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INFORMATIONEN AUS DEM LANDTAG NRW AUSGABE APRIL 2014 Editorial ––––––––––––––––––––– 2 Stadt der Zukunft ––––––––––––– 3 Schulsozialarbeit ––––––––––––– 3 Kommunen stärken ––––––––––– 4 Qualitätsoffensive KiTas ––––––– 6 Kinderhospize –––––––––––––––– 6 TTIP stoppen ––––––––––––––––– 7 Impressum ––––––––––––––––––– 8

GRÜN.KOMMT April 2014

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Das Grüne Fraktionsmagazin zur Landespolitik in NRW.

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InformatIonen aus dem Landtag nrW ausgabe aprIL 2014

Editorial ––––––––––––––––––––– 2Stadt der Zukunft ––––––––––––– 3Schulsozialarbeit ––––––––––––– 3Kommunen stärken ––––––––––– 4

Qualitätsoffensive KiTas ––––––– 6Kinderhospize –––––––––––––––– 6TTIP stoppen ––––––––––––––––– 7Impressum ––––––––––––––––––– 8

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Liebe Freundinnen und Freunde,

das geht uns alle an: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind in finanzieller Not. Hauptursachen sind die stark gestie-genen sozialen Kosten und die strukturel-len Umbrüche in den Regionen. Rot-Grün hat dafür gesorgt, dass die Kommunen seit 2010 mehr Hilfen vom Land erhalten, insbeson-dere durch den Stärkungspakt Stadtfinan-

zen, durch einen Anteil an der Grunderwerbsteuer und eine höhere Dotierung beim Kommunalen Finanzausgleich. Unter dem Strich bekommen Städte und Gemeinden nun pro Jahr 1,1 Milliarden Euro mehr vom Land. Mehr Einsatz erwarten wir aber auch vom Bund. Das ist unser Anliegen in den kommenden Wochen. Ohne stärkere finanzielle Hilfen aus Berlin werden wir die Kommunen nicht aus der Schuldenfalle befreien können. Wir sind besorgt über die ersten Signale der Großen Koalition an die Kommunen: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schiebt die wichtigsten Hilfen auf die lange Bank. Die Kosten der Einglie-derungshilfe für Behinderte will der Bund erst ab 2018 überneh-men, und die Soforthilfe von einer Milliarde Euro pro Jahr kommt – wenn überhaupt – erst 2015. Dabei hatten die Kommunen damit gerechnet, die erste Milliarde schon 2014 zu bekommen. Das sind schlechte Nachrichten. Die Kommunen haben offensichtlich in der Großen Koalition keine Fürsprecher. Wir werden nicht locker lassen, eine faire und ausreichende finanzielle Beteiligung des Bundes ein-zufordern. Die Schulsozialarbeit gehört auch zu den Streitthemen mit dem Bund. Wir haben Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aufgefor-dert, die Leistung weiterzuzahlen. Ihre Antwort und ein Fazit gibt es in dieser Ausgabe der Grün.kommt, ebenso wie viele weitere The-men, die uns als Grüne Fraktion im Landtag NRW zurzeit beschäf-tigen. Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre und einen spannenden Frühling. Herzlichst,

Reiner PriggenFraktionsvorsitzender

Editorial

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Kongress «Wie Wir leben Wollen»

grÜne stadt der Zukunft

Bis 2050 werden zwei Drittel der Menschen in Städten leben. Diese Entwicklung ist Chance und Risiko. Eine Chance ist sie, wenn es gelingt, Städte zu «grünen Kraftzentren» zu machen. Wie dies gelingen kann, diskutierte die Landtagsfraktion der GRÜNEN mit mehr als 200 Gästen aus Verwaltung, Politik und verschiedenen Non-Profit-Organisationen beim Stadt-Kon-gress am 14. März 2014. In ihrem Eingangsstatement machte die Bundesvorsitzende der Grünen, Simone Peter, deutlich, dass Politik in den Städ-ten und Gemeinden lebendig werde, jedoch die finanzielle Lage der Kommunen zum Teil dramatisch sei und damit ihre Handlungsmöglichkeiten einschränke. Burkhard Drescher, Geschäftsführer von Innovation City, entwarf in seinem Vor-trag die Perspektive einer Stadt, die mit der Erzeugung rege-nerativer Energie und mit Ressourceneffizienz in der Lage ist, die «Energiewende von unten» zu organisieren – wenn die-ses Potenzial nicht durch eine Novelle des EEG abgewürgt werde. Städte und ihr Immobilienbestand, so machte Dre-scher aus den konkreten Erfahrungen mit «Innovation City» deutlich, sollten zentraler Baustein der Energiewende sein, denn 37 Prozent der CO2-Emissionen stammen aus Gebäu-den. Zur Gesamtperspektive einer «grünen», lebenswerten Stadt gehören jedoch auch – das machten die Workshops deut-lich – bezahlbare Wohnungen, nutzerInnenfreundliche Mobi-lität, nachhaltige kommunale Finanzen, kreative Quartiere als Innovationstreiber der Stadtentwicklung sowie eine sozi-ale und inklusive, kinder- und familienfreundliche Stadtge-sellschaft.In der Schlussrunde mit Jörg Frank (Geschäftsführer Grüne Fraktion Köln), Martin Tönnes (Planungsdezernent RVR) und Wolfgang Pieper (Bürgermeister Telgte) bestand am Ende der Debatte Einigkeit darüber, dass Politik und Verwaltung zeitge-mäße Beteiligungsmöglichkeiten bei Planungsvorhaben entwi-ckeln und bereitstellen müssen, und dass Politik auch den Mut haben muss, vor Ort unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Eine Dokumentation des Kongresses erscheint in Kürze. –––––

[email protected], Sprecherin für Stadtentwicklungspolitik

Viele Kommunen im Land haben in den vergangenen drei Jah-ren neue Strukturen der Schulsozialarbeit geschaffen. Insbe-sondere Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenssitu-ationen soll mit dieser Hilfe eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben in Kita und Schule ermöglicht werden.Die Mittel sind ein Ergebnis aus den Verhandlungen zum Bil-dungs- und Teilhabegesetz (BuT). Der Bund hat die Finanzie-rung zunächst befristet für die Jahre 2011 bis 2013 übernom-men und zahlte in dieser Zeit fast 300 Millionen Euro, die über die Länder an die Kreise und Kommunen in NRW weitergelei-tet wurden. Diese Leistung steht nun vor dem Aus. In der Antwort auf eine Anfrage unserer Fraktion erklärt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Finanzierung durch den Bund für beendet. Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar. Auch die Begründung, dass der Bund die Kommunen stattdessen bei der Grundsicherung entlastet, ist kein Argument. Für die Kommunen geht die Rechnung nicht auf, wenn sie gleichzeitig an anderer Stelle neue Aufgaben aufgebürdet bekommen. Wir werden uns weiter für den Erhalt der Leistung einsetzen und fordern, dass die BuT-bezogene Schulsozialarbeit künftig in das Bundes- und Teilhabegesetz eingebunden wird. Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument dafür, dass die Kinder und Jugendlichen tatsächlich erreicht werden. Ohne diese auf die Betroffenen zugehende Sozialarbeit wäre die Umsetzung des BuT gefährdet. Die gute Nachricht: Von den rund 300 Millionen Euro wur-den bis 2013 nur 178 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit verausgabt. Das lag daran, dass 2011 die Kommunen die BuT-bezogene Schulsozialarbeit erst aufbauen mussten und des-halb die Mittel noch nicht vollständig ausgeben konnten. Lan-desweit können also noch über 121 Millionen Euro für die Finanzierung der Schulsozialarbeit genutzt werden. Somit ist die Leistung immerhin noch in 2014 gesichert. –––––––––––––

[email protected], Sprecherin für Sozialpolitik

bildungs- und TeilhabegeseTz

schuLsoZIaLarbeIt muss bLeIben

nrW nEWs

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WIr brauchen handLungsfähIge städte und gemeInden

demokratie wächst von unten, und sie lebt vom Mitmachen. in den Kommunen findet zumeist der erste Kontakt mit politischen entscheidun-gen statt. Wir grÜne setzen uns daher für handlungsfähige städte und gemeinden, eine stärkung der kommunalen demokratie und für nachhaltige Verbesserungen der Finanzen unserer Kommunen ein. gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir seit 2010 viel erreicht.

kommunalE

dEmokratiE

rot-grÜn sanIert dIe kommunaLfInanZen In nrW

Seit der Regierungsübernahme 2010 hat die Sanierung der Kommunalfinanzen in NRW Priorität. Hierfür wurde von der rot-grünen Landesregierung der „Aktionsplan Kommunalfi-nanzen“ aufgelegt. Die verschiedenen Maßnahmen von Rot- Grün – darunter auch Änderungen im Haushaltsrecht - zeigen Wirkung: Waren 2011 noch 144 Kommunen im Nothaushalts-recht, hat sich die Zahl zum 31.12.2012 auf nur noch 29 und Ende 2013 auf vier verringert. eIne mILLIarde euro mehr pro Jahr vom Land Rot-Grün hat den Kommunen das Geld wiedergegeben, das Schwarz-Gelb ihnen vorenthalten hat - beim Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), beim Einheitslastenabrechnungsgesetz, bei der Kinderbe-treuung – und sie auch darüber hinaus besser gestellt. Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) regelt die Zuweisungen des Landes von Jahr zu Jahr. 2014 werden diese mit 9,4 Milliar-den Euro einen Rekordstand erreichen. Seit dem Regierungs-wechsel 2010 werden Kommunen nicht mehr zur Konsolidie-rung des Landeshaushalts herangezogen (jährlich 166,2 Mio. Euro); die Beteiligung an der Grunderwerbssteuer (227,4 Mio. Euro in 2014) kommt wieder bei den Kommunen an, zusätz-lich gibt es neu einen Anteil an der Erhöhung der Grunder-werbsteuer. Dadurch sind seit 2010 bereits über 1,68 Milliar-den Euro zusätzlich an die Kommunen geflossen. Wir arbeiten weiter daran, dass die Mittel im GFG möglichst gerecht ver-teilt werden. Dazu müssen die zugrunde liegenden Basisda-ten möglichst aktuell gehalten werden. Neue Erkenntnisse hierzu brachte auch das neueste Gutachten des Finanzwissen-

schaftlichen Forschungsinstitutes in Köln. Fair geregelt wird nun auch die Verteilung beim Einheitslastenabrechnungs-gesetz. Die Entlastung der Kommunen insgesamt beträgt dadurch rund 275 Millionen Euro in 2013. In den Folgejahren werden es jeweils rund 145 Millionen Euro sein. Das Land ver-zichtet zudem auf eine Rückforderung gewährter Zahlungen von ca. 240 Millionen Euro für die Jahre 2007 und 2008. Beson-dere Hilfe gibt es für besonders in Not geratene Kommunen. Bis Ende 2014 können mehr als 1,8 Milliarden Euro als Konsoli-dierungshilfen an diese Stärkungspaktkommunen ausgezahlt werden. Sie müssen dafür einen harten Sanierungskurs ein-schlagen und den Haushaltsausgleich schneller schaffen als die Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept. Den über-wiegenden Teil Konsolidierungshilfen (vier Milliarden Euro bis 2020) übernimmt das Land, die Kommunen tragen zusammen 1,76 Milliarden Euro zum Stärkungspakt bei – jeweils abhängig von ihrer nachhaltigen Steuerkraft. bund muss höheren beItrag LeIsten Die Anstrengungen von Land und Kommunen in NRW müssen durch eine baldige und deut-liche Entlastung durch den Bund unterstützt werden. Das hat die Landtagsfraktion auf der Fraktionsklausur Anfang Februar in Berlin gefordert. Die zugesagten fünf Milliarden Euro für eine Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe müs-sen bereits 2014 fließen, nicht erst 2018 wie Schäuble es vor-sieht. Die im Koalitionsvertrag angebotenen Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für den Übergang sind für die NRW-Kommunen viel zu wenig.

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kommunalE

dEmokratiE

stärkung der kommunaLen demokratIe

bÜrgerbegehren Zur kommunalen Demokratie gehören bür-gerschaftliche Mitbestimmung und direktdemokratische Ele-mente. Mit den Änderungen der Gemeindeordnung haben wir deutliche Verbesserungen für die direkte Demokratie in den Kommunen durchgesetzt. So haben wir die Abstimmungsquo-ren für Bürgerentscheide gesenkt, auf 15 Prozent bei Kommu-nen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern und auf zehn Prozent bei Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern. Außerdem haben wir die Ausschlusspunkte reduziert und eine neue Regelung zur Kostenschätzung beim Bürgerbegeh-ren festgelegt. Selbst zur Einleitung von Bauleitplanverfahren kann inzwischen ein Bürgerbegehren stattfinden. WahL und abWahL von hauptverWaLtungsbeamten Mit der Wie-dereinführung der Stichwahl von Bürgermeistern und Landrä-tinnen ist sichergestellt, dass die Gewählten die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Spätestens bei der Kommu-nalwahl im Herbst 2020 gibt es auch wieder gemeinsame Wah-len von Räten und Bürgermeistern, Kreistagen und Landräten in allen Kommunen für fünf Jahre. Um diese Harmonisie-rung zu erreichen, werden die Amtszeiten der in diesem Jahr Gewählten einmalig auf sechs Jahre verlängert. Durch einen vorzeitigen Bürgermeister-Rücktritt, eine einmalige Regelung, können bereits am 25. Mai in vielen Kommunen gemeinsame Wahlen stattfinden. Eine Abwahl von Hauptverwaltungsbe-amten können inzwischen auch die Bürgerinnen und Bür-ger beantragen. Nach der Einführung der Direktwahl ist dies ein konsequenter Schritt. Mit Quoren von 15 bis 20 Prozent je

nach Größe der Kommune bei der Einleitung des Verfahrens wie auch einem Zustimmungsquorum von 25 Prozent soll die Ausnahmesituation von Abwahlen deutlich gemacht werden. Einen ersten „Praxistest“ hat das Gesetz in Duisburg bestan-den, wo Oberbürgermeister Sauerland im Februar 2012 abge-wählt wurde. kommunaLes ehrenamt Rot-Grün steht für eine Stärkung des kommunalen Ehrenamts. Für Fortbildungen können sich zum Beispiel Ratsmitglieder acht Tage innerhalb der Wahlzeit von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Freistellungen für Sit-zungen bei Gleitarbeitszeit sind neu geregelt. Die sogenannte Haushaltsentschädigung wurde unter veränderten Bedingun-gen gesichert. Eine neue Arbeitsgruppe des Landtags soll wei-tere Verbesserungen erarbeiten - auch hinsichtlich einer bes-seren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt. Dort arbeitet auch die GAR (Grüne/Alternative in den Räten) als unsere kommunalpolitische Vereinigung mit.IntegratIonsräte Mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 wer-den in allen betroffenen Kommunen auch die Integrationsräte neu gewählt. Durch diese Zusammenlegung soll die Bedeu-tung gewürdigt und die Wahlbeteiligung angehoben werden. Weitere neue Regelungen verbessern die Rahmenbedingungen der Integrationsgremien. Dazu gehören die Erweiterung des aktiven Wahlrechts, die Zulassung einer Stellvertretung und die Verfügungsmöglichkeit über zugewiesene Haushaltsmittel. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––[email protected], Sprecher für Kommunalpolitik

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Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige im Kita-Jahr 2013/2014 sicher zu stellen, haben Land und Kommunen massive Anstrengungen unternommen – mit Erfolg. Jetzt nimmt Rot-Grün verstärkt die Qualität der Kindertageseinrichtungen in den Blick.Der Referentenentwurf der Landesregierung für das neue Kin-derbildungsgesetz (Kibiz) sieht vor, dass 100 Millionen Euro zusätzlich für zwei Bereiche bereitgestellt werden: 55 Millio-nen Euro gehen als zweckgebundene Verfügungspauschale für zusätzliches Personal an die Kitas, mit denen bis zu 6.000 zusätzliche Stellen finanziert werden können. In manchen Stadtbezirken und Einrichtungen gibt es hohe Anteile von Kindern aus benachteiligten Familien oder Fami-lien, in denen kein Deutsch gesprochen wird. Das Land will solche sogenannten „plusKITAs“ in Zukunft mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 45 Millionen Euro ausstatten, um mehr Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung zu ermöglichen. Zur weiteren Qualifizierung der ErzieherInnen stehen künftig fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezüglich der Betreu-ungszeiten wird gestärkt. Unabhängig von der wöchentlichen Betreuungszeit sollen die Kinder an den Mittagessen, Festen oder Veranstaltungen teilnehmen können. Die kommunale Jugendhilfeplanung und die Träger sollen ermöglichen, dass Eltern zwischen Betreuungszeiten wählen können, die ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen.Der umstrittene Delfin 4-Test wird durch neue Verfahren zur Erfassung des Sprachstands ersetzt, die mehr Qualitätsmerk-male erfüllen und damit aussagekräftiger sind. Sie sollen von den ErzieherInnen selbst durchgeführt werden, damit die Kin-der den Test in einem vertrauten Umfeld machen können. Für die Sprachförderung stellt das Land wie bisher 25 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem soll der Austausch zwischen Tageseinrichtungen und Grundschulen gestärkt werden. ––––

[email protected], Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik

KinderbeTreuung

Land geht In dIe QuaLItätsoffensIve

PFlege und hosPiz

hILfen fÜr schWerkranke kInder

Wenn Kinder sterben, bricht für die Familie eine Welt zusam-men. Das Land NRW will Familien in dieser schwierigen Situ-ation bestmöglich unterstützen. Durch die Landesinitiative zur ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung aus dem Jahr 2007 ist ein nahezu flächendeckendes Netz von Kinder-hospiz- und Palliativpflegediensten entstanden. Somit können die rund 3.600 betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien angemessen unterstützt werden.In der pflegerischen und psychologischen Betreuung leis-ten die MitarbeiterInnen, sowohl haupt- als auch ehrenamt-lich, ausgezeichnete Arbeit. Probleme bereiten allerdings oft die finanziellen Herausforderungen. Die größten Unsicherhei-ten resultieren hier aus dem weitgehend uneinheitlichen und komplizierten Finanzierungs- und Bewilligungssystem. Die Arbeit in einem Kinderhospiz unterscheidet sich von der in einem Erwachsenenhospiz vor allem dadurch, dass die Betreu-ung hier bereits direkt nach der Diagnose einer lebensverkür-zenden Krankheit beginnt und somit oftmals auf Jahre aus-gelegt ist. Der Aufenthalt in einem Kinderhospiz dient dann meist der Entlastung der Angehörigen. Leider sind die Vorga-ben über die Finanzierung durch die Krankenkassen hier nicht einheitlich, so dass diese mitunter nicht alle Kosten überneh-men. Zudem ist nicht immer klar, welche Leistungen über-nommen werden müssen und welche nicht. Infolgedessen müssen oft wichtige Bestandteile der Arbeit, wie zum Beispiel die Aufnahme der Eltern und Geschwister in das Hospiz, pri-vat finanziert werden oder fallen vollständig weg. Die unter-schiedliche Vorgehensweise der Krankenkassen führt bei den Betroffenen zu zusätzlichen Belastungen. Um hier die Ange-hörigen zu entlasten und den Kranken eine möglichst hohe Lebensqualität garantieren zu können, wollen wir nun das Sys-tem der Bewilligung von Leistungen sowohl vereinfachen als auch vereinheitlichen. Der Landtag hat die Kostenträger zu einer entsprechenden Änderung bei den Leistungsverträgen aufgefordert. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

[email protected], Sprecher für Gesundheitspolitik

nrW nEWs

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Die Entwicklung von Nordrhein-Westfalen hängt in vielen Punkten davon ab, welche Rahmenbedingungen die EU setzt. Daher müssen wir uns gerade in der aktuell schwierigen Situa-tion für die Gestaltung und die Weiterentwicklung der EU ein-setzen. Wir brauchen wichtige Modernisierungsimpulse aus Europa, etwa beim ökologischen Umbau unserer Industrie- und Energiestrukturen, und eine starke europäische Stimme in der internationalen Politik, etwa beim Klimaschutz. Wir engagieren uns daher für ein soziales, ökologisches und demo-kratisches Europa, das allen BürgerInnen eine Perspektive für ein Leben in Frieden, sozialer Sicherheit und einer sauberen Umwelt bietet.Eine europäische Gemeinschaft, die bürgernah, demokratisch verwurzelt und subsidiär aufgebaut ist, bedarf starker Regio-nen und Kommunen. Daher ist es für NRW wichtig, die Euro-pafähigkeit der Kommunen zu stärken und sie bei allen sie berührenden Initiativen auf Landes- und EU-Ebene einzube-ziehen. Wichtig ist dabei auch, dass alle Kommunen von Euro-päischen Förderprogrammen profitieren können, damit sie, unabhängig von ihrer Haushaltslage, zukunftsweisende Inves-titionen tätigen können. Ebenso wichtig ist, dass die Gestaltungshoheit und der Hand-lungsspielraum der Kommunen durch EU-Regelungen nicht unangemessen eingeschränkt werden, insbesondere bei den Leistungen der Daseinsvorsorge. Diese Leistungen müssen dort geregelt werden, wo sie entstehen, und den BürgerInnen

FreihandelsabKoMMen usa - eu

ttIp stoppen fÜr mehr ökoLogIe und verbraucherschutZ

zugutekommen. Für all dies tragen wir im Landtag Sorge und arbeiten dazu eng mit allen Kommunen zusammen.Eines der großen europäischen Themen der letzten Monate war die Transatlantische Handels- und Investitionspartner-schaft (TTIP) zwischen der EU und den USA. Hier soll die größte Freihandelszone der Welt entstehen. Es geht jedoch weniger um den Abbau der niedrigen Zölle, als vielmehr um den Abbau von Regelungen, die als Handelshemmnisse emp-funden werden. Bisher werden die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt, und es gibt Befürchtungen, dass damit zahlreiche europäische und deutsche Standards bedroht sind. Damit werden Umwelt-, Gesundheits-, Verbrau-cher- und Datenschutz ebenso zur Verhandlungsmasse wie die Bedingungen der mittelständischen Wirtschaft und die kommunale Daseinsvorsorge in Deutschland und NRW. Es darf aber in keinem Fall zu Dumping-Standards und einer ausufernden Liberalisierung kommen. Wir GRÜNE haben im Europaparlament vergeblich versucht, das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission sozial, ökologisch und demokratisch zu gestalten. Die Grüne Fraktion hat daher auf ihrer Klausur in Berlin am 4. Januar einen Beschluss gefasst, mit dem das so geplante Freihandels-abkommen auf der Basis des bestehenden Verhandlungsman-dats abgelehnt wird: http://gruene.fr/ttip ––––––––––––––––––[email protected], Sprecher für Europapolitik

Europa

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Impressum

Herausgeber (v.i.S.d.P): GRÜNE im Landtag NRW Platz des Landtags 140221 Düsseldorf Tel 0211 884-2180Fax 0211 884-2890 www.gruene-fraktion-nrw.de [email protected]

Redaktion: Guido von Wiecken

Gestaltung: Bettina Tull

Bildnachweis: © fotolia.com:Titel: J. Fälchle, S.2: robert, S.3(r): lu-photo, S. 5: Gstudio Group, S. 6(l): ole-isabilkei, S. 6(r): O. Bondar© Grüne Landtagsfraktion:Portrait S.2: G. Biebersdorf, S. 3(l): G. von Wiecken, S. 7: B. Tull

An dieser Ausgabe haben außerdem mitgewirkt: Leonie Frenking, Rainer Lagemann, Harald Wölter

April 2014

neWsLetter

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GrueneFraktionNRW

@gruenefraknrw

Grüne Fraktion NRW