Fachabiturprüfung und Abiturprüfung an FOS und BOS · PDF filegeläufigen Bezeichnung „Abitur“. Die Zugangsberechtigungen zum Hochschul- bzw. Fachhochschulbereich, die sich aus

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  • Staatliche Schulberatung - 2006 - II BOS/FOS

    Fachabiturprfung und Abiturprfung an FOS und BOS

    Die Bedeutung der an der Fachoberschule bzw. der Berufsoberschule abzulegenden Abschluss- und bestimmter sonstiger Prfungen und der so zu erwerbenden Zugangsberechtigungen zu Hochschulen bzw. Fachhochschulen als Alternativen zum gymnasialen Abschluss mit allgemeiner Hochschulreife ist in der ffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt. Die Abschluss- und bestimmte sonstige Prfungen der Fachoberschule und der Berufsoberschule werden knftig als Fachabiturprfung und Abiturprfung bezeichnet. Die neuen Bezeichnungen entsprechen damit der in der ffentlichkeit gelufigen Bezeichnung Abitur. Die Zugangsberechtigungen zum Hochschul- bzw. Fachhochschulbereich, die sich aus diesen Prfungen ergeben, werden in der FOBOSO nher bestimmt:

    42 Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife und allgemeine Hochschulreife (1) 1 Der Abschlussprfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (Fachabiturprfung) haben sich die Schler der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule zu unterziehen. 2 Die Schler der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule knnen daran teilnehmen, sofern sie sptestens bis zum 1. Mrz ihre Teilnahme an der Prfung schriftlich erklren. (2) Der Abschlussprfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife (Abiturprfung) haben sich die Schler der Jahrgangsstufe 13 der Berufsoberschule zu unterziehen. ... . Durch die Einfhrung des Begriffs Fachabitur fr den Abschluss der Fachoberschule wird der Weg ber die Realschule, die M-Klasse der Hauptschule, die Wirtschaftsschule und die Fachoberschule zu einer Hochschule deutlicher als Alternative zum gymnasialen Bildungsweg herausgestellt (Art. 16 Abs. 2 Satz 3 BayEUG n. F.). Die bisherige Leistungsbewertung in den Schularten Fachoberschule und Berufsoberschule durch Noten wird durch ein Punktesystem ergnzt. Fachoberschule und Berufsoberschule vermitteln Hochschulzugangsberechtigungen. Deshalb wird das differenzierte Bewertungssystem, das sich am Gymnasium bewhrt hat, auch an diesen beiden Schularten eingefhrt. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 wird die Leistungsbewertung durch Noten und durch ein Punktesystem vorgenommen. 30 Bewertung der Leistungen (1) 1Die Leistungsbewertung wird durch Noten und durch ein Punktesystem vorgenommen. 2Die Punkte sind den Notenstufen gem Art. 52 Abs. 2 BayEUG nach folgendem Schlssel zugeordnet: Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungengend