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117 Lustig, Walter: Die Schwangersehaftsunterbrechung und die Unfruehtbarmaehung im Lichte des geltenden und des in Aussieht genommenen Strafreehts. Klin. Wochenschr. Jg. 6, Nr~ 30, S. 1437--1440. 1927. Die entsprechenden Paragraphen des geltenden und des in Aussicht genommenen Strafrechts werden angeffihrt und kritisch beleuchtet, ohne zu dem in letzter Zeit ausgiebig behandelten Thema Neues zu bringen. Die soziale und eugenische Indikation zur Unterbrechung wird abgelehnt. Eine gesetzliche Verankerung der Notzuchts- indikation wird beftirwortet, dazu gehSrt aber eine gerichtliehe Feststellung der Schwi~n- gerung durch Notzucht. Sofern eine Sterilisierung nicht medizinisch indiziert ist, sondern aus eugenischen oder sozialen Griinden vorgenommen wird, wird sie juristisch als ein Verbrechen aufgefai~t, selbst wenn die Einwilligung der Operierten vorliegt. Auch im neuen En~wurf wird an dieser Auffassung nichts ge~ndert. Es k~me h6chstens w 239 des Entwurfs in Frage, der lautet: ,,Wer eine K6rperverletzung mit Einwilligung des Verletzten vornimmt, ist nur strafbar, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verst61~t." Dietrich (Celle).o Volkmann, Karl: Haben Blutungen unter der Geburt einen EinfluB auf das Zu- standekommen und den Ablauf einer puerperalen Infektion~ (Univ.-F~auenklin., Jena.) Dtsch. reed. Wochenschr. gg. 53~ Nr. 9, S. 363--364. 1927. Die Ansicht Aschners, dal~ Entbindungen und Operationen , die mit starkem Blutverlust einhergehen, gewShnlich ohne Fieber zu verlaufen pflegen, kann Verf. nieht best~tigen. Groile Blutverluste bedeuten im Gegenteil Schwiiehungen des Organismus, die ihn gegen eine sp/itere Infektion anfiglig machen. Aus den yore Verf. durchgesehenen Operationsgeschichten l~tl~t sich nachweisen, dal~ nach gr61~eren Blutverlusten eine st~rkere Morbiditat an Thrombose, HerzschwKche auftritt und auch die Zahl der FKlle mit erschwerter und verlangerter Rekonvaleszenz sich VergrSl3ert. Aueh in der Geburts- hilfe li~l~t sich diese Annahme beweisen und ein Zunehmen der puerperalen Infektion bei stark blutenden Fallen konstatieren. Aus diesen Griinden ist es falsch, eine bewuBte VergrSBerung des Blutverlustes intra oder post partum als Prophylaxe nach Aschner durchzufiihren. Otto Herschan (Breslau).~ Clemmesen, Carl: Fall yon kriminellem Abort mit paralytisehem Ileus. Ugeskrift f. Laeger Jg.,89, Nr. 15, S. 293--294. 1927. (Danisch.) Eine jiingere, unverheiratete NUllipara wurde mit der Differentialdiagnose Abort -- Extrauteringravidit~t und Infektion eingeliefert. Letzte Menses vor 2 Monaten. Erkrankte vor 4 Tagen mit blutigem Erbreehen, wozu Sich etwas sparer Unterleibssehmerzen und Blu- tungen per vaginam gesellten, lr zwisehen 40 und 41 ~ Ausgebreitetes Exanthem. Die Pat. verneinte Abtreibungsversuche. Die gyn/~kologisehe Untersuehung ergab: Uterus ver. grSi3ert und sehr druekempfindlieh, beweglich, Muttermund geschlossen, Adnexe frei. Din- nose: Abort mit Sepsis. Darauf wurde die instrumentelle Ausr~umang vorgenommen und Kollargol intraven(is gespritzt. Das Erbrechen, allerdings ohne Blur, hielt an, und dazu trat eine allen Nlitteln trotzende Stuhlverhaltung. Diagnose: Paralytischer Ileus. Eine Magen- spiilung ergab bieffarbene Fliissigkeit und Starke Benzidinreaktion. Exitus naeh 8 Tagen. Am Tage vor ihrem Tode hatte die Patientin gestanden, dab sie 10 g Aspirin, 3 g Phenacetin, 3 g Acetanilid, 3 g Antipyrin und 1 g Coffein im Laufe zweier Tage eingenommen habe. Die Sektion zeigte schon starke F~ulnisver~tnderungen, kein Exsudat, jedoch iiberall fibrinSse Bel/~ge auf den D~rmen. -- Es ist unwahrseheinlich, dab die eingenommenen Medikamente eine andere Wirkung hatten als das initiale Erbreehen. Die Blutbeimengung war wohl zuf~llig. Wahrseheinlich hat die Pat., nachdem der erhoffte Abort nicht eintrat, naeh einigen Tagen doch noch einen Eingriff per vaginam vorgenommen, wobei sic sich infizierte. Die Folge war eine Peritonitis mit paratytischem Ileus. Die Pat. hatte dureh ihr Leugnen und ihre bewul3t falschen Angaben die Therapie sehr erschwert. : Saenger (Mtinchen). ~ ~ Mandelbaum, Richard: Ein Beitrag zur Kasuistik der F~ille yon Verblutungstod naeh Abortus. (Landes-Frauenklin. u. Hebammenlehrsch., Karlsruhe.) Zentralbh f. Gy~iikol. Jg. 51, Nr. 32, S. 2041. 1927. Mandelbaum fiigt den Verblutungstodesf/~llen nach Abortus einen neuen an. Ein 19j~hriges M~dchen ging 30 Minuten naeh Ausr~umung eines Abortus incompletus mens. IX. an akuter Anamie zugrunde .... Dietrich (Celle).o

Die Schwangerschaftsunterbrechung und die Unfruchtbarmachung im Lichte des geltenden und des in Aussicht genommenen Strafrechts

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Page 1: Die Schwangerschaftsunterbrechung und die Unfruchtbarmachung im Lichte des geltenden und des in Aussicht genommenen Strafrechts

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Lustig, Walter: Die Schwangersehaftsunterbrechung und die Unfruehtbarmaehung im Lichte des geltenden und des in Aussieht genommenen Strafreehts. Klin. Wochenschr. Jg. 6, Nr~ 30, S. 1437--1440. 1927.

Die entsprechenden Paragraphen des geltenden und des in Aussicht genommenen Strafrechts werden angeffihrt und kritisch beleuchtet, ohne zu dem in letzter Zeit ausgiebig behandelten Thema Neues zu bringen. Die soziale und eugenische Indikation zur Unterbrechung wird abgelehnt. Eine gesetzliche Verankerung der Notzuchts- indikation wird beftirwortet, dazu gehSrt aber eine gerichtliehe Feststellung der Schwi~n- gerung durch Notzucht. Sofern eine Sterilisierung nicht medizinisch indiziert ist, sondern aus eugenischen oder sozialen Griinden vorgenommen wird, wird sie juristisch als ein Verbrechen aufgefai~t, selbst wenn die Einwilligung der Operierten vorliegt. Auch im neuen En~wurf wird an dieser Auffassung nichts ge~ndert. Es k~me h6chstens w 239 des Entwurfs in Frage, der lautet: ,,Wer eine K6rperverletzung mit Einwilligung des Verletzten vornimmt, ist nur strafbar, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verst61~t." Dietrich (Celle).o

Volkmann, Karl: Haben Blutungen unter der Geburt einen EinfluB auf das Zu- standekommen und den Ablauf einer puerperalen Infektion~ (Univ.-F~auenklin., Jena.) Dtsch. reed. Wochenschr. gg. 53~ Nr. 9, S. 363--364. 1927.

Die Ansicht A s c h n e r s , dal~ Entbindungen und Operationen , die mit starkem Blutverlust einhergehen, gewShnlich ohne Fieber zu verlaufen pflegen, kann Verf. nieht best~tigen. Groile Blutverluste bedeuten im Gegenteil Schwiiehungen des Organismus, die ihn gegen eine sp/itere Infektion anfiglig machen. Aus den yore Verf. durchgesehenen Operationsgeschichten l~tl~t sich nachweisen, dal~ nach gr61~eren Blutverlusten eine st~rkere Morbiditat an Thrombose, HerzschwKche auftritt und auch die Zahl der FKlle mit erschwerter und verlangerter Rekonvaleszenz sich VergrSl3ert. Aueh in der Geburts- hilfe li~l~t sich diese Annahme beweisen und ein Zunehmen der puerperalen Infektion bei stark blutenden Fallen konstatieren. Aus diesen Griinden ist es falsch, eine bewuBte VergrSBerung des Blutverlustes intra oder post partum als Prophylaxe nach A s c h n e r durchzufiihren. Otto Herschan (Breslau).~

Clemmesen, Carl: Fall yon kriminellem Abort mit paralytisehem Ileus. Ugeskrift f. Laeger Jg.,89, Nr. 15, S. 293--294. 1927. (Danisch.)

Eine jiingere, unverheiratete NUllipara wurde mit der Differentialdiagnose Abort - - Extrauteringravidit~t und Infektion eingeliefert. Letzte Menses vor 2 Monaten. Erkrankte vor 4 Tagen mit blutigem Erbreehen, wozu Sich etwas sparer Unterleibssehmerzen und Blu- tungen per vaginam gesellten, lr zwisehen 40 und 41 ~ Ausgebreitetes Exanthem. Die Pat. verneinte Abtreibungsversuche. Die gyn/~kologisehe Untersuehung ergab: Uterus ver. grSi3ert und sehr druekempfindlieh, beweglich, Muttermund geschlossen, Adnexe frei. Din- nose: Abort mit Sepsis. Darauf wurde die instrumentelle Ausr~umang vorgenommen und Kollargol intraven(is gespritzt. Das Erbrechen, allerdings ohne Blur, hielt an, und dazu trat eine allen Nlitteln trotzende Stuhlverhaltung. Diagnose: Paralytischer Ileus. Eine Magen- spiilung ergab bieffarbene Fliissigkeit und Starke Benzidinreaktion. Exitus naeh 8 Tagen. Am Tage vor ihrem Tode hatte die Patientin gestanden, dab sie 10 g Aspirin, 3 g Phenacetin, 3 g Acetanilid, 3 g Antipyrin und 1 g Coffein im Laufe zweier Tage eingenommen habe. Die Sektion zeigte schon starke F~ulnisver~tnderungen, kein Exsudat, jedoch iiberall fibrinSse Bel/~ge auf den D~rmen. - - Es ist unwahrseheinlich, dab die eingenommenen Medikamente eine andere Wirkung hatten als das initiale Erbreehen. Die Blutbeimengung war wohl zuf~llig. Wahrseheinlich hat die Pat., nachdem der erhoffte Abort nicht eintrat, naeh einigen Tagen doch noch einen Eingriff per vaginam vorgenommen, wobei sic sich infizierte. Die Folge war eine Peritonitis mit paratytischem Ileus. Die Pat. hatte dureh ihr Leugnen und ihre bewul3t falschen Angaben die Therapie sehr erschwert. : Saenger (Mtinchen). ~ ~

Mandelbaum, Richard: Ein Beitrag zur Kasuistik der F~ille yon Verblutungstod naeh Abortus. (Landes-Frauenklin. u. Hebammenlehrsch., Karlsruhe.) Zentralbh f. Gy~iikol. Jg. 51, Nr. 32, S. 2041. 1927.

Mandelbaum fiigt den Verblutungstodesf/~llen nach Abortus einen neuen an. Ein 19j~hriges M~dchen ging 30 Minuten naeh Ausr~umung eines Abortus incompletus mens. IX. an akuter Anamie zugrunde . . . . Dietrich (Celle).o