

 

http://www.bund.net/lab/reddot2/eu_umweltpolitik.htm

 

http://www.jahrbuch-oekologie.de/Hey2005.pdf

http://www.fotosearch.de/creatas/umweltschutz/CRT164/

Alle Internetadressen: Stand Juni 2005