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praxis ?! 56 DFZ 12 · 2013 Der Ich-Erzähler: Zahnarzt Arnd Kauert schreibt diesen GOZ-Tipp Von 1987 bis 1993 Studium der Zahnmedizin an der Johan- nes-Gutenberg-Universität in Mainz. Von 1993 bis 2002 Nebentätigkeit in der Zahnarztpraxis. Seit 2002 Selbstständigkeit in eigener Praxis. Fortbildungen auf allen Gebieten der Zahnheilkunde, mit Schwerpunkt auf keramischen Versorgungen. GOZ-Tipp ICON: neue Technik zur minimal-invasiven Kariesbehandlung Lange war ich skeptisch. Da wird von der Industrie ein neues Produkt beworben, das, ohne zu bohren, Initialkaries beseiti- gen soll. Klingt zunächst ja mal vielversprechend. Aber an den eigenen Patienten testen? Ich bin der Meinung, solche Produk- te sollte man erst mal beobachten und sie durch die Universi- täten ausprobieren lassen. Nachdem einige Veröffentlichungen in der Fachpresse erschienen waren und ein Patient im Stuhl saß, der große weiße Flecken auf den oberen Frontzähnen hat- te, fand ich es an der Zeit, die Kariesinfiltration auszuprobie- ren. Die Zugangsmöglichkeiten sind hier ideal. Die bei dieser Methode auch mögliche approximale Anwendung kam für mich zunächst nicht in Betracht. Und es hat geklappt. Flecken weg, Patient glücklich. Man freut sich noch über das Ergebnis und gibt die Leistun- gen in die EDV ein. Jetzt beginnt das Grübeln. Was rechnet man dafür ab. Eine einflächige Kompositfüllung? Ist ja immerhin auch eine Art Kunststoff. Aber wir haben ja nicht gebohrt! Also keine Kavität vorhanden, keine Kavität zu füllen, keine GOZ- Nr. 2060. Also wohl doch eher eine Entsprechungsziffer (Analog- position) finden, denn diese Leistung „Infiltrationsbehandlung mit Komposit“ ist ja nicht im Leistungsverzeichnis der novellier- ten GOZ zu finden. Und im § 6 (1) der GOZ steht, dass „selbst- ständige zahnärztliche Leistungen, die … nicht aufgenommen sind, … entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Ver- ordnung berechnet werden.“ Wir wählen hier sowohl nach Art gut vergleichbar, aber auch gemäß Kosten- und Zeitaufwand zutreffend, die GOZ-Nr. 2080 „Restauration in Adhäsivtechnik, zweiflächig“. Durch Anhängen des kleinen Buchstabens „a“ und eine verständliche Leistungsbezeichnung in der Rechnung als © iStock / thinkstockphotos.com GOZette In der GOZ schlummern hoch interessante Wirtschaftlich- keitsreserven, die viele von uns noch nicht nutzen. Der Online-Newsletter der ZA – Zahnärztliche Abrechnungs- genossenschaft eG bietet Ihnen konkrete Abrechnungs- tipps, die Sie sofort nutzbringend einsetzen können. Getreu unserem Motto „von Zahnärzten für Zahnärzte“. Die ZA ist mit den Feinheiten und Chancen der Abrechnung bestens vertraut. Als FVDZ-Mitglied können Sie die GOZette unter www.fvdz.de abonnieren. Kurz, praktisch und präzise – damit Sie verdienen, was Sie verdienen! Ihr Dr. Daniel von Lennep „ICON-Behandlung (SDA-Kompositinfiltrationsbehandlung)“ entsprechend GOZ-Nr. 2080a „zweiflächige Kompositrestaura- tion“ wird dies für den Patienten deutlich gemacht. © ZA eG, Zahnarzt A.K.

ICON: neue Technik zur minimal-invasiven Kariesbehandlung

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DFZ 12 · 2013

Der Ich-Erzähler: Zahnarzt Arnd Kauert schreibt diesen GOZ-TippVon 1987 bis 1993 Studium der Zahnmedizin an der Johan-nes-Gutenberg-Universität in Mainz. Von 1993 bis 2002 Nebentätigkeit in der Zahnarztpraxis. Seit 2002 Selbstständigkeit in eigener Praxis.Fortbildungen auf allen Gebieten der Zahnheilkunde, mit Schwerpunkt auf keramischen Versorgungen.

GOZ-Tipp

ICON: neue Technik zur minimal-invasiven KariesbehandlungLange war ich skeptisch. Da wird von der Industrie ein neues Produkt beworben, das, ohne zu bohren, Initialkaries beseiti-gen soll. Klingt zunächst ja mal vielversprechend. Aber an den eigenen Patienten testen? Ich bin der Meinung, solche Produk-te sollte man erst mal beobachten und sie durch die Universi-täten ausprobieren lassen. Nachdem einige Veröffentlichungen in der Fachpresse erschienen waren und ein Patient im Stuhl saß, der große weiße Flecken auf den oberen Frontzähnen hat-te, fand ich es an der Zeit, die Kariesinfiltration auszuprobie-ren. Die Zugangsmöglichkeiten sind hier ideal. Die bei dieser Methode auch mögliche approximale Anwendung kam für mich zunächst nicht in Betracht. Und es hat geklappt. Flecken weg, Patient glücklich.

Man freut sich noch über das Ergebnis und gibt die Leistun-gen in die EDV ein. Jetzt beginnt das Grübeln. Was rechnet man dafür ab. Eine einflächige Kompositfüllung? Ist ja immerhin auch eine Art Kunststoff. Aber wir haben ja nicht gebohrt! Also keine Kavität vorhanden, keine Kavität zu füllen, keine GOZ-Nr. 2060. Also wohl doch eher eine Entsprechungsziffer (Analog-position) finden, denn diese Leistung „Infiltrationsbehandlung mit Komposit“ ist ja nicht im Leistungsverzeichnis der novellier-ten GOZ zu finden. Und im § 6 (1) der GOZ steht, dass „selbst-ständige zahnärztliche Leistungen, die … nicht aufgenommen sind, … entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Ver-ordnung berechnet werden.“ Wir wählen hier sowohl nach Art gut vergleichbar, aber auch gemäß Kosten- und Zeitaufwand zutreffend, die GOZ-Nr. 2080 „Restauration in Adhäsivtechnik, zweiflächig“. Durch Anhängen des kleinen Buchstabens „a“ und eine verständliche Leistungsbezeichnung in der Rechnung als

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e In der GOZ schlummern hoch interessante Wirtschaftlich-keitsreserven, die viele von uns noch nicht nutzen. Der Online-Newsletter der ZA – Zahnärztliche Abrechnungs-genossenschaft eG bietet Ihnen konkrete Abrechnungs-tipps, die Sie sofort nutzbringend einsetzen können. Getreu unserem Motto „von Zahnärzten für Zahnärzte“. Die ZA ist mit den Feinheiten und Chancen der Abrechnung bestens vertraut. Als FVDZ-Mitglied können Sie die GOZette unter www.fvdz.de abonnieren. Kurz, praktisch und präzise – damit Sie verdienen, was Sie verdienen!

Ihr Dr. Daniel von Lennep

„ICON-Behandlung (SDA-Kompositinfiltrationsbehandlung)“ entsprechend GOZ-Nr. 2080a „zweiflächige Kompositrestaura-tion“ wird dies für den Patienten deutlich gemacht.

© ZA eG, Zahnarzt A.K.