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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, dos sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be- standteile sind die ous Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus- halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes- natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen nat ürlichen AusstaHung und entsprechender Nutzungsmöglich keif. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmiHelbar als Grenz li in i e n zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergang von naturräumlichen Einheiten inein- ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, s. 6ff u. 15ff). Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten N icht Iinienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten 1. Ordnung 1. Ordnung 2. 2. -- 3. 3. -- 4. (naturr. Haupt- = = einhei ten) 4. (naturr. Haupt- einheilen) --- 5. 5. ---- 6. ---- 6. .............. 7. . .......... 7. Singularitäten 4. -7. Ordnung Singularitäten 5. -7. Ordnung Singularit äten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, f ür das Grund gef üge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr aber auf- fallige besondere l andschaftl iche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in einer sonst nic ht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit. Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen. Eine dreiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung ( Haupteinheit). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Hauptein hei t, die erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ord- nung, die zweite Zusatzziffer die Einheit der 6. Ordnung, die dritte Zusatzziffer die Einheit der 7. Ordnung. Di e unter den Kennzahlen 1531 und 1532 geführten Einheiten haben den Rang von selbständigen Einheiten. Politische Grenzen Baden-Württemberg Regierungsbezirk Südbaden 1 Landkreis Kehl 2 Offenburg 3 lehr 4 Wolfach 5 Emmendingen 6 Villingen 7 Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau 8 Landkreis Frei burg 9 Oonoueschingen 10 Hochschwarzwald Reg ierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern 11 Landkreis Freudenstadt 12 Rottweil Staatsgrenze 11 2610 Colmar- Nauenburger Rhe Rheinebene Geographische Landesaufnahme 1 : 200 000 Naturräumliche Gliederung, BI. 177 OHenburg, Bearbeitung abgeschlossen: September 1966 Grundlagen: Topogr. Übersic hiskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mil Genehmigung des lnsliluts für Angewandle Geodäsie. Frankfurt a. M. Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung Herausgegeben vom Institut für Landeskunde 20 40 1:200000 0 2 4 6 8 10 km Ausgabe: 1966 50 Obersi cht der Anschlußbl ätt er 169 170 178 185 1 86 60 Kartographie und Drude: Bundesonstal t f ür Landeskunde und Raumforschung 60 Bundesonstalt f ür Landeskunde und Raumforschung Sel bstverl og · Bad Godesberg

Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 177 Offenburg ...geographie.giersbeck.de/karten/177.pdf · Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 177 Offenburg (Heinz Fischer und Hans-Jürgen

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  • Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

    Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, dos sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be-standteile sind die ous Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus-halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes-natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen AusstaHung und entsprechender Nutzungsmöglich keif. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräuml ichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmiHelbar als Grenz liin i e n zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergang von naturräumlichen Einheiten inein-ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, s. 6ff u. 15ff).

    Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten

    N icht Iinienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten

    1. Ordnung 1. Ordnung 2. 2.

    -- 3. 3. -- 4. (naturr. Haupt- = = einheiten) 4. (naturr. Haupt-einheilen) --- 5. 5. ---- 6. ---- 6. .............. 7. . .......... 7. Singularitäten 4. -7. Ordnung Singularitäten 5. -7. Ordnung

    Singularitäten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund gefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr aber auf-fallige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in einer sonst n icht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.

    Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen . Eine dreiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung (Haupteinheit). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen d ie Untergliederung der Hauptein heit, die erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ord-nung, die zweite Zusatzziffer d ie Einheit der 6. Ordnung, die dritte Zusatzziffer die Einheit der 7. Ordnung. D ie unter den Kennzahlen 1531 und 1532 geführten Einheiten haben den Rang von selbständigen Einheiten.

    Politische Grenzen

    Baden-Württemberg Regierungsbezirk Südbaden

    1 Landkreis Kehl 2 Offenburg 3 lehr 4 Wolfach 5 Emmendingen 6 Villingen 7 Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau 8 Landkreis Freiburg 9 Oonoueschingen

    10 Hochschwarzwald Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern

    11 Landkreis Freudenstadt 12 Rottweil

    Staatsgrenze

    11

    2610 Colmar- Nauenburger Rhe Rheinebene

    Geographische Landesaufnahme 1 : 200 000

    Naturräumliche Gliederung, BI. 177 OHenburg, Bearbeitung abgeschlossen: September 1966

    Grundlagen: Topogr. Übersichiskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mil Genehmigung des lnsliluts für Angewandle Geodäsie. Frankfurt a. M.

    Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung

    Herausgegeben vom Institut für Landeskunde

    20 40

    1:200000 0 2 4 6 8 10 km

    Ausgabe: 1966

    50 Obersicht der Anschlußblätter

    169 170

    178

    185 186

    60

    Kartographie und Drude: Bundesonstal t für Landeskunde und Raumforschung

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    Bundesonstalt für Landeskunde und Raumforschung Selbstverlog · Bad Godesberg

    AdministratorTextfeldQuelle: http://geographie.giersbeck.de/karten/

    http://geographie.giersbeck.de/karten/http://geographie.giersbeck.de/karten/169.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/185.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/178.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/169.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/170.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/178.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/185.pdfhttp://geographie.giersbeck.de/karten/186.pdf

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