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Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg Jahrgang 25 | Nummer 5/2015 | Mittwoch, den 13. Mai 2015 Kommunalanzeiger Helbraer

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Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungender Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg

Jahrgang 25 | Nummer 5/2015 | Mittwoch, den 13. Mai 2015

KommunalanzeigerHelbraer

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Helbra Nr. 5/2015- 2 -

A1: Amtliche Bekanntmachungen - Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in BauverwaltungA2: Verbandsgemeinde- Bekanntgabe der Beschlüsse des Haupt- und Finanz-

ausschusses der Verbandsgemeinde aus der Sitzung vom 31.03.2015

- Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinde-rates aus der Sitzung vom 09.04.2015

A2: Gemeinde Bornstedt- Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus

der Sitzung vom 23.03.2015A2: Gemeinde Helbra- Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus

der Sitzung vom 19.03.2015- Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus

der Sitzung vom 14.04.2015- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde

Helbra- Bekanntmachung der Entgeldordnung des Naturbades

„Neptunbad“- Bekanntmachung der Friedhofgebührensatzung der

Gemeinde Helbra- Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung

der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern der Gemeinde Helbra 2015

- Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern der Gemeinde Helbra 2016

A2: Gemeinde Hergisdorf- Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus

der Sitzung vom 22.04.2015- Bekanntmachung der Gebührensatzung der Friedhöfe

der Gemeinde HergisdorfA2: Gemeinde Klostermansfeld- Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus

der Sitzung vom 26.03.2015C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungs-

amtC2: FD Zentrale Dienste und Finanzen- Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der

Gemeinderäte - Empfehlungen aus der Gemeindebibliothek Helbra- Veranstaltungen- Pressemitteilung zur Bewerbung zur Aufnahme in das

Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes des UNESCO- Bewegung wird in der DRK - Kindertagesstätte groß ge-

schrieben- Kinderfest in Bornstedt- Oma - Opa Tag in der Kindertagesstätte Blankenheim- Kindertagesstätte „Pusteblume“ - Einladung zum Kin-

derfest

- Eröffnung des Naturbades „Neptun Bad“C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung- Information zum Anhörungsverfahren zum Planfeststel-

lungsverfahren - Ersatzlose Beseitigung des Bahnüber-ganges in Helbra, Bahn - km 181,747

- Korrektur zu den Informationen aus dem Meldeamt- Informationen aus der Bau- und Ordnungsverwaltung- Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in

der Verbandsgemeinde- Ausschreibung landwirtschaftlicher Flächen- Feuerwehr Klostermansfeld veranstaltet Osterfeuer und

Maibaumsetzen- 10 Jahre Kinderfeuerwehr Helbra- 90 Jahre Feuerwehr WimmelburgE1: Glückwünsche der GemeindeF1: Vereine melden sich zu Wort- SSV-MG Ahlsdorf - Pokale und Medaillen bei den Be-

zirksmeisterschaften- Pfingstgesellschaft Ahlsdorf im Jubiläumsjahr- Programm der Pfingstgesellschaft Ahlsdorf- Pfingstgesellschaft Ziegelrode feiert mit Achim Mentzel- Klaus Podwitz - Gedächtnisturnier in Benndorf- Schützenverein Mansfelder Land - Bürgerschützenkö-

nigsschiessen- VS Blankenheim - Das war bei uns los- Jagdgenossenschaft Blankenheim/Klosterrode - Jah-

reshauptversammlung- Wettkampfatmosphäre live bei den Handballmeister-

schaften der Grundschulen- Freundeskreis „Neptunbad“ ruft zum Frühjahrsputz auf- Sommerfest beim RFV „Weißes Tal“ Helbra - Wacker Helbra - ehem. III. Mannschaft feiert- Schnupperkurs bei der SV Germania Hergisdorf - Bo-

genschießen- Spielgemeinschaft Mansfelder Grund - Lust auf Fuß-

ball?- Dreckschweinsfest in Hergisdorf mit Programm- Pfingsten in Kreisfeld- Einladung Heimatverein Klostermansfeld- Fahrplan Wipperliese- Bolivianische Schüler suchen Gastfamilien - Landesverband Kinder- und Jugendzentrum Quedlin-

burg - Betreuung in den SommerferienG1: Kirchliche Nachrichten- Evangelischer Pfarrbereich Helbra- Evangelisches Pfarramt Klostermansfeld- Kath. Pfarrei St. Gertrud- Kath. Pfarrei St. GeorgH1: Religionsgemeinschaft

Inhaltsverzeichnis

Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde

Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.- Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzbergFür Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.IMPR

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Nr. 5/2015 Helbra- 3 -

StellenausschreibungIn der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra ist ab 01.08.2015, in Vollzeit (40 Std./Woche), unbefristet die Stelle eines/r

Sachbearbeiters/in Allgemeine Bauverwaltung

zu besetzen.Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige Persönlichkeit mit Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist. Wir erwarten einen sicheren Umgang mit Microsoft Stan-dardsoftware. Darüber hinaus sind Erfahrungen und Kennt-nisse im Umgang mit Archikart wünschenswert.Der Besitz eines Führerscheins Klasse B wird vorausgesetzt, ebenso wie die Bereitschaft zum Dienst auch in den Abend-stunden (Teilnahme an Sitzungen).

Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere:- Bearbeitung und Koordinierung von Maßnahmen der all-

gemeinen Bauverwaltung- Eingabe und Pflege von liegenschaftsbezogenen Daten

in Archikart- Mitwirkung bei der Überwachung von Bauleistungen- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln- Ausübung buchhalterischer Tätigkeiten- Zuarbeit bei allgemeinen Verwaltungsaufgaben

Ihre Qualifikationen- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum

Verwaltungsfachangestellte/n oder eine vergleichbare Qualifikation mit nachgewiesener einschlägiger Berufs-erfahrung

Wir bieten Ihnen eine interessante und vielseitige Tätigkeit mit flexiblen Arbeitszeiten. Die Vergütung erfolgt nach TVöD mit der Entgeltgruppe 6.Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte unter der Auf-schrift „Bewerbung Allgemeine Bauverwaltung“ mit aussa-gekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 05.06.2015 an die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra.

Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 09.04.2015Öffentlicher Teil:Beratung und Beschlussfassung der Neufassung der Sat-zung über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlo-senunterkünfte der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - HelbraBV/041/2015Die Beschlussvorlage wurde vertagt.

Neufassung der Entgeltordnung für das Naturbad „Neptunbad“BV/046/2015Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra beschließt die Entgeltordnung für das Naturbad „Neptunbad“ in der vorliegenden Fassung.

Neufassung der Haus- und Badeordnung für das Naturbad „Neptunbad“BV/047/2015Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra beschließt die Haus- und Badeordnung für das Naturbad „Neptunbad“ in der vorliegenden Fassung.

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für den Doppel-haushalt 2015/2016BV/045/2015Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2015/2016 der Verbandsgemeinde Mansfel-der Grund - Helbra.

Benennung der Mitglieder in den beschließenden und den beratenden AusschüssenMV/011/2014/1Seitens der CDU Fraktion wird folgendes Mitglied als Ersatz für Herrn Dr. Reichel benannt:Herr Steffen WestphalVon der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.

Nichtöffentlicher Teil:Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

Entgeltordnung für das Naturbad „Neptunbad“Aufgrund der §§ 11 Abs. 2 i. V. m. 45 Abs. 2 Nr. 6 Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) und §§ 1, 2 und 5 des Kommu-nalabgabengesetzes (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288, 340) hat der Verbandsgemein-derat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra in seiner Sitzung am 09.04.2015 folgende Entgeltordnung für das Natur-bad „Neptunbad“ beschlossen.

§ 1 Benutzungsgrundsätze

(1) Der Gast erhält gegen Zahlung des nach dieser Entgeltord-nung festgelegten Eintrittsgeldes eine Eintrittskarte. Die Höhe der Entgelte für die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen werden durch Aushang an der Kasse öffentlich bekanntgegeben.(2) Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Gäste auf den Be-sitz einer gültigen Eintrittskarte zu kontrollieren. Wer ohne gülti-ge Eintrittskarte angetroffen wird, hat eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro zu entrichten.

Bekanntgabe der Beschlüsse des Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschusses der Verbandsgemeinde aus der Sitzung vom 31.03.2015Öffentlicher Teil:Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse ge-fasst, lediglich Empfehlungen zur Beschlussfassung für den Ver-bandsgemeinderat am 09.04.2015 gegeben.

Nichtöffentlicher Teil:VergabeentscheidungDachsanierung Funktionalanbau KT 60 AhlsdorfBV/044/2015Der Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Sanierung des Daches des Funktionalanbaus der KT 60 in Ahls-dorf und die Zuschlagserteilung an den Bieter Nr. 1 (Firma Ahrent).

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Helbra Nr. 5/2015- 4 -

(3) Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Das entrich-tete Entgelt für verlorene oder nicht genutzte Karten wird nicht erstattet.

§ 2 Benutzungsentgelte

(1) Für folgende Personenkreise gilt das ermäßigte Eintrittsgeld: > Kinder bis zum 14. Lebensjahr, > Schülern nach Vorlage des Schülerausweises, > Studenten nach Vorlage des Studentenausweises, > Behinderten nach Vorlage des Behindertenausweises.(2) Die Eintrittgelder betragen wie folgt: Tageskarten > mit Ermäßigung 1,00 Euro > ohne Ermäßigung 2,50 EuroZehnerkarten > mit Ermäßigung 8,00 Euro > ohne Ermäßigung 20,00 Euro > Familienkarte (2 Erw. + 2 Kinder) 36,00 Euro(3) Für Kindertagesstätten und Horte im Gebiet sowie Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra ist die Benutzung des Neptunbades nach vorheriger Anmeldung im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra kostenfrei. Für Schulklassen gilt eine 50 %-ige Ermäßi-gung der Eintrittsgelder.(4) Für die Benutzung der Minigolfanlage ist ein Entgelt von 1,00 Euro pro Stunde und Person zu entrichten.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Helbra, den 24.04.2015

Die Bekanntmachung der Haus- und Badeordnung für das Na-turbad „Neptunbad“ erfolgt durch Aushang im „Neptunbad“.

Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Bornstedt aus der Sitzung vom 23.03.2015Öffentlicher Teil:Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde BornstedtVorlage: BOR/BV/017/2015Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.

Nichtöffentlicher Teil:Grundstücksangelegenheit- Grundsatzbeschluss Grundstücksverkauf Schloßbergstraße 16 -Vorlage: BOR/BV/018/2015Der Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt beschließt grund-sätzlich den Verkauf der Liegenschaften Gemarkung Bornstedt Flur 4, Flurstück 608/134 und 607/134 (Schloßbergstraße 16, ehemalige Bäckerei).

Grundstücksangelegenheit- Abschluss Pachtvertrag -Vorlage: BOR/BV/019/2015Der Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt beschließt für den weiteren Erhalt der Bushaltestelle in Neuglück den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.

Personalangelegenheit- Gemeindearbeiter Bornstedt -Vorlage: BOR/BV/016/2015Der Beschluss wurde gefasst.

Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra aus der Sitzung vom 19.03.2015Öffentlicher Teil:1. Änderungssatzung der Satzung zum Schutz des Baumbe-standes der Gemeinde HelbraVorlage: HEL/MV/052/2015Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde HelbraVorlage: HEL/BV/015/2014/1Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines gemeinsamen BauhofesVorlage: HEL/BV/046/2015Der Gemeinderat beschließt die Aufgaben des Bauhofes, sofern die anderen Mitgliedsgemeinden gleichlautende Beschlüsse fassen, auf die Verbandsgemeinde zu übertragen, wenn es da-durch zu einer Kostenersparnis für die Gemeinde Helbra kommt. Sollte dies aufgrund fehlender Zustimmung in einzelnen Ge-meinden nicht möglich sein, bilden die Gemeinden einen ge-meinsamen Bauhof, welche diesen Beschluss gefasst haben.

Haushaltssatzung der Gemeinde Helbra für den Doppel-haushalt 2015/2016Vorlage: HEL/BV/047/2015Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.

Nichtöffentlicher Teil:Grundstücksangelegenheit- Abschluss Grundstückspachtverträge Flur 10, FS 134 -Vorlage: HEL/BV/055/2015Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt die Verpachtung des Grundstückes Gemarkung Helbra, Flur 10, Flurstück 134 mit einer Größe von 1.455 qm.

Antrag auf finanzielle UnterstützungVorlage: HEL/BV/048/2015Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.

Vergabeentscheidung - Vergabe von Leistungen (Rahmenvertrag) Straßenbeleuch-tung Helbra -Vorlage: HEL/BV/051/2015Der Gemeinderat Helbra beschließt dem Bieter Nr. 1 mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag für den Jah-resvertrag (Rahmenvertrag) Elektro - und Tiefbauleistungen Straßenbeleuchtungsanlage in 06311 Helbra zu erteilen.

Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra aus der Sitzung vom 14.04.2015Öffentlicher Teil:Benennung der AusschussmitgliederVorlage: HEL/MV/006/2014/1Die CDU Fraktion benennt Herrn Frank Wyszkowski als Ersatz für Herrn Dr. Reichel in den Sozialausschuss sowie in den Kul-

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Nr. 5/2015 Helbra- 5 -

tur- und Sportausschuss.Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.

Beitrittsbeschluss Hauptsatzung- Änderung des § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung -Vorlage: HEL/BV/056/2015Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt, der vorge-nommenen Änderung zuzustimmen.

1. Änderungssatzung der Satzung zum Schutz des Baumbe-standes der Gemeinde HelbraVorlage: HEL/BV/049/2015Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der Sat-zung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Helbra.

FriedhofsgebührensatzungVorlage: HEL/BV/053/2015Der Gemeinderat beschließt, die Gebührensatzung über die Be-nutzung des Friedhofes Helbra zu erlassen.Gleichzeitig wird die Friedhofsgebührensatzung vom 01.11.2011 aufgehoben.

Standortentscheidung eines spendenfinanzierten Spielplat-zesVorlage: HEL/BV/039/2014Der Gemeinderat bekundet mit vorliegendem Beschluss seinen Willen zur Vorhaltung der Fläche im Park als Standort für einen auf Spendenbasis finanzierten Spielplatz.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde HelbraVorlage: HEL/BV/015/2014/1Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzun-gen der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Helbra mit der Maßgabe einer Erhöhung innerhalb von 2 Jahren zu den hälftigen Steuersätzen.

Haushaltssatzung der Gemeinde Helbra für den Doppel-haushalt 2015/2016Vorlage: HEL/BV/047/2015Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Doppel-haushaltes 2015/2016 der Gemeinde Helbra. Das Konsolidie-rungskonzept wird entsprechend fortgeführt.

Nichtöffentlicher Teil:Ehrung verdienstvoller Bürger der Gemeinde HelbraVorlage: HEL/BV/057/2015Der Beschluss wurde gefasst.

Grundstücksangelegenheit- Mieterhöhung für ein Objekt -Vorlage: HEL/BV/040/2014Der Gemeinderat Helbra beschließt die Erhöhung der Grund-miete.

Grundstücksangelegenheit- Aufhebung Beschluss HEL/BV/025/2014 zum Grundstücks-verkauf Skaterbahn -Vorlage: HEL/BV/050/2015Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt, den am 04.11.2014 gefassten Beschluss HEL/BV/025/2014 aufzuheben, da die Errichtung eine Skaterbahn nicht weiter verfolgt wird.

Vergabeentscheidung- Pflege und Unterhaltung Friedhof Helbra -Vorlage: HEL/BV/054/2015Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt, die Pflege- und Reinigungsleistungen für den Friedhof Helbra an den Bieter Nr. 2 zu vergeben.

Hauptsatzung der Gemeinde HelbraAufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommu-nalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sitzung am 09.12.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 14.04.2015 folgende Hauptsatzung be-schlossen:

I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN

§ 1 Name, Bezeichnung

Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Helbra“.

§ 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel

(1) Das Wappen der Gemeinde Helbra zeigt „auf ein gerundetes Wappenschild in Silber, auf schwarzem Boden, drei grüne Lin-den mit schwarzem Stamm, wobei die mittlere Linde die seitli-chen teilweise bedeckt.“(2) Die Flagge der Gemeinde zeigt die Farben grün/weiß.(3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsat-zung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet: „Gemeinde Helbra“.

II. ABSCHNITT ORGANE

§ 3 Gemeinderat

(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates.(2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung zwei Stellvertreter für den Verhinderungsfall, die den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertreten. Die Stellvertreter führen nach der Rei-henfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates“.(3) Die Stellvertreter können mit der Mehrheit der Mitglieder ab-gewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.

§ 4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse

Der Gemeinderat entscheidet über1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auf-

wendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 25.000,00 Euro übersteigt,

2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflich-tungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 25.000,00 Euro übersteigt,

3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn der Vermögenswert 25.000,00 Euro übersteigt,

4. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Ge-meinde, wenn der Vermögenswert 100,00 Euro übersteigt.

§ 5 Ausschüsse des Gemeinderates

Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die fol-genden ständigen Ausschüsse:1. als beschließende Ausschüsse • den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss • den Bau- und Vergabeausschuss2. als beratende Ausschüsse • den Sozialausschuss • den Kultur- und Sportausschuss • den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Umwelt und

Naturschutz

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Helbra Nr. 5/2015- 6 -

§ 6 Beschließender Ausschuss

(1) Den beschließenden Ausschüssen sitzt der Bürgermeister vor.(2) Die beschließenden Ausschüsse beraten innerhalb ihres Auf-gabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates in den ihm vorbehaltenen Angelegenheiten grundsätzlich vor.(3) Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Verga-beausschuss bestehen aus jeweils 5 Gemeinderäte und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Für den Verhinderungsfall be-auftragt der Bürgermeister seinen ersten bzw. wenn auch dieser verhindert ist, seinen zweiten allgemeinen Vertreter mit seiner Vertretung. Sind beide verhindert, bestimmt der Ausschuss aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder die Person, die den Bürgermeister im Vorsitz vertritt.Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen

und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 25.000,00 EUR,

2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflich-tungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 25.000,00 EUR,

3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt bis zu einem Wert von 25.000,00 EUR.

Der Bau- und Vergabeausschuss entscheidet über alle Verga-ben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungs-ordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), bis zum Wert von 100.000,00 Euro.(4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des beschließenden Ausschusses ist eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Be-schlussfassung zu unterbreiten.

§ 7 Beratende Ausschüsse

(1) Die beratenden Ausschüsse bestehen aus 5 Gemeinderäten. Vorsitzender ist ein zu bestimmender Gemeinderat.(2) In die Ausschüsse können widerruflich 4 sachkundige Ein-wohner durch den Gemeinderat mit beratender Stimme berufen werden. Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, so-fern ihre Berufung zuvor nicht widerrufen wird, mit dem Zusam-mentritt des neu gewählten Gemeinderates.

§ 8 Geschäftsordnung

Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsord-nung geregelt.

§ 9 Bürgermeister

(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verant-wortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Ein-zelfall einen Vermögenswert von 10.000,00 nicht übersteigen. Da-rüber hinaus werden ihm die Entscheidungen über die in § 4 Ziffer 4 und § 6 Ziffer 1 und 2 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden.(2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich.

§ 10 Gleichstellungsbeauftragte

Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Die von der Verbandsgemeinde ge-

mäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Helbra zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, so-weit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.

III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER

§ 11 Einwohnerversammlung

(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohner-versammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden.(2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse.

§ 12 Einwohnerfragestunde

(1) Der Gemeinderat und seine beschließenden Ausschüsse füh-ren im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwoh-nerfragestunde durch.(2) Der Bürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Be-ginn der Fragestunde fest.(3) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fra-gestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Ein-wohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatz-fragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Inte-resse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegen-heiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwoh-nerfragestunde sein.(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.

§ 13 Bürgerbefragung

Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt aus-schließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungs-kreises der Gemeinde. Sie kann nur auf Grundlage eines Ge-meinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und ins-besondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstim-mung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeit-raum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzu-stellen.

IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER

§ 14 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung

Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.

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Nr. 5/2015 Helbra- 7 -

V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen tref-fen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“.(2) Die öffentliche Bekanntmachung ist in den Fällen des Ab-satz 1 mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das Amtsblatt den bekannt zu machenden Text enthält.(3) Soweit gesetzlich eine von Absatz 1 abweichende Bekannt-machung vorgeschrieben ist, erfolgt diese an der entsprechen-den Stelle.(4) Die Satzungen können auch jederzeit im Verwaltungsgebäu-de der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (An der Hütte 1, 06311 Helbra) während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. Die Satzungen sind eben-falls über das Internet zugänglich zu machen.

§ 16 Ersatzbekanntmachung

(1) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil ei-ner bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann diese Be-kanntmachung durch Auslegung in der Verbandsgemeinde (An der Hütte 1, 06311 Helbra) während der Öffnungszeiten der Ver-bandsgemeinde „Mansfelder Grund-Helbra“ ersetzt werden.(2) Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäu-des (An der Hütte 1, 06311 Helbra) im Amtsblatt der Verbands-gemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunal-anzeiger“ spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeit-raum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.

§ 17 Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit der Beratungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse

(1) Abweichend von § 15 erfolgt die Bekanntmachung der Ta-gesordnung, des Ortes und der Zeit der Sitzungen des Gemein-derates und seiner Ausschüsse durch Aushang an folgenden Bekanntmachungstafeln:- Helbra, Hauptstraße 10- Helbra, Hauptstraße 24- Helbra, An der Hütte 1- Helbra, Lehbreite nördliche Giebelseite zu Block Nr. 74-77(2) Der Aushang erfolgt mindestens eine Woche vor dem Sit-zungstermin. In Abweichung hiervon kann die Bekanntma-chungsfrist der Tagesordnung, der Zeit und des Ortes in Eilfällen auf 24 Stunden verkürzt werden. Auf dem Aushang ist zu ver-merken, in welchem Zeitraum ausgehängt wird.

§ 18 Bekanntmachungen von Wahlen

(1) Bekanntmachungen aus Anlass von Wahlen erfolgen durch 7-tägigen Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Stand-orte der Bekanntmachungstafeln sind unter § 17 Absatz 1 be-nannt.(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgt die Bekanntmachung von Stichwahlen gemäß § 30a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Regionalausgabe der Mitteldeutschen Zeitung.

(3) Die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen nach § 63 Abs. 2 KVG LSA erfolgt abweichend von Absatz 1 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund „Helbraer Kommu-nalanzeiger“.

§ 19 Sonstige Bekanntmachungen

Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Ver-bandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra „Helbraer Kommunalanzeiger“ bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntma-chung auch der Aushang an der Bekanntmachungstafel des Verwaltungsgebäudes (An der Hütte 1, 06311 Helbra) treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei die-ser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an den dafür be-stimmten Bekanntmachungstafeln folgt, bewirkt.

VI. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 20 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weib-licher und männlicher Form.

§ 21 Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be-kanntmachung in Kraft.(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemein-de Helbra in der Fassung vom 15.07.2014 sowie die Bekannt-machungssatzung der Gemeinde Helbra in der Fassung vom 16.07.1998, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Helbra vom 05.10.2004 außer Kraft.

Helbra, den 24.04.2015

Böttge Bürgermeister

Anlage

Dienstsiegelabdruck der Gemeinde Helbra

Ausfertigung der SatzungDie vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Helbra am 09.12.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 14.04.2015 beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Helbra wird hiermit ausgefertigt.

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Helbra Nr. 5/2015- 8 -

Helbra, den 24.04.2015

Böttge Bürgermeister

Bekanntmachung der SatzungDie vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Helbra am 09.12.2014 sowie mit Beitrittsbeschluss vom 14.04.2015 be-schlossene, mit Datum vom 24.04.2015 ausgefertigte und mit

der Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkrei-ses Mansfeld — Südharz, Aktenzeichen 15.14.06.021.001 vom 04.02.2015 genehmigte Hauptsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Helbra, den 24.04.2015

BöttgeBürgermeister

Gebührensatzung über die Benutzung des Friedhofs der Gemeinde Helbra

Auf der Grundlage der §§ 5, 8 und 11 des Kommunalverfas-sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), i.V. mit §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Adel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBI. LSA S. 522) hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sitzung vom 14.04.2015 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde Helbra werden Gebühren nach der Maß-gabe dieser Satzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag der Friedhof benutzt wird. Wird der Antrag von mehreren Personen oder im Auftrag mehrerer Personen gestellt, so haften diese als Gesamtschuldner.

§ 3 Entrichtung oder Beitreibung der Gebühren

(1) Über die zu entrichtenden Gebühren ergeht ein Gebührenbe-

scheid. Die Gebühren werden in einer Summe für den gesamten Vertragszeitraum erhoben und sind spätestens 14 Tage nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig.(2) Die Gebührenschuld entsteht mit der Erteilung von Nutzungs-rechten oder mit der Inanspruchnahme der Leistungen.(3) Zur Vermeidung von Härten und in besonders gelagerten Fäl-len kann die Gemeinde im Einzelfall auf Antrag die Gebühren stunden. Bei größeren Gebührenbeträgen kann auf Antrag Ra-tenzahlung gestattet werden.(4) Die in der Gebührensatzung festgesetzten Gebühren sind öf-fentlich rechtliche Abgaben und unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

§ 4 Benutzungsgebühr und Erwerb von Nutzungsrechten

(1) Für die Dauer der Nutzung werden an einer Grabstätte Nut-zungsrechte erworben.(2) Für neu angelegte Grabstätten sowie für Neubeisetzungen auf vorhandenen Gräbern und der damit verbundenen Verlängerung der Nutzungsrechte gelten die Festlegungen dieser Satzung.Für die Nutzungsrechte werden folgende Gebühren erhoben:

Nutzungsgebühr Nutzungsgebühr

Totenruhe für die pro JahrGrabart (in Jahren) festgesetzte Totenruhe__________________________________________________________________________________________________________________Reihengrab (Erde) 25 1.666,68 2 66,67 2Einzelerdwahlgrab (Kinder bis 5 Jahre) 25 641,67 2 25,67 2Einzelerdwahlgrab 25 1.666,68 2 66,67 2Einzelerdwahlgrab (Rasen) 25 1.666,68 2 66,67 2Doppelerdwahlgrab 25 2.777,79 2 111,11 2Dreiererdwahlgrab 25 5.000,03 2 200,00 2Reihengrab (Urne) 15 320,00 2 21,33 2Einzelurnenwahlgrab 15 308,00 2 20,53 2Doppelurnenwahlgrab 15 616,00 2 41,07 2Urnengemeinschaftsfeld 15 426,67 2 28,44 2Urnengemeinschaftsfeld (für Ortsfremde) 15 853,34 2 56,89 2(3) Wenn bei Bestattungen zur Wahrung der Ruhefrist die Nutzungsdauer an der Grabstätte nicht mehr ausreicht, muss für die feh-lende Zeit (monatsgenau) die jeweils anteilige Nutzungsgebühr für die Ursprungsgrabstelle gezahlt werden.

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Nr. 5/2015 Helbra- 9 -

§ 5 Sonstige Leistungen

Leistungsbeschreibung Bemerkung Betrag in EUR____________________________________________________________________________________________________________________Beisetzung einer zusätzlichen Urne auf einem Einzelerdwahlgrab oder 25,00Doppelerdwahlgrab

Einebnung von Grabstätten durch die 35,00Gemeinde (Einzelerdwahlgrab für Kinder bis 5 Jahre) > Containergebühr für Grabeinfass 10,00 > Containergebühr für Grabstein 5,00 > Containergebühr für Gruft/Wegeplatte 5,00

Einebnung von Grabstätten durch die 50,00Gemeinde (Reihenerdgrab und Einzelerdwahlgrab > Containergebühr für Grabeinfass 12,50 > Containergebühr für Grabstein 8,00 > Containergebühr für Gruft/Wegeplatte 5,00

Einebnung von Grabstätten durch die 110,00Gemeinde (Doppelerdwahlgrab) > Containergebühr für Grabeinfass 25,00 > Containergebühr für Grabstein 8,00 > Containergebühr für Gruft/Wegeplatte 5,00

Einebnung von Grabstätten durch die Gebühren für Doppel-Gemeinde (Dreiererdwahlgrab) und Einzelerd- wahlgrab____________________________________________________________________________________________________________________Einebnung von Grabstätten durch die 35,00Gemeinde (Urnengrab) > Containergebühr für Grabeinfass 5,00 > Containergebühr für Grabstein 5,00 > Containergebühr für Gruftplatte 2,50Hebung und Entsorgung einer Urne (vor 1990) 15,00Entfernen einer Konifere oder lfd. Meter Hecke 15,00Nutzung der Trauerhalle je Trauerfeier 80,00Urnenschein 2,00Vorzeitige Einebnung einer Grabstätte pro Jahr 10,00

§ 6 Entgelte für besondere Leistungen

Leistungen, die nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführt sind, werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand berechnet.

§ 7 Verwaltungsgebühren

Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwal-tungstätigkeiten werden nachfolgende Gebühren erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben.

Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung einer Grabmalanlage 15,00 2Bearbeitung von Anträgen zu Arbeiten an einer Grabmalanlage 15,00 2Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Arbeiten im Bereich des Bestattungswesens 15,00 2Genehmigung zur Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofs 15,00 2Genehmigung zur Umbettung einer Urne auf einen anderen Friedhof 25,00 2

§ 8 In-Kraft-Treten

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle der Satzung entgegenstehenden Rege-lungen außer Kraft.

Helbra, den 15.04.2015

BöttgeBürgermeister

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Helbra vom 14.04.2015Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuer-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 01.04.2015 (BGBI. I S. 434) in Verbindung mit §§ 8, 45 Absatz 2 Nr. 1, 99, 100 Absatz 2 Nr. 5 des Kommunal-verfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, 288), hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sit-zung am 14.04.2015 folgende Satzung beschlossen:

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Helbra Nr. 5/2015- 10 -

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Helbra wie folgt festge-setzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v.H.2. für die Gewerbesteuer 360 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2015.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Helbra, den 23.04.2015

BöttgeBürgermeister

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Helbra vom 14.04.2015Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuer-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 01.04.2015 (BGBI. I S. 434) in Verbindung mit §§ 8, 45 Absatz 2 Nr. 1, 99, 100 Absatz 2 Nr. 5 des Kommunal-verfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, 288), hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sit-zung am 14.04.2015 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Helbra wie folgt festge-setzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.2. für die Gewerbesteuer 380 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2016 und jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine anderen Hebesatzbestimmungen getroffen werden.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Helbra, den 23.04.2015

BöttgeBürgermeister

Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemein-derates Hergisdorf aus der Sitzung vom 22.04.2015Öffentlicher Teil:Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde HergisdorfBV/035/2015Der Gemeinderat beschließt, die Gebührensatzung über die Be-nutzung der Friedhöfe der Gemeinde Hergisdorf zu erlassen.Gleichzeitig wird die Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2009 aufgehoben.

Haushaltssatzung der Gemeinde Hergisdorf für den Doppel-haushalt 2015/2016BV/036/2015Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Doppel-haushaltes 2015/2016 der Gemeinde Hergisdorf. Das Konsolidierungskonzept wird entsprechend fortgeführt.

Nichtöffentlicher Teil:GrundstücksverkaufBV/037/2015Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.

GrundstücksverkaufBV/038/2015´Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.

Befestigung des Grünstreifens an der L 225BV/039/2015Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.

Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde HergisdorfAuf der Grundlage der §§ 5, 8 und 11 des Kommunalverfas-sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), i.V. mit §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBI. LSA S. 522) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hergisdorf in seiner Sitzung vom 22.04.2015 folgen-de Satzung beschlossen

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde Hergisdorf werden Gebühren nach der Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag der Friedhof benutzt wird. Wird der Antrag von mehreren Personen oder im Auftrag mehrerer Personen gestellt, so haften diese als Gesamtschuldner.

§ 3 Entrichtung oder Beitreibung der Gebühren

(1) Über die zu entrichtenden Gebühren ergeht ein Gebührenbe-scheid. Die Gebühren werden in einer Summe für den gesamten Vertragszeitraum erhoben und sind spätestens 14 Tagen nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig.(2) Die Gebührenschuld entsteht mit der Erteilung von Nutzungs-rechten oder mit Inanspruchnahme der Leistungen

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Nr. 5/2015 Helbra- 11 -

(3) Zur Vermeidung von Härten und in besonders gelagerten Fäl-len kann die Gemeinde im Einzelfall auf Antrag die Gebühren stunden. Bei größeren Gebührenbeträgen kann auf Antrag Ra-tenzahlung gestattet werden.(4) Die in der Gebührensatzung festgesetzten Gebühren sind öf-fentlich rechtliche Abgaben und unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

§ 4 Benutzungsgebühr und Erwerb von Nutzungsrecht

(1) Für die Dauer der Nutzung werden an einer Grabstätte Nut-zungsrechte erworben.

Bewirtschaftungskosten sind kalkulatorisch bereits in den nach-stehend aufgeführten Jahresgebühren enthalten.(2) Für neu angelegte Grabstätten sowie für Neubeisetzungen auf vorhandenen Gräbern und der damit verbundenen Verlän-gerung der Nutzungsrechte gelten die Festlegungen dieser Sat-zung.Für die Nutzungsrechte werden pro Jahr Nutzungsrecht folgen-de Gebühren erhoben:

Nutzungsgebühr für Grabart Nutzungsgebühr die festgesetzte pro Jahr in € Totenruhe in €____________________________________________________________________________________________________Reihengrab (Erde) 21,98 579,58Einzelerdwahlgrab (Kinder bis 5 Jahre) 14,83 370,86Einzelerdwahlgrab 21,98 579,47Doppelerdwahlgrab 54,33 1.358,14Dreiererdwahlgrab 65,19 1.629,77Reihengrab (Urne) 6,95 104,30Einzelurnenwahlgrab 10,43 156,46Doppelurnenwahlgrab 23,18 347,68Urnengemeinschaftsfeld 11,90 178,52Urnengemeinschaftsfeld (für Ortsfremde) 35,71 535,58(3) Wenn bei Bestattungen zur Wahrung der Ruhefrist die Nutzungsdauer an der Grabstätte nicht mehr ausreicht, muss für die feh-lende Zeit (monatsgenau) die jeweilige Nutzungsgebühr für die Ursprungsgrabstelle gezahlt werden.

§ 5 Sonstige LeistungenLeistungsbeschreibung Bemerkung Betrag in €____________________________________________________________________________________________________________________Beisetzung einer zusätzlichen Urne auf einem 25,00Einzelerdwahlgrab oder Doppelerdwahlgrab

Einebnung von Grabstätten durch die Gemeinde (Einzelerdwahlgrab für Kinder bis 35,0010 Jahre > Containergebühr für Grabeinfass 10,00 > Containergebühr für Grabstein 5,00 > Containergebühr für Gruft/Wegeplatte 5,00

Einebnung von Grabstätten durch die Gemeinde (Reihenerdgrab und 50,00Einzelerdwahlgrab > Containergebühr für Grabeinfass 12,50 > Containergebühr für Grabstein 8,00 > Containergebühr für Gruft/Wegeplatte 5,00

Einebnung von Grabstätten durch die 110,00Gemeinde (Doppelerdwahlgrab) > Containergebühr für Grabeinfass 25,00 > Containergebühr für Grabstein 8,00 > Containergebühr für Gruft/Wegeplatte 5,00

Einebnung von Grabstätten durch die Gebühren für Doppel-Gemeinde (Dreiererdwahlgrab) und Einzelerd- wahlgrab____________________________________________________________________________________________________________________Einebnung von Grabstätten durch die 35,00Gemeinde (Urnengrab) > Containergebühr für Grabeinfass 5,00 > Containergebühr für Grabstein 5,00 > Containergebühr für Gruftplatte 2,50

Hebung und Entsorgung einer Urne 15,00Entfernen einer Konifere oder lfd. Meter Hecke 15,00Nutzung der Trauerhalle je Trauerfeier 80,00Heizungspauschale (Oktober bis einschl. April) 10,00Urnenschein 2,00Vorzeitige Einebnung einer Grabstätte pro Jahr 10,00

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Helbra Nr. 5/2015- 12 -

§ 6 Entgelte für besondere Leistungen

Leistungen, die nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführt sind, werden nach tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet.

§ 7 Verwaltungsgebühren

Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwal-tungstätigkeiten werden nachfolgende Gebühren erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben.Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung einer Grabmalanlage 15,00 €Bearbeitung von Anträgen zu Arbeiten an einer Grabmalanlage 15,00 €Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Arbeiten im Bereich des Bestattungswesens 15,00 €Genehmigung zur Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofs 15,00 €Genehmigung zur Umbettung einer Urne auf einen anderen Friedhof 25,00 €

§ 8 In-Kraft-Treten

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle der Satzung entgegenstehenden Regelungen außer Kraft.

Die nächste Ausgabe erscheint am:Mittwoch, dem 10. Juni 2015

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Dienstag, der 2. Juni 2015

FD Zentrale DIenste und Finanzen

Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde

Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.- Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra

- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister

- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10

Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.IM

PRES

SUM

Bekanntgabe des Beschlusses des Gemein-derates Klostermansfeld aus der Sitzung vom 26.03.2015Öffentlicher TeilHaushaltssatzung der Gemeinde Klostermansfeld des Doppelhaushaltes 2015/2016KLM/BV/029/2015Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Doppel-haushaltes 2015/2016 der Gemeinde Klostermansfeld. Das Konsolidierungskonzept wird entsprechend fortgeführt.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden• Verbandsgemeinde Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.06.2015, um

18.30 Uhr • Gemeinde Ahlsdorf Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2015, um 18.30 Uhr • Gemeinde Benndorf Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2015, um 18.00 Uhr • Gemeinde Blankenheim Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2015, um 19.00 Uhr• Gemeinde Bornstedt Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2015, um 19.00 Uhr• Gemeinde Helbra Sitzung des Sozialausschusses am 18.05.2015, um 18.00 Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses

am 20.05.2015, um 18.30 Uhr Sitzung des Gemeinderates am 09.06.2015, um 18.30 Uhr • Gemeinde Hergisdorf Sitzung des Gemeinderates am 17.06.2015, um 18.00 Uhr• Gemeinde Klostermansfeld Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am

20.05.2015, um 18.00 Uhr Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2015,

um 18.00 Uhr

Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 16.06.2015, um 18.00 Uhr

Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2015, um 19.00 Uhr• Gemeinde Wimmelburg Sitzung des Gemeinderates am 02.07.2015, um 19.00 UhrÄnderungen bleiben vorbehalten!

Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungs-kästen bekannt gemacht.

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Nr. 5/2015 Helbra- 13 -

BelletristikBeckett, SimonVerwesungRowohltThriller

Bönt, RalfDas kurze Leben des Ray MüllerDVARoman

Herrndorf, WolfgangBilder einer großen LiebeRowohlt Verlag

ErzählungHillenbrand, TomTödliche OlivenVerlag Kiepenheuer und WitschKulinarischer Krimi

Schroll, HeikeBlutbuchenAlto VerlagAltmarkkrimi

SachbuchEngelberg, Ernst

Bismarck- Sturm über EuropaBiographieSiedler Verlag

KinderbuchBrezina, ThomasTiger TeamSchreie aus dem GeisterhausSchneider Verlag(ab 3. Klasse)

CDHexe Lilli, TKKG.Regenbogenfisch

Hinweis:Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder zahlreiche Neu-erscheinungen der Leipziger Buchmesse an.ÖffnungszeitenMontag 10 bis 13 UhrDienstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 UhrDonnerstag 10 bis 13 UhrIhre Gemeindebibliothek Helbra, Schulstraße 28Tel.: 034772 32376E-Mail: [email protected]

Empfehlungen der Gemeindebibliothek Helbra für den Monat Mai

Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsart Veranstalter13.05. 14.00 Uhr Treff der VS Geburtstag des Monats Ortsgruppe der VS Benndorf14.05. Burg Vatertagsveranstaltung Heimatverein Bornstedt15./16.05. Dark Troll Festival Bornstedt16.05. Hof der Gewerke Travestieshow Heimat- und Traditionsverein Benndorf18.05. 13.30 Uhr Seniorentreff Kreativnachmittag/ Ortsgruppe der VS Bürgerhaus Basteln von Frühlingsge- Blankenheim stecken19.05. Fahrt nach Falkenhain Ortsgruppe der VS Benndorf20.05. 19.00 Uhr Gaststätte „Katharinen- Heimatgeschichtlicher Kreisfelder Freundeskreis holz“ Kreisfeld Vortrag Wandern und Ortsgeschichte23.05. 12.00 Uhr Neptunbad Eröffnung des Neptunbades Gemeinde Helbra23. - 30.05. Ahlsdorf, Ziegelrode Pfingstveranstaltungen Pfingstgesellschaften der Orte Hergisdorf, Kreisfeld, (Veranstaltungstermine entneh- Blankenheim men sie bitte den örtlichen Aushängen)01.06. Unterstützung in der Kita Ortsgruppe der VS zum Kindertag Blankenheim01.06. Neptun - Bad Neptunfest Gemeinde Helbra03.06. 14.00 Uhr Hof der Gewerke Frühlingsfest mit DJ Alf Ortsgruppe der VS Benndorf04. - 07.06. Ostalgie(film)wochenende im Harz Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte06.06. 13.00 Uhr Reiterhof Tag des offenen Reiterhofes, Reitverein „Das Tier, dein Western und Countryfest Freund und Partner Helbra13.06. Feuerwehr Helbra Veranstaltung 10 Jahre Kinder- Feuerwehr Helbra feuerwehr Helbra17.06. 19.00 Uhr Gaststätte „Katharinen- Heimatgeschichtlicher Vortrag Kreisfelder Freundeskreis holz“ Kreisfeld Wandern und Ortsgeschichte19.06. Nachtwanderung durch die Wein- Kreisfelder Freundeskreis berge in Höhnstedt Wandern und Ortsgeschichte20.06. Ziegelrode Frühjahrswanderung rund um Kreisfelder Freundeskreis Ziegelrode, weiter zum Bad Anna Wandern und Ortsgeschichte20.06. Schießplatz Katzen- Bürgerschießen und Kaiser- Schützenverein Mansfelder winkel schießen Land Benndorf20.06. Hof der Gewerke Bierfest Heimat- und Traditionsverein Benndorf20.06. Veranstaltung „90 Jahre Feuer- Feuerwehr Wimmelburg wehr Wimmelburg“22.06. 13.30 Uhr Seniorentreff Bürgerhaus 8. Sportfest Ortsgruppe der VS Blankenheim26. - 28.06. Ortsmitte (Kreuzungs- Blasmusikfest Blasmusikfestverein Helbra bereich)03. - 05.07. Dorfgemeinschaftshaus Vereins- und Schützen- Vereine des Ortes fest Klostermansfeld03.07. Kindertagesstätte Sommerfest in Blankenheim Kindertagesstätte und die Vereine des Ortes04.07. Straußwirtschaft Röhrborn Kreisfelder Freundeskreis lädt ein Wandern und Ortsgeschichte04.07. Schmid - Schacht Tag des Bergmannes Verein Schmid-Schacht05.07. Kreisfeld Tag der offenen Kopfstation, Kreisfelder Freundeskreis GGA Hergisdorf Wandern und Ortsgeschichte

Veranstaltungen

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Helbra Nr. 5/2015- 14 -

Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsart Veranstalter06.07. 13.30 Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Kreativnachmittag/Basteln von Ortsgruppe der VS Sommergestecken Blankenheim09.07. 14.00 Uhr Treff der VS Geburtstag des Monats Ortsgruppe der VS Benndorf09. - 11.07. Schießplatz Katzenwinkel Deutsche Meisterschaften Schützenverein Mansfelder Modellkanonen Land Benndorf10. - 12.07. Sportplatz Sportfest des BSC Blankenheim BSC Blankenheim25./26.07 Reitplatz Klosterrode Reitturnier Reit- und Fahrverein Klosterrode24. - 26.07. Zittauer Gebirge, Mehrtagesexkursion Kreisfelder Freundeskreis Johnsdorf Wandern und Ortsgeschichte27.07. 13.30 Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Sommerfest Ortsgruppe der VS Blankenheim31.07. bis 01.08. Kreisfelder Sommerfest Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte01.08. Hof der Gewerke Kabarett Heimat- und Traditionsverein Benndorf06.08. Treff der VS Sommerfest mit DJ Alf und Kultur- Ortsgruppe der VS Benndorf programm08.08. Langenbogen, Seeburg Weinwanderung Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Ortsgeschichte

Am 28.04.2015 trafen sich zum wiederholten Mal die Pfingst-gesellschaften aus unserer Verbandsgemeinde. Die Vereine aus Ahlsdorf, Blankenheim, Hergisdorf, Kreisfeld und Ziegelrode berieten gemeinsam mit der Verbandsgemeinde und dem Lan-desheimatbund, wie es mit der Bewerbung zur Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO weiter-gehen soll. Kurz gesagt: Es geht weiter! Im Herbst werden die Vereine einen modifizierten Antrag stellen. Neu dabei, der Antrag wird auf die Kategorie „Register Guter Praxisbeispiele“ hin über-arbeitet. Kern dieser Kategorie ist es, durch den Zusammenhalt über eine gemeinsame Tradition, zusammen mit neuen Ideen etwas für die Zukunft zu bewegen. Damit stehen die Förderung einer nachhaltigen Praxis zur Pflege des immateriellen Kulturer-bes und das Aufzeigen modellhafter Beispiele im Fokus.

Diesen Vorbildcharakter möchten sich auch die Pfingstgesell-schaften der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra schaffen und auch mit Blick auf die Zukunft weiter erarbeiten. Die Vereine haben dazu auch bereits in den letzten Jahren sehr viel getan. Bedingt durch den demografischen Wandel und den Wegzug junger Leute wurde vor allem die Kinder- und Jugend-arbeit durch die Vereine in den Vordergrund gestellt. Denn der Erhalt der Traditionen, der vielen Menschen rund um Pfingsten Freude bereitet, kann nur durch den Gewinn von Nachwuchs sichergestellt werden.Die zahlreichen Aktivitäten werden nun zu Papier gebracht und für die Antragstellung aufbereitet. Die hierfür notwendigen Gut-achten werden ebenfalls bis zum Herbst erarbeitet. Tatkräftige

Unterstützung finden die Pfingstvereine dabei während des gesamten Verfahrens durch die Verbandsgemeinde und den Landesheimatbund. Am Rande der Beratung wurde bereits vereinbart, am 24.10.2015 unter der Schirmherrschaft des Lan-desheimatbundes ein Treffen aller Pfingstvereine des Landes Sachsen-Anhalt in Mansfeld-Südharz durchzuführen. Für die bevorstehenden Pfingstfeiertage wünschten sich die Vereine viel Erfolg und „Gut Wetter“.

Bewegung wird in der DRK Kita „Helbraer Hüttenknirpse“ groß geschriebenBewegung ist für Kinder Ausdruck ihrer Lebensfreude und es wird von uns als Grundbedürfnis des Menschen verstanden. Frei nach dem Motto: „Leben ist Bewegung!“ bildet diese das zen-trale Gestaltungselement in unserem Kita-Alltag.

Vielfältige Bewegungsangebote, wie z. B.: - angeleitete Sportstunden und freies Ausprobieren an Turn-

geräten,- Tanz, Bewegungs- und Kreisspiele, Rhythmik, Zirkus,- Lauf- und Fangspiele, Staffelspiele,- Podeste, schiefe Ebenen, Wahrnehmungselemente an den

Wänden,- Bauen- und Konstruieren mit Alltagsmaterialien,- Musik und Bewegung mit der „easy-Musikschule“ und dem

„Boxclub Helbra e. V.“ - Kinder-Turn-Kurse mit einer DRK-Kursleiterin

Pfingstvereine starten in die neue Runde

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ermöglichen den Kindern die Auseinandersetzung mit den ei-genen körperlichen Fähigkeiten, stärken das Selbstbewusstsein durch das Hervorbringen körperlicher Leistung und steigert die Motivation durch die Überwindung eigener Grenzen. Darüber hinaus bietet der Aufenthalt im Freien auf unserem gro-ßen Freigelände unendlich viele Bewegungsmöglichkeiten und fördert die Gesundheit der Kinder. Bei aller Bewegungsfreude ist die Sicherheit der Kinder natürlich oberstes Gebot. Besonders bei der Nutzung der Fahrzeuge gilt es, die Kinder noch besser vor möglichen Gefahren zu schützen. Deshalb sind Schutzhel-me beim Fahren mit allen Arten von Fahrzeugen bei uns Pflicht. Damit diese auch in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, machten sich engagierten Eltern auf die Suche nach möglichen Spendern und fanden schnell begeisterte Unterstützer. Frau Rita Deutsch aus dem Fahrradgeschäft in Benndorf, Herr Thomas Schneider vom Autohaus Schneider GmbH & Co. KG und Herr Andrè Sagel von der NIMEX NE-Metall GmbH über-reichten den Kindern insgesamt 15 Schutzhelme.

Dafür sagen wir herzlich „Dankeschön“!

Claudia MeschkeEinrichtungsleiterin

Das Kinderfest von Bornstedt war ein voller ErfolgEin Fest für unsere Kinder, an dem ca. 70 bis 80 Kinder und viele Erwachsene anwesend waren. Der Platz an der Turnhalle war ausgebucht, es war ein wunderschöner Tag.Das Wetter spielte mit, viele Helfer taten ihr Bestes, die Organi-sation war perfekt.Es fand ein Fußballturnier zwischen den Kindern des Mehrge-nerationshauses und den Kindern des SV Bornstedt statt. Die Kinder waren begeistert.Bastelstraße und Schminktisch vom Mehrgenerationshaus, das Spielmobil des KSB, die Feuerwehr und der Radsport Bornstedt, alle taten ihr Bestes, um die Kindern zu unterhalten.Die Landfrauenortsgruppe Bornstedt versorgte alle Kinder mit Getränke. Der selbst gebackene Kuchen, der von den Eltern der Kita Bornstedt angeboten wurde, war hervorragend.Die Landfrauenortsgruppe Bornstedt möchte sich bei allen Or-ganisatoren, dem Rad- und Freizeitsport, dem Kita-Kuratorium von Bornstedt und dem Mehrgenerationshaus Eisleben recht herzlich für ihre Mühe bedanken. Danke an alle Helfer und El-tern, die dieses Fest mit ermöglichten.Ein besonderer Dank an alle Sponsoren. Ohne ihre finanzielle Unterstützung hätte dieses Fest in dieser Form nicht stattfinden können.Ein besonderer Dank an unsere Gaststätte, Inhaberin Doreen Weiland, für ihre große Hilfe bei der Organisation und vorzügli-che Verpflegung der Kinder und aller Anwesenden.Der Erlös dieses Kinderfestes wird dem Kinderspielplatz und dem Bolzplatz an der Turnhalle in Bornstedt zugute kommen.

Oma-Opa-Tag in der Zwergengruppe der Kita BlankenheimAuf den 25.03.15 freuten sich alle Kinder und Erzieher schon lange, denn es stand der Oma-Opa-Tag in der Zwergengruppe auf dem Plan. Die Kinder hatten im Vorfeld Einladungen gebas-telt (selbst gestaltete Osterkarten) und diese ihren Omas und Opas überreicht. Ein kleines Osterprogramm wurde natürlich auch einstudiert.

Dann war es endlich so weit! Die Kinder warteten mit Ungeduld und Aufregung auf ihre Gäste, welche zahlreich erschienen wa-ren. Die Kinder begrüßten ihre Omas und Opas mit dem Oster-programm. Sie sagten das Gedicht „Fünf Männlein sind in den Wald gegangen ...“ auf und spielten die Kreisspiele „Erst kommt der Osterhasenpapa ...“ und „Häschen in der Grube ...“.Alle Anwesenden waren begeistert und applaudierten kräftig. Danach nahmen alle gemeinsam an den geschmückten Osterti-schen zum Kaffeetrinken platz.Die Osterdeko hatten die Kinder selbst gebastelt - angemalte Eier mit Farbe und Glimmer, Eierschale mit Kresse und Moos mit Küken.Der selbst gebackene Kuchen schmeckte allen sehr gut. Die Erzieher möchten sich bei den Eltern für diese Unterstützung bedanken. Die Portfolios wurden von den Gästen betrachtet und viele staunten, was ihre Enkel in der Kita alles lernen und mit Freude durchführen. Bei Gesprächen und Spielen verging die Zeit sehr schnell und alle Omas und Opas gingen mit ihren En-keln stolz nachhause.Im Eingangsbereich der Kita konnten alle Gäste selbst gebastelten Osterschmuck erwerben, z. B. Holzhasen, Wollhasen, Wollschafe, Hühner und Hasen als Eierwärmer. Die Erzieher Renate Rothe und Regine Zwanzig bedanken sich bei Melanie Pursche für die tolle Unterstützung und freuen sich auf den Oma-Opa-Tag 2016.

Einladung zum traditionellen Kinderfest der Integrativen Kindertagesstätte „Pusteblume“ in BenndorfHallo, liebe Kinder aus Benndorf und Umgebung!Wir feiern am Sonnabend, dem 30.05.2015, ab 15.00 Uhr mit euch den Kindertag. Zu unserm traditionellen Kinderfest warten auf euch einige Überraschungen: - Kindereisenbahn- Tombola- Hüpfburg- Kinderschminken- Zaubershow mit Pelle Purz- Glücksrad- Bastelstraße- Zuckerwatte und Eis- Feuerwehr

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Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Eure Eltern, Großeltern und alle Verwandten sind auch herzlich eingeladen!Wir freuen uns auf viel Kinder und Gäste!

Korrektur zur Information aus dem Meldeamt

Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Rei-sepasses ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers not-wendig. Ausnahmen können sich lediglich aus persönlichen Ge-brechen ergeben. Der Zeitraum bis zur Ausgabe des Dokumentes beträgt beim Personalausweis etwa 2 Wochen, beim Reisepass etwa 3 Wochen. Diese Zeitspanne ist im Hinblick auf den Ablauf des aktuellen Dokumentes zu berücksichtigen. Vorläufige Doku-mente und Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt.Zur Beantragung sind mitzubringen:• bei ledigen Personen die Geburts- oder Abstammungsur-

kunde,• bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen

die letzte Eheurkunde (Stammbuch),• der aktuelle Personalausweis oder Reisepass,• ein aktuelles biometrisch vermessbares Lichtbild.• bei Antragstellung durch eine dritte Person eine entspre-

chende Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht.Folgende Gebühren werden erhoben:• Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 22,80 Euro.• für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 28,80 Euro.• Reisepass für Personen unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 37,50 Euro.• für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 50,00 Euro.• vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,00 Euro.• Kinderreisepass (maximal 6 Jahre gültig) 13,00 Euro.Für die Beantragung eines Personalausweises für eine Person unter 16 Jahren oder eines Reisepasses für eine Person unter 18 Jahren oder eines Kinderreisepasses ist zusätzlich die Zu-stimmung beider gesetzlicher Vertreter erforderlich. Allein Sor-geberechtigte legen eine aktuelle Bescheinigung des Jugend-amtes über die alleinige Sorge vor (Negativattest).Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für eine maximale Gültigkeitsdauer von 6 Jah-ren ausgestellt.

StraßenreinigungWir möchten alle Grundstückseigentümer daran erinnern, dass sie ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen. Die Pflicht zur Straßenreinigung ist in den jeweiligen örtlichen Satzungen geregelt. In alle Mitgliedsgemeinden der Verbands-gemeinde ist festgelegt, dass die Bürger die Gehwege, Straßen-borde und Gossen sowie Grünstreifen vor ihren Grundstücken zu reinigen haben.Die Reinigung ist einmal wöchentlich durchzuführen, soweit nicht besondere Verunreinigungen eine erneute Reinigung erfor-dern.Zur Reinigung gehören auch die Beseitigung von Unkraut und Laub, Papier, Schmutz und sonstigem Unrat.Bei nicht durchgeführter Straßenreinigung werden ohne weitere Aufforderung Bußgeldverfahren durchgeführt.

Ablagerung von MüllDer Winter ist vorbei, der Frühling hat Einzug gehalten. Was man in der Natur jetzt verstärkt finden kann, sind leider nicht nur zarte Frühlingsblumen und frisches Grün, sondern auch Müll jeder Art und in unterschiedlichen Mengen.So werden zum Beispiel Autoreifen, Sperrmüll, Schrott, Bauab-fälle und Müllsäcke in der freien Natur abgelagert.Da jeder Haushalt an die öffentliche Müllentsorgung angeschlos-sen ist, ist es umso unverständlicher, warum derartige Abfälle in der Natur abgelagert werden.Hier ist jeder Bürger aufgerufen, mitzuhelfen, dass diese Um-weltvergehen aufgeklärt werden können, denn jeder Bürger zahlt für die Entsorgung dieser Abfälle mit. Der Landkreis muss

Eröffnung des Naturbades „Neptunbad“In diesem Jahr wird unser Neptunbad schon am 23. Mai 2015 eröffnet.Öffnungszeiten:23. Mai bis zum Beginn der Sommerferien 12.00 bis 18.00 UhrFerienbeginn bis 31. August 10.00 bis 19.00 UhrAm 1. Juni findet - wie auch im vergangenen Jahr - ein Nep-tunfest statt.Beginn 15.00 Uhr.Eine Sprungburg und zahlreiche weitere Überraschungen werden zu einem gelungenen Nachmittag beitragen.Es werden alle Kinder und deren Eltern recht herzlich zu die-ser Veranstaltung eingeladen.Für das leibliche Wohl wird natürlich auch gesorgt.Der Eintritt ist an diesem Tag frei.

FD Bau- und Ordnungsverwaltung

Information der Verbandsgemeinde Im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren für das Eisenbahnbauvorhaben „Ersatzlose Beseitigung des Bahn-übergangs in Helbra, Bahn- km 181,747 (Verlängerung der Straße Gartenheim 9 in der Gemarkung Helbra in der Ver-bandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra im Landkreis Mansfeld Südharz“ hat sich eine Wendung ergeben.

Mit Bescheid des Eisenbahnbundesamtes vom 17.04.2015 wur-de das o. g. Verfahren eingestellt.Nach Einleitung des Verfahrens am 19.11.2014 und Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeinde vom 05.01.2015 bis 04.02.2015 sind Stellungnahmen gegen die Schließung des Bahnübergangs eingegangen.

Der Vorhabenträger hat daraufhin mit Schreiben vom 30.03.2015 den Antrag zurückgenommen.

Wir danken allen Bürgern und Institutionen ,die mit ihrer Stel-lungnahme die Schließung des Bahnüberganges bis auf Weite-res verhindert haben.

SkrypekBürgermeister der Verbandsgemeinde

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die Kosten für die Entsorgung dieser illegal abgelagerten Abfälle auf die Grundgebühren, die jeder zu zahlen hat, umlegen.Wenn jemand beobachtet, wie Abfälle in die Landschaft ver-bracht werden, dann teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Beim Feststellen von Verursacher erfolgt die Erstattung einer Anzeige an das Umweltamt des Landkreises.

Hundekot auf öffentlichen Wegen und PlätzenAufgrund verstärkter Beschwerden über Verunreinigungen der öffentlichen Wege und Plätze durch Hundekot appelliert der Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung der Verbandsge-meinde Mansfelder Grund-Helbra die Tierhalter an die Einhal-tung ihrer Pflichten.Gemäß § 3 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Ver-bandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra sind Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Hundes sofort zu beseitigen.Der Verstoß gegen diese Pflicht stellt gemäß § 7 Abs. 1 Num-mer 8. der Gefahrenabwehrverordnung in jedem Fall eine Ord-nungswidrigkeit im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.Für konkrete Hinweise aus der Bevölkerung sind wir dankbar. Insbesondere benötigen wir Angaben zu den Verursachern so-wie Ort und Zeitpunkt.

Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Bekanntmachung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) zuständige Fachbehörde für Naturschutz beabsichtigt. die Kartierung und Bewertung von Ar-ten. Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zu-sammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:- Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der

natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten

- Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über ab-weichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschut-zes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen

- Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Natur-schutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30 -33, 37 - 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und §§ 21 - 23, 25, 28 NatSchG LSA.

In der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in den Jahren 2015 bis 2020 Kartierungen und das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten. Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumty-pen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfach-planungen durchgeführt.Aufgrund des behördlichen Auftrages sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Feld- und Forstord-nungsgesetzes (FFOG) und das Befahren von Feld- und Wald-wegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit Pkw gemäß § 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 FFOG zu gestatten.Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundla-ge der oben genannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 Na-tSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Es handelt sich dabei lediglich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der

Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderun-gen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden.Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke werden gebeten, diese Kartierungen zu unterstüt-zen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschut-zes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflan-zenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA zu dulden.Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Frank vom Landesamt für Um-weltschutz (LAU) unter der Rufnummer 0345 5704631.

Ausschreibung landwirtschaftlicher FlächenDie Gemeinde Helbra schreibt nachfolgende landwirt-schaftliche Fläche zur Anpachtung für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2020 öffentlich aus:

Gemarkung Helbra, Flur 4, Flurstück 5/27Größe: 6,0090 ha, durchschnittliche Bodenrichtwertzahl: 75

Angebote sind bis zum 30.06.2015 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift - Angebot Anpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Hel-bra -an die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Liegenschaften, An der Hütte 1 in 06311 Helbra einzurei-chen.

Weitere Auskünfte zu Pachtbedingungen oder Besichti-gungsterminen sind unter Tel. 034772 50307 zu erhalten.

Feuerwehr Klostermansfeld veranstaltet Osterfeuer und MaibaumsetzenNach der wetterbedingten Absage des 18. Osterfeuers fand die Neuauflage bei bestem Wetter am 18. April 2015 statt. Traditi-onell fand ein Laternenumzug zum Osterfeuer für die Jüngsten des Ortes, begleitet durch den Klostermansfelder Musikverein statt. Am Osterfeuer angekommen zündete der Stellvertretende Orts-wehrleiter der Feuerwehr Klostermansfeld Matthias Hartung das Feuer an. Auch in diesem Jahr war wieder eine große Menge an Brennmaterial zusammengekommen, welches am Tag zuvor mit großer Unterstützung des Bauhofes der Gemeinde Kloster-mansfeld zum Osterfeuer aufgebaut wurde.

Die Stände mit Bratwurst und Getränken waren den ganzen Abend über gut besucht, sodass Bratwurst nachgeordert wer-

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den musste. Bis in die frühen Morgenstunden wurde ausgiebig gefeiert und getanzt.„Die zahlreichen Besucher zeigten uns, dass es richtig war, dass Osterfeuer zu verschieben, sagte Frank Ochsner, Ortswehrlei-ter der Feuerwehr Klostermansfeld. „Ich möchte mich an dieser Stelle bei den zahlreichen Firmen, aber auch den 35 Kamera-dinnen und Kameraden, die das ganze Wochenende über daran gearbeitet haben, dass das Fest zu einem Erfolg geworden ist recht herzlich bedanken.“

Ohne Verschnaufpause, nur 1 Woche später, wurde traditio-nell der Maibaum gesetzt. ... Schilder von Freunden und För-derern der Feuerwehr Klostermansfeld zieren den diesjährigen Maibaum auf der Klostermansfelder Hauptkreuzung. Mit Salut-schüssen des Klostermansfelder Schützenvereins und mit zünf-tiger Blasmusik des Klostermansfelder Musikvereins richteten die Kameradinnen und Kameraden mithilfe eines Kranes den Maibaum auf. Zahlreiche Klostermansfelder ließen sich dieses Spektakel auch in diesem Jahr nicht entgehen. Das Restaurant am Park versorgte dabei nicht nur die Akteure, sondern auch die Besucher mit Bratwurst und Getränken. Am Abend lud die Feuerwehr ins Dorfgemeinschaftshaus zum „Tanz in den Mai“ mit der Partyband „Joe Eimer und die Skrupellosen“ ein. Der gutgefüllte Saal rockte bis tief in die Nacht.

10 Jahre Kinderfeuerwehr HelbraAm 13.06.2015 feiert die Kinderfeuerwehr Helbra ab 10:00 Uhr ihr 10-jähriges Jubiläum auf dem Gelände der Feuerwehr Hel-bra, Mittelstraße 10.

Es erwartet Sie:

- eine Vorstellung verschiedener Hilfsorganisationen (THW, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr)

- eine Technikschau, unter anderem mit dabei Modell-bau

Feuerwehrtechnikschau im Maßstab 1:2,75- viele Aktivitäten für Kinder u. a. die Teddywerkstatt aus

Sonneberg (Voranmeldungen sind bei der Feuerwehr zu machen, dienstags von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

- ab 12:00 Uhr Essen aus der Gulaschkanone, aber auch andere Speisen und Getränke sowie Kaffee und Ku-chen sind an diesem Tag vorhanden.

Wollen Sie die Kinderfeuerwehr finanziell unterstützen, dann können Sie auf folgendes Konto spenden.Förderverein der FFW Helbra e. V.DE43800637180105026180 - BIC GENODEF1EILVerwendungszweck: 10 Jahre Kinderfeuerwehr

Herzliche Glückwünsche gehen an die EheleuteBarbara und Hans-Jürgen Rockmann aus Benndorf,

Gertrud und Wolfgang Schneider aus Benndorfund Jutta und Hans Bellmer aus Helbra,

welche im Mai das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern.

Besonders herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute

Lieselotte und Wilfried Stockhaus aus Blankenheim,Margarete und Hermann Förster aus Helbra

und Helga und Harry Bösel aus Klostermansfeld, welche im Mai das Fest der

„Diamantenen Hochzeit“ feiern.

Besonders herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute

Dora und Horst Arndt aus Helbraund Eleonore und Paul Heß aus Hergisdorf,

welche im Mai das Fest der „Eisernen Hochzeit“ feiern.

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Wir gratulieren

Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert im Monat Mai den Senioren

Frau Erika Kühn zum 75. GeburtstagFrau Edith Dockhorn zum 75. GeburtstagFrau Ilse Kühne zum 81. GeburtstagFrau Gerda Skrypek zum 81. GeburtstagFrau Helga Rokohl zum 81. GeburtstagHerrn Horst Ulrich zum 81. GeburtstagHerrn Wilhelm Irmisch zum 81. GeburtstagHerrn Hans Blosfeld zum 82. GeburtstagFrau Margarete Liegau zum 82. GeburtstagFrau Gertrud Weißbrodt zum 95. Geburtstag

Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat Mai den Senioren

Frau Christel Heller zum 70. GeburtstagFrau Elke Mundjanga zum 70. GeburtstagHerrn Wolfgang Bonk zum 70. GeburtstagFrau Adelheid Heier zum 70. GeburtstagFrau Anna Hackel zum 75. GeburtstagHerrn Werner Spengler zum 75. GeburtstagHerrn Karl Hortig zum 80. GeburtstagFrau Hannelore Trinks zum 80. GeburtstagFrau Gerda Silabetzschky zum 80. GeburtstagFrau Agate Frind zum 80. GeburtstagFrau Eliesabeth Bleichert zum 80. GeburtstagFrau Erika Dietrich zum 80. GeburtstagFrau Hanna Janke zum 81. GeburtstagHerrn Waldemar Neumann zum 81. GeburtstagHerrn Norbert Hoffmann zum 82. GeburtstagFrau Brunhilde Decker zum 82. GeburtstagFrau Frieda Götte zum 82. GeburtstagHerrn Johannes Zehe zum 82. GeburtstagFrau Margot Ruchser zum 82. GeburtstagHerrn Werner Peter zum 82. GeburtstagFrau Gerta Friedrich zum 84. GeburtstagFrau Ilse Weber zum 85. GeburtstagFrau Silvia Meier zum 86. GeburtstagHerrn Georg Degener zum 86. GeburtstagHerrn Kurt Schuhmann zum 86. GeburtstagFrau Margot Krapf zum 87. GeburtstagHerrn Walter Wiebach zum 90. GeburtstagFrau Giesela Probst zum 91. Geburtstag

Die Gemeinde Blankenheim gratuliert im Monat Mai den Senioren

Frau Edith Jahn zum 70. GeburtstagFrau Monika Bengsch zum 75. GeburtstagHerrn Fritz Ottilie zum 82. GeburtstagFrau Marie Bang zum 83. GeburtstagHerrn Günter Heiße zum 83. GeburtstagHerrn Kurt Uhlig zum 84. GeburtstagHerrn Horst Samtleben zum 84. GeburtstagFrau Helga Lammert zum 85. Geburtstag

Die Gemeinde Bornstedt gratuliert im Monat Mai den Senioren

Herrn Lothar Bartlitz zum 70. GeburtstagFrau Christa Otto zum 75. GeburtstagHerrn Herbert Böhme zum 81. Geburtstag

Frau Gertrud Hebner zum 84. GeburtstagFrau Margot Bellstedt zum 86. GeburtstagFrau Hildegard Kiewel zum 89. GeburtstagFrau Jutta Kleinschmidt zum 93. Geburtstag

Die Gemeinde Helbra gratuliert im Monat Mai den Senioren

Herrn Helmuth Frackowiak zum 70. GeburtstagFrau Margret Winkler zum 70. GeburtstagFrau Christine Thiele zum 70. GeburtstagFrau Brigitte Polenz zum 70. GeburtstagHerrn Karl-Heinz Kühnl zum 75. GeburtstagHerrn Otto Bonan zum 75. GeburtstagFrau Annemarie Dimmel zum 75. GeburtstagHerrn Helmut Röcke zum 75. GeburtstagFrau Sieglinde Fuchs zum 75. GeburtstagFrau Edith Benthin zum 75. GeburtstagFrau Gisela Schmelzer zum 75. GeburtstagFrau Elfriede Ackermann zum 80. GeburtstagFrau Margot Füchsel zum 80. GeburtstagFrau Marianne Stollberg zum 80. GeburtstagHerrn Werner Hundt zum 81. GeburtstagFrau Sonja Baumbach zum 81. GeburtstagFrau Jutta Kern zum 81. GeburtstagFrau Käthe Rybarczyk zum 81. GeburtstagFrau Anneliese Kreutz zum 82. GeburtstagFrau Ingrid Drucks zum 84. GeburtstagFrau Anna Sturm zum 84. GeburtstagFrau Elisabet Mania zum 85. GeburtstagFrau Aurelia Mieth zum 86. GeburtstagFrau Ilse Kison zum 86. GeburtstagFrau Brunhilde Ahlborn zum 87. GeburtstagFrau Ursel Reimann zum 88. GeburtstagFrau Ingeborg Heiser zum 91. GeburtstagFrau Irmgard Nette zum 92. GeburtstagFrau Anna Löschner zum 92. GeburtstagFrau Martha Fuhrmann zum 97. Geburtstag

Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat Mai den Senioren

Herrn Günter Pangert zum 70. GeburtstagFrau Helga Hebold zum 75. GeburtstagHerrn Karl-Heinz Spoth zum 75. GeburtstagFrau Lieselotte Becker zum 80. GeburtstagFrau Ruth Gottschalk zum 81. GeburtstagFrau Margot Stößel zum 82. GeburtstagFrau Eleonore Heß zum 82. GeburtstagFrau Anneliese König zum 83. GeburtstagFrau Anna Zörner zum 83. GeburtstagFrau Helga Fukowski zum 83. GeburtstagFrau Inge Wengemuth zum 85. GeburtstagFrau Helga Wetzstein zum 85. GeburtstagHerrn Bodo Löbert zum 86. GeburtstagFrau Maria Köhler zum 86. GeburtstagHerrn Paul Heß zum 87. GeburtstagFrau Anni Montag zum 90. Geburtstag

Die Gemeinde Klostermansfeld gratuliert im Monat Mai den Senioren

Herrn Lothar Furlan zum 70. GeburtstagHerrn Hans-Joachim Stascheit zum 70. GeburtstagFrau Erika Rieger zum 75. GeburtstagFrau Gerda Rausche zum 75. Geburtstag

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Helbra Nr. 5/2015- 20 -

Herrn Herbert Janke zum 80. GeburtstagHerrn Joachim Panser zum 81. GeburtstagHerrn Martin Siebenhühner zum 82. GeburtstagHerrn Günter Schmidt zum 82. GeburtstagFrau Hilde Hörning zum 83. GeburtstagHerrn Helmut Pätz zum 83. GeburtstagFrau Waltraud Bredemeier zum 83. GeburtstagHerrn Heinz Kurth zum 84. GeburtstagFrau Ingrid Kunert zum 85. GeburtstagFrau Edeltraud Hebestadt zum 85. GeburtstagFrau Ilse Fiedler zum 86. GeburtstagFrau Margot Mohr zum 88. GeburtstagFrau Charlotte Schneider zum 93. Geburtstag

Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat Mai den Senioren

Frau Bärbel Brandt zum 70. GeburtstagFrau Rosemarie Gneist zum 75. GeburtstagHerrn Gerd Mudrick zum 75. GeburtstagFrau Ingeborg Voigt zum 81. GeburtstagFrau Elfriede Siebert zum 85. GeburtstagFrau Irmgard Richter zum 87. GeburtstagHerrn Joachim Lotse zum 88. GeburtstagFrau Hildegard Hintze zum 89. GeburtstagFrau Auguste Panz zum 92. Geburtstag

Mit einigen Pokalen und Medaillen fuhren die Ahlsdorfer Leichtathleten von der Be-zirksmeisterschaft in Grillenberg nachhauseAm Samstag, 28.03., konnten die Ahlsdorfer Leichtathleten bei der Bezirksmeisterschaft in Grillenberg an ihre sehr guten Leis-tungen vom Ostercross in Teutschenthal anknüpfen. Der Lauf um den Röhrigschacht war gleichzeitig die Bezirksmeisterschaft im Crosslauf.Nachdem die langen Strecken 14,7 km und 5,1 km gestartet waren, begannen die Wettkämpfe für die Kinder und Jugendli-chen. Hierbei feuerten die Eltern, Großeltern und Sportfreunde ihre Vereinskameraden kräftig an. So kam vielleicht die ein oder andere Platzverbesserung zu Stande.Gleich im ersten Lauf über 600 m erzielten die Ahlsdorf die erste Podestplatzierung. Emilia Jäschke (U 8) gewann in ihrem ers-ten Wettkampf die Bronzemedaille. So konnte es weitergehen. Fynn Hausner (AK 9) beherzte genau die Worte seiner Trainer und kämpfte über die 1 km Strecke bis zur Ziellinie. Am Ende wurde er mit Platz 3, einem Pokal und der Bronzemedaille be-lohnt. Bei den Mädchen der U 10 und U 12 (Lea Herzlieb, Vik-toria Merten, Lilli Wischalla, Emilia Büchel, Verena Merten, Luisa Rost, Leni Spalek) gab es sehr spannende Läufe. Hier waren wieder sehr viele Kinder am Start. Tapfer liefen unsere Mädels und erliefen sich sehr gute Plätz im Vorderfeld ihrer Altersklas-sen. Für Leni Spalek war die Freude bei der Siegerehrung groß. Auch sie bekam für ihren Einsatz die Bronzemedaille und einen Pokal. Connor Franke (U 12) teilte sich seinen Lauf sehr gut ein und blieb in der ersten von zwei Runden auf Lauerstellung. Zu Beginn der 2. Runde erhöhte er die Geschwindigkeit und konnte den Goldpokal auf dem obersten Treppchen in Empfang neh-men. Ein sehr großes Starterfeld ging bei den Mädchen der U 14 (Anna und Sophie Hauer, Jessica Funk, Lea Scherbe und Alina Wischalla) über 2 km auf die Runde. Hier zeigten die Läuferinnen ihr erhöhtes Läuferpotenzial. Besonders hervorzuheben ist die Leistung von Alina Wischalla, die den 3. Platz belegte. Ein super Rennen absolvierte Michelle Holländer (U 16). Sie lief entfesselt

und sicherte sich die Silbermedaille. Im letzten Lauf des Tages starteten die Jungen der U 16 und U 18. Tim Scherbe musste sich zwar im Schlussspurt geschlagen geben, mit Platz 3 für Tim und Platz 4 für Sebastian Funk endete der erfolgreiche Lauf in Grillenberg.Während der Starts der Kinder und Jugendlichen kamen die Läufer der langen Strecken ins Ziel. Anne und Paul Rölecke, die über 5,1 km gestartet sind, belegten in ihren Ak super 1. und 2. Plätze.Der Gesamtsieger über die 14,7 km Strecke kam vom SSV-MG-Ahlsdorf und heißt Jakob Reich (Männer). Er siegte souverän. Für Heiko Wagner (M 50) gab es den 2. Platz, für Matthias Funk Platz 8 und Ralf Scherbe Platz 9 (beide M 40).Allen Läufern des SSV-MG-Ahlsdorf unseren Glückwunsch.

Ergebnisse:Platz 1 Connor Franke U 12, Anne Rölecke U 20, Jakob

Reich (Mä)Platz 2 Paul Rölecke U 20, Michelle Holländer U 16, Heiko

Wagner M 50Platz 3 Emilia Jäschke U 8, Fynn Hausner U 10, Leni Spa-

lek U 12, Tim Scherbe U 18, Alina Wischalla U 14Platz 4 Sebastian Funk U 18Platz 6 Emilia Büchel U 12, Lea Scherbe U 14Platz 7 Lilli Wischalla U 12Platz 8 Anna Hauer U 14, Matthias Funk M 40Platz 9 Luisa Rost U 12, Jessica Funk U 14, Ralf Scherbe

M 40Platz 10 Verena Merten U 12Platz 12 Sophie Hauer U 14Platz 13 Viktoria Merten U 10Platz 20 Lea Herzlieb U 10

Pfingsttanz Ahlsdorf

vom 23.05. bis zum 30.05.2015

Samstag, 23. Mai 201511.00 Uhr Maienaustragen20.00 Uhr Schürzenball mit Discomusik von DJ Alex

Sonntag, 24. Mai 201510.30 Uhr Frühschoppenkonzert mit Musik der „Thüringer

Oldies“13.00 Uhr Festumzug der Pfingstburschen 15.00 Uhr Platzkonzert mit Blasmusik bei Kaffee und17.00 Uhr Kuchen mit den „Thüringer Oldies“20.00 Uhr Disco mit DJ LA bis zum Morgengrauen mit großer

Gaudi durch originelle Nummern der Pfingstburschen

Montag, 25. Mai 2015 7.00 Uhr Abmarsch zur Waldpartie im Brandholz buntes

Pfingsttreiben mit Blasmusik auf der Pfingstwiese, die Pfingstburschen sorgen für Belustigungen

14.30 Uhr Festumzug der Pfingstburschen Blasmusik der Göhrendorfer Musikanten bei Kaf-

fee und Kuchen im Festpark17.00 Uhr Disco DJ Larsi zum Ausklang des Montags im

Festpark

Dienstag, 26. Mai 201510.00 Uhr Abmarsch zum Eiersammeln mit dem Nach-

wuchsspielmannszug Ziegelrode20.00 Uhr Disco und Tanz mit DJ 2in1 bis Mitternacht mit

den beliebten Showeinlagen der Pfingstburschen

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Nr. 5/2015 Helbra- 21 -

Samstag, 30. Mai 201513.00 Uhr Festumzug der Pfingstburschen15.00 Uhr Platzkonzert mit den „Original Dippelsbachern“

bei Kaffee und Kuchen großes Kinderfest mit der „APO Kindershow“20.00 Uhr Tanzabend mit Liveband „Tapetenwexxel“ und

Discomusik mit DJ Alex

Die Pfingstgesellschaft Ahlsdorf 1824 e. V. lädt recht herz-lich ein! Bei Schlechtwetter finden alle Veranstaltungen (außer Waldpartie) auf dem Saal im Kulturhaus statt.Weitere Infos unter www.pfingsten-ahlsdorf.de

Auch nach dem Jubiläumsjahr 2014 wird in Ahlsdorf wieder Pfingsttanz gefeiertIm letzten Jahr feierte die Pfingstgesellschaft Ahlsdorf ihr 190-jähriges Jubiläum. Es war ein sehr schönes Pfingstjahr 2014 und das Jubiläum wurde gebührend gefeiert. Passend zur Tradition des Wintervertreibens war es im letzten Jahr auch das heißeste Pfingstwochenende seit Beginn der Temperaturauf-zeichnungen.

Auch in diesem Jahr wird in Ahlsdorf wieder Pfingsttanz gefeiert und die Vorbereitungen laufen schon lange. So wurden bereits seit Januar mehrere Versammlungen der Pfingstgesellschaft ab-gehalten und die Maien für das Pfingstfest bereits beim zustän-digen Revierförster bestellt.Und eben diese Maien, über 400 Stück, werden bereits am 23. Mai, um 11:30 Uhr, benötigt. Denn da beginnt in Ahlsdorf das Pfingstfest mit dem traditionellen Maienaustragen. Bis abends gegen halb acht ziehen die Pfingstburschen von Haus zu Haus und bringen den Anwohnern ein Ständchen und eine Maie. Doch pünktlich um 20.00 Uhr müssen sie wieder im Festpark sein, denn dann beginnt der Schürzenball. Zugegebenermaßen ist die Pünktlichkeit nach dem Maienaustragen nicht gerade die Stärke der Pfingstburschen. Beim Schürzenball wird bis in die späte Nacht hinein gefeiert und getanzt, doch bereits am nächs-ten Morgen geht es für die Burschen weiter. Ab 8.00 Uhr wird der Festpark wieder hergerichtet und mit Birken geschmückt, denn ab 10.00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Auch in diesem Jahr wieder mit den „Thüringer Oldies“, die mittlerweile seit 2010 den Frühschoppen sowie die Blasmusik am Nachmittag musikalisch begleiten. Gute Stimmung ist also bis zum Abend garantiert. Ab 17.00 Uhr werden die „Oldies“ dann von Discomusik abge-löst und haben sich ihren Feierabend dann redlich verdient. Ab 20.00 Uhr leitet DJ LA die Party auf dem Tanzsaal im Kulturhaus ein. Dort wird wieder gefeiert bis zum frühen Morgen und auch die Pfingstburschen sorgen wieder mit ihren Showeinlagen für Stimmung.An den beliebten Showeinlagen, genannt „Pfingstnummern“ wird bereits seit Monaten gebastelt und geschraubt. Hier wird nichts dem Zufall überlassen, denn zu Pfingsten muss alles passen!Die meiste Arbeit für die Burschen macht dabei sicherlich das

Bauen der „Nummer“ für die Waldpartie. Hier waren in den letz-ten Jahren schon einige verrückte Sachen vertreten. Von Kin-derkarussells, Elefanten, Flugzeugen und Schiffen bis hin zu kleineren lustigen Sachen, wie einer Weinstube, der Augsburger Puppenkiste und allerhand Märchenfiguren, war bis jetzt schon fast alles dabei. Das macht die Suche nach neuen Ideen natür-lich jedes Jahr kniffliger. Aber mit Sicherheit wird es auch in diesem Jahr wieder einiges zu sehen geben für unsere Gäste. Und am Montag, dem 25. Mai geht sie los - die Waldpartie. Wie jedes Jahr das Highlight des Pfingstfestes. Um 7.00 Uhr morgens geht es vom Lindenplatz in Ahlsdorf los, hinaus ins Brandholz. Dort wird dann zu Musik von den Original Dippelsbachern und dem Spielmannszug Großör-ner gegessen und getrunken, und natürlich das ein oder andere „Spiel“ oder „Fahrgeschäft“ der Pfingsttänzer ausprobiert. Die Läufer mit ihren traditionell farbenfrohen Bändern und Hüten vertreiben dabei mit ihrem Peitschenknall, natürlich wie jedes Jahr, den Winter.

Gegen 12.00 Uhr endet allmählich das bunte Treiben im Brand-holz. Die Pfingsttänzer werden von den Läufern zum Fischteich getrieben und nehmen dort ein kühles Bad im Teich. Auch der ein oder andere Zuschauer blieb in den letzten Jahren nicht vom Bad im Fischteich verschont. Aber alle nahmen es bisher sport-lich und hatten sicherlich auch ihren Spaß daran.Wieder sauber und ganz in weiß gekleidet geht es dann ab 14.00 Uhr zum Festumzug durch Ahlsdorf, während im Festpark noch einmal bei Kaffee und Kuchen ein schöner Nachmittag mit Blasmusik ver-bracht werden kann. In diesem Jahr erstmals musikalisch um-rahmt von den Göhrendorfer Blasmusikanten. Der Montag klingt ab 17.00 Uhr mit Disco von DJ Larsi aus.Am Dienstagmorgen findet das Eiersammeln mit dem Nach-wuchsspielmannszug Ziegelrode statt und am Abend eine Tanz-veranstaltung mit DJ 2 in 1. Dort werden auch wieder Showein-lagen der Pfingsttänzer gezeigt und auch die Läufer können ihr Showtalent beweisen, denn hier dürfen auch sie mal verkleidet in Erscheinung treten.Das Ende des Pfingstfestes 2015 wird am 30. Mai mit Kleinpfings-ten gefeiert. Bei Blasmusik von den Original Dippelsbachern so-wie Kaffee und Kuchen beginnt der letzte Tag des Pfingstfestes. Auch das große Kinderfest mit Spielen und Kinderdisco, welches in den letzten Jahren immer größeren Zuspruch fand, wird wieder durchgeführt. Den Abschluss bilden dann am Abend ab 20.00 Uhr DJ Alex und die Liveband „Tapetenwexxel“. Auch einige Pfingst-burschen haben hier wieder ein paar Showeinlagen vorbereitet, da dies im letzten Jahr bei den Besuchern sehr guten Anklang fand. Am letzten Abend wird also noch einmal richtig gefeiert und die Sau rausgelassen, denn schließlich ist ja dann wieder ein Jahr Wartezeit bis zum nächsten Pfingstfest. Aber vorher freuen wir uns, Sie hoffentlich in Ahlsdorf zum Pfingstfest 2015 begrüßen zu dürfen und laden auf diesem Wege alle Freunde, Unterstützer, Stammgäste, neuen Gäste und alle Neugierigen recht herzlich zu den Veranstaltungen ein und möchten auch in diesem Jahr ein freudiges und geselliges Pfingstfest mi Ihnen feiern.Bis dahin verbleiben wir mit einem GUT WETTER!!!

Stefan EckePfingstgesellschaft Ahlsdorf

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Helbra Nr. 5/2015- 22 -

Ziegelröder Pfingstburschen feiern mit Achim Mentzel!Achim Mentzel ist in diesem Jahr der Stargast des Pfingsttanzes in Ziegelrode. Er wird am ersten Pfingstfeiertag, um 16.00 Uhr, auf dem Fest-platz Alt und Jung erfreuen.Alle weiteren Veranstaltungen des Pfingsttanzes, der sich in die-sem Jahr zum 190. Mal jährt können Sie der unten stehende Aufstellung entnehmen.

190 Jahre Pfingstgesellschaft Ziegelrode

Sa., 23.05.11.00 Uhr Austragen der Maien mit den Spielmannszügen Ziegelrode/Mühlhausen und den Einetaler Jägern19.00 Uhr Schürzenball mit RadioNationSo., 24.05.10.00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit dem Männerchor

Ziegelrode, Veteranenspielmannszug Ziegelrode sowie dem Spielmannszug Mühlhausen

14.00 Uhr Festumzug mit den Spielmannszügen Ziegelrode und Mühlhausen

15.30 Uhr Musikalische Unterhaltung mit den Ziegelröder Waldgeistern

16.00 Uhr Auftritt Achim Mentzel19.00 Uhr Disko mit DJ Kalle

Mo., 25.05. 7.00 Uhr Abmarsch Waldpartie10.00 Uhr Unterhaltung bis zum Sonnenuntergang mit DJ Ossi und den BurschenSa., 30.05.19.00 Uhr Tanz mit dem unglaublichen Peter Fister21.30 Uhr Beerdigung des 190. Pfingstfestes mit diversen

ÜberraschungenSo., 31.05.10.00 Uhr Ziegelröder Kindertag Hüpfburg, Kinderschminken,Karussells, Würst-

chen, Kaffee, Kuchen u. v. m.

MSV Chemie-Buna-Schkopau wiederholt VorjahreserfolgDie erste Vertretung des MSV Chemie Buna Schkopau konnte beim 8. Klaus Podwitz Gedächtnisturnier der Benndorfer Faust-baller ihren Vorjahreserfolg wiederholen und gewann souverän das diesjährige Turnier. Schon vor dem Finale stand fest, dass der Pokal nach Merseburg geht. Finalgegner war die zweite Vertretung aus Merseburg, die aber gegen die erste Vertretung keine Chance hatte und in einem Finale ohne große Spannung mit 2 : 0 vom Platz geschickt wurde. Gastgeber Benndorf lan-dete abgeschlagen auf dem fünften Platz und muss sich noch deutlich steigern, um beim Saisonauftakt am 10. Mai in Tornitz nicht gleich unter die Räder zu kommen, was bei der derzeitigen Verletztenliste für Trainer Gerhard Winsel nicht einfach wird. Zumal auch gegen die Konkurrenz aus dem Mansfelder Land, den MSV Eisleben recht klar verloren wurde. Bemerkenswert wieder das Auftreten der Familie Podwitz, die einmal mehr un-ter Beweis stellte, dass die Teilnahme zählt und nicht immer die Platzierung.

An dieser Stelle unser Dank an die Benndorfer Wohnungsbauge-sellschaft, Herrn Bürgermeister Mario Zanirato und allen Sport-freunden der Abteilung Faustball des TSV Benndorf 1884 e. V.Enstand1. MSV Chemie Buna Schkopau 12. MSV Chemie Buna Schkopau 23. SV Turbine Potsdam4. MSV Eisleben5. TSV Benndorf 1884 e. V.6. SG Chemie Zeitz7. Team Podwitz

R. Lienow

Schützenverein Mansfelder Land e. V. Benndorf Ort: Schießplatz Benndorf (zwischen Klostermansfeld und Siebigerode), 5. Bürgerschützenkönigsschießen für alle Nichtschützen unseres Landkreises, welche immer schon einmal Schützenkönig oder Königin werden wollten! Sowie Kaiserschießen für alle Schützen welche schon ein-mal König waren.Das Ganze findet am Samstag, dem 20.06.2015 ab 10:00 Uhr statt.Jeder, welcher immer schon einmal unter Aufsicht mit einem Revolver oder Gewehr schießen wollte kann das ausprobie-ren. Natürlich wird für das leibliche Wohl gesorgt mit Kessel-gulasch, Steak, Würstchen, Kaffee und Kuchen.

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Nr. 5/2015 Helbra- 23 -

Volkssolidarität Ortsgruppe Blankenheim

Das war bei uns los

Vortrag: „Nachbarschaftsstreit - Wege zur außergerichtlichen Einigung!“

Am Montag, dem 20.04.2015 führten wir im Seniorentreff im Bürgerhaus Blankenheim unseren ersten diesjährigen Infovor-trag durch. 30 aktive Rentner nahmen teil. Unter dem Motto „Nachbarschaftsstreit - Wege zur außergerichtlichen Einigung!“ sprach Frau Viezens, Schiedsfrau der Verbandsgemeinde Mans-felder Grund-Helbra, mit den Senioren über aktuelle Probleme im zwischenmenschlichen Bereich. Im Anschluss wurden per-sönliche Fragen beantwortet.Die Veranstaltung war ein großer Erfolg. Wir danken Frau Viezens für den interessanten Nachmittag.

Jagdgenossenschaft Blankenheim/KlosterrodeAm Freitag, dem 12.06.2015, um 19.00 Uhr, findet in der Sportlerklause Blankenheim, Am Kreuzstein die diesjährige Jah-reshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Blankenheim/Klosterrode statt. Es erfolgt der Jahresbericht und die Vorstandswahl.Alle Verpächter und Pächter sind eingeladen.

Wettkampfatmosphäre live - bei den „Mach Mit - Handballschulmeisterschaften“ der Grundschulen in BenndorfBenndorf/Am 17.04.2015 wurde in der Sporthalle der Benndorf die 11. Auflage der Handballschulmeisterschaften für die Grund-schulen absolviert.Dank der tatkräftigen Unterstützung von Sponsoren, wie der Midewa, den Wohnungsbaugesellschaften der Lutherstadt Eis-leben und Benndorf, der Sparkasse Mansfeld-Südharz, den Stadtwerken Lutherstadt Eisleben, der Fa. Klemme, Fa. Münch Trockenbau, Edeka-Gabriel und der Physiotherapie Gall waren die Organisatoren des Kreisfachverbandes Handball gemein-sam mit dem BSV 1928 Klostermansfeld wieder in der Lage die-sen Handballevent auszurichten.Für dieses Turnier hatten 12 Mannschaften mit über 100 Kindern aus den Grundschulen Helbra, Klostermansfeld, Sangerhausen und Welbsleben gemeldet. Die Zuschauer, darunter viele Eltern, Betreuer und Lehrer konnten sich über spannende Spiele mit toller Wettkampfatmosphäre bei einem Klein- und Großfeldtur-nier freuen.Das am Ende die Grundschule Helbra bei den 4. Klassen und den 1./2. Klassen sowie die Grundschule Welbsleben bei den 3. Klassen vorn lagen, war nicht das Entscheidende. Ziel war

es, bei den Kindern den Spaß am Sport und das Interesse zum Vereins- und Handballsport zu wecken.Am Ende des Turniers, gab es neben einer guten Versorgung für alle Teilnehmer Urkunden, Medaillen, eine Umhängetasche und einen Ballsack für jede Schule mit einigen Überraschungen. Die Organisatoren danken allen Sponsoren und den vielen ehren-amtlichen Helfern für ihre Unterstützung. Am Ende waren sich alle Beteiligten einig, dass die 11. Auflage dieses Turniers für die Kinder der teilnehmenden Grundschulen ein spannendes und schönes sportliches Erlebnis im Sinne des Handballsportes war.

Freundeskreis rief zum Frühjahrsputz ins Neptunbad HelbraDem Aufruf zum Frühjahrsputz ins Neptunbad am 20. April ha-ben viele Mitglieder des “ Freundeskreises Neptunbad“ war ge-nommen. Erstmalig wurde dieser Arbeitseinsatz von dem im Jahr 2014 gegründeten Freundeskreis für die Badesaison 2015 vorbereitet und erfolgreich durchgeführt.Vom 10-jährigen Linus Lange bis zur 84-jährigen Frau Schach-ner zeigten eine Reihe Bürger der Gemeinde Helbra mit ihrem Einsatz ihr Interesse am ordentlichen Zustand des Bades.

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Helbra Nr. 5/2015- 24 -

Der Reit- und Fahrverein „Weißes Tal Helbra u. Umgebung„ e. V. lädt einDie Mitglieder des RFV `s und dessen Fördervereins möchten alle Einwohner und Anlieger zu einem Sommerfest einladen.Damit soll all denen gedankt werden, die uns in den 10 Jahren des Bestehens unseres Hofes immer zur Seite gestanden ha-ben, großes Verständnis und viel Geduld aufgebracht haben und stets zur Unterstützung vor Ort waren.In diesem Jahr liegt die gesamte Aufmerksamkeit auf dem Nachwuchs. Mit anderen Worten: Wir wollen die Kinder- und Jugendarbeit aktivieren!Das ist auch der Grund, weshalb es in diesem Jahr kein Dres-surturnier geben wird.Am 05.06.2015, ab 19.00 Uhr haben Sie die Gelegenheit, sich unsere Anlage Am Kahlberg 10, in Helbra, anzusehen, in gemüt-licher Atmosphäre, bei einem erfrischendem Getränk, Leckerem vom Grill und gängiger Musik nette Gespräche zu führen.Der Erlös soll uneingeschränkt für den Kauf eines Voltigierpfer-des verwendet werden.Nutzen auch Sie die Gelegenheit und überzeugen Sie sich von unserer Arbeit und dem, was wir in den vergangenen Jahren ge-schaffen haben.Wir freuen uns auf Sie.

Der Vorstand

SV Wacker HelbraAm 12.06.2015 findet im Sportlerheim von Wacker Helbra ein Wiedersehen der ehemaligen III. Mannschaft statt.Um noch einmal in „Alten Zeiten“ zu schwelgen, am Biertisch Traumpässe zu schlagen und technisch-taktisch die Besten zu sein, wollen wir uns an diesem Abend ab 17 Uhr treffen.Wie in der Vergangenheit bringt ihr natürlich eure Frauen mit, von denen sich einige vielleicht auch auf ein Wiedersehen freuen.Wer noch einmal selbst an den Ball treten möchte, sei bitte pünktlich und bringe die Fußballschuhe mit!Alle ehemaligen Aktiven, die hiervon Kenntnis nehmen, sollten durch Mund zu Mundpropaganda mit dafür sorgen, dass wir eine „Mannschaft“ für ein paar schöne Stunden zusammen krie-gen.Bei Rückfragen wendet euch bitte an Heribert Klein, Tel.: 034772 32908.

Lust auf Fußball?

Es gibt was Neues!!!

Am 27.05. wird eine neue G-Jugend der Spielgemeinschaft Mansfelder Grund ge-gründet. Zu dieser gehören die Vereine SV Eintracht Kreisfeld, SV Wacker Helbra, SV Germania Hergisdorf, SSV Klostermans-feld und BSC Blau-Weiß Alsdorf. Die Veran-staltung findet 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Klostermansfeld statt.

Ab diesem Termin wird in Zukunft immer das Training für die jüngsten Fußballer unserer Region dort stattfinden - unter der Regie des örtlichen Fußballvereins. Wenn ihr also 2009 oder später geboren seid, meldet euch einfach.

Die Sonne lässt sich immer häufiger blicken und es macht wie-der Spaß, sich draußen an der frischen Luft zu bewegen. Du hast Power ohne Ende. Du willst Spaß und Bewegung. Denn die ist wichtig, um sich rundum wohl zu fühlen. Komm zu uns! Wir suchen dich für unser Team denn hier findest du neue Freunde und viel Abwechslung.

Fußball ist v. a. Teamgeist, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und macht viel Spaß. Egal ob Groß oder Klein, jeder kann mit-machen.Traut euch und schaut einfach mal beim Training vorbei.Weiterhin werden noch engagierte Eltern und Trainer gesucht.

Trainingszeiten lauten wie folgt:G-Jugend Jahrgang 2008 trainiert samstags 10:00 - 11:30 Uhr auf dem Sportplatz Her-gisdorf

WettkampfturniereF-Jugend Jahrgänge 2006/2007 trainiert dienstags + donnerstags, 16:30 - 18:00 Uhr auf dem Sportplatz HergisdorfHeim-Punktspiele Hergisdorf

E II-Jugend Jahrgang 2005 montags + mittwochs, 16:30 - 18:00 Uhr auf dem Sportplatz HergisdorfHeim-Punktspiele in Hergisdorf

E I-Jugend Jahrgang 2004 dienstags + donerstags, 16:45 - 18:30 Uhr auf dem Sportplatz KreisfeldHeim-Punktspiele in Kreisfeld

D II-Jugend Jahrgang 2003 mittwochs + donnerstags, 16:45 - 18:30 Uhr auf dem Sportplatz KreisfeldHeim-Punktspiele in Kreisfeld

D I-Jugend Jahrgang 2002 mittwochs 17:00 - 18:30freitags 16:30 - 18:00 Uhr auf dem Sportplatz HelbraHeim-Punktspiele in Helbra

C-Jugend Jahrgang 2001/2000dienstags + donnerstags, 17:00 - 19:00 Uhr auf dem Sportplatz HelbraHeim-Punktspiele in HelbraB-Jugend Jahrgang 1999/1998mittwochs, 18:00 - 19:30 Uhr auf dem Sportplatz KlostermansfeldHeim-Punktspiele in Klostermansfeld

Die Jugendspielgemeinschaft Mansfelder Grund wartet auf euch.

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Nr. 5/2015 Helbra- 25 -

Punktpiele der Männermannschaft Mansfelder Grund 2014/2015Heimspiele werden in Hergisdorf ausgetragen30.05.15 Grund I - Röblingen 15.00 Uhr31.05.15Grund II/Helbra II - Harkerode 14.00 Uhr13.06.15Grund II/Helba II - Biesenrode/Piskaborn II 15.00 Uhr14.06.15Grund I - Augsdorf I 14.00 UhrAuswärtsspiele16.05.15 Volkstedt I -Grund I 15.00 UhrWanseben -Grund II/Helbra II 15.00 Uhr06.06.15 Hemdorf II - Grund II/Helbra II 15.00 Uhr07.06.15Rottelsdorf - Grund I 14.00 Uhr

Lust auf Besuch?

Bolivianische Schüler suchen Gastfamilien!

Die Schüler der Deutschen Schule Santa Cruz (Bolivien) wol-len gerne einmal Schnee in den Händen halten und Deutschland kennen lernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem leidenschaftlichen Land am Titicacasee als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzei-tig ein Fenster in ein Land aufzustoßen, wo die Ursprünglichkeit noch existiert: meterhohe Kakteen und Häuser, die aus Salz ge-baut sind. Bolivien ist „wild“ und eigenwillig, das gilt ebenso für die grandiosen Landschaften wie für die Bevölkerung. Die bolivianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdspra-che, sodass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächst-liegende Schule zu ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 26. September 2015 bis Samstag, den 12. Dezember 2015. Wenn Ihre Kinder Bolivien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch im Februar 2016 oder Oktober 2016 teilzunehmen. Für Fragen und Infos kontaktieren Sie bitte die gemeinnützige Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldte-um - Verein für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 2221400, Fax 0711 2221402, E-Mail: [email protected], www.humboldteum.de

Pfingsten 2015 in Kreisfeld

Samstag, 23.05.2015 ab 12.00 Uhr Tradition. Maienaus-

tragen mit den Blas-kapellen

„Fortissimo“ und „Die Lautstarken“19.00 - 01.00 Uhr Disko wie in alten Zeiten mit 2 x 1 - Sven

Lange Getränke saubillig!!!

Sonntag, 24.05.201514.00 - 16.00 Uhr Traditioneller Umzug durch Kreisfeld mit

dem Fanfarenzug Eisleben und dem Zim-mermannsorchester Halle e. V.

16.00 - 19.00 Uhr Familiennachmittag für Jung und Alt Kinderfest mit vielen Überraschungen, mit

Haraldino Show und großer Hüpfburg u. v. m. Platzkonzert mit den „Original Dippelsba-

cher Musikanten “ Kaffee und Kuchen frei Preisschießen, Ehrung der Jubilare Musikalische Umrahmung20.00 - 01.00 Uhr Tanz mit der Band „Atemlos“ Karten an der Abendkasse und im Vorver-

kauf Gaststätte Katharinenholz! In der Pause: „DRUMLINE“

Montag, 25.05.201508.00 - 14.00 Uhr Traditionelle Waldpartie mit „DRECK-

SCHWEINFEST“ umrahmt vom Kloster-mansfelder Musikverein und DJ ACKER

Musikalischer Ausklang bis in den Abend

Dienstag, 26.05.2015ab 10.00 Uhr Ein Dankeschön der Bevölkerung - Eier-

sammeln im Dorf mit den „Original Dippels-bacher Musikanten“

Samstag, 30.05.201515.00 - 17.00 Uhr Umzug durch Kreisfeld mit den Kapellen Fanfarenzug Eisleben und dem Musikverein

Halle-Neustadt e. V.19.00 - 01.00 Uhr Schürzenball mit DJ LAFETTE — Eintritt frei —

Für das leibliche Wohl sorgt das Team der Gaststätte Kathari-nenholz um D. Schade. Alle Veranstaltungen finden im Katharinenholz statt.

„GUT WETTER“

Die Kreisfelder Pfingstgesellschaft lädt Sie recht herzlich ein!

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Helbra Nr. 5/2015- 26 -

Dreckschweinfest in Hergisdorf

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Nr. 5/2015 Helbra- 27 -

Landesverband Kinder- und JugenderholungszentrenSachsen-Anhalt e. V.06484 Quedlinburg

Betreuerschulung in den Sommerferien

In der Zeit vom 10.07. bis zum 13.07.2015 bieten wir allen In-teressierten eine Schulung zum Jugendgruppenleiter an. Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und dich für Andere engagieren willst bist du genau richtig.Die Jugendleitercard ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass du eine Jugendgruppe leiten darfst. Damit kannst du im Verein deine/n Übungsleiter/in unterstützen, bei Tages- oder Wochen-endaktionen als Betreuer/in arbeiten oder bei Ferienfreizeiten im In- und Ausland als Gruppenleiter/in eingesetzt werden.Du nimmst an einem Seminaren teil, das nach einheitlichen Standards durchgeführt wird.Du lernst pädagogische, psychologische und rechtliche Grund-lagen, die du für deine ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen brauchst. Es erfolgt eine ganzheitliche Wissens-vermittlung, damit du alles Gelernte gleich praktisch anwenden kannst. Unser Seminar ist kein Frontalunterricht. Es sind vielmehr Übun-gen, Planungsaufgaben und Rollen- und Gruppenspiele.Also sehr abwechslungsreich und informativ.Nach erfolgreicher Absolvierung eines 40-stündigen Seminars erhalten die unter 16-Jährigen unter euch ein JULEICA-Zertifikat und die 16-Jährigen den JULEICA-Ausweis.

Der Teilnehmerpreis hierfür kostet 56,00 Euro für Teilnehmende aus Sachsen-Anhalt. Der Schulungsort ist Blankenburg im Na-turfreundehaus. Termine: Grundausbildung: 10.07. bis 13.07.2015 Naturfreundehaus Blankenburg (Harz)Es besteht auch die Möglichkeit einer Nachschulung.Falls wir Interesse geweckt haben sollten, stehen wir Ihnen gern unter dem unten angegebenen Kontakt zur Verfügung. Landesverband Kinder- und JugenderholungszentrenAngela MoritzSachsen-Anhalt e. V.Ditfurter Weg 906484 Quedlinburg Tel.: +49 (0) 3946 8104578Fax: +49 (0) 3946 8105580E-Mail: [email protected]: www.kieze.com

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Helbra Nr. 5/2015- 28 -

Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina, Benndorf

Gottesdienste:Pfingstsonntag, 24.05., um 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottes-dienst für alle Gemeinden Samstag, 06.06., um 13.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst für alle Gemeinden in HelbraFrauenkreis:Donnerstag, 11.06., um 15.00 Uhr in Benndorf zusammen mit dem Helbraer Frauenkreis

Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus, Helbra

Gottesdienste:Pfingstsonntag, 24.05., um 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottes-dienst für alle Gemeinden in BenndorfSamstag, 06.06., um 13.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst für alle Gemeinden Frauenkreis: siehe BenndorfKonfirmanden - UnterrichtDer Unterricht findet nach Vereinbarung und am Freitag, dem 05.06., 16.00 - 18.00 Uhr in Helbra statt.Bei eventuellen Rückfragen Tel.: 034772 27449Wir freuen uns auf dich!

Evangelische Kirchengemeinde - St. Martin, Ahlsdorf

Gottesdienste:Pfingstsonntag, 24.05., um 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottes-dienst für alle Gemeinden in BenndorfSamstag, 06.06., um 13.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst für alle Gemeinden in HelbraFrauenkreis:Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis

Evangelische Kirchengemeinde - St. Wigbert, Kreis-feld

Gottesdienste:Pfingstsonntag, 24.05., um 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottes-dienst für alle Gemeinden in BenndorfSamstag, 06.06., um 13.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst für alle Gemeinden in HelbraFrauenkreis:Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis

Evangelische Kirchengemeinde - St. Cyriacus, Wim-melburg

Gottesdienste:Pfingstsonntag, 24.05., um 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottes-dienst für alle Gemeinden in Benndorf

Samstag, 06.06., um 13.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst für alle Gemeinden in HelbraFrauenkreis: Mittwoch, 13.05., um 15.00 Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis

Festgottesdienst zur Begrüßung von Pfarrer K. Niemann in unseren Gemeinden

am Samstag, dem 13. Juni 2015, 14.00 Uhr in der St. Wigbert Kirche zu KreisfeldIm Anschluss sind alle Gäste und Gemeindeglieder herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen.

Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien -Kirchstraße 3 06308 KlostermansfeldGottesdiensteSonntag, 17.05.2015, 09.30 UhrPfingstsonntag, 24.05.2015, 09.30 Uhr, AbendmahlSamstag, 30.05.2015, 14:00 Uhr, „Goldene Konfirmation“Sonntag, 31.05.2015, 09.30 UhrSonntag, 07.06.2015, 09.30 UhrGemeindenachmittagDonnerstag, 21.05.2015 um 14.00 Uhr im Gemeindehaus der ev. KirchengemeindeDie ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld gehört zum Pfarrbe-reich Mansfeld. Pfarrer Dr. Matthias Paul, Mansfeld, ist unter der Ruf-Nr. 034782 20320, Fax: 034782 909930, erreichbar.Öffnungszeiten des Gemeindebüros Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer,jeden Donnerstag, in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr Tel.: 034772 25250, Fax: 034772 21858Friedhofsverwaltung Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Rö-mer,Sprechzeit: Jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Büro der Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 3, 06308 Klostermansfeld.Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer: 034772 839 385 zu erreichen.Hinweis!Seit dem Jahre 1990 betragen die Ruhezeiten für Erd- und Ur-nenbestattungen nur noch 20 Jahre. Die Gräber dieser Sterbe-jahrgänge waren demnach schon im Jahre 2010 abgelaufen. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung.Wurden am Anfang des Jahres 1990 noch Verträge mit einer Ruhezeit von 25 Jahren abgeschlossen, so verlängert sich das Nutzungsrecht noch bis zum Ende des Jahres 2015. Die Ruhezeit der Sterbejahrgänge 1995, Erd- und Urnenbe-stattungen, sind ebenfalls 2015 abgelaufen. Die Nutzungs-berechtigten melden sich bitte in der Friedhofsverwaltung um den weiteren Verfahrensweg abzuklären. Das Entfernen und Einebnen der Grabstellen durch die Nutzungsberechtigten ist lt. Friedhofssatzung nicht gestattet. Jegliche Veränderungen an den Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantra-gen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Wir weisen nochmals darauf hin, dass lt. neuer Friedhofssatzung dass vollständige Abdecken der Grabanlagen (Steinplatte) für alle Grabarten nicht mehr gestattet ist.Ein Drittel der Grabanlage ist für Bepflanzungen frei zu halten. Die Steinmetzbetriebe sind darüber informiert. Unsere Kirche im Internet, Sie finden uns unter: www.ev-kloster-kirche.de

Kath. Pfarrei St. Gertrud EislebenHergisdorfdonnerstags08:30 Uhr Hl. Messe/Wortgottesfeiersonntags08:30 Uhr Hl. Messe/WortgottesfeierPfingstsonntag, 24.05.08:30 Uhr Hl. Messe

Page 29: Helbraer Kommunalanzeiger - verwaltungsamt-helbra.de · Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf,

Nr. 5/2015 Helbra- 29 -

Donnerstag, 28.05.08:30 Uhr Wortgottesfeier, anschl. KrankenkommunionSonntag, 31.05.17:00 Uhr MaiandachtSittichenbachFrauenkreis:15.00 Uhr jeden 1. Donnerstag im MonatArbeitskreis Kirche „St. Maria“:19.00 Uhr jeden 2. Montag im MonatSamstag, 16.05.16:30 Uhr Holdenstedt: Hl. Messe zur „Goldenen Hochzeit“ der Eheleute

Ursula und Wilfried DoleschalSonntag, 17.05.17:00 Uhr MaiandachtPfingstmontag, 25.05.08:30 Uhr Hl. MesseSonntag, 31.05.08:30 Uhr Hl. MesseSamstag, 13.06.17:30 Uhr Hl. MesseBesondere Gottesdienste und Veranstaltungen:Pfingstmontag, 25.05.14:00 Uhr St. Annen: Ökumen. GottesdienstFreitag, 29.05.15:15 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Lutherhof16:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim AlexaSamstag, 30.05. Bistumsjugendtag HuysburgFreitag, 05.06.10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. MechthildSamstag, 06.06.11:00 -15:00 Uhr Sommer-Spiel-Spaß-Tag im Pfarrgarten (Projekt mit der Eisleber Tafel)Sonntag, 07.06.09:00 Uhr Festhochamt in der Klosterkirche St. Marien zu

Helfta mit ProzessionFreitag, 12.06.10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-StiftBesondere Mess- und Türkollekten:Samstag/Sonntag, 23./24.05.15 Messkollekte RenovabisSamstag/Sonntag, 30./31.05.15 Türkollekten für die Ortsgemeinden

Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise:-> unter: www.sanktgertrud.net-> im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen

Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt

Wöchentlichen Zeiten der Gottesdienste und TermineDienstag 8.30 Uhr Wortgottesfeier in Helbra 9.00 Uhr hl. Messe in Hettstedt St. Josef16.00 Uhr eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit in Hettstedt, St. JosefMittwoch18.30 Uhr hl. Messe in KlostermansfeldDonnerstag18.30 Uhr hl. Messe in Gerbstedt Freitag 8.30 Uhr hl. Messe in HelbraSamstag18.00 Uhr Vorabendmesse in Helbra (23.05./06.06./20.06.) in Klostermansfeld (16.05./30.05./13.06./27.06.)

Sonntag 8.00 Uhr Hochamt in Hettstedt 10.00 Uhr Hochamt in Helbra (17.05./31.05./14.06.) in Klostermansfeld (24.05./07.06./21.06.)Donnerstag16.00 Uhr Religionsunterricht in Klostermansfeld 1. - 8. Klasse (außer in den Ferien)19.15 Uhr Chorprobe in HelbraFreitag Jugendstunde siehe Aushang

Mai 2015Do., 14.05. Christi Himmelfahrt 07.30 Uhr hl. Messe in Klostermansfeld 10.00 Uhr hl. Messe in St. Josef Hettstedt anschließend Familienausflug (Start: St. Josef

Hettstedt)So., 17.05. 10.00 Uhr Feier der Erstkommunion in HelbraSo., 24.05. PfingstsonntagMo., 25.05. Pfingstmontag 10.00 Uhr ökum. Gottesdienst in St. Marien

Hettstedt 15.00 Uhr Maiandacht in Blumerode, gestaltet von

der Jugend im Anschluss sind alle zum Kaffeetrin-ken eingeladen

Sa., 30.05. Bistumsjugendtag;Sa., 30.05. 14.00 Uhr „Goldene Hochzeit“ des Paares Jan-

kofsky in Hettstedt 14.00 Uhr Trauung des Paares Franziska Klenner

und Daniel Schlosser in KlostermansfeldSo., 31.05. 17.00 Uhr Maiandacht in Helbra

Juni 2015Do., 04.06. Fronleichnam 09.00 Uhr Hochamt mit Prozession in Helbra anschließend gemeinsames Fronleichnamsfest im

Casino mit Essen und Trinken, wo alle recht herz-lich eingeladen sind,

Sa., 06.06. 14.00 Uhr „Goldene Hochzeit“ des Paares Wagner aus Hettstedt im Kloster Helfta

Sa., 20.06. 10.00 Uhr Treffen der Firmlinge zum Kerzenbas-teln in Helbra

So., 28.06. Blasmusikfest 09.15 Uhr Einstimmung 10.00 Uhr Hochamt in Helbra mit dem Jugendblas-

orchester Elchingen

Vorschau Juli 2015Do., 02.07. 17.30 Uhr Elterntreff zur RKW in KlostermansfeldSa., 04.07. Sommerfest der KITAWeitere Infos sind im Aushang, im Pfarrbrief und in unserer Homepage www.mansfelder-land-kirche.de ersichtlich.Kontaktdaten: Kath. Pfarrbüro Pestalozzistr. 6, 06311 Helbra, Tel. 0347727 83414 [email protected]

Religionsgemeinschaften

Öffentliche Vorträge der Zeugen JehovasDatum Vortragsthema17.05.2015 „Die Welt, in welcher wir leben, beweist die Exis-

tenz eines Schöpfers“ 24.05.2015 „Gott steht in einer glücklichen Familie an erster

Stelle“ 31.05.2015 „Wie können wir unseren Glauben an den Schöp-

fer stärken?“ Die Vorträge finden - soweit nichts anderes vermerkt - jeweils um 9.30 Uhr im Königreichssaal, Gewerbegebiet Hundertacker, Christian Ottiliae Straße 5a, Helbra, statt.

Beauftragter des Informationsbüros