Upload
carsten-hennig
View
92
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Diese Bußgelder drohen bei schweren und wiederholten Verstößen.
Citation preview
Erstellt durch: Gesellschaft zur Qualitts - sicherung im Hotel mbH
Carsten Hennig PR Krisenmanagement
medienunternehmung Hohe Weide 8 20259 Hamburg Telefon: 040 - 41 43 11 692 Mobil: 0160 - 958 377 56 www.hoteliertv.net
Ulrich Jander Sachverstndiger Arbeitssicherheit
Nauheimer Strae 40 65428 Rsselsheim Telefon: 06142 - 315 81 Telefax: 06142 - 339 97 www.Hotelchecker.TV Auszug aus dem
Hotel- und Gastronomie- Bugeldkatalog
und
LASI (Lnderausschu fr Arbeitsschutz und Sicher heitstechnik) leistet mit seiner Kontrollttigkeit
in der Hotellerie einen wichtigen Beitrag zur Erhhung des Gesundheitsschutzes und zur
Sicherung der Marktordnung
Die Bukataloge sind so konzipiert, dass sie diejenigen Vergehen
strenger ahnden, die eine Gefhrdung des Arbeitsschutzes be-
treffen. Der Arbeitsschutz liegt im Fokus des Strafmastabs.
Daher haben Sie bei den Themen Arbeitszeit, Jugendschutz,
Mutterschutz sowie dem Arbeitsschutz bei Zuwiderhandlungen
mit einem hheren Bugeld zu rechnen. Dies ist ein kleiner Aus-
zug aus dem Bugeldkatalog des Arbeitsschutzes, Baurechts
sowie der Lebensmittelberwachung. Es soll hier den verantwort-
lichen Personen deutlich gemacht werden, dass dies kein Spiel
ist, sondern dass die Behrden in letzter Zeit immer hufiger mit
Bugeldern durchgreifen.
Als Vorbild dient unter Anderem die Kontrolle auf den Auto-
bahnen durch den BAG, der die Fahrzeuge sowie die Arbeits-
zeiten beziehungsweise die Ausbildungsnachweise der Kraft-
fahrer kontrolliert. Diese Art der berwachung ist nunmehr
auch im Bereich der Hotellerie angekommen, in Zukunft wird
hier ebenfalls intensiver kontrolliert.
Warum wurde die Bugeldkatalog- Verordnung erstellt?
Hierdurch soll eine einheitliche Bugeldverordnung der Lnder
dargelegt werden. Zwar gab es schon frher diese Mglichkeiten,
doch wurden sie durch den erheblichen Verwaltungsaufwand
immer gescheut. Nunmehr ist den Aufsichtsdiensten der Arbeits-
schutzbehrden ein Rstzeug an die Hand gegeben worden, um
den gesetzlichen Anforderungen Nachdruck zu verleihen. In erster
Linie geht es um den Schutz der Mitarbeiter, wie zum Beispiel
beim Brandschutz, bei Notrufeinrichtungen usw.
Einer der wichtigsten Punkte ist die Einhaltungen des Arbeits-
zeitgesetzes, und auerdem sollen Jugendliche die Berufsschu-
len besuchen knnen, diese Gegebenheiten werden von den
Behrden definitiv kontrolliert.
Welche Neuerungen sind mit der nderung verbunden?
Die Bugeldkataloge sehen hier empfindliche Strafen vor. Eine
weitere Neuerung ist die sogenannte Gewinnabschpfung, das
bedeutet, dass hier durch die Marktberwachung ausgerechnet
werden kann, welchen Gewinn der Unternehmer durch den Ver-
sto machen knnte, und diese Summe wird dann noch auf das
Bugeld draufgeschlagen.
Bugeldkatalog
Arbeitsschutz
Brandschutz
Lebensmittelberwachung
Allgemein
Arbeitsschutzunterweisungen nicht durchgefhrt 10.000,00
Keine Bestellung SIFA und Betriebsarzt 500,00
Ersthelfer fehlen / 5 % der Mitarbeiter 10.000,00
Evakuierungshelfer fehlen / 5 % der Mitarbeiter 2.000,00
Gefhrdungsanalyse nicht vorhanden 3.000,00
Gefahrstoff-Kataster nicht vorhanden 50.000,00
Kein Nachweis ber Wartung von prfpflichtigen Einrichtungen
1.000,00
Notruf Behindertenzimmer / EvakuierungHandicap fehlt oder defekt
2.000,00
Prfnachweis Firmenauto DGUV D 29 fehlt 1.000,00
Rumungsbung nicht durchgefhrt gem ASR 2.3
2.000,00
Rettungsgert Schwimmbad fehlt 5.000,00
Sammelplatz fr Rumung fehlt 2.000,00
Sicherheitsbeauftragter nicht vorhanden 5.000,00
Sicherheitsbeleuchtung Wartungsnachweis fehlt 2.000,00
Keine berprfung der Leitern und Tritte 1.000,00
Verbandksten nicht aktualisiert 200,00
Arbeitsschutzorganisation im Hotel vorhanden
Arbeitszeit / Jugend- und Mutterschutz
Jugendschutzgesetz an der Bar hngt nicht aus 50.000,00
Unterweisung Jugendlicher 2 mal jhrlich nicht durchgefhrt
500,00
Versto gegen die Arbeitszeiten 1.600,00
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ber die Grenzen der tglichen Arbeitszeit hinaus beschftigt je angefangene Stunde
75,00
Beschftigten die vorgeschriebenen Ruhepau-sen nicht gewhrt.
300,00
Versto gegen die Verpflichtung zur Aufzeich-nung der Arbeitszeit
1.600,00
Ein Kind, das der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, eine Jugendliche oder einen Jugend-lichen ber die Dauer der zulssigen Schichtzeit hinaus beschftigt.
100,00
Die Bestimmungen ber die Ruhepausen fr Jugendliche nicht eingehalten. Die Ruhepause wird gar nicht gewhrt.
1.000,00
Eine Jugendliche oder einen Jugendlichen fr die Teilnahme an Prfungen und Ausbildungs-manahmen oder an dem der schriftlichen Prfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag nicht von der Beschftigung freigestellt.
1.000,00
Bauendabnahme fr das Hotel liegt nicht vor 20.000,00
BMA Brandmeldeanlage nicht gewartet 10.000,00
Brandschutzordnung DIN 14096 berprft 2.000,00
Brandschutzunterweisungen nicht durchgefhrt 2.500,00
Brandschutzbeauftragter nicht benannt 2.000,00
ELA Elektronische Alarmierungsanlage nicht gewartet
1.000,00
Lscheinrichtungen Feuerlscher Hydranten nicht gewartet
1.000,00
Flucht und Rettungswegplan mit Notrufkenn-zeichnung nicht versehen
3.000,00
Belehrung Infektionsschutzgesetz (alle 2 Jahre)
500,00
Fliegengitter vor den Fenstern in der Kche 100,00
Khlschrankdichtungen in Ordnung (WKD) 100,00
Richtige Lagerung der Lebensmittel gem HACCP
100,00
Sauberkeit der Eiswrfelmaschine (Bakterien) 100,00
Sauberkeit der Kaffeemaschine (Bakterien) 100,00
Sauberkeit im Kchenbereich und Lager 100,00
Legionellen-Prfung nicht durchgefhrt 25.000,00
Aufzug / TV-Prfung nicht durchgefhrt 25.000,00
Auszug aus dem Hotel- und Gastronomie-Bugeldkatalog
Abschpfung des wirtschaftlichen Vorteils
( 17 Absatz 4 OWiG)
Die in 25 Absatz 2 ArbSchG festgelegte Hchstgrenze
fr die Geldbue von 5.000, Euro darf bei Abschpfung
des wirtschaftlichen Vorteils sowie durch die sich bei
Tatmehrheit ergebende Summe der Einzelbetrge ber-
schritten werden.
Alle Angaben ohne Gewhr es kommt immer auf den Einzelfall an.
Diese Bugelder drohen bei schweren und wiederholten Versten. Rufen Sie jetzt das H-Team!
Ulrich Jander Sachverstndiger Arbeitssicherheit
Carsten Hennig PR Krisenmanagement