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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat E-Rechnung und Digitalisierung Der status quo in der Steuer

E-Rechnung und Digitalisierung1. Digitalisierung in der Steuer? • die fortschreitende technische Entwicklung hält schrittweise Einzug in die Steuer, angefangen bei der Abgabe von

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Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen und für Heimat

E-Rechnung und Digitalisierung

Der status quo in der Steuer

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Inhalt

1. Digitalisierung in der Steuer?

2. E-Rechnung in der Umsatzsteuer?

3. Rechtlicher Rahmen

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1. Digitalisierung in der Steuer?

• Rechnungsaustausch in Deutschland:

Quelle: Bruno Koch, Nutzenpotenziale mit E-Rechnung konsequenter ausschöpfen, 2018, S. 9. 3

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1. Digitalisierung in der Steuer?

• bisher elektronische Übermittlung möglich z.B. als PDF-Format per E-Mail

• Aber: kein wirklicher Fortschritt, Rechnung wird trotzdem regelmäßig ausgedruckt und abgeheftet

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1. Digitalisierung in der Steuer?

• zudem in Deutschland umfassende Buchhaltungs- und Aufbewahrungspflichten

• GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

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1. Digitalisierung in der Steuer?

• detaillierte Regelungen, dass, welche und wie Aufzeichnungen ordnungsgemäß geführt werden können

• bei Eingangsrechnung muss grundsätzlich Original aufbewahrt werden, bei Ausgangsrechnung genügt Kopie (10 Jahre)

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1. Digitalisierung in der Steuer?

• Warum Digitalisierung:

Vereinheitlichung

Vereinfachung

Bürokratieabbau

Kostenersparnis

Rechtssicherheit

Umweltschutz

Betrugsbekämpfung 7

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1. Digitalisierung in der Steuer?

• die fortschreitende technische Entwicklung hält schrittweise Einzug in die Steuer, angefangen bei der Abgabe von Steuererklärungen über Elster

• Änderung der GoBD im Juli 2019 (Entwurf) im Lichte der Digitalisierung

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1. Digitalisierung in der Steuer?

Belegerfassung:

• Bisher: Unsicherheiten beim Einscannen von Belegen

• Digitalisierung: bildliche Erfassung von Original-Papier-Belegen mit sämtlichen elektronischen Mitteln

� z.B. Fotografieren von Hotel- und Tankbelegen bei Dienstreisen mit Smartphone – auch im Ausland

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1. Digitalisierung in der Steuer?

Aufbewahrung von Eingangsrechnungen:

• Bisher: „doppelt“ – sofern auf innerunternehmerisches Format konvertiert, auch Original aufzuheben (z.B. der Mail-Ausdruck der Rechnung allein genügte nicht, wenn Mail gelöscht wurde)

• Digitalisierung: Aufbewahrung nur im konvertierten Format, sofern unverändert und ausreichend dokumentiert 10

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1. Digitalisierung in der Steuer?

Datenverarbeitungssysteme:

• = Systeme des Unternehmens zur elektronischen Datenverarbeitung

• Bisher: „gewöhnliche“ Hard- und Software

• Digitalisierung: Verwendung von DV-Systemen in einer Cloud möglich

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Inhalt

1. Digitalisierung in der Steuer?

2. E-Rechnung in der Umsatzsteuer?

3. Rechtlicher Rahmen

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2. E-Rechnung in der Umsatzsteuer?

• Ansatzpunkt für Digitalisierung in der USt: Rechnung

• notwendig für Vorsteuerabzug

• hohe Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnung

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2. E-Rechnung in der Umsatzsteuer?

• Ansatzpunkt für Digitalisierung in der USt: Rechnung

• bisher praktizierte elektronische Übermittlung einer Rechnung als PDF per E-Mail ist noch

keine E-Rechnung!

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2. E-Rechnung in der Umsatzsteuer?

• Lösung:

E-Rechnung = strukturiertes, elektronisches Format

• Eine E-Rechnung steht für eine einheitliche, sichere und einfache Rechtsanwendung

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2. E-Rechnung in der Umsatzsteuer?

• Vielfach Wunsch der Steuerpflichtigen:

Finanzverwaltung stellt einheitliches elektronisches Format zur Verfügung, über das Steuerpflichtige mühelos und effizient Rechnungen stellen können

• ressourcenschonend, kostengünstig und für alle einfach zu handhaben

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Inhalt

1. Digitalisierung in der Steuer?

2. E-Rechnung in der Umsatzsteuer?

3. Rechtlicher Rahmen

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2. Rechtlicher Rahmen

• Unionsrecht kennt „elektronische Rechnung“

• Art. 217 MwStSystRL:„eine Rechnung, die alle erforderlichen Rechnungsangaben

enthält und in einem elektronischen Format ausgestellt und

empfangen wird“

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2. Rechtlicher Rahmen

• Sofortige verpflichtende Einführung einer flächendeckenden E-Rechnung möglich?

� (Leider) Nein!

• Mitgliedstaaten müssen derzeit Rechnungen auch in Papierform anerkennen

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2. Rechtlicher Rahmen

• Möglich aktuell: Einführung einer freiwilligen E-Rechnung

• zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung wäre ein Abweichungsantrag bei der EU erforderlich

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2. Rechtlicher Rahmen

• in Deutschland derzeit noch keine konkreten Digitalisierungsmaßnahmen für die USt geplant

• Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung in der USt zu unterstützen

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