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© caifas – stock.adobe.com Zur Prüfung befähigte Person von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen vom 04.- 06. März 2020 in Essen Zur Prüfung befähigte Person von Druckbehälter- anlagen und Rohrleitungen - Weiterbildung am 26./27. März 2020 in Essen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Druckgeräteanlagen am 20./21. April 2020 in Essen Prüfungen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen am 15. Mai 2020 in Essen Zur Prüfung befähigte Person für Dampfkesselanlagen am 22./23. April 2020 in Essen FB020/37573N www.hdt.de Expertenwissen Druckbehälter

Expertenwissen Druckbehälter · AD 2000-Arbeitskreis, externer Berater für Druckanlagen im Bun-desministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003 bis 2004), als Mit-glied in den zuständigen

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Zur Prüfung befähigte Person vonDruckbehälteranlagen und Rohrleitungenvom 04.- 06. März 2020 in Essen

Zur Prüfung befähigte Person von Druckbehälter-anlagen und Rohrleitungen - Weiterbildungam 26./27. März 2020 in Essen

Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Druckgeräteanlagenam 20./21. April 2020 in Essen

Prüfungen von Druckbehälteranlagen undRohrleitungenam 15. Mai 2020 in Essen

Zur Prüfung befähigte Person fürDampfkesselanlagenam 22./23. April 2020 in Essen

FB020/37573Nwww.hdt.de

Expertenwissen Druckbehälter

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Zur Prüfung befähigte Person vonDruckbehälteranlagen und RohrleitungenDer Lehrgang befähigt, überwachungsbedürftigeDruckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend§§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen

Zielsetzung

Der Lehrgang hat zum Ziel, den Teilnehmern die erforderlichenKenntnisse und somit die Befähigung für die Prüfung von über-wachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungenzu vermitteln. Als befähigte Personen können sie auch Prüfungenvon Arbeitsmitteln nach § 10 BetrSichV im Hinblick auf Druckge-fährdungen gemäß der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebersdurchführen.

Teilnehmerkreis

Personen, die als Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehälter-anlagen und Rohrleitungen nach Betriebssicherheitsverordnungtätig werden wollen.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsaus-bildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Zi�er2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

Inhalt

• Die Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte– Anwendungsbereich, Inhalte, CE-Kennzeichnung– Grundlegende Sicherheitsanforderungen– Regelwerke: Harmonisierte EN, AD 2000

• Die Betriebssicherheitsverordnung– Anwendungsbereich, Begri�e– Gefährdungsbeurteilung– Arbeitsmittel, Prüfungen nach Gefährdungsbeurteilung– Überwachungsbedürftige Druckanlagen: Prüfungen, Prü�ris-ten und Prüfzuständigkeiten

• Das neue Regelwerk TRBS– Aufbau, aktueller Stand– Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 2141

• Werksto�-, Konstruktions- und Schweißkunde im Druckgeräte-bau

• Prüftätigkeit der befähigten Person– Grundlage: TRBS 1201-2– Feststellung des IST-Zustandes / Vergleich IST-/SOLL-Zu-stand

– Bewertung der Prüfergebnisse, Aufzeichnungen• Workshop: Fallbeispiele• Abschlussprüfung

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Zur Person

Langjährige Industrietätigkeit im Anlagenbau, Mitglied der deut-schen Regierungsdelegation bei der Erarbeitung der Druckgeräte-richtlinie, Obmann des CEN/TC 210 (1991 bis 2006), Mitglied imAD 2000-Arbeitskreis, externer Berater für Druckanlagen im Bun-desministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003 bis 2004), als Mit-glied in den zuständigen Arbeitskreisen direkt beteiligt an der Er-arbeitung des neuen TRBS-Regelwerkes im Gefahrenfeld Dampfund Druck unter der Betriebssicherheitsverordnung, seit über 20Jahren Ausbilder für Sachkundige bzw. befähigte Personen fürdie Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagenund Rohrleitungen.

Leitung

Dr.-Ing. Tiberius Schulz,TSS Consulting Software, Bergheim

Uhrzeiten

04.03.2020, 09:00 Uhr – 06.03.2020, 17:00 UhrEssen, Haus der Technik

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des §5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten fürArbeitsschutz bewertet.

Termin/Teilnahmegebühr/Ort

HDT-Mitglieder: € 1890,00 – Nichtmitglieder: € 1990,00mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Ar-beitsunterlagen sowie Mittagessen und PausengetränkenKurztitel: Befähigte Person Druckbehälter/Rohrleitungen

04.03.2020 – 06.03.2020 • Veranst.-Nr.: N-H020-03-222-0Essen, Haus der Technik

Zum Thema

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet denBetreiber, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen undRohrleitungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach Än-derungen den vorgeschriebenen Prüfungen nach §§ 14, 15 undAnhang 5 zu unterziehen.

Befähigte Personen, die solche Prüfungen durchführen dürfen,haben die vom Verordnungsgeber festgelegten Qualifikationsan-forderungen gemäß TRBS 1203 Abschnitt 3.2 zu erfüllen. Darinsind u. a. die erforderlichen Kenntnisse betre�end die gesetzlichenGrundlagen, das neue technische Regelwerk für Betriebssicher-heit TRBS, die erforderlichen Prüfungen, Prüfverfahren, Schadens-mechanismen und -bilder, Bewertung von Prüfbefunden vorgege-ben.

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Zur Prüfung befähigte Person vonDruckbehälteranlagen und Rohrleitungen -WeiterbildungGesetzlich geforderte Au�rischung für zur Prüfung befähigtePersonen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen

Teilnehmerkreis

Befähigte Personen nach § 2 Abs. 2 Betriebssicherheitsverord-nung – BetrSichV – für die Prüfung von überwachungsbedürftigenDruckbehälteranlagen und Rohrleitungen, ehemalige Sachkundigenach § 32 Druckbehälterverordnung, Verantwortliche für die In-standhaltung von Druckanlagen, Betriebsleiter, Projektingenieure,Sicherheitsfachkräfte, Aufsichtspersonen der Arbeitsschutzbe-hörden und der Berufsgenossenschaften, Mitarbeiter von zuge-lassenen Überwachungsstellen und anderen Prüforganisationen,Feuerwehren

Inhalt

• Rechtliche Grundlagen – Aktuelles: Betriebssicherheitsverord-nung: Auswirkungen der Novellierung vom 03. Februar 2015 -Haftungsfragen: Arbeitgeber/Betreiber und befähigte Person,Auswirkungen der neuen TRBS 1203

• Das neue Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung - TRBS:Aktueller Stand, Ausblick, künftige Arbeiten - Gefährdungsbezo-gene TRBS der Reihe 2141 im Bereich Dampf und Druck

• Inverkehrbringen von Druckgeräte: Druckgeräterichtlinie und AD2000-Regelwerk: neue Entwicklungen - AD 2000-Regelwerk -Bescha�ungsprobleme: fehlerbehaftete Druckgeräte - Eigenher-stellung von Rohrleitungen: wann gilt die Druckgeräterichtlinie

• Aus der betrieblichen Praxis: Prüfung von Sicherheitsventilenbei laufendem Betrieb - Spezifikation von explosionsdruckstoß-festen Behältern - Gefährdungsbeurteilung beim Befahren vonDruckbehältern - Innere Prüfung: Bewertung von Wanddicken-verschwächung

• Erkenntnisse aus Schadensfällen, Unfällen: Korrosions- undSchwingungsschäden an Druckanlagen - Schaden an Schauglasnach Instandsetzung - Schaden an Tank bei Reinigungsarbeiten

Zum Thema

Prüfungen an überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagenund Rohrleitungen dürfen nur befähigten Personen übertragenwerden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrungund zeitnahen Tätigkeit die Gewähr bieten, diese Prüfungen ord-nungsgemäß durchzuführen. Diese in der Betriebssicherheitsver-ordnung festgelegten Qualifikationsanforderungen werden in derTRBS 1203 "Befähigte Personen" konkretisiert.

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Leitung

Dipl.-Ing. (BA) Peter Sacchi,Ingenieurbüro CE-DOK, Weinsberg

Uhrzeiten

26.03.2020, 09:00 Uhr – 27.03.2020, 17:00 UhrEssen, Haus der Technik

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des §5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten fürArbeitsschutz bewertet.

Termin/Teilnahmegebühr/Ort

HDT-Mitglieder: € 1090,00 – Nichtmitglieder: € 1190,00mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Ar-beitsunterlagen sowie Mittagessen und PausengetränkenKurztitel: Weiterbildung Befähigte Person/Druckbehälteranlagen

26.03.2020 – 27.03.2020 • Veranst.-Nr.: N-H020-03-236-0Essen, Haus der Technik

Die Neufassung der TRBS 1203, Ausgabe März 2019 enthältgegenüber der alten Fassung vomNovember 2004 weiter gehendeund verschärfende Anforderungen:• im Hinblick auf die zeitnahe berufliche Tätigkeit wird die regelmä-ßige Aktualisierung der Kenntnisse über Druckgefährdungen z. B.durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen gefordert;

• neben den Kenntnissen der rechtlichen Vorschriften (Geräte-und Produktsicherheitsgesetz, Druckgeräterichtlinie, Arbeits-schutzgesetz, BetrSichV, TRBS-Regelwerk) werden spezifischeFachkenntnisse gefordert, z. B. zu Konstruktions- und Herstel-lungsverfahren, Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis vorkom-menden Einflüssen und Schadensbildern.

Der Fortbildungslehrgang stellt eine bewährte Maßnahme zur Ak-tualisierung der Kenntnisse über Druckgefährdungen dar. Mit dentraditionellen Schwerpunktthemen Rechtsgrundlagen, TRBS-Re-gelwerk, Druckgeräterichtlinie, AD 2000-Regelwerk werden aktu-elle Entwicklungen der Vorschriften erläutert.

Berichte über z. B. neue Prüfverfahren, deren Einsatzmöglichkei-ten und die Bewertung der Ergebnisse, die Gefährdungsbeurtei-lung bei gefährlichen Arbeiten im Zuge der Prüfungen, Schnitt-stellenfragen bei der Bescha�ung von Druckgeräten, bringen dieTeilnehmer auf den neuesten Stand der betrieblichen Praxis. Un-abdingbar ist aus dem Schadensgeschehen zu lernen. Hierzu wer-den aktuelle Schadensfälle und Unfälle und daraus gewonnenesicherheitstechnische Erkenntnisse dargestellt. Der Fortbildungs-lehrgang bietet den Teilnehmern zudem die Möglichkeit, eigeneFragestellungen einzubringen und zu diskutieren.

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Gefährdungsbeurteilungen undBetriebsanweisungen fürDruckgeräteanlagen nach BetrSichVerstellenrechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für Druckgeräte

Teilnehmerkreis

• Betriebliche Führungskräfte• Zur Prüfung befähigte Personen (bP)• Fachkräfte für Arbeitssicherheit• Projektleiter

Inhalt

Den Teilnehmern werden rechtliche Stellung und zentrale Bedeu-tung von Bedienungsanweisung und Gefährdungsbeurteilung füreinen rechtskonformen und sicheren Betrieb von Anlagen erläu-tert.

Die Hauptinhalte sind:• Was hat sich geändert?• Inhalt und Methodik zum Erstellen von Betriebsanweisungenunter Einbeziehung der Bedienungsanleitung des Herstellers

• Inhalt und Methodik zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilun-gen unter Einbeziehung der Risikobeurteilung des Herstellers

• Gefährdungen in allen auftretenden Betriebssituationen ermittelnund bewerten

• Art und Umfang wiederkehrender Prüfungen• Festlegung von Fristen für wiederkehrende Prüfungen• Inhalt und Methodik zum Erstellen von Prüfanweisungen• Durchführung von Prüfungen und Bewertung von Prüfergebnis-sen

• Prüfbefugnisse (ZÜS oder bP)• Musterbeispiele

Zum Thema

Die neue Betriebssicherheitsverordnung stellt komplexere Anfor-derungen an Inhalt und Umfang an Betriebsanweisung und Ge-fährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln und insbesondere vonüberwachungsbedürftigen Druckgeräteanlagen.

Fehlerhafte Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungenkönnen Haftungsforderungen auslösen.

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Leitung

Dipl.-Ing. (BA) Peter Sacchi,Ingenieurbüro CE-DOK, Weinsberg

Uhrzeiten

20.04.2020, 09:00 Uhr – 21.04.2020, 17:00 UhrEssen, Haus der Technik

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des §5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten fürArbeitsschutz bewertet.

Termin/Teilnahmegebühr/Ort

HDT-Mitglieder: € 1090,00 – Nichtmitglieder: € 1190,00mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Ar-beitsunterlagen sowie Mittagessen und PausengetränkenKurztitel: Gefährdungsbeurteilung/Druckgeräteanlagen

20.04.2020 – 21.04.2020 • Veranst.-Nr.: N-H020-04-437-0Essen, Haus der Technik

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Prüfungen von Druckbehälteranlagenund Rohrleitungen nach derBetriebssicherheitsverordnungNeue Prüfkonzepte - Gefährdungsbeurteilung -Sicherer Betrieb

Teilnehmerkreis

Anlagenbetreiber, Konstrukteure, Anlagenplaner und -errichter,Projektingenieure, Sicherheitsfachkräfte, Verantwortliche für Anla-gensicherheit, Überwachung und Instandhaltung von Druckanla-gen, Aufsichtspersonal von Arbeitsschutzbehörden und Berufs-genossenschaften, Mitarbeiter von Überwachungs- und Prüforga-nisationen

Inhalt

Gesetzliche Grundlagen - BetrSichV: Vorgeschriebene Prüfungenfür überwachungsbedürftige Druckanlagen - Erweiterte Betrei-berpflichten - Gefährdungsbeurteilung, Ermittlung der Prü�ris-ten • Das neue Technische Regelwerk - Übersicht: TRBS 1201"Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anla-gen" - Konzept, Zuständigkeiten- TRBS der Reihe 2141 "Gefähr-dungen durch Dampf und Druck" - Aufbau, Konzept • Prüfungenvon Druckanlagen nach TRBS 1201 und TRBS 1201-2 "Prüfun-gen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck": Prüfung von dererstmaligen Inbetriebnahme - Änderungen und wesentliche Verän-derungen im Anlagenbestand - Rechtsfolgen, Prüfungen- Eigen-herstellung: Stand der Technik, erweiterte Prüfungen- Wiederkeh-rende Prüfungen - Prüfung der Anlage - Prüfung von Anlagenteilen(Druckbehälter, Rohrleitungen) • Einbindung von Prüfkonzeptenbei der Gefährdungsbeurteilung - Inhalt, Ablauf, Dokumentation -Prüfungen als Maßnahmen für den sicheren Betrieb- Ermittlungder Prü�risten: Gestaltungsmöglichkeiten, sicherheitsorientierteBescha�ung • Neue Prüfkonzepte: On-Stream-Inspection - Zu-standsanalyse bei laufendem Betrieb - Risikobasierte Inspektion

Zum Thema

Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - bringt tief grei-fende Änderungen mit sich. Die erweiterten Betreiberpflichtenbetre�end Planung/Bescha�ung, Inbetriebnahme, Betrieb undPrüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen erfordern eineintegriertes Betriebskonzept. In den neuen TRBS werden u. a.Anforderungen und Zusammenhänge zwischen der Gefährdungs-beurteilung bei Bescha�ung und Betrieb und den daraus resultie-renden Prü�risten und Prüfkonzepten für überwachungsbedürftigeDruckanlagen geregelt.

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Leitung

Dr.-Ing. Tiberius Schulz, TSS Consulting Software, Bergheim

Uhrzeiten

15.05.2020, 09:00 Uhr – 17:00 UhrEssen, Haus der Technik

Termin/Teilnahmegebühr/Ort

HDT-Mitglieder: € 720,00 – Nichtmitglieder: € 780,00mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Ar-beitsunterlagen sowie Mittagessen und PausengetränkenKurztitel: Prüfung Druckbehälter

15.05.2020 • Veranst.-Nr.: N-H020-05-522-0Essen, Haus der Technik

In der ganzheitlichen Betrachtungsweise der BetrSichV wird nun-mehr vor der erstmaligen Inbetriebnahme die Prüfung der Anlagegefordert. Änderungen bzw. wesentliche Veränderungen im An-lagenbestand haben unterschiedliche Rechtsfolgen, mit Auswir-kungen auf den einzuhaltenden Stand der Technik und Art/Um-fang der Prüfung vor (Wieder)Inbetriebnahme. WiederkehrendePrüfungen sind sowohl für die Anlage als auch für deren Anlagen-teile vorgeschrieben. Für Besichtigungen bei inneren und äuße-ren Prüfungen sowie für Druckprüfungen können nach BetrSichVErsatzprüfungen bzw. gleichwertige zerstörungsfreie Prüfungeneingesetzt werden. Für wiederkehrende Prüfungen durch zuge-lassene Überwachungsstellen - ZÜS - sind nach unten flexibleHöchstfristen festgesetzt. Diese Fristen hat der Betreiber auf derGrundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und von ei-ner ZÜS überprüfen zu lassen. Die neuen TRBS 1201 "Prüfungenvon Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" undTRBS 1201-2 "Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf undDruck" lösen die bisherigen TRB der Reihe 500 für Prüfungenvon Druckbehältern und TRR der Reihe 500 für Prüfungen vonRohrleitungen ab. Sie konkretisieren die Prüfanforderungen derBetrSichV und bieten Spielraum für den Einsatz von neuen, inno-vativen Verfahren für Prüfungen sowie Risikoanalyse. Die Kenntnisder neuen TRBS für die Prüfung von Druckbehälteranlagen undRohrleitungen, im Kontext der TRBS für die Gefährdungsbeur-teilung, ist unabdingbar für die rechtskonforme Umsetzung derBetrSichV. Die flexiblen Prüfvorschriften der BetrSichV und de-ren Konkretisierung in der TRBS 1201-2 erö�nen den Betreibernund den Prüforganisationen/-personen Möglichkeiten für neuewirtschaftliche Prüfkonzepte zur Gewährleistung der gesetzlichvorgeschriebenen Anlagensicherheit, bei hoher Verfügbarkeit undplanbaren, zeitlich optimierten Anlagenstillständen.Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des§ 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt fürArbeitsschutz bewertet.

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Zur Prüfung befähigte Person fürDampfkesselanlagen - auf der Basis derneuen Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)Sicherheitstechnische Einrichtungen und sicherheitsgerechterBetrieb von Dampfkesselanlagen

Teilnehmerkreis

• Ehemalige Kesselwärter• Leiter und Mitarbeiter der Instandhaltung• Betriebsleiter• Kraftwerksmeister• Mitarbeiter im Qualitätswesen• Projektleiter

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsaus-bildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Zi�er2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

Inhalt

Den Teilnehmern wird der Anwendungsbereich der neuen Betriebs-sicherheitsverordnung vermittelt. Die Änderung wurde notwendigals Reaktion auf die gemeldeten Umsetzungsfehler insbesonderebei Instandhaltungsarbeiten und ein Einhaltung der Prüfungen.

Die Qualifikation der Benutzer, Instandhalter und zur Prüfung be-fähigten Person wird herausgestellt und erläutert, insbesonderean der Schnittstelle zur Anlagenüberwachung und Arbeitsschutz.Der Einfluss der noch gültigen "alten" Technischen Regelwerkewird erklärt.

Die Bescha�enheit von neuen Anlagen aufgrund der Druckgeräte-richtlinie wirdmit den bisherigen Bauvorschriften verglichen, Unter-schiede werden herausgestellt, Sicherheitseinrichtungen werdenpraxisnah erklärt.

Es werden die Prü�risten diskutiert, und zwar auf Basis der vomBetreiber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen, derenWichtigkeit und Bedeutung erhöht wurde. Die sicherheitstechni-sche Wartung und Instandhaltung werden behandelt.

Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Instandsetzung und inwie-weit sie eine prüfpflichtige Änderung oder nicht.

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Leitung

Dipl.-Ing. (BA) Peter Sacchi,Ingenieurbüro CE-DOK, Weinsberg

Uhrzeiten

22.04.2020, 09:00 Uhr – 23.04.2020, 17:00 UhrEssen, Haus der Technik

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des §5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten fürArbeitsschutz bewertet.

Termin/Teilnahmegebühr/Ort

HDT-Mitglieder: € 1090,00 – Nichtmitglieder: € 1190,00mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Ar-beitsunterlagen sowie Mittagessen und PausengetränkenKurztitel: Befähigte Person/Dampfkesselanlagen

22.04.2020 – 23.04.2020 • Veranst.-Nr.: N-H020-04-438-0Essen, Haus der Technik

Zum Thema

Für den Betrieb von Dampfkesselanlagen, das sind sowohl Dampf-als auch Heißwassererzeuger, gilt die neue Betriebssicherheits-verordnung. Zum Betrieb gehört außer der Instandhaltung auchdie Durchführung von Prüfungen an sicherheitstechnisch erforder-lichen Bauteilen an der Anlage.

Hier werden neben den Anforderungen an die zur Prüfung befä-higten Personen auch Anforderungen an die Durchführung derPrüfungen gestellt.

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