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Georg-August-Universität Göttingen Sozialwissenschaftliche Fakultät Bildungswissenschaften im Master of Education Ganztagsschulen ein Etikettenschwindel? Projektleitung: Peter Brammer Projektteam: Jonas Hildebrandt Corinna Meyer Maria Linnemann Nicole Peinemann Ramona Reichpietsch Martin Wusterack Modul M.BW.4 Mp: Innovieren und Schule entwickeln/M.BW.500.HA: Bildung und Schulentwicklung Sommersemester 2013

Ganztagsschulen ein Etikettenschwindel?das-war-die-bildungsregion-goettingen.de/docs/publikationen/2013-08-2… · Maria Linnemann Nicole Peinemann Ramona Reichpietsch Martin Wusterack

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Georg-August-Universität Göttingen

Sozialwissenschaftliche Fakultät

Bildungswissenschaften im Master of Education

Ganztagsschulen – ein Etikettenschwindel?

Projektleitung: Peter Brammer

Projektteam:

Jonas Hildebrandt Corinna Meyer Maria Linnemann Nicole Peinemann Ramona Reichpietsch Martin Wusterack

Modul M.BW.4 Mp: Innovieren und Schule entwickeln/M.BW.500.HA: Bildung und

Schulentwicklung

Sommersemester 2013

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Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis II

Tabellenverzeichnis II

1. Einleitung 1

2. Definition Ganztagsschule 2

3. Konzepte der Ganztagsschule 3

4. Entwicklung der ganztägigen Grundschulen in Deutschland 5

5. Entwicklung der ganztägigen Grundschulen in Niedersachsen 9

6. Entwicklung der Ganztagsschulen in Göttingen 11

7. Ganztagsschule im internationalen Vergleich 14

8. Besondere Charakteristika einer Ganztagsschule 16

8.1. Rhythmisierung 16

8.2. Personal 17

8.3. Mittagessen 19

8.4. Nachmittagsangebot 21

8.5. Kosten 23

9. Untersuchung der Ganztagsgrundschulen in Göttingen 24

9.1. Rhythmisierung 25

9.2. Personal 28

9.3. Mittagessen 29

9.4. Nachmittagsangebot 29

9.5. Kosten 30

10. Fazit 31

11. Literaturverzeichnis III

12. Anhang VI

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II

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung des Anteils der Schulen mit Ganztagsschulbetrieb an allen Schulen

2006 bis 2010. ....................................................................................................................... 6

Abbildung 2: Schulen nach Form des Ganztagsangebots 2010. ............................................ 8

Abbildung 3: Entwicklung der Schülerzahlen. ......................................................................... 8

Abbildung 4: Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen, eigene Darstellung. ................ 9

Abbildung 5: Anzahl der Grundschulen mit Ganztagsangebot in Niedersachsen ................. 10

Abbildung 6: Anteil der Ganztagsschulen an den Schulformen im Kreis Göttingen. ............. 12

Abbildung 7: Wofür müssen die Eltern an Ihrer Schule im Rahmen der Inanspruchnahme des

Ganztagsbetriebes durch ihr Kind einen finanziellen Beitrag leisten?. .................................. 23

Abbildung 8: Ganztagsgrundschulen Zeiten (mit Betreuungszeiten). ................................... 25

Abbildung 9: Ganztagsgrundschule Zeiten (ohne Betreuungszeiten). .................................. 26

Abbildung 10: Ganztagsgrundschulangebot Mo-Fr nach dem Rahmenkonzept der Stadt

Göttingen ............................................................................................................................. 27

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anzahl der Ganztagschulen je Schulart in Deutschland. ........................................ 6

Tabelle 2: Anteil der Schulen mit Ganztagsschulbetrieb sowie die Veränderung zum Vorjahr

in Prozent............................................................................................................................... 7

Tabelle 3: Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen mit Teilnahme am

Ganztagsangebot. ................................................................................................................ 11

Tabelle 4: Liste aller ganztäglichen Grundschulen im Kreis Göttingen, Stand 14.09.2012. .. 13

Tabelle 5: Liste aller ganztäglichen Grundschulen der Stadt Göttingen, Stand 14.09.2012. . 14

Tabelle 6: Liste aller ganztäglichen Grundschulen der Stadt Göttingen, Stand 14.09.2012. . 25

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1. Einleitung

Innerhalb Europas stellt das deutsche Schulsystem vor allem durch die Unterscheidung in

Halbtags- und Ganztagsschulen eine Besonderheit dar. Bis vor wenigen Jahren wurde die

Halbtagsschule noch als die gängige Schulform angesehen und die Mehrheit der deutschen

Schülerinnen und Schüler hatte noch keinen Nachmittagsunterricht beziehungsweise keine

Nachmittagsbetreuung in der Schule. Jedoch haben die Ergebnisse der ersten PISA-Studie

und die Umstellung auf G8 eine zunehmende Umgestaltung der Schulen zu

Ganztagsschulen notwendig gemacht und seitdem einen enormen Umstellungsprozess in

der deutschen Schullandschaft ausgelöst. Daran wird deutlich, dass die Schaffung und

Entwicklung von Ganztagsschulen einen bedeutsamen Beitrag zur Schulentwicklung liefert.

Die vorliegende Arbeit trägt den Titel „Ganztagsschulen – ein Etikettenschwindel?“ und

beinhaltet neben den theoretischen Grundlagen und Vorgaben von Ganztagsschulen eine

Untersuchung zu den Göttinger Grundschulen bezüglich der Umsetzung eines

Ganztagskonzeptes. Zu Beginn der theoretischen Grundlagenbildung erfolgen eine Definition

zur Ganztagsschule sowie die Vorstellung der unterschiedlichen Konzepte von

Ganztagsschulen. Anschließend wird die Entwicklung der ganztägigen Grundschulen in

Deutschland erläutert und im weiteren Verlauf erst auf Niedersachsen und dann konkret auf

die Göttinger Grundschulen präzisiert. Um auf diese Besonderheit des deutschen

Schulsystems aufmerksam zu machen, sollen in einem kurzen Teil zum internationalen

Vergleich die Unterschiede zu anderen europäischen Ländern aufgezeigt werden.

Daraufhin werden fünf besondere Charakteristika einer Ganztagsschule erläutert und

transparent gemacht, damit anhand dieser im Anschluss die Göttinger Grundschulen

untersucht werden können. Dabei handelt es sich um die Charakteristika Rhythmisierung,

Personal, Mittagessen, Nachmittagsangebot und Kosten, die bei der Entwicklung von

Ganztagsschulen besonders berücksichtigt werden müssen.

Schließlich erfolgt eine Untersuchung der Göttinger Ganztagsgrundschulen, die aufzeigen

soll, inwieweit die zuvor erläuterten Charakteristika in ihren Konzepten umgesetzt werden

und welche Unterschiede zwischen den Schulen bestehen. Letztendlich soll herausgefunden

werden, welche Ganztagskonzepte in den Göttinger Grundschulen umgesetzt werden und

ob sie den daraus resultierenden Anforderungen gerecht werden. Somit soll am Ende dieser

Arbeit in einem Fazit herausgestellt werden, inwieweit es sich bei der Betitelung der

Ganztagsgrundschulen womöglich um einen Etikettenschwindel handeln könnte und womit

dies zusammenhängen könnte.

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2. Definition Ganztagsschule

Ganztagsschulen stellen eine Schulform dar, die im Zuge der Gleichstellungspolitik und dem

Diskurs um Chancengleichheit landesweit immer häufiger eingeführt wird.

Nach §23 des Niedersächsischen Schulgesetz‘ können alle allgemeinbildenden Schulen mit

Ausnahme der Abendgymnasien als Ganztagsschule geführt werden. Doch was macht

eigentlich eine Ganztagsschule aus? Wie definiert sich eine Ganztagsschule? Eine

Definition, die auf alle verschiedenen Formen der Ganztagsschulen in den Ländern zutrifft,

wurde vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz formuliert: Demnach sind

Ganztagsschulen „Schulen, bei denen im Primär- und Sekundärbereich I an mindestens drei

Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt

wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst“ (Sekretariat der Ständigen

Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 4). Die

Ganztagsangebote werden „unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung

organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt“ und stehen „in einem

konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht“ (Sekretariat der Ständigen Konferenz

der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 4). Nicht zuletzt

haben alle Ganztagsschulen gemeinsam, dass „an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs

den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagsessen bereitgestellt wird“

(Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik

Deutschland 2012, S. 4).

Eine Ganztagsschule erweitert also den Unterricht zu einem ganztägigen Unterrichts-,

Förder- und Freizeitangebot (vgl. Niedersächsisches Schulgesetz §23). Die

organisatorischen und inhaltlichen Gegebenheiten können sich dabei von Schule zu Schule

unterscheiden. So können Ganztagsschulen beispielsweise in ihren Öffnungszeiten

zwischen drei und fünf Tagen pro Woche und zwischen sieben und neun Stunden pro Tag

variieren. Die Teilnahme an dem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel

freiwillig (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der

Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 5).

Um eine Ganztagsschule werden zu können, bedarf es einer Genehmigung der

Schulbehörde. Nach Antragstellung des Schulträgers, der Schule oder des Schulelternrats

wird diese Genehmigung erteilt, sofern ein geeignetes pädagogisches Konzept vorliegt und

die organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen sind (vgl.

Niedersächsisches Schulgesetz §23).

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3. Konzepte der Ganztagsschule

Im Bereich der Ganztagsschulen gibt es verschiedene Formen, die unter dem Begriff

Ganztagsschule zusammengefasst werden.

Die offene Form der Ganztagsschule umfasst das Konzept, welches den Halbtagsschulen

am meisten ähnelt. Hierbei „können Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den

ganztägigen Angeboten […] teilnehmen“ (Sekretariat der Ständigen Konferenz der

Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S.5). Die Schülerinnen

und Schüler beziehungsweise die Eltern oder Erziehungsberechtigten legen in diesem

Konzept zu Beginn eines Schuljahres fest, ob das Kind an den nachmittäglichen Angeboten,

welche an mindestens drei Tagen in der Woche ermöglicht werden müssen, teilnimmt.

Wählen sie die Option am Programm der Ganztagsschule teilzunehmen, so ist der Schüler

oder die Schülerin zur Anwesenheit verpflichtet. Aufgrund der freiwilligen Inanspruchnahme

des Nachmittagsangebotes, beschränkt sich der Unterricht an den offenen Ganztagsschulen

auf den Vormittag und findet unabhängig vom Ganztagsprogramm statt. Die Schülerinnen

und Schüler einer Schule mit einem offenen Ganztagskonzept haben die Möglichkeit in der

Mensa der Schule ihr Mittagessen einzunehmen, bevor sie das Nachmittagsangebot

beginnen, das sowohl aus Arbeitsgemeinschaften, sportlichen Aktivitäten,

Hausaufgabenbetreuung oder Förderangeboten bestehen kann. Mit Hilfe der Vielzahl an

nachmittäglichen Angeboten können die Schülerinnen und Schüler lernen, Freiräume selbst

zu nutzen und unabhängig Entscheidungen zu treffen und bekommen „vielfältige

Möglichkeiten, soziale Kontakte zu knüpfen“ (Niedersächsisches Kultusministerium 2010, S.

4).

Vorteile der offenen Form liegen darin, dass Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren

Eltern entscheiden können, ob sie das Nachmittagsangebot in Anspruch nehmen wollen.

Den Eltern, die beruflich stark eingespannt sind, bleibt die Option, ihr Kind an mindestens

drei Tagen die Woche mindestens sieben Stunden versorgt zu wissen, während Eltern, die

ihr Kind am Nachmittag selbst betreuen können, keine Verpflichtung gegenüber der Schule

eingehen. Ändert sich etwas an den beruflichen Umständen der Eltern, so gibt es die

Möglichkeit, halbjährlich das Nachmittagsangebot zu wählen. Die Schülerinnen und Schüler,

die außerhalb der Schule lieber einem Sport- oder Musikverein beitreten wollen, können

nach dem Unterricht am Vormittag ihren Nachmittag selbstständig gestalten.

Die vollgebundene Form der Ganztagsschule steht dem offenen Konzept gegenüber und

verpflichtet „alle Schülerinnen und Schüler […] an mindestens drei Wochentagen für jeweils

mindestens sieben Zeitstunden an den ganztätigen Angeboten der Schule teilzunehmen“

(Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik

Deutschland 2012, S. 5). Aufgrund der Verpflichtung, das Nachmittagsangebot zu besuchen,

können der Unterricht und somit die Lern- und Entspannungsphasen sinnvoll über den Tag

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verteilt werden, sodass eine bestmögliche Anpassung an physiologische, lernpsychologische

und pädagogische Faktoren gewährleistet wird (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium

2004, S. 221f.). Vollgebundene Ganztagsschulen organisieren einen rhythmisierten Ablauf

zwischen Unterricht und Freizeit mit musischen, sportlichen und künstlerischen Aktivitäten,

die jeder Schülerin und jedem Schüler individuelle Entfaltung ermöglichen können. Da sich

die Stundenanzahl, zu der die Schülerinnen und Schüler in der Schule sind, deutlich erhöht,

können sowohl bestimmte Förder- als auch integrative Maßnahmen in den Stundenplan

integriert werden. Neben diesen speziellen Förderangeboten, ist auch das Angebot im

Freizeitbereich an Schulen, die den Nachmittag verpflichtend eingeführt haben, oft größer als

an Ganztagsschulen mit einem offenen Konzept. Weitere Vorteile der vollgebundenen

Ganztagsschule sind darüber hinaus eine größere personelle Kontinuität sowie eine

gezieltere Förderung der Schülerinnen und Schüler aufgrund erweiterter Lernzeit (vgl.

Höhmann u.a. 2009).

Zwischen den Konzepten der vollgebundenen und offenen Ganztagsschulen steht die

teilgebundene Ganztagsschule, bei der sich „ein Teil der Schülerinnen und Schüler

[verpflichtet], an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an

den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen“ (Sekretariat der Ständigen Konferenz

der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 5). Zu den

Ganztagsschülern gehören hier nicht, wie im offenen Konzept, einzelne Schüler, sondern

übergreifend entweder ganze Jahrgänge oder einzelne Klassen. Es ist zum Beispiel ein

Modell denkbar, in dem die Sekundarstufe I verpflichtet ist, am ganztätigen Angebot der

Schule teilzunehmen, die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II hingegen davon

befreit werden. In Ganztagsschulen, in denen eine ganztätige Betreuung klassenweise

angeboten wird, entscheiden die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Eltern oder

Erziehungsberechtigten am Beginn der Schulzeit, ob sie das Ganztagsangebot in Anspruch

nehmen wollen (vgl. Höhmann 2005).

Ein Vorteil des teilgebundenen Konzepts besteht darin, dass für die Schülerschaft, die am

Ganztagsbetrieb teilnimmt, der Unterricht rhythmisiert werden kann, sodass die Vorteile

eines vollgebundenen Konzepts gegeben sind. Es bietet sich jedoch an, das teilgebundene

Konzept als Übergangsstufe zu einer vollgebundenen Ganztagsschule einzurichten, da auf

Dauer organisatorische Schwierigkeiten auftauchen. Dazu gehört beispielsweise, dass sich

ein Wechsel einzelner Schülerinnen und Schüler von Ganztag auf Halbtag schwierig

gestaltet und unmittelbar mit einem Klassenwechsel verbunden ist. Letztlich kommt es durch

die Trennung der Schülerschaft in Halbtags- und Ganztagsschülerinnen und –schüler zu

einer Zweiklassengesellschaft, die eine Einheit der gesamten Schülerschaft erschwert (vgl.

Höhmann 2005).

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Die Einführung eines dieser Ganztagsschulkonzepte an Schulen muss sowohl vom

Schulvorstand, dem Schulträger und dem Träger der Schulbeförderung als auch vom

Elternrat mit einer Mehrheit beschlossen werden. Die Schulen, die ein Ganztagsangebot

einführen, verpflichten sich zur Bereitstellung eines Mittagessens sowie einer Mittagspause

für alle Schülerinnen und Schüler: „Zwischen den schulischen Veranstaltungen am Vormittag

und denen am Nachmittag müssen die Schülerinnen und Schüler eine Mittagspause haben.

In dieser Zeit sollen sie […] ein Mittagessen einnehmen können […]“ (Niedersächsisches

Kultusministerium 2004, S. 221).

4. Entwicklung der ganztägigen Grundschulen in Deutschland

In Deutschland ist die Zahl der Ganztagsschulen in den letzten Jahren erheblich

angestiegen. Gründe dafür sind einerseits der hohe Bedarf nach ganztägiger Betreuung,

wodurch eine leichtere Vereinigung von Familie und Beruf garantiert ist, andererseits der

durch die Ergebnisse der OECD-Studie PISA angeregte Diskurs über die besten

Rahmenbedingungen für schulisches Lernen (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der

Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 4). Doch gibt es

Daten und Statistiken, die den enormen Anstieg der Ganztagsschulen belegen? Dazu

veröffentlichte die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik

Deutschland im Jahre 2012 eine Analyse zu „Allgemein bildenden Schulen in Ganztagsform“

(Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik

Deutschland 2012, S. 1). Die dafür erhobenen Daten beziehen sich auf die Jahre 2006 bis

2010.

Die folgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der Anzahl der Ganztagsschulen nach

der jeweiligen Schulart.

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Tabelle 1: Anzahl der Ganztagschulen je Schulart in Deutschland (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 9).

Vergleicht man die Jahre 2006 und 2010 miteinander, so wird deutlich, dass in jeder

Schulform ein allgemeiner Anstieg der Ganztagsschulen in Deutschland zu verzeichnen ist.

Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf die Entwicklung der Grundschulen in

Deutschland.

Die folgende Grafik verdeutlicht sehr anschaulich, dass die Grundschulen den Hauptanteil an

Ganztagsschulen ausmachen.

Abbildung 1: Entwicklung des Anteils der Schulen mit Ganztagsschulbetrieb an allen Schulen 2006 bis 2010 (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 10).

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Im Jahre 2006 besaßen 4.878 Grundschulen ein Konzept der Ganztagsschule. Innerhalb von

vier Jahren erhöhte sich die Anzahl auf 7.207, was einem Anstieg von 147,7 Prozent

entspricht (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der

Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 9).

Betrachtet man den prozentualen Anteil der Ganztagsschulen an der Grundschule, so wird

ebenfalls deutlich, dass ein Anstieg zu verzeichnen ist.

Tabelle 2: Anteil der Schulen mit Ganztagsschulbetrieb sowie die Veränderung zum Vorjahr in Prozent (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 9).

Besaßen 2006 29,1 Prozent der Grundschulen eine Ganztagsschulform, so erhöhte sich der

Anteil bis 2007 auf 35,0 Prozent und bis 2010 auf 44,2 Prozent.

Dabei lässt sich in Grundschulen eine deutliche Präferenz der offenen Form des

Ganztagsangebots feststellen.

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Abbildung 2: Schulen nach Form des Ganztagsangebots 2010 (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 10).

Mit dem steigenden Anteil an ganztägigen Grundschulen geht der Anstieg an Schülerzahlen,

die das Ganztagsangebot nutzen, einher. Diese Entwicklung ist in der nachfolgenden Grafik

ersichtlich.

: Abbildung 3: Entwicklung der Schülerzahlen (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2012, S. 12).

Nahmen 2006 rund 400.000 Schülerinnen und Schüler an dem ganztägigen Angebot einer

Grundschule teil, waren es 2010 bereits rund 650.000 Kinder. Der Anteil der Schülerinnen

und Schüler hat sich somit auf 162,5 Prozent erhöht.

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Zusammenfassend zeigen alle Tabellen und Grafiken, dass in der Entwicklung der

ganztägigen Grundschule eine enorme Steigerung zu verzeichnen ist.

5. Entwicklung der ganztägigen Grundschulen in Niedersachsen

Wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ist auch in Niedersachsen in den letzten

zehn Jahren der Anteil an Ganztagsschulen enorm gestiegen.

Abbildung 4: Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen, eigene Darstellung, (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2008, S. 5).

Zum Schuljahr 2012/2013 sollen mindestens 187 neue Ganztagsschulen hinzukommen.

Damit arbeiten in Niedersachsen rund 1.500 öffentlich allgemein bildende Ganztagsschulen -

von insgesamt rund 2900 Schulen. „Jede zweite Schule in Niedersachsen ist künftig eine

Ganztagsschule“, sagte Dr. Bernd Althusmann. Vergleicht man demnach die Anzahl der

Ganztagsschulen von 2003 bis 2013 so wurde die Anzahl der Ganztagsschulen in zehn

Jahren verzehnfacht (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium Presseinformation 2012).

33 90

133

450 504 534

665

876

1.131

1.311

Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen

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Abbildung 5: Anzahl der Grundschulen mit Ganztagsangebot in Niedersachsen, eigene Darstellung, (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2012, S. 34).

Betrachtet man lediglich die Grundschulen des Bundeslandes, so fällt insbesondere dort ein

enormer Anstieg des Ganztagsangebotes auf. Während der Anstieg der Grundschulen, die

ein Nachmittagsprogramm anbieten von 2000 auf 2005 nur eine Neueröffnung von 25

Schulen umfasste, erweiterten in den darauffolgenden Jahren über 350 Grundschulen ihr

Programm auf den Nachmittag. Mittlerweile sind von den 1.140 Ganztagsschulen

Niedersachsens 665 Grundschulen. Dies entspricht mehr als einem Drittel aller öffentlich

allgemein bildenden Schulen des Landes (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2010,

S. 4).

Auch unter den 154 neuen offenen Ganztagsschulen, die 2012 durch die Niedersächsische

Landesschulbehörde genehmigt werden, sind mit 119 darunter besonders viele

Grundschulen (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium Presseinformation 2012)

15 40 47 58 114

234

402

522

Anzahl der Grundschulen mit Ganztagsangebot in Niedersachsen

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11

Tabelle 3: Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen mit Teilnahme am Ganztagsangebot, (Niedersächsisches Kultusministerium 2012, S. 34).

Einhergehend mit dem Anstieg der Schulen, die ein Ganztagsprogramm anbieten, nimmt

auch die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zum Jahr 2011 um 2,4 Prozent

auf 33,3 Prozent zu. Das bedeutet einen fünffachen Anstieg in den letzten zehn Jahren.

Von den 293.000 Schülerinnen und Schülern, die in Niedersachsen eine Grundschule

besuchen, nehmen 49.879 an dem Ganztagsangebot ihrer Schule teil. Das bedeutet, 17

Prozent der Niedersächsischen Grundschülerinnen und –schüler werden mindestens dreimal

wöchentlich für mindestens sieben Stunden in der Schule versorgt (vgl. Tabelle 3). Damit

steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ganztäglich eine Grundschule besuchen,

von 2010 auf 2011 um 4 Prozent und erreicht einen neuen Höchstwert. Besonders auffällig

ist dabei der Anstieg der Grundschulen mit Ganztagsschulbetrieb seit 2008. Waren es in

diesem Jahr noch 4,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittagsangebot

teilnahmen, lag der Anteil 2010 schon bei 13 Prozent.

6. Entwicklung der Ganztagsschulen in Göttingen

Auch in Göttingen bieten mittlerweile die meisten – vor allem weiterführenden – Schulen ein

Ganztagsangebot an. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Gesamtanzahl der Schulformen

sowie den Anteil der Ganztagsschulen an der jeweiligen Schulform.

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12

Abbildung 6: Anteil der Ganztagsschulen an den Schulformen im Kreis Göttingen, eigene Darstellung.

Von den sechs Gymnasien im Kreis Göttingen sind ausnahmslos alle den Ganztagsschulen

zugeordnet. Gleiches gilt für die IGS und die KGS Göttingen sowie für die Hauptschulen im

Kreis. Lediglich eine Realschule ist bis zum Jahr 2013 ohne ein Ganztagsschulkonzept.

Abweichend davon sind lediglich die Grundschulen zu betrachten, obwohl auch dort – wie

nachfolgend dargestellt – der Anteil der Ganztagsschulen zunimmt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt alle ganztägigen Grundschulen im Kreis Göttingen.

GS GS Bovenden Bovenden

GS GS Eibenwaldschule Bovenden

GS GS Lenglern Bovenden

GS GS Wilhelm Busch Ebergötzen

GS GS Friedland Friedland

GS GS Heinrich Gruppe Rosdorf

GS GS Dransfeld Dransfeld

GS GS Hilkerode Duderstadt

GS GS Mingerode Duderstadt

GS GS Bremke Gleichen

GS GS Diemarden Gleichen

0

5

10

15

20

25

Ganztagsschule

ohne Ganztagsangebot

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GS GS Groß Lengden Gleichen

GS GS Reinhausen Gleichen

GS GS Gartetal Gleichen

GS, FÖS-Kl. GS, FÖS-Kl. GS am Wall Hann Münden

GS GS Johann Joachim Quantz Scheden

GS GS Uschlag Staufenberg

GS GS Albani Göttingen

GS GS Bonifatiusschule I Göttingen

GS, FÖS-Kl. GS Brüder Grimm Göttingen

GS GS Egelsbergschule Göttingen

GS GS Godehard (kath.) Göttingen

GS GS Herman Nohl Göttingen

GS GS Hölty Göttingen

GS GS Erich Kästner Göttingen

GS GS Hainbundschule Göttingen

GS GS Astrid-Lindgren Göttingen

GS GS Waake Waake

GS GS Janosch Seulingen

GS GS Hagenberg Göttingen

GS GS Leineberg Göttingen

GS GS Plesse Reyershausen Bovenden

GS GS Groß Schneen Schneen

GS GS Janusz Korczak Duderstadt

GS GS Nesselröden Duderstadt

Tabelle 4: Liste aller ganztäglichen Grundschulen im Kreis Göttingen, Stand 14.09.2012.

In der Stadt Göttingen arbeiten von den rund 20 Grundschulen aktuell zwölf als

Ganztagsschule. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Auflistung der Göttinger

Ganztagsgrundschulen dar.

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Schule Ganztagsschule seit

GS Albani 2012

GS Bonitifatiusschule I 2012

GS Brüder Grimm 2010

GS Egelsbergschule 2012/2013

GS Godhard (kath.) 2009

GS Herman Nohl 2007

GS Hötly 2012/2013

GS Erich Kästner 2003

GS Hainbundschule 2011/2012

GS Astrid-Lindgren 2010

GS Hagenberg 2011

GS Leineberg 2008

Tabelle 5: Liste aller ganztäglichen Grundschulen der Stadt Göttingen, Stand 14.09.2012.

Die Auflistung der Grundschulen, die ein offenes Konzept der Ganztagsschule anbieten,

spiegelt die Entwicklung der Ganztagsschulen in Niedersachsen und Deutschland wider:

Gerade in den Jahren von 2008 bis 2012 führten viele Grundschulen den Ganztagsbetrieb

ein. Lediglich zwei Schulen, die im Göttinger Stadtbereich liegen, boten bereits vor 2008 ein

Nachmittagsprogramm für die Schülerinnen und Schüler an. Die meisten Grundschulen, die

kein Angebot im Rahmen der Ganztagsschule anbieten, sind dem Bereich der verlässlichen

Grundschulen zuzuordnen.

7. Ganztagsschule im internationalen Vergleich

In Deutschland gehen mit der Umstellung vom Halbtags- zum Ganztagsschulsystem

kontroverse Diskussionen der medialen und politischen Öffentlichkeit einher. Ein Problem,

das die meisten europäischen Länder nicht kennen, da die ganztägige Schule dort eine

Selbstverständlichkeit darstellt. Ein Beispiel für ein ausgebautes und als selbstverständlich

angesehenes Ganztagsschulsystem bildet unser Nachbarland Frankreich. Französische

Schülerinnen und Schüler verbringen in der Regel täglich sieben Zeitstunden (von 9:00 bis

16:00 Uhr) in der Schule, wobei eine Rhythmisierung der Schulzeit nicht zwangsläufig

vorgesehen ist (vgl. Burow / Pauli 2004, S. 181.). Diese Zeit bildet die reine Schulzeit –

Hausaufgaben werden am Nachmittag oder Abend zu Hause angefertigt. Der schulische

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Nachmittag ist durch Unterricht der gängigen Fächer sowie Musik, Sport, Tanz und anderen

meist vorgegebenen Aktivitäten bestimmt. Das Ganztagsschulsystem in Frankreich ist derart

ausgebaut, dass dort vor allem eine ausgeprägte Zusammenarbeit zwischen Lehrern und

Nicht-Lehrern das Schulbild bestimmt: externe Musikpädagogen, Tänzer und Trainer sind

Teil der Schule (vgl. Burow / Pauli 2004, S. 182).

Auch für die Schülerinnen und Schüler Großbritanniens sind Halbtagsschulen ein

Fremdwort. Jedes Kind ist verpflichtet den Nachmittag – bis 16:00 Uhr – in der Schule zu

verbringen. Anders als in Frankreich, ist das Nachmittagsangebot aber durch viele

verschiedene Wahlangebote freier zu gestalten und beschränkt sich vor allem auf

Freizeitangebote anstelle von Unterricht. Eine Ausnahme bildet in Großbritannien die

Anfertigung der Hausaufgaben, die unter Aufsicht von Lehrerinnen und Lehrern direkt nach

dem Mittagessen stattfindet. (vgl. Spiegel online 2002).

In den skandinavischen Ländern, die im PISA-Vergleich besonders gut abschnitten, besucht

jede Schülerin und jeder Schüler eine gebundene Ganztagsschule. Exemplarisch soll hier

das Grundschulsystem Finnlands konkreter dargestellt werden. Die finnischen Schülerinnen

und Schüler besuchen neun Jahre lang die Grundschule, in der sie in den ersten beiden

Jahrgängen 19 Schulstunden wöchentlich, in den Jahrgängen sieben bis neun bereits 30

Wochenstunden absolvieren (vgl. Aslan 2011, S. 7). Die Besonderheit finnischer Schulen

besteht in dem so genannten „integrierten Schultag“. Gemäß dessen werden die

Schülerinnen und Schüler vormittags in den schulüblichen Fächern unterrichtet, bevor sie

mittags gemeinsam unter Beaufsichtigung der Lehrerinnen und Lehrer essen. Anschließend

betreuen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler bei den Hausaufgaben (Vgl. Rendtorff

2008, S. 25).

In den ersten beiden Jahrgangsstufen findet lediglich eine „Care group“ statt, bei der die

jungen Erst- und Zweitklässler spielen und sich erholen können. Die älteren Schülerinnen

und Schüler können Klubs oder Hobby-Gruppen beitreten, in denen sie ihren Nachmittag

verbringen. Auffällig dabei ist, dass die Aktivitäten nach den Interessen der Schülerinnen und

Schüler ausgerichtet sind und ständig überprüft und angepasst werden. Das

Ganztagsschulsystem Finnlands dient dazu, die unbeaufsichtigte Zeit, in welcher die Eltern

arbeiten, zu verkürzen, die Kinder sozio-emotional zu fördern und Aktivitäten zu bieten (vgl.

Bosse u.a. 2008, S. 182.).

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8. Besondere Charakteristika einer Ganztagsschule

8.1. Rhythmisierung

In der Diskussion um die Ganztagsschulen und ihrer Gestaltung kommt dem Konzept der

„Rhythmisierung“ eine zentrale Bedeutung zu. Damit Schülerinnen und Schüler in der Schule

Lernerfolge erzielen können, benötigen sie neben ausreichend Zeit zum Lernen auch „eine

schüler- und lerngerechte Rhythmisierung des Schulalltages“ (Holtappels 2007, S. 8).

Unter Rhythmisierung wird, gemäß der griechischen Wurzel des Wortes, ein Wechsel

zwischen natürlichen Vorgängen verstanden. In Bezug auf die Schule wird mit diesem Begriff

der Wechsel von Anspannung und Entspannung für die Schülerinnen und Schüler

bezeichnet (vgl. Appel 2003, S.142).

Im Schulalltag kann zwischen drei verschiedenen Dimensionen der Rhythmisierung

unterschieden werden. Dabei handelt es sich zum einen um die „Äußere Rhythmisierung“,

die sich auf die Ebene der Schule als Organisation bezieht, so zum Beispiel die Einteilung

von Unterricht in Blöcke und darauf folgende Pausen, die als Entspannungsphasen dienen

(vgl. Kamski 2012, S. 6f.). Die Einteilung des Unterrichts in größere Blöcke wird empfohlen,

da der Lehrkraft so mehr Möglichkeiten bleiben, die verschiedenen Unterrichtsphasen nach

den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler auszurichten. Einheiten, die das

selbstbestimmende Lernen der Kinder und Jugendlichen fördern, können durch den

größeren Handlungsspielraum der Lehrerinnen und Lehrer leichter integriert werden.

Trotzdem muss der Tagesablauf eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen, damit den

Lernenden so ein Gefühl von Sicherheit vermittelt werden kann (vgl. Burk 2006, S. 98-100).

Auch die Einführung eines „offenen Anfangs“ für die ganze Schule ist eine Maßnahme im

Sinne der „Äußeren Rhythmisierung“. Des Weiteren wird von der „Binnen Rhythmisierung“

als zweite Dimension gesprochen, die auf der Ebene des Unterrichts und der

außerunterrichtlichen Angebote stattfindet. In Bezug auf den Unterricht handelt es sich dabei

zum Beispiel um den Wechsel von Lehr- und Lernmethoden (vgl. Kamski 2012, S. 6f.). Dabei

soll es beispielsweise einen angemessenen Wechsel zwischen Freiarbeit und gemeinsamer

Arbeit im Plenum geben, sodass auch während des Unterrichts zwischen

Konzentrationsphasen und Phasen der Entspannung unterschieden wird (vgl. Bloße 2011, S.

186). Als dritte Dimension wird die „individuelle Rhythmisierung“ angesehen, die das

individuelle Lerntempo der Schülerinnen und Schüler in den Blick nimmt (vgl. Kamski 2012,

S. 6f.). Demnach sollen die Schülerinnen und Schüler durch verschiedene Angebote, wie

zum Beispiel offene Unterrichtsformen oder die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an

Zusatzangeboten die Gelegenheit haben, ihr Lerntempo gemäß ihrer Bedürfnisse individuell

zu gestalten (vgl. Bloße 2011, S. 187).

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Diese Bestrebungen zur Rhythmisierung bestanden bereits während der 1920er Jahre, als

ebenfalls ganztägige Schulen eingeführt wurden. Auch damals wurde dieses Konzept mit der

Forderung nach einer kindgerechten Schule begründet (vgl. Kamski 2012, S. 4f.). In der

heutigen Forschung wird das Konzept der Rhythmisierung auch mit Befunden aus der

Chronobiologie gerechtfertigt. Demnach zeigt die Leistungskurve von Schülerinnen und

Schülern über den Tag verteilt Schwankungen, die bei der Rhythmisierung des Schultages

berücksichtigt werden müssen, um die Kinder und Jugendlichen nicht zu überfordern. Diese

Leistungskurve zeigt, dass die meisten Kinder und Jugendlichen am späten Vormittag und

am späten Nachmittag am leistungsfähigsten sind, während sie am frühen Morgen und um

die Mittagszeit keine große Leistungsfähigkeit aufweisen (vgl. Weier 2010, S. 207-209).

Diese Befunde führten unter anderem zu der Forderung nach einem „offenen Anfang“ des

Schultages. Nach diesem Ansatz kommen die Schülerinnen und Schüler in einem

vorgegebenen Zeitrahmen von etwa 30 Minuten in der Schule an und können ihre Tätigkeit

frei wählen. Durch diese Form des Unterrichtsbeginns wird das Verhalten der Kinder und

Jugendlichen in erheblichem Maße beeinflusst, die soziale Interaktion und das

selbstständige Arbeiten werden gefördert (vgl. Burk 2006, S. 101). Außerdem soll dem

Leistungstief in der Mittagszeit dadurch Rechnung getragen werden, dass in der

Mittagspause neben der Mahlzeit auch genügend Zeit für Bewegung oder Entspannung

bleibt. Des Weiteren ergibt sich aus diesen Befunden, dass am besten zwischen 9.00 Uhr

und 11.30 Uhr und zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr die Unterrichtsblöcke eingeschoben

werden sollten, die eine besonders hohe Konzentrationsfähigkeit erfordern (vgl. Weier 2010,

S. 209-211).

Ebenfalls entscheidend für das Konzept der Rhythmisierung sind Befunde zur Konzentration

und Aufmerksamkeit. So haben zum Beispiel Untersuchungen ergeben, dass Kinder

zwischen sieben und zehn Jahren eine durchschnittliche Aufmerksamkeitsspanne von

zwanzig Minuten haben. Daraus ergeben sich für den Schulalltag verschiedene

Konsequenzen. Zum einen sollte auf ein gutes Verhältnis zwischen Unterrichtszeiten und

Pausenzeiten geachtet werden. Zum anderen sollte auch eine Umstrukturierung der

Unterrichtseinheiten von 45 Minuten auf 90 Minuten vorgenommen werden, da so mehr Zeit

für offene Unterrichtsphasen entsteht (vgl. Weier 2010, S. 210f.).

8.2. Personal

Die Zusammensetzung des Personals für die Ausstattung einer Ganztagsschule weist

gewisse Besonderheiten auf, die im Folgenden erläutert werden. Denn neben den

Lehrkräften und der Schulverwaltung sowie dem üblichen nicht-pädagogischen Personal wie

dem Hausmeister und den Reinigungskräften treffen an Ganztagsschulen weitere

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Professionen aufeinander, die für das Bildungs- und Betreuungsangebot im Ganztagsbetrieb

zuständig sind.

Zunächst soll auf die veränderte Rolle des Lehrerberufs an einer Ganztagsschule

eingegangen werden. Neben ihren normalen fachunterrichtlichen und erzieherischen

Aufgaben müssen die Lehrkräfte auch am Ganztagsangebot mitwirken. Demnach werden sie

in der Sekundarstufe I vor allem für fachbezogene Lernangebote und Fördermaßnahmen

eingesetzt. Zudem sind die Lehrkräfte je nach Organisationsform der Schule mehr oder

weniger stark in die Gestaltung des Ganztagsangebots eingebunden. Somit besteht in der

vollgebundenen Form der Ganztagsschule eine stärkere Einbindung als in der offenen (vgl.

Hotappels u.a. 2007, S. 17). Genaueres zu den daraus entstehenden Kosten folgt an einer

späteren Stelle dieser Arbeit unter dem Charakteristikum „Kosten“. Allgemein müssen

Lehrkräfte nach dem Erlass „Die Arbeit an öffentlichen Ganztagsschulen“ unterschiedliche

ganztagsspezifische Angebote, die im Charakteristikum „Nachmittagsangebot“ genauer

erläutert werden, übernehmen, wobei sie sogar für außerunterrichtliche Angebote eingesetzt

werden können (vgl. Niedersächsisches Kulturministerium 2004, S. 221).

Des Weiteren werden pädagogische Mitarbeiter an Ganztagsschulen beschäftigt. In

Niedersachsen handelt es sich dabei meist um Erzieher und sozialpädagogische Fachkräfte,

die teilweise von Mitarbeitern der öffentlichen und freien Jugendhilfe unterstützt werden (vgl.

Niedersächsisches Kultusministerium 2008, S. 22).

Hinzu kommt die Einbeziehung der Eltern und anderer ehrenamtlicher Mitarbeiter in den

Ganztagsbetrieb von Schulen. Ihre Mitarbeit fällt beispielsweise in folgende Bereiche:

Gründung und Mitwirkung in Fördervereinen, Betreuung von Klassenfahrten, Mitwirkung bei

Schulfesten, Leitung von Arbeitsgemeinschaften oder Beschäftigung in der Schulcafeteria

und der Bibliothek (vgl. Appel 2003, S. 194f.).

Zudem zielt die Ganztagsschulbildung auch auf die Kooperation mit außerschulischen

Partnern, d.h. mit nicht-pädagogischem Personal. Folglich können sich unterschiedliche

außerschulische Träger mit ihren eigenen Angeboten in den Ganztagsbetrieb einbringen,

sodass möglichst viele Facetten aus der die Kinder und Jugendlichen umgebenden

Lebenswelt auf die Erziehung und Bildung einwirken können. Daraus kann schließlich eine

umfassende Bildungslandschaft geschaffen werden. Bei den außerschulischen Partnern

kann es sich zum Beispiel um Vereine, Verbände, Musikschulen und Bibliotheken handeln

(vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2008, S. 36f.). Der Erlass „Die Arbeit der

öffentlichen Ganztagsschule“ sieht in diesem Zusammenhang vor, dass sich die

Zusammenarbeit mit außerschulischem Personal nach den örtlichen Gegebenheiten richten

sollte und durchaus auch mit Mitarbeitern von kommunalen Einrichtungen, der Kirche oder

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ortsansässigen Betrieben kooperiert werden sollte (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium

2004, S. 220).

Ein wichtiger Aspekt bezüglich des Personals an einer Ganztagsschule ist die Notwendigkeit

zur Verbesserung der Kooperation zwischen den verschiedenen Professionen. Insgesamt ist

eine enge Zusammenarbeit wünschenswert, die durch regelmäßige Besprechungszeiten,

verstärkte Teamarbeit und gemeinsame Projekte entstehen kann. In Kombination mit

gezielten Weiterbildungsmaßnahmen für das gesamte pädagogische Personal kann die

Qualität des Ganztagsangebotes gesteigert und die Zusammenarbeit professionalisiert

werden, wovon die Kinder und Jugendlichen letztendlich profitieren können (vgl. Holtappels

u.a. 2007, S. 19).

Schließlich kann festgehalten werden, dass die Art des Beschäftigungsverhältnisses der

unterschiedlichen Kooperationspartner Einfluss auf das Engagement der Mitarbeiter hat. Je

nachdem ob es sich um Hauptberufliche, Honorarkräfte oder Ehrenamtliche handelt, kann

verallgemeinernd von unterschiedlicher Motivation und Einsatzbereitschaft gesprochen

werden. Demnach ist anzunehmen, dass hauptberufliche Mitarbeiter mehr Zeit und Kapazität

für eine intensivere Zusammenarbeit mit Lehrkräften aufbringen können und daher zu einer

erfolgreichen Kooperation an Ganztagsschulen beitragen können (vgl. Holtappels u.a. 2007,

S. 26f.).

8.3. Mittagessen

Das Mittagessen in der Schule gehört ebenfalls zu den zentralen Aspekten des Konzeptes

der Ganztagsschule. Dabei kommen dem Mittagessen verschiedene Funktionen zu. Vor

allem sind die Mittagspause und die Verpflegung als eine Verbindung zwischen Erziehung,

Bildung und Betreuung zu sehen (vgl. Kamski 2008, S. 566f.).

Insbesondere der gemeinschaftliche Aspekt des Mittagessens im Rahmen der

Ganztagsschule ist von zentraler Bedeutung. Durch das gemeinsame Mittagessen haben die

Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit miteinander ins Gespräch zu kommen. Aber auch

einfache Verhaltensnormen, wie zum Beispiel der Umgang mit Messer und Gabel, können

durch Nachahmung bei dem gemeinsamen Mittagessen erlernt werden. Kindern und

Jugendlichen wird so die Möglichkeit geboten in einer Gemeinschaft zu essen, was in ihrem

häuslichen Umfeld unter Umständen nicht möglich ist. Außerdem wird den Lehrerinnen und

Lehrern durch das gemeinsame Essen ermöglicht, auch außerhalb des Unterrichts mit ihren

Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen (vgl. Kamski 2008, S. 567). Das

gemeinsame Mittagessen ist auch für die Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls sehr

förderlich. Von großem Vorteil sind dafür vor allem feste Gruppentische während des

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Essens, an denen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich an gewisse Tischregeln zu

halten und sich ein stabiles Gruppengefühl herausbildet (vgl. Appel 2003, S. 262f.).

Neben dem zentralen gemeinschaftlichen Aspekt muss das Mittagessen in Ganztagsschulen

noch weitere Kriterien erfüllen, so zum Beispiel die ernährungsphysiologischen Kriterien. Es

ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Schulverpflegung eine ausgewogene

und nährstoffreiche Ernährung bekommen. Auch die sensorischen Kriterien müssen

beachtet werden, darunter wird verstanden, dass die Speisen einen guten Geschmack, ein

ansprechendes Aussehen und einen typischen Geruch aufweisen sollen. Als weiterer Aspekt

gelten die soziokulturellen Kriterien, da mit dem Essen je nach Kulturkreis verschiedene

Gebräuche einhergehen, sollte auf diese auch bei der Schulverpflegung geachtet werden,

zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (vgl. Serviceagentur

Ganztägig lernen 2010, S. 24-31).

Für die Versorgung in Ganztagsschulen können vier verschiedene Systeme unterschieden

werden. Zum einen wird von dem Frischkostsystem gesprochen, dabei werden in einer

schuleigenen Küche die Mahlzeiten frisch mit regionalen Produkten zubereitet. Dies ist das

beste System zur Schulverpflegung, aber auch sehr teuer, sodass nur wenige Schulen

dieses System einführen können. Eine weitere Alternative ist das Relaisküchensystem, bei

dem bereits vorbereitete Speisen aus anderen Großküchen geliefert werden und in der

Küche der Schule nur noch fertig gekocht und angerichtet werden müssen. Eine dritte

Möglichkeit ist das Verteilerküchensystem, was die komplette Zubereitung der Speisen

außerhalb der Schule und eine anschließende Auslieferung an die Schule vorsieht. Dieses

Modell ist das am weitesten verbreitete System, da es für die Schule den geringsten

Arbeitsaufwand bedeutet. Als viertes System wird das Mischküchensystem genannt, was die

Zubereitung tiefgekühlter Fertigprodukte vorsieht. Diese Gerichte sollen dann mit frischen

Zutaten ergänzt werden (vgl. Appel 2003, S. 266-270).

In Niedersachsen haben die Schulen keine Vorgaben, in welcher Länge und welche Art und

Weise die Mittagspause zu gestalten ist. Es wird jedoch empfohlen, genügend Zeit sowohl

für das Mittagessen, als auch für eine anschließende Bewegungs- und Entspannungsphase

einzuplanen (vgl. Serviceagentur Ganztägig lernen 2010, S. 9). Das Niedersächsische

Kultusministerium weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass keine Verpflichtung zum

Kauf eines Mittagessens in einer Ganztagsschule bestehen darf (vgl. Niedersächsisches

Kultusministerium 2008, S. 16f.).

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8.4. Nachmittagsangebot

Das Nachmittagsangebot stellt das bedeutendste Kriterium einer Ganztagsschule in

Abgrenzung zu einer Halbtagsschule dar. Dabei wirken alle anderen zuvor beschriebenen

Charakteristika einer Ganztagsschule auf die Gestaltung des Nachmittagsangebots ein und

müssen daher bei dessen Analyse berücksichtigt werden. Des Weiteren ist die

Organisationsform der Ganztagsschule und damit der Verbindlichkeitsgrad der Teilnahme

am Ganztagsangebot ausschlaggebend für den Ablauf des Nachmittags.

In dem Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ des Niedersächsischen

Kultusministeriums werden unter anderem die charakteristischen Angebote einer

Ganztagsschule beschrieben. Dazu zählen Verfügungsstunden, Arbeitsgemeinschaften,

Arbeits- und Übungsstunden, Fördermaßnahmen, Projekte an außerschulischen Lernorten,

die Mittagspause und das Mittagsessen und außerunterrichtliche Angebote. Durch das

Zusammenspiel dieser Angebote kann ein wichtiger Beitrag zur Rhythmisierung des

Ganztagsablaufes geleistet werden (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2004, 220f.).

Zudem gibt der Erlass Auskunft über die zusätzlich zu den Lehrkräften am

Nachmittagsangebot beteiligten Personengruppen, wie beispielsweise

Erziehungsberechtigte, Organisationen der Jugendhilfe, Sportvereine, Musikschulen,

Betriebe usw. (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2004, S. 219).

Allgemein kann die Vielfalt an möglichen Nachmittagsangeboten als sehr heterogen

bezeichnet werden. Dies bezieht sich vor allem auf die inhaltliche und strukturelle Gestaltung

des Angebotes. Dabei gibt es einerseits lernbezogene Angebote wie

Hausaufgabenbetreuung und fachbezogene Angebote wie Förderangebote. Demgegenüber

stehen freizeitorientierte Angebote wie beispielsweise musische Aktivitäten. Hinzu kommen

noch Projektarbeiten und fächerübergreifende Angebote (vgl. Stecher u.a. 2009, S. 193).

Durch die Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Kooperationspartnern entsteht

die Möglichkeit, das Angebots- und Bildungsspektrum zu erweitern, da auf diese Weise neue

Kompetenzen und Methoden angeeignet werden können und letztendlich eine umfassendere

Bildung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden kann. Dabei ist insgesamt ein

großes Spektrum an Kooperationsformen zu verzeichnen, das durch Rahmenbedingungen

der Schulen und rechtliche Vorgaben der Länder beeinflusst wird. Das Ziel der

Ganztagsbildung sollte jedoch immer darin bestehen, die Schule zum Sozialraum hin zu

öffnen, das Bildungsprogramm über den vorgegebenen Lehrplan hinaus zu erweitern sowie

verstärkt die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen in den Schulalltag einzubeziehen.

Wichtig ist dabei vor allem, dass ein Ganztagskonzept entwickelt wird, in dem die Angebote

der Kooperationspartner verankert und mit dem Unterricht abgestimmt werden und diese

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dennoch inhaltlich bedeutsam bleiben und eine eigenständige Bildungsgelegenheit

darstellen. (vgl. Arnoldt / Züchner 2008, S. 633).

Des Weiteren trägt eine gemeinsame Konzeptentwicklung zwischen Schule und

außerschulischen Kooperationspartnern zur Qualität der ganztägigen Bildung bei. Dabei

können in der Schule beispielsweise Arbeitskreise gebildet werden, die sich um die

Gestaltung, Weiterentwicklung und Verbesserung des Ganztagsbetriebes in Kooperation mit

den außerschulischen Partnern kümmern (vgl. Arnoldt / Züchner 2008, S. 638). In Bezug auf

die inhaltliche Ausrichtung des Nachmittagsangebots an Ganztagsschulen ist eine starke

Abhängigkeit von der Organisationsform festzustellen. Da das Nachmittagsangebot an

offenen Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis beruht und daher nicht alle Schülerinnen und

Schüler daran teilnehmen, besteht das Angebot hauptsächlich aus Freizeit- und

Betreuungsangeboten und kann daher überwiegend eigenverantwortlich von

außerschulischen Kooperationspartnern gestaltet werden. Hingegen kann in einer

vollgebundenen Ganztagsschule zusätzlich zu Freizeit-, Betreuungs-, und Förderangeboten

eine stärkere Verzahnung mit dem Unterricht erfolgen, die vorwiegend von der Schule selbst

organisiert wird (vgl. Arnoldt / Züchner 2008, S. 638ff.). Außerdem muss an dieser Stelle

festgehalten werden, dass ein Ganztagsangebot, das sich nicht nur auf Betreuung und

Freizeitgestaltung beschränkt, sondern das dazu variantenreich und konzeptionell mit dem

Unterricht verbunden ist, herkunftsbedingte Bildungsdisparitäten abbauen kann. Jedoch gilt

dies wiederum insbesondere für die vollgebundene Form, da dort alle Schülerinnen und

Schüler am Ganztagsangebot teilnehmen und nicht selektiert wird (vgl. Steiner 2011, S.74).

Schließlich kann sich bei der Teilnahme am Nachmittagsangebot für die Schülerinnen und

Schüler ein pädagogischer Mehrwert ergeben, der zusätzlich zu einer erweiterten Lernkultur

führen kann. Dieser Mehrwert ergibt sich zum einen daraus, dass durch die längere Dauer

des Schultages allgemein mehr Zeit für Lernprozesse gegeben ist. Dazu kann anhand eines

vielfältigen Angebots nicht-curricularer Lerninhalte individueller und tiefgehender auf die

Interessensgebiete der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden, die ansonsten nicht

berücksichtigt werden könnten. Zum anderen besteht die Möglichkeit, neue Lernformen wie

beispielsweise fächerübergreifendes oder freizeitpädagogisches Lernen auszutesten. Des

Weiteren ermöglichen zielgruppenspezifische Angebote eine individuelle Förderung der

Schülerinnen und Schüler. Und letztlich entstehen an Ganztagsschulen vermutlich

intensivere soziale Beziehungen sowohl zwischen den Schülerinnen und Schülern

untereinander als auch zwischen den Schülerinnen und Schülern und Lehrern bzw. dem

weiteren Personal des Ganztagsangebots (vgl. Stecher u.a. 2009, S. 189-192).

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8.5. Kosten

Die private Kostenbeteiligung von Eltern an Angeboten der Ganztagsschulen ist je nach

Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine Umfrage hat ergeben, dass die Kosten der

Mittagsverpflegung in der Regel immer von den Erziehungsberechtigten getragen werden

müssen (vgl. Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2013, S. 70f.).

Abbildung 7: Wofür müssen die Eltern an Ihrer Schule im Rahmen der Inanspruchnahme des Ganztagsbetriebes durch ihr Kind einen finanziellen Beitrag leisten? (Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2013, S. 70).

Auch in Niedersachsen ist das Mittagessen kostenpflichtig. Es gibt die Möglichkeit,

Zuschüsse für Kinder aus Familien zu beantragen, die zum Beispiel Leistungen nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Außerdem wird empfohlen, die Kosten für das

Mittagessen so niedrig wie möglich zu halten, indem unter anderem Sponsoren gesucht

werden oder Fördervereine der Schulen um Unterstützung der Schulverpflegung gebeten

werden (vgl. Niedersächsische Kultusministerium 2008, S. 82-84). Auch Gelder aus dem

Bildungs- und Teilhabepaket, was für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen

Familien, die zum Beispiel das Arbeitslosengeld II empfangen, Mittel zur Verfügung stellt,

können zur Bezuschussung der Mittagsverpflegung genutzt werden, sodass die

Erziehungsberechtigten nur noch einen Euro pro Mahlzeit zahlen müssen (vgl.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2011, S. 7 / S. 14).

Für das Nachmittagsangebot an Ganztagsschulen steht den Schulen ein gewisses Budget

zu, aus dem das Angebot finanziert wird, sodass den Erziehungsberechtigten keine weiteren

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Kosten entstehen. Die Schulen erhalten einen Ganztagszuschlag an Lehrerstunden, der sich

aus den Teilnehmerzahlen der Schülerinnen und Schüler an dem Ganztagsangebot

errechnet. Da das Land Niedersachsen zur Zeit nicht über genügend Mittel verfügt, um alle

Ganztagsschulen mit den vorgesehenen Personalressourcen auszustatten, werden die

Schulen lediglich mit einer Grundausstattung an zusätzlichen Lehrerstunden versorgt. Für

die Grundschulen richtet sich diese Grundausstattung nach der Anzahl der Klassen in den

Jahrgängen drei und vier. Es werden pro Klasse der Jahrgänge drei und vier 2,5 zusätzliche

Lehrerstunden genehmigt. Diese Lehrerstunden können auch in ein Budget umgewandelt

werden, über das die Schule zur Gestaltung des Ganztagsangebotes frei verfügen kann (vgl.

Niedersächsisches Kultusministerium 2008, S. 19f.).

9. Untersuchung der Ganztagsgrundschulen in Göttingen

Im Folgenden werden die zwölf Göttinger Ganztagsgrundschulen in Bezug auf die

Charakteristika Rhythmisierung, Personal, Mittagessen, Nachmittagsangebot und Kosten

untersucht. Jede dieser Schulen ist eine offene Ganztagsschule und es soll überprüft

werden, inwiefern sich das konkrete Angebot der Schulen von den Vorgaben unterscheidet.

Außerdem soll überprüft werden, ob es sich bei dem Emblem „Ganztagsschule“ nur um

einen Etikettenschwindel handelt. Die gesammelten Informationen wurden zum einen der

Selbstdarstellung der Schulen (Homepage) und zum anderen direkten Nachfragen an die

jeweilige Schule entnommen. Auf keine der Angaben besteht Gewähr. Folgende Schulen

wurden untersucht:

Schule Ganztagsschule seit

GS Albani 2012

GS Bonitifatius I 2012

GS Brüder Grimm 2010

GS Egelsberg 2012/2013

GS Godehard (kath.) 2009

GS Herman Nohl 2007

GS Hölty 2012/2013

GS Erich Kästner 2003

GS Hainbund 2011/2012

GS Astrid-Lindgren 2010

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GS Hagenberg 2011

GS Leineberg 2008

Tabelle 6: Liste aller ganztäglichen Grundschulen der Stadt Göttingen, Stand 14.09.2012.

9.1. Rhythmisierung

Für die Beurteilung der Rhythmisierung an einer Ganztagsschule müssen die Schulzeiten

betrachtet werden. Im folgenden Diagramm sind die Zeiten eingezeichnet, in denen die

Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Schulen an mindestens drei Tagen in der

Woche betreut werden können. Dabei ist ausdrücklich von der Betreuungszeit die Rede, was

durch Hort und/oder Kids-Club mit Kosten verbunden ist. Die Angaben sind der jeweiligen

Schulwebseite entnommen und ohne Gewähr (Für die Erich Kästner Schule konnten keine

Angaben ermittelt werden).

Abbildung 8: Ganztagsgrundschulen Zeiten (mit Betreuungszeiten).

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass die Zeiten dem entsprechen, was von einer

Ganztagsschule erwartet wird. Bei jeder der untersuchten Grundschulen ist eine Betreuung

nach 15.30 Uhr immer mit Kosten verbunden.

Im Folgenden betrachten wir ein weiteres Diagramm, in dem die freiwilligen sowie zum Teil

kostenpflichtigen Betreuungszeiten entfallen.

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Abbildung 9: Ganztagsgrundschule Zeiten (ohne Betreuungszeiten).

Dieses Diagramm stellt die Pflichtstunden in der Schule für die Schülerinnen und Schüler

dar. Hier würde man alleine von den Zeiten her eher von verlässlichen Grundschulen und

nicht von Ganztagsschulen sprechen. Häufig bieten die Schulen eine beitragsfreie

Nachmittagsbetreuung bis ca. 15:30 Uhr nur für die Klassenstufen 3 und 4 an. Die Erst- und

Zweitklässler können in dem Fall durch einen kostenpflichtigen Hort auch am Nachmittag

betreut werden. Damit erfüllt die Schule nicht das 7-Stunden-Kriterium (vgl. 2. Definition

Ganztagsschule) und es kann in den ersten beiden Klassenstufen nicht die Rede von einer

Ganztagsschule sein. Alternativ kann beispielsweise durch Kooperationen auch für die

Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse kostenlose Betreuung am Nachmittag erreicht

werden. Zum Beispiel kooperiert die Herman-Nohl Schule mit dem Kinderhaus e.V. und

bietet an drei Tagen (Mo bis Mi) ein offenes, kostenfreies Angebot bis 15:30 Uhr für alle

Jahrgänge an.

Die Stadt Göttingen fördert Nachmittagsangebote an Ganztagsgrundschulen mit einem

Rahmenkonzept, nach dem einige Grundschulen arbeiten. Dieses Konzept besteht aus:

1. „einem für Eltern beitragsfreien Angebot für alle Grundschüler/-innen der Klassen 1-4

von Montag – Donnerstag bis 15:30 Uhr

2. einem für Eltern beitragspflichtigen Angebot für Grundschüler/-innen der Klassen 1-4,

von Montag – Freitag bis 17:00 Uhr

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3. einem für Eltern beitragspflichtigen Ganztagsangebot für Grundschüler/-innen der

jeweiligen Schule mit Hauptwohnsitz in Göttingen der Klassen 1-4 für 8 Wochen in

den Ferienzeiten“ (Stadt Göttingen, Fachbereiche Jugend und Kindertagesstätten

2010).

Abbildung 10: Ganztagsgrundschulangebot Mo-Fr nach dem Rahmenkonzept der Stadt Göttingen, (Stadt Göttingen, Fachbereiche Schule und Jugend 2010, S. 8).

Sechs der von uns untersuchten Göttinger Grundschulen arbeiten nach diesem

Rahmenkonzept der Stadt Göttingen: Hagenbergschule, Hainbundschule, Brüder-Grimm-

Schule, Egelsbergschule, Höltyschule und Albanischule. Damit ist die Planung, welche es

vor drei Jahren gab, sogar um eine Schule übertroffen. Geplant waren bis 2013: neun

Ganztagsgrundschulen, von denen fünf nach dem Rahmenkonzept arbeiten.

Bei dem Konzept einer offenen Ganztagsschule wird den Schülerinnen und Schülern

beziehungsweise den Erziehungsberechtigten freigestellt, ob das Ganztagsangebot genutzt

werden soll. Dies macht eine äußere Rhythmisierung schwierig, da es keine

Unterrichtsblöcke am Nachmittag ermöglicht. Es gibt allerdings Schulen, die angeben, einen

„offenen Anfang“ zu Unterrichtsbeginn zu realisieren. Die Schülerinnen und Schüler können

beispielsweise an der Hagenberg Schule bereits um 7:45 Uhr, also eine Viertelstunde vor

Unterrichtsbeginn, betreut werden. Durch die Möglichkeit nachmittags in der Schule eine

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Hausaufgabenbetreuung zu erhalten, wird die individuelle Rhythmisierung gefördert und

damit auch Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine ausreichend gute Lernumgebung

besitzen, eine Chance gegeben, im eigenen Tempo zu lernen. Hierbei wird vorausgesetzt,

dass die Schülerinnen und Schüler an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen. Die Befunde

(vgl. Abschnitt Rhythmisierung) zur erhöhten Konzentrationsfähigkeit am Nachmittag

zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr werden dabei nicht berücksichtigt.

9.2. Personal

„Die Erich Kästner-Schule hat als einzige offene Ganztagsschule eine höhere Personalausstattung des Landes (bei der genehmigten Teilung der Schule ab dem 01.08.2010 ist die künftige Finanzausstattung noch nicht abschließend entschieden). Die anderen Ganztagsschulen erhalten seitens des Landes zusätzlich 2 ½ Lehrerstunden je Klasse in den Jahrgängen 3 und 4.

Alle Lehrerstunden lassen sich grundsätzlich kapitalisieren und somit für zusätzliches pädagogisches Personal einsetzen. Mit diesen Mitteln ist ein Ganztagsschulbetrieb von montags bis Donnerstag jedoch nicht bestreitbar. Deshalb kooperieren die Grundschulen in unterschiedlicher Ausprägung mit freien Jugendhilfeträgern, Vereinen und Verbänden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Schulträger finanzielle Unterstützung.“ (Stadt Göttingen, Fachbereiche Schule und Jugend 2010, S. 2).

Jeder Ganztagsschulstandort, der sich an dem Rahmenkonzept orientiert, richtete eine

Koordinationsstelle ein. Dort wird eine pädagogische Fachkraft mit halber Stelle beschäftigt,

die für den Ablauf des Ganztagsprogramms verantwortlich ist.

Das Nachmittagsangebot wird in der Regel Montag bis Donnerstag von 13:00 – 15:30 Uhr

angeboten. Hierbei werden Gruppen in Klassenstärke gebildet, die von jeweils einer

pädagogischen Fachkraft betreut werden. Die Betreuung wird durch Eltern, Ehrenamtliche,

Hortpersonal und Honorarkräfte ergänzt.

Die Godehardschule gibt als einzige der untersuchten Schulen an, dass auch die Lehrkräfte

am Nachmittagsunterricht beteiligt sind. Ob es sich hierbei nur um die Organisation oder

auch um die tatsächliche Betreuung handelt, bleibt jedoch unklar.

Einige Schulen sprechen von ihrem "Ganztagsteam". Dabei wird deutlich, dass häufig eine

klare Trennung zwischen Vormittagsunterricht mit den Lehrkräften und Nachmittagsunterricht

mit einer bunten Mischung aus pädagogischen Mitarbeitern, Eltern, ehrenamtlichen

Mitarbeitern, externen Partnern und Honorarkräften vorliegt. Inwiefern diese beiden Teams

miteinander kooperieren ist hierbei nicht ersichtlich.

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9.3. Mittagessen

An jeder der untersuchten Schulen wird, wie bei Ganztagsschulen vorgeschrieben, ein

Mittagessen angeboten.

Vier Schulen legen in ihren Konzepten Wert darauf, ein gemeinsames oder betreutes

Mittagessen zu erwähnen. Eine eigene Mensa wird dabei von vier Schulen genannt, zwei

Weitere lassen ihr Essen an externen schulnahen Orten servieren und die restlichen sechs

Schulen bleiben ohne Angabe.

Eine gesunde Ernährung wird von mehreren Schulen propagiert, wobei die Hermann-Nohl

Schule explizit den kontrollierten Anbau und die ausgewogene Auswahl erwähnt. Die Brüder-

Grimm Schule bietet zusätzlich eine so genannte „Naturkostbar“, an der auch außerhalb der

Mittagszeiten gesundes Essen zum Selbstkostenpreis erworben werden kann. Außerdem

wird dort nur Essen ohne Schweinefleisch angeboten, um dem Umstand gerecht zu werden,

dass viele Kinder mit muslimischem Elternhaus im Einzugsbereich leben. An der Hölty

Schule können die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus an Pizza Projekten teilnehmen,

in denen neben dem "Nahrung zu sich nehmen" auch das "Nahrung gestalten" Beachtung

findet.

9.4. Nachmittagsangebot

Das Nachmittagsangebot an den untersuchten Grundschulen besteht im Allgemeinen aus

Hausaufgabenbetreuung und unterschiedlichen Freizeitangeboten. Die

Hausaufgabenbetreuung findet bei allen Schulen, so wie exemplarisch im Rahmenkonzept

angegeben, am frühen Nachmittag statt. Dabei sind in der Regel 1-2 Schulstunden

eingeplant. Elf der untersuchten Schulen geben des Weiteren diverse Sportangebote an,

wobei sechs davon in direkter Kooperation mit einem Sportverein zusammen arbeiten.

Außerdem gibt es an acht Schulen musikalische Angebote wie zum Beispiel einen Chor oder

die Möglichkeit ein Instrument zu erlernen. Eine Kooperation mit anderen Schulen wird von

vier Grundschulen angegeben. Dabei wird mit weiterführenden Schulen wie dem Otto-Hahn-

Gymnasium Göttingen und dem Theodor-Heuss-Gymnasium Göttingen sowie mit der

Förderschule Tannenberg kooperiert. Weitere Kooperationspartner sind das Göttinger

Symphonie Orchester, Altersheime und die Universität Göttingen. Die im Abschnitt

Nachmittagsangebot beschriebene starke Abhängigkeit von der Organisationsform spiegelt

sich bei der Untersuchung in allen Grundschulen wider. Zusammengefasst besteht das

Nachmittagsangebot der Göttinger Ganztagsgrundschulen aus Freizeit- und

Betreuungsangeboten. Einige Förderangebote werden zwar erwähnt, aber nicht weiter

beschrieben:

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Herman Nohl „Förderunterricht“

Godhard „Römische Geschichte: Asterix und Obelix“

Hölty „Projekte: Physik, Chemie“

Astrid-Lindgren „AGs: Bildung“

Hagenberg „Förderunterricht“

Leineberg „Schwerpunkte Englisch und Sport“

9.5. Kosten

Mittagessen:

Jede Ganztagsschule ist dazu verpflichtet ein Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler

zu stellen.

Bei den untersuchten Grundschulen liegen die Preise pro Mittagessen bei 1 bis 3€.

Drei Schulen gaben dabei 2,95€ pro Mahlzeit an, eine Schule 2 – 3€ und eine weitere sprach

vom Selbstkostenpreis. Die anderen sieben Schulen blieben dabei ohne Angabe. Die

Godehardschule bietet auf Antrag auch Ermäßigtenkarten an, wodurch der Preis auf 1€ pro

Mahlzeit sinkt. An der Albanischule profitieren Familien mit mindestens drei

Geschwisterkindern, da sie dann einen Rabatt von 50 Prozent erhalten. Keine Schule gab

an, kostenfreies Mittagessen anzubieten.

Weitere Kosten kommen auf die Eltern zu, wenn sie ihre Kinder über das Ganztagsangebot

hinaus betreut wissen wollen.

Die Hortkosten für eine Betreuung bis zu vier Stunden belaufen sich bei den städtischen

Horten auf 99 – 185€ pro Monat. Für eine längere Betreuung, die jedoch nicht nötig ist, wenn

die Kinder bis 13 Uhr in der Schule sind, fallen weitere Kosten an. Die Höhe der Beiträge

unterscheidet sich hierbei je nach Einkommen der Eltern. Auf Antrag kann auch eine

Befreiung von den Beiträgen durch die Stadt Göttingen gewährt werden. Falls die Kinder im

Hort zu Mittag essen, werden Verpflegungskosten von 53,50€ pro Monat fällig.

Der von der Jugendhilfe Göttingen organisierte Kids Club kostet monatlich 60€ pro Schüler

bei zehn Betreuungsmonaten während der Schulzeit. Dabei werden die Kinder der 3. und 4.

Klasse von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr bzw. freitags ab 13:00 Uhr betreut. Es ist möglich für

insgesamt acht Wochen eine ganztägige Ferienbetreuung zu buchen, für 30€ pro Woche.

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Für Schüler der 1./2. Klassen können also jährliche Kosten von 1188€ bis 2862€ für den Hort

entstehen, um eine Betreuung bis 17 Uhr zu erhalten. Für die älteren Schülerinnen und

Schüler reduzieren sich diese Kosten auf 840€ jährlich inkl. Ferienbetreuung jedoch

exklusive Mittagessen.

Ausgehend von 180 Schultagen fallen bei 2,95€ pro Mittagessen hierfür 531€ pro Schuljahr

an.

Für die Angebote am Nachmittag fallen unter Umständen Materialkosten an. Für einige AGs,

die von externen Partnern organisiert werden, fallen zusätzliche Kosten an, wenn

beispielsweise Instrumente erlernt werden.

10. Fazit

Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Ganztagsschule in erster Linie das Konzept einer

geschlossenen Ganztagsschule. Für uns war es deshalb wichtig zu untersuchen, welche

Anforderungen „offene Ganztagsschulen“ in Göttingen trotz ihrer genannten

Einschränkungen erfüllen. Ein Großteil der Schulen bewirbt ein überzeugendes Konzept für

die Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen.

Etikettenschwindel? Ja! Allerdings nicht von Seiten der Schulen, sondern vor allem durch die

sehr unterschiedlichen Auswirkungen der gewählten Ganztagsschulform. Da die offenen

Ganztagsgrundschulen seitens des Landes lediglich 2 ½ Lehrerstunden je Klasse in den

Jahrgängen 3 und 4 erhalten, werden diese Stunden kapitalisiert und für zusätzliches

pädagogisches Personal eingesetzt. Selbst durch Kooperationen kann damit nur schwierig

eine Nachmittagsbetreuung gewährleistet werden. Dadurch ergibt sich, dass einige Schulen

die zusätzlichen Kapazitäten auch nur für die 3. und 4. Klassen nutzen, um wenigstens in

diesen Jahrgängen ein Ganztagsangebot bereitstellen zu können. Es entstehen

Grundschulen, an denen nur die älteren Schüler eine kostenlose Betreuung von sieben

Stunden am Tag, mindestens drei Tage die Woche erhalten. Die Schüler der 1. und 2.

Klassen werden hierbei vom Ganztagsmodell ausgeschlossen. An eine Finanzierung für

Lehrkräfte am Nachmittag ist dabei gar nicht erst zu denken. Dass die

Nachmittagsbetreuung der Schulen dann teilweise auf eigenständige Horts ausgelagert wird,

entspricht dann gar nicht mehr dem Verständnis einer Ganztagsschule und gibt dem Vorwurf

des Etikettenschwindels eine endgültige Berechtigung.

Den Göttinger Grundschulen –wie allen Grundschulen in Niedersachsen - wird vor allem

durch die Vorgaben des Landes die Chance genommen, ein wirklich überzeugendes

Ganztagsangebot zu stellen. Gebundene Ganztagsschulen werden bisher nicht genehmigt,

da mit dieser Schulform zu hohe Kosten verbunden sind. Betrachtet man hier den Vergleich

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zu anderen Ländern wird deutlich, dass uns viele weit voraus sind. In einigen Ländern ist ein

geschlossenes Ganztagskonzept etabliert und wird von den Regierungen selbstverständlich

finanziert. Die Betreuung der Schüler wird hierbei, vor allem in den skandinavischen

Ländern, am Nachmittag von den gleichen Lehrkräften wie am Vormittag vorgenommen,

wodurch ein sinnvoll abgestimmtes rhythmisiertes pädagogisches Lehrkonzept ermöglicht

wird und keine Trennung von Vormittagsunterricht und Nachmittagsbetreuung erfolgt.

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III

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IV

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VI

12. Anhang

§23 des Niedersächsischen Schulgesetzes