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Einfluß und Verbreitung der pseudoisidorischen Fälschungen. Von ihrem Auftauchen bis in die neuere Zeit, Teil III (Schriften der Mon. Germ. Hist. XXIV, 3)by Horst Fuhrmann

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Einfluß und Verbreitung der pseudoisidorischen Fälschungen. Von ihrem Auftauchen bis indie neuere Zeit, Teil III (Schriften der Mon. Germ. Hist. XXIV, 3) by Horst FuhrmannReview by: F. KempfArchivum Historiae Pontificiae, Vol. 13 (1975), pp. 437-440Published by: GBPress- Gregorian Biblical PressStable URL: http://www.jstor.org/stable/23563895 .

Accessed: 29/05/2014 16:35

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M. DEMUS-QUATEMBER, EST ET ALIA PYRAMIS 437

« inter duas metas » zu reden, da diese beiden Monumente recht weit voneinan

der entfernt sind? Nimmt man den Circus des Nero als Hinrichtungsort des

Petrus an, fehlt die zweite Pyramide, die zweite Meta. So wurden die Stellen

in den Mirabilia Urbis Romae, die von einem « Tiburtinum » oder « l'erebintha »

oder « Terebinthum » des Nero sprechen als Hinweis auf einen pyramidenâhnli chen Bau gedeutet. Dieser Meinung schloB sich Filarete nicht an und gibt auf

seiner Relief taf el deutlich die Terebinthe als Baum. Dem « inter duas metas »

wird sein Relief nur dadurch gerecht, dafi er den Betrachter von Norden her

zwischen der Pyramide des Marsfelds und der « Meta Romuli » neben der En

gelsburg auf die auf einen Hiigel gelegte Kreuzigungsszene blicken làfit. Mit

dem Hiigel kann nur der Janiculus gemeint sein, zu dem auch der Mons aureus

gehôrt. Wenn aber auf dem Marsfeld nicht nur eine Meta stand, sondern zwei

dicht beieinander, und beide ein geraumes Stiick auBerhalb der servianischen

Mauer die Via lata (die dort schon Via Flaminia zu nennen ist) flankierten, kônnte ein Kreuzigungsplatz der Stadt zwischen diesen Pyramiden gelegen ge wesen sein. Dann kônnte das « inter duas metas » eine alte Ortsbezeichnung darstellen. Soli Petrus hier gekreuzigt worden sein? Die Autorin scheint diese

Hypothèse vorsichtig anzudeuten ohne sie direkt im Hinblick auf das Marty rium Pétri auszuformulieren.

Befragt man die Studie nach ihrem Ergebnis, bleibt kaum etwas Neues, nun Gesichertes iibrig. Abgesehen von der Lokalisierung der linken Pyramide auf dem Bronzerelief des Filarete in der Topographie des antiken Roms, stelli

die Autorin mit viel FleiB nur ail das zusammen, was schon bekannt, bisher

aber nie in diesem Zusammenhang dargeboten war. Die âuBerst lehrreiche

Lektiire lohnt sich der vielen Détails wegen, und jeder, der ein âhnliches Pro

blem zu behandeln hat wird in dieser Untersuchung ein Vorbild finden.

h. Pfeiffer S. i.

Horst Fuhrmann, £m//u/? und Verbreitung der pseudoisidorischen

Fdlschungen. Von ihrem Auftauchen bis in die neuere Zeit, Teil

III (Schriften der Mon. Germ. Hist. XXIV, 3). Stuttgart A. Hierse

mann, 1974, pp. VI-625-1127.

Der dritte und vorerst abschliefiende Teil des groBen, im letzten und vor

letzten Band dieser Zeitschrift bereits besprochenen Werkes bringt zwei Exkurse,

ein ausfiihrliches Verzeichnis der Exzerpte aus Pseudoisidor in den vom Vf.

ausgewâhlten, bis zum Dekret Gratians laufenden Rechtssammlungen und

schliefilich ein viergliederiges Gesamtregister (Handschriften, Pseudoisidorka

pitel, Papstbriefe, Namens- Orts- und Sachverzeichnis). Der erste Exkurs (S. 625-756) handelt von dem bereits in Teil I kurz dar

gelegten Kampf Hinkmars von Laon um die Durchsetzung pseudoisidorischen

Rechts. Die Studie beruht zum iiberwiegenden Teil auf der Analyse des Ber

liner Kodex Philippicus 1764, und zwar der dritten, in diesem Sammelband

befìndlichen, nicht fern von Reims gefertigten Handschrift vom Ende des 9.

oder Anfang des 10. Jhs. Sie enthâlt meist Exzerpte aus Pseudoisidor, die aber

nicht eine einzige Kanonessammlung bilden, sondern in eine ganze Reihe eige

ner Kompilationen zerfallen. Auf einer ersten Lagenreihe sind untergebracht

die sog. Kanonessammlung des Remedius von Chur und eine Kollektion, die

sich als Parallelwerk zur Kollektion der Handschrift Troyes 1406 zu erkennen

gibt. In der zweiten Lagenreihe sind, wie der Vf. zeigen kann, fiinf Untersamm

lungen zu unterscheiden. Die ersten vier bringen grafitenteils Texte aus den

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438 RECENSIONES

pseudoisidorischen Dekretalen, die frinite iiberliefert die Capitula Angilramni in einer von der gewohnlichen Version bisweilen abweichenden und umfang reicheren Fassung, die der Endredaktion vorausgegangen sein, also noch Spuren der Arbeitsvorgangs hinterlassen haben diirfte. Diesen Untersammlungen gilt das eigentliche Interesse des Vfs. Er priift Stuck fiir Stìick und findet dabei

eine ganze Reihe von Kriterien, die auf Hinkmar von Laon hindeuten, fiir die

Teilsammlungen I-IV sogar seine Autorschaft wahrscheinlich machen.

Der Philippicuskodex liefert somit fiir den Kampf Hinkmars von Laon

hòchst erwiinschtes neues Quellenmaterial. Auf seine Auswertung mubte der

Vf. allerdings viel Miihe verwenden. Wie er zeigen konnte, enthalt Teilsamm

lung II wahrscheinlich die Ausziige aus Pseudoisidor, die Hinkmar seinem Kle

rus auf der Diòzesansynode vom 19. Aprii 869 zur Rechtsbelehrung vorgelesen hat. Im Mai 869 vom Kònig gefangen gesetzt und Ende Juni — Anfang Juli

freigelassen, nahm er den Kampf gegen seinen Onkel und Metropoliten Hink mar von Reims auf. In dieser Zeit wird er Teilsammlung III abgefabt haben. Die anderen Untersammlungen lassen sich nicht genauer datieren. Hinkmar hat

keine von ihnen publiziert, wohl aber in seinem Kampf verwendet. So fehlt

es nicht an Entsprechungen zum Pittaciolus, einer Kollektion meist pseudo isidorischer Herkunft, die Hinkmar im November 869 vorgelegt hat. Trotz ihrer

begrenzten Aussagekraft haben es die fiinf Untersammlungen dem Vf. ermog licht, die Stadien des Kampfes zwischen den beiden Hinkmaren sowie die einzelnen Streitpunkte, nicht zuletzt auch die Rolle, die dabei das pseudoisi dorische Rechi spielte, genauer zu bestimmen. Da das in den Sammlungen ver wendete Fâlschungsgut zuweilen von der gewohnlichen pseudoisidorischen Tra dition abweicht, zum Teil sogar gar nicht im Pseudoisidor steht, aber Spuren pseudoisidorischer Arbeitsweise aufweist, môchte der Vf. einen direkten oder indirekten Bezug Hinkmars von Laon zum Fàlscherkreis annehmen. Man hat ihm offenbar Erzeugnisse dieser Werkstatt, die nicht im Umlauf waren, zu

gesteckt. Nicht allein wegen der erzielten Ergebnisse lohnt es sich, die lange Abhandlung zu lesen, sondern auch wegen der angewandten Methode. Die Stu die diirfte beispielhaft zeigen, was ailes aus sprôden kanonistischen Quellen durch exakte Analyse und einfallsreiche Kombination herausgeholt werden kann.

Der zweite Exkurs (S. 757-768) hat zum Titel: Pseudoisidor in Cluny, und

gelangt zu dem Ergebnis, daB Abt Odilo um das Jahr 1000 vom Priestermonch Bertramnus eine Pseudoisidor-Handschrift der Klasse A! fiir das Kloster hat

anfertigen lassen.

Bereits in Teil II hat der Vf. angekiindigt, er werde fiir die dort geschil derte Einwirkung Pseudoisidors auf die wichtigeren, vom 9. Jh. bis zu Gratian reichenden Rechtssammlungen das gesamte von ihm analysierte Material in Teil III vorlegen. Diese mit Spannung erwartete Ubersicht, das Mittelstiick des hier zu besprechenden Bandes (S. 729-1049), kann in ihrer Bedeutung kaum iiberschâtzt werden. Sie besteht aus einem Stellenverzeichnis und drei Regi stern: I. Inhalt nach Stichworten, II. Die Nachwirkung nach der Ordnung der

Fâlschung, III. Die Pseudoisidorkapitel in den einzelnen Sammlungen. Der Vf.

verfolgt dabei einen dreifachen Zweck. Er will 1) die Belege liefern fiir das, was er in Teil II iiber die Verarbeitung pseudoisidorischen Rechtsgutes in den von ihm untersuchten Kompilationen dargelegt hat, 2) ein Hilfsmittel darbieten « fiir quellenkritische, nach pseudoisidorischen Vorlagen suchende Arbeiten, indem Ubernahmen und schwerwiegende Veranderungen pseudoisidorischer Satze in jenen Kanonessamlugen angezeigt sind, 3) die Sachbereiche sichtbar machen, in welchen die pseudoisidorischen Dekretalen im Hochmittelalter be sonders wirksam waren » (S. 770). Erfafit wurden die Falschen Dekretalen und die Capitula Angilramni, bei den Dekretalen jedoch nur jene Teile, die fiir

pseudoisidorisch gelten diirfen oder iiber Psudoisidor ihre Hauptverbreitung ge funden haben. Welche Stiicke gemeint sind, zeigt eine genaue Liste an.

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H. FUHRMANN, PSEUDOISIDORISCHE FALSCHUNGEN III 439

Mit dem Stellenverzeichnis schlagt der Vf. neue Wege ein. Bisher war es iiblich, Konkordanztabellen, in denen die verschiedenen Kapitel der Rechts

sammlungen nebeneinander gesetzt wurden, anzufertigen. Sie reichen jedoch, wie der Vf. zu Recht feststellt, nicht hin, um den Umfang der pseudoisido rischen Exzerpte, ihre Abhangigkeit und ihre Entfernung vom Originaltext er kennen zu lassen. Daher gliedert der Vf. die Falschen Dekretalen und die Capi tuia Angilramni in einzelne Abschnitte und gibt jeweils ihren Umfang nach der Edition von Hinschius an. Ein solcher Abschnitt ist von den Verfassern der

Rechtssamlungen in je verschiedenem Umfang, zur Ganze oder fragmentarisch, iibernommen und bald nur einmal, bald mehrmals, also an verschiedenen Stel len der Sammlung, verwertet worden. Die Kapitel der einzelnen Rechtskollek

tionen, die dem betreffenden pseudoisidorischen Abschnitt entnommen sind, ha ben daher sehr unterschiedliche Initien. Alle diese Initien fiihrt das Stellen verzeichnis in alphabetischer Folge auf und registriert bei jedem Initium die entsprechenden Kapitel der Rechtssammlungen, wobei jedoch das erste, dem

pseudoisidorischen Abschnitt zuzuordnende Initium eine Sonderstellung ein nimmt. Dort sind nàmlich samtliche, dem betreffenden Pseudoisidor-Abschnitt entnommenen Kapitel der Rechtssammlungen aufgefiihrt. Beigefiigte Anmer

kungen geben Auskunft iiber den Umfang und iiber wichtigere Ânderungen des entlehnten Pseudoisidortextes. Auf dieses, die Gesamttradition des betreffenden Pseudoisidor-Abschnittes erfassende Initium wird von den anderen Initien je weils verwiesen. Der Gebrauch des Stellenverzeichnisses bereitet keinerlei

Schwierigkeiten, sobald man sich die soeben dargelegte Struktur klar gemacht hat.

Der Vf. hat versucht, die genaue Herkunft jedes Exzerpts aus Pseudoisidor zu ermitteln, ist aber dabei auf Schwierigkeiten gestoBen. Formelhafte Wieder

holungen von Sàtzen und Satzgruppen sind bei Pseudoisidor keine Seltenheit, sodah mehr oder minder gleichlautende Ausziige der Rechtssammlungen ver schiedenen Stellen der pseudoisidorischen Falschungen entnommen sein kònnen. Die bisherigen Verzeichnisse verweisen nicht selten ohne genauere Unterschei

dung auf Exzerpte, die ahnlich klingen, und sind auch sonst in ihren Verifì

zierungen unzuverlâssig. Sie bieten daher ein Durcheinander von wirklichen

Ûbernahmen, wòrtlichen Anklangen und sachlichen Entsprechungen. In dem hier zu besprechenden Stellenverzeichnis hingegen werden die Uberlieferungs strange mòglichst auseinandergehalten, selbst bei wortgleichen Partien. « Der

Entscheidung lag immer ein Textvergleich zugrunde; in manchen Fallen gab die Inskription den Ausschlag, in anderen Fallen die Abfolge, und war auf keinem Weg ein Urteil mòglich, so ist das Kapitel liberali dort zitiert, wo es hergenommen sein kônnte; durch Verweise in den Anmerkungen ist auf die verschiedenen Mòglichkeiten aufmerksam gemacht » (S. 782).

Obgleich das Stellenverzeichnis auf Vollstandigkeit angelegt ist, bekennt der Vf., dieses Ziel sicher nicht erreicht zu haben. Er rechnet mit laufenden

Korrekturen, gibt jedoch zu bedenken, daB das Buch ohne das Inkaufnehmen

sachbedingter und personlicher Unzulânglichkeiten nie hatte erscheinen kònnen. Jedenfalls besitzen nunmehr die Forscher ein Arbeitsinstrument, wie es

ihnen vordem nicht zur Verfiigung stand. Sein Nutzwert wird durch die drei

oben erwahnten Register erhòht. Eigens hingewiesen sei auf Register I. Es

gibt in Stichworten den Inhalt der pseudoisidorischen, in die untersuchten

Rechtssamlungen eingegangenen Stiicke an und bietet somit eine Ubersicht

iiber Umfang und Intensitât pseudoisidorischen Einwirkens auf das Kirchen

recht bis zu Gratian hin. Wie bei jedem Sachindex, beruht auch hier die Aus

wahl der Stichworte auf dem Ermessen des Vfs. An Tulproblemen interessierte

Benutzer werden daher wohl nicht immer die Hinweise vorfìnden, die sie

brauchen, sondern mit Hilfe des Dargebotenen die einschlâgigen Texte selber

suchen miissen.

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440 RECENSIONES

Teil III hait sich auf demselben hohen Niveau wie die beiden vorherge henden Buchteiie. Mit ihm flndet ein wahrhaft monumentales Werk, fiir das

die Forschung dem Vf. Dank schuldet, seinen wiirdigen Abschlufi.

F. Kempf S. I.

Diversorum patrum sententie siue Collectio in LXXIV titulos digesta, edidit Johannes T. Gilchrist (Monumenta Juris Canonici, sectio B: Corpus Collectionum, vol. 1). Città del Vaticano, Biblioteca

Apostolica Vaticana, 1973, pp. CXXVI-213.

Mit der grò Ben, um die Mitte des 11. Jhs. beginnenden Reformbewegung setzte ein intensives Studium des kirchlichen Rechts ein, das sich in einer

Reihe neuer Kollektionen niederschlug. Unter ihnen nimmt die 74-Titel-Samm

lung (im Folgenden abgekiirzt mit 74-T-S) einen besonderen Platz ein, da sie

einerseits ziemlich friih abgefaBt, anderseits, wie die relativ vielen Handschrif

ten zeigen, weit verbreitet gewesen sein muB. Die Forschung hat sich daher

langst fiir sie interessiert, stieB jedoch immer wieder auf Schwierigkeiten, da

nicht einmal eine eigentliche Edition vorlag. DaB Gilchrist diesem Mangel nach

langer muhseliger Arbeit nunmehr abgeholfen hat, dafiir muB ihm die Wissen schaft dankbar sein.

Das vorziiglich gearbeitete Werk setzt sich zusammen aus den Prolego mena, dem Text und zwei Indices, von denen der eine die materiellen Quellen der Sammlung, der andere die Inizien der einzelnen Kapitel auffiihrt. Eine

Konkordanz mit den anderen zeitgenossischen, mit Gratian abschlieBenden

Sammlungen wird Gilchrist im Zusammenhang mit einer Untersuchung iiber den kirchenrechtlichen EinfluB der 74-T-S in absehbarer Zeit vorlegen. AuBer

dem bereitet er die Edition der wichtigen, die 74-T-S erweiternden Collectio

quatuor librorum vor. Im ersten Kapitel der Prolegomena gibt Gilchrist einen âuBerst gerafften

forschungsgeschichtlichen Ûberblick. DaB er dabei mit Vorzug bei den Autoren des 20. Jhs. verweilt, ist von der Sache her bedingt. Erst seit der bahnbre chenden Analyse Fourniers v. J. 1894 haben sich die Forscher mit der 74-T-S

genauer beschâftigt. Da eine ganze Reihe wichtiger Fragen nicht geklârt wer den konnte, setzte man groBe Hoffnungen auf die Vorbereitung der Textedition und auf die damit verbundenen Spezialstudien. Diese Erwartungen haben sich

jedoch, wie Gilchrist bedauernd feststellt, nicht erfiillt. Als sichere Resultate

vermag er lediglich zu buchen: 1) Sâmtliche Handschriften, eine ausgenommen, stammen aus dem spâten 11. und friihen 12. Jh.; 2) die 74-T-S muB in Italien entstanden sein; 3) ihr erster nachweisbarer Gebrauch fallt in den Pontifikat

Gregors VII.

An Versuchen, die Entstehung der 74-T-S zeitlich zu fixieren und ihren Verfasser zu ermitteln, hat es nicht gefehlt. Wahrend Pelster und Stickler sie in die ersten Pontifikatsjahre Gregors VII. verlegen, datieren andere Forscher sie in die vorgregorianische Reformzeit, wobei Fournier und Michel an den Pontifikat Leos IX. denken, andere Autoren jedoch die spateren 50er oder friiheren 60er Jahre nicht ausschlieBen môchten. Als Verfasser glaubte Michel den Kardinal Humbert von Silva Candida ermittelt zu haben, Palazzini da

gegen verwies auf Pier Damiani. Gilchrist, der sich in den vergangenen Jahren mehrmals zugunsten des Ansatzes 1074-76 ausgesprochen hat, laBt in seiner Edition die Datierungsfrage offen, geht aber auf wichtigere Theorien, wie auf Michels Humbert-These oder auf Levillains versuchten Beweis fiir das Vorhan

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