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Erstellt durch: Gesellschaft zur Qualitäts- sicherung im Hotel mbH Carsten Hennig PR Krisenmanagement medienunternehmung Hohe Weide 8 20259 Hamburg Telefon: 040 - 41 43 11 692 Mobil: 0160 - 958 377 56 www.hoteliertv.net Ulrich Jander Sachverständiger Arbeitssicherheit Nauheimer Straße 40 65428 Rüsselsheim Telefon: 06142 - 315 81 Telefax: 06142 - 339 97 www.Hotelchecker.TV Auszug aus dem Hotel- und Gastronomie- Bußgeldkatalog und LASI (Länderausschuß für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) leistet mit seiner Kontrolltätigkeit in der Hotellerie einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes und zur Sicherung der Marktordnung Die Bußkataloge sind so konzipiert, dass sie diejenigen Vergehen strenger ahnden, die eine Gefährdung des Arbeitsschutzes be- treffen. Der Arbeitsschutz liegt im Fokus des Strafmaßstabs. Daher haben Sie bei den Themen Arbeitszeit, Jugendschutz, Mutterschutz sowie dem Arbeitsschutz bei Zuwiderhandlungen mit einem höheren Bußgeld zu rechnen. Dies ist ein kleiner Aus- zug aus dem Bußgeldkatalog des Arbeitsschutzes, Baurechts sowie der Lebensmittelüberwachung. Es soll hier den verantwort- lichen Personen deutlich gemacht werden, dass dies kein Spiel ist, sondern dass die Behörden in letzter Zeit immer häufiger mit Bußgeldern durchgreifen. Als Vorbild dient unter Anderem die Kontrolle auf den Auto- bahnen durch den BAG, der die Fahrzeuge sowie die Arbeits- zeiten beziehungsweise die Ausbildungsnachweise der Kraft- fahrer kontrolliert. Diese Art der Überwachung ist nunmehr auch im Bereich der Hotellerie angekommen, in Zukunft wird hier ebenfalls intensiver kontrolliert. Warum wurde die Bußgeldkatalog- Verordnung erstellt? Hierdurch soll eine einheitliche Bußgeldverordnung der Länder dargelegt werden. Zwar gab es schon früher diese Möglichkeiten, doch wurden sie durch den erheblichen Verwaltungsaufwand immer gescheut. Nunmehr ist den Aufsichtsdiensten der Arbeits- schutzbehörden ein Rüstzeug an die Hand gegeben worden, um den gesetzlichen Anforderungen Nachdruck zu verleihen. In erster Linie geht es um den Schutz der Mitarbeiter, wie zum Beispiel beim Brandschutz, bei Notrufeinrichtungen usw. Einer der wichtigsten Punkte ist die Einhaltungen des Arbeits- zeitgesetzes, und außerdem sollen Jugendliche die Berufsschu- len besuchen können, diese Gegebenheiten werden von den Behörden definitiv kontrolliert. Welche Neuerungen sind mit der Änderung verbunden? Die Bußgeldkataloge sehen hier empfindliche Strafen vor. Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Gewinnabschöpfung, das bedeutet, dass hier durch die Marktüberwachung ausgerechnet werden kann, welchen Gewinn der Unternehmer durch den Ver- stoß machen könnte, und diese Summe wird dann noch auf das Bußgeld draufgeschlagen. Bußgeldkatalog

Hotel- und Gastronomie-Bußgeldkatalog

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Diese Bußgelder drohen bei schweren und wiederholten Verstößen.

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  • Erstellt durch: Gesellschaft zur Qualitts - sicherung im Hotel mbH

    Carsten Hennig PR Krisenmanagement

    medienunternehmung Hohe Weide 8 20259 Hamburg Telefon: 040 - 41 43 11 692 Mobil: 0160 - 958 377 56 www.hoteliertv.net

    Ulrich Jander Sachverstndiger Arbeitssicherheit

    Nauheimer Strae 40 65428 Rsselsheim Telefon: 06142 - 315 81 Telefax: 06142 - 339 97 www.Hotelchecker.TV Auszug aus dem

    Hotel- und Gastronomie- Bugeldkatalog

    und

    LASI (Lnderausschu fr Arbeitsschutz und Sicher heitstechnik) leistet mit seiner Kontrollttigkeit

    in der Hotellerie einen wichtigen Beitrag zur Erhhung des Gesundheitsschutzes und zur

    Sicherung der Marktordnung

    Die Bukataloge sind so konzipiert, dass sie diejenigen Vergehen

    strenger ahnden, die eine Gefhrdung des Arbeitsschutzes be-

    treffen. Der Arbeitsschutz liegt im Fokus des Strafmastabs.

    Daher haben Sie bei den Themen Arbeitszeit, Jugendschutz,

    Mutterschutz sowie dem Arbeitsschutz bei Zuwiderhandlungen

    mit einem hheren Bugeld zu rechnen. Dies ist ein kleiner Aus-

    zug aus dem Bugeldkatalog des Arbeitsschutzes, Baurechts

    sowie der Lebensmittelberwachung. Es soll hier den verantwort-

    lichen Personen deutlich gemacht werden, dass dies kein Spiel

    ist, sondern dass die Behrden in letzter Zeit immer hufiger mit

    Bugeldern durchgreifen.

    Als Vorbild dient unter Anderem die Kontrolle auf den Auto-

    bahnen durch den BAG, der die Fahrzeuge sowie die Arbeits-

    zeiten beziehungsweise die Ausbildungsnachweise der Kraft-

    fahrer kontrolliert. Diese Art der berwachung ist nunmehr

    auch im Bereich der Hotellerie angekommen, in Zukunft wird

    hier ebenfalls intensiver kontrolliert.

    Warum wurde die Bugeldkatalog- Verordnung erstellt?

    Hierdurch soll eine einheitliche Bugeldverordnung der Lnder

    dargelegt werden. Zwar gab es schon frher diese Mglichkeiten,

    doch wurden sie durch den erheblichen Verwaltungsaufwand

    immer gescheut. Nunmehr ist den Aufsichtsdiensten der Arbeits-

    schutzbehrden ein Rstzeug an die Hand gegeben worden, um

    den gesetzlichen Anforderungen Nachdruck zu verleihen. In erster

    Linie geht es um den Schutz der Mitarbeiter, wie zum Beispiel

    beim Brandschutz, bei Notrufeinrichtungen usw.

    Einer der wichtigsten Punkte ist die Einhaltungen des Arbeits-

    zeitgesetzes, und auerdem sollen Jugendliche die Berufsschu-

    len besuchen knnen, diese Gegebenheiten werden von den

    Behrden definitiv kontrolliert.

    Welche Neuerungen sind mit der nderung verbunden?

    Die Bugeldkataloge sehen hier empfindliche Strafen vor. Eine

    weitere Neuerung ist die sogenannte Gewinnabschpfung, das

    bedeutet, dass hier durch die Marktberwachung ausgerechnet

    werden kann, welchen Gewinn der Unternehmer durch den Ver-

    sto machen knnte, und diese Summe wird dann noch auf das

    Bugeld draufgeschlagen.

    Bugeldkatalog

  • Arbeitsschutz

    Brandschutz

    Lebensmittelberwachung

    Allgemein

    Arbeitsschutzunterweisungen nicht durchgefhrt 10.000,00

    Keine Bestellung SIFA und Betriebsarzt 500,00

    Ersthelfer fehlen / 5 % der Mitarbeiter 10.000,00

    Evakuierungshelfer fehlen / 5 % der Mitarbeiter 2.000,00

    Gefhrdungsanalyse nicht vorhanden 3.000,00

    Gefahrstoff-Kataster nicht vorhanden 50.000,00

    Kein Nachweis ber Wartung von prfpflichtigen Einrichtungen

    1.000,00

    Notruf Behindertenzimmer / EvakuierungHandicap fehlt oder defekt

    2.000,00

    Prfnachweis Firmenauto DGUV D 29 fehlt 1.000,00

    Rumungsbung nicht durchgefhrt gem ASR 2.3

    2.000,00

    Rettungsgert Schwimmbad fehlt 5.000,00

    Sammelplatz fr Rumung fehlt 2.000,00

    Sicherheitsbeauftragter nicht vorhanden 5.000,00

    Sicherheitsbeleuchtung Wartungsnachweis fehlt 2.000,00

    Keine berprfung der Leitern und Tritte 1.000,00

    Verbandksten nicht aktualisiert 200,00

    Arbeitsschutzorganisation im Hotel vorhanden

    Arbeitszeit / Jugend- und Mutterschutz

    Jugendschutzgesetz an der Bar hngt nicht aus 50.000,00

    Unterweisung Jugendlicher 2 mal jhrlich nicht durchgefhrt

    500,00

    Versto gegen die Arbeitszeiten 1.600,00

    Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ber die Grenzen der tglichen Arbeitszeit hinaus beschftigt je angefangene Stunde

    75,00

    Beschftigten die vorgeschriebenen Ruhepau-sen nicht gewhrt.

    300,00

    Versto gegen die Verpflichtung zur Aufzeich-nung der Arbeitszeit

    1.600,00

    Ein Kind, das der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, eine Jugendliche oder einen Jugend-lichen ber die Dauer der zulssigen Schichtzeit hinaus beschftigt.

    100,00

    Die Bestimmungen ber die Ruhepausen fr Jugendliche nicht eingehalten. Die Ruhepause wird gar nicht gewhrt.

    1.000,00

    Eine Jugendliche oder einen Jugendlichen fr die Teilnahme an Prfungen und Ausbildungs-manahmen oder an dem der schriftlichen Prfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag nicht von der Beschftigung freigestellt.

    1.000,00

    Bauendabnahme fr das Hotel liegt nicht vor 20.000,00

    BMA Brandmeldeanlage nicht gewartet 10.000,00

    Brandschutzordnung DIN 14096 berprft 2.000,00

    Brandschutzunterweisungen nicht durchgefhrt 2.500,00

    Brandschutzbeauftragter nicht benannt 2.000,00

    ELA Elektronische Alarmierungsanlage nicht gewartet

    1.000,00

    Lscheinrichtungen Feuerlscher Hydranten nicht gewartet

    1.000,00

    Flucht und Rettungswegplan mit Notrufkenn-zeichnung nicht versehen

    3.000,00

    Belehrung Infektionsschutzgesetz (alle 2 Jahre)

    500,00

    Fliegengitter vor den Fenstern in der Kche 100,00

    Khlschrankdichtungen in Ordnung (WKD) 100,00

    Richtige Lagerung der Lebensmittel gem HACCP

    100,00

    Sauberkeit der Eiswrfelmaschine (Bakterien) 100,00

    Sauberkeit der Kaffeemaschine (Bakterien) 100,00

    Sauberkeit im Kchenbereich und Lager 100,00

    Legionellen-Prfung nicht durchgefhrt 25.000,00

    Aufzug / TV-Prfung nicht durchgefhrt 25.000,00

    Auszug aus dem Hotel- und Gastronomie-Bugeldkatalog

    Abschpfung des wirtschaftlichen Vorteils

    ( 17 Absatz 4 OWiG)

    Die in 25 Absatz 2 ArbSchG festgelegte Hchstgrenze

    fr die Geldbue von 5.000, Euro darf bei Abschpfung

    des wirtschaftlichen Vorteils sowie durch die sich bei

    Tatmehrheit ergebende Summe der Einzelbetrge ber-

    schritten werden.

    Alle Angaben ohne Gewhr es kommt immer auf den Einzelfall an.

    Diese Bugelder drohen bei schweren und wiederholten Versten. Rufen Sie jetzt das H-Team!

    Ulrich Jander Sachverstndiger Arbeitssicherheit

    Carsten Hennig PR Krisenmanagement