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Innungszeitschrift der Gebäudereiniger-Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg. Titelthema: Schmutzabwehr - direkt im Eingang
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Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
ja, es ist wirklich wahr, auch
das Jahr 2014 ist schon wieder
(fast) vorüber. Der Dezember ist
der Monat, um bilanzierend zu-
rück zu blicken. Dabei scheint es
mir, dass das Bilanzpendel zu-
nehmend auf die Seite der Lei-
stungsempfänger/innen, weniger
auf die der Leistungserbringer/
innen, ausschlägt. Unsere soziale
Marktwirtschaft ist nur realisier-
bar, wenn auf allen Ebenen die
Einsicht besteht, dass nur ver-
teilt werden kann, was vorher
eingesammelt wurde. Deshalb
müssen soziale Geschenke vor-
her verdient werden und dürfen
nicht zu Lasten nachfolgender
Generationen realisiert werden.
Auch in 2015 brauchen wir moti-
vierte Leistungserbringer/innen.
Alles Beste für 2015 wünscht
Silke Vogten
Das Abstreifen der Schuhe am Eingang verbes-
sert nicht nur die Optik der Böden. Es mindert
auch den Reinigungs- und Renovierungsauf-
wand im Gebäude, verbessert dazu die Sicher-
heit – ganz im Sinne der Kunden. Der Einsatz
von Mietfußmatten bietet dem Gebäudereiniger
dazu eine professionelle, fl exible und gleichzei-
tig kostenoptimierte Lösung.
Draußen graues Schmuddelwetter, drinnen zä-
her Matsch, der Schritt für Schritt von Besuchern
und Mitarbeitern weiter in die Gebäude hinein
getragen wird. Besonders in der Herbst- und
Wintersaison bedeutet dies eine logistische
Herausforderung für professionelle Gebäude-
reiniger. Denn es trübt nicht nur den optischen
Eindruck für die Besucher und verärgert den Kun-
den, sondern erfordert mehr Reinigungsperso-
nal, kürzere Intervalle und treibt so die Kosten in
die Höhe. Zur Lösung setzen immer mehr Gebäu-
dereiniger in den von ihnen zu reinigenden Ob-
jekten auf professionelle Schmutzfangmatten.
Die entscheidende Frage: Nicht waschba-
re Kaufmatte (Disposible Mats) oder fl exible,
waschbare Matte? Dirk Hischemöller, Geschäfts-
führer der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing
GmbH: „Ohne regelmäßige Pfl ege wird jede
fest verlegte Matte selbst zur Schmutzquel-
le. Denn das Saugen entfernt nur einen Teil der
Verschmutzung. Von einer wirklichen Reinigung
– auch unter hygienischen Aspekten – kann hier
keine Rede sein. Hinzu kommt, dass das Spei-
chervolumen für Schmutz und Wasser deutlich
niedriger liegt. In der Folge bleibt beides an
der Oberfl äche und wird dann in das ganze Ge-
bäude hineingetragen.“ Diesen sogenannten
Stempeleffekt gilt es unbedingt zu vermeiden.
Die Leistungskraft der fl exiblen Mietfußmatten ist
dagegen in den letzten Jahren deutlich gewachsen.
SchmutzabwehrStopp dem Schmutz – direkt im Eingang
Foto
: M
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Foto
: DBL
Gm
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6. Jahrgang Winter 2014
ObermeisterMichael Öttl
Alles Beste für 2015 wünscht
Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg
- 2 -
„Moderne waschbare Matten sind heu-
te so konstruiert, dass der Schmutz zum
Mattenboden wandert“ erklärt Joachim
Heymann, Sales Manager des Matten-
herstellers Kleen-Tex. „Die Matte hat
ein Eigengewicht von etwa 2,5 Kilo pro
Quadratmeter – das gleiche kann sie an
Schmutz und Feuchtigkeit aufnehmen;
sie sieht dennoch länger sauber aus.“ So
fangen diese Matten gerade bei hoher
Durchgangsfrequenz einen bedeutenden
Anteil des hereingetragenen Schmutz-
aufkommens wie Straßenschmutz und
Nässe auf. Gerade unter dem Aspekt der
Hygiene bevorzugen daher viele Gebäu-
dereiniger waschbare Matten. Doch statt
diese selbst zu beschaffen, auszulegen
und auch zu waschen, vertrauen sie häu-
fi g auf die Kooperation mit einem textilen
Mietdienstleister. Dirk Hischemöller: „In
der Regel übernehmen wir bei Zusam-
menarbeit mit einem Gebäudereiniger
die gesamte Logistik von der Beschaffung
bis zur hygienischen Pfl ege der Mietfuß-
matten. Damit bleibt der Gebäudereini-
ger zwar Auftragnehmer und Kontakter
zum Kunden – muss aber weder hohe
Fixkosten für die Anschaffung einplanen,
noch Lagerhaltung, Logistik oder Wasch-
verfahren selber organisieren.“ Christoph
Henkes, Mattenexperte beim DBL-Ver-
tragswerk Itex Gaebler-Industrie-Textil-
pfl ege GmbH & Co. KG in Montabaur,
beliefert eine ganze Reihe von Gebäuder-
einigern mit Mietfußmatten. „Innerhalb
unseres Servicekreislaufs tauschen wir
die schmutzigen Matten in Abstimmung
mit dem Gebäudereiniger regelmäßig
gegen frisch gepfl egte aus – im Winter
meist häufi ger als im Sommer. Dann wer-
den diese bei uns optimal gesäubert, ge-
trocknet, dabei der weiche Gummirücken
geschont.“ „Die meisten Matten werden
natürlich im Eingangsbereich ausgelegt
– in fast jeder Branche“, so Christoph
Henkes. „Denn so wird beim Eintreten
deutlich sichtbar weniger Schmutz in die
Räume getragen – das sichert ein ordent-
liches Erscheinungsbild.“ Aber auch zwi-
schen einzelnen Abteilungen, der Werk-
statt und dem Büro, erfüllen die Matten
ihren reinigenden Zweck. Hinzu kommt
der Sicherheitsaspekt. „Gerade bei
Nässe und Matsch machen rutschfeste
Matten z.B. mit Gummirücken aus Nitril
in viel frequentierten Räumen Sinn - sie
helfen Unfälle zu vermeiden.“
Welche Matte für welchen Einsatz?
Doch Matte ist nicht gleich Matte. Hier
stellt sich für die Gebäudereiniger die Fra-
ge nach dem richtigen Material, um den
bestmöglichen Effekt zu erzielen. „Eine
gute Abwehr gegen Nässe und Schmutz
bieten generell stabile Garnkonstrukti-
onen, wie High-Twist-Nylon“, erläutert
Christoph Henkes. Er sieht solche HTN-
Matten durchaus als eine zeitgemäße
und effektive Alternative zu Baumwoll-
produkten. „Sie garantieren eine hohe
Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnahme
und sorgen damit für die gewünschte
Sauberkeit.“ Überall dort, wo extreme
Beanspruchung herrscht, eignen sich so-
genannte Hochleistungsmatten mit einer
Florhöhe von rund 10 mm. „Diese haben
einen spürbaren Bürsteneffekt. Praktisch,
da ja heute oft Schuhe mit Rillenprofi l
getragen werden, in denen sich Dreck,
Schlamm etc. absetzen.“ Gerade Matten
mit solch einem Bürsteneffekt lassen sich
im Winter auch gut im Außenbereich ein-
setzen, um dort Schnee abzutreten.
Richtige Größe und passende Optik
Nicht nur Material, auch Lage und Größe
der Matte entscheiden über Effektivität.
So sollte die Matte laut Experten immer
den langen Weg gelegt werden, mög-
lichst nicht quer. Als Faustregel nennt
Christoph Henkes: „Mindestens drei
Schritte muss der Besucher auf der Mat-
te machen, damit durch den Abrieb der
Schmutz gelöst und Feuchtigkeit aufge-
nommen wird.“ Gängige Größen sind z.B.
85 x 150 cm oder 115 x 200 cm. Längere
Modelle sind in der Praxis problematisch.
Denn schließlich müssen die durch Näs-
se und Schmutz oft schweren Matten
händelbar bleiben – auch für das Reini-
gungspersonal vor Ort, das die Böden
wischt und die Matten dabei zur Seite
rollen muss. Bei der Optik entscheidet
auch individueller Geschmack – hier
sind heute einprägsame Logomatten
beliebt. Am schmutzunempfi ndlichsten
bewähren sich allerdings grau melierte
Funktionsmatten oder dezent einfarbig
durchgefärbte Matten – sogenannte
Monotone.
Wissen
Der DBL Servicefahrer holt die gebrauchten Matten regelmäßig ab und tauscht sie gegen frisch gepfl egte aus.
Foto
: DBL
Gm
bH
n
- 3 -
Fadime Sarikaya
Für viele Gebäudedienstleister sind
Hygienepapiere und Abfallbeseiti-
gungshilfsmittel in der täglichen pro-
fessionellen Reinigung nicht wegzu-
denken. Hauptsache der Preis stimmt
und der Zweck wird erfüllt – oder geht
Ihr Interesse weiter und Sie haben
sich intensiver damit beschäftigt?
Jahresgespräche
Immerhin machen diese beiden Berei-
che ganz grob fast 50 Prozent Ihres
Gesamtbedarfs an Verbrauchsmateria-
len aus. Das Jahr neigt sich dem Ende
zu und der Eine oder Andere von Ihnen
hat sein Jahresgespräch mit seinem
Lieferanten vor sich. In Vorbereitung
dieser Gespräche lohnt es sich be-
stimmt, die Artikel und das Sortiment
genauer zu analysieren. Letztendlich
ist ein Teil davon bestimmt Handels-
ware, die sie an Ihre Kunden weiterbe-
rechnen. Sollten Sie womöglich Preis-
anpassungen erhalten, sollten Sie sich
gut überlegen, was Sie davon „weiter-
geben“ können. Die große Herausfor-
derung besteht darin, sich in diesen
Bereichen Transparenz zu schaffen und
das ist nicht so einfach, wenn man die
gewünschte und benötigte Qualität
zu einem marktgerechten Preis haben
möchte.
Hygienepapiere
Schauen wir uns die umsatzstärksten
und einfachsten Standardartikel im
Hygienepapierbereich an: Oft wird
hier ein 2-lagiges Toilettenpapier, 250
Blatt auf der Rolle benötigt, manch-
mal leider noch die einlagige Krepp-
400-Blatt-Rolle und eventuell noch ein
3-lagiges Toilettenpapier. Dieses so
einfache Sortiment stellt sich bei ge-
nauerem Hinsehen als Labyrinth dar.
Warum? Nehmen wir den Klassiker:
2-lagige 250 Blatt-Rolle. Jeder Anbie-
ter hat seine Artikelbezeichnung und
Maße für das Papier.
Große Marktführer auf der Herstel-
lerseite führen dieses Produkt ge-
nauso wie mittlerweile viele Händler
als Eigenmarke. Mancher bietet bzw.
bezeichnet das Papier als weiß, hoch-
weiß, naturweiß oder natur. Tatsäch-
lich kann es auch einen leicht grauen
Touch haben, dass ist dann eher natur.
Ist es aus Tissue oder 100 Prozent Re-
cyclingmaterial? Welche Blattbreite hat
das Toilettenpapier? Sie können sich
denken, umso kleiner und grauer es
ist, desto günstiger dürfte es werden.
Dies ist nur ein Beispiel für 2-lagiges
Toilettenpapier mit 250 Blatt, oft 96
Rollen im Paket. Dieses Beispiel könn-
ten wir für 1-lagiges Handtuchpapier in
allen weiteren Sorten fortsetzen. Um
tatsächlich Qualität und Preis verglei-
chen zu können, benötigt man etwas
mehr Informationen, wie z.B. eine ein-
fache Artikelbeschreibung.
Müllsäcke
Schauen wir in das Sortiment der Ab-
fallsäcke und Abfallbeutel. Hier fi nden
wir die unterschiedlichsten Anbieter,
sogenannte „Hersteller“, klassische
Müllsackhändler und diverse Fach-
großhändler. Die Namensgebung jedes
einzelnen Anbieters ist schon unter-
schiedlich. Welche weiteren Informatio-
nen fi nden Sie: Literangabe, mµ-Stärke,
Fassungsvolumen, Abmessungen, HDPE
oder LDPE? Ein 30 Liter- Müllbeutel wird
oft in weiß, transparent und grau ange-
boten. Die Maße sind je nach Anbieter
unterschiedlich: 500 x 600 mm, 490 x
600 mm, 540 x 550 mm, 270+270 x 280
mm. Gehen wir beim Material von HDPE
aus, können die mµ-Stärken von 4 bis
7,5 mµ liegen! Warum ist das so wichtig
für Sie in Bezug auf Preis und Qualität?
Je dünner und leichter der Müllbeutel
ist, desto günstiger müsste dieser wer-
den. Nicht die mµ-Stärke sondern das
tatsächliche Gewicht eines Müllbeutels
hilft Ihnen einen sauberen Vergleich der
angebotenen bzw. eingekauften Artikel
vorzunehmen.
Wissen
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Verbrauchsmaterialien des täglichen Bedarfs in unterschiedlichsten Ausführungen.
Foto
: sa
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Ist Müllsack gleich Müllsackund Toilettenpapier gleich Toilettenpapier?
- 4 -Innung Inside
Michael Zwisler
Zur Mitgliederversammlung begrüßte
Obermeister Michael Öttl die anwe-
senden Mitglieder, insbesondere das
Ehrenmitglied Walter Kraus sowie den
Landesinnungsmeister Marcus Pinsel,
der ein kurzes Grußwort an die Mit-
gliederversammlung richtete.
Die Mitgliederversammlung gedachte
des am 29.07.2014 verstorbenen Dr.
phil. Horst Schmidt. Er war jahrelang
Delegierter des Landesinnungsverban-
des und Rechnungsprüfer des Landes-
innungsverbandes und der Innung. Er
war nicht nur ein erfolgreicher Unter-
nehmerkollege, sondern hat sich jahr-
zehntelang engagiert für die Interes-
sen des Gebäudereiniger-Handwerks
eingesetzt.
Dann ging Obermeister Öttl auf die
stattgefundenen Termine (BIV-Ta-
gung, Köln im Mai, die BIV-Tagung,
Stuttgart im September, Delegierten-
versammlung des LIV, München im
Oktober) und die Verhandlungen mit
der Landeshauptstadt München ein.
Weiterhin ging er auf die überarbei-
tete Norm der Schulhausreinigung ein.
Änderungsbedarf habe hinsichtlich
der empfohlenen Mindestreinigungs-
häufi gkeiten bestanden. Weiterhin
wurden in der Norm durch den Tech-
nikausschuss aktuelle Entwicklungen
sowohl bezüglich der Technik und Me-
thoden in der Gebäudereinigung als
auch unter Berücksichtigung des heu-
tigen Schulalltags mit der Zunahme
der Vielfachbenutzung von Schulge-
bäuden einbezogen. Die Endfassung
dieser Norm werde noch in diesem
Jahr veröffentlicht werden.
Anschließend sprach Obermeister
Michael Öttl das Thema Absturzsiche-
rung an. Wegen paralleler Zuständig-
keiten der Berufsgenossenschaft Bau
und den Ämtern für Arbeitssicherheit
ergeben sich unterschiedliche In-
terpretationen der Vorschriften und
Regelwerke und damit Irritationen
hinsichtlich der zulässigen Arbeitshö-
hen. Während einige Aufsichtsbeamte
Arbeitshöhen von über einem Meter
auch auf Leitern ohne Absturzsiche-
rung als nicht zulässig betrachten, hält
die BG Bau die bisherigen Arbeitshö-
hen von 5 bis 7 Metern für zulässig.
Einschränkungen bestünden für Ar-
beiten an Fenstern bei der Glasreini-
gung von innen. Bei der Planung und
Errichtung von neuen Gebäuden seien
Absturzsicherungen bei einer mögli-
chen Arbeitshöhe von einem Meter
vorzusehen.
Zur Rödl-Studie zur Wirtschaftlichkeit
der Fremdreinigung führte Michael Öttl
aus, dass die Studie die wirtschaftli-
chen Vorteile der Fremdreinigung klar
belegt habe; die Betriebe seien mit
den Foldern informiert worden. Die
Gesamtstudie sei als pdf-Dokument
verfügbar.
Im Bereich der Lehrlingswerbung, bei
der im Juni das Handwerkerdorf beim
Stadtgründungsfest, im Juli die Aus-
bildungsplatzbörse und im November
die Berufsinformationsmesse im BIZ
stattgefunden habe, lag die Organisa-
tion und Verantwortung bei Christine
Wimmer-Philipp, bei der sich der Ober-
meister ganz herzlich bedankte. Er
griff in diesem Zusammenhang die
Lehrlingszahlen auf, die im Gebäude-
reiniger-Handwerk erschreckend seien.
Im Anschluss an den Bericht des Ober-
meisters schlug Robert Steinberger
einen Arbeitskreis Schulen vor, da er
der Auffassung ist, Lehrlingswerbung
müsse unmittelbar in den Schulen
unter Zuhilfenahme der Lehrer statt-
fi nden. Zahlreiche Mitglieder melden
Interesse am Ausschuss Lehrlings-
werbung an. Schließlich wurden noch
für die 30-jährige Innungsmitglied-
schaft der Firmenverbund Mensing
in Ziertheim-Dattenhausen, Werner
Companies GmbH in Ergolding, Klaus D.
Herbst-MitgliederversammlungZahlreiche Themen, viele Aufgaben
Landesinnungsmeister Marcus Pinsel (re) begrüßt die Mitgliederversammlung.
Foto
: In
nung
- 5 -Innung Inside
Willberg in Ebenhausen/Schäftlarn und
für 20-jährige Innungsmitgliedschaft
die S.I.S Süd Industrie-Anlagen Service
GmbH in Karlsfeld geehrt.
Bericht des Geschäftsführers
Geschäftsführer Michael Zwisler ging
im Einzelnen auf die Sitzungen und Ver-
sammlungen im 2. Halbjahr 2014 sowie
die veranstalteten Seminare und Kurse
ein und gab zunächst einen Überblick
über die tarifl ichen Änderungen des
Rahmentarifvertrags durch Innungsta-
rifvertrag vom 08. Juli 2014 sowie zum
Lohntarifvertrag und Mindestlohntarif-
vertrag. Zur Aufzeichnungspfl icht der
Arbeitszeit ab 01.01.2015 berichtete
er über die nunmehr auf die Betriebe
zukommende volle Überprüfung der
Objektleiter, Bereichsleiter und leitende
Angestellten, die im Gegensatz zu z.B.
Paketzustellern nicht der Gefahr unter-
liegen, unter den Mindestlohn von 8,50
Euro zu fallen, gleichwohl im Gegen-
satz zu Paketzustellern, Zeitungszustel-
lern und Taxifahrern verpfl ichtet seien,
nunmehr Beginn, Ende der Arbeitszeit
sowie der Pausen aufzuzeichnen. Eine
entsprechende Intervention über die
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
zur Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände sei jedoch von der
Koalition vom Tisch gewischt worden.
Änderungen der Innungssatzung
Abstimmen mussten die anwesenden
Mitglieder über einige Änderungen der
Innungssatzung. So sind etwa not-
wendige redaktionelle Änderungen
bisher nicht umgesetzt. Die geplanten
Änderungen waren den Mitgliedern in
der Einladung bereits schriftlich mit-
geteilt worden, sämtliche Änderungen
erfolgten durch Einzelabstimmung
einstimmig ohne Gegenstimme und
Stimmenthaltung. Nicht nur abstim-
men, sondern auch wählen durften
die Mitglieder – und zwar die Arbeit-
geberbeisitzer zum Gesellenprüfungs-
ausschuss. Für diese Aufgaben wurde
Karl Heinz Kraus von der Mitglieder-
versammlung gewählt.
Rundfunkgebühren: Wie geht es weiter?
Geschäftsführer Michael Zwisler führ-
te an, dass bei zu viel gezahlten Bei-
trägen bis zum 31.12.2014 Beiträge
zurückgefordert werden könnten; im
Übrigen habe der Landesverband
Ministerpräsident Seehofer gebeten,
sich bei der beabsichtigten Evaluierung
für die Gebäudereiniger einzusetzen,
um deren Mehrbelastungen zukünftig
reduzieren zu können.
Innungsgeprüfte/r Objektleiter/in:
Änderungen ab 2015
Der/Die Innungsgeprüfte Objektleiter/
in wird ab September 2015 mit 12 Ta-
gen und 96 Unterrichtsstunden Lehr-
gangsdauer nicht unerheblich erweitert
werden. Michael Zwisler berichtete
über die Hintergründe der Vereinheit-
lichung der Objektleiterkurse und die
notwendige Zertifi zierung beim Bun-
desverband. Damit werden auch die
Kosten für den/die Innungsgeprüfte/n
Objektleiter/in logischerweise ange-
passt werden müssen.
Problematik Reinigungsportale im
Internet
Ein Thema, an dem man derzeit nicht
vorbei kommt, sind die Reinigungspor-
tale im Internet. Die Preise der Anbie-
ter reichen dabei (mal mit, mal ohne
Reinigungsmittel) von 11,90 Euro bis
zu 15 Euro. Davon gehen 15 Prozent
bis 20 Prozent an den Vermittler als
Provision. Und bereits hier beginnt das
Risiko für den Kunden: Kunden müs-
sen selbst kontrollieren, ob Schwarz-
arbeit vorliegt – womit die meisten
Auftraggeber sicher überfordert sind.
Der angepriesene Steuervorteil für den
Kunden ist laut Michael Zwisler auch
sehr fraglich, da die Zahlung für die
Leistung nicht an den Ausführenden
der Reinigungsleistung, sondern an
den Vermittler geleistet werde. Im
Streitfall kann es auch zu Problemen
kommen, denn so ist beispielswei-
se im Kleingedruckten beim Anbieter
Homejoy vom Gerichtsstand Kaliforni-
en die Rede. Und so sei es auch nicht
verwunderlich, dass unter Berücksich-
tigung der genannten Fakten auch die
Stiftung Warentest schreibt, „vor allem
wegen rechtlicher Unsicherheiten kön-
nen wir keines der fünf Vermittlungs-
portale (Helpling, Cleanagents, Home-
Ehrung zur 30-jährigen Innungsmitgliedschaft: Klaus D. Willberg aus Ebenhausen/Schäftlarn.
Foto
: In
nung
- 6 -Innung Inside
joy, Book a tiger, Putzfee) empfehlen“.
Unabhängig davon, ob sich die Reini-
gungsportale zukünftig durchsetzen
werden, berichtet OM Öttl, dass we-
sentlich gefährlicher für die Branche
das momentane Ziel der Industrie sei,
Reinigungsroboter zu perfektionieren.
Hier werde von der Industrie viel Geld
in die Hand genommen und diese Ro-
boter würden aller Voraussicht nach
am Gebäudereinigermarkt vorbei an
die Großkunden gehen. Auf absehba-
rer Zeit sei damit ein Wegbrechen des
Marktes zu befürchten.
Neue EU-Verbraucherrichtlinie:
Auswirkungen auf die Gebäudereinigung
Bei Verträgen mit Privatkunden muss
seit der Einführung des neuen Ver-
braucherrechts schriftlich auf ein
14-tägiges Widerrufsrecht hingewie-
sen werden. Andernfalls läuft der Un-
ternehmer Gefahr, für seine Leistung
kein Geld zu bekommen beziehungs-
weise die Vergütung trotz erbrachter
Leistung zurückzahlen zu müssen.
Michael Zwisler wies eindringlich auf
die Punkte hin, die Dienstleister im
Zusammenhang mit Privatkundenver-
trägen beachten müssen:
Das Widerrufsrecht gilt bei Verträgen,
die mit Endverbrauchern abgeschlos-
sen werden. Bei Unternehmen (GmbH
usw.) oder öffentlichen Auftraggebern,
besteht kein Recht zum Widerruf des
Vertrags. Entscheidend für das Wider-
rufsrecht ist, wo das Angebot über die
Reinigung erfolgt und wo es vom Kun-
den angenommen (d.h. unterzeichnet)
wird. Dabei sind folgende Fälle zu
unterscheiden:
a) Das Angebot wird im Büro des
Gebäudereinigers vorgelegt und dort
unterzeichnet – der Vertragsschluss
fi ndet also ausschließlich im Büro des
Gebäudereinigers statt: Kein Wider-
rufsrecht! Nimmt der Gebäudereiniger
nur unverbindlich Aufmaß in der Woh-
nung des Kunden und kommt der Ver-
trag dann in seinem Büro zustande:
Kein Widerrufsrecht!
b) Das Angebot wird außerhalb des
Büros des Gebäudereinigers vorgelegt
und auch außerhalb des Büros vom
Kunden unterzeichnet (zum Beispiel
beim Kunden oder an neutraler Stelle):
Widerrufsrecht besteht!
c) Das Angebot und dessen Unter-
zeichnung erfolgt ausschließlich ohne
persönlichen Kontakt (per Telefon, Fax,
Mail, Brief): Widerrufsrecht besteht!
Als Ausnahme gilt: Bei Notfällen und
dringenden Reparaturen hat der Ver-
braucher kein Recht, den Vertrag zu
widerrufen. Meldet sich der Kunde zum
Beispiel telefonisch und verlangt eine
Sonderreinigung nach einem Wasser-
schaden, kann er die Rückabwicklung
des Vertrags (=Widerruf) nicht verlan-
gen. Erledigt der Gebäudereiniger dann
aber zusätzlich eine Fensterreinigung
(keine dringende Arbeit), hat der Kun-
de bezogen auf die Fensterreinigung
ein Widerrufsrecht. Ist die schriftliche
Belehrung über das Widerrufsrecht er-
folgt, besteht ein Widerrufsrecht für 14
Tage ab dem Vertragsschluss, soweit
der Dienstleister den Privatkunden über
sein Recht zum Widerruf belehrt hat.
Achtung: Belehrt der Unternehmer den
Privatkunden nicht über dessen Recht,
den Vertrag bis zu 14 Tagen widerrufen
zu können, besteht das Widerrufsrecht
für 1 Jahr plus 14 Tage ab Vertrags-
schluss. Bis zu diesem Zeitpunkt hat
der Unternehmer keine Sicherheit, ob
der Vertrag Bestand hat.
Beispiel: Ein Gebäudereinigungsunter-
nehmen reinigt 1 x pro Woche im Pri-
vathaushalt bei monatlicher Zahlung.
Über das Recht, den Vertrag bis zu 14
Tagen nach Vertragsschluss rückgän-
gig zu machen, belehrte der Gebäuder-
einiger den Privatkunden nicht. Nach
12 Monaten widerruft der Kunde den
Vertrag. Der Vertrag muss rückabge-
wickelt werden, das heißt, der Kunde
kann alle 12 Zahlungen zurückverlan-
gen, obwohl er die Leistung erhalten
hat! Ansprüche aus ungerechtfertigter
Bereicherung sind ausdrücklich ausge-
schlossen!
Den Innungsmitgliedern wurde hierzu
ein Widerrufsformular in den Tagungs-
unterlagen aushändigt.
Obermeister Michael Öttl dankte zum
Ende der Versammlung den Mitgliedern
für die Teilnahme und wünschte allen
ein besinnliches Weihnachtsfest und
einen guten Start ins neue Jahr.
Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung. Unter ihnen: Fritz Wackel (re) und Ehrenmitglied Walter Kraus (2. re).
Foto
: In
nung
n
- 7 -Innung Inside
Seminarüberblick 2015Weiterbildung ist Voraussetzung für beruflichen Erfolg
Innungs-mitglieder
Montag bis 12.01.15 1. Tag: 1.250,00 € 1.250,00 € Freitag 16.01.15 08:30-ca. 16:30 Uhr MwSt.-frei MwSt.-freiMontag bis 26.01.15 Unterlagen € 50,-- Unterlagen € 50,--
Freitag 30.01.15 sonst: zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Dienstag bis 10.02.15 07:45-ca. 16:00 Uhr
Mittwoch 11.02.15
Donnerstag 12.02.15 Prüfung 150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt
Franz-Reitmeir-Haus 09:30 - 16:30 Uhr 30 99,00 € 89,00 € Dessauerstr. 7, 80992 München zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
180,00 € 145,00 € zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Franz-Reitmeir-Haus 145,00 € 145,00 €
Dessauerstr. 7, 80992 München zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Franz-Reitmeir-Haus 200,00 € 200,00 €
Dessauerstr. 7, 80992 München zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
180,00 € 145,00 € zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Franz-Reitmeir-Haus 310,00 € 250,00 € Dessauerstr. 7, 80992 München zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
180,00 € 145,00 € zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Franz-Reitmeir-Haus 250,00 € 150,00 € Dessauerstr. 7, 80992 München zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Donnerstag 26.02.15Freitag 27.02.15Samstag 28.02.15Freitag 06.03.15Samstag 07.03.15Freitag 13.03.15Samstag 14.03.15Freitag 27.03.15 PRÜFUNG 08:00-12:30 Uhr
180,00 € 145,00 €
zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Freitags/ 20.03. bis Fr. 12:00-18:30 UhrSamstags 04.07.15 Sa. 08:00-15:00 UhrDo.-Sa. 23.-25.07.2015 Gesellenprüfung 300,00 € 250,00 €
250,00 € 180,00 € zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Franz-Reitmeir-Haus 250,00 € 175,00 €
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Dienstag bis 07.04.15 498,00 € 498,00 €
Freitag 10.04.15 zzgl. Unterlagen € 35,--
zzgl. Prf.Geb. € 48,--
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zzgl. Prf.Geb. € 48,--
sonst: 07:45-ca. 17:00 Uhr zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Dienstag 21.07.15 Fachwirt/in f. Reinigung u. Hygiene (sarikohn)
Freitag 24.07.15 mit Schwerpunkt Kalkulation Teil I+II
Dienstag 28.07.15 Fachwirt/in f. Reinigung u. Hygiene (sarikohn)Freitag 31.07.15 mit Schwerpunkt Kalkulation Teil III+IV
Freitags / 18.09.15 Fr. 12:00-18:30 Uhr 2.800,00 € 2.600,00 € Samstags 27.02.16 Sa. 08:00-15:00 Uhr MwSt.-frei MwSt.-frei
Franz-Reitmeir-Haus 310,00 € 250,00 €
Dessauerstr. 7, 80992 München zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
Donnerstag 19.02.15Hubarbeitsbühnen Bediener nach BG-Grund-sätzen (national anerkannt, unbeschränkte Gültigkeit)
06/2015AFI Niederlassung München
Obere Haupstr. 40, 85368 Eching08:00-17:00 Uhr 12
Donnerstag 12.03.15 08/2015Hubarbeitsbühnen Bediener nach BG-Grund-sätzen (national anerkannt, unbeschränkte Gültigkeit)
AFI Niederlassung MünchenObere Haupstr. 40, 85368 Eching
08:00-17:00 Uhr 12
Montag 09.02.15
Tag Datum Nr. Seminar Ort Dauermin/m
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Seminargebühren
01/2015 Staatlich geprüfte/r Desinfektor/inFranz Reitmeir Haus
Dessauerstr. 7, 80992 München24
Freitag 06.02.15 03/2015Hubarbeitsbühnen Bediener nach BG-Grund-sätzen (national anerkannt, unbeschränkte Gültigkeit)
AFI Niederlassung MünchenObere Haupstr. 40, 85368 Eching
08:00-17:00 Uhr 12
Dienstag 20.01.15
04/2015Aktualisierungskurs f. Desinfektoren und
Hygienebeauftragte08:30-ca. 16:00 Uhr
1.200,00 € 850,00 €
09:00-17:00 Uhr
09:00-17:00 Uhr zzgl. gesetzl. MwSt zzgl. gesetzl. MwSt
02/2015 REACH/CLP/GHS/Biozid-Verordnung
10:00-16:00 Uhr 20
15/2015Franz-Reitmeir-Haus
Dessauerstr. 7, 80992 München09:00-ca. 16:30 Uhr
72.290,00 € 2.290,00 €
15
12/2015 Motivation - MitarbeiterführungFranz-Reitmeir-Haus
Dessauerstr. 7, 80992 München09:00-16:00 Uhr 12
14/2015Hygienebeauftragte/r & Hygienemanager /ingemäß IfSG § 233-36 u. BGR 250 4.1.2.3
Donnerstag 16.04.15
Freitag 20.03.15 11/2015Hubarbeitsbühnen Bediener nach BG-Grund-sätzen (national anerkannt, unbeschränkte Gültigkeit)
AFI Niederlassung MünchenObere Haupstr. 40, 85368 Eching
08:00-17:00 Uhr 12
Dienstag 24.02.15 07/2015 Beschwerdemanagement 09:15-15:45 Uhr 12
MVL/2015-2016 MeistervorbereitungskursFranz-Reitmeir-Haus
Dessauerstr. 7, 80992 München1018
Franz-Reitmeir-HausDessauerstr. 7, 80992 München
1. Tag:08:30-17:00 Uhr
24
Donnerstag 03.12.15 16/2015 Stressbewältigung 09:15-15:45 Uhr 10
Mittwoch 18.03.15 09/2015Arbeitsrechtliches Grundlagenseminar:
Von der Einstellung bis zur Entlassung !
Dienstag 10.02.15 05/2015 PRAXIS der Desinfektoren 08:00-ca. 14:00 Uhr
Mittwoch 22.04.15 13/2015 Innungsgeprüfte/r Vorarbeiter/in 09:00-17:00 Uhr 20
GVL/So. 2015 Gesellenvorbereitungskurs Franz-Reitmeir-HausDessauerstr. 7, 80992 München
1218
1.600,00 € 1.400,00 €
10/2015Innungsgeprüfte/r Objektleiter/in
Franz-Reitmeir-HausDessauerstr. 7, 80992 München
09:00-17:00 Uhr
20
Die Seminarübersicht wird ständig aktualisiert und ergänzt; sie ist mit den entsprechenden Seminarprogrammen downloadbar unter:
www.gebäudereiniger-südbayern.desowiewww.ghw-gmbh.de
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Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote:
Impressum +++ Herausgeber: Gebäudereiniger-Innung Südbayern +++ Dessauerstraße 7 +++ 80992 München +++
Fon: 089/14303876 +++ Fax: 089/14303956 +++ [email protected] +++ www.gebäudereiniger-südbayern.de +++
Verantwortlich für den Inhalt: Michael Öttl, Felix Schmidt, Michael Zwisler ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Alle Rechte für Konzept, Gestaltung & Copyright
für den vorbehalten:
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www.landwehr-L2.deInformieren Sie sich:
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Erfolgreiche AbsolventenLehrgang „Innungsgeprüfte Objektleiter“ abgeschlossen
Sabine Firley
Kürzlich bekamen 12 neue innungsgeprüfte Objektleiter und Ob-
jektleiterinnen der Innung München in einer kleinen Feierstunde
ihre Zertifi kate überreicht.
Obermeister Michael Öttl und Mitglieder des Vorstandes der Innung
waren ins Franz-Reitmeir-Haus gekommen, um den Absolventen zu
ihren guten Leistungen und zum erfolgreichen Abschluss zu gratulie-
ren und mit ihnen den Erfolg zu feiern, auf den sie zu Recht stolz sein
können. Alle Teilnehmer hatten in den sehr anspruchsvollen Prüfungen
aus den Modulen Fachpraxis, Fachtechnologie in der Unterhaltsreini-
gung sowie Personal und Organisation nachgewiesen, dass die inten-
sive Schulung während der Dauer des Kurses sowie die nicht minder
aufwendige Nachbereitung des Gelernten auf fruchtbaren Boden ge-
fallen sind. Nach der Übergabe der Zertifi kate lud die Innung schon
traditionsgemäß zu einem Imbiss in den Räumen des Franz-Reitmeir-
Hauses ein. In entspannter Atmosphäre ließen die innungsgeprüften
Objektleiter die vergangenen Wochen Revue passieren und konnten
Erfahrungen untereinander und mit dem Vorstand austauschen.
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Von den 19 Lehrgangs-Teilnehmern haben 17 bestanden. 12 frisch gebackene Objektlei-terinnen und Objektleiter nahmen ihre Zertifi kate entgegen.