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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung
Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, dos sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be-standteile sind die ous Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus-halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes-natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen AusstaHung und entsprechender Nutzungsmöglich keif. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräuml ichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmiHelbar als Grenz liin i e n zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergang von naturräumlichen Einheiten inein-ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, s. 6ff u. 15ff).
Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten
N icht Iinienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten
1. Ordnung 1. Ordnung 2. 2.
-- 3. 3. -- 4. (naturr. Haupt- = = einheiten) 4. (naturr. Haupt-einheilen) --- 5. 5. ---- 6. ---- 6. .............. 7. . .......... 7. Singularitäten 4. -7. Ordnung Singularitäten 5. -7. Ordnung
Singularitäten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund gefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr aber auf-fallige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in einer sonst n icht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.
Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen . Eine dreiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung (Haupteinheit). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen d ie Untergliederung der Hauptein heit, die erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ord-nung, die zweite Zusatzziffer d ie Einheit der 6. Ordnung, die dritte Zusatzziffer die Einheit der 7. Ordnung. D ie unter den Kennzahlen 1531 und 1532 geführten Einheiten haben den Rang von selbständigen Einheiten.
Politische Grenzen
Baden-Württemberg Regierungsbezirk Südbaden
1 Landkreis Kehl 2 Offenburg 3 lehr 4 Wolfach 5 Emmendingen 6 Villingen 7 Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau 8 Landkreis Freiburg 9 Oonoueschingen
10 Hochschwarzwald Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern
11 Landkreis Freudenstadt 12 Rottweil
Staatsgrenze
11
2610 Colmar- Nauenburger Rhe Rheinebene
Geographische Landesaufnahme 1 : 200 000
Naturräumliche Gliederung, BI. 177 OHenburg, Bearbeitung abgeschlossen: September 1966
Grundlagen: Topogr. Übersichiskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mil Genehmigung des lnsliluts für Angewandle Geodäsie. Frankfurt a. M.
Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung
Herausgegeben vom Institut für Landeskunde
20 40
1:200000 0 2 4 6 8 10 km
Ausgabe: 1966
50 Obersicht der Anschlußblätter
169 170
178
185 186
60
Kartographie und Drude: Bundesonstal t für Landeskunde und Raumforschung
60
Bundesonstalt für Landeskunde und Raumforschung Selbstverlog · Bad Godesberg
AdministratorTextfeldQuelle: http://geographie.giersbeck.de/karten/
http://geographie.giersbeck.de/karten/http://geographie.giersbeck.de/karten/169.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/185.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/178.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/169.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/170.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/178.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/185.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/186.pdf
LegendePolitische GrenzenAnschlußblätterGehe zu Kartenausschnitten:Oben linksOben MitteOben rechts
Mitte linksZentrumMitte rechts
Unten linksUnten MitteUnten rechts