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Prüfungsordnung 2010 ©Trägerorganisation Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 1 Finanzbuchhaltung Prüfungszeit 1 ½ Stunden Punktzahl 21 von 100

Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- …¼fun… · Um welche Art der Rechnungsabgrenzung han-delt es sich bei der Burger AG im Jahresabschluss per Ende Jahr 1? – Kreuzen

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 1 Finanzbuchhaltung

Prüfungszeit 1 ½ Stunden

Punktzahl 21 von 100

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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen, Aufgabe 1

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Teilaufgabe 1: Jahresabschluss der Burger AG (14 Punkte) a) Die Hypothek ist eine Festzinshypothek. Sie ist mit 5% pro Jahr zu verzinsen. Der Zins wird viertel-

jährlich geschuldet, erstmals im Kalenderjahr jeweils per Ende Februar. Das Konto „Finanzaufwand“ setzt sich einzig aus Zinsen für das verzinsliche Fremdkapital (Bank- und Hypothekarschulden) zu-sammen. Bankspesen u.ä. sind zu vernachlässigen.

a1) Wie hoch ist der durchschnittliche Zinssatz (in %) auf den kurzfristigen Bankschulden im Jahr 2,

wenn die Berechnung auf Basis des per Anfang und Ende Jahr ermittelten Durchschnittsbe-stands der kurzfristigen Bankschulden ermittelt wird? – Zeigen Sie den Lösungsweg zu Ihren Be-rechnungen auf.

Hypothekarzins: 65‘000 x 0.05 = 3‘250 Finanzaufwand total = 4‘000, Anteil Bankschuld = 750 Durchschnittliche Bankschuld: (10‘200 + 13‘500) / 2 = 11‘850 Zinssatz: 750 / 11‘850 x 100 = 6.3%

a2) Wie hoch sind die per Ende Jahr 2 aufgrund der Hypothek nötigen Rechnungsabgrenzungen? –

Kreuzen Sie zudem an, um welche Art der Rechnungsabgrenzung es sich handelt. Falls keine Rechnungsabgrenzung nötig sein sollte, so vermerken Sie „keine Rechnungsabgrenzung nötig“.

0 Aktive Rechnungsabgrenzung

Passive Rechnungsabgrenzung

0 Keine Rechnungsabgrenzung nötig

Betrag: Hypothekarzins pro Jahr = 3‘250, pro Monat 270.83; abzugrenzen ist der Zinsaufwand für den Monat Dezember (letzter Zinstermin war 30.11. Jahr 2). → 271.00 gerundet

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b) Die Burger AG vermietet Ladenflächen an Dritte. Mieter Frank Rutz bezahlt im Dezember Jahr 1 be-reits die Miete für Januar und Februar des Jahres 2. Um welche Art der Rechnungsabgrenzung han-delt es sich bei der Burger AG im Jahresabschluss per Ende Jahr 1? – Kreuzen Sie die richtige Ant-wort an; es ist nur eine Antwort richtig.

0 Aufwandsvortrag Ertragsvortrag 0 Aufwandsnachtrag 0 Ertragsnachtrag 0 Keine der aufgeführten Antworten ist richtig

c) Für die Reparatur am Firmengebäude der Burger AG ist per Ende Jahr 2 noch eine Rechnung des die Reparaturen durchführenden Bauunternehmens ausstehend. Der Rechnungsbetrag inkl. Mehr-wertsteuer von 8% wurde auf 5‘200 geschätzt. Verbuchen Sie die dazu nötige Rechnungsabgren-zung. Runden Sie die Beträge kaufmännisch auf ganze Zahlen.

Soll Haben Betrag

Unterhalts- und Reparaturaufwand Andere Schulden und passive RA 4‘815

d) Die Rechnungsabgrenzungen für die Hypotheken werden als Transitkonto geführt. Zu Beginn des

Jahres 3 wird das System umgestellt; die Kontenführung der Rechnungsabgrenzungen erfolgt ins-künftig in Form eines sog. „Ruhenden Kontos“. Wie lautet die per 1.1. Jahr 3 nötige Buchung (nur Angabe der Konten im Soll und Haben, ohne Betrag)? – Falls keine Buchung nötig ist, so vermerken Sie „keine Buchung nötig“.

Soll Haben Betrag

Keine Buchung nötig

Anmerkung: Das Konto kann per 1.1. unaufgelöst stehen gelassen werden.

e) Auf den fakturierten Verkäufen an Grosskunde Weber (22‘000 exkl. MWST von 8%) sind per Ende

Jahr 2 die mutmasslichen Umsatzrabatte von 4‘320 (inkl. MWST von 8%) noch nicht abgerechnet worden. Grosskunde Weber werden die Rabatte via Bankzahlung gutgeschrieben. Verbuchen Sie die Abgrenzung. Die Mehrwertsteuer ist nicht zu berücksichtigen.

Soll Haben Betrag

Warenertrag Andere Schulden und passive RA 4‘000

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f) Die Burger AG stellt einem Kunden für die Lieferung von Waren im Juli des Jahres 2 einen Betrag von 5‘000 (exkl. MWST von 8%) in Rechnung. Ende Jahr 2 ist keine Zahlung eingetroffen; Mahnun-gen blieben ohne Erfolg. Die Burger AG beschliesst deshalb, auf der Forderung eine Einzelwertbe-richtigung von 50% vorzunehmen.

f1) Verbuchen Sie diese Einzelwertberichtigung.

Soll Haben Betrag

Debitorenverluste Delkredere 2‘500

f2) Im Weiteren wird darüber diskutiert, für die Risiken aus Garantieleistungen von Kunden Rückstel-

lungen im Umfang von 3% des im Jahr 2 in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Umsatzes erst-mals zu bilden (die bisher ausgewiesenen Rückstellungen wurden für Restrukturierung gebildet). Die Bildung der Rückstellung soll als Umsatzminderung ausgewiesen werden.

Beurteilen Sie, mit Angabe des entsprechenden Gesetzesartikels des OR in der Fassung seit

1.1.2013 (ohne Nennung des relevanten Absatzes), ob eine solche Rückstellung zulässig wäre und verbuchen Sie diese (unabhängig von Ihrer Beurteilung bezüglich Zulässigkeit).

Beurteilung Nach Art. 960e OR zulässig, auch wenn dies betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt sein sollte.

Buchung

Soll Haben Betrag

Warenertrag Rückstellungen 6‘795

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g) Im Rahmen der Gewinnausschüttung im Jahr 3, auf Basis der Zahlen per 31.12. Jahr 2, wird auch die Zuweisung an die gesetzlichen Reserven analysiert. Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass eine Divi-dende von 2‘000 ausgeschüttet wird. Begründen Sie, ob eine Zuweisung an die gesetzliche Reserve zwingend nötig wäre, wenn diesbezüglich statutarisch nichts Besonderes vorgesehen ist (ohne Nen-nung der massgeblichen Gesetzesartikel).

Das geltende Aktienrecht sieht eine solche vor, falls die gesetzliche Reserve kleiner wie 20% des einbezahlten Aktienkapitals ist (hier nicht der Fall) oder der Dividendensatz über 5% liegt (sog. Su-perdividende), was hier auch nicht der Fall ist. Eine Zuweisung an die gesetzlichen Reserven ist des-halb nicht nötig. Alternative Lösung: Da die gesetzliche Reserve bereits 50% des Aktienkapitals übersteigt, sind keine weiteren Reserve-zuweisungen nötig.

h) Der ausserordentliche Ertrag des Jahres 1 entstand aufgrund der Veräusserung von Sachanlagen; er

ist somit als Auflösung stiller Reserven zu verstehen. Begründen Sie – falls dies im Jahr 1 die einzige Auflösung stiller Reserven war und keine neuen stillen Reserven gebildet wurden – ob dies im Anhang zur Jahresrechnung des Jahres 1 zwingend offen gelegt werden muss (ohne An-gabe des massgebenden Gesetzesartikels).

Keine Offenlegung nötig, da keine wesentliche Ergebnisbeeinflussung.

i) Wie hoch war die im Jahre 2 aufgrund des Gewinnes des Jahres 1 ausgeschüttete Dividende? – Zei-

gen Sie den Lösungsweg zu Ihren Berechnungen auf.

Jahresgewinn Jahr 1 12‘600 - Zuweisung Freiwillige Gewinnreserve -7‘600 = Ausschüttung Dividende 5‘000 Alternativer Lösungsweg über das Eigenkapital auch möglich: Eigenkapital 1.1 97‘270 Dividende ? => somit 5‘000 Gewinn 5‘930 Eigenkapital 31.12 98‘200 Anmerkung: Die restlichen Positionen des Eigenkapitals haben sich nicht verändert. Die Abgrenzung der Verrechnungssteuer hat keinen Einfluss auf die Veränderung des Eigenkapitals. Auch als richtig zu bewerten: Nettodividende (65% von 5‘000, d.h. 3‘250)

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Teilaufgabe 2: Lagerbuchhaltung und Wertschriftenverwaltung der Burger AG (7 Punkte) a) Im Jahr 2 hat die Burger AG weder Wertschriften gekauft noch verkauft. Die Wertschriften sind alle-

samt börsenkotierte Aktien, welche die Burger AG zum Marktwert bewertet.

Welche der nachfolgenden Aussage(n) ist (sind) richtig? – Es kann eine oder mehrere Aussage(n) richtig sein.

Im Jahr 2 wurden die Wertschriften aufgewertet. 0 Die Position Wertschriften hat im Jahr 2 den Bruttogewinn negativ beeinflusst. Gemäss Obligationenrecht in der Fassung seit 1.1.2013 dürften die Wertschriften auch zu einem

unter dem Marktwert liegenden Wert bewertet werden. 0 Gemäss Obligationenrecht in der Fassung seit 1.1.2013 dürfen nur Wertschriften zum Marktwert

bewertet werden, andere Aktiven nicht. 0 Die im Jahr 2 vorgenommene Höherbewertung der Wertschriften hat den EBIT positiv beein-

flusst. b) Die Vorräte setzen sich Ende Jahr 1 zu 45% aus dem Artikel „Alpha“ zusammen; Ende Jahr 2 sind

vom Artikel „Alpha“ TCHF 13‘300 an Lager, der Rest setzt sich aus weiteren Artikeln zusammen.

Verbuchen Sie die Bestandesänderung des Artikel „Alpha“, wenn die Dreikontenmethode ohne lau-fende Inventur verwendet wird (falls keine Buchung nötig ist, vermerken Sie „keine Buchung nötig“).

Soll Haben Betrag

Vorräte Warenaufwand 2‘410

c) Im Rahmen einer Inventur wurde festgestellt, dass Waren im Umfang von TCHF 20 fehlen; eine Er-

klärung für den Schwund wurde nicht gefunden. Verbuchen Sie das Manko bei der Anwendung der Dreikontenmethode mit laufender Inventur (falls keine Buchung nötig ist, so vermerken Sie „keine Bu-chung nötig“).

Soll Haben Betrag

Warenaufwand Vorräte 20

d) Im Rahmen einer Rücksendung (die Kunden sandten die einwandfreien Waren im Rahmen der ver-

traglich vereinbarten Rücksendungsfrist zurück) erhielt die Burger AG Waren zum Verkaufspreis von 250 (inkl. MWST) zurück. Die Waren wurden mit einem Bruttogewinnzuschlag von 50% verkauft. Verbuchen Sie die Rücksendung, wenn die Dreikontenmethode mit laufender Inventur verwendet wird. Runden Sie kaufmännisch auf ganze Zahlen.

Soll Haben Betrag

Warenertrag Forderungen aus L&L 231

Kreditor Mehrwertsteuer Forderungen aus L&L 19

Vorräte Warenaufwand 154

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e) Bis dato wurden auf dem Warenlager stille Reserven im Umfang von 20% des effektiven betriebswirt-schaftlich gerechtfertigten Wertes erfasst. Für das Jahr 2 soll die steuerlich maximal mögliche Quote von 33 1/3% ausgenutzt werden. Verbuchen Sie die nötige Korrektur für das Jahr 2, wenn davon ausgegangen wird, dass die Unterbewertung von 20% im Jahre 1 und 2 schon gebucht wurde.

Soll Haben Betrag

Warenaufwand Vorräte 4‘233

f) Im Rahmen weitergehender Überlegungen wird die Frage diskutiert, ob ein Teil der Vorräte auch zum

Marktwert bewertet werden könnte. Es handelt sich dabei um Rohstoffe, die an einer Warenbörse ge-handelt werden; ein aktueller Marktpreis kann dafür täglich ermittelt werden. Begründen Sie, unter Angabe des massgeblichen Artikels des Obligationenrecht in der Fassung seit 1.1.2013 (ohne Nen-nung des relevanten Absatzes), ob dies möglich wäre.

Begründung Dies ist möglich, falls es sich um Aktiven handelt, die einen Börsenkurs (oder anderen beobachtbaren Marktpreis) haben und die in einem aktiven Markt gehandelt werden. Beides ist hier der Fall.

Gesetzesartikel Art. 960b OR

g) Zu Beginn des Jahres 3, vor Fertigstellung des Jahresabschlusses, wird ein Gebäude bei einem Brand beschädigt und muss eventuell sogar abgerissen werden. Begründen Sie, unter Angabe des massgebenden Gesetzesartikels inkl. Absatz und ggf. Ziffer (OR in der Fassung seit 1.1.2013), wel-che Information dazu im Anhang zur Jahresrechnung des Jahres 2 offen gelegt werden muss.

Begründung Bei diesem Brand dürfte es sich um ein wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag handeln; das Vorliegen eines solchen Ereignisses muss offen gelegt werden.

Gesetzesartikel Art. 959c Abs. 2 Ziff. 13 OR

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Prüfungszeit 1 ½ Stunden

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Teilaufgabe 1 : Planung Jahr 20_1 (2 Punkte)

Die Planung für das Jahr 20_1 erfolgt auf einer Produktions- und Verkaufsmenge von 120‘000 Kot-flügeln (KF) sowie von 60‘000 Kühlerhauben (KH).

a) Berechnen Sie auf Basis der Stücklisten sowie der Daten aus dem Artikelstamm die Standard-Einzelmaterial-Kosten je Fabrikat.

Stückliste Kotflügel (KF) Stückliste Kühlerhaube (KH)

Art-Nr. Bezeichnung Einheit Menge Art-Nr. Bezeichnung Einheit Menge

1000 Blech 0.7 mm m2 0.2 1000 Blech 0.7 mm m

2 0.5

2000 Rostschutz Zentiliter 2.5 2000 Rostschutz Zentiliter 5.0

3000 Schlussanstrich Zentiliter 5.0 3000 Schlussanstrich Zentiliter 12.0

4000 Kleinteile KF Set 1.0 4001 Kleinteile KH Set 1.0

Artikelstamm

Art-Nr. Bezeichnung Einheit Preis je Einheit

1000 Blech 0.7 mm m2 800

2000 Rostschutz Liter 1‘200

3000 Schlussanstrich Liter 2‘000

4000 Kleinteile Kotflügel Set 100

4001 Kleinteile Kühlerhaube Set 150

Berechnung der Standard-Einzelmaterial-Kosten je Fabrikat in Fr.

Einzelmaterial je Kotflügel Einzelmaterial je Kühlerhaube

Bezeichnung Menge Preis Wert Bezeichnung Menge Preis Wert

Blech 0.7 mm 0.2 m2 800 160 Blech 0.7 mm 0.5 m2 800 400

Rostschutz 0.025 l 1‘200 30 Rostschutz 0.050 l 1‘200 60

Schlussanstrich 0.050 l 2‘000 100 Schlussanstrich 0.120 l 2‘000 240

Kleinteile KF 1 Set 100 100 Kleinteile KH 1 Set 150 150

Total 390 Total 850

b) Berechnen Sie auf Basis folgender Standard-Zeiten die Grundplan-Stunden für die Kostenstel-len Walzwerk und Formerei.

Standard-Fertigungszeiten

Walzwerk Formerei

Kotflügel 1 Stunde je m2 20 Minuten je Kotflügel

Kühlerhauben 1 Stunde je m2 10 Minuten je Kühlerhaube

Berechnung der Grundplanstunden für den Plan-Output des Jahres 20_1

Walzwerk Formerei

Kotflügel 24‘000 h 40 000 h

Kühlerhauben 30‘000 h 10 000 h

Total 54‘000 h 50 000 h

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Teilaufgabe 2: Betriebsabrechnung Jahr 20_3 (10 Punkte)

a) Berechnen Sie die Standards je Kotflügel für das Jahr 20_3 auf Basis der folgenden Grundplä-ne. Die Einzelmaterialkosten sowie die Standards je Kühlerhaube sind bereits vorgegeben.

Standards je Stück für das Jahr 20_3 in Fr.

Kalkulationssätze Je Kotflügel Je Kühlerhaube

Einzelmaterialkosten 390 850

Material-Gemeinkosten In % der Einzelmaterialkosten 39 85

Walzwerk-Gemeinkosten Kostensatz je Stunde 200 500

Formerei-Gemeinkosten Kostensatz je Stunde 500 250

Herstellkosten 1‘129 1‘685

Verw.-/Vertriebs-Gemeinkosten Kostensatz je Fabrikat 60 60

Selbstkosten 1‘189 1‘745

Gewinn 183 215

Netto-Verkaufspreis 1‘372 1‘960

Erlösminderungen 2% des Brutto-VP 28 40

Brutto-Verkaufspreis (ohne MWST) 1‘400 2‘000

b) Erstellen Sie die Betriebsabrechnung für das Jahr 20_3 zu Standard-Kosten.

Betriebsabrechnung für das Jahr 20_3 in TFr.

Sachliche Abgrenzungen in TFr.

Sachl. Abgrenzung Einzelmaterial Sachl. Abgrenzung BÄ fertige Fabrikate

Preisdifferenzen -4‘401 Bestandesänd. FIBU -12‘618 Inventardifferenzen -500 Bestandesänderungen BEBU 15‘772

Stille Reserven 2‘000 Saldo 3‘154

Saldo -2‘901

Sachl. Abgrenzung Abschreibungen Sachl. Abgrenzung Erlösminderungen

Abschreibungsaufwand 29‘000 Erlösminderungen FIBU 7‘000

Abschreibungskosten -22‘400 Erlösminderungen BEBU -4‘800

Saldo 6‘600 Saldo 2‘200

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Kostenstellen in TFr. Kostenträger in TFr.

Material-Kostenstellen Fertige Kotflügel

Ist Fixes Budget Einzelmaterialkosten 42‘120

Personalkosten 4‘700 4‘800 Material-GK 4‘212

Diverse GK 3‘700 3‘757 Walzwerk-GK 21‘600

Abschreibungen 500 500 Formerei-GK 54‘000

Total Kosten 8‘900 9‘057 Herstellkosten Verkauf -112‘900

Leistungs-Verrechnung -8‘802 Bestandesänderung Fabrikate -9‘032

Saldo 98 Saldo 0

Walzwerk Fertige Kühlerhauben

Ist Flex. Budget Einzelmaterialkosten 45‘900

Personalkosten 34‘000 34‘550 Material-GK 4‘590 Diverse GK 4‘000 4‘000 Walzwerk-GK 27‘000 Abschreibungen 10‘800 10‘800 Formerei-GK 13‘500

Total Kosten 48‘800 49‘350 Herstellkosten Verkauf -84‘250 Leistungs-Verrechnung -48‘600 Bestandesänderung Fabrikate -6‘740 Saldo 200 Saldo 0

Formerei Verkaufte Kotflügel

Ist Flex. Budget Herstellkosten Verkauf 112‘900

Personalkosten 52‘000 52‘500 Verw.-/Vertriebs-GK 6‘000

Diverse GK 4‘500 4‘750 Selbstkosten 118‘900

Abschreibungen 10‘500 10‘500 Fakturierte Erlöse -140‘000

Total Kosten 67‘000 67‘750 Erlösminderungen 2‘800

Leistungs-Verrechnung -67‘500 Standard-Erfolg -18‘300

Saldo -500

Verwaltungs- und Vertriebsstellen Verkaufte Kühlerhauben

Ist Fixes Budget Herstellkosten Verkauf 84‘250

Personalkosten 7‘100 7‘150 Verw.-/Vertriebs-GK 3‘000 Diverse GK 2‘000 2‘150 Selbstkosten 87‘250

Abschreibungen 600 600 Fakturierte Erlöse -100‘000

Total Kosten 9‘700 9‘900 Erlösminderungen 2‘000

Leistungs-Verrechnung -9‘000 Standard-Erfolg -10‘750

Saldo 700

c) Aufteilung der Volumenabweichung der Kostenstelle Formerei.

Volumenabweichung: Fr. 250‘000

Beschäftigungsabweichung: Fr. -250‘000

Mehrbeschäftigung 500h • -Fixkostensatz (46‘000 Ist-h ./. 45‘500 Grundplan-h) • -Fr. 500/h =

Leistungsabweichung: Fr. 500‘000

Minderleistung -1‘000h • -Fixkostensatz

(45‘000 Standard-h ./. 46‘000 Ist-h) • -Fr. 500/h =

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Teilaufgabe 3: Analyse der Betriebsabrechnung Jahr 20_5 (5,5 Punkte)

a) Produktions-Erfolgsrechnung Januar 20_5 (Typ Kostenstelle) in TFr.

Kotflügel Kühlerhauben Total

Fakturierte Erlöse 21‘600 16‘650 38‘250

Erlösminderungen -432 -333 -765

Nettoerlöse 21‘168 16‘317 37‘485

Bestandesänderungen Fabrikate -1‘160 1‘710 550

Produktionsertrag 20‘008 18‘027 38‘035

Einzelmaterialkosten -6‘000 -9‘000 -15‘000

Material-Gemeinkosten -600 -900 -1‘500

Walzwerk-Gemeinkosten -2‘700 -4‘500 -7‘200

Formerei-Gemeinkosten -8‘100 -2‘700 -10‘800 Standard-Bruttogewinn 2‘608 927 -3‘535

Verw.-/Vertriebs-Gemeinkosten -992 -558 -1‘550

Standard-Gewinn 1‘616 369 1‘985

Deckungsdifferenzen 460

Ist-Gewinn BEBU 2‘445

Sachliche Abgrenzungen -345

Betriebsgewinn FIBU 2‘100

b) Wie viele Kotflügel wurden im Januar 20_5 fertig gestellt?

Fr. 17‘400‘000 : Fr. 1‘160/Stück = 15‘000 Stück

c) Wie viele Kotflügel wurden im Januar 20_5 verkauft?

Fr. 18‘560‘000 : Fr. 1‘160/Stück = 16‘000 Stück

d) Wie viele Standard-Stunden des Walzwerks beinhalten die im Januar 20_5 produzierten Kühlerhauben?

Verrechnete Walzwerk-GK für Kühlerhauben = Fr. 4‘500‘000

Fr. 4‘500‘000 : Fr. 900/Stunde = 5‘000 Standard-h

e) Im Januar 20_5 wurden von der Kostenstelle Walzwerk 7‘800 Ist-Stunden rapportiert. Wie hoch ist war der Beschäftigungsgrad im Januar 20_5?

Grundplan-h: Fr. 86‘400‘000 : Fr. 900/Stunde : 12 Monate = 8‘000 h

Beschäftigungsgrad: 7‘800 Ist-Stunden : 8‘000 Grundplan-h = 97,5%

f) Wie hoch ist der Leistungsgrad der Formerei-Kostenstelle im Januar 20_5? Im Januar 20_5 wurden 6‘800 Ist-Stunden rapportiert.

Standard-h: Fr. Fr. 10‘800‘000 : Fr. 1‘620/h = 6‘666 2/3 h

Leistungsgrad: 6‘666 2/3 Standard-h : 6‘800 Ist-h = 98 %

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Teilaufgabe 4: Kalkulationen (3,5 Punkte)

In der Schreinerei Rocabois SA werden Tische und Stühle hergestellt.

Folgende Kennzahlen des Jahres 20_7 bilden die Basis für alle Kalkulationsaufgaben.

Tische Stühle

Variable Kosten je Stück

Fixe Kosten Total

Variable Kosten je Stück

Fixe Kosten Total

Einzelmaterial 800 80

Material-Gemeinkosten 300'000 250'000

Fertigungs-Gemeinkosten 400 500'000 100 600'000

Verw.-/Vertriebs-GK 500'000 400'000

Total 1'200 1'300'000 180 1'250'000

Produktions- und Verkaufsdaten für das Jahr 20_7

Tische Stühle

Fertigungszeit je Stück 8 Stunden 2 Stunden

Verkaufspreis je Stück Fr. 2'000 Fr. 400

a) Wie hoch ist die Deckungsbeitrags-Marge (auf eine Nachkommastelle) für Tische.

Fr. 800 Deckungsbeitrag (2‘000 – 1‘200) : Fr.2‘000 Verkaufspreis = 40,0%

b) Wie hoch ist die mengenmässige Gewinnschwelle für Stühle.

Fr. 1‘250‘000 Fixkosten : Fr. 220 Deckungsbeitrag (400 – 180) = 5‘682 Stück

c) Wie hoch ist die Preisuntergrenze für einen Tisch bei Überbeschäftigung, falls dadurch die Pro-duktion von Stühlen reduziert werden muss.

variable Kosten Tisch Fr. 1‘200.00

+ Opportunitätskosten Fr. 880.00 (220 DB Stühle : 2h • 8h)

Preisuntergrenze Fr. 2‘080.00

d) Im Falle einer Vollbeschäftigung besteht die Möglichkeit, das Produktionsvolumen um 100 Stunden zu erhöhen, wodurch lediglich die variablen Fertigungs-Gemeinkosten je Stück um 25% steigen. Welches Produkt favorisieren Sie während der zusätzlichen 100 Stunden.

Stühle

Wie hoch ist der Ergebnisvorteil der gewählten Variante während dieser 100 Stunden in Fr.

DB je h Tische neu: (2‘000 – 1‘300) : 8 = Fr. 87.50/h

DB je h Stühle neu: (400 – 205) : 2 = Fr. 97.50/h

Vorteil je h Produktion Stühle Fr. 10.00/h

Vorteil während 100 Stunden Fr. 1‘000.00

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 3 Geldflussrechnung

Bilanz- und Erfolgsanalyse Investitionsrechnung

Prüfungszeit 1 ½ Stunden

Punktzahl 21 von 100

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Lösung 1: Geldflussrechnung (7 Punkte) Negativ korrigieren: 0,5 Punkte Abzug je Fehler

Geldflussrechnung 20_2 Cashflow indirekt (war nicht verlangt)

Geldfluss aus Betriebstätigkeit Gewinn 8

Zahlungen von Kunden (280 – 2) 278 + Abschreibungen 26

./. Zahlungen an Lieferanten (92 – 4 – 8) -80 ./. Abnahme Rückstellungen -1

./. Zahlungen für Personal (104 – 2) -102 ./. Zunahme Debitoren -2

./. Zahlungen für Miete (20 + 3) -23 + Abnahme Materialvorrat 4

./. Zahlungen für Sonstiges (31 – 4 + 2) -29 ./. BÄ Erzeugnisse -5

./. Zahlung für Rückstellungsverwendung -3 ./. Zunahme ARA Mietzins -3

./. Zahlungen für Zinsen (5 + 1) -6 + Zunahme Kreditoren 8

./. Zahlungen für Steuern -2 ./. Abnahme PRA Zinsen -1

33 + Zunahme PRA Ferien 2

./. Veräusserungsgewinn -3

Geldfluss aus Investitionstätigkeit = Geldfluss Betriebstätigkeit 33

./. Kauf Sachanlagen -21

+ Verkauf Sachanlagen 6

-15

Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit

./. Rückzahlung Finanzverbindlichkeiten -12

./. Dividendenzahlung -4

-16

= Zunahme flüssige Mittel 2

Schlussbilanz 31.12.20_2

Flüssige Mittel 6 Kreditoren (Materiallieferanten) 22

Debitoren (Kunden) 31 PRA aufgelaufene Zinsen 2

ARA vorausbezahlte Mietzinse 5 PRA aufgelaufene Ferienguthaben 7

Materialvorrat 11 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 78

Unfertige und fertige Erzeugnisse 25 Rückstellungen 11

Sachanlagen 288 Aktienkapital 60

./. WB Sachanlagen -112 Kapitalreserven 21

Gewinnreserven 44

Gewinnvortrag 9

254 254

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Lösung 2: Bilanz- und Erfolgsanalyse (8 Punkte) 0,5 Punkte je Aussage

a) Der Debitorenbestand per 1.1.20_5 betrug

18

20

22

Ein anderer Betrag

b) Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt

12%

48%

60%

Ein anderer Prozentwert

c) Die Gesamtkapitalrendite ist

12%

14%

17%

Ein anderer Prozentwert

d) Die Bruttogewinnmarge beträgt

25,0%

33,3%

75,0%

Ein anderer Prozentwert

e) Der Zinsdeckungsfaktor ist

6

9

10

Ein anderer Wert

f) Die durchschnittliche Kreditorendauer beträgt (1 Jahr 365 Tage)

20,5 Tage

27,8 Tage

28,0 Tage

Ein anderer Wert

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Fortsetzung von Lösung 2

g) Der Verschuldungsfaktor ist

50%

2,8

250%

Ein anderer Wert

h) Die Eigenkapitalrendite beträgt

12%

24%

50%

Ein anderer Wert

i) Der Zinsfuss für das Fremdkapital ist

2%

4%

5%

Ein anderer Wert

j) Der Kapitalumschlag beträgt

100%

2,0

0,5

Ein anderer Wert

k) Der Anlagedeckungsgrad 2 ist

66,7%

120%

150%

Ein anderer Wert

l) Mit steigender Intensität des Anlagevermögens verändert sich die Kostenremanenz tendenziell wie folgt:

Sie nimmt zu.

Sie nimmt ab.

Sie verändert sich nicht.

Eine Aussage ist nicht möglich.

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Fortsetzung von Lösung 2

m) Unter dem finanziellem Leverage-Effekt versteht man, dass sich die

Gesamtkapitalrendite durch den Einsatz von Eigenkapital steigern lässt, sofern die Dividen-denrendite über dem Zinsfuss für das Fremdkapital liegt.

Gesamtkapitalrendite durch den Einsatz von Fremdkapital steigern lässt, sofern die Eigen-kapitalrendite über dem Zinsfuss für das Fremdkapital liegt.

Eigenkapitalrendite durch den Einsatz von Fremdkapital steigern lässt, sofern der Zinsfuss für das Fremdkapital unter der Eigenkapitalrendite liegt.

Eigenkapitalrendite durch den Einsatz von Fremdkapital steigern lässt, sofern die Gesamt-kapitalrendite höher als der Zinsfuss für das Fremdkapital ist.

n) Bei der DuPont-Pyramide (DuPont-Kennzahlensystem) gilt folgendes:

Die Spitze der Pyramide bildet die Gesamtkapitalrendite, die als Produkt aus Gewinnmarge und Kapitalumschlag ermittelt wird.

An der Spitze ist die Eigenkapitalrendite, die sich als Produkt aus Gewinnmarge und Kapital-umschlag ergibt.

Der Deckungsbeitrag abzüglich variabler Kosten geteilt durch den Umsatz ergibt die EBIT-Marge.

Keine der obigen Aussagen ist richtig.

o) Aus Sicht der Kredit gebenden Bank ist die Bonität des Kunden höher, wenn

der Zinsdeckungsfaktor hoch ist.

der Verschuldungsfaktor hoch ist.

der Fremdfinanzierungsgrad hoch ist.

Keine der obigen Aussagen ist richtig.

p) EBITDA beträgt gemäss der vorliegenden Jahresrechnung

14

17

25

EBITDA lässt sich aufgrund der Angaben nicht berechnen.

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Lösung 3: Investitionsrechnungen (6 Punkte)

a) 3 Punkte (Barwert CF = 1 Punkt, übrige Zeilen = je 0,5 Punkte)

Text Berechnung Ergebnis

Barwert jährliche Cashflows 1 000 · (7,139 – 0,926) = 1 000 · 6,213 6 213

./. Renovation Ende 20_1 2 000 · 0,926 -1 852

+ Restwert Ende 20_11 5 000 · 0,429 2 145

./. Kaufpreis Anfang 20_1 5 000 · 1,000 -5 000

= Net Present Value 1 506

b) 1 Punkt (richtig/falsch)

Kaufpreis gemäss Ausgangslage 5 000

+ Net Present Value gemäss Teilaufgabe a) 1 506

= Kaufpreis mit NPV = 0 6 506

c) 1 Punkt (richtig/falsch)

Annuität (5 000 + 1 852 – 2 145) : 6,213 4 707 : 6,213 758

oder:

Geplanter Cashflow 1 800 – 800 1 000

./. Durchschnittlicher jährlicher NPV 1 506 : 6,213 -242

= Annuität bei NPV = 0 758

d) 1 Punkt (richtig/falsch)

Text Ausgaben und Ein-nahmen (Barwert)

Nicht amortisierter Restbetrag (Barwert)

Kaufpreis Anfang 20_1 -5 000 -5 000

./. Renovation Ende 20_1 -1 852 -6 852

+ Cashflow 20_2 857 -5 995

+ Cashflow 20_3 794 -5 201

+ Cashflow 20_4 735 -4 466

+ Cashflow 20_5 681 -3 785

+ Cashflow 20_6 630 -3 155

+ Cashflow 20_7 583 -2 572

+ Cashflow 20_8 540 -2 032

+ Cashflow 20_9 500 -1 532

+ Cashflow 20_10 463 -1 069

+ Cashflow 20_11 429 -640

+ Restwert Ende 20_11 2 145 À 1 505

Die Investitionsausgaben sind erst nach 11 Jahren (am Ende der Nutzungsdauer) zurückbezahlt.

Dieses Ergebnis hätte sich auch ohne ausführliche Berechnung in der obigen Tabelle anhand der Kapitalwertmethode in Teilaufgabe a) ermitteln lassen: Der positive NPV von 1 505 wird erst «mithil-fe» des Restwerts von 2 145 erzielt, was bedeutet, dass die Pay-back-Dauer 11 Jahre beträgt.

À Der gegenüber Teilaufgabe a) abweichende NPV ist auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 4 Swiss GAAP FER Sanierung

Prüfungszeit 1 Stunde

Punktzahl 16 von 100

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Teilaufgabe 1: Swiss GAAP FER 1.1: Abschluss nach Swiss GAAP FER (9 Punkte)

TOTAL STILLE RESERVEN (vor Steuern) 120% 1 290 +90 1 380

./. Latente Steuern 20% -215 -15 -230

TOTAL STILLE RESERVEN (nach Steuern) 100% 1 075 +75 1 150

BILANZ der Alpha AG per 31.12.2013 (verkürzt dargestellt)

Steuer-abschluss

2013

Bereinigungen (= Lösungshilfe / diese Spalten werden

nicht bewertet)

FER- Bilanz der Alpha AG per 31.12.13

Aktiven Passiven Soll Haben Aktiven Passiven

Flüssige Mittel 1 500 1 500

Kurzfristige Forderungen 2 300 2 300

Vorräte 900 300 1 200

Maschinen 450 180 630

Mobilien 250 120 370

Immobilien 1 400 370 1 770

Diverses Fremdkapital 2 300 2 300

Garantierückstellungen 1 500 410 1 090

Latente Steuerrückstellungen 230 230

Aktienkapital 1 000 1 000

Gesetzliche Gewinnreserven 500 500 0

Freie Gewinnreserven 600 600 0

Gewinnreserven 500,600,1075 2 175

Gewinn 900 75 975 6 800 6 800 2 480 2 480 7 770 7 770

ERFOLGSRECHNUNG der Alpha AG 31.12.2013 (verkürzt dargestellt)

Steuer-abschluss

2013

Überleitung (= Lösungshilfe /

diese Spalten werden nicht bewertet)

FER-ER der Alpha AG per 31.12.13

Nettoerlös aus Lief. u. Leist. 14 400 14 400

Warenaufwand -7 800 -120 - 7 920

Bruttogewinn 6 600 -120 6 480

Personalaufwand -3 200 -3 200

Abschreibungen auf Sachanlagen -300 +110 -190

Andere betriebl. Aufwendungen -1 970 +100 -1 870

Betriebliches Ergebnis 1 130 +90 1 220

Finanzergebnis -50 -50

Gewinn vor Ertragssteuern 1 080 +90 1 170

Ertragssteuern -180 -15 -195

Gewinn 900 +75 975

1 200 = Abzug je 0,5 Pt. keine Folgefehler

2 175 = Abzug 0,5 Pt. für beide Zahlen (Folgefehler möglich). Die beiden Zahlen können auch zu-sammengefasst werden

Achtung: Maximalabzug 6 Punkte 6 Punkte

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Lösungsblatt Aufgabe 1.1.2

SACHANLAGESPIELGEL 2013 der Alpha AG (Swiss GAAP FER-Werte)

Maschinen Mobilien Immobilien

Nettobuchwert 1.1.2013 580 370 1 810

Anschaffungskosten

Stand 01.01.2013 1 130 620 2 010

Zugänge 2013 +260 +40 -

Abgänge 2013 -500 - -

Stand 31.12.2013 890 660 2 010 Kumulierte Wertberichtigungen

Stand 01.01.2013 -550 -250 -200

Abschreibungen 2013 -110 -40 -40

Abgänge 2013 +400 - -

Stand 31.12.2013 -260 -290 -240 Nettobuchwert 31.12.2013 630 370 1 770

+260 = Abzug je 0,5 Pt. keine Folgefehler

370 = Abzug je 0,5 Pt. Folgefehler sind möglich

1.2: Bewertung Sachanlagen

Korrektur Abschreibungen

Vorzunehmende Wertbeeinträchtigung

per 31.12.2013

Vorzunehmende Aufwertung per

31.12.2013

Druckmaschine 1 - - -

Druckmaschine 2 - 10 -

Druckmaschine 3 - - 30

Abschreibungen: Maschine 1: Jan 2008 – Dez 2013 = 6 Jahre = (240 – 40) : 8 x 6 = 150 = keine Korrektur Maschine 2: Juli 2010 – Dez 2013 = 3,5 Jahre = 360 : 6 x 3.5 = 210 = keine Korrektur Maschine 3: Jan 2011 – Dez 2012 = 2 Jahre = 450 : 9 x 2 = 100 Jan 2013 – Dez 2013 = (350 – 35) : 7 = 45 = 145 = keine Korrektur

Vorzunehmende Wertbeeinträchtigung / Aufwertung: Maschine 1: Buchwert = 90 / erzielbarer Wert = 100 = keine Korrektur Maschine 2: Buchwert = 150 / erzielbarer Wert = 140 = Wertbeeinträchtigung = 10 Maschine 3: Buchwert = 270 / erzielbarer Wert = 340 Buchwert gem. planmässige Abschreibung 300 = Aufwertung 30

Jeder falsche oder fehlende Betrag gibt einen Abzug von 0,5 Punkten (Achtung, Maximalabzug 1 ½ Punkte)

2 ½ Punkte

1 ½ Punkte

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Teilaufgabe 2: Sanierung (6 Punkte)

2.1: Unterbilanz und Überschuldung

Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen zur Bilanz der Leidig AG per 31.12.2013 richtig oder falsch sind.

Richtig Falsch

1. Die Bilanz der Leidig AG per 31.12.2013 zeigt eine

Unterbilanz mit Überschuldung

2. Die Unterbilanz der Leidig AG per 31.12.2013 ist unecht.

3. Die Unterbilanz der Leidig AG per 31.12.2013 hat keine gesetzlichen Folgen.

Jedes falsche oder fehlende Kreuz gibt einen Abzug von 0,5 Punkten (Achtung, Maximalabzug 1 Punkt) 2.2: Aussagen zum Thema Sanierung

Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen zum Thema Sanierung richtig oder falsch sind.

Richtig Falsch

1. Eine Aktiengesellschaft haftet mit ihrem Eigenkapital.

2. Wenn das Fremdkapital durch das Gesellschaftsvermögen

nicht mehr gedeckt ist, muss der Richter benachrichtigt

werden.

3. Man spricht von einem Kapitalschnitt, wenn alle Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Jedes falsche oder fehlende Kreuz gibt einen Abzug von 0,5 Punkten (Achtung, Maximalabzug 1 Punkt)

1.0 Punkt

1.0 Punkt

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2.3: Finanzielle Sanierung der Flaute AG

Bilanz der Flaute AG

VOR den Sanierungs-

massnahmen

Sanierungsmassnahmen (= Lösungshilfe / diese Spalten werden

nicht bewertet)

Bilanz der Flaute AG

NACH den Sanierungs-

massnahmen

Aktiven Passiven Soll Haben Aktiven Passiven

Umlaufvermögen 1 200 550, 250 2 000

Sachanlagen 800 260 540

Beteiligung 400 250 100, 550 0

Verbindlichkeiten aus L+L 800 160 640

Finanzverbindlichkeiten 900 900

Rückstellungen 300 300

Aktienkapital 750 300 250 700

Gesetzliche Gewinnreserven 150 150 0

Aufwertungsreserven 100 100 0

Kumulierte Verluste -600 150, 450 0

Sanierungserfolg 450, 260 300, 160, 250 0

2 400 2 400 2 470 2 470 2 540 2 540

2 000 = Abzug je 1 Pt. keine Folgefehler

540 = Abzug je 0,5 Pt. Folgefehler bei Sachanlagen sind möglich Achtung: Maximalabzug 4 Punkte

Buchungen (nicht verlangt)

Ziff Soll Haben Betrag

1 Aktienkapital

Sanierungskto (od.Verlust) 300

2 Flüssige Mittel (UV) Aktienkapital 250

3 Gesetzl. Gewinnreserv. Verlustvortrag 150

4 Beteiligung Flüssige Mittel (UV) 550

Aufwertungsreserve Beteiligung 100

Beteiligung Sanierungskonto 250

5 Sanierungskonto Verlustvortrag 450

Sanierungskonto Sachanlagen 260

4 Punkte

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen Aufgabe 5 Konzernabschluss

Prüfungszeit 1 ½ Stunden

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Teilaufgabe 1: Goodwill-Accounting (4 Punkte)

a) Lösung (auf eine Nachkommastelle):

Variante 1 Variante 2 Variante 3

Konzerneigenkapital 31.12.20_1 340 333 305

Konzerngewinn 20_1 30 23 30

Eigenkapitalrendite 20_1 30 : 340 = 8,8% 23 : 333 = 6,9% 30 : 305 = 9,8%

b) Kreuzen Sie die zutreffenden Aussagen zum Goodwill nach Swiss GAAP FER an:

Nr. Aussage Richtig

1 Der Goodwill entspricht dem Überschuss der Erwerbskosten über die anteiligen neubewerteten Nettoaktiven der übernommenen Gesellschaft.

2 Die Abschreibungsdauer für den gekauften Goodwill beträgt höchstens 5 Jahre.

3 Der Goodwill kann in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden.

4 Falls der Goodwill im Kaufzeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechnet wurde, erfolgt im Verkaufszeitpunkt eine erfolgsneutrale Aufrechnung.

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Teilaufgabe 2: Handelsbilanz 1 und 2 (6,0 Punkte)

Bereinigungstabelle für Participation SA per 31.12.20_3

Bilanz HB 1 Bereinigung HB 2 01.01.20_2 31.12.20_2 31.12.20_3 Aktiven Passiven Soll Haben Soll Haben Soll Haben Aktiven Passiven

Diverse Aktiven 250 250

Warenvorrat 50 20 10 5 75

Darlehen an Filia SA 100 100

WB Darlehen Filia SA 50 25 25 0

Sachanlagen 200 200

WB Sachanlagen 120 24 8 104

Diverses Fremdkapital 169 169

Garantie-Rückstellung 36 16 1 1 18

Aktienkapital 150 150

Ges. Gewinnreserve 50 50

Freiwillige Gewinnreserven 15 15

Kapitalreserven

20 • 24 16 • 50

110

Gewinnreserven

10 • 25

1 • 15 51

Gewinn Bilanz 10 5 • 8 25 • 1 23

600 600 110 110 51 51 39 39 625 625

Erfolgsrechnung HB 1 Bereinigung HB 2 31.12.20_3 Aufwand Ertrag Soll Haben Aufwand Ertrag

Warenertrag 900 900

Anpassung Garantie-RST 2 1 1

Finanzertrag 6 6

Warenaufwand 600 5 605

Abschreibungen 20 8 28

Finanzaufwand 30 25 5

Diverser Aufwand 244 244

Gewinn ER 10 25 • 1 5 • 8 23

906 906 39 39 906 906

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Teilaufgabe 3: Konsolidierung 20_4 (7,0 Punkte)

Konsolidierungsbuchungen per 31.12.20_4

Nr. Text Soll Haben Betrag

1 Führen Sie für die Filia SA die Kapi-talkonsolidierung sowie die Umbu-chung der Minderheitsanteile durch.

Aktienkapital Beteiligung an Filia 80

Kapitalreserven Beteiligung an Filia 40

Goodwill Beteiligung an Filia 35

Aktienkapital MAK 20

Kapitalreserven MAK 10

Gewinnreserven MAK 5

Gewinn Bilanz MAG Bilanz 1

MAG ER Gewinn ER 1

2 Der Goodwill der Filia SA ist nach Swiss GAAP FER über 5 Jahre line-ar abzuschreiben.

Gewinnreserven Goodwill 21

Gewinn Bilanz Goodwill 7

Goodwill-Abschreibung Gewinn ER 7

3 Dividendenausschüttungen 20_4: Holding AG 20 Filia SA 5 Participation SA 20

Gewinn Bilanz Gewinnreserven 4

Finanzertrag Gewinn ER 4

Gewinn Bilanz Gewinnreserven 12

Finanzertrag Gewinn ER 12

4 Die Participation SA gewährte der Filia SA am 30.06.20_1 ein Darle-hen, welches jährlich per 30.06. zu 6% zu verzinsen ist.

Darlehen von Partic. Darlehen an Filia 100

Finanzertrag Finanzaufwand 6

Passive RA Aktive RA 3

5 Die Filia SA lieferte der Participation SA Handelswaren für 210 (Konzern-Einstand 140) zum Weiterverkauf an Dritte.

Die Bruttogewinnmarge bei der Filia SA ist konstant.

Der Warenvorrat aus IC-Lieferungen bei der Participation SA betrug: Ende 20_3: 45 Ende 20_4: 30

Warenertrag Warenaufwand 210

Gewinnreserven Warenvorrat 9

MAK Warenvorrat 6

Warenvorrat Gewinn Bilanz 3

Gewinn ER Warenaufwand 3

Warenvorrat MAG Bilanz 2

MAG ER Warenaufwand 2

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Konsolidierungsbogen per 31.12.20_4 (HB 2)

Bilanzen HB 2 Holding Filia Participation Konsolidierungsbuchungen Aktiven Passiven Aktiven Passiven Aktiven Passiven Soll Haben

Diverse Aktiven 139 330 350

Warenvorrat 60 90 3 • 2 9 • 6

Aktive RA 20 10 10 3 Darlehen an Filia SA 100 100 WB Darlehen Filia SA

Beteiligung an Filia 155 80 • 40 • 35

Beteiligung an Partic. 186

Goodwill 35 21 • 7 Diverses Fremdkapital 155 110 205

Passive RA 25 10 15 3

Darlehen von Partic. 100 100

Garantie-Rückstellung 20

Aktienkapital 200 100 150 80 • 20

Kapitalreserven 50 50 110 40 • 10

Gewinnreserven 40 25 30 5 • 21 • 9 4 • 12

MAK (Minderheiten) 6 20 • 10 • 5

Gewinn Bilanz 30 5 20 1 • 7 • 4 • 12 3

MAG Bilanz (Minderheiten) 1 • 2

500 500 400 400 550 550 358 358

Erfolgsrechnungen HB 2 Holding Filia Participation Konsolidierungsbuchungen Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Soll Haben

Warenertrag 500 800 1 000 210

Anpassung Garantie-RST 1

Dienstleistungsertrag 44

Finanzertrag 36 10 4 • 12 • 6

Warenaufwand 320 520 670 210 • 3 • 2

Abschreibungen SA 5 25 30

Goodwill-Abschreibung 7

Finanzaufwand 15 7 4 6

Diverser Aufwand 210 243 285

Gewinn ER 30 5 20 3 1 • 7 • 4 • 12

MAG ER (Minderheiten) 1 • 2

580 580 800 800 1 010 1 010 245 245

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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Rechnungswesen, Aufgabe 5

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Teilaufgabe 4: Konzern-Eigenkapitalnachweis 20_5 (2 Punkte)

Eigenkapitalnachweis 20_5

Aktienkapital Kapital-

Reserven Gewinn-Reserven

Holding-Aktionäre

Minderheits-Aktionäre

Total Eigenkapital

Anfangsbestand 200 50 70 320 165 485

+ Kapitalerhöhungen 50 20 70 10 80

./. Dividenden -30 -30 -8 -38

+ Gewinne 40 40 3 43

= Schlussbestand 250 70 80 400 170 570

Teilaufgabe 5: Equity-Bewertung (2 Punkte)

Konsolidierungsbuchungen 31.12.20_7

Soll Haben Betrag

Aufdeckung der früheren Anpas-sungen des Equity-Werts

Beteiligung an Assi SA Gewinnreserven 4

Anpassung des Equity-Werts Ende 20_7

Gewinn Bilanz Beteiligung an Assi SA 2

Ertrag ass. Gesellschaft Gewinn ER 2

(Aufwand auch i.O.)

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern Aufgabe 1 Mehrwertsteuer

Prüfungszeit 1 ½ Stunden

Punktzahl 50 von 100

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 1

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Wo in den Aufgaben von Steuern, steuerlicher Belastung usw. die Rede ist, betrifft dies nur die Mehrwertsteuer.

Sämtliche Geschäftsfälle sind nach dem seit 1.1.2010 gültigen MWSTG bzw. der MWSTV zu lösen und bei sämtlichen Lösungen sind die aktuellen, seit dem

1. Januar 2011 gültigen Steuersätze anzuwenden.

Sofern eine in der Fragestellung verlangte Begründung der Lösung fehlt, wird diese - auch wenn richtig - als falsch bewertet.

Fall 1 (6,5 Punkte) Handelt es sich um eine Lieferung nach Art. 3 Bst. d MWSTG oder um eine Dienstleistung nach Art. 3 Bst. e MWSTG? Alle Leistungserbringer sind im schweizerischen MWST-Register eingetragen. Der Sitz aller Un-ternehmen ist, wenn nichts Anderes vermerkt ist, im Inland. Kein Leistungserbringer optiert für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen. Kreuzen Sie in der entsprechenden Spalte an, ob es sich um eine Lieferung oder um eine Dienst-leistung handelt. Ergänzen Sie zudem die Spalte „Steuerliche Behandlung“ mit folgenden Begrif-fen; pro Geschäftsfall ist nur ein Begriff aufzuführen: 8,0 % = zum Normalsatz steuerbar 2,5 % = zum reduzierten Satz steuerbar 3,8 % = zum Sondersatz steuerbar Nicht-Entg. = Nicht-Entgelte ausg. = von der Steuer ausgenommene Leistung 0 % = von der Steuer befreite Leistung Ausl. = Leistung im Ausland

Lieferung Dienst-leistung

Steuerliche Behand-

lung

a) Die EDV AG verkauft und versendet eine CD-ROM an ein Unternehmen mit Sitz in Padova (I).

X

0 %

b) Die EDV AG vermietet EDV-Material an die Internati-onal AG mit Sitz in Zug.

X

8 %

c) Ein Restaurant in Genf bewirtet im eigenen Lokal eine Gruppe Gäste und fakturiert diese Essenskonsumati-on an ein Unternehmen mit Sitz in Annecy (F).

X 8 %

d) Die Carlis AG vermietet ein Fahrzeug ab Standort Zü-rich an eine inländische Privatperson, welche das Fahrzeug überwiegend im Inland nutzt.

X

8 %

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Lieferung Dienst-leistung

Steuerliche Behand-

lung

e) Ein Softwarehersteller verkauft via Datenleitung (In-ternet-Download) Standardsoftware an einen Kunden mit Sitz in München (D).

X Ausl.

f) Die Haus AG vermietet eine Immobilie in Luzern an die Versicherungs AG mit Sitz in Stuttgart (D).

X

ausg.

g) Ein Tierarzt behandelt die Kuh im Stall eines Schwei-zer Bauern in Wildhaus.

X

2.5 %

h) Eine Speditionsfirma befördert im Auftrag eines Han-delsunternehmens mit Sitz in Bern einen Gegenstand von Zürich nach Lugano.

X 8 %

i) Analyse der stofflichen Zusammensetzung eines Ge-genstandes für ein Unternehmen mit Sitz in Wiesba-den (D).

X Ausl.

j) Die Omega Holding AG in Zug vereinnahmt Dividen-den von ihrer Tochtergesellschaft in Zürich.

Nicht-Entg.

k) Das Halbpensionsarrangement (Übernachtung CHF 435, Hauptmahlzeit CHF 145) des Hotel Palace in Gstaad kostet für die chinesischen Gäste CHF 580. In der Rechnung des Hotels wird nur der Gesamtbetrag ausgewiesen.

X 3,8 %

l) Die Maschinenfabrik Müller AG in St. Gallen hat infol-ge Hochwasser einen beträchtlichen Schaden an ih-rem Maschinenpark erlitten. Sie ist dafür versichert und erhält von ihrer Versicherung mit Sitz in Lausanne für die Reparatur ihrer Maschinen einen Betrag von CHF 40‘000.

Nicht-Entg.

m) Die Alpiq AG verkauft Elektrizität via Hochspannungs-leitung an die Vanwatt BV mit Sitz in Rotterdam (NL).

X

Ausl.

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Fall 2 (6 Punkte) Befindet sich der Ort der Leistung im Inland oder im Ausland? Bestimmen Sie den Ort, indem Sie in der Spalte „Ort“ entweder „Inland“ oder „Ausland“ vermerken. Definieren Sie zudem bei jeder Inlandleistung, unabhängig von der Steuerpflicht des Leistungs-erbringers, ob es sich um eine steuerbare (s) / befreite (f) oder ausgenommene (a) Leistung han-delt. Dazu setzen Sie ein „X“ in eine der drei Spalten.

Ort s f a

a) Die Firma Wohnbau GmbH mit Sitz in München (D) erbringt Architekturleistungen an Herrn Moser, wohn-haft in Italien. Das Grundstück befindet sich im Enga-din.

Inland X

b) Die Handels AG mit Sitz in Bern liefert einem Kunden ein Möbelstück nach Campione d’Italia (I).

Inland X

c) Im Zusammenhang mit einem Transport von der Schweiz nach Deutschland fallen Kosten für das Zwi-schenlagern und Verpacken der Gegenstände in der Schweiz an. Das Logistikunternehmen mit Sitz in Ba-sel stellt dafür dem Auftraggeber mit Sitz in Zürich Rechnung.

Inland

X

d) Die Wohnbaugenossenschaft St. Gallen vermietet ei-ne Ferienwohnung in Bregenz (Österreich) an eine Familie mit Wohnsitz in der Schweiz.

Ausland

e) Die Sportwagen AG mit Sitz in Aarau verkauft einen Personenwagen an einen ausländischen Abnehmer. Das Auto wird durch die Sportwagen AG direkt ins Ausland verbracht.

Inland

X

f) Die Müller Autovermietung AG mit Sitz in Kreuzlingen (CH) vermietet einem Schweizer Kunden ab Standort Kreuzlingen ein Fahrzeug. Das Auto wird nachgewie-senermassen überwiegend in Deutschland genutzt.

Inland

X

g) Die österreichische Haarschneiderei GmbH in Feld-kirch (A) frisiert eine Kundin aus dem Fürstentum Liechtenstein.

Ausland

h) Der weltweit tätige Konzern Education AG bietet die Mitarbeitenden der ausländischen Tochtergesellschaf-ten zu jährlichen Schulungen an ihren Hauptsitz in der Schweiz auf. Die in Zug anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden den Konzernge-sellschaften mit Sitz im Ausland in Rechnung gestellt.

Inland X

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Ort s f a

i) Das Cateringunternehmen Zellweger AG mit Sitz in Basel liefert der Moser GmbH in Weil am Rhein (D) Essen und Getränke für das Firmenjubiläum. Die Speisen werden in den Räumlichkeiten des Kunden durch Mitarbeiter der Zellweger AG zubereitet.

Ausland

j) Ein Detailhandelsgeschäft in Samnaun (CH) verkauft Frau Huber, die ferienhalber dort weilt, Wein und Kosmetikartikel.

Ausland

k) Die Engadin Event AG führt für die Feriengäste Ten-nis-Grundkurse in Pontresina (CH) durch.

Inland

X

l) Die Kongress AG mit Sitz in Biel (CH) organisiert An-lässe jeglicher Art. Eine Chemiefirma mit Sitz in Deutschland will ein Managerseminar in der Schweiz durchführen und beauftragt dafür die Kongress AG mit der Organisation. Die Kongress AG stellt Rechnung für ihr Honorar (Erstellen des Konzepts und des Rah-menprogramms, Sekretariatsarbeiten).

Inland X

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Fall 3 (8 Punkte) Beurteilen Sie folgende Geschäftsfälle der Sportgarage AG mit Sitz in Chur. Die Sportgarage AG ist im MWST-Register eingetragen und rechnet nach der effektiven Methode ab. Ist ein Vorsteuerabzug zulässig? Wenn ja, berechnen Sie den abzugsfähigen Vorsteuerbetrag. a) 17.01.2012 Rechnung für den Kauf eines Offroaders PX für 80‘000 US Dollars bei einem

Autohändler mit Sitz in den USA (Umrechnungskurs 0.97). Das Fahrzeug wird durch die Sportgarage AG im eigenen Namen in die Schweiz eingeführt. Das Fahrzeug wurde ordnungsgemäss verzollt.

Kauf des Fahrzeugs im Ausland, Rechnung ohne Mehrwertsteuer, somit kein Vorsteuerabzug möglich. CHF 0.00

b) 28.01.2012 Im Zusammenhang mit dem Kauf vom 17.01.2012 stellt die Oberzolldirektion

folgende Beträge in Rechnung: Einfuhrsteuer CHF 6‘464; Automobilsteuer CHF 3‘520 für den Offroader PX.

OZD (Einfuhrsteuer), Vorsteuerabzug gemäss Beleg. CHF 6‘464.00

c) 02.02.2012 Rechnung für den Kauf eines gebrauchten Personenwagens von einer Privatper-

son für CHF 30‘000. Das Fahrzeug wird durch die Sportgarage AG als Mietfahr-zeug eingesetzt.

Fahrzeugkauf; Fiktiver Vorsteuerabzug, da für Lieferung (Art. 3 Bst. d Ziff. 3 MWSTG) verwendet 8 % von (108 %) CHF 30‘000. CHF 2‘222.20

d) 28.02.2012 Pauschalspesen Geschäftsführer CHF 1‘000 im Monat.

Pauschalspesen; kein Vorsteuerabzug. CHF 0.00

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e) 28.02.2012 Der Geschäftsführer der Sportgarage AG ist Mitglied des lokalen Golfklubs.

Rechnung des Golfclubs für den Mitgliederbeitrag für das Jahr 2012 CHF 1‘500 (exkl. MWST). Der Golfklub optiert für die Versteuerung der Mitgliederbeiträge. Dieser Betrag wird im Lohnausweis des Geschäftsführers ausgewiesen.

Der Vorsteuerabzug ist geschäftsmässig begründet. Wenn die Mitgliedschaft dem privaten Bereich zuzuordnen ist, wird sie im Lohnausweis aufgeführt und ist somit entgeltlich (die Umsatz- steuer darauf ist gemäss Art. 47 Abs. 2 MWSTV geschuldet). 8 % von (100 %) CHF 1‘500 = CHF 120.00

f) 01.03.2012 Anlässlich einer Lieferung eines Neuwagens wird ein gebrauchtes Fahrzeug im

Wert von CHF 20‘000 von einer Privatperson an Zahlung genommen. Dieses Fahrzeug wird nach entsprechendem Umbau endgültig als Servicefahrzeug verwendet.

Fahrzeugkauf; nicht für den Wiederverkauf, kein fiktiver Vorsteuerabzug möglich. CHF 0.00

g) 05.03.2012 Rechnung für den Kauf eines gebrauchten Sportwagens von einer nicht steu-

erpflichtigen Unternehmung für CHF 60‘000. Das Fahrzeug ist für den Wie-derverkauf bestimmt.

Fahrzeugkauf, fiktiver Vorsteuerabzug, da für Lieferung (Art. 3 Bst. d Ziff. 3 MWSTG) verwendet 8 % von (108 %) CHF 60‘000. CHF 4‘444.45

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Fall 4 (9 Punkte) Die Immo GmbH mit Sitz in Zug wurde am 01.01.2013 gegründet. Sie ist spezialisiert auf das Verwalten von Liegenschaften. Im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit kann noch nicht bestimmt werden, ob die Um-satzlimite von CHF 100'000 erreicht wird (obligatorische Steuerpflicht). Auf eine freiwillige Eintra-gung im Register der steuerpflichtigen Personen wird vorerst verzichtet. Per 31.03.2013 weist die Buchhaltung der Immo GmbH folgende Zahlen aus: Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Wohnsitz im Ausland

CHF

18'500.00

Verwaltung von im Ausland gelegenen Immobilien für Personen mit Wohn-sitz im Inland

CHF

6'000.00

Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Wohnsitz im Inland

CHF

7‘000.00

Angefallene Vorsteuern auf Büroeinrichtungen, Fahrzeug usw. CHF 4'200.00 Angefallene Vorsteuern auf Umbau Büroliegenschaft CHF 2'800.00 Angefallene Vorsteuern auf laufenden Aufwendungen. CHF 450.00 a) Berechnen und begründen Sie den für die Prüfung der obligatorischen Steuerpflicht massge-

benden Umsatz der Immo GmbH. Nach Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG gelten Dienstleistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück als am Ort der gelegenen Sache erbracht, unabhängig davon, wo der Leis-tungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Sitz im Ausland CHF 18'500.00 Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Sitz im Inland CHF 7'000.00 Total massgebender Umsatz für 3 Monate CHF 25'500.00 Total massgebender Umsatz hochgerechnet auf 12 Monate CHF 102'000.00

b) Welches sind die gesetzlichen Bedingungen für die obligatorische Steuerpflicht? Nennen Sie mindestens zwei der Bedingungen. Obligatorisch steuerpflichtig ist, wer:

unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt;

auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete beruf-liche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt;

unter eigenem Namen nach aussen auftritt; und

im Inland innerhalb eines Jahres mindestens 100 000 Franken Umsatz aus steuerba-ren Leistungen erzielt;

nicht von der Steuerpflicht befreit ist.

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c) Gehen Sie davon aus, dass die Immo GmbH aufgrund der Buchhaltung per 31.3.2013, un-

abhängig von den vorherigen Fragen a-b, den massgebenden Umsatz für die obligatorische Steuerpflicht erreicht. Welche Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus diesem Sachverhalt? Geben Sie die möglichen Eintragungsdaten ins MWST-Register an.

Die Immo GmbH hat nun die Möglichkeit, sich rückwirkend auf den 01.01.2013 oder aber erst auf den 01.04.2013 eintragen zu lassen (Art. 11 Abs. 3 MWSTV).

d) Berechnen und vergleichen Sie, unabhängig von Teilaufgabe a - c, die Steuerforderungen

unter Berücksichtigung von Art. 11 Abs. 3 MWSTV.

Variante Eintragung auf den 01.01.2013: Ertrag aus der Verwaltung von im Inland gelegenen Immobilien für Personen mit Sitz im In- und Ausland CHF 25'500.00 Nachbelastung Umsatzsteuer (8 % von 108 %) CHF 1'888.90 Vorsteuern auf Büroeinrichtungen, Fahrzeug usw.- - CHF 4'200.00 Vorsteuern auf Umbau Büro - CHF 2'800.00 Vorsteuer auf laufenden Kosten- - CHF 450.00

Total Steuerforderung (Guthaben) - CHF 5‘561.10 Variante Eintragung auf den 01.04.2013: Bei einer Eintragung auf den 01.04.2013 muss die Immo GmbH bereits eine erste Ab-schreibung auf den Vorsteuern vornehmen, da diese in Gebrauch genommen wurden. Vorsteuern auf Büroeinrichtungen, Fahrzeug usw.- - CHF 4'200.00 wovon Abschreibung von 20 % CHF 840.00 Vorsteuern auf Umbau Büro- - CHF 2'800.00 wovon Abschreibung von 5 % CHF 140.00

Total Steuerforderung (Guthaben)- - CHF 6‘020.00 Lässt sich die Immo GmbH rückwirkend auf den 1.1.2013 eintragen, hat sie ein Steu-erguthaben von CHF 5'561.10. Lässt sie sich hingegen auf den 1.4.2013 eintragen, hat sie ein Steuerguthaben von CHF 6‘020.00.

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Fall 5 (7 Punkte) Kreuzen Sie an, ob eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen werden muss. Ist in den folgenden Fällen eine pauschale Vorsteuerkorrektur gestützt auf Art. 66 MWSTV oder andere Bestimmun-gen für die gemischt verwendete allgemeine Infrastruktur notwendig? Berechnen Sie gegebenenfalls die notwendige Vorsteuerkorrektur und begründen Sie Ihre Ant-wort (z.B. auf Grund von welcher Publikation der Eidg. Steuerverwaltung erfolgt die pauschale Vorsteuerkorrektur und werden die dafür massgebenden Bedingungen erfüllt). a) Herr Sutter ist selbständiger Architekt im Raum Zürich. Sein Atelier ist spezialisiert auf

„Energieeffizientes Bauen und Sanieren“. Zu diesem Thema hält er an Fachtagungen Refe-rate, auf welche er sich jeweils in seinem Atelier vorbereitet. Letztes Jahr erzielte er als Re-ferent Honorare von insgesamt CHF 25'000 (darin enthalten CHF 4‘000 als Spesenentschä-digung).

Vorsteuerkorrektur Ja Nein

Berechnung: Honorar inkl. Spesen CHF 25‘000 * 1 % CHF 250 Begründung: Die Honorare für die Referententätigkeit inkl. Spesen betragen mehr als CHF 5‘000 pro Jahr. Somit ist eine Vorsteuerkorrektur für die gemischt verwendete Infrastruktur im Umfang von CHF 250 vorzunehmen (MI09 Ziff. 4.3.4).

b) Die Haupttätigkeit der Bau AG ist das Erstellen und die Renovation von Liegenschaften. Da-

neben vermietet sie noch 10 eigene Wohnungen, die sie selber verwaltet, an Privatpersonen. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen CHF 250'000. Dazu kommen Einnahmen aus Ne-benkosten von CHF 50'000.

Vorsteuerkorrektur Ja Nein

Berechnung: Bruttomieteinnahmen inkl. Nebenkosten CHF 300‘000 * 0.07 % CHF 210 Begründung: Die Bruttomieteinnahmen (inkl. Nebenkosten) betragen mehr als CHF 10‘000 pro Jahr. Somit ist für die gemischt verwendete Infrastruktur eine Vorsteuerkorrektur CHF 210 vorzunehmen (MI09 Ziff. 4.3.3).

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c) Herr Imhof ist Gesellschafter der Kollektivgesellschaft Imhof & Partner. Zudem ist er im Stif-

tungsrat einer Vorsorgestiftung. Für diese Tätigkeiten erhält er jährlich Stiftungsratshonorare von CHF 15'000 und zusätzlich Spesenentschädigungen von CHF 3'000. Die anfallenden Arbeiten für die Stiftung führt Imhof in den Räumlichkeiten der Kollektivgesellschaft aus.

Vorsteuerkorrektur Ja Nein

Berechnung: Stiftungsratshonorare inkl. Spesen CHF 18‘000 * 1 % CHF 180 Begründung: Die Stiftungsratshonorare betragen mehr als CHF 5‘000 pro Jahr, somit ist für die ge-mischt verwendete Infrastruktur eine Vorsteuerkorrektur von CHF 180 vorzunehmen (MI09 Ziff.4.3.5).

d) Der Umsatz gemäss Erfolgsrechnung der Maler GmbH betrug im Jahr 2013 CHF 525'000

(exkl. allfälliger MWST). Darin enthalten sind Zinserträge von CHF 10‘480 und Dividendener-träge von CHF 20‘000.

In diesem Umsatz nicht enthalten ist hingegen der Erlös von CHF 15‘000 aus dem Verkauf von Bankaktien. Das Geld wurde im gleichen Umfang in einen Anlagefonds reinvestiert.

Vorsteuerkorrektur Ja Nein

Berechnung: Massgebender Gesamtumsatz: CHF 520‘000 100.0% (CHF 525‘000 – CHF 20‘000 + CHF 15‘000) Zinsertrag+ Erlös Verkauf Aktien CHF 25‘480 4.9% (CHF 10‘480 + CHF 15‘000) Begründung: Die Dividendenerträge sind nicht zu berücksichtigen. Die Zinserträge sowie der Erlös aus Verkauf von Wertschriften machen zusammen lediglich 4.9 % des massgebenden Gesamtumsatzes aus, somit ist keine Vorsteuerkorrektur erforderlich (MI09 Ziff. 4.3.2).

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Fall 6 (6 Punkte) Herr Moser ist Inhaber eines Treuhandbüros (Einzelfirma, im MWST-Register eingetragen, effek-tive Abrechnung) in Bern. Vor vier Jahren hat er einen Leasingvertrag für das Auto PW1 abgeschlossen, Wert gemäss Leasingvertrag CHF 93‘000 (exkl. MWST). Per 30. Juni 2013 ist der Vertrag abgelaufen und Herr Moser konnte den PW1 für einen Restwert von CHF 30‘000 übernehmen. Für seine Assistentin hat Herr Moser vor 3 Jahren einen Occasionsauto PW2 für CHF 18‘000 (exkl. MWST) gekauft. Beide Fahrzeuge werden überwiegend geschäftlich, aber auch privat genutzt. Es werden keine Fahrtenbücher geführt und die Privatanteile wurden nicht verbucht. a) Bitte berechnen Sie für das Jahr 2013 die Privatanteile und die zu deklarierenden Steuerbe-

träge für die beiden Fahrzeuge. Äussern Sie sich auch dazu, ob die Privatanteile als

pauschale oder effektive Ermittlung

entgeltliche Leistung (Umsatzsteuer)

Vorsteuerkorrektur

Vorsteuerkürzung

abzurechnen sind.

Da keine Fahrtenbücher geführt werden, ist der Privatanteil pauschal zu ermitteln. Der Ansatz beträgt 0.8 % auf dem Kaufpreis exkl. MWST, mindestens jedoch CHF 150 pro Monat. Der so errechnete Ansatz versteht sich inkl. MWST. Für die Berechnung des Privatanteils des PW1 ist auf den Wert gemäss Leasingver-trag abzustellen. Dieser Wert ist auch nach der Fahrzeugübernahme Grundlage für die pauschale Berechnung:

Leasingwert (exkl. MWST) CHF 93‘000.00 davon 0.8 % pro Monat CHF 744.00 Privatanteil (inkl. MWST) pro Jahr (Mindestbetrag CHF 1‘800) CHF 8‘928.00

Vorsteuerkorrektur 2013: 8 % von CHF 8‘928 (108 %) CHF 661.35 Art. 30 Abs. 2 MWSTG und Art. 31 Abs. 4 MWSTG Die Berechnung des Privatanteils für den PW2 der Assistentin sieht wie folgt aus:

Kaufpreis (exkl. MWST) CHF 18‘000.00 davon 0.8 % pro Monat CHF 144.00 Privatanteil (inkl. MWST) pro Jahr CHF 1‘728.00 Mindestbetrag (inkl. MWST) CHF 1‘800.00

Umsatzsteuer 2013: 8 % von CHF 1‘800 (108 %) CHF 133.35 Art. 47 Abs. 2 MWSTV

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b) Wie sind die Privatanteile zu ermitteln, wenn Herr Moser mit der Saldosteuersatzmethode

(anzuwendender Saldosteuersatz: 6.1 %) abrechnet?

Mit Anwendung der Saldosteuersatzmethode ist der Privatanteil für den Inhaber der Einzelfirma abgegolten (Art. 92 MWSTV). Hingegen gilt der auf dem Lohnausweis zu deklarierende Privatanteil für das Fahrzeug der Assistentin als entgeltlich erbracht und ist abzurechnen:

Privatanteil (inkl. MWST) pro Jahr CHF 1‘800.00

Umsatzsteuer 2013; 6.1 % von CHF 1‘800 (108 %) CHF 109.80

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Fall 7 (7,5 Punkte) Die steuerpflichtige Stiftung BEWERK mit Sitz in Brig beschäftigt behinderte Menschen, welche einfachere Arbeiten für diverse Unternehmen in der Region ausführen. Die behinderten Men-schen benötigen während ihrer Arbeit besondere Einrichtungen und Betreuung, die zusätzliche Kosten verursachen. Damit die Leistungen zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können, ist sie auf Subventionen angewiesen. Für das Jahr 2013 sind folgende Zahlen (in CHF und exkl. 8 % MWST) bekannt: Bilanz 31.12.2012 31.12.2013 Aktiven Flüssige Mittel 35'000 42'000 Debitoren 25'000 33'000 Angefangene Arbeiten 15‘000 22‘000 Einrichtungen 250‘000 230‘000 Passiven Darlehen 100'000 97'000 Vorauszahlungen von Kunden 25'000 30'000 Stiftungskapital 200'000 200'000 Erfolgsrechnung 2013 Ertrag Umsatz 670'000 Ertrag aus Verkauf Einrichtungen 5‘000 Spenden 136‘000 Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 225'000 Zinsertrag 220 Aufwand Personalaufwand 668'500 Allgemeiner Aufwand (exkl. 8 % MWST) 270'000 Allgemeiner Aufwand ohne Vorsteuer 45'000 Zinsaufwand 2‘720 Abschreibung Einrichtungen 50‘000 Zusätzliche Informationen: Die BEWERK rechnet nach der effektiven Methode und nach vereinnahmten Entgelten ab. Die Investitionen in die Einrichtungen sind mit 8 % Mehrwertsteuer belastet und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Die im Jahr 2013 verkauften Einrichtungen waren bereits seit 2011 vollumfäng-lich auf null abgeschrieben Die Subvention für das Vorjahr erfolgte in einem ähnlichen Umfang, weshalb keine Nutzungsän-derung zu berücksichtigen ist. Aufgabe: Berechnen Sie die Steuerforderung (Steuerschuld oder Steuerguthaben) der Stiftung BEWERK für die ganze Steuerperiode 2013. Die angefangenen Arbeiten wurden über das Umsatzkonto abgegrenzt.

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 1

LÖSUNG

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1. Berechnung des steuerbaren Umsatzes nach vereinnahmten

Entgelten 2013

Umsatz gemäss Erfolgsrechnung 670‘000 + a.o. Ertrag aus Verkauf Einrichtungen 5‘000 + Debitoren anfangs Jahr 25'000 - Debitoren Ende Jahr (noch nicht vereinnahmt) - 33'000 + angefangene Arbeiten anfangs Jahr 15'000 - angefangene Arbeiten Ende Jahr - 22'000 - Vorauszahlungen anfangs Jahr - 25'000 + Vorauszahlungen Ende Jahr 30'000 Vereinnahmtes Entgelt exkl. MWST 665‘000 Hiervon 8 % MWST 53‘200

2. Berechnung der Vorsteuerkürzung aufgrund der

Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 2013

Umsatz gem. Erfolgsrechnung (exkl. MWST) 675'000 Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 225'000 Massgebender Gesamtumsatz* 900‘000 Subvention in % des massgebenden Gesamtumsatzes 25 %

Die Spenden sind für die Berechnung der Vorsteuerkürzung nicht zu berücksichtigten.

3. Ermittlung der Höhe der Investitionen in Einrichtungen 2013

Bestand Einrichtungen 31.12.2013 230‘000 + Abschreibungen 2013 auf den Einrichtungen 50‘000 - Bestand Einrichtungen 31.12.2012 - 250‘000 Investitionen in Einrichtungen per 2013 30‘000

Die verkauften Einrichtungen waren bereits seit 2011 voll- ständig abgeschrieben und sind somit nicht relevant.

4. Berechnung der abzugsberechtigten Vorsteuer 2013

Vorsteuer auf allgemeinem Aufwand 8 % von CHF 270‘000 (100 %) 21'600 Vorsteuer auf Investitionen in Einrichtungen gem. Ziff. 3 (8 % von CHF 30‘000 (100 %) 2‘400 Total Vorsteuer 24‘000 Kürzung um 25 % - 6‘000 Zulässiger Vorsteuerabzug 18‘000

Die Zinserträge führen zu keiner Vorsteuerkorrektur, da sie die Limite von 5 % des Gesamtumsatzes nicht überschreiten.

5. Berechnung der Steuerforderung (Steuerschuld) 2013

Umsatzsteuer gem. Ziff. 1 53‘200 - Vorsteuer gem. Ziff. 4 - 18‘000 Steuerforderung (Steuerschuld) 35‘200

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern Aufgabe 2 Direkte Steuern Verrechnungssteuer

Prüfungszeit 1 ½ Stunden

Punktzahl 50 von 100 (davon Direkte Steuern 38 und Verrechnungssteuer 12)

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2

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Aufgabenteil A

Direkte Steuern Die Aufgaben sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, aus-schliesslich nach dem Bundessteuerrecht (DBG) zu lösen, und alle Fragen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, auf in der Schweiz ansäs-sige (unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz) natürliche und juristische Personen.

Lösung zu Fall 1a (1.0 Punkte)

Das Veranlagungsverfahren kann ab dem 1.1.2008 eingeleitet werden (Steuerperiode + 5 Jahre). Korrekturhinweis: Das Recht, eine Steuer zu erheben, verjährt nach Art. 120 DBG fünf Jahre nach Ablauf der Steuerperiode. Vorbehalten bleiben die Artikel 152 und 184 DBG.

Lösung zu Fall 1b (1.50 Punkte)

Ja (die Ehegatten Hugentobler wären verpflichtet gewesen, eine Steuererklärung bei der zuständigen Behörde einzufordern); Art. 124 Abs. 1 DBG. Korrekturhinweis: 0.75 Punkte für den Artikel und 0.75 Punkte für die Antwort.

Lösung zu Fall 2 (2.0 Punkte)

Zu Antwort Punkte

2 a) Art. 147 DBG oder auch Art. 147 Abs. 1. 0.50 2 b) Nein. 0.25 2 c) Weil es sich nicht um eine neue Tatsache handelt oder auch Hinweis auf

Art. 147 Abs. 2 DBG. Korrekturhinweis: Der Verweis auf den Artikel wird nur als richtig bewertet, wenn der Absatz aufgeführt wird: Art. 147 Abs. 2 DBG.

1.25

Lösung zu Fall 3 (1 Punkt)

Der Steuerpflichtige erzielt im Kalenderjahr 2013 kein AHV-pflichtiges Einkommen oder auch, weil Hans Meulier nicht erwerbstätig ist.

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2

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Lösung zu Fall 4 (je 0.5 Punkte = 1.0 Punkte) a) Nicht steuerbar oder Art. 24 Bst. b DBG; b) Steuerbar oder Art. 22 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 38 DBG.

Lösung zu Fall 5 (2,0 Punkte)

Ankreuzen,

Buchstabe Lösungsvarianten Punkte

X A Die Aussage 2 ist richtig und die Aussagen 1 und 3 sind falsch.

2,0

B Die Aussagen 1 und 3 sind richtig und die Aussage 2 ist falsch.

D Alle Aussagen sind richtig.

E Alle Aussagen sind falsch.

Lösung zu Fall 6 (4.50 Punkte)

Bezeichnung Einnahmen/Ausgaben mit Bemerkungen Vorgabe Steuerbares Einkommen

Punkte

1 Nettolohn gemäss Lohnausweis der Pharma AG Abzüglich steuerlich anerkannte Berufsauslagen Steuerbar

400‘000

10‘000

400‘000

-10‘000 390‘000

0

0 0.25

2 Brutto-Dividende aus der Pharma AG Darauf lastender Verrechnungssteuerabzug von 35% Davon aufgrund der Teilbesteuerung nicht steuerbar Steuerbar

100'000

100‘000 0

-40‘000 60‘000

0 0

0 0.75

3 Brutto-Dividenden aus Streubesitz (Quote < 10 %) Darauf lastender Verrechnungssteuerabzug von 35% Davon aufgrund der Teilbesteuerung nicht steuerbar Steuerbar

30'000

30‘000

0 0

30‘000

0

0 0

0.50 4 Ausschüttung aus steuerlich anerkannten

Kapitaleinlagereserven Steuerbar

20‘000

0 0

0.50 5 Steuerlich anerkannte Vermögensverwaltungskosten

Abzug

3‘000

-3‘000

0.25 6 Bruttomietertrag aus einem Mehrfamilienhaus

Steuerlich anerkannte werterhaltende Kosten Steuerlich anerkannte wertvermehrende Kosten Steuerbar

40'000

10'000

20‘000

40‘000

-10‘000

0 30‘000

0

0.50

0.50 0

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2

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7 Bezahlte Schuldzinsen in Höhe von CHF 200‘000 betreffend einer Hypothek und einem Bankdarlehen für den seinerzeitigen Kauf der Beteiligung Pharma AG

Steuerbare Dividende Pharma AG

Steuerbare Dividenden aus Streubesitz

Bruttomietertrag aus Mehrfamilienhaus

Sockelbetrag nach Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG Abzugsfähige Schuldzinsen

60‘000 30‘000 40‘000 50‘000

180‘000

0.25 0.25 0.25 0.50

Total 4.50 1 2 3 4 5 6 7

Korrekturhinweise: Nur korrektes steuerbares Einkommen in Höhe von CHF 390‘000 wird bewertet. Nur korrektes steuerbares Einkommen in Höhe von CHF 60‘000 wird bewertet. Es sind keine Folgefehler zu beachten. Wird das richtige Ergebnis ohne detaillierte oder nachvollziehbaren Berechnung ausgewiesen: 0.50 Punkte. Wird das Ergebnis mit dem Hinweis 60% von 100‘000 = 60‘000 ausgewiesen: 0.75 Punkte. Nur korrektes steuerbares Einkommen in Höhe von CHF 30‘000 wird bewertet. Es sind keine Folgefehler zu beachten. Wird das richtige Ergebnis ohne detaillierte oder nachvollziehbaren Berechnung ausgewiesen: 0.25 Punkte. Wird das Ergebnis mit dem Hinweis 100% (oder keine Teilbesteuerung) ausgewiesen: 0.50 Punkte. Nur korrektes Ergebnis wird bewertet Nur korrekter Abzug wird bewertet Es sind keine Folgefehler zu beachten. Wird nur das richtige Ergebnis ohne detaillierte oder nachvollziehbaren Berechnung ausgewiesen: 0.50 Punkte. Nur die nachvollziehbaren Folgefehler beachten: Die für den Schuldzinsenabzug relevanten Bruttoeinkünfte basieren auf falschen Berechnungen der relevanten steuerbaren Vermögenserträge nach Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG. Wird nur das richtige Ergebnis ohne detaillierte oder nachvollziehbaren Berechnung ausgewiesen: 0.75 Punkte.

Lösung zu Fall 7 (2.5 Punkte)

Aufgabe 7 a) Aufgabe 7 b)

Nr. Richtig Falsch Richtig Falsch Punkte

1

2

3

X 1.25

4

X 1.25

Korrekturhinweis: Zu 7 a): Kursgewinne von Obligationen, die zu pari emittiert worden sind, stellen für Privatpersonen einen steuerfreien Kapitalgewinn dar, sofern der Erwerb/Rückzahlung nicht durch die Schuldnerin (Georg Fischer AG) erfolgt (vgl. b). Es liegt auch keine überwiegend einmalverzinsliche Obligation vor, welche unter dem Rückzahlungsbetrag ausgegeben worden wäre. Die Marchzinsen werden vorliegend als Teil des Kaufpreises qualifiziert.

Zu 7 b): Sowohl die Bruchzinsen als auch das Rückzahlungsagio werden vom inländischen Schuldner entrichtet und unterliegen deshalb der Verrechnungssteuer sowie der direkten Bundessteuer - also der gesamte Betrag, welcher nicht als Schuldrückzahlung qualifiziert werden kann.

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2

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Lösung zu Fall 8 (3.50 Punkte)

Text Steuerperiode Punkte

2012 2013 Steuer

-bar Satz

Steuer -bar

Satz

Ordentliches Einkommen 80‘000 80‘000 150‘000 150‘000 Je 0.25 Kapitalgewinn aus Maschinenverkauf

100‘000 100‘000 Je 0.50

Steuerbares Einkommen 80‘000 250‘000 0

Satzbestimmendes Einkommen 80‘000 250‘000 0

Begründung in bemessungsrechtlicher Hinsicht:

Keine unterjährige Steuerpflicht, somit keine Satzumrechnung

Vorschrift von Art. 210 Abs. 2 DBG wird eingehalten oder in jedem Kalenderjahr wird ein Geschäftsabschluss eingereicht

1.00

0.50

Total 3.50

Lösung zu Fall 9 (3.0 Punkte)

Punkte

9.1. Der Reingewinn oder Gewinn oder Verweis auf Art. 57 DBG. Korrekturhinweis: Der Hinweis oder die Aufzählung der Details in Art. 58 DBG wird nicht bewertet, da damit die Frage nach der Zusammensetzung und nicht nach dem Gegenstand der Gewinnsteuer beantwortet wird.

0.25

9.2. Für jede Steuerperiode bzw. Geschäftsjahr. 0.25

9.3. Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahre = 0.25 Punkte können vom Reingewinn abgezogen werden = 0 Punkte, sofern sie früher noch nicht geltend gemacht werden konnten = 0.25 Punkte oder Verweis auf Art. 67 DBG = 0.50 Punkte

0.50

9.4. Die Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften entrichten auf ihrem Gewinn die Gewinnsteuer = 0.25 Punkte. Bei den Beteiligungsinhabern wird der aus den Beteiligungsrechten erzielte Vermögensertrag mit der Einkommenssteuer erfasst = 0.25 Punkte. Korrekturhinweis: Der Hinweis auf die Teilbesteuerung wird nicht bewertet.

0.50

9.5. Art. 28 Abs. 2 StHG. 0.25

9.6. Der Beteiligungsabzug wird nicht gewährt = 0,50 Punkte, es resultiert kein Nettobeteiligungsertrag, da die Substanzdividende mit der Ab-schreibung zu verrechnen ist = 0.75 Punkte oder Verweis auf Art. 70 Abs. 3 DBG = 1.00 Punkte Korrekturhinweis: Abs. 3 zu Art. 70 DBG Absatz muss erwähnt werden.

1.25

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2

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Lösung zu Fall 10 (2.0 Punkte)

Text / Sachverhalt Beträge Punkte

Ausgewiesener Reingewinn in Handelsbilanz Verbuchte provisorische Steuerrechnung Reingewinn vor Steuern = 120% Abzugsfähiger Steueraufwand; 20% von 450‘000 Steuerbarer Reingewinn

400‘000 50‘000

450‘000 -75‘000 375‘000

0 0

0.75 0.75 0.50

Total Punkte 2.00 Korrekturhinweis: Entsprechend dem Imparitätsprinzip ist für geschuldete, im Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht veranlagte Steuern, eine Rückstellung zu bilden

Lösung zu Fall 11 (3.0 Punkte)

Ankreuzen,

Buchstabe Lösungsvarianten Punkte

A Die Aussagen 1 und 2 sind richtig, und die Aus-sage 3 ist falsch.

X B Alle Aussagen sind ric htig.

3.0

C Alle Aussagen sind falsch.

Lösung zu Fall 12 (3.0 Punkte)

Ankreuzen,

Buchstabe Lösungsvarianten Punkte

A Die Aussagen 1 und 4 sind richtig, und die übri-gen Aussagen sind falsch.

X B Die Aussagen 2 und 3 sind richtig, und übrigen die Aussagen sind falsch.

3.0

C Die Aussage 1 ist richtig, und die übrigen Aus-sagen sind falsch.

D Die Aussage 4 ist richtig, und die übrigen Aus-sagen sind falsch.

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2

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Lösung zu Fall 13 (5.0 Punkte) a) Entweder

Nein (0.25 Punkte).

Es liegt eine steuerneutrale Umstrukturierung vor oder Aufzählung von mindestens drei der folgenden vier Voraussetzungen: Weiterhin in der CH steuerpflichtig, Übernahme der bisher für die Einkommenssteuer massgeblichen Werte, Betriebserfordernis, Einhaltung Sperrfrist von 5 Jahren (0.25 Punkte). Werden weniger als drei Voraus-setzungen aufgezählt: 0 Punkte.

oder Hinweis auf Art. 19 Abs. 1 lit. b) DBG genügt ebenfalls (0.5 Punkte).

b) Es liegt weiterhin eine steuerneutrale Umstrukturierung vor, doch die Überführung der

Liegenschaft vom Geschäfts- in das Privatvermögen qualifiziert sich als steuerbarer Entnahmetatbestand (0.5 Punkte).

Marc Boulanger stellt keinen Antrag auf Besteuerung nach Art. 18a DBG; es wird über die Liegenschaft wie folgt vollumfänglich abgerechnet: Verkehrswert TCHF 1‘800 ./. Einkommenssteuerwert TCHF 1‘100 = TCHF 700 steuerbarer Kapitalgewinn (2.0 Punkte);

Marc Boulanger stellt einen Antrag auf Besteuerung nach Art. 18a DBG, wobei in diesem Fall nur über die wiedereingebrachten Abschreibungen abgerechnet wird: Anlagekosten TCHF 1‘500 ./. Einkommenssteuerwert TCHF 1‘100 = TCHF 400 steuerbarer Kapitalgewinn. Die Abrechnung über den Mehrwert der Liegenschaft wird bis zum Verkauf an einen Dritten aufgeschoben (2.0 Punkte).

Korrekturhinweis:

Wird unter lit. a) auf den Gesetzesartikel verwiesen, so wird nur der vollständige Hinweis als richtig bewertet, nämlich Art. 19 Abs. 1 lit. b) DBG.

In beiden Fällen unter lit. b) gilt: o Nur richtige Begründung ohne Berechnung und Höhe des steuerbaren Kapitalgewinnes: 1.0

Punkte. o Nur Begründung ohne Berechnung, aber richtige Höhe des Kapitalgewinnes: 1.50 Punkte.

Lösung zu Fall 14 (3.0 Punkte)

Ankreuzen

Buchstabe Lösungsvarianten Punkte

A Die Aussage 1 ist richtig die anderen Aussagen sind falsch.

X B Die Aussage 2 ist richtig die anderen Aussagen sind falsch.

3.00

C Die Aussagen 1 und 3 sind richtig die Aussage 2 ist falsch.

D Alle Aussagen sind falsch.

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Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Steuern, Aufgabe 2

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Aufgabenteil B

Eidg. Verrechnungssteuer Die Aufgaben sind ausschliesslich entsprechend der jeweiligen Fragestellung nach dem Bundesgesetz und der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStG und VStV) zu lösen.

Lösung zu Fall 15 (5.0 Punkte)

Ziffer 1 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung X Begründung mit Artikel inkl. Absatz: Artikel 29 Abs. 2 VStG Ziffer 2 Rückforderung ist in Ordnung X Rückforderung ist nicht in Ordnung □ Begründung: Zins wurde per 15.1.2012 fällig. Ziffer 3 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung X Begründung mit Artikel inkl. Absatz, Buchstabe: Artikel 5 Abs. 1 Bst. c VStG Ziffer 4 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung X Begründung mit Artikel inkl. Absatz: Artikel 5 Abs. 1bis VStG Ziffer 5 Rückforderung ist in Ordnung □ Rückforderung ist nicht in Ordnung X Begründung: Diese Dividende unterliegt nicht der Verrechnungssteuer.

Lösung zu Fall 16 (7.0 Punkte)

a) Artikel 4 Abs. 1 Bst. b VStG Artikel 20 Abs. 1 VStV b) Ja □ Nein X c) Gewinnvortrag □ Gesetzliche Reserven □ Darlehen Aktionär X Einbezahltes Aktienkapital X Offene Reserven □ Reserve aus Kapitaleinlagen X d) Ja X Nein □ Die steuerbare Leistung (Teilliquidation) beträgt CHF 500‘000. Artikel 4a Abs. 2 VStG e) CHF 800 Artikel 6 Abs. 1 VStG

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Löhne und Sozialversicherungen Prüfungszeit 1 Stunde

Punktzahl 50

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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Löhne und Sozialversicherungen

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Teil A: Sozialversicherungen Aufgabe 1: (1 Punkt) Nennen Sie den Sozialversicherungszweig, welcher die Risiken Alter, Tod und Invalidität versi-chert. Berufliche Vorsorge und Unfallversicherung Aufgabe 2: (2 Punkte) In der AHV gibt es den Begriff „plafonierte Altersrente“. Was verstehen Sie unter diesem Begriff? Für verheiratete Personen wird eine jährliche AHV-Altersrente von maximal das 1,5fache der jähr- lich maximal einfachen AHV-Altersrente ausbezahlt. Aufgabe 3: (2 Punkte) Frau Breitenmoser hat in ihrer Pensionskasse ein Altersguthaben von CHF 350'000. Berechnen Sie die Altersrente, welche sie monatlich erhält, bei einem Umwandlungssatz von 6,8 %. Der Be-trag ist auf einen Franken genau zu runden. 6,8 % von CHF 350'000 = CHF 23'800 / Jahr : 12 Monate = CHF 1’983 Aufgabe 4: (3 Punkte) Eine Pensionskasse muss den Wert der Austrittsleistung einer Person bei bestimmten Vorgängen berechnen. Nennen Sie drei solche Vorgänge. Aufgabe oder Reduktion der Erwerbstätigkeit / Wechsel (Überweisung) in eine andere Pensions- kasse / bei Erreichen des 50. Altersjahres / bei Heirat / bei Ehescheidung / bei Auszahlung des Pensionskassenguthaben Aufgabe 5: (2 Punkte) Bezüge aus der beruflichen Vorsorge zur Finanzierung von Wohneigentum müssen in der Regel zurückbezahlt werden, sofern das Wohneigentum wieder verkauft wird. Nennen Sie zwei Vor-kommnisse, bei welchen die Gelder nicht zurückbezahlt werden müssen. Bei Eintritt eines Vorsorgefalles (Invalidität – Tod) / Rückzahlung erfolgt später als drei Jahre vor dem reglementarischen Pensionsalter

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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Löhne und Sozialversicherungen

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Aufgabe 6: (7 Punkte) Sie sind an der Bearbeitung der AHV-Jahresabrechnung für das Jahr 2013 der Firma Gallus-System AG. Berechnen Sie den AHV-pflichtigen Bruttolohn der folgenden Personen anhand der nachfolgenden Angaben. Mario Reutter (Geschäftsinhaber): Geburtsdatum: 16. Juli 1967 (2 Punkte) Herr Mario Reutter bezieht ein Monatsgehalt von CHF 6'000 sowie Kinderzulagen von CHF 1'200 pro Monat. Im Dezember 2013 wurde der 13. Monatslohn ausbezahlt. Herr Reutter erhält für das Jahr 2013 zusätzlich ein Bonus von CHF 15'000, welcher im 2014 ausbezahlt wird. Dieser Bonus wird im Abschluss 2013 dem Kontokorrent von Herrn Reutter gutgeschrieben. Im 2. Quartal 2013 hatte Herr Reutter einen Unfall. Aus diesem sind dem Betrieb CHF 12'500 Taggelder gutgeschrie-ben worden. Diese wurden mit dem ordentlichen Lohn verrechnet. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF 80'500 Karl Reutter: Geburtsdatum: 12. April 1941 (1 Punkt) Herr Karl Reutter bezieht ein Monatsgehalt von CHF 2'000. Er erhielt keinen 13. Monatslohn und keinen Bonus. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF 7'200 Miriam Schneider: Geburtsdatum: 2. Dezember 1996 (1 Punkt) Frau Schneider ist am 1. August 2013 als Lehrtochter in Ihren Betrieb eingetreten und hat einen Monatslohn von CHF 450. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF 0 Heidi Bräm: Geburtsdatum: 8. Mai 1968 (1 Punkt) Frau Bräm ist Sekretärin und verantwortlich für die Lehrtochter. Sie verdient gemäss Vertrag CHF 45'600 brutto pro Jahr. Aufgrund ihrer guten Leistung hat sie im 2013 einen Bonus von CHF 10'000 erhalten sowie im Dezember einen Einkaufsgutschein von CHF 600. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF 56’200 Karl Metzger: Geburtsdatum: 13. Februar 1958 (2 Punkte) Herr Metzger ist Aussendienstmitarbeiter und hat ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung. Er ver-dient CHF 8'000 pro Monat brutto und erhielt im Dezember einen 13. Monatslohn. Das Geschäfts-fahrzeug kann er auch privat benutzen. Der Kaufpreis des Fahrzeuges betrug CHF 48'000, exkl. Mehrwertsteuer. Er ist ledig und hat keine Kinder. Die AHV-pflichtige Bruttolohnsumme beträgt: CHF 108’608

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Aufgabe 7: (14 Punkte) Sie wurden von der Göko GmbH beauftragt, den Jahresabschluss per 31.12.2013 zu erstellen. Damit dieser erstellt werden kann, müssen Sie unter anderem auch die Konten des Personalauf-wandes abschliessen. Auf den Seiten 6 bis 10 sind die für die Lösung der Aufgabe notwendigen Kontoblätter ersichtlich. Berechnen Sie detailliert auf der Seite 4 das Total der Schlussabrechnun-gen für das Jahr 2013 der Ausgleichskasse, der Unfallversicherung sowie der Krankentaggeldver-sicherung anhand der weiteren Angaben. Bei den einzelnen Kontenblättern sind die notwendigen Buchungen für die Bonusverbuchungen (siehe weitere Angaben) am 31.12.2013 einzutragen. Die Zeilen „Total“ sind ebenfalls zu ergänzen. Die für die Bonusverbuchung notwendigen Buchungs-sätze sind auf der Seite 5 einzutragen. Die auf der Seite 5 aufgeführten Linien müssen nicht unbe-dingt mit der notwendigen Anzahl Buchungen übereinstimmen. Sämtliche Berechnungen sind auf zwei Dezimalen und auf Rappen genau zu runden. Weitere Angaben: Es sind drei Personen angestellt, welche jünger als 60 Jahre sind. Frau Meier arbeitet im Stunden-lohn durchschnittlich 4 Stunden pro Woche. Der Stundenlohn des abgelaufenen Monats wird an-fangs des nächsten Monats berechnet und ausbezahlt, mit Ausnahme der Dezemberstunden, wel-che jeweils noch im aktuellen Geschäftsjahr ausbezahlt werden. Sie erhält für das Jahr 2013 zu-sätzlich einen Bonus von CHF 5'000 brutto, welcher im Jahr 2013 verbucht werden muss. In der Berufsunfallversicherung wird seitens der Unfallversicherung dem Arbeitgeber die Minimalprämie von CHF 100 verrechnet, sofern die effektive Prämie nicht höher ausfällt. Die Nichtberufsunfallver-sicherung wird zu 100 % auf das Personal überwälzt. Die Krankentaggeldversicherungsprämien werden paritätisch geteilt. Herr Lanter hat einen Jahreslohn von brutto CHF 15'000 bezogen, wel-cher monatlich zu gleichen Teilen ausbezahlt wurde. Er erhält zusätzlich einen Bonus von CHF 4'000 brutto, welcher im Jahr 2013 verbucht werden muss. Der restliche Lohnaufwand betrifft eine weitere Frau, welche im Montalslohn angestellt ist. Die Prämiensätze lauten wie folgt: AHV-/ALV-/IV-/EO-Prämien: gemäss Gesetz Verwaltungskosten der AHV-/IV-/EO-Prämien: 3 % FAK-Beitrag: 1,5 % BU-Prämie: 0,092 % NBU-Prämie: 1.248 % Krankentaggeld Männer: 0,673 % Krankentaggeld Frauen: 0.913 % Auszug aus dem Kontoplan der Göko GmbH: 1150 Forderung gegenüber Unfallversicherung 1155 Forderung gegenüber Verrechnungssteuer 2005 Übrige Verbindlichkeiten 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Ausgleichskasse 2011 Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskasse 2012 Verbindlichkeiten gegenüber Krankentaggeldversicherung 2019 Durchlaufkonto Löhne Für die Abgrenzungen dürfen keine anderen Bilanzkonten verwendet werden, als die vorerwähn-ten.

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Berechnungen zur Aufgabe 7: AHV-/IV-/EO-/ALV-/FAK-Beitragsberechnung:

Lohnsumme Ansatz Total bezahlt Abgrenzung

AHV/IV/EL 52'799.05 10.30% 5'438.30

VK 5'438.30 3.00% 163.15

ALV 52'799.05 2.20% 1'161.58

FAK 52'799.05 1.50% 792.00

Total (3 Punkte) 7'555.03 5'537.80 2'017.23

Berechnung der Unfallversicherungsprämien:

BU 52'799.05 0.092% 48.58 100 Minimum

NBU 38'500.00 1.248% 480.48

Total (2 Punkte) 580.48 374.60 205.88

Berechnung der Krankentaggeldversicherungsprämien:

KTG Männer 19'000.00 0.673% 127.87

KTG Frauen 33'799.05 0.913% 308.59

Total (1 Punkte) 436.46 250.00 186.46

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Buchungssätze zu den Abgrenzungen für Aufgabe 7:

5200 / 2019 9'000.00

Löhne / DL Löhne (1 Punkte) 9'000.00

2019 / 2010 562.50

DL Löhne / Verb. ggü. AK (1 Punkte) 562.50

2019 / 1150 8.28

DL Löhne / Forderung ggü. UV (1 Punkte) 8.28

2019 / 2012 36.27

DL Löhne / Verg. ggü. KTG (1 Punkte) 36.27

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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH

Konto 5200 Löhne (1 Punkt)

01.01.2013 - 31.12.2013

Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF

-

25.01.2013 Löhne 01.13 2'000.00 2'000.00

01.02.2013 Stundenlöhne 01.13 1'298.40 3'298.40

25.02.2013 Löhne 02.13 2'000.00 5'298.40

01.03.2013 Stundenlöhne 02.13 1'144.05 6'442.45

25.03.2013 Löhne 03.13 2'000.00 8'442.45

01.04.2013 Stundenlöhne 03.13 1'106.00 9'548.45

24.04.2013 Löhne 04.13 2'000.00 11'548.45

02.05.2013 Stundenlöhne 04.13 681.05 12'229.50

25.05.2013 Löhne 05.13 2'000.00 14'229.50

03.06.2013 Stundenlöhne 05.13 1'077.00 15'306.50

25.06.2013 Löhne 06.13 2'000.00 17'306.50

01.07.2013 Stundenlöhne 06.13 710.15 18'016.65

25.07.2013 Löhne 07.13 4'500.00 22'516.65

02.08.2013 Stundenlöhne 07.13 406.00 22'922.65

23.08.2013 Löhne 08.13 2'500.00 25'422.65

02.09.2013 Stundenlöhne 08.13 564.80 25'987.45

25.09.2013 Löhne 09.13 2'500.00 28'487.45

01.10.2013 Stundenlöhne 09.13 503.25 28'990.70

25.10.2013 Löhne 10.13 2'500.00 31'490.70

04.11.2013 Stundenlöhne 10.13 686.65 32'177.35

25.11.2013 Löhne 11.13 2'500.00 34'677.35

02.12.2013 Stundenlöhne 11.13 445.10 35'122.45

23.12.2013 Löhne 12.13 8'000.00 43'122.45

30.12.2013 Stundenlöhne 12.13 676.60 43'799.05

31.12.2013 Bonus Frau Meier 5'000.00 48'799.05

31.12.2013 Bonus Herr Lanter 4'000.00 52'799.05

Total 52'799.05 - 52'799.05

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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH

Konto 2010 Verbindlichkeiten ggü. Ausgleichskasse (1 Punkt)

01.01.2013 - 31.12.2013

Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF

-

25.01.2013 Löhne 01.13 286.18 -286.18

01.02.2013 Stundenlöhne 01.13 185.79 -471.97

25.02.2013 Löhne 02.13 286.18 -758.15

01.03.2013 Stundenlöhne 02.13 163.70 -921.85

07.03.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0001 1'384.45 462.60

25.03.2013 Löhne 03.13 286.18 176.42

01.04.2013 Stundenlöhne 03.13 158.26 18.16

24.04.2013 Löhne 04.13 286.18 -268.02

02.05.2013 Stundenlöhne 04.13 97.45 -365.47

25.05.2013 Löhne 05.13 286.18 -651.65

03.06.2013 Stundenlöhne 05.13 154.11 -805.76

11.06.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0002 1'384.45 578.69

25.06.2013 Löhne 06.13 286.18 292.51

01.07.2013 Stundenlöhne 06.13 101.62 190.89

25.07.2013 Löhne 07.13 643.91 -453.02

02.08.2013 Stundenlöhne 07.13 58.09 -511.11

23.08.2013 Löhne 08.13 357.73 -868.84

02.09.2013 Stundenlöhne 08.13 80.82 -949.66

10.09.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0003 1'384.45 434.79

25.09.2013 Löhne 09.13 357.73 77.06

01.10.2013 Stundenlöhne 09.13 72.01 5.05

25.10.2013 Löhne 10.13 357.73 -352.68

04.11.2013 Stundenlöhne 10.13 98.25 -450.93

25.11.2013 Löhne 11.13 357.73 -808.66

02.12.2013 Stundenlöhne 11.13 63.69 -872.35

10.12.2013 Ausgleichskasse RG 2013 0004 1'384.45 512.10

23.12.2013 Löhne 12.13 1’144.72 -632.62

30.12.2013 Stundenlöhne 12.13 96.81 -729.43

31.12.2013 AN-Anteile AHV 562.50 -1'291.93

31.12.2013 AG-Anteile AHV 725.30 -2'017.23

Total 5'537.80 7'555.03 -2'017.23

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Aufgabe 7: Kontendetails des Göko GmbH

Konto 2011 Verbindlichkeiten ggü. Pensionskasse

01.01.2013 - 31.12.2013

Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Total - - -

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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH

Konto 1150 Forderung ggü. Unfallversicherung (1 Punkt)

01.01.2013 - 31.12.2013

Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF

143.20 -143.20

01.01.2013 TA Unfallversicherung Prämie 2013 374.60 231.40

25.01.2013 Löhne 01.13 28.00 203.40

31.01.2013 Unfallversicherung, def. Prämie 2012 143.20 346.60

25.02.2013 Löhne 02.13 27.85 318.75

25.03.2013 Löhne 03.13 27.82 290.93

24.04.2013 Löhne 04.13 27.43 263.50

25.05.2013 Löhne 05.13 27.79 235.71

25.06.2013 Löhne 06.13 27.45 208.26

25.07.2013 Löhne 07.13 60.67 147.59

23.08.2013 Löhne 08.13 34.02 113.57

25.09.2013 Löhne 09.13 33.96 79.61

25.10.2013 Löhne 10.13 34.13 45.48

25.11.2013 Löhne 11.13 33.91 11.57

23.12.2013 Löhne 12.13 107.82 -96.25

31.12.2013 AN-/AG-Anteil UV 58.20 -154.45

31.12.2013 Diff. Minimum 51.43 -205.88

Total 517.80 723.68 -205.88

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Aufgabe 7: Kontendetails der Göko GmbH

Konto 2012

Verbindlichkeiten ggü. Krankentaggeld

versicherung (1 Punkt)

01.01.2013 - 31.12.2013

Datum Gkto Buchungstext Mwst Soll Haben Saldo CHF

218.25 -218.25

01.01.2013 TA Krankentaggeldvers., Prämie 2013 250.00 31.75

25.01.2013 Löhne 01.13 15.26 16.49

31.01.2013 Zürich, Def. Prämien 2012 Krankentaggeld 218.25 234.74

01.02.2013 Stundenlöhne 01.13 11.85 222.89

25.02.2013 Löhne 02.13 15.26 207.63

01.03.2013 Stundenlöhne 02.13 10.45 197.18

25.03.2013 Löhne 03.13 15.26 181.92

01.04.2013 Stundenlöhne 03.13 10.10 171.82

24.04.2013 Löhne 04.13 15.26 156.56

02.05.2013 Stundenlöhne 04.13 6.22 150.34

25.05.2013 Löhne 05.13 15.26 135.08

03.06.2013 Stundenlöhne 05.13 9.83 125.25

25.06.2013 Löhne 06.13 15.26 109.99

01.07.2013 Stundenlöhne 06.13 6.48 103.51

25.07.2013 Löhne 07.13 38.09 65.42

02.08.2013 Stundenlöhne 07.13 3.71 61.71

23.08.2013 Löhne 08.13 19.83 41.88

02.09.2013 Stundenlöhne 08.13 5.16 36.72

25.09.2013 Löhne 09.13 19.83 16.89

01.10.2013 Stundenlöhne 09.13 4.60 12.29

25.10.2013 Löhne 10.13 19.83 -7.54

04.11.2013 Stundenlöhne 10.13 6.27 -13.81

25.11.2013 Löhne 11.13 19.83 -33.64

02.12.2013 Stundenlöhne 11.13 4.06 -37.70

23.12.2013 Löhne 12.13 70.04 -107.74

30.12.2013 Stundenlöhne 12.13 6.18 -113.92

31.12.2013 Bonus Frau Meier 36.27 -150.19

31.12.2013 Bonus Herr Lanter 36.27 -186.46

Total 468.25 654.74 -186.49

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Teil B Aufgabe 8: (13 Punkte) Die Risi & Co. ist eine Beratungsgesellschaft. Sie sind dort verantwortlich für das Personalwesen. Eine Mitarbeitende konnte eine Lohnabrechnung für den März 2014 nicht selbständig erledigen. Bitte erstellen Sie auf der Seite 13 die Abrechnung für Frau Angelika Hutter (Sekretariat) unter Berücksichtigung des Auszuges aus dem Arbeitsvertrag auf der Seite 14 sowie der folgenden An-gaben: Jahresarbeitszeit: 2'184 Stunden (entspricht 42 Stunden/Woche) AHV/ALV/IV/EO: gesetzliche Abzüge Krankentaggeld: Prämien werden durch die Arbeitgeberin getragen Unfallversicherung: Prämie BU 0,22% / Prämie NBU 1,33% / Abzüge gem. Gesetz Die NBU-Prämien werden voll durch die Arbeitnehmerin getragen. BVG/Pensionskasse: Arbeitnehmeranteil 50% 13. Monatslohn: Bei ganzjähriger Anstellung wird jeweils im November ein voller zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt. Rundungsregeln: CHF-Beträge auf 5 Rappen, Ferien auf ½-Tage, Übriges auf zwei Nachkommastellen runden Frau Hutter ist seit dem 01.08.2013 für die Risi & Co. tätig. Während den Skiferien in Arosa ist sie am 01.02.2014 auf der Piste gestürzt und hat sich dabei einen komplizierten Bruch im linken Oberschen-kel zugezogen. Sie konnte bis Ende März 2014 die Arbeit nicht wieder aufnehmen und wird auch wei-terhin ausfallen. Am 14.03.2014 haben Sie von der Suva eine Zwischenabrechnung über CHF 4'545 (inkl. 1% Vergütung an die Arbeitgeberin für die Bevorschussung) erhalten. Das Unfalltaggeld ist auf der Lohnabrechnung separat aufzuführen. Die gesamte BVG-Jahresprämie für Frau Hutter beträgt CHF 5'760. Per 28.02.2014 betrug der Gleit-stundensaldo + 27,25 Stunden, das Ferienguthaben 24,50 Tage.

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Risi & Co. - Scheuergasse 32 - 5210 Windisch

Angelika Hutter

Dorfstrasse 147

5417 Untersiggenthal

31.03.2014

Lohnabrechnung März 2014

Monatslohn auch möglich CHF 5'500.00

Lohnkürzung bei Unfall (80%) (2 Pkte) -1’100 CHF -1'191.65

Unfalltaggeld (1 Pkt) CHF 4'500.00

Basiskorrektur Unfalltaggeld (2 Pkte) CHF -4'500.00

Bruttolohn CHF 4'308.35

AHV/IV/EO 5.15% von CHF -191.65 CHF 9.85 (1 Pkt)

ALV 1.10% von CHF -191.65 CHF 2.10 (1 Pkt)

Nichtberufsunfallversicherung 1.33% von CHF -191.65 CHF 2.55 (1 Pkt)

Pensionskasse CHF 240.00 (1 Pkt)

Total Abzüge CHF -225.50

Auszahlung

(1 Pkt) CHF 4‘082.85

Gleitstunden (1 Pkt) 27.25 Stunden

Ferienguthaben (2 Pkte) 20.34 oder

22,4 oder 22,5 Tage

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Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Angelika Hutter

Art. 2 Lohn

Der Lohn beträgt CHF 5'500 im Monat, zahlbar 13 x jährlich (angebrochene Jahre = 13. Monats-lohn pro rata). Die gesetzlichen und reglementarischen Beiträge an die Sozial- und Vorsorgeinstitutionen werden anteilmässig vom Lohn abgezogen.

Art. 3 Spesen

Die Spesenvergütung erfolgt laut dem jeweils aktuellen Spesenreglement.

Art. 4 Ferien

Die Arbeitnehmerin hat folgenden Anspruch auf Ferien: 5 Wochen je Kalenderjahr (entsprechend 25 Arbeitstagen), bei Ein- oder Austritt während des Jah-res pro rata. Vorbehalten bleibt die Ferienkürzung nach Art. 329 b OR.

Art. 5 Sozialleistungen

Berufliche Vorsorge: Obligatorische Mindestversicherung nach BVG Unfallversicherung: Versicherung für Berufsunfälle und -krankheiten: bei der Suva Versicherung für Nichtberufsunfälle: bei der Suva

Krankentaggeldversicherung: Kollektivtaggeld-Versicherung für 80 % des Lohnes für max. 720 innerhalb 900 Tagen.

Bei Unfall bzw. ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wird im 1. Dienstjahr der volle Lohn während einem Monat ausgerichtet, ab dem 2. Dienstjahr voller Lohn während drei Monaten. Danach werden 80% des Lohnes weiterbezahlt. Ab dem 3. Unfall- bzw. Krank-heitstag ist ein ärztliches Zeugnis abzugeben.

Die Arbeitnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass damit sämtliche Pflichten der Arbeitgeberin laut Art. 324a/b OR abgegolten sind.

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Aufgabe 9: (6 Punkte) Der ledige und kinderlose Schweizer Jonas Schmidinger arbeitet seit dem 01.09.2007 unbefristet und in ungekündigter Vollzeit-Anstellung üblicherweise als Berater ohne Kaderfunktion im Aussen-dienst bei Kunden oder in der Vor- und Nachbearbeitung der Kontakte im Büro der Risi & Co. Am Sonntag, 16.03.2014 um 09.15 Uhr, hatte er einen Unfall. Er ist mit dem Fahrrad gestürzt, als er sich am Kiosk an der Hauptstrasse in Hausen AG die Sonntagszeitung holen wollte. Obwohl er unbemerkt und ohne Hilfe wieder aufstehen und weiterhumpeln konnte, musste er am nächsten Tag seinen Hausarzt, Herrn Dr. Ernst Flicker, Lilienstrasse 23, 5212 Hausen AG, aufsu-chen. Wie sich herausstellte, hatte sich Herr Schmidinger beim Unfall das rechte Knie geprellt und konnte die Arbeit erst am 26.03.2014 wieder aufnehmen. Bitte füllen Sie anhand dieser Angaben sowie der Lohnabrechnung auf der Seite 16 die Schadenmeldung an die Suva (Anhang 1) für Herrn Schmidinger aus. Neben den Leistungen durch die Suva bestehen keine weiteren Ansprü-che aus diesem Unfall. Folgende Angaben benötigen Sie ausserdem für die korrekte Meldung: Kunden-Nr. Risi & Co.: 911-2548.7 Telefon-Nr. Risi & Co.: 056 789 00 00 Adresse der Risi & Co.: Risi & Co. Scheuergasse 32 5210 Windisch Telefon-Nr. J. Schmidinger: 056 987 65 43 Geburtsdatum J. Schmidinger: 28.05.1980 AHV-Nr. J. Schmidinger: 756.1372.2731.54 Arbeitszeit J. Schmidinger: Für Herrn Schmidinger besteht keine separate Arbeitszeitre-

gelung. Am Freitag arbeitet er jeweils bis um 17.00 Uhr. Adresse von J. Schmidiner: Jonas Schmidinger Titlisstrasse 17 5212 Hausen AG

Jahresarbeitszeit: 2'184 Stunden (entspricht 42 Stunden/Woche) 13. Monatslohn: Bei ganzjähriger Anstellung wird jeweils im November ein

voller zusätzlicher Monatslohn ausbezahlt. Provision: Die zu erwartende jährliche Provision beträgt ca. CHF

15'000 und ist unregelmässig über die einzelnen Monate ver-teilt.

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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Löhne und Sozialversicherungen

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Risi & Co. - Scheuergasse 32 - 5210 Windisch

Jonas Schmidinger

Titlisstrasse 17

5212 Hausen AG

31.03.2014

Lohnabrechnung für den Monat März 2014

Monatslohn CHF 4'500.00

Provision März 2014 CHF 2'150.00

Bruttolohn CHF 6'650.00

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Recht Prüfungszeit 1 Stunde

Punktzahl 50

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Hinweis: Für ein blosses „ja“ oder „nein“ als Antwort werden keine Punkte erteilt. Ebenfalls keine Punkte werden erteilt bei richtigem „ja“ oder „nein“, aber falscher Begründung.

1. Personenrecht / OR Allgemeiner Teil / Vertragsrecht Gesellschaftsrecht / Strafrecht

1.1. Sachverhalt: Herr und Frau Zehnder haben in der Zeitung gelesen, dass in den Wäldern rund um ihren

Wohnort grosse Zeckengefahr besteht. Deshalb beschliessen sie, die vierköpfige Familie beim Hausarzt gegen Zeckenbiss impfen zu lassen (FSME-Impfung). Der 17-jährige Daniel weigert sich, sich einer Zeckenimpfung zu unterziehen, weil er sich vor den Nebenfolgen fürchtet. Die Mutter erklärt Daniel, das sei Unsinn. Als Mutter sei sie für seine Gesundheit verantwortlich. Deshalb verlange sie von ihm, dass er sich der Zeckenimpfung unterzieht.

a) Entscheiden Sie mit Hilfe der Artikel 19 ff. ZGB, ob die Mutter von Daniel die Zeckenimpfung gegen

seinen Willen verlangen kann. Die Antwort ist zu begründen. Sie müssen auch den Gesetzesartikel angeben, auf den Sie sich bei Ihrer Antwort gestützt haben.

Eine Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person. Ob man einen

solchen Eingriff vornehmen will oder nicht, ist ein höchstpersönliches Recht (½ P), das

eine handlungsunfähige urteilsfähige Person selbständig ausübt. Art. 19c Abs. 1 ZGB. (1P) 2

Die Mutter kann von Daniel diesen Eingriff nicht verlangen (½ P).

(Auch gelten lassen, sie könne den Eingriff verlangen, weil Daniel in dieser Frage nicht

urteilsfähig sei.)

b) Stellt sich das gleiche Problem bei Alina, der 4-jährigen Schwester von Daniel? Die Antwort ist zu

begründen. Die Problemstellung ist anders. Weil Alina (in dieser Frage) nicht urteilsfähig ist, muss

die Mutter für sie entscheiden.

(Auch gelten lassen: Die Problemstellung ist die gleiche, weil der Entscheid für oder ge- 2

gen das Impfen ein absolut höchstpersönliches Recht ist, dessen Ausübung durch eine

Stellvertreterin nicht möglich ist, weil vertretungsfeindlich.) (richtig oder falsch)

1.2. Sachverhalt: Bauer Luginbühl hat am 12. März 2014 seinen ausgemusterten Traktor John Deere 3030 für Fr. 11'200.-- verkauft. Mit dem Käufer wurde vereinbart, der Traktor werde am 15. März bei Lugin-bühl abgeholt. In der Nacht vom 13. auf den 14. März brannte die Scheune von Luginbühl infolge eines Blitzeinschlags vollständig nieder und der Traktor wurde total zerstört. Luginbühl meldete den Verlust des Traktors seiner Versicherung. Als diese erfuhr, dass der Traktor vor dem Schadensereignis ver-kauft wurde, verweigerte sie die Zahlung von Schadenersatz mit der Begründung, Luginbühl habe gar keinen Schaden erlitten, weil er gemäss Obligationenrecht vom Käufer den Kaufpreis fordern könne.

a) Beschreiben Sie, wie die Versicherungsgesellschaft höchst wahrscheinlich argumentiert, um ihre

Ansicht zu begründen, Luginbühl könne vom Käufer den Kaufpreis fordern und nennen Sie auch den massgeblichen Gesetzesartikel.

Die Versicherungsgesellschaft wird argumentieren, mit dem Vertragsabschluss sei Nutzen

und Gefahr auf den Käufer übergegangen (2 P) und der Käufer trage das Risiko für die

zufällige Zerstörung des Traktors; Art. 185 (Abs. 1) OR. (1 P) 3

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Annahme: Ein anderer Kunde hätte bei Luginbühl am 12. März 2014 telefonisch 100 kg Äpfel der Sorte Gravensteiner bestellt und diese auch am 15. März abholen sollen. Weil beim Brand der ganze Vorrat an Äpfeln vernichtet wurde, konnte Luginbühl die bestellten 100 kg Äpfel nicht mehr in Säcke abfüllen und für den Kunden bereitstellen.

b) Wäre in diesem Fall die Rechtslage die gleiche, wie beim Traktor, der nicht mehr geliefert werden

konnte? Die Antwort ist zu begründen. Die Rechtslage ist nicht die gleiche (½ P). Weil in diesem Fall die Ware nur der Gattung 2

nach bestimmt ist (1 P), hätten die Äpfel ausgeschieden, also in Kisten oder Säcke ver-

packt sein müssen (½ P); (vgl. 185 Abs. 2 OR).

1.3. Sachverhalt: Julia K. hat bei der Garage Özgür Pamuk in Kriens einen 4-jährigen Honda Civic für Fr. 14'900.-- gekauft. Fünf Wochen nach dem Kauf erscheint die Polizei bei ihr und verbietet ihr den Wa-gen weiter zu benutzen, weil sich herausgestellt hat, dass das Fahrgestell des Wagens ohne erforderli-che Bewilligung des Strassenverkehrsamtes tiefer gelegt wurde. Dies war für Julia nicht ersichtlich, weil der Fahrzeugausweis entsprechend gefälscht worden war.

Als Julia K. den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln will, erklärt ihr der Garagist Pamuk: Er habe

die unerlaubte Tieferlegung nicht erkannt und habe sie somit nicht absichtlich getäuscht. a) Kann sich Julia K. auf einen anderen Anfechtungsgrund stützen? Wenn ja, auf welchen?

Sie kann sich auf wesentlichen (Grundlagen-)Irrtum stützen. (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) 2

Annahme: Julia K. hat den Kaufvertrag erfolgreich angefochten. b) Ergänzen Sie die fehlenden Worte im nachfolgenden Satz: „Jetzt kann Julia K. den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen, weil eine Obligation aus

ungerechtfertigter Bereicherung entstanden ist.“ 1

c) Nennen Sie zwei Straftatbestände im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches, denen sich

der Dieb, der den Honda Civic dem Garagisten Pamuk verkauft hat, schuldig gemacht hat.

Urkundenfälschung, Betrug 2

Annahme: Der Vorbesitzer, der den Honda Civic tiefergelegt und dem Garagisten Pamuk verkauft hat, hat die Fahrzeugpapiere so dilettantisch gefälscht, dass jedes Kind die Fälschung hätte erkennen kön-nen, und somit auch der Garagist, wenn er die Aufmerksamkeit aufgewendet hätte, die man von ihm verlangen durfte.

d) Der Vorbesitzer hätte dann einen der oben erwähnten Straftatbestände nicht erfüllt, weil ein objek-tives Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist. Welches?

Die Arglist (beim Betrug) 2

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1.4. Sachverhalt: Lucien Favre hat ein zu 6% verzinsliches Darlehen über Fr. 10'000.-- aufgenommen. Rückzahlbar in 5 Jahren; Zinstermin 5. April.

a) Begründen Sie, warum mit jeder Zinszahlung die Verjährungsfrist des Darlehens unterbrochen

wird. Weil der Borger mit jeder Zinszahlung die Darlehensschuld anerkennt; (Art. 135 Ziff. 1 2

OR).

b) Beschreiben Sie, welche Wirkung die Unterbrechung einer Verjährungsfrist hat.

Die unterbrochene Verjährungsfrist beginnt in der ursprünglichen Länge neu zu laufen. 1

(Art. 137 OR)

1.5. Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer hat am 4. März 2013 eine Stelle mit einem Jahreslohn von Fr. 104‘000.-- angetreten. Am 17. Januar 2014 erkrankt er und wird vom Arzt bis zum 30. April 2014 zu 100% arbeitsunfähig geschrieben.

a) Während welcher Zeit seiner krankheitsbedingten Abwesenheit hat er Anspruch auf Lohnzahlung,

wenn das OR zur Anwendung kommt? Sie müssen den oder die Zeitabschnitte der Lohnzahlung benennen. Die Angabe in Wochen oder Monaten genügt.

Hinweis: Im betreffenden Kanton kommt die Berner Skala zur Anwendung, wonach ein Arbeitneh-

mer im 2. Dienstjahr während eines Monats Lohnanspruch hat. Ab dem 17. Januar 2014 während 3 Wochen (1 P) Ab dem 4. März 2014 während eines Monats (5. März gelten lassen) (1 P) 2

b) Würde die Frage des Lohnfortzahlungsanspruchs gleich zu beantworten, wenn der Arbeitneh-

mer am 17. Januar 2014 nicht erkrankt, sondern am Arbeitsplatz verunfallt wäre? Die Antwort ist zu begründen.

Der Lohnanspruch wäre ein anderer, weil auf diesen Fall nicht das OR, sondern das Unfallversicherungsgesetz (UVG) Anwendung finden würde. 1

1.6. Entscheiden Sie durch Ankreuzen, welche der folgenden Aussagen zur Aktiengesellschaft richtig bzw. falsch sind.

richtig falsch

Eine Aktiengesellschaft mit mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt ist ge-setzlich zu einer ordentlichen Revision verpflichtet.

Die Statuten können eine persönliche Haftung der Aktionäre vorsehen. 3

Die Statuten können vorsehen, dass der Verwaltungsrat die Revisionsstelle wählt.

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1.7. Sachverhalt: Die Baufirmen „Max Huber GmbH, Hoch- und Tiefbau“, Arben Shala, Kundenmaurerei und Svetlana Ivanovic, Ingenieurbüro, schliessen sich zur „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“ zusammen. Gemäss dem Vertrag über die Errichtung der „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“ sind Max Huber, der Inhaber der Max Huber GmbH, Arben Sha-la und Svetlana Ivanovic Geschäftsführer der Gesellschaft und vertreten diese mit Einzelunterschrift. Die „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“ erhält von der Schulbehörde den Auftrag für den Bau dieses Schulhauses zum Pauschalpreis von 13 Millionen Franken.

a) Wie ist diese Arbeitsgemeinschaft rechtlich zu qualifizieren?

Als einfache Gesellschaft. 1

b) Warum kann die Arbeitsgemeinschaft keine Kollektivgesellschaft sein? Die Antwort ist zu begrün-

den mit Angabe des Gesetzesartikels. Eine Kollektivgesellschaft kann keine juristischen Personen (1 P) als Gesellschafter haben; Art. 552 Abs. 1 OR. (1 P) 2

Sachverhalt: Max Huber mietet im Namen der „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage,

Biel“ bei der Kran AG einen Baukran für Fr. 8‘000.--/Monat, ohne Arben Shala und Svetlana Ivanovic zu konsultieren. Svetlana Ivanovic ärgert sich sehr, hat sie doch Beziehungen zu einer anderen Kran-firma, wo sie den gleichen Kran für Fr. 6‘500.--/Monat hätte mieten können.

c) Entscheiden Sie durch Ankreuzen, wer der Kran AG für die Kranmiete haftet. Nur eine Antwort ist

richtig. die „Arbeitsgemeinschaft Neubau Schulhaus Beau Rivage, Biel“

nur die „Max Huber GmbH Hoch- und Tiefbau“ 3

nur Max Huber

„Max Huber GmbH Hoch- und Tiefbau“, Arben Shala, Svetlana Ivanovic solidarisch

Max Huber, Arben Shala, Svetlana Ivanovic solidarisch

2. Ehe- und Erbrecht

2.1. Sachverhalt: Marie hat beim Tod ihres Vaters ein Aktiendepot im Wert von Fr. 120'000.-- geerbt.

Anlässlich der güterrechtlichen Auseinandersetzung weist das Depot einen Wert von Fr. 180'000.-- auf. Die Wertsteigerung ist einzig auf Kurssteigerungen zurückzuführen. Die Dividenden von insge-samt Fr. 17'000.-- wurden Marie auf einem separaten Privatkonto gutgeschrieben. Dieses Konto weist im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung noch einen Wert von Fr. 1'000.-- auf.

Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung müssen der Wert der Aktien und die Erträge daraus auf

die Errungenschaft und das Eigengut von Marie verteilt werden. Setzen Sie nachfolgend die entspre-chenden Beträge als Totalbetrag ein. Es sind also maximal zwei Beträge anzugeben.

Errungenschaft: Fr. 1'000.-- Eigengut: Fr. 180'000.-- 2

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2.2. Sachverhalt: Die Familienverhältnisse der ledig und kinderlos verstorbenen Angela sehen wie folgt aus: Vater und Mutter sind vorverstorben. Die Grossmutter Emma mütterlicherseits lebt noch. Es lebt noch der Halbbruder Mirko aus erster Ehe der Mutter sowie der Bruder Mateo. Grossmutter Emma Grossvater (vorverstorben) Mutter Vater (beide vorverstorben) Mirko Angela Matteo

a) Weil Angela kein Testament errichtet hat, wird der Nachlass nach Gesetz verteilt. Geben Sie in Bruchteilen an, welche Personen welchen Anteil am Nachlass erhalten.

Matteo ¾ (½-Erbanspruch des vorverstorbenen Vaters plus die Hälfte des ½-Erb- anspruchs der vorverstorbenen Mutter = ¼) (1 P) 2

Mirko ¼ (Die Hälfte des ½-Erbanspruchs der vorverstorbenen Mutter) (1 P) (Je ½ Punkt für die Namen Mirko und Matteo sowie die beiden Erbquoten. Grossmutter Emma als Erbin erwähnt: 2 Punkte Abzug.) b) Wie wäre der Nachlass zu verteilen, wenn der kinderlose Matteo vorverstorben wäre? Nennen

Sie auch den Gesetzesartikel inklusive Absatz, auf den Sie sich bei Ihrem Entscheid gestützt haben.

Mirko erbt alles (1 P); Art. 458 (½ P) Abs. 4 (½ P) ZGB (Fehlt es an Nachkommen auf einer Seite (hier beim Vater), so fällt die ganze Erbschaft 2

an die Erben der anderen Seite.) (Folgefehler beachten.)

Annahme: Angela lebte in einer eingetragenen Partnerschaft mit Sonja, und Matteo und Mirko lebt

noch. c) Welchen Bruchteil ihres Nachlasses könnte Angela testamentarisch der Organisation „Ärzte ohne

Grenzen“ vermachen? Aus Ihrer Antwort muss die Berechnung der freien Quote nachvollziehbar sein.

Die eingetragene Partnerin ist die einzige pflichtteilsgeschützte Erbin (½ P); ihr Erbanspruch beträgt ¾ (Art. 462 Ziff. 2 ZGB) (1 P); ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. ½ von ¾ = ⅜ (1 P). 3

Die freie Quote beträgt ⅝. (½ P)

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3. Schuldbetreibung und Konkurs

3.1. Sachverhalt: In den nachfolgend umschriebenen Betreibungsverfahren hat der Schuldner jeweils Rechtsvorschlag erhoben. Kreuzen Sie jenes Gerichtsverfahren an, das der Gläubiger aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel mit Aussicht auf Erfolg wählen kann, um den Rechtsvor-schlag am schnellsten zu beseitigen.

Ordentlicher

Zivilprozess

provisorische Rechtsöffnung

definitive Rechtsöffnung

a) Gemäss rechtskräftigem Urteil des Mietge-

richts schuldet der ehemalige Mieter dem Vermieter drei Monatsmietzinse, weil er die Wohnung ausserterminlich gekündigt hat und ausgezogen ist, ohne einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen.

b) Ein Möbelhaus betreibt einen Kunden, der

den Kaufpreis für ein Ledersofa nicht be-zahlt, den er gemäss schriftlichem Kaufver-trag schuldet. Es liegt eine vom Kunden unterzeichnete Lieferbestätigung vor.

6

c) Der Inhaber eines Pfändungsverlustscheins

betreibt den Schuldner für die Verlust-scheinsforderung, weil der Schuldner eine Erbschaft gemacht hat und wieder über pfändbares Vermögen verfügt.

3.2. Nennen Sie eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit ein Konkursverfahren infolge einer Insol-venzerklärung durchgeführt werden kann.

- Es darf keine Aussicht auf eine private Schuldenbereinigung im Sinne von Art. 333 SchKG bestehen; - die Insolvenzerklärung darf nicht missbräuchlich sein; 2

- der Schuldner muss in der Lage sein, einen erheblichen Kostenvorschuss von mehreren tausend Franken zu bezahlen.

3.3. Sachverhalt: Ihr Bekannter Pfister hat vor 16 Jahren mit seiner Einzelunternehmung Konkurs ge-macht. Es sind noch Konkursverlustscheine im Betrag von Fr. 80'000.-- im Umlauf. Seit dem Konkurs hat Pfister eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt und bei der Personalvorsorgestiftung sei-nes Arbeitgebers ein Alterskapital von Fr. 300'000.-- angespart. Nun beabsichtigt er, ein Startup-Unternehmen zu gründen und zu diesem Zweck das Alterskapital der 2. Säule zu beziehen. Sie raten ihm davon ab. Mit welcher Begründung?

Ansprüche auf Vorsorge- und Freizügigkeitsleistungen gegen eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge sind vor der Fälligkeit unpfändbar (Art. 92 Ziff. 10 SchKG). Mit dem Bezug des Kapitals werden diese Ansprüche pfändbar und es besteht die Gefahr, dass die Verlust- 2

scheinsgläubiger darauf greifen werden.

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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen 2014 Fallstudie Prüfungszeit 2 Stunden

Punktzahl 100

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Aufgabe 1.1 Betriebsabrechnungsbogen

In TCHF Überleitung Kostenarten Kostenstellen Kostenträger

FIBU Abgren-zung

BEBU Produktion

Rahmen

Produktion

Motoren

Montage Verw./

Vertrieb

Street- R Flight-S

Einzelmaterial Aluminium

880 880 620 260

Einzelmaterial Elektro

625 625 425 200

Personalkosten 4‘175 -10 4‘165 1‘386 1‘240 779 760

Abschreibungen 830 -20 810 350 220 100 140

Übrige Gemeinkosten

1‘250 1‘250 360 250 60 580

Total 7‘760 -30 7‘730 2‘096 1‘710 939 1‘480 1‘045 460

Verrechnung Rahmen

-2‘011 1‘166 845

Verrechnung Hilfsmaterial

-44 31 13

Verrechnung Motoren

-1‘641 1‘056 585

Verrechnung Montage

-968 524 444

HK Produktion 3‘822 2‘347

Bestandesänd.

Angef. Arbeiten +60 +30 +90 -253 +343

HK Verkauf 3‘569 2‘690

Verrechnung

Verw./Vertrieb -1‘440 821 619

Selbstkosten 4‘390 3‘309

Verkaufserlöse -8‘350 -8‘350 -4‘800 -3‘550

Salden -530 0 -530 41 69 -29 40 -410 -241

Bezeichnung Be-

triebs-gewinn

- IST-

Gewinn Unterde-

ckung Unterde-

ckung Überde-ckung

Unter-deckung

Normal-gewinn

Normalmal-

gewinn

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Aufgabe 1.2 Kostenstellenanalyse

IST Budget Abweichung

Personalkosten 1‘240 1‘200 +40

Abschreibungen 220 230 -10

Übrige Gemeinkosten

250 240 +10

Total 1‘710 1‘670 +40

Leistungsverrechnung

-1‘641

Deckungsdifferenz (- = Überdeckung)

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Nach der Analyse besteht eine Verbrauchsabweichung von 40, die zeigt, dass in der Kos-tenstelle Mehr-Kosten angefallen sind. Die Volumenabweichung beträgt 29 und zeigt auf, dass eine Minderbeschäftigung vorliegt (weniger Stunden verrechnet als geplant).

Aufgabe 1.3 Kalkulation nach Swiss GAAP FER

Antwort Ja, eine Standard-/Plankostenmethode ist zulässig sofern diese zu einer vertretbaren Annäherung an die IST-Kosten führt.

Standard, Ziffer FER 17/23

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Teilaufgabe 2: Bewertung nach Swiss GAAP FER

Bilanzen Bilanz OR 31.12.2013

Korrektur Vorjahre

Korrektur 2013

Bilanz FER 31.12.2013

Liquide Mittel 1'420 - - 1'420

Forderungen L&L 740 - -37 703

./. Delkredere -37 - +37 -

Arbeitgeberbeitragsreserve PK 50 -40 -10 0

Langfristige Aufträge 1‘760 - +240 2‘000

Vorrat Verbrauchsmaterial 210 - - 210

Einrichtungen/Maschinen 3'100 - - 3'100

./. WB Einrichtungen/Maschinen -810 +30 +50 -730

EDV 1'900 - - 1'900

./. WB EDV -640 0 +190 -450

Geschäftsliegenschaft 3'500 - - 3'500

./. WB Geschäftsliegenschaft -160 +18 -18 -160

Kapitalanlageliegenschaft 1'800 +100 +200 2‘100

Total Aktiven 12‘833 108 652 13‘593

Verbindlichkeiten L&L 770 - - 770

Passive Rechnungsabgrenzungen 280 - - 280

Bankdarlehen 4'000 - - 4'000

Garantierückstellungen 360 - - 360

Rückstellung Vorsorgeverpflichtung +10 10

Rückstellung Latente Steuern 18 109 127

Aktienkapital 5'000 - - 5'000

Gewinnreserven/Vortrag 1'300 90 1‘390

Jahresgewinn 1'123 533 1‘656

Total Passiven 12'833 108 652 13‘593

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Erfolgsrechnungen ER OR 2013

Korrektur 2013

ER FER 2013

Materialaufwand 5'700 - - 5'700

Personalaufwand 14'962 - +20 14‘982

Raumaufwand/Unterhalt und Reparatur 480 - - 480

Verwaltungsaufwand 2‘285 - - 2‘285

Abschreibungen 3'120 - -222 2‘898

Finanzerfolg 70 - - 70

Betriebsfremder Aufwand 0 - 0 0

Laufender Steueraufwand 230 - - 230

Latenter Steueraufwand - - +109 109

Jahresgewinn 1'123 - +533 1‘656

Total Aufwand 27'970 - 440 28‘410

Ertrag Verkäufe 29'235 - - 29'235

Verkaufsprovisionen Vertriebspartner -2'935 - - -2'935

Veränderung langfristige Aufträge 1‘760 - +240 2‘000

Übrige Erlösminderungen -380 - - -380

Veränderung Halbfabrikate 290 - - 290

Betriebsfremder Ertrag 0 - +200 200

Total Erträge 27'970 - 440 28‘410

Zusatzangaben

Langfristiger Auftrag

Fertigstellungsgrad (auf eine Dezimalstelle genau)

71,4%

Ertrag aus Umsatz 2013 (mit exaktem Fertigstellungsgrad)

1‘000

Rückstellung für langfristige Aufträge 0

Ergebniskorrektur 2013 +240

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Teilaufgabe 3: Fusion mit Steuerfolgen

Aufgabe 3.1 Unternehmensbewertung

Onda Bike AG Bike Fly AG

Ertragswert = 1‘250‘000 : 10% = 12‘500‘000

Unternehmenswert

(2x12‘500‘000)+8‘000‘000 = 11‘000‘000

3

Ertragswert = 1‘050‘000 : 12% = 8‘750‘000

Unternehmenswert

(2x8‘750‘000)+12‘500‘000 = 10‘000‘000

3

Aufgabe 3.2 Aktienumtausch

Innerer Wert Onda Bike-Aktie Innerer Wert Bike Fly-Aktie

11‘000‘000 : 50‘000 Aktien = 220/Aktie

10‘000‘000 : 10‘000 = 1‘000/Aktie

Vorschlag Umtauschverhältnis mit Anpassung

5:1 durch Herabsetzung des Onda Bike-Wertes um 20

Zwei Massnahmen zur Herabsetzung des Aktienwertes

- Ausgabe von Gratisaktien

- Ausschüttung einer zusätzlichen Dividende aus freiem Eigenkapital

- Ausschüttung einer Nennwertdividende

- Aktienkapitalerhöhung mit Emissionspreis unter aktuellem Wert

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Aufgabe 3.3 Direkte Steuer

Antwort Ja, es sind alle Voraussetzungen erfüllt (Fortbestand Steuerpflicht Schweiz, Übernahme Steuerwerte, Übertrag Teilbetrieb und Weiter-führung des Teilbetriebes)

Artikel, Absatz Art. 61, Abs. 1 DBG

Aufgabe 3.4 Mehrwertsteuer

Antwort Es ist das Meldeverfahren anzuwenden.

Artikel, Absatz Art. 38 MWSTG

Antwort Die Bike Fly AG haftet noch während drei Jahren für, vor der Vermö-gensübertragung entstandene, Steuerschulden.

Artikel, Absatz Art. 15 MWSTG

Teilaufgabe 4: Ferienkürzung

Antwort

Nein, gemäss Art. 329b, Abs. 3 OR darf für eine Verhinderung infolge Schwangerschaft während max. 2 Monaten und während des Bezugs der Mutterschaftsentschädigung der Ferienanspruch nicht gekürzt werden.

Max. Kürzung, falls Antwort Nein

Gar keine

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Teilaufgabe 5: Kündigung Aufgabe 5.1

OR-Artikel 336c, Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und Abs. 3

Dauer der Kündigungssperrfrist 90 Tage (da im 2. Dienstjahr)

Neues Enddatum des Arbeitsverhältnisses 31. Juli 2014

Aufgabe 5.2

Beurteilung

Es handelt sich nach Art. 336, Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a OR um eine missbräuchliche Kündigung. Diese bleibt zwar rechtsgültig, zieht aber eine Entschädigungspflicht nach sich.

Schlimmste Folgen Nach Art. 336a, Abs. 2 max. eine Entschädigung von 6 Monatslöhnen.

Teilaufgabe 6: Schuldbetreibung und Konkurs

Rechtsmittel Die Anerkennungsklage (Klage im ordentlichen Zivilprozess)

Artikel SchKG Art. 79 SchKG

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Teilaufgabe 7: Derivative Finanzinstrumente

Aufgabe 7.1

Unterschiede Die Option kostet eine Prämie, das Termingeschäft ist „gratis“. Bei der Option hat man dafür eine Wahlmöglichkeit (Ausübungsrecht), das Termingeschäft muss erfüllt werden.

Aufgabe 7.2

Szenario 1: Datum Soll Haben Betrag CHF

31.12. Forderungen L&L Ertrag Verkäufe (oder Finanzerfolg)

80‘000

31.12. Ertrag Verkäufe (oder Finanzerfolg)

Rückstellung Derivate (Passiver Wert Termingeschäft)

80‘000

Szenario 2: Datum Soll Haben Betrag CHF

31.12. Ertrag Verkäufe (oder Finanzerfolg)

Forderungen L&L 80‘000

31.12. Kurzfristige Finanzanlagen (Aktiver Wert Termingeschäft)

Ertrag Verkäufe (oder Finanzerfolg)

80‘000