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Amtsblatt Gemeinde GUTENZELL-HÜRBEL 59. Jahrgang Freitag, 9. April 2020 Nummer 15 Frohe Ostern Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung, aber auch ganz persönlich, wünsche ich Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Osterfest und erholsame Ostertage. Ihre Monika Wieland Bürgermeisterin Was bleibt sind Glaube, Hoffnung und Liebe. Von diesen dreien aber ist die Liebe das Größte. 1. Korinther 13:13

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AmtsblattGemeindeGUTENZELL-HÜRBEL

59. Jahrgang Freitag, 9. April 2020 Nummer 15

Frohe Ostern

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung, aber auch ganz persönlich, wünsche ich Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Osterfest und erholsame Ostertage.

Ihre Monika Wieland Bürgermeisterin

Was bleibt sind Glaube, Hoffnung und Liebe. Von diesen dreien aber ist die Liebe das Größte.

1. Korinther 13:13

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2 Amtsblatt Gutenzell-Hürbel Freitag, 9. April 2020

Service-Nummer für Hilfsbedürftige wäh-rend der Corona-Pandemie Für ältere oder hilfsbedürftige Menschen oder für Personen, die aufgrund einer gesetzlich angeordneten Verfügung in Qua-rantäne verbleiben müssen und über kein privates Umfeld verfügen, gibt es bei der Gemeinde während der Corona-Pan-demie eine Servicenummer. Diese lautet 07352 9235-18. Der oben genannte Personenkreis kann sich in der Zeit von Montag bis Freitag von jeweils 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit seinen Anliegen dort melden. Die Gemeinde wird diesen Bür-gerinnen und Bürgern im Rahmen der Möglichkeiten Hilfe an-bieten bzw. Hilfsdienste organisieren. Wir bitten in diesem Zusammenhang aber auch die Nachbarn von hilfsbedürftigen Personen in dieser für alle schwierigen Zeit um Solidarität und Mithilfe. Gerade jetzt ist es wichtig, als Gemeinde zusammenzustehen und sich gegenseitig zu helfen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihr Bürgermeisteramt

Wichtig! Erreichbarkeit Bauhof In letzter Zeit kam es vermehrt vor, dass der Bauhof außerhalb seiner Arbeitszeiten (in der Regel 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr) von Bürgerinnen und Bürgern angerufen wurde. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch die Bauhofmitarbei-ter einen Anspruch auf Erholung haben und für sie ebenfalls das Arbeitszeitgesetz gilt. Bitte rufen Sie den Bauhof nur bei Notfällen an (z.B. Wasserrohrbruch, umgestürzte Bäume). Alle anderen Anliegen können Sie der Gemeindeverwaltung unter der Nummer (07352) 9235-0 mitteilen. Über die Homepage der Gemeinde gibt es unter Verwaltung/Mängelmeldung ebenfalls die Möglichkeit Angelegenheiten mitzuteilen. Wir bitten Sie um Beachtung.

Abgaswegeüberprüfung und Immissi-onsmessung Ab Montag 20.04.2020 wird in Hürbel die Abgaswegeüber-prüfung und bei den betreffenden Gebäuden die Immissi-onsmessung an den Öl- und Gasfeuerstätten meiner Kunden durchgeführt. Nicht angetroffene Kunden werden durch An-meldezettel über den Termin informiert. Telefonische Termin-absprachen sind jederzeit möglich.

Für Notfälle Feuerwehr/ Rettungsdienst oder Notarzt 112 oder 19222Polizei 110Krankentransporte (07351) 19222

ArztBitte beachten Sie, dass die ärztlichen Bereitschaftsdienste von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert und im Krankenhaus Biberach (Sana Kliniken, Ziegelhausstraße 50, 88400 Biberach) durchgeführt werden.

Allgemeiner Notfalldienst:Tel. 116 117 (zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes)Öffnungszeiten der Notfallpraxis:Samstag, Sonn- und Feiertag von 8:00-22:00 Uhr.Kreisklinik Biberach, Ziegelhausstr. 50 in 88400 Biberach an der Riß

Achtung: Ab sofort werden alle ärztlichen Bereitschaftsdienste über die Telefonnummer 116 117 vermittelt.Dazu gehören:Kinderärztlicher NotdienstAugenärztlicher Notdienst

BestattungenBestattungsinstitut Christian Streidt GmbH, IllertissenTelefonnummer: (07303) 3303

Apothekennotdienstdienstbereit rund um die Uhr-Dienstwechsel 8.30 UhrFreitag, 10.04.2020 bis Donnerstag, 16.04.2020 10.04.2020 Sonnen-Apotheke Biberach 11.04.2020 Schloss-Apotheke Warthausen 12.04.2020 Fünf-Linden-Apotheke Biberach 13.04.2020 Kloster-Apotheke Ochsenhausen 14.04.2020 Stadt-Apotheke Biberach 15.04.2020 Apotheke Waniek 16.04.2020 Wieland-Apotheke Biberach

Wochenenddienst der SozialstationÖkumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V.Bereich Ochsenhausen (Für die Gemeinden Erlenmoos und Gutenzell-Hürbel sowie die Stadt Ochsenhausen) Krankenhausweg 28, 88416 OchsenhausenTel.: (07352) 923011

Alten- und Krankenpflege 24-Stunden-Rufbereitschaft Tel.: (07352) 923000

Betreuungsgruppe Silberperlen Katholisches Gemeindehaus Reinstetten Tel.: (07352) 923017

Haus- und FamilienpflegeTel.: (07352) 923033

Telefonseelsorge Oberschwaben-Allgäukostenfrei - rund um die Uhr Tel.: (0800) 1110111 oder (0800) 1110222.

MR Soziale Dienste gGmbHHaushaltshilfe und Familienpflege im Raum Rottum-Rot-IllerInformationen unter Tel: (0800) 400 200 5 (kostenfrei)

Haushaltshilfe, Dorfhilfe und Familienpflegeder Sozialstation Rottum-Rot-Iller .V. in OchsenhausenTelefon (07352) 923033. Mobile Krankenpflege Schwendi, Lerch24 Stunden erreichbar: (07353) 9839639

Arbeiter-Samariter-BundEssen auf Rädern (07353) 9844 - 0

-Angaben ohne Gewähr-

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Amtsblatt Gutenzell-Hürbel Freitag, 9. April 2020 3

Jürgen Uhlmann Schornsteinfegermeisterbetrieb Gebäudeenergieberater (HWK) Panoramastr. 29, 89608 Griesingen Tel. 07391-708297 Fax. 07391-708298 Mobil: 0162-1992666 [email protected]

Kippenstummel gehören nicht auf dieStraße, sondern in den Aschenbecher!

Telefonische Erreichbarkeit der RathäuserRathaus Gutenzell: - Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - Dienstag: geschlossen - Mittwoch: geschlossen - Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Geschäftsstelle Hürbel: - Montag: geschlossen - Dienstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - Mittwoch: geschlossen - Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - Freitag: geschlossen GemeindekontakteFrau WielandBürgermeisterinTelefon: (07352) 9235-15E-Mail: [email protected]

Frau DenzelHauptamt, Standesamt, BauangelegenheitenTelefon: (07352) 9235-13E-Mail: [email protected]

Frau Ali-RezaiBürgerbüro, Wasser- und AbwassergebührenTelefon: (07352) 9235-14E-Mail: [email protected]

Frau HoffmannSekretariat, Sachbearbeitung Hauptamt, AmtsblattTelefon: (07352) 9235-0E-Mail: [email protected]

Herr JergKämmereiTelefon: (07352) 9235-12E-Mail: [email protected]

Frau StörkleKasse, SteuerveranlagungenTelefon: (07352) 9235-11E-Mail: [email protected]

Herr Glaser, Herr MillerBauhofTelefon: (0172) 7313147E-Mail: [email protected]

Abfallentsorgung Nächste Müllabfuhr: Dienstag, 21.04.2020

Nächste Leerung der Papiertonne: Mittwoch, 29.04.2020 Nächste Abfuhr gelber Sack: Donnerstag, 30.04.2020

Mülltonne nicht geleert? – Was tun?In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb unter Tel. (07351) 526471 an.Blaue Tonne nicht geleert? – Was tun?In diesen Fällen rufen Sie bitte bei der Fa. Knittel in Vöringen unter Tel. (07306) 96160 an.

Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun?In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Fa. Alba in Burg-rieden unter der Tel. (0800) 2232555

Ein Altglascontainer befindet sich vor dem Grüngutplatz.

Öffnungszeiten Grüngutplatz01. Dezember bis 28. Februar des folgenden JahresSamstag, 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr

01. März bis 30. NovemberMittwoch, 17:00 Uhr bis 19:00 UhrSamstag, 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Auf unserer Homepage www.gutenzell-huerbel.de finden Sie unter „Verwaltung - Fundbüro“ die aktuellen Fundstücke vermerkt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Christinnen und Christen, vielleicht haben auch Sie davon gehört: Vergangene Woche leitete eine Mutter in München über Twitter die Frage ihres Sohnes an die Polizei weiter: „Unterliegt der Osterhase auch der Ausgangsbeschränkung?“ Die ebenso offizielle wie diplomatische Antwort kam prompt: „Der Osterhase ist schlau und verbindet das Verstecken von Ostereiern mit der Bewegung an der frischen Luft. Diese ist weiterhin erlaubt. Zudem achtet er natürlich auf den Mindest-abstand von 1,5 Metern und wäscht sich vorher und im An-schluss seine Pfoten“. Wir leben in Baden-Württemberg, aber auch hier spricht selbstverständlich nichts dagegen, den Osterhasen in Ihren Garten, Ihr Haus, Ihre Wohnung zu lassen. Vieles ist in diesen Tagen anders. Liebgewordene alltägli-che Gewohnheiten ruhen zwangsweise und Selbstverständ-liches kann nicht stattfinden. Unser Leben ereignet sich „auf Abstand.“ Auf den Gottesdienstbesuch müssen wir ebenso verzichten wie auf den Osterurlaub oder den Familienbrunch am Ostermorgen. Das alles ist weiterhin dringend nötig, um die Infektionsketten des Coronavirus zu durchbrechen, um Leben zu schützen und Leben zu retten. Es muss aber nicht bedeuten, dass dieses Osterfest 2020 ein tristes, trauriges wird. Die Wetterprognosen sind (soweit derzeit abschätzbar) gut, vieles in der Natur blüht, alles grünt. Und vielleicht haben Sie jetzt sogar etwas Zeit, Haus und Gar-ten besonders österlich herzurrichten, ein aufwändiges Os-termenü zuzubereiten, mit Ihren Lieben ein Osterlämmchen zu backen, an einem Online-Gottesdienst teilzunehmen oder selbst eine Feier zu gestalten, persönlich oder im Umfeld der „Hauskirche“, Ostergrüße zu schreiben oder mit einer netten

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Geste alleinstehenden Menschen in Ihrer Nähe eine Freude zu machen. Und wer des Nachts in den Himmel schaut, wird ein prachtvolles Firmament beobachten können – das es so, in Zeiten regen Flugverkehrs – nicht zu sehen gibt. Nur unsere dringende Bitte: Feiern Sie Ostern im allerengsten Familienkreis, in Ihrer häuslichen Gemeinschaft. Und: Ver-zichten Sie auf Besuche bei Freunden und Verwandten und Ausflüge zu beliebten Zielen. Für Ihre Disziplin, Ihr Durchhaltevermögen danken wir Ihnen ganz herzlich. Wir möchten in diesen Tagen aber nicht nur an die Christen in unserem Landkreis denken, sondern auch an die Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens. Auch sie sind von den drastischen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pan-demie betroffen und können das Pessach-Fest oder den Fas-tenmonat Ramadan nicht in der gewohnten Weise begehen. Unser herzlicher Gruß und Dank auch an Sie! Der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer, der vor 75 Jahren, am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg ermordet wurde, sagte einmal: „Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln“. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein frohes gesegne-tes Osterfest. Dr. Heiko Schmid Landrat Sigmund F.J. Schänzle Dekan Gunther Wruck Stellv. Dekan Peter Diesch Kreisvorsitzender der Bürgermeister

SeelsorgeeinheitSt. ScholastikaSt. Urban ReinstettenMariä Opferung LaubachSt. Kosmas u. Damian GutenzellSt. Alban Hürbel

Kath. Pfarramt, Sankt-Urban-Weg 3,88416 Reinstetten Tel. 8261, Fax 2486E-Mail: [email protected];Homepage: st-scholastika.drs.de

Pfarramtssekretärin Hanne Degenhard Pfarrbüro Reinstetten Tel. 8261: geöffnet: Mo 16.00 – 17.00 Uhr u. Do 8.30 – 9.30 Uhr Liebe Gemeindemitglieder unserer Seelsorgeeinheit St. Scholastika, es ist unfassbar, wie soll das denn gehen, Ostern feiern? Die Karwoche ist da und die Osterwoche kommt - und am höchsten Fest für uns Christen können wir keine Gottesdiens-te feiern. - Alles ist dieses Jahr anders - wie noch nie zuvor. Wir sollen auch unsere Familien und Freunde nicht besuchen. Die Pandemie und alle ihre noch nicht absehbaren Folgen beeinflussen zutiefst unser Leben. Trotz allem bleibt die Botschaft der Kar- und Ostertage: Im tiefsten Dunkel lässt Gott seine Liebe erfahrbar werden, das Licht gewinnt an Stärke, der Tod ist besiegt.

Wir dürfen unser Vertrauen in diese Botschaft hinein geben. Gott ist uns nahe, er geht mit uns den Weg durch jede Dunkelheit hindurch. Er bewahrt uns nicht vor den gegenwärtigen Unsicherheiten, aber sein Geist erneuert unser Denken, lässt uns kreativ mit der Situation umgehen. Möge uns das Licht des Ostermorgens Mut machend leuchten.

9.4. - Gründonnerstag Abends um 19.00 Uhr läuten die Glocken. Die Lesungstexte sind: Statt der Abendmahlmesse können die Texte des Tages ge-lesen werden: Evangelium: Mt 21,1-11 1. Lesung: Jes 50,4-7 2. Lesung: Phil 2,6-11 Die Leidensgeschichte des Herrn: Mt 26,14 - 27,66 Die Ölbergandacht: GL 304 Liedervorschläge: GL 640: GL 549: GL 197: GL 163: GL 489: GL 503: GL 620: 10.4. - Karfreitag - Fast- und Abstinenztag Die Glocken läuten nicht. Um 15.00 Uhr gedenken wir des Leidens und Sterbens Christi. Es kann die Leidensgeschichte gelesen werden: Mt 26,14-27,66. Folgende Andachten sind passend: GL 683; 926; 680,5,6,7,8. Das Kreuz zur Kreuzverehrung steht mittig in unseren Kirchen. Ein Gebet zu Christus, dem Gekreuzigten liegt aus, außerdem eine Sammlung der Textstellen in der Bibel zum Thema „Fürch-te Dich nicht...“ Dieses Gebet und die Textstellen wurden von

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Pfarrer Schänzle gesendet – danke hierfür!) 11.4. - Karsamstag - Tag der Grabesruhe des Herrn 19.00 Uhr läuten die Glocken Pfarrer Ziellenbach segnet in der Kirche St. Urban hinter ver-schlossenen Türen die Osterkerzen aller 4 Gemeinden. Das Osterwasser darf nicht geweiht werden. - 12.4. - Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des Herrn 10.00 Uhr Glockengeläut Evangelium: Joh 20,1-18; L: Apg 10,34-43; Kol 3,1-4 Lieder: Gl 318; 322; 324; 328; 329; 337 Die Osterkerze steht mittig in unseren Kirchen. Es gibt die Osterbildchen mit Texten, welche noch von Pfarrer Augustin ausgewählt wurden. Für unsere Ministranten liegen kleine Geschenke in den Kirchen bereit. Speisen dürfen in unseren Kirchen nicht gesegnet werden. Pfarrer Ziellenbach regt an, die Osterspeisen mit folgendem Gebet zu segnen: Christus ist unser Osterlamm, Halleluja, darum kommt und haltet Festmahl, Halleluja. Lasset uns beten: Herr, du bist nach deiner Auferstehung deinen Jüngern er-schienen und hast mit ihnen gegessen. Du hast uns zu dei-nem Tisch geladen und das Ostermahl mit uns gefeiert. Wir bitten dich: segne diese Osterspeisen und sei auch im öster-lichen Mahl in unseren Häusern unter uns gegenwärtig. Lass uns wachsen in der brüderlichen Liebe und in der österlichen Freude und versammle uns alle zu deinem ewigen Ostermahl, der du lebst und herrschest in alle Ewigkeit, Amen. 13.4. - Ostermontag 10.00 Uhr Glockengeläut Evangelium: Lk 24,13-35; L: Apg 2,14-33; 1 Kor 15,1-8, 11 Lieder: GL 321; 325; 326; 331; 332; 336; 525 Folgende Gottesdienste werden durch Livestream aus der Basilika Ochsenhausen übertragen: Karfreitag, 15.00 Uhr Ökumenische Feier (Aufzeichnung vom Vormittag) Osternacht, 21.00 Uhr Ergebnisse der Kirchengemeinderatswahl in der SE St. Scholastika Kirchengemeinde St. Urban, Reinstetten Wahlberechtigte: 1022 Zahl der Wählerinnen / Wähler: 414 Zahl der gültigen Stimmzettel: 409 Wahlbeteiligung: 40,49 % Gewählt sind in der Reihenfolge der erreichten Stimmen-zahl: 1. Lutz Rosemarie 350 Stimmen 2. Hermann Sonja 335 Stimmen 3. Maucher Melanie 299 Stimmen 4. Wiest Hans-Peter 298 Stimmen 5. Bohn Kilian 274 Stimmen 6. Kehrle Gertrud 254 Stimmen 7. Miller Thomas 253 Stimmen 8. Rapp Markus 235 Stimmen Kirchengemeinde Mariä Opferung, Laubach Wahlberechtigte: 312 Zahl der Wählerinnen / Wähler: 101 Zahl der gültigen Stimmzettel: 101 Wahlbeteiligung: 32,36 % Gewählt sind in der Reihenfolge der erreichten Stimmen-zahl: 1. Gams Armin: 88 Stimmen 2. Ruchti Claus: 88 Stimmen 3. Bürk Ulrika: 73 Stimmen

4. Baur Karin: 70 Stimmen 5. Schlegel Heike: 65 Stimmen 6. Schmidberger Sabrina: 64 Stimmen Kirchengemeinde St. Kosmas und Damian Wahlberechtigte: 688 Zahl der Wählerinnen / Wähler: 263 Zahl der gültigen Stimmzettel: 263 Wahlbeteiligung: 38,17 % Gewählt sind in der Reihenfolge der erreichten Stimmen-zahl: 1. Mayerhofer Carmen: 243 Stimmen 2. Keller Christa: 241 Stimmen 3. Ackermann Herbert: 240 Stimmen 4. Miller Heike: 233 Stimmen 5. Miller Bernadette: 224 Stimmen 6. Walker Anita: 221 Stimmen 7. Högerle Roland: 207 Stimmen Kirchengemeinde St. Alban, Hürbel Wahlberechtigte: 446 Zahl der Wählerinnen / Wähler: 80 Zahl der gültigen Stimmzettel: 80 Wahlbeteiligung: 17,92 % Gewählt sind in der Reihenfolge der erreichten Stimmen-zahl: 1. Saalmüller Georg: 72 Stimmen 2. Schad Claudia: 71 Stimmen 3. Fels-Kessler Petra: 70 Stimmen 4. Perl Ute: 69 Stimmen 5. Maier-Föhr Ulrike: 40 Stimmen 6. Deiß Michaela: 37 Stimmen

§ 28 - Wahlanfechtung (1) Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kir-

chengemeindemitglied bis einschließlich des siebten Tages nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlaus-schuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen weiterer sieben Tage schriftlich begründet werden.

(2) Gründe für die Wahlanfechtung können sein a) Mängel in der Person eines / einer Gewählten oder b) Verfahrens-mängel, die für das Wahlergebnis erheblich sein können.

(3) Nach Eingang der schriftlichen Begründung legt der Wahlausschuss diese mit seiner Stellungnahme unver-züglich über die Dekanatsgeschäftsstelle dem Geschäfts-führenden Ausschuss des Dekanatsrates beziehungsweise des Stadtdekanatsrates zur Entscheidung vor. Der Ge-schäftsführende Ausschuss entscheidet, wie bezüglich der Wahlanfechtung vorzugehen ist.

Ein herzliches Vergelt´s Gott allen Mitgliedern unserer Wahlausschüsse! Ganz besonderen Dank den Vorsitzenden Herrn Franz Kiefer, Herrn Karl Hagel, Herrn Josef Zinser und Herrn Alois Perl, die stets engagiert tätig waren. Durch die Umstellung auf Briefwahl und die Beachtung aller Corona-Regeln war ein erheblich grö-ßerer Aufwand bei der Organisation der Wahl aufzubringen. Den Wählerinnen und Wählern sei auch gedankt. Danke, dass Sie sich auf den Weg gemacht haben, trotz er-schwerten Bedingungen. Die Wahlbeteiligung ist sicherlich motivierend für uns alle. Pfarrer Ziellenbach möchte erst als Administrator genannt werden, wenn er vom Bischof ernannt ist, deswegen legt er Wert auf die Vorläufigkeit. Wir warten die Ernennung ab. Euch / Ihnen allen wünsche ich ein frohes, anderes - auf jeden Fall gesegnetes - Osterfest! Hanne Degenhard

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6 Amtsblatt Gutenzell-Hürbel Freitag, 9. April 2020

mit den Gemeinden Erlenmoos - Erolzheim- Gutenzell-Hürbel - Rot an der Rot - Stein-hausen an der Rottum

Höhenweg 14, 88430 Rot an der Rot, Telefon: 08395 936 9380E-Mail: [email protected], www.kirche-erolzheim-rot.de2. Vors. des Kirchengemeinderats: Marion Hohenhorst,Tel. 08395 2813

Wochenspruch: Osterfest Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offenbarung 1, 18

Osterevangelium Als der Sabbat vorbei war, kauften Maria aus Magda-la, Maria, die Mutter von Jakobus, und Salome duf-tende Öle. Sie wollten die Totensalbung vornehmen. Ganz früh am ersten Wo-chentag kamen sie zum

Grab. Die Sonne ging gerade auf. Unterwegs fragten sie sich: »Wer kann uns den Stein vom Grabeingang wegrollen?« Doch als sie zum Grab aufblickten, sahen sie, dass der große, schwere Stein schon weggerollt war. Sie gingen in die Grab-kammer hinein. Dort sahen sie einen jungen Mann auf der rechten Seite sitzen, der ein weißes Gewand trug. Die Frau-en erschraken sehr. Aber er sagte zu ihnen: »Ihr braucht nicht zu erschrecken. Ihr sucht Jesus aus Nazaret, der gekreuzigt worden ist. Gott hat ihn vom Tod auferweckt, er ist nicht hier. Seht, da ist die Stelle, wo sie ihn hingelegt hatten. Macht euch auf! Sagt es seinen Jüngern und besonders Petrus: Jesus geht euch nach Galiläa voraus. Dort werdet ihr ihn sehen, wie er es euch gesagt hat.« Da flohen die Frauen aus dem Grab und liefen davon. Sie zitterten vor Angst und sagten niemandem etwas, so sehr fürchteten sie sich. Markus 16, 1-8 Basisbibel

Christus ist auferstanden, er ist wahrhaftig auferstanden! Liebe Gemeindeglieder, mit diesem alten Ostergruß grüße ich Sie herzlich zum Oster-fest. Es ist ein merkwürdiges Osterfest dieses Jahr. Ich habe noch nie erlebt, dass es keine Gottesdienste an Ostern gibt. Kein Abendmahl an Gründonnerstag, kein Karfreitagsgottes-dienst, keine Osternacht. Ostern ist das älteste und wichtigste Fest. Ohne die Erfahrung der Frauen am Grab, die ihnen große Angst gemacht hat, wäre die Geschichte des Jesus nicht so wichtig geworden. Der Tod ist nicht das Ende, Gottes Treue ist stärker als der Tod. Um Jesu willen setzt sich das Leben durch. Auch heute, auch in Coronazeiten. Dass Gottes Treue stärker ist als der Tod gilt auch all denen, die diesem Virus zum Opfer gefallen sind. Wir wissen sie bei Gott geborgen. Die Frauen werden mit ihrer Angst und der Botschaft von der Auferstehung Jesu nach Galiläa, also heim geschickt in ihren Alltag. Dort ist es wichtig, dass sie die Osterbotschaft weitersagen. Auch uns ist diese Botschaft an Ostern 2020 gesagt; in un-serem Alltag, der sich so radikal verändert hat. Gottes Treue hat kein Ende, gerade jetzt nicht.

Christus ist auferstanden, er ist wahrhaftig auferstanden. Trotz allem ein gesegnetes Osterfest Ihre Pfarrerin Margit Bleher

Die „Corona-Klausur“ Viele Religionen kennen Phasen des Rückzugs, des Allein-seins. Sie dienen der spirituellen Orientierung. Dafür gibt es bestimmte Zeiten, wie zum Beispiel die Fastenzeit, oder aber Retreats, v.a. vor oder beim Wechsel von Lebensphasen. Bei unseren katholischen Kollegen ist es z.B. üblich, dass sie beim Stellenwechsel 4 Wochen ins Kloster gehen. Schnell zeichnete sich ab, dass die Passionszeit nicht reicht für die Corona-Klausur. Schön wäre das gewesen mit dem Osterfest, dieser großen Zusage Gottes ans Leben, diese Zeit zu beenden. Dafür brauchen wir noch etwas Geduld. Damit diese Geduld nicht überstrapaziert wird, möchte ich Ihnen Erfahrungen aus der spirituellen Tradition für solche Klausur-zeiten weitergeben, die ich in der Zeitschrift „Publik Forum“ gefunden habe: - Strukturiere den Tag - Entdecke gute Rituale - Feiere den Moment - Bleibe in Verbindung - Teile die guten Gedanken - Stelle dich den Ängsten - Vergiss nicht den Humor Mögen diese Erfahrungen helfen, dass wir gut durch diese Zeit kommen.

Ökumenisches Glockenläuten zum „Coronagebet“ Jeden Abend um 19.30 Uhr bzw. 19.00 Uhr werden ab 29. März 2020 die Glocken der Evangelischen und Katholischen Kirchen für einige Minuten zum Gebet läuten. Die Evangelische Landeskirche und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Kirchengemeinden dazu aufgerufen. „Wir denken an die kranken Menschen und alle, die im medi-zinisch-pflegerischen Bereich, im öffentlichen Dienst, in den Familien und Nachbarschaften für Unterstützung und Hilfe sorgen.“ schlägt Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July vor. Wir bitten Sie: Nehmen Sie sich während des Läutens Zeit für ein Gebet, ein Vater unser oder stellen Sie eine Kerze ins Fenster zum Zeichen der Solidarität und der Fürbitte. Gottesdienste in der Karwoche und am Osterfest Das ZDF strahlt sonntags um 9.30 Uhr einen Gottesdienst aus, abwechselnd katholisch und evangelisch. Die ARD bringt die Gottesdienste auch sonntags, aber um 10.15 Uhr, ebenfalls im Wechsel evangelisch und katholisch. In TV Regio werden am Sonntag um 11.00 Uhr Gottesdienste mit den Prälatinnen und Prälaten unserer Landeskirche gesendet. Auf der Homepage des Ev. Kirchenbezirks Biberach www.kir-chenbezirk-biberach.de finden Sie Gottesdienst online-An-gebote vorbereitet von den Pfarrerinnen und Pfarrern unseres Kirchenbezirks. Auf der Homepage der Ev. Landeskirche www.elk-wue.de finden sich ebenfalls zahlreiche geistliche Angebote.

Unser Ostergruß für Sie - Sonderge-meindebrief in Coronazeiten Wir haben für Sie gemeinsam mit der Kirchengemeinde Kirchdorf einen be-sonderen Gemeindebrief zu Ostern er-stellt. Neben Gedanken zur Osterzeit enthält er auch eine Kinderseite und Ideen für die Zeit zu Hause. Den Gemeindebrief finden Sie ab dem 6. April2020 in einer Box vor unserer Kirchentür in Erolzheim und Rot. Sie

können ihn sich dort bei einem Spaziergang entnehmen.

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Amtsblatt Gutenzell-Hürbel Freitag, 9. April 2020 7

Hinweise und Voranzeigen Ansprechpartnerin für Beerdigungen ist Frau Pfarrerin Bleher. Sie wird die Anfragen koordinieren.

Vertretung im Pfarramt hat: Pfarrerin Margit Bleher, Referentin beim Dekan Nickeleshalde 20, 88400 Biberach Tel.: 07351 / 429 2542, [email protected] Kontakt 2. Vorsitzende des Kirchengemeinderats: Marion Hohenhorst, Tel.: 08395 / 2813

VfB Gutenzell e.V.Tischtennis-Abteilung Tischtennis-Saison aufgrund der Coro-na-Pandemie frühzeitig beendet Der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) und seine 18 Landesverbände haben in einer Telefonkonferenz beschlossen, dass die Spielzeit 2019/2020 für den Mann-schaftsspielbetrieb in ganz Deutschland

von der untersten Kreisklasse bis zur Bundesliga (mit Ausnah-me der Tischtennis-Bundesliga der Herren, die von der TTBL Sport GmbH eigenständig organisiert und verwaltet wird) in-klusive Pokal- und Relegationsspielen mit sofortiger Wirkung beendet ist. In dieser abgebrochenen Saison wird die Tabelle zum Zeitpunkt der jeweiligen Aussetzung der Spielzeit als Abschlusstabelle gewertet. Die in diesen Abschlusstabellen auf den Auf- und Abstiegsplätzen befindlichen Mannschaften steigen auf beziehungsweise ab. Somit ist die Saison für die fünf Mannschaften des VfB Gu-tenzell mit folgenden Ergebnissen beendet: Herren I Kreisliga B, Gruppe 3 1. Platz, 11 Spiele, 22:0 Punkte, 99:25 Spiele Herren II Kreisklasse, Gruppe 3 5. Platz, 11 Spiele, 11:11 Punkte, 59:57 Spiele Jungen U18 Bezirksklasse, Gruppe 2 (Rückrunde) 4. Platz, 5 Spiele, 5:5 Punkte, 25:25 Spiele Jungen U14 I Bezirksliga (Rückrunde) 8. Platz, 4 Spiele, 0:8 Punkte, 6:34 Spiele Jungen U14 II Bezirksklasse (Rückrunde) 4. Platz, 5 Spiele, 7:3 Punkte, 32:18 Spiele

Alles in allem kann der VfB Gutenzell auf eine überaus er-folgreiche Saison zurückblicken. Die erstmals angemeldeten Mannschaften Herren II und Jungen U14 II schlugen sich achtbar. Insbesondere aber die Meisterschaften der Herren I ragt natürlich heraus. Es ist dies die erste Meisterschaft im Bereich der Aktiven in der noch jungen Geschichte der Tisch-tennis-Abteilung. Somit steigt die Mannschaft in der kommen-den Saison in die Kreisliga A auf. Herzlichen Glückwunsch an die komplette Mannschaft zu diesem souveränen Aufstieg, bei dem alle Partien gewonnen wurden. Zu einem späteren Zeit-punkt soll dann die Meisterschaftsfeier nachgeholt werden. Ausführliche Informationen zur Tischtennis-Abteilung gibt es auf unserer Internetseite www.vfb-gutenzell.de.

Wohlfahrtsverbände im Landkreis Biberach Die Liga der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Biberach bie-tet Information und Beratung in allen Bereichen, die im Zu-sammenhang dem Corona Virus für die Bürger wichtig sind. Sie erhalten fachkundige Beratung und Auskünfte: • Über das Bürgertelefon des Landratsamtes/Kreisgesund-

heitsamtes Biberach, Tel. 07351-527070 • Zum medizinischen Bereich – über den kassenärztlichen

Notfalldienst Tel. 116117 (Vermittlung durch die ILS Bibe-rach)

• Zu finanzielle Hilfen und Unterstützung - durch die Caritas Zentrale Biberach, Tel. 07351-8095100.

• Psychosoziale Beratung - durch die Diakonische Bezirks-stelle Biberach, Tel. 07351-150210

• Organisation und Weiterentwicklung bürgerschaftlicher Hilfestrukturen - durch den Parität Kreisverband Biberach, Tel. 07371-8394.

Alle Beratungsstellen vermitteln auch Versorgungsangebote.

Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ geht zum 1. April 2020 mit weiter verbesserten Förderkonditionen an den Start Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Neue Impulse, um Wohnraum-förderung noch attraktiver zu machen: Mehr Klimaschutz, zins-lose Darlehen in der Eigenheimförderung und neue Förderlinie für Mitarbeiterwohnungen“ Das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ tritt zum 1. April 2020 in Kraft. „Gemeinsam mit den Experten der Wohnraum-Allianz konnten wir neue Impulse identifizieren, um unsere Wohnraumförderung noch attraktiver zu machen und neue wichtige Anreize zu setzen. Zugleich tragen wir damit aktuellen Entwicklungen und zentralen gesellschaftlichen He-rausforderungen Rechnung“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (31. März). „Mit rund 250 Millionen Euro investieren wir auch weiterhin so viel in den sozialen Wohnungsbau wie seit Mitte der 1990er-Jahre nicht mehr. Ich bin überzeugt, dass wir unserem Ziel, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, so Schritt für Schritt nä-herkommen.“ „Im vergangenen Jahr hatten wir so viele Anträge für neu ge-baute Sozial-Mietwohnungen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Unsere Arbeit trägt also Früchte, denn damit wirken wir nicht nur dem Abschmelzen des Sozialwohnungsbestands erfolg-reich entgegen, sondern können künftig wieder zusätzliche Sozialwohnungen schaffen. Mit dem neuen Förderprogramm und seinen nochmals attraktiveren Konditionen wollen wir den sozialen Wohnungsbau noch weiter voranbringen“, so Hoffmeister-Kraut. Ein zentraler Punkt des neuen Programms ist die verbindliche Festlegung des Energieeffizienzhaus-Standards KfW 55 für alle neuen Vorhaben. Damit setzen wir auch im sozialen Miet-wohnungsbau klar auf mehr Klimaschutz. „Der Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft und unserer Zeit. Klimaneutraler Wohnungsbau ist wirtschaftlich und sozial. Denn in den letzten Jahren sind gerade auch die Nebenkosten stark angestiegen“, so Hoffmeister-Kraut. „Dies treffe vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen. Um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Klimaschutzes mit der

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Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verzahnen, wollen wir gerade auch im sozialen Wohnungsbau künftig auf noch mehr Energieeffizienz achten.“ Dabei sei es aber wichtig, im Blick zu behalten, dass Klimaschutz nicht zu Lasten des sozialen Mietwohnungsbaus gehe. Deshalb gebe es die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Verpflichtung zu beantragen - in den Fällen, in denen der Investor nachweisen kann, dass die Mehr-kosten 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche überschreiten und die Maßnahmen damit unverhältnismäßig wären. Bei der sozialen Mietwohnraumförderung ist eine wichtige Neuerung die Festanteilsfinanzierung, dank der die Förde-rung künftig markzinsunabhängig erfolgt. Stattdessen werde die Förderung in diesem wichtigen Bereich künftig prozentual festgeschrieben. Dies mache die Förderung in der anhaltenden Niedrigzinsphase deutlich attraktiver, führte die Ministerin aus. Auch eine Erhöhung der berücksichtigungsfähigen Baukosten von 3.000 auf 3.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei der Mietwohnraumförderung wird mit dem neuen Programm umge-setzt. „Durch die rasant gestiegenen Baukosten wird der Neu-bau sozial gebundener Mietwohnungen vielerorts zunehmend schwieriger. Im Ergebnis geht der dringend benötigte Neubau von bezahlbaren Wohnungen nur schleppend voran. Denn nicht nur die Baukosten, sondern auch die Grundstückspreise steigen kontinuierlich“, so die Ministerin. „Durch die Erhöhung der förderfähigen Baukosten erhoffen wir uns einen weiteren Schub im sozialen Wohnungsbau.“ Das Förderprogramm beinhaltet zudem eine neue Förderlinie für Unternehmen, die für ihre Beschäftigten preiswerte Woh-nungen bauen. „Das Thema Wohnraum spielt bei der Gewin-nung und Sicherung von Fachkräften eine immer wichtigere Rolle - gerade bei Mitarbeitern mit mittlerem Einkommen, die am Wohnungsmarkt konkurrieren müssen“, sagte Hoffmeis-ter-Kraut. Mit der neuen Förderlinie „Mitarbeiterwohnen“ wolle man die Unternehmen gezielt bei der Anwerbung von Fach-kräften unterstützen. „Damit gehen wir einmal mehr neue Wege bei der Wohnraumförderung. Denn wir sind das bisher einzi-ge Bundesland mit einem solchen Förderangebot.“ Bei den geförderten Wohnungen handelt es sich ebenfalls um sozial gebundenen Wohnraum, weshalb der Bezug dieser Wohnun-gen einen Wohnberechtigungsschein erfordert. Die gesetzli-che Grundlage für die neue Förderlinie wird derzeit im Zuge der Novellierung des Landeswohnraumförderungsgesetzes geschaffen. Sobald dieses verabschiedet ist - voraussichtlich vor der Sommerpause -, kann die Förderung für Mitarbeiter-wohnen beantragt werden. Auch bei der Eigentumsförderung bietet das Land weiterhin attraktive Förderkonditionen. Im Vergleich zu anderen europä-ischen Ländern sei die Wohneigentumsquote in Deutschland unterdurchschnittlich. „Dabei sind die eigenen vier Wände immer noch die beste Altersvorsorge“, betonte die Ministerin. „Wir wollen gerade auch Menschen mit relativ niedrigerem Einkommen beim Neubau oder Erwerb von Bestandsimmo-bilien unterstützen und bieten im neuen Programm dafür zins-lose Darlehen.“ Förderdarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung und 15-jähriger Zinsvergünstigung werden im Zins künftig auf 0,0 Prozent p. a. verbilligt, sodass die aus den Bau- bzw. Erwerbspreisen erwachsende finanzielle Belastung reduziert wird. Außerdem gelten künftig die gleichen Konditionen für den Bau neuen Eigentums und den Erwerb eines bereits be-stehenden Objekts. „Wir haben unser neues Wohnraumförderprogramm ganz ge-zielt an den Zukunftsherausforderungen ausgerichtet. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen Neuerungen nach der positi-ven Bilanz des vergangenen Förderjahres die Antragszahlen noch einmal weiter nach oben treiben können“, so Hoffmeis-ter-Kraut.

Wochenmarkt in Ochsenhausen Verlegung des Wochenmarktes Aufgrund des Feiertages wird der Wochenmarkt in Ochsen-hausen von Freitag, 01. Mai 2020, auf Donnerstag, 30. April 2020, vorverlegt. Der Markt beginnt um 8:00 Uhr und endet um 12:30 Uhr.

Fachklinik für Neurologie Dietenbronn GmbH Acht positive COVID-19-Fälle in Fachklinik für Neurologie Dietenbronn Die Fachklinik für Neurologie Dietenbronn GmbH hat die Be-handlung aller Patienten, sowohl ambulant als auch statio-när, bis auf weiteres einstellen müssen. Nach ersten bekannt gewordenen positiven COVID-19-Fällen in Schwendi wurden am Montag und Dienstag auch vermehrt Abstriche bei Mitar-beitern und Patienten der Fachklinik durchgeführt. Bereits am Mittwoch lagen die ersten Ergebnisse vor, wonach drei Patien-ten und fünf Mitarbeiter positiv auf das neuartige Coronavirus getestet und in die häusliche Quarantäne entlassen wurden. „Als unmittelbare Reaktion darauf haben wir ein Screening aller insgesamt 41 Mitarbeiter sowie der 16 stationären Patienten unserer neurologischen Fachklinik auf COVID-19 begonnen. Gleichzeitig haben wir alle Kontaktpersonen der Patienten und Mitarbeiter ermittelt und kategorisiert. Aufgrund der per-sonellen Auswirkungen kann derzeit keine reguläre Patien-tenversorgung mehr aufrechterhalten werden. Sobald es die Situation erlaubt, werden wir den Klinikbetrieb schnellstmög-lichst wieder aufnehmen“, sagte Sana Regionalgeschäftsfüh-rer Andreas Ruland. Die stationären Patienten, die sich bis Mittwoch zur Behand-lung in der Klinik mit MS-Schwerpunkt befunden hatten, wur-den entweder ins häusliche Umfeld entlassen oder auf andere Krankenhäuser in der Region verteilt.

AOK Ulm-Biberach bietet telefonische Beratung zu Entspannung In stressigen Zeiten in Balance bleiben Die Corona-Pandemie hat die Welt fest im Griff. Ausgangsbe-schränkungen und Kontaktverbote sorgen dafür, dass auch das Arbeitsleben neue Wege gehen muss. Besondere Situ-ationen erfordern besondere Maßnahmen: Die AOK Ulm-Bi-berach hat eine Lösung gefunden, wie Sportlehrerin und Ent-spannungs-Coach Wibke-J. Richter Menschen von zu Hause aus unterstützen kann - und zwar mit telefonischer Beratung rund um Entspannung und Achtsamkeit. Normalerweise betreut Wibke-J. Richter AOK-Versicherte im Gesundheitszentrum in Ulm persönlich und schaut, dass sie fit und aktiv bleiben. In Zeiten von Corona undenkbar. Momen-tan arbeitet sie, wie viele andere weltweit, von zu Hause aus. Sie weiß, was es bedeutet, Home-Office, Schule und Familie unter einen Hut zu bringen. Allen und allem gerecht zu werden ist eine Herausforderung. Damit Stress, Konflikte und negative Stimmung nicht über-handnehmen, möchte die AOK Ulm-Biberach gestresste Fa-milien in dieser besonderen Zeit unterstützen. Alle, nicht nur AOK-Versicherte, können die telefonische Beratung in An-spruch nehmen. Als erfahrene Entspannungs-Expertin und Le-be-Balance-Trainerin liefert Wibke-J. Richter wertvolle Tipps, wie man sich kleine Auszeiten nehmen kann, um Stress und negative Emotionen zu reduzieren. „Das fängt schon bei Kleinigkeiten an, zum Beispiel der Fra-ge: Wie strukturiere ich meinen Tag? Ganz konkret können wir auch gemeinsam eine Achtsamkeitsübung am Telefon machen. Es tut auch mal gut, eine kurze Verschnaufpause für sich selbst zu haben“, so Wibke-J. Richter. Ihre Lösungsan-

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sätze sind vielfältig und facettenreich. Dabei helfen ihr auch ihre Kreativität und Spontanität, die sie sonst als Impro-Co-median unter Beweis stellen muss. Die telefonische Beratung ist ab dem 6. April 2020 unter 0731 168-378 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag von 08:00 bis 10:00 Uhr Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Christliche Gemeinde Erolzheim eV Gottes Wort für die Karwoche: „Denn Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass Er Seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verlorengeht, sondern das ewige Leben hat.“ Gerade in der Karwoche machen wir uns bewußt, dass Gott Sein Liebstes gab, um die Menschen und die Welt vor der ewigen Verdammnis zu retten. Wenn wir Jesus Christus als Herrn und Retter anerkennen, dann bringt uns Sein Sterben und Auferstehen ewiges Leben. Er hat unsere Sündenlast beseitigt und uns von der Macht der Sünde und des ewigen Todes befreit. Wir dürfen uns jederzeit in die Arme eines gnä-digen und barmherzigen Gottes fallen lassen. Lesen Sie interressante Beiträge zum Corona-Virus unter www.ist Gott schuld.de. Die Christliche Gemeinde Erolzheim wünscht Ihnen eine be-sinnliche Karwoche und die Freude der Auferstehung Jesu an Ostern. Bleiben Sie gesund! Weitere Infos über uns unter www.cg.erolzheim.de

AOK Ulm-Biberach Quarantäne, Kurzarbeit, Arbeitsunfähigkeit - Die AOK Ulm-Biberach hat wichtige Informationen für Arbeitneh-mer zusammengestellt Das Corona-Virus verändert den Alltag: Arbeitnehmer müs-sen zuhause bleiben, die Zahl der Menschen in Quarantäne nimmt zu. Einige Arbeitgeber haben aufgrund der bestehenden Gefahr einer Ausbreitung des Coronavirus innerhalb ihres Unter-nehmens beschlossen, ihre Firmen oder Niederlassungen zu schließen. So soll die Ansteckungsgefahr für jeden Einzelnen gesenkt werden. Kommt es zu einer solchen Vorsichtsmaß-nahme, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gehälter weiter-zuzahlen. Wenn dem so ist, dürfen Arbeitnehmer also wie vereinbart der Arbeit fernbleiben, ohne Konsequenzen be-fürchten zu müssen. Ein anderer Fall ist es, wenn das Unternehmen wegen der einbrechenden Nachfrage Kurzarbeit anmeldet. Dann gibt es für die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, in der Regel rund 60 Pro-zent des ausgefallenen Nettoentgelts, mit Kindern im Haushalt rund 67 Prozent. So werden die Gehaltseinbußen aufgrund der kürzeren oder gänzlich entfallenen Arbeitszeit zumindest teilweise wieder ausgleichen. Quarantäne Wird bei einem Arbeitnehmer vorsorglich eine Quarantäne an-geordnet - etwa wegen eines Kontakts mit einem Corona-Er-krankten -, braucht sich der Beschäftigte um sein Arbeitsent-gelt keine Sorgen zu machen. Denn der Arbeitgeber muss den Betroffenen laut Infektionsschutzgesetz bis zu sechs Wochen lang in voller Höhe weiterbezahlen. Auf Antrag kann sich der Arbeitgeber diese Lohnkosten übrigens von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Stellt sich später heraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert ist, liegt arbeitsrecht-lich ein normaler Krankheitsfall vor und der behandelnde Arzt

stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitge-ber und die Krankenkasse aus. Dann gilt: ab sofort leistet der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung, egal wie lange man vorher in Quarantäne war. Sollte der Arbeitnehmer noch länger krankgeschrieben sein, zahlt anschließend die Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld. Genauso ist es auch, wenn die Quarantäne nicht nur vorsorg-lich angeordnet wird, sondern man wegen Krankheitssympto-men direkt krankgeschrieben und zusätzlich als Corona-Ver-dachtsfall in Quarantäne geschickt wird. Rein arbeitsrechtlich ist das ein normaler Krankheitsfall, also: bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach gegebenenfalls Krankengeld. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon Was ist bei einer gewöhnlichen Erkältung zu beachten, die angesichts des noch sehr wechselhaften Wetters derzeit häu-fig vorkommt? Dann sollte man zu Hause bleiben, um andere nicht anzustecken und das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, also einer gewöhnlichen Erkältung, erhalten jetzt nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung bis maximal 14 Tage. Sie müssen also nicht die Arztpraxis aufsuchen. Die elektronische Ge-sundheitskarte muss ebenfalls nicht vorgelegt werden. Die-ses vereinfachte Verfahren haben Krankenkassen und Ärzte vorübergehend vereinbart, um unnötige Sozialkontakte zu vermeiden und Patienten und Gesundheitswesen zu entlasten.

Corona-Pandemie Deutlich mehr Krankschreibungen Die Anzahl der Krankschreibungen unter den neun Millionen Versicherten der BARMER ist aufgrund akuter Atemwegser-krankungen in den vergangenen Wochen massiv angestiegen. Während in der zehnten Kalenderwoche (2. bis 6. März) 95.000 BARMER-Versicherte mit Atemwegsproblemen arbeitsunfähig waren, traf dies in der zwölften Kalenderwoche (16. bis 20. März) bereits auf 135.000 BARMER-Versicherte zu. Dies ent-spricht einem Anstieg von rund 42 Prozent innerhalb von nur zwei Wochen. Seit der elften Kalenderwoche können niederge-lassene Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache krankschreiben. Die AU-Bescheinigung kommt dann entweder per Post oder kann nach Rücksprache in der Arztpraxis abgeholt werden. AU-Bescheinigung online versenden Um den Aufwand möglichst gering zu halten und soziale Kon-takte in Corona-Zeiten zu minimieren, können Versicherte der BARMER die Krankschreibung fotografieren und über die BARMER-App der Kasse zusenden. „Die jetzt vorliegenden Zahlen zu den Krankschreibungen aufgrund der Corona-Pan-demie werden erst der Anfang sein. In den kommenden Wo-chen dürfte die Zahl noch deutlich zunehmen. Deshalb ist es gut und richtig, dass mit der telefonischen Krankschreibung ein unbürokratischer Weg gefunden wurde, der die Ärzte ent-lastet und das Infektionsrisiko minimiert“, sagt Richard Kitzin-ger, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Ulm. Alle Infos zur Corona-Pandemie: www.barmer.de/coron-avirus

Corona-Pandemie: AOK Ulm-Biberach stundet Sozialversicherungsbeiträge Inzwischen sind fast 900 Anträge auf Stundung aus Ulm, dem Landkreis Biberach und dem Alb-Donau-Kreis bei der AOK eingegangen. Alle werden bewilligt. Die verschiedenen Hilfspakete der Bundesregierung für Unter-nehmen und Selbständige sollen die Folgen der Corona-Pan-demie mindern. Sie sollen auch sicherstellen, dass die so Ge-förderten ihre Sozialbeiträge weiterhin bezahlen können. Wenn Firmen Kurzarbeit anmelden, werden ihnen die Sozialbeiträge

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für die betroffenen Beschäftigten von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Falls Firmen oder Selbständige darüber hi-naus weiteren finanziellen Spielraum benötigen, können die Krankenkassen in Deutschland die Sozialversicherungsbeiträ-ge für die Monate März und April stunden. Das bedeutet, die Betroffenen brauchen die Beiträge erst später zu bezahlen. Zinsen oder Gebühren werden dafür nicht erhoben. Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass die Maß-nahmen aus dem aktuellen wirtschaftlichen Hilfspaket zügig greifen. In den kommenden Wochen muss nun beobachtet werden, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann müssen die Spitzenverbände der Krankenkassen in Deutsch-land einschätzen, ob die Stundungsregelungen gegebenen-falls verlängert werden muss.

Bundesagentur für Arbeit Gemeinsam stark in der Krise Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Be-triebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existen-ziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Bundesregierung hat daher Sofortmaßnahmen und Hilfspakete beschlossen, die helfen sollen, bereits bestehende oder noch bevorste-hende Notlagen abzumildern. Die Bundesagentur für Arbeit steht Unternehmen und Privatpersonen dabei beratend und unterstützend zur Seite. Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzar-beitergeld Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. Ap-ril 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft: Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentä-tigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerech-net, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei. Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevan-ten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrech-nungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbe-schäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt. Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Be-schäftigung zuvor 1.700 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Neben-tätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Verstärkung für systemrelevante Unternehmen Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öf-fentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Men-schen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebens-mitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft. Dazu Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm. „Die Erleichterung bei den Hinzuver-dienstmöglichkeiten während Kurzarbeit soll die Möglichkeit schaffen, auf freiwilliger Basis Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen aufzunehmen. Hier ist jede Arbeitskraft eine Hilfe durch die Krise.“ Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend hel-fende Hände zum Regalauffüllen und Kassieren. Wer in der Region in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versor-gung durch den Lebensmitteleinzelhandel leisten möchten, kann sich an die Agentur für Arbeit Ulm wenden. Dort werden Interessierte unbürokratisch an die suchenden Arbeitgeber weitervermittelt. Eine Mail an ulm.121-Vermittlung@arbeits-

agentur.de ist ausreichend. Angaben zur gewünschten Tätig-keit, zur Mobilität und die maximale Entfernung zum Einsat-zort helfen weiter. Mithilfe in der Landwirtschaft Bürgerinnen und Bürger, die in der Landwirtschaft unterstüt-zen möchten bei den in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten, können sich auf der Plattform www.daslandhilft.de anmelden. Diese Plattform ver-mittelt den Kontakt zu Landwirtinnen und Landwirten, die ganz aktuell nach Erntehelfern suchen. (www.daslandhilft.de wurde ins Leben gerufen vom Bundesverband der Maschinenringe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.) Sicherheit ist wichtig Die Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus bleibt dabei aber immer oberstes Gebot. Deshalb tragen alle derzeit suchenden und einstellenden Arbeitgeber dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden bestmöglich bei der Arbeit geschützt sind und dass die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften zur Ver-meidung einer Ansteckung eingehalten werden. Erleichterte Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeit-gebern Unternehmen können aufgrund der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unter-nehmen mit einem akuten Arbeitskräftemangel - etwa in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, der Lebens-mittellogistik oder im Gesundheitswesen - ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausleihen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: a) Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-ben der Überlassung zugestimmt. b) Das Unternehmen beabsichtigt nicht, dauerhaft in der Ar-beitnehmerüberlassung tätig zu sein. c) Die einzelne Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt während der aktuellen Krisensituation. Die örtlichen Agenturen für Arbeit stehen Beschäftigten, Helfe-rinnen und Helfern sowie Unternehmen und Betrieben zur Seite. Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter www.arbeitsagentur.de. Informationen zur erleichterten Arbeitnehmerüberlassung gibt es außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.

Herausgeber:Gemeindeverwaltung Gutenzell-HürbelKirchberger Straße 8, 88484 Gutenzell-HürbelTelefon (07352) 9235-0, Fax (07352) 9235-22

Herstellung und Vertrieb:Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KGMax-Planck-Str. 14, 70806 KornwestheimTelefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15

Verantwortlichfür den amtlichen Textteil:Bürgermeisterin Wieland oder ihr Stellvertreter

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Tobias Pearman, E-Mail: [email protected]: Telefon (07154) 82 22-0Fax (07154) 82 22-15Anzeigenschluss: Dienstag, 10.00 UhrErscheint wöchentlich freitags.

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Amtsblatt Gutenzell-Hürbel Freitag, 9. April 2020 11

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Auch in Krisenzeiten sindwir für Sie erreichbar!

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Wir sind für Sie da.Liebe Kundinnen und Kunden,

wir nehmen unsere Verantwortung ernst und möchten helfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Damit Sie dennoch Ihre Bankgeschäfte erledigen können, nutzen Sie verstärkt unsere umfangreichen digitalen oder telefonischen Angebote.

Bleiben Sie gesund!Ihre Kreissparkasse Biberach

Hier die wichtigsten Online-Banking-Funktionen für Sie im Überblick:

· Rund um die Uhr erreichbar

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Ihr Berater/Ihre Beraterin ist

weiterhin für Sie da. Melden Sie

sich gerne für ein telefonisches

Beratungsgespräch – unter der

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Gerne wenden Sie sich mit IhrenAnliegen auch an unser Telefon-Service-Center: Montag bis Freitag 8–19 Uhr

Telefon 07351 [email protected]

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· Produkte wie zum Beispiel Privatkredit oder Versicherungen direkt abschließen

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Wenn’s um Geld geht

Kreissparkasse Biberach

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Wir sind für SIE da!Wir sind für SIE da!ZUSAMMENHALTEN MIT ABSTAND

Ab sofort werden wir bis Ende April für Sie diese Sonderseite in Ihrem Amtsblatt veröffentlichen. Sie möchten dieses Angebot nutzen? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, -71, -72 od. -73 oder schreiben Sie eine E-Mail an: [email protected]

Eier-VerkaufstourLiebe Kundinnen und Kunden,Unsere Eier-Verkaufstour möchten und werden wir selbstverständ-lich, so lange es möglich ist, weiterhin fahren. Jeder sollte jedoch momentan möglichst wenig Kontakt zu anderen haben, um eine An-steckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Das müssen auch wir in der nächsten Zeit beherzigen und uns nach den Vorgaben richten.Deshalb bitten wir Sie, wenn Sie Eier möchten, Ihre Eierbehälter zur gewohnten Zeit bereitzustellen, vielleicht mit einer kurzen Notiz, was wir abstellen sollen.Selbstverständlich sind die Eier-Automaten in Schwendi, Schöne-bürg und Dietenheim immer gefüllt.Vielen Dank für Ihre Unterstützung und alles Gute für die nächs-te Zeit.

Ihre Fam. Habdank, Wain, Tel. 07353 / 1442

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