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Die HGV-Personalberatung informiert über:

Die HGV-Personalberatung informiert über · 60 % bis 90 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe Ja (siehe untenstehende Tabelle) 1) 55 % bis 85 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe

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Page 1: Die HGV-Personalberatung informiert über · 60 % bis 90 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe Ja (siehe untenstehende Tabelle) 1) 55 % bis 85 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe

Die HGV-Personalberatung informiert über:

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Unbefristeter Arbeitsvertrag ................................................................................................. 4

Teilzeitvertrag (Part-Time)...........................................................................................................5

Einstellung von Bürgern aus EU-Ländern .................................................................................. 6

Einstellung von Bürgern aus den neuen EU-Ländern (seit 1. Mai 2004) .................................... 6

Einstellung von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern ......................................................................... 7

Befristeter Arbeitsvertrag in Jahresbetrieben ............................................................................. 8

Befristeter Arbeitsvertrag in Saisonbetrieben ............................................................................ 9

Sommerzeit-Vertrag für Studenten ................................................................................... 10

Lehrlingsvertrag ...................................................................................................................... 10

Freiwilliges Praktikum................. ............................................................................................. 11

Ausbildungs- und Orientierungspraktikum .............................................................................. 12

Teilzeit / saisonale Anstellung von selbstständigen Landwirten ................................................ 13

�Aushilfen� ............................................................................................................................ 14

Arbeitsvertrag auf Abruf ......................................................................................................... 14

Arbeitskräfte-Überlassung ....................................................................................................... 15

Musiker in Gastbetrieben ........................................................................................................ 16

Weitere Verträge im Gastgewerbe........................................................................................... 17

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60 % bis 90 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe

Ja(siehe untenstehende Tabelle)

1)

55 % bis 85 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe

Ja

1)

nach Lohntabelle des Kollektivvertrags

Ja

1)

Taschengeld von bis zu 600 Eurobrutto monatlich (freiwillig!)

Nein

2)

Taschengeld von bis zu 600 Eurobrutto monatlich

Nur INAIL

2)

1) NISF/INPS rentenversichert und gegen Arbeitsunfälle (INAIL)

2) ohne Rentenversicherung, nur gegen Arbeitsunfälle (INAIL)

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Beschreibung des ArbeitsverhältnissesMit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeit-nehmer, gegen Entlohnung eine geistige oder körperlicheArbeit unter der Leitung des Arbeitgebers zu verrichten.Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis mitden sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, diegrundsätzlich im Kollektivvertrag festgelegt sind.

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Alle Arbeitnehmer bzw. Jugendlichen, welche das 16.Lebensjahr vollendet haben.

Wie wird ein normaler Arbeitsvertragabgeschlossen?Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des ArbeitnehmersDatum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung BruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

AnstellungsbestätigungDem Arbeitnehmer muss am ersten Arbeitstag eineAnstellungsbestätigung mit Angabe der Bestimmungenzum Datenschutzgesetz sowie zur Arbeitssicherheit aus-gehändigt werden.

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe,die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebesverschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertragfestgelegt.

EntlohnungSchutz der Persönlichkeitgesunde ArbeitsbedingungenSchutz vor Unfällen

Recht auf ArbeitsleistungWeisungsrechtDisziplinarstrafen

ArbeitsleistungSorgfaltspflichtGehorsamspflichtTreuepflichtSchweigepflicht

Entlohnung bezahlenPersönlichkeit des Arbeitnehmers achtenFür gesunde Arbeitsbedingungen sorgen

Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben:

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Beschreibung des TeilzeitvertragesArbeitnehmer, welche weniger als 40 Stunden proWoche arbeiten, können mit einem Teilzeitarbeitsvertragbeschäftigt werden.

Der Teilzeitvertrag muss beinhalten:Angaben über den Arbeitnehmer und ArbeitgeberBeginn des Arbeitsverhältnissesden genauen StundenplanAngabe der ArbeitstageDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungTeilzeitbeschäftigte werden laut den geltenden Be stim -mungen des Nationalen Kollektivvertrages entlohnt. Zumnormalen Stundenlohn müssen auch der 13. und 14.Monatslohn sowie der zustehende Anteil an Urlaub,Freistunden und Abfertigung bei Fälligkeit ausbezahltwerden.

Besonderheiten*

Das Legislativdekret Nr. 276 vom 10. September 2003und der Nationale Kollektivvertrag des Tourismus-sektors (Confcommercio) vom 27. Juli 2007 sowie dasLandesabkommen vom 27. August 2008 sehen dieMöglichkeit von Zusatzarbeit auf freiwilliger Basis vor.Diesbezüglich gilt folgende Regelung:Im Bedarfsfall können Zusatzstunden im Ausmaß von 50Prozent der im individuellen Vertrag vorgesehenenmonatlichen Arbeitszeit geleistet werden. DieseZusatzarbeit darf auf keinen Fall die Anzahl derWochenstunden überschreiten, die im NationalenKollektivvertrag für den Tourismussektor (Confcom-mercio) für die Vollzeitbeschäftigung vorgesehen ist.

Zusatzarbeit bei längererAbwesenheit in folgenden Fällen:a) Krankheit/Unfall (über einen Monat)b) Urlaubc) Schwierigkeiten bei der Personalsuche

d) Bankette und andere Ereignisse mitAusnahmecharakter

e) saisonbedingte Mehrarbeit

Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährlicheArbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber be-antragt und genehmigt werden. Diese Regelung kann beihorizontaler, vertikaler und auch bei gemischterTeilzeitform angewendet werden. Es können auch flexible- elastische - Klauseln im individuellen Arbeitsvertragvorgesehen werden.

Die Zusatzarbeit wird mit einem Aufschlag von 39Prozent entlohnt. Dieser Zuschlag für die Mehrstundenbeinhaltet die Anteile für 13. und 14. Monatslohn sowiefür Urlaub, Freistunden und Feiertage. Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährlicheArbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber an-geordnet oder genehmigt werden. Die Leistung der Zusatzarbeit erfolgt seitens desArbeitnehmers auf freiwilliger Basis. Bei Änderung vonVoll- auf Teilzeit muss der Arbeitsvertrag beimArbeitsservice beglaubigt werden.

Überstunden in dem Sinne gibt es nicht, wenn mehr Stundengearbeitet werden, handelt es sich um Mehrstunden innerhalbder 40-Stunden-Woche. Auf die Mehrstunden wird ein Auf-schlag von 39 Prozent berechnet. Ein Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch zwei oder mehrereArbeitsverhältnisse mit Teilzeitvertrag eingehen (auch z. B. einVollzeit- und zusätzlich ein Teilzeitverhältnis).

Zu beachten:

* Siehe Landesabkommen vom 27. August 2008.

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Beschreibung des ArbeitsverhältnissesArbeitnehmer aus EU-Ländern sind den einheimischenArbeitnehmern gleichgestellt.

Wer kann Arbeitnehmer aus EU-Ländern beschäftigen?Alle Arbeitgeber können EU-Bürger beschäftigen.

Wie wird der Arbeitsvertrag abgeschlossen?Dazu braucht es:Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeEinstufung/QualifizierungBruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag fest-gesetzt. BesonderheitenSeit 11. April 2007 muss der Arbeitnehmer (falls er mehrals 90 Tage beschäftigt wird) die Eintragung beimMeldeamt der zuständigen Gemeinde vornehmen.

Mitzubringen sind der Personalausweis/Reisepass und dieEinstellungsbestätigung bzw. der Arbeitsvertrag.

Der Arbeitnehmer erhält vom Meldeamt der Gemeindeeine Abgabebestätigung, welche sorgfältig aufbewahrtwerden muss.

Wer kann Arbeitnehmer aus denneuen EU-Ländern beschäftigen?Alle Arbeitgeber können Bürger aus den neuen EU-Ländern beschäftigen.

Wie wird ein Arbeitsvertragabgeschlossen?Dazu braucht es:Daten des Arbeitgebers und des ArbeitnehmersDatum der AufnahmeEinstufung/QualifizierungBruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

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Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Eingereicht werden können Anträge um Arbeits-genehmigungen für Arbeitnehmer:

aus Serbien, Kroatien, Montenegro;aus Staaten, die mit Italien bilaterale Abkommen über die Saisonarbeit unterzeichnet haben: Albanien, Tunesien;aus Staaten, die spezielle Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Einwanderung unter-zeichnet haben: Marokko, Ägypten, Nigeria, Moldawienund Sri Lanka;für Arbeitnehmer aus jedem Land, sofern sie den Besitz einer saisonalen Aufenthaltsgenehmigung für die letz-ten drei Jahre nachweisen können.

Wie wird ein Arbeitsvertrag für Nicht-EU-Bürger abgeschlossen?Dazu braucht es:Daten des Arbeitgebers und des ArbeitnehmersDatum der Aufnahme und Enddatum Einstufung/QualifizierungBruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Die Gruppen sind im Kollektivvertrag festgesetzt.

BesonderheitenDas Arbeitsservice erteilt für Saisonbeschäftigte im Gast-gewerbe die Arbeitsgenehmigung unter Berück-sichtigung des Vorrangrechtes. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird für dieDauer von neun² Monaten im Kalenderjahr ausgestellt.Das saisonale Kontingent wird jährlich von derLandesarbeitskommission bzw. vom Arbeitsministeriumfestgelegt. Die Abwicklungsprozedur für die Arbeits- undAufenthaltsgenehmigung eines Nicht-EU-Bürgers nimmtinsgesamt ca. 5 Wochen in Anspruch.Der Arbeitnehmer muss im Herkunftsland einEinreisevisum beantragen.

2) Für Jahresbetriebe steht jährlich ein begrenztes Kontongent für sog. �Jahresgenehmigungen�

zur Verfügung.

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag fest -gesetzt.

Seit 11. April 2007 muss der Arbeitnehmer (falls er mehrals 90 Tage beschäftigt wird) die Eintragung beimMeldeamt der zuständigen Gemeinde vornehmen.

Mitzubringen sind der Personalausweis/Reisepass und dieEinstellungsbestätigung bzw. der Arbeitsvertrag.

Der Arbeitnehmer erhält vom Meldeamt der Gemeindeeine Abgabebestätigung, welche sorgfältig aufbewahrtwerden muss.

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Beschreibung des ArbeitsverhältnissesBei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeits -verhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft mitErreichen des festgelegten Termins aus, d.h. es bedarfkeiner Kündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen derbefristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, dieMitarbeiter ersetzen, die wegen Schwangerschaft,Krankheit, Unfall oder Militär befristet abwesend sind,kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden.

VoraussetzungenDie Anwendung der Höchstzahlen gemäß Artikel 74 desKollektivvertrages vom 27. Juli 2007 ist bindend. DieAnzahl der Arbeitnehmer im Jahresbetrieb bestimmt dieAnzahl der Zeitverträge, die ausgestellt werden können.Weiters muss die genaue Begründung der Befristungangegeben werden (siehe Art. 78 des Kollektivvertragesvom 27. Juli 2007).

0 bis 4 Beschäftigte5 bis 9 Beschäftigte

10 bis 25 Beschäftigte26 bis 35 Beschäftigte36 bis 50 Beschäftigte

mehr als 50 Beschäftigte

Italien4 Arbeitnehmer6 Arbeitnehmer7 Arbeitnehmer9 Arbeitnehmer

12 Arbeitnehmer20 Prozent

Südtirol6 Arbeitnehmer9 Arbeitnehmer11 Arbeitnehmer14 Arbeitnehmer19 Arbeitnehmer

32 Prozent

des Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabedes Enddatums oder eines Ereignisses (z.B. Ostern,Allerheiligen). Es genügt nicht, nur �Saisonende� anzu-geben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schrift-liche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden.

a) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages vonSeiten des Arbeitgebers: Falls der Arbeitnehmer ohneRecht fertigungsgrund oder wegen der Schließung desBetriebes aus Verschulden des Arbeitgebers oder aus diesem anlastbaren Gründen entlassen wird, hat derArbeitnehmer Anrecht auf Entschädigung in Höhe derEntlohnung, die ihm vom Tag der Entlassung bis zumEnde der Vertragsdauer zugestanden hätte.

b) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages vonSeiten des Arbeitnehmers: Wird der Zeitvertrag vorzei-tig von Seiten des Arbeitnehmers ohne gerechtfertigtenGrund auf gelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtesFernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat derArbeitgeber das Recht, eine Entschädigung in maximalerHöhe der dem Arbeitnehmer noch zustehendenEntlohnungen (Lohn, 13. und 14. Monatslohn sowieUrlaub, Abfertigung, usw.) einzu behalten.

BesonderheitenBei der Meldung beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtungmuss angegeben werden, dass es sich um eineAufnahme mit Vertrag auf Zeit handelt. DieBestimmungen des Legislativdekretes Nr. 368 vom 6.September 2001 müssen berücksichtigt werden.

Wer kann Arbeitnehmer mitZeitvertrag einstellen?Alle Arbeitgeber, welche die oben aufgelistetenHöchstzahlen einhalten, können Arbeitnehmer mit Zeit-vertrag einstellen.Bei saisonalen Stellen kann der Zeitvertrag maximal für10 Monate abgeschlossen werden.Das Arbeitsverhältnis kann in dieser Zeit weder vomArbeitgeber noch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden(Ausnahme: �giusta causa�).

Wie wird der Vertrag auf Zeit abgesch-lossen?Für den Zeitvertrag in Jahresbetrieben gelten dieselbenAngaben wie für den Zeitvertrag in Saisonbetrieben(siehe Landesabkommen vom 27. August 2008).

HöchstdauerFür Jahresbetriebe ist eine Höchstdauer von bis zu 10Monaten vorgesehen.

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut entsprechender Lohngruppezuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet aufGrundlohn, Kontingenzzulage und provinzialem Element.

Auflösung/EnddatumArbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichen

* In Südtirol können die Höchstzahlen laut Landesabkommen vom 27. August 2008 um 60 Prozent erhöht werden.

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Beschreibung des ArbeitsverhältnissesBei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeits-verhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft mitErreichen des festgelegten Termins aus, d.h. es bedarfkeiner Kündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen derbefristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, dieMitarbeiter ersetzen, die wegen Schwangerschaft,Krankheit, Unfall oder Militär befristet abwesend sind,kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden.

Wer kann Arbeitnehmer mitZeitvertrag einstellen?Von dieser Regelung können alle Betriebe, unabhängigob Saison- oder Jahresbetriebe mit Saisontätigkeit,Gebrauch machen, welche 70 Tagen im Kalenderjahrdurchgehend geschlossen oder insgesamt 120 Tage nichtzusammenhängend geöffnet haben. Ausschlaggebend ist auf jeden Fall die effektiveSchließungszeit des Betriebes.

Wer kann Arbeitnehmer mitZeitvertrag aufnehmen?Alle Arbeitgeber, welche die gesetzliche Regelung desZeitvertrages einhalten.

Wie wird der Vertrag auf Zeit abgesch-lossen?Der Zeitvertrag muss folgende Angaben beinhalten:Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeVertragsende bzw. Angabe des zu ersetzendenArbeitnehmersEinstufung/QualifizierungBruttolohnProbezeitDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut entsprechender Lohngruppezuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet aufGrundlohn, Kontingenzzulage und provinzialem Element.

Auflösung/EnddatumArbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichendes Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabedes Enddatums oder eines Ereignisses (z.B. Ostern,Allerheiligen).

Es genügt nicht, nur �Saisonende� bei der Auflösunganzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eineschriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemachtwerden.

a) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages vonSeiten des Arbeitgebers: Falls der Arbeitnehmer ohneRecht fertigungsgrund oder wegen der Schließung desBetriebes aus Verschulden des Arbeitgebers oder aus die-sem anlastbaren Gründen entlassen wird, hat derArbeitnehmer Anrecht auf eine Entschädigung in Höheder Entlohnung, die ihm vom Tag der Entlassung bis zumEnde der Vertragsdauer zugestanden hätte.

b) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages vonSeiten des Arbeitnehmers: Wird der Zeitvertrag vorzei-tig von Seiten des Arbeitnehmers ohne gerechtfertigtenGrund auf gelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtesFernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat derArbeitgeber das Recht, eine Entschädigung in maximalerHöhe der ihm noch zustehenden Entlohnungen (Lohn,13. und 14. Monatslohn sowie Urlaub und Abfertigungusw.) einzubehalten.

Besonderheiten³Der Saisonvertrag kann für eine maximale Dauer von 10Monaten abgeschlossen werden. Wird diese Zeitdauerüberschritten, so ist dies ein Arbeitsverhältnis auf unbe-stimmte Zeit.Der Arbeitsvertrag auf Zeit ist ein befristeter Vertragund kann in dieser Zeit weder vom Arbeitgebernoch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden(Ausnahme �giusta causa�).

3) Siehe Landesabkommen vom 27. August 2008.

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Beschreibung des ArbeitsverhältnissesWährend des Zeitraumes von Juni bis Oktober könnendie Betriebe Zeitverträge mit Studenten abschließen undzwar mit einer Mindestdauer von 6 und einerHöchstdauer von 14 Wochen effektiver Arbeitszeit, wenndiese folgende Schulen besuchen:

a) eine Hotelfachschule;b) eine fachbezogene Oberschule;c) eine Universität mit fachbezogener Studienrichtung.

Ausnahme: Im Bereich Service können auch mit Schülern,die keine fachbezogene Schule besuchen, Zeitverträgeabgeschlossen werden.

Wer kann einen Schüler einstellen?Alle Arbeitgeber, welche die Rahmenbedingungen desLandesabkommens vom 27. August 2008 für denTourismussektor einhalten.

Wie wird der Zeitvertrag abgeschlos-sen?Er muss folgende Bestandteile aufweisen: Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeEinstufung/QualifizierungBruttolohnDauer des Ferialvertrages ProbezeitAngabe des Kollektivvertrages und des LandesabkommensDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung für Ferialpraktikanten beträgt zwischen55 Prozent und 85 Prozent der Normaleinstufung.

Beschreibung des ArbeitsverhältnissesMit diesem Vertrag können Jugendliche als Lehrlinge ineinem dualen Ausbildungsverhältnis (Schule - Betrieb)eingestellt werden. Die Lehrlinge besuchen während desLehrverhältnisses die Berufsschule in Blockkursen zujeweils 10 Wochen.

Dauer der Berufsschulefür Kochlehrlinge: drei Mal 10 Wochenfür Kellnerlehrlinge: drei Mal 10 Wochenfür Bürofachkräfte: in der Regel ein Tag pro Woche fürein Schuljahr

Wer kann Lehrling sein?Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren; die Lehrzeitdauert bei Köchen, Servierfachkräften und Büro fach -kräften 36 Monate.

Wer kann Lehrlinge aufnehmen?Betriebe, die dafür eine eigene Lehrlingsgenehmigunghaben; sie wird vom Amt für Lehrlingswesen aufunbestimmte Zeit ausgestellt. Voraussetzung ist, dass derAusbilder eine entsprechende Qualifikation (Diplom,usw.) hat.

Wie wird der Lehrlingsvertragabgeschlossen?Der Lehrlingsvertrag muss vom Arbeitgeber und auchvom Lehrling (bei Minderjährigen auch vom erziehungs-berechtigten Elternteil) in dreifacher Ausfertigung unter-zeichnet werden. Eine Kopie erhält der Lehrling, eine wei-tere der Arbeitgeber, die dritte wird dem Amt fürLehrlingswesen innerhalb von 30 Tagen ab Aufnahme-datum zugestellt.

Der Lehrlingsvertrag enthält:Daten des Arbeitgebers und des LehrlingsDatum der AufnahmeEinstufung/Qualifizierung (z. B. Koch bzw. Kellner)BruttolohnDauer des LehrverhältnissesProbezeitKollektivvertrag angeben (z.B. Gastgewerbe)Datum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungJe nach Lehrjahr werden gestaffelte Löhne zwischen 60Prozent und 90 Prozent der Normaleinstufung aus-bezahlt. Die Entlohnung erfolgt auch während desBerufsschulbesuches. Bei Saisonbetrieben muss dasBerufsschulgeld mit Auflösung des Arbeitsverhältnissesanteilsmäßig ausbezahlt werden. Das Berufsschulgeld(derzeit 55 Prozent) wird auf Antrag der Arbeitgeber vonder Südtiroler Tourismuskasse (STK) rückvergütet.

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Beschreibung des PraktikumsDas Praktikum ist für Schüler in der Ferienzeit gedacht,um die Berufswahl durch Erfahrungen in der Arbeitsweltzu erleichtern. Es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis.Bei festgestelltem Missbrauch des Ausbildungs- undOrientierungspraktikums wird dieses als Arbeitsverhältnisbetrachtet, und der Betrieb kann für einen Zeitraum von3 Jahren keine Praktikanten mehr beschäftigen.

Dauer des Praktikumsmindestens 2 Wochenmaximal 3 Monate pro Jahr und nicht mehr als6 Monate insgesamt.

Wer kann ein Praktikum absolvieren?Schüler und Studenten, deren Ausbildung nach derFerienzeit fortgesetzt wird. Zugelassen sind auch jeneSchüler, die die Matura erlangt haben, auch wenn siekeiner Ausbildung nach der Ferienzeit nachgehen.Voraussetzung für Mittelschüler ist der Pflicht-schulabschluss und die Einschreibung in eine Oberschuleoder Berufsschule. Mindestalter: 15 Jahre

Wer ist für die Genehmigung desPraktikantenvertrages zuständig?Das sowohl vom Betrieb als auch vom Praktikanten aus-gefüllte und unterschriebene Abkommen ist beimArbeitsservice einzureichen.Der Beginn des Praktikums darf erst nach erteilterGenehmigung durch die Abteilung Arbeit erfolgen.

TaschengeldDie Landesarbeitskommission empfiehlt für diePraktikanten ein Taschengeld von bis zu 600 Euro bruttopro Monat. Die Auszahlung erfolgt über einen regulärenLohnstreifen (Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73).

BesonderheitenDer Betrieb versichert den Praktikanten gegenArbeitsunfälle beim INAIL und sorgt mit einerVersicherung für die zivilrechtliche Haftung.

BesonderheitenNach Ablauf der Lehrzeit wird der Arbeitnehmer in dievierte Lohngruppe eingestuft.

Wird der Lehrling nach Abschluss des Lehrverhältnissesmit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt, sosind für die Dauer von weiteren 12 Monaten dieSozialabgaben gleichbleibend.

Betriebe mit 1 bis zu 5 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe mit 6 bis 19 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

1 Praktikant

2 Praktikanten

10 Prozent

Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September1998, wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetemArbeitsvertrag gleichgestellt sind.

Wie viele Praktikanten kann ein Betrieb aufnehmen?

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Beschreibung des PraktikumsDas Ausbildung- und Orientierungspraktikum bietetStudenten die Möglichkeit, Erfahrungen in derArbeitswelt zu sammeln. Das praktische Anlernen unddie Orientierung am Arbeitsplatz stellen denSchwerpunkt des Praktikums dar, während dieArbeitsleistung im Hintergrund steht. Es handelt sichdabei um kein Arbeitsverhältnis.

Dauer des Praktikumsmindestens 2 Wochenmaximal 12 Monate mit entsprechender Begründung.

Wer kann ein Ausbildungs- undOrientierungspraktikum durchführen?Die Zielgruppe für ein Ausbildungs- bzw. Orientierungs-praktikum sind Schüler und Studenten sowie Schul- undUniversitätsabsolventen, welche die Ausbildung vor nichtmehr als 12 Monaten (Schule) bzw. 18 Monaten(Universität) abgeschlossen haben.Voraussetzung ist der Abschluss der Schulpflicht und dieVollendung des 15. Lebensjahres. Im Zeitraum vonSchulende bis zum darauf folgenden Schulbeginn kön-nen die Studenten, die ordnungsgemäß in einemStudienzyklus eingeschrieben sind, ein Sommer-Orientierungspraktikum absolvieren. Es ist nicht möglich,ein Praktikum durchzuführen, wenn der Jugendlichebereits Praktika von insgesamt 12 Monaten absolvierthat.

An wen ist der Antrag zu stellen?An das zuständige Amt für Arbeitsservice Bozen bzw.auch an die Außenstellen.

TaschengeldDas Entgelt wird direkt vom Ausbildungsbetrieb(Arbeitgeber) ausbezahlt. Man empfiehlt den Betrieben, ein Taschengeld imRahmen von bis zu 600 Euro pro Monat zu bezahlen. DieAuszahlung erfolgt über einen regulären Lohnstreifen(Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73).

INAIL und HaftpflichtversicherungDer Betrieb muss die Praktikanten gegen Unfälle beimINAIL versichern und sorgt für eine ordnungs-gemäße Abdeckung der zivilrechtlichen Haftung desPraktikanten gegenüber Dritten durch eineHaftpflichtversicherung.Bei Unfällen während des Praktikums sorgt der Betriebfür die Meldung des Vorfalles innerhalb der von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Zeiten bei denVersicherungsinstituten, beim INAIL, bei der zuständigenBehörde für öffentliche Sicherheit (Quästur oderGemeinde) sowie bei dem von der Abteilung Arbeiternannten Tutor.

Betriebe mit 1 bis zu 5 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe mit 6 bis 19 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten aufunbefristete Zeit:

1 Praktikant

2 Praktikanten

10 Prozent

Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998,wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag gleichgestellt sind.

Wie viele Praktikanten kann ein Betrieb aufnehmen?

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Beschreibung des ArbeitsverhältnissesDas Gesetz Nr. 97 vom 31. Januar 1994, Art. 18, siehtvor, dass Landwirte in Teilzeitform oder saisonal beschäf-tigt werden können. Dabei muss der Arbeitgeber keineSozialabgaben entrichten.

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Arbeitnehmer, die als selbstständige Landwirte versichertsind und eine Eigenerklärung bzw. beglaubigteSelbsterklärung der Gemeinde (Notorietätsakt) über dieEintragung als selbstständige Landwirte dem Arbeitgebervorlegen.

Wie wird der Vertrag abgeschlossen?Es wird ein Teilzeit- bzw. befristeter Saisonvertrag abgeschlossen.

Dazu braucht es folgende Unterlagen:Daten des Arbeitgebers und ArbeitnehmersDatum der AufnahmeVertragsendeDatum und Unterschrift der Vertragspartner

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut entsprechender Lohngruppe.

Krankheit/UnfallBei Abwesenheit durch Krankheit bzw. Arbeitsunfall stehtdem �selbstständigen� Landwirt keine Ergänzungs-zahlung zu. Auch von Seiten des INAIL bzw. NISF/IMPSwird kein Krankengeld/Unfallgeld ausbezahlt.

BesonderheitenBei der Beschäftigung von selbstständigen Landwirtenbraucht der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zu entrich-ten. Den Anteil des Arbeitgebers (ca. 26,93 Prozent) undden Anteil des Arbeitnehmers (ca. 9,19 Prozent),also insgesamt ca. 36,12 Prozent, spart der Arbeitgeberan Sozialabgaben ein, da der selbstständige Landwirtbereits die Pensionsbeiträge bei der Bauernkrankenkasse(SCAU) einzahlt.

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Beschreibung des ArbeitsverhältnissesArbeitnehmer, welche bei Banketten, Hochzeiten,Kongressen, usw. aushelfen, können mit einem soge-nannten �Aushilfe-Arbeitsvertrag� beschäftigt werden(Gesetz Nr. 448 vom 23.12.98, Artikel 54, Komma 4).

Wer kann Arbeitnehmer mit einemsolchen Vertrag beschäftigen?Alle Arbeitgeber können Aushilfen beschäftigen.

Was muss dieser Arbeitsvertrag bein-halten?Angaben über den Arbeitnehmer und ArbeitgeberBeginn des Arbeitsverhältnissesgenauer StundenplanAngabe der ArbeitstageDatum und Unterschrift der Vertragspartner

BesonderheitenDiese Anstellungsform gilt in der Regel für Arbeiten, wel-che nicht mehr als 3 Tage andauern, und nur für die

Qualifizierung der 4., 5., 6s., 6. und 7. Gehaltsstufe. DieAnstellungszeit muss bei diesen Verträgen mindestens 4Stunden pro Tag sein. Die Sozialabgaben werden nur aufdie effektiv gearbeiteten Stunden berechnet.

EntlohnungDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Dafür wurden folgende Brutto-Stundenlöhneinklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14.Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) ver-einbart. Die Sozialabgaben werden nur auf die effektiv

4. Gruppe

5. Gruppe

6s Gruppe

6. Gruppe

7. Gruppe

12,11 Euro 12,34 Euro

11,54 Euro 11,76 Euro

11,04 Euro 11,25 Euro

10,91 Euro 11,11 Euro

10,21 Euro 10,40 Euro

Sozialabgaben: jaLohnsteuer: ja

Beschreibung: Arbeitsvertrag aufAbrufArbeitnehmer, welche gelegentlich, also nicht kontinuier-lich z.B. an Wochenenden arbeiten, können mit diesemVertrag beschäftigt werden.

Der Arbeitsvertrag muss folgendeElemente beinhaltenAngaben über den Arbeitnehmer und ArbeitgeberBeginn des ArbeitsvertragesEnddatum, falls es ein befristeter Vertrag sein sollKlausel betreffend der BereitschaftszulageMatrikelnummerDatum und Unterschrift der Vertragspartner

Beim Arbeitsvertrag auf Abruf müssen die Arbeitstagesowie die individuellen Arbeitszeiten nicht im Vertragfestgehalten werden.

Entlohnung/SozialabgabenDie Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, dieje nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschie-den ist. Dafür wurden folgende Brutto-Stundenlöhneinklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14.Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) ver-einbart. Die Sozialabgaben werden nur auf die effektivgearbeiteten Arbeitsstunden berechnet. Die Auszahlungerfolgt über einen regulären Lohnstreifen.

ab Juli 2008 ab Juli 2009

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Beim Arbeitskräfte-Überlassungsvertrag stellt eine spe-zielle Agentur Arbeitnehmer für einen bestimmtenZeitraum zur Verfügung.Die Agentur muss in einem eigenen Verzeichniseingetragen sein.

Wer kann mit einem solchen Vertragbeschäftigt werden?Alle Arbeitnehmer und Jugendlichen.

Wie wird der Vertrag abgeschlossen?Der Vertrag wird schriftlich zwischen Auftraggeber (=Arbeitgeber) und der Agentur, welche die Arbeit-nehmer zur Verfügung stellt, abgeschlossen.

EntlohnungDer Arbeitnehmer erhält die Entlohnung laut gearbeite-ten Stunden/Tagen direkt von der Agentur.

BesonderheitenDie Agentur stellt die Kosten für die Entlohnung lauteffektiv gearbeiteten Stunden sowie die Lohnneben-kosten dem Arbeitgeber in Rechnung. Der Betrieb ist also von der Führung des Lohnbuchesbefreit. Bitte unbedingt überprüfen, ob die Agentur imBesitz der vorgesehenen Genehmigung von Seiten desArbeitsministeriums ist.

Besonderheiten

Der Arbeitsvertrag auf Abruf kann im Gastgewerbe vorallem für die Bereiche Küche, Service und Zimmer ange-wandt werden. Die �Biagi-Reform� (Legislativdekret Nr.276 vom 10. September 2003), das Rundschreiben desArbeitsministeriums Nr. 4 vom 2. Februar 2005 und dasGesetzesdekret Nr. 112 vom 25. Juni 2008 sehen vor,dass dieser Vertragstyp im Gastgewerbe im Laufe desKalenderjahres nur in jenen Zeiträumen anwendbar ist, inwelchen effektiv unvorhergesehene Arbeit anfällt:

an Wochenenden (Freitag ab 13 Uhr bis Montag 6 Uhr)zu Weihnachten (vom 1. Dezember bis zum 10. Januar)Ostern (Palmsonntag bis Dienstag nach Ostern)Sommer (vom 1. Juni bis 30. September)

Arbeitnehmer, welche wöchentlich regelmäßig, z. B.immer samstags oder sonst an einem beliebigenWochentag arbeiten, müssen mit einem vertikalen oderhorizontalen Teilzeitvertrag beschäftigt werden.

BereitschaftszulageWenn der individuelle Arbeitsvertrag einen fixenBereitschaftsdienst vorsieht, dann muss eine Zusatz-entlohnung von 20 Prozent bezahlt werden. Wird keinBereitschaftsdienst verlangt, so muss dies im Arbeits-vertrag eigens festgehalten werden.

Der Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag auf Abruf muss vorArbeitsbeginn den Arbeitsvertrag unterzeichnen sowie regulärim Lohnbuch eingetragen werden.

Zu beachten:

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Die Beschäftigung von Musikern in Gastbetrieben istunbürokratisch möglich, sofern der Musiker bzw. dieMusikgruppe selbst die Unbedenklichkeitserklärung(�permesso di agibilitá�) vorweisen kann.Diese Bestätigung ist notwendig, damit der Betrieb dieSozialabgaben (ENPALS) sowie die zusammenhängendeBürokratie nicht zu seinen Lasten hat. Die Musiker bzw. Musikgruppen können sich inGenossenschaften eintragen, welche die Leistungen andie Betriebe in Rechnung stellt. Der Arbeitgeber (Betrieb) ist dafür verantwortlich, dassvor Beginn einer musikalischen Darbietung dieUnbedenklichkeitserklärung vorliegt.

Bereits vor Jahren wurde der Versuch gestartet, die�Hobbymusiker� nicht in die Kategorie der�Berufsmusiker� einzustufen.Das Haushaltsgesetz Nr. 296 vom 27. Dezember 2006,Art. 188 (Anlage 3), und das Gesetz Nr. 222 vom 29.November 2007 regeln ganz klar, wer von denSozialabgaben �ENPALS� befreit ist.

HobbymusikerStudentenJugendliche bis zu 18 JahrenPensionistenWeiters auch für jene, welche eine obligatorischePensionsversicherung nachweisen können.

Für die Musik- bzw. Künstlertätigkeit darf einJahreseinkommen von maximal 5.000 Euro erzielt wer-den.Dies bewirkt, dass bis zu einem Jahresbruttoeinkommenvon 5.000 Euro keine Sozialabgaben �ENPALS� geschul-det sind.Wird dieser Betrag überschritten, so müssen auf denDifferenzbetrag die �ENPALS-Beiträge� im Ausmaß von33 Prozent bezahlt werden.

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Das Arbeitsmarktreformgesetz (�Biagi-Reform�) aus demJahr 2003 sieht noch weitere Verträge vor, auf welcheaufgrund der komplexen Materie hier nicht eingegangenwerden kann, aber auch aufgrund der Tatsache, dass imTourismussektor diese Verträge in der Regel eher seltenangewandt werden können.Wir empfehlen Ihnen, von Fall zu Fall den entsprechen-den Vertrag im Vorfeld zu besprechen.

VertragsartenKoordinierte und fortwährende MitarbeiterProjektarbeitGelegentliche Mitarbeit bis 5.000 Euro pro Jahr (max.30 Tage)Arbeitsplatzteilung (Job Sharing)EingliederungsverträgeDie Entsendung von Arbeitskräften

Bei der Jobbörse im Internet können Arbeitgeber ihreStellengesuche in das Netz stellen bzw. auchStellenbewerber ausfindig machen.

Ihre Vorteile Die Registrierung des Betriebes und die Eingabe desStellengesuches ist einfach.Bei Bekanntgabe der freien Stelle wird die Informationdrei Mal hinterlegt: im Internet, bei den Ämtern fürArbeitsservice und über das EURES-System im Ausland(scheint in 17 EU-Ländern auf).Das Stellenangebot kann jederzeit verändert bzw.gelöscht werden. Die Einträge können auch in anonymer Form verbreitetwerden. Dazu müssen sich interessierte Arbeitgebermit dem Amt für Arbeitsservice in Verbindungsetzen.

Eigentümer und Herausgeber: HGV-Service Genossenschaft, 39100Bozen, Schlachthofstraße 59, Tel. 0471 317 700 - Verantwortlich fürden Inhalt: Dr. Nikolaus Stoll - Druck: Ferrari-Auer, BZ, Kapuzinergasse7-9, reg. Trib. Bozen Nr. 23/84.

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Folgende Bestimmungen gelten für alle Arbeitsverträgeim Gastgewerbe:

VertragsformAlle Arbeitsverträge müssen in schriftlicher Form abge-fasst werden.

Die wichtigsten Termine bei derAufnahme von ArbeitnehmernAushändigung der Arbeitsbestätigung/Arbeitsvertragmit Angabe der Probezeit vor Arbeitsbeginn.Die Probezeit gilt nur dann, wenn diese schriftlich bei Arbeitsbeginn vereinbart wurde.Eintragung ins Matrikelbuch vor ArbeitsbeginnEintragung ins Stundenregister am ersten ArbeitstagAnmeldung beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung einen Tag vor Arbeitsbeginn (neu seit 1. Dezember 2008). Mit 1. Januar 2009 tretet das Einheitslohnbuch in Kraft.

Erforderliche Dokumentegültiger Personalausweis oder ReisepassSteuernummergültiger Sanitätsausweiseventuelle Dokumente für FamiliengeldDienstzeugnisse/DiplomeArbeitsgenehmigung (bei Nicht-EU-Bürgern)

Arbeitszeiten40 Stunden pro Woche.

Ruhetag pro WocheDer Ruhetag umfasst 24 Stunden ohneUnterbrechung:Jahresbetriebe: 1,5 TageSaisonbetriebe: 1 Tag

Bei Notwendigkeit kann der Ruhetag mit Einverständnisdes Arbeitnehmers auch in Zeiträumen von mehr als einerWoche gewährt werden, vorausgesetzt, die Dauer desRuhetages entspricht 24 Stunden pro 6 Arbeitstage (d.h.2 Tage alle 14 Tage, jeweils von 0 Uhr bis 24 Uhr).

Überstundenbei Tagesüberstunden: 30 Prozent Aufschlagbei Nachtüberstunden (24 Uhr bis 6 Uhr): 60 ProzentAufschlag

NachtarbeitWird ein Arbeitnehmer zur Nachtarbeit herangezogen,also in der Zeit zwischen 24 Uhr und 6 Uhr, muss einAufschlag von 25 Prozent gewährleistet werden.

Ärztliche Visite bei NachtarbeitDie ärztliche Visite bei Nachtarbeit in den Bereichen, wodieser Landeszusatzvertrag zur Anwendung kommt wirdfolgendermaßen geregelt:Die ärztliche Visite ist nur dann erforderlich, wenn dieArbeitszeit mehr als 3 Stunden (berechnet ab 24.00 Uhr)andauert, und dies an mindestens 80 Tagen im Jahr.

FeiertagsarbeitBei Feiertagsarbeit steht dem Arbeitnehmer ein zusätz-licher Tageslohn mit 20 Prozent Aufschlag zu.

UrlaubDer Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage proKalenderjahr. Ruhetage und Feiertage dürfen nicht alsFerien berechnet werden. Darüber hinaus stehen demArbeitnehmer 104 Stunden (= 15,60 Tage) alsArbeitszeitreduzierung (�permessi�) zu. Diese 104Stunden umfassen auch die 32 Stunden für abgeschafftekirchliche Feiertage und können in Halbtages- oderTagesabwesenheiten genossen werden (z. B. Arztvisitenusw.).

LohnauszahlungDie Entlohnung wird dem Mitarbeiter gemäß den lokalenBräuchen innerhalb Monatsende mit einer maximalenToleranz von 6 Tagen ausbezahlt.Wenn die Auszahlung der Entlohnung innerhalb dieserFrist aus technischen Gründen nicht möglich ist, mussinnerhalb der obgenannten Frist eine Anzahlung in Höhevon mindestens 90 Prozent der voraussichtlich geschul-deten Entlohnung mit Restzahlung innerhalb der nächs -ten 10 Tage erfolgen.Die Entlohnungen müssen mittels Lohnstreifen erfolgen,auf welchen die Anzahl der entlohnten Tage, der ent-sprechende Betrag, das Ausmaß eventueller Überstundenund alle anderen Lohnelemente angegeben sein müssen.Bei Barzahlung soll der Lohnstreifen auf jeden Fall vomArbeitnehmer als Bestätigung unterschrieben werden.

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JugendschutzgesetzBei den Arbeitszeiten gelten folgende Regelungen:ab 15 Jahren: 40 Wochenstunden, aufgeteilt auf 5 Arbeitstagen. Das heißt, den Jugendlichen müssen 2Ruhetage (auch nicht zusammenhängende) gewährtwerden.Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden leistenEs muss jährlich eine Kontrollvisite bei einem Sprengelhygienearzt oder bei einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden.

KündigungenEine Auflösung (Kündigung) des Arbeitsverhältnissesmuss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Dabeisind die im Nationalen Kollektivvertrag sowie im GesetzNr. 108 vom 11. Mai 1990 verankerten Bestimmungenund Richtlinien einzuhalten. Die Kündigungsfristen sindje nach Einstufung und Dienstalter verschieden. Wir empfehlen, die genauen �Spielregeln� im eigenen�HGV-intern� zu Kündigungsschutz durchzulesen (sieheauch unter ).

Arbeitsstreitfälle -Versicherungszeiten - VerjährungsfristenBei Arbeitsstreitfällen steht Ihnen die HGV-Personalberatung mit Rat und Tat zur Seite. Zudem ver-tritt der HGV seine Mitglieder in der Schlichtungs -kommission beim Arbeitsservice.Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oftdie Frage, was der Arbeitnehmer alles unterschreibenmuss, damit nicht im Nachhinein Beanstandungen fol-gen. Dabei muss klargestellt werden, dass eineAnfechtung von getätigten Unterschriften jederzeit mög-lich ist.

Wir empfehlen Ihnen, sich an folgende Regeln zu halten:Die Lohnauszahlung muss monatlich innerhalb sechstendes darauffolgenden Monats erfolgen. Die Zahlung kannin bar, mittels Scheck oder Überweisung durchgeführtwerden. Bei Barzahlung muss der Lohnstreifen unter-schrieben werden. Dabei sollte neben der Unterschriftklar stehen, dass der Betrag vom KästchenEntlohnung/Netto ausbezahlt wurde. Bei Scheck bzw.Überweisung ist die Unterschrift empfehlenswert. Weiters soll auch das Stunden-/Präsenzregister ordnungs-gemäß geführt und unterschrieben werden. Vorauszahlungen auf den 13ten und 14ten Monatslohn,Urlaub und Abfertigung sind laut Landesabkommen vom27. August 2008 nicht gestattet. Haben Sie eine klare transparente Lohnvereinbarungbeim Arbeitseintritt vereinbart, so können Sie davon aus-gehen, dass es in der Regel bei der Endabrechnung zukeinen Unstimmigkeiten kommen kann.

Lohnguthaben

a) Der Arbeitnehmer kann innerhalb von 5 Jahren nachBeendigung des Arbeitsverhältnisses eventuelleGuthaben (z. B. Überstunden usw.) rechtlich einfordern. b) Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung desArbeitsverhältnisses eine eigene Verzichtserklärungunterschrieben (siehe Muster auf ), so kanndiese innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung desArbeitsverhältnisses angefochten werden.

VersicherungszeitenIn der Regel gilt, dass der Arbeitnehmer bis zu 10 Jahreeventuelle Ansprüche hinsichtlich nicht gemeldeterVersicherungszeiten geltend machen kann.

EntlassungEine Entlassung von Seiten des Arbeitgebers kann inner-halb von 60 Tagen vom Arbeitnehmer selbst bzw. von derGewerkschaft oder einem Rechtsanwalt angefochtenwerden.

HGV-BozenSchlachthofstraße 5939100 BozenTel. 0471 317 800, Fax 0471 317 [email protected]

HGV-MeranGampenstraße 97 - Service Center Maia39012 MeranTel. 0473 233 148, Fax 0473 210 [email protected]

HGV-SchlandersHauptstraße 4039028 SchlandersTel. 0473 620 281, Fax 0473 621 [email protected]

HGV-BrixenDantestraße 29 - Brixinia Center39042 BrixenTel. 0472 834 389, Fax 0472 837 [email protected]

HGV-BruneckRienzfeldstraße 4639031 BruneckTel. 0474 555 563, Fax 0474 552 [email protected]

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