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mah_hp03_amtsb.01 26. März 2020 - Ausgabe Nr. 48 E-Mail: [email protected] - Telefon: 0621 293 2911 - www.mannheim.de

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26. März 2020 - Ausgabe Nr. 48E-Mail: [email protected] - Telefon: 0621 293 2911 - www.mannheim.de

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Seite 2 26. März 2020

Aktuelle Informationen zu den Maßnahmengegen die Verbreitung des Corona-Virus

Auf der Homepage der Stadt Mannheimwww.mannheim.de finden sich fortlaufendaktualisierte Informationen zum Thema Co-rona-Virus. Auch Informationen in LeichterSprache sind dort zu finden. Das Infotelefonder Stadt Mannheim ist montags bis sonn-tags von 7.30 bis 19 Uhr besetzt und unterder Nummer 0621/293-2253 erreichbar.

Bundesregierung und Länder beschließenweitere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat am Sonntag ge-meinsam mit den Ländern weitere Maßnah-men beschlossen, die die Ausbreitung desCorona-Virus verlangsamen sollen. Diemeisten Maßnahmen waren in Baden-Würt-temberg und damit auch in Mannheim be-reits gültig, einzelne kommen noch hinzu: Sowurde ein weitgehendes Kontaktverbot be-schlossen. Dieses besagt, dass man künftignur noch zu zweit draußen unterwegs seindarf, statt wie zuvor in Baden-Württembergzu dritt. Durch diese Maßnahme soll das alsproblematisch beobachtete Treffen in Grup-pen unterbunden werden. Erlaubt ist auchweiterhin, mit der Kernfamilie, also der Fa-milie, mit der man in einem Haushalt lebt,rauszugehen. Wenn man sich im öffentli-chen Raum bewegt – also beispielsweise imSupermarkt, auf dem Wochenmarkt, beimSpazierengehen oder beim Nutzen desÖPNV – ist ein Mindestabstand von einein-halb Metern einzuhalten.

Grundsätzlich sollte das Haus nur nochfür Notwendiges verlassen werden, wie fürEinkäufe, den Weg zur Arbeit und zur Notbe-treuung, für Hilfe für andere, erforderlichePrüfungen und Termine, für den Gang zumArzt oder zur Apotheke. Auch individuellerSport und Bewegung im Freien, sofern diePersonenbegrenzungen eingehalten wer-den, sind erlaubt. Die Regeln hinsichtlichGastronomie bleiben in Mannheim wie be-reits bekannt bestehen: Sämtliche Gastro-nomiebetriebe bleiben geschlossen, ledig-lich Lieferdienste und Take-Away sind zuläs-

sig. Auch die in Mannheim bereits durchge-führten Schließungen von Dienstleistern,bei denen körperliche Nähe erforderlich ist,wie Friseure, Massagepraxen, Kosmetik-oder Tattoostudios, wurden durch die vomBund verkündeten Maßnahmen bestätigt.Die Regelungen haben eine Geltungsdauervon mindestens zwei Wochen.

AbfallentsorgungGrünschnitt: Die Sammlung des Grün-

schnitts ist eingestellt. Die Bürgerinnen undBürger werden gebeten, den Grünschnittvom Gehweg zu entfernen und in ihrem Gar-ten zu deponieren. Neue Abholtermine wer-den bekannt gegeben. Grünschnitt wird beiden Recyclinghöfen nicht mehr angenom-men.

Sperrmüll: Es können keine neuen Sperr-mülltermine mehr vereinbart werden. DieSperrmüllsammlungen, die bereits bis EndeApril terminiert sind, sollen noch abgeholtwerden. Schrott (Fahrradrahmen, Eisen, Me-tall etc.) und E-Schrott (Waschmaschinen,Kühlschränke etc.) können ab sofort nichtmehr mitgenommen werden und sollen da-her nicht mehr auf die Gehwege gestelltwerden.

Altkleider: Derzeit werden die Altkleider-container nur noch eingeschränkt angefah-ren und geleert. Im Hinblick auf möglicheüberfüllte Annahmestellen, bittet die Stadt-verwaltung, vorerst die Entsorgung von Alt-kleidern einzustellen.

Recyclinghöfe: Friesenheimer Insel undMorchhof: Aufgrund der hohen Nachfragekann es derzeit zu längeren Wartezeiten beider Anlieferung von Abfällen kommen. DieAbgabemöglichkeit besteht weiterhin nurfür Bürgerinnen und Bürger aus Mannheim.Es finden Zugangskontrollen statt. Soweitmöglich, wird gebeten, von Abfallanlieferun-gen abzusehen.

Hotline SozialesDer Fachbereich Arbeit und Soziales hat

Weitere Maßnahmen beschlossen

für Menschen in Notlagen sowie für Anlie-gen zu existenziellen Leistungen der Sozial-hilfe eine Hotline eingerichtet. Hierzu zäh-len beispielsweise Grundsicherungen im Al-ter, für Arbeitssuchende und bei Erwerbs-minderung, Sozialhilfe Wohngeld, Hilfe zurPflege, Eingliederungshilfe, Asyl, Wohn-raumsicherung, Wohnungslosenhilfe undgesetzliche Betreuungsleistungen. Hotline:0621/293-2930 (Mo-Fr von 9 bis 17 Uhr)

Hotline für UnternehmenDer Fachbereich für Wirtschafts- und

Strukturförderung hat eine Hotline gestar-tet. Die Hotline dient als Anlaufstelle für alleFragen, die Unternehmen im Zusammen-hang mit der jetzigen Situation haben. DieKundenbetreuer der Wirtschaftsförderunginformieren zu den Themen, die die Unter-nehmen beschäftigen und nehmen aktuelleFragen auf. Die Kundenbetreuerinnen und -betreuer vermitteln darüber hinaus An-sprechpartnerinnen und Ansprechpartner,stellen den Informationstransfer sicher undgeben Hinweise zu bei den Banken und För-derinstitutionen bestehenden Instrumentenim Liquiditäts- und Finanzierungsbereich.Hotline: 0621/293-3351 (Mo-Fr von 8 bis 16.30

Uhr), E-Mail: [email protected]

Fachbereiche Bau- und Immobilienma-nagement, Stadtplanung sowie Geoinfor-mation und Vermessung

Fachbereich Bau- und Immobilienma-nagement: Anfragen zum Grundstücksver-kehr werden telefonisch und per E-Mail be-arbeitet. Absolut notwendige Besichti-gungstermine, zum Beispiel für Anmietun-gen werden durchgeführt. Die Betreuungder zuständigen Immobilien wird weiter ge-währleistet. In diesem Zusammenhang fin-den auch Termine mit Handwerkern, Mie-tern und Planungsbüros statt, sofern not-wendig. Die zentrale Anlaufstelle ist unterder Telefonnummer 0621/293-2500 vonMontag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr undFreitag von 7 bis 16 Uhr oder per E-Mail [email protected] erreichbar.

Fachbereich Stadtplanung: Bürgerinnenund Bürger können sich mit ihrem Anliegenderzeit telefonisch oder per E-Mail an dieMitarbeitenden wenden. Das betrifft auchdie Bauberatung im Sachgebiet Stadtgestal-tung, die Dienstleistungen der Wohnraum-förderstelle und Auskünfte zum Mietspie-gel. Kontaktdaten finden sich unterwww.mannheim.de/stadtplanung. Die Ar-beit des Gestaltungsbeirats der Stadt Mann-heim wird in der aktuellen Lage ausgesetzt.

Fachbereich Geoinformation und Ver-messung: Auskünfte und Beratungen zuGutachterausschuss, Liegenschaftskatasterund Lageplänen erfolgen telefonisch,schriftlich und per E-Mail. Besichtigungendes Gutachterausschusses finden grund-sätzlich nicht statt, es sei denn es ist eine Be-sichtigung von außen möglich oder es han-delt sich um leerstehende oder unbebauteObjekte. Die Entscheidung erfolgt einzelfall-bezogen. Der vermessungstechnische Au-ßendienst findet unter Beachtung der Si-cherheitshinweise statt. Persönliche Kon-takte sind in allen Bereichen auf absolute

Ausnahmefälle beschränkt, ansonsten erfol-gen diese schriftlich, elektronisch oder tele-fonisch.

• Liegenschaftskataster, Lagepläne:[email protected],Telefon: 0621/293-7269;• Gutachterausschuss, Bodenrichtwerte:[email protected],Telefon: 0621/293-7516

FriedhöfeBis auf weiteres finden keine Trauerfeiern

in den Trauerhallen mehr statt, sondern aus-schließlich das Abschiednehmen für Ange-hörige im Rahmen der Beisetzung/Bestat-tung direkt am Grab. Dies gilt für eine Trau-ergesellschaft von maximal zehn Personen.Es wird angeboten, bereits terminierte Ur-nentrauerfeiern und Urnenbeisetzungster-mine auf einen späteren Termin zu verlegen.

Die Friedhofsverwaltung ist derzeit nurzur Regelung von aktuellen Sterbefällen fürBesucherinnen und Besucher geöffnet. Alleanderen Sachverhalte wie beispielsweiseNutzungsrechtsverlängerungen oder -ver-zichte und Umbettungen werden derzeitnicht bearbeitet. Die Sachbearbeitendensind zu den regulären Öffnungszeiten tele-fonisch weiterhin erreichbar. Die Leistungendes städtischen Bestattungsdienstes stehenweiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.Für allgemeine Rückfragen hat die Fried-hofsverwaltung eine Hotline unter der Num-mer 0621/3377111 eingerichtet.

StadtbibliothekDie Stadtbibliothek bittet die Leserinnen

und Leser darum, zu Hause zu bleiben. Medi-en werden bis zur Wiedereröffnung der Bi-bliotheken automatisch verlängert, es ent-stehen keine Gebühren. Für Fragen steht dieE-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung, außer-dem die Telefonnummer 0621/293-8935 undspeziell zu den Online-Angeboten 0621/293-8933. |ps

MessungenderGeschwindigkeit

Die Stadt Mannheim führt von Montag, 23.bis Freitag, 27. März in folgenden Straßenmobile Geschwindigkeitskontrollen durch:Badenweilerstraße (Spielstraße), Branden-burger Straße, Dornheimer Ring, DresdnerStraße (Heinrich-Lanz-Schule), EisenacherWeg (Vogelstangschule), Elisabeth-Blau-stein-Straße, Flamländerstraße, Fred-Joa-chim-Schoeps-Straße, Ida-Dehmel-Ring, Jo-hannisberger Straße, Karolingerweg, Kolma-rer Straße, Kornblumenstraße, MülhauserStraße (Friedrichsfeldschule), NeustadterStraße, Rastatter Straße, Rohrlachstraße,Schlettstadter Straße, Thüringer Straße,Warnemünder Weg (Geschwister-Scholl-Schule), Wormser Straße (Käfertalschule),Zähringer Straße (Seckenheimschule). |ps

STADT IM BLICK

Herausgeber: Stadt MannheimChefredaktion: Christina Grasnick (V.i.S.d.P.)Die Fraktionen und Gruppierungen übernehmen die inhaltliche Verantwortung für ihreBeiträge.Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KGRedaktion: Laura Braunbach,E-Mail: [email protected]: Druck- und Versanddienstleistungen Südwest GmbH, 67071 LudwigshafenVerteilung: PVG Ludwigshafen; [email protected] oderTel. 0621 127920. Das AMTSBLATT MANNHEIM erscheint wöchentlich mittwochs/don-nerstags außer an Feiertagen. Das AMTSBLATT MANNHEIM wird kostenlos an alle er-reichbaren Mannheimer Haushalte verteilt. Sofern eine Zustellung des Amtsblattes auf-grund von unvorhersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktu-elle Amtsblatt im Rathaus in E 5 und bei den einzelnen Bürgerservices der StadtMannheim abgeholt werden. Die Adressen derBürgerservices können erfragt werden unter der Rufnummer 115.

IMPRESSUM AMTSBLATT

Digitale Angebote der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim bietet einige digitale An-gebote, die während der Maßnahmen gegendie Ausbreitung des Corona-Virus bequemvon zu Hause aus genutzt werden können.Stadtbibliothek

Mit dem E-Book-Reader und der Onleihe-App auf metropolbib.de stehen viele TausendE-Books, elektronische Hörbücher, Zeitungenund Zeitschriften zur Verfügung. Der Zugriffauf die digitale Bibliothek ist mit einem gülti-gen Bibliotheksausweis rund um die Uhr undohne weitere Kosten möglich. Die elektroni-sche Presseplattform „pressreader“(www.pressreader.com) bietet über 7.000 in-ternationale Zeitungen, Zeitschriften und Ma-gazine aus 130 Ländern in über 60 verschiede-nen Sprachen. Dieses Angebot kann von zuHause aus oder auch unterwegs mit der press-reader-App genutzt werden.

Mit dem Musikstreaming-Dienst „freegalmusic“ stehen zudem rund 13 Millionen Songsund über 40.000 Musikvideos zur Verfügung.Mit der freegal music-App oder über die Seitehttps://mannheim.freegalmusic.com bestehtdie Möglichkeit, drei Stunden Musik am Tag zustreamen und drei Songs pro Woche herunter-zuladen.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die fürdie Schule oder Prüfungen lernen, stehen miteinem gültigen Bibliotheksausweis mehrereredaktionell betreute und laufend aktualisier-te Datenbanken und Nachschlagewerke zurVerfügung. Informationen zu allen digitalenAngeboten findet man auf der Homepage un-ter www.mannheim.de/stadtbibliothek/digi-tale-angebote. Für Fragen und Hilfe stehenBibliotheksmitarbeitenden von Montag bisFreitag zwischen 10 und 17 Uhr unter der Tele-fonnummer 0621/293-8933 zur Verfügung.Über die verschiedenen Social Media-Kanäleveröffentlicht die Stadtbibliothek aktuelle In-formationen und zusätzlich jede Menge Tippsfür kostenlose Angebote zur Förderung vonLese- und Medienkompetenz.

BildungsplattformDie Bildungsplattform des Fachbereichs Bil-

dung informiert über Kooperationspartner,Fördermöglichkeiten und Projekte rund umdie Institution Schule. Angesprochen sind alle,die im Kontext Schule arbeiten – Schulleitun-

Stadtverwaltung erweitert digitale Angebotegen, Lehrkräfte und außerschulische Partner.Erreichbar ist sie unter www.bildungsplatt-form-mannheim.de.

KunsthalleMit der „Sammlung Online“ (http://samm-

lung-online.kuma.art) können sich Besuche-rinnen und Besucher auf Schatzsuche in dieOnlinesammlung begeben und Meisterwerkeaus allen Sammlungsbereichen entdecken. Inder Museumsdatenbank werden digitale In-halte täglich vom Wissenschaftlerteam ge-pflegt und bearbeitet.

Um für die Besucherinnen und Besucherauch während der Schließung digital erreich-bar zu sein, startete Johan Holten eine neueKampagne über die Online-Kanäle der Kunst-halle Mannheim. Hierbei wird die Mannhei-mer Sammlung in Form von kurzen, persönli-chen Videos vermittelt. Zudem ist geplant, an-dere Kulturinstitutionen in Deutschland zunominieren, es Johan Holten gleichzutun undihre Ideen unter dem Hashtag #kumachallen-ge zu verbreiten. Über die Social Media-Kanä-le sind Videos und Hintergrundinformationenzu Werken abrufbar. Zudem sind Online-Füh-rungen und Angebote für Kinder für die Phaseder Schließung geplant.

Instagram: instagram.com/p/B9uDXGbI6ASFacebook: facebook.com/KunsthalleMATwitter: twitter.com/KunsthalleMA/status/1238857204360511489Die Kunsthalle Mannheim App ist ein multi-

medialer Begleiter durch die Kunsthalle mitFührungen und Informationen zu Ausstellun-gen, Werken und Veranstaltungen. Als kosten-loser Download ist sie im Apple- und Google-Play-Store erhältlich.

„Welttag der Poesie“Der 21. März wurde von der UNESCO zum

„Welttag der Poesie“ erklärt. Weltweit soll andiesem Tag an den Stellenwert der Poesie erin-nert und ihr wichtiger Platz im gesellschaftli-chen und kulturellen Leben hervorgehobenwerden. Bereits zum dritten Mal hat das Kul-turamt Mannheim die Aktivitäten der Mann-heimer Akteurinnen und Akteure koordiniertund mit dem Kulturbüro der MetropolregionRhein-Neckar abgestimmt. Die Veranstaltun-gen wurden abgesagt, unter www.metropol-

poesie.de steht nun ein alternatives Online-Angebot zur Verfügung.

MARCHIVUM – Mannheims Archiv, Hausder Stadtgeschichte und Erinnerung

Das MARCHIVUM verlagert seine Aktivitä-ten ins Netz und bespielt in den nächsten Wo-chen seinem Blog unter https://www.marchi-vum.de/de/blog täglich mit neuen Beiträgen –darunter Ausstellungseinblicke, Nachlasswel-ten, Archivschätze und vieles mehr. Auf dieNeuerscheinungen im Blog macht das MAR-CHIVUM über Facebook und Twitter täglichaufmerksam. Weitere Information zu den Ak-tivitäten des MARCHIVUM kann man außer-dem über den Newsletter abonnieren:https://www.marchivum.de/de/newsletter-anmeldung

Reiss-Engelhorn-MuseenDie Reiss-Engelhorn-Museen suchen span-

nende Objekte aus den aktuellen Sonderaus-stellungen aus und produzieren kleine Video-Interviews. So werden die geplanten Kurato-renführungen ins Netz verlegt. Deshalb wur-den die digitalen Inhalte zur neuen Sonderaus-stellung des deutsch-amerikanischen Foto-künstlers Marc Erwin Babej „Yesterday – To-morrow“ erweitert. Auch eine Video-Kurato-renführung zur Glaskunst-Ausstellung „Chro-matik“ wird angeboten. An das junge Muse-umspublikum ist ebenfalls gedacht, indem al-tersgerechte Videos angeboten werden sol-len, die die Kinder in die Welt der Pharaonenentführen und ihnen das Leben im Alten Ägyp-ten anhand spannender Objekte zeigen. Au-ßerdem sind Videos mit Bastelideen passend

zum Thema geplant.Website: www.rem-mannheim.deFacebook: facebook.com/rem.mannheimYoutube: youtube.com/remmannheim

NationaltheaterUnter dem Titel „Digitales Nationaltheater“

werden täglich kostenfrei neue Inhalte aus al-len vier Sparten auf der Homepage und überdie Kanäle des Nationaltheaters in den sozia-len Medien zur Verfügung gestellt. Hierfürproduzieren die Mitglieder der vier NTM-En-sembles täglich in Eigenregie von zu Hauseaus Videos für verschiedene Rubriken und For-mate. Eines dieser Formate trägt den Titel„Meisterklasse“. Die Schauspielerinnen undSchauspieler, Sängerinnen und Sänger sowieTänzerinnen und Tänzer offenbaren dabei ihreverborgenen Talente und ungeahntes Exper-tentum und geben in Form von Tutorials Anlei-tungen für die Zuschauerinnen und Zuschauerdaheim. Bei „Künstler*innen im Homeoffice“berichten die Ensemblemitglieder über ihreZeit daheim, wie sie sich fit halten und an wassie nun besonders feilen. Außerdem äußernsie – auch in Hinblick auf die aktuelle (Ge-müts-)Lage – beim „NTM-Kurzschluss“ ihreGedanken zu einem wechselnden Begriff desTages. Eine reine Fotorubrik zum Mitraten istder „Klassiker in einer Pose“, während dieKünstlerinnen und Künstler in „Wenn jetztVorstellung wäre“ ihre geheimsten Rituale of-fenbaren, die sie pflegen, bevor sich der Vor-hang hebt.

An den Wochenenden bespielt das DigitaleNationaltheater dann die „Große Bühne“ mitInszenierungen aus dem Repertoire – aber na-türlich nur virtuell. Zu festen Zeiten werdenMitschnitte ausgewählter Vorstellungen ausallen Sparten des Nationaltheaters auf derHomepage hochgeladen und bleiben anschlie-ßend als Stream verfügbar. Doch nicht nur das:Geplant sind außerdem Hörspielfassungen zuausgewählten Stücken, die ebenfalls in demFormat „Große Bühne“ online zur Verfügunggestellt werden. Großes Theater für die Oh-ren, gesprochen von den Schauspielerinnenund Schauspielern des NTM-Ensembles.

Alle Informationen zum Digitalen National-theater gibt es unter www.nationaltheater.de.|ps

FOTO: SCIENTIFICANIMATIONS.COM/WIKI-IMAGES

Kuratorin Dr. Gabriele Pieke bei Video-Aufnahmen in der Sonderausstellung„Yesterday - Tommorrow“

BILD: MARIA SCHUMANN

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26. März 2020 Seite 3

Stadt Mannheim setzt Einzugder Kita-Gebühren für April aus

Die Stadt Mannheim hat den Einzug der Kita-Gebühren für den Monat April für die städti-schen Kindertageseinrichtungen gestoppt.Der Einzug wird vorläufig für einen Monatausgesetzt. Eine endgültige Entscheidungüber die Kita-Gebühren soll zeitnah getrof-fen werden. Die Stadt Mannheim befindetsich derzeit in Klärung mit dem Land bezüg-lich einer einheitlichen Regelung. Ebensomüssen noch die entsprechenden städti-schen Gremien einbezogen werden und hier-über entscheiden.

„Wir wissen, dass viele Eltern sich derzeitin einer schwierigen Situation befinden undzum Teil auch von deutlichen Einkommens-und Verdienstausfällen betroffen sind. Wir

hoffen, dass wir diese Eltern so ein Stückweit unterstützen können und haben uns da-her heute zu dieser unbürokratischen Lö-sung entschieden“, betont Familienbürger-meister Dirk Grunert.

Zudem bietet die Stadtverwaltung einedezentrale Not-Kinderbetreuung für Elternan, die in sogenannten systemrelevanten Be-rufen arbeiten und hält hierzu alle Einrich-tungen der Kinder- und Schulkindbetreuungoffen. Fast alle freien Träger haben zuge-stimmt, analog zu verfahren. Die Kinder-Notbetreuungshotline unter der Telefon-nummer 0621/293-5656 ist von Montag bisFreitag von 9 bis 14 Uhr besetzt.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und

der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hatte dieLandesregierung am 16. März eine Rechts-verordnung nach dem Infektionsschutzge-setz beschlossen, die unter anderem fest-legt, dass der Betreuungs- und Unterrichts-betrieb an Schulen, Kindertageseinrichtun-gen und Kindertagespflegestellen bis nachden Osterferien eingestellt wird. |ps

Weitere Infos:

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/not-kinderbetreuung-fuer-eltern-bestimmter-berufe

Earth Hour: Zeichen setzenin den eigenen vier Wänden

Jedes Jahr findet am letzten Samstag im Märzdie Earth Hour statt. Dann schalten tausendeStädte rund um die Welt für eine Stunde dieBeleuchtung vieler Gebäude und Sehenswür-digkeiten aus – vom Big Ben in London überdie Chinesische Mauer bis hin zum Branden-burger Tor in Berlin. Auch Mannheim ist indiesem Jahr am 28. März wieder dabei, um soein Zeichen für den Umwelt- und Klima-schutz zu setzen. Statt eines großen Mitma-chevents ruft die Stadt Mannheim dieses Malzur Earth Hour in den eigenen vier Wändenauf.

„Die aktuelle Lage hat das Thema Klima-wandel zwar in den Hintergrund gestellt,doch die Dringlichkeit zum Handeln ist wei-terhin da, darum rufen wir zur Earth Hour2020 auf, um in den eigenen vier Wänden einZeichen für mehr Klimaschutz zu setzen“, er-klärt Bürgermeisterin Felicitas Kubala. Mit ei-ner „Licht-aus-Aktion“ soll die Aufmerksam-keit der Öffentlichkeit auf den Schutz unse-res Planeten gelenkt werden. In den vergan-genen Jahren fanden anlässlich der EarthHour verschiedene Mitmachevents, vomTauschmarkt bis zum Repair-Café statt, wasangesichts der aktuellen Lage natürlich aus-geschlossen ist. „Unsere angedachte Ge-meinschaftsaktion zum Klimaschutz werdenwir aber nachholen“, erklärt Agnes Schönfel-

Samstag von 20.30 bis 21.30 Uhr schalten Einrichtungen Licht aus

der, Geschäftsführerin der Klimaschutzagen-tur. „Mitmachen kann man trotzdem. UnsereIdeen und Vorschläge zur eigenen, gelunge-nen Earth Hour zu Hause, haben wir auf Face-book- und Instagram zusammengestellt. Sei-en Sie dabei und posten Sie unter #bleibma-zuhause Ihre Earth Hour 2020.“

Die Earth Hour findet dieses Jahr bereitszum vierzehnten Mal statt. Ihren Anfangnahm die Aktion, die durch den WWF initiiertwird, im Jahr 2007 in Sydney. Mittlerweilewird die „Stunde der Erde“ in über 180 Län-dern begangen. Weltweit nehmen mehr als7.000 Städte teil, allein in Deutschland wa-ren es im vergangenen Jahr 398. In Mannheimbleiben folgende Einrichtungen am Aktions-tag für eine Stunde, von 20.30 bis 21.30 Uhr,unbeleuchtet: Abendakademie, Planetarium,TECHNOSEUM, Stadtpark, Popakademie Ba-den-Württemberg, Capitol, Engelhorn, Um-gekrempelt sowie Ebling Energietechnik. DasMannheimer Energieunternehmen MVVschaltet zudem neben der Beleuchtung desWasserturms und des Marktplatzbrunnensauch das Licht am Alten Rathaus und dieLED-Wände des MVV-Hochhauses ab.

Weitere Unternehmen und Einrichtungensind herzlich willkommen, mitzumachen undsich unter www.klima-ma.de/earthhour/teil-nahme anzumelden. |ps

Zusammenhalten: Alltagstelefon 0621/293 2090

Wer über 60 Jahre alt ist, eine Vorerkrankunghat oder sich in Quarantäne befindet, kannsich über die von der SPD-Gemeinderats-fraktion gestartete Nachbarschaftshilfe beiEinkäufen und anderen Tätigkeiten unter-stützen lassen. Telefonnummer: 0621/2932090 (Mo-Fr 9-15 Uhr), Email: [email protected] und online: www.spdmann-heim.de/corona. Freiwillige Helferinnen undHelfer können sich auch registrieren, um zuhelfen.

Zentrales HilfetelefonWer besonders gefährdet ist, kann auf die

Unterstützung unser freiwilligen Helferin-nen und Helfer zählen. Auch Eltern, die kurz-fristig Unterstützung bei der Kinderbetreu-ung brauchen, können sich melden. Hierzuhaben wir in unserer Fraktionsgeschäftsstel-le ein zentrales Hilfstelefon eingerichtet.Von hier aus werden alle Anfragen an die je-weiligen Stadtteilpaten weitergeleitet, die

vor Ort die Anfragen übernehmen. Das Hilfs-telefon kann unter der Mannheimer Num-mer 0621 293-2090 montags bis freitags von9-15 Uhr erreicht werden.

Fraktion im Gemeinderat

SPD

Die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträtinnenbzw. Einzelstadträte übernehmen die inhaltliche Verant-wortung für ihre Beiträge.

Rechtlicher Hinweis

Freiwillige Helferinnen und Helfer ge-sucht

Wer nicht zur Risikogruppe gehört undkeine Symptome zeigt, kann sich ebenfallsüber das Hilfstelefon oder online registrie-ren. In einem Kennenlerngespräch mit denStadtteilpaten wird die notwendige Vorge-hensweise besprochen. Auch ist ein Perso-nalausweis vorzulegen. Interessierte könnensich anmelden unter www.spdmann-heim.de/corona

Allgemeine Hinweise beachtenEs besteht weiterhin kein Grund zur

Angst. Allerdings müssen wir die weitereAusbreitung des Virus bestmöglich verhin-dern und Risikogruppen schützen. Wir rufenalle auf, sich an die offiziellen Informationenund Hinweise der Stadt Mannheim zu haltenund generell nur Informationen von vertrau-enswürdigen Quellen zu berücksichtigen!

STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT

Weiterentwicklung Carl-Benz-Bad

Die Stadt Mannheim prüft, im Rahmen derBäderkonzeption auf dem Gelände des Carl-Benz-Bades ein Kombibad zu errichten. Indiesem Zuge soll auch der Freibad-Bereichmodernisiert werden. Um die Anforderun-gen an ein modernes und zeitgerechtes Frei-bad aus Sicht der verschiedenen Institutio-nen, politischen Vertretenden sowie Bürger-innen und Bürger mit in die neuen Planun-gen aufzunehmen, wurde am 11. März einBürgerworkshop durchgeführt. Die Ergeb-nisse können nun bis zum 9. April auf demPortal der Bürgerbeteiligung unterwww.mannheim-gemeinsam-gestalten.devon allen interessierten Bürgerinnen undBürger online bewertet und kommentiertwerden.

Im Rahmen des Auftaktworkshops am 11.März hatten interessierte Bürgerinnen undBürger die Möglichkeit, sich zu beteiligenund Ideen für das Freibad zu sammeln. Derallgemeine Konsens bestand darin, dass derCharakter des Carl-Benz-Bades grundsätzli-che bewahrt werden sollte, aber „punktuelle

Online-Bewertung der Ergebnisse des Workshops mit Bürgerbeteiligung

Attraktivierungen“ in verschiedenen Berei-chen gewünscht werden. Auf Basis der dis-kutierten Punkte hat die Fachplanung die Er-gebnisse in einem Raumprogramm für dasFreibad gefasst.

Aufgrund der aktuellen Situation findetallerdings kein zweiter öffentlicher Bürger-workshop statt. Die Ergebnisse können von

den Interessierten stattdessen bis AnfangApril online bewertet und kommentiert wer-den, um den straffen Zeitplan für das Projekteinhalten zu können. Bereits im Mai befasstsich der Bezirksbeirat Gartenstadt mit demProjekt, im Juni der Sportausschuss. Ziel es,dass dann im Juli der Gemeinderat eineMachbarkeitsstudie in Auftrag gibt. |ps

Liebe Mannheimerinnen und Mannheimer,die Bundesregierung und die Länder haben amWochenende ein weitgehendes Kontaktverbotbeschlossen, wonach man nur noch zu zweitoder in der Kernfamilie unterwegs sein darf.

Dies ist nötig, um Zeit zu gewinnen und dasGesundheitssystem nicht zu überfordern. Ichbin froh und dankbar, dass die deutliche Mehr-heit der Mannheimerinnen und Mannheimerdies genauso sieht und sich an diese Regelun-gen hält. Um die Durchsetzung dieser Rege-lungen zu erleichtern und Ansammlungen vonGruppen zu vermeiden, haben wir darüber hin-aus einzelne Orte gesperrt. Diese Orte wie derParadeplatz oder das Wasserturmgelände sindauch mit Absperrbändern und/oder Hinweis-schildern markiert.

Die in Kliniken Beschäftigten leisten einenenormen Einsatz gegen das Corona-Virus. Da-für gebührt ihnen großer Dank. Von größterBedeutung ist genauso die Arbeit all derjeni-gen, die Menschen betreuen und pflegen – inEinrichtungen oder zu Hause. Und nicht zu-letzt gilt der Dank allen, die jetzt wichtigeDienstleistungen aufrechterhalten.

Wir werden diese Krise gut bestehen kön-nen, wenn Rücksichtnahme und Solidarität im

Vordergrund stehen. Es ist vielleicht im Au-genblick gar nicht so einfach herauszufinden,was man alles noch darf. Das ist aber nicht dieentscheidende Frage. Jede und jeder kann fürsich leicht herausfinden, was man soll, wenn esdas gemeinsame Ziel ist, dem Virus möglichstwenig Chancen zur Verbreitung zu geben. Esgilt, Ältere und Menschen mit Vorerkrankun-gen bestmöglich zu schützen, den Helfendendie Arbeit zu erleichtern. Zollen Sie Ihnen Re-spekt.

Helfen Sie mit!Bleiben Sie zu Hause,wann immer es geht!

Ihr Dr. Peter KurzOberbürgermeister

Kulturamt: Anträge auf Projektförderungbis 31. Mai möglich

Aufgrund der zur Eindämmung des Corona-Virus erforderlichen Veranstaltungsabsagenund Schließungen von Kulturbetrieben sindviele Kulturschaffende verunsichert, wie esmit ihren Projekten weiter gehen kann. „UmKünstlerinnen und Künstlern sowie Kultur-einrichtungen und -vereinen, in der aktuellunsicheren Situation, entgegenzukommen,können Anträge auf Projektförderung biszum 31. Mai 2020 gestellt werden“, erklärenKulturbürgermeister Michael Grötsch undKulturamtsleiterin Sabine Schirra. Dies giltfür alle Projekte, die ab dem 3. Quartal 2020durchgeführt werden sollen. Üblicherweiseendet die Frist für Anträge auf Projektförde-rung generell bereits am 31. März. Für Projek-

te, die aktuell im Zeitraum ab 20. April bisEnde Juli geplant sind, gilt weiterhin die Fristbis 31. März. Ihre Durchführung steht unterder Voraussetzung, dass sich die Corona-La-ge bis zu diesem Zeitpunkt ändert. Bei Pro-jekten, die eine Kofinanzierung erhalten,sind die Fristen der Förderpartner einzube-ziehen. Veranstaltungen, die bereits einenBewilligungsbescheid vom Kulturamt erhal-ten haben und aufgrund von Corona kurz-fristig abgesagt werden mussten, werdenvon der Verwaltung geprüft. Das Kulturamtist bestrebt, eine Lösung zu finden. Bei Rück-fragen steht das Team des Kulturamtes perMail zur Verfügung unter: www.mann-heim.de/kulturamt/team. |ps

Hinweise zum Aufenthaltsverbotan besonders belebten Orten

Die Rechtsverordnung des Landes hat einKontaktverbot erlassen, das bedeutet, dassunter Einhaltung der Abstandsregelung von1,5 Metern und der vorgegebenen Personen-grenze von zwei Personen bzw. bei Familienund Personen, die in einem Hausstand leben,das Spazierengehen, Joggen oder Gassigehenmit dem Hund erlaubt ist.

Die Stadt Mannheim hat für besonders be-lebte Orte zusätzlich eine Allgemeinverfü-gung erlassen. Danach gilt Folgendes:- Rheinterrassen (auf den Wiesen am Rhein-ufer zwischen Rheinterrassen/Konrad-Ade-nauer-Brücke und Beginn des Waldparks) undNeckarwiese (am Nordufer zwischen Jung-buschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke):Auf den Gehwegen darf man unter Einhal-tung der oben genannten Regelungen weiter-hin spazieren gehen, joggen, mit dem HundGassi gehen oder sich auf Bänke setzen.

- Friedrichsplatzanlage (unterer, tieferliegen-der Bereich des Wasserturmgeländes) undParadeplatz: Die Wege um die Anlage undden Platz sind offen und frei begehbar.

Die zusätzlichen Maßnahmen für in der Re-gel besonders belebte Orte wurden getrof-fen, weil dort die Durchsetzung der Kontakt-verbote der Rechtsverordnung nur schwer zukontrollieren und durchzusetzen ist. Mit derVermeidung solcher Situationen wird auchdas Infektionsrisiko reduziert.

Die Allgemeinverfügungen der StadtMannheim vom 13. März und 18. März sindaufgehoben. Es gilt die Rechtsverordnungdes Landes (Corona-Verordnung) in der je-weils gültigen Fassung. Die Allgemeinverfü-gung der Stadt Mannheim vom 23. März fürden Paradeplatz, die Friedrichsplatzanlage,die Rhein- und Neckarwiesen behält ihre Gül-tigkeit. |ps

Neuer amtlicher Stadtplan 2020von Mannheim

Der amtliche Stadtplan von Mannheim imMaßstab 1:15.000 wird im Turnus von dreiJahren gründlich überarbeitet und alsDruckversion neu aufgelegt. Gegenüberder letzten Auflage aus dem Jahr 2016 be-rücksichtigt die aktualisierte Ausgabe un-ter anderem den neuen MannheimerStadtteil „Franklin“ samt neuer Straßenna-men auf dem ehemaligen US-Kasernenge-lände „Benjamin Franklin Village“. Darüberhinaus wurden das Glückstein- und dasKepler-Quartier auf den aktuellen Standgebracht sowie das Gewerbegebiet aufdem Gelände der früheren Taylor-Kaserneim Mannheimer Stadtteil Vogelstang er-gänzt.

Mit dem Stadtplan stellt der Fachbereich

Taschenausgabe kann bestellt werden

Geoinformation und Vermessung derStadt Mannheim sowohl den Bürgerinnenund Bürgern als auch den Touristinnen undTouristen einen umfangreichen Begleiterzur allgemeinen Orientierung, aber auchzur historischen sowie kulturellen Erkun-dung der Stadt bereit. Neben zahlreichenInformationen über Sehenswürdigkeitenoder dem Prinzip der Hausnummerierungin den Quadraten liegt auch ein Straßen-verzeichnis bei, in welchem sämtliche Stra-ßennamen aufgelistet sind und über einenSuchschlüssel zügig gefunden werden kön-nen. Als weitere Highlights befinden sichim Kartenbild ein vergrößerter Innenstadt-Ausschnitt und im Umschlag, ebenfalls fürden Innenstadtbereich, ein Liniennetzplan

der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.Der neue amtliche Stadtplan hat eine

Auflage von 2.500 Stück und kann als Ta-schenausgabe zum Preis von 5 Euro plus2,50 Euro Bearbeitungs- und Portokostenerworben werden. Er ist die handliche Er-gänzung zum digitalen Stadtplan und wei-teren thematischen Karten für Desktop-PCs und mobile Endgeräte, welche im Geo-portal unter www.gis-mannheim.de zu fin-den sind.

Kartenbestellungen oder weitere Aus-künfte rund um die amtlichen Kartenwerkeder Stadt Mannheim sind direkt beim Fach-bereich Geoinformation und Vermessungunter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich. |ps

Page 4: E-Mail: medienteam@mannheim.de - Telefon: 0621 293 2911 ... 13_0326.pdf · mah_hp03_amtsb.01 E-Mail: medienteam@mannheim.de - Telefon: 0621 293 2911 - 26. März 2020 - Ausgabe Nr

mah_hp06_amtsb.04

Seite 4 26. März 2020

ENDE AMTSBLATT STADT MANNHEIM

Ausschreibungen der Stadt MannheimÖffentliche Ausschreibungen der Stadt Mannheim finden Sie unter

www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!Es ist Ziel der Stadt Mannheim die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zugestalten, hat sich die Stadt Mannheim der E-Vergabeplattform der

Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Profitieren Sie von dem zentralen Zugangund der Möglichkeit der elektronischenAngebotserstellung und registrieren Sie sich!

OffenesVerfahren nachVOB/A - EUJohannes-Kepler-Schule, Ausbau zur Gemeinschaftsschule u. Brandschutz

Die Stadt Mannheim vertreten durch die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH schreibt im Rahmendes Ausbaus zur Gemeinschaftsschule und Brandschutzsanierung der Johannes-Kepler-Schule in68159 Mannheim, K5,1 die Ausführung von Bauleistungen mittels elektronischer Vergabe (eVerga-be) aus. Die Auftragsbekanntmachung bei der EU ist erfolgt. Hierbei handelt es sich um folgendesGewerk (dem dazugehörigem Link entnehmen Sie die unbeschränkten Ausschreibungsunterla-gen):

Titel 4 – Sanitär- und Feuerlöschanlagen

Den Link erhalten Sie über unsere Homepage www.bbs-mannheim.de.Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Bei technischen Fragenwenden Sie sich bitte an BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Telefon 0621/3096-789Mannheim, 26.03.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderatesam Donnerstag, den 02.04.2020 um 16:00 Uhrim Ratssaal, Stadthaus N 1, 68161 Mannheim

Zuschauer*innen müssen sich vorab per Mail unter [email protected]. Die Anzahl der Zuschauer*innen ist auf 10 begrenzt.

Tagesordnung:1 Teilnahme am Bundesprogramm „Modellprojekte Smart City“- Eigenanteil

1.1 Veränderungen im Aktionärskreis der MVV Energie AG

2 Übertragung von Budgetverstärkungen des Jahres 2019 in das Jahr 2020 und vorläufiges Rech-nungsergebnis 2019

2.1 Satzung der Stadt Mannheim für die „Fritz und Elfriede Becker - Stiftung“

3 Reiss-Engelhorn-Museen - Wirtschaftsplan 2020 und Finanzplan 2019 - 2023

4 Eigenbetrieb Kunsthalle Mannheim Wirtschaftsplan 2020, Finanzplan 2019-2023

4.1 Erhöhung der Institutionellen Förderung von zeitraumexit

5 Maßnahmengenehmigung für Baumaßnahmen nach dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes (KInvFG II) Hier: Ludwig-Frank-Gymnasium, Brandschutzsanierung

6 Schulentwicklung Neckarau - Neuer Grundschulbezirk Schillerschule und weitere Schulent-wicklungsthemen

7 Erhalt des vorschulischen Kinderbetreuungsangebotes -Investive Förderung des Kita-Projektes der evangelischen Kirche Mannheim in der FreiburgerStraße im Stadtteil Seckenheim

8 Erhalt und Ausbau des vorschulischen Kinderbetreuungsangebotes -Investive Förderung des Kita-Projektes der evangelischen Kirche Mannheim in der BruchsalerStraße im Stadtteil Rheinau

9 Bebauungsplan 71.5.1 „Gebiet zwischen der Rüdesheimer Straße, der Neustadter Straße, derWachenheimer Straße sowie der Straße „Am Aubuckel„“ in Mannheim-Käfertal Hier: Verände-rungssperre

10 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Untermühlaustraße“ hier: Beschluss über die Aufhe-bung der Sanierungssatzung

11 Verbilligte Abgabe von Grundstücken im Sanierungsgebiet “Spinelli Barracks„ durch die Bun-desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Betrauungsakte mit der GBG-Mannheimer Woh-nungsbaugesellschaft mbH und der MWS-Projektentwicklungsgesellschaft mbH

12 Bebauungsplan Nr. 57.11 “Spiegelfabrik„ in Mannheim-WaldhofHier: Vorbereitende Untersuchungen, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan, Veränderungs-sperre, Vorkaufsrechtssatzung

13 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Neckarstadt-West II“Investitionsauftrag I61-NECKARSWHier: Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der GBG-Mannheimer Wohnungsbau-gesellschaft mbH über das Anwesen Zehntstraße 20 (Kaisergarten)

14 Änderung der Sportförderungsrichtlinien in der Fassung vom 01.03.2016

15 Änderung des Gesellschaftsvertrags der GML - Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigsha-fen GmbH

16 Zur Sitzung des Gemeinderates eingereichte Anträge der Fraktionen

17 Abfrage des Quorums für Anträge nach § 14 Geschäftsordnung für den Gemeinderat der StadtMannheim ohne Aussprache

18 Anfragen

19 Anregungen und Mitteilungen an die Verwaltung

Öffentliche Ausschreibung nachVOB,Teil AHumboldtschule – Fassadensanierung BA 1

Die Stadt Mannheim vertreten durch die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH schreibt im Rahmender Fassadensanierung BA 1 an der Humboldtschule in 68169 Mannheim, Gartenfeldstraße 20 - 22,die Ausführung von Bauleistung aus Hierbei handelt es sich um:

Titel 2 - Natursteinarbeiten

Den vollständigen Veröffentlichungstext entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.bbs-mann-heim.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Telefon0621/3096-789 Mannheim, 26.03.2020

Öffentliche Ausschreibung nachVOB,Teil AFriedrich-List-Schule – Fortführung Bodenbelagsarbeiten

Die Stadt Mannheim vertreten durch die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH schreibt im Rahmender Fortführung der Bodenbelagsarbeiten an der Friedrich-List-Schule in 68165 Mannheim, C6 1,die Ausführung der Bauleistung aus. Hierbei handelt es sich um:

Titel 1 – Bodenbelagsarbeiten

Den vollständigen Veröffentlichungstext entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.bbs-mann-heim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Telefon0621/3096-789 Mannheim, 26.03.2020

Öffentliche Ausschreibung nachVOB,Teil AElisabeth-Gymnasium - Brandschutzsanierung

Die Stadt Mannheim vertreten durch die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH schreibt im Rahmender Brandschutzsanierung am Elisabeth-Gymnasium in 68159 Mannheim, D7 8, die Ausführungvon Bauleistung aus Hierbei handelt es sich um:

Titel 51 - Elektrotechnik

Den vollständigen Veröffentlichungstext entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.bbs-mann-heim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Telefon0621/3096-789 Mannheim, 26.03.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf Nr. 71.54 “Spinelli Teilbereich Anna-Sammet-Straße Süd“ in Mann-heim-Käfertal und die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landes-bauordnung (LBO) in dessen Geltungsbereich wurden im Entwurf gebilligt und werden ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 19.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr.71.54 “Spinelli Teilbereich Anna-Sammet-Straße Süd“ und der zugehörigen Satzung über örtlicheBauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Der Bebauungsplan Nr. 71.54 “SpinelliTeilbereich Anna-Sammet-Straße Süd“ vom 25.03.2020ersetzt nach seinem Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich die bestehenden Bebauungspläne:

- Nr. 71/3 „Änderung und Feststellung von Bau- u. Straßenfluchten in dem Gebiet südlich der Roll-bühlstraße zw. Rebenstraße, Dürkheimer- u. Deidesheimer Straße“ vom 24.01.1956

- Nr. 71/7 Feststellung von Bau- und Straßenfluchten südlich der Weinheimer Straße zw. der Re-benstraße, verlängerte Dürkheimer Straße„„ vom 18.01.1957

- Nr. 71/17 mit seinen Änderungen Nr. 71/17g sowie 71/17a vom 06.03.1992 bzw. 29.01.1994

- Nr. 13 Käfertal vom 02.05.1911

- Nr. 21 Käfertal vom 03.03.1932

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachfolgenden Skizze dargestellt:

Ziel der Planung ist die Umsetzung des beschlossenen Rahmenplans „Spinelli“ in diesem Teilbe-reich durch die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für die städtebauliche Entwicklung desPlangebietes. Die Planung dient der Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit den erforderli-chen Infrastrukturen. Insbesondere sollen bestehenden Wohnraumbedarfe innerhalb der StadtMannheim hierdurch gedeckt werden.

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung inklusive des nach Maßgabe der Anlage 1 zumBauGB gegliederten Umweltberichts, die Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Gel-tungsbereich, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gut-achten sowie die für die Festsetzungen relevanten technischen Regelwerke können vom06.04.2020 bis einschließlich 22.05.2020 beim Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Verwal-tungsgebäude Collini-Center im Erdgeschoss, Collinistraße 1, montags bis mittwochs von 8.00 Uhrbis 16.00 Uhr und donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhreingesehen werden.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch unter folgendem Link im Internetmöglich: https://www.mannheim.de/bauleitplanung

Wir bitten Sie, von dieser Möglichkeit vorrangig Gebrauch zu machen, da aufgrund der aktuellenLage, die bestehenden Beschränkungen zur Einsichtnahme vor Ort (jeweils lediglich eine Person,oder zwei Personen die zusammen kommen) zu längeren Wartezeiten führen können.

Stellungnahmen zur Planung können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder münd-lich zur Niederschrift bei der Stadt Mannheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-ben.

Neben den oben genannten Unterlagen sind umweltbezogene Informationen in Form von Fachbei-trägen sowie Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangezu folgenden Themen verfügbar:

Schutzgut Mensch- insb. Lärmimmissionen für die geplanten als auch vorhandenen Bebauungen,

- Kampfmittel im Untergrund,

- verkehrliche Auswirkungen,

- Angebote für Freizeit und Erholung insbesondere im geplanten Grünzug Nord-OstSchutzgut Tiere und Pflanzen

- Untersuchungen zum Arten- und Biotopschutz, Umgang mit geschützten Vogel- und Fleder-mausarten (insbesondere Gebüsch-brüter, Haubenlerche), Reptilien (Mauereidechse), Amphi-bien sowie Heuschrecken und Wildbienen,

- Umgang mit Sandrasenbiotopen, Erhalt von Bäumen

- naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, ökologische BaubegleitungSchutzgut Boden

- Umgang mit Bodenverunreinigungen / Altlasten (insb. Asbest) und AbfallSchutzgut Wasser

- Ermittlung Umgang mit Grundwasserbelastung,

- Entwässerung des Gebietes undVersickerung von Niederschlagswasser, Begrünung von Dach-flächenSchutzgut Klima und Luft

- insb. Auswirkungen auf das Lokalklima und auf lokalklimatisch bedeutsame Luftströmungen,

- Retentions- und Rückhaltemöglichkeiten für Wasser, Begrünung von Dächern und FassadenSchutzgut Landschaft

- Flächenschonender Städtebau zugunsten des Grünzug Nord-OstSchutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

- Hinweis auf mögliche bodenarchäologische Funde

Mannheim, 26.03.2020Stadt MannheimFachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

1.) Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Mannheim aufzuhalten:- Wiesen an den Rheinterrassen(zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn Waldpark, ausgenommen Wege)- Neckarwiesen(auf der Nordseite des Neckarufers zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke,ausgenommen Wege)- Paradeplatz, O 1(die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege)- Wasserturmgelände(die gesamte Grünanlage)

2.) Die Anordnung nach Ziffer 1 ist zunächst bis 19.04.2020 um 24.00 Uhr befristet.

3.) Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots in Ziffer 1 dieser Verfügung wird die Anwendungdes unmittelbaren Zwangs angedroht.

SofortigeVollziehbarkeit

Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG.Der Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung beschränkt den Aufenthalt an Orten, an denen typischerweise eine großeZahl von Gruppen zusammenkommt. Die Durchsetzung der allgemeinen Kontaktsverbotsregelnwäre hier absehbar erschwert.Anordnungen zum Aufenthalt an bestimmten Orten im Stadtgebiet können jeweils der aktuellen La-ge angepasst werden.

Bekanntmachungshinweis

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und erhältzeitgleich ihre Wirksamkeit.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Fachbereich Sicherheit undOrdnung, Karl-Ludwig-Straße 28-30, 68165 Mannheim zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehenwerden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen dieseVerfügung kann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch bei der StadtMannheim erhoben werden.

Hinweise

Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung kommt einem Widerspruch keineaufschiebende Wirkung zu. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kann gemäß § 80 Absatz 5 VwGOauf Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweiseanordnen.

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt.

Mannheim, den 23.03.2020

Dr. Peter Kurz

Bekanntmachung

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Mannheim vom 13.03. und 18.03. werden hiermit aufgehoben.Es gilt die Rechtsverordnung des Landes (Corona-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung.Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 23.03. für den Paradeplatz, die Friedrichsplatzan-lage, die Rhein- und Neckarwiesen behält ihre Gültigkeit.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN