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Informationen zur Schwerpunktbereichsprü fung Folien zur Informationsveranstal-tung am 28. Juni 2007

Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung. Folien zur Informationsveranstal-tung am 28. Juni 2007. Erste Juristische Prüfung. PFP 70 %. +. SPP 30 %. oder. Klausur Klausur mündliche Prüfung. Klausur Studienarbeit mündliche Prüfung. 6 Klausuren + mündliche Prüfung. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Folien zur Informationsveranstal-tung am 28. Juni 2007

Page 2: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Erste Juristische Prüfung

PFP70 %

PFP70 %6 Klausuren +

mündliche Prüfung6 Klausuren +mündliche Prüfung

SPP30 %SPP30 %

•Klausur•Klausur•mündliche Prüfung

•Klausur•Klausur•mündliche Prüfung

•Klausur•Studienarbeit•mündliche Prüfung

•Klausur•Studienarbeit•mündliche Prüfung

oder

++

Page 3: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Verhältnis von staatlichem Teil und Schwerpunktprüfung

Zwei selbständige Prüfungsteile Das Prüfungsverfahren läuft unabhängig voneinander ab

(allerdings zeitlich koordiniert durch Absprachen LPA-PrüfA) Jede der beiden Teilprüfungen muss für sich genommen

bestanden werden keine Kompensation Examensnoten

Note für staatlichen Teil (Note 1) Note für Schwerpunkt (Note 2) Gesamtnote (Note 1 x 70 + Note 2 x 30 : 100)

Zeugnis Gesamtzeugnis weist alle drei Noten aus (zuständig: LPA) Eigenes Zeugnis über Schwerpunktprüfung

(zuständig: PrüfA FB V)

Page 4: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Schwerpunktprüfung - Modelle

Klausurmodell2 KlausurenMündliche Prüfung

Seminarmodell1 Studienarbeit (Prüfungsseminar)1 KlausurMündliche Prüfung

Page 5: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Voraussetzungen des Bestehens der Schwerpunktprüfung

Schriftlicher Teil Insgesamt mind. 8 Punkte (§ 17 Abs. 1 TStudPO) Beispiel (Klausurlösung)

1. Klausur 2 P. 2. Klausur 6 P.

Mündliche Prüfung (keine eigenständigen Bestehensvoraussetzungen)

Gesamtprüfung: Durchschnittsnote 4,00 P.(§ 18 Abs. 2 TStudPO)

Page 6: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Schwerpunktprüfung - Modelle

Klausurlösung SPB 4: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie und

Europäisches Strafrecht SPB 7: Deutsches und Internationales Steuerrecht

Seminarlösung SPB 1: Grundlagen der europ. Rechtsentwicklung SPB 2: Unternehmensrecht SPB 3: Arbeits- und Sozialrecht SPB 5: Umwelt- und Technikrecht SPB 6: Europäisches und internationales Recht

Page 7: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Ablauf des SP-Studiums

Ab 5. Sem.: Anmeldung für einen Schwerpunktbereich (§ 13 Abs. 3 TStudPO; PrüfA FB V)

Ab 6. Sem.: Prüfungsseminar (Seminarlösung, Anmeldung beim PrüfA FB V; § 16 Abs. 2 TStudPO)

Anmeldung zu den (der) SP-Klausur(en) (§ 14 Abs. 4 TStudPO)

Nach Bestehen des schriftlichen Teils Mündliche Prüfung

Page 8: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Anmeldung zum Schwerpunktstudium

Wo und wann muss man sich anmelden? Anmeldung beim Prüfungsamt Anmeldung erfolgt im Regelfalle im 5. Fachsemester

Termin Anmeldung ist innerhalb einer vom Dekan bestimmten Frist

möglich. Zeitpunkt: Etwa in der Mitte des Semesters Konkreter Termin wird besonders bekannt gegeben

(Aushänge beachten!) Verfahren

Anmeldung per Formular (auf den Seiten des Dekanats abrufbar)

Ab WS 07/08: voraussichtlich online-Anmeldung möglich

Page 9: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Anmeldung zum SchwerpunktstudiumBedeutung

Erforderlich für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Schwerpunkt

Vorlesungen können auch ohne Anmeldung besucht werden

Angezeigt werden müssen:Die erstmalige Wahl des SPBEin Wechsel des SPBBei unverändertem SPB erfolgt

Fortschreibung (keine Rückmeldung in jedem Semester erforderlich)

Page 10: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Wechsel des Schwerpunktes

Wechsel ist möglich Keine Begrenzung der Zahl der Wechsel Zeitliche Begrenzung

Nach Ablauf der Anmeldefrist kein Wechsel mehr für das laufende Semester

Wechsel des SPB im nächsten Semester möglich

Beachte: Nach Anmeldung zu einem Teil der SP-Prüfung (Prüfungsseminar oder Klausur) ist kein Wechsel mehr möglich

Page 11: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Beispiel 1

Student S ist im WS 2007/2008 für keinen Schwerpunkt angemeldet

S meldet sich zum Ende des WS für ein Prüfungsseminar im SS 2008 an.

Folge: Keine Zulassung zur Studienarbeit S muss sich zunächst im SS 08 für den SPB

registrieren lassen (Anmeldefristen beachten!) Teilnahme an Prüfungsseminar erst im WS 08/09

möglich

Page 12: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Beispiel 2

Student S hat sich im WS 2007/2008 für SPB 2 angemeldet

Im SS 2008 entscheidet sich S für einen Wechsel in SPB 7 und meldet sich für diesen Schwerpunkt sowie für die Prüfungsklausuren im SPB 7 nach dem SS 2008 an.

Folge: Keine Zulassung zu den Klausuren Teilnahme an den Klausuren erst im WS 08/09

möglich

Page 13: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Anmeldung zum Prüfungsseminar

Anmeldung erfolgt in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit für die im folgenden Semester angebotenen Prüfungsseminare

Prüfungsseminare werden mit Angabe des Oberthemas und des Dozenten/Prüfers vom Prüfungsamt besonders bekannt gemacht (Aushang)

Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich Anmeldetermine werden durch das Prüfungsamt

bekannt gegeben Achtung: Die Anmeldung zum Schwerpunktstudium

gilt nicht gleichzeitig als Anmeldung zum Prüfungsseminar!!

Page 14: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsseminar

§ 16 Abs. 2 TStudPO Mind. 6. Fachsemester Bestandene Zwischenprüfung Mind. zwei bestandene Übungen für

Fortgeschrittene Anmeldung zum jeweiligen Schwerpunkt in

dem auf die Studienarbeit vorangehenden Semester (d. h. in dem Semester, in dem die Anmeldung zum Prüfungsseminar erfolgt)

Page 15: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Studienarbeit

Die Studienarbeit besteht aus (§ 16 Abs. 1 TStudPO)einem Referat undeinem mündlichen Vortrag mit Diskussion

Die Einzelheiten bestimmt der für das Seminar verantwortliche Dozent

Page 16: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Prüfungsseminar – zeitlicher Ablauf

Ausgabe der Themen durch das Prüfungsamt Zeitpunkt

Seminare im WS: Anfang/Mitte September Seminare im SS: Mitte März

Bearbeitungszeit: 4 Wochen ab Ausgabe der Themen

Mündlicher Vortrag: Während der Vorlesungszeit in den Seminarsitzungen

Nach Abschluss der Vorträge: Bekanntgabe der Ergebnisse durch das Prüfungsamt (Aushang)

Page 17: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Schwerpunktprüfung (Klausur[en] + mündliche Prüfung)

Anmeldung ist gemeinsam mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung möglich (gemeinsamer Anmeldetermin von LPA und Prüfungsamt)

Schwerpunktklausuren finden im zeitlichen Zusammenhang mit den Klausuren des staatlichen Teils statt es besteht die Möglichkeit, beides „in einem Zug“ zu schreiben

Beachte: Es besteht nur die Möglichkeit, nicht die Pflicht, staatlichen Teil und Schwerpunktprüfung zu verbinden!!!

Page 18: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Zulassungsvoraussetzungen Schwerpunktprüfung

§ 14 Abs. 4 TStudPO, insbes. Mind. sechssemestriges Jurastudium (davon vier

Semester in Deutschland) Bestehen der Zwischenprüfung Bestehen aller drei großen Übungen (Bürgerliches

Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) Einschreibung an der Uni Trier in dem

Prüfungssemester und in den beiden vorausgehenden Semestern (§ 2 Abs. 1, § 14 Abs. 4 6. Spiegelstrich TStudPO)

Anmeldung für den Schwerpunktbereich in dem auf die Prüfung vorausgehenden Semester

Page 19: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Folgen der Zulassung zur Prüfung

Mit der Anmeldung besteht die Pflicht zur Teilnahme an der(n) Klausur(en) des folgenden Prüfungstermins

Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Ladung zum nächsten Termin der mündlichen Prüfung („Kampagnensystem“)

Page 20: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Bsp: SPB mit Klausurenlösung (SPB 4 und 7)

Student S meldet sich im Dezember 2006 für die Prüfung Frühjahr 2007 an

Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten

Verhinderung) verpflichtet, an den Klausuren im Frühjahr 2007 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; § 13 Abs. 1 TStudPO).

Ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus beiden Klausuren mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2007 geladen)

Page 21: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Bsp: SPB mit Studienarbeit (SPB 1, 2, 3, 5, 6)

Student S meldet sich im Dezember 2006 für die Prüfung Frühjahr 2007 an

Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung)

verpflichtet, an der Klausur im Frühjahr 2007 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; § 13 Abs. 1 TStudPO).

Hat S die Studienarbeit bereits vorher angefertigt oder wird sie im auf die Klausur folgenden SS 2007 angefertigt und ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus Studienarbeit und Klausur mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2007 geladen)

Page 22: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Abfolge von Prüfungsseminar und Klausur

Reihenfolge ist beliebig wählbar Modell 1:

Erst Prüfungsseminar (studienbegleitend) Am Ende des Studiums Klausur (mit oder ohne

staatliche Klausuren) Mündliche Prüfung

Modell 2: Erst Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Während der Korrekturzeit Prüfungsseminar Mündliche Prüfung

Page 23: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Achtung: Anmeldung zum Prüfungsseminar nicht vergessen!

Bei nachgelagerter Studienarbeit ist eine gesonderte Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderlich

Gründe: Keine Pflicht zur Anfertigung der Studienarbeit in dem auf die

Klausur folgenden Semester Für einen SPB können mehrere Prüfungsseminare angeboten

werden. Folge:

Aus der Anmeldung zur SPB-Prüfung lässt sich nicht ableiten, wann das Prüfungsseminar belegt werden soll.

Die Entscheidung über das konkret zu belegende Prüfungsseminar muss erst erfolgen, wenn die angebotenen Prüfungsseminare und deren Themenstellungen feststehen.

Page 24: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Mündliche Prüfung

Ladung nach bestandener schriftlicher Prüfung (also mind. 8 P.)

Prüfung in Gruppen mit regelmäßig bis zu 4 Prüflingen

Prüfungsdauer je Prüfling 10 Min. Gesamtdauer i. d. R. 40 Min.

Bei mind. 12 P. (= Durchschnitt 4,00 P.) nach der mündlichen Prüfung ist die Schwerpunktprüfung insgesamt bestanden

Page 25: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Freiversuch

Staatliche Pflichtfachprüfung Vollständige Erbringung der schriftlichen

Prüfungsleistungen nach dem 8. Semester Anrechnung von bis zu zwei Semestern bei FFA

oder Auslandsstudium Schwerpunktprüfung

Ablegung der gesamten Prüfung bis zum Schluss des 9. Semesters

Anrechnung FFA/Auslandsstudium wie staatliche Pflichtfachprüfung

Beachte: Trotz unterschiedlicher Formulierung ergeben sich dieselben zeitlichen Vorgaben

Page 26: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

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Beispiel Student S hat sein Studium im WS 2005/2006

begonnen und eine FFA abgeschlossen WS 09/10 = 8. Semester SS 10 = 9. Semester

Folge für Freiversuch Staatlicher Teil

S muss an den nach dem WS 09/10 (etwa März 2010) stattfindenden staatlichen Klausuren teilnehmen

Mündliche Prüfung: Juli/August 2010 Schwerpunktprüfung

S muss die Prüfung im SS 2010 abschließen, also einschließlich der mündlichen Prüfung

Da die mdl. Prüfungen etwa im Juni 2010 angeboten werden, muss S an den nach dem WS 09/10 angebotenen Klausuren und (bei Seminarlösung) spätestens im SS 2010 am Prüfungsseminar teilnehmen, um die Voraussetzungen zu erfüllen

Page 27: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Wiederholung bei Nichtbestehen

Fälle des Nichtbestehens Nach schriftlicher Prüfung

Gesamtpunktzahl < 8 P. Nach mündlicher Prüfung

Durchschnittspunktzahl < 4,00 P. (Gesamtpunktzahl < 12 P.) Anzahl der Wiederholungen

Freiversuch: zwei Freiversuch gilt als nicht unternommen (§ 19 Abs. 2 TStudPO), der Folgetermin zählt als erster Versuch

Außerhalb des Freiversuchs: einmal Zeitpunkt der Wiederholung

Freiversuch keine zeitlichen Vorgaben Außerhalb des Freiversuchs zum nächst zulässigen

Prüfungstermin (§ 19 Abs. 1 TStudPO)

Page 28: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Wiederholung zur Notenverbesserung

Staatliche Pflichtfachprüfung Vorauss.: erster Versuch in Rheinland-Pfalz (sonst

keine Voraussetzungen; § 5 Abs. 6 JAG) Frist: Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der

Pflichtfachprüfung (maßgeblich ist die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten)

Schwerpunktprüfung (§ 19 Abs. 3 TStudPO) Notenverbesserung nur bei Bestehen im

Freiversuch Frist: Zum jeweils nächsten Prüfungstermin

Page 29: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Was muss wiederholt werden?

1. Fall: Nichtbestehen in der schriftlichen Prüfung Alle schriftlichen Leistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1

TStudPO) Mündliche Prüfung (erstmals)

2. Fall: Nichtbestehen in der mündlichen Prüfung Nur die mündliche Prüfung (§ 19 Abs. 1 S. 2

TStudPO) 3. Fall: Notenverbesserung

Alle schriftlichen Prüfungsleistungen Mündliche Prüfung

Page 30: Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung

Prof. Dr. Thomas Raab

Wiederholung bei unverschuldeter Verhinderung

Grundsatz: die versäumte Prüfungsleistung ist in einem neuen Prüfungstermin nachzuholen (§ 3 Abs. 1 S. 4 und 5 TStudPO)

Verhinderung in der schriftlichen Prüfung der jeweilige schriftliche Prüfungsteil ist nachzuholen

Verhinderung in der mündlichen Prüfung die mündliche Prüfung ist nachzuholen